Rede von
Christel
Hanewinckel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Debatte muß für mich an ganz anderer Stelle ansetzen. Wir haben sie auch an anderer Stelle geführt, z. B. als es darum ging, in Art. 3 des Grundgesetzes eine Erweiterung dahin gehend aufzunehmen, daß Behinderte nicht benachteiligt werden dürfen.
- Was heißt „eben"? Sie können mir nicht unterstellen, daß ich dafür bin.
- Ich denke, es macht keinen Sinn, wenn Sie jetzt immer wieder zwischenrufen, was ich auch akustisch nicht verstehe. Ich denke, die Haltung ist klar. Das geht weit über das hinaus, worum es mir jetzt geht.
Ich bleibe dabei, daß bei betroffenen Frauen, die in einer Konfliktsituation sind, mit Strafandrohung keine entsprechende Bewußtseinsänderung oder -bildung zu erreichen ist. Ich werde noch einmal sehr genau im Protokoll nachlesen, Frau Eichhorn.
Die CDU/CSU hat für die heutige Debatte wieder zwei Anträge vorgelegt. Ich muß Ihnen gestehen: Der Antrag, den 44 Männer und vier Frauen hier eingebracht haben, hat mich ziemlich erschreckt, und zwar deshalb, weil in diesem Antrag der in Konflikt geratenen schwangeren Frau vor allem mit Strafe und Druck bzw. Zwang zum Gebären gedroht wird. Wenn sie sich all dem entzieht, bleibt ihr nur übrig, ins Ausland zu gehen. Entzieht sie sich dem nicht, muß sie das Kind zur Welt bringen. Dann wird ihr das Angebot gemacht, sie könne ihr Kind ja ins Heim geben. Wenn ich diese Praxis betrachte - nach zwölfjähriger Regierungszeit von Ihnen -, bin ich sprachlos, daß man überhaupt zu einem solchen Vorschlag kommen kann.
Sie akzeptieren auch keine entsprechende Indikation; denn Sie sagen sehr deutlich: „Das Vorliegen der Fälle der vitalen medizinischen Indikation im Einzelfall durch ein Gericht zu prüfen." An diesem Punkt wird es für mich ganz abstrus. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie Sie das meinen, es sei denn, Sie sind überhaupt nicht bereit, medizinischen Fachleuten zuzugestehen, daß sie Ahnung von ihrem Fach haben.
Des weiteren muß ich Ihnen vorwerfen, daß Sie nicht mitbekommen haben, daß nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes die Fristenlösung mit entsprechender Beratung verfassungsgemäß ist. Meiner Meinung nach mißbrauchen Sie hier das Verfassungsgericht.
Frau Brudlewsky, Frau Löwisch, Frau Reinhardt und Frau Wülfing, Sie haben diesen Antrag neben 44 Männern eingebracht. Vertrauen Sie sich denn selbst als Frau nicht bzw. trauen Sie denn den Frauen nicht, daß Sie einen solchen Gesetzentwurf gegen Frauen einbringen - einen Entwurf, der vorwiegend mißtrauisch macht und Mißtrauen sät, der Frauen geradezu dazu zwingt, einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland vornehmen zu lassen, weil nach Ihrem Entwurf für den Schwangerschaftskonflikt nicht einmal ein entsprechendes Beratungsangebot vorgesehen ist? Sie tun so, als wären wir immer noch am Beginn der 218-Debatte. Sie nehmen mit diesem Entwurf den Frauen in unserem Land jegliche Würde, indem Sie sie als verantwortungslose Objekte zum Gebären definieren
- so steht es doch wortwörtlich drin -, die bei Nichtfunktionieren mit Sanktionen zu rechnen haben.
Ich kann mir nicht vorstellen, Frau Brudlewsky, Frau Löwisch, Frau Reinhardt und Frau Wülfing, daß Sie diesen Entwurf wirklich verantworten können; nicht nur vor Ihren Wählerinnen nicht, sondern auch nicht vor Ihrem Gewissen. Im übrigen hoffe ich, daß Sie sich an dieser Stelle vielleicht noch bewegen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die vergangenen elf Monate haben an der Realität, daß Frauen schwanger werden und daß ein Teil der Frauen durch die Schwangerschaft in einen Konflikt gerät, den die Gesellschaft zu einem großen Teil mit produziert hat und den Frauen stellvertretend für die Gesellschaft erleiden und zu lösen haben, nichts geändert. In diesem Jahrhundert ist dieser Konflikt schon immer durch männliche Moral und Paragraphen und Regelungen gelöst worden, die, bewußt oder unbewußt, eines gemeinsam haben, nämlich die Tatsache, daß sie ganz bestimmte Machtstrukturen bewahren. Die Geschichte des § 218 ist bis zum heutigen Debat-
Christel Hanewinckel
tentag ein Paradebeispiel dafür. Das Verfassungsgerichtsurteil ist da an einigen Stellen mit einzubeziehen. Machtstrukturen zu ändern braucht Zeit und auch den richtigen Zeitpunkt.
Deshalb möchte ich jetzt noch etwas zu den Kolleginnen von der PDS sagen. Ich finde, es ist in der momentanen Situation zu einfach, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Grundgesetzänderung anstrebt, in dem das Recht der Frau verankert werden soll, über Austragung oder Abbruch einer Schwangerschaft selbst zu entscheiden. Auch die SPD steht für dieses Recht ein; doch es ist zur Zeit, ein halbes Jahr nach der Verfassungsdebatte und der Änderung des Grundgesetzes, mehr als eine Illusion, jetzt Hoffnung auf eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag zu haben bzw. diese bei der Bevölkerung zu wecken. Ich erinnere mich und Sie an die zähen Verhandlungen in der Verfassungskommission in bezug auf Art. 3 und Art. 6 GG. Zu einer wirklichen Diskussion ist es nicht gekommen, weil der Großteil der Parlamentarierinnen und Parlamentarier der CDU/CSU nicht bereit war, darüber überhaupt zu debattieren.