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ID1302202200

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Metadaten
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    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
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    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich meine, daß Ihre Auffassung so nicht richtig ist. Denn der einheitliche Tatbestand, der hier geschaffen werden soll, ist der Tatbestand der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung. Das muß natürlich auch in der Überschrift, in der Bezeichnung deutlich werden. Ich sehe keine Herabsetzung darin, wenn wir sagen, daß ein besonders schwerer Fall immer dann vorliegt, wenn eine Frau vergewaltigt wird, und wenn wir das - ich will das nicht im einzelnen ausführen; das ist schon geschehen - besonders umschreiben und weiter fassen wollen, als das heute im geltenden Recht, bezogen auf die außereheliche Vergewaltigung, der Fall ist.
    Ich bin aber auch der Meinung, daß wir bei diesen schwierigen Fragen selbstverständlich das besondere Verhältnis zwischen Täter und Opfer innerhalb bestehender Lebensgemeinschaften mit in die Überlegungen einbeziehen müssen. Denn wir müssen doch immer auch den Gesichtspunkt mit im Auge haben, daß eine von den Partnern erreichte oder angestrebte Lösung eines Konflikts nicht generell durch ein Verfahren vereitelt werden soll.
    Deshalb komme ich hier auf die - aus meiner Sicht sensible - Frage zu sprechen, die mit dem Stichwort „Versöhnungsklausel" oder „Antrags-/Widerspruchsrecht" belegt wird. Ich bin der Meinung, daß es hier gute Gründe für verschiedene Ansätze gibt. In den Überlegungen des Justizministeriums ist eine Versöhnungsklausel enthalten, die es dem Gericht ermöglicht, das Strafmaß zu mildern oder ganz von Strafe abzusehen, wenn dies der Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft dienen kann. Ich darf auch den Gesichtspunkt erwähnen, den Herr Eylmann angesprochen hat, daß nämlich die Ehefrau die Verurteilung ihres Mannes dadurch verhindern kann, daß sie im Strafprozeß von ihrer Möglichkeit Gebrauch macht, die Aussage zu verweigern.
    Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Bedenken gegen das Modell eines Antrags- oder Widerspruchsrechtes der Frau. Denn damit würde sie ja immerhin die Verfahrensherrschaft über einen Verbrechenstatbestand bekommen. Man würde ihr als Opfer die Verantwortung dafür aufbürden, ob es nun zu einem Strafverfahren kommt bzw. dieses weiter durchgeführt wird oder nicht. Und die Gründe für die Ausübung eines Antrags- oder Widerspruchsrechts können durchaus problematisch sein und müssen nicht unbedingt etwas mit einer wünschenswerten Konfliktlösung zwischen den Partnern zu tun haben.
    Eine Versöhnungsklausel hätte den Vorteil, daß sie eine flexible Reaktion auf den Einzelfall erlaubt. Die Strafverfolgungsbehörden könnten, wie sie das auch in anderen Konstellationen zu tun haben, prüfen: Wie hat sich das Verhältnis zwischen Täter und Opfer entwickelt? Sollte hier möglicherweise nicht ganz von Strafe abgesehen werden?
    Ich sehe - ich habe das soeben zu Beginn dieses Punktes schon betont -, daß es hier um eine sensible Fragestellung geht. Ich glaube, es dient der Sache, wenn wir die Argumente, pro und kontra hinsichtlich der verschiedenen Wege, miteinander erörtern, austauschen, kritisch hinterfragen und dann zu einem gemeinsamen Lösungsweg kommen. Ich bin nicht der Meinung, daß das ganze Vorhaben, wo wir doch jetzt so weit sind, daß wir den grundsätzlichen Konsens erreicht haben, an diesem Punkt scheitern sollte. Deshalb bin ich froh, daß wir mit dieser Debatte heute mit der Umsetzung dieses Konsenses in eine konkrete Regelung beginnen. Ich werde mich dafür einsetzen, daß es hier wirklich zu einer Änderung, einer Regelung in unserem Strafgesetzbuch kommt, die der schwierigen Materie angemessen ist, ihr gerecht wird. Und da bin ich nicht so pessimistisch wie Sie, Frau Schenk, die Sie Beratungen von dreieinhalb Jahren in diesen Fragen vor sich sehen. Ich glaube, soweit waren wir zur Beginn einer Debatte - Sie haben selbst erwähnt, wie oft sie schon geführt worden ist - noch nie. Von daher sind hier ein verhaltener Optimismus und eine gewisse Zuversicht sehr angebracht. Die Bundesregierung wird jedenfalls nach den dort bisher geführten Beratungen alles tun, um zu einer vernünftigen Lösung auch mit einem Entwurf beizutragen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Kollegin Hanna Wolf, Sie haben das Wort.

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    Rede von Hanna Wolf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich bedaure und finde es auch bedenklich, daß wir heute nicht über einen Gesetzentwurf beraten können, der zwar der gesamten Presse zugegangen ist und den nicht irgend jemand rein zufällig erwischt hat, der aber dem Parlament nicht vorliegt. Ich meine Ihren Entwurf.
    Ich begrüße jedoch diesen sogenannten nicht vorhandenen Entwurf insoweit, als er schon eine interessante Wirkungsgeschichte hinter sich hat. Der bayerische Justizminister Leeb mußte seine Meinung innerhalb einer Woche aus Parteiräson zurückziehen. Angeblich möchte er nun ebenfalls keinen Unterschied mehr machen zwischen einer Vergewaltigung in der Ehe und einer außerhalb. Immerhin ein kleiner Lernprozeß!
    Sicher haben aber auch die fünfmalige Einbringung unseres Entwurfs und die zwanzigjährige Debatte und Vorarbeit dazu beigetragen, daß hier jetzt endlich ein Bewußtseinswandel eintritt. Ich hoffe, daß der Wirbel um den nicht vorliegenden Entwurf aus dem Hause der Justizministerin jetzt nicht nur - ich muß es noch einmal sagen - zum Wahlkampfgetöse gehört; denn so zufällig ist es doch nicht - ich glaube, das können Sie keinem in diesem Haus verkaufen -, daß er gerade jetzt vorliegt. Aber ich habe die Hoffnung, wir können das schreckliche Kapitel der Vergewaltigung in dieser Legislaturperiode nun endlich gemeinsam gesetzgeberisch zu Ende brin-

    Hanna Wolf
    gen. Ich schlage Ihnen vor, Sie nehmen den Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion als Grundlage der Beratungen und ersparen den Frauen jede weitere Verzögerung.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Ein Verfahren wie in der letzten Legislaturperiode, in der nach der ersten Lesung die entscheidende zweite und dritte immer wieder hinausgeschoben wurde, um dann schließlich durch einen Verfahrenstrick die Schlußabstimmung zu verhindern, darf sich nicht wiederholen.
    Die Bundesregierung ist inzwischen sogar schon von der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Frauen, Radihika Coosmaraswany, aufgefordert worden, den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung der verheirateten Frauen in Deutschland genauso gesetzlich zu gewährleisten wie den der unverheirateten. Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das nicht durch den Stand der Ehe verkürzt werden kann. Sonst würden Sie ja die Ehe in die Nähe der Sklaverei bringen.
    Seit der großen Eherechtsreform von 1976 gibt es keinen Anspruch des Ehemanns auf die sexuelle Hingabe seiner Frau mehr. Mit dieser Eherechtsreform war der Auftrag des Grundgesetzes von 1949 zur Gleichberechtigung von Mann und Frau auch in der Familie endlich rechtlich erfüllt. Daß aber die unterschiedliche Rechtslage zur Vergewaltigung innerhalb und außerhalb der Ehe so lange parlamentarisch nicht geregelt werden konnte, ist nicht zu begreifen. Daß dies nicht das Verfassungsgericht auf den Plan gerufen hat, ist ebenfalls bezeichnend für die partriarchale Struktur unserer Gesellschaft. Dazu paßt, daß selbst einige Richter, wie man aus Leserbriefen in den Zeitungen entnehmen kann, heute immer noch glauben, sexuelle Hingabe gehöre zu den ehelichen Pflichten der Frau. Um Ihre Worte aus einem Hamburger Magazin aufzunehmen, Herr Eylmann: Ich habe keine Nachsicht mehr mit den Männern, die immer noch keine Einsicht haben. Auf die Bewußtseinsänderung dieser Minderheit können wir nicht mehr warten.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Es sind in diesem Punkt jedoch nicht alle Männer Bremser, wie wir wissen. Die SPD-Fraktion arbeitet schon seit 20 Jahren an einer solchen Regelung. Hier möchte ich einmal ganz ausdrücklich unserem langjährigen Kollegen Hans de With danken, der sich wirklich unermüdlich dafür eingesetzt hat.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung, ganz gleich, in welchem Verhältnis die betroffenen Personen zueinander stehen. Und eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung, ganz gleich, in welcher Form sie stattfindet.
    Herr Eylmann, Sie haben vor zwei Jahren anläßlich der ersten Lesung unseres damals zum viertenmal eingebrachten Entwurfs folgendes gesagt - ich zitiere -:
    Das beunruhigend Gefährliche sexueller Aggression liegt gerade darin, daß sie sich gegen ein Objekt richtet, das der Täter nicht verachtet, sondern zu dem er sich hingezogen fühlt und das er besitzen möchte.
    Herr Eylmann, Vergewaltigung hat so gut wie nichts mit sexueller Befriedigung und schon gar nichts mit Liebe zu tun, wohl aber mit Besitz. Da haben Sie recht. Es ist das Drama von Dominanz und Unterwerfung. Der Vergewaltiger versichert sich seines vermeintlichen Eigentums - Sie nennen das wohl „sich hingezogen fühlen" -, bzw. er eignet sich das vermeintliche Eigentum eines anderen an. Der Bogen reicht von der Vergewaltigung im Krieg bis zur Vergewaltigung in der Ehe. Sie können es auch einen Anfall von Versklavungsversuch nennen.
    75 % der heute schon als Vergewaltigung gewerteten Taten sind Beziehungstaten, d. h. der Täter ist der Frau bekannt. Soll die Tat etwa weniger schwer wiegen, wenn sie durch den eigenen Ehemann geschieht? Bei früheren Debatten, Herr Eylmannn, haben Sie, Herr Engelhard und Frau Männle, schon angedeutet, daß diese Vergewaltigung sogar schwerer wiegen müßte, weil das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Eheleuten mißbraucht werde.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich habe Ihnen darin immer recht gegeben. Ich finde es nur sehr bedenklich: Sie haben hier sehr engagierte Reden dazu gehalten, sind aber leider nicht tätig geworden. Deswegen müssen wir es heute wieder behandeln.
    Meine Damen und Herren, wir fordern keine Erhöhung des Strafmaßes bei Vergewaltigung. Wir fordern aber, daß Vergewaltigung nicht als sexuelle Nötigung behandelt wird. Vergewaltigung ist jede Form von Penetration gegen den Willen des Opfers. Und das ist ein Verbrechen. Es darf weiterhin nicht unter zwei Jahren bestraft werden. So sieht es unser Gesetzentwurf vor.
    Die Justizministerin will das aber nur im Regelfall. Die Regel läßt Ausnahmen zu, und davon machen Richter - gerade wenn es um Sexualdelikte geht -nur zu gerne Gebrauch. Das geht mit uns nicht.
    Vor allem darf nicht mehr mit der Bewertung als sogenannter minder schwerer Fall Schindluder getrieben werden. Ein Mann, der sich darauf beruft, daß er vorher getrunken habe, handelt höchstens noch vorsätzlich. Ein Mann, der angibt, er sei sexuell gereizt worden, beruft sich auf die Mär von den unkontrollierbaren Trieben und nicht auf menschliche Formen des Zusammenlebens.
    Da Richter in der Vergangenheit schon gern die Definition des minder schweren Falles angewandt haben, wäre es geradezu in wörtlichem Sinne fatal, nun auch noch über eine einheitliche Bewertung von Vergewaltigung und sexueller Nötigung das Mindeststrafmaß nach unten zu verlegen. Das würde den Skandal weiter fortsetzen, daß bei uns Eigentumsde-

    Hanna Wolf
    likte höher bestraft werden als Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Im übrigen muß noch viel getan werden, um Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Richter und Justizvollzugsanstalten in der Erkennung und adäquaten Bewertung von Vergewaltigung zu schulen. In meinem Wahlkreis sind anläßlich eines aktuellen Falles bei den Bürgerinnen und Bürgern schwere Zweifel entstanden.
    Aber vielleicht ist die Handhabung des Vergewaltigungsparagraphen auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Möglicherweise besteht da in Bayern noch spezieller Aufklärungsbedarf. Auch die Justiz unter einem Justizminister Leeb muß wohl umdenken. Ich bin nicht mit den Vorstellungen von Minister Leeb einverstanden, der die sicherlich zusätzlichen nötigen therapeutischen Maßnahmen als Familientherapie gestalten will. Warum soll sich immer die Familie, d. h. die Frau, an dem Täter abarbeiten? Hier ist in jedem Fall Tätertherapie angesagt.

    (Beifall bei der SPD und der PDS)

    Meine Damen und Herren, es reicht nicht, daß wir Gewaltverbrechen gegen Frauen nur in anderen Ländern anklagen. Wir müssen vor unserer eigenen Türe kehren. Es ist schon so oft darauf hingewiesen worden, daß wir in Europa das Schlußlicht sind. Auch die USA haben schon längst eine Strafgesetzgebung dafür. Hier ist schon lange Handlungsbedarf. Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, auch von Frauen, also auch von Ehefrauen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)