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    Plenarprotokoll 12/226 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 226. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. April 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 15: a) — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes (Drucksache 12/6908) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Elektrizitätswirtschaft und zur Einführung einer Energiesteuer (Drucksachen 12/6382, 12/7448, 12/7449) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Robert Antretter, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicherung der Zukunft der ostdeutschen Braunkohle zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Programm Energiesparen/ erneuerbare Energien zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf), Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Jetzige Sicherung der langfristigen umweltgerechten Nutzung der heimischen Steinkohle (Drucksachen 12/5251, 12/5252, 12/5253, 12/7448) Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 19545 D Volker Jung (Düsseldorf) SPD 19547 D Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 19549C, 19554 B Siegmar Mosdorf SPD 19550 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19552D, 19572A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 19554 C Norbert Formanski SPD 19555 C Hans Berger SPD 19556 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 19557B Dr, Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 19558A Peter W. Reuschenbach SPD 19558 B Holger Bartsch SPD 19558 B Heinrich Seesing CDU/CSU 19559 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 19561A, 19565 B Hans Georg Wagner SPD 19562A Hans Berger SPD 19562 D Hans Georg Wagner SPD 19564 D Dietmar Schütz SPD 19565 C Ernst Hinsken CDU/CSU 19565 C Johannes Nitsch CDU/CSU 19567 C Reinhold Kopp, Minister des Saarlandes 19568B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . 19568C Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 19569 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 19570B Dietmar Schütz SPD 19570D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 19572 C Dietrich Austermann CDU/CSU (zur GO) 19573 B Dr. Hermann Scheer SPD (zur GO) . . . 19574 B Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg . 19564D Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung des Mißbrauchs der Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung (Drucksache 12/ 7108) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Gerd Andres, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Offensive für mehr Teilzeitarbeit (Drucksache 12/ 7107) Ottmar Schreiner SPD 19576B Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 19578B Ottmar Schreiner SPD . . . 19580B, 19582 A Julius Louven CDU/CSU 19581 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 19583B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19584 C Barbara Weiler SPD 19585 B Peter Keller CDU/CSU 19586 D Barbara Weiler SPD . . . . 19588C, 19591 C Ursula Schmidt (Aachen) SPD 19589 C Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA . 19591A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hans Modrow, Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Beseitigung der Behinderung und Diskriminierung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Europawahl (Drucksache 12/7384) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an der Europawahl in Deutschland (Drucksache 12/7420) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksachen 12/6621, 12/6733, 12/6744, 12/7405) Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 19592D Dieter Schloten SPD 19594 B Wolfgang Lüder F.D.P. 19596A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19596 D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 19597 A Barbara Weiler SPD 19597 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . 19598A Nächste Sitzung 19598 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19599* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Holger Bartsch (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes (Tagesordnungspunkt 15) 19600* B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu den Zusatztagesordnungspunkten 4, 5 und 6 (Antrag: Beseitigung der Behinderung und Diskriminierung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Europawahl; Antrag: Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an der Europawahl in Deutschland; Beschlußempfehlung zu dem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 III Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19600' D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 19601B Anlage 4 Aufnahme der zugesagten Angaben über Ermittlungsverfahren im Bereich Spionageabwehr in den Verfassungsschutzbericht 1993 MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/7356 — Wolfgang Lüder F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 19603* A Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 19603* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 19545 226. Sitzung Bonn, den 29. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 3 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 29. 4. 94 Antretter, Robert SPD 29. 4. 94* Bachmeier, Hermann SPD 29. 4. 94 Barbe, Angelika SPD 29. 4. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 29. 4. 94 Beckmann, Klaus F.D.P. 29. 4. 94 Bläss, Petra PDS/Linke 29. 4. 94 Liste Bock, Thea SPD 29. 4. 94 Bohl, Friedrich CDU/CSU 29. 4. 94 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 29. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 29. 4. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 29. 4. 94 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 29. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 29. 4. 94 Herta Duve, Freimut SPD 29. 4. 94 Ehrbahr, Udo CDU/CSU 29. 4. 94 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 29. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 29. 4. 94* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 29. 4. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 29. 4. 94 Klaus Dr. Fuchs, Ruth PDS/Linke 29. 4. 94 Liste Fuchs (Verl), Katrin SPD 29. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 29. 4. 94 Dr. von Geldern, CDU/CSU 29. 4. 94 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 29. 4. 94 Johannes Gleicke, Iris SPD 29. 4. 94 Glos, Michael CDU/CSU 29. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 29. 4. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 29. 4. 94 Günther (Plauen), F.D.P. 29. 4. 94 Joachim Haack (Extertal), Karl SPD 29. 4. 94 Hermann Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 29. 4. 94 Frhr. von Hammerstein, CDU/CSU 29. 4. 94 Carl-Detlev Henn, Bernd PDS/Linke 29. 4. 94 Liste Heyenn, Günther SPD 29. 4. 94 Dr. Holtz, Uwe SPD 29. 4. 94* Junghanns, Ulrich CDU/CSU 29. 4. 94 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 29. 4. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 29. 4. 94 Koltzsch, Rolf SPD 29. 4. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 29. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 29. 4. 94 Kubatschka, Horst SPD 29. 4. 94 von Larcher, Detlev SPD 29. 4. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leidinger, Robert SPD 29. 4. 94 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 29. 4. 94 Elke Leutheusser- F.D.P. 29. 4. 94 Schnarrenberger, Sabine Löwisch, Siegrun CDU/CSU 29. 4. 94 Marten, Günter CDU/CSU 29. 4. 94 Mascher, Ulrike SPD 29. 4. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 29. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 29. 4. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 29. 4. 94 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 29. 4. 94 Dr. Möller, Franz CDU/CSU 29. 4. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 29. 4. 94 Mosdorf, Siegmar SPD 29. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 29. 4. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 29. 4. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 29. 4. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 29. 4. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 29. 4. 94 Oostergetelo, Jan SPD 29. 4. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 29. 4. 94 Hans-Joachim Painter, Johann F.D.P. 29. 4. 94 Dr. Penner, Wilfried SPD 29. 4. 94 Petzold, Ulrich CDU/CSU 29. 4. 94 Dr. Pfaff, Martin SPD 29. 4. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 29. 4. 94 Philipp, Ingeborg PDS/Linke 29. 4. 94 Liste Priebus, Rosemarie CDU/CSU 29. 4. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 29. 4. 94 Susanne Reddemann, Gerhard CDU/CSU 29. 4. 94 * Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 29. 4. 94 Cornelia Schmidt (Salzgitter), SPD 29. 4. 94 Wilhelm Dr. Schneider CDU/CSU 29. 4. 94 (Nürnberg), Oscar Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 29. 4. 94 Graf von Schönburg- CDU/CSU 29. 4. 94 Glauchau, Joachim Schröter, Gisela SPD 29. 4. 94 Schröter, Karl-Heinz SPD 29. 4. 94 Schuster, Hans F.D.P. 29. 4. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 29. 4. 94 Christian Dr. Seifert, Ilja PDS/Linke 29. 4. 94 Liste Sielaff, Horst SPD 29. 4. 94 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 29. 4. 94 Sigrid Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 29. 4. 94 Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 29. 4. 94 Wolfgang Stiegler, Ludwig SPD 29. 4. 94 Stübgen, Michael CDU/CSU 29. 4. 94 Tappe, Joachim SPD 29. 4. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 29. 4. 94 Cornelia Toetemeyer, SPD 29.4.94 Hans-Günther Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 29. 4. 94 Voigt (Frankfurt), Karsten SPD 29. 4. 94 D. Vosen, Josef SPD 29. 4. 94 Walz, Ingrid F.D.P. 29. 4. 94 Dr. Warncke, Jürgen CDU/CSU 29. 4. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 29. 4. 94 Weisheit, Matthias SPD 29. 4. 94 Wester, Hildegard SPD 29. 4. 94 Westrich, Lydia SPD 29. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 29. 4. 94 Wieczorek-Zeul, SPD 29.4.94 Heidemarie Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 29. 4. 94 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 29. 4. 94 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 29. 4. 94 Zurheide, Burkhard F.D.P. 29. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Holger Bartsch (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes ('Tagesordnungspunkt 15) Ich möchte mein Abstimmungsverhalten in der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes (Drucksache 12/6908) aus ostdeutscher Sicht nachfolgend in zwei Punkten erklären: 1. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf meiner Fraktion (eingebracht auf Drucksache 12/6382) setzt die Bundesregierung zur Sicherung der Steinkohleverstromung, die auch ich und meine ostdeutschen Fraktionskollegen wollen, weiterhin auf den Kohlepfennig. Dieser soll nun ab dem Jahr 1996 auch - wenn auch gemindert - in den neuen Bundesländern erhoben werden, was im Vorfeld der Beratung dieses Gesetzes zu erheblichen Diskussionen in der Wirtschaft und in der Bevölkerung der neuen Bundesländer geführt hat. Die sich aus der Übertragung des Kohlepfennigs auf die neuen Bundesländer ergebenden Strompreisanhebungen werden angesichts der ohnehin schon über dem westdeutschen Niveau liegenden Strompreise eine zusätzliche Belastung für den Standort Ostdeutschland nach sich ziehen, und die dazu vorgesehene Revisionsklausel stellt eigentlich nur eine Einladung an die EVUs dar, den Strompreis so schnell wie möglich anzuheben. 2. Im Gegensatz zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht der Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion die Finanzierung aus dem Aufkommen einer allgemeinen Energiesteuer vor. Diese soll weiterhin eingesetzt werden - zur Sicherung der Braunkohlegewinnung und -verwendung in den ostdeutschen Revieren durch öffentliche Finanzierung der Altlasten sowie durch Zuschüsse zum Bau von Heizkraftwerken, die mit Braunkohle oder Braunkohleprodukten aus den ostdeutschen Revieren zu betreiben sind; - zur Unterstützung von Investitionen im Rahmen eines Programms zur Energieeinsparung und zur Entwicklung erneuerbarer Energiequellen (siehe Drucksache 12/6382, I). D. h., mit unserem Gesetzesentwurf wird auch die ostdeutsche Braunkohle in ihrem weiteren Bestand gesichert, indem wir erstens die Finanzierung der Altlastensanierung nach 1997 absichern, wofür die Bundesregierung bis heute noch kein klares Finanzierungskonzept hat, und ihr zweitens durch die Förderung moderner Technologien auch ihre zukünftige Wettbewerbsfähigkeit absichern helfen. Aus den genannten Gründen stellt sich für mich und viele meiner ostdeutschen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Fraktion der Gesetzesentwurf der SPD als die auch und gerade für Ostdeutschland bessere und gerechtere Lösung dar, weshalb wir den Gesetzesentwurf der Bundesregierung ablehnen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu den Zusatztagesordnungspunkten 4, 5 und 6 (Antrag: Beseitigung der Behinderung und Diskriminierung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Europawahl; Antrag: Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern an der Europawahl in Deutschland: Beschlußempfehlung zu dem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes) Konrad Weiß (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Europäische Union wird nur dann lebensfähig sein, wenn sie all ihren Bürgerinnen und Bürgern, ungeachtet dessen, zu welchem Mitgliedland sie gehören, gleiche Möglichkeiten der politischen Partizipation bietet und die Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte gewährleistet. Demokratie muß erarbeitet werden, sie ergibt sich nicht im Selbstlauf, erst recht nicht in einer so komplizierten Gemeinschaft sehr unterschiedlicher Nationalstaaten, wie es die Europäische Union ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 19601 Es ist daher zu bedauern, daß die Bundesregierung nur höchst ungenügende Voraussetzungen dafür geschaffen hat, daß alle in Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament wahrnehmen können. Es ist zu fürchten, daß auf Grund der Verwirrung über das Wahlrecht, wie sie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 1994 beklagt wird, viele Unionsbürger ihr Wahlrecht in Deutschland nicht wahrnehmen können. Die Bundesregierung ist frühzeitig auf diese Gefahr hingewiesen worden. Der Deutsche Städtetag hat bereits Anfang Februar auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, jeden wahlberechtigten Unionsbürger durch ein persönliches Anschreiben über sein Wahlrecht in Deutschland und die erforderlichen Formalien zu informieren. Ferner hatte der Deutsche Städtetag gefordert, frühzeitig und ausreichend fremdsprachige Informationsschriften zur Verfügung zu stellen. In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 7. Februar 1994 hat die Bundesregierung ausgeführt, daß es enge Kontakte mit den EU-Botschaften in Bonn gebe mit dem Ziel, die in Deutschland lebenden Unionsbürger umfassend über ihr Wahlrecht zu informieren. Offenbar, dies ist jedenfalls der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu entnehmen, hat die Bundesregierung jedoch zu keinem Zeitpunkt ernsthaft erwogen, die in Deutschland lebenden Unionsbürger individuell anzusprechen und zu benachrichtigen. Dies verstößt eklatant gegen die politischen Verpflichtungen, die der Bundesrepublik als Mitgliedstaat der Europäischen Union zugewachsen sind. Die umfassende und persönliche Information in der jeweiligen Landessprache hätte eine Geste der Gastfreundschaft sein können, die den bei uns lebenden Europäern gezeigt hätte, daß sie uns willkommen und geachtet sind. Durch die peinliche Untätigkeit der Bundesregierung ist jedoch der Eindruck entstanden, daß ihr die nicht deutschen Unionsbürger gleichgültig sind. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt nachdrücklich das Begehren der SPD, die Anmeldefrist zu verlängern, und fordert zugleich die Bundesregierung auf, die verbleibende Zeit intensiv zu nutzen, um noch möglichst vielen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zu ermöglichen, von ihrem Wahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen. Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Bundesregierung begrüßt ebenso wie die Fraktionen dieses hohen Hauses, daß bei der Europawahl am 12. Juni erstmals auch die bei uns lebenden Staatsangehörigen aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt sind. Die Bundesregierung sieht in der vom Maastrichter Vertragswerk im Zusammenhang mit der Gründung der Europäischen Union geschaffenen Unionsbürgerschaft einen bedeutsamen Integrationsfortschritt. In der Unionsbürgerschaft kommen zwei weitere wesentliche Elemente dieser Europäischen Union zum Ausdruck: einmal das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen Grundrechtsstandard für ihre Bürger, zum anderen das Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie in den Mitgliedstaaten und im Aufbau der Europäischen Union. Mit der Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments sowie der Einführung des Wahlrechts zu diesem Parlament für Unionsbürger in ihrem jeweiligen Aufenthaltsstaat hat dieses demokratische Element eine beträchtliche Verstärkung erfahren. Das bedeutet: Die Möglichkeit, daß die hier lebenden Unionsbürger aus den übrigen Mitgliedstaaten an der Wahl der 99 Europaparlamentarier aus dem wiedervereinigten Deutschland teilnehmen können, ist ein bedeutsamer Fortschritt. Ebenso wichtig bleibt aber die Aufgabe, Schritt für Schritt zu einer die Grenzen der Mitgliedstaaten überschreitenden politischen Willensbildung mit europäischen Parteistrukturen und einem die Grenzen überschreitenden Meinungsaustausch zu kommen. Der Maastrichter Vertrag hat den Unionsbürgern für die Teilnahme an der Wahl des Europäischen Parlaments die freie Entscheidung überlassen, ob sie an der Direktwahl in ihrem Herkunftsstaat oder in ihrem Aufenthaltsstaat teilnehmen wollen. Wir haben diese freie Entscheidung der Unionsbürger zu respektieren. Wir sollten deshalb auch nicht den Eindruck erwecken, der bei uns lebende Franzose oder Grieche sei ein schlechter Europäer, wenn er an der bevorstehenden Direktwahl nicht bei uns, sondern in seinem Heimatland teilnimmt. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Bundesregierung ist an einer möglichst hohen Wahlbeteiligung unserer deutschen und der übrigen Unionsbürger bei der Wahl des Europäischen Parlaments gelegen. Wo ein Unionsbürger seine Stimme abgibt, ist demgegenüber nebensächlich. Selbstverständlich ist uns dabei daran gelegen, daß die hier lebenden Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten — wenn sie dies wollen — bei uns mitwählen können. Bei etwa 1,5 Millionen im Bundesgebiet lebenden Unionsbürgern aus anderen Mitgliedstaaten dürfte es sich um rund 1,2 Millionen Wahlberechtigte handeln. Inwieweit sich dieser Personenkreis bei uns in die Wählerverzeichnisse eintragen läßt, kann derzeit noch nicht zuverlässig übersehen werden. Es gibt dazu sehr unterschiedliche Erkenntnisse. Während beispielsweise aus München von der Presse erst eine äußerst geringe Antragszahl berichtet wird, hören wir z. B. aus Wolfsburg deutlich höhere Zahlen. Die Bundesregierung hat beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die hier lebenden Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten über ihr Wahlrecht und die erforderlichen Schritte zur Wahlteilnahme zu unterrichten. Gerade im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit gilt aber, daß amtliche Bekanntmachungen und regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit nur einen Basiseffekt haben können. Der Bundeswahlleiter sowie die Kreis- und Stadtwahlleiter haben die hier lebenden Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten durch amtliche Be- 19602* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 kanntmachungen in überregionalen und regionalen Tages- und Wochenzeitungen auf die Voraussetzungen und Modalitäten ihrer Wahlteilnahme, d. h. insbesondere die Notwendigkeit der Antragstellung bis zum 9. Mai dieses Jahres, hingewiesen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit meinem Hause ein Faltblatt herausgegeben, in dem in Deutsch sowie in den anderen acht Amtssprachen der Europäischen Union die Unionsbürger über ihr Wahlrecht und die dazu erforderlichen Schritte informiert werden. Dieses Faltblatt ist in einer Auflage von 1,2 Millionen Exemplaren Ende März/Anfang April den Kreis- und Stadtwahlleitern und den Gemeinden zur Verfügung gestellt worden. In einigen Bundesländern, so z. B. Hamburg und Schleswig-Holstein sowie teilweise in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wird dieses Faltblatt den Unionsbürgern aus den anderen Mitgliedstaaten individuell zugeleitet. Über die Botschaften der Mitgliedstaaten ist das Faltblatt an die hiesigen Ausländervereine weitergegeben worden. Auch die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung verteilt das Faltblatt anläßlich verschiedener Aktionstage zur Europawahl und stellt es sozialen Einrichtungen, die Ausländer betreuen, zur Verfügung. Der Bundeswahlleiter sowie die Landeswahlleiter nutzen seit langem ihre Medienkontakte und haben auf Pressekonferenzen und mit Presseinformationen über das Wahlrecht für die hier lebenden Unionsbürger informiert und dabei insbesondere auf die Antragsfrist vom 9. Mai dieses Jahres hingewiesen. Besonders hervorheben möchte ich die Aktivitäten der Kommunalen Spitzenverbände. Diese haben ihren Mitgliedern vorgeschlagen, die im jeweiligen Gemeindegebiet lebenden Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten mit einer Postkarte auf ihr Wahlrecht und die Voraussetzungen dafür hinzuweisen. Soweit mir bekannt ist, haben insbesondere mehrere Großstädte — Hamburg, Berlin, Stuttgart — die vom Deutschen Städtetag zur Verfügung gestellten Postkarten, teils in Verbindung mit dem erwähnten Faltblatt, versandt. Auch für sprachunkundige Unionsbürger wurde Vorsorge getroffen. Mein Haus hat das den Antrag erläuternde Merkblatt in die Sprachen der übrigen Mitgliedstaaten übersetzen lassen und den Innenministerien der Länder zur Weiterleitung an die Gemeinden zur Verfügung gestellt. Einige Botschaften haben darüber hinaus das Antragsformular übersetzt; diese Übersetzungen sind ebenfalls zur Verteilung in den Gemeinden an alle Landesinnenministerien weitergeleitet worden. Nicht zuletzt möchte ich auf die Aktion „Wählen gehen" hinweisen, die als gemeinsame Initiative des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und der Vertretung der EG-Kommission in Deutschland seit Wochen Öffentlichkeitsarbeit für die Direktwahl betreibt und dabei auch die hier lebenden Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten über ihr Wahlrecht unterrichtet. Insgesamt ist damit eine umfassende Information der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten über ihr Wahlrecht gewährleistet. So ist beispielsweise in der französischen Presse die deutsche Öffentlichkeitsarbeit lobend hervorgehoben worden. Lassen Sie mich abschließend noch einige Worte zum Erfordernis des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und den Vorschlag, diese Antragsfrist vom 9. auf den 20. Mai zu verlängern, sagen: Daß die hier lebenden Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis bei uns eingetragen werden, hat seinen guten Sinn und gilt ebenso in allen übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Nur so kann eine der Wahlrechtsgleichheit widersprechende Doppelwahl bei der Durchführung der Direktwahl zum Europäischen Parlament vermieden werden. Die Frist des 9. Mai ist gewählt worden, um bei etwa erforderlichen Rückfragen im Herkunftsstaat zu der Wahlberechtigung des betreffenden Unionsbürgers noch rechtzeitig vor der Wahl eine Antwort zu erhalten. Sie orientiert sich an dem Stichtag, der für die Eintragung der deutschen Wahlberechtigten in die örtlichen Wählerverzeichnisse maßgeblich ist. Von diesem Zeitpunkt an laufen die weiteren Wahlvorbereitungen, wie z. B. schriftliche Benachrichtigung der Wahlberechtigten, Erteilung von Wahlscheinen, Übersendung von Briefwahlunterlagen usf. für Deutsche und andere Unionsbürger identisch. Von einer verfahrensmäßigen „Diskriminierung" der Unionsbürger aus den anderen Mitgliedstaaten kann daher keine Rede sein. Das Bundesinnenministerium ist bereit, die vorgeschlagene Verlängerung der Antragsfrist um elf Tage kurzfristig zu prüfen. Ich bitte aber um Verständnis dafür, daß daraus keine Zusage einer Verlängerung abgeleitet werden kann. Wir werden uns kurzfristig mit den Innenministerien der Länder und den Landeswahlleitern sowie vor allem mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung setzen, weil es auch auf die praktischen Auswirkungen vor Ort ankommt. Im übrigen ist die am 9. Mai ablaufende Frist in Abstimmung mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden festgelegt worden. Sie muß auch im Zusammenhang mit den Wahlvorbereitungen in den übrigen Mitgliedstaaten gesehen werden, die aus der Bundesrepublik Deutschland eingehenden Mitteilungen über die Eintragung im Wählerverzeichnis nur berücksichtigen können, wenn diese nicht erst kurz vor dem 12. Juni eingehen. Im Vergleich mit den übrigen Mitgliedstaaten liegt die deutsche Frist bereits jetzt vergleichsweise spät. In nahezu allen anderen Mitgliedstaaten sind die Wählerverzeichnisse auch für die Unionsbürger bereits abgeschlossen. Es muß der zur Verhinderung von Doppelwahlbeteiligungen zwingend notwendige Informationsaustausch mit den übrigen Mitgliedstaaten sichergestellt bleiben. Ebenso müssen noch Mitteilungen über Eintragungen in die Wählerverzeichnisse der anderen Mitgliedstaaten sowie Auskünfte über die Wahlberechtigung eines hier lebenden Unionsbürgers aus seinem Herkunftsstaat hier berücksichtigt werden können. Wir sind also in der Frage einer Fristverlängerung keineswegs frei, werden diese Frage aber sehr schnell sorgfältig prüfen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. April 1994 19603* Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Lüder (F.D.P.) (Drucksache 12/7356 Fragen 16 und 17): Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Verfassungsschutzbericht 1993, Berichtsteil Spionageabwehr, Nr. 7 „Festnahme und Verurteilung" dazu machen, wie viele der vom Generalbundesanwalt eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Jahr 1993 bzw. bis zum Jahr 1993 eingestellt worden sind oder mit Freispruch geendet haben? Warum hat die Bundesregierung ihre vom Bundesministerium des Innern in der 76. Sitzung des Innenausschusses am 29. September 1993 gegebene Zusage, derartige Angaben in den Verfassungsschutzbericht 1993 aufzunehmen (Protokoll des Innenausschusses, Seiten 76/21 und 23), nicht eingehalten? Zu Frage 16: Die Frage ist auch Gegenstand der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Stand der Ermittlungsverfahren und Verurteilungen von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das MfS und von anderen politischen Straftaten in der ehemaligen DDR — BT-Drs. 12/ 6813 —. Die Länder und der Generalbundesanwalt sind dazu angeschrieben worden. Die von Ihnen zu Verfahren wegen Landesverrats und Gefährdung der äußeren Sicherheit erbetenen Zahlen werde ich Ihnen nach Eingang der Antworten übermitteln. Das wird wegen der Beteiligung der Länder noch einige Zeit dauern. Eine Übermittlung der Zahlen allein aus den Verfahren des Generalbundesanwalts erscheint nicht zweckmäßig. Der Generalbundesanwalt hat einen Großteil der Verfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gemäß § 142a Abs. 2 Nr. 1 a GVG an die Länder abgegeben. Das führt zu einer Verzahnung der vom Generalbundesanwalt einerseits und von den Ländern andererseits erbetenen Angaben; ihre Oberprüfung wäre bei einer vorgezogenen Beantwortung nicht möglich. Das hat Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit Schreiben vom 22. März 1994 auch der Abgeordneten Frau Köppe auf ihre Bitte um eine vorgezogene Unterrichtung über die Zahlen aus den Verfahren des Generalbundesanwalts mitgeteilt. Zu Frage 17: Die Bundesregierung hat — insbesondere auch vor dem Hintergrund, den diesjährigen Verfassungsschutzbericht so früh wie möglich veröffentlichen zu wollen — davon absehen müssen, den Bericht im Sinne Ihrer Frage und der Erörterung im Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 29. September 1993 zu ergänzen. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf folgendes hinweisen: Die Zahlenangaben für Straf- und Ermittlungsverfahren in den einzelnen Teilen des Verfassungsschutzberichts orientieren sich seit jeher an den im Berichtsjahr festgestellten Ereignissen. Verifizierungen und Berichte über Verfahrensausgänge können schon aus Gründen des zeitlichen Ablaufs, u. U. bis zur Rechtskraft einer Verurteilung, nur in wenigen herausragenden Fällen erfolgen (s. Berichtsteil Rechtsextremismus, S. 10, 11 und 15 ff.). Für Einstellungen und andere Verfahrensabschlüsse ist dies schon aus zeitlichen Gründen bzw. aus Gründen zeitlicher Überschneidungen nicht möglich. Wollte man also alle Teile des Verfassungsschutzberichts um Hinweise im Sinne Ihrer Frage ergänzen, wäre eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in angemessener Zeit nicht zu gewährleisten. Ich bitte auch zu bedenken, daß im Vordergrund der Berichterstattung Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und nicht der Strafverfolgungsbehörden stehen. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/6151 Drucksache 12/6737 Drucksache 12/6352 Innenausschuß Drucksache 12/5100 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6934 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/6146 EG-Ausschuß Drucksache 12/6460 Drucksache 12/6461 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/6780 Nr. 2.2 Drucksache 12/7064 Nr. 1.4 Finanzausschuß Drucksache 12/6262 Nr. 3.1 Drucksache 12/6582 Nr. 3.1 Drucksache 12/6902 Nr. 2.8 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/2315 Nr. 2.5 Drucksache 12/2774 Nr. 2.8 Drucksache 12/3182 Nr. 28 Drucksache 12/3654 Nr. 2.1 Drucksache 12/4191 Nrn. 2.5, 2.6 Drucksache 12/4360 Nrn. 2.5, 2.19 Drucksache 12/4797 Nr. 3.7 Drucksache 12/5358 Nr. 11 Drucksache 12/6649 Nr. 2.2 Drucksache 12/6780 Nrn. 2.4, 2.5 Drucksache 12/6902 Nrn. 2.9-2.22 Drucksache 12/6970 Nrn. 1-9 Drucksache 12/7064 Nrn. 2.1-2.5 Ausschuß für Frauen und Jugend Drucksache 12/6902 Nr. 2.50 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/6582 Nr. 3.17 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/6902 Nr. 2.56
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nein, ich glaube nicht, daß das ein entscheidender Punkt der Energieproduktivität ist.

    (Zuruf von der SPD: Aber Holz!)

    — Ich habe Ihnen gesagt, daß das für mich wahrlich nicht der Stein der Weisen und der Schlüssel zur Lösung des Problems ist.
    Aber Sie glauben, auf dem Gebiet der regenerativen Energien eine Patentantwort zu finden; und Sie glauben nicht, daß sich das aus sehr vielen kleinen Mosaiksteinen zusammensetzt, bei denen sich dann zeigen wird, daß der eine wichtiger und der zweite hilfreicher als der dritte ist. Wir werden es dann sehen.
    Bei der Kraft-Wärme-Kopplung ist das Thema nicht die Produktivität; es entsteht dabei die Frage der Kosten. Die Kosten bei der Kraft-Wärme-Kopplung sind, wie wir wissen, sehr hoch.
    Meine Damen und Herren, wie man sich gegen zusätzliche Sicherheitsziele bei Kernkraftwerken wenden kann, um die wir uns bemühen, ist mir gänzlich unverständlich vor dem Hintergrund von Kernkraftwerken in Osteuropa, deren Gefahren wir alle sehen und die wir gern beseitigt haben möchten.
    Das Stichwort „inhärente Sicherheit" ist sehr wohl von Bedeutung, Herr Jung. Hier einfach zu sagen, das sei weder quantitativ noch qualitativ ausreichend,



    Dr. Otto Graf Lambsdorff
    halte ich zumindest für ein vorschnelles und für ein wahrscheinlich falsches Urteil.
    So wichtig diese energiepolitischen Maßnahmen sind, die wir heute beschließen, so wenig verändern sie langfristig den energiepolitischen Raum, in dem wir uns in Deutschland bewegen. Sie können allenfalls mittelfristige Perspektiven bieten.
    Die Konjunkturforschungsinstitute haben in ihrem Frühjahrsgutachten gesagt:
    ... Öffnung der Märkte in großen Bereichen der Wirtschaft, die nicht unmittelbar der internationalen Konkurrenz ausgesetzt sind.
    Sie haben dann zur Energiewirtschaft weiter gesagt:
    So ist es nicht hinzunehmen, daß Unternehmen in der Energieversorgung unter Einsatz monopolistischer Gewinne in andere Märkte vordringen, statt die Preise für das Angebot von Energie zu senken.
    Dazu kann ich nur sagen: Das ist richtig. Ich hoffe, daß auch Sie das richtig finden.
    Wir wollen den Wettbewerb in allen wirtschaftlichen Bereichen; wir wollen ihn auch im Energiesektor.
    Die deutsche Volkswirtschaft leistet sich zusätzliche Energiekosten in Höhe von 25 Milliarden DM, die durch einen staatlich verordneten Ordnungsrahmen möglich geworden sind. Da sagen Sie, Herr Jung: Wir reden hier nicht über den Standort Deutschland. — Sie reden über Energiepolitik und tun so, als hätte das eine mit dem anderen nichts zu tun. Das ist eine merkwürdige Betrachtungsweise.

    (Widerspruch bei der SPD)

    Demarkations- und Konzessionsverträge sin d die Instrumente einer Abschottungspolitik, die den westdeutschen Energieversorgungsunternehmen ordentliche Vorteile gebracht haben. Aber den Wettbewerb haben sie verhindert, und dem Verbraucher sind sie, wenn er genau hinsieht, eine Last. Das muß irgendwann, und zwar möglichst bald, beendet werden. Deswegen unterstützt die F.D.P. die Absicht des Bundeswirtschaftsministers, ein neues Energiewirtschaftsgesetz und eine Neuregelung des Energiekartellrechts vorzulegen. Das ist ein wichtiges Signal für Deregulierung und für einen effektiven Wettbewerb. Dabei stehen die Reduzierung der staatlichen Aufsicht, der Leitungsbau und die Durchleitung im Vordergrund.
    Zusätzlicher Wettbewerb auf den Energiemärkten wird durch Druck auf Kosten und Margen den Kunden zugute kommen. Der Stromkostennachteil der deutschen Industrieunternehmen gegenüber den französischen Unternehmen — um nur ein Beispiel zu nennen — beläuft sich auf jährlich rund 12 Milliarden DM. Das hat mit dem Standort, Herr Jung, offensichtlich gar nichts zu tun; das scheint für Investitionen völlig unerheblich zu sein. Das ist eine merkwürdige wirtschaftliche Betrachtungsweise.
    Die zunehmende Bedeutung eines weltweiten Wettbewerbs und die Herausforderungen des EU-Binnenmarktes erfordern eine Verbesserung dieser
    Standortbedingungen. Deswegen befürworten wir, das möglichst im Gleichklang mit unseren europäischen Partnern anzustreben.
    Aber Wettbewerb in der Energiepolitik heißt auch Wettbewerb der verfügbaren Energieträger untereinander. Dafür ist deren Chancengleichheit Voraussetzung. Einseitige Bevorteilung eines Energieträgers führt zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen. Wir sind heute noch bereit, die Sonderlasten für die deutsche Steinkohle zu tragen. Aber wir wissen doch wohl auch, daß sie eher sozialpolitisch und weniger wirtschaftspolitisch begründet sind und daß bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag so nicht fortgefahren werden kann.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Die Zeiten sind vorbei, wo der Staat ohne Auflagen Milliarden zur Stützung der Steinkohle ausgeben konnte. Noch einmal: Vor dem Hintergrund der hinzutretenden Primärenergiereserve Braunkohle ist die alte Politik so nicht mehr fortführbar, und sie ist auch nicht mehr gerecht.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Wir werden über ein neues Finanzierungsinstrument sprechen müssen. Sicher wissen wir alle, daß die sauberste Lösung wäre, das über den Bundeshaushalt zu finanzieren. Das haben wir schon 1974 oder 1975 gewußt, als wir den Kohlepfennig eingeführt haben und das nicht anders finanzieren konnten. Damals gab es einen sozialdemokratischen Finanzminister, der uns genau dasselbe sagte wie jetzt der Finanzminister Waigel: Die Kasse dafür habe ich nicht; versucht einen anderen Weg zu gehen. — Genauso war es doch.
    Meine Damen und Herren, Energiepolitik ist immer auch eine internationale Angelegenheit. Aber bei SPD und GRÜNEN ähnelt die energiepolitische Debatte nun wirklich einer Provinzschauveranstaltung. Wenn ich einen Sektor finde, bei dem die Sozialdemokraten sich von früheren Positionen weit entfernt und in Richtung Rot-Grün entwickelt haben, dann ist die Energiepolitik das markanteste Zeichen. Hier kann man Sozialdemokraten und GRÜNE in weiten Bereichen überhaupt nicht mehr unterscheiden.
    Ein Blick über unsere Grenzen scheint bei Ihnen nicht erlaubt zu sein. Auch Sie, Herr Jung, haben nur so getan, als lebten wir energiepolitisch mit festen Wänden um uns herum und von außen gäbe es keinen Wettbewerb und keine Probleme.
    Das war ja auch der Grund, warum schließlich die Versuche der Energiekonsensgespräche gescheitert sind. Sie nehmen die zunehmende Bedeutung des weltweiten Wettbewerbs und die Herausforderungen des Binnenmarktes eben nur unzureichend zur Kenntnis.
    Zwei Dinge stehen dabei im Vordergrund: erstens die Energiesicherung der Weltbevölkerung. Wir sind doch nicht allein auf dieser Welt, obwohl Sie manchmal so tun, wenn man hier zuhört. Diese Energiesicherung ist die Grundlage für die wirtschaftliche Prosperität der Entwicklungsländer, insbesondere in



    Dr. Otto Graf Lambsdorff
    Asien und Afrika, von der wir letztlich, wenn es funktioniert, auch wieder einen Vorteil haben.

    (Norbert Formanski [SPD]: Deswegen wollen wir die Kohle ja sichern!)

    — Zur Kohle werde ich Ihnen gleich etwas sagen. Im Jahre 2005 wird die Weltbevölkerung von heute 6 auf 8 Milliarden Menschen angewachsen sein. China braucht heute bei einer Bevölkerung von 1,2 Milliarden Menschen soviel Energie wie die Vereinigten Staaten bei einer Bevölkerung von 250 Millionen. Wenn man sich einmal vorstellt, der Zivilisationsgrad Chinas würde auf unser Niveau steigen — ich denke gar nicht an das Niveau der Energieverschwendung in den USA —, dann müssen wir feststellen, daß riesige energie- und umweltpolitische Probleme entstünden. Der Hauptenergieträger in China ist die Kohle.
    Sie erzählen uns hier dauernd etwas davon, wir müßten auf die CO2-Belastung reagieren, und sagen dann im gleichen Atemzug, Kernenergie lehnten Sie ab. Die Diskussion darüber in der SPD wird abgebrochen. Sie ist nicht zwischen Ihnen und uns abgebrochen worden, sondern sie ist in Ihrer eigenen Partei zusammengebrochen, weil Sie sich mit Herrn Schröder nicht einigen konnten.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Wer die drohende Klimaveränderung durch die Anreicherung von Treibhausgasen in der Atmosphäre ernst nimmt — wir tun das —, der muß darauf reagieren, meine Damen und Herren, aber nicht so, wie Sie das tun. Wir haben in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte beim Abbau energiebedingter Umweltbelastungen gemacht,

    (Zuruf von der SPD: Quatsch!)

    aber Energieversorgung und Energienutzung bleiben auch weiterhin die Hauptquellen der Belastung von Umwelt und Natur, mehr als alles andere. Hier müssen wir unsere nationale Energiepolitik stärker internationalisieren. Wir müssen auch auf diesem Feld globale Arbeitsteilung anstreben.
    Der Einsatz der Kernenergie in den entwickelten Staaten ist ein möglicher Weg. Denn sie ist umweltschonend und sicher. Kernenergie, so wie sie in den entwickelten Staaten betrieben wird — einschließlich der Sicherheitsvorkehrungen, über die wir eben gesprochen haben —, berücksichtigt eben auch anspruchsvollste Sicherheitskriterien. Ich persönlich stehe im übrigen auf dem Standpunkt — ich habe das hier schon einmal gesagt —, daß es auch ein moralisches Gebot ist, den Entwicklungsländern, die mit den hochentwickelten Techniken nicht umgehen können, den Zugriff auf die fossilen Energievorräte der Erde zu überlassen und bei uns, wo wir hohe Techniken beherrschen und mit ihnen umgehen können, eben die schwierigeren Techniken anzuwenden. Aber bei der Rücksichtslosigkeit, mit der Sie in dieser Frage dem ärmeren Teil der Welt gegenüberstehen, ist ja vermutlich mit Ihnen über so etwas nicht zu reden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ihre Forderungen sind eben Zeugnis nicht nur einer kleinkarierten und ideologisch befrachteten Politik, sondern auch noch einer übermäßig egoistischen
    Politik, ohne jede Rücksicht auf die Notwendigkeiten dieser anderen Länder.
    Wir brauchen ja nur in die ehemaligen RGW-Staaten zu sehen, um festzustellen, welche konkreten Umweltschäden eintreten, wenn die ökologische Dimension im Wirtschaftsprozeß kontinuierlich vernachlässigt wird. Auch hier besteht Handlungsbedarf — ich wiederhole es zum x-tenmal auch an dieser Stelle —, vor allem auch im Hinblick auf die in Mittel-und Osteuropa gebauten Kernkraftwerke nach dem Tschernobyl-Typ, wo bisher nichts geschehen ist, allenfalls Geld für ein paar Gutachten zusammengebracht worden ist.
    Wir haben mit Rio den Anfang einer zukünftigen globalen Energie- und Umweltpolitik markiert. Hier ging es ja nicht nur um die aus Gründen der Klimaschutzvorsorge notwendige Stabilisierung der globalen CO2-Emissionen. Es wurden auch die Karten für die Verteilung von Anpassungslasten zwischen Nord und Süd, Ost und West neu gemischt.
    Meine Damen und Herren, die Spielräume für eine energiepolitische Initiative, z. B. für den vorsorgenden Klimaschutz, sind zur Zeit sicher begrenzt. Aber eine Erhöhung der Energiepreise kann ein richtiger Schritt sein. Jedoch muß das unter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geschehen. Wenn Sie sagen: Eine CO2-Steuer scheint europäisch nicht durchsetzbar zu sein, also machen wir es national, hat das dann wiederum mit dem Standort Deutschland nichts zu tun, Herr Jung? Sie verschlechtern die Wettbewerbsbedingungen des Standortes Deutschland.
    Wir sind für eine internationale, möglichst OECD-weite, mindestens europaweite CO2-Energiesteuer, die belastungsneutral ausgestaltet ist und Lenkungscharakter hat.
    Dieses Artikelgesetz, das uns heute vorliegt, öffnet einen Spaltbreit die Tür zu mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten. Es schafft Raum für die verstärkte Nutzung der regenerativen Energien und macht Schluß mit der ausufernden und einseitigen Unterstützung eines Energieträgers, der auch nur in einem Teil unseres Landes gewonnen werden kann. Deswegen sollten wir dieses Energie-Artikelgesetz als eine Chance begreifen, unseren globalen Zielen näherzukommen.
    Die F.D.P.-Fraktion wird dem Energie-Artikelgesetz zustimmen.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Das haben wir überhaupt nicht erwartet!)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nunmehr der Abgeordneten Frau Dr. Dagmar Enkelmann das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dagmar Enkelmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lambsdorff, vielleicht ist das Zivilisationsniveau der Bundesrepublik nicht gerade der nachahmenswerte Maßstab für die Entwicklungsländer. Ich glaube, es ist höchste



    Dr. Dagmar Enkelmann
    Zeit, daß wir über Lebenswerte in dieser Bundesrepublik neu nachdenken.
    Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Artikelgesetz will die Bundesregierung die Steinkohle in Nibelungentreue weiter an die Atomenergie ketten. Hier wird ein Zusammenhang zwischen Fragen der Atomenergienutzung und der weiteren Nutzung heimischer Steinkohle, ideologisch motiviert, konstruiert. Offensichtlich sollen die Steinkohlebergleute als Geiseln genommen werden, als Geiseln, um die Steinkohle-Bundesländer zu erpressen, den Atomkurs der Regierung bedingungslos zu akzeptieren.
    Mit der Änderung des § 7 Abs. 2 des Atomgesetzes gesteht die Bundesregierung bemerkenswerterweise die Unsicherheit und Unbeherrschbarkeit der bestehenden Atomanlagen ein.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Mitnichten!)

    Ein Risiko wird nicht mehr ausgeschlossen, sondern von der Bundesregierung als real anerkannt und akzeptiert.
    Die oft angekündigte Verschärfung des Atomgesetzes mit dieser Novelle findet jedoch in der Realität nicht statt. Es wird ein höherer Sicherheitsanspruch suggeriert, der jedoch nicht näher definiert wird. Der Bundesregierung dürfte ebenfalls klar sein, daß das Ziel einer Schadensbegrenzung auf das Kraftwerksgelände, wie es auch in der gemeinsamen Empfehlung der deutschen und französischen Reaktorsicherheitskommission für die Sicherheitsanforderungen an zukünftige Druckwasserreaktoren formuliert wird, nicht verwirklicht werden kann.
    Auch das Konzept für die Neuentwicklung eines sogenannten europäischen Druckwasserreaktors durch Siemens und Framatom erfüllt die geforderte Sicherheit im Falle einer Kernschmelze nicht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Woher wissen Sie das?)

    Es liegt in einer Größenordnung, die für bereits existierende Konvoianlagen angegeben wird, und kann deshalb kaum als wesentliche Verbesserung gelten.
    Die Einführung des Abs. 2a in § 7 des Atomgesetzes halten wir schlichtweg für verfassungswidrig. Massive gesundheitliche Schädigungen der Bevölkerung im Falle eines schweren Unfalles werden hingenommen. Herr Töpfer, es gibt einen Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes, in dem es heißt: Jeder hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es ist deshalb nicht hinnehmbar, daß bestehende Atomanlagen einen besonderen Bestandsschutz genießen, selbst wenn sie längst nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.
    Meine Damen und Herren, die EVUs profitieren von der unseligen Verkettung von Kohle und Atom, wie sie durch das Artikelgesetz fortgeschrieben werden soll. Rein kohlepolitisch gesehen überwiegen allerdings die Nachteile; denn der Abschluß des Jahrhundertvertrages war mit einer Wohlverhaltensklausel verbunden, die folgende Formulierung in § 8 der Ergänzungsvereinbarung enthielt: ,,... wenn sowohl Kohle als auch Kernenergie zum Einsatz kommen". Durch diesen Zusatz wurde im Zusammenhang mit
    dem Mengengerüst des Jahrhundertvertrages von Anfang an und in voller Absicht eine Politik des Atomenergievorrangs festgelegt.
    Es war darüber hinaus Bestandteil des Jahrhundertvertrages, daß jeweils 1 % des steigenden Verbrauchszuwachses durch Steinkohleverstromung gedeckt werden sollte, der darüber hinausgehende Verbrauchszuwachs jedoch der Atomenergie vorbehalten bleiben sollte.
    Bei Abschluß des Jahrhundertvertrages gingen alle Vertragspartner von Stromverbrauchszuwächsen von 3 % pro Jahr und mehr aus, die in der Realität dann allerdings bei 1,4 % lagen.
    Die nicht erfüllten Verbrauchszuwachsprognosen bei gleichzeitigem Atomenergieausbau hatten eine Verdrängung der Steinkohlekapazitäten aus der Grundlaststromerzeugung zur Folge. Wegen der relativ hohen Fixkosten der Atomkraftwerke ist es eben für die EVUs günstiger, ihre Steinkohlekraftwerke mit den höheren variablen Kosten herunterzufahren.
    Der heute vorhandene Subventionsbedarf für die Steinkohle hat mehrere Grande.
    Erstens. Die Fehlkonstruktion der Ruhrkohle AG und die Überbewertung der von den Altgesellschaften eingebrachten Anteile, die über 20 Jahre verzinst abgetragen wurden, trieben die Kosten in die Höhe.
    Zweitens. Die teilweise unsinnige Rationalisierung und Mechanisierung des Steinkohlebergbaus bei gleichzeitig rückläufiger Förderung und stark ansteigenden Preisen der Bergbauzulieferungsindustrie verursachten in den letzten 20 Jahren erhebliche Kostensteigerungen.
    Drittens. Für den Bergbau ungünstige Regelungen wie die Ballastkohlenverstromung und die Hüttenverträge verursachten Verluste zugunsten der Elektrizitätswirtschaft und der Stahlindustrie.
    Viertens. Die mit mindestens 100 Milliarden DM aus Steuermitteln und durch die Stromkunden subventionierte Atomenergie verhinderte einen sinnvollen Einsatz der Steinkohle in der Stromerzeugung bei gleichzeitiger Abwärmenutzung.
    Fünftens. Die eigentlichen Nutznießer der sogenannten Kohlebeihilfen sind die Energiewirtschaft, die Stahlindustrie und der Maschinenbau.
    Selbst bei einer völligen Stillegung des Steinkohlebergbaus würde die öffentliche Hand durch notwendige Strukturbeihilfe und jahrzehntelang notwendige erhöhte Aufwendungen für Sozial- und Arbeitslosenhilfe in den strukturschwachen Bergbauregionen belastet. Darüber hinaus ist davon auszugehen, daß die Weltmarktpreise für 01, Gas und Steinkohle mittelfristig wieder anziehen, erst recht, wenn in der EU kein nennenswerter Steinkohlebergbau mehr vorhanden sein sollte. Aus strukturellen Gründen und unter dem Gesichtspunkt der Ve rsorgungssicherheit halten wir den heimischen Steinkohlebergbau für notwendig, auch wenn kurzfristig ein Subventionsbedarf besteht. Eine zukünftige Steinkohlepolitik, die sich an den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung orientiert, muß allerdings in ein Gesamtkonzept einer umweltfreundlichen, ressourcenschonenden und so-



    Dr. Dagmar Enkelmann
    zial verträglichen Energieversorgung eingebunden werden.
    Durch die völlig verfehlte Energiepolitik der Bundesregierung wurde die Chance verpaßt, den Preisverfall des Erdöls und die damit gekoppelte Preisentwicklung des Erdgases im Jahre 1986 durch eine Importabgabe auf Energieträger aufzufangen und diese für Projekte der effizienten Energienutzung, der regenerativen Energienutzung und die Stützung der heimischen Steinkohle einzusetzen. Hierdurch wurde es erst notwendig, die nach dem Dritten Verstromungsgesetz zu zahlende Ausgleichsabgabe auf den Strompreis ab 1996 auf durchschnittlich 8,5 % zu erhöhen.
    Bei den Verhandlungen über den Einigungsvertrag und die Stromverträge mit der Regierung de Maizière hat die Bundesregierung nichts unternommen, damit die sich in Ostdeutschland engagierenden EVUs ihre Verpflichtungen nach dem Dritten Verstromungsgesetz auch dort erfüllten. Ihnen wurde großzügigerweise eine eindeutige Monopolstellung verschafft. Diese wird genutzt, um seit 1990 für die Verstromung zunehmend Drittlandsteinkohle einzusetzen, die unter fragwürdigen ökologischen und sozialen Mindeststandards gefördert wird und daher kostengünstiger angeboten werden kann. Ungeachtet dieser Tatsachen soll ab 1995 auch in Ostdeutschland eine Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz in Höhe von 4,25 % gezahlt werden, die auf den ohnehin höheren Strompreis aufgeschlagen werden soll.
    Meine Damen und Herren, dies halten wir für schlichtweg verfassungswidrig. Die PDS/Linke Liste lehnt die Erhebung eines Kohlepfennigs für Ostdeutschland ab. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Erhebung und die Höhe einer Ausgleichsabgabe in Ostdeutschland vom Nachweis der EVUs über tatsächlich eingesetzte Mengen an Steinkohle gemäß dem Dritten Verstromungsgesetz abhängig zu machen, die unzulässige Verknüpfung der Stützung der heimischen Steinkohle mit der Nutzung der Atomenergie zu unterbinden und endlich ein Energiekonzept vorzulegen, das den Kriterien einer umweltfreundlichen, sozial verträglichen und ressourcenschonenden Energieversorgung ohne Atomenergie gerecht wird. Die PDS/Linke Liste hat dazu einen Vorschlag eingebracht. Dieses Artikelgesetz wird unsere Zustimmung jedenfalls nicht finden.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste — Ina Albowitz [F.D.P]: Da freuen wir uns aber!)