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    555. besonders: 1
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    557. Umweltgesichtspunkte: 1
    558. Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten: 1
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    562. danke: 1
    563. Ihnen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/234 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 234. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 Inhalt: Erinnerung an die Opfer des Aufstandes vom 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR 20437 A Erweiterung der Tagesordnung 20437 D Begrüßung des Vorsitzenden der Staatsduma der Russischen Föderation, Iwan Petrowitsch Rybkin, und seiner Delegation 20463 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt (Drucksachen 12/6910, 12/7429, 12/7665, 12/7947) 20438B Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (Drucksachen 12/3803, 12/7303, 12/7667, 12/7948) 20438B Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Berichts der EnqueteKommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/7820) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Meckel, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Arbeitsmöglichkeiten der EnqueteKommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" zu dem Antrag der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Roswitha Wisniewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dirk Hansen, Dr. Jürgen Schmieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Unterstützung der EnqueteKommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksachen 12/6933, 12/7225, 12/7941) Rainer Eppelmann CDU/CSU 20438 D Markus Meckel SPD 20441 C, 20455B, 20465 A Dirk Hansen F.D.P. 20444B, 20464 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20446 C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 20448 A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20450A, 20455 C Hartmut Koschyk CDU/CSU 20452 D Stephan Hilsberg SPD 20455 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 20457 C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD 20458 A, 20465 B Gerhard Reddemann CDU/CSU 20458 C Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 20458C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 20460 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 Dr. Dorothee Wilms CDU/CSU 20460 D Wolfgang Thierse SPD 20463 D Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 20464 C Udo Haschke (Jena) CDU/CSU 20464 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 20465 D Maria Michalk CDU/CSU 20466C Margot von Renesse SPD 20468B Dr. Hartmut Soell SPD 20469 B Dr. Dorothee Wilms CDU/CSU 20470B Ortwin Lowack fraktionslos 20471 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 20472C Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 20473 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 20474 A Angelika Barbe SPD (Erklärung nach § 31 GO) 20475 D Dr. Konrad Elmer SPD (Erklärung nach § 31 GO) 20477 B Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt a) zu dem Antrag der Abgeordneten HansJoachim Hacker, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen II (Drucksachen 12/3969, 12/4621, 12/5745) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hakker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vereinheitlichung des Bergrechts nach der deutschen Einheit (Drucksache 12/7905) Ulrich Petzold CDU/CSU 20477 D Hans-Joachim Hacker SPD 20479 A Paul K. Friedhoff F.D.P. 20481 A Wolfgang Erler (Waldbrunn) CDU/CSU 20482 A Rolf Schwanitz SPD 20483 C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 20485 A Dr. Konrad Elmer SPD 20485 C Tagesordnungspunkt 21: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksachen 12/6957, 12/7985) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsgesetz) (Drucksachen 12/6679, 12/7918, 12/7919) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hans de With, Hermann Bachmaier, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bekämpfung des Insider-Handels an deutschen Börsen (Drucksachen 12/5437, 12/7918) 20486D Tagesordnungspunkt 26 i: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/7686, 12/7910, 12/7981, 12/7982) 20487C Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 65 Abs. 7 der Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der Lufthansa-Anteile des Bundes (Drucksache 12/7970) 20488A Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1995 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1995) (Drucksachen 12/7647, 12/7908) 20488A Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Ingrid Köppe, weiteren Abgeordneten und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Grundsicherung im Alter (Drucksachen 12/5285, 12/7733, 12/7750) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 III und Sozialordnung zu dem Antrag der Gruppe der PDS/Linke Liste: Vorlage eines Gesetzes über eine soziale Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/5044, 12/7733) Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20488 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 20489B Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU 20491 C Nächste Sitzung 20492 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20493* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gunter Weißberger (SPD) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag auf Drucksache 12/7983 zum Bericht der EnqueteKommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Tagesordnungspunkt 19) 20494* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski (CDU/CSU) zum Bericht der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Tagesordnungspunkt 19) 20494* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 20 (Beschlußempfehlung zur Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen) Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20495* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 21 a—c (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute, b — Gesetzentwurf über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften, c — Bericht: Bekämpfung des Insider-Handels an deutschen Börsen) Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 20496* A Eike Ebert SPD 20496* D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 20498* C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 20499* B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 22 (Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1995) Dr. Hermann Schwörer CDU/CSU 20500* A Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD 20501* B Jürgen Türk F.D.P. 20502* C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 20503* A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 20503* C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 23 a + b (a — Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundsicherung im Alter, b — Antrag: Vorlage eines Gesetzes über eine soziale Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland) Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU 20504* D Ulrike Mascher SPD 20506* A Dr. Eva Pohl F.D.P. 20507* A Anlage 8 Amtliche Mitteilungen 20507* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 20437 234. Sitzung Bonn, den 17. Juni 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 17. 6. 94 Antretter, Robert SPD 17. 6. 94 * Bartsch, Holger SPD 17. 6. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 17. 6. 94 Berger, Hans SPD 17. 6. 94 Dr. Blank, CDU/CSU 17. 6. 94 Joseph-Theodor Böhm (Melsungen), CDU/CSU 17. 6. 94 * Wilfried Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 6. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 17. 6. 94 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 17. 6. 94 Brähmig, Klaus CDU/CSU 17. 6. 94 Bredehorn, Günther F.D.P. 17. 6. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 17. 6. 94 * Dr. Diederich (Berlin), SPD 17. 6. 94 Nils Doss, Hansjürgen CDU/CSU 17. 6. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 17. 6. 94 Eymer, Anke CDU/CSU 17. 6. 94 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 17. 6. 94 Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 6. 94 Fuchs (Verl), Katrin SPD 17. 6. 94 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 17. 6. 94 Gallus, Georg F.D.P. 17. 6. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 17. 6. 94 Geiger, Michaela CDU/CSU 17. 6. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 17. 6. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 17. 6. 94 Johannes Dr. Glotz, Peter SPD 17. 6. 94 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 17. 6. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 17. 6. 94 Hampel, Manfred Eugen SPD 17. 6. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 6. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 17. 6. 94 Liste Heyenn, Günther SPD 17. 6. 94 Dr. Holtz, Uwe SPD 17. 6. 94 Ibrügger, Lothar SPD 17. 6. 94 Iwersen, Gabriele SPD 17. 6. 94 Jeltsch, Karin CDU/CSU 17. 6. 94 Jungmann (Wittmoldt), SPD 17. 6. 94 Horst Kampeter, Steffen CDU/CSU 17. 6. 94 Kastning, Ernst SPD 17. 6. 94 Klein (Bremen), Günter CDU/CSU 17. 6. 94 Dr. Klejdzinski, SPD 17. 6. 94 Karl-Heinz Körper, Fritz Rudolf SPD 17. 6. 94 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 17. 6. 94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 17. 6. 94 Koschnick, Hans SPD 17. 6. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 17. 6. 94 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 17. 6. 94 Dr. Kübler, Klaus SPD 17. 6. 94 Kuessner, Hinrich SPD 17. 6. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 17. 6. 94 Karl-Hans Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 17. 6. 94 Klaus W. Dr. Lischewski, Manfred CDU/CSU 17. 6. 94 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 17. 6. 94 Magin, Theo CDU/CSU 17. 6. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 17. 6. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 17. 6. 94 * Reinhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 17. 6. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 17. 6. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 17. 6. 94 * Müller (Düsseldorf), SPD 17. 6. 94 Michael Müller (Wadern), CDU/CSU 17. 6. 94 Hans-Werner Nelle, Engelbert CDU/CSU 17. 6. 94 Dr. Neuling, Christina CDU/CSU 17. 6. 94 Niggemeier, Horst SPD 17. 6. 94 Oswald, Eduard CDU/CSU 17. 6. 94 Dr. Otto, Helga SPD 17. 6. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 17. 6. 94 Purps, Rudolf SPD 17. 6. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 17. 6. 94 Susanne Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 17. 6. 94 Hermann Rauen, Peter Harald CDU/CSU 17. 6. 94 Reichenbach, Klaus CDU/CSU 17. 6. 94 Reschke, Otto SPD 17. 6. 94 Richter (Bremerhaven), F.D.P. 17. 6. 94 Manfred Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 17. 6. 94 Ingrid Schell, Manfred CDU/CSU 17. 6. 94 Schmidt-Zadel, Regina SPD 17. 6. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 6. 94 Hans Peter Dr. Schmude, Jürgen SPD 17. 6. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 17. 6. 94 Dr. Schnell, Emil SPD 17. 6. 94 Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 17. 6. 94 Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 6. 94 Reinhard Schröter, Karl-Heinz SPD 17. 6. 94 Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 17. 6. 94 Schwarz, Stefan CDU/CSU 17. 6. 94 Seehofer, Horst CDU/CSU 17. 6. 94 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 17. 6. 94 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 6. 94 Simm, Erika SPD 17. 6. 94 Sorge, Wieland SPD 17. 6. 94 Szwed, Dorothea CDU/CSU 17. 6. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 17. 6. 94 Cornelia Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 17. 6. 94 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 17. 6. 94 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 17. 6. 94 Wartenberg (Berlin), SPD 17. 6. 94 Gerd Weis (Stendal), Reinhard SPD 17. 6. 94 Welt, Jochen SPD 17. 6. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 17. 6. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 17. 6. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 17. 6. 94 Helmut Wieczorek-Zeul, SPD 17.6.94 Heidemarie Wimmer (Neuötting), SPD 17. 6. 94 Hermann Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 17. 6. 94 Wissmann, Matthias CDU/CSU 17. 6. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 17. 6. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 17. 6. 94 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach j 31 GO des Abgeordneten Gunter Weißberger (SPD) zur Abstimmung über den Entschließungsantrag auf Drucksache 12/7983 zum Bericht der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Tagesordnungspunkt 19) Ich habe dem Entschließungsantrag - Drucksache 12/7983 - zugestimmt, bedauere jedoch das Fehlen eines deutlichen Verweises auf den NATO-Doppelbeschluß im Kapitel IV, Deutschlandpolitik und Wiedervereinigung. Ohne Gleichgewichtspolitik, ohne das eindeutige Bekenntnis zur Verteidigungsbereitschaft einerseits und zum Verhandlungsangebot andererseits, ohne den von Helmut Schmidt initiierten Doppelbeschluß ist das sowjetische Einlenken auf weniger aggressive Positionen in den 80er Jahren nicht denkbar. Auch bewirkte diese Politik, neben dem außenpolitischen Druck auf die östlichen Regierungen, eine Verstärkung der innenpolitischen Gegenwehr. Somit standen die Regimes unter einem doppelten Druck, dem sie glücklicherweise auf Dauer nicht standhielten. Der INF-Vertrag, als wesentliche Folge des Doppelbeschlusses, war der erste wirkliche Abrüstungsvertrag zwischen zwei Weltmächten. Die Liberalisierung des Ostblocks fußt auch auf dieser Entwicklung. Den Zusammenhang nicht erwähnt zu finden, halte ich für einen Mangel des Entschließungsantrages. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski (CDU/CSU) zum Bericht der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Tagesordnungspunkt 19) Dr. Roswitha Wisniewski (CDU/CSU): Die SPD hat erhebliche Bedenken wegen der Aufnahme eines Abschnitts „Haltung der SED zu Juden und jüdischen Gemeinden" in den Bericht der Enquete-Kommission geltend gemacht und dies auch in einem Sondervotum zum Ausdruck gebracht. Obwohl diese Bedenken ernstgenommen werden müssen, wie alles, was bei der Behandlung dieser uns alle bedrückenden Thematik gesagt wird, werde ich dem Bericht zustimmen, und ich möchte dies kurz begründen. In der Darstellung im Bericht geht es nicht um die umfassende Beschreibung der Situation der Juden und jüdischen Gemeinden in der SBZ/DDR. Dies war aus mehreren Gründen nicht möglich. Wir haben uns daher auf eine kurze Skizzierung der SED-Politik gegenüber Juden und jüdischen Gemeinden in einigen politisch besonders wichtigen Aspekten beschränkt. Ein äußerst informativer Beitrag zur Darstellung des Gesamtkomplexes liegt vor in dem ebenso umfassend wie differenziert vorgehenden Bericht „Juden und jüdische Gemeinden", den Professor Dr. Peter Maser für die Enquete-Kommission angefertigt hat. Er wird ebenso wie die anderen Expertisen und Berichte veröffentlicht werden. Dem Vorschlag der SPD, darauf zu verzichten, diese Problematik überhaupt im Bericht anzusprechen, ist die Mehrheit der Enquete-Kommission nicht gefolgt. Denn es ist kennzeichnend für die SED-Diktatur, in welcher Weise sie mit den jüdischen Opfern der nationalsozialistischen Diktatur umgegangen ist. Während die Nationalsozialisten die jüdischen Menschen aus rassistischen Gründen verfolgten und vernichteten, diffamierten die SED-Machthaber viele Überlebende ideologisch als Vertreter des Kapitalismus, verweigerten ihnen deshalb Wiedergutmachung und lösten dadurch zu Beginn der 50er Jahre eine Fluchtwelle aus der DDR aus. Später wurden Juden oft als „Agenten des Staates Israel" verdächtigt, und sie wurden - sofern sie sich nicht integrierten, sondern den Marximus-Leninismus aus religiösen Gründen ablehnten - gesellschaftlich ausgegrenzt. Die Einordnung des Abschnittes über die Haltung der SED zu Juden und jüdischen Gemeinden im Bericht nach der Erörterung des Rechtsextremismus ist sachlich u. a. aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Es gab in der DDR ein beträchtliches rechtsextremistisches Potential, in dem auch antisemitische Elemente eine Rolle spielten. Diese antisemitischen Elemente wurden insbesondere durch die aggressive Polemik der SED gegenüber Israel verstärkt. Es gab namentlich in den 50/60er Jahren viele ehemalige Nationalsozialisten in teilweise hohen Funktionen des marxistisch-leninistischen Herrschaftssystems, wie vor kurzem z. B. der „Spiegel" - 9. Mai 1994 - wieder offengelegt hat. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 20495* Vor diesem Hintergrund also muß die Haltung der SED zu Juden und jüdischen Gemeinden in der SBZ/DDR gesehen werden. Am Schicksal der Juden in der SBZ/DDR wird bestürzend deutlich, daß für manche der Übergang von einer totalitären Ideologie und Diktatur zu einer anderen offenbar ohne große Umdenkungsprozesse vollziehbar war. Damit soll selbstverständlich nicht der nationalsozialistische Judenmord mit der Instrumentalisierung des jüdischen Schicksals und der jüdischen Menschen durch die SED gleichgesetzt werden. Zu polemischer Auseinandersetzung zwischen demokratischen Parteien eignet sich das Schicksal der jüdischen Menschen in den beiden deutschen Diktaturen wahrlich nicht. Diese Feststellung treffe ich auch in meiner Eigenschaft als Vorsitzende des Unterausschusses „Wiedergutmachung". Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 20 (Beschlußempfehlung zur Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen) Vera Wollenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende SPD-Antrag beschränkt sich nur auf ein Teilgebiet des Bergunrechts in Deutschland. Neben Kies, Kiessanden sind durch die letzte DDR-Regierungen unter fleißiger Beratung durch abgesandte des Bundeswirtschaftsministeriums viele weitere Bodenschätze zu bergfreien Bodenschätzen erklärt worden. Diese nur in den neuen Bundesländern gültige Regelung, abgesegnet durch den Eingigungsvertrag, hat katastrophale ökologische und wirtschaftliche Folgen. Allein im Nordthüringer Raum hängt die Entwicklung dutzender Gemeinden zu Zentren des sanften Tourismus an einem Genehmigungsfaden der Bergbehörden: Sülzhayn — vor dem Krieg zweitwichtigster Übernachtungsort Deutschlands bei Kuraufenthalten — Ihlfeld, Neustadt, Harzungen, Großlohra sind durch geplante Steinbrüche in ihrer Entwicklung direkt gefährdet. Gegen den Willen des Landkreises der betroffenen Gemeinden und den der Bodenbesitzer wurden und werden Genehmigungen zum Aufsuchen bzw. zur Gewinnung von Hartgesteinen, Gips, Anhydrit u. a. Bodenschätzen auf der Grundlage des zweigeteilten Bergrechts erteilt. Welch dramatische Folgen dies hat, zeigt sich darin, daß der Thüringer Umweltminister Sickmann Überlegungen zur Ausrufung von Tabuzonen zum Schutz der Landschaft vor Raubbau an Bodenschätzen als letzten Rettungsanker öffentlich anstellt. So wird in Verantwortung dieser Bundesregierung, die an den Unrechtsvereinbarungen hinsichtlich des Bergrechts im Einigungsvertrag festhält, die Existenz der Mahn- und Gedenkstätte des KZ-Lagers Dora direkt gefährdet. Teile der ehemals größten unterirdischen Waffenfabrik der Welt, in der die berüchtigte V 2 hergestellt wurde, sind dem Abbau zugesprochen. Tag für Tag wird die Erinnerung an die Nazi-Barbarei weggebaggert. Der Zugang zu den Reststollen wird mit dem Verkauf des Bergwerkseigentums Gips, Anhydrit durch die Treuhandanstalt an ein süddeutsches Unternehmen stark eingeschränkt bzw. verhindert. Hier kulminieren die Auswirkungen des Bergrechts zu einer nationalen Schande. Wer die Erinnerung an die Nazi-Verbrecher dem Gewinnstreben der Baustoffindustrie opfert, muß sich dem geschichtlichen Urteil stellen. Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, zu welch extremen Auswirkungen die Regelungen des Einigungsvertrages bezüglich Bergrechts führen. Aber Nordthüringen ist keineswegs die einzige betroffene Region. Auch die sächsischen Landschaften sind massiv bedroht. Für die Bergwerkindustrie interessante Lagerstätten sind über ganz Sachsen verteilt. Problemhäufungen gibt es im Raum von Zwickau und Auerbach; Schwerpunkte im Dresdner Raum sind Großenhain und Kamenz, im Leipziger Raum Grimma, Eilenburg und Wurzen. Weit über tausend Anträge auf Gesteinsabbau liegen derzeit beim sächsischen Oberbergamt; Ende 1993 waren es 193 Anträge. Etwa 300 Bewilligungen und Erlaubnisse erteilte das sächsische Wirtschaftsministerium bisher. Hunderte potentieller Abbauflächen hatte die Treuhandanstalt in ihrem Besitz und verkaufte sie in großem Stil. Allein im Landkreis Eilenburg sind 3 200 ha beantragt. Im Landkreis Zwickau sind es etwa 1 000 ha. Die dort bestehenden Steinbrüche produzieren aber jetzt schon je Einwohner und Jahr 16,8 t Granit und Schotter. In den Altbundesländern sind es im Vergleich dazu gerade mal 8 t. Die sächsische Landesregierung nutzt ihre gesetzlichen Spielräume zur Zeit nicht aus, um die bergrechtliche Genehmigungspraxis umwelt- und regionalverträglicher zu gestalten. Sie tut vielmehr das Gegenteil, indem sie etwa die Hälfte aller für den Abbau von Locker- und Festgesteinen — Granit, Kies, Sand usw. — beantragten Flächen als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den Landesentwicklungsplan aufgenommen hat. Dadurch wird es noch schwerer möglich sein, diese Anträge abzulehnen. Durch das Primat der Rohstoffversorgung wird in der Regel eine Lösung der Konflikte zugunsten des Abbauvorhabens vorweggenommen. So ist eine unheilige Allianz zwischen der CDU-Regierung und den Bergwerksunternehmen entstanden zu Lasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Der Antrag der SPD ist ein erster kleiner Schritt zur Herstellung der Gleichbehandlung nach Art. 3 GG und in Richtung Eigentumsschutz gemäß Art. 14. Die thüringische Regierung ist vom Thüringer Landtag beauftragt worden, eine Bundestagsinitiative zur Änderung des Bergrechts in Deutschland zu starten. Es bleibt zu hoffen, daß sich die sächsische Landesregierung dem anschließen wird und daß der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode den notwendigen ersten Schritt zur Herstellung der Gleichheit in Ost und West tun wird. 20496* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 21 a—c (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute; b — Gesetzentwurf über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschrift; c — Bericht: Bekämpfung des Insider-Handels an deutschen Börsen) Dr. Karl H. Fell (CDU/CSU): Beide heute zu verabschiedenden Gesetze — das Finanzmarktförderungsgesetz und die KWG-Novelle — dienen der Förderung des Finanzplatzes Deutschland. Wir setzen damit die erfolgreiche Politik für den Finanzplatz Deutschland fort. Wir machen den Finanzplatz fit für den Wettbewerb und die Entwicklung in Europa. Mit dem Finanzmarktförderungsgesetz erreichen wir dieses Ziel zum einen durch das völlig neue Gesetz für den Wertpapierhandel. Damit schaffen wir eine bessere Strukturierung und Kontrolle des Börsengeschehens insgesamt. Schwerpunkt der Gesetzgebungstätigkeit ist dabei, Insider-Geschäfte tunlichst zu verhindern und Verstöße scharf zu ahnden. Wir wollten aber übereinstimmend nicht, daß durch die Form der Ahndung von Verstößen sanierungsfähige Aktiengesellschaften wegen der Verletzung der Publizierungspflicht gefährdet würden, weil wegen denkbarer Schadenersatzansprüche die Sanierung fehlgeschlagen wäre. Wir haben deshalb entschieden, daß es Schadenersatzforderungen gegen die Gesellschaft selbst wegen des Verstoßes gegen die Publizierungspflicht nicht geben soll, dagegen aber erhebliche Bußgelder bis zu 3 Millionen DM im Einzelfall gegen die handelnden Organmitglieder der Gesellschaften persönlich. Unser Ziel ist eben, durch frühe Veröffentlichung Insider-Geschäfte unmöglich zu machen, dem zuwiderhandelnde Personen aber persönlich scharf mit Bußgeldern zu belegen. Durch beide Maßnahmen verbessern wir den Anlegerschutz in Deutschland. Und wir bieten darüber hinaus den Anlegern mit der Einführung der Geldmarktfonds zusätzliche Spielräume, um sich im Finanzmarkt zu bewegen. Wir sind noch ein Stück weitergegangen: Wie schon durch die Einführung der Kleinen Aktiengesellschaft haben wir jetzt auch mit der Novellierung des Gesetzes für die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften einen erleichterten Zugang für kleinere Unternehmen zum Kapitalmarkt eröffnet. Risikokapital brauchen auch die kleinen Unternehmen, um sich in dem allgemeinen Prozeß der Umstrukturierung der Wirtschaft in Deutschland behaupten zu können. Insgesamt werden wir den Anforderungen der Richtlinien zum Insider- und Transparenzgebot gerecht. Wir stellen den internationalen Standard auch in Deutschland für das Börsengeschehen bei uns sicher. Mit der 5. KWG-Novelle wird die Großkreditrichtlinie umgesetzt. Wir beschränken uns dabei bewußt auf die Anpassung des deutschen Rechts, soweit dies nach der Richtlinie zwingend geboten ist. Wir hatten die Wettbewerbssituation der deutschen Kreditinstitute zu bedenken und zu berücksichtigen. Deshalb haben wir bei der Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute einerseits hohe Qualitätsanforderungen beibehalten. Wir gehen mit dem § 10a KWG über die Minimalanforderungen der Richtlinie hinaus. Die Qualität des Eigenkapitals der Kreditinstitute in Deutschland bleibt weiterhin auf einem höheren Niveau als bei vergleichbaren Regelungen in den Wettbewerbsländern. Auf der anderen Seite aber haben wir auch mit den Anforderungen im Rahmen des § 10 a KWG der Tatsache Rechnung getragen, daß wir die Forderungen nicht so hoch treiben dürfen, daß daraus Wettbewerbsnachteile entstehen. Ein besonderes Problem stellten die Kredite an die Kreditanstalt für Wiederaufbau dar. Bislang waren sie für die kreditgebenden Banken überhaupt nicht bei der Eigenkapitalbelegung anzurechnen. Diese Kredite wurden mit dem Faktor 0 bewertet. Die Richtlinie zwingt dazu, auch Kredite an die KfW zu gewichten. Die Lösung haben wir einvernehmlich durch eine entsprechende Interpretation der Richtlinie gefunden: Die KfW untersteht zwar nicht der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, sie ist aber als Kreditnehmerin Bank. Für Kredite an die KfW gelten daher die Grundsätze für die Unter-BankKredite. Bei der Gewichtung der Kredite kommt es dabei auf die Restlaufzeit an. Damit helfen wir übrigens gleichzeitig allen Kreditinstituten, weil insgesamt von den Restlaufzeiten der Kredite ausgegangen wird. Damit haben wir ein weiteres Element der Flexibilisierung und Erleichterung der Eigenkapitaldeckung für alle Kreditinstitute sichergestellt. Schließlich und endlich haben wir uns einvernehmlich für eine Ausweitung der Meldepflicht bei den Millionen-Krediten auf die Risiken aus Terminkontrakten oder anderen abgeleiteten Geschäften verständigt. Dabei kommt es aber für die Meldepflicht nicht auf die Nominalbeträge an, sondern auf den Kreditäquivalenzbetrag. Das ist das Ausfallrisiko, das bei dem einzelnen Termingeschäft für die Bank besteht. Der Risikobetrag wird nach international anerkanntem Verfahren ermittelt; das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat dies im Grundsatz I entsprechend umgesetzt. Insgesamt bleibt festzuhalten: Mit beiden Gesetzen stärken wir den Finanzplatz Deutschland. Der Finanzplatz ist gut gerüstet für den Wettbewerb in den vor uns liegenden Jahren. Eines bleibt zum Schluß festzuhalten: Wir haben dem Ausschußsekretariat in den letzten Tagen sehr viel zugemutet. Für das Verständnis und die überaus intensive Mitarbeit, insbesondere von Herrn Dr. Beichelt, möchte ich mich im Namen der CDU/CSU-Fraktion ausdrücklich bedanken. Eike Ebert (SPD): Das uns zur Beratung vorliegende Paket der Finanzmarktgesetze war seit langem überfällig. Es kommt leider mit erheblicher Verspätung. Der Markt der Finanzdienstleistungen ist einer der innovationsfreudigsten und innovationsträchtigsten unserer Wirtschaft. Er ist ein Markt, der sich in stetigem Wandel, in steter Erneuerung und vor allem in stürmischem Wachstum befindet. Er ist internatio- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 20497* nal vernetzt, und dies durch die intensive Nutzung der technischen Medien in wachsendem Maße. Tag für Tag werden rund um die Uhr riesige Geldmengen um unseren Globus bewegt. Ein solcher Markt eröffnet große Chancen, er bringt aber auch unübersehbare und beachtliche Risiken. Deswegen sind ordnungspolitische Maßnahmen unverzichtbar, in Anbetracht der internationalen Verflechtungen allein national aber nur schwer durchsetzbar. Funktionsfähige Kapitalmärkte sind die Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und für den Erfolg einer Volkswirtschaft. Sie sind zugleich ein Dienstleistungsbereich, der Arbeitsplätze schafft und sichert. Es ist deshalb zu begrüßen, daß das vorliegende Gesetzgebungswerk mit seinen einzelnen Gesetzen und auch unter Einbeziehung der fünften Novelle des Kreditwesensgesetzes endlich die notwendigen Verbesserungen für die Attraktivität des deutschen Kapitalmarktes, für seine Sicherheit und Funktionsfähigkeit bringt und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Bundesrepublik steigert. Es ist nicht zu bestreiten, daß der deutsche Kapitalmarkt bisher Defizite gegenüber den internationalen Standards aufwies. Diese werden nunmehr abgebaut und teilweise ganz beseitigt. Das gilt zunächst für die Verbesserung der Börsenaufsicht. Genauso aber für die Wertpapieraufsicht allgemein, die durch die Errichtung des Amtes für den Wertpapierhandel geregelt wird. Hinzu kommen die Vorschriften über die Ad-hocPublizität, die als Folge der Umsetzung der Transparenzrichtlinie in das Gesetzeswerk hineingekommen sind. Dabei halten wir es für richtig, daß im Bereich der Publizitätsvorschriften von einer Kriminalisierung Abstand genommen wurde und lediglich die Verhängung von hohen Bußgeldern vorgesehen ist. Jede andere Verfahrensweise hätte die Durchführung von Unternehmenssanierungen erheblich erschwert und es auch ansonsten häufig unmöglich gemacht, daß Unternehmensleitungen zunächst einmal mit Bordmitteln versuchen, Schieflagen zu regulieren. Wichtig bei dem Gesetzgebungswerk ist vor allem auch die Einführung der notwendigen Strafbewehrung für Verstöße im Rahmen des Insider-Komplexes. Hier war das deutsche Kapitalmarktrecht seit langem nur mit zahnlosen Regelungen ausgestattet, die folgenlos vernachlässigt werden konnten. In den §§ 13 und 14 des Finanzmarktförderungsgesetzes sind die entsprechenden Straftatbestände nunmehr eingeführt worden. Sie sind jedoch in einer Weise definiert, daß bei der konkreten Strafverfolgung erhebliche Schwierigkeiten auftreten werden und auch Bedenken bestehen, inwieweit das Bestimmtheitsgebot des Strafrechts in allen Fällen erfüllt wird. Ich sehe sehr wohl das Problem, daß in Anbetracht der Materie bei manchen Tatbeständen nur auf unbestimmte Rechtsbegriffe abgestellt werden kann. Gleichwohl ist die gefundene Lösung aus meiner Sicht zu schwammig. Hier wird es die Aufgabe von uns allen sein, sorgfältig zu beobachten, wie die Rechtsprechung mit den Regelungen klarkommt und ob sie dauerhaft ausreichen, Mißbräuche zu verhindern. Sollte es hier in der Rechtsanwendung Probleme geben, so müßte möglichst bald eine Nachbesserung erfolgen. Die vorliegenden Gesetze ermöglichen auch neue Produkte am deutschen Markt. Wir begrüßen es ausdrücklich, daß nunmehr deutsche Geldmarktfonds, die auf DM lauten, aufgelegt werden können. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die deutschen Geldmarktfonds ein besseres Standing haben werden als das bisher ausschließlich vertriebene Angebot. Dies hängt damit zusammen, daß für deutsche Geldmarktfonds nur Anlagen bei Banken in Frage kommen, die einer Sicherungseinrichtung angehören. Es ist zu hoffen, daß der deutsche Anleger diese Vorteile erkennt und wahrnimmt. Die jetzige späte, wenn nicht gar zu späte Zulassung der Geldmarktfonds zeigt allerdings auch die Notwendigkeit, auf Entwicklungen der Kapitalmärkte und ihre Produktvielfalt schneller einzugehen. Denn es ist nicht sinnvoll, der deutschen Kreditwirtschaft den Umweg über das Ausland aufzuzwingen, um ihr die gleichen Wettbewerbsmöglichkeiten zu eröffnen, wie sie die externen Mitbewerber für sich in Anspruch nehmen können. Denn dies bedeutet die Verlagerung und das Enstehen von Arbeitsplätzen im Ausland, die auch in der Bundesrepublik geschaffen werden könnten. Darüber hinaus gehen Umsätze und Steuereinnahmen an dritte Staaten — und somit der Bundesrepublik — verloren. Eine weitere Entwicklung der internationalen Finanzmärkte besteht auch darin, daß die Beteiligung der Banken in ihnen rückläufig ist und mehr und mehr Finanzgesellschaften mit ihren Produkten auf den Markt drängen. Es geht also nicht nur darum, den Produktwandel ordnungspolitisch zu begleiten, es geht auch darum, neue Marktteilnehmer zu erfassen und zwischen ihnen und den Kreditinstituten eine Gleichbehandlung sicherzustellen. Bankenaufsicht im traditionellen Sinne reicht deshalb schon lange nicht mehr. Richtigerweise werden durch die vorliegenden Gesetze deshalb erstmals auch Nichtbanken, Finanzdienstleister, Finanzholdings und andere Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten insgesamt der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen unterstellt. Die gute und qualitätsvolle Arbeit dieses Amtes hat bisher vermieden, daß es, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu Bankenzusammenbrüchen in der Bundesrepublik gekommen ist. Die Arbeit des Amtes wird auch dazu beitragen, daß der Markt der übrigen Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik transparenter und von der Bonität her gesehen anspruchsvoller gestaltet werden kann. Der Anlegerschutz insgesamt erfährt durch die vorliegende Gesetzgebung eine Verbesserung. Das ist gut und notwendig. Eine wichtige Neuerung in aufsichtlicher Hinsicht ist die Einbeziehung der Finanzderivate in die Meldepflicht gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Diese Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse trifft eine Produktgruppe der Finanzmärkte, die in erheblich höherem Maße als andere spekulative Risiken beinhaltet und die einen potentiell gefährli- 20498* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 chen Mechanismus darstellt. Marktrisiken um den Globus zu transportieren. Besonders bei ihren exotischen Ausprägungen hat Vorsicht an erster Stelle zu stehen. Es ist erfreulich, daß die Bundesrepublik nunmehr mit der Überwachung der Finanzderivate eine Pilotentscheidung trifft, der sicherlich bald auch andere europäische Länder folgen müssen. International ist unstreitig, daß in Anbetracht der gewaltigen Marktrisiken, die in den Märkten der Finanzderivate stecken, Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen geboten sind. Selbst die liberale Schweiz denkt über entsprechende Erfassungsmaßnahmen nach. Es ist deshalb besonders unverständlich, daß sich die Verbände des Kreditgewerbes bis zuletzt dagegen gewehrt haben, ein Überwachungsinstrumentarium zu akzeptieren. Sicherlich ist zuzugeben, daß die erweiterten Meldepflichten zusätzlichen Aufwand für die Banken mit sich bringen. Es ist aber ebenfalls richtig, daß mit diesen Regelungen Neuland betreten wird und es schwierige analytische Anforderungen stellt, das Kreditrisiko eines großen Portfolios von Derivaten zu ermitteln. Insoweit ist die gefundene Regelung sinnvoll, sowohl die Meldung der Nominalbeträge wie des Kreditäquivalenzbetrages zu verlangen. Nur so kann Transparenz in die Märkte gebracht und das Entstehen übergroßer Kreditrisiken verhindert werden. In einem Punkt konnten wir beim Kreditwesengesetz dem Vorschlag der Regierungsparteien nicht folgen. Dieser Punkt betrifft die Auswirkungen des Erwerbs eines Kreditinstituts durch ein anderes auf die Eigenkapitalausstattung der Beteiligten; Stichwort: aktivischer Unterschiedsbetrag. Hier gibt es zwingende Regelungen des umzusetzenden EG-Rechts und entsprechenden Spielraum. Es war bisher immer die Maxime des deutschen Gesetzgebers im Bankenbereich, Spielräume des EG-Rechts nicht voll auszunutzen und lieber unter Inkaufnahme von leichten Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Kreditwirtschaft diese solider auszustatten, als es der Standard in dem einen oder anderen EG-Mitgliedsland ist. Auf dieser Entscheidungslinie war im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuß ein Kompromiß zwischen Deutscher Bundesbank, dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und den Verbänden des Kreditgewerbes abgesprochen worden. Wie mehrfach in diesem Gesetzgebungsverfahren haben die Kreditinstitute in den Expertengesprächen im Ausschuß hier erneut versucht, die Linie des Kompromisses zugunsten der Kreditwirtschaft zu verschieben. Es ist bedauerlich, daß sich die Regierungsfraktionen dabei erneut zur reinen Interessenvertretung des privaten Bankgewerbes machen lassen. Und dies trotz des entgegengesetzten und eindeutigen Votums von Bundesbank und Bundesaufsichtsamt. Die Vertreter beider Einrichtungen wurden sichtbar in der gestrigen Ausschußsitzung von Vertretern der Regierungsparteien dazu veranlaßt, ihre harte Haltung aufzugeben und eine deutliche Aufweichung der Eigenkapitalzurechnung zu akzeptieren. Es ist in diesem Punkt unverkennbar, daß die unsolide Finanzpolitik der Regierungsparteien im öffentlichen Bereich nun offenbar auch Maßstab für Regelungen außerhalb des öffentlichen Finanzsektors werden soll. Die Sensibilität des Finanzbereichs hätte die Regierungsparteien eigentlich davon abhalten sollen, derartige Experimente zu veranstalten oder zuzulassen. Die Beibehaltung der bisherigen gemeinsamen Linie, sich für solide finanzierte und mit ausreichendem Eigenkapital unterlegte Banken einzusetzen, hätte dazu führen müssen, den ursprünglichen Kompromiß von Deutscher Bundesbank und Bundesaufsichtsamt zu unterstützen. Diesen Stabilitätstest haben die Regierungsparteien nicht bestanden. Dr. Otto Graf Lambsdorff (F.D.P.): Wir beraten das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz und eine tiefgreifende Änderung des Kreditwesengesetzes. Es geht um unser Finanzdienstleistungssystem. Für Arbeitnehmer, für Verbraucher, für Wirtschaft und Politik geht es um den Stellenwert und um die Qualität des Finanzplatzes Deutschland. Dieser ist Grundlage für die Finanzierung des wirtschaftlichen Aufschwungs. Er muß in der Lage sein, einen Beitrag zur Schaffung und Sicherung hochqualifizierter Arbeitsplätze zu leisten. Er soll gute Betätigungsmöglichkeiten für im Finanzdienstleistungsbereich aktive Unternehmer bieten. Und er muß ein gutes Umfeld für die Deutsche Mark sein, die eine der wichtigsten Reservewährungen der Welt geworden ist. Dabei heißt unser Motto nicht „laissez faire, laissez aller" . Wir bemühen uns vielmehr um einen guten Ordnungsrahmen. Am Wettlauf um die laxeste Regelung nehmen wir nicht teil. Wir brauchen und wir wollen solides Geschäft. Das allein trägt den Markt auf Dauer. Das allein sichert Arbeitsplätze dauerhaft. Das allein paßt zum Standing der Deutschen Mark. Hierfür ein paar Beispiele: Beim Versicherungsaufsichtsgesetz haben wir uns im Rahmen der Kapitalanlagevorschriften entgegen Wünschen der Branche nicht auf eine Streichung der Konzernklausel eingelassen. Beim Kreditwesensgesetz sind wir bei der Regelung über den aktivischen Unterschiedsbetrag deutlich über dem europarechtlichen Mindeststandard geblieben. Beim Finanzmarktförderungsgesetz haben wir ebenfalls entgegen Wünschen aus der Kreditwirtschaft die untere Schwelle der Mitteilungspflicht für Beteiligungserwerb niedriger angesetzt, als das europarechtlich verlangt wird. Dieses „weniger" bedeutet hier mehr Transparenz. Ein Kernstück des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes sind die Vorschriften zur Insider-Überwachung beim Wertpapierhandel. Wie notwendig das leider ist, zeigte sich beim Mißbrauch von im Aufsichtsrat gewonnenem Insider-Wissen durch einen Gewerkschaftsvorsitzenden. Seither beginnt der Gewerkschaftskongreß mit dem Lied „Brüder zur Freiheit, zur Börse". Ein gesetzliches Gebot von Insidergeschäften und die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für den Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 20499* Wertpapierhandel gewährleisten an den deutschen Börsen einen Schutz, der internationalen Standards entspricht. Wertpapieremittenten müssen kursbeeinflussende Tatsachen künftig sofort veröffentlichen. Nur so bietet der Markt Chancengleichheit. Nur auf dieser Grundlage kann er funktionieren. Banken und Wertpapierhäuser werden auf international übliche Wohlverhaltensregeln festgelegt. Zu den Elementen der Wohlverhaltensregeln gehört die Trennung zwischen Eigengeschäft und Kundengeschäft. „Chinese walls" heißt ein neudeutsches Stichwort für solche organisatorischen Vorkehrungen. Zugleich wird das Börsengesetz geändert. Ich will auf die rechtstechnischen Verbesserungen der Marktaufsicht und auf die organisatorischen Verbesserungen der Leitungsstruktur der Börsen und auf die Stärkung ihrer Selbstverwaltung nicht weiter eingehen. Wichtig ist mir die Verbesserung der Möglichkeiten für Makler, durch einen Handelsverbund Kundenwünschen zu entsprechen. Wichtig ist mir auch, daß es in Deutschland künftig Warenterminbörsen geben kann. Wir schaffen den Rahmen dafür. Ob sich das lohnt, muß die Wirtschaft entscheiden. Sie möge das aber bitte auch entscheiden und nicht verschlafen. Das Gesetz über das Kreditwesen ist eine ausgesprochen dornige Materie. Es geht dabei darum, den Kreditinstituten einen Mantel zu schneidern, der es ihnen ermöglicht, den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern und den sich allgemein abzeichnenden Aufschwung zu finanzieren. Grundlage kann immer nur eine gute Kapitalausstattung sein. In diesem Zusammenhang gehört auch das D-Markbilanzgesetz, das wir am Mittwoch im Finanzausschuß mitberaten haben. Es gbt darum, die Sparkassen in den neuen Bundesländern vor einem Ausfall von ca. 1,5 Milliarden DM zu bewahren. Die PDS hat dem entsprechenden Antrag nicht zugestimmt. Auch die SPD hat ihm im Ausschuß nicht einstimmig zugestimmt. Das macht wieder deutlich, daß Sozialisten nichts von Geld verstehen. PDS und einige Sozialdemokraten haben sich damit gegen die Interessen der Sparer in den neuen Bundesländern gestellt. Sie haben sich zugleich der Finanzierung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus im Osten verweigert. Wer sich derart töricht verhält, kann niemandes Ratgeber in Wirtschafts- und Finanzfragen sein. Er wird es auch im Oktober nicht werden. Ich empfehle im Namen der F.D.P.-Fraktion die Annahme beider Entwürfe. Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste): Die PDS/Linke Liste begrüßt die Absicht, Insider-Verstöße künftig verstärkt zu verfolgen und bereits im Vorfeld zu unterbinden. Auch die Gründung eines Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel ist seit längerer Zeit überfällig, denn vor dem Hintergrund der weltweiten Dimensionen des Wertpapiergeschäfts darf nicht allein auf die Selbstregulierungskräfte der Börsen und die Landesaufsicht gesetzt werden. Wir halten es deshalb für richtig, nun auch die Rechts- und Handelsaufsicht über die Börsen in die Hände einer zentralen Institution zu legen. Insgesamt drängen sich der PDS/Linke Liste bei einer umfassenden Bewertung dieses Gesetzentwurfs jedoch drei wesentliche Kritikpunkte auf, die ich vortragen und im folgenden begründen möchte: Erstens: Die geplante Regelung entspricht nicht dem internationalen Standard. Zweitens: Sie fördert die Konzentration. Und drittens: Sie lenkt das vorhandene Kapital nicht in realwirtschaftliche Prozesse, sondern auf spekulative Finanzmärkte. Eines der „wichtigsten Gesetzesvorhaben für die Wirtschaft" — so der Bundesfinanzminister — wird das selbstgesteckte Ziel, die Anpassung an internationale Standards, verfehlen, denn die Insiderregeln in den USA sind deutlich schärfer gefaßt. Und statt eine einheitliche Börsen- und Marktaufsicht zu schaffen, werden Strukturen und Kompetenzen auf insgesamt vier Bereiche zersplittert. Im Bereich der allgemeinen Verhaltensaufsicht klafft überdies eine große Lücke, auf die bereits der Verband der Auslandsbanken in seiner Stellungnahme hingewiesen hat. Die im Ausland viel diskutierte und kritisierte Interessenkollision innerhalb des deutschen Universalbanksystems zwischen Eigen- und Kundengeschäft oder Kredit-, Eigentümer- und Kontrollfunktion wird mit diesem Gesetzentwurf nicht aufgehoben. Die Macht der Banken bleibt ungeschmälert. Die PDS/Linke Liste begrüßt zwar die Absenkung der Meldeschwelle und der damit verbundenen Veröffentlichungspflicht für Beteiligungen an anderen Unternehmen. Mit der Herabsetzung der Mindestgrenze auf immer noch 5 Prozent der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft wird jedoch die Möglichkeit vertan, sich an der europäischen Spitze zu orientieren. In Großbritannien beträgt die meldepflichtige Mindestgrenze 3 % und in Italien sogar nur 2 %. Leider soll das Transparenzgebot nur für die großen, also die börsennotierten Unternehmen gelten. Aber auch mangelnde Transparenz fördert die Konzentration. Deshalb erwartet die PDS/Linke Liste durch dieses Gesetz eine zusätzliche Unterstützung der im Finanzdienstleistungssektor ohnehin wirkenden Konzentrationsprozesse. Ich fasse zusammen: Das Finanzmarktförderungsgesetz entspricht dem vorhandenen Trend zu spekulativen, nicht mehr realwirtschaftlich wirkenden Kapitalkreisläufen. Es leistet einen Beitrag zur wachsenden Verselbständigung von Teilen der internationalen Finanzsektoren. Staatliche Politik sollte eine solche Autonomie jedoch nicht begünstigen. Statt spekulative Finanzanlagen zu erleichtern — und Derivate sind nichts anderes! — sollte eine Finanzmarktförderung vor allem die Finanzierung arbeitsplatzerhaltender und arbeitsplatzschaffender Investitionen zum Ziel haben. Lediglich soziale und umweltverträgliche Investitionen sollten in den Genuß einer privilegierten Förderung kommen. Das Finanzmarktförderungsgesetz wird auch dieser Aufgabe nicht gerecht, deshalb lehnen wir es ab. Der ganz im Geiste Scharpings gehaltene Antrag der SPD, der seine Existenz dem segensreichen Wirken des Herrn Steinkühler verdankt, ist so inhaltsarm und dünn, daß wir ihm nicht zustimmen können. 20500* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 22 (Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1995) Dr. Hermann Schwörer (CDU/CSU): 14 Milliarden DM ERP-Kreditvolumen für Investitionen — dasselbe außerordentlich hohe Volumen wie in diesem und im vergangenen Jahr — das sieht auch der ERP-Wirtschaftsplan für 1995 vor. Wir begrüßen das sehr. 10 Milliarden DM gehen davon in die neuen Bundesländer. Das entspricht unserer Absicht, die Instrumente, mit denen wir den Wiederaufbau nach dem Krieg im Westen geschafft haben, massiv auch im Osten einzusetzen und bereitzustellen. Die ERP-Kredite waren die ersten Hilfen, die wir nach dem Fall der Mauer zur Verfügung gestellt haben. Was wir damit in der Zwischenzeit erreicht haben, kann sich sehen lassen: 225 000 ERP-Kredite mit einem Volumen von rund 35 Milliarden DM sind in nur vier Jahren in die neuen Bundesländer vergeben worden. Im Westen haben wir fast 40 Jahre dazu gebraucht, ein so hohes Fördervolumen zu erreichen — und das in einem Wirtschaftsgebiet mit einer viermal größeren Bevölkerung! Das zeigt, wie stark die Anschubwirkung ist, die wir mit diesen Hilfen ausgelöst haben: Investitionen in Höhe von rund 90 Milliarden DM wurden damit angestoßen, 1,5 Millionen Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen und weitere 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert. Zwei Drittel aller Kredite dienen der Existenzgründung, d. h. dem Aufbau mittelständischer Unternehmen. Die geförderten Unternehmen finanzieren ihre Investitionen fast zur Hälfte mit ERP-Krediten. Die ERP-Kredite sind damit wie im Nachkriegsdeutschland eine tragende Säule beim Aufbau mittelständischer Unternehmen. Der Mittelstand ist in Ost wie West bedeutendster Träger der Beschäftigung und der betrieblichen Ausbildung. Seine Flexibilität und Innovationskraft sind heute, wie nach dem Krieg, die großen Trümpfe im Wirtschaftsgeschehen. Ich halte es für unverzichtbar, daß wir auch im Westen nach wie vor den Mittelstand fördern auch mit ERP-Mitteln! Innovation und technischer Fortschritt läßt sich in den Unternehmen nur im Zuge von Investitionen realisieren, und Unternehmensneugründungen und Betriebsübernahmen müssen auch im Westen weiterhin erleichtert werden. Dazu muß der Staat günstige Rahmenbedingungen, gerade auch in der Kapitalbeschaffung gewährleisten. Ich begrüße es außerordentlich, daß die Höchstbeträge für die ERP-Förderung nicht nur im Osten, sondern auch im Westen verdoppelt wurden. Früher gab es nur höchstens 300 000 DM im Westen und i Million DM im Osten. Jetzt kann man auch im Westen 1 Million DM ERP-Kredit erhalten; im Osten sind es sogar 2 Millionen DM. Für wichtig halte ich auch, daß die Umsatzgrenze der geförderten Unternehmen auf 100 Millionen DM verdoppelt wurde — im Osten wie auch im Westen in regionalen Fördergebieten. Dadurch wird es erstmals möglich, auch wachsende und etwas größere Unternehmen des industriellen Mittelstandes mit zinsgünstigen ERP-Krediten zu begleiten. Wir unterstützen im übrigen auch alle Bemühungen, mehr anlagebereites Risikokapital in die neuen Bundesländer zu leiten. Mit Fremdmitteln allein kann man eine Finanzierung nicht aufbauen. Eine ausgewogene Mischung aus Eigen- und Fremdkapital ist unverzichtbar — auch um unvermeidbare Rückschläge in der Unternehmensentwicklung ohne Existenzgefährdung überstehen zu können. Wir begrüßen auch den Bürgschaftsrahmen für Kredite an Angehörige freier Berufe. Dieser Bereich ist für das Funktionieren einer modernen arbeitsteiligen Wirtschaft besonders in den neuen Bundesländern von entscheidender Bedeutung. Lassen Sie mich noch einen Randbereich der ERP-Hilfen ansprechen: Vor zwei Jahren habe ich angeregt, daß das ERP-Sondervermögen die Fortführung des McCloy-Stipendienprogramms übernimmt. Mit diesem so erfolgreichen Programm können wir für 2 Jahre hockqualifizierte Stipendiaten, die ihr Studium hier in Deutschland mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen haben, zu einem Aufbaustudium nach Harvard schicken. Die Nachfrage ist riesig, denn die Studiengebühren dort sind so hoch, daß sie kaum jemand selbst finanzieren kann. Das ist auch der Grund, warum nur so wenige deutsche Studenten dort anzutreffen sind. Das ERP-Sondervermögen hat nicht nur die Fortführung des McCloy-Programms übernommen. Es hat sich angesichts der überaus großen Nachfrage auch darum bemüht, weitere Studienmöglichkeiten an anderen renommierten amerikanischen Universitäten mit Stipendien zu ermöglichen. Der Koordinator für die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit, Herr Prof. Weidenfeldt, hat sich sehr dafür eingesetzt und seine Kontakte zur Unterstützung angeboten. Die Studienstiftung des Deutschen Volkes gibt sich große Mühe, für die wenigen Plätze, die zur Verfügung stehen, die begabtesten Anwärter auszuwählen. Es ist wichtig, daß sie diese Aufgabe weiterhin wahrnimmt — beim McCloy-Programm, aber auch darüber hinaus bei den ergänzenden Maßnahmen an anderen US-Universitäten. Wir benötigen ein Angebot aus einem Guß, zu den gleichen Standards und als Spezialität ergänzend zu den Massenprogrammen des Studentenaustauschs. Ich begrüße es, daß darüber hinaus auch jungen Menschen aus MOE- und GUS-Staaten die Möglichkeit gegeben wird, bei uns Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften zu studieren. So können sie sich mit den Grundgedanken und -prinzipien einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vertraut machen. Es sollten auch technische Fächer einbezogen werden. Wir schaffen dadurch menschliche Kontakte, die für die Begegnung der Völker und den Wirtschaftsaustausch in Europa wichtig sind. Hier hat sich der DAAD, der Deutsche Akademische Austauschdienst, verdienstvoll engagiert. Ein erstes Auswahlverfahren hat im April für Bewerber aus Rußland stattgefunden. Dabei halte ich es für sehr wichtig, daß verstärkt auch Bewerber aus anderen Orten der Russischen Föderation und nicht nur aus Moskau berücksichtigt wurden. Das trägt dazu bei, die deutliche Kluft Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 20501* zwischen Stadt und Land eher zu überwinden und nicht noch weiter zu vertiefen. Ich habe angeregt und finde dabei auch die Unterstützung von Kollegen aus der SPD-Fraktion, bei den Bewerbern auch die Kinder der russischen Soldaten zu berücksichtigen, die oftmals schon mehrere Jahre in Deutschland gelebt haben und sogar teilweise hier schon mit ihrer Ausbildung und ihrem Studium begonnen haben. Hierüber sind wir mit dem ERP-Sondervermögen im Gespräch. Die guten Wirkungen einer solchen Erweiterung werden dort ebenso gesehen. Ich glaube, für die Realisierung dieses Planes gibt es gute Chancen. Ich bin mit dieser Anregung wie auch mit allen anderen Überlegungen zur weiteren Verbesserung der ERP-Förderung bei den Beamten im BMWi, die mit dem ERP-Sondervermögen befaßt sind, auf große Aufgeschlossenheit gestoßen. Dafür danke ich dem Wirtschaftsministerium. Die ERP-Stipendien in Ergänzung zu den vorhandenen Stipendienprogrammen haben sich bewährt. Sie sollten weiter ausgebaut werden und ab 1996, wenn die Dankesspende an den German Marshall-Fund planmäßig ausläuft, an dessen Stelle treten. Das wäre zugleich Ausdruck unseres Dankes für die Aufbauhilfe nach dem Krieg und würde darüber hinaus die völkerverbindenden Ideen George Marshalls einer in Frieden und Freiheit vereinten Völkergemeinschaft auch zu unseren östlichen Nachbarn weitertragen. Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt den vorliegenden Wirtschaftsplan. Die so weiterhin mögliche Förderung kleiner und mittlerer Betriebe wird dazu beitragen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu erhalten. Gleichzeitig wird der Wirtschaftsplan ein Mittel zur Schaffung gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland sein und über Deutschland hinaus Zeichen der Freundschaft und Zusammenarbeit mit der jungen Generation in West und Ost setzen. Deshalb hoffen wir, das diesesmal die Opposition dem Gesetzentwurf zustimmt. Die CDU/CSU wird dies wie in den vergangenen Jahren tun! Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD): Meiner Berichtspflicht als Berichterstatterin für das ERP-Wirtschaftsplangesetz 1995 komme ich mit Vergnügen nach, handelt es sich doch um eine jener Gesetzesvorhaben, die in seltener Einmütigkeit die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages passieren. Der mitberatende Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 26. Mai 1994 einstimmig die Annahme empfohlen, der mitberatende Haushaltsausschuß einvernehmlich am 15. Juni 1994 zugestimmt. Der federführende Wirtschaftsausschuß hat sich am 25. Mai 1994 nach intensiver Beratung und Beschlußempfehlung des Unterausschusses „ERP-Wirtschaftspläne" abschließend mit dem Gesetz befaßt und empfiehlt dem Deutschen Bundestag einstimmig, den Gesetzentwurf anzunehmen. Der ERP-Wirtschaftsplan 1995 sieht die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rund 16,7 Milliarden DM vor. Dadurch wird die Bereitstellung von langlaufenden zins- und konditionsgünstigen ERP-Krediten von knapp 14 Milliarden DM möglich. Rund 10 Milliarden DM stehen dabei für Investitionen in den neuen Bundesländern bereit. Für die alten Bundesländer ist ein Fördervolumen von ca. 4 Milliarden DM vorgesehen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich der Existenzgründungsförderung von Umweltschutzvorhaben sowie der Förderung der regionalen Wirtschaft. Hierbei sollen auch Investitionen und Existenzgründungen von kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden. Auch wir, die Opposition, unterstützen die Zielrichtung und die Schwerpunktsetzungen dieses Programms ausdrücklich. Wir haben auch darauf gedrängt, daß die Regierung eine mittelfristige Planung für die ERP-Förderung vorlegt und auch einen Bericht über die Kreditaufnahme und Verschuldung des ERP-Sondervermögens. Denn eines der wichtigsten Ziele in der Wirtschaftsförderung ist Verläßlichkeit, Kontinuität und Berechenbarkeit. Das haben wir durchgesetzt. Wir haben auch keine Einwände gegen eine gewisse „Normalisierung" der Planansätze in den kommenden Jahren, wenn dies dem Bedarf entspricht. Denn die Existenzgründungen in den neuen Bundesländern — die bisher etwa zwei Drittel aller Kreditzusagen ausmachten — werden sich normalisieren, wenn der erhebliche Nachholbedarf abgebaut sein wird. Gerade bei den Existenzgründungen hat die ERP-Förderung Beachtliches geleistet und wichtige Wirtschaftsimpulse in Gang gesetzt auch wenn vieles davon nicht in spektakulären Spatenstichen und beachteten Großinvestitionen in den Zeitungen und Medien sichtbar wird. Die ERP-Kredite sind auch nach Einführung der Eigenkapitalhilfe noch die stärkste Säule in der Existenzgründungsförderung. Sie sind im Durchschnitt mit weit über 40 % an der Finanzierung der Investitionssumme beteiligt. Erfreulich ist auch, daß hiervon nur wenig schiefgegangen ist. Aber: Die Bewährungsprobe vieler Neugründer steht noch bevor, wenn sie in den kommenden Jahren verstärkt in die Tilgungsphase ihrer verschiedenen Darlehen kommen. Aber gemessen an den Erfahrungen im Westen, wo etliche schon sehr rasch nach Eröffnung scheitern, behaupten sich die meisten Gründer im Osten sehr tapfer. Steigend ist auch die Nachfrage nach ERP-Umweltschutzkrediten — auf deren Ausweitung gerade wir Sozialdemokraten gedrängt hatten. Wichtig war und ist, auch diese Ansätze ausreichend zu dotieren — natürlich mit Schwergewicht im Osten. Denn dort liegen noch immer die größten Umweltprobleme. Wir tragen mit, daß das Schwergewicht der ERP-Förderung mit 10 Milliarden DM in den neuen Ländern liegt und liegen muß. Aber: Auch im Westen muß weiterhin und verstärkt gefördert werden. Durch den demographischen Wandel wird der Altersdurchschnitt der Unternehmer und Selbständigen absehbar ansteigen. Wenn nicht mehr Existenz- 20502* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 gründungen erfolgen, wird sich eine Unternehmerlücke auftun, mit bedenklichen Folgen für die Dynamik der Wirtschaft und der Arbeitsplätze. Wir alle wissen ja, zwei Drittel der Arbeitsplätze werden von kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Insofern begrüße ich es, daß die Bundesregierung unserem Drängen endlich nachgegeben hat und die Eigenkapitalhilfe im Westen wieder eingeführt hat. Doch wo blieb die Richtlinie hierfür? Zuerst war sie in der Beihilfengenehmigungsbürokratie von Brüssel hängengeblieben. Danach gab es eine weitere kleine Hängepartie zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium über einige Details. Für viele Existenzgründer, die schon lange auf die angekündigte baldige Veröffentlichung der Richtlinie gewartet haben, war das nur schwer erträglich. Erfreulich ist, daß uns nun vorgestern die Mitteilung erreichte, daß alle Probleme in Bonn und Brüssel behoben seien und es nunmehr losgehen könne. Für 1 100 Antragsteller, die nun endlich loslegen können, eine gute, aber doch überfällige Nachricht. In der Verzahnung der Förderprogramme von der ersten Beratung über die weitere Begleitung besonders vieler noch unerfahrener Existenzgründer sehe ich einen großen Nachholbedarf in der Wirtschaftsförderung von Bund und Ländern. Wir rechnen uns auch zu, daß das Bundeswirtschaftsministerium nun endlich teilweise EDV-gestütztes Vorbereitungsmaterial für Gründungsvorgänge bereitstellt. Hier muß weit mehr als bisher getan werden — Geld allein — oder genauer: billigere Kredite allein tun es nicht. Die Anzahl der Förderprogramme ist inzwischen ausreichend — in Teilbereichen vielleicht sogar schon zu hoch —, und auch das Mittelvolumen der Programme ist meist ausreichend. Aber wir sollten die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, daß die Probleme vieler Existenzgründer, speziell im Osten, die mit der Führung ihres Unternehmens Schwierigkeiten bekommen, nicht nur im Geld, sondern häufiger in neuen Produkten und im Marketing liegen. Hier müßte es möglich werden, Beratungshilfen nicht nur in der Gründungsphase zu stellen und selbstverständlich aus öffentlichen Förderprogrammen zu bezahlen. Das kann man auf Dauer nicht den Banken überlassen, die bekanntlich eigene Interessen haben und mit der Beratung der vielen kleinen Firmen auch inhaltlich überfordert sind. Insgesamt stimmen wir dem ERP-Wirtschaftsplan 1995 zu. Wir haben uns mit unseren Vorstellungen weitgehend durchgesetzt. Die weitere Entwicklung, vor allem nach dem Jahre 1995, werden wir aufmerksam beobachten. Mit einer gewissen Sorge sehen wir deswegen auch den rasanten Mittelabfall im Jahre 1996 und die Verschuldensstruktur beim ERP-Sondervermögen: 1994 betrug die Nettokreditaufnahme immerhin 53 %, 1995 ist sie auf immer noch beachtliche 41 % herabgesunken. In den folgenden Jahren muß da sicher eine weitere Konsolidierung der Kreditaufnahme erfolgen. Dennoch darf eines nicht sein: daß dieses Gesetz ein mittelstandspolitischer Wahlkampfgag war und nach den Wahlen — über die vertretbare, allmähliche Absenkung der Kreditvergabe wegen des absehbar geringer werdenden Bedarfs im Osten hinaus — nicht mehr genügend Mittel für dieses sehr wirksame Instrument der Wirtschaftsförderung bereitgestellt werden. Seien Sie sicher, wir werden das mit Argusaugen verfolgen! Jürgen Türk (F.D.P.): Auch in diesem Jahr können wir einem ERP-Wirtschaftsplan zustimmen, der mit seinen effizienten Programmen weitere bedeutsame Impulse für die notwendige Umstrukturierung unserer Wirtschaft spendet und zur Umsetzung der Politik der Bundesregierung zur Sicherung des Standortes Deutschland beiträgt. Der Ihnen vorliegende Entwurf sieht ein Kreditvolumen von 14 Milliarden DM vor. Über 70 % hiervon, nämlich 10 Milliarden DM, sind für die neuen Bundesländer bestimmt, 4 Milliarden DM für die alten Bundesländer. Die besondere Berücksichtigung der neuen Länder entspricht dem Anlaß der Bildung dieses Etats, geht doch das ERP-Sondervermögen auf die DM-Beträge zurück, die von Deutschen für amerikanische Lieferungen im Rahmen des MarshallPlans für den Wiederaufbau Westdeutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg an deutsche Stellen geleistet worden sind. Wieder muß eine Wirtschaft aufgebaut werden, nämlich die von Ostdeutschland. Wieder können wir dieses vorzügliche Instrument einsetzen, das das Wirtschaftswunder in den fünfziger Jahren für Westdeutschland einleitete und nun in Ostdeutschland zu dem gleichen Erfolg führen wird. Verteufelten die ehemaligen DDR-Machthaber den Marshall-Plan, so können jetzt dank der deutschen Einheit die Bürger in den neuen Bundesländern — mit leider über vierzigjähriger Verspätung — an der Hilfe der Amerikaner teilhaben. Kapital muß erst erwirtschaftet werden, bevor es bereitgestellt werden kann. Darum sollte bei der Bereitstellung von 14 Milliarden DM ERP-Sondervermögen im Jahre 1995 an den Ursprung des Kapitals und an seinen Geber erinnert werden. 10 Milliarden DM für die neuen Bundesländer: Das bedeutet, daß weiterhin grundsätzlich jede Investition kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert werden kann, die zur weiteren Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen führt. Dieser Ansatz ist so wichtig und richtig, da sich das Gelingen des Aufschwungs Ost an der Etablierung des Mittelstandes entscheiden wird. Darum liegt der Schwerpunkt der ERP-Kredite in den neuen Bundesländern im Bereich der Existenzgründungsförderung mit 5,5 Milliarden DM. Zwei andere wichtige Säulen des ERP-Aufbauprogramms liegen in der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in schon bestehenden Unternehmen sowie im ERP-Umweltschutzprogramm. Wichtig erscheint mir, daß die Kredit- und Umsatzhöchstgrenzen verdoppelt wurden. Die F.D.P. will Arbeitsplätze Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 20503* schaffen und nicht nur darüber reden oder plakatieren. Daß uns das langsam aber sicher gelingt, belegt der begonnene Aufschwung. Unter blühenden Landschaften verstehen die Liberalen nicht rauchende Schornsteine, sondern das Investieren in eine Wirtschaft, die zukünftigen Generationen Wohlstand in einer sauberen, lebenswerten Umwelt ermöglicht. Das ERP-Aufbauprogramm dient diesen Zielen. Die F.D.P. stimmt darum dem Entwurf der Bundesregierung zu. Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste): Die PDS/Linke Liste wird diesem Gesetzentwurf zwar zustimmen, aber nicht vorbehaltlos. Unsere grundsätzliche Kritik gilt jedoch nicht so sehr diesem Gesetzentwurf als vielmehr den allgemeinen Vergaberichtlinien. Die Richtlinien für die Vergabe von Finanzierungshilfen für Investitionen sollten nach Auffassung der PDS/Linke Liste endlich mit dem Ziel verändert werden, daß selbstverwaltete Betriebe, Selbsthilfeprojekte und Belegschaftsinitiativen in den Genuß von Fördermitteln nach dem ERP-Sondervermögen kommen können. Nach den gegenwärtigen Vergaberichtlinien ist deren Förderung nicht möglich. Selbstverwaltete und alternative Klein- und Mittelbetriebe sind aufgrund der Rahmengesetzgebung gegenüber anderen Unternehmensformen generell benachteiligt. Bankkredite und staatliche Finanzierungshilfen stehen ihnen — nicht zuletzt wegen des Kapitalmangels dieser Betriebe — nicht zur Verfügung. Wir hatten bereits am 5. Dezember 1991 bei der Beratung des ERP-Wirtschaftsplanes 1992 in einem Entschließungsantrag die Forderung nach einer Änderung der Vergaberichtlinien erhoben und dabei weder vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch von der SPD Unterstützung erfahren. Wir sind mehr denn je davon überzeugt, daß durch eine Änderung der Vergaberichtlinien zumindest Rückbürgschaften als Sicherheiten in das Sondervermögen aufgenommen werden könnten. Finanzhilfen in Form von Zuschüssen und Krediten könnten mit einem Beratungsangebot verbunden werden und so eine optimale Förderung alternativer, selbstbestimmter Klein- und Mittelbetriebe, und zwar vor allem in den neuen Ländern, verwirklicht und gesichert werden. Die PDS/Linke Liste tritt dafür ein, daß Belegschaftsinitiativen, die einen Betrieb in Selbstverwaltung weiterführen wollen, aus dem ERP-Sondervermögen Finanzhilfen, z. B. Darlehen und Bürgschaften gewährt werden. Statt insbesondere in den neuen Bundesländern mit Milliarden DM die Arbeitslosigkeit zu finanzieren, könnte über das ERP-Sondervermögen Geld zum Aufbau eines demokratischen, selbstverwalteten Wirtschaftssektors bereitgestellt werden. Doch wenn man einmal nachschaut, welche Lobbyisten und Politiker bis hin zu berufsmäßigen Kalten Kriegern á la Herbert Czaja in den Verwaltungsräten der Hauptleihinstitute sitzen, die die im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel vergeben, dann wird klar, warum stets die etablierte Mittelstandslobby bedient wird. Und dann wird noch klarer, warum Modelle demokratischer, selbstbestimmter und selbstverwalteter Produktion keine Chance haben, staatlich gefördert zu werden. Übrigens: Ihre aufopferungsvolle Tätigkeit für die Interessen des Mittelstandes ließen sich Vorstände, frühere Mitglieder des Vorstandes und Verwaltungsräte 1992 mit über 8 Millionen DM vergolden. Sie haben es sich offenbar redlich verdient. Da alle etablierten Parteien in diesen Gremien vertreten sind, sind heute knappe Mehrheiten zu erwarten. Und da wir mehrheitsfähig werden wollen, stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf ausnahmsweise zu. Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die aus den ehemaligen Marshall-Plan-Hilfen hervorgegangenen ERP-Kredite leisten einen wirkungsvollen Beitrag beim Aufbau einer breiten Schicht leistungsfähiger kleiner und mittlerer Unternehmer in Deutschland. Ihre positive Wirkung galt unbestritten schon früher in den alten Bundesländern. Jetzt bewähren sich die Förderinstrumente des ERP-Sondervermögens erneut beim Aufbau eines tragfähigen Mittelstandes in den neuen Bundesländern. Damit unterstützen wir die grundlegende und nachhaltige Umstrukturierung der dortigen Wirtschaft und die zügige Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse in beiden Teilen Deutschlands. Die Gründung selbständiger Existenzen in den neuen Ländern kommt weiterhin gut voran. Bis heute sind rund 223 000 Anträge mit einem Volumen von rund 35 Milliarden DM an ERP-Mitteln zugesagt worden. Mehr als 168 000 Existenzgründer haben Förderdarlehen erhalten. Wir gehen davon aus, daß damit insgesamt eine Investitionssumme von etwa 93 Milliarden DM mobilisiert wird. Beachtlich ist insbesondere die „Arbeitsplatzbilanz". Neben anderen Maßnahmen hat die ERP-Förderung dazu beigetragen, knapp 1,5 Millionen neue Arbeitsplätze zu schaffen und 1,3 Millionen bestehende zu sichern. Zunehmend haben wir in den letzten Jahren die Förderung des Umweltschutzes entwickelt. Von der ERP-Förderung gehen heute sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern wichtige Impulse zur Minderung betrieblicher Umweltbelastungen aus. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf für 1995 wollen wir alle bestehenden positiven Entwicklungen festigen. Angesichts der nach wie vor hohen Nachfrage folgt der Wirtschaftsplan deshalb dem Konzept: Kontinuität in der Wirtschaftsförderung auf hohem Niveau mit eindeutigem Schwerpunkt der Förderung im Osten Deutschlands. 70 % der neuen Kreditzusagen können aus den neuen Ländern beansprucht werden. Das sind 10 Milliarden DM zins- und konditionengünstige Darlehensmittel. 4 Milliarden DM sollen den Bedarf in den alten Ländern im kommenden Jahr abdecken. Mit 10 Milliarden DM für die neuen Länder können wir — wie ich meine — viel bewirken. Damit kann weiterhin grundsätzlich jede Investition kleiner und mittlerer privater Unternehmen gefördert werden, die zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen führt. Dies gilt sowohl für den gewerblichen Sektor als auch für die freien Berufe, allerdings mit Ausnahme der Heilberufe. 20504* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 Der Schwerpunkt der ERP-Kredite in den neuen Bundesländern wird erneut im Bereich der Existenzgründungsförderung mit 5,5 Milliarden DM liegen. In einzelnen Wirtschaftszweigen, so bei bestimmten Handwerksberufen, beobachten wir zunehmend zahlenmäßig gewisse und verständliche Sättigungstendenzen. Jedoch gibt es gleichzeitig die verstärkte Entwicklung hin zu einem höheren Finanzierungsbedarf je Gründungsvorhaben. Für die Bundesregierung ist wichtig, daß besonders viele neue kleine Industrieunternehmen dazu beitragen, die neuen Industriestrukturen zu entwickeln, die wir jetzt brauchen. 11 000 Unternehmen werden heute dem industriellen Mittelstand in den neuen Ländern zugerechnet. Davon haben 60 % eine ERP-Förderung erhalten. Die Anzahl der Betriebe ist aber noch bei weitem zu gering. Längerfristig wird deshalb die ERP-Förderung hierauf ein besonderes Augenmerk legen müssen. Nach unseren Erkenntnissen haben sich die bisher geförderten Unternehmen des industriellen Mittelstandes inzwischen meist gut entwickelt. Ihnen gelingt es zunehmend, die regionalen Absatzmärkte zu erschließen oder zurückzugewinnen. Ihre Ertragslage hat sich verbessert, wenn auch bei weitem nicht so deutlich wie in anderen Bereichen des Mittelstandes, wie etwa im Handwerk. Das veranlaßt uns, hier konsequent fortzufahren. Auch im Westen sehen wir nach wie vor wichtige und förderungswürdige Investitionen. Diese berücksichtigen wir durch ein Fördervolumen von 4 Milliarden DM. Es geht dabei um die Förderung von Existenzgründungen, von Umweltschutzinvestitionen sowie von Investitionen als Ergänzung zur Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung". Die ERP-Förderung ist eingepaßt in das Konzept der Bundesregierung zur Sicherung des Standortes Deutschland. Bei der Existenzgründungs- und Innovationsinitiative des Bundes für den Mittelstand, die jetzt zügig umgesetzt wird, ist die ERP-Förderung maßgeblich beteiligt. Seit März dieses Jahres haben wir in den einzelnen ERP-Mittelstands- und Umweltprogrammen die Kredithöchstbeträge in den alten und neuen Ländern verdoppelt. Außerdem haben wir in den Mittelstandsprogrammen, soweit sie regionale Fördergebiete betreffen, den Kreis der antragsberechtigten Unternehmen vergrößert, und zwar durch Verdoppelung des für die Beantragung maßgeblichen Umsatzes auf 100 Millionen DM. Ich will heute bereits deutlich machen, daß die ERP-Hilfen in absehbarer Zeit schrittweise wieder auf eine längerfristig dauerhafte Größenordnung zurückgeführt werden, die ohne Haushaltszuschüsse des Bundes auskommt. Die Finanzplanung des ERP-Sondervermögens sieht deshalb einen gleitenden Übergang bis zum Jahre 1998 vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Normalisierung bei Existenzgründungen ist diese Entwicklung auch angemessen. Das vorgesehene Kreditvolumen wird nicht nur 1994 und 1995, sondern auch mittelfristig ausreichen, um die Kreditnachfrage zu befriedigen. Ich empfehle, den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplans 1995, wie er Ihnen jetzt vorliegt und von den Ausschüssen gebilligt wurde, zu verabschieden. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch einige Ausführungen zum Thema Eigenkapitalhilfe: Neben der ERP-Wirtschaftsförderung spielt die Eigenkapitalhilfe für kleine und mittlere Unternehmen eine wesentliche Rolle. Die Bundesregierung hat innerhalb des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung beschlossen, die Eigenkapitalhilfe im westlichen Bundesgebiet wieder einzuführen. Ich betone: Dieser Wiedereinführung steht nun nichts mehr im Wege. Ich sehe hier keinen Grund für — wirklich unnötige — Aufgeregtheiten. Die Kommission der Europäischen Union hat uns gewichtige Genehmigungsvorbehalte im Zuge der Beihilfenkontrolle Ende Mai mitgeteilt. Diese mußten in der schon vorbereiteten Vergaberichtlinie für die Eigenkapitalhilfe berücksichtigt werden. Die Bundesressorts haben sich inzwischen dazu abgestimmt und den Bundesrechnungshof haushaltsrechtlich befaßt. Die Vergaberichtlinie ist seit gestern in Kraft. Die Deutsche Ausgleichsbank kann deshalb alle bereits vorliegenden Anträge auf Eigenkapitalhilfe bescheiden, und sie tut dies auch schon. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 23 a und b (a — Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundsicherung im Alter b — Antrag: Vorlage eines Gesetzes über eine soziale Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland) Alfons Müller (Wesseling) (CDU/CSU): Die heute hier zur Entscheidung anstehenden Gesetzentwürfe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS/Linke Liste zur sozialen Grundsicherung machen erneut deutlich, daß es zwischen uns in Grundsatzfragen unüberbrückbare Gegensätze gibt. Ich will mich angesichts der Kürze der Zeit nicht mit Einzelfragen ihrer Entwürfe beschäftigen — das haben in der ersten Lesung bereits meine Kollegen Wolfgang Meckelburg und Volker Kauder ausführlich getan. Sehr wohl aber möchte ich deutlich sagen, daß Ihre Vorschläge von meiner Fraktion ohne Wenn und Aber abgelehnt werden. Wir stehen damit im Einklang sowohl mit dem Beschluß des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung wie auch mit den Beschlüssen aller mitberatenden Ausschüsse. Die Antragsteller haben vielfach gefehlt. Wie ernst nehmen Sie Ihre Anträge? Wir halten nichts von Regelungen, die letztlich dazu führen, das bewährte System der gegliederten sozialen Sicherung zu unterlaufen und auszuhöhlen. Würden Ihre Vorschläge Gesetzeskraft bekommen, dann wäre der Weg in den totalen Versorgungsstaat vorprogrammiert. Das wollen wir nicht, das lehnen wir mit Entschiedenheit ab, und das will auch die übergroße Mehrheit unserer Bürger nicht. Wo kommen wir denn hin, wenn der Staat von vornherein Leistungen in einer Höhe garantiert, die oft dem Nettoeinkommen verdienender Arbeitnehmer nahekommt? Das zerstört doch in ganz gefährli- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 20505* cher Weise den Leistungswillen in der Bevölkerung. Denn, warum soll jemand noch eigene Vorleistungen erbringen und über Jahre Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn ihm sowieso eine Grundsicherung von 1 200/1 300 DM zusteht? Dieser Weg kann nicht der richtige sein. Offensichtlich verwechseln Sie Sozialpolitik mit Versorgungspolitik, und das ist es, was uns in ganz erheblichem Maße voneinander unterscheidet. Sozialpolitik muß sich — nach unserem Verständnis — immer an den Prinzipien der Solidarität und der Subsidiarität orientieren und muß vor allem auch bezahlbar sein. Und so sage ich als christlich-sozial geprägter Mann, der lange Jahre Vorsitzender der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung in Deutschland war: Erstens. Eine an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen orientierte Sozialpolitik setzt immer zuerst eine Wirtschaftspolitik voraus, die den finanziellen Spielraum für entsprechende Sozialleistungen schafft. Das heißt im Klartext: Es kann nur das verteilt werden, was vorher erarbeitet wurde. Alle anderen Wege führen unweigerlich ins Abseits. Deshalb ist das Finanzierungsmodell der PDS ebenso illusorisch wie auch die Vorstellungen von BÜNDNIS 90 unrealistisch sind. Zweitens. Wir müssen uns abgewöhnen zu glauben, für alles und für jedes müsse letztendlich der Staat zuständig sein. Das geht nicht, und das wird wohl auch von der Mehrheit der Bürger so gesehen. Ich habe vergeblich in Ihren Unterlagen die Worte Eigenverantwortung und Eigenvorsorge gesucht. Sie tun den Menschen keinen Gefallen, wenn Sie das Prinzip der Subsidiarität völlig außen vor lassen. Das schwächt in gefährlicher Weise jede Eigeninitiative. Wir brauchen angesichts der derzeitigen schwierigen Lage einen durchgreifenden Bewußtseinswandel, daß ein jeder zuallererst seine eigenen Kräfte zu mobilisieren hat, bevor Leistungen der sozialen Sicherungssysteme in Anspruch genommen werden. Ich weiß — und das geht ja auch aus dem heute hier diskutierten Bericht über die Folgen der SED-Diktatur hervor —, daß das Subsidiaritätsprinzip in der früheren DDR ignoriert wurde. Kein Wunder, daß Gleichmacherei in Ihrem Entwurf dominiert. Ein wichtiges Prinzip der Katholischen Soziallehre aber besagt: „Jedem das Seine" und nicht: ,,Jedem das Gleiche". Auch das ist ein grundlegender Unterschied unserer Politik zu Ihren Vorstellungen. Drittens. Wir haben in den vergangenen vier Jahren deutlich gemacht, daß Solidarität für uns ein wichtiger tragbarer Grundsatz ist. Wie selten zuvor praktizieren wir doch in überzeugender Weise das Bündnis der Starken mit den Schwachen. In Milliardenhöhe haben wir für Millionen Menschen die Renten in den neuen Bundesländern auf ein Niveau angehoben, das niemand dort so schnell und so umfassend für möglich gehalten hätte. Ich halte das für eine großartige Leistung der deutschen Rentenversicherung, die wohl einmalig in der Welt ist. Es ist höchste Zeit, das einmal deutlich auszusprechen. Diese elende Miesmacherei, die lautstark und völlig zu Unrecht betrieben wird, muß endlich ein Ende haben. Wir werden das in den kommenden Wochen und Monaten deutlich und offensiv den Menschen zu sagen haben. Ausgerechnet die PDS macht — ohne selbst ein tragfähiges Konzept zu haben fundamentale Opposition und stachelt die Stimmung gegen diejenigen auf, die tatkräftig helfen, die Folgen einer 40jährigen Mißwirtschaft zu überwinden. Ohne die MilliardenSpritzen aus dem Westen wäre in den neuen Bundesländern der Lebensstandard noch nicht annähernd so weit, wie er inzwischen ist. Polen und Rußland zeigen uns, wie schwierig das ohne umfassende Hilfe von außen ist. Viertens. Die Union hat es nicht nötig, Nachhilfeunterricht von der PDS zu nehmen, wenn es um Fragen der sozialen Ausgestaltung unserer Gesellschaft geht. Bei allen Schwierigkeiten, die uns die strukturell bedingte Arbeitslosigkeit sowie die veränderten Wettbewerbsbedingungen in der Welt auferlegen, wir bleiben bei unserem Kurs. Die Union lehnt jedwede staatlich garantierte Grund- und Mindestrenten wie auch eine soziale Grundsicherung nach den Vorstellungen der PDS ab. Fünftens. Wir bleiben aus Überzeugung bei der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Rente. Nur so ist garantiert, daß die Rentner auch in Zukunft eine wirtschaftliche Sicherheit haben und am Fortschritt teilnehmen. Alle Spekulationen um die Sicherheit der Renten, wie sie in regelmäßigen Abständen immer wieder aufflammen, sind falsch und abwegig. Die Renten sind und bleiben sicher! Es ist unverantwortlich, durch gezielte Panikmache die Rentner zu verunsichern. Sechstens. Wir werden auch weiterhin gezielt darum bemüht bleiben, die von uns eingeleitete eigenständige soziale Sicherung der Frauen weiter auszubauen. Die Union war es, die vor einigen Jahren erstmals in der Geschichte der Deutschen Sozialversicherung den in der Familie erbrachten Erziehungsleistungen im Rentenrecht zu einer Anerkennung verholfen hat. Seither haben wir eine Rente für Mütter aufgrund von erbrachten Kindererziehungszeiten. Und wir haben ebenso dafür gesorgt, daß im neuen Pflegeleistungsgesetz die in der Familie erbrachten Pflegeleistungen eine sozialrechtliche Anerkennung finden. In Ihrem Entwurf tun Sie so, als würden die in der Familie erbrachten Erziehungs- und Pflegeleistungen im Sozialrecht überhaupt nicht anerkannt. Das ist nicht nur falsch, sondern auch unseriös. Unsere Entscheidung, Kindererziehungszeiten im Rentenrecht rentenbegründend und rentensteigernd anzuerkennen, ist ein wirklicher Reformschritt. Und damit das gesellschaftspolitisch richtig eingeordnet wird, füge ich hinzu: Jede Frau soll selbst entscheiden, ob sie einer außerhäuslichen Erwerbsarbeit nachgeht oder darauf verzichtet, um ganz für die Kinder dazusein. Wenn sie sich für das letztere entscheidet, dann muß sie auch im Sozialrecht genauso behandelt werden wie die Frau, die bewußt auf Kinder verzichtet, um ungestört einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Das haben wir auf den Weg gebracht, und darauf sind wir auch stolz. Siebtens. Sie sehen, meine Damen und Herren, wir haben gute Karten in der Hand wenn es darum geht, im Wettbewerb um soziale Leistungen mit anderen Parteien zu bestehen. 20506* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 Ich wiederhole daher: Wir lehnen die uns vorliegenden Entwürfe ab. Ulrike Mascher (SPD): Nach 12 Jahren Regierung Kohl müssen wir feststellen: Armut nimmt in der Bundesrepublik zu, immer mehr Menschen müssen in Armut leben. 1992 haben 3 600 000 Menschen von Sozialhilfe gelebt, fast eine Million Kinder müssen unter diesen Lebensbedingungen aufwachsen, und die Zahl alter Menschen, die von Sozialhilfe leben, ist seit vielen Jahren etwa gleichbleibend hoch: fast 600 000. Da bei dieser Gruppe — vor allem bei alten Frauen ohne ausreichendes Einkommen im Alter — die Hemmschwelle vor dem Gang zum Sozialamt besonders hoch ist, gehen alle Experten davon aus, daß etwa eine gleich große Anzahl keine Sozialhilfe beantragt, obwohl sie in ärmlichsten Verhältnissen lebt. Die Bundesregierung verweigert eine ernsthafte Auseinandersetzung über Ursachen und Bekämpfung von Armut und hat alle Bemühungen um eine seriöse Armutsberichterstattung abgewehrt und die bestürzenden Ergebnisse der Armutsberichte der großen Wohlfahrtsverbände, z. B. der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des DPWV gemeinsam mit dem DGB, durch statistische Tricks zu verniedlichen versucht. Eine ernsthafte Diskussion über Instrumente zur Bekämpfung von Armut ist deshalb überfällig. Grundlage dieser notwendigen Diskussion kann aber nicht ein Konzept sein, wie es die PDS vorlegt: eine Sammlung flächendeckender sozialpolitischer Maximalforderungen mit einem Finanzvolumen von lockeren 155 Milliarden DM jährlich. Die Vorlage solch eines Konzeptes, pompös „Charta über die soziale Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland" genannt, zeigt für mich deutlich: Hier geht es nicht darum, einen konkreten realisierbaren Vorschlag für eine soziale Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder bei Arbeitslosigkeit vorzulegen, sondern die Fata Morgana der blühenden Landschaften, der großen Versprechungen, durch eine PDS-Variante zu bereichern. Die SPD hält solch ein Illusionstheater angesichts der realen Not für unverantwortlich und für unseriös. Wir werden deshalb diesen Gesetzentwurf ablehnen. Die SPD hat in ihrem Sozialpolitischen Grundsatzprogramm von 1988 bereits eine soziale Grundsicherung gefordert. Seither haben wir an diesem Konzept gearbeitet, und es ist Bestandteil unseres Programms, das nächste Woche in Halle beschlossen wird. Die soziale Grundsicherung soll ein Einkommen sichern, das ein menschenwürdiges Leben in unserer Gesellschaft erlaubt, ohne daß Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muß. Die soziale Grundsicherung soll in einem ersten Schritt im Alter und bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unser gewachsenes soziales Sicherungssystem ergänzen und damit auch die gesellschaftliche Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsgruppen überwinden. In einem zweiten Schritt soll dann die soziale Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit realisiert werden, und auch die Lebenslage von Alleinerziehenden wird einbezogen werden. Die soziale Grundsicherung soll nicht die Sicherung des Lebensstandards im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung ablösen, sie soll nicht die Sozialhilfe als individuelle Hilfe in besonderen Problemlagen ersetzen, sondern sie soll Lebenslagen absichern, in denen Erwerbsarbeit nicht mehr möglich ist oder nicht erreichbar ist und die wie das Alter regelmäßig oder häufig und wie leider die Arbeitslosigkeit mit steigender Tendenz in unserer Gesellschaft vorkommen. Alte Menschen werden dann nicht mehr von einer unzureichenden Rente leben müssen, weil sie aus Scham oder Angst den Gang zum Sozialamt scheuen. Für die SPD ist eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung in dieser konkreten Ausgestaltung ein Projekt, das wir in der nächsten Legislaturperiode realisieren werden, nicht als sozialpolitisches Patentrezept, sondern als gut eingepaßten Baustein in unser System der sozialen Sicherung im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und bei Arbeitslosigkeit. Die soziale Grundsicherung nach dem Konzept der SPD ist als eine Ergänzung in unserem bestehenden sozialen Sicherungssystem angelegt und nicht als Abbruchbirne wie die konservativ-liberalen Modelle einer Grundsicherung. Dabei soll ja das soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik auf eine Basissicherung abgemagert werden und alles weitere der privaten Vorsorge überlassen bleiben. Solche Modelle würden die Generation der heute Erwerbstätigen doppelt belasten. Einmal müßten die verfassungsrechtlich geschützten Ansprüche des geltenden Rentenversicherungssystems finanziell abgegolten werden, und gleichzeitig müßte Kapital für die eigene, die private Vorsorge geleistet werden. Dieser finanzielle Kraftakt kann wahrscheinlich von der besserverdienenden Klientel der F.D.P. geleistet werden, die große Mehrheit der Erwerbstätigen wäre damit überfordert. Es gibt keine Alternative zum System der umlagefinanzierten Sozialversicherung, keine Alternative zur solidarischen Absicherung der großen Lebensrisiken. Es gibt für die SPD auch keine Alternative zur Orientierung der sozialen Sicherungssysteme an Erwerbsarbeit. Arbeit ist trotz aller spekulativen Überlegungen vom Ende der Arbeitsgesellschaft Kern und Orientierungspunkt unserer Gesellschaft. Ein soziales Sicherungssystem, daß die feste Verknüpfung zur Erwerbsarbeit aufgibt, bringt nicht ein Mehr an Sicherheit, sondern ein Weniger. Ich sage das, auch wenn ich weiß, daß die Orientierung an Erwerbsarbeit für Frauen nur eine unzureichende eigenständige soziale Sicherung gebracht hat und Armut von Frauen nicht beseitigen konnte. Ein Baustein, um diese Armut zu bekämpfen, ist die bedarfsorientierte soziale Grundsicherung nach dem Vorschlag der SPD, die für solche Lebenslagen soziale Sicherheit bietet, in denen Erwerbstätigkeit nicht zumutbar oder nicht möglich ist, also im Alter, bei Invalidität, hei Arbeitslosigkeit oder bei Alleinerziehung, und ein menschenwürdiges Leben nicht aus der Rente oder der Arbeitslosenhilfe finanziert werden kann. Deshalb will die SPD die behutsame, finanzierbare Ergänzung unserer gewachsenen sozialen Siche- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 20507* rungssysteme: eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung. Dr. Eva Pohl (F.D.P.): Mit der Forderung nach einer Grundrente, wie sie hier durch den PDS-Antrag und den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert ist, schließt sich in dieser Legislaturperiode der Kreis derjenigen Parteien, die in der Einführung einer sozialen Grundsicherung die Lösung aller finanziellen Altersprobleme sehen wollen. Schon im Mai des Jahres 1992 hatten die Sozialdemokraten mittels ähnlichem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, eine Grundsicherung im Alter und bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit einzuführen. Der linke Schulterschluß zwischen SPD, PDS und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiß natürlich nur zu trefflich, daß mit der Forderung nach einer Grundrente, die schön verpackt wird in eine gesamtdeutsche Betroffenheitslitanei, unser über 100 Jahre altes und erfolgreiches, gegliedertes System der sozialen Sicherung frontal angegriffen werden würde. Gerade in den umfangreichen Beratungen zur Rentenreform von 1992 ist doch die Einführung einer sozialen Grundsicherung sorgfältig geprüft und abschließend verworfen worden. Lassen Sie mich noch einmal zwei sehr differenzierte Nachteile einer Grundsicherung zusammenfassen: Erstens: Eine Grundrente, Mindestrente oder wie auch immer diese Grundsicherung im Alter bezeichnet wird, führt zu einer politisch explosiven Vermischung der lohn- und beitragsfinanzierten Rentenversicherung mit Elementen der aus allgemeinen Dekkungsmitteln finanzierten Grundsicherung durch die Sozialhilfe. Die Folge: Der Bürger würde nicht mehr zwischen beitragsfinanziertem und steuerfinanziertem Anteil der Grundsicherung unterscheiden. Wenn aber letztendlich eine angemessene Grundsicherung auch ohne Beitragszahlung erreichbar wäre, lohnte sich die Zahlung von Sozialbeiträgen auch nicht mehr. Die Auswirkungen wären sicher auch für die Kollegen von der Opposition vorstellbar: noch mehr Schwarzarbeit, noch größere Probleme mit der Schattenwirtschaft. Zum zweiten — und das kann ja aus dem vorweg Gesagten impliziert werden — würde die Einführung einer Grundrente zu finanziellen Mehraufwendungen in Milliardenhöhe führen. Hierbei darf im übrigen auch nicht vergessen werden, daß im Hinblick auf das EU-Recht die reale Gefahr eines erheblichen Sozialleistungsexports in andere EU-Länder gegeben wäre. Die Mindestsicherung würde nämlich auch die Ansprüche von ehemaligen Gastarbeitern, die wieder in ihrer Heimat leben, begründen. Nein, meine Damen und Herren, die Maxime muß weiter heißen — und da wiederhole ich mich gerne —: Alterslohn für Lebens-Beitragsleistung. Auch die Beibehaltung dieser klaren gesellschaftspolitischen Losung ist im übrigen ein Beitrag zur Sicherung unseres Wirtschaftsstandortes. Leistung und hier meine ich die Arbeitsleistung eines jeden Arbeitnehmers — muß sich auch in Zukunft lohnen. Apropos Leistung, meine Damen und Herren vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch wenn ich weiß, wie schwierig es für Sie ist, als zahlenmäßig kleine Gruppe in Ausschüssen präsent zu sein, es ist aber doch wohl ein Armutszeugnis, wenn Sie im Arbeits- und Sozialausschuß noch nicht einmal anwesend sind, wenn Ihr eigener Gesetzentwurf behandelt wird. Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich von ihrem System her in ihrer 100jährigen Geschichte auf das Eindrucksvollste bewährt. Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger aus den neuen Bundesländern ist mehr als froh, die kärgliche DDR-Grundrente hinter sich gelassen zu haben. Dazu steht die F.D.P. ohne Wenn und Aber. Anlage 8 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 669. Sitzung am 20. Mai 1994 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Einwendungen nicht zu erheben: Entwurf eines Gesetzes zum Umweltschutzprotokoll vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag Der Bundesrat hat in seiner 670. Sitzung am 10. Juni 1994 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Reform des Weinrechts Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) Zweites Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (Zweites SED-Unrechtsbereinigungsgesetz — 2. SED-UnBerG) Gesetz über Umweltstatistiken (Umweltstatistikgesetz — UStatG) Gesetz zur Reform der agrarsozialen Sicherung (Agrarsozialreformgesetz 1995 — ASRG 1995) Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz — VersRiLiG) Gesetz zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften und zur Änderung anderer Gesetze Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt Zweites Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes Gesetz zur Neuordnung des Erfassungs- und Musterungsverfahrens ... Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Gesetz zum Änderungsprotokoll vom 6. Februar 1992 zu dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober 1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen Dienste Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 25. September 1991 zum Chloridübereinkommen/Rhein (Zusatzprotokoll zum Chloridübereinkommen/Rhein) 20508* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Juni 1994 Gesetz zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Georgien über den Luftverkehr Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Seeschiffahrt Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Seeschiffahrt Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Gesetz zum Chemiewaffenübereinkommen) Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen und anderen Gesetzen (Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 — KostRÄndG 1994) Drittes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Beschlüsse gefaßt: Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen und anderen Gesetzen (Kostenrechtsänderungsgesetz 1994): Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, daß die von ihm angeregte Änderung des Sozialgerichtsgesetzes bzgl. der Kostenregelung und Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens im Zuge des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994 nicht vorgenommen worden ist. Der Bundesrat geht davon aus, daß Kostenfreiheit im Sozialgerichtsverfahren ein wichtiger Baustein des sozialen Rechtsstaates ist. An sozialen Prinzipien muß sich allerdings auch die Kostenfreiheit für vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Streitsachen messen lassen. Soziale Gründe für die Kostenfreiheit liegen aber für diesen Bereich nicht vor. Der Motivlage des Gesetzgebers entspricht insoweit. die Befreiung der Vertragsärzte und Vertragszahnärzte von den Gerichtskosten nicht. Für eine Freistellung der Vertragsärzte und Vertragszahnärzte von Gerichtskosten gibt es auch keinen sachlichen Grund. Vielmehr handelt es sich um eine ungerechtfertigte Privilegierung einer Berufsgruppe. Auch ist bei einer entsprechenden Regelung langfristig ein Rückgang der Klagen auf dem Gebiet des Kassen(zahn)- arztrechtes zu erwarten. Von 1990 bis 1992 ist die Zahl dieser Verfahren um 50 % gestiegen. Dabei handelt es sich bei einem nicht unbeträchtlichen Teil um Streitigkeiten, deren Erfolgsaussichten und deren wirtschaftliche Bedeutung für die Kläger als gering einzuschätzen sind. Allein der Umstand, daß sozialgerichtliche Verfahren bislang gerichtskostenfrei waren, stellt keine Rechtfertigung dar, dies zukünftig ohne Einschränkungen zu belassen. Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung: Der Bundesrat bittet, die Bundesregierung möge eine eingehende Untersuchung veranlassen, damit die unterschiedlichen Prüfungswege zum Wirtschaftsprüferberuf anhand der umfangreichen angefallenen Erfahrungen überprüft und besser als bisher aufeinander abgestimmt werden. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Drucksache 12/6842 Innenausschuß Drucksache 12/4378 Drucksache 12/4504 Drucksache 12/5531 Drucksache 12/6509 Finanzausschuß Drucksache 12/6532 Ausschuß für Frauen und Jugend Drucksache 12/6845 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2520 Nr. 3.2 Drucksache 12/2867 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 12/6902 Nr. 2.4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/6582 Nr. 3.18 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/7371, Nr. 2.17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich rufe nun Tagesordnungspunkt 20 und Zusatzpunkt 13 auf:
    20. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses Treuhandanstalt (25. Ausschuß)

    a) zu dem Antrag der Abgeordneten HansJoachim Hacker, Iris Gleicke, Regina Kolbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
    Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen
    b) zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
    Herstellung der Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen II
    — Drucksachen 12/3969, 12/4621,
    12/5745 —
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Ulrich Petzold Holger Bartsch
    ZP13 Beratung des Antrags der Abgeordneten Rolf Schwanitz, Hans-Joachim Hacker, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
    Vereinheitlichung des Bergrechts nach der deutschen Einheit
    — Drucksache 12/7905 —Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß Treuhandanstalt
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die gemeinsame Aussprache eine Stunde vorgesehen. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist dies so beschlossen.
    Ich bitte um das Einverständnis des Hauses dazu, daß die Kollegin Vera Wollenberger ihren Redebeitrag zu Protokoll gibt.*) — Dieses Einverständnis besteht offensichtlich.
    Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Kollegen Ulrich Petzold das Wort.


Rede von Ulrich Petzold
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir wollen heute zwei Anträge der SPD zur Rechtseinheit bei grundeigenen Bodenschätzen abschließend beraten, in denen es letztendlich darum geht, solche Bodenschätze wie Kies, Sand, aber auch andere wie Quarz, Kaolin und Marmor in den neuen Bundesländern nicht mehr dem Bergrecht zu unterstellen.
*) Anlage 4



Ulrich Petzold
Meine Damen und Herren, je mehr ich mich mit diesen Anträgen beschäftigt habe, um so höher stieg meine Verwunderung darüber, daß diese Anträge ausgerechnet aus den Reihen der SPD kamen.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil vom 24. Juni 1993 zu unserem heutigen Beratungsgegenstand fest:
Das vom Bergrecht seit jeher verfolgte Ziel ist es, eine sinnvolle, auf Schonung der Ressourcen gerichtete Ordnung des Abbaus der Bodenschätze zu gewährleisten.
Diesem Bergrecht will ausgerechnet die SPD die benannten Bodenschätze entziehen.
Ich hoffe, daß es zwischen uns unstreitig ist, daß durch die Beibehaltung der betreffenden Bergrechtsregelungen der DDR und damit durch den stockungsfreien Abbau mineralischer Rohstoffe die ostdeutsche Bauwirtschaft gewaltig gefördert wurde. Dies hat Herr Kollege Schwanitz in seinen Ausführungen vom 26. März 1993 durchaus anerkannt.
In Anbetracht der Probleme, die jetzt in meinem Wahlkreis in großem Umfang bei der Beantragung von Kiesabbauflächen auftreten, denke ich mit Schaudern daran, was hätte auftreten können, wenn wir diese Rohstoffe 1990 grundeigen gemacht hätten. Wie sich die „Tiefladerbauern" für billigstes Geld Äcker im Osten zusammenkauften, so hätten sich Spekulanten in Bergbauvorranggebieten Zukunftsflächen zusammenkaufen können; diese hätten dem Baurecht unterstanden. Welcher Gemeinderat hätte dem Versprechen, 50 neue Arbeitsplätze zu schaffen, widerstanden und keine Abgrabungsgenehmigung erteilt? Wir brauchen uns doch nur die vielen leerstehenden Gewerbegebiete auf der grünen Wiese anzusehen, die uns ein warnendes Beispiel bieten.
Die Festlegungen des Einigungsvertrages haben sich tatsächlich auch als Schutz für unsere Bürger und unsere Umwelt erwiesen. Die Bergämter haben die Zuverlässigkeit der Beantrager zu prüfen. Ist dieser Schutz vor Spekulanten und Glücksrittern, die sich im Osten zuhauf herumtreiben, nicht in unserem Sinn? In den westlichen Bundesländern zeugen als Mondlandschaften hinterlassene mineralische Abbaugebiete von Pleiten grundeigener Abbaubetriebe, die keine Rückstellung nach Bergrecht für die Flächensanierung zu bilden hatten.
In den alten Bundesländern wird zwar ganz überwiegend das Erfordernis, Kiese und Sande der Bergfreiheit zu unterstellen, nicht gesehen, weil auf Grund der Häufigkeit des Vorkommens die Volkswirtschaft sicher versorgt werden kann. Es gibt aber Rechtsbetrachtungen, die dieses aus Umweltgründen zumindest in Erwägung ziehen.
§ 15 des Bundesberggesetzes legt im Bewilligungsverfahren die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fest. Nach aus den alten Bundesländern übernommenen Ansichten werden als Träger öffentlicher Belange oftmals nur die Regierungsbezirke gehört. Hier neue Regelungen zu schaffen, die den Verhältnissen in den neuen Bundesländern angepaßt sind, also auf Grund der kleineren Abbaugebiete auch Kreise und Gemeinden einzubeziehen, liegt in den Regelungsmöglichkeiten der Länder und ist ihnen
unbenommen, wie gerade das Beispiel Sachsen zeigt.
Unverzichtbar sollten für uns die im Planfeststellungsverfahren festgelegten Umweltverträglichkeitsprüfungen bei den oftmals großen Abbaufeldern sein. In § 52 Abs. 2 a Satz 3 des Bundesberggesetzes ist festgelegt, daß in Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Bergbauplanfeststellungsverfahren über die Umweltstandards hinausgehende Forderungen gestellt werden können. Ist das den Antragstellern verzichtbar? Ich glaube, vielen Bürgerbewegungen in den neuen Bundesländern nicht.
Allerdings bringt die Übertragung von Planfeststellungsverfahren auf kleine Flächen die Gefahr der Unübersichtlichkeit und der Überforderung von kleinen Verwaltungen mit sich. Zu begrüßen ist deshalb die in den nächsten Tagen im Bundesrat zu beratende Drucksache zur europaweiten Harmonisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Auch das Unterbinden der in einem Zeitungsartikel von Herrn Kollegen Schwanitz kritisierten SalamiTaktik der Abbaubetriebe durch das Verwaltungsgericht Weimar bestätigt eigentlich das Bergrecht für den Mineralabbau.
Die Betrachtung des derzeitigen Zustandes ist schon ausgesprochen wichtig. Doch wir müssen genauso nach vorn sehen und die Auswirkungen eines Außerkrafttretens des Bergrechtes für den Abbau mineralischer Rohstoffe erwägen. Auch wenn Gewinnungsbetriebe in den neuen Bundesländern rechtmäßige Eigentümer von Grund und Boden sind, dürfte von vielen Verkäufern die Frage nach einer wesentlichen Änderung der Geschäftsgrundlage gestellt werden: Wurde mit der Grundstücksveräußerung auch das Mineral verkauft? Vor einer abschließenden Einigung mit dem Verkäufer ist die Genehmigung zum Weiterbetrieb sehr fraglich. Eine tolle Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen!
Auf jeden Fall wären Übergangsregelungen mit langen Laufzeiten zwingend erforderlich; abrupte Entwicklungen könnten die Baukonjunktur Ost empfindlich stören. Solange in einer Übergangszeit nach vorliegenden Genehmigungen gearbeitet werden kann, ist das kein Problem. Was geschieht jedoch bei im laufenden Betrieb erforderlichen Änderungen oder Erweiterungen: Welche Behörde wäre dann zuständig? Die Behörde, die den Sachverhalt neu übertragen bekommen hat, von der gesamten Materie nichts kennt und personell auch noch nicht darauf eingerichtet ist? — Störungen des Betriebsablaufes und Verringerung der Produktion mit einer Unterversorgung wären die Folgen. In der bereits angesprochenen erforderlichen Übergangszeit müßten sich die vorhandenen Betriebe bemühen, die Verfügungsgewalt über die abzubauenden Mineralien zivilrechtlich zu erwerben. Sofort kommen die Probleme des Immobiliarrechts in den neuen Bundesländern zum Tragen. Die in 40 Jahren entstandene Unsicherheit über die wirklichen Eigentumsverhältnisse treibt jetzt schon Grundbuchämter zu Höchstleistungen und würde denen neue, dringliche Lasten aufbürden. Die Verpachtung zum Zwecke des Abbaus der Rohstoffe wäre auf Grund der Steuerrechtsprechung des Bundesfinanzhofes für einen Verpächter wenig lukrativ. Ein



Ulrich Petzold
Kauf jedoch würde bei den bestehenden Betrieben zu einem plötzlichen, erheblichen Kapitalbedarf führen, dem insbesondere MBO-Unternehmen wohl in vielen Fällen nicht nachkommen könnten.
So begreiflich und so wünschenswert für viele betroffene Grundeigentümer die Neuregelung für den Abbau mineralischer Rohstoffe ist: Es ist unsere Pflicht als Parlamentarier, auf Gefährdungen hinzuweisen und eine Abwägung der Interessen vorzunehmen. Dazu wird uns der hoffentlich bald anstehende Spruch des Bundesverfassungsgerichtes eine wesentliche Hilfe geben können. Unsere Fraktion plädiert deshalb dafür, vor der Schaffung eines neuen Rechts das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Vielleicht beschert es uns gar auf Grund der für unsere Gemeinschaft so besonders wichtigen Umweltgesichtspunkte in Abwägung zu Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ein neues Recht in den alten Bundesländern.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Hans-Joachim Hacker [SPD]: Nur mehr Mut dazu!)


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    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sie können den Aufruf gleich ex cathedra machen, Herr Kollege Hacker. Sie haben das Wort.