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    Plenarprotokoll 12/232 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 232. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 Inhalt: Nachruf auf den Abgeordneten und ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretär Klaus Beckmann 20200 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Friedrich Vogel und Egon Susset 20200 C Eintritt des Abgeordneten Dr. Jens Jordan in den Deutschen Bundestag 20200 C Ausscheiden der Abgeordneten Angela Stachowa aus der Gruppe der PDS/Linke Liste 20200 D Erweiterung und Abwicklung der Tages- ordnung 20200 D Nachträgliche Ausschußüberweisungen 20201 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland, Fünfter Familienbericht der Bundesregierung; Bericht der Bundesregierung zur Schiffssicherheit und Gefahrguttransporte auf See) Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20183 B Ortrun Schätzle CDU/CSU 20184 B Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20184B Erika Reinhardt CDU/CSU 20184 B Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20184 B Christel Hanewinckel SPD 20184 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20184 D Ursula Männle CDU/CSU 20185A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20185B Jürgen Koppelin F.D.P. 20185D Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20185 D Dr. Uwe Küster SPD 20186B Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20186B Renate Diemers CDU/CSU 20187 A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20187B Brigitte Lange SPD 20187 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 20187 C Dietmar Schütz SPD 20188C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 20188C Jürgen Koppelin F.D.P. 20188D Manfred Carstens, Pari. Staatssekretär BMV 20189A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 20189B Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 20189B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 20189 C Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 20189C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/7821 vom 10. Juni 1994 — Schreiben an den Bund der Deutschen Industrie betr. Lockerungen der Rüstungsexportkontrolle MdlAnfr 1 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 20190B ZusFr Norbert Gansel SPD 20190C Erfahrungen mit der Vergabe der Stahlbaufertigung an ausländische Subunternehmer beim Bau der zweiten Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal bei Kiel; Zeitpunkt der Fertigstellung der Brücke MdlAnfr 3 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV 20190D ZusFr Norbert Gansel SPD 20191 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 20191 B Aufnahme von Tropenholzarten in die Anhänge des Washingtoner Artenschutzübereinkommens MdlAnfr 24, 25 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 20192A, B ZusFr Ulrike Mehl SPD 20192B, C Europäische Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Gewalt MdlAnfr 34, 35 Siegfried Vergin SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 20193B, 20194B ZusFr Siegfried Vergin SPD 20193B, 20194 B Sonderkommission zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Gewalt in den einzelnen Bundesländern; Einrichtung einer zentralen Bundesstelle MdlAnfr 36 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 20194 D Erkenntnisse über den Zusammenhang von Alkoholeinfluß und nicht gelenkten rechtsextremen, fremdenfeindlichen Erscheinungen in Magdeburg MdlAnfr 37 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 20195A Schulung des Bundesgrenzschutzes für Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung rechtsextremer Aktivitäten MdlAnfr 38 Gerd Wartenberg (Berlin) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 20195B ZusFr Siegfried Vergin SPD 20195 C Verkauf von Immobilien der früheren DDR in Finnland; Verwendung des Erlöses für die deutsche Schule in Helsinki MdlAnfr 39, 40 Albert Pfuhl SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF 20195 D ZusFr Albert Pfuhl SPD 20196A Gefährdung von Arbeitsplätzen durch den „East German Investment Trust"; Überprüfung der Aktivitäten eines ehemaligen Treuhand-Direktors MdlAnfr 41, 42 Otto Schily SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF 20197 A, 20198A ZusFr Otto Schily SPD 20197A, 20198A ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 20197D, 20198B ZusFr Dr. Gerald Thalheim SPD 20197D Vergabe von Krediten der DSL-Bank an die Schneider-Immobilien-Gruppe; Risikokontrollen; Konsequenzen MdlAnfr 43, 44 Hans Martin Bury SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMF . 20198C, 20199C ZusFr Hans Martin Bury SPD 20199A, D ZusFr Otto Schily SPD 20199C Tagesordnungspunkt 3: Forschungsdebatte a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Forschung 1993 (Drucksache 12/5550) zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 12/6562, 12/6564, 12/7828) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 III b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Theo Magin, Dr. Roswitha Wisniewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Jürgen Timm, Jörg Ganschow und der Fraktion der F.D.P.: Großforschungseinrichtungen zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Vosen, Lothar Fischer (Homburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Zukunft der Großforschungseinrichtungen (Drucksachen 12/1724, 12/2064, 12/6435) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Burchardt, Josef Vosen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forschung und technologische Entwicklung für eine zukunftsverträgliche Abfallwirtschaft (Drucksachen 12/2817, 12/6436) d) Beratung des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (TA) hier: Biologische Sicherheit bei der Nutzung der Gentechnik (Drucksache 12/7095) e) Beratung des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (TA) hier: „Abfallvermeidung und Hausmüllentsorgung — Vermeidung und Verminderung von Haushaltsabfällen" (Drucksache 12/7093) f) Beratung des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (TA) hier: Genomanalyse (Drucksache 12/7094) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Klonierung des menschlichen Embryos (Drucksachen 12/6233, 12/7208) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P.: Förderung der Industrieforschung in den neuen Bundesländern zu dem Antrag der Abgeordneten WolfMichael Catenhusen, Dr. Helga Otto, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung der Industrieforschung in den neuen Ländern (Drucksachen 12/6561, 12/6745, 12/7549) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einrichtung eines Zukunfts- und Technologierates zur Begutachtung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft (Drucksachen 12/5914, 12/7542) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Vermeidungsorientierte Abfallwirtschaft (Drucksachen 12/4835, 12/7756) Christian Lenzer CDU/CSU 20202 C Josef Vosen SPD 20204 C Jürgen Timm F.D.P. 20206B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste 20207 D Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20209 C Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 20210D Siegmar Mosdorf SPD 20211 C Wolf-Michael Catenhusen SPD 20213 D Josef Hollerith CDU/CSU 20215 D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. 20217 A Holger Bartsch SPD 20218B Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU 20220 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 20221 D IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 Tagesordnungspunkt 4: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunft der Bundeskulturförderung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski, Erwin Marschewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Gerhart Rudolf Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Kulturförderung des Bundes ab 1995 (Drucksachen 12/7047, 12/7231, 12/7907) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dorothee Wilms, Dr. Volk-mar Köhler (Wolfsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Gerhard Schüßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Das Bild des vereinten Deutschland als Kulturnation in einer sich wandelnden Welt (Drucksachen 12/5064, 12/6504) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Hans-Günther Toetemeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stockbildung bei Kulturförderfonds (Drucksachen 12/4556, 12/5372) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages — Drucksache 11/6478 — vom 7. März 1990 zu dem Bericht der Bundesregierung über Stand und Entwicklung der deutschen Schulen im Ausland (Drucksachen 12/2675, 12/7406) e) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 2. Oktober 1992 über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (Drucksachen 12/5836, 12/7786) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhalt der Buchpreisbindung (Drucksachen 12/3388, 12/7891) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski, Erwin Marschewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum, Ina Albowitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Kulturpolitik nach Maastricht (Drucksache 12/7879) Freimut Duve SPD 20224 C Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU 20226 D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20228 C Gerhart Rudolf Baum F.D.P. 20228 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 20230 A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20231 B Freimut Duve (SPD) 20232 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 20233 A Senator Ulrich Roloff-Momin (Berlin) 20235 A Wilfried Seibel CDU/CSU 20236 B Gerhard Schüßler F.D.P. 20237 A Hans-Günther Toetemeyer SPD 20238 B Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU 20239D Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/ CSU 20240 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA 20242B Wilfried Seibel CDU/CSU 20244 B Angela Stachowa fraktionslos 20244 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (Vertragsgesetz Seerechtsübereinkommen) (Drucksache 12/7829) Klaus Harries CDU/CSU 20246 B Dietmar Schütz SPD 20247 C Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 20249B Helmut Schäfer, Staatsminister AA 20249 D Tagesordnungspunkt 5: — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Umweltschutzprotokoll vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (Drucksache 12/7490) (Erste Beratung 228. Sitzung) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 V — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz) (Drucksachen 12/7491, 12/7816, 12/7904) Ulrich IrmerFDP 20251A Tagesordnungspunkt 24: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Vera Wollenberger, Gerd Poppe, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Zivilisierung internationaler Beziehungen — Politik nicht-militärischer Konfliktlösung (Drucksachen 12/3014, 12/7559) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nichtmilitärische Unterstützung der Vereinten Nationen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hans Modrow, Andrea Lederer, weiterer Abgeordneter und der Gruppe PDS/Linke Liste: Reform der Vereinten Nationen zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufwertung und Demokratisierung der Vereinten Nationen (Drucksachen 12/3779, 12/4568, 12/5728, 12/7887) Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20252 A Dr. Christian Ruck CDU/CSU 20253 D Dr. Eberhard Brecht SPD 20255 A Ulrich Irmer F.D.P. 20256 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 20256 D Helmut Schäfer, Staatsminister AA 20257 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Stasi-UnterlagenGesetzes (Drucksache 12/7878) 20259A Nächste Sitzung 20259 C Berichtigung 20259 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20261* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Fritz Wittmann (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes in der 229. Sitzung am 20. Mai 1994 20261* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 5 (Gesetzentwurf zum Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag) Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 20261* D Dietmar Schütz SPD 20262* C Helmut Schäfer, Staatsminister AA 20264* B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 4 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes) Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 20264* D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 20266* A Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 20266* D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 20267* C Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20268* C Anlage 5 Förderung von Projekten zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus und Gewalt MdlAnfr 2 — Drs 12/7821 — Gerd Wartenberg (Berlin) SPD SchrAntw PStS'in Cornelia Yzer BMFJ 20268* D Anlage 6 Konkurrenzfähigkeit deutscher Hersteller von Solarzellen gegenüber der wesentlich preiswerteren australischen Konkurrenz MdlAnfr 4 — Drs 12/7821 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 20269* D Anlage 7 Anpassung der Gefahrstoffverordnung und der Richtlinien zur Sanierung von asbestverseuchten Gebäuden an die neuesten Erkenntnisse MdlAnfr 5 — Drs 12/7821 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Norbert Lammert BMBW 20270* A VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 Anlage 8 Beibehaltung der bestehenden EG-Trinkwassergrenzwerte bei der Zulassung von Pestiziden trotz anderweitiger Vorschläge Griechenlands MdlAnfr 10, 11 — Drs 12/7821 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 20270* B Anlage 9 Gewährung von Bundesmitteln für Altersforschung MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/7821 — Lisa Seuster SPD SchrAntw PStS'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 20270* D Anlage 10 Heranziehung von jugendlichen Sozialhilfeempfängern zu gemeinnütziger Arbeit MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/7821 — Gunnar Uldall CDU/CSU SchrAntw PStS'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 20271* D Anlage 11 Verhinderung von therapeutischen Lücken in der Verfügbarkeit homöopathischer Arzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere durch die vorgesehene Straffung des Nachzulassungsverfahrens MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/7821 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStS'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 20272* B Anlage 12 Zulassung externer Gutachter für die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Pflegeversicherung neben angestellten Ärzten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) MdlAnfr 21 — Drs 12/7821 — Anneliese Augustin CDU/CSU SchrAntw PStS'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 20272* D Anlage 13 Zulassung externer Gutachter für die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Pflegeversicherung neben angestellten Ärzten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) MdlAnfr 22 — Drs 12/7821 — Anneliese Augustin CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 20273* B Anlage 14 Stillegung der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel MdlAnfr 23 — Drs 12/7821 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 20273* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 20183 232. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1994 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 230. und 231. Sitzung, jeweils Anlage 1: In die Listen der entschuldigten Abgeordneten ist einzufügen: „Dr. Matterne, Dietmar SPD" sowie die entsprechenden Daten „26. 5." und „27. 5.". Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 15. 6. 94 * Berger, Hans SPD 15. 6. 94 Blunck (Uetersen), SPD 15. 6. 94 * Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 15. 6. 94 * Wilfried Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 15. 6. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 15. 6. 94 * Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 15. 6. 94 Fuchs (Verl), Katrin SPD 15. 6. 94 Geiger, Michaela CDU/CSU 15. 6. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 15. 6. 94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 15. 6. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 15. 6. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 15. 6. 94 * Dr. Klejdzinski, SPD 15. 6. 94 Karl-Heinz Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 15. 6. 94 Koschnick, Hans SPD 15. 6. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 15. 6. 94 * Marten, Günter CDU/CSU 15. 6. 94 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 15. 6. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 15. 6. 94 * Reinhard Michels, Meinolf CDU/CSU 15. 6. 94 * Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 6. 94 * Müller (Wadern), CDU/CSU 15. 6. 94 Hans-Werner Parr, Detlef F.D.P. 15. 6. 94 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 15. 6. 94 * Purps, Rudolf SPD 15. 6. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 15. 6. 94 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 15. 6. 94 * Reimann, Manfred SPD 15. 6. 94 * Reschke, Otto SPD 15. 6. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 15. 6. 94 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 15. 6. 94 * Schell, Manfred CDU/CSU 15. 6. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 15. 6. 94 * Schwarz, Stefan CDU/CSU 15. 6. 94 Simm, Erika SPD 15. 6. 94 Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 6. 94 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 15. 6. 94 Steiner, Heinz-Alfred SPD 15. 6. 94 * Szwed, Dorothea CDU/CSU 15. 6. 94 Terborg, Margitta SPD 15. 6. 94 * Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 15. 6. 94 * Friedrich Wetzel, Kersten CDU/CSU 15. 6. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 15. 6. 94 Wieczorek-Zeul, SPD 15. 6. 94 Heidemarie Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wilz, Bernd CDU/CSU 15. 6. 94 Wimmer (Neuötting), SPD 15. 6. 94 Hermann Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 15. 6. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 15. 6. 94 * Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 15. 6. 94 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Fritz Wittmann (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf des Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetzes in der 229. Sitzung am 20. Mai 1994 (Seiten 19934B und 19935) Ich erkläre, daß ich in der namentlichen Abstimmung mit Nein gestimmt habe. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 5 (Gesetzentwurf zum Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag) Dr. Dietrich Mahlo (CDU/CSU): Das Haus befaßt sich heute mit zwei Gesetzentwürfen, die den Umweltschutz in der Antarktis zum Ziel haben. Beide Gesetzentwürfe betreffen das im Herbst 1991 in Madrid durch die Vertragsstaaten des Antarktis-Vertrages unterzeichnete Umweltschutzabkommen. Erlauben Sie mir einige Bemerkungen zu Inhalt und Bedeutung dieses Übereinkommens. Der Antarktis-Vertrag vom Dezember 1959, dem neben der Bundesrepublik derzeit 41 weitere Staaten angehören, hat die friedliche Nutzung, die Nichtnuklearisierung, die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und die wissenschaftliche Zusammenarbeit in der Antarktis zum Ziel. Deutschland besitzt im Rahmen dieses Vertragswerks den sogenannten Konsultativstatus, d. h. ein Mitbestimmungsrecht auf den alle zwei Jahre stattfindenden Konsultativtagungen. 1991 war die Bundesregierung Gastgeber der XVI. Konsultativtagung. Themen dieser Konsultativtagungen waren regelmäßig die Verbesserung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Meteorologie, Telekommunikation, Eiswarndienst, Hydrographie und Flugsicherheit, und die institutionelle Fortentwicklung des sogenannten antarktischen Systems. Eine Schwachstelle dieses Vertragswerkes war von Anfang an das Fehlen ausreichender Bestimmungen zum Umweltschutz. Die Bundesregierung hat seit ihrem Beitritt eindringlich ein solches zusätzliches Umweltschutzabkommen gefordert. 20262* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 Bekanntlich endete die 1981 eingesetzte Sonderkonsultativtagung 1988 mit der Annahme des Wellingtoner Ressourcenübereinkommens, das die Exploration und Gewinnung mineralischer Rohstoffe in bestimmten genehmigungsbedürftigen Einzelfällen erlaubte. Nachdem sich Frankreich und Australien aus diesem Übereinkommen jedoch zurückzogen, konnte das Wellingtoner Ressourcenübereinkommen glücklicherweise nicht in Kraft treten. Die Bundesrepublik hatte sich ohnedem aus Umweltschutzgründen stets gegen die Exploration und für ein Verbot von Bergbauaktivitäten in der Antarktis, somit also auch gegen das Wellingtoner Abkommen, ausgesprochen. Mit dem von der Bundesregierung am 4. Oktober 1991 in Madrid gezeichneten Umweltschutzprotokoll, das von der Bundesregierung maßgeblich initiiert und mitgestaltet wurde, wird nun erstmals ein umfassender Schutz der antarktischen Umwelt sowie der abhängigen und verbundenen Ökosysteme festgeschrieben. Dieses Umweltschutzprotokoll enthält die schärfsten umweltschützenden Regelungen, die je für eine Weltregion in einem internationalen Übereinkommen postuliert wurden. Die Antarktis wird darin als ein „dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat" bezeichnet. Alle negativen Auswirkungen auf Luft- und Wasserqualität sowie schädliche Veränderungen an der Population von Tier- und Pflanzenarten sollen vermieden werden. Weiter enthält das Umweltprotokoll Ge- und Verbote im Bereich der Abfallentsorgung. Verboten ist jede Bergbauaktivität mit Ausnahme derjenigen, die der wissenschaftlichen Forschung dient. Für den Antarktistourismus wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Durch das zugleich mit dem Umweltschutzprotokoll dem Bundestag vorgelegte Ausführungsgesetz werden die Regelungen des Umweltschutzprotokolls in die deutsche Rechtsordnung übernommen, soweit sie noch nicht durch bereits bestehende Gesetze umgesetzt sind. Dabei wird eine allgemeine Genehmigungspflicht für alle umweltbeeinträchtigenden Maßnahmen in der Antarktis festgeschrieben. Das für die Genehmigung zuständige Umweltbundesamt hat dabei auf der Grundlage einer Umwelterheblichkeits- bzw. einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu beurteilen, ob und in welchem Ausmaß die geplante Maßnahme in Umweltbelange eingreift. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses Ausführungsgesetzes werden durch Inspektionen überwacht, die von noch zu bestimmenden Mitgliedern einer Kommission aus Vertretern der Vertragsstaaten durchgeführt werden. Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Bußgeld- und Freiheitsstrafen sanktioniert. Es war sinnvoll, die Ratifizierung des Umweltprotokolls durch die Bundesrepublik zurückzustellen, bis auch das zugehörige Ausführungsgesetz vorlag. Die Kostenbelastung für den Bund durch beide Gesetze ist als gering anzusehen. Das Umweltschutzprotokoll selbst ist kostenneutral. Durch das Ausführungsgesetz entstehen dem Bund lediglich Personalkosten für drei neu zu schaffende Stellen in Höhe von ca. 350 000 DM sowie Sachkosten in Höhe von ca. 50 000 DM. Ich begrüße, daß mit dem Umweltprotokoll ein international verbindliches und umweltpolitisch ausgereiftes Regelungswerk für den Umweltschutz in diesem größten Ökosystem der Erde vorliegt. Rein wirtschaftlichen Zielsetzungen, die mit unübersehbaren Beeinträchtigungen und schlimmstenfalls Zerstörungen einhergehen würden, ist damit eine Absage erteilt worden. Die Bundesregierung hat sich gegen die Interessen anderer einflußreicher Vertragsstaaten stets für Umweltschutz und gegen eine wirtschaftliche Nutzung der Ressourcen der Antarktis eingesetzt, so daß das vorliegende Umweltschutzprotokoll auch eine Bestätigung dieser Zielsetzung und des damit verbundenen außenpolitischen Bemühens darstellt. Mit Genugtuung darf ich feststellen, daß das Protokoll unter maßgeblicher deutscher Beteiligung zustande gekommen ist und mit einer breiten Zustimmung hier im Hause rechnen darf. Meine Fraktion wird beiden Gesetzen zustimmen. Dietmar Schütz (SPD): Wir beraten heute in abschließender Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Umweltschutzprotokoll vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag und den dazugehörigen Umweltschutzprotokoll-Ausführungsvertrag. Wie man am Datum leicht erkennen kann, warten wir nicht erst seit gestern auf diese Gesetzesentwürfe, mit denen endlich der „Geburtsfehler" des AntarktisVertrages — das Fehlen von Regelungen zum Umweltschutz — behoben wird. Seit Ende 1992 vertröstete uns die Bundesregierung und versprach auf unsere wiederholten Anfragen erst für Ende 1992, dann für Anfang 1993 und schließlich für spätestens den Sommer 1993 die Vorlage der Zustimmungs- und Ausführungsgesetze. Zunächst kam aber nichts. Wenn wir uns nun abschließend mit den Regierungsvorlagen befassen können, so freuen wir uns einerseits zwar, daß die Koalition doch noch „in die Pötte gekommen ist"; ich kann mir und Ihnen dennoch die Frage nicht ersparen, warum in aller Welt das erst so lange gedauert hat, um dann im „Schweinsgalopp" durch das Parlament gejagt zu werden. Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu, und da macht es sich wohl nicht schlecht, wenn man sich noch mit einigen umweltpolitschen Federn schmükken kann, auch wenn bei Lichte betrachtet das Verdienst zu einem gerüttelt Maß bei der Beharrlichkeit von engagierten Umweltschützern wie Greenpeace und anderen liegt. Der Gesetzesentwurf liegt vor, und wir werden, dies kann ich Ihnen vorneweg schon sagen, ihm unsere Zustimmung nicht versagen. Denn bei aller berechtigter Kritik an Einzelregelungen — auf das große Manko im Ausführungsgesetz, was die Frage der Haftungs- und Sanktionsmechanismen angeht, werde ich später noch zu sprechen kommen — ist das Umweltschutzprotokoll insgesamt ein Meilenstein des internationalen Umweltschutzes. Mehr als ein Jahrzehnt haben Umweltschützer in aller Welt dafür gekämpft, daß die Antarktis von menschlichen Einflüssen möglichst unberührt bleibt, zunächst oft gegen, schließlich glücklicherweise auch Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 20263' mit der Mehrheit der jeweiligen Parlamente. Dabei war das Ziel stets eindeutig: Die von Menschenhand noch weitgehend unberührte Wildnis des südlichsten Kontinents muß erhalten und darf nur unter äußerster Zurückhaltung erforscht werden. Diesem Ziel verpflichtete sich schließlich auch die internationale Staatengemeinschaft mit dem am 4. Oktober 1991 in Madrid verabschiedeten Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag. Mit diesem Abkommen werden für einen Zeitraum von 50 Jahren alle Aktivitäten verboten, die mit Öl- und Rohstoffexploitation oder -förderung in Verbindung stehen. Ausgenommen davon ist lediglich die Forschung zu rein wissenschaftlichen Zwecken. Das Abkommen löst damit die Konvention zur Regelung von Rohstoffaktivitäten in der Antarktis — CRAMRA — ab, die in der Antarktis einen eingeschränkten Bergbau sowie die Ölexploitation erlaubte. Das vorliegende Umweltschutzabkommen erkennt hingegen die einzigartige Qualität der Antarktis an und erklärt sie — zumindest für 50 Jahre — zum „Naturreservat", das einzig und allein „dem Frieden und der Wissenschaft" gewidmet ist. Zusätzlich zum Verbot des Rohstoffabbaus stellt das Protokoll grundlegende Prinzipien zu einem international kooperativ ausgerichteten Umweltschutz auf und regelt in fünf Anhängen zentrale Fragen: erstens Umweltverträglichkeitsprüfung — UVP —, zweitens Schutz der antarktischen Flora und Fauna, drittens Müllbeseitigung, viertens Meeresverschmutzung, fünftens Geschützte Gebiete. Insgesamt bildet das Protokoll mit seinen umfassenden Schutzbestimmungen ein Vertragswerk, das jeder vernünftige Mensch nur begrüßen kann und das unsere volle Unterstützung findet. Ein zentrales Problem des Schutzes der Antarktis ist jetzt, nachdem die Bedrohung durch Öl- und Erzausbeutung für zunächst 50 Jahre abgewendet ist, der Tourismus. Der antarktische Tourismus ist neben der Forschung der Regelungsbereich, der unsere besondere Aufmerksamkeit erfordert. Wir müssen streng darauf achten, daß die Antarktis nicht zum Ziel eines fehlgeleiteten modischen „Erlebnis-Tourismus" wird. Wir werden darüber wachen, daß es auch nicht in Ansätzen zu einer Entwicklung kommt, die in wenigen Jahren Touristenströme in die Antarktis aufbrechen läßt, die die hochempfindliche Natur dort stark in Mitleidenschaft ziehen würden. Ich gehe nicht so weit, die Einstellung des gesamten Tourismus in die Antarktis zu fordern. Ich halte dies für unrealistisch. Ich fordere aber, sich angesichts der für diese Extremregion relativ hohen und ständig anwachsenden Besucherzahlen rechtzeitig über Managementpläne für den Zugang zur Antarktis Gedanken zu machen. Wenn auch die absoluten Zahlen der AntarktisTouristen mit unter 10 000 pro Jahr einigen von Ihnen winzig erscheinen mögen, für das hochsensible Ökosystem Antarktis sind sie es keineswegs. Aus dem großen Anteil deutscher Urlauber an den AntarktisTouristen ergibt sich hierbei eine besondere Verantwortung Deutschlands. Da in dieser Richtung bislang von seiten der Bundesregierung nichts zu erkennen ist, wiederhole ich deshalb die in unserem Antrag „Sofortige Ratifizierung des Umweltprotokolls zum Schutz der Antarktis" vom Mai 1993 formulierte Aufforderung, eine Zusammenarbeit der im Antarktis-Tourismus tätigen Reiseveranstalter zu initiieren, um Zahl und Auswirkungen der zunehmenden deutschen Antarktis-Besucher zu erfassen und einen verbindlichen Verhaltenskodex für alle Besucher der Antarktis festzuschreiben. Ich begrüße an dieser Stelle übrigens nachdrücklich, daß die Bundesregierung sich unserer Auffassung angeschlossen hat, das Umweltbundesamt zur zuständigen Behörde für die Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes zu machen, und verbinde dies mit der Hoffnung, daß auch und gerade die Tourismusaktivitäten im UBA eine kritische Kontrollbehörde haben werden. Der Antarktis-Tourismus stützt sich im wesentlichen auf den Schiffstourismus und dabei vor allem auf Kreuzfahrten. Es hat hier in den letzten Jahren zweifelsohne Fortschritte bei der Aufklärung der an Land gehenden Touristen über die Distanzvorschriften und die Pflicht, Müll wieder mit zurückzunehmen, gegeben. Doch dies reicht noch nicht aus. Auch befahren weiterhin Schiffe die antarktischen Gewässer, die nicht ausreichend oder gar nicht eisklassifiziert sind; immer noch kommt es zu vermeidbaren Schiffsunglücken, die z. T. erhebliche Umweltschädigungen bewirken. Es ist mittlerweile allgemein bekannt, wie empfindlich das antarktische marine Ökosystem auf derartige Unfälle reagiert. Schiffsunfälle gefährden und zerstören in weitaus stärkerem Maße, als dies in gemäßigten Zonen der Fall ist, die empfindlichen Nahrungsketten und Ökosysteme der Tier- und Pflanzenwelt der Antarktis. Hier besteht — übrigens auch sehr im Interesse der Reisenden — im Rahmen der nun verpflichtend vorgeschriebenen UVP dringender Handlungsbedarf: erstens alleinige Zugangsberechtigung von Schiffen mit hoher Eisqualifikation, polaren Rettungsausrüstungen und autarker Müll- und Abwasserentsorgungsanlage, zweitens spezielle Ausbildung der Besatzung in Polarnavigation, drittens Begrenzung der Schiffsgröße und der Passagierzahlen. Zur Frage der Forschung möchte ich hier nur folgendes sagen: Wir haben stets erklärt, daß die Antarktis als größtes Reinluftgebiet der Erde ein ganz besonderer Forschungsbereich sein muß. Eine Reihe von wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie beispielsweise über die Ozonlochproblematik, konnte nur auf Grund von Beobachtungen und Messungen in der Antarktis gewonnen werden. Forschung muß jedoch auch Grenzen respektieren und wahren. Allein der Hinweis auf die Freiheit der Forschung genügt nicht, um sie aus der Bindung an hohe Umweltstandards und eine langfristig angelegte globale Umweltpolitik zu entlassen. Eben im Sinne einer solchen Umweltpolitik müssen wir die von der Bundesregierung im Ausführungsgesetz vorgelegten Regelungen zur Umwelthaftung als völlig unzulänglich zurückweisen. Die in § 36 vorgesehene Geldbuße „bis zu einhunderttausend Deutsche Mark" ist — salopp gesagt — „Peanuts" und reicht vielleicht aus, Privatpersonen abzuschrecken; sie wird von hinreichend skrupellosen Unternehmen 20264* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 jedoch aus der Portokasse hingelegt werden können. Wir haben in unserem Antrag zur Ratifizierung des Umweltprotokolls die Kriterien einer wirklich strengen — und damit im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes auch tatsächlich wirksamen — Regelung formuliert. Ich nenne sie noch einmal: erstens eine summenmäßig unbegrenzte Gefährdungshaftung mit dem Ausgleich ökologischer Schäden, zweitens Haftbarmachung der Vertragsstaaten, da sie die Aktivitäten ihrer Staatsangehörigen zulassen, drittens Bildung eines internationalen Fonds für finanzschwache Staaten und eines internationalen Streitschlichtungsverfahrens. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, daß dies umgesetzt wird. Gleichwohl wollen wir aber den ansonsten richtig laufenden Zug nicht aufhalten. Ich hoffe, daß mit den vorliegenden Gesetzen Deutschland nun seinen Beitrag zum Schutz des Kontinents Antarktis leisten wird. Ich bin der Überzeugung, daß er noch substantieller sein kann. Hierzu gehört dann auch eine aktive und wirklich ernsthafte Klimaschutzpolitik, denn das Naturreservat Antarktis ist langfristig durch unsere Eingriffe in den Klimahaushalt und durch die Freisetzung von Chemikalien mindestens ebenso bedroht wie durch direkte Eingriffe des Menschen. Die SPD stimmt den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Umweltschutzprotokoll vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag zu. Helmut Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt): Die Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe setzen das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in deutsches Recht um. Der Antarktis-Vertrag von 1959, dem die Bundesrepublik Deutschland seit 1979 angehört, enthält selbst keine Regelungen zum Umweltschutz. Der Schutz der sehr empfindlichen antarktischen Umwelt ist aber zu einer der wichtigsten Aufgaben der 42 Antarktis-Vertragsstaaten geworden. Die Bundesregierung hat in der Erkenntnis der besonderen Bedeutung des Schutzes der Antarktis und ihrer Ökosysteme für Wissenschaft und Forschung und für das globale Weltklima von Anfang an die Bemühungen um einen umfassenden Umweltschutz für den sechsten Kontinent unterstützt. Sie hatte sich deshalb intensiv an der Erarbeitung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag beteiligt und dieses sofort nach Fertigstellung am 4. Oktober 1991 in Madrid gezeichnet. Das Protokoll enthält die schärfsten und umfangreichsten umweltschützenden Regelungen, die jemals für eine Weltregion in einem internationalen Übereinkommen erarbeitet wurden. Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß es möglichst schnell und universell in Kraft tritt. Dies wird erreicht, wenn alle 26 Konsultativstaaten, zu denen alle großen Industriestaaten, aber auch wichtige Staaten der Dritten Welt wie China, Indien, Brasilien, Argentinien und Chile gehören, es ratifiziert haben. Nach den bisher vorliegenden acht Ratifizierungen wird erwartet, daß die große Mehrzahl der übrigen Konsultativstaaten in den kommenden zwölf Monaten ebenfalls ratifizieren wird. Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls ist das Ergebnis von über zweijährigen, intensiven Überlegungen zwischen den maßgeblichen Bundesressorts und den in der Antarktis tätigen Forschungsinstitutionen, wie unter Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Interessenschwerpunkte dem gemeinsamen Ziel eines umfassenden Schutzes der empfindlichen antarktischen Umwelt in der nationalen Gesetzgebung Ausdruck verliehen werden kann. Das Gesetz enthält ein dauerndes Bergbauverbot für die Antarktis entsprechend Art. 7 des Umweltschutzprotokolls und führt ein umfangreiches Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für nahezu alle menschlichen Aktivitäten in der Antarktis ein. Dieser international übernommenen Verpflichtung kann der deutsche Gesetzgeber nur durch einen allgemeinen staatlichen Genehmigungsvorbehalt gerecht werden. Als Genehmigungsbehörde wurde das Umweltbundesamt bestimmt. Der Genehmigungsvorbehalt gilt für alle Tätigkeiten, die in Deutschland organisiert werden oder von Deutschland ausgehen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Organisators. Die vorliegenden Gesetzentwürfe tragen der nach dem Antarktisvertrag und dem Umweltschutzprotokoll privilegierten Rolle von Forschung und wissenschaftlicher Arbeit in der Antarktis in besonderer Weise und voll Rechnung. Bei Forschungsprojekten ist dem Genehmigungsverfahren des Umweltbundesamts die Prüfung durch ein unabhängiges Expertengremium vorgeschaltet, dessen Votum maßgebende Bedeutung zukommt. Klare Fristen und Bedingungen begrenzen die Belastungen auf das Unvermeidbare und erleichtern die Planung. Art. 16 des Umweltschutzprotokolls enthält die Verpflichtung, sobald wie möglich eine Haftungsregelung für Umweltschäden in der Antarktis zu erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe von Rechtsexperten der Antarktis-Vertragsstaaten hat unter deutschem Vorsitz die Diskussion hierüber aufgenommen. Wir setzen uns dafür ein, daß das Regelungswerk möglichst bald um ein wirksames Haftungsregime ergänzt wird. Das Bundeskabinett hat beiden Gesetzentwürfen am 22. März 1994 zugestimmt. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 4 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes) Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU): Anläßlich der Debatte über den Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR haben alle Seiten des Hauses, bis auf die PDS, die Arbeit der GauckBehörde gelobt. Im selben Atemzug wurde betont, daß sich das Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Praxis im Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 20265 * wesentlichen bewährt habe. Lediglich in einigen Einzelpunkten ergibt sich ein Änderungsbedarf. Diese Wünsche sind von den Fraktionen dieses Hauses aufgenommen, kritisch diskutiert und in ihrem Diskussionsergebnis heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag eingebracht worden. Im einzelnen sollen durch diese Vorschläge geändert werden: Erstens. Die Anzeigepflichten nach § 7 Abs. 1 und 3 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sollen auch auf Duplikate von Stasi-Unterlagen ausgeweitet werden. Das ist insoweit logisch, als der Bundesbeauftragte bereits einen Herausgabeanspruch auf Originale, Kopien, Abschriften und sonstige Duplikate hat. Um diesen Anspruch auch tatsächlich realisieren zu können, muß die Gauck-Behörde von der Existenz von Duplikaten und Kopien natürlich wissen. Gleichzeitig nehmen wir in die Bußgeldvorschrift eine Passage auf, die auch die Nichtherausgabe von Duplikaten mit Bußgeld belegt. Insoweit korrigieren wir mit dieser Regelung jetzt eine Lücke bei der Gesetzeserarbeitung. Zweitens. Wir schaffen etwas mehr Gerechtigkeit mit einer praxisnäheren Gebührenregelung. Während bisher schon Betroffene und Dritte für Auskünfte und Akteneinsicht keine Gebühren gezahlt hatten, wurde dies nahen Angehörigen abverlangt. Da wir ansonsten im Gesetz die nahen Angehörigen wie die eigentlich Betroffenen behandeln, wollen wir durch diese Gesetzesänderung jetzt auch die nahen Angehörigen gebührenfrei stellen. Drittens. Erhebliche Arbeitskraft wurde in der Gauck-Behörde bisher durch das Kopieren von Unterlagen gebunden. Die Kosten für Millionen von Kopien jährlich trug bisher der Steuerzahler. Forschung und Medien brauchten bisher keinen Pfennig an Personaloder Materialkosten zu bezahlen. Das ist deshalb ungerecht, weil selbst Betroffene für das Kopieren der eigenen Akte zu zahlen hatten. Es ist deshalb legitim, daß diejenigen, für die sich damit auch noch zusätzliche Einnahmequellen eröffnen, in die Kostenregelung einbezogen werden. Das ist auch kein Schlag gegen die vielbeschworene Pressefreiheit, weil Preise und Honorare, die ansonsten für Informationen bezahlt werden, in keinem Verhältnis zu der moderaten Kostenregelung der Gauck-Behörde stehen. Weitere Änderungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes schlagen wir jetzt nicht vor. Anregungen hat es genügend gegeben. Sie reichten von dem Verzicht auf jegliche Änderung, über die Wünsche von Herrn Thierse nach einer generellen Überarbeitung bis hin zur Auffassung des Herrn von Schorlemmer aus Wittenberg, der gern die Akten brennen gesehen hätte. Logisch ist, daß die Kinder des alten SED-Regimes am liebsten sofort ein Freudenfeuer entfacht hätten, um die Biographien zu reinigen. Es ist schon ein Skandal, mit welcher selbstverständlichen Frechheit uns heute überführte Mitarbeiter des verbrecherischen Staatssicherheitsdienstes als Kandidaten für Bürgermeisterämter oder andere Funktionen angeboten werden. Für Herrn Kutzmutz aus Potsdam war seine Tätigkeit für das MfS sogar ein politischer Werbefaktor. Vor 1989 hat nicht nur Herr Kutzmutz gelebt, sondern Millionen DDR-Bürger, die anständig geblieben sind. Sie haben ihre Nachbarn und Freunde nicht ausgespäht und dadurch häufig Nachteile für ihre persönliche oder berufliche Entwicklung in Kauf genommen. Alle Parteien werden ihre noch nicht überprüften Kandidaten für politische Ämter im Rahmen der Aktion „Weiße Weste" überprüfen lassen; die PDS hat dies als einzige Partei in Deutschland abgelehnt. Auch damit stellt sie sich als legitime Nachfolgepartei der SED dar. Ich finde es bemerkenswert, daß der politische Konsens, der das Stasi-Unterlagen-Gesetz half entstehen zu lassen, auch in den heutigen Tagen noch hält. Aber die Abgeordneten in den Fraktionen, welche die Inhalte des Gesetzes weiterhin tragen und seine Anwendung ohne Rücksicht auf Parteiinteressen durchsetzen wollen, haben es ständig schwerer. So gab es nur noch vereinzelte tapfere Stimmchen aus der SPD-Fraktion, als der brandenburgische Ministerpräsident Stolpe die Gauck-Behörde pauschal angriff. Es waren nur noch ganz wenige Aufrechte, die es nicht hinnehmen wollten, daß der Behörde des Bundesbeauftragten unterstellt wurde, sie arbeite parteiisch, manipuliere Akten, halte entlastendes Material zurück und handele rechtswidrig. Wahr ist auch hier, daß sich die Gauck-Behörde bei der Bearbeitung des Falles Stolpe, gerade im Hinblick auf dessen hervorgehobene politische Bedeutung, sehr genau an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten hat. Noch stärker als politischer Druck auf einzelne Abgeordnete dürfte sich allerdings das zunehmende Desinteresse breiter Bevölkerungskreise an Fragen der DDR-Vergangenheit auf die künftige politische Praxis auswirken. Sicherlich ist das auch ein Ergebnis einer Medienreflexion, die sich im wesentlichen auf das IM-Thema gestürzt hat und zuwenig die Rolle der tatsächlich politisch Verantwortlichen für das MfS beleuchtete. Wenn ich das Medienthema hier schon anspreche, will ich nicht verschweigen, daß ich persönlich gern eine Veränderung der Strafvorschrift des § 44 gesehen hätte. Leider ist es tägliche Praxis, daß die Gauck-Behörde meistens erst nach Veröffentlichung oder Sendung eines Berichtes dort verwandte Unterlagen angezeigt bekommt. Da aber selbst bei einem ersten Nachdenken über mögliche Lösungen von Vertretern der Presse bereits massiv mit der Unterstellung gearbeitet wurde, die Politik wolle sich — zumal in Wahlzeiten — vor mißliebigen Veröffentlichungen schützen, ist diese Frage erneut zurückgestellt worden. Ich bedauere ausdrücklich, daß der Deutsche Bundestag ein zweites Mal nur deshalb notwendige Regelungen nicht beschließt, weil er eine Überreaktion der Medienfront fürchtet. Das ist um so bedauerlicher, als gerade die Selbstverwaltungsgremien wie der Deutsche Presserat in dieser Frage mehrfach versagt haben. Wer sich erst vier Monate nach Veröffentlichung klar rechtswidriger Faksimileauszüge aus Stasi-Akten in einem Nachrichtenmagazin zur Beratung zusammenfindet, hat seine Eigenverantwortung nicht wahrgenommen. Wir haben uns aber vorgenommen, Änderungen im Stasi-Unterlagen-Gesetz immer nur einvernehmlich 20266* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 mit den anderen Fraktionen des Hauses durchzuführen. Deshalb legen wir Ihnen heute nur die Miniänderung in den vorhin beschriebenen Punkten vor. Die Diskussion wird in der nächsten Legislaturperiode sicherlich erneut entbrennen. Mögen auch dann wie bisher, die Interessen der Opfer des Sozialismus im Mittelpunkt der politischen Entscheidungen stehen. Gerd Wartenberg (Berlin) (SPD): Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes zur Überweisung in die Ausschüsse des Parlaments. Mit der Verabschiedung des zugrunde liegenden Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Herbst 1991 wurde eines der schwierigisten Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Der Regelungsgegenstand dieses Gesetzes war einmalig. Der Gesetzgeber mußte in vielen Bereichen Neuland betreten. Vielfältige, sich widersprechende Interessen an der Nutzung dieser unseligen Bestände, mußten bei Wahrung eines hinreichenden Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten, insbesondere der Betroffenen, gegeneinander abgewogen werden. Man kann heute mit vollem Recht sagen, daß sich die getroffenen gesetzlichen Regelungen im wesentlichen bewährt haben. Dieses hat auch der kürzlich vom Parlament beratene Erste Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ergeben. Gleichwohl sind von verschiedener Seite im Laufe der letzten Jahre Änderungswünsche an den Gesetzgeber herangetragen worden, die der sorgfältigen Prüfung und Beratung bedürfen. Diese Aufgabe war wegen der nur noch knappen zur Verfügung stehenden Zeit in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu leisten. Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der SPD haben sich deshalb darauf verständigt, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur einige wenige offenkundig gewordene Mängel zu beseitigen. Eine umfassende Novellierung des Gesetzes kann zweckmäßigerweise erst in der nächsten Legislaturperiode in Angriff genommen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich im wesentlichen auf drei Punkte: Die Einbeziehung von Kopien, Abschriften oder sonstigen Duplikaten von Stasi-Unterlagen in die Anzeigepflicht gemäß § 7 des Gesetzes — hier wird ein gesetzgeberisches Versehen ausgebügelt. Wie ein Blick auf § 9, der die Herausgabe solcher Unterlagen regelt, zeigt, ist irrtümlicherweise im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren die Einbeziehung von Duplikaten, Kopien oder Abschriften vergessen worden. Dementsprechend soll nunmehr auch die Anzeigepflicht in § 7 ergänzt werden. Die entsprechende Ergänzung der Bußgeldvorschrift in § 45. Dies ist eine Folgeänderung aus der Ergänzung der Anzeigepflicht in § 7. Die Neufassung der Kostenregelung in § 42. Die bisher privilegierten Antragsteller aus Forschung und Presse, die für Auskünfte und Kopien weder Personal- noch Materialkosten zu tragen hatten, sollen in Zukunft kostenpflichtig sein. Dies bedeutet lediglich eine Gleichstellung mit Betroffenen, die auch schon bisher für ihre Kopien ein Entgelt entrichten mußten. Diese Regelung erscheint vertretbar und beseitigt die bisher vorhandene Ungerechtigkeit gegenüber anderen Antragstellern. In Zukunft sollen Auskünfte und Akteneinsicht wie für Betroffene und Dritte auch für nahe Angehörige von Vermißten und Verstorbenen gebührenfrei sein. Hinsichtlich ihrer Rechte behandelt das Gesetz nahe Angehörige ähnlich wie Betroffene und Dritte, weil eine vergleichbare Interessenlage besteht. Daher soll eine entsprechende Regelung auch im Kostenbereich geschaffen werden. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich im klaren darüber, daß diese „kleine" Novellierung nur ein erster Schritt sein kann. Sie beantwortet nicht alle seit der Verabschiedung des Gesetzes aufgetretenen Streitfragen. Die bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Herbst 1991 angekündigte Überarbeitung des Gesetzes im Lichte der zu gewinnenden Erfahrungen in der Praxis steht weiterhin aus. Einige Veröffentlichungen in bestimmten Medien haben bedauerlicherweise gezeigt, daß der verfassungsrechtlich gebotene Schutz von Betroffenen nicht in dem wünschenswerten Umfang durch die bisherigen gesetzlichen Regelungen gewährleistet worden ist. Wenn sich der Gesetzgeber aus guten Gründen entschlossen hat, diese unrechtmäßig gesammelten Informationen zu erhalten und nicht vernichten zu lassen, ist er um so mehr gehalten, zum Schutz der Betroffenen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Veröffentlichung dieser häufig äußerst sensiblen Bestände und dadurch die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu verhindern. Hier bedarf es weiterer Bemühungen, um bei voller Wahrung der Pressefreiheit die Persönlichkeitsrechte von Menschen zu sichern, die in unvorstellbarem Ausmaß der Bespitzelung und Drangsalierung durch das Ministerium für Staatssicherheit unterworfen waren. Der nächste Deutsche Bundestag wird hier eine äußerst schwierige Aufgabe zu erfüllen haben. Deshalb mein Appell, erneut und verstärkt nach einer sachgerechten und zwischen den Fraktionen einvernehmlichen Lösung zu suchen. Dr. Jürgen Schmieder (F.D.P.): Der Ruf nach einer Amnestie für Straftaten in der DDR wird wieder einmal lauter. Der neugewählte Bundespräsident Herzog sprach sich dafür aus, „Stasimitläufer" nicht zu verfolgen und die Ermittlungen auf „persönlich zu verantwortende flagrante Menschenrechtsverletzungen" zu beschränken. Der stellvertretende SPD-vorsitzende Thierse plädierte dafür, die Strafverfolgung auf Taten zu konzentrieren, die voraussichtlich mit mehr als zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft würden. Auch der ehemalige Bundesverfassungsgerichts-Vizepräsident, Mahrenholz, fordert eine Amnestie für Stasi-Informationen, für Grenzsoldaten, die Todesschüsse auf Flüchtende abgegeben haben, und für DDR-Richter und -Staatsanwälte. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 20267* Fakt ist aber, und das dürfte auch diesen Herren bekannt sein, daß nur Handlungen amnestiert werden können, die auch strafbar sind. Im konkreten Fall ist allerdings Voraussetzung für eine Strafbarkeit, daß die Taten auch nach dem DDR-Recht mit Strafe belegt waren. Die Stasi-Spitzel werden aufgrund dessen nur ganz ausnahmsweise strafrechtlich verfolgt und sogenannte „Mitläufer" gab es beim MfS ohnehin nicht. Inzwischen ist es Usus geworden, daß die Gerichte bei SED-Verbrechen nur in seltenen Fällen zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilen. Die Verwirklichung des Vorschlages von Thierse bedeutet daher praktisch das Ende der Verfolgung von SED-Verbrechen. Uns Deutschen wird gelegentlich vorgeworfen, wir hätten durch unvollkommene Aufarbeitung der NS-Geschichte eine zweite Schuld auf uns geladen. Wollen wir nun etwa eine dritte Schuld auf uns nehmen? Eines Tages wird die Zeit zur Versöhnung reif sein. Aber Versöhnung kann nicht im Medium der Verdrängung oder Nichtaufarbeitung vor sich gehen, sagt Rudolf Wassermann. Eine verfrühte Diskussion über eine Amnestie verbietet sich auch deshalb, weil der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bisher erst rund 70 % des gesamten Aktenbestandes erschließen konnte und auch erst rund ein Drittel der von Bürgern gestellten Anträge auf Auskunft bzw. Akteneinsicht bearbeitet worden sind. Dem gegenüber steht, daß das Stasi-Unterlagengesetz (Bundesgesetzblatt Teil 1, 1991, S. 2272) sich in der Praxis bisher im wesentlichen bewährt hat. Nur in einigen Punkten hat sich kurzfristig ein Änderungsbedarf ergeben. Betroffen davon sind die Anzeigepflichten, die Kostenregelung sowie die Bußgeldregelung. Die Anzeigepflichten in § 7 Abs. 1 und 3 gegenüber dem Bundesbeauftragten beziehen sich bisher nur auf Originalunterlagen, während die Herausgabepflicht auch für Duplikate gilt. Diese Herausgabepflicht besteht allerdings nur auf ausdrückliches Verlangen des Bundesbeauftragten. Es ist daher zwingend erforderlich, daß dieser erst einmal von der Existenz der Duplikate Kenntnis erhält. Die Anzeigepflicht muß deshalb auch auf Duplikate erstreckt werden, im öffentlichen, wie im nichtöffentlichen Bereich. Die Änderung zum § 42 (Kostenregelung) ist notwendig, da Forschung und Medien bisher für Auskünfte und Kopien weder Personal- noch Materialkosten tragen müssen. Im Zuge einer Gleichstellung mit anderen Antragstellern, denn selbst Betroffene müssen ihre Kopien bezahlen, sind hier demnach auch Forschung und Medien einzubeziehen. Gleichzeitig wird die Gebührenfreiheit für Betroffene und Dritte bei Auskunft und Akteneinsicht auch auf die nahen Angehörigen der Betroffenen erweitert. Dies ist gerechtfertigt, da das Gesetz hinsichtlich der übrigen Rechte nahe Angehörige ähnlich wie Betroffene und Dritte behandelt, weil eine vergleichbare Interessenlage besteht. Durch die vorgesehene Änderung wird eine gerechtere Regelung im Kostenbereich erzielt. Bei der Bußgeldvorschrift wird ein redaktionelles Versehen bereinigt, durch das derzeit die Nichtherausgabe von Duplikaten nicht mit Bußgeld belegt werden kann. Schließlich werden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, die dem Kabinettsbeschluß vom 20. Januar 1993 Rechnung tragen, durch den für die Ministerien eine geschlechtsneutrale Bezeichnung eingeführt worden ist. In drei Fällen soll es allerdings bei der Bezeichnung „Bundesminister des Inneren" bleiben, um eindeutig klarzustellen, daß der Bundesminister selbst gemeint ist. Damit wird ausdrücklich ausgeschlossen, daß der Minister diese Aufgaben auf einen Vertreter delegieren kann. Mit diesen Änderungen wird die Novellierung vorerst abgeschlossen. Die Notwendigkeit einer umfassenderen Novellierung des Gesetzes kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, insbesondere deshalb, weil die für diese Entscheidung erforderliche Kenntnis der Rechtstatsachen noch nicht gegeben ist. Es ist zu erwarten, daß die vollständige Erschließung der Akten in absehbarer Zeit durchgeführt wird. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, daß eine gegebenenfalls erforderliche umfassendere Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes im Laufe der kommenden Legislaturperiode in Angriff genommen werden kann. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS/Linke Liste): Der vorliegende interfraktionelle Entwurf eines 2. Stasi-Unterlagenänderungsgesetzes reiht sich ein in die Reihe der hastig eingebrachten Regelungsänderungen zu wichtigen Gesetzesmaterien, die uns jetzt wöchentlich erreichen. Mein erster Eindruck ist: Die vorgeschlagenen Änderungen mögen überwiegend begründet sein, die eigentlichen Probleme jedoch werden negiert. Es geht hier lediglich um einen „Nebenkriegsschauplatz " der Diskussion um das Stasi-Unterlagengesetz. Eben der Ausgangspunkt hinsichtlich der Problemlage im vorliegenden Entwurf — das Stasi-Unterlagengesetz habe sich bewährt — ist zutiefst falsch. In der Begründung wird dann von einer möglicherweise gegebenen Notwendigkeit einer umfassenden Novellierung des Gesetzes gesprochen. Abhängig gemacht wird dies eigenartigerweise von der noch ausstehenden vollständigen Erschließung der Akten. Vernünftig finde ich durchaus die Befreiung der Angehörigen von Vermißten und Verstorbenen von der Gebührenpflicht und die Ausdehnung der Kostenregelung auf Medien und Forschung. Es wäre schon sehr erfreulich, wenn man auf diese Weise zumindest einen Teil der über 260 Millionen DM, die mittlerweile die Gauck-Behörde jährlich kostet, wieder einnehmen könnte. Weit gewichtiger erscheint mir die Ausdehnung der Anzeigepflicht auf Duplikate und damit eine andere Untersetzung der Herausgabepflicht der von einigen Medien gehorteten Materialien gegenüber der Gauck-Behörde. Da ich den Gesetzentwurf — wie alle anderen in diesem hohen Hause auch — erst seit heute früh kenne, bedarf es meinerseits weiterer Überlegungen zu diesem Vorschlag. Die grundrechtliche Bedeutung dieser Frage ist nicht zu übersehen. Zu beachten wäre auch, daß diese Frage schon seinerzeit bei der Annahme des Gesetzes erörtert und abgelehnt wurde. Aber das sind nicht die eigentlichen Probleme, die mich im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf 20268* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 bewegen und die man eigentlich zugleich mit einer Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes in den Mittelpunkt stellen müßte. Erstens geht es um die sehr grundsätzliche Frage der Funktion dieses Gesetzes bei der Abstrafung, Ausgrenzung und Diskriminierung derjenigen, die sich in der DDR politisch engagiert haben. Wer eine Änderung dieser Politik will, muß auch dieses Gesetz andern wollen. An die Stelle des wirklichen Nachweises von Menschenrechtsverletzungen ist der Hinweis auf die Stasi-Akte und ihre Kommentierung durch die Gauck-Behörde getreten. Die magere und zugleich falsche Schablone von der Täter-Opfer-Struktur der DDR-Gesellschaft konnte erst durch die Art und Weise, wie die Gauck-Behörde arbeitet, ihre gegenwärtige politische Bedeutung erlangen. Es ist schon sehr eigenartig: In der Öffentlichkeit wird darüber diskutiert, wie der Rechtsfrieden in Deutschland wieder hergestellt werden kann, und uns wird dann ein Gesetzentwurf zum Stasi-Unterlagengesetz vorgelegt, der dieses Problem völlig ausklammert. Die Stasi-Akten spielen nun einmal die entscheidende Rolle, um die gnadenlose Hexenjagd in Ostdeutschland weiterzuführen. Man muß diese Hexenjagd — begleitet von politischer Strafverfolgung und Berufsverboten — beenden, dann erst ist ein anderer Umgang mit den Stasi-Akten möglich. Genau das fordert Ernst Gottfried Mahrenholz, wenn er eine breit angelegte Amnestie vorschlägt und damit die Schaffung von Bedingungen, in deren Rahmen die Ostdeutschen als „gleichberechtigte Bürger" anerkannt werden und „den Kopf genauso hochtragen dürfen wie wir" (Zit. nach: Leipziger Volkszeitung vom 6. Mai 1994). Zweitens steht das eigenständige Problem, daß zum einen im Stasi-Unterlagengesetz die Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht klar genug sind; zum anderen aber auch die entsprechenden Regelungen des Gesetzes ständig in der Praxis durchbrochen werden. In zahlreichen Fällen wie z. B. denen des Zoologen Prof. Dr. Werner Mohring (Greifswald) und des Physikers Dr. Heinz Preuß (Zittau) hat es eindeutig falsche, wahrheitswidrige Wertungen der Gauck-Behörde gegeben. Entgegen dem Inhalt der Dokumente wurde eine Tätigkeit für das MfS behauptet, die Grundlage für die Entlassung war. Betroffene sind dieser Willkür der Gauck-Behörde im Grunde genommen hilflos ausgeliefert. Eine wirklich objektive Einzelfallprüfung, wie etwa im Fall Stolpe — gibt es in aller Regel nicht. Drittens geht es um die Durchsetzung eines Prinzips, dem sich die Volkskammer der DDR verpflichtet fühlte und das im Stasi-Unterlagengesetz bisher keinen Ausdruck gefunden hat. Gemeint ist der Zugriff der Geheimdienste der BRD auf entscheidende Akten des MfS. Zu Recht wird in einem Buch von einer „Eroberung der Akten" gesprochen, die von Verfassungsschutz und BND unter Verschluß gehalten werden. Es fehlt in der Bundesrepublik generell die Durchsetzung eines Grundrechts auf die eigenen Akten. Das Stasi-Unterlagengesetz muß durch einen Freedom-of-Information-Act auch hinsichtlich der BRD-Geheimdienste ergänzt werden. Die PDS/Linke Liste wird prüfen, ob sie im Verlaufe der Beratungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eigene Änderungsvorschläge zum Stasi-Unterlagengesetz im Sinne von Lösungen zu den vor mir aufgeworfenen Problemen einbringt oder dies erst im 13. Bundestag tim wird. Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schon seit einigen Monaten bastelt eine große Koalition aus CDU/CSU, F.D.P. und SPD an einer Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes. Das BMI hat dazu Formulierungshilfen beigesteuert. Durch eine Ausweitung der Straf- und Bußgeldvorschriften sollten unbequeme Stasi-Enthüllungen über Politiker verhindert werden. Nach dem Protest von Medien und Verbänden haben Sie nun zunächst von diesem Vorhaben Abstand genommen. Doch auch die jetzt vorgelegten Gesetzesänderungen sind ein entscheidender Eingriff in die Stasi-Aufarbeitung. Ich will das an einigen Beispielen deutlich machen. Vorgeschlagen wird, die Anzeigepflicht von StasiUnterlagen auch auf „Kopien, Abschriften oder sonstige Duplikate" auszudehnen. Das bedeutet unter anderem, daß jede und jeder, der irgendwann einmal aus bereits veröffentlichten Unterlagen handschriftliche Notizen gefertigt hat, dies nun dem BStU anzeigen muß. Außerdem müßten nach dieser Regelung auch die bereits von der Behörde selbst herausgegebenen Kopien z. B. an Betroffene dieser nun wieder angezeigt werden. Diese Änderung des § 7 ist völlig unpraktikabel. Die Nichtherausgabe von Duplikaten, ja selbst persönliche Abschriften und Notizen, wollen Sie mit Bußgeldern von bis zu 500 000 DM verfolgen. Dies behindert die Presse, steht in deutlichem Widerspruch zu Art. 5 des Grundgesetzes und kann nicht mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten gerechtfertigt werden. Des weiteren wollen Sie für Auskünfte der Behörde an Forschung und Presse Gebühren erheben. Das würde in der Praxis bedeuten, daß sich z. B. kleinere Forschungsverbände und Initiativen die Beschäftigung mit der Stasi-Problematik finanziell nicht mehr leisten könnten. Außerdem ist anzunehmen, daß auch viele Medien mindestens zögerlicher mit der StasiProblematik umgehen müßten. Es bliebe ein Forschungsmonopol bei der Bundesbehörde. Insgesamt sind die hier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen der Versuch, die öffentliche Auseinandersetzung mit der Stasi-Vergangenheit einzuschränken. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt daher diese StUG-Novellierung ab. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Cornelia Yzer auf die Frage des Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin) (SPD) (Drucksache 12/7821 Frage 2): Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den mitgeteilten Ergebnissen der Auswertung der Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus und Gewalt gezogen, und welche Maßnahmen beabsichtigt sie besonders zu fördern? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 20269* Die Antwort geht von der Annahme aus, daß sich die Frage auf den am 27. April 1994 von Frau Bundesministerin Dr. Merkel der Presse vorgestellten „Zweiten Zwischenbericht zum Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt" bezieht. Dieser Bericht zieht eine Zwischenbilanz zu den Chancen und Grenzen sozialpädagogischer Handlungskonzepte, Arbeitsansätze und Interventionsmöglichkeiten nach rd. zweijähriger Laufzeit dieses Förderprogramms des Bundes zur Vorbeugung und Verminderung von Extremismus und Gewalt in den neuen Bundesländern. Der Bericht, der nun auch in gedruckter Form vorliegt, wird den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages in Kürze zugestellt werden. Die nach Auffassung des Bundesministeriums für Frauen und Jugend erforderlichen Konsequenzen stimmen überein mit dem Beschluß der Sonderkonferenz der Jugendministerinnen und Jugendminister, Jugendsenatorinnen und Jugendsenatoren der Länder vom 9. Dezember 1993. a) Über das ursprünglich vorgesehene Ende des Aktionsprogramms gegen Aggression und Gewalt hinaus beabsichtigt das Bundesministerium für Frauen und Jugend eine Weiterförderung auch in den Jahren 1995 und 1996 mit bis zu 50 % der Kosten für diejenigen Projekte, für die von seiten des jeweiligen Bundeslandes (Land, Kommune oder freier Träger) die andere Hälfte der Finanzierung übernommen wird. Dieser Regelung haben inzwischen alle neuen Bundesländer und Berlin zugestimmt. b) Die Jugendministerinnen und Jugendminister der Länder haben betont, daß im Rahmen eines allgemeinen Handlungskonzeptes gegen Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Gewalt insbesondere zielgruppenspezifische Angebote für gewaltbereite junge Menschen vermehrt erforderlich sind. Sie haben sich verpflichtet, in ihren Ländern geeignete Maßnahmen zur Förderung von Projekten gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit fortzusetzen und zu verstärken. Im Sinne der vom Grundgesetz und vom SGB VIII vorgesehenen Zuständigkeitsordnungen der Kinder- und Jugendhilfe hält es das Bundesministerium für Frauen und Jugend für dringend erforderlich, daß die Länder und Kommunen dieser Verpflichtung verstärkt nachkommen. c) Die verstärkten Bemühungen vor Ort sind durch gezielte Qualifikations- und Informationsangebote zu unterstützen. In diesem Sinne hat die Jugendministerkonferenz das Bundesministerium für Frauen und Jugend aufgefordert, durch länderübergreifende Fortbildung die Erfahrungen aus dem Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt allen Trägern entsprechender Projekte zu vermitteln. Das Bundesministerium für Frauen und Jugend wird dieser Aufforderung nachkommen. Eine Fachtagung für die sachverständigen Mitarbeiter der Jugendministerien der Bundesländer findet am 15. Juni 1994 statt. Darauf aufbauend wird derzeit eine Konzeption für Information und Fortbildung entwickelt und in Kürze vorliegen. d) Die entscheidende Vorbeugung gegen Extremismus und Gewalt besteht in einer wertorientierten Erziehung junger Menschen, in deren Mittelpunkt die Achtung der Menschenwürde und des Rechts steht. Eine solche Erziehung in Familie und Schule kann durch Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der außerschulischen Jugendbildung ergänzt, aber nicht ersetzt werden. Das Bundesministerium für Frauen und Jugend unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen der politischen und kulturellen Bildung, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des internationalen Jugendaustauschs, denen für die langfristige Vorbeugung gegen Ausländerfeindlichkeit, Extremismus und Gewalt grundlegende Bedeutung zukommt. Diese Maßnahmen zur Entwicklung des demokratischen Bewußtseins, der Mitverantwortung und der Toleranz wurden allerdings nicht als Reaktion auf fremdenfeindliche Strukturen der vergangenen Jahre geschaffen; sie werden vielmehr schon seit Jahrzehnten — seit Beginn eine eigenständigen Jugendförderung des Bundes im Jahre 1950 —als kontinuierliche Förderaufgabe wahrgenommen. Die Bundesregierung wird diese Förderung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch in den nächsten Jahren fortführen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (Drucksache 12/7821 Frage 4): Wie beurteilt die Bundesregierung die Forschungsergebnisse australischer Wissenschaftler der Universität New South Wales, wonach Solarzellen 80 bis 90 Prozent billiger hergestellt werden können, und wie schätzt sie die möglichen Auswirkungen dieser Forschungsergebnisse auf die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Hersteller von Solarzellen ein? Mitte Mai d. J. erschien zunächst in der „Sydney Morning Herald" und daraufhin in vielen, auch deutschen Zeitungen ein Bericht, wonach Prof. Green (Australien) einen Weg gefunden habe, Solarzellen in zehn Jahren um 80 bis 90 % billiger herzustellen als bisher. Der Bericht hat weltweit große Aufmerksamkeit gefunden, nicht zuletzt deshalb, da Prof. Green einer der führenden Forscher auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung (FuE) bei Solarzellen ist. Die Technik, urn die es geht, ist die sog. SiliziumDünnschichtzelle (polykristalline Dünnschicht). Auch deutsche Firmen (NUKEM) und FuE-Institute (FhG/ISE u. a.) arbeiten seit mehreren Jahren auf diesem zukunftsträchtigen Gebiet. Ob das von Prof. Green erwähnte Ziel erreicht werden kann, ist derzeit allerdings eine offene Frage. Da, wie erwähnt, auch deutsche Firmen auf diesem Gebiet tätig sind, bestehen gegenwärtig keine Befürchtungen, daß die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Hersteller von Solarzellen durch diese Entwicklung beeinträchtigt werden könnte. Im übrigen haben deutsche Firmen (DASA) bereits in der Vergangenheit mit Prof. Green zusammengearbeitet, so daß ein guter Kontakt besteht, der auch weiterhin genutzt werden könnte. 20270* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (Drucksache 12/7821 Frage 5): Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung des Wissenschaftsrates vom Mai 1994 an Bund und Länder, die wissenschaftlichen Grundlagen der Gefahrstoffverordnung und die Richtlinien zur Sanierung von asbestverseuchten Gebäuden mit dem Ziel einer „Anpassung an neue Erkenntnisse" zu überprüfen, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Die Bundesregierung ist stets bemüht, ihre Entscheidungen an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Sie begrüßt daher die von Ihnen genannte Empfehlung des Wissenschaftsrates. Da Asbestsanierungsmaßnahmen einen wachsenden Anteil der begrenzten Finanzausstattung der Gemeinschaftsaufgabe Hoschulbau binden, ist die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung von besonderer Bedeutung. Asbestsanierungsmaßnahmen werden zumeist als Teilmaßnahme im Rahmen größerer Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. In den letzten fünf Jahren ist die Anzahl dieser Vorhaben von 4 im 18. Rahmenplan auf 52 im 23. Rahmenplan angestiegen; die Gesamtkosten für die 29 in der höchsten Prioritätenkategorie I enthaltenen Vorhaben betragen 456,5 Millionen DM. Im Rahmen der Anmeldungen zum 24. Rahmenplan haben sich die Vorhaben noch einmal erheblich ausgeweitet. In der Verwaltungskommission des Wissenschaftsrates sind neben dem Bund auch die 16 Länder vertreten. Da die Umsetzung der technischen Baubestimmungen, worunter auch die sogenannten AsbestRichtlinien fallen, in den Bauordnungen der jeweiligen Länder verankert ist, geht die Bundesregierung davon aus, daß die Länder diese Empfehlung des Wissenschaftsrates von sich aus aufgreifen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatsekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/7821 Fragen 10 und 11): Wie will die Bundesregierung im nächsten Agrarministerrat am 20./21. Juni 1994 zu den Vorschlägen der griechischen Präsidentschaft zu Anhang VI der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Stellung nehmen, die höhere Grenzwerte als den gültigen EG-Trinkwassergrenzwert für Pestizide von 0,1 Mikrogramm als Zulassungskriterium für Pflanzenschutzmittel vorsehen, und wird die Bundesregierung, wie auch vom Bundesrat gefordert, für die Beibehaltung des bestehenden EG-Trinkwassergrenzwertes als Basis für die Zulassung von Pestiziden eintreten? Warum wurden der Deutsche Bundestag und die Wähler nicht vor den Europa-Wahlen über die Haltung der Bundesregierung zu den Forderungen der Landwirtschaft und der Pflanzenschutzmittelindustrie nach höheren Grenzwerten für Pestizide im Trinkwasser und Grundwasser informiert, und ist die Bundesregierung nicht mitverantwortlich für die zu befürchtenden Rückschritte im Grundwasser- und Trinkwasserschutz auf europäischer Ebene, wenn sie sich — ohne eine klare Stellungnahme zur Zulassung von Pestiziden abzugeben — im Agrarministerrat evtl. überstimmen läßt? Zu Frage 10: Wegen der engen Wechselbeziehungen der hier entstehenden Regelungen zum Schutz des Wassers mit anderen bereits bestehenden Regelungen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere zur Trinkwasser-, Grundwasser- und Oberflächenwasserrichtlinie, ist es notwendig, daß die Europäische Kommission zunächst ein Gesamtkonzept zum Schutz der Gewässer vorlegt, das die entsprechenden Richtlinien zu einem schlüssigen Regelungswerk zusammenführt. Nur wenn ein solches Gesamtkonzept vorliegt, kann eine fachlich schlüssige Diskussion geführt und in diesem Rahmen Entscheidungen in Einzelbereichen getroffen werden. Dabei muß erreicht werden, daß die Regelungen in den genannten Richtlinien kompatibel werden. Zu Frage 11: Die Bundesregierung hat sich bislang stets für ein hohes Schutzniveau beim Trinkwasser eingesetzt. Wie bereits ausgeführt ist es im Zuge dieser Bemühungen unabdingbar, daß die den Gewässerschutz betreffenden Regelungen EU-weit zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden. Die Bundesregierung hat daher von der EU-Kommission die Vorlage eines Gesamtkonzeptes bereits im Februar 1994 nachdrücklich verlangt und dies mehrfach in den EU-Gremien eingefordert. Dies dient der Absicherung eines hohen Schutzniveaus auf EU-Ebene. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Lisa Seuster (SPD) (Drucksache 12/7821 Fragen 15 und 16): In welcher Höhe leistet der Bund Zahlungen an das neu zu gründende Deutsche Zentrum für Altersforschung in Heidelberg, und mit welcher Begründung erhält gerade dieses Institut finanzielle Mittel des Bundes? Mit welcher Begründung fördert die Bundesregierung ein Forschungsinstitut mit dem Schwerpunkt Gerontopsychologie, die im Vergleich zu anderen Forschungsschwerpunkten im Bereich der Altersforschung schon fast dominierend ist, und aus welchen Überlegungen heraus hält es die Bundesregierung nicht für sinnvoll, dem wissenschaftlichen Bedarf und der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen, indem sie künftig verstärkt Forschungszweige mit sozialwissenschaftlich/ sozialpolitischen Schwerpunkten im Bereich der Altersforschung fördert? Zu Frage 15: Das neu zu gründende Zentrum für gerontologische Forschung trägt den Titel „Zentrum für Alternsforschung". Es ist geplant, das „Zentrum für Alternsforschung" als Stiftung des öffentlichen Rechts an der Universität Heidelberg zu realisieren, wobei der Bund — mit der Ressortzuständigkeit beim Bundesministerium für Familie und Senioren — und das Land Baden-Württemberg — mit der Zuständigkeit beim Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 20271* Ministerium für Wissenschaft und Forschung — die Finanzierung zu gleichen Teilen übernehmen werden. Der Aufbau der interdisziplinären Forschungseinrichtung geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg und des Bundes aus dem Jahre 1989 zurück. Seit Juli 1990 liegt der Abschlußbericht des Wissenschaftlichen Arbeitskreises zur Gründung des Zentrums vor: Es wird empfohlen, die Gründung des Instituts durch Initialprojekte zu fördern. Dieser Empfehlung wurde Folge geleistet: Seit 1993 wird die „Interdisziplinäre Langzeitstudie über die Bedingungen zufriedenen und gesunden Alterns (ILSE)" zu gleichen Teilen von Bund und Land gefördert. Für den Zeitraum von drei Jahren (bis 1996) beträgt der Förderanteil des Bundes 2,1 Millionen DM. Die Aufnahme der institutionellen Förderung wurde in die Haushaltsverhandlungen 1994 eingebracht. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat bei der Beratung zum Einzelplan 18 im September 1993 (74. Sitzung, 29. September 1993) mit den Stimmen aller Fraktionen den Beschluß gefaßt, die institutionelle Förderung des Zentrums für Alternsforschung 1994 mit einem Bundesanteil von 700 TDM aufzunehmen. Allerdings bleibt der institutionelle Förderanteil weit hinter der ursprünglichen Planung und den Empfehlungen eines unabhängigen wissenschaftlichen Arbeitskreises aus dem Jahre 1990 zurück. Das Bundesinteresse und die forschungspolitische Notwendigkeit der institutionellen Förderung ergibt sich aus den demographischen Wandlungsprozessen unserer Gesellschaft mit den vielfältigen Konsequenzen für den einzelnen und der Entwicklungsdynamik der Gesamtgesellschaft. Beides stellt große und unvermeidliche Herausforderungen an politisches Handeln dar. Die Erweiterung und die Intensivierung der Alternsforschung in allen ihren Zweigen (Medizin, Ökonomie, Psychologie, Soziologie, Sozialpolitik, Pflege- und Versorgungsforschung etc.) wird in den nächsten Jahrzehnten besonders dringlich. Hier gilt es, die vorhandene Alternsforschung in der Bundesrepublik Deutschland auszubauen. Allerdings stößt man schnell an die Grenzen bestehender Forschung, die bis auf wenige Ausnahmen in den jeweiligen Disziplinen verhaftet bleibt. Allein auf dem Wege gezielter Projektförderungen des Bundes ist eine kontinuierliche, umfassende und langfristige wissenschaftliche Analyse demographischer Wandlungsprozesse und ein damit verbundenes Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten für die verschiedensten gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Felder nicht möglich. Die Einrichtung einer zentralen Forschungsinstitution zu Alternsfragen ist dringend erforderlich. Dies zeigt auch ein Vergleich mit benachbarten europäischen Ländern sowie den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Israel und Japan, also Länder, die von vergleichbaren demographischen Wandlungsprozessen betroffen sind. Dort existieren oft bereits seit Jahrzehnten interdisziplinäre, national geförderte Institute für Alternsforschung. Die Bundesregierung möchte sicherstellen, daß die Bundesrepublik Deutschland auf diesem wichtigen wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Feld den Anschluß an den Entwicklungsstand nicht verliert und den Standort auf diesem Gebiet festigt. Zu Frage 16: Es ist nicht richtig, daß mit der Gründung des Zentrums für Alternsforschung ein Schwerpunkt im Bereich der Gerontopsychologie gelegt wird. Vielmehr handelt es sich um ein interdisziplinäres Forschungsinstitut, mit dem Schwerpunkt der Alternsforschung, das eine Vielzahl der an der Alternsforschung beteiligten Disziplinen (z. B. Bevölkerungswissenschaften, Medizin, Bewegungswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Psychologie, Soziologie, Versorgungsforschung, Pflegeforschung) zusammenführen und zur Zusammenarbeit bringen will. Dies gewährleistet, daß Antworten auf demographische Herausforderungen aus allen Blickwinkeln gefunden werden. Die Bundesregierung verfolgt diese Zielrichtung in der gesamten Forschungsförderung auf dem Gebiet der Alternsforschung. So sind in den vergangenen Jahren große Fördervolumen in den Bereich der Pflegeforschung gegangen. Der wissenschaftliche Arbeitskreis zur Gründung des Zentrums für Alternsforschung hat Förderschwerpunkte empfohlen, die der sozialwissenschaftlichen Forschung breiten Raum gewähren. Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Empfehlungen umzusetzen. Alternsforschung soll in dem zu gründenden Zentrum so betrieben werden, daß neben der notwendigen Erforschung von Basisdaten ein hohes Maß an Anwendungsorientierung erreicht wird. Zu erforschen sind demnach die Möglichkeiten und Risiken alternder Menschen in körperlicher, seelischer, geistiger, sozialer, beruflicher, pflegerischer und ökonomischer Hinsicht sowie die sich daraus ergebenden Folgen für Gesellschaft, Politik und Wissenschaft. Die forschungspolitischen Ziele des Zentrums werden jeweils von einem unabhängigen Gremium, dem Kuratorium, bestimmt, dem in erster Linie wissenschaftliche Experten der verschiedensten Disziplinen sowie Vertretern der Universität Heidelberg, des Bundes und des Landes angehören werden. Die Forschungsarbeit der Stiftung wird regelmäßig von einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission begutachtet. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Gunnar Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 12/7821 Fragen 17 und 18): In welchem Umfang machen die Kommunen Gebrauch von der Möglichkeit, jugendliche Sozialhilfeempfänger zu gemeinnützlichen Arbeiten heranzuziehen? Wie viel junge Leute bis zum Alter von 27 Jahren sind Sozialhilfeempfänger? 20272* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 Zu Frage 17: Durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 wurde die in § 19 Abs. 1 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes verankerte Aufgabe der zuständigen Sozialhilfeträger zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Hilfesuchende, insbesondere für junge Menschen, die keine Arbeit finden können, verstärkt im Sinne einer uneingeschränkten Sollbestimmung. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erfolgt in erster Linie durch Schaffung von Gelegenheiten zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit. Arbeitsgelegenheiten werden statistisch nicht erfaßt. Um dennoch Erkenntnisse zur Zahl der Arbeitsgelegenheiten und zur Umsetzung der neu geregelten gesetzlichen Verpflichtung zu gewinnen, hat das Bundesministerium für Familie und Senioren in Abstimmung mit dem Deutschen Landkreistag eine Umfrage durch das Kölner Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik bei den Kreisen außerhalb Bayerns veranlaßt, die zur Zeit ausgewertet wird. Ihre Ergebnisse sollen zusammen mit denen ähnlicher Umfragen des Deutschen Städtetages und der Landesregierung von Bayern am 23. Juni 1994 im Rahmen der vom Bundesministerium für Familie und Senioren initiierten Fachtagung „Hilfe zur Arbeit" vorgestellt werden. Es ist zu erwarten, daß aus den Ergebnissen auch Rückschlüsse auf Zahl und Umfang der Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen gezogen werden können. Zu Frage 18: Die aktuell verfügbaren Angaben über die Zahl der Sozialhilfeempfänger datieren aus dem Jahr 1991. Mit den Angaben für 1992 kann in Kürze gerechnet werden. Die amtliche Sozialhilfestatistik bereitet den Ausweis der Bezieher von Sozialhilfe nur nach bestimmten Altersgruppen auf. Eine Altersgrenze bis 27 Jahre wird nicht explizit ausgewiesen. Der Antwort werden daher die Altersgruppen „bis unter 18 Jahren" und von „ 18 bis unter 25 Jahren" zugrundegelegt. Während des Jahres 1991 wurden in 1,7 Mio. Fällen jungen Leuten bis zum Alter unter 25 Jahren nur für kurze Zeit, für einige Monate oder auch über den gesamten Zeitraum Sozialhilfe gewährt und zwar Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen, wozu vor allem die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe für Behinderte gehören. Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist ein Instrument der Hilfe zum Lebensunterhalt. Am Jahresende 1991 bezogen rund 747 000 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von unter 18 Jahren und knapp 220 000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 25 Jahren laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/7821 Fragen 19 und 20): Aus welchen Gründen ist nach Auffassung der Bundesregierung die vorgesehene Straffung des Nachzulassungsverfahrens geeignet, die von der Bundesregierung angestrebte Erhaltung des naturheilkundlichen Arzneischatzes zu gewährleisten, unter Wahrung der Chancen insbesondere von homöopathischen Einzel- und Kombinations-Arzneimitteln für die Nachzulassung? Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch sog. „Maßnahmen zur Risikoabwehr", wie z. B. Stufenplanverfahren, sich die Zahl der homöopathischen Arzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere, die nur bis zum Stichtag 31. Dezember 1993 registrierungsfähig waren, weiter verringert und auf diesem Weg möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt therapeutische Lücken in der Verfügbarkeit homöopathischer Arzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere entstehen? Zu Frage 19: Soweit für homöopathische Arzneimittel eine Zulassung angestrebt wird — der weitaus größere Teil befindet sich im Nachregistrierungsverfahren —, können für sie die vorgesehenen vereinfachten Regelungen Anwendung finden. Für solche Arzneimittel soll die Verkehrsfähigkeit durch besondere Verfahrensregeln, die auch eine Vereinfachung und Straffung der Nachzulassung vorsehen, gewährleistet werden. Bei diesen Arzneimitteln können nunmehr die Qualitätsunterlagen mit der eidesstattlichen Versicherung des pharmazeutischen Unternehmers eingereicht werden, daß die Arzneimittel nach der ArzneimittelPrüfrichtlinie § 26 AMG geprüft sind und die erf order-liche Qualität aufweisen. Die Anwendungsgebiete, die für die Arzneimittel in Betracht kommen, sollen unter Beteiligung einer externen Kommission unter Berücksichtigung der tradierten und dokumentierten Erfahrung von der Zulassungsbehörde festgelegt werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird die behördliche Entscheidung über die Nachzulassung dieser Arzneimittel umgehend erfolgen. Zu Frage 20: Maßnahmen zur Risikowabwehr sind in der Veterinär-Homöopathie bei lebensmittelliefernden Tieren bislang nicht eingeleitet worden. Diese werden nur eingeleitet, wenn Erkenntnisse (z. B. Zieltierunverträglichkeiten, Rückstandsproblematik) auftreten, die diese nach erneuter Nutzen-Risiko-Abwägung zum Schutz von Mensch und Tier notwendig machen. Aufgrund der bisherigen Erfahrung ist derzeit nicht damit zu rechnen, daß nennenswerte therapeutische Lücken bei der Behandlung von lebensmittelliefernden Tieren entstehen werden. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Anneliese Augustin (CDU/CSU) (Drucksache 12/7821 Frage 21): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Hessen — insbesondere auch im Hinblick auf das Pflege-Versicherungsgesetz und den damit auf den MDK zukommenden erheblichen Begutachtungsbedarf — vertraglich vereinbart haben, den hessischen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 20273* Modellversuch (Beauftragung niedergelassener Ärzte und Klinikärzte als externe Gutachter/§ 279 Abs. 5 SBG V) ab 1. März 1994 zum hessenweiten Regelfall zu machen? Die Umsetzung des von Ihnen erwähnten § 279 Abs. 5 SGB V, wonach der Medizinische Dienst vorrangig Gutachter zu beauftragen hat, ist eine Angelegenheit der Selbstverwaltung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben daher für die Medizinischen Dienste gem. § 282 SGB V Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit dem Medizinischen Dienst und Empfehlungen zur vorrangigen Beauftragung von Gutachtern beschlossen. Diese Richtlinien und insbesondere die Empfehlungen enthalten Kriterien für die Vergabe und die Qualitätssicherung bei der Beauftragung von externen Gutachtern. So sind insbesondere Erfahrungen im Sozialversicherungsrecht, d. h. hinreichende und laufend aktualisierte Kenntnisse der leistungsrechtlichen Anforderungen und medizinischen Anspruchsvoraussetzungen nach der Sozialrechtsprechung erforderlich. Auch ist die Unabhängigkeit des Gutachters zu gewährleisten (s. Empfehlungen der Spitzenverbände vom 27. August 1990 zur vorrangigen Beauftragung von Gutachtern nach § 282 Satz 4 SGB V). Diese Kriterien sind auch bei der Auslegung des von Ihnen erwähnten Vertrages zwischen Medizinischem Dienst der Krankenversicherung in Hessen, der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu beachten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage der Abgeordneten Anneliese Augustin (CDU/CSU) (Drucksache 12/7821 Frage 22): Plant die Bundesregierung die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Pflegeversicherung neben angestellten Ärzten des MDK auch durch externe Gutachter (niedergelassene Ärzte/ Klinikärzte) zu erlauben, wenn nicht, aus welchen Gründen werden externe Gutachter ausgeschlossen? Bei den Begutachtungen, die der Medizinische Dienst im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes vorzunehmen hat, geht es nicht nur um die Feststellung der medizinischen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit. Der Medizinische Dienst hat vielmehr im Rahmen der Untersuchung auch Feststellungen darüber zu treffen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind, er hat die Notwendigkeit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen zu prüfen, Art und Umfang von Pflegeleistungen zu empfehlen sowie einen individuellen Pflegeplan aufzustellen. Weil bei der Untersuchung im Wohnbereich des Pflegebedürftigen neben den medizinischen Aspekten auch Feststellungen zur häuslichen Pflege- und Versorgungssituation und zum sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen zu treffen sind, schreibt das Gesetz die Beteiligung von Pflegefachkräften und sonstigen geeigneten Fachkräften bei der Aufgabenerfüllung des Medizinischen Dienstes vor. Diese Aufgabenstellung des Medizinischen Dienstes nach dem Pflege-Versicherungsgesetz fordert Einheitlichkeit und Kontinuität der Begutachtung, daher hat der Medizinische Dienst für die Begutachtung nach dem Pflege-Versicherungsgesetz vorrangig eigenes Personal einzusetzen, das zudem in der wichtigen Einstiegsphase des Pflege-Versicherungsgesetzes die bisher bei der Begutachtung der Schwerpflegebedürftigkeit nach dem SGB V gewonnenen Erfahrungen einbringen kann. Sofern aus Kapazitätsgründen erforderlich, können zwar auch externe Gutachter zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach dem Pflege-Versicherungsgesetz herangezogen werden, wie z. B. ehemalige Ärzte des Medizinischen Dienstes, Ärzte anderer Sozialleistungsträger, Krankenhausärzte sowie auch Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Bei der Einschaltung von niedergelassenen Ärzten lassen sich Interessenkonflikte nur schwer ausschließen. Daher sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Einschaltung von niedergelassenen Vertragsärzten (Fachärzten) von vornherein nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, so z. B., wenn besondere Fachkenntnisse erforderlich sind, die anderweitig zeitnah nicht verfügbar wären. In jedem Fall muß aber auch dann eine Interessenkollision (beispielsweise wegen vorangegangener oder zu erwartender Behandlung der Pflegebedürftigen oder der Angehörigen) ausgeschlossen sein. Die Bedeutung der vom Medizinischen Dienst im Rahmen der Pflegeversicherung zu treffenden Entscheidung verlangt zwingend, daß allein an Hand der gesetzlichen Vorgaben entschieden wird und jede Interessenkollision ausgeschaltet ist. Anderenfalls sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zielvorstellungen zur Beitragsstabilität der Pflegeversicherung nicht einzulösen. Diese Auffassung wird nicht nur von den Spitzenverbänden der Krankenkassen geteilt, sondern auch von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung in den Bundesländern. Nur der Medizinische Dienst in Hessen bildet hier mit der zitierten Vereinbarung eine Ausnahme. Diese Auffassung wird auch in den Richtlinien nach § 17 des 11. Buches Sozialgesetzbuch, die von den Spitzenverbänden der Pflegekassen zu erstellen sind, ihren Niederschlag finden müssen, andernfalls könnten sie vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nicht genehmigt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/7821 Frage 23): Hält die Bundesregierung die von der schleswig-holsteinischen Landesregierung verfügte Stillegung der Kernkraftwerke Brunsbtütel und Krümmel sachlich für geboten oder sieht sie die Maßnahmen als rechtswidrig an, die den Erlaß von Weisungen an die Landesregierung von Schleswig-Holstein notwendig machen könnten? 20274* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 232. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Juni 1994 Die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind nicht stillgelegt worden, sondern befinden sich zur Durchführung notwendiger Änderungs- und Reparaturarbeiten an Rohrleitungen in vorübergehendem Stillstand. Hierzu bedarf es verschiedener atomrechtlicher Genehmigungen, weil die beantragten Maßnahmen sich als wesentliche Änderungen nach § 7 Atomgesetz darstellen. Diese Verfahren werden von der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde sehr aufwendig gestaltet. In bundesaufsichtlichen Gesprächen mit der Landesbehörde wird die Recht- und Zweckmäßigkeit dieser Vorgehensweise geprüft. Ich verfolge das Vorgehen der Landesbehörde intensiv und achte im Rahmen meiner Bundesaufsicht darauf, daß die Genehmigungsverfahren zur Sanierung der austenitischen Rohrleitungen zügig durchgeführt werden. Für das Kernkraftwerk Brunsbüttel liegt inzwischen auf meine Veranlassung hin als Ergebnis zahlreicher Beratungen der Reaktorsicherheitskommission eine Stellungnahme der Kommission vor, welche die generellen Anforderungen an eine sachgerechte Reparatur der austenitischen Rohrleitungen insbesondere auch vor dem Hintergrund der Schäden in den anderen Siedewasserreaktoren in Deutschland festschreibt. Diese habe ich der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Kiel zur Umsetzung zugeleitet. Für die Genehmigung des Sanierungskonzeptes und Wiederinbetriebnahme der Anlage liegen wichtige Gutachten bisher noch nicht vor. Insbesondere steht das Gutachten des Hauptsachverständigen TÜV Nord noch aus, das die bis in jüngste Zeit vom Betreiber eingereichten Konzeptänderungen berücksichtigen muß. Beim Kernkraftwerk Krümmel sind Teilreparaturen für ferritische Rohrleitungen inzwischen genehmigt. Die Fragestellungen für die noch ausstehenden Reparaturen an den austenitischen Rohrleitungen sind mit denen des Kernkraftwerks Brunsbüttel weitgehend identisch. Eine Lösung dieser Probleme beim Kernkraftwerk Brunsbüttel würde somit auch eine Grundlage für diesen Teil der Reparatur im Kernkraftwerk Krümmel sein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ach so, das habe ich nicht gesehen.


Rede von Christel Hanewinckel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe sie besser im Blick gehabt als Sie, Frau Präsidentin. - Meine Frage ist dann: Wie weist der Familienbericht die Armutssituation von Familien aus? Gibt es da Differenzierungen? Inwieweit sind Familien mit zwei und mehr Kindern betroffen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hannelore Rönsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Familienbericht gibt sehr eindringlich auch Anleitungen für die zukünftigen politischen Entscheidungen. Ich habe vorhin ausgeführt, daß er den Familienlastenausgleich in einen Familienleistungsausgleich überführen will, um noch mehr Gerechtigkeit zwischen Familien und anderen Personengruppen, die z. B. mit Kinderbetreuung nicht betraut sind, herzustellen. Er gibt auch Handlungsanleitungen, wie in Zukunft Familienförderung noch besser ausgestaltet werden kann. Auch die Armutssituation ist behandelt. Darüber hinaus wird die Lage von Alleinerziehenden und Sozialhilfeempfängern angesprochen. Selbstverständlich hat der Familienbericht hier auch für die Zukunft noch weitere Forderungen an die Politik, z. B. daß Einkommensunterschiede noch stärker berücksichtigt werden. Das sind Hinweise, die wir in Zukunft berücksichtigen müssen.