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ID1302811800

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    Plenarprotokoll 13/28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 27. März 1995 1961 A Absetzung des Zusatzpunktes 8 von der Tagesordnung 1986 B Erklärung zum fünften Jahrestag der ersten freien Volkskammerwahlen Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 1988 A Erweiterung der Tagesordnung 2032 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschiebestopp für Kurden und syrischorthodoxe Christen aus der Türkei (Drucksache 13/737) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktion der SPD: Respektvoller Umgang der Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag - Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden aus der Türkei (Drucksache 13/ 804) Erwin Marschewski CDU/CSU 1961 B, 1976 B Fritz Rudolf Körper SPD 1963 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1964 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 1965 B Otto Schily SPD 1965 D Fritz Rudolf Körper SPD 1966 C Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1967 B Ina Albowitz F.D.P. 1967 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P 1967 D, 1971 A, 1972 B Ulla Jelpke PDS 1969 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 1969 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 1972 A Ulrich Irmer F.D.P 1973 B Dietmar Schlee CDU/CSU 1974 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1975 C Günter Graf (Friesoythe) SPD 1976 A Namentliche Abstimmungen 1976 D, 1979 B, 1980 A Ergebnisse 1977 A, 1980 B, 1982 D Abstimmungen zu Vorlagen, die im Plenum am Donnerstag (16. 03. 95) bereits beraten wurden zu Tagesordungspunkt 3 g: Große Anfrage der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internationaler Klimaschutz zu dem Klimagipfel in Berlin (Drucksachen 13/143, 13/758) hier: Abstimmung über Entschließungsanträge auf Drucksachen 13/790 und 13/831 1979 C Gunnar Uldall CDU/CSU (Erklärung nach § 31 G0) 1985 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 1985 B Elke Ferner SPD (Erklärung nach § 31 GO) 1985 C Namentliche Abstimmung 1985 D Ergebnis 1992 B zu Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der PDS: Besteuerung von Flugkraftstoffen: (Drucksache 13/ 102) 1979 C zu Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Schlußbericht der EnqueteKommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Klimaschutz - Erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 sowie Umsetzung des nationalen CO2-Minderungsprogramms zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Monika Ganseforth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zum Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz (Drucksachen 12/ 8600, 13/232, 13/242, 13/260, 13/821) . 1979 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - 3. SGB V-Änderungsgesetz -(Drucksachen 13/340, 13/736, 13/807) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 29. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994) (Drucksachen 13/ 193, 13/696) c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes -§§ 44, 69b StGB - (Drucksachen 13/198, 13/635) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam, Flurstücke 347/1 und 347/5 der Flur 6 mit einer Gesamtgröße von 65 191 m2 an das Land Brandenburg (Drucksachen 13/210, 13/603) e) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der bundeseigenen Liegenschaft Vauban-Kaserne in Freiburg an die Stadt Freiburg (Drucksachen 13/91, 13/604) f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Bedingungen für den Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Gemeinschaft (Drucksachen 13/218 Nr. 95, 13/695) g) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: MwSt - Endgültige Einfuhren von Gegenständen (Drucksachen 13/218 Nr. 16, 13/723) 1986 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beseitigung der Blockade in den deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/760) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu den deutsch-tschechischen Beziehungen in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel und der Gruppe der PDS: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/785) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/805) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 1989 C Günter Verheugen SPD 1994 D Hartmut Koschyk CDU/CSU 1997 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2000 A Hans Klein (München) CDU/CSU . . 2000 D Ulrich Irmer F.D.P 2002 D Markus Meckel SPD 2004 D Andrea Lederer PDS 2005 C Markus Meckel SPD 2006 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2008 A, 2010 C Karl Lamers CDU/CSU 2008 C Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Mieten in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin in das Vergleichsmietensystem durch wohnwertbezogene Preisbildungsfaktoren (Drucksache 13/549) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Drucksache 13/783) c) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verknüpfung einer Mietrechtsänderung Ost mit einer gleichzeitigen Wohngeldanhebung (Drucksache 13/ 546) d) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Verlängerung der erweiterten Kündigungsschutzregelungen für Mieterinnen und Mieter in Ostdeutschland bis zum Jahr 2000 - (Drucksache 13/582) e) Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anpassung des Wohngeldes an erhöhte Mieten (Drucksache 13/620) f) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Sozial verträgliches und überschaubares Mietensystem in Deutschland sowie Mindestbedingungen bei der Einführung des Vergleichsmietensystems in Ostdeutschland (Drucksache 13/759) Dr. Michael Luther CDU/CSU 2011 C Iris Gleicke SPD 2013 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 2014 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 2014 D, 2024 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2015 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2018 A Dr. Gregor Gysi PDS 2019 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 2021 C Achim Großmann SPD . . . . 2022 C, 2026 D Iris Gleicke SPD 2022 D Dr. Jürgen Heyer, Minister (Sachsen-Anhalt) 2023 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2025 B Dr. Gregor Gysi PDS 2027 C Wolfgang Spanier SPD 2028 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 2030 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet (Drucksache 13/613) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorrang für die Nutzer in Ostdeutschland (Drucksache 13/803) Klaus-Jürgen Warnick PDS 2032 C Rolf Schwanitz SPD 2033 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 2035 C Heinz Lanfermann F.D.P 2037 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 2038 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vereinheitlichung des Bergrechts nach der deutschen Einheit (Drucksache 13/550) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuregelung des Bundesbergrechts (Drucksache 13/787) Hans-Joachim Hacker SPD 2039 D Joachim Hörster CDU/CSU 2041 B Ulrich Petzold CDU/CSU 2041 D Hans-Joachim Hacker SPD 2042 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2043 D Jürgen Türk F.D.P 2045 A Gerhard Jüttemann PDS 2045 D Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 2047 A Nächste Sitzung 2048 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2049* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2049* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 2050* C 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 17. 03. 95 Bierstedt, Wolfgang PDS 17. 03. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 03. 95 Hartmut Ernstberger, Petra SPD 17. 03. 95 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 17. 03. 95 Dr. Glotz, Peter SPD 17. 03. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 03. 95 Heym, Stefan PDS 17. 03. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 03. 95 Homburger, Birgit F.D.P. 17. 03. 95 Janssen, Jann-Peter SPD 17. 03. 95 Klappert, Marianne SPD 17. 03. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 03. 95 90/DIE GRÜNEN Koppelin, Jürgen F.D.P. 17. 03. 95 Labsch, Werner SPD 17. 03. 95 Neumann (Gotha), SPD 17. 03. 95 Gerhard Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 03. 95 Hermann Schloten, Dieter SPD 17. 03. 95 von Schmude, Michael CDU/CSU 17. 03. 95 Schumann, Ilse SPD 17. 03. 95 Dr. Schwall-Düren, SPD 17. 03. 95 Angelica Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 17. 03. 95 Sigrid Vergin, Siegfried SPD 17. 03. 95 Voigt (Frankfurt), SPD 17. 03. 95 Karsten D. Zierer, Benno CDU/CSU 17. 03. 95 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die mißlungene Regelung der offenen Vermögensfragen Anlagen zum Stenographischen Bericht beschäftigt den Bundestag seit 1990. Für mich als damaligem Obmann der Fraktion DIE GRÜNEN im Ausschuß Deutsche Einheit und im Rechtsausschuß ist es schon ein merkwürdiges Gefühl, jetzt, nach vier Jahren, all die Probleme ungelöst wiederzufinden, auf die ich damals schon in den Ausschußberatungen hingewiesen habe, bzw. die als Konsequenz unzähliger falsch getroffener Entscheidungen damals schon absehbar waren. Seit Jahren beschäftigt sich der Bundestag nun mit Korrekturen an den großenteils nicht mehr wiedergutzumachenden Fehlern aus dem Einigungsvertrag. Wie schon Dr. Ullmann, der in den vergangenen vier Jahren die Eigentumsproblematik bearbeitet hat, halte ich es für falsch, alle Kritik an der Eigentumsregelung auf die Formel: Rückgabe vor Entschädigung zu reduzieren und zu glauben, alle Probleme ließen sich durch eine Umdrehung dieses Prinzips heilen. Das ist zu einfach. Im übrigen ist es - lassen Sie mich das an dieser Stelle sagen - in meinen Augen unerläßlich, daß die Besitzer von Mauergrundstücken in Berlin wie die Zwangsausgesiedelten aus den Grenzgebieten den übrigen Eigentümern gleichgestellt werden. Viel gravierender - und politisch durch nichts zu rechtfertigen - ist die Tatsache, daß die Bundesregierung mit ihrer Fixierung auf „teilungsbedingte" Vermögensverschiebungen massive, rechts- und sozialpolitisch nicht hinnehmbare Ungerechtigkeiten geschaffen hat. Verfolgte, die in der DDR selbst geblieben sind, müssen heute um ihr altes Eigentum kämpfen, während jene, die in den Westen gegangen sind - oder deren Erben -, das volkseigen gewordene Eigentum zurückbekommen. Das betrifft vor allem die großen Mietwohnungskomplexe. Große Teile der Innenstädte ostdeutscher Kommunen gehen auf diesem Weg in westliches Eigentum über. Niemand darf sich von daher wundern, wenn die Menschen enttäuscht, besorgt und verängstigt sind. Trotz der Schutzvorkehrungen im Sachenrechts- und im Schuldrechtsänderungsgesetz müssen viele Nutzer Angst um ihre Wohnung haben. Allerdings ist die Angst der Menschen, ihren persönlichen Besitz am eigenen Haus zu verlieren, oft sehr viel größer als die reale Gefahr. Und den Menschen im Osten ist wenig damit gedient, wenn man, statt konstruktive Politik in diesem Bereich zu machen, seine Energie darauf verlegt, die Angst noch zu schüren. Die Eigenheimbesitzer mit der Erbbauregelung im Sachenrechtsänderungsgesetz und - mit Abstrichen - auch die Datschenbesitzer, die wenigstens einen besseren Kündigungsschutz bekommen haben, gehören gerade nicht zu den am härtesten betroffenen Verlierern der Deutschen Einheit. Das sei hier auch dem Eigenheimbesitzer Herrn Warneck gesagt. Die Erbbauregelung als sinnvoller Interessenausgleich wurde seinerzeit übrigens von der Bundestagsgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch unseren Gesetzentwurf ins Gespräch gebracht. Auch daß älteren Nutzer sogar ein lebenslanges Nutzungsrecht ihrer Datschen eingeräumt wurde, eine massive Verbesserung der ursprünglichen Regelung, ist dem Druck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu verdanken. Auch wenn wir uns mit der noch weitergehenden Forderung des Nießbrauchs nicht durchsetzen konnten: So muß man Politik für die Interessen der Leute machen und nicht mit platten populistischen Phrasen und dem Schüren von Angstkampagnen. Während wir uns im Interesse der Menschen um konkrete Verbesserungen im Gesetz bemüht haben, haben die Kolleginnen und Kollegen von der PDS ihre Aufgabe mehr darin gesehen, die Unsicherheiten und Ängste zu schüren und mit der Angst der Menschen Wahlkampf zu betreiben. Im übrigen: Die von Ihnen in Ihrem Antrag genannte Zahl, wonach 40 Prozent der Nutzer wegen Fehlens ordnungsgemäßer Verträge aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche ihr Haus für die Alteigentümer räumen müssen, ist nach unserer Kenntnis viel zu hoch - ich weiß gar nicht, woher sie die Zahl haben. Ich teile die im Antrag der PDS und auch dem der SPD zum Ausdruck gekommene Kritik an bestimmten Gerichtsentscheidungen. Der Bundesgerichtshof ist - nicht nur räumlich - weit weg vom Schuß. Er sollte wirklich gelegentlich nach Leipzig gehen, damit er weiß, was im Osten wirklich los ist. Es geht nicht an, daß zivilrechtliche Mängel, die von den Nutzern nicht zu verantworten sind, sondern auf das Handeln von DDR-Behörden zurückgehen, heute zum Anlaß genommen werden können, den im Vermögensgesetz verankerten Schutz der Nutzer zu unterlaufen. Im Mittelpunkt des Vermögensgesetzes steht zunächst der Schutz des redlichen Grundstückserwerbers. Vertragsmängel bei Grundgeschäften oder bei der Bestellung eines Nutzungsrechts von damals dürfen heute den Schutz der Nutzer nicht leerlaufen lassen. Die DDR war nicht allein im Umgang mit ihren Kritikern ein Unrechtsstaat. Sie hat eben auch in der Umsetzung ihres Tuns - auf allen Gebieten - die Rechtsförmigkeit von Verfahren oft nicht eingehalten. Informelle Absprachen und Kungeleien waren üblicher als Verträge und öffentlich gemachte Vereinbarungen. Diese fehlende Bindung der damaligen Verwaltung an das Recht kann aber doch heute nicht plötzlich zu einer Anspruchsgrundlage für Alteigentümer umgebaut werden. Hier besteht Handlungsbedarf! Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, den vorgesehenen Schutz der Nutzer auch auf Fälle zu erstrecken, in denen etwaige Vertragsmängel auf das Handeln bzw. Unterlassen der DDR-Behörden zurückzuführen ist. Der dogmatische Maßstab westdeutschen Zivilrechts ist ein untaugliches Instrument für die Bewertung der unter ganz anderen Bedingungen zustande gekommenen, formal auf das Zivilgesetzbuch der DDR gestützten, letztlich aber von der Nomenklatura bestimmten Verträge. Was wir brauchen, ist eine klar definierte gesetzliche Regelung, die sicherstellt, daß der im Vermögensgesetz angelegte Schutz nicht zivilrechtlich unterlaufen werden kann. Hierzu sollten wir - was ich hiermit tue - die Bundesregierung auffordern. Ein Moratorium, wie es die PDS fordert, wird dieser Aufforderung kaum gerecht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 681. Sitzung am 10. März 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1992 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 12/8487 absieht. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 13/130 absieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 13/218 Nr. 108 Drucksache 13/218 Nr. 109 Finanzausschuß Drucksache 13/478 Nr. 2.2 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/218 Nr. 104 Drucksache 13/218 Nr. 105 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/478 Nr. 1.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.5 Drucksache 13/478 Nr. 2.7 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/218 Nr. 94 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/218 Nr. 100 Innenausschuß Drucksache 13/269 Nr. 1.3 Drucksache 13/343 Nr. 2.12
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    Rede von Dr. Michael Luther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Morgen jährt sich zum fünftenmal der Tag, nämlich der 18. März 1990, an dem die Menschen in der damaligen DDR das erste Mal frei gewählt haben. Damals haben sie den Weg zur deutschen Einheit gewählt. Ich bin dankbar für diesen Tag.
    Heute, fünf Jahre später, ist die deutsche Einheit staatlich vorhanden, aber noch nicht vollendet. Wir im Deutschen Bundestag - im letzten und auch in diesem - müssen uns mit der Gestaltung der deutschen Einheit beschäftigen. Heute eröffnen wir die Diskussion zu einem weiteren Baustein, nämlich zu dem Thema Mietenüberleitungsgesetz.
    Wir sind uns alle darüber im klaren: Wir müssen in Deutschland ein einheitliches Mietrecht erreichen. Auch im Osten wollen wir das Vergleichsmietensystem. Was ist das Vergleichsmietensystem? Viele in den neuen Bundesländern wissen das nicht. Wir wollen nicht Westmieten im Osten einführen, sondern wir wollen, daß sich die Mieten im Osten entsprechend der Lage, der Ausstattung, dem Bauzustand und der Beschaffenheit der Wohnungen entwickeln. Das Vergleichsmietensystem hat das im Westen Deutschlands geschafft. Ich glaube, daß das Vergleichsmietensystem das auch im Osten Deutschlands erreichen wird.
    Wie war die Ausgangssituation? In der DDR galten bis zur Wende die Mieten von 1937. Sie betrugen 0,35 Mark bis 1 Mark pro Quadratmeter. Das Ergebnis: Die Gebäudewirtschaft und die Wohnungseigentümer hatten kein Geld für die Sanierung. Letztendlich grassierte - weil es auch so war - der Slogan: Ruinen schaffen ohne Waffen.
    Vierzig Jahre später kamen die deutsche Einheit und der Einigungsvertrag mit dem Auftrag, hier eine Veränderung zu schaffen. Die Bundesregierung wurde beauftragt, entsprechende Mietanpassungen vorzunehmen. Das hat sie mit der Ersten und Zweiten Grundmietenverordnung geleistet. Danach hat sich rechnerisch eine Mieterhöhung um maximal 3,85 DM ergeben. Aber es wurden auch Beschaffenheitsabschläge gemacht, in der Summe immerhin 2,25 DM, so daß sich heute eine maximale Miete in der Größenordnung von ca. 5 DM pro Quadratmeter,

    (Iris Gleicke [SPD]: Na, na, na!)

    mindestens jedoch 2 DM pro Quadratmeter - durchschnittlich 4,75 DM pro Quadratmeter - eingestellt hat. Hinzu - das ist richtig, Frau Gleicke - kommt natürlich, daß die Möglichkeit der Modernisierung gegeben ist. Entsprechend konnten nach § 3 des Miethöhegesetzes 11 % des Modernisierungsanteils umgelegt werden.
    Um was geht es uns? Wir müssen erstens von dem fast kompletten mietpreisgebundenen System ausgehend vergleichsfähige Mieten erreichen. Zweitens müssen wir ermöglichen, daß die Wohnbaugesellschaften die Tilgungen entsprechend dem Altschuldenhilfegesetz leisten können. Wenn wir den Wohnbaugesellschaften Geld entziehen, werden sie keine Investitionsmittel haben. Das würde bedeuten, daß keine Arbeit in der Bauindustrie vorhanden wäre

    Dr. Michael Luther
    und daß sich die Wohnungssubstanz nicht verbessern würde. Drittens müssen wir dabei den Einigungsvertrag beachten, der uns aufträgt: Die Mietentwicklung muß entsprechend der Einkommensentwicklung verlaufen.

    (Dr. Dagmar Enkelmann [PDS]: Aber nicht schneller! Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/ CSU]: Wandlitz kann man nicht vergleichen, Frau Kollegin! Dr. Dagmar Enkelmann [PDS]: Was wissen Sie denn von Wandlitz?)

    Die Lösung, die wir im Koalitionsentwurf vorlegen, sieht folgende Eckpunkte vor: Die Wohnbaugesellschaften können - wohlgemerkt: können - die Mieten um 15 %, bezogen auf die Grundmiete, erhöhen, und zwar ohne die bisher schon erfolgten Modernisierungszuschläge. Das bedeutet z. B. bei 4,75 DM pro Quadratmeter eine Erhöhung um 0,71 DM. In der zweiten Stufe, ab 1. Januar 1997, kommen weitere 5 %, d. h. 0,24 DM, hinzu. Abzüge von 5 % gibt es z. B. dann, wenn die Wohnung keine Zentralheizung oder kein Bad hat, Zuschläge von 5 % beispielsweise dann, wenn es sich um Einfamilienhäuser handelt.
    Wir sind uns darüber im klaren, daß die Mieten dadurch steigen, aber ich glaube, das ist nicht sozial unverträglich. Trotzdem müssen wir dabei beachten, daß sich die Mieten nicht zu sehr erhöhen können. Bisher waren Modernisierungsumlagen unabhängig von der Höhe des Umlagebetrages pro Quadratmeter möglich. Jetzt müssen wir sie - ich denke, das ist richtig so - auf maximal 3 DM pro Quadratmeter kappen.
    Weiterhin sehen wir vor, daß die Beschaffenheitszuschläge, die nach der Zweiten Grundmietenverordnung erhoben werden konnten, auch jetzt noch erhoben werden können, nämlich dann, wenn die Beschaffenheit hergestellt wird. Ich halte das für gerecht, weil diejenigen, die die Beschaffenheit bereits heute haben, die Mieterhöhung schon bekommen haben, und diejenigen, für die die Beschaffenheit erst hergestellt wird, das genauso erleben sollen.
    Bei den Neuvertragsmieten sind wir uns darüber im klaren, daß wir uns heute nicht mehr generell nach den preisgebundenen Mieten richten wollen. Wir müssen noch darüber diskutieren, wie man das am vernünftigsten erledigt. Die Übergangszeit endet Ende 1997.
    Meine Damen und Herren, beachten wir die Bedingungen, die wir uns selbst auferlegt haben:
    Erstens folgt die Mietentwicklung entsprechend der Einkommenssituation. Bei Ausschöpfung des Mieterhöhungsspielraums von 15 % der Nettokaltmiete ergeben sich je nach Haushaltstyp Mieterhöhungen von durchschnittlich 35 DM bis 56 DM. Dem stehen allein im Zeitraum von 1992 bis 1994 Steigerungen der verfügbaren Haushaltseinkommen um 22 % gegenüber. Diese Entwicklung der Steigerung der Haushaltseinkommen im Durchschnitt wird sich auch über das Jahr 1995 hinaus fortsetzen.

    (Zuruf von der SPD: Statistik!)

    - Diese Statistik will ich noch mit einem Beispiel untermauern. Bei der Inanspruchnahme von Wohngeld in Sachsen ergibt sich folgendes Bild: 1991 gab es 532 400 Haushalte, die Wohngeld beansprucht haben. 1994 waren es weniger als die Hälfte, nämlich 237 996.
    Meine Damen und Herren, trotzdem müssen wir feststellen, daß der Durchschnitt eben nicht die ganze Wahrheit ist.

    (Zuruf von der SPD: Genau so ist es!)

    Es gibt Menschen mit niedrigerem Einkommen, die heute schon mehr als 20 %, 25 % oder sogar 30 % ihres Einkommens als Miete bezahlen. Deshalb sind wir uns darüber im klaren, daß wir diese Mietanpassung, die Einführung des Mietenüberleitungsgesetzes, durch ein vernünftiges Sonderwohngeld im Osten unterstützen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das sieht die Gesetzesvorlage bereits für 1995 vor. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht davon aus, daß das über das Jahr 1995 hinaus auch im Jahr 1996 so sein sollte. Ich denke, wir müssen diese Diskussion klar von einer ganz anderen Diskussion trennen, nämlich von der über die Anpassung des Wohngelds in Gesamtdeutschland.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Großmann, vielleicht darf ich an dieser Stelle Ihre Argumentation durch Ihre Worte unterstützen. Ich zitiere:
    Eine wirksame Anpassung des Wohngeldsondergesetzes ist daher gerade für die Bezieher niedriger Einkommen unerläßlich. Ein entsprechendes Junktim ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Entwicklung des Mietsystems in den neuen Bundesländern.
    So Ihr Antrag, der heute ebenfalls zur Debatte steht. Ich denke, so sollten wir auch gemeinsam versuchen, die Argumentation zu führen. Ich fasse zusammen: Wir brauchen das Sonderwohngeld Ost.
    Zweitens. Meine Damen und Herren, folgendes müssen wir dringend tun. Zu DDR-Zeiten hatten Miete und Wohnen keinen Wert. Deshalb war es z. B. nicht notwendig, Wohnungen zu tauschen, wenn sie denn zu groß waren. Dies war auch gar nicht möglich, weil der Wohnungsbestand dies gar nicht hergab.
    Wenn heute z. B. eine alte Frau wünscht, aus einer großen Wohnung in eine kleine umzuziehen, dann müssen wir ihr das ermöglichen. Wenn der momentan bestehende maximale Spielraum bei Neuvertragsmieten dann für diese Frau wirksam wird, ist völlig klar, daß dann der Mietspareffekt des Umziehens weg ist. Deswegen denke ich, daß wir darüber nachdenken müssen, wie man Wohnungstausch erleichtern kann.
    Drittens. Es ist festzustellen - ich habe viele Gespräche dazu in den neuen Bundesländern geführt -, daß der Umgang mit dem Begriff „ortsübliche Ver-

    Dr. Michael Luther
    gleichsmiete" unbekannt ist. Wir müssen wissen: Das Vergleichsmietensystem schützt den Mieter vor unkontrollierbarer Mieterhöhung im Bestandsmietvertrag.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Hier tut Aufklärung in den neuen Bundesländern not.

    (Zuruf von der SPD: Nicht nur da!)

    Ich fordere deshalb den Bundesminister auf, hierzu eine einfache und lesbare Informationsbroschüre zu erstellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, eine andere Seite will ich dabei gar nicht außer acht lassen. Auch bei der jetzt kommenden beschränkten Mieterhöhung müssen wir wissen, daß es für die Fortsetzung der Sanierungs-, der Instandsetzungs- und der Modernisierungstätigkeit in den neuen Bundesländern weiterhin staatlicher Fördermittel bedarf. Ich denke hier an KfW-Kredite, aber auch an die Kulminierung der Bundesmittel mit Landesmitteln.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist wichtig!)

    Meine Damen und Herren, die Mietrechtsangleichung verlangt den Bürgern viel ab. Es ist ungewohnt, daß für Wohnen ein erheblicher Teil des Familieneinkommens ausgegeben wird. Das Mietrecht ist kompliziert, und sein Recht zu kennen, zu behaupten und auch durchzusetzen muß von vielen in den neuen Bundesländern erst gelernt werden. Auch das Suchen einer seiner persönlichen Situation entsprechenden Wohnung erfordert Zeit.
    Das Mietenüberleitungsgesetz, das wir im ersten Halbjahr des Jahres 1995 verabschieden wollen, muß und kann das leisten. Wir brauchen dazu eine breite Zustimmung. Deshalb denke ich, daß wir uns in den Ausschußberatungen bemühen sollten, diese zu suchen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Hans-Ulrich Klose
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Iris Gleicke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Iris Gleicke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor nunmehr zweieinhalb Jahren haben die ostdeutschen Bauminister mit der damaligen Bundesbauministerin den sogenannten Magdeburger Kompromiß ausgehandelt. Bestandteil dieses Kompromisses war nicht nur die Mieterhöhung nach den Grundmietenverordnungen; man vereinbarte darüber hinaus, 1995 den Übergang in das Vergleichsmietensystem in den neuen Bundesländern anpacken zu wollen.
    Alle Beteiligten waren sich damals einig und sind es auch heute noch, daß es keine dritte Grundmietenverordnung geben darf. Eine dritte Grundmietenverordnung wäre nichts anderes als eine weitere flächendeckende Mieterhöhung ohne Rücksicht auf die unterschiedliche Ausstattung und Lage der Wohnungen.
    Ich erinnere hier an die gängige Praxis der Wohnungsunternehmen, fast immer sämtliche Beschaffenheitszuschläge zu verlangen. Dieses Verfahren führte zwischen Vermietern und Mietern zum Teil zu erbitterten und endlosen Streitereien um den Begriff „erheblicher Mangel "; denn allein von der Definition dieses Begriffs hing es ab, ob die Beschaffenheitszuschläge erhoben werden durften.
    Wir wissen, daß die Wohnungsunternehmen in den kommenden Jahren Milliardenbeträge in ihren Wohnungsbestand investieren müssen, wenn sich die Wohnqualität verbessern soll. Jedem aber, der sich nur ein bißchen mit Wohnungsfragen beschäftigt, muß klar sein, daß den Wohnungsunternehmen ab dem 1. Juli dieses Jahres noch geringere Mittel für diese dringend notwendigen Investitionen zur Verfügung stehen werden; denn ab diesem Datum müssen sie gemäß den Regelungen des Altschuldenhilfegesetzes die Kapitalkosten für die gekappten Altschulden leisten.
    Wohl deshalb kam der 1. Juli 1995 als Stichtag für die Überleitung in das Vergleichsmietensystem ins Gespräch. Das erscheint zunächst einmal logisch; denn niemand hat etwas davon, wenn die Wohnungswirtschaft außerstande ist, etwas für den Bestand zu tun - ganz zu schweigen von ihrer Aufgabe, die Bevölkerung mit dringend benötigtem Wohnraum zu versorgen. Dafür aber dürfen nicht allein die Mieter zur Kasse gebeten werden. Man kann auch nicht einfach einen Stichtag für die Einführung des Vergleichsmietensystems setzen und das entsprechende Gesetz dann auf Teufel komm raus durch die parlamentarischen Instanzen peitschen wollen.

    (Beifall bei der SPD)

    Bei diesem Gesetz geht es vielmehr darum, einen guten, vernünftigen und tragfähigen Kompromiß zwischen den berechtigten ökonomischen Interessen der Wohnungswirtschaft - übrigens auch Teilen der Bauwirtschaft - und den schutzwürdigen Interessen der Mieterinnen und Mieter in den neuen Ländern zu finden.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.])

    Einen solchen Kompromiß zu finden braucht Zeit. Die Bundesregierung hat diese Zeit verplempert. Sie hat es fertiggebracht, zweieinhalb Jahre nichts, aber auch gar nichts an Vorbereitung zu leisten.

    (Zuruf von der SPD: Unerhört!)

    Erst Anfang diesen Jahres kündigte Bauminister Töpfer öffentlich eine Regelung an. Eine Vorlage aus seinem Ministerium ließ weiter auf sich warten.
    Nachdem der Minister mit seinen ostdeutschen Länderkollegen ein erstes Gespräch geführt hatte, in dem es um die Festlegung von Eckpunkten dieses Gesetzes ging, versprach er dem zuständigen Ausschuß des Bundestages am 18. Januar dieses Jahres,

    Iris Gleicke
    schnell einen Entwurf vorzulegen. Tatsächlich gingen noch weitere sieben Wochen ins Land, bis den Parlamentariern dieses Hauses ein Gesetzentwurf der Bundesregierung als Beratungsgrundlage zugeleitet wurde; denn es gab offenbar Schwierigkeiten mit dem Koalitionspartner.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Er ist ja schlimmer als Waigel!)

    Zunächst kam ein Referentenentwurf des Bundesbauministeriums und des Bundesjustizministeriums in Umlauf, der bei den Länderministern zu großem Unmut führte, weil in ihm von den getroffenen Vereinbarungen nicht viel übriggeblieben war. So wurde ein zweites Gespräch zwischen dem Bundesbauminister und den ostdeutschen Bauministern notwendig. Die daraus resultierenden zeitlichen Verzögerungen halten wir für ein starkes Stück. So kann, so darf man mit dem Parlament einfach nicht umgehen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Ihr jetzt endlich vorliegender Entwurf, Herr Töpfer, ist leider keineswegs durchgängig von einem vertieften Verständnis der Verhältnisse in Ostdeutschland geprägt. Da heißt es in bester Bürokratenmanier z. B., daß der Anstieg der Mieten in den neuen Ländern von hohen Einkommenszuwächsen begleitet worden sei. So seien die Realeinkommen von Februar 1992 bis Juli 1994 um 22 % gestiegen. In Ihren Statistiken mag das gut aussehen. Aber die Wirklichkeit orientiert sich eben nicht an Rechenschiebern und Statistiken. Sie sieht tatsächlich anders aus
    Auch Ihnen, Herr Minister, muß doch eigentlich klar sein, daß von diesen Einkommenssteigerungen nur eine Minderheit der ostdeutschen Bevölkerung profitiert hat. Sie waren doch neulich in der Gethsemane-Kirche am Prenzlauer Berg, in der „Höhle des Löwen", wie eine Zeitung schrieb. Gibt Ihnen das, was Sie dort erlebt haben, nicht zu denken? Sie haben am Prenzlauer Berg gesagt, Sie seien dort hingekommen, um zu lernen. Herr Minister, ich will Ihnen den guten Willen und die Lernfähigkeit nicht absprechen. Sie sind in den vergangenen Wochen unseren Forderungen und denen der ostdeutschen Bauminister bereits ein Stück weit entgegengekommen. So beabsichtigen Sie, den Übergangszeitraum wenigstens um ein halbes Jahr zu verlängern und eine Kappungsgrenze von 3 DM bei der Modernisierungsumlage einzuführen. Aber das reicht uns noch nicht. Wir fordern weitere Verbesserungen.

    (Beifall bei der SPD)

    Bei den Wiedervermietungen bestehen wir auf einer Kappungsgrenze. Wir müssen auch hier dafür sorgen, daß die Kirche im Dorf bleibt. Mehr als 10 % halten wir für unzumutbar. Man erwartet von Arbeitslosen, daß sie für einen neuen Arbeitsplatz umziehen. Man möchte, daß Alleinstehende ihre großen Wohnungen für Familien mit Kindern frei machen und sich eine kleinere Wohnung nehmen. Wie soll das alles denn funktionieren, wenn die Mieten bei jeder Neuvermietung automatisch in die Höhe schnellen?
    Glauben Sie im Ernst, daß dieses Problem allein mit § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu lösen ist? Ihnen sollte bekannt sein, daß sich dieser Paragraph in den alten Bundesländern längst als völlig untaugliches Mittel erwiesen hat.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Dieser Paragraph bezieht sich bekanntlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete, also auf etwas, was bei uns mit dem Gesetz, über das wir hier reden, erst eingeführt werden soll. Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein.

    (Beifall bei der SPD)