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ID1302507600

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    Plenarprotokoll 13/25 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. März 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 12: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Situation der Kinder und Jugendlichen und die Entwicklung der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern - Neunter Jugendbericht - mit der Stellungnahme der Bundesregierung zum Neunten Jugendbericht (Drucksache 13/70) Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1779 B Dr. Edith Niehuis SPD 1782 B Wolfgang Dehnel CDU/CSU 1784 D Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1786 B Dr. Edith Niehus SPD 1787 C Heinz Lanfermann F.D.P 1789 B Rosel Neuhäuser PDS 1790 C Klaus Riegert CDU/CSU 1792 B Thomas Krüger SPD 1793 D, 1799 B Klaus Riegert CDU/CSU 1794 A Jürgen Türk F.D.P 1796 A Monika Brudlewsky CDU/CSU 1797 C, 1799 C Ursula Mogg SPD 1799 D Kersten Wetzel CDU/CSU 1801 C Klaus Hagemann SPD 1802 D Helmut Jawurek CDU/CSU 1804 C Thomas Krüger SPD 1805 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 1806 B Eckart von Klaeden CDU/CSU 1806 C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Manfred Müller (Berlin) und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (§ 116) (Drucksache 13/581) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Annelie Buntenbach, Kerstin Müller (Köln), Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgeseizes (§ 116) (Drucksache 13/691) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen (Drucksache 13/715) Rudolf Dreßler SPD 1807 C Andreas Storm CDU/CSU 1809 B Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1810 D Uwe Lühr F.D.P 1811 D Manfred Müller (Berlin) PDS 1812 D Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU 1813 D Adolf Ostertag SPD 1814 C Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA . 1816 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Drucksache 13/204) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Zeit und Geld für Kinder (Drucksache 13/711) Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1817 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU 1818 B Hildegard Wester SPD 1819 D Heinz Lanfermann F.D.P. 1821 D Heidemarie Lüth PDS 1823 A Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Cern Özdemir, Christa Nickels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Beschränkung der Ab-schiebungshaft von Ausländerinnen und Ausländern (Drucksache 13/107) Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1824 A Eckart von Klaeden CDU/CSU 1825 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 1826 D Dr. Max Stadler F.D.P. 1828 B Ulrich Irmer F.D.P 1828 D Ulla Jelpke PDS 1829 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 1830 B Dr. Winfried Wolf PDS 1831 A Dieter Wiefelspütz SPD 1831 B Nächste Sitzung 1831 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1832* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1832* C 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. März 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 10. 3. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 10. 3. 95** Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 10. 3. 95** Dr. Däubler-Gmelin, SPD 10. 3. 95 Herta Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 10.3. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Eymer, Anke CDU/CSU 10. 3. 95 Genscher, F.D.P. 10. 3. 95 Hans-Dietrich Dr. Glotz, Peter SPD 10. 3. 95 Hanewinckel, Christel SPD 10. 3. 95 Hauser CDU/CSU 10.3. 95 (Rednitzhembach) Hansgeorg Heistermann, Dieter SPD 10. 3. 95 Heym, Stefan PDS 10. 3. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 10. 3. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 10. 3. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 10. 3. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 3. 95 90/DIE GRÜNEN Kunick, Konrad SPD 10. 3. 95 Labsch, Werner SPD 10. 3. 95 Leidinger, Robert SPD 10. 3. 95 Leutheusser- F.D.P. 10. 3. 95 Schnarrenberger, Sabine Limbach, Editha CDU/CSU 10. 3. 95 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 10. 3. 95 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 10. 3. 95 Dr. Scheer, I Iermann SPD 10. 3. 95* Schmidt (Aachen), SPD 10. 3. 95 Ursula Schumann, Ilse SPD 10. 3. 95 Schwanitz, Rolf SPD 10. 3. 95 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 10. 3. 95 Christan Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 10. 3. 95 Sigrid Sorge, Wieland SPD 10. 3. 95 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Steindor, Marina BÜNDNIS 10. 3. 95 90/DIE GRÜNEN Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 10. 3. 95 Vergin, Siegfried SPD 10. 3. 95 Vosen, Josef SPD 10. 3. 95 Welt, Jochen SPD 10. 3. 95 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 10. 3. 95 Wohlleben, Verena SPD 10. 3. 95 Zierer, Benno CDU/CSU 10. 3. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 13/28 Drucksache 13/112 Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, daß sie die Anträge „Solidarität mit Salman Rushdie und Appell gegen die Einschränkung von Meinungsfreiheiten", Drucksache 13/548, und „Beteiligung einer Delegation des Deutschen Bundestages an der VN-Konferenz in Berlin vom 23. März bis 7. April 1995", Drucksache 13/315, zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EU-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 13/218 Nr. 1 Drucksache 13/218 Nr. 3 Drucksache 13/218 Nr. 4 Drucksache 12/7654 Nr. 3.1 Finanzausschuß Drucksache 13/218 Nr. 13 Drucksache 13/218 Nr. 15 Drucksache 13/218 Nr. 18 Haushallsausschuß Drucksache 13/218 Nr. 21 Drucksache 13/343 Nr. 2.27 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 13/218 Nr. 22 bis Nr. 56 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 13/218 Nr. 99 Drucksache 13/218 Nr. 101 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 13/218 Nr. 107
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hildegard Wester


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Link, ich muß leider etwas Wasser in Ihren Wein schütten.

    (Walter Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Das machen Sie seit Jahren, Frau Wester!)

    Ich habe gestern an dieser Stelle versucht zu erklären, daß die rund 40 Milliarden DM, die für den Familienlastenausgleich ausgegeben werden, keine Förderung der Familien darstellen, sondern daß es sich lediglich um die steuerliche Gleichbehandlung von und um Gerechtigkeit für Familien handelt. Denn es ist ein Verfassungsgebot, daß das Existenz-

    Hildegard Wester
    minimum der Kinder freigestellt bleibt, und um nichts anderes handelt es sich bei unserem Kindergeld und beim Freibetrag. Es ist noch nicht einmal die Summe der Freistellung des Existenzminimums, wie gestern auch Ihr Kollege Fell zugegeben hat.

    (Beifall bei der SPD Walter Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Stellen Sie sich vor, das Bundesverfassungsgericht hätte das in Ihrer Regierungszeit schon einmal überprüft, was da los gewesen wäre!)

    - Wir sprechen von heutigen Zeiten. Ich bin mir sicher, wenn es überprüft worden wäre, hätten wir nicht so lange gebraucht wie Sie, in die Tat umzusetzen, daß endlich Verbesserungen eintreten.

    (Walter Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Sie haben 1982 arbeitslosen Jugendlichen das Kindergeld gestrichen!)

    - Leider wird die Zeit für unser Zwischengeplänkel von meiner Redezeit abgezogen. Deswegen möchte ich gerne zum vorliegenden Gesetzentwurf reden. Wir können die Diskussion dann später im Ausschuß fortsetzen.
    Für die Kinder, die seit dem 1. Juli 1993 geboren wurden, gelten die Bestimmungen, die im Föderalen Konsolidierungsprogramm und seinen Umsetzungsgesetzen durchgesetzt wurden. Diese neuen Bestimmungen sollten allein für das Jahr 1993 146 Millionen DM Haushaltsmittel einsparen. Sparen ist sicherlich nicht nur eine sinnvolle, sondern im Augenblick auch eine gebotene Maßnahme. Aber müßte man sich als politisch Verantwortliche nicht fragen, wem man solche Leistungskürzungen zumutet? Diejenigen, die von diesen Kürzungen betroffen sind, sind nämlich die Familien. Es sind genau die Familien, meine Damen und Herren, die im vergangenen Jahr im Mittelpunkt von zahlreichen Sonntagsreden und lauwarmen Absichtserklärungen gestanden haben.
    Zur Erinnerung: 1994 war das Internationale Jahr der Familie. Bis heute gibt es aber aus den Reihen der Bundesregierung oder der Regierungsfraktionen keine parlamentarischen Initiativen, um die vielen Versprechungen des vergangenen Jahres zu erfüllen. Das von gestern war keine parlamentarische Initiative.
    Statt dessen haben die Familien kräftig sparen geholfen. 1993 überstieg der eingesparte Betrag beim Erziehungsgeld die angesetzte Größe um rund 40 Millionen DM. Familien sind also ein Spartopf der Nation. Es ist höchste Zeit, darüber nachzudenken, wie das Gesetz wieder auf solide Füße gestellt werden kann. Dazu ist es sicher zuerst nötig, daß wir uns noch einmal angucken, was denn im Jahre 1993 eigentlich geändert worden ist.
    Anstelle der Einkünfte aus dem vorvergangenen Jahr vor der Geburt des Kindes wird das Einkommen des Geburtsjahres berücksichtigt. Dadurch ist es nicht mehr möglich, das Einkommen mit dem Einkommen- oder Lohnsteuerbescheid nachzuweisen. Vielmehr muß jetzt eine Einkommensprognose erstellt werden, die für die Antragsteller das Herbeischaffen vielfältiger Bescheinigungen und Unterlagen bedeutet und für die ausführenden Ämter einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringt. Dieser Mehraufwand ist vor allem auch dadurch gegeben, daß die Erstellung von Einkommensprognosen eher eine finanzamtstypische Tätigkeit ist. Diese sind aber nicht mit der Durchführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes beauftragt.
    Die Berechnung des Erziehungsgeldes gilt nach der Novelle vom 1. Juli 1993 nur für ein Jahr. Für das zweite Lebensjahr des Kindes muß ein weiterer Antrag gestellt werden.
    Damit ist das Maß der Veränderungen noch nicht voll: Ferner müssen Berechtigte im 16. Lebensmonat des Kindes nachweisen, daß sie weiterhin keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, daß also der Erziehungsurlaub nach wie vor in Anspruch genommen wird.
    Ein weiteres Einsparpotential wurde bei den ausländischen Familien gesehen. Denn heute erhalten nur noch Personen mit Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung die Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz. Hier ist wieder einmal festzustellen, meine Damen und Herren: An den Schwächsten wird auch bei diesem Gesetz gespart, weil man hier mit der gerinsten Gegenwehr rechnet.
    Anstatt nicht nur im Rahmen des Internationalen Jahres der Familie, sondern vor allem auch im Hinblick auf die laufenden Beratungen zum § 218 mit Leistungen für Kinder und Familien besonders sorgfältig und behutsam umzugehen und da, wo es nur eben geht, Leistungen sinnvoll zu erhöhen, strafen die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen ihre eigenen Absichtserklärungen Lügen.

    (Walter Link [Diepholz] [CDU/CSU]: Über 40 Milliarden DM!)

    So ist es. Es wäre angebracht gewesen, das Erziehungsgeld zu erhöhen oder wenigstens die Bemssungsgrundlage. Berücksichtigt man nämlich den Kaufkraftverlust durch die Steigerung der Lebenshaltungskosten seit 1986, müßte das Erziehungsgeld um 100 bis 150 DM höher sein.

    (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: So ist es!)

    Um es zu wiederholen: Seit 1986 ist die Einkommensgrenze von 29 400 DM für eine Familie mit einem Kind - das sind 2 450 DM monatlich - nicht erhöht worden. Der Anstieg der Lebenshaltungskosten und der Einkommen ist in diesem Zeitraum natürlich nicht stehengeblieben. Schon im Jahre 1992 hätte sich bei einer Anpassung der Einkommensgrenze an die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter für die eben genannte Familie ein mögliches Einkommen von 34 075 DM ergeben. Das sind 4 675 DM pro Jahr oder 390 DM pro Monat mehr als im Jahre 1986.
    Es ist also allerhöchste Zeit zu handeln. Ich begrüße natürlich sehr, Herr Kollege Link, daß Sie heute angekündigt haben, daß da etwas kommt.
    Folgerichtig hat sich der Anteil derjenigen, die nach dem sechsten Lebensmonat ihres Kindes kein Erziehungsgeld mehr erhalten, von 10,5 % im Jahre 1987 auf 12,5 % im Jahre 1992 erhöht. Der Anteil de-

    Hildegard Wester
    rer, die ein gemindertes Erziehungsgeld erhalten, hat sich von 8,6 % im Jahre 1987 auf 16,5 % im Jahre 1992 erhöht. Dies ist kein Zeichen für die allgemein gute materielle Situation junger Familien, wie es oft zu interpretieren versucht wird, sondern hier liegt ganz klar auf der Hand, daß es einen Zusammenhang zwischen den gestiegenen Lebenshaltungskosten und dem Stillstand in der Leistung bzw. der Bemessungsgrundlage gibt.
    Jetzt wird das Einkommen auf der Grundlage des Geburtsjahres des Kindes ermittelt. Dies wird zusammen mit der Einkommensentwicklung dazu führen, daß der Anteil derjenigen, die kein oder ein gemindertes Erziehungsgeld erhalten, im Jahre 1994 von 29 auf 33 % steigt. Ein Drittel aller Sorgeberechtigten erhalten also auf Grund der Überschreitung der Einkommensgrenze keine oder nur noch eine geminderte Leistung nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz. Diese Tatsache allein reicht aus, um sich zu fragen, welche Zielrichtung dieses Gesetz eigentlich verfolgt, ob wir diejenigen erreichen, die wir erreichen wollen, nämlich die Familien mit Kindern.
    Ich möchte noch auf einen zweiten wesentlichen Aspekt aufmerksam machen. Das Herbeibringen von Belegen für eine Einkommensprognose belastet die Familien stark und ist in vielen Fällen nicht einmal lückenlos möglich. In letzterer Situation kann das Erziehungsgeld auch nur unter dem Vorbehalt der Rückzahlung ausgezahlt werden. Da sich der gleiche Vorgang zu Beginn des zweiten Lebensjahres des Kindes wiederholt, sind die Antragsteller nicht nur zum zweitenmal mit dem Verwaltungsaufwand konfrontiert, sondern haben praktisch über die gesamte Laufzeit des Erziehungsgeldes eine große Unsicherheit auszuhalten, ob und in welcher Höhe sie überhaupt Erziehungsgeld erhalten werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Geradezu skandalös ist es aber, daß sich durch die neue Berechnungsweise ergeben kann, daß Paare, die beide ihre Arbeitszeit reduzieren, um Kinderbetreuung und Berufstätigkeit gemeinsam zu organisieren, gekürzte oder keine Leistungen erhalten, obwohl ihr Einkommen gesunken ist, nämlich dann, wenn das Kind in der zweiten Jahreshälfte geboren und erst dann die Arbeit reduziert wird oder wenn die Reduzierung der Arbeitszeit des Partners nicht als Härtefall, sondern als „selbstverschuldet" bewertet wird.
    Ich frage mich, was man mit diesem Gesetz und den Betroffenen noch alles anstellen und trotzdem behaupten kann, es handele sich um ein Gesetz mit der Zielvorgabe der finanziellen Anerkennung der Erziehungsleistung, der Hilfestellung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der partnerschaftlichen Gestaltung der beiden vorgenannten Aspekte.
    Es wird allerhöchste Zeit, daß eine Korrektur der Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes vorgenommen wird, wie Frau Rönsch es für Anfang dieses Jahres versprochen hatte. Es ist sehr wohl bekannt, daß dort eine riesenhafte Lücke klafft. Sie ist immer noch nicht geschlossen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die letzte Hürde, die man zu überwinden hat, wenn man Erziehungsgeld beziehen will, ist die, daß man im 16. Lebensmonat des Kindes eine Bescheinigung vorlegen muß, daß der Beurlaubungsstatus fortbesteht. Auch hier gibt es - wie an vielen anderen Stellen im Sozialrecht - den erhobenen Zeigefinger, der vor dem Mißbrauch einer Sozialleistung warnt. Es soll ja nichts anderes als die Frage geprüft werden, ob jemand tatsächlich so dreist ist, Erziehungsgeld zu beziehen, während er gleichzeitig versicherungspflichtig arbeitet.
    Ca. 50 % der Leistungsempfängerinnen und -empfänger sind von dieser Situation betroffen. Es ist schon jetzt sicher, daß die ausführenden Ämter sehr viel Kraft und Arbeit investieren müssen, um die Überprüfung der neu beizubringenden Bescheinigungen vorzunehmen und anzumahnen, wenn Bescheinigungen nicht rechtzeitig da sind. Weiter wird es zu Auszahlungsstopps kommen, nämlich für den Fall, daß die Bescheinigungen nicht vorliegen. Dann wird es Widerspruchs- und Wiedereinsetzungsverfahren geben. Das sind alles Maßnahmen, die dazu beigetragen haben, daß die Belastungen der Länder ins Unerträgliche gestiegen sind. Zwei- bis dreifacher Mehraufwand an Personalkosten ist von den Ländern reklamiert worden.
    Ich frage mich, warum es, wenn der Bund ein Gesetz zum Einsparen macht, wie in diesem Fall wieder einmal zu Lasten der Länder geht. Wir haben die Länder schon bei der Frage des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz im Regen stehen lassen.

    (Ronald Pofalla [CDU/CSU]: Wir sind nicht zuständig!)

    Lassen Sie es uns in diesem Falle nicht tun, vor allen Dingen dann nicht, wenn die Sparmaßnahmen, die wir ergriffen haben, für die Leistungsempfänger alles andere als sinnvoll sind!

    (Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile dem Abgeordneten Heinz Lanfermann das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Lanfermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegen haben mich gerade schon darauf aufmerksam gemacht, daß die mir zustehende Redezeit von fünf Minuten auf keinen Fall ausreichen kann, auch nur einen Teil der Dinge zurechtzurücken, die Frau Wester uns soeben dargeboten hat.

    (Beifall der Abg. Maria Eichhorn [CDU/ CSU])

    Ich will mich deswegen auf einen Punkt beschränken, weil das mittlerweile schon fast zur Legende wird: auf ihre Behauptung, der Bund habe die Länder im Regen stehen lassen, was den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz angeht.

    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist wahr!)


    Heinz Lanfermann
    Frau Kollegin, so oft Sie es sagen, so oft werden wir es richtigstellen:

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Dies ist Angelegenheit der Länder. Es hat einen Finanzausgleich gegeben, bei dem genau dieser Punkt berücksichtigt worden ist. Wenn die Länder mittlerweile über vier Jahre an dieser Geschichte arbeiten, teilweise viel, teilweise aber auch wenig - die SPD- geführten Länder befinden sich leider ganz überwiegend bei denen, die weniger getan haben -, dann ist das deren Schuld. Wir lassen nicht zu, daß Sie vor den Bürgern falsche Nachrichten verbreiten.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, diese Debatte findet in einer Woche statt, an die sich viele erinnern werden, wenn wir über Familien und Kinder sprechen. Denn in dieser Woche ist ein Durchbruch in der Frage des Familienleistungsausgleichs - wie es jetzt besser heißt - gelungen:

    (Beifall der Abg. Birgit Homburger [F.D.P.] und des Abg. Walter Link [Diepholz] [CDU/ CSU])

    Wir haben in der Koalition nicht nur einen sehr schönen, sondern vor allen Dingen auch einen sehr wirkungsvollen Kompromiß gefunden, um den Familien mit Kindern wirklich zu helfen. Jetzt muß ich eine weitere Falschmeldung korrigieren. Frau Wester, Sie haben vorhin gesagt, es sei nichts hinzugekommen.

    (Hildegard Wester [SPD]: Ich habe doch nicht gesagt, daß nichts hinzukommt!)

    6 Milliarden DM sind so wenig nicht, gerade in einer Zeit, in der wir überall einsparen müssen. Der Gesamttopf, der aus Steuerentlastung und Kindergeld besteht und zu dem jetzt noch zusätzliche Leistungen kommen, ist um 6 Milliarden DM gestiegen. Die bessere und intelligentere Verrechnung, die wir vorgenommen haben, bringt eine weitere Entlastung der Haushalte, weil wir einen Entbürokratisierungseffekt eingebaut haben. Das wissen Sie genau. Es gab auch Stellungnahmen aus den Reihen der Opposition, die zeigen, daß man durchaus erkannt hat, daß dies ein guter Wurf der Koalition war.

    (Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Weil wir mit unseren Forderungen vorausgegangen sind! Deswegen!)

    Wir hoffen jetzt, daß Ihre Parteikolleginnen und -kollegen, die in den Ländern Verantwortung tragen, bei den anstehenden Verhandlungen über die Umsetzung mitziehen werden, damit dieses gute Programm und das zusätzliche Geld für die Familien möglichst schon ab Januar 1996 zur Verfügung gestellt werden kann. Die Länder sind aufgefordert, mitzuhelfen, weil die Verrechnung über die Finanzämter ein gelungener Schritt ist. Es ist der erste Schritt hin auf das, was die F.D.P. gefordert hat -

    (Wolf-Michael Catenhusen [SPD]: Ach so! Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Wer hat denn gefordert, das beim Finanzamt zu machen?)

    wir freuen uns, daß wir den Koalitionspartner überzeugen konnten -, nämlich hin auf das, was man unter den Begriff „negative Einkommensteuer" faßt. Das versteht man schon weniger; der Begriff „Bürgergeld" ist natürlich viel besser. Das heißt, daß wir entbürokratisieren, in der Verwaltung Kosten einsparen und dafür dort mehr leisten können, wo es wirklich notwendig ist: bei den Familien, bei den Kindern. Ich denke, dieser erste Einstieg hat schon ein bißchen Geschichte in der Familienpolitik geschrieben. Deswegen sind wir auf einem guten Wege. Ich will und kann jetzt nicht alles wiederholen, was der Kollege Link hier schon richtigerweise ausgeführt hat.
    Wenn das Stichwort Entbürokratisierung fällt, dann muß ich Ihnen sagen: Der Vorschlag des Bundesrates hat neben anderem vor allem auch den Nachteil, daß Sie jetzt, nachdem wir gerade ein sinnvolles und gerechtes System gefunden haben, in dem das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt wird, wieder die Verwaltung umstellen und damit eine neue Belastung für die Verwaltung aufbauen wollen. Das kann nicht der Sinn der Sache sein.
    Die praktischen Schwierigkeiten, die Sie geschildert haben, will ich hier gar nicht unbedingt verneinen oder schönreden, aber ich denke, da gibt es bessere Lösungsmöglichkeiten, als ein schlechteres System einzuführen. Wir sollten uns abgewöhnen, immer die Gesetze zu verändern, während es in Wirklichkeit doch meistens Probleme der Verwaltung und der Verwaltungsdurchführung sind. Und zur Verwaltungsdurchführung sei wiederum der Hinweis erlaubt, daß hier meistens eher die Länder als der Bund betroffen sind.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, es ist auch richtig, weiterhin das Erziehungsgeld grundsätzlich bedarfsabhängig zu gewähren. Das ist eine Konzentration der Mittel auf diejenigen, die es wirklich brauchen. Das ist das, was wir wollen, und das würde durch den Gesetzentwurf des Bundesrates - zumindest in Teilen - wieder zunichte gemacht, und deswegen findet er auch nicht unsere Zustimmung.
    Meine Damen und Herren, ich kann mich ansonsten noch einmal dem anschließen, was der Kollege Link gesagt hat. Wenn wir nach vorne schauen - ich habe vorhin das Bürgergeld schon erwähnt, und vielleicht darf ich jetzt noch einen letzten Satz sagen, Herr Präsident -: Der zweite Schritt hin zum Bürgergeld könnte dann die kombinierte Leistungsberechnung von Kindergeld, Erziehungsgeld und Ausbildungsförderung sein.
    So können wir dieses Entbürokratisierungs-Programm in Zukunft sinnvoll weiterführen. Da blicke ich sehr optimistisch in die Zukunft, was die gute Familienpolitik dieser Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen angeht.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)