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ID1302203600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
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    Rede von Norbert Geis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Bitte sehr.


Rede von Hanna Wolf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Könnten Sie mir etwas genauer darlegen, was Sie mit „helfen statt strafen" meinen? Meinen Sie, die Strafe soll ausgesetzt und dem Täter geholfen werden?

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    Rede von Norbert Geis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich meine folgendes: Ich wollte darauf hinweisen, daß ich nichts dagegen habe, wenn diejenigen, die - wie Sie immer so lauthals sagen - vor der Keule des Strafrechts warnen - das ist ein Ausdruck, der hier ja oft genug gebraucht wird -, plötzlich meinen, hier müßten Sie die große Keule des Strafrechts herausholen. Ich möchte aber auf diesen Widerspruch hinweisen dürfen. Er ist ganz offensichtlich da.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wo bleiben denn eigentlich diejenigen, die beim Schutz des ungeborenen Kindes vehement vor dem Einsatz des Strafrechtes warnen?

    (Widerspruch bei der SPD und der PDS Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    - Ich weiß, daß Ihnen das nicht gefällt. Aber Sie bringen mich nicht davon ab, darauf hinzuweisen. Das ist nämlich der wunde Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Da verweigern Sie den strafrechtlichen Schutz. Hier wollen Sie ihn. Ich stimme ja mit Ihnen überein, aber ich meine das eine und das andere, und ich halte dies für konsequenter als das, was Sie propagieren.

    (Erneuter Widerspruch bei der SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies erweist sich auch noch auf einer anderen Ebene. Geht es nämlich um das Lebensrecht des Kindes - das hat Herr Eylmann Ihnen genau vor acht Tagen vorgehalten -, dann wollen Sie es bei der Nötigung belassen; wenn es um den Schutz der Schwangeren vor dem Einfluß des Partners, der Verwandten und des Umfeldes geht, da wollen Sie es bei der Nötigung belassen.

    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Jetzt wird es unappetitlich!)

    - Herr Fischer, daß Ihnen dieses Problem Schwierigkeiten bereitet, das weiß ich. Bei der Schau, die Sie hier immer abziehen, weiß ich nicht, ob das viel mit der Würde dieses Hauses zu tun hat. Aber das Wort „Würde" ist für Sie wahrscheinlich ein Fremdwort.

    (Beifall bei der CDU/CSU Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie es mich - das mag Ihnen allerdings nicht passen - ruhig ausführen: In dem angesprochenen Fall wollen Sie es bei der Nötigung belassen, obwohl das Verfassungsgericht etwas ganz anderes fordert. Das wissen Sie. Bei unserem heutigen Thema meinen Sie, die Nötigung sei nicht angezeigt. Ich bin zwar auch Ihrer Meinung, aber ich bitte Sie: Bleiben Sie konsequent. Machen Sie das dann auch in dem anderen Fall. - Darum bitte ich Sie.

    (Widerspruch bei der SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit kein Zweifel besteht, wiederhole ich noch einmal, daß es im Gesetz keinen Unterschied mehr zwischen der Gewalt in der Ehe und außerhalb der Ehe geben darf.

    (Zuruf von der SPD: Kommen Sie wieder zum Thema!)

    Dies soll aus folgendem Grund so sein: Wir registrieren mit großer Besorgnis, wie die Gewalt in unserer Gesellschaft auf breiter Front ansteigt.

    (Erika Simm [SPD]: Machen Sie einmal etwas dagegen!)

    Wir lesen und hören täglich von der Gewaltkriminalität bei Jugendlichen, von der Gewalt gegen Schwache, insbesondere gegen Ausländer, gegen ältere Menschen, die sich nicht wehren können, und gegen Kinder. Wir wissen, daß die Gewalt natürlich auch nicht vor dem intimsten Bereich zweier Menschen, der Ehe, haltgemacht hat. Davon legen die Frauenhäuser leider ein allzu starkes Zeugnis ab.
    Deshalb sind wir der Auffassung, daß die Vergewaltigung in der Ehe genauso unter Strafe und in genau denselben Zusammenhang zu stellen ist wie die Vergewaltigung außerhalb der Ehe, auch wenn wir wissen, daß ein solcher Tatbestand im Einzelfall nur schwer nachweisbar sein wird. Aber wir meinen, es ist ein richtiges Signal und damit der richtige Schritt in die Richtung, daß wir uns insgesamt gegen den Anstieg der Gewalt auf breiter Front wehren müssen.
    Wie wir das im einzelnen ausgestalten, das mögen wir von den Beratungen mit den Experten abhängig machen. Es mag sein, daß da ein Unterschied zwischen Ihnen und uns insoweit besteht, als wir sagen: Widerspruchsregelung. Wir sprechen nicht von einer

    Norbert Geis
    Antragsregelung. Ich gebe auch zu, Frau Simm, daß dies ein Systembruch ist. Es ist jedoch nach meiner Auffassung - ich lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen - kein Bruch unserer Rechtsordnung. Unsere Rechtsordnung sieht nämlich in Art. 6 des Grundgesetzes vor, daß der Staat die Ehe zu schützen hat.
    Wenn sich die Frau, die vergewaltigt worden ist, mit ihrem Mann aussöhnt und zu dem Ergebnis kommt, sie könne die Ehe retten, und deshalb versucht, dem Verfahren zu widersprechen, es also nicht in das Ermessen des Gerichtes stellt, dann kommt der Staat seiner Verpflichtung aus Art. 6 des Grundgesetzes nach, wenn er in diesem Fall sagt: Das Verfahren ist einzustellen. - Ich weiß, daß dies ein Systembruch ist, aber ich bin sicher, es ist kein Bruch unserer Rechtsordnung.
    Deshalb meinen wir, daß die Verfahrensherrschaft bei der Frau verbleiben muß. Ich wiederhole noch einmal: Unsere endgültige Entscheidung werden wir von der Anhörung der Experten abhängig machen.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)