Plenarprotokoll 13/12
Bundestag Deutscher
Stenographischer Bericht
12. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995
Inhalt:
Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Japan 637 A
Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D. Professor Dr. Karl Schiller 637 B
Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann und Dr. Dietrich Mahlo . . . . . 637 D
Eintritt des Abgeordneten Eike Maria Anna Hovermann in den Deutschen Bundestag 637 D
Erweiterung der Tagesordnung 637 D
Abwicklung der Tagesordnung 637 D
Absetzung des Punktes 5 von der Tagesordnung 638 A
Tagesordnungspunkt 3:
Vereinbarte Debatte zur Lage in Tschetschenien
in Verbindung mit Zusatztagesordnungpunkt 1:
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
Lage in Tschetschenien
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2:
Beratung des Antrags der PDS: Krieg in Tschetschenien (Drucksache 13/172)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Lage in Tschetschenien (Drucksache 13/228)
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Beendigung des Krieges in Tschetschenien (Drucksache 13/239)
Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 638C,
667D, 669 B
Norbert Gansel SPD 640D
Rudolf Seiters CDU/CSU 643 A
Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 645D
Ulrich Irmer F.D.P. 647 B
Heinrich Graf von Einsiedel PDS . . 649D, 654D
Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 651A, 655B, 668C
Rudolf Scharping SPD 655 C
Joseph Fischer (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 658C, 667 C
Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . 659 D
Markus Meckel SPD 661 C
Andrea Lederer PDS . 662 D
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 663 D
Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 666A
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 666B
Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 668A
Günter Verheugen SPD 668 D
Tagesordnungspunkt 4:
Wahlvorschlag für die Wahl der Schriftführer gemäß § 3 der Geschäftsordnung (Drucksachen 13/234, 13/235, 13/236, 13/237, 13/238) . . . . . . . . . . . 669C
II Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995
Tagesordnungspunkt 12:
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Schutz von Privatgeheimnissen (. . . StrÄndG) (Drucksache 13/58)
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1992 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Drucksache 13/40)
c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Raumordnungsbericht 1993 (Drucksache 12/6921)
d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Großsiedlungsbericht 1994 (Drucksache 12/8406) 669 D
Tagesordnungspunkt 6:
a) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Roland Kohn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Durchsetzung der deutschen Entwicklungspolitik in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 13/233)
b) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neuorientierung der Deutschen Entwicklungspolitik (Drucksache 13/241)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ursula Eid-Simon, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Reform der bundesdeutschen Entwicklungspolitik (Drucksache 13/246)
Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 670 C
Dr. Ingomar Hauchler SPD 672A
Dr. Ursula Eid-Simon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 674 B
Dr. Winfried Pinger CDU/CSU . . 675A, 686B
Roland Kohn F.D.P. . . . 676 C
Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . 678 D
Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 680A
Dagmar Schmidt (Meschede) SPD . . . . 682A
Dr. Christian Ruck CDU/CSU 683 C
Dr. Ingomar Hauchler SPD 684 A
Dr. R. Werner Schuster SPD 685 D
Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 687 C
Dr. Winfried Wolf PDS (Erklärung nach § 30
GO) . 689 B
Tagesordnungspunkt 7:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Erstes Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/68)
b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Erstes Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 13/100)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6:
Erste Beratung des von der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des AltschuldenhilfeGesetzes (Drucksache 13/230)
Iris Gleicke SPD 690 A
Rolf Rau CDU/CSU 692 A
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 694 B
Dr. Klaus Röhl F.D.P. 696B
Klaus-Jürgen Warnick PDS 698 C
Dr. Klaus Röhl F.D.P. . . . . . . . . 699B, D
Siegfried Scheffler SPD 699 C
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 699 D
Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMBau 701 A,
709 B
Dr. Christine Lucyga SPD 703 C
Josef Hollerith CDU/CSU 705 D
Achim Großmann SPD 707B, 709 B
Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P 707 D
Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung):
Fragestunde
— Drucksache 13/213 vom 13. Januar 1995 —
Neuorganisation der Luft- und Bodenrettung unter Ausschluß des Bundesgrenzschutzes; künftige Organisation der zivilen Rettungsdienste
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995 III
MdlAnfr 39, 40
Frank Hofmann (Volkach) SPD
Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 709D
ZusFr Frank Hofmann (Volkach) SPD . . 710A
Aussage des ehemaligen FallschirmjägerMajors Raethjen über dessen im Auftrag des BND durchgeführte Tätigkeit als Ausbilder im „Nahkampf und lautlosen Töten" in Libyen
MdlAnfr 5
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . . 710C
ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 711A
ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 711 D
ZusFr Dr. Rolf Olderog CDU/CSU . . . 712A
ZusFr Angelika Beer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . 712B
ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 712C
ZusFr Dietmar Schlee CDU/CSU . . 712C
ZusFr Norbert Gansel SPD . . . . . . . 713 A
ZusFr Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . 713C
Zusammenhang zwischen den Dienstleistungen und den Parteispenden der Münchner Firma Telemit Electronic GmbH an die F.D.P.
MdlAnfr 6
Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 713C
ZusFr Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 713D
ZusFr Norbert Gansel SPD 714A
ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 714 A
ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD 714C
ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 714D
Kenntnis des damaligen Präsidenten des BND, Dr. Klaus Kinkel, und des Bundeskanzleramtes über die Anwerbung von Bundeswehrangehörigen für den Dienst als Ausbilder bei der libyschen Armee
MdlAnfr 7, 8
Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . . 715A,
716D
ZusFr Angelika Beer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 715A, 717A
ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 715C, 717D
ZusFr Norbert Gansel SPD . . . . 715D, 718A
ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 716A, 718C
ZusFr Volker Neumann (Bramsche) SPD . 716C
ZusFr Dr. Rolf Olderog CDU/CSU . . . 716C
ZusFr Margot von Renesse SPD 718C
Kenntnis des Bundeskanzleramtes von der „Ausbildungstätigkeit" des ehemaligen Bundeswehroffiziers und BND-Mitarbeiters Hans-Dieter R. in Libyen; Anwerbung weiterer Personen für den Dienst in militärischen Einrichtungen in Libyen durch die Münchner Firma Telemit Electronic GmbH
MdlAnfr 9, 10 Norbert Gansel SPD
Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . 719A, B
ZusFr Norbert Gansel SPD 719A, C
Aktuelle Stunde
betr. Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Libyen
Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 720A
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 721A
Dr. Rolf Olderog CDU/CSU . . 722A
Dr. Willfried Penner SPD . . . . . . . . 722 C
Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . 723A
Norbert Gansel SPD . . . . . . . . . . 723D
Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . 724C
Tagesordnungspunkt 8:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Für einen gerechten, verfassungsgemäßen und unbürokratischen Familienlastenausgleich (Drucksache 13/16)
Nicolette Kressl SPD 725 C
Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . 727 A
Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 728C
Ulla Schmidt (Aachen) SPD 729A
Christel Hanewinckel SPD . . . . 729C, 741 C
Joachim Poß SPD . . . . . . . . 730B, 744A
Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 731B
Heidemarie Lüth PDS 732 D
Gisela Frick F.D.P. 733D, 736D
Margot von Renesse SPD 736 B
Dr. Karl H. Fell CDU/CSU . . . . . . 736 D
Christel Hanewinckel SPD . . . . . . 738A
Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 738B
Maria Eichhorn CDU/CSU 740C
Dr. Kurt Faltlhauser, Parl. Staatssekretär
BMF 742A
Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . 745 B
IV Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Beratung des Antrags des Abgeordneten Cem Özdemir, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bleiberecht für vietnamesische Vertragsarbeitnehmerinnen und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR in Deutschland (Drucksache 13/231)
Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 746B
Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 747 A
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 748A
Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . 749 B
Maritta Böttcher PDS 750B
Tagesordnungspunkt 9:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. April 1994 zu den Konsequenzen des Inkrafttretens des Dubliner Übereinkommens für einige Bestimmungen des Durchführungsübereinkommens zum Schengener Übereinkommen (Bonner Protokoll) (Drucksache 13/24)
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 751 A
Jochen Welt SPD 751 B
Michael Stübgen CDU/CSU 753 A
Günter Graf (Friesoythe) SPD 753 C
Amke Dietert-Scheuer BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 754 C
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . 755 B
Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . 756A
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Veröffentlichung der Rede des Alterspräsidenten (Drucksache 13/97)
Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 756 D
Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU . . 756D
Dr. Winfried Wolf PDS 757 B
Freimut Duve SPD 758A
Jörg van Essen F D P 759B
Gerhard Zwerenz PDS 759 C
Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . . 760A
Nächste Sitzung 761 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 763* A
Anlage 2
Verknüpfung der Verhandlungen für Frieden in Bosnien-Herzegowina mit Garantien für die Durchsetzung humanitärer Hilfe
MdlAnfr 11, 12 — Drs 13/213 — Freimut Duve SPD
SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 763' B
Anlage 3
Unterstützung privater Initiativen für Bihac; Durchsetzung des freien Zugangs zur Versorgung der Zivilbevölkerung sowie der Krankenhäuser
MdlAnfr 13, 14 — Drs I 3/213 —
Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU
SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 763* C
Anlage 4
Fortsetzung der Arbeit des deutschen Konvois in den Notgebieten Bosnien-Herzegowinas 1995; Gründe für die Zustimmung zur Verlängerung der Lockerung des Embargos gegenüber Restjugoslawien im UN-Sicherheitsrat
MdlAnfr 15, 16 — Drs 13/213 —
Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 764* A
Anlage 5
Feststellungsberechtigte Stelle für die Pflegebedürftigkeit von Beihilfeberechtigten (Med. Dienst der Krankenversicherung oder Amts- bzw. Vertrauensarzt)
MdlAnfr 34 — Drs 13/213 — Ottmar Schreiner SPD
SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 764* C
Anlage 6
Regelung der Tages- und Kurzzeitpflege im Beihilferecht; Beihilfevorschriften für jetzt schon pflegebedürftige Beamte
MdlAnfr 35, 36 — Drs 13/213 — Ulrike Mascher SPD
SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 764* D
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995 V
Anlage 7
Beihilfefähigkeit der sog. „Hotelkosten" (Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Unterbringung) auch nach Anpassung der Beihilfevorschriften an das Pflegeversicherungsgesetz
MdlAnfr 37 — Drs 13/213 — Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD
SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 765* A
Anlage 8
Einräumung eines bis zu 17%igen Rabatts für Beamte auf Pflegeversicherungsprämien durch private Versicherungsunternehmen
MdlAnfr 38 — Drs 13/213 — Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD
SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 765* B
Anlage 9
Rückübertragung des bis zum Sommer 1994 von den belgischen Streitkräften genutzten Geländes der Jägerkaserne auf die Stadt Arnsberg
MdlAnfr 41 — Drs 13/213 — Friedrich Merz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser
BMF . . . 765* C
Anlage 10
Möglichkeit der ECO-Conversion bei der Umschuldung der polnischen Schulden
MdlAnfr 42 — Drs 13/213 —
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser
BMF . . 765* D
Anlage 11
Versorgungsansprüche der ehemaligen Präsidentin der Treuhandanstalt Birgit Breuel
MdlAnfr 43 — Drs 13/213 — Manfred Kolbe CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 66* A
Anlage 12
Bewertung der im Rahmen der Pflegeversicherung gezahlten Leistungen als Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes; Anrechnung der Übernahme von Renten- und Unfallversicherungsbeiträgen bei häuslichen Pflegekräften durch die Pflegeversicherung als geldwerter Vorteil
MdlAnfr 44, 45 — Drs 13/213 — Otto Reschke SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser
BMF 766* B
Anlage 13
Zusammenlegung der Hauptzollämter Freiburg und Kehl; Abzug von Bundesbehörden aus Freiburg i. Br. seit 1980
MdlAnfr 46, 47 — Drs 13/213 — Gernot Erler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser
BMF 766 D
Anlage 14
Einholung der Zustimmung des Deutschen Bundestages zur dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
MdlAnfr 48 — Drs 13/213 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Kurt Faltlhauser
BMF 767* B
Anlage 15
Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der EG-Kommission zur geplanten Übernahme der Ulmer Firma Karl Kässbohrer GmbH durch die Daimler-Benz AG; Beschleunigung des Fusionskontrollverfahrens und Erhaltung der Arbeitsplätze
MdlAnfr 49, 50 — Drs 13/213 — Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . 767* C
Anlage 16
Zusammenarbeit der Welthandelsorganisation (WTO) mit nichtstaatlichen Organisationen (NGOs)
MdlAnfr 51 — Drs 13/213 — Dr. Elke Leonhard SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb
BMWi 768* A
VI Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995
Anlage 17
Zusammenhang zwischen Rüstungsgeschäften, Firmenspenden an die F.D.P. und dem Mord am damaligen F.D.P.-Schatzmeister, Heinz-Herbert Karry
MdlAnfr 52 — Drs 13/213 —
Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb
BMWi 768* C
Anlage 18
Verlust von Arbeitsplätzen in der Region Grafenwöhr; Abbau von Arbeitsplätzen beim deutschen Verbindungskommando und durch den Abzug der US-Streitkräfte
MdlAnfr 57 — Drs 13/213 — Ludwig Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger
BMVg 768* D
Anlage 19
Konversion des Fliegerhorstes Bremgarten zu einem Gewerbepark und Verzicht auf eine zusätzliche militärische Nutzung des Geländes; Verwendung des Standortübungsplatzes Müllheim als Übungsgelände für die deutsch-französische Brigade
MdlAnfr 58, 59 — Drs 13/213 — Marion Caspers-Merk SPD
SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . 769* A
Anlage 20
Planungen der Vereinigten Staaten von Amerika für die Zukunft der US-Air-Base Spangdahlem
MdlAnfr 60 — Drs 13/213 — Dr. Elke Leonhard SPD
SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger
BMVg 769* C
Anlage 21
Ergebnis der dritten internationalen Alpenkonferenz am 20. Dezember 1994 in Chambery; Zeitpunkt der Zeichnung der einzelnen Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention
MdlAnfr 61 — Drs 13/213 — Horst Kubatschka SPD
SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . . 769* D
Anlage 22
Veröffentlichung und Bewertung des Gutachtens des Beirats für Naturschutz und Landschaftspflege beim BMU „zur Akzeptanz und Durchsetzbarkeit des Naturschutzes"; anderweitige Verwendung des in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staatssekretärs im BMU, Clemens Stroetmann
MdlAnfr 62, 63 — Drs 13/213 — Ulrike Mehl SPD
SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . . 770* B
Anlage 23
Kosten der vorzeitigen Versetzung von Staatssekretär Clemens Stroetmann (BMU) in den Ruhestand
MdlAnfr 64 — Drs 13/213 — Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD
SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . . 770* D
Anlage 24
Kernmantel-Risse in den Siedewasserreaktoren in Mühleberg/Schweiz und in verschiedenen Reaktoren in den USA
MdlAnfr 65 — Drs 13/213 —
Simone Probst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SchrAntw PStSekr Walter Hirche BMU . . 771* A
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995
12. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Beucher, Friedhelm SPD 19. 01. 95
Julius
Borchert, Jochen CDU/CSU 19. 01. 95
Braun (Auerbach), Rudolf CDU/CSU 19. 01. 95
Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 19. 01. 95
Häfner, Gerald BÜNDNIS 19. 01. 95
90/DIE
GRÜNEN
Heym, Stefan PDS 19. 01. 95
Hilsberg, Stephan SPD 19. 01. 95
Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 19. 01. 95
Dr. Jacob, Willibald PDS 19. 01. 95
Knoche, Monika BÜNDNIS 19. 01. 95
90/DIE
GRÜNEN
Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 19. 01. 95
Angelika 90/DIE
GRÜNEN
Kraus, Rudolf CDU/CSU 19. 01. 95
Dr. Leonhard, Elke SPD 19. 01. 95
Dr. Maleuda, Günther PDS 19. 01. 95
Johannes
Matthäus-Maier, Ingrid SPD 19. 01. 95
Odendahl, Doris SPD 19. 01. 95
Ostertag, Adolf SPD 19. 01. 95
Dr. Pfaff, Martin SPD 19. 01. 95
Dr. Scheer, Hermann SPD 19. 01. 95
Schoppe, Waltraud BÜNDNIS 19. 01. 95
90/DIE
GRÜNEN
Schumann, Ilse SPD 19. 01. 95
Such, Manfred BÜNDNIS 19. 01. 95
90/DIE
GRÜNEN
Vergin, Siegfried SPD 19. 01. 95
Wallow, Hans SPD 19. 01. 95
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 13/213 Fragen 11 und 12):
Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, innerhalb der Europäischen Union gegenüber der Kontaktgruppe oder gegenüber der VN sich dafür einzusetzen, daß die Verhandlungen für Frieden in Bosnien-Herzegowina mit Garantien für die Durchsetzung humanitärer Hilfe verknüpft werden?
Warum sind bisher Verhandlungen über einen Waffenstillstand nicht gekoppelt worden an Zusicherungen für die Gewährleistung humanitärer Hilfe?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern in der Kontaktgruppe, der EU und im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine Stärkung des Waffenstillstands und gleichzeitig für eine
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Verstärkung der humanitären Hilfe für Bosnien ein. Dieser Ansatz hat sich bewährt. Die Vereinbarung der Parteien über die vollständige Einstellung der Feindseligkeiten vom 31. Dezember 1994 sieht u. a. wesentliche Erleichterungen im humanitären Bereich vor, wie die volle Bewegungsfreiheit für UNHCR und die Öffnung der Zufahrtswege nach Sarajewo. Obwohl das Waffenstillstandsabkommen noch nicht vollständig implementiert ist, hat es bereits zu ersten Verbesserungen im humanitären Bereich geführt: der muslimische Ort Cazin innerhalb der Bihac-Tasche ist im Auftrag der UNHCR von fünf Konvois erreicht worden (zuletzt am 27. Dezember 1994, 4. und 11. Januar 1995); ein IKRK-Konvoi ist am 11. Januar 1995 nach Bihac gelangt. Die medizinische Versorgung in Bihac ist nach Aussage des IKRK vom 11. Januar „unter Kontrolle": IKRK versorgt Krankenhaus in Bihac und andere Stationen regelmäßig aus seinem Vorratslager. Das Verbindungsbüro Deutsche Humanitäre Hilfe in Zagreb hat UNHCR angeboten, ca. 120 t Nahrungsmittel und Hygieneartikel in die BihacTasche zu transportieren. Dennoch ist die humanitäre Lage bei weitem noch nicht befriedigend. Entgegen der schriftlichen Vereinbarung mit UNPROFOR, die Transportwege für humanitäre Hilfe nach Sarajewo zu öffnen, halten die bosnischen Serben die Zufahrtswege für Hilfskonvois auch weiterhin geschlossen. Wir werden uns weiter mit unseren Partnern um die Öffnung bemühen.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Christian Schwarz-Schilling (CDU/CSU) (Drucksache 13/213 Fragen 13 und 14):
In welcher Weise hat die Bundesregierung bisher private Initiativen für Bihac, insbesondere im Hinblick auf Transport, unterstützt, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den nach VN-Resolutionen garantierten freien Zugang nach Bihac oder zumindest die Versorgung der Zivilbevölkerung sowie der Krankenhäuser in Bihac über erprobte Korridore oder ggf. durch Helikopter (wie bereits praktiziert) durchzusetzen?
Neben welchen Maßnahmen der UNPROFOR stehen die Maßnahmen der Bundesregierung, und über welche Korridore sollen die Versorgungsleistungen erfolgen?
Zu Frage 13:
Die Bundesregierung gewährt privaten Initiativen, die Hilfsgüter nach Bosnien-Herzegowina und somit auch nach Bihac bringen möchten, Transportkostenzuschüsse. Bundesaußenminister Kinkel hat seit Mitte November 1994 wiederholt an die Konfliktparteien appelliert, humanitäre Hilfstransporte für Bihac passieren zu lassen. Er hat ebenfalls bereits im November 1994 in Gesprächen mit der bosnischen Regierung, dem Bürgermeister von Bihac, VN-Generalsekretär Boutros-Ghali und NATO-Generalsekretär Claes Möglichkeiten geprüft, der Bevölkerung Hilfe zukommen zu lassen. Im Ergebnis bestand Übereinstimmung, daß nur eine tragfähige politische Lösung eine gesicherte Versorgung ermöglicht. Die andauernde
764* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995
Weigerung der krajinaserbischen Seite, Hilfstransporte durchzulassen, zeigt dies deutlich.
Trotz allem ist es gelungen, seit Mitte Dezember 4 Hilfstransporte mit insgesamt 415 Tonnen Hilfsgütern in die Bihac-Region durchzubringen.
Zu Frage 14:
Im Rahmen der Kontaktgruppe bemüht sich die Bundesregierung darum, die politischen Voraussetzungen für den freien Zugang der humanitären Hilfe zu schaffen. Bei Gesprächen in Zagreb, Pale, Sarajewo und Belgrad in der vorigen Woche wurde die vollständige Einhaltung des Waffenstillstandes, einschließlich der Vereinbarungen über die Öffnung der Versorgungswege gefordert.
Die Bundesregierung, die der European Community Task Force (ECTF) 30 Lkws und einen Tanklastzug zur Verfügung gestellt hat und den „Deutschen Konvoi" in Opuzen unterstützt, nutzt ausschließlich die von UNHCR und UNPROFOR freigehaltenen Zufahrtswege. Eigene Möglichkeiten der Schaffung zusätzlicher Korridore werden nicht gesehen, da die Konvois nur als Einrichtung des UNHCR und unter dem Schutz der UNPROFOR operieren können.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/213 Fragen 15 und 16):
Welche Pläne hat die Bundesregierung in bezug auf den Deutschen Konvoi in Notgebiete Bosnien-Herzegowinas, und kann der Deutsche Konvoi seine Arbeit auch 1995 fortsetzen?
Weshalb stimmt die Bundesregierung der Verlängerung der Lockerung des Embargos gegenüber Restjugoslawien im VN- Sicherheitsrat zu, obwohl VN-Vertreter bezeugen, daß in Bihac Einheiten der regulären Armee Serbiens auf seiten der Angreifer kämpfen und obwohl der US-Geheimdienst Erkenntnisse darüber hat, daß das Embargo Serbiens gegenüber den bosnischen Serben nicht eingehalten wird?
Zu Frage 15:
Der „Deutsche Konvoi" wird zunächst bis Ende März 1995 in unveränderter Weise den Nichtregierungsorganisationen und privaten Initiativen zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung wird sich darum bemühen, auch danach diesen Initiativen Transportmöglichkeiten anzubieten, damit die Hilfsgüter zu den notleidenden Menschen gebracht werden können. Das Auswärtige Amt wird zu gegebener Zeit mit dem UNHCR und dem Amt der Europäischen Gemeinschaft für Humanitäre Hilfe (ECHO) Kontakt aufnehmen, um in Zusammenarbeit mit diesen Stellen eine Versorgung der bosnischen Bevölkerung sicherzustellen, falls dies nicht auf kommerziellem Weg möglich sein sollte.
Zu Frage 16:
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit dem sehr eindeutigen Ergebnis von 14 Ja-Stimmen der Verlängerung der Sanktionssuspendierung um 100 Tage zugestimmt, weil die in Resolution 970 dafür aufgestellten Voraussetzungen vorlagen. Die russische Enthaltung lag darin begründet, daß in der Resolution nochmals ausdrücklich bekräftigt wird, daß auch Transporte nicht-humanitärer Güter in die VN-Schutzgebiete in Kroatien der ausdrücklichen Genehmigung der kroatischen Regierung bedürfen. Nach dem Bericht der an der serbisch-bosnischen Grenze stationierten ICFY-Mission vom 4. Januar 1995 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen hält die Regierung der „Bundesrepublik Jugoslawien" (Serbien/Montenegro) weiterhin ihre Verpflichtung ein, die Grenze zwischen der „Bundesrepublik Jugoslawien" (Serbien/Montenegro) und den bosnisch-serbisch kontrollierten Gebieten von Bosnien-Herzegowina zu schließen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Ottmar Schreiner (SPD) (Drucksache 13/213 Frage 34):
Wer soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Pflegebedürftigkeit von Beihilfeberechtigten zukünftig feststellen, der Medizinische Dienst oder der Amts- bzw. Vertrauensarzt?
Im Beihilferecht des Bundes wird für die Zuordnung zur jeweiligen Stufe der Pflegebedürftigkeit das Gutachten der sozialen oder privaten Pflegeversicherung maßgeblich sein; dies ist deshalb sinnvoll, weil die Zuordnung zu einer Pflegestufe nur einheitlich für Versicherung und Beihilfe erfolgen kann.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mascher (SPD) (Drucksache 13/213 Fragen 35 und 36):
Beabsichtigt der Bundesminister des Innern die Tages- und Kurzzeitpflege im Beihilferecht zukünftig in gleicher Weise zu regeln wie im Pflegeversicherungsgesetz, so daß eine Leistungsobergrenze von 2 800 DM eingeführt wird?
Wie werden die Beihilfevorschriften für bereits jetzt pflegebedürftige Beamte ausgestaltet, bleibt es beim bisherigen Beihilferecht, oder wird das angepaßte Beihilferecht zur Anwendung kommen?
Zu Frage 35:
Mit Ihrer Frage, wie der Bereich der sog. Tages- und Kurzzeitpflege im Beihilferecht geregelt wird und ob insoweit eine Leistungsobergrenze von 2 800 DM eingeführt wird, sprechen Sie Sachbereiche des § 41 und § 42 SGB XI an. In den geänderten Beihilfevorschriften des Bundes wird der Bereich der Tagespflege geregelt. Insoweit gelten dieselben Vorgaben wie bei häuslicher Pflege; das heißt, die Beihilfeleistungen werden entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit limitiert.
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995 765*
Für die Kurzzeitpflege wird in Zusammenarbeit der für das Beihilferecht ihrer Landesbeamten verantwortlichen Länder eine Umsetzung in Anlehnung an das SGB XI angestrebt.
Zu Frage 36:
Das zum 1. April 1995 in Kraft tretende neue Beihilferecht gilt in gleicher Weise für bereits jetzt pflegebedürftige Beamte wie auch für künftige Pflegefälle. Das bedeutet für Fälle der häuslichen Pflegebedürftigkeit im wesentlichen:
— Entweder Beihilfe zu den Kosten einer Berufspflegekraft entsprechend der Zahl von beihilfefähigen Einsätzen, also 30, 60 oder 90, je nach Stufe der Pflegebedürftigkeit;
— oder eine anteilige Pauschalbeihilfe zu 400, 800, 1 300 DM, wenn der pflegebedürftige Beamte seine notwendige Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise durch sog. Pflegepersonen selbst sicherstellt. Diese Regelung entspricht im Kassenbereich dem System der Zahlung von Pflegegeld (§ 37 SGB XI).
Für Fälle eines stationären Pflegebedarfs gilt das bisherige Beihilferecht bis zum 30. Juni 1996 weiter.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) (Drucksache 13/213 Frage 37):
Treffen Informationen zu, nach denen in einem angepaßten Beihilferecht die sogenannten „Hotelkosten", d. h. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Unterbringung für die Berechtigten ganz oder teilweise beihilfefähig bleiben?
Über Art und Umfang der Beihilfeänderung der stätionären Pflege wird in der noch anstehenden zweiten Stufe entschieden. Dazu werden Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesministerium des Innern und in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe stattfinden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Karl-Hermann Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 13/213 Frage 38):
Falls Informationen zutreffen, nach denen die private Versicherungswirtschaft Beamten einen bis zu 17 %igen Rabatt auf ihre Pflegeversicherungsprämien einräumen will, kann die Bundesregierung angeben, wie die Versicherungsunternehmen dies begründen, und hält sie dies für angemessen?
Die Beitragskalkulation der Pflegebeiträge für ihre Mitglieder ist Sache der privaten Versicherungswirtschaft. Innerhalb des durch § 110 SGB XI vorgegebenen gesetzlichen Rahmens steht ihnen ein gewisser
Entscheidungsspielraum zu. Die Beitragskalkulationen der privaten Pflegeversicherungen werden von dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geprüft. Mir ist nicht bekannt, daß das Amt der Tarifgestaltung widersprochen hätte.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Merz (CDU/CSU) (Drucksache 13/213 Frage 41):
Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung in bezug auf die geltend gemachten Ansprüche der Stadt Arnsberg auf Rückübertragung des bis zum Sommer 1994 von den belgischen Streitkräften genutzten Geländes der Jägerkaserne, und ist die Bundesregierung bereit, mit der Stadt Arnsberg und anderen, in ähnlicher Weise betroffenen Gemeinden kurzfristig eine außergerichtliche Einigung über die Rückübertragung zu erzielen?
Im Zusammenhang mit der Freigabe ehemals militärisch genutzter Liegenschaften haben verschiedene Kommunen — so auch Arnsberg — Ansprüche gegen den Bund auf unentgeltliche Rückgabe erhoben. Begründet werden diese Ansprüche damit, daß die Kommunen diese Liegenschaften dem Deutschen Reich aufgrund von Garnisonsverträgen unentgeltlich übereignet hatten und ein dauerhafter Bedarf des Bundes nach Freigabe durch die Streitkräfte nicht bestehe.
Der Bund vertritt die Ansicht, diese Ansprüche seien unbegründet.
Er ist deshalb nicht bereit, mit der Stadt Arnsberg oder anderen in ähnlicher Weise betroffenen Kommunen eine außergerichtliche Einigung zu treffen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/213 Frage 42):
Nachdem die USA, Frankreich, Finnland und die Schweiz zwischen 1991 und 1993 von der bei der Umschuldung der polnischen Schulden durch den Pariser Club 1991 eingeräumten Möglichkeit der ECO-Conversion (debt for environment swap) Gebrauch gemacht haben, frage ich die Bundesregierung, wie hoch wäre die den zur Konversion eingeräumten 10 % entsprechende Summe im Fall der Bundesrepublik Deutschland, und warum hat gerade die Bundesregierung sich noch zu keinem solchen Vertrag entschlossen?
Polen hat für Schuldenumwandlungen über die Vereinbarungen des Pariser Clubs hinaus die Umwandlung in Finanzierungsbeteiligungen an einem polnischen Ökofonds vorgeschlagen, der insbesondere grenzüberschreitende Umweltprojekte (z. B. Ostseereinhaltung) finanzieren soll.
Die Frage einer Beteiligung an diesem Fonds ist von der Bundesregierung wiederholt eingehend geprüft und abgelehnt worden. Denn für Umweltprojekte
766* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995
stehen grundsätzlich bereits Mittel aus Erlaßmaßnahmen zugunsten Polens zur Verfügung. Die Bundesregierung hat nämlich 1990 den „Jumbo-Kredit" (KfW- Kredit von 1975, insgesamt 1,3 Mrd. DM) teils erlassen, teils in Zloty umgewandelt; das entspricht etwa 12 Prozent aller westdeutschen Forderungen. Die ZlotyBeträge im Gegenwert von rd. 570 Mio. DM fließen einer „Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit" zu, die damit u. a. auch „Umweltprojekte" in Polen fördert.
Außerdem ist Deutschland als größter Gläubiger Polens am stärksten durch die Gesamtregelung der polnischen Altschulden belastet. Die darin einbezogenen polnischen Schulden von insgesamt 9,1 Mrd. DM werden danach bereits zu 50 Prozent (rd. 4,5 Mrd. DM) erlassen; der Rest ist in Raten bis zum Jahr 2009 zurückzahlbar.
Der Einsatz von 10 Prozent der einbezogenen bundesdeutschen Forderungen für Schuldenumwandlungen ergäbe einen Betrag von 580 Mio. DM.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 13/213 Frage 43):
In welcher Höhe hat die ehemalige Präsidentin der Treuhandanstalt Birgit Breuel aufgrund ihrer dortigen Tätigkeit Versorgungsansprüche erworben?
Bei großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften besteht nach § 285 Nr. 9 HGB die Pflicht, die Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorgans im Anhang zur jährlichen Bilanz bekanntzugeben. Einzelgehälter sind unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts des einzelnen Vorstandsmitglieds vertraulich; sie unterliegen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch für Frau Breuel. Personenbezogene Daten dürfen allenfalls — unter Wahrung der Vertraulichkeit — bekanntgegeben und verwendet werden, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist; hierbei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser Grundsatz ist verletzt, wenn über die Bekanntgabe der Gesamtbezüge des Vorstandes der Treuhandanstalt hinaus auch Angaben zu Einzelgehältern oder Gehaltsbestandteilen, wie z. B. den Versorgungsbezügen, gemacht würden. Solche Angaben sind deshalb auch gegenüber dem Haushaltsausschuß verweigert worden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich deshalb Ihre Frage nicht beantworten kann.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Fragen des Abgeordneten Otto Reschke (SPD) (Drucksache 13/213 Fragen 44 und 45):
Gilt der Erhalt von Pflegegeldleistungen, die im Rahmen der Pflegeversicherung ab 1. April 1995 an Pflegebedürftige bzw. an pflegende Personen gezahlt werden, als Bezug eines Einkommens im Sinne des Einkommensteuergesetzes, das vom Pflegebedürftigen bzw. von der pflegenden Person versteuert werden muß?
Wird häuslichen Pflegekräften die Übernahme von Renten- und Unfallversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung im Rahmen der ab 1. April 1995 gewährten Leistungen als geldwerter Vorteil im Sinne des Einkommensteuergesetzes angerechnet?
Zu Frage 44:
Anspruch auf Pflegegeld nach dem Pflege-Versicherungsgesetz hat nur der Pflegebedürftige. Nur er erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung. Leistungen aus einer Pflegeversicherung an Bedürftige sind nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a Einkommensteuergesetz steuerfrei.
Zu Frage 45:
Für häusliche Pflegekräfte zahlt die Pflegeversicherung keine Beiträge zur Unfallversicherung. Diese Personen sind — wie z. B. ehrenamtlich tätige Personen — beitragsfrei unfallversichert. Die Frage eines geldwerten Vorteils stellt sich somit nicht.
Für nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegepersonen im Sinne des § 19 des XI Buches des Sozialgesetzbuches zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung. Diese Zahlungen sind als Leistungen aus einer Pflegeversicherung nach § 3 Nummer 1 Buchstabe a Einkommensteuergesetz steuerfrei.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 13/213 Fragen 46 und 47):
Aus welchen Gründen erwägt das Bundesministerium der Finanzen eine Zusammenlegung der Hauptzollämter Freiburg und Kehl, obwohl die Oberfinanzdirektion Freiburg gewichtige sachliche Argumente für eine Zusammenlegung am Standort Freiburg vorgetragen hat?
Welche Bundesbehörden und Bundesdienststellen bzw. Teile von ihnen, einschließlich solcher der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, sind zwischen 1980 und 1995 aus der Stadt Freiburg i. Br. abgezogen worden, und wie viele Arbeitsplätze waren davon betroffen?
Zu Frage 46:
Bei der Standortentscheidung sind neben den Auswirkungen für die Bürger und die Wirtschaft auch strukturpolitische Überlegungen hinsichtlich der Präsenz an Bundesbehörden zu berücksichtigen. Da Kehl dabei gegenüber Freiburg erhebliche Defizite aufweist, hat sich das Bundesfinanzministerium für den Standort Kehl ausgesprochen. Die von der Oberfinanzdirektion Freiburg zu einem früheren Zeitpunkt für den Standort Freiburg vorgetragenen Argumente betreffen überwiegend verwaltungsinterne Regelungen und Zuständigkeiten und sind insgesamt nicht zwingend.
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995 767*
Zu Frage 47:
Im Bereich des Bundesfinanzministeriums und des Bundesministeriums des Innern sind keine Behörden aus der Stadt Freiburg abgezogen worden.
Nach meiner Kenntnis wurden von 1980 bis 1995 das Verteidigungskreiskommando 533 aufgelöst und das militärgeschichtliche Forschungsamt nach Potsdam verlegt. Von diesen Veränderungen sowie der Umstellung der Standortfernmeldeanlage auf neue Technik waren insgesamt 109 Arbeitsplätze betroffen.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation wurden die Paketumschlagstelle des Postamtes (V) Freiburg sowie 5 Postämter geschlossen; hierdurch sind rd. 100 Arbeitsplätze entfallen.
Das Bundesministerium für Verkehr hat die Wasser- und Schiffahrtsdirektion mit Wirkung vom 1. Januar 1976 aufgelöst; dann bis 1. Januar 1990 in eine Außenstelle der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest in Mainz umgewandelt und schließlich danach als Landesaufgabe auf das Land BadenWürttemberg zurückübertragen.
Weiterhin sind im Verkehrsbereich in Freiburg entfallen:
— Generalvertretung Güterverkehr
— Generalvertretung Personenverkehr
— Betriebsamt
— Maschinenamt
— Kraftverkehrsbetriebswerk
— Bahnmeisterei
— Hochbaumeisterei
— Nachrichtenmeisterei
— Betriebswagenwerk
— Dienststelle Hauptbahnhof
— Bezirkskasse
— Ausbildungswerkstatt des Bahnbetriebswerkes
— Privatisierung des Kombi-Ladungsverkehrs
Neu eingerichtet wurden im Rahmen der Privatisierung:
— Niederlassung Fernverkehr
— Niederlassung Nahverkehr
— Niederlassung Personenbahnhof
— Regionalbereich Ladungsverkehr
— Zweigniederlassung Bahnbau und Hochbau
Nähere Angaben zu den personellen Gesamtauswirkungen dieser Maßnahmen waren in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kurt Faltlhauser auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 13/213 Frage 48):
In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung, die Zustimmung des Deutschen Bundestages zur dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion einzuholen?
Die Notwendigkeit eines „zustimmenden Votums des Deutschen Bundestages" vor dem Übergang zur 3. Stufe der Währungsunion ist Gegenstand der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1992 gewesen. In dieser Sitzung hat Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel bereits erklärt, daß sich die Bundesregierung vor dem Eintritt in die Währungsunion „der Rückendeckung der gesetzgebenden Gremien versichern" wird. Auf der Tagung des Rates der EU-Wirtschafts- und Finanzminister am 25. Oktober 1993 hat die Bundesregierung darüber hinaus erklärt, daß sie die Voten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates im Rahmen des verfassungsrechtlich erforderlichen Zusammenwirkens von Bundesregierung und Parlamentarischen Körperschaften sowie im Rahmen des Vertrages über die Europäische Union beachten wird. Hieran wird festgehalten. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit über Form und Zeitpunkt des einzuschlagenden Verfahrens zu diskutieren.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 13/213 Fragen 49 und 50):
Wie lautet die Stellungnahme der Bundesregierung zur geplanten Übernahme der Ulmer Firma Karl Kässbohrer GmbH durch die Mercedes Benz AG gegenüber der EU-Kommission (Fusionsfall IV/M. 477)?
Was wird die Bundesregierung künftig dafür tun, daß das Fusionskontrollverfahren der Kommission beschleunigt durchgeführt und die Arbeitsplätze bei Kässbohrer erhalten werden?
Zu Frage 49:
Die Europäische Kommission hat in der Sitzung des Beratenden Ausschusses am 9. Januar 1995 eine erste Anhörung der Mitgliedstaaten zu dem Fusionsvorhaben Mercedes Benz/Kässbohrer durchgeführt. Entsprechend der Aufgabenteilung und der bewährten Praxis obliegt es in Deutschland allein dem Bundeskartellamt, zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Einzelfällen im Beratenden Ausschuß Stellung zu nehmen. Auf der Grundlage der Vorschriften in der Europäischen Fusionskontrollverordnung hat sich das Bundeskartellamt, ebenso wie die ganz überwiegende Mehrheit der anderen Mitgliedstaaten, kritisch zu dem Entwurf der Kommission für eine Freistellung der Fusion geäußert. Diese Stellungnahme entspricht der Rechtslage, wonach im europäischen Fusionskontrollverfahren allein wettbewerbsrechtliche, und nicht regionalpolitische oder sonstige Arbeitsplatzgesichtspunkte, maßgeblich sind. Das Bundeswirtschaftsministerium hat keine Stellungnahme gegenüber der Kommission abgegeben, weil dies, wie bereits ausgeführt, nicht zu seinen Aufgaben gehört.
768* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995
Zu Frage 50:
Die Bundesregierung hat sich bereits sehr frühzeitig gegenüber der Kommission für eine möglichst kurzfristige Entscheidung eingesetzt, damit die Unsicherheit für die Arbeitsplätze bei Kässbohrer so rasch wie möglich beendet wird. Die Kommission hat zunächst ein abgekürztes Verfahren durchgeführt und damit den finanziellen Schwierigkeiten von Kässbohrer Rechnung getragen. Die endgültige Entscheidung der Kommission muß nach der europäischen Fusionskontrollverordnung bis zum 27. Februar 1995 erfolgen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin, soweit ihr dies möglich ist, darauf hinwirken, daß die Kommission eine Entscheidung trifft, mit der die Arbeitsplätze bei Kässbohrer erhalten werden.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/213 Frage 51):
Welchen Standpunkt hat die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß Artikel 5 Abs. 2 des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) zwar feststellt, der Allgemeine Rat könne geeignete Vorkehrungen für Konsultationen und Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) treffen, aber beabsichtigt ist, diese — wie im Rahmen des GATT — nur außerhalb der Tagesordnungen einzuladen, gegenüber einem Antrag der Vereinten Nationen eingenommen, der die Zusammenarbeit der WTO mit NGOs verbessern soll, und ist die Bundesregierung sich bewußt, daß Konsultationen mit NGOs außerhalb der Tagesordnungen bei erheblichem Kostenaufwand für die NGOs fachliche Beiträge der NGOs zu spezifischen Beratungsgegenständen nicht ermöglichen?
Artikel V des Abkommens über die Welthandelsorganisation (WTO) unterscheidet zwischen der Zusammenarbeit mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen.
Daher sieht Art. V Abs. 2 des WTO-Abkommens vor, daß geeignete Vorkehrungen für Konsultation und Zusammenarbeit mit NGOs getroffen werden, die sich mit WTO-Angelegenheiten befassen. Im Vorbereitungsausschuß für die WTO waren die Signatarstaaten der Uruguay-Runde in ihrer weit überwiegenden Mehrheit der Auffassung, daß Information und Konsultation der NGOs außerhalb des Allgemeinen Rates der WTO der geeignete Weg gemäß Art. V Abs. 2 sei. In der EU wurde diese Haltung von der KOM und allen EU-Mitgliedsländern unterstützt. Diese Haltung beruht auf dem einmütigen Verständnis aller Teilhaber der Uruguay-Runde, daß die Vereinbarungen im Rahmen der WTO ebenso wie zuvor im GATT unter Staaten/Regierungen getroffen sind. Die Zusammenarbeit im Allgemeinen Rat der WTO als einem besonders wichtigen Organ der WTO sollte deshalb den Regierungen und Regierungsorganisationen vorbehalten bleiben.
In bestimmten Fragen, z. B. Handel und Umwelt, ist dagegen eine ad hoc-Anhörung von NGOs durch die jeweiligen Fachausschüsse möglich und bereits auch schon erfolgt. Hier können NGOs ihre Expertise einbringen.
Eine Konsultation der NGOs zu deren fachlichen Beiträgen auch zu spezifischen Beratungsgegenständen in der WTO ist durch das vorgesehene Verfahren stets gewährleistet. Den NGOs steht es zudem frei, sich mit fachlichen Beiträgen auch an die Regierung im jeweiligen Sitzland zu wenden und die Konsultation hierüber zu suchen.
Die WTO kann und wird im übrigen verständlicherweise das von ihr vorgesehene Konsultationsverfahren nicht von Kosten der Tätigkeit von NGOs abhängig machen. Es ist auch nicht erkennbar, daß den NGOs durch das vorgesehene Verfahren höhere Kosten entstehen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/213 Frage 52):
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Firmenspenden an die F.D.P., der Erteilung von Exportgenehmigungen für bestimmte (Rüstungs-)Geschäfte und aus neueren Erkenntnissen bzgl. des Mordes am damaligen F.D.P.-Schatzmeister, Heinz-Herbert Karry, ein Zusammenhang, wenn ja, welcher?
Nein.
Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgeschäfte werden allein auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) und des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) erteilt.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 13/213 Frage 57):
Treffen Informationen zu, nach denen die Bundesregierung plant, das deutsche Verbindungskommando auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr aufzulösen, und wird sie bei allen künftigen Planungen berücksichtigen, daß durch den Abbau von Arbeitsplätzen beim Verbindungskommando Grafenwöhr in dieser Region bereits ein überproportionaler Verlust an Arbeitsplätzen durch den Abzug der US-Streitkräfte zu verkraften ist?
Die Bundesrepublik Deutschland hat den Truppenübungsplatz Grafenwöhr dem US-Heer gemäß Artikel 48 Abs. 2 des Zusatzabkommens zum NATO- Truppenstatut zur ausschließlichen Nutzung überlassen. Die Bundeswehr kann den Truppenübungsplatz Grafenwöhr an 30 Tagen jährlich mitnutzen. Deshalb wird nach derzeitigen Planungen das Verbindungs-
und Truppenübungsplatzkommando Grafenwöhr nicht aufgelöst.
Der allgemeine Zwang, Betriebskosten zu senken, erfordert allerdings, daß bei natürlicher Personalfluk-
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995 769*
tuation in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob die Personalausstattung noch den vorgegebenen Aufgaben entspricht. Von 105 Dienstposten sind derzeit 90 besetzt.
Wie bisher, werden auch künftig in die für die Stationierung und sonstigen organisatorischen Maßnahmen erforderlichen Entscheidungsprozesse neben dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Belangen der Bundeswehr auch die zivilen, insbesondere raumordnerischen und sozialen Interessen einbezogen. Derzeit liegen solche Entscheidungen nicht an.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 13/213 Fragen 58 und 59):
Steht die Bundesregierung nach wie vor zu ihrer Zusage, die Konversion des Fliegerhorstes Bremgarten zu einem Gewerbepark dadurch zu unterstützen, daß sie, mit Ausnahme des angegliederten Schießplatzes, auf eine zusätzliche militärische Nutzung des Geländes verzichtet?
Teilt die Bundesregierung die Ergebnisse eines Gutachtens der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg, daß der Standortübungsplatz Müllheim als militärisches Übungsgelände für die deutsch-französische Brigade aus ökologischen Gründen besser geeignet ist als das Gelände auf dem ehemaligen Fliegerhorst Bremgarten, und welche Konsequenzen zieht sie aus dem Gutachten?
Zu Frage 58:
Die Konversion des ehemaligen NATO-Flugplatzes Bremgarten zu einem Gewerbepark wird von der Bundesregierung im Prinzip unterstützt. Die Freigabe ist für 1995 vorgesehen. Im räumlichen Zusammenhang mit der von Anfang an nicht freigegebenen Standortschießanlage wird jedoch noch ein Geländeteil von ca. 70 Hektar für Ausbildungs- und Übungszwecke der Deutsch/Französischen Brigade benötigt.
Dieser im Jahr 1991 nicht voraussehbare Bedarf in Bremgarten soll in Ergänzung zum vorhandenen Standortübungsplatz Müllheim die dringenden militärischen Erfordernisse der im Bundeswehrstandort Müllheim stationierten Teile der Deutsch/Französischen Brigade erfüllen. Diesem Bedarf kommt wegen des Status der Deutsch/Französischen Brigade als binationalem Verband mit Modell- und Erprobungscharakter und der Aufgabenerfüllung im Rahmen multinationaler Großverbände eine herausgehobene Bedeutung zu.
Die beabsichtigte Nutzung der am Rande des Flugplatzareals gelegenen Fläche, in deren Mitte die Standortschießanlage liegt, stört die Einrichtung des Gewerbeparks nicht. Im übrigen findet zu der gesamten Thematik am 25. Januar 1995 eine Besprechung beim Regierungspräsidenten Freiburg statt, zu der Sie, Frau Kollegin, auch eingeladen sind.
Zu Frage 59:
Die Bundesregierung teilt das Ergebnis des Gutachtens der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg dahingehend, daß sowohl der Standortübungsplatz Müllheim als auch die für Übungszwecke vorgesehene Fläche des ehemaligen Flugplatzes Bremgarten ökologisch wertvolle Bestandteile enthalten. Die Aussage, eine der beiden Flächen sei als Übungsplatz besser geeignet, ist schon deswegen nicht nachvollziehbar, weil die Nutzungsabsichten für die benötigte Fläche in Bremgarten zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch nicht in vollem Umfang bekannt waren. Außerdem hat die Bundeswehr nicht die Alternative, eine der beiden Flächen zu nutzen; vielmehr sollen beide Flächen in Müllheim und in Bremgarten genutzt werden.
Die Bundeswehr plant für die Übungsflächen eine umweltverträgliche Nutzung. Erfordernisse militärischer Übungstätigkeit und Ziele des Naturschutzes werden, wo immer möglich, aufeinander abgestimmt. Dies beinhaltet auch, daß die Bundeswehr Nutzungseinschränkungen hinnimmt.
Die Bundesregierung sieht daher weder in Müllheim noch in Bremgarten eine Gefahr für die Natur.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 13/213 Frage 60):
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich Planungen der Vereinigten Staaten von Amerika für die Zukunft der US-Air Base Spangdahlem vor, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, sofern ihr Kenntnisse über Planungen hinsichtlich der US-Air Base Spangdahlem durch die Vereinigten Staaten von Amerika nicht vorliegen, um Kenntnis über den aktuellen Planungsstand zu erhalten?
Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen bisher keine Informationen dahingehend vor, daß die US-Streitkräfte im Rahmen der Truppenreduzierung den Flugplatz Spangdahlem freigeben wollen. Auf Grund von Gerüchten in Spangdahlem, die dem Bundesministerium der Verteidigung vor kurzem bekannt wurden, und einer sachgleichen schriftlichen Anfrage des Kollegen Rauen an den Bundesminister der Verteidigung ist die US-Seite mit Schreiben vom 2. Januar 1995 um eine Auskunft zur künftigen Nutzung des US-Flugplatzes Spangdahlem gebeten worden. Die Antwort steht noch aus. Ich bedauere, daß ich Ihnen derzeit noch keine Auskunft geben kann. Sobald die Stellungnahme der US-Streitkräfte vorliegt, werde ich Sie informieren.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 13/213 Frage 61):
Zu welchem Ergebnis kam die Dritte Internationale Alpenkonferenz am 20. Dezember 1994 in Chambery, und für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung nun mit der Zeichnung der einzelnen Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention?
770* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995
Auf der dritten Internationalen Alpenkonferenz am 20. Dezember 1994 in Chambéry konnten die ersten drei Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention in den Bereichen „Naturschutz und Landschaftspflege", „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" sowie „Berglandwirtschaft" angenommen werden.
Vor Annahme der drei Durchführungsprotokolle wurde das Fürstentum Monaco einmütig als neunter Signatar der Alpenkonvention begrüßt und ein entsprechendes Beitrittsprotokoll unterzeichnet.
Die Alpenkonferenz hat außerdem Leitlinien für den Aufbau eines Alpenbeobachtungs- und -informationssystems beschlossen. Ausgehend von dem Ziel eines internationalen Alpenzustandsberichts beschreiben die Leitlinien ein dezentrales, auf vorhandene Strukturen und Organisationen aufzubauendes Fachinformationssystem.
In Chambéry wurden die drei genannten Protokolle von Deutschland, Frankreich, Italien, Monaco, Slowenien und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Österreich, die Schweiz und Liechtenstein haben diese Protokolle nicht gezeichnet.
Ursprünglich waren auch die Protokolle „Verkehr" und „Tourismus" für die Behandlung auf der Alpenkonferenz in Chambéry vorgesehen. Die Verhandlungen zu diesen beiden Protokollen gestalteten sich schwieriger als erwartet, so daß sie in Chambéry nicht vorgelegt werden konnten. In Vorbereitung sind außerdem die Protokollentwürfe „Bodenschutz" und „Bergwald".
Ausgehend von den Erfahrungen aus den bisherigen Protokollverhandlungen ist ein Termin der Zeichnung dieser Protokolle nicht voraussagbar.
Die Umweltminister der Alpenstaaten haben auf der 3. Alpenkonferenz die Erwartung ausgedrückt, daß das Verkehrsprotokoll bis Mitte 1995 auf dem Wege intensiver Konsultationen und die anderen bis Ende 1995 fertigverhandelt vorliegen sollten. Eine Zeichnung ist dann in Übereinstimmung mit den Festlegungen der Alpenkonvention auf der nächsten Alpenkonferenz möglich.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 13/213 Fragen 62 und 63):
Wie bewertet die Bundesregierung die Analyse- und Verbesserungsvorschläge des Beirats für Naturschutz und Landschaftspflege beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „Zur Akzeptanz und Durchsetzbarkeit des Naturschutzes", und wann wird sie das Gutachten veröffentlichen?
Hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, den Staatssekretär Clemens Stroetmann anderweitig zu beschäftigen, anstatt ihn in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen?
Zu Frage 62:
Die Thematik wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an den Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege herangetragen und in den einzelnen Arbeitsphasen intensiv begleitet. Sie selbst, Frau Kollegin Mehl, haben an einem Workshop im Februar 1994 teilgenommen und damit auch zur Entstehung des Gutachtens beigetragen.
Das Gutachten geht davon aus, daß trotz aller Fortschritte und Erfolge im Naturschutz weiterhin große Anstrengungen erforderlich sind, um die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern.
Der Wert des Gutachtens liegt vor allem in der Analyse der Ursachen für die mangelnde Akzeptanz von Naturschutzanliegen und in der Erarbeitung von Handlungsfedern für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchsetzung von Naturschutzvorhaben. Das Gutachten stellt deshalb einen wichtigen konstruktiven und handlungsorientierten Zwischenschritt für die Weiterentwicklung des Naturschutzes dar.
Da in dem Gutachten sehr stark Handlungsbereiche angesprochen werden, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist beabsichtigt, das Gutachten des Beirats in der nächsten Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung im März 1995 zu erörtern mit dem Ziel, darauf aufbauend Vorschläge für Konsequenzen und Handlungen zu erarbeiten.
Die Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift ist vorgesehen und soll baldmöglichst erfolgen.
Zu Frage 63:
Die Bundesregierung sah keine Möglichkeit, Staatssekretär Stroetmann eine andere angemessene Funktion zu übertragen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Frage des Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg) (SPD) (Drucksache 13/213 Frage 64):
Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler durch die Entscheidung der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Angela Merkel, den Staatssekretär Clemens Stroetmann vorzeitig in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen?
Herrn Staatssekretär Stroetmann steht nach dem heutigen Stand für die folgenden fünf Jahre ein Ruhegehalt von monatlich 14 550,78 DM (brutto) gem. § 53a BeamtVG zu.
Das Ruhegehalt vermindert sich bei Erwerbseinkommen auf bis zu 12 848,94 DM (brutto).
Nach Ablauf der fünf Jahre erhält er nach heutigem Stand ein Ruhegehalt von monatlich 13 798,63 DM (brutto).
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1995 771*
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Hirche auf die Frage der Abgeordneten Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 13/213 Frage 65):
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den Kernmantel-Rissen in den Siedewasserreaktoren in Mühleberg/ Schweiz und den verschiedenen Reaktoren in den USA?
Die Bundesregierung hat 1991 erste Kenntnisse von den Kernmantelrissen im Kernkraftwerk Mühleberg in der Schweiz aus dem Jahresbericht der zuständigen schweizerischen Aufsichtsbehörde (HSK) erhalten. Nach eingehenden Untersuchungen der HSK erfolgte am 17. 9. 1993 eine entsprechende Meldung an das internationale Incident Reporting Systems (IRS) der OECD. Über die Ergebnisse der entsprechenden Analysen wird die Bundesregierung im Rahmen der Deutsch-Schweizerischen Kommission seit 1993 unterrichtet. Über Risse in US-amerikanischen Siedewasserreaktoren im Bereich von Schweißnähten, die den Kernmantel mit dem oberen Flanschring verbinden, wurde die Bundesregierung Ende 1993 von der US Nuclear Regulatory Commission (US NRC) durch eine Information-Notice mit Datum vom 30. September 1993 informiert.