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    Plenarprotokoll 12/236 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 236. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Juni 1994 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 20699 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 27. Juni 1994 20699D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (Drucksachen 12/7564, 12/7688, 12/7863, 12/7844) Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 20699 D Rudolf Dreßler SPD 20700 C Paul K. Friedhoff F.D.P. 20701 B Namentliche Abstimmung 20701 D Ergebnis 20707 B Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 (Drucksachen 12/7565, 12/7688, 12/7865, 12/7838) 20702 A Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksachen 12/7563, 12/7688, 12/7864, 12/7843) 20702 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Vermeidung von Rückständen, Verwertung von Sekundärrohstoffen und Entsorgung von Abfällen (Drucksachen 12/5672, 12/7240, 12/7284, 12/7672, 12/7675, 12/8084) 20702B Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ausführungsgesetz zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen und ihrer Entsorgung (Ausführungsgesetz zum Basler Übereinkommen) (Drucksachen 12/6351, 12/7032, 12/7479, 12/8085) 20702 C Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private (Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) (Drucksachen 12/ 884, 12/7555, 12/7867, 12/7836) 20702 D Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksachen 12/4993, 12/7656, 12/7868, 12/7835) 20702 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1994 Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) (Drucksachen 12/6959, 12/7595, 12/7869, 12/7831) 20703 A Zusatztagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG-Änderungsgesetz) (Drucksachen 12/7345, 12/8089) 20703 B Zusatztagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 12/7614, 12/8093) 20703B Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 12/7777, 12/7994, 12/7995) Helmuth Becker (Nienberge) SPD 20704 A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 20705 A Joachim Hörster CDU/CSU 20705D Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 20706B Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz) (Drucksachen 12/7562, 12/8047, 12/8101) Joachim Clemens CDU/CSU 20709 B Günter Graf SPD 20710D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 20711A, 20715A Joachim Clemens CDU/CSU 20712A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 20713 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20714 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 20715 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 20716A Günter Graf SPD 20717 B Tagesordnungspunkt 16: Familienpolitische Debatte a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland Zukunft des Humanvermögens — Fünfter Familienbericht — (Drucksache 12/7560) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldes (Drucksache 12/6678) c) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wirtschaftliche Situation von Familien und deren sozialen Auswirkungen (Drucksachen 12/4353, 12/6224) d) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Hildegard Wester, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bundeserziehungsgeldgesetz (Drucksachen 12/6441, 12/7778) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Verhinderung der Aushöhlung des Kinderlastenausgleichs im unteren Einkommensbereich (Drucksache 12/7023) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie und Senioren zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für einen verfassungsgemäßen und sozial gerechten Familienlastenausgleich (Drucksachen 12/4128, 12/6428) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie und Senioren zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verstärkung der Zusammenarbeit in familienpolitischen Fragen auf europäischer Ebene (Drucksachen 12/5377, 12/7625) Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20718D Ingrid Matthäus-Maier SPD 20721A, 20728C Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. 20723D, 20726B Margot von Renesse SPD 20725 D Ursula Männle CDU/CSU 20726C, 20728D Hildegard Wester SPD 20729A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 20731A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1994 III Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20732D Angelika Pfeiffer CDU/CSU 20734 A Christel Hanewinckel SPD 20736 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 20737 D Ortrun Schätzle CDU/CSU 20738 C Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie und Senioren zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erster Altenbericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/5897, 12/7992) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Gerd Andres, Konrad Gilges, Gerlinde Hämmerle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation ausländischer Rentner und Senioren in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/4009, 12/5796) c) Beratung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission Demographischer Wandel — Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den einzelnen und die Politik — gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober und 2. Dezember 1992 (Drucksachen 12/2272, 12/3460, 12/3461, 12/3717, 12/7876) Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20740D, 20748B Arne Fuhrmann SPD 20743 B Hans A. Engelhard F.D.P. 20745B Dr. Barbara 11611 PDS/Linke Liste 20746 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20748 D Peter Keller CDU/CSU 20749 C Lisa Seuster SPD 20750D Renate Diemers CDU/CSU 20751 D Konrad Gilges SPD 20753 A Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Anti-Doping-Bericht (Drucksache 12/7540) Ferdi Tillmann CDU/CSU 20755A Peter Büchner (Speyer) SPD 207561) Wolfgang Mischnick F.D.P. 20758B Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 20759A Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Rentenüberleitungs-Korrekturgesetz) (Drucksachen 12/6217, 12/8081, 12/8082) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Mehrbedarf der Sozialhilfe in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/7463) Petra Bläss PDS/Linke Liste 20760 C Heinz Rother CDU/CSU 20762B Ulrike Mascher SPD 20763 C Dr. Eva Pohl F.D.P. 20764 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20765 C Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 20766A Nächste Sitzung 20767 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20769* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Lehrerbesoldung (Tagesordnungspunkt 7 der 235. Sitzung) 20770* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 16 (Familienpolitische Debatte) Ortwin Lowack fraktionslos 20770* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 19 (Anti-Doping-Bericht) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 20772* B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 20773* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1994 20699 236. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Babel, Gisela F.D.P. 24. 6. 94 Bartsch, Holger SPD 24. 6. 94 Becker (Nienberge), SPD 24. 6. 94 Helmuth Berger, Hans SPD 24. 6. 94 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 24. 6. 94* Dr. Blank, CDU/CSU 24. 6. 94 Joseph-Theodor Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 24. 6. 94 Borchert, Jochen CDU/CSU 24. 6. 94 Brähmig, Klaus CDU/CSU 24. 6. 94 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 24. 6. 94 Buwitt, Dankward CDU/CSU 24. 6. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 24. 6. 94 Peter Harry Dörflinger, Werner CDU/CSU 24. 6. 94 Dr. Eckardt, Peter SPD 24. 6. 94 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/Linke 24. 6. 94 Liste Eppelmann, Rainer CDU/CSU 24. 6. 94 Erler, Gernot SPD 24. 6. 94 Esters, Helmut SPD 24. 6. 94 Eymer, Anke CDU/CSU 24. 6. 94 Ferner, Elke SPD 24. 6. 94 Fischer SPD 24.6.94 (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 24. 6. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 24. 6. 94 Klaus Friedrich, Horst F.D.P. 24. 6. 94 Fuchs (Verl), Katrin SPD 24. 6. 94 Gallus, Georg F.D.P. 24. 6. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 24. 6. 94 Geiger, Michaela CDU/CSU 24. 6. 94 Dr. Glotz, Peter SPD 24. 6. 94 Götz, Peter CDU/CSU 24. 6. 94 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 24. 6. 94 Günther (Duisburg), CDU/CSU 24. 6. 94 Horst Günther (Plauen), F.D.P. 24. 6. 94 Joachim Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 24. 6. 94 Liste Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 24. 6. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 24. 6. 94 Haungs, Rainer CDU/CSU 24. 6. 94 Hauser CDU/CSU 24.6.94 (Rednitzhembach), Hansgeorg Heyenn, Günther SPD 24. 6. 94 Hollerith, Josef CDU/CSU 24. 6. 94 Ibrügger, Lothar SPD 24. 6. 94* Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 24. 6. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 24. 6. 94 Koschnick, Hans SPD 24. 6. 94 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 24. 6. 94 Dr. Kübler, Klaus SPD 24. 6. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 24. 6. 94 Karl-Hans Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr, Leonhard, Elke SPD 24. 6. 94 Leutheusser- F.D.P. 24. 6. 94 Schnarrenberger, Sabine Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 24. 6. 94 Marten, Günter CDU/CSU 24. 6. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 24. 6. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 24. 6. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 24. 6. 94 Müller (Pleisweiler), SPD 24. 6. 94 Albrecht Müller (Völklingen), SPD 24. 6. 94 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 24. 6. 94 Hans-Werner Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 24. 6. 94 Niggemeier, Horst SPD 24. 6. 94 Nolte, Claudia CDU/CSU 24. 6. 94 Oostergetelo, Jan SPD 24. 6. 94 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 24. 6. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 24. 6. 94 Purps, Rudolf SPD 24. 6. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 24. 6. 94 Hermann Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 24. 6. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 24. 6. 94 Erich Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 24. 6. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 24. 6. 94 Ingrid Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 24. 6. 94 Andreas Schmidt (Salzgitter), SPD 24. 6. 94 Wilhelm von Schmude, Michael CDU/CSU 24. 6. 94 Dr. Schnittler, Christoph F.D.P. 24. 6. 94 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 24. 6. 94 Schwanitz, Rolf SPD 24. 6. 94 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 24. 6. 94 Simm, Erika SPD 24. 6. 94 Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 24. 6. 94 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 24. 6. 94 Stübgen, Michael CDU/CSU 24. 6. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 24. 6. 94 Cornelia Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 24. 6. 94 Voigt (Frankfurt), SPD 24. 6. 94 Karsten D. Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 24. 6. 94 Hans-Peter Wagner, Hans Georg SPD 24. 6. 94 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 24. 6. 94 Wartenberg (Berlin), SPD 24. 6. 94 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 24. 6. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 24. 6. 94 Wimmer (Neuötting), SPD 24. 6. 94 Hermann Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 24. 6. 94 Simon Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 24. 6. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 20770* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1994 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Lehrerbesoldung (Tagesordnungspunkt 7 der 235. Sitzung, Seite 20604 C) Ich lehne den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften der Lehrerbesoldung ab, da er der Verpflichtung des Einigungsvertrages zur baldmöglichsten Herstellung einheitlicher Rechts- und Lebensverhältnisse im gesamten Deutschland nicht gerecht wird und Unterschiede auf Jahrzehnte festschreibt. Für mich ist es nicht zu akzeptieren, daß Lehrerinnen und Lehrer mit einer in der DDR abgeschlossenen Ausbildung jahrzehntelang schlechter bezahlt werden als ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Westen oder die nach der Vereinigung in den neuen Bundesländern ausgebildeten Pädagogen. Und diese Ungerechtigkeit findet dann teilweise an ein- und derselben Schule und bei denselben Tätigkeiten statt. Ich frage mich, wie bei dieser Logik angeblich minderqualifizierte Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Ausbildung in der DDR durchlaufen haben, überhaupt gleichwertig Schülerinnen und Schüler ausbilden können. Ich stimme gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften der Lehrerbesoldung auch deshalb, weil er das übliche Umsetzungsverfahren der einstimmig getroffenen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz durchbricht. Von daher sind die Vorschläge zur Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der DDR im Gesetz zu verankern. Und ich bin gegen die Gesetzesvorlage, weil es nicht angehen kann, daß Lehrerinnen und Lehrer nur deshalb als minderqualifiziert eingestuft werden, weil ihre Ausbildung eine andere war — und dies, wo die Lehrerinnen und Lehrer gar keinen anderen Ausbildungsweg durchlaufen konnten. Ich lehne den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften der Lehrerbesoldung ab, da die Lehrerbesoldung nicht allein finanziellen Sparzwängen untergeordnet werden darf. Dies ist ein pädagogisches Armutszeugnis. Und ich stimme dagegen, weil die Leidtragenden des Gesetzentwurfs insbesondere die niedrig eingestuften Unterstufenlehrkräfte sind. Auf Dauer bedeutet diese klare Diskriminierung bei teilweise auf Teilzeitstellen befindlichen Lehrerinnen und Lehrern einkommenspolitisch: Die Ost-Lehrerinnen und -Lehrer erhalten vielfach wegen einer Teilzeitbeschäftigung von 80 % wiederum nur 80 % - wegen der Ost-Gehälter von 70 % auf Grund der schlechteren Einstufung als ihre West-Kollegen und -Kolleginnen. Wenn das nicht neues Unrecht ist. Meines Erachtens entwickelt sich pädagogische Kompetenz nicht durch das Durchlaufen einheitlicher verschulter Ausbildungsgänge, sondern wesentlich durch die Berufstätigkeit als Lehrkraft. Ich habe in meiner Funktion als ostdeutscher Abgeordneter über 400 Briefe von mehreren tausend Lehrerinnen und Lehrern aus meinem Bundesland erhalten. Diese waren teilweise von sehr persönlicher Betroffenheit gekennzeichnet. Vor diesen kann ich es nicht vertreten, diskriminierende und abqualifizierende Eingruppierungsregeln zu beschließen. So werden wir nie eine geeinte Bundesrepublik erhalten. Im übrigen lehne ich mit den Kollegen Schulz und Ullmann auch die Beschlußempfehlung des Innenausschusses ab, da die vorgeschlagene schlechte Kompromißlösung die Verantwortung der Anpassung der Lehrerbesoldung an die Länder verweist und das Ergebnis bei der derzeitigen Finanzknappheit schon vorherzusehen ist. Ich habe den Eindruck, meine Damen und Herren von der Koalition, daß Sie keine einheitliche Regelung für Ost und West wollen, Ihnen die Last der Wiedervereinigung schon zu groß ist. So sind auch Sie dafür verantwortlich, daß immer mehr Menschen in Ostdeutschland die PDS wählen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 16a bis 16g (Familienpolitische Debatte) Ortwin Lowack (fraktionslos): Die Enquete-Kommission „Demograpischer Wandel" hat nach intensiver Arbeit in einem relativ kurzen Zeitraum von 20 Monaten einen Zwischenbericht vorgelegt, der auch nach der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag große Beachtung, kritische Diskussionen zu Einzelbereichen, aber auch grundlegende Auseinandersetzungen über die Langzeitperspektiven von Staat und Gesellschaft auslösen wird. Positive Würdigung verdient vor allem die Empfehlung der Kommission, daß die Arbeiten in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden sollen, daß dabei auch Abweichungen von bisherigen Annahmen berücksichtigt werden sollen und daß der Beobachtungszeitraum über das Jahr 2030 hinaus erstreckt werden soll. Zu begrüßen ist die Empfehlung, auch den demographischen Wandel in Europa und, im Prozeß der Einigung Deutschlands, die sich nach wie vor verändernden Situationen und Perspektiven in einer alternden Gesellschaft mit den entsprechenden Anforderungen für die sozial en Änderungssysteme einschließlich der Perspektiven für ältere Arbeitnehmer und ältere Ausländer weiter zu untersuchen. Die Kommission Demographischer Wandel sollte auch in der nächsten Legislaturperiode weiterarbeiten, aber sinnvollerweise nur dann, wenn eine Verständigung darauf erreichbar ist, alle Chancen und Risiken der weiteren Entwicklung von Staat und Gesellschaft nüchtern und umfassend aufzuzeigen und die jeweiligen Konsequenzen unterschiedlicher Entwicklungstendenzen deutlich zu machen. Der jetzt vorgelegte Zwischenbericht zeigt sicher eine Reihe von Einzelproblemen — teilweise mit Lösungsansätzen — auf. Er ist aber aus meiner Sicht Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1994 20771* äußerst bedenklich in seiner Gesamttendenz, den Alterungsprozeß unserer Gesellschaft zu verharmlosen und in den Empfehlungen die Lebensinteressen der älteren Generation zuwenig im Kontext mit Konsequenzen aus dem Geburtentiefstand darzustellen. Schon die Modellrechnungen der Bevölkerungsentwicklung erscheinen hinsichtlich der Einschätzung der Geburtenentwicklung fragwürdig, da sie alle sehr in der Nähe der Annahmen der siebten koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung liegen, wonach sich die Bevölkerung im langfristigen Trend zu etwa zwei Dritteln regeneriert. Jüngste Trends weisen aber wesentlich niedrigere Geburtenraten aus, in extremer Weise in den neuen Bundesländern, deutlich aber auch im Altbundesgebiet — und hier besonders bei der deutschen Bevölkerung. Noch stärkere Geburtenrückgänge sind wahrscheinlich. Es wären mindestens Alternativberechnungen zu erwarten gewesen, denen auch deutlich niedrigere zusammengefaßte Geburtenziffern zugrundeliegen. Es würde dann deutlich, welch verheerende Auswirkungen für den Altersaufbau der Bevölkerung aus sehr niedrigen Geburtenzahlen resultieren können — besonders über den untersuchten Zeitraum bis 2030 hinaus. Hier ist der Bundesregierung vorzuwerfen, daß sie offensichtlich der Kommission realitätsnähere, jedenfalls die ganze Bandbreite der Entwicklungsmöglichkeiten erfassende Hilfestellungen vorenthalten hat. So ist der Bundesregierung schon nicht möglich gewesen, einen wiederholt in Aussicht gestellten Bevölkerungsbericht vorzulegen. Es ist aus meiner Sicht sehr zu bedauern, daß die Kommission — offensichtlich einvernehmlich — der Ansicht ist, es gebe keine „richtige" oder „optimale" Altersstruktur und es könne so auch keine Oberalterung der Bevölkerung geben. Die „politische Klasse" in Deutschland, vom Regierungslager im Bund bis zur Opposition mit ihrer Mehrheit im Bundesrat, betreibt eine unzulässige Verharmlosungsstrategie — nicht zur Kenntnis nehmend, daß diese von den Bürgern nicht mehr angenommen wird, die vielfach von großer Sorge über die langfristigen Entwicklungsperspektiven bedrückt sind. Der Fehlanalyse der längerfristigen Bevölkerungsentwicklungen folgt auch im Zwischenbericht der Kommission eine gravierende Fehleinschätzung familienpolitischer Notwendigkeiten. So wird als Mehrheitsmeinung der Kommission herausgestellt, daß auch ein Land, das bewußt auf eine Politik der Geburtenförderung verzichtet, nicht von der Pflicht enthoben sein kann, „geborenen Kindern und deren Eltern Chancen der Teilhabe an der Gesellschaft und Entwicklungschancen zu ermöglichen" . Tatsächlich kommen wir an einer Umorientierung dahingehend nicht vorbei, die Rahmenbedingungen für Familien und Kinder so zu gestalten, daß wenigstens ursprüngliche Kinderwünsche au ch realisiert werden können. Nur dann gibt es auch wieder mehr Kinder und geringere Geburtendefizite. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Option eines Elternteils für die ausschließliche Tätigkeit für Familie und Kinder im Sinne einer echten. Wahlfreiheit. Eine einseitige gesamtgesellschaftliche Orientierung auf zunehmende Berufstätigkeit von Müttern — besonders bei Defiziten an Arbeitskräften nach 2010 — dürfte zusätzlich die Bereitschaft zu Kindern beeinträchtigen — selbst bei Ausweitung des Angebots an familienergänzenden Einrichtungen der Pflege, Betreuung und Erziehung von Kindern. Viele junge Menschen verzichten lieber auf Kinder, wenn sie sie weitgehend kollektiven Einrichtungen überantworten müßten, für deren Leistungen sie aber auch noch große finanzielle Aufwendungen zu tragen hätten. Fragwürdig sind langfristig auch Spekulationen darauf, man könne demographisch bedingten Fehlbedarf an Arbeitskräften durch Ausländerzuwanderung ausgleichen. Schon heute liegt die Arbeitslosenquote bei Ausländern überdurchschnittlich hoch — trotz ihrer durchschnittlich günstigeren Altersstruktur. Kaum berechnet werden die Eingliederungskosten von der Sprachförderung über das Nachholen von Bildungsdefiziten bis zur Berufsausbildung und Umschulung. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Einwanderung überhaupt auf Dauer noch limitierbar und steuerbar ist, wenn nach den derzeitigen Perspektiven absehbar ist, daß im Verlauf des nächsten Jahrhunderts über die Hälfte der Erwerbstätigen Ausländer sein sollten. Können wir von ihnen, wenn sie bestimmender Faktor der Arbeitswelt sind, noch erwarten, daß sie gegenüber den Deutschen Altersruhegeldempfängern Generationensolidarität unter großen Opfern üben, wenn sie dann aus dem verbleibenden Nettoeinkommen individuell für unversorgte Eltern oder Großeltern aufkommen müssen? Müssen wir uns nicht auch die Frage stellen, ob nicht hochqualifizierte Inländer ihr berufliches und privates Leben außerhalb Deutschlands aufbauen, wenn sich im Inland die Lebensumstände ungünstig entwickeln? Wollen wir nicht als verantwortliche Politiker oder Multiplikatoren in Wirtschaft und Gesellschaft zur Kenntnis nehmen, daß in den nächsten Jahren große Teile des qualifizierten Berufsnachwuchses schlechte Berufsperspektiven haben werden, obwohl es Arbeit genug gibt, diese unter den obwaltenden Bedingungen aber nicht bezahlbar ist, auch als Folge zumontierter Tarifstrukturen, die sich an Forderungen von Machtblökken orientieren, nicht aber ausreichend an den Interessen der einzelnen Menschen? Und sehen wir nicht schon heute, daß viele junge Leistungsträger im Ausland gefragt sind, auch in Niederlassungen deutscher Unternehmen, die zunehmend Produktionsstätten verlagern? Wer sich den Problemen des demographischen Wandels nüchtern stellt, muß zu der Einsicht kommen, daß sich unser Staatsvolk letztlich schwergewichtig nur auf seine eigene Leistung jetzt und die Erhaltung seiner Leistungskraft für morgen verlassen kann, und dies heißt, wir müssen wieder soviel arbeiten, daß wir aus dem Ertrag unserer Arbeit auch die Bildung ausreichenden Humankapitals sichern können — eine ausreichend nachwachsende Generation. Ohne die Stärkung der Leistungskraft der Familien hat unser Volk keine Zukunft. Es droht der Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme. Unser Land schafft es schon heute nicht, selbst die aktuellen Aufgaben des Staates — einschließlich der sozialen Sicherung — solide zu finanzieren. Es drohen bei wachsender Abgabenbelastung trotzdem Einschnitte im Sozialnetz. Die Chancen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Familien ste- 20772* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1994 hen somit sehr schlecht, obwohl sie schon jetzt nicht verfassungsrechtlichen Mindestnormen entspricht. Man hat den Eindruck, daß Geburtenrückgänge sogar politisch in die Landschaft passen, erspart dies doch Aufwendungen für Jahrzehnte. Es wird dabei nicht gesehen, daß dieser Weg die Arbeitslosigkeit wegen steigenden Erwerbspersonenpotentials als Folge rückläufiger Familienaufgaben erhöht und daß dies auch die öffentlichen Aufwendungen für die Absicherung Arbeitsloser hochtreibt. Volkswirtschaftlich befinden wir uns strukturell in einer Spirale sowohl unzureichender Nachfrage als auch zuwenig wachsenden Angebots an Gütern und Dienstleistungen. Aus diesem Teufelskreis können wir nur ausbrechen, wenn wir für einen gewünschten hohen Lebensstandard mehr arbeiten, um nicht nur international wettbewerbsfähiger, sondern auch binnenwirtschaftlich leistungsfähiger zu werden. So können wir auch die finanzielle Not des Staatssektors überwinden, indem aus einer wachsenden Wirtschaft wieder mehr Staatseinnahmen fließen, ohne daß die Staatsquote steigen muß. Nur so können wir auch die finanzielle Basis für eine Verbesserung der Situation der Familien schaffen und junge Menschen ermutigen, sich für die Gründung einer Familie zu entscheiden. In einer Zeit, in der leider ein ausreichender Schutz ungeborener Kinder in der Rechtsordnung bis hin in die Mehrheit der CDU/CSU nicht mehr durchsetzbar ist, wie die jüngst gelaufene Debatte zu § 218 erneut deutlich gemacht hat, ist es besonders wichtig, die sozialen Rahmenbedingungen für Familie und Kind so zu setzen, daß positive Entscheidungen für Kinder generell und in Konfliktlagen im besonderen erleichtert werden. Folgen wir doch den Wünschen der jungen Menschen, die Sinnerfüllung auch in Familie mit Kindern finden möchten, und zwar als Eigenwert und nicht mit dem individuellen Ziel, Beitragszahler für die sozialen Sicherungssysteme — dies ist das Interesse der Allgemeinheit — zu erziehen. Schaffen wir wieder bessere gesellschaftliche und soziale Bedingungen für Familien und Kinder. Nur dann brauchen wir uns für die fernere Zukunft keine Sorgen um das Wohlergehen aller Generationen von jung bis alt zu machen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 19 (Anti-Doping-Bericht) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich freue mich, daß über den Anti-Doping-Bericht der Bundesregierung so zeitnah nach seiner Vorlage beraten wird. Es zeigt, welche große Bedeutung das Parlament dem Sport im allgemeinen und im besonderen dem Kampf gegen negative Begleiterscheinungen beimißt. Mit diesem Bericht, der auf eine Anforderung des Deutschen Bundestages zurückgeht, wird ein umfassender Überblick über das Anti-Doping-System in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Aus der Sicht der Bundesregierung möchte ich die zentralen Aussagen des Berichts noch einmal kurz nennen: Erstens. Der deutsche Sport hat aus Dopingverstößen Konsequenzen gezogen. Damit unterstreicht er das Bestreben, seiner Verantwortung für die Bekämpfung des Dopings gerecht zu werden. Zweitens. Das für Hochleistungsportler bestehende Kontrollnetz zeigt zunehmend präventive Wirkung. Gesetzliche Maßnahmen werden nicht für erforderlich gehalten. Drittens. Bundesfördermittel gibt es nur für einen sauberen, manipulationsfreien Sport. Darauf hat Bundesminister Kanther nach der Beschlußfassung durch das Kabinett besonders hingewiesen. Spitzenverbände, die aus dem Doping-Kontroll-System ausscheren, setzen ihre Bundeszuwendung aufs Spiel. Viertens. Es gibt jedoch keinen Grund, sich auf den erzielten Erfolgen der letzten Jahre im Kampf gegen Doping auszuruhen. Vom deutschen Sport wird erwartet, daß er das Anti-Doping-System optimiert. Fünftens. Dem Mißbrauch bei Einfuhr, Vertrieb und Konsum von Anabolika und Wachstumshormonen muß mit Mitteln des Verwaltungsvollzugs begegnet werden. An die Bundesländer, in deren Zuständigkeit die exekutiven Maßnahmen überwiegend liegen, appelliere ich besonders, das bestehende AntiDoping-System engagiert zu unterstützen. Sechstens. 1m europäischen Vergleich ist insbesondere das Trainingskontrollsystem beispielhaft, so daß Umsetzungsprobleme bei der Europaratskonvention kaum zu erwarten sind. Die positive Bewertung der Entwicklung des Dopingkontroll-Systems von 1989 bis 1993 ist an den erheblich gestiegenen Probenahmen ablesbar, die um das Vierfache von 1 542 auf 6 791 stiegen. Bei den für den Anti-Doping-Kampf wichtigen Trainingskontrollen, die erst 1989 einsetzten, erfolgen inzwischen rd. 4 000 Probenahmen jährlich. Jede 13. der weltweit vorgenommenen Dopingkontrollen erfolgte in Deutschland. Das ist eine eindrucksvolle und vorzeigenswerte Leistungbilanz des deutschen Sports. Der Bericht macht die Vorreiterrolle der olympischen Verbände deutlich. 96 Prozent der Kontrollen — 6 517 von 6 791 — wurden an Sportlern in den olympischen Verbänden durchgeführt. Die dennoch zurückgegangene Zahl der Dopingfälle läßt eine Wechselwirkung zwischen Kontrollhäufigkeit, angedrohten Sportsperren und Prävention erkennen. Ich halte es für unverzichtbar, auf internationaler Ebene Niveaugleichheit bei der Dopingbekämpfung, und zwar insbesondere bei den Trainingskontrollen, anzustreben. Das sind wir unseren Leistungssportlern und ihrer Chancengleichheit auf der internationalen Sportbühne schuldig. Gefordert sind hier in erster Linie die internationalen Gremien, aber auch die deutschen Spitzenverbände. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1994 20773* Neben der erfreulichen Entwicklung im Leistungssport zeigt der Bericht auch Schattenseiten. Die häufig geäußerte Vermutung, daß es außerhalb des Spitzensports eine aktive „Dopingszene" gibt, wird mit dem Bericht erhärtet. Von 47 Dopingkontrollen beim Deutschen Bodybuilding-Verband im Jahr 1993 waren 27 und damit 55 Prozent positiv. Das sind 41 Prozent aller im deutschen Sport aufgedeckten 66 Dopingverstöße, Bereits 1992 betrug deren Anteil an den Dopingverstößen 41 Prozent — 18 von 44. Dabei liegen die Motive offenkundig außerhalb der „klassischen" Leistungssteigerung. Es geht hier vielmehr um das äußere Erscheinungsbild. Von Idealen möchte ich in diesem Zusammenhang lieber nicht sprechen. Auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung besteht, wie im übrigen auf fast allen Feldern der Sportpolitik, ein breiter politischer Grundkonsens. Daß dennoch heute über getrennte Anträge zum Anti-DopingBericht der Bundesregierung entschieden werden muß, liegt daran, daß unterschiedliche Auffassungen über das „Wie" der Verhinderung des Arzneimittelmißbrauchs für Dopingzwecke bestehen. Der Bericht stellt die Haltung der Bundesregierung klar: Eine Änderung des Arzneimittelgesetzes wird nicht als erforderlich angesehen. Hauptmißbrauchsformen, wie der Verkauf von Dopingmitteln in Fitneßzentren und der illegale Import, werden durch das Arzneimittelgesetz sanktioniert. Hier geht es wie so häufig darum, bestehenden Gesetzen durch Verwaltungsvollzug Geltung zu verschaffen. Dafür ist die Bundesregierung auf die Mitwirkung der Bundesländer angewiesen. Für die Anti-Doping Diskussion müssen die Prinzipien einer glaubwürdigen Politik beachtet werden. Man darf nicht auf der einen Seite die Straffreiheit bei Besitz und/oder Konsum geringer Mengen selbst harter Drogen propagieren, wenn man auf der anderen Seite Strafverschärfungen bei Arzneimittelmißbrauch, und zwar nur für den Fall des Dopings, fordert. Die Bundesregierung sieht das überzeugende Eintreten der Spitzenverbände für einen sauberen Sport als „Geschäftsgrundlage" für den Fortbestand der Bundesförderung an. Der autonome deutsche Sport kann sich dann darauf verlassen, daß die Bundesregierung auch in dieser Beziehung ein verläßlicher Partner des Sports bleibt. Die Frage „Doping im Sport" hat uns schon oft beschäftigt. Ich möchte daher die auslaufende Sitzungsperiode zum Anlaß nehmen, die positive Rolle des Sportausschusses des Deutschen Bundestages für die Sportpolitik und den Sport selbst hervorzuheben. Auch wenn über den richtigen Weg gestritten wurde, bei der Zielsetzung gab es im Sportausschuß eher eine „parteiübergreifende Koalition für die Belange des Sports". Die Erfolge deutscher Sportlerinnen und Sportler bei den Olympischen Sommer- und Winterspielen sowie den Paralympics von Barcelona und Lillehammer stehen für die wirksame politische wie finanzielle Unterstützung durch den Bundestag und die Bundesregierung in schwieriger Zeit. Für die gute Zusammenarbeit dabei danke ich dem Sportausschuß und an der Spitze seinem Vorsitzenden Ferdi Tillmann. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Die Abgeordnete Bärbel Sothmann zieht ihre Unterschrift zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 12/6708 zurück. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/2310 Innenausschuß Drucksache 12/5490 Drucksache 12/6629 Drucksache 12/6847 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/6458 Drucksache 12/7173 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/6374 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 12/6235 Drucksache 12/7081 Drucksache 12/7194 Drucksache 12/7195 Ausschuß für Familie und Senioren Drucksache 12/7079 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/6923 Drucksache 12/6995 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/6236 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/7122 EG-Ausschuß Drucksache 12/7132 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5662 Nrn. 3.1, 3.2 Innenausschuß Drucksache 12/6902 Nr. 2.1 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/7371 Nrn. 2.3-2.7 Drucksache 12/6582 Nr. 3.4 Drucksache 12/6649 Nrn. 2.13, 2.15 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 12/6902 Nr. 2.49 Drucksache 12/7293 Nr. 3.4 Drucksache 12/7461 Nr. 2.3 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/7180 Nr. 7 Drucksache 12/7371 Nr. 2.12 Drucksache 12/7741 Nrn. 2.21, 2.22, 2.23 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/6780 Nr. 2.9 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 1 2/7371 Nr. 2.16 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/7371 Nrn. 2.18, 2.19
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    Rede von Ingrid Matthäus-Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Familienpolitik ist ein besonders trauriges Kapitel dieser Bundesregierung:

    (Beifall bei der SPD — Günter Graf [SPD]: Klartext!)

    Eine Million Kinder leben von Sozialhilfe. Immer mehr Familien, vor allem in den neuen Bundesländern, sind durch die wirtschaftliche Situation so verunsichert, daß sie sich ihren Wunsch nach Kindern nicht erfüllen. Auf Grund einschneidender Kürzungen dieser Bundesregierung hat nur noch weniger als die Hälfte aller Eltern Anspruch auf das volle Erziehungsgeld.

    (Günter Graf [SPD]: Ja, das ist die Wahrheit!)

    Für Familien mit niedrigem Einkommen und mehreren Kindern ist es mittlerweile schon fast unmöglich, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
    Dabei sind Sie von der CDU/CSU es doch gerade, die allenthalben das Hohe Lied der Familie singen. Aber wie heißt es doch so richtig? — „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen". Bei den Taten sieht es leider ganz düster aus.

    (Beifall bei der SPD)

    Geld ist in der Familienpolitik sicher nicht das allein seligmachende Mittel. Die Möglichkeiten staatlicher Familienpolitik sind sicher begrenzt. Aber ein fairer Familienleistungsausgleich ist das erste, was ein moderner Sozialstaat leisten kann und was er leisten muß. Auf dieses Thema Familienleistungsausgleich will ich mich heute morgen konzentrieren.
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß der Familienleistungsausgleich, für den diese Bundesregierung verantwortlich ist, verfassungswidrig ist. Bis heute ist er durch Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten gekennzeichnet.
    Ungereimtheit Nummer eins. Stellen Sie sich einmal vor, es gäbe ein Gesetz, in dem stünde: Wer 2 500
    DM im Monat verdient, bekommt für sein Kind eine Steuerermäßigung von 65 DM. Wer 25 000 DM im Monat verdient, bekommt für sein Kind eine Steuerermäßigung von 181 DM.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Das kann doch nicht wahr sein!)

    Jeder würde meinen, da habe sich ein Druckfehler eingeschlichen, die Zahlen seien vertauscht worden, es müsse umgekehrt richtig sein. Aber weit gefehlt: Der Kinderfreibetrag bei der Steuer führt tatsächlich genau zu dem Ergebnis, daß Spitzenverdiener als Entlastung 181 DM bekommen.

    (Hermann Rind [F.D.P.]: Bekommen nichts, zahlen weniger!)

    — Als Entlastung, Herr Rind; reden Sie nicht immer darumherum.

    (Norbert Eimer [Fürth] [F.D.P.]: Es ist trotzdem falsch!)

    Diese Ungerechtigkeit, daß ein Spitzenverdiener für sein Kind als Steuerentlastung 116 DM mehr erhält, werden wir Sozialdemokraten nicht hinnehmen.

    (Hermann Rind [F.D.P.]: Er erhält nichts! — Norbert Eimer [Fürth] [F.D.P.]: Es ist falsch! Rechnen müßte man können!)

    Ungereimtheit Nummer zwei, der Kindergeldzuschlag. In einem gemeinsamen Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit und des Familienministeriums heißt es:
    Kann wegen niedrigem Einkommen dieser steuerliche Kinderfreibetrag nicht oder nicht voll genutzt werden, wird als Ausgleich hierfür ein Zuschlag zum Kindergeld gezahlt.
    Die Wirklichkeit sieht jedoch ganz anders aus.

    (Clemens Schwalbe [CDU/CSU]: Die Rede haben Sie doch gestern schon einmal gehalten!)

    Der Grund ist, daß die Bundesregierung es unterlassen hat, die Rechtsgrundlagen für den Kindergeldzuschlag an die geänderte Besteuerung des Existenzminimums anzupassen.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Ja!)

    Mehr als eine halbe Million Familien — und zwar die mit geringstem Einkommen — mit mehr als einer Million Kinder erhalten nicht den für sie gesetzlich vorgesehenen Kindergeldzuschlag. Frau Rönsch, eine Familienministerin, die das zu verantworten hat, hätte schon deswegen in den letzten Monaten zurücktreten müssen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ungereimtheit Nummer drei. Ein Ehepaar mit einem Spitzeneinkommen von mehr als 240 000 DM im Jahr, erhält, auch wenn es überhaupt keine Kinder hat, durch das Ehegattensplitting eine Steuerermäßigung von bis zu 22 842 DM jedes Jahr, allein für die Tatsache der Eheschließung. Eltern mit einem Kind und niedrigem Einkommen brauchen dagegen 14 Jahre, um über Kindergeld und steuerlichen Kin-



    Ingrid Matthäus-Maier
    derfreibetrag an diese Summe von 22 842 DM heranzukommen.

    (Norbert Eimer [Fürth] [F.D.P.]: Auch das ist so falsch!)

    Daß hier ein grobes Mißverhältnis zwischen der Förderung der bloßen Ehe und der Förderung der Familie mit Kindern besteht, liegt klar auf der Hand.

    (Beifall bei der SPD)

    Ohne Zweifel ist das alles höchst ungerecht. Aber kaum jemand merkt es, weil Sie diese Ungerechtigkeiten mit Absicht hinter den komplizierten Regelungen des Steuerechts verstecken.

    (Beifall bei der SPD)

    Bei dem verwirrenden Durcheinander von Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Einkommensgrenzen ist unser Familienleistungsausgleich für die meisten Menschen ein bürokratisches Buch mit sieben Siegeln.
    Dennoch spüren die Familien mit Kindern immer deutlicher, daß sie schlecht behandelt werden und unter dieser Bundesregierung immer mehr ins Abseits geraten.
    Die CDU hat auf ihrem Parteitag das Familiensplitting beschlossen. Der Begriff klingt zwar gut, aber in der Sache hat das Familiensplitting drei entscheidende Fehler: Fehler Nr. 1: Spitzenverdiener werden beim Familiensplitting sogar 23 mal so viel entlastet wie Familien mit niedrigen Einkommen. Die Bundesregierung hat das bestätigt, Herr Staatssekretär.
    Fehler Nr. 2: Die Steuerermäßigung wird mit jedem zusätzlichen Kind geringer. Kinderreiche Familien werden folglich beim Familiensplitting benachteiligt.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Das kann doch nicht wahr sein!)

    Fehler Nr. 3: Niemand weiß, woher die vielen Milliarden kommen sollen, die das Familiensplitting kostet.

    (Zuruf von der SPD: Das ist nichts Neues!)

    Das hat anscheinend auch Familienministerin Rönsch gemerkt, die sich heute dazu gar nicht geäußert hat. Frau Rönsch will vom Familiensplitting, obwohl der CDU-Parteitag Frau Rönsch ist ja Mitglied der CDU, zumindest noch, so nehme ich an — das Familiesplitting erst vor wenigen Tagen beschlossen hat, nichts wissen. Sie beharrt weiter auf dem Nebeneinander von Kindergeld und Kinderfreibetrag mit all den Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten, die ich soeben geschildert habe.
    Ich frage die Bundesregierung: Was gilt denn nun eigentlich? Der CDU-Parteitag will das Familiensplitting. Die Familienministerin will den Kinderfreibetrag. Herr Waigel will überhaupt nichts, weil er nicht bereit ist, zugunsten der Familien mit Kindern umzuschichten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt nicht!)

    Die Koalition macht keinen gemeinsamen Vorschlag, weil sie zerstritten ist, und der Kanzler schweigt zu dem ganzen und spricht — wenn überhaupt — nur allgemein von der „heilen Familie".

    (Beifall bei der SPD)

    Daß sich die Bundesregierung nach all den Jahren zu Lasten der Familie immer noch nicht auf ein Konzept einigen konnte, daß die Bürger immer noch nicht wissen, was CDU und CSU in der Familienpolitik eigentlich wollen, das ist nicht nur eine Blamage für die konservativen Parteien, das ist auch wirklich eine Zumutung für die Familien mit Kindern.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Modell der SPD ist demgegenüber klar, gerecht, einfach und solide finanziert.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir Sozialdemokraten wollen 250 DM Kindergeld im Monat vom ersten Kind an für jedes Kind. Kinderreiche Familien erhalten ab dem vierten Kind noch zusätzlich einen Zuschlag von 100 DM für jedes Kind.
    Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, wollen wir das Kindergeld sofort mit der Steuerschuld verrechnen. Frau Rönsch, ich bitte Sie wirklich zu unterlassen, daß Sie zum x-ten Mal hier im Bundestag und auch im Lande erzählen, wir wollten den Leuten erst etwas wegnehmen, um es Ihnen dann zurückzugeben.

    (Bundesministerin Hannelore Rönsch: Das ist so!)

    Das ist die pure Unwahrheit, das wissen Sie. So etwas nennt man im Sprachgebrauch ein Lüge, Frau Ministerin.

    (Beifall bei der SPD)

    Was wollen wir? Wir haben in allen unseren Programmen und von mir hier x-mal vorgetragen gesagt: Diese 250 DM pro Kind werden von Anfang an von der Steuerschuld abgezogen. Das heißt, wir nehmen den Leuten nichts weg, sondern wenn z. B. zwei Arbeitnehmer in der Automobilfabrik am Fließband stehen, der eine hat keine Kinder, der andere hat zwei, dann zahlt der mit den zwei Kindern gleich 500 DM — das sind zwei mal 250 DM — weniger Steuern. Lassen Sie also diese Unwahrheit, und nehmen Sie zur Kenntnis: Unsere 250 DM werden gleich von der Steuerschuld abgezogen.

    (Beifall bei der SPD — Hermann Rind [F.D.P.]: Woher nehmen Sie das? Von anderen Steuerzahlern!)

    Wenn die Steuerschuld geringer ist, dann wird die Differenz ausbezahlt, und zwar über das Finanzamt. Das wäre ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung.
    Diese Reform ist unbürokratisch, transparent und gerecht. Sie hilft vor allem den Millionen Normalverdienern, die jede Mark für ihre Kinder dringend brauchen.
    Um eines gleich klarzustellen: Sie behaupten immer: Dieser Vorschlag sei verfassungswidrig. Es ist klar: Dieser Vorschlag ist verfassungsgemäß. Ich darf



    Ingrid Matthäus-Maier
    Sie an die langjährige Spruchpraxis von Karlsruhe erinnern. Das Verfassungsgericht hat zuletzt im Mai 1990 entschieden - und ich lese wörtlich vor —:
    Dem Gesetzgeber steht es frei, die kinderbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr statt dessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines dafür ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder auch eine Entlastung im Steuerrecht und eine solche durch das Kindergeld miteinander zu kombinieren.
    Steuerliche Kinderfreibeträge statt oder neben Kindergeld sind also entgegen Ihrer Behauptung kein verfassungsrechtliches Muß. Ihr Streit hierüber ist eine ideologische und keine verfassungsjuristische Auseinandersetzung.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Wenn Sie von der Koalition darauf beharren, daß Spitzenverdiener für ihre Kinder fast dreimal so viel Entlastung erhalten wie Eltern mit niedrigem Einkommen für ihre Kinder, dann sagen Sie diese Zumutung den Menschen ehrlich ins Gesicht. Verschanzen Sie sich nicht mit falschen Zitaten hinter dem Bundesverfassungsgericht, meine Damen und Herren!

    (Beifall bei der SPD)

    Und stellen Sie auch nicht die durch nichts zu beweisende Behauptung auf, ein progressives Steuersystem erfordere eine progressiv wirkende Entlastung. Sie kennen doch den Grundfreibetrag bei der Steuer. Da wird jeder Bürger um den absolut gleich hohen Betrag entlastet, obwohl es ein Freibetrag ist, nämlich um 1 067 DM im Jahr. Wenn aber die Aufwendungen für das Existenzminimum des Steuerzahlers selber nur linear, also für alle gleich hoch, entlastend wirken, können Sie mir dann einmal erklären, warum Sie behaupten, beim Kinderfreibetrag müßten reiche Leute fast dreimal so viel Entlastung für ihr Kind erhalten wie kleine Leute? Nein, Sie müssen den Bürgern schon offen ins Gesicht sagen, was Sie politisch wollen, nämlich 181 DM für die Reichen und 65 DM für die Kleinen. Verschanzen Sie sich nicht hinter Juristerei und Steuersystematik!

    (Beifall bei der SPD)

    Wir Sozialdemokraten werden eine solche Ungerechtigkeit niemals hinnehmen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Unser Vorschlag von 250 DM Kindergeld vom ersten Kind an ist auch solide durch Umschichtungen finanziert. 21 Milliarden DM haben wir bereits durch das Kindergeld, 17 Milliarden DM bekommen wir durch das Ersetzen des Kinderfreibetrages und 12 Milliarden DM durch eine maßvolle Begrenzung des Ehegattensplittings zugunsten der Familien mit Kindern. Bei einem Steuerausfall durch das Ehegattensplitting von heute über 30 Milliarden DM würden also bei unserem Vorschlag fast zwei Drittel des Splittings erhalten bleiben. Dies zeigt, Ihre Behauptung, Sozialdemokraten wollten das Ehegattensplitting abschaffen, ist die schlichte Unwahrheit. Nein, was wir wollen, ist maßvolle Begrenzung.

    (Beifall bei der SPD)

    Und ebensowenig trifft Ihre Behauptung zu, das Bundesverfassungsgericht ließe eine solche Begrenzung nicht zu. Ich kenne die Urteile alle. Ich habe sie da alle liegen. Karlsruhe sagt, das Splitting sei „keine beliebig veränderbare Steuervergünstigung". Das ist richtig. Eine maßvolle Umschichtung vom Splitting hin zur Entlastung der Familien mit Kindern ist aber nicht beliebig, sondern im Gegenteil sachorientiert und familienfreundlich. Ich halte sie sogar für verfassungsrechtlich geboten, denn unser Grundgesetz schützt ausdrücklich nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Spätestens der jetzt vorgelegte Familienbericht der Bundesregierung müßte Sie eigentlich zu einer familienpolitischen Wende veranlassen; denn der schreibt all das, was ich hier vorgetragen habe, klagt über die ungerechte Schlagseite der Kinderfreibeträge, verlangt eine Begrenzung des Ehegattensplitting. Es ist wirklich bedauerlich, Frau Rönsch, daß Sie sich gerade diese Vorschläge im Familienbericht nicht zu eigen machen wollen, sondern sich ausdrücklich von ihnen distanzieren. Die Leidtragenden sind leider die Familien mit Kindern.

    (Beifall bei der SPD)

    Daß unser Kindergeldvorschlag die richtige Lösung ist, wissen doch auch viele Kollegen von Ihnen in der CDU/CSU.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg)

    Ich begrüße es ausdrücklich, daß sich die Kollegen Hintze, Geißler und Frau Süssmuth dem Kindergeldvorschlag der SPD im Prinzip angeschlossen haben. Dies zeigt doch, meine Damen und Herren: Wir könnten hier gemeinsam etwas für die Familien mit Kindern tun.
    Geben Sie sich einen Ruck! Überwinden Sie Ihre ideologischen Sperren! Stimmen Sie unserem Vorschlag „250 DM Kindergeld " zu! Die Gewinner wären endlich einmal die Familien mit Kindern.
    Ich danke Ihnen.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, ich möchte nunmehr dem Abgeordneten Norbert Eimer das Wort erteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Eimer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was an familienpolitischen Leistungen von dieser Koalition eingebracht wurde, ist oft genug von der Regierung und auch von Kollegen der Koalition in diesem Hause aufgezählt worden. Dies wird heute wieder gemacht. Ich will Ihnen und mir eine Wiederholung ersparen und meine Zeit einigen grundsätzlichen Aussagen widmen.
    Die SPD hat die eigentlichen Schwächen des Familienlastenausgleiches nicht erkannt, sondern nur ihre alten Ladenhüter wiederaufgewärmt. Eine Kappung



    Norbert Eimer (Fürth)

    des Ehegattensplittings bedeutet, daß erstens die Familienarbeit der Erwerbsarbeit nicht mehr gleichgestellt wird, daß zweitens das Einkommen des einen Partners, meistens des Mannes, steuerrechtlich nicht mehr automatisch auch das Einkommen der Frau ist — die Gleichwertigkeit der Arbeit der Frau wird durch das Steuermodell der SPD aberkannt —

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    und daß drittens — das ist, wenn ich an Gerechtigkeit denke, das Wichtigste, Frau Fuchs — zwei Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen unterschiedlich hohe Steuern zahlen, und zwar zahlt in der Regel die Familie mit Kindern mehr als die Familie, in der das Einkommen auf beide Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt ist, weil sie keine Kinder haben und daher beide erwerbstätig sein können. — Das ist die Wirkung des SPD-Modells.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Was ist das für ein Quatsch!)

    Die SPD holt sich das Geld für die Finanzierung ihres Familienlastenausgleichs von den Familien mit Kindern.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Meine Kollegen, die SPD versteht die Mathematik des eigenen Systems nicht.
    Damit komme ich zu einem grundlegenden Fehler in unseren gesamten Familienlastenausgleichsgesetzen: Die Gesetzestexte werden nicht als eine Textaufgabe zu einer mathematischen Formel, mit der Gelder und Leistungen an die Familien verteilt werden, gesehen. Es ist peinlich, meine Kollegen, daß es im ganzen Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages keinen einzigen Mathematiker gibt, der uns beraten könnte.
    Im heutigen Familienlastenausgleichssystem wird eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts auf Steuerfreiheit des Existenzminimums dadurch herzustellen versucht, daß man Freibeträge mit Transferleistungen verrechnet und umrechnet. Dieses System hat den Nachteil, daß es unübersichtlich ist und eine klare Struktur nicht erkennen läßt.
    Wenn das Existenzminimum steuerfrei sein muß — die Forderung bezieht sich nicht nur auf Kinder, sondern auch auf die Erwachsenen —, dann ist die mathematische Umsetzung dieser Forderung ein Freibetrag. Er besagt, daß alle Steuerzahler, ganz gleich, wie hoch ihr Einkommen ist, das Existenzminimum nicht versteuern müssen und die zuviel gezahlte Steuer zurückerhalten. Das bedeutet natürlich, daß derjenige, der zuvor mehr Steuern gezahlt hat, dieses Mehr auch zurückbekommt. Freibeträge begünstigen also keineswegs die Besserverdienenden.
    Der Vorwurf einer Begünstigung der Besserverdienenden wird von der SPD nicht erhoben, wenn es um den Arbeitnehmerfreibetrag und andere ähnlich wirkende Maßnahmen im Steuerrecht geht. Erst dann, meine Damen und Herren, wenn sämtliche Existenzminima in einer Familie durch Steuerfreibeträge freigestellt sind, beginnt der Familienlastenausgleich. Freibeträge sind noch kein Familienlastenausgleich.
    Kindergeld ist eine gute und richtige Maßnahme des Familienlastenausgleichs. Ich wiederhole aber: Kindergeld als Element des Familienlastenausgleichs und Freibeträge dürfen nicht verwechselt, miteinander verrechnet oder vermischt werden. Gott sei Dank sind im Finanzministerium die richtigen Überlegungen getroffen worden.
    Ich teile die Meinung derjenigen, die sagen: Wer gut verdient, braucht weniger Kindergeld. Um dies zu gewährleisten, sind Einkommensgrenzen eingeführt worden, die diese Transferleistungen bei höherem Einkommen beschneiden.
    Aber viele Gutachter — Ifo-Institut, eine EnqueteKommission des Deutschen Bundestages — weisen immer wieder darauf hin, daß Einkommensgrenzen dazu ein sehr ungeeignetes Mittel sind. Mit diesen Einkommensgrenzen entsteht eine sogenannte Brutto-netto-Umkehrung, d. h., daß derjenige, der eine Mark brutto mehr verdient, im Einzelfall viel weniger hat als derjenige, der eine Mark weniger verdient.
    Das ist sozialpolitisch höchst ungerecht, und das kann niemand so wollen. Die Befürworter von Einkommensgrenzen können froh sein, daß der Bürger die Wirkungen meistens nicht erkennt; sonst wäre der Arger über die Einkommensgrenzen grenzenlos.
    Dabei gäbe es eine ganz einfache Methode, um die gewünschte Wirkung zu erzielen: Man besteuert diese Transferleistungen. Das würde bedeuten, daß der, der keine Steuern zahlt, die Leistung in voller Höhe erhält, und der, der im Spitzensteuersatz liegt, weniger als die Hälfte dieser Leistung ausbezahlt bekommt. Eleganter, sozialer und gerechter kann man es wirklich nicht mehr machen. Darüber hinaus ist es auch von der Verwaltung her das einfachste System, das man sich denken kann.
    Die F.D.P. hat mit ihrem Vorschlag eines Bürgergeldes diese Idee aufgenommen und in die politische Diskussion eingebracht.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: So ein Unsinn! Dann stecken Sie es mal wieder in die Tasche!)

    Ich möchte aber meiner Partei und meiner Fraktion den Rat geben, diese Neuerung nicht auf einmal, sondern in einzelnen Schritten durchzuführen. Ein Bürgergeld kann, wenn es unüberlegt und ohne einzelne Etappen eingeführt wird, auch zu Problemen führen, die heute noch nicht so deutlich sind. Einer der ersten Schritte sollte die Besteuerung der Transferleistungen und deren Auszahlung über das Finanzamt sein. Weitere Schritte können dann folgen.
    Die Einkommensgrenzen haben aber auch zu einigen anderen Fehlern in unserem System geführt, die zum Teil verfassungswidrig sind. So beträgt z. B. die Einkommensgrenze beim Drittkindergeld und beim Erziehungsgeld für Ledige 75 000 DM und für Verheiratete 100 000 DM. Das heißt aber, daß zwei Ledige, die wie ein Ehepaar zusammenleben, nicht 100 000 DM, sondern 150 000 DM im Jahr frei haben, also 50 000 DM mehr. Das Signal, das dahintersteckt, ist katastrophal. Es sagt nämlich nichts anderes als: Laßt euch scheiden; dem Staat ist ein lediges Paar mehr
    Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode — 236. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1994 20725
    Norbert Eimer (Fürth)

    wert als ein verheiratetes. — Das, meine Damen und Herren, muß geändert werden.
    Hier wurden zwei Funktionen verwechselt, nämlich die Wirkung von Einkommensgrenzen und von Transferleistungen. Einkommensgrenzen geben an, bis zu welchem Lebensstandard eine staatliche Förderung erfolgen soll. Dieser Lebensstandard muß für Ledige und Verheiratete gleich hoch sein. Das heißt, Verheiratete müssen — wie auch im Steuerrecht — doppelt so hohe Einkommensgrenzen bekommen wie Ledige. Der höhere Haushaltsbedarf für Ledige muß dann über Transferleistungen oder über Freibeträge geregelt werden.
    Ein zweiter Fehler hat sich eingeschlichen, der ebenfalls zu sozialen Ungerechtigkeiten führt. So gibt es Einkommensgrenzen für das Familieneinkommen, bis zu denen Kindergeld gezahlt wird. Gleichzeitig wird aber eine zweite Einkommensgrenze eingeführt, die für das Einkommen des Kindes gilt. Wenn also z. B. die Ausbildungsvergütung für einen Lehrling höher ist als 750 DM, entfällt das Kindergeld, auch wenn die Eltern sehr arm sind. Dies kann z. B. die Familie eines Maurerlehrlings betreffen, der eine verhältnismäßig hohe Ausbildungsbeihilfe erhält. Dagegen wird das Kind von Bessergestellten, die noch knapp unterhalb der Einkommensgrenze liegen, bei denen das Kind aber selber kein eigenes Einkommen hat, noch gefördert. Anders ausgedrückt: Die beiden Einkommensgrenzen können bewirken, daß arme Familien aus der Förderung herausfallen, Bessergestellte a ber Förderung bekommen. Das kann doch so nicht gewollt sein.
    Einen Bereich, meine Kollegen, muß ich noch ansprechen, und zwar die Anerkennung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung. Dieses Parlament hat die Anerkennung eines zweiten und dritten Jahres für Geburten ab 1992 beschlossen. Weil man auch hier nicht gerechnet hat, hat sich ein Fehler eingeschlichen, den ich Ihnen vorrechnen will. Eine Frau, Alter: 24, bekommt 1994 ein Kind. Im Jahre 2030 ist sie 60 Jahre alt und geht in Rente. Das heißt aber, wir haben durch die Anerkennung der Erziehungsjahre dem Staat eine weitere finanzielle Belastung für die Zeit auferlegt, von der Versicherungsmathematiker sagen, daß dann die großen Probleme der Rentenversicherung beginnen. Wir schieben Probleme, die wir heute lösen müßten, auf das Jahr 2030.
    Frau Rönsch, Roman Herzog hat bei Ihrem Geburtstag auf die Probleme der 30er Jahre im nächsten Jahrhundert hingewiesen. Das kann so nicht bleiben.
    Wir werden auch eine neue Diskussion bekommen, die nur mit der Diskussion um die Trümmerfrauen verglichen werden kann. Alle diejenigen, die das Pech hatten, daß ihre Kinder vor dem Stichtag zur Welt gekommen sind, werden leer ausgehen. Beides, meine Kollegen, kann unsere Gesellschaft nicht hinnehmen, weder die soziale Ungerechtigkeit noch die finanzielle Gefährdung unseres Rentensystems. Dabei könnten wir eine Anerkennung von weiteren Erziehungsjahren sogar zum jetzigen Zeitpunkt finanziell durchaus verkraften, wenn sie anders gestaltet würde. Wenn wir z. B. jedes Jahr über einen renteninternen Ausgleich die Anrechenbarkeit von nur einem Monat mehr an Kindererziehungszeit gewähren würden, dann wären wir zum gleichen Zeitpunkt wie bei der verabschiedeten Regelung bei der Anerkennung von insgesamt drei Erziehungsjahren in der Rentenversicherung angelangt, nur mit dem Unterschied, daß dies finanziell verkraftbar wäre und eine neue Trümmerfrauenregelung verhindern würde.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Sie regieren doch in der Koalition; dann tun Sie es doch!)

    Ich habe auf diesen Fehler schon mehrmals hingewiesen, auch hier im Plenum. Es ist mir eigentlich unverständlich, daß dies weder von Kollegen, auch nicht von Kollegen der Opposition, noch von der Presse aufgegriffen wurde. Wenn wir den Crash des Rentensystems im Jahre 2030 vermeiden wollen, dann müssen wir diesen Fehler spätestens zum Ende der nächsten Legislaturperiode beseitigt haben.
    Meine Kollegen, ich werde im nächsten Bundestag aus freien Stücken nicht mehr dabeisein. Ich lege es aber den Kollegen, die sich im Jahre 1995 hier zusammenfinden, dringend ans Herz, diesen Fehler zu beseitigen.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich auch gleich bei meinen Kollegen sehr herzlich bedanken für die Zusammenarbeit in den letzten 18 Jahren und die Nachsicht, die mir gewährt wurde, wenn ich manchmal etwas ungeduldig war. Ich hoffe, daß meine Argumente andere nicht verletzt haben und daß die Diskussion, das Ringen um eine richtige, optimale Lösung Ihnen genausoviel Freude gemacht hat wie mir.
    Vielen Dank.

    (Beifall im ganzen Hause)