Rede:
ID1301910900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Frau: 1
    2. Kollegin,: 1
    3. gestatten: 1
    4. Sie: 1
    5. eine: 1
    6. Zwischenfrage: 1
    7. des: 1
    8. Kollegen: 1
    9. Geis?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 13/27) b) Erste Beratung des von der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/268) c) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/285) d) Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sexualaufklärung, Verhütung, Prävention, ungewollte Schwangerschaft und Beratung (Drucksache 13/402) e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Drucksache 13/375) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Monika Brudlewsky und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des ungeborenen Kindes (Drucksache 13/395) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christina Schenk, Petra Bläss und den weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Unantastbarkeit der Grundrechte von Frauen - Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 2) und entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuches (Drucksache 13/397) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (Drucksache 13/399) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Selbstbestimmungsrecht der Frauen (Drucksache 13/409) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Beteiligung des Bundes an einem Aktionsprogramm zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz (Drucksache 13/412) Inge Wettig-Danielmeier SPD 1276 B Heinz Lanfermann F.D.P 1278 C Maria Eichhorn CDU/CSU 1282 D Christina Schenk PDS 1284 D, 1289 D, 1291 A,1308 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1285 C Christina Schenk PDS . . . . 1287 C Hubert Hüppe CDU/CSU 1289 D Dr. Edith Niehuis SPD 1291 D Anke Eymer CDU/CSU . . . 1293 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1295 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . 1296 A Rudolf Scharping SPD 1296 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 1296 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 1297 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 1298 B, 1320 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 1298 D Ursula Männle, Staatsministerin (Bayern) 1299 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1299 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 1301 C Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . 1303 B Claudia Nolte CDU/CSU 1304 A Christel Hanewinckel SPD . . . . . 1305 B Hubert Hüppe CDU/CSU . . 1306 A Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . 1306 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 1307 A Horst Eylmann CDU/CSU . . . . . . . 1308 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1309 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . 1309 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1311 D Horst Eylmann CDU/CSU 1313 B Monika Brudlewsky CDU/CSU . . 1313 D, 1317 D Hanna Wolf SPD 1315 B, 1318 A Norbert Geis CDU/CSU 1317 B Ortrun Schätzle CDU/CSU 1318 C Nächste Sitzung 1321 C Berichtigungen 1321 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1323 A* Anlage 2 Aussage des Bundeskanzlers zur Erhöhung der Werft- und Reederhilfen; künftige Entwicklung dieser Hilfen angesichts der OECD-Beschlüsse MdlAnfr 38 - Drs 13/385 Norbert Gansel SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 B* Anlage 3 Export von Rüstungsgütern durch die Münchner Firma Telemit Electronic GmbH an den Irak, den Iran, Libyen und Ägypten mit. Wissen von BND und MAD MdlAnfr 39 - Drs 13/385 Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 D* Anlage 4 Bewilligungsbescheide für die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen; Umfang der Kohlenhalden bei der Stromwirtschaft MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/385 Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 A* Anlage 5 Kohleimporte durch deutsche Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 42 - Drs 13/385 Elke Ferner SPD SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi . . . . . . 1324 B* Anlage 6 Ablösung des Kohlepfennigs durch eine andere Finanzierungsart MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/385 Dr. Uwe Jens SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 C* Anlage 7 Gesetzliche Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Juni 1995 und Abschluß von Kohleliefer- verträgen zwischen Stromwirtschaft und Bergbauunternehmen MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/385 Norbert Formanski SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 D* Anlage 8 Haushaltsrechtliche Grundlage für die Vereinbarung verbindlicher Kohlelieferverträge zwischen Bergbauunternehmen und Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/385 Volker Jung (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 A* Anlage 9 Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Kohlepolitik und insbesondere auf die im Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996-2005 eingegangene Verpflichtung des Bundes zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/385 Anke Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 B* Anlage 10 Amtliche Mitteilung 1325 D* 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen 18. Sitzung, Seite 1158C erste Zeile: Der gedruckte Name „Henseler" lautet korrekt „Henzler". Auf Seite 1159 B, vorletzter Absatz, lautet der Name korrekt ,,Andy von Bechtoldsheim". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 10. 2. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 10. 2. 95 Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 10. 2. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Elm, Ludwig PDS 10. 2. 95 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 2. 95* Haack (Extertal), SPD 10. 2. 95 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 10. 2. 95 Heym, Stefan PDS 10. 2. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 10. 2. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 10. 2. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 10. 2. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 2. 95 Kraus, Rudolf CDU/CSU 10. 2. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Metzger, Oswald BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Neumann (Bremen), CDU/CSU 10. 2. 95 Bernd Poß, Joachim SPD 10. 2. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 2. 95 Hermann Reschke, Otto SPD 10. 2. 95 Rexrodt, Günter F.D.P, 10. 2. 95 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Scheffler, Siegfried SPD 10. 2. 95 Schmidt-Zadel, Regina SPD 10. 2, 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 10. 2. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 10. 2. 95 Schwanhold, Ernst SPD 10. 2. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 10. 2. 95 90/D1 E GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terborg, Margitta SPD 10. 2. 95 Tippach, Steffen PDS 10. 2. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 2. 95 Vergin, Siegfried, SPD 10. 2. 95 Vosen, Josef SPD 10. 2. 95 Wallow, Hans SPD 10. 2. 95 Welt, Jochen SPD 10. 2. 95 Dr. Wolf, Winfried PDS 10. 2. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 38): Ist die Rede des Bundeskanzlers anläßlich der 200-Jahr-Feier der Meyer Werft in Papenburg so zu verstehen, daß Werft- und Reederhilfen gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen für 1995 erhöht werden sollen und wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung dieser Hilfen in Anbetracht der einschlägigen Beschlüsse der OECD? Die Bundesregierung wird noch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Haushalts 1995 eine Erhöhung der Mittel für das laufende Wettbewerbshilfeprogramm (Betriebsbeihilfen für Werften) durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung vorschlagen. Diese Erhöhung soll die deutschen Werften bei ihren Bemühungen unterstützen, in 1995 angesichts zu erwartender Erhöhungen von Beihilfen in anderen EU-Ländern ihre Wettbewerbspositionen aufrechtzuerhalten. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Aufstockung der Mittel ist mit den Stillstandsverpflichtungen des OECD-Abkommens für 1995 vereinbar, da sie die Beihilfenintensität nicht erhöhen wird. Ab 1996 dürfen Betriebsbeihilfen nicht mehr zugesagt werden. Das laufende Werfthilfeprogramm (Zinszuschüsse zur Absatzfinanzierung) wird auch unter dem OECD-Abkommen fortgesetzt werden können, wenn auch unter restriktiveren Bedingungen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/385 Frage 39): Hat die im Zusammenhang mit der Ausbildung einer libyschen Spezialeinheit ins Gerede gekommene Münchener Firma Telemit auch, wie die „Tageszeitung/taz." am 13. August 1990 schrieb, „seit den 70er Jahren völlig unbehelligt von bundesdeutschen Behörden modernste militärelektronische Anlagen an den Irak und dessen Kriegsgegner Iran, ebenso an Libyen und Ägypten" geliefert, und trifft es zu, daß „BND und MAD mit eigenen Mitarbeitern in der Telemit-Geschäftsleitung präsent" waren? Nein! Die betreffenden Ausfuhrgenehmigungsanträge der Firma Telemit wurden auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes/Außenwirtschaftsverordnung und der rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung vom 28. April 1982 geprüft; in Einzelfällen wurden Genehmigungen erteilt. Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zur Arbeitsweise der Nachrichtendienste nicht öffentlich Stellung. Sie hat die Parlamentarische Kontrollkommission über Fragen zu Kontakten zwischen dem BND und der Firma Telemit umfassend unterrichtet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 40 und 41): Wann können die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen mit Bewilligungsbescheiden in welcher Höhe rechnen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kohlehalden bei der Stromwirtschaft, und rechnet sie damit, daß die Stromwirtschaft diese Halden 1996 abbaut? Zu Frage 40: Bewilligungsbescheide können erst dann erteilt werden, wenn der Haushalt 1995 vom Parlament beschlossen worden ist. Die Höhe der künftigen Kokskohlenbeihilfen hängt von den Haushaltsansätzen des Bundes und von der Beteiligung der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland ab. Zu Frage 41: Die Energieversorgungsunternehmen beziffern ihre derzeitigen Lagerbestände an Steinkohle auf insgesamt über 11 Millionen t. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, wann die Unternehmen der Stromwirtschaft die Vorräte abbauen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, daß eine Menge von rund 6 Millionen t für die Energieversorgungsunternehmen aus betriebswirtschaftlichen Gründen und aus ihrer Bevorratungsverpflichtung nach der Kraftwerksbevorratungs-VO zum Einsatz in Kraftwerken erforderlich ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 42): Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, die nachweisen, daß auf den Importmärkten für Kohle fiber 20 Millionen Tonnen auch kurzfristig von deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU) gekauft werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf dem Weltkohlemarkt trotz anziehender Nachfrage noch umfangreiche Mengen an Kraftwerkskohle verfügbar sind. Ob der Markt kurzfristige Einkäufe in der genannten Größenordnung zuläßt und ob kurzfristig ausreichende Transport- und Umschlagkapazitäten zur Verfügung stehen, vermag die Bundesregierung nicht einzuschätzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe Jens (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 43 und 44): Wann erfüllt die Bundesregierung ihre Bringschuld, den Kohlepfennig für 1996 durch eine andere Finanzierung abzulösen, und wann legt sie das in § 3 des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005 zugesagte Gesetz zur Finanzierung des Finanzplafonds von 1997 bis 2000 vor? Nimmt die Bundesregierung bewußt in Kauf, daß durch ihre Untätigkeit Zechen stillgelegt werden müssen und Massenentlassungen bereits in diesem Jahr unvermeidlich werden? Zu Frage 43: Die Bundesregierung wird bis zur Sommerpause auf der Grundlage von Artikel 1 § 3 des Energie-Artikelgesetzes und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 erforderliche gesetzliche Maßnahmen zur künftigen Finanzierung der Steinkohleverstromung einleiten. Zu Frage 44: Die Bundesregierung ist nicht untätig. Sie hat ihre Bereitschaft zur vollen Flankierung der Kohleverstromung wie des Kokskohle-Einsatzes erklärt und dafür notwendige Voraussetzungen getroffen. Daran müssen allerdings auch die Regierungen in den Ländern mitwirken, insbesondere in den Kohleländern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Formanski (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 45 und 46): Ist der Bundesregierung bekannt, daß große Energieversorgungsunternehmen nur noch bereit sind, gegenüber 1995 deutlich reduzierte Mengen von deutschen Bergbauunternehmen abzunehmen, und kennt sie den Umfang der geplanten Mengenkürzungen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daft nur mit einer gesetzlichen Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Ende Juni 1995 Lieferverträge zwischen der Stromwirtschaft und den Bergbauunternehmen über 35 Millionen Tonnen noch abgeschlossen werden können, und daß eine weitere Verzögerung zum Zusammenbruch der Kohleverstromung führen wird? Zu Frage 45: Nein. Zu Frage 46: Die Festlegung der Finanzplafonds für die Jahre 1996 bis 2000 ist bereits im Artikelgesetz erfolgt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Regelungen eine wesentliche Voraussetzung dafür darstellen, daß Stromwirtschaft und Bergbau Lieferverträge für die Zeit nach 1995 abschließen können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf) SPD (Drucksache 13/385 Fragen 47 und 48): Wann legt die Bundesregierung eine haushaltsrechtlich verbindliche Regelung vor, damit die Bergbauunternehmen über eine verläßliche Kalkulationsbasis für ihre Lieferverträge mit der Kraftwirtschaft verfügen, wie dies dem Ziel des Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" entspricht? Warum lehnt der Bundesminister der Finanzen es ab, eine Verpflichtungsermächtigung für die Kohleverstromung von 1996 bis 2000 im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft festzulegen? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 läßt es nicht mehr zu, ab 1996 die Verstromungshilfen wie bisher über ein Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts, finanziert durch eine Ausgleichsabgabe, abzuwickeln. Dies erfordert ein Konzept für die Abwicklung der Verstromungshilfen ab 1996 im Bundeshaushalt. Hierüber wird die Bundesregierung rechtzeitig entscheiden. Aussagen über Teilaspekte des Gesamtkonzeptes sind zur Zeit nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 49 und 50): Trifft es zu, daß das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 11. Oktober 1994 1- 2 BvR 633/86 —) allein die Verfassungswidrigkeit des sog. Kohlepfennigs festgestellt hat und die Kohlepolitik allgemein nicht Gegenstand dieses Urteils war, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieses Urteil lediglich § 2 des erst im Juni 1994 in Kraft getretenen Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" betrifft, während der Kern dieses Gesetzes, die Verpflichtung des Bundes, entsprechende Haushaltsmittel für die festgelegten Finanzplafonds his zum Jahre 2000 zur Verfügung zu stellen, durch das Urteil unberührt bleibt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für das Vertrauen in die Politik und damit für die Berechenbarkeit von politischen Entscheidungen äußerst schädlich ist, wenn gesetzlich gegebene Zusagen — noch dazu kurz nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze — nicht eingehalten und zur Disposition gestellt werden? Zu Frage 49: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Kohlepfennigs erfordert eine Korrektur des im Artikelgesetz für 1996 vorgesehenen Finanzierungsinstruments insoweit, als der für 1996 vorgesehene Kohlepfennig (Art. 1 § 2) durch eine Haushaltsfinanzierung ersetzt werden muß. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Festlegungen im Rahmen des Artikelgesetzes - im Gegensatz zu Stimmen z. B. aus der bayerischen SPD - nicht in Frage gestellt. Die Bundesregierung wird die anstehenden kohlepolitischen Entscheidungen auf der Grundlage des Artikelgesetzes in Kürze treffen. Anlage 10 Amtliche Mitteilung Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner 2. Sitzung am 19. Januar 1995 gemäß § 107 der Geschäftsordnung die in der Anlage 6 zu der Geschäftsordnung veröffentlichten „Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 901) Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB" auch für die 13. Wahlperiode beschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hanna Wolf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Nolte, zu Beginn meiner Rede möchte ich gerne auf Sie eingehen. Sie hatten beim Antritt Ihres neuen Amtes angekündigt, daß Sie in dieser Frage auf andere zugehen wollten. Ich habe Ihrer heutigen Rede dazu nichts entnommen;

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Sie haben sich keinen Schritt in diese Richtung bewegt.
    Ich will in dieser Debatte heute ganz speziell auf die Rolle der CSU eingehen; denn sie ist die bestimmende Kraft bei dem CDU- und CSU-Entwurf. Man könnte auch sagen: Wenn es die CSU nicht gäbe, hätten wir diese Debatte heute nicht mehr nötig. Aber die CSU ist da,

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Gott sei Dank! Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Was habt ihr denn für eine Angst? Wenn ihr verfassungskonform seid, dann braucht ihr doch keine Angst zu haben!)

    und aus Bayern kommt prompt wieder die Drohung mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht - so angekündigt von Parteichef Waigel, von Frau Männle, die leider schon gegangen ist, und von
    Ihnen, Frau Eichhorn. Wozu ringen wir hier eigentlich zum wiederholten Male um einen Kompromiß?

    (Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Dann seid doch verfassungskonform!)

    Welche Achtung bringen Sie eigentlich der parlamentarischen Arbeit entgegen?

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Der erneute Ruf nach dem Verfassungsgericht ist der reine Hohn; denn Entscheidungen des Verfassungsgerichts werden von der CSU immer nur dann anerkannt, wenn sie in deren eigene Ideologie passen. Bei der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums von Familien feilscht doch der Bundesfinanzminister in unerträglicher Weise, um Geld zu sparen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Was sagt das Verfassungsgericht zur Reform des Abtreibungsrechts? Die Frau soll entscheiden, und die Entscheidung soll ihr durch Hilfen statt durch Strafen erleichtert werden. Sie hingegen setzen weiter auf Strafen.

    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selber nicht, was Sie sagen!)

    Die Zeichen von Memmingen stehen wieder an der Wand. In anderen Bundesländern hat man doch keine Ahnung mehr, wie die CSU den alten § 218 in Bayern angewandt hat. Und wie geht sie mit dem neuen § 218 um?
    Das Verhältnis der CSU zu Frauen ist von tiefem Mißtrauen geprägt.

    (Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Um Gottes willen! Das glauben Sie ja selber nicht, was Sie sagen!)

    Sie können die Frauen zwar nicht mehr bestrafen, aber nun gehen Sie auf ihr Umfeld los. Damit verschärfen Sie den Konflikt der Frauen nur.
    Das Dilemma der Frauen im Schwangerschaftskonflikt ist es ja gerade, daß sie nicht nur ihre eigene Situation vor Augen haben. Sie denken ganzheitlich, zum Wohle des geborenen und des werdenden Lebens. Da machen Sie jetzt eine neue Konfliktfront auf. Das ist einfach absurd!


Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Geis?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hanna Wolf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein, ich möchte jetzt zu Ende reden.
    Wo ist eigentlich die kinder- und frauenfreundliche Gesellschaft? Der Anteil der Frauen an der Arbeitslosigkeit wird immer größer. Der Erziehungsurlaub endet oft mit Entlassungen, wie eine neue Untersuchung der Bundesregierung über die neuen Länder belegt. Danach wird - hören Sie gut hin! - jeder zweiten Frau nach dem Erziehungsurlaub oder während dessen gekündigt.

    Hanna Wolf
    Die CSU hat in Bayern sofort nach dem Karlsruher Urteil die Beratungsstellen unter Kontrolle zu bekommen versucht. Diese mußten sich nochmals schriftlich verpflichten, zum Leben hin zu beraten. Dabei hatten alle bisherigen Anhörungen gezeigt, daß sie das ohnehin schon immer getan haben. Die Verpflichtungserklärungen waren also reine Schikane. Auch hier Mißtrauen, selbst den katholischen Beratungsstellen gegenüber.

    (Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Eine Beratung zum Leben kann keine Schikane sein, Frau Wolf!)

    - Nein, das Mißtrauen lag darin, daß sie die Verpflichtungserklärung noch einmal schriftlich abgeben mußten. Die Anhörungen haben doch ergeben: Die Beratungsstellen tun ja nichts anderes als genau das.

    (Beifall bei der SPD Zurufe von der CDU/ CSU)

    Ich komme noch einmal auf Bayern zurück. Sie müssen das Karlsruher Urteil auch in dem Punkt erst noch verwirklichen, wo es um flächendeckende Zurverfügungstellung von Beratungsstellen geht. Wie man erfährt, findet das in Mittelfranken keinesfalls statt. Dort haben Sie zwar die Genehmigung gegeben, aber Sie verweigern „Pro familia" und der Inneren Mission die Förderung. Und wenn sie keine Förderung bekommen, gibt es keine Beratungsstellen.

    (Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Weil die Bestimmungen nicht eingehalten werden! Das ist ganz einfach!)

    Auch hier tun Sie also nur das, was Ihnen in den Kram paßt.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um das Für und Wider in bezug auf Abtreibung. Niemand ist dafür. Es geht um das beste Schutzkonzept. Das Strafkonzept hat versagt. Wir wollen das Hilfekonzept glaubwürdig durchsetzen. Das hat das Verfassungsgericht anerkannt.
    Hilfe bedeutet z. B. der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Das ist heute vielfach bestätigt worden. Aber die Unionsparteien verweigern bis heute jede Beteiligung des Bundes an der Umsetzung dieses Rechtsanspruchs.
    Geld haben Sie - der Finanzminister ist wieder gegangen - für die steuerliche Absetzbarkeit der Haushaltshilfe und des Gärtners für diejenigen, die sich das leisten können. Für Kindergärten für alle und die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze im Erziehungsbereich haben Sie kein Geld.

    (Beifall bei der SPD)

    Die CSU bekämpft auch das Modell der Ganztagsschule, denn ihr Familienkonzept beruht nur auf der individuellen und nicht auf der gesellschaftlichen Problemlösung.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt!)

    Das Land Bayern ist beim Thema Rechtsanspruch besonders schlau. Die Bestätigung dafür haben wir heute von Frau Männle bekommen. Es gibt den Rechtsanspruch von vornherein nicht. Durch einen simplen Ressortverteilungstrick hat sich Bayern aus dem Gesetz herausgestohlen. Medienwirksam wird zwar jede Eröffnung eines Kindergartens begangen, besonders vor Wahlen; aber das nützt der Mutter, die für ihr Kind keinen Platz finden kann, überhaupt nichts. Sie wird zur Bittstellerin.
    Die Ankündigung der Sozialministerin, daß Bayern diesen Anspruch erfüllen will, hört sich ja gut an; nur gibt es den Rechtsanspruch nicht. Das heißt, in Bayern kann niemand klagen, um diesen Rechtsanspruch durchzusetzen. Gerade das ist aber nötig.

    (Beifall bei der SPD)

    Geradezu Bettlerinnen werden Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch irgendwie finanzieren müssen. Die CSU schickt sie geradewegs zur Sozialhilfe, wo doch eben die Vermeidung des Weges in die Abhängigkeit von der Sozialhilfe ein Motiv von Schwangeren für die Abtreibung sein kann. Der Fünfte Familienbericht und der Armutsbericht der Kirchen bestätigen die Frauen in ihren Befürchtungen: Sozialhilfe lebenslang. Und wer bezahlt die Sozialhilfe? Natürlich wieder die Kommunen. Das ist ein weiterer Faktor von vielen, die die Finanzkraft der Kommunen schwächen.
    Auf der anderen Seite sollen die Kommunen bezahlbare Wohnungen bauen. Bezahlbare Wohnungen unterstützen selbstverständlich das Konzept des Schwangerenhilfegesetzes. Aber auch hier ist die Bundesregierung zuwenig oder manchmal fast gar nicht tätig gewesen.
    Was die CSU und auch die CDU den Schwangeren an sogenannten Hilfen je nach Wohlwollen durch Stiftungen und Vereine anbietet, macht Frauen letztlich immer zu Almosenempfängerinnen. Diese Hilfen bieten die Unsicherheit des Zufalls und nicht die Sicherheit des Rechts. Darauf lassen sich keine Lebenschancen aufbauen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Warum rede ich hier soviel vom Geld? Ich tue das, weil der Bundesfinanzminister gleichzeitig auch der CSU-Parteivorsitzende ist, der Vorsitzende der Partei, die sich bei der Abtreibungsreform besonders fundamentalistisch gibt. Merken Sie nicht, wie heuchlerisch es den Frauen vorkommen muß, wenn Sie von dem absoluten Vorrang des eigenständigen Lebensrechts des Kindes reden? Sie glauben nur an Strafe und rücken keinen Millimeter von Ihrer Position ab. Deshalb spreche ich hier von Fundamentalismus.

    (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!)

    Dazu paßt, daß zehn Herren von der CSU-Bundestagsfraktion auch noch den völlig indiskutablen, frauenfeindlichen und frauenverachtenden Minderheitenantrag aus der Union unterschrieben haben. Auch das, was wir jetzt gerade von Frau Brudlewsky

    Hanna Wolf
    gehört haben, erschreckt einen. Was machen Sie sich für ein Bild von Frauen!

    (Beifall bei der SPD - Zuruf des Abg. Hubert Hüppe [CDU/CSU])

    - Ja, es erschreckt einen, Herr Hüppe.
    Zustände wie in den USA, wo Abtreibungsgegner die Kliniken belagern und Ärzte bedrohen - will das die CSU? Sie hat in Bayern bisher verhindert, daß ambulante Abtreibungen im öffentlichen Krankenhaus stattfinden können. Wo bleibt hier die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils? Nein, Sie wollen, daß jeder weiß, was die Frau vorhat, die sich in eine bestimmte Privatpraxis begibt: Spießrutenlauf, eine Variante des Strafkonzepts der CSU. Auch die Ärzte werden damit an den Pranger gestellt.
    Ich hoffe, daß das Rollback der CSU und der CDU gegen Frauen keine Mehrheit in diesem Parlament bekommt. Ich hoffe auf eine Mehrheit diesseits des Unionsentwurfs. Die Frauen haben den Unionsentwurf nicht verdient.
    Meine Damen und Herren von der CSU, für einen erneuten Gang nach Karlsruhe haben Sie nicht den geringsten gesellschaftlichen Konsens. Bedenken Sie bitte, daß Sie damit das Ansehen des Parlaments tiefgreifend beschädigen würden.

    (Beifall hei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS Zuruf von der CDU/CSU: Das beschädigt doch der, der verfassungswidrig ist!)