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ID1302202000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
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    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ja.


Rede von Erika Simm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Ministerin, ist Ihnen bewußt, daß, wenn Sie diese Konstruktion wählen, den Vergewaltigungstatbestand als - im juristisch-technischen Sinne - Strafverschärfungsgrund ins Gesetz hineinzuschreiben, künftig der Vergewaltiger nicht mehr wegen Vergewaltigung, auch nicht wegen sexueller Nötigung in einem besonders schweren Fall, sondern nur noch - das ist das Ergebnis höchstrich-

Erika Simm
terlicher Rechtsprechung - wegen Nötigung verurteilt wird? Der schwere Straftatbestand der Vergewaltigung kommt dann im Urteilstenor nicht mehr zum Ausdruck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich meine, daß Ihre Auffassung so nicht richtig ist. Denn der einheitliche Tatbestand, der hier geschaffen werden soll, ist der Tatbestand der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung. Das muß natürlich auch in der Überschrift, in der Bezeichnung deutlich werden. Ich sehe keine Herabsetzung darin, wenn wir sagen, daß ein besonders schwerer Fall immer dann vorliegt, wenn eine Frau vergewaltigt wird, und wenn wir das - ich will das nicht im einzelnen ausführen; das ist schon geschehen - besonders umschreiben und weiter fassen wollen, als das heute im geltenden Recht, bezogen auf die außereheliche Vergewaltigung, der Fall ist.
    Ich bin aber auch der Meinung, daß wir bei diesen schwierigen Fragen selbstverständlich das besondere Verhältnis zwischen Täter und Opfer innerhalb bestehender Lebensgemeinschaften mit in die Überlegungen einbeziehen müssen. Denn wir müssen doch immer auch den Gesichtspunkt mit im Auge haben, daß eine von den Partnern erreichte oder angestrebte Lösung eines Konflikts nicht generell durch ein Verfahren vereitelt werden soll.
    Deshalb komme ich hier auf die - aus meiner Sicht sensible - Frage zu sprechen, die mit dem Stichwort „Versöhnungsklausel" oder „Antrags-/Widerspruchsrecht" belegt wird. Ich bin der Meinung, daß es hier gute Gründe für verschiedene Ansätze gibt. In den Überlegungen des Justizministeriums ist eine Versöhnungsklausel enthalten, die es dem Gericht ermöglicht, das Strafmaß zu mildern oder ganz von Strafe abzusehen, wenn dies der Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft dienen kann. Ich darf auch den Gesichtspunkt erwähnen, den Herr Eylmann angesprochen hat, daß nämlich die Ehefrau die Verurteilung ihres Mannes dadurch verhindern kann, daß sie im Strafprozeß von ihrer Möglichkeit Gebrauch macht, die Aussage zu verweigern.
    Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Bedenken gegen das Modell eines Antrags- oder Widerspruchsrechtes der Frau. Denn damit würde sie ja immerhin die Verfahrensherrschaft über einen Verbrechenstatbestand bekommen. Man würde ihr als Opfer die Verantwortung dafür aufbürden, ob es nun zu einem Strafverfahren kommt bzw. dieses weiter durchgeführt wird oder nicht. Und die Gründe für die Ausübung eines Antrags- oder Widerspruchsrechts können durchaus problematisch sein und müssen nicht unbedingt etwas mit einer wünschenswerten Konfliktlösung zwischen den Partnern zu tun haben.
    Eine Versöhnungsklausel hätte den Vorteil, daß sie eine flexible Reaktion auf den Einzelfall erlaubt. Die Strafverfolgungsbehörden könnten, wie sie das auch in anderen Konstellationen zu tun haben, prüfen: Wie hat sich das Verhältnis zwischen Täter und Opfer entwickelt? Sollte hier möglicherweise nicht ganz von Strafe abgesehen werden?
    Ich sehe - ich habe das soeben zu Beginn dieses Punktes schon betont -, daß es hier um eine sensible Fragestellung geht. Ich glaube, es dient der Sache, wenn wir die Argumente, pro und kontra hinsichtlich der verschiedenen Wege, miteinander erörtern, austauschen, kritisch hinterfragen und dann zu einem gemeinsamen Lösungsweg kommen. Ich bin nicht der Meinung, daß das ganze Vorhaben, wo wir doch jetzt so weit sind, daß wir den grundsätzlichen Konsens erreicht haben, an diesem Punkt scheitern sollte. Deshalb bin ich froh, daß wir mit dieser Debatte heute mit der Umsetzung dieses Konsenses in eine konkrete Regelung beginnen. Ich werde mich dafür einsetzen, daß es hier wirklich zu einer Änderung, einer Regelung in unserem Strafgesetzbuch kommt, die der schwierigen Materie angemessen ist, ihr gerecht wird. Und da bin ich nicht so pessimistisch wie Sie, Frau Schenk, die Sie Beratungen von dreieinhalb Jahren in diesen Fragen vor sich sehen. Ich glaube, soweit waren wir zur Beginn einer Debatte - Sie haben selbst erwähnt, wie oft sie schon geführt worden ist - noch nie. Von daher sind hier ein verhaltener Optimismus und eine gewisse Zuversicht sehr angebracht. Die Bundesregierung wird jedenfalls nach den dort bisher geführten Beratungen alles tun, um zu einer vernünftigen Lösung auch mit einem Entwurf beizutragen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)