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    Plenarprotokoll 12/226 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 226. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. April 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 15: a) — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes (Drucksache 12/6908) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Elektrizitätswirtschaft und zur Einführung einer Energiesteuer (Drucksachen 12/6382, 12/7448, 12/7449) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Robert Antretter, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicherung der Zukunft der ostdeutschen Braunkohle zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm Energiesparen/ erneuerbare Energien zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Jetzige Sicherung der langfristigen umweltgerechten Nutzung der heimischen Steinkohle (Drucksachen 12/5251, 12/5252, 12/5253, 12/7448) Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 19545 D Volker Jung (Düsseldorf) SPD 19547 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 19549C, 19554 B Siegmar Mosdorf SPD 19550 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19552D, 19572A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 19554 C Norbert Formanski SPD 19555 C Hans Berger SPD 19556 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 19557B Dr, Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 19558A Peter W. Reuschenbach SPD 19558 B Holger Bartsch SPD 19558 B Heinrich Seesing CDU/CSU 19559 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19561A, 19565 B Hans Georg Wagner SPD 19562A Hans Berger SPD 19562 D Hans Georg Wagner SPD 19564 D Dietmar Schütz SPD 19565 C Ernst Hinsken CDU/CSU 19565 C Johannes Nitsch CDU/CSU 19567 C Reinhold Kopp, Minister des Saarlandes 19568B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . 19568C Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 19569 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 19570B Dietmar Schütz SPD 19570D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 19572 C Dietrich Austermann CDU/CSU (zur GO) 19573 B Dr. Hermann Scheer SPD (zur GO) . . . 19574 B Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg . 19564D Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung des Mißbrauchs der Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung (Drucksache 12/ 7108) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Gerd Andres, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Offensive für mehr Teilzeitarbeit (Drucksache 12/ 7107) Ottmar Schreiner SPD 19576B Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 19578B Ottmar Schreiner SPD . . . 19580B, 19582 A Julius Louven CDU/CSU 19581 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 19583B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19584 C Barbara Weiler SPD 19585 B Peter Keller CDU/CSU 19586 D Barbara Weiler SPD . . . . 19588C, 19591 C Ursula Schmidt (Aachen) SPD 19589 C Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA . 19591A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hans Modrow, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Beseitigung der Behinderung und Diskriminierung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Europawahl (Drucksache 12/7384) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an der Europawahl in Deutschland (Drucksache 12/7420) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksachen 12/6621, 12/6733, 12/6744, 12/7405) Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 19592D Dieter Schloten SPD 19594 B Wolfgang Lüder F.D.P. 19596A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19596 D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 19597 A Barbara Weiler SPD 19597 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . 19598A Nächste Sitzung 19598 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19599* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Holger Bartsch (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes (Tagesordnungspunkt 15) 19600* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu den Zusatztagesordnungspunkten 4, 5 und 6 (Antrag: Beseitigung der Behinderung und Diskriminierung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Europawahl; Antrag: Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an der Europawahl in Deutschland; Beschlußempfehlung zu dem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 III Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19600' D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 19601B Anlage 4 Aufnahme der zugesagten Angaben über Ermittlungsverfahren im Bereich Spionageabwehr in den Verfassungsschutzbericht 1993 MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/7356 — Wolfgang Lüder F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 19603* A Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 19603* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 19545 226. Sitzung Bonn, den 29. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 3 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 29. 4. 94 Antretter, Robert SPD 29. 4. 94* Bachmeier, Hermann SPD 29. 4. 94 Barbe, Angelika SPD 29. 4. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 29. 4. 94 Beckmann, Klaus F.D.P. 29. 4. 94 Bläss, Petra PDS/Linke 29. 4. 94 Liste Bock, Thea SPD 29. 4. 94 Bohl, Friedrich CDU/CSU 29. 4. 94 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 29. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 29. 4. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 29. 4. 94 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 29. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 29. 4. 94 Herta Duve, Freimut SPD 29. 4. 94 Ehrbahr, Udo CDU/CSU 29. 4. 94 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 29. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 29. 4. 94* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 29. 4. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 29. 4. 94 Klaus Dr. Fuchs, Ruth PDS/Linke 29. 4. 94 Liste Fuchs (Verl), Katrin SPD 29. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 29. 4. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 29. 4. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 29. 4. 94 Johannes Gleicke, Iris SPD 29. 4. 94 Glos, Michael CDU/CSU 29. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 29. 4. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 29. 4. 94 Günther (Plauen), F.D.P. 29. 4. 94 Joachim Haack (Extertal), Karl SPD 29. 4. 94 Hermann Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 29. 4. 94 Frhr. von Hammerstein, CDU/CSU 29. 4. 94 Carl-Detlev Henn, Bernd PDS/Linke 29. 4. 94 Liste Heyenn, Günther SPD 29. 4. 94 Dr. Holtz, Uwe SPD 29. 4. 94* Junghanns, Ulrich CDU/CSU 29. 4. 94 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 29. 4. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 29. 4. 94 Koltzsch, Rolf SPD 29. 4. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 29. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 29. 4. 94 Kubatschka, Horst SPD 29. 4. 94 von Larcher, Detlev SPD 29. 4. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leidinger, Robert SPD 29. 4. 94 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 29. 4. 94 Elke Leutheusser- F.D.P. 29. 4. 94 Schnarrenberger, Sabine Löwisch, Siegrun CDU/CSU 29. 4. 94 Marten, Günter CDU/CSU 29. 4. 94 Mascher, Ulrike SPD 29. 4. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 29. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 29. 4. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 29. 4. 94 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 29. 4. 94 Dr. Möller, Franz CDU/CSU 29. 4. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 29. 4. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 29. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 29. 4. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 29. 4. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 29. 4. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 29. 4. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 29. 4. 94 Oostergetelo, Jan SPD 29. 4. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 29. 4. 94 Hans-Joachim Painter, Johann F.D.P. 29. 4. 94 Dr. Penner, Wilfried SPD 29. 4. 94 Petzold, Ulrich CDU/CSU 29. 4. 94 Dr. Pfaff, Martin SPD 29. 4. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 29. 4. 94 Philipp, Ingeborg PDS/Linke 29. 4. 94 Liste Priebus, Rosemarie CDU/CSU 29. 4. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 29. 4. 94 Susanne Reddemann, Gerhard CDU/CSU 29. 4. 94 * Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 29. 4. 94 Cornelia Schmidt (Salzgitter), SPD 29. 4. 94 Wilhelm Dr. Schneider CDU/CSU 29. 4. 94 (Nürnberg), Oscar Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 29. 4. 94 Graf von Schönburg- CDU/CSU 29. 4. 94 Glauchau, Joachim Schröter, Gisela SPD 29. 4. 94 Schröter, Karl-Heinz SPD 29. 4. 94 Schuster, Hans F.D.P. 29. 4. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 29. 4. 94 Christian Dr. Seifert, Ilja PDS/Linke 29. 4. 94 Liste Sielaff, Horst SPD 29. 4. 94 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 29. 4. 94 Sigrid Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 29. 4. 94 Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 29. 4. 94 Wolfgang Stiegler, Ludwig SPD 29. 4. 94 Stübgen, Michael CDU/CSU 29. 4. 94 Tappe, Joachim SPD 29. 4. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 29. 4. 94 Cornelia Toetemeyer, SPD 29.4.94 Hans-Günther Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 29. 4. 94 Voigt (Frankfurt), Karsten SPD 29. 4. 94 D. Vosen, Josef SPD 29. 4. 94 Walz, Ingrid F.D.P. 29. 4. 94 Dr. Warncke, Jürgen CDU/CSU 29. 4. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 29. 4. 94 Weisheit, Matthias SPD 29. 4. 94 Wester, Hildegard SPD 29. 4. 94 Westrich, Lydia SPD 29. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 29. 4. 94 Wieczorek-Zeul, SPD 29.4.94 Heidemarie Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 29. 4. 94 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 29. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 29. 4. 94 Zurheide, Burkhard F.D.P. 29. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Holger Bartsch (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes ('Tagesordnungspunkt 15) Ich möchte mein Abstimmungsverhalten in der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes (Drucksache 12/6908) aus ostdeutscher Sicht nachfolgend in zwei Punkten erklären: 1. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf meiner Fraktion (eingebracht auf Drucksache 12/6382) setzt die Bundesregierung zur Sicherung der Steinkohleverstromung, die auch ich und meine ostdeutschen Fraktionskollegen wollen, weiterhin auf den Kohlepfennig. Dieser soll nun ab dem Jahr 1996 auch - wenn auch gemindert - in den neuen Bundesländern erhoben werden, was im Vorfeld der Beratung dieses Gesetzes zu erheblichen Diskussionen in der Wirtschaft und in der Bevölkerung der neuen Bundesländer geführt hat. Die sich aus der Übertragung des Kohlepfennigs auf die neuen Bundesländer ergebenden Strompreisanhebungen werden angesichts der ohnehin schon über dem westdeutschen Niveau liegenden Strompreise eine zusätzliche Belastung für den Standort Ostdeutschland nach sich ziehen, und die dazu vorgesehene Revisionsklausel stellt eigentlich nur eine Einladung an die EVUs dar, den Strompreis so schnell wie möglich anzuheben. 2. Im Gegensatz zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht der Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion die Finanzierung aus dem Aufkommen einer allgemeinen Energiesteuer vor. Diese soll weiterhin eingesetzt werden - zur Sicherung der Braunkohlegewinnung und -verwendung in den ostdeutschen Revieren durch öffentliche Finanzierung der Altlasten sowie durch Zuschüsse zum Bau von Heizkraftwerken, die mit Braunkohle oder Braunkohleprodukten aus den ostdeutschen Revieren zu betreiben sind; - zur Unterstützung von Investitionen im Rahmen eines Programms zur Energieeinsparung und zur Entwicklung erneuerbarer Energiequellen (siehe Drucksache 12/6382, I). D. h., mit unserem Gesetzesentwurf wird auch die ostdeutsche Braunkohle in ihrem weiteren Bestand gesichert, indem wir erstens die Finanzierung der Altlastensanierung nach 1997 absichern, wofür die Bundesregierung bis heute noch kein klares Finanzierungskonzept hat, und ihr zweitens durch die Förderung moderner Technologien auch ihre zukünftige Wettbewerbsfähigkeit absichern helfen. Aus den genannten Gründen stellt sich für mich und viele meiner ostdeutschen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Fraktion der Gesetzesentwurf der SPD als die auch und gerade für Ostdeutschland bessere und gerechtere Lösung dar, weshalb wir den Gesetzesentwurf der Bundesregierung ablehnen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu den Zusatztagesordnungspunkten 4, 5 und 6 (Antrag: Beseitigung der Behinderung und Diskriminierung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Europawahl; Antrag: Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an der Europawahl in Deutschland: Beschlußempfehlung zu dem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes) Konrad Weiß (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Europäische Union wird nur dann lebensfähig sein, wenn sie all ihren Bürgerinnen und Bürgern, ungeachtet dessen, zu welchem Mitgliedland sie gehören, gleiche Möglichkeiten der politischen Partizipation bietet und die Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte gewährleistet. Demokratie muß erarbeitet werden, sie ergibt sich nicht im Selbstlauf, erst recht nicht in einer so komplizierten Gemeinschaft sehr unterschiedlicher Nationalstaaten, wie es die Europäische Union ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 19601 Es ist daher zu bedauern, daß die Bundesregierung nur höchst ungenügende Voraussetzungen dafür geschaffen hat, daß alle in Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament wahrnehmen können. Es ist zu fürchten, daß auf Grund der Verwirrung über das Wahlrecht, wie sie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 1994 beklagt wird, viele Unionsbürger ihr Wahlrecht in Deutschland nicht wahrnehmen können. Die Bundesregierung ist frühzeitig auf diese Gefahr hingewiesen worden. Der Deutsche Städtetag hat bereits Anfang Februar auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, jeden wahlberechtigten Unionsbürger durch ein persönliches Anschreiben über sein Wahlrecht in Deutschland und die erforderlichen Formalien zu informieren. Ferner hatte der Deutsche Städtetag gefordert, frühzeitig und ausreichend fremdsprachige Informationsschriften zur Verfügung zu stellen. In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 7. Februar 1994 hat die Bundesregierung ausgeführt, daß es enge Kontakte mit den EU-Botschaften in Bonn gebe mit dem Ziel, die in Deutschland lebenden Unionsbürger umfassend über ihr Wahlrecht zu informieren. Offenbar, dies ist jedenfalls der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu entnehmen, hat die Bundesregierung jedoch zu keinem Zeitpunkt ernsthaft erwogen, die in Deutschland lebenden Unionsbürger individuell anzusprechen und zu benachrichtigen. Dies verstößt eklatant gegen die politischen Verpflichtungen, die der Bundesrepublik als Mitgliedstaat der Europäischen Union zugewachsen sind. Die umfassende und persönliche Information in der jeweiligen Landessprache hätte eine Geste der Gastfreundschaft sein können, die den bei uns lebenden Europäern gezeigt hätte, daß sie uns willkommen und geachtet sind. Durch die peinliche Untätigkeit der Bundesregierung ist jedoch der Eindruck entstanden, daß ihr die nicht deutschen Unionsbürger gleichgültig sind. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt nachdrücklich das Begehren der SPD, die Anmeldefrist zu verlängern, und fordert zugleich die Bundesregierung auf, die verbleibende Zeit intensiv zu nutzen, um noch möglichst vielen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zu ermöglichen, von ihrem Wahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen. Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Bundesregierung begrüßt ebenso wie die Fraktionen dieses hohen Hauses, daß bei der Europawahl am 12. Juni erstmals auch die bei uns lebenden Staatsangehörigen aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt sind. Die Bundesregierung sieht in der vom Maastrichter Vertragswerk im Zusammenhang mit der Gründung der Europäischen Union geschaffenen Unionsbürgerschaft einen bedeutsamen Integrationsfortschritt. In der Unionsbürgerschaft kommen zwei weitere wesentliche Elemente dieser Europäischen Union zum Ausdruck: einmal das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen Grundrechtsstandard für ihre Bürger, zum anderen das Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie in den Mitgliedstaaten und im Aufbau der Europäischen Union. Mit der Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments sowie der Einführung des Wahlrechts zu diesem Parlament für Unionsbürger in ihrem jeweiligen Aufenthaltsstaat hat dieses demokratische Element eine beträchtliche Verstärkung erfahren. Das bedeutet: Die Möglichkeit, daß die hier lebenden Unionsbürger aus den übrigen Mitgliedstaaten an der Wahl der 99 Europaparlamentarier aus dem wiedervereinigten Deutschland teilnehmen können, ist ein bedeutsamer Fortschritt. Ebenso wichtig bleibt aber die Aufgabe, Schritt für Schritt zu einer die Grenzen der Mitgliedstaaten überschreitenden politischen Willensbildung mit europäischen Parteistrukturen und einem die Grenzen überschreitenden Meinungsaustausch zu kommen. Der Maastrichter Vertrag hat den Unionsbürgern für die Teilnahme an der Wahl des Europäischen Parlaments die freie Entscheidung überlassen, ob sie an der Direktwahl in ihrem Herkunftsstaat oder in ihrem Aufenthaltsstaat teilnehmen wollen. Wir haben diese freie Entscheidung der Unionsbürger zu respektieren. Wir sollten deshalb auch nicht den Eindruck erwecken, der bei uns lebende Franzose oder Grieche sei ein schlechter Europäer, wenn er an der bevorstehenden Direktwahl nicht bei uns, sondern in seinem Heimatland teilnimmt. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Bundesregierung ist an einer möglichst hohen Wahlbeteiligung unserer deutschen und der übrigen Unionsbürger bei der Wahl des Europäischen Parlaments gelegen. Wo ein Unionsbürger seine Stimme abgibt, ist demgegenüber nebensächlich. Selbstverständlich ist uns dabei daran gelegen, daß die hier lebenden Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten — wenn sie dies wollen — bei uns mitwählen können. Bei etwa 1,5 Millionen im Bundesgebiet lebenden Unionsbürgern aus anderen Mitgliedstaaten dürfte es sich um rund 1,2 Millionen Wahlberechtigte handeln. Inwieweit sich dieser Personenkreis bei uns in die Wählerverzeichnisse eintragen läßt, kann derzeit noch nicht zuverlässig übersehen werden. Es gibt dazu sehr unterschiedliche Erkenntnisse. Während beispielsweise aus München von der Presse erst eine äußerst geringe Antragszahl berichtet wird, hören wir z. B. aus Wolfsburg deutlich höhere Zahlen. Die Bundesregierung hat beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die hier lebenden Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten über ihr Wahlrecht und die erforderlichen Schritte zur Wahlteilnahme zu unterrichten. Gerade im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit gilt aber, daß amtliche Bekanntmachungen und regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit nur einen Basiseffekt haben können. Der Bundeswahlleiter sowie die Kreis- und Stadtwahlleiter haben die hier lebenden Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten durch amtliche Be- 19602* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 kanntmachungen in überregionalen und regionalen Tages- und Wochenzeitungen auf die Voraussetzungen und Modalitäten ihrer Wahlteilnahme, d. h. insbesondere die Notwendigkeit der Antragstellung bis zum 9. Mai dieses Jahres, hingewiesen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit meinem Hause ein Faltblatt herausgegeben, in dem in Deutsch sowie in den anderen acht Amtssprachen der Europäischen Union die Unionsbürger über ihr Wahlrecht und die dazu erforderlichen Schritte informiert werden. Dieses Faltblatt ist in einer Auflage von 1,2 Millionen Exemplaren Ende März/Anfang April den Kreis- und Stadtwahlleitern und den Gemeinden zur Verfügung gestellt worden. In einigen Bundesländern, so z. B. Hamburg und Schleswig-Holstein sowie teilweise in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wird dieses Faltblatt den Unionsbürgern aus den anderen Mitgliedstaaten individuell zugeleitet. Über die Botschaften der Mitgliedstaaten ist das Faltblatt an die hiesigen Ausländervereine weitergegeben worden. Auch die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung verteilt das Faltblatt anläßlich verschiedener Aktionstage zur Europawahl und stellt es sozialen Einrichtungen, die Ausländer betreuen, zur Verfügung. Der Bundeswahlleiter sowie die Landeswahlleiter nutzen seit langem ihre Medienkontakte und haben auf Pressekonferenzen und mit Presseinformationen über das Wahlrecht für die hier lebenden Unionsbürger informiert und dabei insbesondere auf die Antragsfrist vom 9. Mai dieses Jahres hingewiesen. Besonders hervorheben möchte ich die Aktivitäten der Kommunalen Spitzenverbände. Diese haben ihren Mitgliedern vorgeschlagen, die im jeweiligen Gemeindegebiet lebenden Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten mit einer Postkarte auf ihr Wahlrecht und die Voraussetzungen dafür hinzuweisen. Soweit mir bekannt ist, haben insbesondere mehrere Großstädte — Hamburg, Berlin, Stuttgart — die vom Deutschen Städtetag zur Verfügung gestellten Postkarten, teils in Verbindung mit dem erwähnten Faltblatt, versandt. Auch für sprachunkundige Unionsbürger wurde Vorsorge getroffen. Mein Haus hat das den Antrag erläuternde Merkblatt in die Sprachen der übrigen Mitgliedstaaten übersetzen lassen und den Innenministerien der Länder zur Weiterleitung an die Gemeinden zur Verfügung gestellt. Einige Botschaften haben darüber hinaus das Antragsformular übersetzt; diese Übersetzungen sind ebenfalls zur Verteilung in den Gemeinden an alle Landesinnenministerien weitergeleitet worden. Nicht zuletzt möchte ich auf die Aktion „Wählen gehen" hinweisen, die als gemeinsame Initiative des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und der Vertretung der EG-Kommission in Deutschland seit Wochen Öffentlichkeitsarbeit für die Direktwahl betreibt und dabei auch die hier lebenden Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten über ihr Wahlrecht unterrichtet. Insgesamt ist damit eine umfassende Information der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten über ihr Wahlrecht gewährleistet. So ist beispielsweise in der französischen Presse die deutsche Öffentlichkeitsarbeit lobend hervorgehoben worden. Lassen Sie mich abschließend noch einige Worte zum Erfordernis des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und den Vorschlag, diese Antragsfrist vom 9. auf den 20. Mai zu verlängern, sagen: Daß die hier lebenden Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis bei uns eingetragen werden, hat seinen guten Sinn und gilt ebenso in allen übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Nur so kann eine der Wahlrechtsgleichheit widersprechende Doppelwahl bei der Durchführung der Direktwahl zum Europäischen Parlament vermieden werden. Die Frist des 9. Mai ist gewählt worden, um bei etwa erforderlichen Rückfragen im Herkunftsstaat zu der Wahlberechtigung des betreffenden Unionsbürgers noch rechtzeitig vor der Wahl eine Antwort zu erhalten. Sie orientiert sich an dem Stichtag, der für die Eintragung der deutschen Wahlberechtigten in die örtlichen Wählerverzeichnisse maßgeblich ist. Von diesem Zeitpunkt an laufen die weiteren Wahlvorbereitungen, wie z. B. schriftliche Benachrichtigung der Wahlberechtigten, Erteilung von Wahlscheinen, Übersendung von Briefwahlunterlagen usf. für Deutsche und andere Unionsbürger identisch. Von einer verfahrensmäßigen „Diskriminierung" der Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten kann daher keine Rede sein. Das Bundesinnenministerium ist bereit, die vorgeschlagene Verlängerung der Antragsfrist um elf Tage kurzfristig zu prüfen. Ich bitte aber um Verständnis dafür, daß daraus keine Zusage einer Verlängerung abgeleitet werden kann. Wir werden uns kurzfristig mit den Innenministerien der Länder und den Landeswahlleitern sowie vor allem mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung setzen, weil es auch auf die praktischen Auswirkungen vor Ort ankommt. Im übrigen ist die am 9. Mai ablaufende Frist in Abstimmung mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden festgelegt worden. Sie muß auch im Zusammenhang mit den Wahlvorbereitungen in den übrigen Mitgliedstaaten gesehen werden, die aus der Bundesrepublik Deutschland eingehenden Mitteilungen über die Eintragung im Wählerverzeichnis nur berücksichtigen können, wenn diese nicht erst kurz vor dem 12. Juni eingehen. Im Vergleich mit den übrigen Mitgliedstaaten liegt die deutsche Frist bereits jetzt vergleichsweise spät. In nahezu allen anderen Mitgliedstaaten sind die Wählerverzeichnisse auch für die Unionsbürger bereits abgeschlossen. Es muß der zur Verhinderung von Doppelwahlbeteiligungen zwingend notwendige Informationsaustausch mit den übrigen Mitgliedstaaten sichergestellt bleiben. Ebenso müssen noch Mitteilungen über Eintragungen in die Wählerverzeichnisse der anderen Mitgliedstaaten sowie Auskünfte über die Wahlberechtigung eines hier lebenden Unionsbürgers aus seinem Herkunftsstaat hier berücksichtigt werden können. Wir sind also in der Frage einer Fristverlängerung keineswegs frei, werden diese Frage aber sehr schnell sorgfältig prüfen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 19603* Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Lüder (F.D.P.) (Drucksache 12/7356 Fragen 16 und 17): Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Verfassungsschutzbericht 1993, Berichtsteil Spionageabwehr, Nr. 7 „Festnahme und Verurteilung" dazu machen, wie viele der vom Generalbundesanwalt eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Jahr 1993 bzw. bis zum Jahr 1993 eingestellt worden sind oder mit Freispruch geendet haben? Warum hat die Bundesregierung ihre vom Bundesministerium des Innern in der 76. Sitzung des Innenausschusses am 29. September 1993 gegebene Zusage, derartige Angaben in den Verfassungsschutzbericht 1993 aufzunehmen (Protokoll des Innenausschusses, Seiten 76/21 und 23), nicht eingehalten? Zu Frage 16: Die Frage ist auch Gegenstand der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Stand der Ermittlungsverfahren und Verurteilungen von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das MfS und von anderen politischen Straftaten in der ehemaligen DDR — BT-Drs. 12/ 6813 —. Die Länder und der Generalbundesanwalt sind dazu angeschrieben worden. Die von Ihnen zu Verfahren wegen Landesverrats und Gefährdung der äußeren Sicherheit erbetenen Zahlen werde ich Ihnen nach Eingang der Antworten übermitteln. Das wird wegen der Beteiligung der Länder noch einige Zeit dauern. Eine Übermittlung der Zahlen allein aus den Verfahren des Generalbundesanwalts erscheint nicht zweckmäßig. Der Generalbundesanwalt hat einen Großteil der Verfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gemäß § 142a Abs. 2 Nr. 1 a GVG an die Länder abgegeben. Das führt zu einer Verzahnung der vom Generalbundesanwalt einerseits und von den Ländern andererseits erbetenen Angaben; ihre Oberprüfung wäre bei einer vorgezogenen Beantwortung nicht möglich. Das hat Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit Schreiben vom 22. März 1994 auch der Abgeordneten Frau Köppe auf ihre Bitte um eine vorgezogene Unterrichtung über die Zahlen aus den Verfahren des Generalbundesanwalts mitgeteilt. Zu Frage 17: Die Bundesregierung hat — insbesondere auch vor dem Hintergrund, den diesjährigen Verfassungsschutzbericht so früh wie möglich veröffentlichen zu wollen — davon absehen müssen, den Bericht im Sinne Ihrer Frage und der Erörterung im Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 29. September 1993 zu ergänzen. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf folgendes hinweisen: Die Zahlenangaben für Straf- und Ermittlungsverfahren in den einzelnen Teilen des Verfassungsschutzberichts orientieren sich seit jeher an den im Berichtsjahr festgestellten Ereignissen. Verifizierungen und Berichte über Verfahrensausgänge können schon aus Gründen des zeitlichen Ablaufs, u. U. bis zur Rechtskraft einer Verurteilung, nur in wenigen herausragenden Fällen erfolgen (s. Berichtsteil Rechtsextremismus, S. 10, 11 und 15 ff.). Für Einstellungen und andere Verfahrensabschlüsse ist dies schon aus zeitlichen Gründen bzw. aus Gründen zeitlicher Überschneidungen nicht möglich. Wollte man also alle Teile des Verfassungsschutzberichts um Hinweise im Sinne Ihrer Frage ergänzen, wäre eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in angemessener Zeit nicht zu gewährleisten. Ich bitte auch zu bedenken, daß im Vordergrund der Berichterstattung Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und nicht der Strafverfolgungsbehörden stehen. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/6151 Drucksache 12/6737 Drucksache 12/6352 Innenausschuß Drucksache 12/5100 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6934 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/6146 EG-Ausschuß Drucksache 12/6460 Drucksache 12/6461 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/6780 Nr. 2.2 Drucksache 12/7064 Nr. 1.4 Finanzausschuß Drucksache 12/6262 Nr. 3.1 Drucksache 12/6582 Nr. 3.1 Drucksache 12/6902 Nr. 2.8 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/2315 Nr. 2.5 Drucksache 12/2774 Nr. 2.8 Drucksache 12/3182 Nr. 28 Drucksache 12/3654 Nr. 2.1 Drucksache 12/4191 Nrn. 2.5, 2.6 Drucksache 12/4360 Nrn. 2.5, 2.19 Drucksache 12/4797 Nr. 3.7 Drucksache 12/5358 Nr. 11 Drucksache 12/6649 Nr. 2.2 Drucksache 12/6780 Nrn. 2.4, 2.5 Drucksache 12/6902 Nrn. 2.9-2.22 Drucksache 12/6970 Nrn. 1-9 Drucksache 12/7064 Nrn. 2.1-2.5 Ausschuß für Frauen und Jugend Drucksache 12/6902 Nr. 2.50 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/6582 Nr. 3.17 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6902 Nr. 2.56
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Julius Louven


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Lieber Herr Kollege Schreiner, ich kenne natürlich die Stellungnahme der KAB. Ich bin nicht Mitglied der KAB. Die KAB ist keine Organisation der CDU, sondern eine selbständige. Wir müssen halt zur Kenntnis nehmen, daß die KAB hier einen anderen Standpunkt vertritt als wir. Das ist nun einmal so im politischen Leben.
    Was die Belastungen angeht, bleibe ich dabei: Sie belasten allein die Wirtschaft mit zusätzlich 6,5 Milliarden DM.

    (Barbara Weiler [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht!)

    Ich sehe nicht, wie Sie den Betrag an anderer Stelle zugunsten der Wirtschaft einsparen.
    Ich war eben dabei, darzustellen, daß dies zu zusätzlichen Belastungen in der Rentenversicherung führt. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir doch die Rentenreform 1989, die wir gemeinsam beschlossen haben, nicht breiter machen wollen, was Sie jedoch tun.
    In anderen Leistungsbereichen sollen Beiträge gezahlt werden, ohne daß Leistungsansprüche entstehen. Herr Schreiner, was hat denn dies noch mit Sozialversicherung zu tun? Glauben Sie, dies sei verfassungskonform? Die Regelung, die Sie vorschlagen, ist sehr kompliziert. Eine solche Regelungswut führt dazu, daß diese Arbeitsverhältnisse zukünftig in der Illegalität stattfinden, was dann bedeutete, daß auch noch die Steuerausfälle hinzukämen.
    Ich bezweifle im übrigen auch, daß die Zahl von 4,5 Millionen richtig ist.

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Das sind Zahlen des Arbeitsministeriums! — Barbara Weiler [SPD]: Sie sind wahrscheinlich noch höher!)

    Im übrigen ist das Verhältnis der Vollzeitbeschäftigten, der normal Beschäftigten, zu den geringfügig Beschäftigten in den letzten Jahren gleichgeblieben.
    Nun will ich Ihnen auch sagen, warum ich die Zahl bezweifle.

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Seit wann läßt das Arbeitsministerium zweifelhafte Zahlen an die Öffentlichkeit?)

    — Hören Sie sich doch mal meine Meinung an! Ich bin doch hier nicht der Vertreter des Arbeitsministeriums.
    Es ist doch bei den Erhebungen so, daß ein und dieselbe Person zwölfmal im Jahr in dieser Statistik erfaßt wird. Sie könnten z. B. zwölfmal im Jahr bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt werden, und Sie würden auch zwölfmal gezählt. Im übrigen muß ich zur Berechnung der Beitragsausfälle auch darauf hinweisen, daß ja längst nicht jeder geringfügig Beschäftigte sein Minimum von 560 DM ausschöpft. Von da her relativieren sich auch Ihre Zahlen.

    (Barbara Weiler [SPD]: Das sind nicht unsere Zahlen, das sind Zahlen des BMA!)

    Wir sind der Meinung, daß es in der Tat in diesem Bereich zu Wettbewerbsverzerrungen gekommen ist. Dies darf nicht sein. Es ist in der Tat nach dieser Regelung auch Mißbrauch getrieben worden. Wir haben seit 1989 eingeführt, daß die Betriebe entsprechende Lohnunterlagen führen müssen. Wir haben 1990 die Meldepflicht eingeführt, womit nun endgültig geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht unentdeckt bleiben, und wir haben seit 1991 den Sozialversicherungsausweis. Nun haben wir den Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Meldepflicht und mit dem Sozialversicherungsausweis vorliegen. Ich denke, wir sollten vor dem Hintergrund dieses Berichts darüber diskutieren, wie wir noch weiteren bestehenden Mißbrauch beseitigen können.
    Wir sollten auch einmal darüber nachdenken, ob wir nicht eine Quotenregelung einführen können, womit wir dann an Hand einer Quote auf Basis der Lohnsumme erreichen könnten, daß Betriebe nicht aus ordentlichen Arbeitsverhältnissen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse machen. Wenn ich gewisse Gastronomieketten und das Gebäudereinigerhandwerk sehe, dann könnten wir dies hier mit einer Quote — bezogen auf die Lohnsumme — mit einem Federstrich in Ordnung bringen. Hier haben wir entsprechende Initiativen ergriffen.

    (Barbara Weiler [SPD]: Wo? Warm?)

    — Wir haben intern Initiativen ergriffen, und es wird zur Zeit noch geprüft, ob diese Quotenregelung verfassungskonform sein kann.



    Julius Louven
    Meine Damen und Herren, wir haben eigentlich, so denke ich, mit unserem 30-Punkte-Papier für mehr Beschäftigung und Wachstum den Weg in die richtige Richtung gezeigt. Zum Thema Teilzeitbeschäftigung wird sich mein Kollege Peter Keller im wesentlichen noch äußern. Ich will nur soviel dazu sagen: Auch die hier von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen sind so kompliziert, daß ich befürchte, sie führen zu nichts.
    Noch eine Klarstellung. Herr Kollege Schreiner, Sie haben eben davon gesprochen, der Arbeitsminister sehe bei der Teilzeitbeschäftigung einen Köder für die Arbeitgeber vor. Sind Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß das, was der Arbeitsminister im Einvernehmen mit der Arbeitsgruppe Arbeit und Sozialpolitik meiner Fraktion vorgeschlagen hat, ein finanzieller Anreiz sowohl für Arbeitnehmer wie für Arbeitslose wie für Unternehmer sein soll? Ich hielte eine finanzielle Förderung der Teilzeitarbeit in dieser Situation für richtig, um zu einem Schub zu kommen; denn es ist eigentlich nicht einzusehen, daß 2,4 Millionen Vollzeitarbeitnehmer in eine Teilzeitbeschäftigung wollen und wir dennoch in diesem Bereich keine Fortschritte erzielen. Deshalb plädiere ich hier für eine finanzielle Förderung. Auch hier sind wir noch in Gesprächen.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe noch zwei Minuten gut. Ich darf Sie bitten, mir diese für das nächste Mal gutzuschreiben.

    (Heiterkeit)

    Ihnen allen wünsche ich ein schönes Wochenende.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Verfahren, Herr Kollege Louven, sind hier so ungerecht: Die zwei Minuten bekommt jetzt der Peter Keller.
Ich erteile der Kollegin Andrea Lederer das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andrea Lederer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Gegenwärtig haben in allen politischen Lagern Überlegungen zur Förderung der Teilzeitarbeit Konjunktur, was auch gut ist. Unabhängig von der Ausgestaltung im einzelnen gibt es eine Übereinstimmung in der Zielsetzung, durch den Ausbau der Teilzeitarbeit den Arbeitsmarkt zu entlasten und Massenarbeitslosigkeit entgegenzuwirken.
    Zwei Millionen Menschen könnten zusätzlich in Arbeit gebracht werden, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, und damit könnte die Bundesrepublik im internationalen Vergleich der Gruppe der skandinavischen Länder näherkommen, wo heute schon jeder vierte Arbeitsplatz ein Teilzeitjob ist.
    In die Diskussion reiht sich auch der SPD-Antrag ein, der heute zur Debatte steht und den wir begrüßen. Von den Vorstellungen der Bundesregierung hebt er sich zumindest dadurch wohltuend ab, daß die derzeitige Ausgestaltung der Teilzeitarbeit nicht einfach hingenommen wird, sondern eben gerade auch Anreize zum Übergang von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung — eine neue Qualität von Teilzeitarbeitgeschaffen werden sollen.
    In vielen Punkten können wir dem Antrag zustimmen, weil damit gerade negative Seiten der bisherigen Praxis angepackt werden.
    Dennoch einige Anmerkungen zu einem für uns bestehenden Grundproblem. Die Diskussion über Teilzeitarbeit müßte viel stärker, als es auch in diesem Antrag zum Ausdruck kommt, in die facettenreiche Debatte über Arbeitszeitverkürzung gestellt werden. Sie sollte zumindest nicht vorrangig beschäftigungspolitischem Kalkül entspringen. Leider wird der Antrag aber so begründet, daß es darum gehe, „eine strikt auf zwei Jahre befristete arbeitsmarktpolitisch motivierte Sonderaktion zur Förderung des ... Übergangs von Voll- auf Teilzeitarbeit" zu schaffen.
    Besser wäre doch, wenn diese Teilzeitoffensive als Ansatzpunkt für einen Einstieg in die generelle Verkürzung der Arbeitszeit genutzt würde, in deren Mittelpunkt die Zeitsouveränität der abhängig Beschäftigten steht. Es ist für uns zu kurz gegriffen, wenn nicht gerade jetzt die prekäre Beschäftigungslage dazu genutzt wird, den Einstieg für ein Umdenken in bezug auf Lebens- und Arbeitsweise zu finden. Ich glaube, nur so wäre es möglich, in diesem Antrag auch die erwähnte gesellschafts- und gleichstellungspolitische Besserung differenzierter Arbeitszeiten zu erfassen.
    Sie hätten in diesem Antrag durchaus mit Fug und Recht auch betonen können, daß die jetzige Praxis eigentlich Teilzeitarbeit denunziert. Denn im Arbeitsleben gibt es teilzeitspezifische Diskriminierungen. Diese Arbeit hat für die übergroße Mehrheit derjenigen, die sie wahrgenommen haben, kein existenzsicherndes Einkommen, geschweige denn die Absicherung bei Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit geboten. Hierin liegt die eigentliche Crux der bisherigen Teilzeitarbeitsregelungen. Nicht Selbstbestimmung, sondern Notlage war das zentrale Motiv. Von einer so gestalteten Teilzeitarbeit sind vor allem die Frauen betroffen, aus den unterschiedlichsten Gründen.
    Deshalb müssen im Zentrum von Teilzeitarbeitsregelungen die Kompensation von Einkommensverlusten und die Sicherung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche stehen. In dieser Hinsicht werden in dem Antrag durchaus wichtige und gute Vorschläge gemacht. So soll die Teilzeitoffensive die Vereinbarkeit von Familie und Beruf — bisher der entscheidende Grund dafür, daß Teilzeitarbeit fast ausschließlich Frauensache war — für Männer und Frauen gewährleisten, vor allem durch sozialpolitisch flankierende Maßnahmen. Zu nennen ist auch das auf der arbeitsrechtlichen Ebene vorgeschlagene Recht der Rückkehr in Volizeitarbeit. Allerdings halten wir es für problematisch, daß dies für den Arbeitgeber nicht bindend formuliert ist. Auch die Überstundenregelung ist etwas halbherzig gestaltet. Wichtig und richtig ist für uns das Verbot der Benachteiligung gegenüber Vollzeitbeschäftigten, u. a. bei betrieblichen Karrieren.
    Der auch von der PDS/Linke Liste erhobenen Forderung nach Finanzierung von Arbeit statt. Arbeitslo-
    19584 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Borin, Freitag, den 29. April 1994
    Andrea Lederer
    sigkeit entsprechen im Ansatz auch die vorgeschlagene Teilzeitbeihilfe und die darin vorgesehene soziale Komponente. Leider soll diese Aktion ja nur auf zwei Jahre befristet sein. Insofern würde ich mich freuen, wenn die Prognose des Kollegen Cronenberg, eine Befristung habe noch nie geklappt, einträfe. Leider wird diese Befristung von Ihnen so vorgeschlagen und ist ein Einkommensverlust für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung für untere und mittlere Einkommensgruppen jedenfalls nicht vollständig ausgeschlossen. Deshalb ist zu befürchten, daß diese nur eingeschränkte Kompensation von Einkommensminderungen den auf Dauer gewünschten Effekt der Umverteilung von Arbeit nicht befördern wird.
    Das erwähnte VW-Beispiel funktioniert nur deshalb, weil die Beschäftigten dort die Lohneinbußen wegen des vergleichsweise hohen Einkommensniveaus bei VW gerade noch verschmerzen können. Für die Textilindustrie, den Einzelhandel und andere Bereiche wäre eine Regelung wie bei VW undenkbar. Allerdings wären gerade hier Beschäftigungseffekte dringend geboten.
    Die PDS/Linke Liste fordert zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit die Umverteilung der vorhandenen Arbeit durch radikale Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich für untere und mittlere Einkommen und spricht sich gleichzeitig für eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit aus.
    Dabei müssen folgende Prinzipien eingehalten werden: Erstens. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit muß sich nach den Bedürfnissen der Menschen, nicht nach denen der Maschinen richten. Das beinhaltet grundsätzlich die Freiwilligkeit der Betroffenen. Gleichzeitig soll die Ausgestaltung der Arbeitszeit dem Anspruch nach mehr Zeitsouveränität der Beschäftigten entsprechen.
    Zweitens. Neben einer weitgehenden Einkommenssicherung muß vor allem die sozialversicherungsrechtliche Absicherung dringend garantiert werden. Die Ansprüche auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung und vor allem auf spätere Renten dürfen durch die Reduzierung der Arbeitszeit nicht gemindert werden, weil damit unabsehbare Spätfolgen, z. B. die Altersarmut von Frauen, weiter programmiert werden.
    Drittens. Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte dürfen nicht eingeschränkt werden, sondern müssen erhalten bleiben. Soziale Rahmenbedingungen wie flächendeckende Kinderbetreuungseinrichtungen und ausreichende Pflege sind unverzichtbar, gerade um flexible Arbeitszeitmodelle im Sinne der Gleichstellung von Frau und Mann zu nutzen.
    Ein letztes Wort zum Thema Beseitigung des Mißbrauchs der Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung. Wir sind der Auffassung: Eigentlich muß jede Stunde Arbeit sozialversichert sein.
    Der Vorschlag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb werden wir ihn unterstützen.