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    Plenarprotokoll 13/20 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 20. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht über die Entwicklung der Konvergenz in der Europäischen Union im Jahre 1994) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 1327 B Friedrich Merz CDU/CSU 1328 A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 1328B Lilo Blunck SPD 1328B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 1328C Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1329B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 1329C Hans Georg Wagner SPD 1330A Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 1330A Jörg-Otto Spiller SPD 1330 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 1331 A Hans-Werner Bertl SPD 1331 B Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 1331 B Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1331C Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . 1331C Ludger Volmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1331D Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . 1332A Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1332B Friedrich Bohl, Bundesminister BK 1332B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde - Drucksache 13/470 - Einrichtung atomarer Zwischenlager in Süddeutschland, z. B. in Niederaichbach bei Landshut MdlAnfr 1 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 1333D ZusFr Horst Kubatschka SPD 1334 A ZusFr Halo Saibold BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1334 B ZusFr Karin Rehbock-Zureich SPD 1334 B Sofortige Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte MdlAnfr 3, 4 Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT 1334D, 1336B ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 1335A, 1336D ZusFr Klaus Barthel SPD 1335 B ZusFr Lilo Blunck SPD 1335D, 1337 B ZusFr Hans Martin Bury SPD 1336A, 1337A Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des ostdeutschen Wohnungsbestandes in das Vergleichsmietensystem (Mietpreisüberleitungsgesetz) MdlAnfr 21, 22 Klaus-Jürgen Warnick PDS Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 1337 D ZusFr Klaus-Jürgen Warnick PDS 1338A Förderung von Windenergieanlagen an geeigneten Standorten im Binnenland MdlAnfr 23, 24 Karl-Josef Laumann CDU/CSU Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 1339A, C ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU 1339B ZusFr Horst Kubatschka SPD 1339D Zweckmäßigkeit einer vierstufigen Gliederung des BKA; Fortbestand der Hauptabteilungsebene in Meckenheim angesichts des vorgesehenen späteren Umzugs nach Berlin MdlAnfr 38, 39 Frank Hofmann (Volkach) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 1340A, D ZusFr Frank Hofmann (Volkach) SPD 1340B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 1341 A Gründe für die weitere Förderung von Zeitschriften und Publikationen des Bundes der Vertriebenen und der angeschlossenen Landsmannschaften (z. B. „Deutscher Ostdienst" oder „Der heimatvertriebene Bauer") MdlAnfr 40 Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 1341B ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1341 B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 1341D ZusFr Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1341 D ZusFr Dr. Wolfgang Gerhardt F.D.P. 1342 A ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1342 B ZusFr Gila Altmann (Aurich) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1342 B ZusFr Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1342 C Verzicht auf die Abschiebung von ca. 60 000 kroatischen Flüchtlingen bis zum Zeitpunkt der Bereitstellung von EU-Aufbauhilfen für Kroatien MdlAnfr 43, 44 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 1343A, D ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 1343B, 1344 A ZusFr Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1344 C ZusFr Ursula Schönberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1345 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 1345 B ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS 1345 B ZusFr Klaus Barthel SPD 1345D ZusFr Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1345D Nächste Sitzung 1346C Berichtigung 1346 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1347* A Anlage 2 Rückgang der Mehrwegquote durch den sprunghaften Anstieg des Verkaufs von Dosenbier MdlAnfr 2 - Drs 13/470 - Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 1347* B Anlage 3 Beschleunigung von Gerichts- und Zwangsvollstreckungsverfahren MdlAnfr 7 - Drs 13/470 - Michael Wonneberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1347* C Anlage 4 Gründung regionaler Kapitalbeteiligungsgesellschaften zur Aufstockung des Eigenkapitals kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Existenzgründern MdlAnfr 8 - Drs 13/470 - Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser BMF 1348* B Anlage 5 Aktivitäten der kurdischen PKK in Deutschland trotz ihres Verbots MdlAnfr 41 - Drs 13/470 -Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 1348* D Anlage 6 Neuordnung der Bahnpolizei, insbesondere im Bereich Weiden/OPf. MdlAnfr 42 - Drs 13/470 - Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 1349* C 20. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1995 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 19. Sitzung, Seite 1277 B, letzter Absatz, dritte Zeile: Statt „Finanzregelung" ist „Finanzierungsregelung" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Hans SPD 15. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), SPD 15. 02. 95 Ulrich Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 15. 02. 95 Hartmut Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 15. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 15. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 15. 02. 95 Heym, Stefan PDS 15. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 15. 02. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 15. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 15. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 15. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 15. 02. 95 Dr. Protzner, Bernd R. CDU/CSU 15. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 15. 02. 95 Schumann, Ilse SPD 15. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 15. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 15. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 15. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 15. 02. 95 Wallow, Hans SPD 15. 02. 95 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 13/470 Frage 2): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den sprunghaften Anstieg des Verkaufs von Dosenbier die Mehrwegquote entgegen allen ökologischen Erfordernissen zurückgeht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß diese - wie auch die sich bei der geplanten bepfandeten Einwegflasche für Mineralwasser abzeichnende Entwicklung - verhindert wird? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Mehrwegquote für Getränkeverpackungen zurückgeht. Im Gegenteil stiegen seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung die Anteile von Mehrwegverpackungen bei Getränken (ohne Milch) von 71,69 % in 1991 auf 73,55 % in 1993. Auch für Bier hat sich der Anteil in diesem Zeitraum wenn auch nur leicht erhöht. Er liegt für das Jahr 1993 bei 82,25 % gegenüber 82,16 % im Jahr 1991. Für CO2- haltige Erfrischungsgetränke, bei denen auch in Do- Anlagen zum Stenographischen Bericht sen abgefüllt wird, ist ein recht deutlicher Anstieg der Mehrwegquote für den genannten Zeitraum zu verzeichnen. Die Mehrwegquote für 1993 liegt für diese Getränke bei 76,67 % gegenüber 73,72 % im Jahre 1991. Angaben über die Mehrweganteile für das Jahr 1994 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Hiermit ist aufgrund der komplizierten statistischen Erhebung nicht vor Mitte 1995 zu rechnen. Bei der geplanten bepfandeten Einwegflasche für Mineralwasser, deren ökologische Vorteile auch von der Bundesregierung nicht zu erkennen sind, handelt es sich nur um ein beabsichtigtes Pilotprojekt. Dessen Realisierung ist jedoch durch den Ausstieg des Hauptträgers dieses Projektes stark gefährdet. Dennoch wird die Bundesregierung auch weiterhin die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam beobachten. Anlage 3 Antwort der Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf die Frage des Abgeordneten Michael Wonneberger (CDU/CSU) (Drucksache 13/470 Frage 7): Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Gerichtsverfahren sowie die Zwangsvollstreckungsverfahren effizienter zu gestalten, uni so - unter Berücksichtigung der mangelhaften Personalausstattung durch die Länder - dem Anspruch der Bürger auf vertretbare Verfahrensdauern gerecht zu werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Zivilprozeß und das Zwangsvollstreckungsverfahren für den Bürger zeitlich überschaubar und berechenbar sein müssen. Sie befürwortet Maßnahmen, die geeignet sind, das gerichtliche Verfahren für den Bürger unter Wahrung seiner berechtigten rechtsstaatlichen Interessen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Eine von der 65. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Sommer 1994 eingesetzte Arbeitsgruppe prüft zur Zeit weitere Maßnahmen der Vereinfachung und Beschleunigung im Bereiche der Gerichtsverfassung und des Zivilprozesses. Das Bundesministerium der Justiz ist an diesen umfangreichen Prüfungen beteiligt. Gerade im Hinblick auf die weiter zunehmende Geschäftsbelastung in den alten wie den neuen Bundesländern wird dieser Prüfung vom Bundesministerium der Justiz ein hoher Stellenwert zugemessen. Der effizienteren Gestaltung der Zwangsvollstrekkungsverfahren dient die sogenannte 2. Zwangsvollstreckungsnovelle, ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der nach weitestgehender Zustimmung der Bundesregierung nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorliegt. Dieser enthält eine Fülle punktueller Regelungen zur Straffung der Vollstreckungsverfahren. Was die - insbesondere im Bereich der Gerichtsvollzieheraufgaben - noch immer unzureichende Personalausstattung durch die Länder angeht, hat die Bundesregierung keine rechtlichen Möglichkeiten, diese zu verbessern, da die alleinige Zuständigkeit insoweit bei den Ländern liegt. Die Bundesregierung kann lediglich - dies ist auch geschehen - Anregungen geben, wie nach ihrer Auffassung eine Verbesserung für eine Übergangszeit erreicht werden könnte. Sie kann jedoch nicht erzwingen, daß ihre Vorschläge befolgt werden. Eine effizientere Gestaltung der gerichtlichen Verfahren kann im übrigen auch dadurch erreicht werden, daß die innere Organisation und die Verfahrensabläufe innerhalb der Gerichte vereinfacht und verbessert werden. Daß auf diesem Wege noch beträchtliche Verfahrensbeschleunigungen möglich sind, zeigen die im Rahmen der Strukturanalyse der Rechtspflege jüngst durchgeführten Untersuchungen. Einige Landesjustizverwaltungen haben bereits die Empfehlungen der SAR-Gutachten aufgegriffen und sind dabei, diese auch praktisch zu erproben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/470 Frage 8): Wie beurteilt die Bundesregierung die Gründung regionaler Kapitalbeteiligungsgesellschaften zur Aufstockung des Eigenkapitals kleiner und mittlerer Unternehmer sowie von Existenzgründern, und welche Möglichkeiten sieht sie, die regionalen Banken mit steuerlichen und sonstigen Fördermöglichkeiten dazu zu ermuntern, solche gezielte regionale Kapitalsammelstellen zu gründen? Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen hat aus Sicht der Bundesregierung eine hohe Priorität. Kapitalbeteiligungsgesellschaften können zur Eigenkapitalbeschaffung dieser Unternehmen beitragen. Die Bundesregierung begrüßt deshalb die Tätigkeit der regionalen mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die als Selbsthilfeeinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft in nahezu allen Bundesländern gegründet worden sind, z. B. die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft Bayerns mbH. Auch auf Bundesebene besteht mit der Technologie Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Ausgleichsbank eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft. Diese Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 24 GewStG) und von der Vermögensteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 18 VStG) befreit. Der Eigenkapitalversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen dienen auch die auf der Grundlage des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) tätigen privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (sog. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften). Das UBGG wurde erst vor kurzem im Rahmen des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes umfassend modernisiert. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften können sowohl regional als auch überregional tätig sein und auch von regionalen Banken errichtet werden. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sind von der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 23 GewStG) und von der Vermögensteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 19 VStG) befreit. Darüber hinaus unterliegen sie auch nicht der Versteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften entstanden ist und er wieder in Beteiligungen angelegt wird (§ 6 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG). Darüber hinausgehende besondere steuerliche oder andere Anreize für regionale Banken, regionale Kapitalsammelstellen zu gründen, sind aus Sicht der Bundesregierung nicht sachgerecht. Sie verkomplizierten das gesamte Förderinstrumentarium und würden eine Subvention für spezifische Marktteilnehmer bedeuten, die andere Marktteilnehmer wettbewerbsmäßig benachteiligte. Sie widersprächen auch dem Ziel der Bundesregierung, die Instrumente der Mittelstandsförderung zusammenzufassen und zu vereinfachen. Eine Bundes- und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind eingesetzt worden, um konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz und Konsistenz des Förderinstrumentariums zu entwickeln. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/470 Frage 41): Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Aktivitäten der kurdischen Terrororganisation PKK in Deutschland - trotz ihres Verbotes - vor? Soweit auf die umfassend angelegte Fragestellung im Rahmen einer Fragestunde eingegangen werden kann, darf ich Ihnen wie folgt antworten: Die in der Türkei offen terroristisch operierende Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist auch in Deutschland die mit Abstand gewalttätigste kurdische Organisa- tion. Dies hat zu einem entsprechenden Betätigungsverbot gegen die PKK und ihre Nebenorganisationen geführt. Der Vollzug dieses Verbots ist Sache der Länder. Auf das Verbot reagierte die PKK mit dem Versuch, die alten Strukturen ihrer Nebenorganisationen in neuem Gewand wieder aufleben zu lassen. Es kam zu Neugründungen, bei denen der Verdacht besteht, daß es sich um Ersatzorganisationen handelt. Nach Feststellung der Sicherheitsbehörden erhält die PKK eine intensive Unterstützung deutscher Linksextremisten bis hin zum Umfeld Revolutionärer Zellen (RZ) und der RAF, z. B. durch Anmeldung von Veranstaltungen für die PKK. Auch im Jahr 1994 hat die PKK gewaltsam verlaufende Aktionen wie z. B. Autobahnblockaden durchgeführt. So mißachteten ihre Anhänger immer wieder die von den Ländern verhängten Verbote von Veranstaltungen und Demonstrationen und leisteten gewaltsamen Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Verbote. Dabei wurde die Konfrontation mit der Polizei bewußt gesucht. Außerdem ist die PKK unverändert bestrebt, bei in Deutschland lebenden Landsleuten zur Finanzierung ihrer Tätigkeit Spenden zu sammeln. In ihrem Namen wird dabei nicht nur massiver Druck auf zahlungsunwillige Landsleute ausgeübt; das Eintreiben von Spendengeldern erfolgt zum Teil unter erheblicher Gewaltanwendung. Im übrigen konnte festgestellt werden, daß die PKK „Parteiabweichler" oder von ihr als „Verräter" eingeschätzte Personen unnachgiebig verfolgt. Die der PKK zuzurechnenden Aktivitäten führten auch 1994 zu weiteren Verurteilungen mit zum Teil langjährigen Freiheitsstrafen. Der Generalbundesanwalt führt ein Ermittlungsverfahren gegen die PKK wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB), in dessen Rahmen bisher 8 PKK-Funktionäre in Haft genommen und drei Anklagen erhoben wurden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 13/470 Frage 42): Trifft es zu, daß die Bundesregierung oder der ihr unterstellte Bundesgrenzschutz über Planungen verfügt, die eine Neuordnung der Bahnpolizei beinhalten, und welche Auswirkungen hat dies auf den Bahnpolizeiposten im Oberzentrum Weiden/ Opf.? Dem Bundesgrenzschutz wurde mit Wirkung vom 1. April 1992 die Wahrnehmung der bahnpolizeilichen Aufgaben in den alten Bundesländern übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Zuständigkeit für diesen Aufgabenbereich bei der Deutschen Bundesbahn. Im Interesse eines möglichst reibungslosen Übergangs wurde die von der Deutschen Bundesbahn eingerichtete Struktur der Bahnpolizeiwachen und Bahnpolizeiposten zunächst unverändert übernommen. Es war aber von Anfang an vorgesehen, die abschließende Einordnung dieser Organisation in das Gesamtgefüge des Bundesgrenzschutzes nach Ablauf einer angemessenen Zeit zu überprüfen. Mit der nunmehr eingeleiteten Überprüfung der Personal- und Organisationsstruktur ist beabsichtigt, im gesamten Bundesgebiet und somit auch in Bayern die Dislozierung aller Bahnpolizeidienststellen und die jeweiligen Grenzen ihrer Zuständigkeitsbereiche an den kriminalgeographischen und infrastrukturellen Gegebenheiten auszurichten. Die danach vorzunehmende Standortbestimmung der Bahnpolizeidienststellen soll eine effektivere ortsbezogene Aufgabenwahrnehmung im Bereich innerstädtischer Bahnanlagen und zugleich auch eine verbesserte ständige Präsenz von Polizeivollzugsbeamten/-innen des Bundesgrenzschutzes - Bahnpolizei - im ländlichen Raum ermöglichen. Das gilt auch für den Bereich der Oberpfalz. In welchem Umfang davon der Bahnpolizeiposten Weiden betroffen sein wird, ist z. Z. nicht absehbar, da alle Überlegungen in ein Gesamtkonzept eingebunden werden müssen. Vorrangige Entscheidungen sollen aber noch im Jahr 1995 erfolgen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Kollege Klaus Barthel.


Rede von Klaus Barthel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, Sie sprachen eben von der Möglichkeit einer begrenzten Freigabe in Randbereichen. An welche Bereiche und
an welche begrenzten Vorhaben denken Sie denn dabei?

(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Brieftauben!)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Es können Genehmigungen für Projekte erteilt werden, bei denen es um innovative Anwendungen geht und wo die Deutsche Telekom AG ihren Leistungspflichten nicht angemessen nachkommt. Das sind Einzelfälle. Darüber hinaus könnte ich mir vorstellen, daß wir das deutsche Genehmigungskonzept für „Corporate networks" dahin gehend erweitern, daß nicht nur geschlossene Benutzergruppen, zwischen denen dauerhafte und ständige Vertragsbeziehungen bestehen, sondern auch Benutzergruppen berücksichtigt werden, zwischen denen lediglich dauerhafte wirtschaftliche und berufliche Verbindungen bestehen.
    Des weiteren ist es Aufgabe des Bundesministers für Post und Telekommunikation, im Zusammenwirken mit dem neu zu konstituierenden Regulierungsrat auf der Rechtsgrundlage des § 2 des Fernmeldeanlagengesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen, durch die Märkte für den Wettbewerb geöffnet

    (Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Innovative!)

    und durch die Inhalt, Umfang und Verfahren der Verleihungen im einzelnen geregelt werden. Das sind Fragen, die uns im Laufe dieses Jahres beschäftigen werden.