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    Plenarprotokoll 12/230 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 230. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Nils Diederich (Berlin) . . . 19959 A Erweiterung und Ablauf der Tagesordnung 19959A Absetzung des Tagesordnungspunktes 14d 19959B Begrüßung des Vorsitzenden der lettischen Saeima, Herrn Anatolijs Gorbunovs und seiner Delegation 19977 A Tagesordnungspunkt 2: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 12/ 6643) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6669) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Manfred Carstens (Emstek), Norbert Geis und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Abtreibungsstrafrechts und zur Regelung der staatlichen Obhut unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6944) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Hubert Hüppe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der ungeborenen Kinder (Drucksachen 12/6988, 12/7660, 12/7661, 12/7676, 12/7677, 12/7689) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sonderausschusses „Schutz des ungeborenen Lebens" zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mindeststandards bei der Neuregelung des Abtreibungsrechts nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 zu dem Antrag der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Monika Brudlewsky, Claus Jäger und weiterer Abgeordneter Ausbau der sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung der Bereitschaft zur Annahme ungeborener Kinder in Konfliktlagen und zur Förderung der Familie (Drucksachen 12/6715, 12/7098, 12/7660) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sonderausschusses „Schutz des ungeborenen Lebens" zu dem Antrag der Gruppe der PDS/Linke Liste: Sicherung unentgeltlicher Bereitstellung von Schwangerschaftsverhütungsmitteln (Drucksachen 12/490, 12/ 3208) d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer, weiteren Abgeordneten und der II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2) (Drucksachen 12/6648, 12/7682) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Sicherung der unentgeltlichen Bereitstellung von Kontrazeptiva (Drucksachen 12/6647, 12/7683) Irmgard Karwatzki CDU/CSU 19960 C Inge Wettig-Danielmeier SPD . 19962D, 19993 B Uta Würfel F.D.P. 19965B, 19969 D, 19988C, 19998A Claus Jäger CDU/CSU 19969 B Dr. Edith Niehuis SPD . . . . 19969C, 19978 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 19970A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19971D Ursula Männle CDU/CSU 19973 B Dr. Hans de With SPD 19975 C Rainer Funke F D P 19977 B Manfred Carstens (Emstek) CDU/CSU 19978B Norbert Geis CDU/CSU 19980 C Christel Hanewinckel SPD 19981 B Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU 19982B, 19992D Dr. Rudolf Krause (Bonese) fraktionslos 19983 B Ortwin Lowack fraktionslos 19984 A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 19984 C Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/ CSU 19985 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . 19986C, 19989 B Claus Jäger CDU/CSU 19988 A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 19989C, 19993 A Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU . 19990C, 19993 D Angelika Barbe SPD 19992 C Regina Schmidt-Zadel SPD 19994 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU . 19995B, 19998B Ingrid Matthäus-Maier SPD 19996 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD 19997 A Margot von Renesse SPD 19997 C Hubert Hüppe CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 19998 D Horst Eylmann CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 19999 B Claus Jäger CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 20000A Petra Bläss PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 20001 A Namentliche Abstimmungen 20001B, 20003 D Ergebnisse 20001C, 20004 A Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostengesetzen und anderen Gesetzen (Kostenrechtsänderungsgesetz 1994) (Drucksachen 12/6962, 12/7657, 12/7658) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksachen 12/4993, 12/7656) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (Drucksachen 12/5685, 12/7648) d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksachen 12/6152, 12/7642) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Patentgebührengesetzes (Drucksachen 12/5280, 12/7634, 12/7678) Horst Eylmann CDU/CSU 20008 B Margot von Renesse SPD 20009 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 20012A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 20013 C Klaus-Heiner Lehne CDU/CSU 20015 A Joachim Gres CDU/CSU 20016B Dr. Bernd Protzner CDU/CSU . 20017B, 20019 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 20018A Tagesordnungspunkt 14: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht (Drucksache 12/7630) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 III des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/7686) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Werbung für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung (Säuglingsnahrungswerbegesetz) (Drucksache 12/7620) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation (Drucksache 12/7655) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß im Raum Frankfurt/Oder und Schwetig (Drucksache 12/7495) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. September 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung Seiner Majestät des Sultans und Yang Di-Pertuan von Brunei Darussalam über den Luftverkehr (Drucksache 12/7496) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Mai 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Überstellung von Straftätern und über die Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Strafurteilen (Drucksache 12/7497) i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kasachstan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 12/7502) j) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 12/7503) k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (Drucksache 12/7522) l) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1995 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1995) (Drucksache 12/7647) m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 4. Oktober 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Slowakischen Republik (Drucksache 12/7622) n) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 4. Oktober 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Tschechischen Republik (Drucksache 12/7621) o) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 12/7614) p) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerhard Neumann (Gotha), Holger Bartsch, Dr. Eberhard Brecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bezeichnung und Dienstgrad ehemaliger NVA-Soldaten (Drucksache 12/6566) q) Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung des Schul-und Kindergartenareals in München, Perlacher Forst (Drucksache 12/47535) r) Beratung des Antrags der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung der §§ 20 und 22 des Ausländergesetzes — Orientierung am Wohl der Kinder und Jugendlichen (Drucksache 12/7579) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Lehrerbesoldung (Drucksache 12/7521) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1994: Bundesbesol- IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 dungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1994) (Drucksache 12/7706) . . 20020C Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes (Drucksachen 12/5928, 12/7649, 12/7703) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Apothekenrechts und berufsrechtlicher Vorschriften an das Europäische Gemeinschaftsrecht (Drucksachen 12/7211, 12/7618, 12/7703) c) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Gesetz zum Chemiewaffenübereinkommen) (Drucksachen 12/ 7206, 12/7529) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen) (Drucksachen 12/ 7207, 12/7617, 12/7712, 12/7713, 12/ 7714) d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE (Drucksachen 12/7137, 12/7702) e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Paul Breuer, Jürgen Augustinowitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Ulrich Irmer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Erfassungs- und Musterungsverfahrens (Drucksachen 12/7007, 12/7623) f) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba über den Luftverkehr (Drucksachen 12/6972, 12/ 7578) g) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland über den Luftverkehr (Drucksachen 12/7189, 12/7580) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1992 — (Drucksachen 12/6533, 12/7441) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (Drucksachen 12/4797 Nr. 3.4, 12/7670) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Anlegerentschädigungssysteme (Drucksachen 12/6902 Nr. 2.3, 12/7653) k) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 152 zu Petitionen (Drucksache 12/7581) 20022D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/7632 vom 20. Mai 1994 — Ausbildungsplätze im Pflegeberuf in Bund und Ländern; Bedarf an Pflegekräften nach Einführung der Pflegeversicherung MdlAnfr 1, 2 Christa Lörcher SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 20025D, 20026D ZusFr Christa Lörcher SPD . 20026B, 20027B Einladung der Ludwig-Frank-Stiftung zu einem Symposium des Panzeraufklärungsbataillons 1 in Braunschweig; Abkommandierung wehrpflichtiger Soldaten in Uni- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 V form zu einer Veranstaltung der LudwigFrank-Stiftung MdlAnfr 8, 9 Dr. Peter Eckardt SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 20028B, 20028 D ZusFr Dr. Peter Eckardt SPD 20028 C Abhöranlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR in Einrichtungen der Deutschen Post MdlAnfr 20 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . . 20029 B ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU . . 20029 C ZusFr Siegrun Klemmer SPD 20029 C ZusFr Stephan Hilsberg SPD 20029 D ZusFr Uta Titze-Stecher SPD 20029 D Bibliotheken des Instituts für Sozialistische Wirtschaftsführung in Kolberg bei Berlin und des Instituts für Post- und Fernmeldewesen in Berlin MdlAnfr 21 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . . 20030 A ZusFr Martin Göttsching CDU/CSU . . . 20030A Unterstützung der Hochschul- und Wissenschaftskooperation mit China angesichts der Massaker gegen Bürgerrechtler MdlAnfr 22, 23 Stephan Hilsberg SPD Antw StM Helmut Schäfer AA 20030B, 20031A ZusFr Stephan Hilsberg SPD . 20030C, 20031B Notwendigkeit weiterer finanzieller Hilfen des Bundes für die Erfüllung der völkerrechtlichen Verträge mit Polen und der Tschechischen Republik; Haushaltsansatz des Regionalförderprogramms Kultur 1995 MdlAnfr 27, 28 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 20031D, 20032A ZusFr Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . 20032A, 20032 B Einrichtung der Personalbörse für die Bundesbediensteten noch 1994 im Zusammenhang mit dem Umzug nach Berlin MdlAnfr 29, 30 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 20032D, 20033 B ZusFr Siegrun Klemmer SPD . 20033A, 20033 B ZusFr Editha Limbach CDU/CSU . . . . 20033 A Erstattung der Kosten von Gemeinden für ausländische Flüchtlinge durch die Bundesländer MdlAnfr 31 Claire Marienfeld CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 20033 D Berichterstattung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Steuerfall Zwick MdlAnfr 35 Uta Titze-Stecher SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 20034 B ZusFr Uta Titze-Stecher SPD 20034 C ZusFr Dr. Martin Pfaff SPD 20034 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 20035 B ZusFr Stephan Hilsberg SPD 20035 C ZusFr Gudrun Weyel SPD 20035 D ZusFr Siegrun Klemmer SPD 20035 D ZusFr Uwe Lambinus SPD 20036 A Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln mißbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz) (Drucksachen 12/6961, 12/7704, 12/ 7705) Editha Limbach CDU/CSU 20036 C Johannes Singer SPD 20037 D Dr. Bruno Menzel F D P 20039 B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 20040 A Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Claudia Nolte, Ilse Falk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink, Uta Würfel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Situation der Jugend in Deutschland (Drucksachen 12/4879, 12/6836) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Far einen gerechten Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern zur Sicherung des Anspruchs unserer Kinder auf einen Kindergartenplatz ab 1996 (Drucksachen 12/4127, 12/6792) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Evelin Fischer (Gräfenhaini- VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 chen), Ralf Walter (Cochem), Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung und Intensivierung der „deutsch-deutschen" Jugendbegegnung (Drucksachen 12/5415, 12/7641) Claudia Nolte CDU/CSU 20041 B Dr. Edith Niehuis SPD 20042 D Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 20044 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 20047 A Roland Resch, Minister des Landes Brandenburg 20048 B Hubert Hüppe CDU/CSU 20050 B Renate Rennebach SPD 20051 C Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . 20053 D Kersten Wetzel CDU/CSU 20054 D Christoph Matschie SPD 20056A Hubert Hüppe CDU/CSU 20057 D Josef Hollerith CDU/CSU 20058 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 20059 A Ronald Pofalla CDU/CSU 20061 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . 20062 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 20063 A Christoph Matschie SPD 20064 D Tagesordnungspunkt 6: Entwicklungspolitische Debatte a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Auswirkungen der Ost-West-Entspannung auf die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern (Drucksache 12/7063) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Maus-Jürgen Hedrich, Dr. Winfried Pinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Burkhard Zurheide, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Gestaltung der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit (Drucksachen 12/6726, 12/7444) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg), Karl Lamers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Dr. Michaela Blunk (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Förderung der regionalen Kooperation, vor allem im Bereich der Wirtschaft, im südlichen Afrika durch die Europäische Gemeinschaft (Drucksachen 12/6034, 12/7407) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Pinger, Anneliese Augustin, Klaus-Jürgen Hedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ingrid Walz, Ulrich Irmer, Dr. Michaela Blunk (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Vorrang für Eigenverantwortung, Privatinitiative und Selbsthilfe nach dem Subsidiaritätsprinzip in der Entwicklungspolitik durch Ausbau und Intensivierung der gesellschaftspolitischen Zusammenarbeit (Drucksachen 12/5987, 12/7619) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim), Dr. Winfried Pinger, Jürgen Augustinowitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Ingrid Walz, Ulrich Irmer, Dr. Gisela Babel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Entwicklung und Aufbau von sozialen Sicherungssystemen in den Entwicklungsländern (Drucksachen 12/4553, 12/7616) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Verena Wohlleben, Hanna Wolf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung von Frauen in Entwicklungsländern (Drucksachen 12/5229, 12/7628) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Brigitte Adler, Dr. Uwe Holtz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verstärkung der Agrarförderung in den Entwicklungsländern (Drucksache 12/7423) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Hans-Günther Toetemeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Afrika hat Zukunft — Für eine neue Afrikapolitik (Drucksachen 12/6053, 12/6790) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die demokratische, ökologische und entwicklungspolitische Gestaltung der Vergabe von Hermes-Bürgschaften (Drucksachen 12/5949, 12/6878) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 VII j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Schuldenerlaß für Mosambik (Drucksachen 12/4003, 12/ 6903) k) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Dr. Ingomar Hauchler, Ingrid Bekker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Dauerhafte Ernährungssicherung in Afrika (Drucksachen 12/3645, 12/7445) 1) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Brigitte Adler, Dr. Ingomar Hauchler, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Dauerhafte Wirtschaftsentwicklung in den Entwicklungsländern (Drucksachen 12/5563, 12/6935) m) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Dauerhafte Zielerreichung (Nachhaltigkeit) in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksachen 12/4269, 12/ 7216) n) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am „Fonds zur Entwicklung der eingeborenen Völker Lateinamerikas und der Karibik" zu dem Antrag der Abgeordneten Christoph Matschie, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterstützung der indigenen Völker bei der Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung über die Rechte eingeborener Völker" in der kommenden 48. Sitzungsperiode der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Drucksachen 12/5739, 12/5740, 12/7577) o) Beratung des Antrags des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinderarbeit erfolgreich bekämpfen (Drucksache 12/7067) p) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Hans-Günther Toetemeyer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/5960, 12/7603, 12/7724) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Christoph Matschie, Dr. Ingomar Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zur Politik der Weltbank und deren Strukturanpassungsprogrammen (Drucksache 12/ 7691) Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . 20068 C Dr. Ingomar Hauchler SPD . . 20069C, 20078C, 20082 C Ingrid Walz F D P 20071 D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20073 B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 20074 B Hans-Peter Repnik, Parl. Staatssekretär BMZ 20075 B Christoph Matschie SPD 20076 A Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/ CSU 20077 B Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 20079B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 20080B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Goldener Plan Ost zur Sportstättensanierung in den neuen Ländern (Drucksachen 12/6158, 12/6945) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . 20083 A Karl-Heinz Spilker CDU/CSU 20084 C Gerhart Rudolf Baum F D P 20086 B Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 20087 B Wieland Sorge SPD 20088 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 20088D Wieland Sorge SPD 20089 C Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Rassismus und die Diskriminierung ausländischer Bürgerinnen und Bürger (Antirassismusgesetz) (Drucksachen 12/6245, 12/7659) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 20091 A Meinrad Belle CDU/CSU 20092 C VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 20093 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 20094 D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20095 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 20096 C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD . . . . 20096 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rentenkürzungen in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/6918) Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20097 D Heinz Rother CDU/CSU 20099 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20099 C Dr. Helga Otto SPD 20100A Wieland Sorge SPD . . , 20100 B Ulrike Mascher SPD 20100D Dr. Eva Pohl F.D.P. 20101 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste 20102 B Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 20103 A Nächste Sitzung 20104 C Berichtigungen 20104 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 20105* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die in Tagesordnungspunkt 2 aufgeführten Gesetzentwürfe zur Änderung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes u. a. Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 20105* D Ernst Hinsken CDU/CSU 20106* A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 20106* A Siegfried Hornung CDU/CSU 20106* B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 20106* B Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU . 20106* B Albert Deß CDU/CSU 20106* C Heinz Schemken CDU/CSU 20106* C Gerhard Scheu CDU/CSU 20106* D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 20107* C Ferdi Tillmann CDU/CSU 20108* A Dr. Klaus-Dieter Uelhoff CDU/CSU . . 20108* A Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 20108* D Monika Brudlewski CDU/CSU 20109* B Anlage 3 Zahlen über Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung in der Krankenpflege, Kinderpflege und Krankenpflegehilfe . . . . 20109* C Anlage 4 Berichtigungen zu der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zu dem Grundstoffüberwachungsgesetz (Tagesordnungspunkt 4) 20109* D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 4 (Grundstoffüberwachungsgesetz) Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 20110* A Anlage 6 Erörterung des Ausbaus der Donau zwischen Straubing und Vilshofen im Zuge der deutschen EU-Präsidentschaft MdlAnfr 3 — Drs 12/7632 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 20111 * B Anlage 7 Nutzung des Kernkraftwerks Gundremmingen als Mischoxid-Brennelement-Zentrum; Sicherheit beim Einsatz von MOX-Brennelementen in Siedewasser-Reaktoren MdlAnfr 4 — Drs 12/7632 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 20111* C Anlage 8 Fund von Wertmüllsäcken des Dualen Systems Deutschland auf einer Hausmülldeponie bei Riga MdlAnfr 5 — Drs 12/7632 — Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 20112* A Anlage 9 Verteilung der Fördermittel für Forschung und Technologie auf die Großindustrie, den industriellen Mittelstand und kleinere mittelständische Unternehmen MdlAnfr 6 — Drs 12/7632 — Claire Marienfeld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 20112* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 IX Anlage 10 Personelle Konsequenzen durch die Zusammenlegung von Abteilungen des Bundesamtes für Wehrverwaltung und des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz MdlAnfr 7 — Drs 12/7632 — Anke Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 20113* A Anlage 11 Abbau russischer Atom-U-Boote nach dem START-II-Vertrag; Demontagekapazitäten der Russischen Föderation und Hilfen der Bundesrepublik Deutschland bzw. anderer Staaten MdlAnfr 10, 11 — Drs 12/7632 — Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 20113 * B Anlage 12 Beibehaltung des Vorsorgegrenzwertes für Pestizide im Trinkwasser MdlAnfr 12, 13 — Drs 12/7632 — Susanne Kastner SPD SchrAntw StS Baldur Wagner BMG . . . 20113* D Anlage 13 Finanzierung der Beitragssenkungen der Ortskrankenkassen aus dem Risikostrukturausgleich MdlAnfr 14, 15 — Drs 12/7632 — Dr. Walter Hitschler F.D.P. SchrAntw StS Baldur Wagner BMG . . . 20114 * B Anlage 14 Verbraucheraufklärung über die zunehmende Anwendung von Antibiotika, Hormonen und anderen chemischen Arzneimitteln im ökologischen Landbau; Folgen der Einschränkung der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/7632 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw StS Baldur Wagner BMG . . . 20114* D Anlage 15 Zunahme von Beschwerden über falsche (überhöhte) Telefonabrechnungen MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/7632 — Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 20115* C Anlage 16 Neue Aufgaben des Auswärtigen Amtes seit 1990; zusätzliche Auslandsdienststellen und Anpassung des Personalbestandes MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/7632 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 20110* A Anlage 17 Erkenntnisse der Bundesregierung über die von der PKK in der Türkei eingesetzten Waffen MdlAnfr 26 — Drs 12/7632 —Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 20116* D Anlage 18 Verwertung kontaminierter Liegenschaften aus dem Treuhandvermögen MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/7632 — Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 20117* A Anlage 19, Illegale Einfuhr von zum Teil verseuchten Agrarprodukten aus Osteuropa, insbesondere aus der Tschechischen Republik MdlAnfr 34 — Drs 12/7632 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 20117* C Anlage 20 Angebot des Bundeskanzlers zur Gewährung von Sachleistungen als Entschädigung für NS-Opfer in der Tschechischen Republik MdlAnfr 36 — Drs 12/7632 Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 20117* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 19959 230. Sitzung Bonn, den 26. Mai 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 229. Sitzung, Seite 19938 (A): Hinter den Namen „Wimmer (Neuss), Willy" ist einzufügen: „Wohlleben, Verena (SPD) 20. 05. 94". Protokoll der 10. Bundesversammlung: In die Liste der entschuldigten Abgeordneten ist aufzunehmen: Dr. Matterne, Dietmar SPD 23. 05. 94 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 26. 5. 94 Beckmann, Klaus F.D.P. 26. 5. 94 Berger, Hans SPD 26. 5. 94 Dr. Bergmann-Pohl, CDU/CSU 26. 5. 94 Sabine Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 26. 5. 94 * * Dr. Blank, CDU/CSU 26. 5. 94 Joseph-Theodor Brähmig, Klaus CDU/CSU 26. 5. 94 Burchardt, Ulla SPD 26. 5. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 26. 5. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 26. 5. 94 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 26. 5. 94 90/DIE GRÜNEN Francke (Hamburg), CDU/CSU 26. 5. 94* * Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 26. 5. 94 Gansel, Norbert SPD 26. 5. 94 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 26. 5. 94 * * Grüner, Martin F.D.P. 26. 5. 94 Günther (Plauen), F.D.P. 26. 5. 94 Joachim Frhr. von Hammerstein, CDU/CSU 26. 5. 94 Carl-Detlev Henn, Bernd PDS/Linke 26. 5. 94 Liste Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 26. 5. 94 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 26. 5. 94 Ibrügger, Lothar SPD 26. 5. 94 * * Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 26. 5. 94 Friedrich-Adolf Junghans, Ulrich CDU/CSU 26. 5. 94 Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 26. 5. 94 * * Kiechle, Ignaz CDU/CSU 26. 5. 94 Körper, Fritz Rudolf SPD 26. 5. 94 Kohn, Roland F.D.P. 26. 5. 94 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 26. 5. 94 Koltzsch, Rolf SPD 26. 5. 94 Krause (Dessau), CDU/CSU 26. 5. 94 * * Wolfgang Kretkowski, Volkmar SPD 26. 5. 94 Leidinger, Robert SPD 26. 5. 94 Lennartz, Klaus SPD 26. 5. 94 Dr. Leonhard, Elke SPD 26. 5. 94 Lühr, Uwe F.D.P. 26. 5. 94 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 5. 94 Erich Marten, Günter CDU/CSU 26. 5. 94 Marx, Dorle SPD 26. 5. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 26. 5. 94 * Reinhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 26. 5. 94 Müller (Wadern), CDU/CSU 26. 5. 94 Hans-Werner Müller (Wesseling), CDU/CSU 26. 5. 94 Alfons Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Neuling, Christina CDU/CSU 26. 5. 94 Pesch, Hans-Wilhelm CDU/CSU 26. 5. 94 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 26. 5. 94 Poß, Joachim SPD 26. 5. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 26. 5. 94 * Reimann, Manfred SPD 26. 5. 94 * Rixe, Günter SPD 26. 5. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 26. 5. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 26. 5. 94 * * Helmut Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 26. 5. 94 Schaich-Walch, Gudrun SPD 26. 5. 94 Scheffler, Siegfried Willy SPD 26. 5. 94 Schröter, Gisela SPD 26. 5. 94 Schütz, Dietmar SPD 26. 5. 94 Schulte (Hameln), SPD 26. 5. 94 * * Brigitte Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 26. 5. 94 Dr. Sperling, Dietrich SPD 26. 5. 94 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 26. 5. 94 Stachowa, Angela PDS/Linke 26. 5. 94 Liste Steinbach, Erika CDU/CSU 26. 5. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 26. 5. 94 Cornelia Thierse, Wolfgang SPD 26. 5. 94 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 26. 5. 94 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 26. 5. 94 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 26. 5. 94 Weiler, Barbara SPD 26. 5. 94 Welt, Jochen SPD 26. 5. 94 Wissmann, Matthias CDU/CSU 26. 5. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 26. 5. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 26. 5. 94 * Torsten Wollenberger, Vera BÜNDNIS 26. 5. 94 90/DIE GRÜNEN Zurheide, Burkhard F.D.P. 26. 5. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung fiber die in Tagesordnungspunkt 2 aufgeführten Gesetzentwürfe zur Änderung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes u. a. Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) (F.D.P.): Weder der Koalitionsentwurf eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes - Drucksache 12/ 6643 - und erst recht nicht der SPD-Entwurf eines 20106* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Verfassungsgerichtes vom 28. Mai 1993 — Drucksache 12/6669 — können meine Bedenken, die ich bei den früheren Beratungen zu diesem Thema — u. a. am 26. September 1991 und am 25. Juni 1992 — bereits geltend gemacht habe, ausräumen; im Gegenteil, meine Vorbehalte sind teilweise noch größer geworden, so daß ich mich nicht in der Lage sehe, einem dieser Entwürfe zuzustimmen. Entsprechend meinen Ausführungen vom 26. September 1991 und vom 25. Juni 1992 werde ich den Abänderungsanträgen Werner (Ulm) u. a. ebenso zustimmen wie Drucksache 12/6988. Ernst Hinsken, Dr. Wolfgang Freiherr von Steffen (beide CDU/CSU): Wir teilen die Meinung des Kollegen Herbert Werner und unterstützen seine Änderungsanträge — Drucksache 12/7707 —, den strafrechtlichen Teil des Gesetzentwurfes der CDU/CSU- und F.D.P.-Fraktion — Drucksache 12/6643 — Betreff end. Da der Gesetzesantrag Carstens (Emstek), Geis — Drucksache 12/6944 — unter Berücksichtigung oben genannter Änderungsanträge unserer Überzeugung am ehesten entspricht, stimmen wir trotz großer Bedenken im strafrechtlichen Teil zu. Falls dieser Antrag keine Mehrheit bekommt, werden wir dem CDU/CSU-F.D.P.-Antrag zustimmen, weil er für uns noch am ehesten zu tragen ist. Siegfried Hornung (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. — Drucksache 12/6643 — Entwurf eines Schwangeren- und Familienhilfegesetzes (SFHÄndG) kann ich nicht zustimmen. Begründung: Hier beziehe ich mich voll inhaltlich auf die Rede des Kollegen Herbert Werner in der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag. Kurt J. Rossmanith, Dr. Erich Riedl (München) (beide CDU/CSU): Obwohl wir nicht die Ansicht vertreten, daß der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen — Bundestagsdrucksache 12/6643 — einer „Fristenlösung mit Beratungspflicht" gleichkommt und von daher von uns abzulehnen wäre, müssen wir dem Gesetzentwurf vor allem aus folgendem Grund unsere Zustimmung versagen: Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, daß bei einem ungeborenen voraussichtlich behinderten Kind eine Abtreibung bis zur 22. Woche rechtmäßig sein soll: Die Tötung eines ungeborenen Kindes soll also allein schon „rechtens" sein, wenn es voraussichtlich behindert zur Welt käme. Darüber hinaus soll diese Tötung bis in den sechsten Monat der Schwangerschaft hinein rechtmäßig sein und damit bis zu einem Zeitpunkt, zu dem es unter Umständen schon außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig wäre. Die Zustimmung zu einer solchen Regelung können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren, dabei ist es für uns unerheblich, ob diese Regelung — wie dies die Befürworter hervorheben — derzeit geltendes Recht und vom Bundesverfassungsgericht auch nicht beanstandet worden ist. Davon abgesehen, möchten wir betonen, daß im Falle einer Abtreibung dem Vater naturgemäß die gleiche Verantwortung wie der Mutter zukommt und daß eine gesetzliche Regelung, die dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen soll, diesem Umstand unbedingt Rechnung zu tragen hat. Albert Deß (CDU/CSU): Nachdem die Änderungs- anträge der Gruppen Werner und Carstens keine Mehrheit erhalten haben, fällt es mir schwer, dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und F.D.P. zuzustimmen. Es widerspricht meiner Auffassung vom Schutz des ungeborenen Lebens, was in einigen Punkten in diesem Gesetz beschlossen wird. Ich bekenne mich zum uneingeschränkten Schutz des ungeborenen Lebens. Abtreibung bedeutet für mich die Tötung von wehrlosem Leben. Im Wissen, daß für meine Auffassung kein parlamentarische Mehrheit vorhanden ist, stimme ich mit großem Bedenken dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zu, um zu verhindern, daß eine Mehrheit für einen Gesetzentwurf erreicht wird, der noch weniger dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht wird. Heinz Schemken (CDU/CSU): In großer Sorge um das Lebensrecht ungeborener Kinder und den Schutz Schwangerer vor Abtreibung kann ich dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen so nicht zustimmen. Trotz des Versuchs mit dem im Koalitionsentwurf besonders herausgestellten Bereich des Beratungskonzeptes, wie es das Bundesverfassungsgericht forderte, bleiben hier nach wie vor erhebliche Lücken auch bezogen auf die weiteren Hilfen, insbesondere für die Familien. Ich verstehe das Bemühen um einen Kompromiß innerhalb der Koalition sehr wohl, halte aber wesentliche Teile der Forderungen durch das Bundesverfassungsgericht für nicht verwirklicht. Ich weiß als Bürger auch um die Sachzwänge und die Gründe, die für die politische Durchsetzbarkeit sprechen. Dennoch überwiegen meine Bedenken, wenn es um das Wenn und Aber für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes geht. Da der Teil der Beratung zum Leben einen positiven Akzent setzt, werde ich mich dem Gesetz nicht verweigern, sondern der Stimme enthalten. Gerhard Scheu (CDU/CSU): Nach Maßgabe der Gründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 kann ich keinem der Gesetzentwürfe zustimmen. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 12/6669 verletzt das verfassungsgerichtliche Untermaßverbot. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 12/6944 berücksichtigt zu wenig die auch grundgesetzlich achtenswerten Rechtspositionen schwangerer Frauen und Ärzte in Konfliktsituationen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 20107* Auch der Gesetzentwurf auf Drucksache 12/6643 wird, selbst wenn man einen Konzeptwechsel akzeptieren wollte, den Anforderungen aus folgenden Gründen nicht gerecht: Erstens. Es entspricht „unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen" (BVerfG, Leitsatz 15, UA S. 100f, S. 153 f), daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen festgestellt werden muß und wenn dieses der staatlichen Überprüfung nicht entzogen ist. Der Ausnahmetatbestand muß mit rechtsstaatlicher Verläßlilchkeit festgestellt worden sein. Diese Überzeugung kann dem Rechtsstaat nur die — wenn auch möglicherweise eingeschränkte — gerichtliche Überprüfbarkeit vermitteln. Zweitens. An einem Verfahren dieser Art fehlt es m. E. für die in § 218a Abs. 1 bis 3 StGB-E geregelten Fälle der — „gerechtfertigten" — medizinischen, embryopathischen und kriminologischen Indikationen, sofern die Schwangerschaft innerhalb der ersten 12 Wochen seit der Empfängnis nach Beratung durch einen Arzt abgebrochen wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so bleibt der abbrechende Arzt gemäß § 218 Abs. 5 selbt dann straffrei, wenn er seine „Indikation" vorsätzlich falsch gestellt oder wenn der andere Arzt (§ 218b Abs. 1 Satz 1) die Voraussetzungen verneint hat. Der Wertungswiderspruch zu § 218 b Abs. 1 Satz 2 ist nicht erklärbar. Drittens. Aus Sicht der Kritiker der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es das eigentliche Ärgernis, daß „die Beratungsregelung die Möglichkeit einer Rechtfertigung durch die allgemeine Notlagenindikation nicht verheißen kann" (UA S. 96). Könnte auch diese — vorläufige — Hürde noch beseitigt werden, so wäre der Weg frei für eine reine Fristenlösung. Der Boden dafür wird ungewollt bereitet, sobald die „eigentlichen" Indikationen nicht mehr strafgerichtlich überprüfbar sind. Von da ab bedarf es nur noch sich allmählich in der ärztlichen und sozialversicherungsrechtlichen Praxis durchsetzender Schritte, im Wege der „Analogie" dieses auch für die in § 219 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich erwähnte „sonstige schwere Notlage" gelten zu lassen oder diese als „medizinisch" zu attestieren. Die Erfahrungen mit der ausufernden Auslegung und Anwendung des bisherigen Indikationenrechts gestatten dem Gesetzgeber keinerlei Selbsttäuschng. Viertens. Diese Besorgnis wiegt um so schwerer, als der Entwurf davon absieht, die Pflichten des Arztes, nur an ärztlich und normativ verantwortbaren Abbrüchen mitzuwirken, strafrechtlich zu regeln. Er überläßt es dem Berufsrecht, diese Pflicht und ihre Durchsetzung auszugestalten. Ein auf Lebensschutz zielendes Beratungskonzept darf auf diese zusätzliche und besondere ärztliche Schutzpflicht nicht verzichten; sie „muß" (UA S. 124), Buchst. b) in den ärztlichen Berufsordnungen „geregelt" sein. Derzeit ist aber weder abzusehen, ob überhaupt und wann je es zu einer solchen berufsrechtlichen Normierung und Sanktionierung kommen wird. Fünftens. Ebensowenig greift der Entwurf die deutliche Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts auf — oder setzt sich mit ihr auch nur auseinander —, dem Entstehen spezialisierter Abbrucheinrichtungen entgegenzuwirken, obgleich die hieraus entstehenden Gefahren „auf der Hand" liegen (UA S. 127). Desgleichen erlaubt der Entwurf — er verpflichtet hierzu sogar (§ 7 Abs. 3 SchwKG) — die Ausstellung einer Beratungsbescheinigung, selbst wenn für das Abbruchverlangen keinerlei Gründe angegeben werden. Eine Mitteilung der Gründe jedenfalls aber hält das Bundesverfassungsgericht für „unerläßlich" (UA S. 114), auch wenn eine sich daran anschließende Gesprächsbereitschaft nicht erzwungen werden kann (UA S. 110). Sechstens. Eine Ablehnung der vorliegenden Entwürfe hätte zur Folge, daß die durch das Urteil und die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts geschaffene Rechtslage fortbesteht, bis eine den Urteilsspruch voll achtende und umsetzende Gesetzgebung zustandekommt. Ich bedauere, daß der Gesetzentwurf auf Drucksache 12/6643 sich nicht verstehen konnte, den Wechsel des Schutzkonzeptes, wofür einige Gründe sprechen, akzeptabel zu machen. Dr. Christoph Schnittler (F.D.P.): Die Koalitionsfraktionen empfehlen eine rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs und der Schwangerenberatung, die sich streng an der höchstrichterlichen Auslegung des Grundgesetzes orientiert. Das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes betrachte ich selbstverständlich als verbindlich, und es wird von mir in vollem Umfang respektiert. Als Abgeordneter bin ich jedoch in erster Linie meinem Gewissen verpflichtet. Mit meinem Gewissen ist es nicht vereinbar, einem Gesetz zuzustimmen, das einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen zwar straffrei stellt, ihn aber nicht als rechtmäßig anerkennt. Eine solche Regelung ist für mich nicht mit dem natürlichen Recht der Frau auf Selbstbestimmung vereinbar. Zudem halte ich die Kompromißformel „straffrei, aber nicht rechtmäßig" in einer solch grundsätzlich wichtigen Frage nicht für tragfähig. Sie ist geeignet, Schwangere bei Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs in schwere seelische Konflikte zu stürzen. Und diese Gefahr besteht gerade bei denjenigen Schwangeren, für die der Rechtsstaat einen wirklichen Wert darstellt. Rechtsbewußtsein wird so in grotesker Weise zu einem Hinderungsgrund dafür, gesetzliche Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch wahrzunehmen. Alle weiteren Mängel dieses Gesetzes, etwa die rechtliche Ausgestaltung der Beratungsregelung, sind weniger gravierend und durch die halbherzige Regelung einer „Quasi-Fristenlösung" bedingt. Das Gesetz wird vor allem bei vielen Frauen in den neuen Ländern keine Akzeptanz finden und deshalb der inneren Einheit unseres Landes nicht dienlich sein. Als liberales Gesetz vermag ich es nicht zu erkennen. In Abwägung all dieser Argumente und in Würdigung der unermüdlichen Bemühungen meiner Fraktionskollegin Uta Würfel um einen Konsens in dieser schwierigen Problematik werde ich mich zu dem genannten Gesetzentwurf der Stimme enthalten. 20108* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 Ferdi Tillmann (CDU/CSU): Ich habe mich entschieden, dem Gesetzentwurf meiner Kollegen Carstens und Geis, den ich mitgezeichnet habe, meine Zustimmung zu geben. Nachdem dieser Entwurf und auch der des Kollegen Werner nicht die notwendige Mehrheit gefunden hat, werde ich nach reiflicher Überlegung und trotz großer Bedenken dem Koalitionsentwurf zustimmen. Dieser Entwurf kommt meiner Vorstellung vom Schutz der ungeborenen Kinder dann immer noch am nächsten. Mit diesem Abstimmungsverhalten will ich den von der SPD vorgelegten Gesetzentwurf verhindern, der meiner Meinung nach nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils erfüllt. Dr. Klaus-Dieter Uelhoff (CDU/CSU): Die Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Kind ist in Art. 1 und 2 unseres Grundgesetzes ausdrücklich festgelegt und wurde im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 bekräftigt. Das in der Verfassung verbürgte Recht auf Leben eines jeden Menschen ist der Maßstab, an dem jede Neuregelung zu messen ist. Der vorliegende Entwurf der SPD unterläuft diese Meßlatte, aber auch bei dem gemeinsamen Entwurf der Koalition stelle ich gravierende Mängel fest. Das vom Bundesverfassungsgericht im einzelnen dargelegte Schutz- und Beratungskonzept verlangt nicht nur die Pflicht zur Beratung, sondern darüber hinaus audrücklich, daß die Beratung darauf ausgerichtet sein muß, die Frau zur Austragung des Kindes zu ermutigen. Deshalb darf die Beratung nicht ergebnisoffen und nicht zieloffen sein. Beim SPD-Entwurf wird das Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht einmal bei der Beratung der schwangeren Frau respektiert. Darüber hinaus wird auch der vom Verfassungsgericht verlangte ausdrückliche Schutz der schwangeren Frau vor solchen Gefahren mißachtet, die für das ungeborene Kind aus dem familiären und sozialen Umfeld der Frau ausgehen. Die Hereinnahme der embryopathischen Indikation in eine erweiterte medizinische ist keine Problemlösung, sondern eine oberflächliche Verwischung der Konturen, die das möglicherweise behinderte ungeborene Kind sogar neun Monate lang bis zu seiner Geburt in seiner Existenz bedroht. Der SPD-Entwurf trägt erneut den Makel der Verfassungswidrigkeit. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 ermöglicht allerdings mehrere verfassungskonforme Lösungen, etwa eine die Rechtswidrigkeit der Abtreibung ausschließende Indikationenregelung, die eine intensive Beratung zum Leben umfaßt. Sie ermöglicht aber ebenfalls eine Fristenlösung mit Beratungspflicht für die schwangere Frau und Prüfungspflicht für den Arzt, ob er die Abtreibung verantworten kann. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/ CSU und F.D.P. hat sich nach meiner Wertung diesem zweiten Weg angenähert, den ich nicht akzeptieren kann. Das vom Verfassungsgericht geforderte unmißverständliche Unwerturteil wird darüber hinaus nur indirekt über das Sozialgesetzbuch, nicht jedoch direkt in den Strafrechtsnormen deutlich. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch ausdrücklich festgestellt, daß insbesondere im Strafrecht unserer Rechtsordnung das verfassungsrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs verdeutlicht werden muß. — Im übrigen habe ich auch kein Verständnis dafür, daß dort, wo die Beratung besonders notwendig wäre nämlich vor einer kriminologischen oder vor einer embryopathischen Indikation, eine Beratung letztlich nicht verlangt, jedenfalls aber eine strafbewehrte Beratungspflicht nicht vorgesehen ist. Wie schon vor zwei Jahren bei der im Entwurf der CDU/CSU-Fraktion vorgesehenen sogenannten eugenischen Indikation wird auch jetzt beim Mehrheitsentwurf der Koalition bei der sogenannten embryopathischen Indikation das Lebensrecht des ungeborenen Kindes nur unzureichend gegen negative Entscheidungen der schwangeren Frau geschützt. Dies wird in schmerzlicher Weise dabei deutlich, daß ein möglicherweise behindertes ungeborenes Kind bis zur 22. Woche nach der Empfängis abgetrieben werden kann, wenn die Empfängnis als unzumutbar empfunden wird, und dies ohne daß die Frau wenigstens zur Beratung verpflichtet ist. Gerade wegen der tragischen Situation für die schwangere Frau und der besonderen Schwierigkeit für das soziale Umfeld wäre hier eine Beratung besonders angebracht. — Ich vermag auch unser gesellschaftliches und politisches Engagement für alle geborenen Behinderten nicht in Einklang zu bringen mit einer Bestimmung, die das Lebensrecht eines ungeborenen behinderten Kindes geringer achtet als das eines ungeborenen nichtbehinderten Kindes, und dieses sogar solange geringer achtet, bis mit medizinischer Gewißheit — in der 22. Woche — das Ausmaß der Behinderung festgestellt werden kann. Ich sehe auch hier einen fundamentalen Widerspruch zu unserem Beschluß, im Grundrechtsteil unserer Verfassung festzulegen: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Ich habe für mich die Frage negativ entschieden, ob ich den Entwurf der Koalition akzeptieren sollte, weil über die Opposition und deren Mehrheit im Bundesrat unter Umständen Schlimmeres droht. Meine Entscheidung kann jene schmerzen, die für sich anders entschieden haben. Ich will diesen ausdrücklich meinen Respekt erweisen, insbesondere auch all jenen Fraktionskolleginnen und -kollegen, die sich in langwierigen und strapaziösen Beratungen um einen gemeinsamen Entwurf der Koalition bemüht haben. Ich habe für sie Verständnis, aber auch ich erwarte Verständnis. Alois Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU): Erstens. In der zweiten Lesung werde ich dem Gesetzentwurf — wenn dieser zur Abstimmung gelangt — der Abgeordneten Manfred Carstens (Emstek), Norbert Geis und anderer — Drucksache 12/6944 — zustimmen, den ich mit unterschrieben habe. Dieser Gesetzentwurf bringt am klarsten zum Ausdruck, daß das Leben noch nicht geborener Kinder nicht verfügbar ist. Die rechtliche Ordnung verzichtet auf strafrechtlichen Schutz beim übergesetzlichen Notstand, wenn das Leben der Mutter bedroht ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 20109* Neben dem Prinzip des unabdingbaren rechtlichen Schutzes, ist aber auch das Prinzip der Situationsabwägung enthalten. Das Gericht kann auf Strafe verzichten, wenn die Mutter sich in besonderer Bedrängnis befunden hat. Dieses Gesetz hat keine Chance, eine Mehrheit zu finden. Der Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen kann aber wenigstens eine Alternative zum Ausdruck bringen. Zweitens. Wenn in der dritten Lesung das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz der Koalition oder der Gesetzentwurf der SPD zur Abstimmung steht, werde ich mich trotz aller Bedenken für den Koalitionsentwurf aussprechen. Dieser folgt wenigstens eindeutig der Grenzlinie, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezogen hat. Dies gilt für den SPD-Entwurf nicht. In der Politik gilt von jeher der Grundsatz, sich notfalls für das kleinere Übel zu entscheiden. Der Koalitionsentwurf folgt dem neuen Weg des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die Abtreibung in der Regel der Fälle rechtswidrig ist, der Staat aber nicht durch Strafandrohung die Gefahr abzuwenden versucht, sondern durch Beratung und Hilfe, wobei die Beratung als wichtigste Schutzmaßnahme unter Einsatz des Strafrechts zur Pflicht gemacht wird. Schwerste Bedenken hatte ich bei der Einbringung gegen die Formulierung des Rechtfertigungsgrundes bei der sogenannten embryopathischen Indikation. Durch die geänderte Fassung des § 218a Abs. 2 des StGB ist jetzt aber ganz deutlich hervorgehoben worden, daß nicht die Schädigung des Ungeborenen die Rechtfertigung des Schwangerschaftsabbruches ist, sondern die schwere physische und psychische Belastung für die Mutter. Dankenswerterweise ist auch eine Änderung zu Art. 1 — Änderung des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung — erfolgt; bei Nr. 4 des § 2 — Recht auf Beratung — sind bei der Aufzählung der Ansprüche auf Beratung ausdrücklich auch Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien aufgezählt, die nach der Geburt eines in seiner körperlichen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen. Damit ist zugleich die Hochachtung gegenüber all den Müttern zum Ausdruck gebracht, die den Mut haben, auch Kinder zur Welt zu bringen, die mit einem schweren gesundheitlichen Risiko zur Welt kommen. Ohne diese Änderungen wäre es mir nicht möglich gewesen, diesem Gesetz in der dritten Lesung zuzustimmen. Monika Brudlewsky (CDU/CSU): Ich stimme dem Koalitionsentwurf zum § 218 StGB aus mehreren Gründen nicht zu. Der Hauptgrund ist folgender: Ich kann es nicht vertreten, daß eine zu erwartende Behinderung des Kindes eine Abtreibung rechtfertigen soll. Dies ist eine Enttäuschung für alle behinderten Menschen. Sie fühlen sich in ihrer Daseinsberechtigung eingeschränkt. Anlage 3 Zahlen über Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung in der Krankenpflege Kinderkrankenpflege Krankenpflegehilfe *) Baden-Württemberg . 7 926 1 167 745 Bayern 8 355 1 273 678 Berlin 3 963 499 450 Brandenburg 2 070 207 73 Bremen 702 110 — Hamburg 1 622 267 62 Mecklenburg- Vorpommern 1 503 410 24 Niedersachsen 6 903 875 406 Nordrhein-Westfalen . 16 267 2 401 1 496 Rheinland-Pfalz 3 211 403 356 Saarland 1 115 175 105 Schleswig-Holstein 2 347 296 147 *) Vgl. Seite 20026A. Anlage 4 Berichtigungen zu der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zu dem Grundstoffüberwachungsgesetz (Tagesordnungspunkt 4) * ) 1. In § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 15 Satz 1 und Satz 3, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, Abs. 2, 3, 5, 6 und 7, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2, § 23 Abs. 1, § 24 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 4, § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und § 30 Abs. 4 werden jeweils die Worte „Bundesgesundheitsamt" und „Bundesgesundheitsamtes" durch die Worte „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" und „Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte" ersetzt. 2. In dem Bericht der Abgeordneten Gudrun SchaichWalch werden unter Buchstabe B. Besonderer Teil „Zu § 18 Abs. 6" das Wort „Bundesgesundheitsamt" durch die Worte „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" und das Wort „Bundesgesundheitsamtes" durch die Worte „Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte" ersetzt. *) Vgl. Seite 20036C. 20110* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungpunkt 4 (Grundstoffüberwachungsgesetz) Horst Seehofer, Bundesminister für Gesundheit: Es gibt in unserem politischen Wortschatz Begriffe, die jeder gerne benutzt, weil sie so gut klingen. Dazu gehört vor allem auch das kleine Wörtchen „liberal". Das hört sich zuerst einmal immer unverdächtig, selbstverständlich menschenfreundlich und natürlich erst recht fortschrittlich an. Aber bevor die Kollegen von der F.D.P. HerzRhythmus-Störungen bekommen: Es geht mir selbstverständlich nicht darum, die Tradition des Liberalismus zu kritisieren. Es geht mit um etwas ganz anderes. Ich meine den fragwürdigen Umgang mit dem Wort „liberal" in dem so wichtigen Bereich der Drogenpolitik. Ich habe auch in den vergangenen zehn Tagen wieder den Eindruck gewonnen, daß einige unter dem Deckmantel einer angeblich humaneren Politik für die Drogenabhängigen einen Weg beschreiten wollen, der kein Ausweg, sondern ein Irrweg ist, weil er nicht aus der Drogenabhängigkeit, sondern am Ende in eine staatlich sanktionierte Abhängigkeit führt. Wenn das „liberal" sein soll, dann weiß ich wirklich nicht, wofür dieser Begriff eigentlich steht. „Liberal" kann doch wohl nicht heißen, einer Drogenpolitik das Wort zu reden, mit der die Hemmschwelle für den Konsum von Drogen gesenkt und die Marktchancen der Drogenhändler verbessert werden können. Eine Drogenpolitik, die ihren Namen verdient und Probleme lösen soll, muß genau das Gegenteil erreichen wollen. Es hat auch nichts mit Liberalität zu tun, wenn man öffentlich ein individuelles „Recht auf Rausch" proklamiert und die Folgen der Gemeinschaft überläßt. Das ist nicht liberal, sondern inkonsequent und verantwortungslos. Und „liberal" kann erst recht nicht heißen, daß jeder nach seiner Façon und für seine Zwecke ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts auslegt. Es ist geradezu abenteuerlich, mit welchem Aufwand das klare Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betäubungsmittelgesetz jetzt von einigen nicht nur in einen Freifahrtschein für den straffreien Eigenkonsum sogenannter weicher Drogen, sondern mitunter sogar in ein Freigabe-Urteil für harte Drogen umgewandelt wird. Wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, daß beim Besitz geringer Mengen von Rauschgift für den Eigenbedarf unter bestimmten Umständen von Strafverfolgung abgesehen werden kann, dann ist damit kein neuer Weg in der Drogenpolitik eingeschlagen worden. Dieses Urteil bestätigt vielmehr die Politik der Bundesregierung. Denn bereits nach geltendem Recht können sich die Staatsanwaltschaften oder Gerichte am Prinzip „Hilfe vor Strafe" orientieren. Die Verfassungsrichter haben jetzt die Aufforderung ausgesprochen, für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis zu sorgen und auch festzulegen, was unter einer geringen Menge von Rauschgift zu verstehen ist, bei der nicht generell, sondern im konkreten Einzelfall von Strafe abgesehen werden kann. Sie glauben gar nicht, in welchen Größenordnungen da zum Teil gerechnet wird. Die einen wollen beide Augen bei 30 g zudrücken — das paßt übrigens in eine Streichholzschachtel —, während bei anderen die Toleranzgrenze schon bei 1 g aufhört. Erklären Sie solche Unterschiede einmal Eltern von drogenabhängigen Kindern. Wenn die Länder in dieser Frage nicht zu einer verantwortbaren Einigung kommen, müssen wir in Bundeskompetenz für einheitliche Regeln sorgen. Wir müssen in jedem Fall verhindern, daß von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen die Toleranz in Gramm gemessen wird. Ich sage auch hier noch einmal in aller Deutlichkeit: Wer glaubt, daß mit diesem Urteil auch die Tür für eine Freigabe von Drogen geöffnet worden ist, der täuscht die Öffentlichkeit. Ich werde mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, daß an dieser Freigabe-Spirale weitergedreht wird. Hier kann man gar nicht vorsichtig genug sein. Das zeigen ja die Erfahrungen der beiden letzten Jahre: Vor zwei Jahren hat man noch über Methadon diskutiert, jetzt ist man bereits bei der Freigabe von Heroin. Wer das wirklich will, sollte den Mut haben, das auch zu sagen, und sich nicht hinter einer angeblichen Fortschrittlichkeit und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstecken. Aber zu diesem Mut gehört dann auch die Aufgabe, der Bevölkerung zu sagen, wie man mit den Folgeproblemen fertig werden will. Dazu haben ich bis heute nichts gehört. Ich will eine Drogenpolitik, die keine falschen Signale gerade für Jugendliche setzt. Ich will eine Drogenpolitik, die auf Prävention und Hilfe für die Betroffenen aufbaut und die die Bekämpfung des Drogenangebots genauso ernst nimmt. Deshalb ist es auch unsere Aufgabe, zu verhindern, daß Basischemikalien für die illegale Rauschgiftproduktion abgezweigt werden können. In Deutschland haben wir dabei in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit der chemischen Industrie und den Polizeibehörden zwar gute Erfolge erzielt, aber um die Produktion in den sogenannten Drogenherkunftsländern wirksam einzudämmen, muß die Grundstoffkontrolle weltweit ausgedehnt werden. Deshalb haben die Vereinten Nationen, die Mitgliedstaaten des Weltwirtschaftsgipfels und die Europäische Union internationale Empfehlungen und Kontrollvorschriften für Grundstoffe verabschiedet. Ein großer Teil dieser Vorschriften wird bereits in Deutschland angewendet. Ich erinnere nur daran, daß seit dem 1. Januar 1993 nur noch mit einer Ausfuhrgenehmigung des Bundesgesundheitsamtes Grundstoffe in bestimmte Länder ausgeführt werden dürfen. Bevor es dazu überhaupt kommt, wird die Zuverlässigkeit des Lieferanten und des Empfängers streng geprüft. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 20111* Mit dem Grundstoffüberwachungsgesetz soll dieses Sicherheitsnetz noch dichter geknüpft werden. Es geht dabei vor allem um Rechtsgrundlagen für bessere grenzüberschreitende Kontrollen des Inverkehrbringens von Grundstoffen im Binnenmarkt und für die Strafverfolgung von verbotenen Transaktionen mit diesen Basischemikalien. Außerdem soll der grenzüberschreitende Informationsaustausch zwischen den nationalen Kontrollbehörden intensiviert und beschleunigt werden. Das Grundstoffüberwachungsgesetz ist ein wichtiger Baustein in einer Drogenpolitik, die an den Wurzeln der Probleme ansetzt. Mit den neuen Kontrollmöglichkeiten können wir die illegale Rauschgiftproduktion noch besser eindämmen. Selbstverständlich sind auch mit diesem Gesetz nicht alle Probleme gelöst. Aber das Grundstoffüberwachungsgesetz ist ein wichtiger Baustein in einer Drogenpolitik, die an den Wurzeln ansetzt und die illegale Rauschgiftproduktion durch eine enge internationale Zusammenarbeit noch mehr verhindern will. Dieses Gesetz ist auch ein Beitrag dazu, einer Entwicklung gegenzusteuern, die ich für äußerst gefährlich halte: nämlich das Drogenproblem zu verharmlosen. Ich will Eltern, Lehrern, Erziehern und auch den Betroffenen gegenüber, die sich ja zum ganz überwiegenden Teil von ihrer Suchtabhängigkeit befreien wollen, sagen können: Wir unternehmen alles, um das Drogenelend zu verhindern. Wer das Drogenproblem bagatellisiert, leistet dazu keinen Beitrag — ganz im Gegenteil. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/7632 Frage 3): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, den Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen zum Thema der deutschen EU-Präsidentschaft zu machen, und teilt sie die Bedenken, daß dieser Vorstoß dazu dient, den Donauausbau nach den Plänen der Rhein-Main-Donau AG zu forcieren? Der Vorschlag des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr beruht auf einer Entscheidung des EU-Rates vom 29. Oktober 1993 über die Entwicklung eines transeuropäischen Binnenwasserstraßennetzes. Hiernach wird u. a. auch der Ausbau des Mains und der Donau zwischen Straubing und Vilshofen als vorrangiges Vorhaben von Gemeinschaftsinteresse zum Bau der fehlenden Netzverbindungen und zur Beseitigung von Engpässen benannt. In der Zeit der deutschen Präsidentschaft werden Vorschläge der Kommission zur Fortentwicklung der dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Leitschemata beraten. Die Bundesregierung teilt nicht die Bedenken, daß durch die Anregung des Bayerischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr eine bestimmte Ausbauvariante forciert wird, denn sowohl die bereits erwähnte Ratsentscheidung als auch die zugehörigen Leitschemata lassen die Wahl der Ausbauvarianten den Mitgliedstaaten offen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/7632 Frage 4): Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtungen, daß das Kernkraftwerk Gundremmingen zum Mischoxid-Brennelement (MOX)-Zentrum für Deutschland oder ganz Europa werden soll, und hält die Bundesregierung den Einsatz von MOX in Siedewasser-Reaktoren für sicherheitstechnisch unbedenklich? Von einem „MOX-Zentrum" für Deutschland oder ganz Europa kann im Zusammenhang mit dem Einsatz von Mischoxid (MOX)-Brennelementen im Kernkraftwerk Gundremmingen keine Rede sein. Vor dem Hintergrund, daß von 21 Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland 12 Anlagen über Genehmigungen zum Einsatz von MOX-Brennelementen verfügen und davon fünf Kraftwerke Ende 1993 MOX-Brennelemente im Einsatz hatten, hält die Bundesregierung die in der Frage angesprochenen Befürchtungen für unbegründet. Für das Kernkraftwerk Gundremmingen II ist der Einsatz von bis zu 300 Mischoxid-Brennelementen (entsprechend 38 % der Kernbeladung) in jedem der beiden Blöcke B und C genehmigt worden. Die zum Einsatz genehmigte Menge an Mischoxid-Brennelementen reicht aus, das beim Betrieb des Kernkraftwerkes erzeugte und bei der Wiederaufarbeitung der Brennelemente zurückgewonnene Plutonium in der Anlage wieder in Form der Mischoxid-Brennelemente zu verwerten. Prinzipiell läßt allerdings der Genehmigungsbescheid für den Einsatz von Mischoxid-Brennelementen im Kernkraftwerk Gundremmingen II auch den Einsatz von Plutonium das aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus anderen Kernkraftwerken stammt, in Form von Mischoxid-Brennelementen zu. Im übrigen werden Mischoxid-Brennelemente in deutschen Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktor seit langem eingesetzt. Gegen den Einsatz von Mischoxid-Brennelementen in deutschen Kernkraftwerken mit Siedewasserreaktor hat die Bundesregierung keine Bedenken. Beratungen in der Reaktorsicherheits-Kommission sowie gutachterliche Stellungnahmen ergaben, daß die Sicherheit dieser Anlagen weder im bestimmungsgemäßen Betrieb noch bei Auslegungsstörfällen beeinflußt wird. 20112* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/7632 Frage 5): Wie erklärt sich die Bundesregierung das Auffinden gelber Wertmüllsäcke des DSD aus dem Landkreis Northeim und aus anderen deutschen Städten auf einer Hausmülldeponie in der Nähe der lettischen Hauptstadt Riga, und welche Untersuchungen wurden bzw. werden eingeleitet, um die Vorgänge zu klären? Die Kunststoffverwertung im Ausland ist nur zulässig, wenn die Verwerterbetriebe nach Eignung und Kapazität durch einen unabhängigen Gutachter geprüft sind (zertifiziert) und das Importland der Verarbeitung zugestimmt hat. In Lettland arbeiten zwei zertifizierte Kunststoffverwerterbetriebe, die Firmen Plastmasu, Olaine, und Adaschi, Riga. Die Firma Adaschi ist bisher lediglich mit Probemengen im Rahmen des Zertifizierungsvorgangs durch die DKR Gesellschaft für Kunststoffrecycling mbH, Garantiegeber für den Bereich Kunststoffe für die Duales System Deutschland GmbH, beliefert worden. Die Firma Plastmasu wurde vom vormaligen Garantiegeber der DSD, der Verwertungsgesellschaft gebrauchte Kunststoffverpackungen (VGK), mit insgesamt 3 500 t Folien, Flaschen und Mischkunststoffen beliefert. Da der Betrieb bis heute brauchte, um die zwischen April und Juni 1993 angelieferten Mengen zu verwerten, sind weder von DSD noch von DKR weitere Lieferungen veranlaßt worden. Aufgrund der angekündigten Pressekonferenz der Grünen Liga am 4. Mai 1994 hat die DKR eine Begehung der fraglichen Deponie durch die TÜV-Arbeitsgemeinschaft DSD — einem Konsortium aus TÜV Bayern, TÜV Rheinland und RWTÜV — veranlaßt, an der das Umweltamt Riga und der Direktor der Firma Plastmasu teilnahmen. Gemäß Begehungsbericht vom 10. Mai 1994 war danach festzustellen: ... Hinweise auf aus Deutschland stammende Verkaufsverpackungen, gelbe Säcke oder auch Ballenwaren, waren nicht mehr auffindbar, da die angelieferten Abfälle permanent mit Planierraupen zusammengeschoben und eingewalzt werden. Es wurden jedoch vereinzelt und weit verstreut viele Verkaufsverpackungen, die mit dem „Grünen Punkt " gekennzeichnet waren, vorgefunden. Es handelt sich dabei jedoch um Exportprodukte, die mit zunehmenden Maße in Lettland zu kaufen sind. Viele dieser Verpackungen waren noch mit lettischen Preisetiketten versehen. Der Bericht kommt zu folgendem Fazit: Da viele aus Deutschland stammende Lebensmittel-Produkte in Lettland zu kaufen sind, wird man auch in Zukunft Verpackungen mit dem „Grünen Punkt" auf Deponien in Lettland vorfinden .. . Abschließend ist noch zu erwähnen, daß die Umweltbehörde in Riga diesen Fernsehbericht mit Befremden und Unverständnis zur Kenntnis genommen hat. Die Umweltbehörde steht der Verwertung von DSD-Kunststoffen ... weiterhin wohlwollend gegenüber. Unabhängig von den aktuellen Vorgängen in Lettland und bislang fehlender konkreter Anhaltspunkte im Einzelnen hat die DKR mit Schreiben vom 17. Mai 1994 mitgeteilt, ... daß wir mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres den Export von Kunststoffen aus Sammlungen des Dualen Systems in folgenden Staaten eingestellt haben: — Staaten der ehemaligen Sowjetunion inkl. Lettland und Litauen, — Ungarn, — Rumänien, — Bulgarien, — ehemaliges Jugoslawien, — Slowakei, — Polen. ... Eine Wiederaufnahme der Lieferungen kommt erst in Betracht, wenn die Vorgänge in Lettland vollständig aufgeklärt sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Claire Marienfeld (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7632 Frage 6): Wie ist die Verteilung der Fördermittel für Forschung und Technologie nach Großindustrie, industriellem Mittelstand und kleineren mittelständischen Unternehmen? Von den Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT, Einzelplan 30) an die gewerbliche Wirtschaft entfielen auf die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 1992 (Ist) 579 Millionen DM, 1993 (Soll) 588 Millionen DM. An die gewerbliche Wirtschaft flossen vom BMFT insgesamt 1992 (Ist) 1 649 Millionen DM und 1993 (Soll) 1 461 Millionen DM. Eine weitere Untergliederung nach Unternehmensgrößenklassen steht nicht zur Verfügung. Für den Bund insgesamt liegen diese Informationen nicht vor. Entsprechende Angaben können für das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) gemacht werden. Von den FuE-Ausgaben des BMWi an die Wirtschaft entfielen 1992 (Ist) 287 Millionen DM und 1993 (Soll) 341 Millionen DM auf KMU. Insgesamt flossen von den FuE-Ausgaben des BMWi 1992 (Ist) 791 Millionen DM und 1993 (Soll) 712 Millionen DM an Unternehmen der Wirtschaft. Daten für weiter zurückliegende Jahre können dem Bundesbericht Forschung 1993, Tabelle II/21 a, entnommen werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 20113* Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 12/7632 Frage 7): Wird der vom Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Dr. Peter Wichert, gemachte Vorschlag einer organisatorischen Zusammenfassung der IT-Bedarfsdeckungsaufgaben des Bundesamtes für Wehrverwaltung und des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung zukünftig in einer Abteilung des BWB in Koblenz umgesetzt, und wenn ja, welche personellen Konsequenzen ergeben sich hierbei für die Abteilungen PV und TE des Bundesamtes für Wehrverwaltung im einzelnen? Ausgangspunkt der Überlegungen zu einer Zusammenfassung der Bedarfsdeckungsaufgaben im Bereich der Informationstechnik waren Untersuchungen des Bundesrechnungshofes, der Vorprüfungsstelle und der internen Revision des Bundesministeriums der Verteidigung. Diese Untersuchungen haben Schwachstellen in der Bedarfsdeckung für Informationstechnik aufgezeigt, die auf unterschiedliche Zuständigkeiten im nachgeordneten Bereich zurückzuführen sind. Zur Beseitigung der Schwachstellen hat Staatssekretär Dr. Wichert am 2. März 1994 die organisatorische Zusammenfassung aller InformationstechnikBedarfsdeckungsaufgaben angeordnet. Grundgedanke der Zusammenfassung ist, im Sinne der laufenden Neustrukturierung des Rüstungsbereiches die Managementaufgaben auch im Bereich der Informationstechnik in einer Abteilung des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung und die Durchführungsaufgaben in einer nachgeordneten Dienststelle des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung zusammenzufassen. Die Untersuchungen zur Erarbeitung eines Konzeptes mit Alternativen sind eingeleitet. Eine Entscheidungsvorlage an die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung ist für Dezember 1994 vorgesehen. Ich bitte um Verständnis, daß beim derzeitigen Stand der Untersuchungen noch nicht absehbar ist, ob im Zuge der organisatorischen Zusammenfassung auch die Umsetzung von Personal erforderlich sein wird. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/7632 Fragen 10 und 11): Wie viele atomgetriebene U-Boote muß die Russische Föderation nach dem START II-Vertrag abbauen, und wie viele davon sind nach Informationen der Bundesregierung schon außer Betrieb gesetzt? Ober welche Kapazitäten zur Demontage atomgetriebener U-Boote verfügt die Russische Föderation, und in welcher Weise werden die Bundesrepublik Deutschland und andere westliche Staaten zur ordnungsgemäßen Beseitigung der russischen Atom-U-Boote beitragen? Zu Frage 10: Der START-II-Vertrag sieht — wie der STARTI-Vertrag — keine Reduzierungsverpflichtung für atomgetriebene strategische U-Boote vor. Die zahlenmäßigen Obergrenzen der Verträge beziehen sich auf die nuklearen Gefechtsköpfe und die sie tragenden strategischen see- und landgestützten Raketen bzw. Bomber. Vernichtet werden müssen im Falle seegestützter Systeme nur die Raketenbehälter der U-Boote. Weder START-I noch START-II sind bis jetzt in Kraft getreten; sowohl die USA als auch die Russische Föderation setzen allerdings vorzeitig die unter START I vorgesehenen Reduzierungen um. Rußland hat insgesamt gegenwärtig 141 atomgetriebene U-Boote in Dienst, davon 49 U-Boote mit strategischen Nuklearraketen. Da Rußland unter den Gefechtskopfbegrenzungen nach START-II nur noch höchstens 1 750 Gefechtsköpfe (START-Obergrenze) auf seegestützten Trägermitteln dislozieren darf, ist nach Inkrafttreten des Vertrages eine Reduzierung auf ca. 25 strategische U-Boote zu erwarten. Bis jetzt wurden 10 atomgetriebene U-Boote für strategische Nuklearraketen bzw. für Marschflugkörper verschrottet. Zu Frage 11: Die russische Föderation hat ihre Anstrengungen auf die inländische Verschrottung von nuklear angetriebenen U-Booten der 1. und 2. Generation konzentriert. Diese schreitet aber nur langsam voran. Nach Informationen des BMVg sieht sich die russische Marine infolge knapper Finanzmittel kaum in der Lage, Nuklear-U-Boote zu beseitigen. Die Werften zögern, kommerziell nutzbare Liegeplätze und Arbeitskräfte für die Verschrottung von NuklearU-Booten bereitzustellen. Auch verfügen die Werften kaum über Erfahrung bei der Verschrottung von U-Booten. Das Hauptproblem ist, daß bisher keine dauerhafte Lösung für die Endlagerung/Entsorgung der Reaktorsegmente gefunden worden ist. Die USA liefern im Rahmen einer Vereinbarung über die Unterstützung bei der Beseitigung von Trägersystemen an Rußland Ausrüstung zur Vernichtung seegestützter strategischer Raketen und Raketenbehälter von U-Booten. Die Bundesrepublik Deutschland hat Rußland eine Abrüstungshilfe zur Beseitigung von Massenvernichtungswaffen zugesagt. Die Russische Föderation hat jedoch der deutschen Seite keine Projekte aus diesem Bereich zur Zusammenarbeit vorgeschlagen. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Baldur Wagner auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/7632 Fragen 12 und 13): Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen in der Europäischen Kommission, den Vorsorgegrenzwert der EG-Trinkwasserrichtlinie von 0,1 Mikrogramm pro Liter für einzelne Pestizide durch höhere sogenannte Triggerwerte in Anlehnung an Grenzwerte der WHO für Notfallgebiete zu ersetzen, und wie wird die Bundesregierung noch vor der Wahl des Europaparla- 20114* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 ments zur Beibehaltung des Vorsorgegrenzwertes für Pestizide im Trinkwasser eindeutig mit allen Ressorts abgestimmt Stellung nehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen der Europäischen Kommission, die Festsetzung von Grenzwerten für einzelne Pestizide einem nicht demokratisch legitimierten Gremium oder Ausschuß zu überlassen, und wäre dies rechtlich zulässig, wenn davon auszugehen ist, daß die Grenzwertfestsetzung immer eine zwar auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, aber politische Entscheidung ist, die das Vorsorgeprinzip im Gesundheits- und Umweltschutz zu berücksichtigen hat? Zu Frage 12: Derartige Überlegungen der EU-Kommission sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung hat die Kommission gebeten, zunächst ein Gesamtkonzept „Trinkwasser und Gewässerschutz" unter Einbeziehung der für den Trinkwasserschutz relevanten Richtlinien zu erarbeiten. Dieses liegt noch nicht vor, ebensowenig Einzelüberlegungen zur EG-Trinkwasserrichtlinie. Zu Frage 13: Derartige Überlegungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im übrigen aber ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Aufgabe eines solchen Expertengremiums nur die fachliche Beratung der Kommission in Grenzwertfragen sein kann. Es bleibt abzuwarten, auf welche Rechtsgrundlage die revidierte Trinkwasserrichtlinie gestellt werden wird. Die Bundesregierung geht aber davon aus, daß Grenzwertfestsetzungen grundsätzlich nicht in einem Ausschußverfahren vorgenommen werden. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Baldur Wagner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Walter Hitschler (F.D.P.) (Drucksache 12/7632 Fragen 14 und 15): Wie hoch ist die Summe, die den Ortskrankenkassen aus dem Risikostrukturausgleich zufließt? Trifft die Behauptung zu, daß die jüngsten Beitragssatzsenkungen bei den Ortskrankenkassen ausschließlich auf diese Transferleistungen zurückzuführen sind? Zu Frage 14: Für die Zeit vom 1. Januar 1994 bis zum 30. April 1994 sind den Ortskrankenkassen aus dem monatlichen Risikostrukturausgleich in den alten Ländern 756,4 Millionen DM und in den neuen Ländern 277 Millionen DM zugeflossen. Der Risikostrukturausgleich wird — wie auch der bisherige Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner — in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt. In der ersten Stufe erfolgt der monatliche Ausgleich auf der Grundlage geschätzter Daten. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird der Jahresausgleich auf der Grundlage der tatsächlichen Rechnungsergebnisse und der im Laufe des Ausgleichsjahres erhobenen Daten ermittelt und mit den im monatlichen Ausgleich bereits geleisteten Zahlungen verrechnet. Bei den genannten Zahlungen handelt es sich also um vorläufige Werte, die im Jahresausgleich korrigiert werden. Die Ergebnisse für das Kalenderjahr 1994 stehen also frühestens in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 1995 fest. Zu Frage 15: Die jüngsten Beitragssatzsenkungen bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen haben dazu beigetragen, daß der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz bei dieser Kassenart in den alten Bundesländern von 14,07 % (1. Januar 1993) auf 13,65 % (1. April 1994) zurückgegangen ist. Diese Entwicklung im Bereich der AOK hat auch entscheidenden Anteil daran, daß der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz aller Krankenkassen in den alten Bundesländern mittlerweile nicht mehr bei 13,42 % (1. Januar 1993), sondern bei 13,25 % (1. April 1994) liegt. Die Ursachen für die vorgenommenen Beitragssatzsenkungen sind vielfältig. Hierzu tragen neben den Zahlungen aus dem Risikostrukturausgleich insbesondere die Einsparungen durch das Gesundheitsstrukturgesetz sowie Synergieeffekte im Zusammenhang mit Kassenfusionen bei. Welchen Anteil die einzelnen Faktoren an den Beitragssatzsenkungen haben, läßt sich jedoch nicht quantifizieren. Auffällig ist, daß sie insbesondere zu den Zeitpunkten durchgeführt wurden, zu denen sich kleinere Allgemeine Ortskrankenkassen zu großflächigen und wirtschaftlich leistungsfähigeren Einheiten zusammengeschlossen haben. Dies gilt insbesondere für die bislang durchgeführten Beitragssatzsenkungen bei den AOK'en in Schleswig-Holstein, Rheinland, Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Baldur Wagner auf die Fragen der Abgeordneten Uta Warfel (F.D.P.) (Drucksache 12/7632 Fragen 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung den zu erwartenden Anstieg der Anwendung von Antibiotika, Hormonen und anderen chemischen Arzneimitteln in ökologisch wirtschaftenden Landbaubetrieben unter dem Gesichtspunkt der Aufklärung des Verbrauchers und des konkreten Verbraucherschutzes? Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen der Einschränkung der Anwendungsmöglichkeiten von homöopathischen Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren auf die Versorgung der Verbraucher mit ökologisch produzierten Lebensmitteln tierischer Herkunft, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Allergieproblematik, speziell bei Kindern? Zu Frage 16: Die Bundesregierung erwartet keinen Anstieg der Anwendung von Antibiotika, Hormonen und anderen chemischen Arzneimitteln in ökologisch wirtschaftenden Landbaubetrieben. Durch die 5. AMG-Novelle wird die Anwendung der homöopathischen Arznei- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 20115* mittel nur in der Weise eingeschränkt, daß die bisher im Rahmen der Umwidmung für die Anwendung beim Menschen registrierten Arzneimittel künftig erst ab einer Verdünnungsstufe von D6 eingesetzt werden können. Alle übrigen, bisher zur Anwendung beim Tier registrierten oder bis zum 31. Dezember 1993 zur Registrierung angemeldeten homöopathischen Arzneimittel können weiterhin in allen registrierten Potenzen angewendet werden. Darüber hinaus können neue, mit bisher registrierten oder zur Registrierung angemeldeten homöopathischen Arzneimitteln gleichartige Produkte auch nach Verabschiedung der 5. AMG-Novelle weithin registriert werden. Damit bleibt der derzeit verfügbare Arzneimittelschatz für die homöopathische Therapie erhalten. Die vorgesehenen Einschränkungen bei den homöopathischen Arzneimitteln dienen gerade dem Verbraucherschutz. Eine Vielzahl der Substanzen wie Quecksilber, Aristolochiasäure, Sonnenhut, Strychnin usw. werden bisher auch in niedrigen Potenzen eingesetzt, so daß insbesondere an der Injektionsstelle Rückstände auftreten können, die auch den Verbraucher belasten können. Insoweit führt die durch die 5. AMG-Novelle eingeführte Regelung zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes und nicht zu einer Reduzierung. Zu Frage 17: Wie unter Frage 1 ausgeführt, werden die Regelungen der 5. AMG-Novelle nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu einem erhöhten Einsatz von allopathischen Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren führen. Die von Ihnen angesprochene zunehmende Allergieproblematik speziell bei Kindern muß durch intensivere Kontrollen des Arzneimitteleinsatzes in Tierhaltungen überwacht werden. Zu diesem Zweck sind vielfältige Maßnahmen in Angriff genommen worden. Zunächst muß bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage von einem halben Prozent der Schlachtschweine und 2 % der Schlachtrinder und -kälber eine Untersuchung auf Rückstände durchgeführt werden. Darüber hinaus wird durch die Rückstandshöchstmengenverordnung EWG 2377/90 festgelegt, daß für jeden Stoff mit pharmakologischer Wirkung, der in Tierarzneimitteln enthalten ist, Rückstandshöchstmengen festgelegt werden. Diese Mengen werden auf der Basis der ADI-Werte festgelegt, so daß ihre Aufnahme für den Verbraucher kein Risiko darstellt. Stoffe, die aufgrund ihres Risikopotentials in jeder — auch noch so geringen — Menge ein Risikopotential für den Verbraucher darstellen, dürfen künftig nicht mehr bei Lebensmittel liefernden Tieren angewendet werden. Als dritte Maßnahme ist eine Konkretisierung und Verschärfung der Rückstandskontrollrichtlinien auf Gemeinschaftsebene in Arbeit. Hier soll durch eine Verlagerung des Kontrollschwerpunktes vom Lebensmittel zum lebenden Tier in den Ursprungsbestand hinein sichergestellt werden, daß die Arzneimittel nur in einer Menge angewendet werden, die aus therapeutischen Gründen unbedingt erforderlich sind. Durch Kontrollmaßnahmen im Bestand sollen Mißstände besser und effektiver aufgedeckt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietrich Mahlo (CDU/CSU) (Drucksache 12/7632 Fragen 18 und 19): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den letzten Jahren die Beschwerden über falsche, weil überhöhte Telefonabrechnungen erheblich zugenommen haben? Welche Möglichkeiten hat der einzelne Telefonbenutzer, um sich gegen Falschabrechnungen zu schützen und eine objektive Kontrolle der Gebühren jedenfalls in den Fällen zu erlangen, in denen die Rechnung deutlich aus dem üblichen Rahmen fallt? Zu Frage 18: Die Anzahl der beanstandeten Telefonrechnungen ist 1992 gegenüber 1991 um etwa 20 % gestiegen. Für 1993 liegen noch keine Zahlen vor. Gegenwärtig wird ungefähr eine von 1 000 Rechnungen beanstandet. Aufgrund einer ständigen Verbesserung der von der DBP TELEKOM eingesetzten technischen Geräte zur Erfassung der beim Kunden aufkommenden Tarifeinheiten nimmt die Zahl der tatsächlich fehlerhaften Rechnungen ständig ab. Die Deutsche Bundespost TELEKOM verzichtet, soweit dies begründbar ist, im Wege der Kulanz auf die Zahlung von Tarifeinheiten, bei denen Zweifel an der Korrektheit der Gebührenerfassung wegen technischer Fehler oder Störungen nicht ausgeräumt werden können. Das ist z. B. der Fall, wenn Bauarbeiten am Kabelnetz in der Nähe des betreffenden Kunden stattgefunden haben. Die Fälle krimineller Manipulationen durch Aufschalten auf fremde Leitungen sind sehr gering. Deutlich zugenommen haben dagegen die Beanstandungen von Telefonrechnungen, die aus der Sicht der Kunden unerwartet hoch sind. Es gibt einen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Anstieg dieser Beschwerden und der Einführung des ständig zunehmenden Angebots von Ansage- und Informationsdiensten mit ausländischen Rufnummern, die bei Inanspruchnahme aufgrund eines sehr kurzen Zeittaktes zu hohen Telefonrechnungen führen können. Die Deutsche Bundespost TELEKOM nimmt alle Beschwerden ihrer Kunden sehr ernst und geht ihnen sorgfältig nach. Sie erläutert durch umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen in der Presse und im Fernsehen sowie in Form von Beilagen zur Telefonrechnung die Ursachen für hohe Rechnungen und weist zusätzlich auf Schutzmöglichkeiten hin. Zu Frage 19: Seit Anfang April 1994 bietet die DBP TELEKOM allen Inhabern von ISDN-Anschlüssen und Kunden, die an digitale Vermittlungsstellen angeschlossen sind, einen Einzelverbindungsnachweis an, der eine zuverlässige Kontrolle des Tarifeinheitenaufkommens ermöglicht. Ungefähr 13 Millionen Kunden können bereits diesen Einzelverbindungsnachweis beantragen. Außerdem bietet die DBP TELEKOM für derartige Anschlüsse eine Sperre für — alle abgehenden Interkontinentalverbindungen, — alle Auslandswählverbindungen, 20116* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 — alle Wählverbindungen mit Ausnahme der Ortswählverbindungen und — alle Wählverbindungen mit Ausnahme von Notrufen an. Da diese Sperren in der Vermittlungsstelle durchgeführt werden, können sie von Unbefugten nicht aufgehoben oder umgangen werden. Bis 1997 werden alle Telefonkunden in den neuen Bundesländern und bis 2000 auch die Kunden in den alten Bundesländern an digitalisierten Vermittlungsstellen angeschlossen sein und können diesen Service nutzen. Sperreinrichtungen für Telefonanschlüsse an analogen Vermittlungsstellen mit ähnlichen Leistungsmerkmalen sind in Vorbereitung und werden von der DBP TELEKOM in Kürze angeboten. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/7632 Fragen 24 und 25): Welche neuen Aufgaben hatte das Auswärtige Amt seit 1990 zu bewältigen, und wie viele neue Auslandsdienststellen wurden seit 1990 im Bereich des Dienstes neu eröffnet? Wie wurde der Personalbestand dem neuen Bedarf unter Berücksichtigung einer notwendigen Personalreserve (vgl. den Herwardt-Kommissionsbericht) angepaßt? Zu Frage 24: Neue Aufgaben erwuchsen dem Auswärtigen Amt durch die gestiegene internationale Verantwortung Deutschlands nach der Vereinigung in einem erheblich komplizierter werdenden internationalen Umfeld, die besondere Betroffenheit und Beanspruchung Deutschlands durch die politischen Entwicklungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (geographische Lage, Geschichte und DDR-Erbe), die verstärkte Inanspruchnahme des Auswärtigen Dienstes in der Außenwirtschaft, Fortentwicklung der europäischen Integration (insbes. Vertrag von Maastricht) auf multi-und bilateraler Ebene und durch neue multilaterale Aufgaben in VN, KSZE, NATO, WEU und Europarat bei Aufbau einer neuen globalen und europäischen Ordnung. Deutlich zugenommen haben die Aufgaben des Auswärtigen Amts im „Dienstleistungsbereich". Das betrifft insbesondere das Rechts- und Konsularwesen, die Außenwirtschaftsförderung sowie die Betreuung von Besuchs-Delegationen im In- und Ausland. Dabei kommen längerfristige, strukturbedingte Trends und die Wirkung der Vereinigung zusammen. Im Bereich des Rechts- und Konsularwesens macht sich insbesondere die seit dem Umbruch in Osteuropa eröffnete Reisefreiheit in verschiedenen Bereichen für unsere Konsularbeamten deutlich bemerkbar. Die Zunahme von Asylanträgen in Deutschland wirkt durch die schnell zunehmenden Anfragen deutscher Verwaltungsgerichte und Behörden auch auf das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen zurück. Aber auch die auslandsbezogenen Leistungen für Deutsche steigen infolge der Zunahme grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen und eines ungebrochen zunehmenden Auslandstourismus an. Dabei nehmen die Hilfeleistungen an in Not geratene Deutsche im Ausland weiter zu. Die Betreuung politischer Delegationen im In- und Ausland hat ebenfalls weiter zugenommen. Die Besuchs- und Reisestatistik des AA-Protokolls weist — mit durch die Vereinigung, deutsche EG-Präsidentschaft und KSZE-Treffen bedingten Spitzen — einen langfristigen Trend zur Steigerung auf. Aber auch die Belastung durch andere politische Reisende von Bund und Ländern weist ganz erhebliche Zuwächse auf (z. B. bei Auslandsreisen von Mitgliedern der Landesregierungen, Landtage und Parteien von 1990 um 60 % auf über 900 Reisen im Jahre 1993). Die Vorbereitung, Betreuung und Nachbereitung dieser Besuche hat sich zu einer der Hauptaufgaben unserer Auslandsvertretungen entwickelt. Im Zeitraum 1990 bis 1994 wurden 31 Auslandsvertretungen neu eröffnet. Zu Frage 25: Der Personalstellenbestand des Auswärtigen Amts erhöhte sich in diesem Zeitraum von 6 408 auf 7 200. Die Personalreserve betrug unverändert 61 Stellen. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/7632 Frage 26): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die von der PKK in der Türkei eingesetzten Waffen vor? Nach den der Bundesregierung zugänglichen Informationen verfügt die PKK über eine große Anzahl moderner Waffen. Das Arsenal umfaßt danach Mörser von einem Kaliber bis zu 82 mm, Flugabwehrraketen und vermutlich auch Flugabwehrgeschütze, Maschinengewehre, Schnellfeuergewehre, Scharfschützengewehre, Panzer- und Schützenminen, Sprengstoff, darunter auch Plastiksprengstoff der Marke „Semtex", Handgranaten und Splitterhandgranaten sowie reichlich Munition. Es wird geschätzt, daß rund 80 % der Waffen aus der Produktion der Mitgliedstaaten des ehemaligen Warschauer Pakts, aus Nordkorea und aus China stammen. 20 % dürften anderer Herkunft sein. Die Beschaffung erfolgt, soweit es sich nicht um Beutewaffen aus Überfällen auf türkische Militäreinheiten handelt, auf dem internationalen Schwarzmarkt, vor allem im Nahen Osten, und durch Ankäufe bei den nordirakischen Peschmerga. Die Mittel für die Beschaffung dürften der PKK nach schwer zu belegenden, aber glaubwürdigen Hinweisen u. a. auch durch Erpressung von in Deutschland lebenden Kurden zufließen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Mai 1994 20117* Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Nils Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 12/7632 Fragen 32 und 33): Wie viele dem Treuhandvermögen zugeordnete Liegenschaften (Anzahl und Fläche), in welchen Gemeinden in den neuen Bundesländern können aufgrund von vorhandenen Umweltbelastungen (z. B. durch Kontaminierung) nicht oder auf absehbare Zeit nicht verwertet werden? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diese Grundstücke dennoch zu verwerten, auch insbesondere dadurch, daß die Grundstücke den Kommunen bzw. Ländern günstig überlassen werden, damit diese die Altlasten in eigener Initiative beseitigen und die Liegenschaften entsprechend ihren Entwicklungsplanungen verwerten können? Zu Frage 32: Angaben über die Anzahl und die Flächen von umweltbelasteten Liegenschaften, die dem Treuhandvermögen zugeordnet wurden, sowie deren Verteilung auf die einzelnen Gemeinden sind nicht möglich. Grundsätzlich schließen Umweltbelastungen eine Veräußerung der betreffenden Liegenschaft jedoch nicht aus. Entscheidend hierfür ist die zukünftige Nutzung der Liegenschaft, wie sie von den Trägern der Planungshoheit festgelegt wird. Zudem wird der Verkehrswert einer Liegenschaft durch eine Umweltbelastung — je nach Schwere — erheblich reduziert. Bei den unmittelbar im Eigentum der THA stehenden Liegenschaften sind die Objektverwalter vertraglich verpflichtet, Umweltschäden, soweit sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen, der Treuhandanstalt zu melden. Bisher wurden kaum Fälle dieser Art mitgeteilt. Zu Frage 33: Grundsätzlich sind auch Liegenschaften, die mit Altlasten behaftet sind, zu marktgerechten Konditionen zu verwerten. Hierbei werden vorhandene Alllasten preismindernd berücksichtigt. Die Abgabe von umweltbelasteten Grundstücken zu günstigen Bedingungen an Kommunen und Länder kann nur in Ausnahmefällen eine Lösung sein. Nach den bisherigen Erfahrungen sind Gebietskörperschaften in der Regel nur dann an einer Übernahme solcher Liegenschaften interessiert, wenn sämtliche Kosten der Altlastenbeseitigung vom Verkäufer getragen werden. Dies würde wiederum ein unkalkulierbares Kostenrisiko, da kaum noch beeinflußbar, für den Bundeshaushalt bedeuten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7632 Frage 34): Trifft es zu, daß über frühere Oststaaten Agrarprodukte illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden und sich hierunter auch verseuchte Ware — als tschechische Herkunft deklariert — befindet? Der Bundesregierung liegen solche Erkenntnisse nicht vor. Soweit sich die Anfrage auf Umwelteinfuhren verseuchten britischen Fleisches über Drittländer beziehen sollte, ist darauf hinzuweisen, daß derartige Sendungen an der Außengrenze der Gemeinschaft einer tierseuchenrechtlichen und fleischhygienerechtlichen Warenuntersuchung durch Veterinäre unterliegen. Der Bundesregierung liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Veterinärbehörden der Tschechischen Republik amtliche Bescheinigungen für Fleisch ausstellen, das nicht in Tschechien erschlachtet, zerlegt und behandelt worden ist. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünwald auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7632 Frage 36): Was ist aus dem im Jahre 1993 unterbreiteten Angebot von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl an den Ministerpräsidenten sowie an den Präsidenten der Tschechischen Republik geworden, als Entschädigung für NS-Opfer humanitäre Hilfe in Form zukunftsorientierter Sachleistungen zu gewähren? Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hat mit Präsident Havel bei dessen Besuch im April 1993 vereinbart, daß beide Seiten in Gespräche über eine humanitäre Geste eintreten, die vor allem älteren tschechischen Bürgern zugute kommen und mit der ein weiteres sichtbares Zeichen der Aussöhnung zwischen beiden Völkern gesetzt werden soll. Die Prüfung dieser Projekte ist noch nicht abgeschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zunehmend zu der Überzeugung, daß unsere heutige Debatte weder den Müttern noch dem ungeborenen Leben dient, wenn wir sie so führen, wie wir das gegenwärtig tun.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich stelle zum ersten fest: Ich gehörte damals zu den Mitstimmenden beim Gruppenantrag, und ich will heute begründen, warum ich der Gesetzesregelung der Koalitionsfraktionen zustimme, ohne mich dem Vorwurf auszusetzen, ich gehörte zu den Umfallern. Ich entscheide danach, was ich nach meiner Überzeugung für richtig halte.
    Ich halte es für eine Unmöglichkeit, daß wir hier Menschenwürde, Frauenwürde und Achtung den einen zubilligen und den anderen absprechen,

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    denn auch diejenigen, die in anderer Weise die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils gewichten — das sage ich auch Ihnen, Frau Wettig-Danielmeier —, haben wie ich nicht weniger als Sie für den Zusammenhang von Schutz des ungeborenen Lebens mit Ansehen und Würde der Frau gestritten, und das gilt für viele, die wir jetzt hier nicht verhetzen sollten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Zum zweiten: Wie schwierig die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils ist, liegt in dem Urteil selbst, weil es nämlich für diesen Konflikt keine Lösungen gibt. Es gibt Regelungen, aber keine Lösungen. Die Ambivalenz, die immer wieder in diesem Verfassungsgerichtsurteil enthalten ist, dem Tatbestand gerecht zu werden, daß jeder von uns und die staatliche Gemeinschaft Leben zu schützen haben, ungeborenes und geborenes, und der Würde, der Entscheidungsverantwortung, der Mündigkeit der Frau gerecht zu werden, durchzieht das gesamte Verfassungsgerichtsurteil — mit allen Schwierigkeiten, die dann in der Umsetzung liegen.
    Zum dritten: Dieses Urteil hat ein neues Konzept an die Stelle des alten gesetzt. Was sind die beiden entscheidenden Punkte? — Es setzt das Beratungskonzept an die Stelle des Indikationskonzeptes, es stellt die Hilfen in den Mittelpunkt und sagt, um dieses Beratungskonzept muß sich der Schutz der Gemeinschaft für Kind und Mutter konzentrieren.
    Wenn wir von dem ausgehen, dann hat es ganz eindeutig gesagt — auch das ist hier nicht strittig —, daß nach Beratung die letzte Entscheidung, die ver-



    Dr. Rita Süssmuth
    antwortliche Entscheidung bei der Frau liegt und sie ihr niemand abnehmen kann.
    Nun streiten wir um drei Punkte. Einer davon ist die Beratung. Jetzt mögen Sie sagen, in unserem § 219 ist der andere Teil der Aussagen des Verfassungsgerichtes stärker zum Ausdruck gekommen, aber in Ziffer 5 auch unseres Gesetzes stehen ganz klar die beiden Teile, zum einen Ermutigung zum Lebenserhalt — es dient dem Lebensschutz — und zum anderen Ergebnisoffenheit. In dieser Bandbreite bewegt sich die Beratung. Wenn wir diesen beiden Anforderungen Rechnung tragen, dann möchte ich fragen: Haben wir jetzt einen Dissens in der Auslegung des Verfassungsgerichtsurteils? Wollen wir etwas Verschiedenes? Oder wollen wir etwas Gemeinsames?
    Da möchte ich hier noch einmal klar sagen: Ich denke, daß es bei der zentralen Frage der Entscheidung über Leben oder Tötung von Leben eine Verpflichtung aller gibt, gerade auch der Frau als Selbstverpflichtung und Fremdverpflichtung, nichts zu unterlassen, was einen anderen Ausweg als den Schwangerschaftsabbruch ermöglicht.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wenn wir uns darüber einig sind, dann ist doch wohl selbstverständlich, daß alle Beratung dem Ziel dient, im Konflikt Hilfen anzubieten, zu einem vertrauensvollen Gespräch zu kommen. Wenn wir dann xfach unterstreichen, die Frau müsse an dem Gespräch nicht mitwirken, dann frage ich in aller Bescheidenheit: Was wollen wir denn nun eigentlich,

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    daß ihr Hilfen und Lösungen angeboten werden oder daß sie dort schweigend und blockiert verharrt? Es ist Aufgabe der beratenden Menschen, daß sie die Frau im Gespräch vertrauensvoll erreichen und Perspektiven aufzeigen können;

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])

    sonst macht alles andere keinen Sinn.
    Ich sage das auch mit gleicher Entschiedenheit für die Situation der Ärzte. Es ist doch lebensfremd anzunehmen, daß sich hier Ärztin oder Arzt und Frau im Schwangerschaftskonflikt schweigend gegenübersitzen. Was soll denn der Arzt anderes tun, wenn nicht herausfinden, ob er in diesem Fall verantwortungsbewußt oder nicht verantwortungsbewußt handelt? Insofern ist die Darlegung der Gründe das Normale. Wenn es dazu gar nicht kommt, ist es für den Arzt schwierig genug, herauszufinden, auf Grund welcher Beweggründe die Frau so handelt, wie sie handelt. Das möchte ich dann nicht zur Erörterung stellen. Ich finde, wir bewegen uns in einem Raum, dessen Erörterung nicht hilfreich ist, sondern mehr zur Konfusion Anlaß gibt, als daß wir damit helfen.
    Ich finde es wichtig, daß wir die folgende Gemeinsamkeit über das hinaus, was für mich im Verfassungsgerichtsurteil klärend war, im Parlament feststellen und sagen: Es gibt keine embryopathische Indikation; es gibt die Frage, ob der Fall der Behinderung Mütter in so unzumutbare Konflikte stößt, daß sie das Ja zum Kind nicht sagen können. Auch hier
    sagt das Verfassungsgericht immer wieder: Das Ja kann nicht erzwungen werden. Oder es gilt der Satz, den wir alle miteinander vielfach gesprochen haben: Leben kann nur mit der Frau und nicht gegen sie geschützt werden. Das gilt auch für die embryopathische Indikation.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich möchte jetzt zum Sozialhilferecht kommen. Ich selbst habe in meinem Vorschlag nie eine Lösung außerhalb der Krankenkassen vorgesehen. Aber in dieser Beziehung gibt es eine klare Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Wovon sollen denn jetzt die Menschen draußen annehmen, daß wir es wollen? Ich habe den Eindruck, daß die einen sagen, daß sie Einkommensgrenzen in einem Leistungsgesetz regeln wollen — auch da muß eine Nachprüfbarkeit gegeben sein —, und die anderen sagen, daß sie den bisherigen Träger Sozialhilfe nehmen wollen. Wenn Sie das Verfassungsgerichtsurteil lesen, werden Sie finden, daß zwar beides möglich ist, aber es trifft doch nun wirklich nicht zu, daß die einen, die eine Regelung innerhalb der Sozialhilfe erreichen wollen, eine erschwerende und die anderen eine erleichternde Regelung haben wollen. Der Unterschied ist: Wer finanziert, Bund oder Lander?

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Darüber mag dann der Vermittlungsausschuß weiter entscheiden.
    Ich komme auch noch zu folgendem Punkt, der mir wichtig erscheint, nämlich die Einführung neuer Straftatbestände. Es wird eine Diskussion entfacht, die für die Menschen, die Betroffenen überhaupt nicht hilfreich ist. Warum nicht? Frau Würfel hat eben noch einmal die einschlägigen Passagen aus dem Verfassungsgerichtsurteil vorgelesen. Nun sagen Sie: Wir nehmen die alten Regelungen; sie reichen aus.

    (Dr. Hans de With [SPD]: Nein, das sagen wir nicht!)

    — Gut, wenn Sie das nicht sagen, sondern sagen, der Nötigungsparagraph 240 Strafgesetzbuch werde an dieser Stelle ausdrücklich eingebracht — was Sie ja tun —, dann ist es um so schwieriger nachzuvollziehen, warum wir dann um diesen Punkt in einem großen Dissens kämpfen, wenn es die einen über die Einführung eines neuen Straftatbestandes, die anderen über den Nötigungsparagraphen regeln wollen.

    (Inge Wettig-Danielmeier [SPD]: Das ist ein ganz anderer Straftatbestand!)

    Im Kern läuft es für die Menschen auf dasselbe hinaus. Viel wichtiger ist es, daß wir Konstellationen verhindern, die eine solche Regelung überhaupt erst notwendig machen.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Letzter Punkt. Nach all dem, was hier diskutiert worden ist, vermag ich nicht zu erkennen, daß wir eine Grundlage dafür hätten, eine Regelung noch weiter hinauszuschieben. Ich wiederhole und zitiere noch



    Dr. Rita Süssmuth
    einmal, was die Evangelische Kirche in Deutschland schon im Februar gesagt hat:
    Die Differenzen zwischen den beiden Gesetzentwürfen rechtfertigen keine längere Verschiebung des Gesetzes. Wenn wir Rechtssicherheit bei allen Beteiligten, Hilfen für die Frauen und Schutz des ungeborenen Lebens wollen, dann ist unverzüglich eine Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils jetzt anstehend.
    Ich kann mich dem Urteil der EKD und der Katholischen Kirche nur voll anschließen. Entschließen wir uns zu einer Verabschiedung des Gesetzes.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Schließlich und letztlich: Es geht um die Hilfen. Da stimme ich zu. Aber ich möchte daran erinnern, daß in dem Gruppenantrag nicht mehr Hilfen enthalten waren, als heute vorgesehen sind.

    (Beifall des Abg. Dr. Bruno Menzel [F.D.P.])

    Damals reichte das aus. Wir haben damals gesagt: Mehr ist jetzt nicht zu erreichen. Heute sagen wir: Die Hilfen reichen nicht aus. Ich stelle hier auch im Namen meiner Fraktion fest: Es gilt, ganz kräftig am Familienlastenausgleich, an den Hilfen für Familien weiterzuarbeiten.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Aber dies kann heute nicht zum Maßstab dafür gemacht werden, zu sagen, es sei im Familienhilfegesetz nichts durchgesetzt worden.
    Deswegen noch einmal: Ich glaube, daß wir das erste Mal in diesem Jahrhundert hier im Parlament und vorher beim Verfassungsgericht eine Grundlage haben, die einen bestmöglichen Lebensschutz versucht, indem sie die Verpflichtung gegenüber dem Ungeborenen und die Verpflichtung gegenüber Ansehen, Würde und Mündigkeit der Frau ineinanderschiebt und beiden Rechnung trägt. Ich wünsche mir, daß in gleicher Weise Verantwortung zwischen Frauen und Männern geteilt wird.
    Wenn wir unser Versagen gegenüber mißhandelten und vernachlässigten Kindern immer wieder deutlich machen und wenn wir angesichts der mörderischen Vorgänge in Bosnien von Versagen sprechen, dann sollten wir uns nicht ständig auseinanderdividieren, wenn es um einen ungeteilten Lebensschutz für die Ungeborenen und die Geborenen geht. Unsere Diskussion muß in allen Teilen einheitlich sein.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des Abg. Konrad Weiß [Berlin] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich habe jetzt zwei Wünsche nach Kurzinterventionen vorliegen. Die Kollegin Angelika Barbe möchte eine Kurzintervention zu den Ausführungen des Kollegen Gysi machen. Die Kollegin Inge Wettig-Danielmeier möchte zur Rede der Kollegin Süssmuth Stellung nehmen.
Frau Kollegin Barbe, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Angelika Barbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Kurzintervention zu Äußerungen der Herren Werner, Krause und Gysi.
    Ich denke, es gibt Dinge, die man nicht befehlen kann, auch Sie und Ihre Freunde nicht, Herr Werner. Ich möchte darauf hinweisen, daß sich die Beratungspraxis, die wir mit diesem Gesetz den Frauen vorschreiben, eindeutig verschlechtert. Ich möchte eine Ermutigung haben und keine Entmündigung, die hier stattfindet.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß Frauen nach römischem Recht dann die Strafe erlassen wurde, wenn man ihnen Unzurechnungsfähigkeit unterstellte. So ist das auch mit Ihrem Gesetz. Sie zwingen die Frauen dazu, Gründe darzulegen, und ermutigen sie nicht, Rat und Hilfe zu erbitten. Der Arzt muß der Frau die Gelegenheit zur Darlegung geben; er darf sie nicht dazu zwingen.
    Zu dem Punkt, lieber mehr für das geborene Leben zu tun. Wir hatten in der DDR Kindergartenplätze, wir hatten sehr viele soziale Leistungen, die im Laufe der vier Jahre der Geltung des bundesrepublikanischen Rechtes abgebaut worden sind. Nur, es war ganz eindeutig nicht immer so, daß alles allen Frauen zur Verfügung gestellt wurde.
    Jetzt meine Intervention zu den Ausführungen von Herrn Gysi. Mir ist es passiert, daß ich trotz guter Gesetze bis 1990 warten mußte, daß ich mit meiner Familie — ich habe drei Kinder — eine vernünftige Wohnung bekommen habe. Auch das muß man deutlich sagen.
    Ich bitte das Hohe Haus, darüber nachzudenken: Wie sieht es nach der Änderung mit Art. 6 aus? Wie sieht es mit den Kindererziehungszeiten aus, die man bei der Einreichung der Rente berücksichtigt haben möchte? Wie sieht es mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von vor zwei Jahren aus, das noch immer nicht umgesetzt wurde und im Hinblick auf das mir noch heute vom Arbeitsministerium gesagt wird: Da tut sich nichts. — Still ruht der See.
    Ich bitte Sie, an das geborene Leben zu denken. Ich bitte Sie, daran zu denken, daß Frauen verantwortlich entscheiden. Eines ist ganz klar: Ich werde weiter dafür kämpfen, daß der § 218 fällt — auch wenn das noch ein Weilchen dauert — und das Bundesverfassungsgericht anders besetzt ist, nämlich mit Frauen.