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    Plenarprotokoll 12/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Ottmar Schreiner als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 19709A Erweiterung der Tagesordnung 19709A Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Gudrun Weyel 19848 D Tagesordnungspunkt 8: Agrardebatte a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1994 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung und Materialband (einschließlich Buchführungsergebnisse) zum Agrarbericht 1994 der Bundesregierung (Drucksachen 12/6750, 12/6751) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bewertung eines Landoder forstwirtschaftlichen Betriebes beim Zugewinnausgleich (Drucksache 12/7134) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Sielaff, Marianne Klappert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Regelung von Altpachten landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit der GarantiemengeMilch (Milchquotenregelung) (Drucksache 12/7412) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1993 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Günther Bredehorn, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu dem Entschließungsantrag der Gruppe PDS/Linke Liste (Drucksachen 12/4257, 12/4258, 12/5231, 12/5217, 12/5216, 12/7391) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Weitere Behandlung der Altkredite der LPG-Rechtsnachfolger (Drucksache 12/7557) Egon Susset CDU/CSU 19710B Horst Sielaff SPD 19712D Günther Bredehorn F D P 19715 C Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste . . . . . . . . . . . . . 19716 D Georg Gallus F D P 19718D Albert Deß CDU/CSU 19719B Dr. Gerald Thalheim SPD 19720B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 Georg Gallus F D P 19721 D Meinolf Michels CDU/CSU 19722A Johann Paintner F.D.P. 19722 C Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz) CDU/CSU 19724A Jan Oostergetelo SPD 19725A Jochen Borchert, Bundesminister BML 19726A Jan Oostergetelo SPD 19728B Ulrich Heinrich F D P 19728D Günther Bredehorn F D P 19729B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 19730B Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (Agrarsozialreformgesetz 1995) (Drucksachen 12/5889, 12/7599, 12/7591) Siegfried Hornung CDU/CSU 19731 C Hermann Wimmer (Neuötting) SPD . . 19732D Ulrich Heinrich F.D P 19734 D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 19735 D Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . 19736D Ottmar Schreiner SPD 19738B Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 19740C Tagesordnungspunkt 10: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 12/4869, 12/7587) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Änderungsprotokoll vom 6. Februar 1992 zu dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (Drucksachen 12/5469, 12/7178) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marianne Klappert, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tierschutz verbessern (Drucksache 12/7299) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bekämpfung des illegalen Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten (Drucksache 12/5636) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Marianne Klappert, Dr. Liesel Hartenstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einschränkung der Tiertransporte in der EG (Drucksachen 12/5785, 12/6797) Meinolf Michels CDU/CSU 19743 A Marianne Klappert SPD 19745 B Bärbel Sothmann CDU/CSU 19747 C Günther Bredehorn F.D P 19748 C Jan Oostergetelo SPD 19749B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 19750C Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/ CSU 19751 C Ulrike Mehl SPD 19752 C Helga Otto SPD (Erklärung nach § 31 GO) 19753 C Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes (Drucksache 12/6968) . . . . 19754 C Tagesordnungspunkt 25: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Umweltschutzprotokoll vom 4. Oktober 1991 zum AntarktisVertrag (Drucksache 12/7490) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz) (Drucksache 12/7491) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 24. Juli 1992 über die Errichtung, den Bau und den Betrieb einer Urananreicherungsanlage in den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 12/7494) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 12/7358) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 III e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Dr. Dietrich Mahlo und weiterer Abgeordneter: Zur Lage in Birma (Drucksache 12/5368) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Susanne Kastner, Ulrike Mehl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Notwendige Regelungen des Exports von Pflanzenschutzmitteln (Drucksache 12/7294) g) Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung in die Veräußerung der WileyKaserne in Neu-Ulm (Drucksache 12/7349) h) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Dreiundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1994 bis 1997 (1998) (Drucksache 12/7175) i) Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1993 — Einzelplan 20 —§ 101 BHO (Drucksache 12/7383) j) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski, Werner H. Skowron, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Wolfgang Lüder, Gerhart Rudolf Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Abschließende Regelungen zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht (Drucksache 12/6748 (neu)) k) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Edith Niehuis, Dr. Sissy Geiger (Darmstadt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Frauenförderung innerhalb der Europäischen Strukturförderung (Drucksache 12/7504) 19754 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 12/7563) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausländerzentralregistergesetzes (Drucksache 12/7520) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uta Zapf, Hans-Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Internationale Anstrengungen zur friedlichen Lösung des Kurdenproblems in der Türkei (Drucksache 12/7422) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski, Wolfgang Zeitlmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Wolfgang Lüder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Entschädigung für Opfer nationalsozialistischen Unrechts in den baltischen Staaten (Drucksache 12/7467) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grenzüberschreitende Kulturarbeit im östlichen Europa (Drucksache 12/6901) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Angelika Barbe, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunft der Bundeskulturförderung (Drucksache 12/7047) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski, Erwin Marschewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Gerhart Rudolf Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Kulturförderung des Bundes ab 1995 (Drucksache 12/7231) h) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches (Drucksache 12/7570) . . 19755D Tagesordnungspunkt 26: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 12/4875, 12/7364) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Georgien über den Luftverkehr (Drucksachen 12/6849, 12/7365) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Seeschiffahrt (Drucksachen 12/6850, 12/7366) d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Seeschiffahrt (Drucksache 12/6851, 12/7367) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Behandlung der Salden aa) Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 des Rates zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften bb) ein Vorschlag für eine Verordnung (EG, Euratom) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, zuletzt geändert durch die Verordnung Nr. 610/90 vom 13. März 1990 (Drucksachen 12/7180 Nr. 2, 12/7368) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (Drucksachen 12/6347 Nr. 3.1, 12/7369) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates und der Kommission über den Abschluß des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tschechischen Republik andererseits Vorschlag für einen Beschluß des Rates und der Kommission über den Abschluß des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits (Drucksachen 12/6155 Nr. 3.1, 12/7321) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zum Verbot der Erfüllung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Verträgen und Geschäften, deren Durchführung durch die Resolution 757 (1992) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und mit ihr in Verbindung stehende Resolutionen berührt wurde (Drucksachen 12/5749 Nr. 3.1, 12/7409) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Ländern, Maßnahmen zur Verbesserung des Marktzugangs im Anschluß an die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen (Drucksachen 12/5827 Nr. 2.2, 12/7410) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der Europäischen Gemeinschaft „LEONARDO da Vinci" zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das gemeinschaftliche Aktionsprogramm „SOKRATES" (Drucksachen 12/7180 Nrn. 9 und 8, 12/7473) k) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 150 zu Petitionen (Drucksache 12/7416) 1) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 151 zu Petitionen (Drucksache 12/7417) 19756C Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 25. September 1991 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 V zum Chloridübereinkommen/Rhein (Zusatzprotokoll zum Chloridübereinkommen/Rhein) (Drucksachen 12/6971, 12/7465, 12/7592) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Else Ackermann, und weiterer Abgeordneter zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Carl Ewen, Arne Börnsen (Ritterhude), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Lisa Peters, Dr. Michaela Blunk (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. sowie des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Situation der Niederdeutschen Sprache (Drucksachen 12/6579, 12/5355, 12/6073, 12/7443) 19757 D Tagesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Drucksache 12/7138) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Umweltinformationsgesetz) (Drucksachen 12/5696, 12/7582, 12/7590) 19758 B Tagesordnungspunkt 11: Befragung der Bundesregierung (Weitere Privatisierung der Deutschen Lufthansa AG; Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 24./25. Juni 1994 über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union; Entwurf eines Gesetzes zu dem Seerechtsabkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982) Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 19760B Peter Kittelmann CDU/CSU 19761 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 19761 B Jan Oostergetelo SPD 19761 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 19761 C Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 19761 D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 19762A Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 19762B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 19762B Peter Kittelmann CDU/CSU 19762 C Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 19762 C Peter Kittelmann CDU/CSU 19762 D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 19763A Klaus Harries CDU/CSU 19763A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 19763B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/7527 vom 13. Mai 1994 — Gutachten zur Völkerrechtmäßigkeit des Einsatzes von Atomwaffen vor dem Internationalen Gerichtshof MdlAnfr 25, 26 Gernot Erler SPD Antw StM Helmut Schäfer AA 19763C, 19764 C ZusFr Gernot Erler SPD . . . 19763D, 19764 C ZusFr Rudolf Bindig SPD 19764 A Haltung der Bundesregierung zur Legalität des Besitzes von Atomwaffen vor dem Internationalen Gerichtshof MdlAnfr 27, 28 Dr. Helga Otto SPD Antw StM Helmut Schäfer AA . . . 19765A, B ZusFr Gernot Erler SPD 19765B Maßnahmen der Vereinten Nationen gegen das Blutvergießen in Ruanda und für die Versorgung der Flüchtlinge MdlAnfr 29 Claus Jäger CDU/CSU Antw StM Helmut Schäfer AA 19765 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 19766A ZusFr Gernot Erler SPD 19766D ZusFr Jan Oostergetelo SPD 19767 B Politischer Umgang mit den neuen neofaschistischen Ministern in Italien MdlAnfr 30 Rudolf Bindig SPD Antw StM Helmut Schäfer AA 19767 C ZusFr Rudolf Bindig SPD 19767 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 19768B ZusFr Brigitte Schulte (Hameln) SPD . . 19768 D ZusFr Gernot Erler SPD 19768 D VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 Deutsche Waffenlieferungen, insbesondere Schützenpanzer, in die Türkei MdlAnfr 31 Rudolf Bindig SPD Antw StM Helmut Schäfer AA 19769A ZusFr Rudolf Bindig SPD 19769B ZusFr Uta Zapf SPD 19770A ZusFr Gernot Erler SPD 19770B ZusFr Jan Oostergetelo SPD 19770 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 12/6480, 12/7554, 12/7572) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Auswirkungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes unter Einbeziehung der Erfahrungen mit dem Dritten und Vierten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und den arzneimittelrechtlichen Vorschriften des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und der EG-RechtÜberleitungsverordnung (AMG-Erfahrungsbericht 1993) (Drucksachen 12/5226, 12/7554, 12/7572) Anneliese Augustin CDU/CSU 19771B, 19778B Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . . 19772 B Dr. Dieter Thomae F.D.P. 19773 D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 19774D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 19775A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 19775 D Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . 19776 D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . 19777 D Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften — GKV-Anpassungsgesetz (Drucksachen 12/6958, 12/7558) Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 19778 D Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . . 19780B Klaus Kirschner SPD 19782D, 19792 C Rudolf Dreßler SPD 19783A, 19799 C Dr. Bruno Menzel F D P 19785 B Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 19787A Rudolf Dreßler SPD 19788A Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 19788 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 19789A Dr. Martin Pfaff SPD 19790D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 19793D, 19800A Dr. Martin Pfaff SPD 19796B, 19797B, 19798 B Klaus Kirschner SPD 19796D Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) (Drucksachen 12/6959, 12/7595) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Hans Gottfried Bernrath, Lieselott Blunck (Uetersen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen), Arne Börnsen (Ritterhude), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorsorgender Verbraucherschutz im europäischen Versicherungswesen (Drucksachen 12/5716, 12/7595) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 19801 A Kurt Palis SPD 19801 D Gerhard Schüßler F D P 19803 B Gunnar Uldall CDU/CSU 19804 C Detlev von Larcher SPD 19805 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 19806 A Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Wolf Bauer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private (Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) (Drucksachen 12/6884, 12/7555, 12/7556) Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 19807 D Klaus Hasenfratz SPD 19809 B Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . 19810A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 19810C, D Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 19811 C Renate Blank CDU/CSU 19812B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 VII Ekkehard Gries F D P 19812D Klaus Hasenfratz SPD 19813 B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 19814 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19814 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19815B Dr. Wolf Bauer CDU/CSU 19815D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen 12/6753, 12/7545) Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 19816C Lydia Westrich SPD 19818A Gerhard Schüßler F D P 19820 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 19821 A Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober 1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute (Drucksache 12/7188) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen Dienste (Drucksachen 12/7191, 12/7546) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen 163 über die soziale Betreuung der Seeleute auf See und im Hafen Empfehlung 173 betreffend die soziale Betreuung der Seeleute auf See und im Hafen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen 165 über die soziale Sicherheit der Seeleute (Drucksachen 12/6681, 12/6682, 12/7546) 19821 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (Drucksache 12/7565) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Verbesserung des Ärztlichen Dienstes und der Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit (Drucksachen 12/2142, 12/3593) Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . . 19823 A Adolf Ostertag SPD 19824 D Dr. Gisela Babel F.D.P. 19826 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 19827 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes (Drucksache 12/7564) Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU . . . 19828 C Konrad Gilges SPD 19829D Dr. Gisela Babel F.D.P. 19831A Konrad Gilges SPD 19831 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 19832 C Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 19833A Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 12/7014) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christina Schenk, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufenthaltsrecht der ausländischen Familienangehörigen bei Beendigung der Lebensgemeinschaft nach § 19 Ausländergesetz (Drucksache 12/6421) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des § 19 des Ausländergesetzes (Drucksachen 12/6291, 12/6796) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Appell an die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer, in deren Heimat gekämpft wird (Drucksachen 12/2818, 12/6882) Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 19835A Erika Steinbach CDU/CSU . 19836C, 19845D Freimut Duve SPD 19837A, 19848A VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 19838A, 19840B Dr. Renate Hellwig CDU/CSU . . . . 19838C Cornelia Schmalz-Jacobsen F D P 19838 D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 19840D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19841C Gerd Andres SPD 19842 C Jochen Feilcke CDU/CSU 19842D Hanna Wolf SPD 19844 D Freimut Duve SPD 19845D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 19846 A Hanna Wolf SPD 19847A, B Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksachen 12/7136, 12/7437) Gerd Andres SPD 19848 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 19849A Nächste Sitzung 19849 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19851* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) 19851* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 12) . . 19851* D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 19852' B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 16 (Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 19852* D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober 1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute, Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen Dienste sowie Beschlußempfehlung zu weiteren Übereinkommen) Wolfgang Engelmann CDU/CSU . . . . 19853* D Dr. Gisela Babel F.D.P. 19854* B Günther Heyenn SPD 19855* A Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 19856* A Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 22 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anderung des Chemikaliengesetzes) Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 19856* D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 19857* D Marion Caspers-Merk SPD 19858* C Dr. Jürgen Starnick F.D P 19859* D Anlage 8 Kosten für den Einsatz von durch das BKA überprüften Bonner Handwerkern zur Ausführung von Regierungsaufträgen in Berlin MdlAnfr 13, 14 — Drs 12/7527 — Siegfrid Klemmer SPD SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 19860*B Anlage 9 Bundeskriminalamtliche Überprüfung Berliner Handwerksbetriebe bei Bundes- bzw. Regierungsbauten in Berlin MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/7527 — Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 19861* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 IX Anlage 10 Aufhebung des Tschechischen Amnestiegesetzes vom Mai 1946 für alle an Deutschen begangenen Verbrechen MdlAnfr 24 — Drs 12/7527 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA . . . 19861* C Anlage 11 Reduzierung des Beitrags zur EU MdlAnfr 32 — Drs 12/7527 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19861* D Anlage 12 Entwicklung des Auslandskreditvolumens der deutschen Banken in den letzten fünf Jahren MdlAnfr 33 — Drs 12/7527 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19862* C Anlage 13 Entschädigung tschechischer Opfer des Nationalsozialismus MdlAnfr 34 — Drs 12/7527 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19862* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 19709 228. Sitzung Bonn, den 19. Mai 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Bartsch, Holger SPD entschuldigt bis einschließlich 19. 5. 94 Beckmann, Klaus F.D.P. 19. 5. 94 Berger, Hans SPD 19. 5. 94 Blunck (Uetersen), SPD 19. 5. 94** Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 19. 5. 94 ** Wilfried Ehrbar, Udo CDU/CSU 19. 5. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 19. 5. 94* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 19. 5. 94* Fuchs (Verl), Katrin SPD 19. 5. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 19. 5. 94 Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 19. 5. 94 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 19. 5. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 19. 5. 94 Liste Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 19. 5. 94 Kolbow, Walter SPD 19. 5. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 19. 5. 94 Kubatschka, Horst SPD 19. 5. 94 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 19. 5. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 19. 5. 94 ** Dr. Matterne, Dietmar SPD 19. 5. 94 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 19. 5. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 19. 5. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 19. 5. 94 Müller (Völklingen), SPD 19. 5. 94 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 19. 5. 94 Hans-Werner Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 19. 5. 94 Neumann (Gotha), SPD 19. 5. 94 G erhard Reimann, Manfred SPD 19. 5. 94 Scheffler, Siegfried Willy SPD 19. 5. 94 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 19. 5. 94 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 19. 5. 94 Dr. Soell, Hartmut SPD 19. 5. 94* Steiner, Heinz-Alfred SPD 19. 5. 94* Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 19. 5. 94 Vosen, Josef SPD 19. 5. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 19. 5. 94 Helmut Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 19. 5. 94 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 19. 5. 94 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 19. 5. 94 ** Zurheide, Burkhard F.D.P. 19. 5. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Tagesordnungspunkt 10) Bis Ende der 10. Legislaturperiode war ich in der SPD-Bundestagsfraktion federführend für den Tierschutz zuständig. In dieser Zeit habe ich unzählige Informationsgespräche mit Tierschutzorganisationen, Vertretern von Wissenschaft und Forschung, Ärzten und Tierärzten, Kirchen und verschiedenen Berufsverbänden geführt. Diese Gespräche haben nach Abwägung aller Argumente zu einer inhaltlichen Position geführt, die sich im damaligen Gesetzentwurf der SPD für ein neues Tierschutzgesetz dokumentierte. Die zentralen Punkte dieses Gesetzentwurfes haben für mich nach wie vor besondere Bedeutung, d. h. konkret (um nur die wichtigsten Punkte zu nennen): Erstens. Ich setze mich für ein grundsätzliches Verbot von Tierversuchen mit eng umgrenzten Ausnahmegenehmigungen ein. Tierversuche darf es nur noch dann geben, wenn sie wirklich notwendig im Sinne von Not wenden sind. Zweitens. Tierversuche für die sogenannte Wehrmedizin müssen ebenso wie Versuche für Kosmetika und Genußmittel ohne Ausnahme verboten werden. Drittens. Die Entwicklung von Ersatzmethoden für Tierversuche muß obersten Stellenwert erhalten und entsprechend gefördert werden. Viertens. Transporte von Lebendvieh müssen drastisch reduziert werden. Fünftens. Die Zuständigkeit für den Tierschutz muß im Umweltministerium angesiedelt werden. Sechstens. Tierschutzbeauftragte sind in allen Bundesländern und auch auf Bundesebene unerläßlich. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Kriterien nicht gerecht. Aus diesem Grunde werde ich ihm nicht zustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 12) Es ist aus meiner Sicht unerträglich, daß die Regierungsfraktionen die SPD-Initiative zur Bekämpfung des Dopingmißbrauchs abschmettern. Das enorme Ausmaß der mißbräuchlichen Verwendung von Dopingmitteln im Freizeitbereich, vor allem im Umfeld von Fitneß- und Bodybuilding-Studios, in abnehmendem Maße auch noch im leistungsorientier- 19852' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 ten Sport, ist hinlänglich bekannt. Experten sprechen von einem Schwarzmarktumsatz, der in Deutschland jährlich mittlerweile 100 Millionen DM überschreiten soll (in den USA rund 1 Milliarde $). Die „Muskelpille" droht auch in Deutschland zur Modedroge zu werden und dies, obwohl Erkenntnisse darüber verbreitet worden sind, daß erhebliche Schädigungen des menschlichen Organismus bei der ärztlich nicht indizierten oder arzneimittelrechtlich nicht zugelassenen Form der Einnahme solcher Mittel sehr wahrscheinlich sind. Da die Dopingmittel, insbesondere die Wachstumshormone und die anabolen Steroide, Arzneimittel sind, kann eine Eindämmung des illegalen Handels und der Weitergabe nur über das Arzneimittelgesetz erfolgen. Durch die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion sollte die immer noch vorhandene Lücke im Arzneimittelgesetz geschlossen werden, um die Dopingmittel-Dealer künftig belangen zu können und Deutschland nicht weiter zu einem Hauptumschlagplatz für den Arzneimittelschmuggel werden zu lassen. Länder wie Schweden, Belgien, Frankreich und Dänemark haben hier längst gehandelt. Schließlich fordert die vom Bundestag 1993 ratifizierte „Europäische Charta gegen Doping im Sport" vom deutschen Gesetzgeber, zur Bekämpfung des Dopings — auch in den weit über den Sport hinausragenden Bereichen — die gesetzlichen Lücken zu schließen. Wieder einmal wird eine internationale Konvention von dieser Regierung nicht ernst genommen. Es ist daher schlicht ein Skandal, wenn die CDU/ CSU und die F.D.P. nicht die durch die SPD-Initiative eröffnete Gelegenheit ergreifen und im Rahmen der 5. Novelle zum Arzneimittelgesetz die notwendigen gesetzlichen Regelungen schaffen. In mehreren Expertenanhörungen waren die SPD-Vorschläge überprüft und als rechtlich und politisch richtig bewertet worden — den Regierungsfraktionen ist offensichtlich nicht daran gelegen, konkret gegen dieses wachsende gesellschaftliche Übel anzugehen. Wieder einmal zeigt es sich: Reden ist bei der derzeitigen Regierung die eine Seite, an ernsthaftem Handeln liegt ihr nichts! Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 15 (Fernstraßenbauprivatisierungsgesetz) Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Die Vorrangstellung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, des Nachholbedarfs im Osten Deutschlands und der Projekte des vordringlichen Bedarfs in Westdeutschland ist unbestritten. Die finanziellen Handlungsspielräume im Verkehrsetat für sonstige Lückenschlüsse und Ausbaumaßnahmen, selbst wenn sie von der Bevölkerung wie von der Wirtschaft dringend gefordert werden, sind dadurch aber äußerst gering geworden. Es muß daher im Interesse aller liegen, wenn die Handlungsspielräume erweitert werden. Ein erster Schritt waren die privaten Konzessionsprojekte von Straßenbauvorhaben, die bereits ein zusätzliches Bauvolumen von rund 4 Milliarden DM schaffen; das ist im Hinblick auf die 18 Milliarden DM, die dem Verkehrsetat nach der Finanzplanung bis zum Jahr 2000 für Neu- und Ausbaumaßnahmen in Westdeutschland zur Verfügung stehen, schon eine beachtliche Erweiterung von mehr als 20 Prozent. Einen weiteren Schritt unternehmen wir nun mit der Privatfinanzierung von kostspieligen Brücken- und Tunnelprojekten. Bei diesen Projekten soll der private Betreiber seine Investition durch die Erhebung von Mauten refinanzieren können. In welcher Größe das Bauvolumen damit noch erweitert werden kann, hängt in erster Linie von der Investitionsbereitschaft der Wirtschaft ab und vom Engagement betroffener Städte oder Regionen, Investoren zu finden. Bei der Privatfinanzierung wird sichtbar werden, daß das Interesse des Straßenbenutzers an einer neuen verkehrsgünstigeren Möglichkeit und das Interesse eines Investors am wirtschaftlichen Einsatz seiner Mittel in Einklang gebracht werden können. Der Investor wird sein Objekt so wirtschaftlich wie möglich errichten und betreiben. Nur so kann er die Gebühr in einer Höhe halten, die ihm eine ausreichende Nachfrage sichert. Damit ist auch der Bereich umrissen, in dem dieses Modell zur Anwendung kommen kann. Es sind Pro-j ekte, für die ein Bedarf zwar vorhanden ist, die aber in absehbarer Zeit aus den vorhandenen Straßenbaumitteln nicht finanziert werden können. Hier stellt sich dann die Frage, ob die Maßnahme durch einen Privaten errichtet oder in absehbarer Zeit nicht verwirklicht wird. Privatfinanzierung kann in dieser Situation dazu beitragen, daß wichtige Investitionsvorhaben nicht auf die lange Bank geschoben werden müssen. Privatfinanzierung ist insbesondere ein Angebot an die Länder, die dringende, aber zur Zeit nicht finanzierbare Vorhaben verwirklichen wollen. Sie sollten von diesem Angebot Gebrauch machen. Die Privatwirtschaft kann und soll sich zum Vorteil aller in Zeiten knapper Finanzspielräume engagieren. Damit sichern wir Arbeitsplätze und sorgen zugleich für eine zukunftsgerechte Infrastruktur. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 16 (Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Anderung des Steuerberatungsgesetzes) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Die Bundesregierung hat neben den Novellen zur Bundesrechtsanwaltsordnung und zur Wirtschaftsprüferordnung als drittes wichtiges Berufsgesetz den Entwurf eines Sechsten Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 19853' Änderungsgesetzes zum Steuerberatungsgesetz vorgelegt, das uns nach Abschluß der Ausschußberatungen heute beschäftigt. Es hat mehrere Schwerpunkte, die ich kurz ansprechen möchte. Erstens: Standesrechtssatzung. Hauptanlaß des vorliegenden Änderungsgesetzes ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den „Standesrichtlinien" der Rechtsanwälte. In seinen Entscheidungen vom 14. Juli 1987 hat das Gericht festgestellt, daß diese Standesrichtlinien nicht in einem ordentlichen Rechtssetzungsverfahren erlassen worden sind. Auch die Standesrichtlinien der Steuerberater, die nach geltendem Recht ebenfalls nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, sind nach den Maßstäben dieser Entscheidungen zu beurteilen. Deshalb wird im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs die Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß einer Berufssatzung geschaffen. Dabei soll die Satzungskompetenz einem neuen Organ der Bundessteuerberaterkammer, nämlich der Satzungsversammlung, übertragen werden. Zweitens: Deregulierung. Wichtig ist auch, daß hier ein Beitrag zur Deregulierung des Berufsrechts eines wichtigen freien Berufs erbracht und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe insgesamt gesteigert wird. Ein bedeutender Punkt ist dabei die Erweiterung der Werbebefugnis, die den Steuerberatern — und wenn ich Steuerberater sage, meine ich natürlich auch die Steuerbevollmächtigten — bisher nur in einem ganz engen Rahmen gestattet war. Nach dem vorliegenden Entwurf soll Steuerberatern Werbung erlaubt sein, soweit sie über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Eine nähere Umschreibung des Inhalts und Umfangs der Werbebefugnis ist im Gesetz nicht möglich. Hier wird es in Zukunft sicher die eine oder andere Präzisierung durch die Rechtsprechung geben. Weiterer Schwerpunkt der Deregulierung ist die Erweiterung der Möglichkeiten der Zusammenarbeit innerhalb der steuerberatenden Berufe sowie mit Angehörigen anderer rechts- und wirtschaftsberatender freier Berufe. Die Berufsangehörigen dürfen in Zukunft mit allen Angehörigen dieser Berufsgruppen, soweit sie in Berufskammern zusammengeschlossen sind, also mit Rechtsanwälten, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Notaren, soweit diese auch als Rechtsanwälte tätig sind, Sozietäten begründen. Die Zusammenarbeit mit ihnen darf auch überörtlich und international in Form von Sozietäten stattfinden. Außerdem sollen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte die Möglichkeit erhalten, auch als Angestellte ausländischer rechts- und wirtschaftsberatender Berufe zu arbeiten, ohne Gefahr zu laufen, wegen einer unvereinbaren Tätigkeit ihre Bestellung zu verlieren. Schließlich wird die Berufsausübung dadurch erleichtert, daß weitere Beratungsstellen auch am Ort der hauptberuflichen Niederlassung und nicht nur außerhalb dieses Ortes unterhalten werden dürfen. Drittens: Fortentwicklung des Berufsrechts. Der Entwurf enthält daneben auch eine Vielzahl von Vorschriften, die auf Grund der Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Erfahrungen des Berufsstandes das Berufsrecht ergänzen und verbessern. So werden z. B. die Regelungen über Praxisvertreter, Praxisabwickler und Praxistreuhänder ausführlicher und damit auch klarer gefaßt. Außerdem werden die Regelungen zur Haftungsbeschränkung gegenüber Mandanten verbessert, indem sowohl die Haftungsbeschränkungen durch Einzelvertrag als auch durch vorformulierte Geschäftsbedingungen genauer geregelt werden. Hier zeigt sich, daß das Steuerberatungsgesetz u. a. auch ein Verbraucherschutzgesetz ist. Lassen Sie mich abschließend noch zu der Frage Stellung nehmen, ob Bilanzbuchhaltern eine Erweiterung ihrer Steuerberatungsbefugnis zugestanden werden sollte. Wir haben uns in den Ausschußberatungen dafür entschieden, hier jetzt keine Änderung vorzusehen. Gleichwohl ist zu überlegen, die besonderen Kenntnisse der Bilanzbuchhalter damit zu honorieren, daß man ihnen eine Erleichterung bei der Steuerberaterprüfung gewährt. Dies sollte allerdings in Ruhe geprüft werden; es ist eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 17 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober 1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute, Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen Dienste sowie Beschlußempfehlung zu weiteren Übereinkommen) Wolfgang Engelmann (CDU/CSU): Der vorliegende Gesetzentwurf über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute beruht auf dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation. Darin werden die Vertragsstaaten verpflichtet, einen verbindlichen Mindesstandard für den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung zu gewährleisten. Zum Beispiel: — Kostenlose Krankenfürsorge, — Präventive Maßnahmen der Gesundheitsförderung und -erziehung, — Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für dienstärztliche Besatzungsmitglieder, die für die medizinische Behandlung an Bord zuständig sind. Da die deutsche Gesetzeslage den Anforderungen des IAO-Übereinkommens entspricht, steht einer Ratifizierung des vorliegenden Gesetzes nichts entgegen. 19854* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 So sind die Reeder bereits verpflichtet, für sanitäre und hygienische Verhältnisse auf den Schiffen zu sorgen, die kostenlose Krankenfürsorge zu garantieren und die Mitführung eines ärztlichen Leitfadens zu gewährleisten. Außerdem haben die Schiffseigner unentgeltlich funkärztliche Beratung zur Verfügung zu stellen. Diese benannten Mindeststandards regeln die Vorschriften des Seemanngesetzes und die Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen sowie die Logieverordnung. Die im Übereinkommen Nr. 164 der IAO alle fünf Jahre vorgesehenen medizinischen Fortbildungslehrgänge für Besatzungsmitglieder, die im Rahmen ihrer normalen Pflichten für die medizinische Betreuung ihrer Seemannskollegen an Bord zuständig sind, werden in nächster Zeit durch die Aufnahme einer entsprechenden Vorschrift in die Krankenfürsorgeverordnung geregelt. Im übrigen ist die Bundesregierung aufgrund einer Richtlinie des Rates von 1992 verpflichtet, dies bis zum 31. Dezember 1994 festzuschreiben. (Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt dem Deutschen Bundestag dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen). Ein weiterer Gesetzentwurf liegt Ihnen vor, und zwar zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation über die betriebsärztlichen Dienste, welches beinhaltet, daß diese Einrichtung für alle Arbeitnehmer in den Vertragsstaaten gelten. Den betriebsärztlichen Diensten obliegen — der vorbeugende Gesundheitsschutz, — die betriebliche Mitwirkung in allen den Arbeitsschutz betreffenden Fragen. Das Arbeitssicherheitsgesetz, das inhaltlich im wesentlichen in das neue Arbeitsschutzrahmengesetz übernommen wird, bezieht bereits seit 1973 vom Grundsatz her alle Arbeitnehmer in die betriebsärztliche Betreuung ein. Außerdem hat die Bundesregierung zur Realisierung einer flächendeckenden betriebsärtzlichen Betreuung aller Arbeitnehmer im Sommer 1992 Rahmenbedingungen in Abstimmung mit den Fachverbänden der Sozialpartner, den Berufsgenossenschaften und den Bundesländern erarbeitet. Letztendlich entsprechen sowohl die Vorschriften des Arbeitsicherheitsgesetzes als auch der Entwurf des Arbeitsschutzrahmengesetzes der Forderung der EGRichtlinie des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, also die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt dem Deutschen Bundestag, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation über den betriebsärztlichen Dienst zuzustimmen. Dr. Gisela Babel (F.D.P.): Wir sprechen hier heute zu verschiedenen internationalen Abkommen, die die medizinische Betreuung und die Heimschaffung von Seeleuten ebenso betreffen wie die Arbeit der betriebsärztlichen Dienste. Das Problem der sogenannten Heimschaffung der Seeleute gewinnt angesichts der Internationalisierung der Seeschiffahrt zweifellos immer mehr an Bedeutung. Deutsche Matrosen auf panamaischen Frachtern sind inzwischen die Regel. Überlegungen zu einem internationalen Standard in Fragen der Heimschaffung können daher durchaus sinnvoll sein. Ich meine aber, daß man dieses Problem nicht so lösen kann, wie dieses Übereinkommen es vorsieht. Dies mag auch der Grund dafür sein, daß es bislang lediglich von Spanien, Ungarn und Luxemburg ratifiziert wurde. Die großen Seefahrernationen haben sich also bislang nur äußerst spärlich hinter das Übereinkommen gestellt. Abgesehen davon, daß das Übereinkommen ein sehr starres Regelungsgerüst ohne Flexibilisierungsmöglichkeiten darstellt, ist es auch nicht vereinbar mit deutschem Seerecht. Nach deutschem Recht muß jedes Besatzungsmitglied zunächst selbst für seine Heimfahrt aufkommen. Der Reeder kann dann in Regreß genommen werden. Nicht so das Übereinkommen Nr. 166 über die Heimschaffung der Seeleute. Dieses sieht eine subsidiäre Haftung des Staates für die Heimschaffung der Seeleute vor. Ein weiteres Mal soll Eigenversorgung durch staatliche Rundumversorgung ersetzt werden. Kein Wunder, daß die SPD auf dieses Übereinkommen fliegt. Was sie dabei offensichtlich übersehen hat, ist, daß die Umsetzung dieses Übereinkommens einer einseitigen Bevorzugung deutscher Seeleute gegenüber anderer Arbeitnehmer gleichkommt. Jeder andere deutsche Arbeitnehmer im Ausland ist nämlich selbst für seine Heimfahrt verantwortlich. Ihm hilft kein Staat, wenn ihn sein Arbeitgeber im Stich läßt. Es kann ja sein, daß die SPD auch dies ändern möchte. Dann möge sie dies aber bitte auch sagen und nicht eine Gruppe von Arbeitnehmern einseitig bevorzugen, auch wenn deren Arbeitsplatz sich zugegebenermaßen fast immer im Ausland befindet. Der Gedanke der Gleichheit vor dem Recht rechtfertigt meines Erachtens eine solche Bevorzugung der Seeleute nicht. Wir haben der Ratifikation dieses Übereinkommens daher bewußt nicht zugestimmt. Auch das ILO-Abkommen Nr. 161 zu den betriebsärztlichen Diensten, das hier heute beraten wird, hat etwas mit Rundumversorgung zu tun. Nach Art. 1 dieses Abkommens hat der Arbeitgeber für die Schaffung und Erhaltung einer sicheren und gesunden Arbeitsumwelt, die einer optimalen körperlichen und geistig-seelischen Gesundheit im Zusammenhang mit der Arbeit förderlich ist, zu sorgen. Um hier erst gar kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: Die F.D.P. ist für einen Arbeitsschutz, der Arbeitsunfälle verhindern hilft und die Gefahr von Berufskrankheiten so weit wie möglich zurückdrängt. Gegenstand dieses Art. 1 scheint mir aber vielmehr die Aufgabe des Arbeitgebers zu sein, für das Wohl und das Glück seines Arbeitnehmers zu sorgen. Ich würde mich nicht wundern, wenn so mancher Mitarbeiter der hier versammelten Abgeordneten eines Morgens fröhlich wedelnd mit diesem Abkommen Ihr Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 19855* Büro betritt und Sie auffordert, von nun an auch für sein Glück Sorge zu tragen. Zur Beruhigung können Sie dann Ihrerseits auf die Denkschrift zu diesem Übereinkommen Nr. 161 verweisen. Danach ist dieses Abkommen bereits heute in innerstaatliches Recht in vollem Umfang umgesetzt, womit bewiesen wird, was die F.D.P. sagt, nämlich, daß der deutsche Arbeitsschutzstandard internationalen Anforderungen an den Arbeitsschutz entspricht. Daher haben Sie bereits heute für das Glück Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Trotz der mutigen Worte in der Denkschrift wage ich schon heute die düstere Prognose, daß uns bereits nach einigen Monaten oder Jahren erneut ein erheblicher Anpassungsbedarf des deutschen Arbeitsschutzrechtes an internationalen Vorgaben erläutert werden wird. Voraussichtlich wird man sich nicht zuletzt auf dieses ILO-Abkommen berufen. Stutzig macht mich der Teil der Denkschrift, der darauf verweist, daß das Abkommen auch durch das Arbeitsschutzrahmengesetz abgedeckt werde. Auch dies läßt die Verfasser der Denkschrift als äußerst mutig erscheinen. Allenfalls unter Zurückstellung großer Bedenken wird die F.D.P. diesem Abkommen zustimmen. Für Ihre Aufmerksamkeit zu diesen spannenden Themen bedanke ich mich herzlichst. Günther Heyenn (SPD): Wir haben heute vier ILO-Übereinkommen zu behandeln, zwei davon sollen ratifiziert werden: 1. Das ILO-Übereinkommen 161, womit sich die Bundesrepublik verpflichtet, schrittweise für alle Arbeitnehmer in allen Wirtschaftszweigen und Betrieben betriebsärztliche Dienste einzurichten. 2. Das ILO-Übereinkommen 164, mit dem die medizinische Betreuung von Seeleuten verbessert wird. Sie sollen zukünftig Anspruch haben auf kostenlose Krankenfürsorge an Bord. Dort ist eine Schiffahrtsapotheke mitzuführen und ähnliches mehr. Daß beide Übereinkommen ratifiziert werden sollen, ist zu begrüßen, allerdings ist auch hier anzumerken: Die Internationale Arbeitskonferenz hat das eine 1985, das andere 1987 verabschiedet. Die Verfassung der ILO will, daß die von den jährlichen Arbeitskonferenzen verabschiedeten Übereinkommen und Empfehlungen innerhalb von 12, höchstens innerhalb von 18 Monaten den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen sind. Ich denke, es wäre wünschenswert, dieser Verpflichtung wieder mehr Augenmerk zu schenken. Vielleicht ist es hilfreich, sich dazu noch einmal zu verdeutlichen, was in der Präambel der ILO-Verfassung steht — wir haben eben in einem Festakt ihr 75jähriges Bestehen gefeiert. In der Präambel der ILO-Verfassung ist zu lesen, „daß der Weltfriede auf Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden kann". Diesem Zweck dienen die Übereinkommen und deren Ratifizierung durch möglichst viele Staaten dieser Welt. Gerade den entwickelten Industriestaaten kommt dabei — die stellvertretende IAO-Generaldirektorin hat dies im Ausschuß unterstrichen — eine Vorbildfunktion zu. Es kann deshalb auch nicht angehen, nur dann zu ratifizieren, wenn die vorhandene Rechtslage den Anforderungen der Übereinkommen entspricht. Ich muß darauf hinweisen, weil genau dies mir zunehmend der Fall zu sein scheint. Jetzt zu den beiden nicht zur Ratifizierung vorgeschlagenen Übereinkommen. Beide beschäftigen sich mit der sozialen Lage der Seeleute. Das Übereinkommen Nr. 163 will die soziale Betreuung der Seeleute verbessern — ein Aufgabenfeld, das nach Auffassung der Bundesregierung den freien Trägern und den Tarifpartnern obliegt. Das Übereinkommen Nr. 165 will die ratifizierenden Staaten dazu verpflichten, Mindestnormen der sozialen Sicherung auch für Seeleute sicherzustellen. Daß die Bundesregierung beide Übereinkommen nicht ratifizieren will, ist eigentlich nicht überraschend. Es zeigt sich hier nur wieder einmal, wie gleichgültig diese Bundesregierung der sozialen Lage deutscher Seeleute gegenüber ist. Sie reagiert nicht auf den Prozeß des zunehmenden Ausflaggens deutscher Schiffe. Es gibt keinerlei politische Reaktion darauf. Die Reeder wollen Personalkosten sparen. Seeleute zu deutschen Bedingungen werden deshalb entlassen. Häufig ist nur noch der Kapitän Deutscher. Seine Besatzung stammt aus Rußland, Polen oder den Philippinen. Sprachkenntnisse sind kaum vorhanden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Folgen des zweiten Seeschiffahrtsregisters. Es hat zu einem unerträglichen Verdrängungswettbewerb deutscher Seeleute geführt. 1985 waren rund 20 % der Beschäftigten ausländischer Herkunft, bis Ende 1992 waren es in den alten Bundesländern 30 %. Konsequenz davon: Der Seemannsberuf hat in Deutschland praktisch keine Zukunft. Seine Attraktivität geht gegen Null. Die rechtliche und soziale Situation eines z. B. unter zypriotischer Flagge angeheuerten Seemanns ist erbärmlich. Für die Seeleute gilt kein bundesdeutsches Arbeitnehmerschutzrecht. Sie sind aus der Arbeitslosenversicherung gänzlich ausgeschlossen, und in der Renten- und Krankenversicherung dürfen sie auch die Arbeitgeberbeiträge zahlen. Steuerlich werden sie aber behandelt, als wenn sie in Hamburg beschäftigt würden. Mir ist durchaus bewußt, daß diese Fragen nicht einfach zu lösen sind. Ich halte es dennoch für einen unerträglichen Zustand, die Seeleute einerseits im Arbeits- und Sozialrecht so zu behandeln, als wären sie im Ausland beschäftigt, andererseits — dann, wenn es gilt, die Seeleute über die Finanzämter abzukassieren — wie selbstverständlich davon auszugehen, daß die Heuer dort verdient wird, wo der Seemann seinen Wohnsitz hat: im Inland. Ich denke, es ist nicht zu leugnen, daß hier Handlungsbedarf besteht, gerade für eine deutsche Bundesregierung, zumindest dann, wenn sie dem Schicksal der Seeleute eben nicht gleichgültig gegenübersteht. Möglichkeiten hat sie dazu. Die Kommission in Brüssel hat einen Vorschlag für ein europäisches 19856* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 Schiffahrtsregister vorgelegt, der Prüfung verdient. Es ist ein guter Vorschlag, es ist ein guter Ansatz, sich der sozialen Lage der Seeleute anzunehmen. Es kann ein richtiger Schritt in die richtige Richtung werden. Dies wäre auch die Ratifizierung der hier dafür nicht vorgesehenen ILO-Übereinkommen. Horst Günther, Parl. Staatssekretär beim Bundesministerfür Arbeit und Sozialordnung: Die Bundesregierung mißt dem Normenwerk der Internationalen Arbeitsorganisation als Mittel zur Absicherung wichtiger Arbeitnehmerrechte große Bedeutung zu. Ich nehme daher gerne die Gelegenheit wahr, zu den Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen, mit denen wir die IAO-Übereinkommen Nr. 161 über die betriebsärztlichen Dienste und Nr. 164 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute umsetzen. Bevor ich näher auf diese Übereinkommen eingehe, möchte ich eine allgemeine Bemerkung machen. Es kann keine Rede davon sein, daß die Bundesregierung die Umsetzung der IAO-Übereinkommen verzögert. Die Bundesregierung prüft stets mit großer Sorgfalt, ob und unter welchen Voraussetzungen Übereinkommen ratifzierbar sind. Die in einem Ratifizierungsverfahren erforderlichen Abstimmungsprozesse nehmen jedoch naturgemäß einen längeren Zeitraum ein. Zunächst zum Übereinkommen Nr. 161 über die betriebsärztlichen Dienste. Dieses Übereinkommen vom 26. Juni 1985 zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu verbessern und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Die betriebsärztliche Betreuung soll in den ratifzierenden Mitgliedstaaten schrittweise für alle Arbeitnehmer in allen Wirtschaftszweigen und Betrieben, bis hin zu Kleinbetrieben, eingeführt werden. Die betriebsärztliche Betreuung soll auf die unterschiedlichen medizinischen Anforderungen in den einzelnen Industriesektoren ausgerichtet sein, wobei der betriebsärztliche Dienst für einen einzelnen Betrieb oder für mehrere Betriebe zuständig sein kann. Die Betreuung kann durch einen freiberuflichen oder nebenberuflichen Arbeitsmediziner erfolgen, der für den vorbeugenden Gesundheitsschutz und für alle betrieblichen Arbeitsschutzfragen zuständig ist. Diese Forderungen des Übereinkommens Nr. 161 werden bereits heute weitgehend erfüllt durch die Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes, die Unfallverhütungsvorschriften „Betriebsärzte" (VBG 123) sowie durch Richtlinien des Bundes und der Länder. Bereits seit 1973 werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer durch das Arbeitssicherheitsgesetz in die betriebsärztliche Betreuung einbezogen. Daran wird sich auch durch die Übernahme des Arbeitssicherheitsgesetzes in das neue Arbeitsschutzrahmengesetz nichts ändern. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits im Juni 1992 Maßnahmen zur betriebsärztlichen Betreuung aller Arbeitnehmer eingeleitet, die in voraussichtlich drei bis fünf Jahren zu einer flächendeckenden betriebsärztlichen Vollbetreuung aller Arbeitnehmer — auch jener in Kleinbetrieben — führen werden. Die derzeit noch in den Unfallverhütungsvorschriften „Betriebsärzte" geltenden Beschränkungen haben also lediglich Übergangscharakter. Die Bundesregierung trägt den Forderungen des Übereinkommens nach einer schrittweisen Einführung der betriebsärztlichen Dienste Rechnung. Bislang ist das Übereinkommen Nr. 161 zwar bereits von 14 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation, aber noch von keinem Mitgliedstaat der EU ratifziert worden. Ich hoffe, daß von der Ratifikation des Übereinkommens in der Bundesrepublik Deutschland eine Signalfunktion für die anderen EU-Mitgliedstaaten ausgehen wird, ihrerseits das Übereinkommen zu ratifizieren. Zum Übereinkommen Nr. 164 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute vom 8. Oktober 1987. Dieses IAO-Übereinkommen gilt für alle Seeschiffe, die im Gebiet eines ratifizierenden Mitgliedstaates eingetragen sind und in der gewerblichen Seeschiffahrt eingesetzt werden. Ziel des Übereinkommens ist es, einen verbindlichen Mindeststandard im Bereich des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung der Seeleute zu gewährleisten. Die im Übereinkommen Nr. 164 vorgesehenen Maßnahmen sind — mit einer Ausnahme — bei uns umgesetzt durch die Vorschriften des Seemannsgesetzes, durch die Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen, die Logisverordnung sowie durch die Schiffsoffiziers- und die Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung. Lediglich die im Übereinkommen alle fünf Jahre vorgesehenen medizinischen Fortbildungslehrgänge für die in der medizinischen Betreuung an Bord tätigen Besatzungsmitglieder, die keine Ärzte sind, müssen noch umgesetzt werden. Dies wird jedoch in Kürze durch die Aufnahme einer entsprechenden Vorschrift in die Krankenfürsorgeverordnung geregelt. Hierzu sind wir auch durch die EG-Richtlinie des Rates vom 31. März 1992 über „die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zwecke einer besseren medizinischen Versorgung auf Schiffen" bis zum Ende dieses Jahres verpflichtet. Diese Verpflichtung ist auf Betreiben der Bundesregierung in die Richtlinie übernommen worden. Wir haben also aktiv dazu beigetragen, daß die Voraussetzungen für verbindliche Mindeststandards im Bereich des Gesundheitsschutzes der Seeleute geschaffen werden. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 22 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes) Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär beim Bundesministerfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 19857' Bei der Zweiten Novelle zum Chemikaliengesetz geht es nicht um Neuland, sondern um den Ausbau eines bereits bestehenden und inzwischen auch bewährten Gesetzes. Die Schlußempfehlung im federführenden Umweltausschuß erfolgte einstimmig. Ich begrüße dies sehr. Die Novelle dient im wesentlichen der Umsetzung von EG-Recht, wobei wir nicht ohne Genugtuung feststellen können, daß dieses EG-Recht in weiten Bereichen Regelungen nachvollzieht, die wir bereits mit der Ersten Novelle des Gesetzes 1990 eingeführt hatten. Dieser Aspekt ist bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes ausführlich erörtert worden; ich meine, daß sich die Entscheidung von 1990, hier national voranzuschreiten, auch im nachhinein als richtig erwiesen hat. Soweit wir in Teilbereichen noch weitergehende Regelungen haben— ich denke hier an die Zwischenprodukte und Exportstoffe — sind die erforderlichen Schritte zu einer EG-Harmonisierung bereits eingeleitet. Hier wird die Bundesregierung mit Nachdruck auf eine EG-Regelung dringen. Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entschließungsantrag ist hierfür eine wertvolle Unterstützung. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch ein Wort zu dem Entschließungsantrag der SPD sagen, der ebenfalls zur Abstimmung steht. Die Novelle ist nicht — hier sind wir uns völlig einig — die grundlegende Umgestaltung des Gesetzes im Sinne eines allgemeinen Stoffregimes. Aber, meine Damen und Herren von der SPD, Sie wissen so gut wie ich, daß die konzeptionellen Grundlagen für eine solche Umgestaltung noch lange nicht ausreichen. Dies werden auch die Kollegen bestätigen, die in der EnqueteKommission „Schutz des Menschen und der Umwelt" gerade hierzu verdienstvolle gemeinsame Arbeit leisten. Sie selbst sehen — dies sollte der Klarheit halber doch deutlich herausgestrichen werden — diese Umgestaltung erst mittelfristig. Ich meine, daß es wenig Sinn hat, im jetzigen Stadium im Wege einer Entschließung bereits Festlegungen zu treffen, ohne den Abschluß der hierfür entscheidenden Arbeiten abzuwarten. Zurück zur vorliegenden Novelle: Sie bringt eine Reihe konkreter Verbesserungen, die 1990 noch nicht vorgenommen werden konnten, weil für sie erst die entsprechenden EG-rechtlichen Änderungen erforderlich waren. Ich nenne einige Beispiele: Die Prüfanforderungen des Anmeldeverfahrens für neue Stoffe sind ausgeweitet worden. Dies gilt insbesondere für den ökotoxikologischen Bereich, also z. B. die Aufnahme des Grünalgentestes und neuer Mobilitätsprüfungen bereits in der Grundstufe. Der Gesundheitsschutz wird verbessert etwa durch neue Prüfnachweise über fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften, zur chronischen Toxizität, zu toxikokinetischen Grundeigenschaften oder auch durch die Pflicht zur Vorlage eines Sicherheitsdatenblattes im Anmeldeverfahren. Wichtig sind auch die erweiterten Angabepflichten zum Bereich Herstellung, Expositionen und Verbleib, die dazu beitragen, die auch im Bereich der neuen Stoffe entstehenden Stoffflüsse transparenter zu machen. Für die Bemühungen um die Entwicklung eines Stoffstrommanagements ist dies von besonderer Bedeutung. Im Bereich der Vermeidung von Tierversuchen wird durch die neue Voranfragepflicht eine wesentliche Verbesserung erreicht. Die bereits 1990 eingeführte EU-weit nach wie vor einmalige sogenannte „Zwangsverwertungsregelung", die die Verwertbarkeit fremder Prüfnachweise auch ohne Zustimmung des früheren Anmelders garantiert, wird beibehalten. Der Tierschutzaspekt gehört — hier sind wir uns völlig einig — gerade angesichts der notwendigen Ausweitung der Stoffprüfungen zu den Kernfragen für den Erfolg und die Akzeptanz der Chemikaliengesetzgebung. Durch die Einführung der Alleinvertreteranmeldung werden Doppel- und Mehrfachanmeldungen bei der Einfuhr von Importchemikalien vermieden. Dies wird zu einer deutlichen Entlastung des Anmeldesystems und wiederum zur Vermeidung unnötiger Tierversuche führen. Dies alles sind konkrete, handfeste Verbesserungen. Sie fügen sich ein in den wirklich beachtlichen Entwicklungssprung, den wir in dieser Legislaturperiode im Chemikalienrecht erreicht haben. Beginnend von der Chemikaliengesetznovelle 1990 wurden praktisch alle Teile dieses Rechtsgebiets weiterentwickelt. Dazu gehört auch das Verordnungsrecht wie z. B. die weltweit führende FCKW-Halon-Verbotsverordnung, die neuen Regelungen zu Asbest, Cadmium, Teerölen, Chloraliphaten und verschiedenen anderen Stoffen, die Ausdehnung des Kennzeichnungssystems auf Zubereitungen, die Einführung des neuen Gefahrensymbols für „umweltgefährlich" und nicht zuletzt die Neuregelung zum Bereich Dioxine, die nach Abschluß des EG-rechtlichen Notifizierungsverfahrens nunmehr in Kraft gesetzt wird. Wichtig sind auch die Fortentwicklungen des unmittelbar geltenden EG-Rechts, so im Bereich des Im- und Exports sowie insbesondere bei der Altstoffbearbeitung, wo in Anlehnung an die in Deutschland im Rahmen der Altstoffkonzeption erarbeiteten methodischen Konzepte nunmehr ein klarer rechtlicher Rahmen für die Altstoffbearbeitung in der Europäischen Union erreicht werden konnte. Diese Stichworte zeigen: Die Bilanz der Bundesregierung im Bereich der Chemikaliensicherheit kann sich sehen lassen. Ich freue mich, daß mit der vorliegenden Zweiten Novelle zum Chemikaliengesetz nun auch die Abrundung dieses Reformwerks in der laufenden Legislaturperiode gelingt. Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU): Mit der 7. EGÄnderungsrichtlinie und der darauf beruhenden Novellierung des Chemikaliengesetzes haben wir einen wesentlichen Schritt zur Harmonisierung des europäischen Chemikalienrechts gemacht. Damit wird auch eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für die Chemieunternehmen der einzelnen europäischen Länder erreicht. Gerade im Chemikalienrecht merken wir den Einfluß des EG-Rechts auf das nationale Recht besonders deutlich. Spielräume für nationale Alleingänge gibt es kaum. 19858' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 Selbst dann, wenn wie im Falle des dioxinhaltigen Holzschutzmittels Pentachlorphenol (PCP) die EGKommission Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für ein fast völliges Verbot dieses Stoffes gewährt, können wir nicht sicher sein, daß dieses vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hat. Beleg hierfür ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Mai 1994, wonach diese Ausnahmegenehmigung gegen wesentliche Formvorschriften des europäischen Rechts verstößt. Unklar ist noch, ob das deutsche PCP-Verbot bei Einhaltung der Formvorschriften aufrechterhalten werden kann. Der Entwurf der Novelle zum Chemikaliengesetz hat vor allem folgende Schwerpunkte: Absenkung der Eingangsmengenschwelle von 1 t auf 10 kg Vermarktungsmenge pro Jahr, Fortentwicklung des Prüfprogramms insbesondere im ökotoxikologischen Bereich, Einführung von Regelungen zur Vermeidung von Einführer-Mehrfachanmeldungen, Überarbeitung der Mitteilungspflichten für von der Anmeldung ausgenommene Stoffe mit Erleichterungen im Bereich der Erprobungsstoffe und der Stoffe mit einer Vermarktungsmenge von weniger als 10 kg pro Jahr, Erweiterung der Verordnungsermächtigung für Arbeitsschutzmaßnahmen, Einführung einer Voranfragepflicht zur Vermeidung unnötiger Tierversuche, Schaffung einer Strafbewehrungsmöglichkeit für Verstöße gegen EG-Verordnungen auf dem Gebiet des Chemikalienrechts. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir mit entsprechenden Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im wesentlichen Vorschläge des Bundesrats aufgenommen. Von weitergehenden Änderungen haben wir Abstand genommen, um die Umsetzung des EG-Rechts nicht zu verzögern. Im Gegensatz zur Novellierung des Chemikaliengesetzes im Jahr 1990 haben wir insbesondere keine Vorreiterregelungen in das Gesetz aufgenommen. Wesentliche Teile der Novel. lierung von 1990, insbesondere die Einführung erster toxikologischer und ökotoxikologischer Prüfpflichten für neue Stoffe bereits ab einer Mengenschwelle von 100 kg pro Jahr, haben sich auf EG-Ebene durchsetzen lassen. Hierdurch konnten einerseits längerfristige Sonderbelastungen der deutschen Industrie vermieden, andererseits aber eine substantielle Verbesserung der rechtlichen Regelungen im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes erreicht werden. Auf EG-Ebene nicht durchgesetzt werden konnte aber die Einführung der Prüf- und Mitteilungspflicht für werksinterne neue Zwischenprodukte bzw. für neue Stoffe, die ausschließlich außerhalb der EG exportiert werden (§ 16b). In der von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entschließung wird daher die Bundesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, daß die von der EG-Kommission bereits ergriffene Initiative zügig weiterverfolgt wird, um auch im Gemeinschaftsrecht möglichst bald die bestehende Regelungslücke auf einem Sicherheitsniveau zu schließen, das zumindest dem geltenden § 16b des Chemikaliengesetzes entspricht. Darüber hinaus wird in der Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, auf EG-Ebene darauf hinzuwirken, daß in der EG-Richtlinie 92/32/EWG zur 7. Änderung der EG-Richtlinie 67/548/EWG weitergehende Ausnahmebestimmungen und flexiblere Regelungen für die Forschung, Entwicklung und Erprobung neuer Stoffe aufgenommen werden. Die deutsche und die europäische Industrie müssen unter Wahrung der Schutzziele vergleichbare Innovationsbedingungen im weltweiten Wettbewerb erhalten. Innovationseinschränkende EG-Bestimmungen sind zu modifizieren, insbesondere soweit sie sich auf Forschung und Entwicklung, Befristungen und Ausnahmeregelungen beziehen. Im Sinne einer Erfolgskontrolle haben wir schließlich die Bundesregierung gebeten, dem Bundestag spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten des Chemikaliengesetzes zu diesen Forderungen sowie zu den Erfahrungen mit der zweiten Novellierung des Chemikaliengesetzes zu berichten. Marion Caspers-Merk (SPD): Die vom Menschen verursachten Stoffströme sind aus dem Lot. Die Abfallberge wachsen weiter. Der Ressourcenverbrauch nimmt zu. Der vom Menschen verursachte Umsatz von Metallen wie Blei, Cadmium, Zink, Kupfer und Zinn beträgt heute ein Vielfaches der durch Verwitterung und Vulkantätigkeit bedingten natürlichen Freisetzungen. Es gibt über 20 000 Altstoffe, deren Wirkung auf Mensch und Umwelt nicht vollständig erfaßt ist. Die Zahl neuer Chemikalien steigt. Der Verbrauch an organischen Chemikalien hat sich in dem kurzen Zeitraum zwischen 1940 und 1980 vervierzigfacht. Vor diesem Hintergrund ist die Novelle des Chemikaliengesetzes zu beurteilen. Das sektorale Ordnungsrecht der Bundesrepublik regelt Stoffe und Zubereitungen in vielen unterschiedlichen Gesetzen, und das jeweils anders, auch wenn es sich um den gleichen Stoff handelt. Das Chemikalienrecht muß tiefgreifend in Richtung eines allgemeinen Stoffrechts umgestaltet werden, das dem übergeordneten Leitbild einer dauerhaften zukunftsverträglichen Entwicklung, einem „sustainable development", verpflichtet ist. Die vorliegende zweite Gesetzesänderung zum Chemikaliengesetz beschränkt sich aber weitestgehend auf die unumgängliche Umsetzung von EG-Richtlinien, insbesondere der siebten Änderungsrichtlinie. Hier wird eine Chance vertan, erste Schritte in eine ökonomisch und ökologisch notwendige Stoffwirtschaft einzuleiten. Die SPD schlägt hierzu folgendes vor: Erstens. Verbesserung der Eingriffsmöglichkeiten der Anmeldestelle mit dem Ziel, die Innovation von umwelt- und gesundheitsverträglichen Stoffen zu fördern. Es ist widersinnig, daß die Anmeldestelle bei mitgeteilten Stoffen — das sind Stoffe, die nur in geringen Mengen hergestellt werden — mehr Möglichkeiten hat, Auflagen für das Inverkehrbringen dieser Stoffe zu machen, als bei angemeldeten Stoffen, also bei Stoffen, die in größeren Mengen hergestellt werden sollen. Es gibt z. B. neu angemeldete Farbstoffe, die insbesondere im Textilbereich angewendet werden sollen, von denen sensibilisierende, d. h. allergieauslösende Wirkungen zu erwarten sind. Hier wären dringend Auflagen im Vorfeld des Inverkehrbringens dieser Farbstoffe insbesondere aus Arbeitsschutzgründen notwendig. Hier sind der Anmeldestelle die Hände gebunden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 19859* Würden diese Farbstoffe der Anmeldestelle nur mitgeteilt, weil sie nur in geringen Mengen auf den Markt gebracht werden sollen, so hätte die Anmeldestelle größere Möglichkeiten, Auflagen zu machen. Es ist mir unverständlich, wieso ein entsprechender SPD-Antrag im Ausschuß, diese Passagen im Chemikaliengesetz zu ändern, von der Regierungskoalition abgelehnt wurde. Zweitens. Aufarbeitung der Altstoffe in einem überschaubaren Zeitraum. Die Langzeitgefahren der Altstoffe — das sind all diejenigen Stoffe, die vor Inkrafttreten des Chemikaliengesetzes bereits auf dem Markt waren — sind weitestgehend unbekannt. Wir gehen täglich mit diesen Stoffen um. Etwa 20 000 dieser Altstoffe werden in Mengen von mehr als eine Tonne im Jahr vermarktet. Jedes Jahr werden etwa 50 Altstoffe mehr untersucht, d. h. es wird voraussichtlich noch 400 Jahre dauern, bevor diese 20 000 Altstoffe aufgearbeitet sind. Hier tickt eine Zeitbombe, und die Bundesregierung ist gefordert, im nationalen Bereich besondere Anstrengungen einer beschleunigten Bearbeitung zu unternehmen, z. B. indem die Hersteller bzw. Importeure dieser Altstoffe verpflichtet werden, Grundinformationen über die von ihnen verwendeten Altstoffe an die Behörden weiterzugeben. Es sollte möglich sein, innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren gefährliche Altstoffe zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Dabei muß auch Druck auf die EG-Partner ausgeübt werden, um ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen. Gerade die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Pentachlorphenol — PCP — zeigt die Bedeutung der europäischen Ebene. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich in Brüssel für eine Beibehaltung des deutschen PCP-Verbotes und ein europaweites Verbot einzusetzen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes erging wegen eines Formfehlers und nicht auf Grund inhaltlicher Bewertungen. Bei der Begründung des PCP-Verbotes für Deutschland wurde offensichtlich unzureichend argumentiert. Darüber hinaus muß eine tiefgreifende Umgestaltung des Chemikaliengesetzes zu einem allgemeinen Stoffrecht erfolgen, das vorrangig folgende Regelungselemente enthalten soll, die in dem Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion dargelegt sind: Erstens. Wir fordern die Vereinheitlichung der unterschiedlichen stoffrelevanten Regelungen in einem einheitlichen Stoffrecht. Dabei müssen auch die Stoffe einbezogen werden, die in ihrer Anwendung durch den einzelnen ungefährlich sind, aber von ihrer Menge her Probleme bereiten. Erfaßt werden müssen nicht nur Nanogramm, sondern auch Megatonnen. Zweitens. Es sollen zur Informationsgewinnung und besseren Strukturierung Stoffe oder Stoffzubereitungen mit schädlichen Anteilen in Form von Stoffbiographien erfaßt werden, die entlang des gesamten Lebensweges und in unterschiedlichen Anwendungsfeldern von Stoffen Auswirkungen beschreiben. Als Beispiel möchte ich einen wahren Begleitbrief bei Textilien anführen, der Aussagen über die eingesetzten Textilhilfsmittel enthält, nach denen sich der nachfolgende Verarbeiter innerhalb der textilen Kette richten kann. Von der Rohstoffgewinnung über die Produktion von Fasern und Geweben bis hin zur Veredelung und Konfektionierung von Textilien werden Chemikalien eingesetzt. Hier gibt es große Informationsdefizite zwischen den einzelnen Stufen der Verarbeitung. Der eine weiß nicht, was der andere an Chemikalien eingesetzt hat; Kombinationswirkungen sind völlig unbekannt. Das Nachsehen hat am Ende der Verbraucher. Drittens. Ermächtigung für die Festlegung Schadstoff- bzw. stoffbezogener Zielwerte für Stoffströme in Wasser, Boden, Luft und eines Programmes für Risikonutzenabwägungen. Viertens. Ermächtigung für die Umsetzung dieser Zielwerte und die dafür zu verwendenden Instrumente, u. a. unter Einbezug der Regelung des § 14 des Abfallgesetzes und der Aufnahmeklausel der anderen Umweltgesetze für entsprechende Zielwerte. Fünftens. Erhöhung der Transparenz durch Verbesserung der Informationspflichten etwa über die Emission von Schadstoffen, wie z. B. in Toxic Release Inventory der USA verwirklicht ist. Sechstens. Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, aber auch um bereits im Vorfeld die Akzeptanz von Stoffen und ihre Verwendungen zu erhöhen, sind Regelungen zur Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Umwelt- und Verbraucherverbänden zu schaffen. Darüber hinaus sind Anforderungen an die eigenen Produktkennzeichnungen festzuschreiben. Siebstens. Die Entwicklung umwelt- und gesundheitsverträglicher Stoffe muß intensiv gefördert werden. Hier ist auch die Industrie gefordert. Es ist bedauerlich, daß die zweite Novelle des Chemikaliengesetzes im wesentlichen der bürokratische Vollzug der siebten Änderungsrichtlinie der EG-Chemikalienrichtlinie ist. Wir hätten uns statt dessen einen ersten Schritt für eine neue Stoffpolitik in Richtung eines „sustainable development" gewünscht, um damit die Transparenz und Akzeptanz der Chemieproduktion zu erhöhen, die Innovation umwelt- und gesundheitsverträglicher Stoffe zu fördern sowie die Stoffströme aller umwelt- und gesundheitsgefährdender Stoffe zu vermindern. Diese Chance wurde von der Bundesregierung vertan. Auch die Art und Weise, wie durch schlampige Vorlagen und ungenügende Beratungszeit im Ausschuß diese EG-Anpassungen umgesetzt wurden, zeigen, daß der Bundesregierung ein schlüssiges Konzept für eine zukunftsfähige Stoffpolitik fehlt. Dr. Jürgen Stamick (F.D.P.): Ihnen liegt zur abschließenden Lesung das Zweite Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes vor. Wesentliches Anliegen dieser Novelle ist, die siebente Änderungsrichtlinie zur EG-Chemikalien-Richtlinie umzusetzen. Durch sie wird ein einheitliches Anmeldeverfahren und werden einheitliche Mengenschwellen für neu in den Verkehr zu bringende Stoffe in der Europäischen Union eingeführt. Dem Schutz der Menschen und der Umwelt dient vor allem die verbindliche Einführung eines Sicherheitsdatenblattes für gefährliche Stoffe sowie auch die Kennzeichnungspflicht solcher Stoffe, 19860* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 die als umweltgefährlich einzuschätzen sind. Mit der vorliegenden Novelle wird also ein weiterer Schritt zu einem einheitlichen Stoffrecht in Europa vollzogen. Die Novelle macht allerdings auch von der Öffnungsklausel in der Richtlinie Gebrauch, um den noch immer höheren Standard des deutschen Chemikalienrechtes aufrechterhalten zu können. So werden die ersten ökotoxikologischen Prüfpflichten und die Mitteilungspflichten für rein innerbetrieblich verwendete Zwischenprodukte beibehalten wie auch die Zwangsverwertungsregelung zur Vermeidung doppelter Tierversuche. Das Gesetz wurde im Ausschuß sehr zügig beraten. Der Koalition kam es im wesentlichen darauf an, die EG-Vereinheitlichung möglichst schnell in Kraft treten zu lassen. Es war somit sicherlich nicht unser Anliegen, das deutsche Stoffrecht grundlegend zu reformieren. Wir wollten dies schon deshalb nicht, weil wir der Überzeugung sind, daß dieses im europäischen Gleichtakt geschehen muß. Die Notwendigkeit, dies zu tun, wird aber allseits anerkannt. Es ist nicht länger einzusehen, warum Pflanzenschutzmittel, Biozide, Düngemittel und Waschmittel getrennt vom Rest der Chemikalien in Spezialgesetzen geregelt werden müssen. Eine solche Zersplitterung und Unübersichtlichkeit dient zwar dem Nachweis der Existenzberechtigung juristischer Spezialisten, bürgerfreundlich ist dies jedoch nicht. Und ob die gute Absicht all dieser Gesetze, einen möglichst hohen Schutz vor Gefahren zu gewährleisten, die von diesen Stoffen ausgehen können, wirklich erreicht wird, ist zumindest zweifelhaft. Die Bundesregierung sollte deshalb in der nächsten Legislaturperiode den Mut haben, Ressortgrenzen zu überspringen, um zu einem zusammenfassenden Gesetz zu gelangen, wobei auch zu prüfen ist, inwieweit das Arzneimittelrecht in ein solches Gesetz einbezogen werden kann. Ansatzpunkt für eine solche Zusammenfassung sollten jedoch die Eigenschaften der Stoffe sein, nicht die Stoffströme. Wir werden sicherlich längerfristig auch über eine Erweiterung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu einem Stoffwirtschaftgesetz zu diskutieren haben, wobei sich dann die Frage stellt, inwieweit ein weiterer Schritt der Vereinheitlichung des Stoffrechtes zu einer höheren Effizienz dieser Rechtsmaterie führen kann. Um den Weg zu einer Vereinheitlichung des Stoffrechtes aber nicht zu überfrachten, halte ich es für geboten, sich auf die Zusammenfassung der von mir genannten Einzelgesetze zu konzentrieren. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen der Abgeordneten Siegrun Klemmer (SPD) (Drucksache 12/7527 Fragen 13 und 14): Wie lange noch gedenkt die Bundesregierung durch das BKA überprüfte Bonner Handwerker zur Ausführung von Regierungsaufträgen nach Berlin zu entsenden, und wann wird die entsprechende Überprüfung Berliner Handwerker durch das BKA abgeschlossen sein? Wieviel Kosten sind bisher durch den Einflug Bonner Handwerker entstanden im Verhältnis zur Beschäftigung von Arbeitnehmer aus Berlin, und welche Kosten werden voraussichtlich noch entstehen? Zu Frage 13: Von einer Bevorzugung Bonner Unternehmen bei sicherheitsempfindlichen Baumaßnahmen des Bundes in Berlin wegen fehlender Sicherheitsüberprüfungen Berliner Betriebe durch das Bundeskriminalamt kann nicht die Rede sein. Grundsätzlich werden alle Maßnahmen der Bundesbauverwaltung, auch bei sicherheitsempfindlichen Leistungen, dem Wettbewerb nach den Regeln der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) unterworfen. So hat z. B. die Bundesbaudirektion Berlin, die für alle größeren Baumaßnahmen der Verfassungsorgane und der Obersten Bundesbehörden in Berlin zuständig ist, seit 1992 rd. 80 % der im Wege Öffentlicher oder Beschränkter Ausschreibung vergebenen Aufträge an Berliner Unternehmen und an Betriebe aus den neuen Bundesländern vergeben. Auf Berlin allein entfielen mehr als 52 % des Vergabevolumens von sicherheitsempfindlichen Maßnahmen. Betriebe aus Bonn und Umgebung waren lediglich mit knapp 4 % beteiligt. Leistungsfähige Berliner Handwerksbetriebe sind der Bundesbauverwaltung durch die Ausführung sicherheitsrelevanter Bauleistungen bereits aus der Zeit vor der Wende bekannt. Es trifft nicht zu, daß das BKA Sicherheitsüberprüfungen von Unternehmen durchführt. Das BKA ist bei sicherheitsempfindlichen Maßnahmen eingeschaltet, um gemeinsam mit dem Nutzer den produktbezogenen Sicherheitsstandard festzulegen. Personenbezogene Sicherheitsüberprüfungen werden durch den Verfassungsschutz durchgeführt, wobei die meisten Überprüfungen erst nach Erteilung des Auftrages in einem vereinfachten Verfahren durch die Bauverwaltung veranlaßt werden. Zur Vermeidung von unzumutbaren Mehrfachüberprüfungen von Mitarbeitern können Firmen, die häufig und gleichzeitig an verschiedenen Stellen Aufträge in sicherheitsempfindlichen Bereichen durchführen, in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft aufgenommen werden. Zu Frage 14: Wie bereits zur Frage 13 ausgeführt, werden auch die sicherheitsempfindlichen Maßnahmen grundsätzlich dem Wettbewerb nach den Kriterien der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOL/A) unterworfen. Die Reise-, Auslösungs- und Transportkosten sind vom Bieter in die Angebotspreise einzurechnen. Der geringe Anteil der Vergabe an Firmen außerhalb Berlins und des Berliner Einzugsgebietes von nur 20 % zeigt den Einfluß dieser Kostenfaktoren auf die Preiskalkulation. Der regionale Vorteil ortsansässiger oder ortsnaher Firmen im Wettbewerb um sicherheitsrelevante Aufträge des Bundes in Berlin tritt dabei deutlich zutage. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 19861* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietrich Mahlo (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7527 Fragen 15 und 16): Trifft es zu, daß mangels bundeskriminalamtlicher Überprüfung Berliner Handwerksbetriebe bei Bundes- bzw. Regierungsbauten in Berlin gegenwärtig nicht beauftragt werden können? Was hat die Bundesregierung getan, bzw. was wird die Bundesregierung tun, um diesem Umstand, der in der Berliner Öffentlichkeit zu Mißverständnissen geführt hat, kurzfristig abzuhelfen, und wie schnell werden Berliner Betriebe in der Lage sein, sich gleichberechtigt mit Handwerkern aus anderen Teilen Deutschlands um Bundesaufträge zu bewerben? Zu Frage 15: Die Behauptung, daß sich Berliner Handwerksbetriebe wegen fehlender Sicherheitsüberprüfungen durch das Bundeskriminalamt nicht am Wettbewerb für sicherheitsrelevante Baumaßnahmen des Bundes in Berlin beteiligen können, trifft nicht zu. Grundsätzlich werden alle Maßnahmen der Bundesbauverwaltung, auch bei sicherheitsempfindlichen Leistungen, dem Wettbewerb nach den Regeln der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) unterworfen. So hat z. B. die Bundesbaudirektion Berlin, die für alle größeren Baumaßnahmen der Verfassungsorgane und der Obersten Bundesbehörden in Berlin zuständig ist, seit 1992 rd. 80 % der im Wege Öffentlicher oder Beschränkter Ausschreibung vergebenen Aufträge an Berliner Unternehmen und an Betriebe aus den neuen Bundesländern vergeben. Auf Berlin allein entfielen mehr als 52 % des Vergabevolumens von sicherheitsempfindlichen Maßnahmen. Betriebe aus Bonn und Umgebung waren lediglich mit knapp 4 % beteiligt. Leistungsfähige Berliner Handwerksbetriebe sind der Bundesbauverwaltung durch die Ausführung sicherheitsrelevanter Bauleistungen bereits aus der Zeit vor der Wende bekannt. Es trifft nicht zu, daß das BKA Sicherheitsüberprüfungen von Unternehmen durchführt. Das BKA ist bei sicherheitsempfindlichen Maßnahmen eingeschaltet, um gemeinsam mit dem Nutzer den produktbezogenen Sicherheitsstandard festzulegen. Personenbezogene Sicherheitsüberprüfungen werden durch den Verfassungsschutz durchgeführt, wobei die meisten Überprüfungen erst nach Erteilung des Auftrages in einem vereinfachten Verfahren durch die Bauverwaltung veranlaßt werden. Zur Vermeidung von unzumutbaren Mehrfachüberprüfungen von Mitarbeitern können Firmen, die häufig und gleichzeitig an verschiedenen Stellen Aufträge in sicherheitsempfindlichen Bereichen durchführen, in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft aufgenommen werden. Zu Frage 16: Mit der Beantwortung zur Frage 13 ist bereits klargestellt, daß sich Berliner Betriebe gleichberechtigt mit Handwerkern aus anderen Teilen Deutschlands um Bauaufträge des Bundes, auch bei sicherheitsempfindlichen Baumaßnahmen, bewerben können bzw. auch in der Vergangenheit bewerben konnten. Durch eine umfassende Information zur Vergabepraxis bei sicherheitsempfindlichen Baumaßnahmen des Bundes in Berlin wird dies auch gegenüber den Persönlichkeiten und Stellen klargestellt, die sich in dieser Frage bereits an das Bundesbauministerium gewandt haben. Gegenüber einer Vielzahl von Berliner Betrieben, die im Zusammenhang mit Presseartikeln der letzten Wochen unmittelbar an die Bundesbaudirektion in Berlin herangetreten sind, wurde bereits in Einzelgesprächen klargestellt, daß sich alle geeigneten Fachbetriebe am Wettbewerb um sicherheitsrelevante Baumaßnahmen des Bundes in Berlin beteiligen können. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 12/7527 Frage 24): Was unternimmt die Bundesregierung zur Aufhebung des in der Tschechischen Republik noch immer geltenden Amnestiegesetzes vom 8. Mai 1946, wonach alle bis zum 28. Oktober 1945 von Tschechen an Deutschen begangenen Verbrechen rückwirkend für straffrei und rechtmäßig erklärt wurden, obwohl sie nach den vorher gültigen Vorschriften Straftaten gewesen waren? Die Bundesregierung hat das „Gesetz vom 8. Mai 1946 über die Rechtmäßigkeit von Handlungen, die mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zusammenhängen" gegenüber der tschechischen Regierung mehrfach angesprochen. Angesichts des offensichtlichen Unrechtscharakters des Gesetzes, der von tschechischer Seite nicht bestritten wird, setzt sich die Bundesregierung zumindest für eine distanzierende Geste der tschechischen Seite ein. Damit könnte der vom Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft Neubauer immer wieder angemahnten tschechischen „Geste guten Willens" entsprochen werden. Auch der neugewählte BdV-Präsident, Dr. Wittmann, hat Anfang April erklärt: „Den Sudetendeutschen geht es nicht in erster Linie um materielle Fragen, sondern vor allem um die Wiederherstellung eines Rechtsbewußtseins." Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/7527 Frage 32): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der EU deutlich zurückzuführen, da aufgrund der Verringerung der wirtschaftlichen Pro-Kopf-Leistung in der Bundesrepublik Deutschland durch die Wiedervereinigung eine Bruttoleistung an die EU in Höhe von derzeit 44 Mrd. DM nicht mehr gerechtfertigt ist? 19862* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1994 Die Bundesrepublik Deutschland leistet, wie alle anderen Partnerstaaten in der Europäischen Union, ihre Beiträge an den Haushalt der Gemeinschaften auf der Basis des derzeit geltenden Eigenmittelbeschlusses vom 24. Juni 1988. Danach werden die in der Bundesrepublik Deutschland aufkommenden Zölle, Agrarabschöpfungen und Zuckerabgaben an die Europäischen Gemeinschaften weitergeleitet; MWStEigenmittel und BSP-Eigenmittel werden entsprechend den vereinbarten Berechnungsgrundlagen nach Brüssel gezahlt. Für die MWSt-Eigenmittel wird dabei eine für alle Mitgliedstaaten einheitliche Bemessungsgrundlage angewandt, die an das jeweilige Umsatzsteueraufkommen anknüpft. Für die BSP-Eigenmittel ist Maßstab das in der jeweiligen nationalen Währung gemessene Bruttosozialprodukt. Für die MWSt-Eigenmittel und für die BSP-Eigemnittel werden jeweils für alle Mitgliedstaaten gleiche Hebesätze angewendet. Problem-Kopf-Parameter, die Sie in Ihrer Frage als Begründung für niedrigere deutsche Leistungen anführen, sind für die Abführungen an den Gemeinschaftshaushalt nicht maßgeblich. Ab 1. Januar 1995 wird voraussichtlich der neue EG-Eigenmittelbeschluß wirksam werden, der die Finanzausstattung der Gemeinschaft erweitert und eine modifizierte Beitragsstruktur vorsieht. Danach wird der Anteil der MWSt-Eigenmittel zugunsten der BSP-Eigenmittel zurückgenommen werden. Nach heutiger Einschätzung wird sich die Veränderung der Beitragsstruktur günstig auf den deutschen Beitragsanteil auswirken. Das neue EG-Eigenmittelsystem wurde politisch auf dem Europäischen Rat in Edinburgh Ende 1992 vereinbart und soll nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs den Gemeinschaften bis 1999 eine klare finanzielle Perspektive vermitteln. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die von ihr in Edinburgh mitgetragenen Finanzbeschlüsse nachträglich in Frage zu stellen. Auf dieser Basis sieht die Bundesregierung in einer strikten Haushaltsdisziplin auch auf Gemeinschaftsebene das wichtigste Mittel, um die deutschen Bruttoabführungen an den Gemeinschaftshaushalt in Grenzen zu halten. Sie legt insbesondere bei neuen EG-Programmen verstärkt Wert auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/7527 Frage 33): Wie hat sich das Auslandskreditvolumen der deutschen Banken und ihrer Töchter in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht in ihren Monatsberichten in Abschnitt X (Außenwirtschaft), Tabelle 7, regelmäßig die Gesamtsumme der Forderungen und Verbindlichkeiten inländischer Kreditinstitute (ohne Deutsche Bundesbank) gegenüber dem Ausland. Danach ergab sich für die letzten fünf Jahre, also von 1989 bis 1993, für die Auslandsforderungen die folgende Entwicklung: 1989: 509 Mrd. DM 1990: 607 Mrd. DM 1991: 627 Mrd. DM 1992: 643 Mrd. DM 1993: 818 Mrd. DM Hierzu ist anzumerken, daß ab Juni 1990 die Auslandsforderungen der Kreditinstitute im Gebiet der ehemaligen DDR enthalten sind. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7527 Frage 34): Gibt es seitens der Bundesregierung Zusagen oder Verhandlungen über die Entschädigung tschechischer Opfer des Nationalsozialismus? Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hat dem Ministerpräsidenten der Tschechischen Republik, Herrn Klaus, und dem Präsidenten der Tschechischen Republik, Herrn Havel, 1993 angeboten, als Entschädigung für NS-Opfer humanitäre Hilfe in Form zukunftsorientierter Sachleistungen zu gewähren. Hierbei wurde z. B. an die Errichtung von Sanatorien oder Altenheimen für den betreffenden Personenkreis und an den Ausbau von Krankenhäusern gedacht. Zwischen beiden Seiten bestand Einvernehmen über eine humanitäre Geste, die vor allem älteren tschechischen Bürgern zugute kommen und mit der ein weiteres sichtbares Zeichen der Aussöhnung zwischen beiden Völkern gesetzt werden soll.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur ergänzenden Berichterstattung bittet die Kollegin Augustin um das Wort.


Rede von Anneliese Augustin
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Beschlußempfehlung des 15. Ausschusses sind folgende Änderungen erforderlich:
In Art. 1 Nr. 6 ist Buchstabe c zu streichen; so der Ausschußbeschluß vom 16. Mai 1994 auf der Grundlage der Ausschußdrucksache 12/870, Blatt 2. Ferner bitte ich, die entsprechenden Passagen auf den Seiten 3 — Absatz 4, Satz 3 — und 8 — Satz 3 der Erläuterung zu Art. 1 Nr. 6 — des Berichtes zu streichen.
In Art. 1 Nr. 34 wird in der Einleitung das Wort „gefaßt" durch das Wort „geändert" ersetzt. Das ist lediglich eine redaktionelle Berichtigung.
In Art. 1 Nr. 49 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff wird in Abs. 5 d die Angabe „vom 28. September 1990 (BGBl. I S. 2117) " durch die Angabe „vom 28. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2915)" ersetzt. Das ist ebenfalls eine redaktionelle Berichtigung.
In Art. 4 Abs. 2 Nr. 3 wird die Angabe „Doppelbuchstabe dd" — ich weiß, daß Sie das alle aufregt — durch die Angabe „Doppelbuchstabe ee" ersetzt. Auch hier handelt es sich um eine redaktionelle Berichtigung.
Ich bedanke mich ganz herzlich.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Danke, Frau Augustin.
    Damit schließe ich die Aussprache und teile vor der Abstimmung mit, daß der Kollege Wilhelm Schmidt (Salzgitter) eine persönliche Erklärung zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung abgibt.' )
    Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, Drucksache 12/6480. Der Ausschuß für Gesundheit empfiehlt auf Drucksache 12/7554, den Gesetzentwurf nach Kenntnisnahme des Berichts der Bundesregierung auf Drucksache 12/5226 in der Ausschußfassung anzunehmen.
    Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlußempfehlung in der Ausschußfassung mit den vorgetragenen Berichtigungen zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung gegen die Stimmen der SPD und der PDS/Linke Liste angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung
    und Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Damit ist der Gesetzentwurf gegen die Stimmen der SPD und der PDS/Linke Liste angenommen.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/7575. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
    Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 13 auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften — GKV-Anpassungsgesetz — (GKV-AnpG)

    — Drucksache 12/6958 — (Erste Beratung 216. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (15. Ausschuß)

    — Drucksache 12/7558 —
    Berichterstattung:
    Abgeordneter Dr. Paul Hoffacker
    Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vor.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache anderthalb Stunden vorgesehen. — Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
    Als erster hat in der Aussprache Dr. Paul Hoffacker das Wort.