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    Plenarprotokoll 12/233 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 233. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 20275A Absetzung von Tagesordnungspunkten 20275D, 20347 C Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen (Autobahnbenutzungsgebührengesetz) (Drucksachen 12/7267, 12/7896, 12/7897) Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 20276 A Elke Ferner SPD 20277 B Ekkehard Gries F D P 20278 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 20280 A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . 20280 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 20281 B Namentliche Abstimmung 20282 B Ergebnis 20299 A Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Rabattgesetzes (Rabattgesetzaufhebungsgesetz) (Drucksachen 12/6722, 12/7271, 12/7715) c) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Zugabeverordnung (Drucksache 12/6723) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (Drucksachen 12/3164, 12/7911) Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 20282 D Albert Pfuhl SPD 20284 C Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 20286 A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 20287C, 20296 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 20288 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . 20289 B Ortwin Lowack fraktionslos . . . . . . . 20290B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . 20290D Ernst Hinsken CDU/CSU 20291 B Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 20292 D Dr. Uwe Jens SPD 20293 A Josef Grünbeck F D P 20293 D Hansjürgen Doss CDU/CSU 20294 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 20294 D Walter Schöler SPD 20295 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 Renate Blank CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 20296B Ernst Hinsken CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 20297 B Namentliche Abstimmung 20298 D Ergebnis 20304 A Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Horst Gibtner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen (Magnetschwebebahnplanungsgesetz) (Drucksachen 12/7006, 12/7925, 12/7926) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über das Finanzierungskonzept der Magnetschwebebahnverbindung Berlin-Hamburg (TRANSRAPID) (Drucksachen 12/6964, 12/7925) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Ausbau der Bahnverbindungen Hamburg-Berlin (Drucksache 12/7732) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Kreuzungen mit anderen Eisenbahnen und mit Straßen (Drucksache 12/7906) Horst Gibtner CDU/CSU 20301 D Eckart Kuhlwein SPD . . 20302B, 20319 D Wolf-Michael Catenhusen SPD 20302D, 20318 C Siegfried Scheffler SPD . . . 20303C, 20307 B Dr. Margrit Wetzel SPD 20306B Horst Gibtner CDU/CSU 20306 D Jürgen Koppelin F.D.P. 20308B Horst Friedrich F.D.P. 20309 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 20311A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 20311 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20312D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 20314 A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . . 20315B Renate Blank CDU/CSU 20317B Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . 20318A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 20318D Eckart Kuhlwein SPD (Erklärung nach § 31 GO) 20320B Josef Vosen SPD (Erklärung nach § 31 GO) 20320D Ernst Waltemathe SPD (Erklärung nach § 31 GO) 20321 C Tagesordnungspunkt 10: ai) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts (Drucksachen 12/6885, 12/7263, 12/7945, 12/7946) a2) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 12/6054 Nr. 2.1) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 90/434/EWG vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter-und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten — KOM(93) 293 endg. — »Rats-Dok. Nr. 8261/93« (Drucksache 12/7945) b) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (Drucksachen 12/6699, 12/7265, 12/7850) c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts (Drucksachen 12/6721, 12/7848) d) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften betreffen (MitbestimmungsBeibehaltungsgesetz) (Drucksache 12/3280) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 III — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften betreffen (Mitbestimmungs-Beibehaltungsgesetz) (Drucksachen 12/4532, 12/7735) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sicherung der Tarifautonomie (Drucksachen 12/4818, 12/7735) Joachim Gres CDU/CSU 20323 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD 20325 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20328A Hans-Eberhard Urbaniak SPD 20328B, 20331A, 20332 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 20328D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 20330 B Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . . 20331 D Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . 20333 B Dr. Otto Graf Lambsdorff (Erklärung nach § 31 GO) 20334A Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Siegfried Hornung, Dr. Hans Stercken, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Ina Albowitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den deutschen Auslandsrundfunk (Drucksachen 12/7401, 12/7927, 12/7928) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Nationaler Hörfunk zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Glotz, Günter Verheugen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neugestaltung der deutschen Rundfunklandschaft (Drucksachen 12/3623, 12/2749, 12/6698) Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . . 20336A Günter Verheugen SPD 20338 B Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU . 20339 D Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 20341 A Günter Verheugen SPD 20342 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 20343 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. 20343 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20344 A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 20345 A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20345 C Tagesordnungspunkt 25: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 12/7777) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zeitgesetzes (Drucksache 12/7631) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 19. November 1991 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (Drucksache 12/7846) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu internationalen Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets und des Nordostatlantiks (Drucksache 12/7847) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Drucksache 12/7506) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Dezember 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia zur Vermeidung der Doppel- IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 12/7771) 20346C Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/7842, 12/7910) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. April 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Lettland über die Seeschiffahrt (Drucksache 12/7769) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (Drucksache 12/7770) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes (Drucksache 12/7909) e) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brand-Stiftung (Drucksache 12/7880) f) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 12/7924) 20347A Tagesordnungspunkt 26: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 1. Februar 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und Rumänien (Drucksachen 12/7010, 12/7787) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 8. März 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien (Drucksachen 12/7012, 12/7851) c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (Gesetz zu dem Übereinkommen zum Schutz grenzüberschreitender Wasserläufe) (Drucksachen 12/7190, 12/7913) e) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 27. November 1992 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Drucksache 12/6364) — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ölschadensgesetzes (Drucksachen 12/6373, 12/7602) f) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Rechtsfriedens und zur Bekämpfung des Schlepperunwesens (Drucksachen 12/5683, 12/7827) g) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und zur Änderung von Vorschriften auf den Gebieten der Land- und Ernährungswirtschaft (Drucksachen 12/7133, 12/7853, 12/7854) h) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Markenrechts und zur Umsetzung der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsreformgesetz) (Drucksachen 12/6581, 12/7671, 12/7679) j) — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes (Drucksache 12/7262) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 V — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung des Handelsgesetzbuches (Drucksachen 12/7570, 12/7912) k) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1990 über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten (Drucksachen 12/6916, 12/7889) 1) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zu weiteren Übereinkünften (Drucksachen 12/6477, 12/7957, 12/7958) m) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Andres, Peter Büchner (Speyer), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mitbestimmungsrechte der Zivilbeschäftigten bei den Alliierten Stationierungsstreitkräften (Drucksachen 12/2138, 12/7464) n) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung des bundeseigenen Grundstückes in München an der Heidemannstraße (Drucksachen 12/7146, 12/7624) o) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Veräußerung bundeseigener Liegenschaften im Wert von mehr als 30 Mio. DM hier: Ehemalige NVA-Kaserne in Zwik-kau, Werdauer Straße (Drucksachen 12/7311, 12/7626) p) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1992 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 12/4844, 12/7627) q) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße (Drucksachen 12/6902 Nr. 2.51, 12/7636) r) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße (Drucksachen 12/6970 Nr. 13, 12/7637) s) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen für Straßenfahrzeuge über 3,5 Tonnen im innergemeinschaftlichen Verkehr (Drucksachen 12/6970 Nr. 14, 12/7652) t) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Beseitigung der rechtlichen Hindernisse für die Verwendung des ECU (Drucksachen 12/6231, 12/7663) u) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 153 zu Petitionen (Drucksache 12/7698) v) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 154 zu Petitionen (Drucksache 12/7699) 20347 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Dezember 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 12/7771, 12/7894) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Juli 1993 über den Rechtsstatus des internationalen Suchdienstes in Arolsen (Drucksachen 12/6824, 12/7903) VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 c) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Förderung des Einsatzes biologisch schnell abbaubarer Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten (Drucksache 12/7915) . . . 20350B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/7821 vom 10. Juni 1994 — Sonderwünsche des Bundeskanzlers für die Unterbringung anläßlich der Reise zum EUGipfeltreffen nach Korfu; Kosten MdlAnfr 6, 7 Stephan Hilsberg SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . . 20353 A Ausschluß des amerikanischen Jazzpianisten Chick Corea von einer Sportveranstaltung in Stuttgart wegen dessen Zúgehörigkeit zur Scientology-Kirche MdlAnfr 28 Birgit Homburger F.D.P. Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . . 20353 D ZusFr Birgit Homburger F.D.P. . . . . . 20354 A Bewertung neofaschistischer Tendenzen in Italien; Forderung der Neofaschisten nach Revision des Grenzvertrages mit Jugoslawien MdlAnfr 31, 32 Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin Helmut Schäfer AA 20354B, 20355 B ZusFr Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20354C, 20355 B ZusFr Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20354 D Tagesordnungspunkt 12: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Wohnungspolitische Bilanz der Bundesregierung b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Wohngeld- und Mietenbericht 1993 (Drucksachen 12/7153, 12/7922) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Otto Reschke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für einen Wechsel in der Wohnungspolitik (Drucksachen 12/5578, 12/6598) d) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Erstes Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksachen 12/7054, 12/7923, 12/7943) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Achim Großmann, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes (Drucksachen 12/6746, 12/7923) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dieter Maaß (Herne), Achim Großmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus (Drucksachen 12/4301, 12/7921) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Mietenmoratorium für die preisgebundenen Wohnungen in Ostdeutschland — weitere Maßnahmen für ein sozial verträgliches und überschaubares Mieten-system in Deutschland (Drucksache 12/7856) Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 20356C, 20373 C Achim Großmann SPD . . . 20360B, 20378B Jürgen Sikora CDU/CSU 20361A Peter Götz CDU/CSU 20362 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . 20363 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 20366B Peter Conradi SPD . . . . . . . . . 20367 A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . 20367 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 20369A, 20379B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20370 D Iris Gleicke SPD 20371D, 20373 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 VII Hans Raidel CDU/CSU 20373 D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . 20375C, 20378C, 20382 C Joachim Günther F.D.P. (Plauen) (Erklärung nach § 30 GO) 20379 A Rolf Rau CDU/CSU 20379 C Dieter Maaß (Herne) SPD . . . 20381B, 20382 D Peter Götz CDU/CSU 20382 D Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung eines Gesetzes über das Ausländerzentralregister (Drucksachen 12/6938, 12/7520, 12/7601, 12/7944) Meinrad Belle CDU/CSU 20385 B Dorle Marx SPD 20386 A Cornelia Schmalz-Jacobsen F D P 20387 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 20388 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20389 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 20390 A Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Medizinprodukten (Medizinproduktegesetz) (Drucksachen 12/6991, 12/7930) Wolfgang Zöller CDU/CSU 20391 A Antje-Marie Steen SPD 20392 A Detlef Parr F.D.P. 20393 D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 20394 D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Staatssekretärin BMG 20395 B Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/7430, 12/7902, 12/7942) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Druck-. sachen 12/6605, 12/7902) Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 20397A, 20406B Josef Hollerith CDU/CSU 20397 A Doris Odendahl SPD 20398 A Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . 20400 A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 20400B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 20401 C Dirk Hansen F D P. 20401 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesmini- ster BMBW 20402 C Eckart Kuhlwein SPD 20404 B Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 20404 C Stephan Hilsberg SPD 20404 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . 20405 C Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (Drucksachen 12/6992, 12/7929) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen), Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einsatz der Gentechnik und anderer neuartiger biotechnologischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion (Drucksachen 12/3463, 12/7261) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Lennartz, Susanne Kastner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vermeidung und Verhinderung von Planzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln (Drucksache 12/7742) Editha Limbach CDU/CSU 20408B Antje-Marie Steen SPD 20409A Dr. Bruno Menzel F D P 20410 D Lieselott Blunck (Uetersen) SPD 20412A Dr. Bruno Menzel F D P 20413 A Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 20414 A Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . 20415 D Antje-Marie Steen SPD 20415 D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 20416C VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. November 1991 zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) (Drucksachen 12/7268, 12/7914) Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 20417 C Horst Kubatschka SPD 20418B Birgit Homburger F D P 20420 A Horst Kubatschka SPD 20421 B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 20421 C Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 12/6911, 12/7115, 12/7793) 20422 C Nächste Sitzung 20422 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20423* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Horst Friedrich (F.D.P.) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Erhebung von Autobahnbenutzungsgebühren (Tagesordnungspunkt 7) . . . .. . . . . 20423 * C Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über das Rabattaufhebungsgesetz (Tagesordnungspunkt 8) Jürgen Augustinowitz CDU/CSU. . 20423* D Klaus Bühler (Bruchsal) CDU/CSU . . . 20424* A Arno Schmidt (Dresden) F.D.P. . . . . . 20424* B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 20424* C Wolfgang Zöller CDU/CSU 20424* D Otto Hauser (Esslingen) CDU/CSU . . 20425* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf eines Magnetschwebebahngesetzes (Tagesordnungspunkt 9) . 20425* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (a — Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, b — Beschlußempfehlung zum Zehnten Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2) Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20425* B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (a — Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes, b — Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Einsatz der Gentechnik und anderer neuartiger biotechnologischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion, c — Antrag: Vermeidung und Verhinderung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln) Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 20425* D Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRUNEN 20427* A Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes) Erich G. Fritz CDU/CSU 20427* D Marita Sehn F.D.P. 20429* D Hermann Bachmaier SPD 20430* B Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20431* D Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 20432* C Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 20433' C Anlage 8 Vermarktung der zivilen Nutzung des Flugplatzes Bitburg; Belastung der US-Air-Base Spangdahlem und des Flughafens Bitburg mit Altlasten MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/7821 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 20434* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 IX Anlage 9 Entwicklung neuer, sog. sauberer Atomwaffen in Rußland, die nicht dem Atomwaffensperrvertrag oder anderen Verträgen unterliegen MdlAnfr 26 — Drs 12/7821 — Claus Jäger CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 20435* B Anlage 10 Mutwillige Beschädigung der Begegnungsstätte des Deutschen Freundschaftskreises in Gleiwitz (Polen) MdlAnfr 27 — Drs 12/7821 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 20435* C Anlage 11 Ausländische Reaktionen auf die beabsichtigte Verwendung von hochangereichertem Uran im künftigen Forschungsreaktor München II; Vereinbarkeit einer möglichen Weigerung der USA zur Lieferung des Urans mit dem Atomwaffensperrvertrag MdlAnfr 29, 30 — Drs 12/7821 — Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 20435* C Anlage 12 Tod des aus Deutschland abgeschobenen indischen Bürgers Singh MdlAnfr 33 — Drs 12/7821 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 20436* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 20275 233. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 16. 6. 94 ' Bartsch, Holger SPD 16. 6. 94 Berger, Hans SPD 16. 6. 94 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 16. 6. 94 ' Wilfried Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 16. 6. 94 Brähmig, Klaus CDU/CSU 16. 6. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 16. 6. 94' Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 16. 6. 94 Fuchs (Verl), Katrin SPD 16. 6. 94 Gallus, Georg F.D.P. 16. 6. 94 Geiger, Michaela CDU/CSU 16. 6. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 16. 6. 94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 16. 6. 94 Dr. Klejdzinski, SPD 16. 6. 94 Karl-Heinz Koschnick, Hans SPD 16. 6. 94 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 16. 6. 94 Günther Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 16. 6. 94 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 16. 6. 94 Marten, Günter CDU/CSU 16. 6. 94 ' Dr. Matterne, Dietmar SPD 16. 6. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 16. 6. 94 ' Reinhard Michels, Meinolf CDU/CSU 16. 6. 94 ' Dr. Müller, Günther CDU/CSU 16. 6. 94 ' Dr. Probst, Albert CDU/CSU 16. 6. 94 ' Purps, Rudolf SPD 16. 6. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 16. 6. 94 Susanne Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 16. 6. 94 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 16. 6. 94 Reichenbach, Klaus CDU/CSU 16. 6. 94 Reimann, Manfred SPD 16. 6. 94 ' Reschke, Otto SPD 16. 6. 94 Richter (Bremerhaven), F.D.P. 16. 6. 94 Manfred Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 16. 6. 94 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 16. 6. 94 ' Schell, Manfred CDU/CSU 16. 6. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 16. 6. 94 ' Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 16. 6. 94 Reinhard Schwarz, Stefan CDU/CSU 16. 6. 94 Simm, Erika SPD 16. 6. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 16. 6. 94 Dr. Soell, Hartmut SPD 16. 6. 94 ' Dr. Sperling, Dietrich SPD 16. 6. 94 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 16. 6. 94 Steiner, Heinz-Alfred SPD 16. 6. 94 ' Szwed, Dorothea CDU/CSU 16. 6. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terborg, Margitta SPD 16. 6. 94 * Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 16. 6. 94 * Friedrich Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 16. 6. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 16. 6. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 16. 6. 94 Helmut Wimmer (Neuötting), SPD 16. 6. 94 Hermann Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 16. 6. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 16. 6. 94* Torsten Zierer Benno CDU/CSU 16.6.94* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Horst Friedrich (F.D.P.) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Erhebung von Autobahnbenutzungsgebühren (Tagesordnungspunkt 7) Bei den Beratungen zu dem o. g. Gesetz wurde entgegen den ausdrücklichen Vorschlägen der Verkehrspolitiker keine Zweckbindung des Gebührenaufkommens für den Verkehrshaushalt vorgesehen. Wenn ich trotz dieser Tatsache, die ich für falsch halte, dem Gesetz meine Zustimmung geben werde, ist dies ausschließlich darauf zurückzuführen, daß erstmals auch der ausländische Schwerlastverkehr für die Benutzung der deutschen Infrastrukturen eine Gebühr entrichten muß. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über das Rabattaufhebungsgesetz (Tagesordnungspunkt 8) Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU): Dem Rabattderegulierungsgesetz werde ich nicht zustimmen. Ich sehe die Gefahr, daß viele kleine und mittlere Einzelhändler in ihrer Existenz gefährdet werden könnten. Im übrigen sehe ich nicht, wie durch dieses Gesetz zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Die am 20. April 1994 durchgeführte Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Aufhebung des Rabattgesetzes hat deutlich gemacht, daß die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen einer Aufhebung des Rabattgesetzes kritisch gegenübersteht. Der jetzige Gesetzesvorschlag ist mit heißer Nadel genäht worden. Ich bin daher dafür, daß in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages das gesamte Wettbe- 20424 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 werbsrecht aufgrund von ausgewogenen und gründlichen Analysen überprüft wird. Klaus Bühler (Bruchsal) (CDU/CSU): Das heute zur Abstimmung anstehende Rabattgesetz ist für mich — auch in der Form des nunmehr gefundenen Kompromisses — nicht akzeptabel. Die Stellungnahmen der Experten, die in der Anhörung am 20. April dieses Jahres zu Wort kamen, haben sehr deutlich gemacht, daß das Rabattgesetz als wesentlicher Bestandteil unseres Wettbewerbsrechts zu gelten hat. Ein Deregulierungsverfahren, das sich nur eine gesetzliche Regelung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes herausgreift, führt zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrungen. Es ist — das hat die Anhörung gezeigt — nicht zu bestreiten, daß die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes die Großunternehmen zu Lasten der kleinen Facheinzelhändler — immerhin handelt es sich hierbei um eine Gruppe von 400 000 Einzelhändlern mit etwa drei Millionen Beschäftigten — bevorzugt. Diese Konzentrationswirkung wäre für viele Verbraucher mit weiteren Nachteilen verbunden, denn die Versorgung in den ländlichen Räumen würde in Mitleidenschaft gezogen. Im übrigen sollte auch die Verbraucherschutzfunktion des Rabattgesetzes nicht übersehen werden, die — wie der Vertreter des Bundesgerichtshofes in seiner Stellungnahme ausgeführt hat — den Kunden gegen irreführendes Preisgebaren des Handels schützen soll. Die beiden vorgenannten Argumente — die Konzentrationswirkung zu Lasten der kleinen Unternehmen sowie der teilweise Verlust des Verbraucherschutzes — geben mir Veranlassung, mich bei der Abstimmung über den Koalitionsentwurf zur Aufhebung des Rabattgesetzes der Stimme zu enthalten. Amo Schmidt (Dresden) (F.D.P.): Ich kann dem Koalitionsentwurf des Rabattderegulierungsgesetzes nicht zustimmen. Trotz Änderungen bleibt es faktisch bei einer Aufhebung des bisherigen Rabattgesetzes. Mit der Beibehaltung des Verbots von Gesamtumsatzrabatten wird ohne Zweifel den Befürchtungen des mittleren und kleineren Einzelhandels Rechnung getragen. Dennoch bleiben gravierende Mißstände bestehen, die in ihrer Wirkung sowohl auf die bundesdeutsche Einzelhandelslandschaft als auch den Kunden nicht lange auf sich warten lassen werden. Dazu gehört das Problem der Werbung mit Rabatten, die nachgewiesene Suggestivkraft solcher Werbung, die den Prinzipien der Preisklarheit und Preiswahrheit zuwiderläuft. Große Unternehmen werden zudem durch ihre umfassenderen Möglichkeiten preisintensiver Formen der Rabattwerbung einen ungleich größeren Nutzen davontragen. Die Zentrale gegen den Unlauteren Wettbewerb hat es im Rahmen der Anhörung am 20. April auf den Punkt gebracht: Es entstünde auf jeden Fall mehr Freiheit für irreführende Werbung. Zum Problem der Mondpreise: Im deutschen Einzelhandel herrscht ein überaus scharfer Preiswettbewerb. In weiten Teilen des Einzelhandels führt dies zu nur sehr mageren Renditen. Wer hier vernünftig kalkulieren will, kommt nicht umhin, bei seiner Preisgestaltung eine Rabattspanne gegenüber dem Endverbraucher zu berücksichtigen. Ich teile nicht die Auffassung der Initiatoren des Gesetzes, die glauben, dieses Problem zu erwartender Mondpreise durch die Änderung von § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb befriedigend lösen zu können. Wie in den meisten Fällen, so wird auch in diesem ein Verstoß gegen diesen UWG-Paragraphen nur sehr schwer nachzuweisen sein, es sei denn, man entschließt sich zur Einrichtung einer regelrechten „Preisschnüffelbehörde". Ein Letztes: Ich finde es erschreckend, daß die Probleme des mittelständischen Einzelhandels speziell in den neuen Bundesländern nicht genügend Berücksichtigung gefunden haben. Der Aufbau und die Festigung mittelständischer Strukturen im ostdeutschen Einzelhandel werden durch eine Abschaffung des Rabattgesetzes — und eine solche bedeutet trotz einiger Modifizierungen das vorliegende Gesetz! — nachhaltig behindert. Kein qualifizierter Arbeitsplatz wird hierdurch geschaffen, sondern etliche in ihrer Grundlage unnötig gefährdet. Alois Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU): Als Vertreter eines ländlichen Wahlkreises habe ich die mir dort insbesondere von Einzelhändlern vorgetragenen Bedenken gegen eine Aufhebung des Rabattgesetzes sehr ernstgenommen, sowohl die Sorge vor unlauterem Wettbewerb durch Mondpreise als auch die Angst vor ruinöser Konkurrenz durch Großbetriebe. Das jetzt vorliegende Deregulierungs-, nicht Aufhebungsgesetz wird durch Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb flankiert, die die Forderung von Mondpreisen verhindern soll. Das Verbot von Gesamtumsatzrabatten mindert die Sorge vor Konzentrationsprozessen. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen und der Tatsache, daß das Vorhaben nochmals überprüft werden soll — die Bundesregierung ist aufgefordert, bis Ende 1996 über die Erfahrung mit diesem Gesetz zu berichten, vor allem über Auswirkungen auf die Tourismusbranche — glaube ich, daß den Hauptbedenken der Einzelhändler Rechnung getragen wurde. Ich habe deshalb dem Gesetz zugestimmt. Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Aus folgenden Gründen kann ich dem Rabattderegulierungsgesetz nicht zustimmen: Die Anhörung zur Aufhebung des Rabattgesetzes hat gezeigt, daß es nicht sinnvoll ist, aus dem Gefüge Preisangabenverordnung/Zugabenverordnung/UWG den Baustein Rabattgesetz herauszunehmen. Das Rabattgesetz leistet einen wichtigen Beitrag für Preisklarheit und Preiswahrheit. Dies dient dem Interesse der Verbraucher. Ich befürchte, daß insbesondere ältere Mitbürger einer Preisübervorteilung ausgesetzt werden. Die Preisangabenverordnung wird mit der Deregulierung des Rabattgesetzes ihre Wirkung weitgehend verlieren. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 20425* Des weiteren ist für mich die Ausnahmeklausel von Gesamtumsatzrabatten zu weit gefaßt. Dies höhlt das Verbot faktisch aus und stellt somit eine Gefährdung bzw. große Benachteiligung mittelständischer Einzelhändler dar. Otto Hauser (Esslingen) (CDU/CSU): An der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf zur Aufhebung des Rabattgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Rabattgesetzes werde ich nicht teilnehmen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) zur Abstimmung Über den Entwurf eines Magnetschwebebahngesetzes (Tagesordnungspunkt 9) Weder aus verkehrspolitischen noch aus finanziellen Gründen bin ich von dem Projekt überzeugt. Es geht heute bei der Entscheidung für die Magnetschwebebahn nicht um eine Beurteilung der Technologie des Transrapid. Es geht um ein konkretes Projekt, das ich für verkehrspolitisch fragwürdig halte. Völlig ungeklärt ist die Frage: Wie soll eigentlich die Anbindung an den Endpunkten in Hamburg und Berlin stattfinden, und welche Folgekosten und welcher Folgeverkehr sind damit eigentlich verbunden? Auch für die geplante Finanzierung müssen erhebliche Bedenken angemeldet werden. Das Risiko tragen nicht private Betrieber, sondern allein der Steuerzahler. Zu diesen Bedenken kommen umweltpolitische Bedenken hinzu. Daher ist es mir nicht möglich zuzustimmen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (a — Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, b — Beschlußempfehlung zum Zehnten Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2) Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Den Gesetzentwurf ist eine Halbheit. Eine Halbheit der Art, zu der es überall dort kommt, wo an den Symptomen eines Notstandes herumkuriert wird, statt seine Wurzeln aufzusuchen und angemessen zu behandeln. Ich habe damit auch eingeräumt, daß der Entwurf eine ganze Reihe positiver Elemente enthält. Die Aufhebung der Altersgrenze bei Studierenden ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die Anpassung der Sozialpauschalen, die Erweiterung von Freibeträgen für Alleinerziehende — all das sind offenkundige Verbesserungen. Auch die Umsetzung des Grenzgängerurteils des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Oktober 1990 oder die Aufnahme eines Rechtswissenschaftlers und vor allem eines Vertreters des Deutschen Studentenwerks in den BAföG-Beirat können nur begrüßt werden. Auch die sechs Kernelemente der vom Gesetz angestrebten Problemlösungen sind in sich gespalten: Drei Erleichterungen für die BAföG-Betroffenen stehen drei Einschränkungen gegenüber, nämlich die Teilaussetzung der Freibetragsregelung, die Verzinsung von Bußgeldbeträgen und die Einführung einer neuen Zwischenprüfung nach dem zweiten Fachsemester. Die Bedingungen der letzteren sind übrigens so vage formuliert, daß ich mich als ehemaliger Hochschullehrer nur beglückwünschen kann, an einem so seltsamen Vorhaben nicht mehr beteiligt zu sein. Der entscheidende Kritikpunkt aber ist der sozialpolitische: Eine Anpassung an die Steigerung der Lebenshaltungskosten findet nicht statt. Gleichzeitig aber wird bei Familien und studierenden Kindern Kindergeld gestrichen, wenn deren Einkommen aus Nebentätigkeiten zusammen mit BAföG-Geldern 750,— DM brutto übersteigt. Nach Berechnungen des Deutschen Studentenwerkes sind hiervon Eltern von mindestens 180 000 Studierenden betroffen. BAföG ist ein Gesetz, das die immer neue Anpassung der von ihm vorgesehenen Leistungen vorschreibt. Genau diesem Sinn zuwider läuft der Inhalt des Regierungsentwurfs. Wenn die Regierung den Betroffenen erklärt, die Kürzungen und die Nichtanpassung seien ein vertretbarer Beitrag der Auszubildenden zu zwingend notwendigen Sparmaßnahmen, dann ist die Logik dieser Aussage so gut wie wenn Eltern ihren Kindern erklärten: Wir kaufen euch keine warmen Wintersachen, und wenn ihr euch erkältet, dann ist das ein zumutbarer Beitrag zum Sparbudget der Familie. Ich stimme dem Urteil des Bundesrates uneingeschränkt zu „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unausgewogen, sozial nicht vertretbar und kontraproduktiv im Hinblick auf die von Ländern und Bund angestrebte Studienstrukturreform." Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (a — Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, b — Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Einsatz der Gentechnik und anderer neuartiger biotechnologischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion, c — Antrag: Vermeidung und Verhinderung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln) Dr. Ursula Fischer (PDS/Linke Liste): Das hier zur Debatte stehende Gesetz ist auf die Verbesserung des 20426* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 Gesundheits- und Verbraucherschutzes gerichtet und kann in seinen Grundintentionen nur befürtwortet werden. Mit diesem vorliegenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes werden weitere europäische Richtlinien, die sich auf kosmetische Mittel, sonstige Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse beziehen, in nationales Recht umgesetzt. Das geschieht in erster Linie durch die Umgestaltung entsprechender Ermächtigungen. So kann das Bundesministerium für Gesundheit künftig vorschreiben, daß die Hersteller von kosmetischen Mitteln verpflichtet sind, über die von ihnen verwendeten gesundheitlich relevanten Stoffe Angaben bereitzuhalten und entsprechende Auskunft zu geben. Wichtig ist beispielsweise auch, daß das BMG nunmehr berechtigt ist, Höchstmengen für Stoffe festzulegen, die in bestimmten Bedarfsgegenständen enthalten sein dürfen. Darüber hinaus wird künftig durch eine spezielle Vorschrift die Strafbewehrung von unmittelbar geltendem europäischen Recht durch den Erlaß einschlägiger Rechtsverordnungen ermöglicht. Die wohl wichtigste Neuregelung besteht jedoch in der Einrichtung eines planmäßig und ständig arbeitenden Meß- und Beobachtungssystems für Lebensmittel, des sogenannten „Lebensmittel-Monitorings". Das ist zweifellos vom Standpunkt des gesamten vorbeugenden Gesundheitsschutzes ein beträchtlicher Fortschritt. Eine Reihe von Ländern verfügt hier bereits über Erfahrungen, und die Bundesrepublik ist gut beraten, diese gewissermaßen nachholende Modernisierung auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts nunmehr vorzunehmen. In routinemäßig sich wiederholender Form werden damit künftig die Konzentrationen von gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen oder bestimmten Pilzgiften sowohl anhand von repräsentativen Proben als auch in der Gesamtnahrung gemessen und bewertet. Soweit so gut und begrüßenswert. Leider trifft aber auch die Feststellung zu, daß mit diesem Gesetz in erheblichem Umfang Möglichkeiten verschenkt wurden, auch andere, dringlich anstehende Verbesserungen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes auf dem Gebiet der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände vorzunehmen. Um nur einiges zu nennen: Nicht genutzt wurden beispielsweise die Chancen, die öffentliche Zigarettenwerbung zu verbieten oder doch wenigstens weitere deutlich Einschränkungen zu veranlassen oder die Kennzeichnung, vor allem aber auch die Kontrolluntersuchungen bei solchen Lebensmitteln deutlich zu erweitern, die letztlich nur aufgrund von Ausnahmeregelungen zugelassen sind. Gegenwärtig können bekanntlich oft weder die Überwachungsbehörden noch gar die Verbraucher überhaupt erkennen, daß sie es mit solchen Lebensmitteln zu tun haben. Ähnliches gilt für eindeutigere und strengere Kennzeichnungsvorschriften für verschiedene Inhalts- und Hilfsstoffe bei kosmetischen Mitteln, aber auch bei solchen täglichen Bedarfsgegenständen wie Waschmitteln und Textilien. Dringend nötig sind auch entsprechende Impulse, um die vielerorts lückenhafte personelle Besetzung und fachliche Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der praktischen Lebensmittelkontrolle nachhaltig zu verbessern. Sehr im argen liegt bekanntlich nach wie vor auch das Gebiet der öffentlichen Informationen und Warnungen, Rückrufaktionen und der gegenseitigen Information der Behörden untereinander bei drohenden gesundheitlichen Gefährdungen durch bestimmmte Produkte. Die Unsicherheiten, die in dieser Hinsicht erst kürzlich wieder beim „BabynahrungsSkandal" zutage getreten sind, haben das erneut gezeigt. So ist das Gesetz in vieler Hinsicht leider auch das Ergebnis von verpaßten Chancen. Bei seiner Verabschiedung werde ich mich daher der Stimme enthalten. Nur kurz kann ich auf den Einsatz der Gentechnik und anderer neuartiger biotechnologischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion eingehen. Dieser Einsatz ist aus meiner Sicht nicht nur entbehrlich, er leitet vielmehr auch eine sehr gefährliche Entwicklung ein. Erstens. Niemand kann bestreiten, daß Folgewirkungen und Synergismen genetischer Manipulationen in keiner Weise abzuschätzen sind. Gesundheitsgefährdungen sind deshalb beim Verzehr genetisch manipulierter oder unter Mithilfe der Gentechnik erzeugter Nahrung nicht auszuschließen. Zweitens. Die Landwirtschaft wird einem wachsenden Druck der Industrie ausgesetzt, auf sozial und ökologisch nicht vertretbare Produktionsweisen zu setzen. Bereits heute ist die Abhängigkeit von Bäuerinnen und Bauern gegenüber Agro- und Chemieunternehmen nicht zu übersehen. Wie die Freisetzungen des Basta-resistenten Raps und Mais zeigen, werden diese Unternehmen über Patente und Verkaufspakete aus Saatgut und Pflanzenschutzmitteln, ihre Konzeption einer industriellen, ihnen ausgelieferten Landwirtschaft verfolgen. Drittens. Der Einsatz der Gentechnologie in der Nahrungsherstellung fördert die Armut und Abhängigkeit der „Entwicklungsländer". Auf der einen Seite sind sind aufgrund von Geldmangel und der Weltmarktstrukturen kaum in der Lage, Konkurrenztechnologien zu entwickeln, auf der anderen Seite wird ihre ohnehin unterlegene Position als Rohstofflieferanten durch die gen- oder biotechnologische Gewinnung von Rohstoffen im Norden, z. B. von Vanille, Kakao oder Zucker, weiter verschlechtert. Insgesamt spricht, abgesehen von ökonomischen Interessen der Agro- und Chemieindustrie, nichts für einen Einsatz von Gen- und Biotechnologien in der Lebensmittelherstellung. Ich lehne ihn deshalb Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 20427* grundsätzlich ab und trete für ein Verbot gentechnisch manipulierter Lebensmittel ein. Gerne bekenne ich mich dazu, über eine allgemeine Kennzeichnungspflicht — mehr ist leider nicht durchzusetzen — die Anwendung der Gentechnik zumindest in diesem Bereich verhindern zu wollen. Vera Wollenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Skandale im Lebensmittelbereich reißen nicht ab. Nahtlos ziehen Schweinepest, Kälberhormone, Rinderwahnsinn, salmonellenverseuchte Eier oder Linde in der Babynahrung durch die Schlagzeilen der Medien, und nichts passiert. Verbraucherinnen und Verbraucher sind dieser Verseuchung der Nahrungsmittel machtlos ausgeliefert. Niemand weiß noch genau, was er eigentlich ersteht, wenn er Lebensmittel kauft. Nun haben wir es auch noch mit gentechnisch manipulierten Nahrungsmitteln zu tun. Die Designer dieses neuen Lebensmittelpfades haben Schönheit und Haltbarkeit im Auge. Die moralischen und ethischen Implikationen dieses gigantischen Feldversuchs mit der pflanzlichen und tierischen Keimbahn nicht öffentlich erörtert zu haben, bleibt das historische Versäumnis dieser Bundesregierung. Seit knapp einem Monat ist in den USA die Gen-Tomate in den Regalen der Supermärkte zu finden. Zwar noch teuer, aber es gibt sie — die Tomate, die schön rot bleibt, deren künstliches Gen allen natürlichen Angriffen auf ihr gutes Aussehen widersteht. Die Nahrungsmittelhersteller kündigen an, innerhalb der nächsten Jahre etwa 50 gentechnisch veränderte Lebensmittel auf den Markt zu bringen. Heute haben wir erneut darüber zu entscheiden, ob für die Verbraucherinnen und Verbraucher die gentechnische Manipulation erkennbar sein soll oder ob die traditionelle Geheimhaltungspolitik öffentlicher Verwaltung fortgesetzt wird. Schon jetzt belegen Umfragen, daß gentechnische Lebensmittel nicht akzeptiert werden und in die Informationspolitik der Bundesregierung keinerlei Vertrauen besteht. Es ist ganz schön verwerflich, wenn diese Regierungskoalition meint, sie könne den Verbraucherinnen und Verbrauchern die freie Entscheidungsmöglichkeit beim Kauf von gentechnisch veränderten Lebensmitteln vorenthalten. Hier sind ethisch-moralische Fragen angesprochen, deren Tragweite und Entscheidung dem einzelnen Bürger und der einzelnen Bürgerin überantwortet werden müssen. Hieraus ergeben sich eine Reihe von Verpflichtungen, die im Rahmen der Europäischen Union bzw. im Lebensmittelgesetz durchgesetzt werden müssen: Der Schutz von Mensch und Natur muß alleiniger Zweck eines Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten sein. Wirtschaftliche Interessen sind angesichts der spezifischen Risiken der Gentechnik nicht berücksichtigungsfähig. Alle Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die auf gentechnsich veränderten Organismen beruhen, einschließlich der Enzyme, müssen auf der Ebene der Europäischen Union unter die Novel-food-Verordnung fallen. Zulassungsverfahren sind so auszugestalten, daß die menschliche Gesundheit und der Schutz der Umwelt Vorrang genießen. Dies beinhaltet Umweltverträglichkeitsprüfungen und Unbedenklichkeitsprüfungen. Rückholbarkeit und ein frühzeitiges Warnsystem müssen gewährleistet werden. Offenheit und Öffentlichkeit sind unerläßliche Voraussetzungen für Zulassungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger sind daher bei Zulassungsverfahren formell zu beteiligen. Hierzu ist der Informationszugang zu sichern und ein rechtlicher Status zu gewährleisten, der eine kompetente Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht. Verbraucher- und Umweltschutzverbände brauchen Gestaltungsrechte, die eine Einflußnahme auf Entscheidungsprozesse ermöglichen. Entscheidungen über die Zulassungen von Lebensmitteln, die unter die Novel-food-Verordnung und gegebenenfalls analog unter das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz fallen, sind zu veröffentlichen. Das gleiche gilt für Ergebnisse der durchgeführten Sicherheitsprüfung. Schließlich gehört zu einer informierten Öffentlichkeit auch, daß alle Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, eindeutig gekennzeichnet werden. Dies kann durch den plakativen Aufdruck „gentechnisch verändert" auf dem betreffenden Lebensmittel und durch spezifische Angaben geschehen. Eine genaue Kennzeichnung begründet sich aus der Pflicht, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung und Irreführung zu schützen. Ohne Information ist eine kompetente Kaufentscheidung nicht möglich. Die Kennzeichnung ist auch deshalb unerläßlich, weil hier moralische und ethische Fragen angesprochen sind, die durch die Bürgerinnen und Bürger selbst entschieden werden müssen. Was wir brauchen, ist nicht nur eine Reform des Lebensmittelrechts, sondern ein grundsätzlicher Perspektivwechsel hinsichtlich der Art und Weise der Erzeugung unserer Nahrungsmittel. Ein solcher Perspektivwechsel muß Rücksichtnahme auf die Natur, die Produktionsweise der Länder des Südens und die künftigen Generationen einschließen. Das in dem Gesetzentwurf neu aufgenommene Lebensmittelmonitoring ist zwar uneingeschränkt zu begrüßen. Es erfüllt seinen Zweck aber nur, wenn wir in Zukunft den Einsatz von Schwermetallen, Pflanzenschutzmitteln und Chemikalien so begrenzen, daß sie von der Erwachsenen- bis hin zur Babynahrung nicht mehr auftreten. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes) Erich G. Fritz (CDU/CSU): Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine notwendige Voraussetzung 20428* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 für die administrative Umsetzung der künftigen EUVerordnung für die Exportkontrolle von zivil und militärisch verwendbaren Gütern. Das Bundesausfuhramt soll ermächtigt werden, auf der Grundlage der künftigen EG-Verordnung Exportgenehmigungen zu erteilen. Darüber hinaus werden die Befugnisse der Kartellbehörden auf die Überwachung von Rechtsakten der Europäischen Union im Bereich des Außenwirtschaftsrechts erweitert. Ein Kernelement der Anderung ist die Verlängerung der Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes, mit denen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingeschränkt werden kann, um schwerwiegende Kriegswaffen- und Ausfuhrdelikte zu verhindern. Im Falle eines begründeten Verdachts auf bevorstehende illegale Ausfuhren soll ein Eingriff des Staates möglich sein. Wie schon vor zwei Jahren haben die Sozialdemokraten auch dieses Mal verfassungsrechtliche und andere schwerwiegende Bedenken gegen diese Regelung vorgebracht. Und wie schon vor zwei Jahren haben wir eine Anhörung von Sachverständigen zu dieser Problematik durchgeführt. Schon in der Anhörung vom November 1991 und der darauffolgenden ausführlichen Debatte Anfang 1992 zeigte sich, daß die Regelung rechtsstaatlich außerordentlich sorgfältig ausgestaltet wurde und daß es notwendig und sinnvoll ist, die sogenannte Vorfeldaufklärung des Zollkriminalamtes zu verbessern. Auch die auf Drängen der SPD neuerlich durchgeführte Anhörung am 19. Mai hat zweifelsfrei ergeben, daß die verfassungsrechtlichen Bedenken von seiten der Opposition von den Sachverständigen nicht bestätigt werden konnten. Die verfassungsrechtliche Bewertung hat vielmehr ergeben, daß die Gebote der Bestimmtheit, der Geeignetheit und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verletzt werden. Auch dem Verbot des Übermaßes staatlicher Eingriffe wird Rechnung getragen. Die Anhörung zeigte, daß in der bisherigen Verwaltungspraxis grundsätzlich positive Erfahrungen mit den getroffenen Überwachungsmaßnahmen gemacht werden konnten. Allerdings ist die Erprobungsphase von nicht einmal zwei Jahren zu kurz gewesen, um eine endgültige Bewertung vorzunehmen. Aus diesem Grund sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch eine Verlängerung der Probephase um zwei Jahre vor, um dann auf der Basis wirklich umfassender und ausreichender Informationen darüber befinden zu können, ob sich die Überwachungsmaßnahmen in der Praxis auch über einen hinreichend langen Zeitraum bewährt haben. Insgesamt hat die Anhörung die Erwartungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die politische Notwendigkeit und die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der geplanten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes in vollem Umfang bestätigt. Niemand, der sich ernsthaft und aufrichtig mit der Gesetzesregelung beschäftigt hat, hätte ein anderes Ergebnis erwartet. Es ist mir daher, offen gestanden, auch bis heute nicht ganz klar, was die SPD mit dieser neuerlichen Anhörung, auf deren Durchführung sie vehement gedrängt hat, eigentlich bezwecken wollte. Wie dem auch sei: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wendet sich entschieden gegen alle Versuche, den Überwachungsbehörden dieses Instrument aus der Hand zu nehmen, das nachweislich in einer Reihe von Fällen zur rechtzeitigen Aufdeckung schwerwiegender Ausfuhrdelikte geführt hat und im übrigen äußerst verantwortlich gehandhabt wird. Es muß unbedingt sichergestellt sein, daß die zuständigen Behörden über wirklich effektive Mittel der Ausfuhrkontrolle verfügen. Ich glaube, wir können über alle Parteigrenzen hinweg darin übereinstimmen, daß illegale Waffengeschäfte nicht erst aufgespürt werden sollen, wenn die Ware schon die Landesgrenze überschritten hat. Und es ist dann auch konsequent, den Strafverfolgungsbehörden ein früheres Eingreifen zu ermöglichen. Ein sinnvolles und geeignetes Mittel ist dabei nun einmal die frühzeitige Kontrolle des Telefonverkehrs und des Postverkehrs. Die CDU/CSU wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, daß den illegalen Exporteuren und Handlangern des Todes das Handwerk gelegt wird. Um dies zu erreichen, sind zum einen noch abschreckendere Strafen als bisher nötig. Daher sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen Anordnungen nach § 2 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes vor. Danach soll ein Verstoß künftig mit einer Geldbuße bis zu zwei Millionen DM geahndet werden können. Zum anderen ist ein Datenaustausch des Bundesausfuhramtes mit anderen Behörden, die ebenfalls mit der Exportkontrolle von sensitiven Waren befaßt sind, dringend notwendig. Die bisherige Rechtslage hat dazu geführt, daß das Bundesausfuhramt nicht alle tatsächlich verfügbaren Informationsquellen über kritische Ausfuhrvorgänge nutzen kann. Darauf hat auch der Präsident des Bundesnachrichtendienstes in der letzten Anhörung hingewiesen. Ich glaube, wir sollten uns auch hier einig sein, daß zur Verhinderung illegaler Geschäfte und krimineller Delikte im Interesse einer wirksamen Exportkontrolle einem verbesserten Datenaustausch zugestimmt werden kann. Schließlich soll die Bundesregierung durch den Gesetzentwurf in die Lage versetzt werden, den Vereinten Nationen jährlich Ein- und Ausfuhren bestimmter Kriegswaffen zu melden. Dies erfordert die Schaffung einer Verordnungsermächtigung im Kriegswaffenkontrollgesetz für neue Meldepflichten. Ich darf darauf hinweisen, daß das VN-Waffenregister im wesentlichen auf entsprechende Bemühungen der Bundesregierung zurückgeht und immer mehr zum Kern internationaler Bemühungen um abgestimmte Kontrollregelungen wird. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei wichtige Bereiche kurz ansprechen, die für eine effektive Exportkontrolle von sensiblen Produkten von besonderer Bedeutung sind. Das ist zum einen die dringend notwendige und unverzichtbare Harmonisierung der Rüstungsexportkontrolle bei Dual-useGütern, zum anderen die existentiell wichtige europäische Kooperation im Rüstungsbereich. Eine gemeinsame europäische Regelung für die Ausfuhr sowohl militärisch als auch zivil nutzbarer Güter ist eine notwendige Voraussetzung sowohl für Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 20429* die Vollendung des Binnenmarktes wie für die im Vertrag von Maastricht vorgesehene gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik. Schon viel zu lange haben wir auf europäischer Ebene darum gerungen, auf diesem so schwierigen und sensiblen Gebiet eine einheitliche europäische Lösung zu finden. Dem besonderen Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und dem vorbildlichen Engagement des Wirtschaftsministers ist es zu verdanken, daß die Verhandlungen in Brüssel kurz vor dem erfolgreichen Abschluß stehen. Auf der Sitzung des Außenministerrates Anfang dieser Woche in Brüssel ist erneut ein wichtiger Schritt getan worden. Damit ist eine endgültige Billigung der EU-Verordnung auf der nächsten Ratssitzung greifbar nahe gerückt. Besonders begrüßenswert ist, daß es gemeinsam mit den europäischen Partnern gelungen ist, sich auf europäischer Ebene auf überraschend scharfe und restriktive Regelungen zu verständigen. Dabei hat die Position der Bundesregierung eine entscheidende Rolle gespielt. Was bis heute auf europäischer Ebene erreicht wurde, haben die wenigsten von uns zu erwarten gehofft. Diesen Erfolg der Bundesregierung sollten auch die Sozialdemokraten neidlos anerkennen. Hinsichtlich der nach einer EU-Regelung noch verbleibenden nationalen Besonderheiten fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, zwischen europäisch einheitlicher Lösung und der Notwendigkeit etwaiger nationaler Zusatzmaßnahmen abzuwägen. Sie wird prüfen müssen, ob unsere sogenannte Auffangnorm für Zulieferungen im konventionellen Rüstungsbereich auf die sensitiven Kernländer eingeschränkt werden soll (§ 5 c AWV) und ob die Dienstleistungen und der nicht dokumentierte Wissenstransfer gegenüber dem bisherigen weit gefaßten Länderkreis weiterhin kontrolliert werden sollen (§§ 45 Abs. 2, 45b AWV). Das Problem illegaler Exporte ist nicht durch eine deutsche Hypermoral zu lösen, sondern durch eine immer stärkere Verschränkung der Wirtschaft und der Integration der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in Europa. Deshalb hat es wenig Sinn, in Deutschland einen Sonderweg einzuschlagen, etwa indem die bereits bestehenden strengen nationalen Kontrollen noch weiter verschärft werden. Vielmehr muß versucht werden, die heute schon bestehenden Diskriminierungen durch einen gemeinsamen europäischen Rahmen zu vermeiden. Eine moderne hochtechnisierte Wirtschaft wie die deutsche kann sich nicht von den wichtigsten Kooperationspartnern im Bündnis abschneiden. Die Bundesregierung hat bewiesen, daß sie sich dieser Problematik bewußt und auch entschlossen zum Handeln ist. Dies zeigt der jüngste Beschluß der Bundesregierung zur Beseitigung von Hindernissen bei privaten Kooperationen, der zu Verbesserungen in der Genehmigungspolitik führt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden jetzt private Kooperationen auf Unternehmensebene regierungsamtlichen Kooperationen gleichgestellt. Und Zulieferungen in OECD-Länder, denen nur eine untergeordnete Rolle für das Fertigprodukt zukommt, sollen in einem pauschalen Verfahren geprüft und entschieden werden können. Dadurch wird die Vorhersehbarkeit, Kalkulierbarkeit und Klarheit bei den einzelnen Exportvorhaben deutlich verbessert. Damit wird die Fähigkeit zu europäischer Kooperation, die für Europa wichtig und für die deutsche Industrie mittlerweise zu einer unverzichtbaren Existenzvoraussetzung geworden ist, entschieden gestärkt. Es darf nämlich nicht sein, daß unsere europäischen Partner daran gehindert werden, mit deutschen Unternehmen wichtige Zukunftsprojekte zu planen und durchzuführen. Kooperationsströme dürfen nicht weiter an Deutschland vorbeilaufen. Deutschland darf sich in diesem Bereich nicht selbst ins Abseits stellen und lediglich die Rolle eines Zulieferers oder Juniorpartners übernehmen. Das einzige, was die Opposition zu diesem wichtigen Thema anzumerken hat, ist die üble Unterstellung — ich zitiere Herrn Bachmaier —, "daß der Beschluß der Bundesregierung eine Aufweichung der geltenden Exportverbote auf ganzer Linie bedeutet. " Herr Bachmeier, Sie wissen selbst, daß das, was Sie da geäußert haben, völlig an der Realität vorbeigeht. Wir sollten wirklich bei so einem ernsten Thema auf Polemik, gegenseitige Verleumdungen und bösartige Unterstellungen verzichten. Wir sollten lieber gemeinsam — und dazu lade ich die Opposition herzlich ein — mit vereinten Kräften nach einer politischen Lösung suchen, die den beiden zentralen Herausforderungen gleichermaßen Rechnung trägt, d. h. sowohl der Kooperationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft als auch der notwendigen verantwortlichen Nonproliferation kritischer Rüstungsgüter in die Krisengebiete dieser Welt. Der Änderungsantrag der SPD baut erneut auf den vorhin schon gewürdigten verfassungsrechtlichen Bedenken auf, die aber sind in der Anhörung völlig ausgeräumt worden; wir lehnen diesen Antrag deshalb ab. Marita Sehn (F.D.P.): Bei der Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes 1992 haben wir dem Zollkriminalamt neue Befugnisse übertragen, um die Exportkontrolle noch weiter zu verbessern. Dazu wurde das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zeitlich befristet eingeschränkt. Heute geht es darum, ob sich diese Regelung bewährt hat und ob sie verlängert werden soll. Wir haben im Wirtschaftsausschuß dazu eine Anhörung durchgeführt. Seitens des Zollkriminalamtes und der Staatsanwaltschaft wurde dabei sehr klar und eindrücklich dargestellt, mit welcher Sorgfalt, aber auch mit welchem Erfolg dieses Instrument angewandt wird. Bevor eine Überwachung eingeleitet wird, muß eine mit drei Berufsrichtern besetzte Kammer des Landgerichtes Köln zustimmen. Bisher gab es elf Fälle. Sieben Maßnahmen sind abgeschlossen. In fünf Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet. Es konnten höchst gefährliche Ausfuhren, die auch mit dem Bau von Atombomben zusammenhängen, verhindert werden. Die von der SPD vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken wurden in der Anhörung ebenso klar und eindrücklich widerlegt. Vor allem wurde deutlich, daß sich die Bedrohungslage z. B. hinsichtlich der Weiterverbreitung von Kernwaffen nicht entspannt, sondern verschärft hat. Auch diesen Zusammenhang 20430* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 müssen wir sehen, wenn wir über die Zulässigkeit einer Einschränkung von Grundrechten debattieren. Für mich hat sich aus der Anhörung zweifelsfrei noch einmal bestätigt: Wenn wir illegale Exporte verhindern wollen — und das wollen wir, wo immer möglich —, dann sind die Befugnisse des Zollkriminalamtes ein notwendiges Instrument. Sie sind auch ein geeignetes Instrument. Trotz der erst kurzen Anwendungszeit zeigt die Praxis bereits eindrucksvolle Erfolge. Die Verlängerung der Regelung zur Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses zur besseren Kontrolle und Bekämpfung illegaler Ausfuhren wird von uns deshalb unterstützt. Auch ein weiterer Punkt, der in der Novelle des AWG geregelt wird, wurde in der Anhörung als besonders notwendig herausgestellt. Es handelt sich um den Datenaustausch zwischen dem Bundesausfuhramt und anderen Behörden, etwa dem Bundesnachrichtendienst. Wir halten das für vernünftig. Im Interesse einer möglichst effizienten Exportkontrolle muß das Bundesausfuhramt alle vorhandenen Informationen auch nutzen können. Dem dient diese Regelung. Die SPD hat immer wieder versucht, auch bei der Anhörung, das Thema der Dual-use-Güter in den Vordergrund zu schieben. Die Sachverständigen in der Anhörung haben sich dem verweigert. Ich möchte mich dem anschließen. Denn das Außenwirtschaftsgesetz, über das wir hier debattieren, beinhaltet in diesem Bereich keinerlei Neuerungen. Es regelt lediglich, daß das Bundesausfuhramt auch für Genehmigungen nach einer europäischen Exportkontrollregelung für zivil und militärisch nutzbare Güter, sogenannte Dual-use-Güter, zuständig sein wird. Es schafft also die Grundlagen für die Umsetzung und Anwendung einer künftigen EG-Verordnung. Die Verhandlungen über den Inhalt einer solchen EG-Verordnung sind zweifelsohne schwierig. Uns ist daran gelegen, das Kontrollniveau hochzuhalten. Wir betrachten die Verordnung, so wie sie jetzt im Entwurf vorliegt, nur als einen ersten Schritt zu einem einheitlichen europäischen Kontrollsystem, das dann tatsächlich nationale Regelungen überflüssig machen kann. Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf hat diese EG-Verordnung aber nur am Rande zu tun. Hier geht es vielmehr darum, ein Hilfsmittel zur Verhinderung illegaler Exporte, das sich bewährt hat, weiter zu nutzen. Dazu sind wir entschlossen. Hermann Bachmaier (SPD): Anläßlich der vom Wirtschaftsausschuß durchgeführten Anhörung zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes hat der Präsident des Bundesnachrichtendienstes mitgeteilt, daß verschiedene Staaten ihre Bemühungen verstärkt hätten, illegal in der Bundesrepublik Waffen- und Rüstungstechnologien zu erstehen. Der Schwerpunkt liege dabei im Bereich der Trägersysteme, für deren Fertigung vor allem hochwertige Dual-useTechnologien benötigt werden würden. Die Ausführungen des BND-Präsidenten Porzner belegen ebenso wie vielfältige andere Erkenntnisse, daß wir äußerst wachsam sein müssen, um skrupellosen Rüstungsexporteuren rechtzeitig das Handwerk zu legen. Die bitteren Erfahrungen, die wir mit illegalen Rüstungsexporten in den Irak und nach Libyen und den legalen Rüstungsexporten in die Türkei gemacht haben, sollten uns Mahnung genug sein, um nicht erneut und immer wieder in diese todbringenden Geschäfte verstrickt zu werden. Es ist, meine Damen und Herren, nicht möglich, fein säuberlich, wie dies manche meinen, illegalen und legalen Rüstungsexport voneinander zu trennen. Wir können nicht oft genug darauf hinweisen, daß man illegalen Rüstungsexport nur dann wirkungsvoll verhindern kann, wenn wir den legalen Rüstungsexport nachhaltig einschränken. Zur Zeit vergeht aber kaum eine Woche, in der die Bundesregierung oder ihr nahestehende Politiker nicht irgendwelchen Erleichterungen für Rüstungsexporte das Wort reden. Erst in diesen Tagen hat die Bundesregierung neue Beschlüsse zu Rüstungskooperationen und Zulieferungen für die NATO- und OECD-Staaten gefaßt. Mit diesen Beschlüssen werden auch die bislang geltenden „politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 28. April 1982 in erheblichem Umfang unterlaufen. Nach allem, was wir bisher wissen, stehen danach der Zusammenarbeit deutscher Firmen mit Rüstungsfirmen in NATO- und OECD-Staaten kaum noch Exporthindernisse im Wege. Fast unbegrenzt werden Zulieferungen an Firmen in OECD-Staaten, also über das NATO-Bündnis hinaus, dann möglich, wenn die zu liefernden Teile im Bereich von 20 % des herzustellenden Endproduktes liegen. Die Folge wird eine massive Ausweitung der Rüstungsexportaktivitäten deutscher Firmen in diese Staaten sein und damit mittelbar natürlich auch eine wachsende Beteiligung deutscher Firmen an Waffen- und Rüstungslieferungen in die Krisengebiete der Welt. Die Beteuerungen der Bundesregierung, daß von diesen Exporterleichterungen die ABC-Waffen und die Trägertechnologien ausgeschlossen seien, bieten wenig Trost. Die zahlreichen militärischen Auseinandersetzungen, sei es im ehemaligen Jugoslawien, sei es in Ruanda, im Sudan oder in Somalia, werden mit konventionellen Waffen und Rüstungsgütern geführt. Betroffen von diesen grausamen Kriegen ist in aller Regel die Zivilbevölkerung. Deshalb müssen im konventionellen Bereich dieselben Beschränkungen gelten wie für Massenvernichtungstechnologien und Trägersysteme. Durch die von der Bundesregierung beschlossenen Erleichterungen wird die Gefahr wieder größer, daß wir nach den bitteren Erfahrungen der illegalen Rüstungsexporte in den Irak und nach Libyen sowie den von der Bundesregierung vorgenommenen Waffenlieferungen in die Türkei in immer mehr militärischen Krisen verstrickt werden. Bei der bevorstehenden europäischen Harmonisierung des Exports von Dual-use-Gütern droht ebenfalls die Gefahr einer Aufweichung des deutschen Rüstungsexportkontrollstandards. Wer glaubwürdig Konflikte auf der Welt eindämmen will, muß alles daran setzen, daß der Rüstungsexport beschränkt und nicht, wie dies leider durch die Bundesregierung geschieht, immer mehr ausgeweitet Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 20431* wird. Wir müssen statt dessen endlich, meine Damen und Herren, die Weichen dafür stellen, deutsche Rüstungsexporte einzuschränken und sukzessive auszutrocknen. Deshalb ist es heute notwendiger denn je, den Zunahmen von Rüstungsexporten auch verfassungsrechtlich zu begegnen. Es wäre gut, wenn, wie von uns beantragt, bald ein entsprechender Artikel in das Grundgesetz aufgenommen werden würde. Die gestern veröffentlichten Zahlen von SIPRI, dem angesehenen Stockholmer Friedensforschungsinstitut, sprechen eine deutliche Sprache: Auch im Jahr 1993 steht die Bundesrepublik an dritter Stelle der größten Waffen- und Rüstungsexporteure der Welt. Während weltweit die Rüstungsexporte zurückgingen, wird für die Bundesrepublik nach wie vor ein Exportvolumen von 3 Milliarden DM verzeichnet. Interessant ist wiederum, daß die führende Wirtschaftsexportmacht Japan in dieser wenig ruhmreichen Tabelle überhaupt nicht in Erscheinung tritt. Meine Damen und Herren, wir können der vorgelegten Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz nicht zustimmen. Wir verkennen nicht, wie wir dies ja auch in der ersten Lesung und in den Ausschußberatungen dargetan haben, daß die Novelle durchaus auch vernünftige und akzeptable Ansätze zur Lösung anstehender Probleme im Rüstungsexportbereich enthält. Wie schon anläßlich der weitgehenden Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes im Jahre 1991 dargelegt, können wir die rechtsstaatlich außerordentlich gefährlichen Abhörermächtigungen für das Zollkriminalamt in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. Wir können deshalb auch heute nicht der Verlängerung dieser Abhörermächtigungen um weitere zwei Jahre zustimmen. Wie Sie, meine Damen und Herren, aus den Beratungen wissen, geht es nicht darum, die zuständigen Ermittlungsbehörden mit den rechtsstaatlich vertretbaren Instrumentarien auszustatten, die zur Aufklärung von illegalen Rüstungsexporten geboten sind. Die §§ 39ff. des Außenwirtschaftsgesetzes stellen eine weitgehend unklar definierte und außerordentlich weitreichende Eingriffs- und Abhörermächtigung für das dem Bundesfinanzminister unterstellte Zollkriminalinstitut dar. In diesen Vorschriften wimmelt es nur so vor unbestimmten und auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen, wodurch Verfassungsgrundsätze wie das Bestimmtheitsgebot und das Übermaßverbot grob verletzt werden. Dies ist u. a. auch der Grund, weshalb das Bundesland Rheinland-Pfalz durch einen Normenkontrollantrag diese verfassungsrechtlich höchst gefährlichen Normen beim Bundesverfassungsgericht überprüfen läßt. Wir wenden uns nach wie vor dagegen, daß das Zollkriminalamt und damit auch der Bundesfinanzminister mit geradezu geheimdienstlähnlichen Vollmachten ausgestattet werden. Wir brauchen keine derart weitreichenden Methoden präventiver Ausforschung ohne einen konkreten Tatverdacht, um den illegalen Rüstungsexporteuren das Handwerk zu legen. Heute wissen wir, daß die 1990/1991 von der Koalition so hartnäckig verfolgte Abhörermächtigung für das Zollkriminalamt der erste Schritt zu den nunmehr im Verbrechensbekämpfungsgesetz enthaltenen umfassenden Abhörermächtigungen für den Bundesnachrichtendienst war. Ich bleibe dabei, daß wir alles daran setzen müssen, dem flächendeckenden Ausbau von Abhörbefugnissen, die ausschließlich dem Opportunitätsprinzip unterworfen sind, Einhalt zu gebieten. Wir dürfen es nicht zulassen, daß die Konturen zwischen geheimdienstlicher Tätigkeit und präventiven Maßnahmen verwischt werden und die Kontrolle der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft in systemwidriger Weise unterlaufen wird. Mit unserem Änderungsantrag soll erreicht werden, daß die im Bereich der Aufklärung von illegalen Rüstungsexporten erforderlichen Maßnahmen der Telefonüberwachung nach den strafprozessualen Regeln des § 100 a StPO unter der Kontrolle der an das Legalitätsprinzip gebundenen Staatsanwaltschaften durchgeführt werden. Durch eine entsprechende Ergänzung des § 34 Außenwirtschaftsgesetz wird erreicht, daß auch klar umgrenzte vorbereitende Aktivitäten zur Durchführung von illegalen Rüstungsexporten nicht nur unter Strafe gestellt, sondern auch mit den Möglichkeiten des § 100a StPO verfolgt und ermittelt werden können. Damit haben die Strafverfolgungsorgane und somit auch das Zollkriminalamt vielfältigere Möglichkeiten, rechtzeitig illegalen Rüstungsexporteuren auf die Schliche zu kommen. Der entscheidende Unterschied im Verhältnis zu den geheimdienstähnlich ausgestatteten Vollmachten im Regierungsentwurf besteht aber darin, daß Eingriffe in hochsensible Grundrechte wie in das des Post- und Fernmeldegeheimnisses nur dann vorgenommen werden können, wenn sie im Rahmen eines rechtsstaatlich gesicherten und dem Legalitätsprinzip unterworfenen strafrechtlichen Ermittllungsverfahrens durchgeführt werden. Methoden präventiver Ausforschung ohne konkreten Tatverdacht und ohne Legaltitätskontrolle lehnen wir ab. Solche Methoden verträgt der Rechtsstaat Bundesrepublik nicht. Diese Methoden sind auch nicht nötig, um illegale Rüstungsexporte rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern sowie die oft skrupellos vorgehenden Täter gerichtlich zu Verantwortung zu ziehen. Vera Wollenberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unter dem Signum der Harmonsierung in der Europäischen Union versucht diese Regierung, völlig andere Interessen durchzusetzen. Der staatliche Zugriff auf immer weitere Bereiche des Privatlebens und die Erleichterung von rüstungsnahen Exporten sogenannter Dual-use-Güter werden als blinde Passagiere an Bord des Dampfers mit Bestimmung Europa geschmuggelt. Das ist schlicht unredlich, hat aber Methode. Noch ist die Verordnung der Kommission zu Exportkontrollen bei Dual-use-Gütern nicht fertiggestellt, da kann man bereits aus Regierungskreisen hören, man werde dann aber die eigenen Ausfuhrbestimmungen angleichen müssen. Das sei zwar rein rechtlich nicht nötig, müsse aber irgendwie doch sein, wobei das „irgendwie" nicht begründet wird. Das schöne Prinzip der Subsidiarität ist anscheinend nur für Sonntagsreden und den Wahlkampf in Bayern gefragt, in der Praxis führt man lieber Brüssel als Alibi für die 20432 * Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 eigenen Absichten an. Seien wir gespannt, wie weit diese Regierung dabei gehen wird. Schon jetzt kann man der Industrie gratulieren. Jahrelanger Druck zahlt sich offenbar aus. Nun zu den Angriffen auf die Privatsphäre. Wir wenden uns dagegen, die Ermächtigung des Zollkriminalinstituts zum Abhören des Fernmeldeverkehrs um zwei Jahre bis Ende 1996 zu verlängern. Als diese Befugnis geschaffen wurde, sagte die Bundesregierung, über eine etwaige Verlängerung müsse im Lichte der damit gemachten Erfahrungen entschieden werden. Auf unsere Anfragen nach diesen Erfahrungen hat die Bundesregierung zunächst eine Antwort wegen Geheimhaltungsbedarfs rundweg abgelehnt. Vor kurzem bequemte sich das Wirtschaftsministerium zu dem Hinweis, binnen eineinhalb Jahren seien ganze elf Überwachungsanträge gestellt worden; in fünf Komplexen seien Strafverfahren zumindest eingeleitet worden — Ergebnis allerdings unbekannt. Auf Grund dieser mageren Bilanz läßt sich wohl schwerlich von großen Erfolgen mit dieser Befugnis sprechen, wegen derer eine Verlängerung zu vertreten sei. Außerdem ist immer noch die Klage von Rheinland-Pfalz gegen diese Ermächtigung beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Aus diesen Gründen lehnen wir eine Fortschreibung dieser Abhörbefugnis ab. Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind für uns allenfalls dann tolerabel, wenn die Anordnung bei unabhängigen Gerichten von der Staatsanwaltschaft beantragt wird, die dem Strafverfolgungszwang unterliegt. Demgegenüber will die Bundesregierung eine möglichst unklar definierte und weitgefaßte Eingriffsermächtigung für das Zollkriminalinstitut, das dem Bundesfinanzministerium untersteht. So kann man ganz nach Belieben Abhöraktionen bei Gericht beantragen oder auch, wenn es z. B. bei bestimmten Firmen opportun erscheint, davon Abstand nehmen. Dieses Lauschen nach Opportunitätserwägungen soll zudem nicht auf das Zollkriminalinstitut beschränkt bleiben, sondern nach dem Willen der Bundesregierung nun auch auf den BND erstreckt werden: Mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz soll der BND eine gesetzliche Grundlage nachgeliefert bekommen für seine Abhör-Praxis, die die Regierung bisher im rechtsfreien Raum geduldet hat. Um Exporteuren des Todes beizukommen, brauchen wir aber keine ausufernden Überwachungsmaßnahmen. Vielmehr können illegale Transfers vielfach bereits präventiv abgewendet werden, z. B. durch ein weitgehendes Verbot des Rüstungsexports — wie von uns gefordert — oder durch zügige Außenwirtschaftsprüfungen. Zweitens lehnen wir die Erweiterung der Datenübermittlungsbefugnis des Bundesausfuhramts in § 45 Abs. 1 ab. Dieses Vorhaben hat die Bundesregierung bisher vor allem mit Umweltschutzgesichtspunkten begründet, etwa um illegale Müllexporte zu ermitteln. Die schriftliche Begründung des Gesetzentwurfs selbst verdeutlicht aber unmißverständlich über eine ganze Seite, daß in Wirklichkeit der Datenaustausch mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz ermöglicht werden soll. Diese Befugnis ist auf Betreiben des Wirtschaftsministeriums in der Ausschußberatung nochmals erweitert worden: Die zunächst vorgesehene Beschränkung des Datenaustausches auf Zwecke des Außenwirtschafts- und Kriegswaffenrechts soll entfallen. Personenbezogene Informationen sollen den Diensten nun unbegrenzt und pauschal, u. a. zur „Verhütung von Straftaten", übermittelt werden. Hierfür sind jedoch Strafverfolgungsbehörden zuständig und nicht die Dienste, welche mit derlei Informationen ebenso nach Opportunitätsgesichtspunkten verfahren dürfen wie das Zollkriminalinstitut beim Abhören. Diesen Trend, die Aufklärung und Verhinderung illegaler Ausfuhren dem Belieben und politischen Gutdünken der Bundesregierung unterzuordnen, lehnen wir entschieden ab. Dr. Ruth Fuchs (PDS/Linke Liste): Der uns vorliegende Gesetzentwurf zur Kontrolle der zivil und militärisch verwendbaren Güter stützt bekanntlich eine noch nicht verabschiedete EG-Verordnung zum gleichen Gegenstand. Diese verfahrenstechnische Reihenfolge war von Anfang an fragwürdig, weil sie den Verdacht einer voreiligen und vielleicht gewollten Kapitulation vor den weniger strengen europäischen Exportvorschriften aufkommen ließ. Dennoch: Einer Reihe der vorgesehenen Korrekturen des Außenwirtschaftsgesetzes kann man durchaus zustimmen. Wer hätte schon etwas gegen schärfere Kontrollen, die illegale Rüstungsexporte eindämmen sollen, oder gegen vollständigere Meldungen über Rüstungsexporte an die Vereinten Nationen? An dem sicher notwendigen Rechtsstreit über die Erweiterung der Zuständigkeiten und Befugnisse des Zollkriminalamtes möchte ich mich nicht beteiligen, weil diese Frage — trotz ihrer Wichtigkeit — doch eine nachgeordnete Frage ist. Mit geht es immer wieder um die Kernfrage: Mit diesem Gesetzentwurf wird der Weg frei gemacht für eine Lockerung der Exportvorschriften bei Dual-useProdukten. Ich bleibe dabei: Das ist ein falscher, ein gefährlicher Weg. Den Argumenten der Befürworter dieser Lockerung, wie Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft, Verlust der Kooperationsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherung, kann ich nicht folgen. Wir leben heute schon mit dem Widerspruch, daß sich einerseits die deutsche Außenpolitik für eine Eindämmung weltweiter Rüstungen einsetzt, parallel dazu aber deutsche Rüstungsexporte in alle Welt laufen und damit internationale Beziehungen negativ beeinflussen. Gewollt oder ungewollt, direkt oder indirekt wird mit der Harmonisierung der Exportvorschriften der Rüstungsexport in immer stärkerem Maße zu einem Element deutscher Außenpolitik werden und einer aktiven, friedenserhaltenden Außenpolitik Grenzen setzen. Dieser Weg kann für die Welt und für Deutschland verhängnisvolle Folgen haben. Eine extensive deutsche Rüstungsexportpolitik wird zweifelsfrei eine negative Auswirkung für den Absatz anderer, d. h. ziviler deutscher Produkte Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 20433* haben. Rüstungskäufe und Investitionen sind einander ausschließende Optionen. Ein Staat, der sein Geld für Rüstungseinkäufe ausgibt, investiert entsprechend weniger. Es gibt weniger Wachstumsimpulse, also auch weniger Absatz für zivile deutsche Produkte. Allein aus dieser Sicht sind die Argumente vom Arbeitsplatzerhalt und der Wettbewerbsfähigkeit äußerst fragwürdig. Ich wiederhole, was ich in diesem Zusammenhang schon einmal gesagt habe: Die Bundesrepublik hatte in der Vergangenheit bei einem relativ geringen Waffenexport weltweit eine führende Position im Export technischer Produkte inne. Japan hat der ganzen Welt vorgemacht, wie man auch ohne Waffenexport Arbeitsplätze schaffen und auch mit einer verhältnismäßig kleinen Rüstungsindustrie wettbewerbsfähig sein kann. Trotz der im internationalen Vergleich besonders strengen deutschen Exportvorschriften konnte in der Vergangenheit nicht verhindert werden, daß deutsche Unternehmen illegale und für die Weltsicherheit gefährdende Dual-use-Exporte ausführen konnten. Ob die geplanten schärferen Kontrollmechanismen dem einen wirksame Riegel vorschieben können, wage ich zu bezweifeln. Meine Zweifel ergeben sich aus folgenden Überlegungen: Die private Rüstungskooperation soll der staatlichen gleichgestellt werden. Die Erfahrungen lehren: Das private Interesse am großen Geschäft wird auch in Zukunft besonders erfinderisch machen in dem Suchen nach Wegen und Möglichkeiten zur Umgehung all unserer schönen Gesetze und Verordnungen. Die vorgesehene europäische Harmonisierung des Exports von Dual-use-Produkten zeigt bereits bei oberflächlicher Betrachtung Unzulänglichkeiten in der Art und Weise der Abwicklung von Rüstungsgeschäften. Am gefährlichsten erscheint mir die Tatsache, daß bei Kooperationsprogrammen die Exportgenehmigung durch den Staat gegeben wird, in dem der Hersteller des Endprodukts seinen Hauptsitz hat. Hinzu kommt, daß die Kontrollpraktiken in den Mitgliedstaaten der EU so unterschiedlich sind, daß gegebenenfalls die eigenen, d. h. die deutschen gewissenhaften Kontrollen am Ende doch noch umgangen werden können. Wir brauchen einen grundsätzlich neuen Ansatz, eine völlig neue Denkstruktur, die davon ausgehen muß, daß jeglicher Rüstungsexport eingeschränkt und schließlich generell unterbunden werden muß. Ich bin mir dessen bewußt, daß der Weg dorthin ein langer und schwieriger ist. Und dennoch ist dieser Weg unter Beachtung ethisch-moralischer, politischer und auch wirtschaftlicher Überlegungen gangbar. Ein erster Schritt dazu wären die schärferen Kontrollen des Exports von militärisch und zivil verwendbaren Gütern. Deshalb auch meine prinzipielle Zustimmung zu den Gesetzesänderungen, die das möglich machen. Ein zweiter Schritt könnte die Beschränkung der Rüstungskooperation auf Waffen und Gerät sein, die ausschließlich der Selbstverteidigung der Mitgliedstaaten dienen. Jeglicher Rüstungsexport an Drittländer müßte verboten werden. Schließlich wäre es unter diesen Voraussetzungen notwendig, staatlich gesteuerte Alternativprogramme zu entwickeln, die Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sichern. Ein möglicher Weg dorthin wäre z. B. ein gesamtstaatliches Konversionsprogramm, welches den Unternehmen Anreize für die Umstellung der Rüstungsproduktion auf zivile Produktion schafft. Eine generelle Lösung des Widerspruchs zwischen den immer wieder verkündeten moralischen Ansprüchen und den Wirtschaftsinteressen der Unternehmen ist am Ende nur dann möglich, wenn die Rüstungsproduktion keine nennenswerten Profite mehr abwirft. Rüstungsproduktion darf am Ende nur Kosten verursachen und nicht das Ziel haben, größtmögliche Gewinne zu erzielen. Aus all den genannten Gründen lehnt die PDS/Linke Liste — trotz der teilweise vorhandenen positiven Änderungsvorschläge — den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatsekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die Bedeutung des zur abschließenen Beratung vorliegenden Gesetzentwurfs zum Außenwirtschaftgesetz liegt in dreierlei. Erstens. Zunächst einmal stellt er einen wichtigen Schritt auf die im Exportkontrollbereich im Entstehen begriffene europäische Rechtslage dar. Er sieht vor, daß das Bundesausfuhramt — unsere Genehmigungsbehörde für Exportkontrollen — künftig auch nach europäischen Rechtsvorschriften entscheiden darf. Zweitens. Der Entwurf leistet einen Beitrag zu der künftig stärkeren Rolle der Vereinten Nationen bei der Rüstungsexportkontrolle. Im Kriegswaffenkontrollgesetz wird die Grundlage für jährliche Meldungen über Ein- und Ausfuhren bestimmter Kriegswaffen an das Waffenregister der Vereinten Nationen geschaffen. Für dieses Register, das zur besseren Transparenz von Rüstungsexporten führen soll, hat sich in den letzten Jahren besonders die Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Drittens. Der Entwurf verstärkt zur Verhinderung illegaler Exporte das Kontrollinstrumentarium des Außenwirtschaftsrechts: Die Geltungsdauer der 1992 eingeführten Regelung zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zur Verhinderung schwerwiegender Kriegswaffen- und Ausfuhrdelikte wird vom 31. Dezember 1994 bis zum 31. Dezember 1996 verlängert. Der Datenaustausch des Bundesausfuhramtes mit anderen Behörden, die Informationen über sensitive Exportvorgänge haben — z. B. dem Bundesnachrichtendienst —, wird verbessert. Die Bußgeldandrohung bei Verstößen gegen Verwaltungsakte des Bundeswirtschaftsministeriums zur Verhinderung illegaler Exporte von derzeit 2 000 DM wird auf die im Außenwirtschaftsgesetz übliche maximale Höhe von 1 Million DM angehoben. Zur Regelung der Telefonüberwachung: 20434* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag hat die Opposition diesen Vorschlag vehement angegriffen. Ich denke, die Vorwürfe der Opposition waren schon damals nicht gerechtfertigt und sind es — nach den Erfahrungen in der Praxis und nach dem Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses — auch heute nicht. Die Regelung ist rechtsstaatlich ausgestaltet; der bisherige Erfolg in der Praxis gibt uns recht. Die öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses hat im Ergebnis den Vorschlag der Bundesregierung voll bestätigt. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Herr Porzner, hat eindrucksvoll dargelegt, daß die Beschaffungsbemühungen fremder Staaten auch in der Bundesrepublik nicht nachlassen. Hier geht es um Technik zur Herstellung von ABC-Waffen und Raketentechnologie, aber auch „an sich" harmloser Dual-use-Güter. Vertreter der Justiz haben uns von den Verschleierungstaktiken berichtet, die bei illegalen Ausfuhren praktiziert werden. Schließlich sind auch verfassungsrechtlich keine durchgreifenden Einwände sichtbar geworden. Nach allem meine ich, daß dieser Teil des Gesetzentwurfs keinen Bedenken mehr begegnen sollte. Der Änderungsantrag der SPD enthält Vorschläge, die schon 1991/92 diskutiert und abgelehnt worden sind. Das Parlament sollte ihnen auch heute nicht zustimmen. Die SPD vertritt offenbar die Meinung: Repression ist besser als Prävention. Sie will die Strafbarkeit von Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr exzessiv ausweiten, um so eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften bei der Telefonüberwachung illegaler Exporteure zu begründen. Zu diesem Punkt hat erst vor wenigen Tagen bei der schon erwähnten öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses der Verfassungsrechtler Professor Löwer von der Universität Bonn klar die Auffassung vertreten, daß zum Schutz der hier betroffenen Rechtsgüter des Lebens, des friedlichen Zusammenlebens der Völker und der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland — ich zitiere — „Prävention sogar noch wichtiger als Repression ist, so daß Präventivmaßnahmen ebenfalls Grundrechtseingriffe von vergleichbarem Gewicht rechtfertigen". Anders als es die SPD unterstellt, sind Präventivmaßnahmen — wenn sie, wie die §§ 39 ff. Außenwirtschaftsgesetz, rechtsstaatlich ausgestaltet sind — verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Würde man dem SPD-Antrag folgen, wären in Deutschland über 100 Staatsanwaltschaften und Gerichte für die Maßnahmen nach §§ 39 ff. AWG zuständig. Ich denke, die jetztige Regelung mit der Alleinzuständigkeit des Landgerichts Köln, das in dieser Materie besondere Sachkunde erlangt hat, ist von der Sache her besser. Lassen Sie mich zum Abschluß noch ein Wort zum Procedere sagen: Ich halte es für eine Zumutung, wenn die SPD-Fraktion — nachdem auf ihren Wunsch im April/Mai viermal die Beratungen in den Ausschüssen vertagt worden sind — 24 Stunden vor der zweiten und dritten Lesung einen juristisch derart komplizierten Antrag im Plenum vorlegt. Zu dessen Beratung wäre im Rechtsausschuß wahrlich genügend Zeit gewesen. Unter diesen Umständen entspricht es nicht dem parlamentarischen Stil, einen solchen Antrag jetzt vorzulegen. Der Antrag sollte abgelehnt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 12/7821 Fragen 13 und 14): Welche konkreten Ergebnisse kann die Bundesregierung in der Frage der zivilen Anschlußnutzung des Flugplatzes Bitburg durch die internationale Vermarktung aufweisen, und mit welchen Instrumentarien wird die Bundesregierung ihrer verfassungsmäßigen Pflicht, für gleiche Lebensverhältnisse in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland zu sorgen, gerecht werden, insbesondere vermeiden, daß die Region Bitburg in Kürze zweistellige Arbeitslosenquoten aufweisen wird? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Fund von 19 Fässern mit potentiell toxischem Inhalt Mitte Mai 1994 auf der US-Air Base Spangdahlem, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, daß das Gelände der Air Base und des Flughafens Bitburg nicht durch weitere bislang unbekannte Altlasten belastet ist? Zu Frage 13: Die Liegenschaft Flugplatz Bitburg wird voraussichtlich im September 1994 von der NATO freigegeben werden. Die Oberfinanzdirektion Koblenz hatte daher der Firma Angermann Internationale Immobilien Consultants, Hamburg, im Januar 1994 den Auftrag zur Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes und der Vermarktung des Flugplatzes Bitburg durch internationale Ausschreibung erteilt. Die Präsentation des Objekts auf der internationalen Immobilienmesse in Cannes hat lediglich verhaltenes Interesse hervorgerufen. Die dort geknüpften Kontakte zu möglichen Interessenten werden von der Firma Angermann weiterverfolgt. Auf weitere Vermittlungsbemühungen der Firma Angermann hat eine Reihe von regionalen Nutzungsinteressenten reagiert. Ob und inwieweit sie berücksichtigt werden können, wird vom Ergebnis der Überlegungen zum Nutzungskonzept abhängen, die zwischen Bund, Land, Landkreis und Gemeinde kurzfristig abgestimmt werden. Am 13. Juni 1994 stellte die Firma Angermann ihren Vorschlag eines Nutzungskonzeptes dem Bundesministerium der Finanzen sowie Vertretern der Oberfinanzdirektion Koblenz vor. Es sieht überwiegend gewerbliche Nutzung des Flugplatzgeländes vor. In Abstimmung mit den militärischen Nutzern werden z. Z. einer örtlichen Betreibergesellschaft zur Durchführung von Geschäftsreiseverkehr Mitbenutzungsrechte für Teile des Flugplatzes eingeräumt. Die Lösung regionaler Strukturveränderungen ist in erster Linie Aufgabe der Länder. Bei der Unterstützung strukturschwacher Regionen kommt der BundLänder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eine besondere Bedeutung zu. Der Landkreis Bitburg-Prüm gehört auch nach der Neuabgrenzung zum 1. Januar 1994 — mit der Stadt Bitburg als B-Schwerpunktort — zum För- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 20435* dergebiet. Dies bedeutet, daß volkswirtschaftlich besonders förderungsfähige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit Fördersätzen zwischen 10 % und 18 % bezuschußt werden können, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Darüber hinaus kann das Land Rheinland-Pfalz die im Rahmen des Konversions-Kompromisses über das erhöhte Mehrwertsteueraufkommen vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von etwa 425 Millionen DM für arbeitsplatzschaffende Maßnahmen einsetzen. Zu Frage 14: Die Funde in Spangdahlem unterstreichen die Notwendigkeit des Altlastenprogramms der Bundeswehr, das auf Bundeswehr- und NATO-Liegenschaften derzeit durchgeführt wird. Durch dieses Programm werden nach anerkannten Verfahren alle Altlastenverdachtsflächen erfaßt, bewertet und, soweit erforderlich, weiteren Untersuchungen und gegebenenfalls auch Sanierungen unterzogen. Auf dem NATO-Flugplatz Spangdahlem erfassen die US-Streitkräfte als verantwortlicher Nutzer derzeit die Altlastenverdachtsflächen. Sie werden dabei durch die Bundeswehr unterstützt. Die Ergebnisse werden dem Bundesministerium der Verteidigung mitgeteilt. Auf dem NATO-Flugplatz Bitburg führt die Firma Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH die Altlastenuntersuchungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Erfassungen der US-Streitkräfte und der Wehrverwaltung (Amt für Wehrgeophysik) im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz fort. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Claus Jager (CDU/CSU) (Drucksache 12/7821 Frage 26): Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß Rußland eine neue Generation sog. sauberer, extrem zielgenauer Atomwaffen entwickelt, und trifft es bejahendenfalls zu, daß diese Waffen infolge ihrer Beschaffenheit nicht unter den Atomwaffensperrvertrag oder andere Verträge zur Beschränkung von Kernwaffen fallen würden? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist davon auszugehen, daß in Rußland gegenwärtig Nachfolgemodelle für ein landgestütztes und ein seegestütztes Trägersystem entwickelt werden. Weiterhin wird davon ausgegangen, daß in Rußland Grundlagenforschung für die Entwicklung nuklearer Gefechtsköpfe betrieben wird. Rußland ist Kernwaffenstaat und als solcher Vertragspartei des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen („Atomwaffensperrvertrag"). Dieser verbietet den Kernwaffenstaaten nicht, neue Nuklearwaffen zu entwickeln. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/7821 Frage 27): Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um gegen die Zertrümmerung sämtlicher Fensterscheiben und Beschriftung der Hausmauer mit beleidigenden Sprüchen der Begegnungsstätte des Deutschen Freundschaftskreises — Gleiwitz Stadt Mitte bei polnischen Behörden zu remonstrieren? Der Vorfall in Gleiwitz-Stadtmitte, der in der Nacht vom 5. zum 6. Februar 1994 geschah, ist leider kein Einzelfall. Diese Vorfälle sind in hohem Maße bedauerlich und nachdrücklich zu verurteilen. Übergriffe dieser Art sind regelmäßig Gegenstand in den Gesprächen des Breslauer Generalkonsuls und auch der Botschaft mit den polnischen Behörden, die für den Schutz der Bürger verantwortlich sind. Als Reaktion u. a. auf den von Ihnen genannten Vorfall hat der amtierende Wojwode von Kattowitz den Kommandanten der Wojwodschaftspolizei um Bericht über die Ermittlungen gebeten. Er hat gleichzeitig ihm gegenüber seine Erwartung deutlich gemacht, daß er die Polizeibereichskommandanturen wegen des Problems der antideutschen Ausschreitungen in ihren Zuständigkeitsbereichen sensibilisiere. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) (Drucksache 12/7821 Fragen 29 und 30): Welche offiziellen zustimmenden oder ablehnenden Außerungen von ausländischen Regierungen zur Verwendung von hochangereichertem Uran (HEU) im künftigen Forschungsreaktor München II (FRM-II) sind der Bundesregierung bekannt? Würde eine angenommene Weigerung der USA, die Bundesrepublik Deutschland (also auch den FRM-II) mit hochangereichertem Uran zu beliefern, dem Atomwaffensperrvertrag widersprechen, der ausdrücklich den ungehinderten Zugang zur friedlichen Kernforschung sichert? Zu Frage 29: Der geplante Forschungsreaktor München II wird ausschließlich friedlichen Zwecken dienen. In Art. IV Abs. 1 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) wird ausdrücklich das „unveräußerliche Recht" aller Vertragsparteien festgeschrieben, „die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwikkeln" . Im Zusammenhang mit der Frage der Lieferung von Kernbrennmaterial für den FRM II durch dritte Länder ist darauf hinzuweisen, daß sich in Art. IV Abs. 2 NW alle Vertragsparteien verpflichtet haben, „den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern". Zu Frage 30: Der Bundesregierung sind keine offiziellen zustimmenden oder ablehnenden Äußerungen von auslän- 20436* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1994 dischen Regierungen zur Verwendung von hochangereichertem Uran im künftigen Forschungsreaktor München II (FRM II) bekannt. Es gibt lediglich informelle Äußerungen von seiten der US-Regierung aus dem Jahre 1991 und in jüngster Zeit (Mai 1994) zur Frage der Lieferung von HEU für den FRM II aus US-Beständen sowie zur Frage des Verhältnisses des FRM II zum US-Programm zur Umstellung bestehender Forschungsreaktoren auf niedrig angereichertes Uran. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/7821 Frage 33): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Tod des indischen Bürgers Singh vor, der nach Presseberichten unmittelbar nach seiner Ankunft auf dem Flughafen auf einer indischen Polizeistation zu Tode kam, nachdem er aus Deutschland abgeschoben worden war, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung? Nach § 53 Ausländergesetz dürfen Ausländer nur dann abgeschoben werden, wenn ihnen nicht die konkrete Gefahr der Folter, der Todesstrafe oder einer sonst menschenrechtswidrigen Behandlung nach Rückkehr droht. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß der Todesfall als politische Verfolgung zu bewerten wäre. Es gibt keinen Anlaß dazu, von der Abschiebung von Indern generell abzusehen. Der am 10. Mai 1973 in Delhi geborene indische Staatsangehörige Kuldeep Singh reiste erstmals am 2. Oktober 1990 in das Bundesgebiet ein und beantragte eine Woche später politisches Asyl. Mit Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 31. Juli 1991 wurde der Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Seit Oktober 1991 war Herr Singh „untergetaucht". Danach hat Herr Singh die Bundesrepublik Deutschland offensichtlich zwischenzeitlich verlassen, denn zum 8. November 1992 reiste er erneut in das Bundesgebiet ein und beantragte am 17. November 1992 erneut Asyl. Sein erneuter Antrag wurde mit Bescheid vom 6. April 1993 wiederum als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Die Abschiebungsandrohung wurde zum 7. Juli 1993 rechtskräftig. Aufgrund des Haftbeschlusses des Amtsgerichts Langenfeld gemäß Antrag vom 9. Mai 1994 wurde Herr Singh der Abschiebehaftanstalt Wuppertal/Barmen zugeführt. Am 27. Mai 1994 wurde Herr Singh mit der Aeroflot über Moskau nach Delhi abgeschoben. Am 28. Mai 1994 traf er gegen 7.00 Uhr in Delhi ein. Bei der Paßkontrolle wurde festgestellt, daß der Ausreisestempel aus Indien sowie mehrere Seiten des Passes fehlten. Kuldeep Singh wurde um 10.30 Uhr der Flughafenpolizei übergeben. In der Nacht vom 29. auf den 30. Mai verstarb Herr Singh, ohne den Polizeigewahrsam verlassen zu haben. Aufgrund vorliegender erster Erkenntnisse vermutet die Bundesregierung, daß Herr Singh beim Versuch untergeordneter Sicherheitsbeamter, von einem scheinbar reichen indischen Heimkehrer aus Deutschland Geld zu erpressen, ums Leben gekommen ist. Die deutsche Botschaft in Delhi hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls mit der Familie des Abgeschobenen und den indischen Behörden Kontakt aufgenommen. Sie hat in diesem Zusammenhang den Eindruck gewonnen, daß sich die indischen Behörden aufrichtig um eine Aufklärung des Sachverhalts bemühen. Am Nachmittag des 8. Juni 1994 hat die Botschaft bereits einen ersten Zwischenbericht des Innenministerium erhalten. Mit Note vom 10. Juni 1994 informierte uns die indische Botschaft, daß auf Antrag der Familie Singh eine Obduktion des Toten durchgeführt und eine Untersuchung eingeleitet wurde. Auch die nationale Menschenrechtskommission hat sich der Sache angenommen. Die Bundesregierung rechnet damit, daß ein endgültiger Bericht erst nach Abschluß umfangreicher Ermittlungen vorgelegt werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wenn es nicht angerechnet wird, Herr Präsident.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Es wird nicht angerechnet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Dann bitte.

    (Zuruf von der F.D.P.: Es ist eine Regierungserklärung!)