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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/23 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 23. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. März 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeit einer Erhöhung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Jahre 1995 sowie über Änderungsbedarf im Recht der Ausbildungsförderung unter Einbeziehung der beruflichen Aufstiegsfortbildung; Gesetz zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine Miethöherecht und zur Änderung des Wohngeldsondergesetzes [Mietenüberleitungsgesetz]) Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF . . . . . . . . . . . . . . . 1565 B Günter Rixe SPD 1566 C Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1566 D Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1567 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1567 A Franz Thönnes SPD 1567 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1567 B Tilo Braune SPD 1567 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1567 D Christian Lenzer CDU/CSU 1568 A Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1568 B Wolf-Michael Catenhusen SPD 1568 B Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . 1568 C Horst Kubatschka SPD 1568 D Dr. Jürgen Rüttgers, Bundesminister BMBF 1569 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 1569 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 1569 C Iris Gleicke SPD 1569 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 1570 A Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1570 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 1571 A Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . 1571 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 1571 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/676 vom 3. März 1995 - Einstellung der Pflegegeldzahlungen durch die Sozialämter mit Ablauf des 31. März 1995; Sicherstellung der nahtlosen Anschlußzahlungen durch die Pflegeversicherungen MdlAnfr 3, 4 Hans-Peter Kemper SPD Antw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1572 A, 1573 A ZusFr Hans-Peter Kemper SPD 1572 B ZusFr Peter Dreßen SPD 1572 D Katalysatorpflicht für Motorräder MdlAnfr 5 Wolfgang Behrendt SPD Antw PStS Walter Hirche BMU 1573 B ZusFr Wolfgang Behrendt SPD 1573 C ZusFr Ernst Schwanhold SPD . . . 1574 A Risiken für die Einsatzbereitschaft von Polizei und Technischem Hilfswerk durch die beabsichtigte Schließung von Werkstätten; Verlust von Arbeitsplätzen MdlAnfr 8, 9 Jörg Tauss SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI . . 1574 B, 1575 B ZusFr Jörg Tauss SPD 1574 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 1574 D Verkauf einer Bronzefigur des Merkur an das amerikanische Museum Getty; Erschwerung der Abwanderung von Kunstwerken MdlAnfr 10, 11 Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI . . 1575 B, 1576 A ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . . 1575 D Einrichtung eines mit dem Thema Sucht befaßten Lehrstuhls MdlAnfr 12, 13 Johannes Singer SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI . . 1576 C, 1577 A ZusFr Johannes Singer SPD 1576 D, 1577 B, 1577 C Nachbesserungsbedürftigkeit des Schengener Abkommens bezüglich der Regelungen über grenzüberschreitende Nacheile und Observation MdlAnfr 18 Dietmar Schlee CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI 1577 D ZusFr Hans-Peter Kemper SPD . . . . 1578 B Kontakte der Münchner Firma Telemit Elektronic GmbH zum Ministerium für Staatssicherheit während des iranisch-irakischen Krieges MdlAnfr 19 Volker Neumann (Bramsche) SPD Antw PStS Eduard Lintner BMI 1578 C ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 1578 C Änderungsvorschläge der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zum Entwurf einer Bioethik-Konvention MdlAnfr 21 Robert Antretter SPD Antw PStS Rainer Funke BMJ 1579 A ZusFr Robert Antretter SPD 1579 C ZusFr Peter Dreßen SPD 1579 D ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . 1580 A Kosten einer Insolvenzsicherung bei Jugendgruppenreisen MdlAnfr 22 Klaus Hagemann SPD Antw PStS Rainer Funke BMJ 1580 B ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 1580 D Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung von Kriegsverbrechen in Italien; Verfolgung von Kriegsverbrechen deutscher Wehrmachtsangehöriger gegenüber der italienischen Zivilbevölkerung vom Oktober 1943 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges MdlAnfr 23, 24 Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStS Rainer Funke BMJ . . 1581 A, 1581 B ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1581 C ZusFr Margot von Renesse SPD . . . 1582 B ZusFr Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1582 C ZusFr Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1582 D Tagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte „Internationaler Frauentag" Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1583 B Dr. Marliese Dobberthien SPD 1585 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . 1586 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1587 C Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1588 A Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . 1590 C Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. 1592 D Christina Schenk PDS 1594 C Ingrid Holzhüter SPD 1596 C Maria Eichhorn CDU/CSU 1598 B Iris Gleicke SPD 1600 A Bärbel Sothmann CDU/CSU . 1601 C Christina Schenk PDS 1602 C Dr. Edith Niehuis SPD 1603 C Ulrike Mascher SPD 1604 B Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . 1605 D Manna Wolf SPD 1607 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 1608 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Beginn der Verhandlungen der Bundesregierung mit der Regierung in Belgrad am 6. März 1995 über die Rückführung von Asylbewerbern und/oder Bürgerkriegsflüchtlingen Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1609 A Erwin Marschewski CDU/CSU 1610 A Freimut Duve SPD 1610D, 1618 D Dr. Burkhard Hirsch F D P. 1611 C Ulla Jelpke PDS 1612 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 1613 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 1614 B Eckart von Klaeden CDU/CSU 1615 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1616 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . 1617 D Dietmar Schlee CDU/CSU 1619 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 1620 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . 1620 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1621* A Anlage 2 Öffnung des öffentlichen Dienstrechts für mehr Wettbewerbselemente und flexiblere Gestaltung der Laufbahnen; Übernahme der kommunalfremden Ausgaben für Asylbewerber, Aussiedler, Bürgerkriegsflüchtlinge und Langzeitarbeitslose durch Bund und Länder MdlAnfr 6, 7 - Drs 13/676 - Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI . . . 1621* C Anlage 3 Verdacht der Nichtweitergabe von Informationen über die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betreffende Straftaten durch den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rau MdlAnfr 20 - Drs 13/676 - Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ . . . 1622* C 23. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. März 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung • 21. Sitzung, Seite 1378 C: Nach dem zweiten Absatz ist folgender Absatz einzufügen: „Wahl der Mitglieder des Programmbeirates der Deutschen Bundespost. Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 13/565 vor. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Wahlvorschlag ist angenommen." Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), BÜNDNIS 08. 03. 95 Marieluise 90/DIE GRÜNEN Blunck, Lilo SPD 08. 03. 95 ** Dr. Brecht, Eberhard SPD 08. 03. 95 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 08. 03. 95 ** Klaus Dr. Enkelmann, Dagmar PDS 08. 03. 95 Fischer (Unna), CDU/CSU 08. 03. 95 ** Leni Heym, Stefan PDS 08. 03. 95 Hilsberg, Stephan SPD 08. 03. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 08. 03. 95 Hornung, Siegfried CDU/CSU 08. 03. 95 * Irmer, Ulrich F.D.P. 08. 03. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 08. 03. 95 Janovsky, Georg CDU/CSU 08. 03. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 08. 03. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 08. 03. 95 Angelika 90/DIE GRÜNEN Labsch, Werner SPD 08. 03. 95 Limbach, Editha CDU/CSU 08. 03. 95 Michels, Meinolf CDU/CSU 08. 03. 95 ' Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 08. 03. 95 Dr. Rieder, Norbert CDU/CSU 08. 03. 95 Schäfer (Mainz), F.D.P. 08. 03. 95 Helmut Dr. Scheer, Hermann SPD 08. 03. 95 * Schmidt (Aachen), SPD 08. 03. 95 Ursula Schumann, Ilse SPD 08. 03. 95 Sorge, Wieland SPD 08. 03. 95 Dr. Stadtler, Max F.D.P. 08. 03. 95 Vergin, Siegfried SPD 08. 03. 95 Vosen, Josef SPD 08. 03. 95 Wohlleben, Verena SPD 08. 03. 95 Ingeburg Zierer, Benno CDU/CSU 08. 03. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 13/676 Fragen 6 und 7): Was unternimmt die Bundesregierung zur Öffnung des öffentlichen Dienstrechts für mehr Wettbewerbselemente und zur flexibleren Gestaltung der Laufbahnen in der öffentlichen Verwaltung? Was unternimmt die Bundesregierung, dam it kommunalfremde Ausgaben für Asylbewerber, Aussiedler, Bürgerkriegsflüchtlinge und Langzeitarbeitslose vom Bund und den Ländern finanziert werden? Zu Frage 6: Die Reform des öffentlichen Dienstes, auch in dem in der Fragestellung angesprochenen Sinne, ist eine wichtige politische Aufgabe in der neuen Legislaturperiode. Es bedarf einer zeitgerechten Weiterentwicklung des Dienstrechts, um einen modernen, leistungsstarken öffentlichen Dienst gewährleisten zu können. Die Bundesregierung beabsichtigt, im Frühsommer den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des zum Ende der letzten Legislaturperiode vorgelegten „Berichts zur Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts" vorzulegen. Durch diesen soll die Mobilität der Mitarbeiter gefördert, das Bezahlungssystem insgesamt flexibler gestaltet und besondere Leistungen auch bei der Bezahlung berücksichtigt werden. Zu Frage 7: Kommunalfremde Ausgaben im engeren Sinne sind nicht denkbar, da Bund, Länder und Gemeinden ihre Aufgaben jeweils nur im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit wahrzunehmen und zu finanzieren haben. Die Bundesregierung beachtet bei ihren Entscheidungen stets die finanziellen Belange der Kommunen. Nach der allgemeinen grundgesetzlichen Lastenverteilungsregel des Artikel 104a Abs. 1 GG tragen Bund und Länder gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Danach ist grundsätzlich an die Verwaltungsverantwortung anzuknüpfen und nicht daran, ob der Bund durch seine Gesetzgebung die Aufgaben und Ausgaben veranlaßt hat. Damit die beiden staatlichen Ebenen ihrer jeweiligen aus der Aufgabenwahrnehmung resultierenden finanziellen Verpflichtung nachkommen können, sieht das Grundgesetz neben dem horizontalen Finanzausgleich zwischen den Länder auch einen vertikalen Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern in Gestalt der Ergänzungszuweisungen vor. Dabei sind die Länder im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs in die Lage versetzt worden, eine ausreichende Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen. Hinsichtlich der von Ihnen gesondert aufgeführten einzelnen Personengruppen merke ich an: Der Bund beteiligt sich an den Kosten, die den Kommunen durch die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber entstehen, nicht, weil es sich um eine originäre Länderzuständigkeit handelt. Die Kosten für Asylbewerber werden den Kommunen jedoch ganz oder zum größten Teil von den Ländern erstattet, wobei hinsichtlich bestimmter Kostenarten nur eine Pauscherstattung stattfindet. Hinsichtlich der Bürgerkriegsflüchtlinge haben CDU/CSU, SPD und F.D.P. in dem Asylkompromiß vom 6. Dezember 1992 u. a. vereinbart, daß über die Aufteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden im Zuge der Beratung über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen Einvernehmen angestrebt werden soll. Die Beratungen über das föderale Konsolidierungsprogramm und damit die Bund-LänderFinanzbeziehungen sind einvernehmlich abgeschlossen worden. Dabei ist der Bund den Ländern in weiten Bereichen entgegengekommen. Einer weitergehenden finanziellen Beteiligung des Bundes an den den Ländern und Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen entstehenden Kosten stehen verfassungsrechtliche Gründe entgegen. An der Integration der Spätaussiedler ist der Bund in erheblichem finanziellen Umfang beteiligt. Auf Bundesebene standen allein 1994 rund 4 Milliarden DM zur Verfügung, mit denen unter anderem die Rückführung und Aufnahme, aber auch die Eingliederungshilfe und Sprachförderung finanziert wurde. Soweit durch den Zuzug von Spätaussiedlern einzelne Gemeinden überproportional besonders belastet sind, steht den Ländern zum Ausgleich dieser Sonderlasten das Instrument des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung. Zusätzliche Bundeshilfen sind schon vor dem Hintergrund der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, in dem der Bund die Hauptlast übernommen hat, während die Länder und Kommunen deutlich entlastet worden sind, nicht vertretbar. Nach geltendem Recht haben Arbeitslose, die ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft haben und die bedürftig sind, Anspruch auf Anschlußarbeitslosenhilfe. Sie wird aus Steuermitteln des Bundes finanziert und grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung - längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres - gewährt. Es ist nicht beabsichtigt., insoweit die Finanzverantwortung des Bundes auszuweiten. Langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger sind bei dein Sonderprogramm „Aktion Beschäftigungshilfe für Langzeitarbeitslose" nicht ausgeschlossen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 13/676 Frage 20): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung - ohne strafrechtlichen Ermittlungen vorzugreifen - dariiber, daß ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer versuchten Strafvereitelung und/oder eines anderen Straftatbestandes gegen den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Johannes Rau dadurch begründet sein könnte, daß Ministerpräsident Johannes Rau in seinem Besitz befindliche Informationen über die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betreffende Straftaten nicht den Justizbehörden zugeleitet hat? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bei dem Generalbundesanwalt und der zuständigen Landesstaatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht einer Straftat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Edzard Schmidt-Jortzig. Ich begrüße damit den ersten männlichen Redner in dieser Debatte.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben mir den Gag meines Redebeitrags vorweggenommen; denn ich wollte natürlich darauf hinweisen. ich tue es gleichwohl, weil der Stolz unbegrenzt ist. Sie alle haben vorhin beim Beitrag von Frau Schmalz-Jacobsen geklatscht, als in diesem speziellen Bereich die Solidarität der Männer mit den Frauen eingefordert wurde. Alle haben geklatscht, die F.D.P. löst die Solidarität ein. Ich bitte Sie auch zu registrieren, daß wir damit eine 50prozentige faktische Geschlechlerbeteiligung haben, ohne eine normative Quote zu benutzen. Es wäre vielleicht ganz hübsch, wenn das auch woanders liefe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich hier gezielt zu Wort gemeldet - ich will mich gar nicht lange mit Vorreden aufhalten, weil die Zeit eh knapp ist -, um auf etwas hinzuweisen, was immer wieder als wünschenswert angesprochen wurde, was aber - diesen Eindruck habe ich - zu wenig wirklich verinnerlicht ist. Erst vor vier Monaten - es ist in der Tat noch nicht länger her - ist der von vielen hier gepriesene Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes in Kraft getreten. Ich will nicht darauf zurück-

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
kommen, wie mühsam es gewesen ist, diese Ergänzung zu schaffen.

(Ulrike Mascher [SPD]: Vor allem dank der F.D.P.! Christina Schenk [PDS]: Das wäre sehr lehrreich, Herr Kollege!)

- Das will ich unkommentiert lassen, weil Sie nachlesen können, daß Schmidt-Jortzig dazu eine andere Meinung hatte.

(Ulrike Mascher [SPD]: Aber Ihr Kollege Otto!)

Es steht im Art. 3 Abs. 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Und nun kommt es: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. "
Meine Damen und Herren, das ist geltende Verfassung, nicht nur schönes politisches Programm, sondern normativ verbindlich.

(Zuruf von der SPD: Bitte, dann tun Sie es doch!)

Um es gleich einmal deutlich zu sagen: Viele Aussagen in allen Entschließungen, auch in Ihrer speziellen Entschließung, sind völlig unnötig. Ich möchte dazu aufrufen und dafür werben, sich der Verfassung anzunehmen und die Verfassung zu benutzen. Sie können mittlerweile nämlich mehr machen, als Sie - noch auf dem Stand von vor dem 1. November 1994 - glauben.

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung kann das!)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Ihnen das erläutern. Selbst wenn dabei herauskommt, daß die Politik durch die Gerichte geknebelt werden wird, bleibe ich dabei: Das, was hier eingefügt ist, ist eine Staatszielbestimmung, also eine rechtsverbindliche Vorschreibung einer ganz bestimmten Zielfassung und Zielverwirklichung. Da haben wir in der Tat von vielen in der Diskussion über die Verfassungsreform gehört, es sei eine bedenkliche Auslieferung der Politik an die Gerichtsbarkeit, eine Verrechtlichung der Politik, wenn man das jetzt so verbindlich in die Verfassung hineinschreibe. Und die Warner haben recht. Das muß man nüchtern sehen. Deswegen ist das Grundgesetz relativ sparsam mit solchen Staatszielbestimmungen umgegangen. Aber bei den grundlegenden Werten und Leitbildern, insbesondere da, wo bisher die praktische Politik nicht ohne diese rechtliche An-die-Hand-Nahme auskam, ist es eben doch legitim und richtig.
Was bedeutet nun dieses „Der Staat fördert, verfassungsrechtlich verbindlich vorgeschrieben, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin"?

(Zuruf von der SPD: Das haben wir doch schon einmal gehört!)

Meine Damen und Herren, zunächst steht dort „Gleichberechtigung" drin - das will ich nicht verschweigen -, es steht nicht „Gleichstellung" drin. Es
geht also um eine Gleichheit in den Möglichkeiten, in den Chancen und nicht in den Ergebnissen. Aber immerhin ist Gleichberechtigung zu verwirklichen nun verfassungsrechtlich fest vorgeschrieben und der Staat verfassungsrechtlich verbindlich aufgefordert, zu fördern, was da noch nicht voll auf dein Stand der Norm ist.
Das ist erstens also ein verbindlicher Auftrag an den Gesetzgeber, in der angegebenen Richtung gestalterisch tätig zu werden, also etwa Gleichberechtigungsgesetze zu verabschieden. Deswegen ist noch längst nicht das Ende der Fahnenstange erreicht, wenn Sie mit dem Gleichberechtigungsgesetz, das dieser Bundestag beschlossen hat, noch nicht zufrieden sind. Gesetze sind nicht für die Ewigkeit, sondern nur immer erste Schritte, zweite Schritte, dritte Schritte; es kann weitergehen.

(Beifall bei der F.D.P. Ulrike Mascher [SPD]: Wir warten auf die Initiative der F.D.P.)

- Nein, man darf nicht nur immer auf andere warten, sondern man muß notfalls auch selber darangehen und um Mehrheiten werben.

(Zustimmung bei der F.D.P.)

Es geht um den Abbau rechtlicher Hemmnisse, es geht um die Inangriffnahme neuer Regelungsfelder. Ich sage ganz deutlich: Verfassungsrechtlich ist es jetzt möglich, Kompensationsformen zu schaffen. Das war vorher immer äußerst streitig und problematisch. Man muß sehen: Das ist nun geltende Rechtslage. Man ist da nicht mehr in der Position des Bittstellers.

(Zuruf von der SPD)

- Ich will Sie zum Schluß herzlich gern dazu aufrufen, die Verfassung anzuwenden. Das Schönste an der Verfassung ist ja, daß man sie eben auch anwenden muß.
Staatszielbestimmung bedeutet als zweites: Befehl an Regierung und Verwaltung, beim Gesetzesvollzug die Gleichberechtigung zu optimieren. Das gilt für Ermessenssituationen, wobei dann bei bestimmten Belangen die Gleichberechtigung ein besonderes Gewicht erhält. Das gilt bei Gestaltungs- und Entwicklungsvorhaben, wo Gleichberechtigung nun vom Verfassungsrecht her ein Planungsziel mit dem ganzen Gewicht normativer Authentizität ist.
Staatszielbestimmung bedeutet drittens für die Gerichtsbarkeit - gleich welcher Stufe - eine Auslegungsdirektive bei der Anwendung von offenen Rechtsbegriffen, bei Güterabwägungen etc.

(Zuruf von der SPD: Sowas kann nur die F.D.P. bringen!)

Meine Damen und Herren, ergehen Sie sich also bitte nicht immer nur in schönen Forderungen, sondern sehen Sie, was wir - ich will das im Sinne der Geschlechtersolidarität ganz deutlich auch für die Männer sagen - zum 1. November 1994 bereits in Kraft gesetzt haben.

(Zuruf von der SPD: Peinlich!)


Dr. Edzard Schmidt-Jontzig
Gehen Sie mit Ihren Forderungen nicht hinter diesen Stand zurück, sondern bauen Sie darauf auf. Ich hoffe, daß wir alle zusammen an diesem Ziel, weil es Verfassung ist, selbstbewußt weiter arbeiten.
Danke sehr.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Hanna Wolf.