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    Plenarprotokoll 13/28 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, für die Aktuelle Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 27. März 1995 1961 A Absetzung des Zusatzpunktes 8 von der Tagesordnung 1986 B Erklärung zum fünften Jahrestag der ersten freien Volkskammerwahlen Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 1988 A Erweiterung der Tagesordnung 2032 B Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschiebestopp für Kurden und syrischorthodoxe Christen aus der Türkei (Drucksache 13/737) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktion der SPD: Respektvoller Umgang der Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag - Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden aus der Türkei (Drucksache 13/ 804) Erwin Marschewski CDU/CSU 1961 B, 1976 B Fritz Rudolf Körper SPD 1963 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1964 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 1965 B Otto Schily SPD 1965 D Fritz Rudolf Körper SPD 1966 C Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1967 B Ina Albowitz F.D.P. 1967 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P 1967 D, 1971 A, 1972 B Ulla Jelpke PDS 1969 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 1969 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 1972 A Ulrich Irmer F.D.P 1973 B Dietmar Schlee CDU/CSU 1974 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1975 C Günter Graf (Friesoythe) SPD 1976 A Namentliche Abstimmungen 1976 D, 1979 B, 1980 A Ergebnisse 1977 A, 1980 B, 1982 D Abstimmungen zu Vorlagen, die im Plenum am Donnerstag (16. 03. 95) bereits beraten wurden zu Tagesordungspunkt 3 g: Große Anfrage der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internationaler Klimaschutz zu dem Klimagipfel in Berlin (Drucksachen 13/143, 13/758) hier: Abstimmung über Entschließungsanträge auf Drucksachen 13/790 und 13/831 1979 C Gunnar Uldall CDU/CSU (Erklärung nach § 31 G0) 1985 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) 1985 B Elke Ferner SPD (Erklärung nach § 31 GO) 1985 C Namentliche Abstimmung 1985 D Ergebnis 1992 B zu Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der PDS: Besteuerung von Flugkraftstoffen: (Drucksache 13/ 102) 1979 C zu Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Schlußbericht der EnqueteKommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Klimaschutz - Erste Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention vom 28. März bis 7. April 1995 sowie Umsetzung des nationalen CO2-Minderungsprogramms zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Monika Ganseforth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zum Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Michaele Hustedt, Gila Altmann (Aurich), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Schlußbericht der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre": Mehr Zukunft für die Erde - Nachhaltige Energiepolitik für dauerhaften Klimaschutz (Drucksachen 12/ 8600, 13/232, 13/242, 13/260, 13/821) . 1979 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - 3. SGB V-Änderungsgesetz -(Drucksachen 13/340, 13/736, 13/807) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 29. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994) (Drucksachen 13/ 193, 13/696) c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes -§§ 44, 69b StGB - (Drucksachen 13/198, 13/635) d) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam, Flurstücke 347/1 und 347/5 der Flur 6 mit einer Gesamtgröße von 65 191 m2 an das Land Brandenburg (Drucksachen 13/210, 13/603) e) Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung einer Teilfläche der bundeseigenen Liegenschaft Vauban-Kaserne in Freiburg an die Stadt Freiburg (Drucksachen 13/91, 13/604) f) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Bedingungen für den Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Gemeinschaft (Drucksachen 13/218 Nr. 95, 13/695) g) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: MwSt - Endgültige Einfuhren von Gegenständen (Drucksachen 13/218 Nr. 16, 13/723) 1986 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Dr. Helmut Lippelt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beseitigung der Blockade in den deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/760) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu den deutsch-tschechischen Beziehungen in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich Graf von Einsiedel und der Gruppe der PDS: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/785) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen (Drucksache 13/805) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 1989 C Günter Verheugen SPD 1994 D Hartmut Koschyk CDU/CSU 1997 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2000 A Hans Klein (München) CDU/CSU . . 2000 D Ulrich Irmer F.D.P 2002 D Markus Meckel SPD 2004 D Andrea Lederer PDS 2005 C Markus Meckel SPD 2006 C Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2008 A, 2010 C Karl Lamers CDU/CSU 2008 C Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Andrea Fischer (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Mieten in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin in das Vergleichsmietensystem durch wohnwertbezogene Preisbildungsfaktoren (Drucksache 13/549) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht (Drucksache 13/783) c) Antrag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Helmut Wilhelm (Amberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verknüpfung einer Mietrechtsänderung Ost mit einer gleichzeitigen Wohngeldanhebung (Drucksache 13/ 546) d) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Verlängerung der erweiterten Kündigungsschutzregelungen für Mieterinnen und Mieter in Ostdeutschland bis zum Jahr 2000 - (Drucksache 13/582) e) Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Anpassung des Wohngeldes an erhöhte Mieten (Drucksache 13/620) f) Antrag des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS: Sozial verträgliches und überschaubares Mietensystem in Deutschland sowie Mindestbedingungen bei der Einführung des Vergleichsmietensystems in Ostdeutschland (Drucksache 13/759) Dr. Michael Luther CDU/CSU 2011 C Iris Gleicke SPD 2013 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 2014 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. 2014 D, 2024 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 2015 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 2018 A Dr. Gregor Gysi PDS 2019 C Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . 2021 C Achim Großmann SPD . . . . 2022 C, 2026 D Iris Gleicke SPD 2022 D Dr. Jürgen Heyer, Minister (Sachsen-Anhalt) 2023 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 2025 B Dr. Gregor Gysi PDS 2027 C Wolfgang Spanier SPD 2028 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 2030 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet (Drucksache 13/613) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorrang für die Nutzer in Ostdeutschland (Drucksache 13/803) Klaus-Jürgen Warnick PDS 2032 C Rolf Schwanitz SPD 2033 C Dr. Michael Luther CDU/CSU 2035 C Heinz Lanfermann F.D.P 2037 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 2038 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vereinheitlichung des Bergrechts nach der deutschen Einheit (Drucksache 13/550) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Vera Lengsfeld und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neuregelung des Bundesbergrechts (Drucksache 13/787) Hans-Joachim Hacker SPD 2039 D Joachim Hörster CDU/CSU 2041 B Ulrich Petzold CDU/CSU 2041 D Hans-Joachim Hacker SPD 2042 A Vera Lengsfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2043 D Jürgen Türk F.D.P 2045 A Gerhard Jüttemann PDS 2045 D Dr. Norbert Lammert, Parl. Staatssekretär BMWi 2047 A Nächste Sitzung 2048 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2049* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2049* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 2050* C 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1995 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 17. 03. 95 Bierstedt, Wolfgang PDS 17. 03. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 03. 95 Hartmut Ernstberger, Petra SPD 17. 03. 95 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 17. 03. 95 Dr. Glotz, Peter SPD 17. 03. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 03. 95 Heym, Stefan PDS 17. 03. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 03. 95 Homburger, Birgit F.D.P. 17. 03. 95 Janssen, Jann-Peter SPD 17. 03. 95 Klappert, Marianne SPD 17. 03. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 03. 95 90/DIE GRÜNEN Koppelin, Jürgen F.D.P. 17. 03. 95 Labsch, Werner SPD 17. 03. 95 Neumann (Gotha), SPD 17. 03. 95 Gerhard Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 03. 95 Hermann Schloten, Dieter SPD 17. 03. 95 von Schmude, Michael CDU/CSU 17. 03. 95 Schumann, Ilse SPD 17. 03. 95 Dr. Schwall-Düren, SPD 17. 03. 95 Angelica Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 17. 03. 95 Sigrid Vergin, Siegfried SPD 17. 03. 95 Voigt (Frankfurt), SPD 17. 03. 95 Karsten D. Zierer, Benno CDU/CSU 17. 03. 95 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Antrag: Moratorium zum Schutze der redlichen Nutzer und Nutzerinnen vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen im Beitrittsgebiet) Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die mißlungene Regelung der offenen Vermögensfragen Anlagen zum Stenographischen Bericht beschäftigt den Bundestag seit 1990. Für mich als damaligem Obmann der Fraktion DIE GRÜNEN im Ausschuß Deutsche Einheit und im Rechtsausschuß ist es schon ein merkwürdiges Gefühl, jetzt, nach vier Jahren, all die Probleme ungelöst wiederzufinden, auf die ich damals schon in den Ausschußberatungen hingewiesen habe, bzw. die als Konsequenz unzähliger falsch getroffener Entscheidungen damals schon absehbar waren. Seit Jahren beschäftigt sich der Bundestag nun mit Korrekturen an den großenteils nicht mehr wiedergutzumachenden Fehlern aus dem Einigungsvertrag. Wie schon Dr. Ullmann, der in den vergangenen vier Jahren die Eigentumsproblematik bearbeitet hat, halte ich es für falsch, alle Kritik an der Eigentumsregelung auf die Formel: Rückgabe vor Entschädigung zu reduzieren und zu glauben, alle Probleme ließen sich durch eine Umdrehung dieses Prinzips heilen. Das ist zu einfach. Im übrigen ist es - lassen Sie mich das an dieser Stelle sagen - in meinen Augen unerläßlich, daß die Besitzer von Mauergrundstücken in Berlin wie die Zwangsausgesiedelten aus den Grenzgebieten den übrigen Eigentümern gleichgestellt werden. Viel gravierender - und politisch durch nichts zu rechtfertigen - ist die Tatsache, daß die Bundesregierung mit ihrer Fixierung auf „teilungsbedingte" Vermögensverschiebungen massive, rechts- und sozialpolitisch nicht hinnehmbare Ungerechtigkeiten geschaffen hat. Verfolgte, die in der DDR selbst geblieben sind, müssen heute um ihr altes Eigentum kämpfen, während jene, die in den Westen gegangen sind - oder deren Erben -, das volkseigen gewordene Eigentum zurückbekommen. Das betrifft vor allem die großen Mietwohnungskomplexe. Große Teile der Innenstädte ostdeutscher Kommunen gehen auf diesem Weg in westliches Eigentum über. Niemand darf sich von daher wundern, wenn die Menschen enttäuscht, besorgt und verängstigt sind. Trotz der Schutzvorkehrungen im Sachenrechts- und im Schuldrechtsänderungsgesetz müssen viele Nutzer Angst um ihre Wohnung haben. Allerdings ist die Angst der Menschen, ihren persönlichen Besitz am eigenen Haus zu verlieren, oft sehr viel größer als die reale Gefahr. Und den Menschen im Osten ist wenig damit gedient, wenn man, statt konstruktive Politik in diesem Bereich zu machen, seine Energie darauf verlegt, die Angst noch zu schüren. Die Eigenheimbesitzer mit der Erbbauregelung im Sachenrechtsänderungsgesetz und - mit Abstrichen - auch die Datschenbesitzer, die wenigstens einen besseren Kündigungsschutz bekommen haben, gehören gerade nicht zu den am härtesten betroffenen Verlierern der Deutschen Einheit. Das sei hier auch dem Eigenheimbesitzer Herrn Warneck gesagt. Die Erbbauregelung als sinnvoller Interessenausgleich wurde seinerzeit übrigens von der Bundestagsgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch unseren Gesetzentwurf ins Gespräch gebracht. Auch daß älteren Nutzer sogar ein lebenslanges Nutzungsrecht ihrer Datschen eingeräumt wurde, eine massive Verbesserung der ursprünglichen Regelung, ist dem Druck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu verdanken. Auch wenn wir uns mit der noch weitergehenden Forderung des Nießbrauchs nicht durchsetzen konnten: So muß man Politik für die Interessen der Leute machen und nicht mit platten populistischen Phrasen und dem Schüren von Angstkampagnen. Während wir uns im Interesse der Menschen um konkrete Verbesserungen im Gesetz bemüht haben, haben die Kolleginnen und Kollegen von der PDS ihre Aufgabe mehr darin gesehen, die Unsicherheiten und Ängste zu schüren und mit der Angst der Menschen Wahlkampf zu betreiben. Im übrigen: Die von Ihnen in Ihrem Antrag genannte Zahl, wonach 40 Prozent der Nutzer wegen Fehlens ordnungsgemäßer Verträge aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche ihr Haus für die Alteigentümer räumen müssen, ist nach unserer Kenntnis viel zu hoch - ich weiß gar nicht, woher sie die Zahl haben. Ich teile die im Antrag der PDS und auch dem der SPD zum Ausdruck gekommene Kritik an bestimmten Gerichtsentscheidungen. Der Bundesgerichtshof ist - nicht nur räumlich - weit weg vom Schuß. Er sollte wirklich gelegentlich nach Leipzig gehen, damit er weiß, was im Osten wirklich los ist. Es geht nicht an, daß zivilrechtliche Mängel, die von den Nutzern nicht zu verantworten sind, sondern auf das Handeln von DDR-Behörden zurückgehen, heute zum Anlaß genommen werden können, den im Vermögensgesetz verankerten Schutz der Nutzer zu unterlaufen. Im Mittelpunkt des Vermögensgesetzes steht zunächst der Schutz des redlichen Grundstückserwerbers. Vertragsmängel bei Grundgeschäften oder bei der Bestellung eines Nutzungsrechts von damals dürfen heute den Schutz der Nutzer nicht leerlaufen lassen. Die DDR war nicht allein im Umgang mit ihren Kritikern ein Unrechtsstaat. Sie hat eben auch in der Umsetzung ihres Tuns - auf allen Gebieten - die Rechtsförmigkeit von Verfahren oft nicht eingehalten. Informelle Absprachen und Kungeleien waren üblicher als Verträge und öffentlich gemachte Vereinbarungen. Diese fehlende Bindung der damaligen Verwaltung an das Recht kann aber doch heute nicht plötzlich zu einer Anspruchsgrundlage für Alteigentümer umgebaut werden. Hier besteht Handlungsbedarf! Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, den vorgesehenen Schutz der Nutzer auch auf Fälle zu erstrecken, in denen etwaige Vertragsmängel auf das Handeln bzw. Unterlassen der DDR-Behörden zurückzuführen ist. Der dogmatische Maßstab westdeutschen Zivilrechts ist ein untaugliches Instrument für die Bewertung der unter ganz anderen Bedingungen zustande gekommenen, formal auf das Zivilgesetzbuch der DDR gestützten, letztlich aber von der Nomenklatura bestimmten Verträge. Was wir brauchen, ist eine klar definierte gesetzliche Regelung, die sicherstellt, daß der im Vermögensgesetz angelegte Schutz nicht zivilrechtlich unterlaufen werden kann. Hierzu sollten wir - was ich hiermit tue - die Bundesregierung auffordern. Ein Moratorium, wie es die PDS fordert, wird dieser Aufforderung kaum gerecht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 681. Sitzung am 10. März 1995 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1992 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 12/8487 absieht. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der Drucksache 13/130 absieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 13/218 Nr. 108 Drucksache 13/218 Nr. 109 Finanzausschuß Drucksache 13/478 Nr. 2.2 Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 13/218 Nr. 104 Drucksache 13/218 Nr. 105 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/478 Nr. 1.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.3 Drucksache 13/478 Nr. 2.5 Drucksache 13/478 Nr. 2.7 Ausschuß für Verkehr Drucksache 13/218 Nr. 94 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/218 Nr. 100 Innenausschuß Drucksache 13/269 Nr. 1.3 Drucksache 13/343 Nr. 2.12
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    Rede von Amke Dietert-Scheuer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ich nehme Ihre Bemerkung dazu zur Kenntnis.

    (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Er hat das doch vorher alles erklärt! Sie haben nicht zugehört!)

    Während der Anhörung haben Vertreterinnen und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen die schweren Menschenrechtsverletzungen in der Türkei eindrucksvoll dargestellt. Auch im Westen der Türkei, der gerade Kurden immer wieder als angebliche inländische Fluchtalternative angeboten wird, sind Kurden zunehmend Opfer von willkürlichen Festnahmen, Folter, Mißhandlungen und Morden durch sogenannte unbekannte Täter, die eindeutig in den Reihen der Sicherheitskräfte zu suchen sind. Wir brauchen dafür auch keine zusätzlichen Unterrich-

    Amke Dietert-Scheuer
    tungen durch Kommissionen, sondern unsere Bundesregierung müßte bloß einmal die vorliegenden Berichte ernst nehmen und Maßnahmen zu einer Änderung ergreifen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Daß in der Türkei systematisch gefoltert wird, kann auch Herr Kanther nicht leugnen. Er beruft sich daher auf eine Vereinbarung mit dem türkischen Innenminister Mentese über die Behandlung von Abgeschobenen, „die sich an Straftaten im Zusammenhang mit der PKK und anderen Terrororganisationen in der Bundesrepublik beteiligt haben" . Letzteres war ein Zitat aus dem Briefwechsel.
    Abgeschobene sollen demnach das Recht auf Zugang zu einem Anwalt haben, sofern die türkischen Justizorgane das erlauben. Ich habe mit zahlreichen Anwälten in der Türkei gesprochen, die in dieser Hinsicht einschlägige Erfahrungen haben. Der Anwalt soll außerdem das Recht haben, beim zuständigen Staatsanwalt zu beantragen, daß sein Mandant von einem Arzt untersucht wird. Ob diesem Antrag dann stattgegeben wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
    Aber unabhängig davon, welche Vorbehalte Herr Mentese schon in seinem Schreiben macht: Wie kann man einer Regierung, die systematisch gegen sämtliche von ihr ratifizierten Menschenrechtsabkommen verstößt, auf einmal ernsthaft glauben, daß sie eine bilaterale Menschenrechtsvereinbarung mit der Bundesrepublik einhält?

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Aber selbst wenn man diese sogenannten Sicherheitsgarantien ernst nehmen würde, gibt es immer noch das Problem, auf das sowohl Herr Körper als auch Herr Hirsch bereits eingegangen sind: Die Vereinbarung bezieht sich nur auf Personen, denen hier Straftaten vorgeworfen werden, nicht jedoch auf die große Masse von Kurden, die in der Türkei im Zusammenhang mit Abschiebungen sowohl in ihren Heimatregionen als auch im Westen der Türkei willkürlichen Verfolgungen ausgesetzt sind. Diese Personen müssen geschützt werden. Selbst wenn man bei der Einreise vorübergehend die Einreisemodalitäten beobachten und einen gewissen Schutz erreichen würde, wäre das, was danach mit ihnen passiert, natürlich vollkommen offen.
    Herr Kanther will den generellen Abschiebestopp durch Einzelfallprüfungen ersetzen. Ich gehe davon aus, daß dem Innenminister sowie Herrn Marschewski und anderen Kollegen bekannt ist, daß nach dem geltenden Ausländer- und Asylverfahrensgesetz die für die Durchführung von Abschiebungen zuständigen Bundesländer nicht einmal mehr die rechtliche Kompetenz haben, mögliche Abschiebehindernisse zu prüfen, da gemäß § 53 Abs. 6 des Ausländergesetzes auch bereits im Bundesamtsverfahren entschieden wird, wobei sehr summarisch geprüft wird, ohne überhaupt auf Gründe einzugehen; mir liegen da zahlreiche Entscheidungen vor. Es gibt für die Länder hinterher keinen Spielraum mehr. Ich möchte auch die SPD bitten, das einmal zur Kenntnis zu nehmen - bei ihrem Verhalten und der Stellung ihrer Anträge.
    Was abgeschobene Kurden in der Türkei erwarten kann, möchte ich an einem Beispielfall darstellen: Der Kurde Riza Askin wurde im Februar 1994 aus Baden-Württemberg abgeschoben. Bei seiner Ankunft auf dem Flughafen Istanbul wurde er festgenommen. Unter Folter mußte er eine Erklärung unterzeichnen, er habe in der Bundesrepublik Kontakt mit PKK-nahen Vereinen gehabt.
    Nach Auskunft des Auswärtigen Amts wurde er dafür inzwischen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Untersuchungsergebnisse der Foltervorwürfe waren den deutschen Stellen auch ein Jahr nach der Abschiebung noch nicht zugestellt worden.
    Wie heißt es so schön in dem Brief von Mentese an seinen Kollegen Kanther:
    Die Regierung der Republik Türkei ist bereit, auf Bitten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland Vorwürfen unzulässiger Übergriffe an den betreffenden Personen nachzugehen, sie aufzuklären und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland darüber zu informieren.
    Abschließend möchte ich einen Ausspruch des türkischen Botschafters Öymen aus der Anhörung zitieren. Er fragte: Glauben Sie ein paar Menschenrechtsgruppen, oder glauben Sie der jahrhundertealten deutsch-türkischen Freundschaft?

    (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

    Für Herrn Kanther war diese Entscheidung klar.
    Zu dem SPD-Antrag noch ein Wort: Ich sehe in diesem Antrag erhebliche Mängel, und zwar in der Hinsicht, daß Sie sich lediglich darauf beschränken, Herr Kanther möge nicht widersprechen bis zu der abschließenden Beratung des Bundestages. Das können Sie auch so haben. Dazu brauchen Sie nicht diesen Antrag. Sie nehmen sich damit aber die Möglichkeit, auch nach der abschließenden Beratung des Bundestags - wie sie ausgehen wird, wissen wir ja angesichts der Mehrheitsverhältnisse - den Spielraum der Sechsmonatsregelung zu nutzen.
    Trotz dieser Mängel werden wir diesem Antrag aber im Interesse der betroffenen Menschen, um wenigstens noch etwas Zeit herauszuschinden, zustimmen,

    (Ina Albowitz [F.D.P.]: Was wollen Sie denn da herausschinden? Das ist Gesetzeslage!)

    aber, wie gesagt, mit großen Bedenken.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat die Abgeordnete Ulla Jelpke.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulla Jelpke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir sind die Berichte der vorgestern vom Innenausschuß angehörten Sachverständigen noch gut im Ohr. Akin Birdal vom Menschenrechtsverein in Ankara sprach angesichts von über tausend Foltervorwürfen davon, daß die Menschenrechte in der Türkei mit Füßen getreten werden.
    Sertac Bucak vom Internationalen Verein für Menschenrechte in Kurdistan berichtete über 2 000 von türkischen Sicherheitskräften zerstörte kurdische Dörfer und über 3 Millionen Kurdinnen und Kurden, die vom türkischen Militär aus ihrem Land vertrieben wurden.
    Björn-Erik Gutheil, evangelischer Landeskirchenrat, betonte, daß für Kurdinnen und Kurden in der Westtürkei keine Fluchtalternative bestünde.
    Heidi Wedel von amnesty international bekräftigte, daß die Absicht der Bundesregierung, Kurdinnen und Kurden abzuschieben, dem Selbstverständnis eines demokratischen Staates zuwiderlaufe. Es sei ja gerade Ziel der auch für die Bundesrepublik verbindlichen Menschenrechts- und Antifolterkonvention, das Leben und die Gesundheit eines jeden Menschen zu schützen. Dies gelte unabhängig davon, aus welchem Grund diese Person im Gefängnis sitzt oder abgeschoben werden soll. Somit haben selbstverständlich auch PKK-Mitglieder diesen Schutz , so Heidi Wedel.
    Diese Tatsachenfeststellungen der Menschenrechtsvertreterinnen und -vertreter vermochten die von der Regierungskoalition benannten Sachverständigen bis zum Schluß nicht zu widerlegen. Um der Wahrheit auszuweichen, verlegten sich diese Herren - zumeist ehemalige türkische Regierungsmitglieder - darauf, die Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler als bezahlte Agenten dunkler Mächte zu verleumden, oder sie langweilten bei der Anhörung mit Kindheitsgeschichten aus ihrer Vergangenheit.
    Während diese - wohlgemerkt: Sachverständige auf Grund ihrer Regierungsnähe - meines Erachtens wenig glaubwürdigen Männer ungestört herumpöbeln durften, mußte die Rede eines kurdischen Gutachters wegen fortdauernder Störungen abgebrochen werden.
    Meine Damen und Herren, Nägel mit Köpfen wurden aber im wesentlichen bereits weit vor Durchführung der Anhörung gemacht, wie wir eben schon gehört haben. Die türkische Regierung verlängerte übrigens am gleichen Tag ihrerseits den Ausnahmezustand in den kurdischen Gebieten um weitere vier Monate. Der Bundesinnenminister belohnte Ankara hierfür auf seine Art und hob, wie wir alle wissen, ohne die Auswertung der Anhörung abzuwarten, den Abschiebestopp auf.
    Ich komme nun zu der Abschiebevereinbarung zwischen dem Innenminister der Türkei und seinem deutschen Amtskollegen. Nehmen Sie bitte als Ergebnis der Anhörung zur Kenntnis, daß keiner der Sachverständigen seine Hand dafür ins Feuer legen wollte, daß die türkische Regierung die abgegebenen Zusicherungen auch tatsächlich einhalten wird - mit Ausnahme des deutschen Botschafters aus Ankara, Dr. Oesterhelt. Dieser beeilte sich allerdings, hinzuzufügen, daß dies nur unter großen Vorbehalten gilt. Der dadurch schon zum Kronzeugen der Bundesregierung avancierte Dr. Oesterhelt versuchte sich noch bei einer weiteren Frage an einer präzisen Antwort vorbeizumogeln: Warum sollte sich die türkische Regierung einem bilateralen Regierungsübereinkommen mehr verpflichtet fühlen als völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtskonventionen? Diese werden von Ankara bekanntermaßen seit Jahren gebrochen, wie wir von vielen Menschenrechtskommissionen europaweit wissen.
    Auch konnte keiner der Sachverständigen darlegen, wie die Einhaltung der Abschiebegarantien in der Türkei überwacht werden könnte, wenn, wie der nordrhein-westfälische Innenminister Schnoor erwartet, tatsächlich 4 000 Kurdinnen und Kurden dem türkischen Folterregime überstellt werden sollen.
    Nur wer schweigt, ist sicher - so beschreibt die Bundesjustizministerin die Freiheit, die Sie meinen, Herr Kanther, wenn Sie von der Verfolgungsfreiheit für Kurdinnen und Kurden in der Westtürkei reden. Meines Erachtens hat sie recht: Wer es wagt, seine Meinung in der Türkei frei zu äußern, der muß mit der ganzen Härte des türkischen politischen Strafrechts und damit eben doch mit politischer Verfolgung, mit Folter und Tod rechnen.
    Keinen Finger hat die Bundesregierung gerührt, als bekannt wurde, daß die als Gutachterin eingeladene Menschenrechtlerin, Eren Keskin, auf Grund ihres Haftbefehls nicht aus der Türkei ausreisen und damit nicht zu uns sprechen durfte. Ebenso ungerührt ließ es die Regierungskoalition, daß die geladenen Vertreterinnen und Vertreter der Menschenrechtsvereine durch ihre Sachverständigen als tausendfache Lügner beschimpft wurden.
    Inzwischen hat der uns aus der Anhörung bekannte Vorsitzende des Menschenrechtsvereins in Ankara, Akin Birdal, mitgeteilt, daß er und andere Menschenrechtler bis auf weiteres nicht wagen würden, in ihr Land zurückzukehren, in das Sie hochgradig gefährdete Kurdinnen und Kurden gleich massenhaft abschieben wollen.