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    1. Zusatzfrage,: 1
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    Plenarprotokoll 12/224 Deutscher Bun t es a Stenographischer Bericht 224. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/7356 vom 22. April 1994 — Widersprüchliche Gutachten über die weitere Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide als Truppenübungsplatz MdlAnfr 37, 38 Josef Grünbeck F.D.P. Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19341A, C ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . . 19341B, D Entwicklung eines Taktischen Ballistischen Raketensystems im Bundesverteidigungsministerium MdlAnfr 39, 40 Gernot Erler SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19342B, D ZusFr Gernot Erler SPD . . . 19342C, 19343 A Sicherheitsmaßnahmen für die im Irak fliegenden deutschen Hubschrauber MdlAnfr 42 Hans Wallow SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19343 C ZusFr Hans Wallow SPD 19343 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . 19344 A ZusFr Gernot Erler SPD . . . . . . . . 19344 B Organisatorische und personelle Veränderungen beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung MdlAnfr 43 Hans Wallow SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19344 C ZusFr Hans Wallow SPD 19344 D Entwicklung des Existenzminimums für Kinder seit Juli 1991; Mehrbelastungen bei Gleichbehandlung aller Familien bei der Steuerfreistellung des Existenzminimums MdlAnfr 5, 6 Michael Habermann SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 19345A, D ZusFr Michael Habermann SPD 19345B, 19346 B Folterung von in die Türkei abgeschobenen Kurden MdlAnfr 14, 15 Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 19347C, 19348 A ZusFr Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19347C, 19348A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . 19348D Beteiligung des Präsidenten des Bundesamtes für Zivilschutz an der Neukonzeption des Katastrophen- und Zivilschutzes angesichts dessen kontroverser Haltung zum THW MdlAnfr 18 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 19349 A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 19349B ZusFr Horst Kubatschka SPD 19349C Beurteilung der Gründung eines sogenannten „Traditionsvereins der NVA" im Hinblick auf die innere Sicherheit II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 MdlAnfr 19 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 19349D ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 19350A Konsequenzen aus den wachsenden Aktivitäten östlicher Nachrichtendienste im Bereich der Wirtschaftsspionage MdlAnfr 20 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 19350A Belastung des Betriebsgrundstücks der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH mit Grundpfandrechten nach der erstmaligen Privatisierung; Zeitpunkt der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen, Konkurs- oder Vergleichsverfahren gegen den Erwerber MdlAnfr 25, 26 Manfred Kolbe CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19350 C Entwicklungshilfemittel und Hermes-Bürgschaften für den Bau eines Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks in Taiwan durch die Firma Siemens MdlAnfr 29 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 19351 A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 19351 A Finanzierung des Ausbaus der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit in Bahnhöfen durch die Deutsche Bahn AG MdlAnfr 46, 47 Bodo Seidenthal SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 19351D, 19352A ZusFr Bodo Seidenthal SPD . . 19351D, 19352B Kosten der Einführung der TransrapidTrassen in die beiden Städte Hamburg und Berlin; Übernahme der Kosten der Anbindung an den übrigen Verkehr durch den Bund MdlAnfr 48, 49 Eckart Kuhlwein SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 19352C, 19353 B ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 19352C, 19353 C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 19352 D Nächste Sitzung 19353 D Berichtigung 19353 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19355* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Lüder (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 1) *) 19355* C Anlage 3 Versorgung des geplanten Forschungsreaktors München II mit hochangereichertem Uran; Entsorgung; Vermeidung von Fehlinvestitionen im Bereich Forschung und Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf bereits patentierte Produkte MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/7356 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 19356* A Anlage 4 Toxikologische Bewertung von Homöopathika; Kontrolle eines Anwendungsverbots MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/7356 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 19356* C Anlage 5 Einführung einer computergestützten Bearbeitung von Steuererklärungen MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/7356 — Josef Hollerith CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19357* A Anlage 6 Steuereinnahmen durch die Besteuerung des Flugbenzins MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/7356 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19357* D *) Vgl. 222. Sitzung, Seite 19152C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 III Anlage 7 Verkauf freiwerdender bundeseigener Wohnungen in Nürnberg an die städtische Wohnungsbaugesellschaft MdlAnfr 27, 28 — Drs 12/7356 — Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19358* A Anlage 8 Abbau der Erschwerungen des Transitverkehrs durch Polen und der dadurch verursachten Handelshemmnisse mit Bjelorußland MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/7356 — Wilfried Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 19358* C Anlage 9 Zusage von zusätzlich 200 Mio. DM für die neuen Bundesländer durch Bundesminister Dr. Norbert Blüm MdlAnfr 34 — Drs 12/7356 — Regina Kolbe SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 19359* B Anlage 10 Anschlußzwang an Berufsgenossenschaften bei vorhandenen gleichwertigen Sicherheitsvorkehrungen; Wettbewerb mit privaten Arbeitssicherheitsdiensten MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/7356 — Dr. Bernd Protzner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 19359* C Anlage 11 Zusätzliche Zuwendungen an nichtstaatliche Stellen im Zusammenhang mit dem Kauf von 39 Kriegsschiffen und 3 U-Booten MdlAnfr 41 — Drs 12/7356 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19360* A Anlage 12 Klagen der Mannheimer Bevölkerung über den Fluglärm MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/7356 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 19360* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 19341 224. Sitzung Bonn, den 27. April 1994 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 222. Sitzung, Seite VI und Seite 19252 C: Bei Anlage 3 ist zwischen den Namen „Claudia Nolte" und „Rosemarie Priebus " der Name „Ronald Pofalla" einzufügen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beckmann, Klaus F.D.P. 27.4.94 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 27.4.94 * * * Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 27.4.94 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 27.4.94 Herta Ehrbar, Udo CDU/CSU 27.4.94 Fuchs (Verl), Katrin SPD 27.4.94 Gansel, Norbert SPD 27.4.94 Großmann, Achim SPD 27.4.94 Henn, Bernd PDS/Linke 27.4.94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 27.4.94 * Jaunich, Horst SPD 27.4.94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 27.4.94 * * Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 27.4.94 Kretkowski, Volkmar SPD 27.4.94 von Larcher, Detlev SPD 27.4.94 Lüder, Wolfgang F.D.P. 27.4.94 Marten, Günter CDU/CSU 27.4.94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 27.4.94 Meckel, Markus SPD 27.4.94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 27.4.94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 27.4.94 Gerhard Dr. Möller, Franz CDU/CSU 27.4.94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 27.4.94 * * Müller (Pleisweiler), SPD 27.4.94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 27.4.94 Hans-Werner Paintner, Johann F.D.P. 27.4.94 Pfeifer, Anton CDU/CSU 27.4.94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 27.4.94 Susanne Reddemann, Gerhard CDU/CSU 27.4.94 * Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 27.4.94 * * * Helmut Schmidt (Nürnberg), SPD 27.4.94 Renate Schmidt-Zadel, Regina SPD 27.4.94 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 27.4.94 Schröter, Gisela SPD 27.4.94 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 27.4.94 Sigrid Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 27.4.94 Stiegler, Ludwig SPD 27.4.94 Tappe, Joachim SPD 27.4.94 Toetemeyer, SPD 27.4.94 Hans-Günther Türk, Jürgen F.D.P. 27.4.94 Vosen, Josef SPD 27.4.94 Welt, Jochen SPD 27.4.94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 27.4.94 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 27.4.94 Zierer, Benno CDU/CSU 27.4.94 Zurheide, Burkhard F.D.P. 27.4.94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Lüder (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 1) * ) Ich beteilige mich nicht an der Abstimmung über das Zweite Gleichberechtigungsgesetz. Der Grund liegt darin, daß ich zwar anerkenne, daß es im Sinne wirtschaftlicher Vernunft einige Fortschritte in der letzten Woche gegeben hat. Dieses Gesetz aber enthält in den Art. 8 und 9 nach wie vor Bestimmungen, die nicht geeignet sind, die Gleichberechtigung zu fördern, wohl aber zum Ergebnis haben werden, den Unternehmen allein dafür unnötige Kosten aufzubürden, daß sie neue Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Dieses geht mir nicht in den Kopf. Im übrigen bezeichne ich dieses Gesetz nach wie vor als unehrlich: Es behauptet frech, keine Kosten zu verursachen; der Bericht des Ausschusses relativiert das nur ungenügend, unpräzise, indem er ausführt, es würde insgesamt keine „größeren Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte und der Privatwirtschaft" geben. Wie groß die nicht größeren Ausgaben sein werden, wird die Zukunft zeigen. Ich habe Sorge. Im öffentlichen Dienst sollen die Frauenbeauftragten von anderen dienstlichen Tätigkeiten freigestellt werden, zum Teil vollständig, zum Teil teilweise, um sich um die Gleichberechtigung zu kümmern. Es mag ja sein und ist wohl auch richtig. Dann aber halte ich es für nahezu heuchlerisch, zu behaupten, dies würde keine größeren Kosten verursachen. Alleine die in Abschnitt 3 § 16 Abs. 2 vorgesehene Formulierung für die Frauenbeauftragten: „Hier ist die notwendige personelle und sachliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen", öffnet neuen Ausgaben Tür und Tor, auch in größerer Höhe. Im übrigen kenne ich keinen verantwortlichen Politiker, der so naiv ist, zu glauben, daß zusätzliche Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, wie sie hier für Frauenbeauftragte vorgesehen ist, ohne stellenplanmäßige Auswirkung bleiben könne. *) Vgl. 222. Sitzung, Seite 19152 C 19356* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 Auch unser Innenminister kann doch nicht so naiv sein, zu glauben, daß wir so viele Arbeitskapazitäten im öffentlichen Dienst in einem Maße frei hätten, daß auf 400 Frauen, die in einem öffentlichen Betrieb oder in einer Dienststelle beschäftigt sind, eine zusätzliche Freistellung erfolgen könne, ohne daß die von diesen Mitarbeitern bisher geleistete Arbeit auf anderen, dann doch neu zu schaffenden Planstellen geleistet wird. Ich will die Förderung der Gleichberechtigung nicht behindern, ich kann diesem Gesetz aber nicht zustimmen. Deswegen beteilige ich mich nicht an der Abstimmung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/7356 Fragen 1 und 2): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Versorgung des geplanten Forschungsreaktors München II mit hochangereichertem Uran und für die Entsorgung des abgebrannten Brennstoffs, wenn eine Belieferung und Rücknahme durch die Vereinigten Staaten nicht in Betracht kommt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bestehende Fehlinvestitionen durch Forschung und Entwicklung bereits patentierter Produkte zukünftig zu verhindern, um dadurch Marktanteile zurückzugewinnen und Wettbewerbspositionen aufzubauen? Zu Frage 1: Die Versorgung des Forschungsreaktors München II könnte auf längere Zeit gesichert werden durch bereits vorhandenes hoch angereichertes Uran, das ursprünglich für den THTR vorgesehen war. Sollte nach dem Verbrauch dieses aus den USA gelieferten Materials keine Möglichkeit mehr bestehen, weiterhin hoch angereichertes Uran aus den USA zu beziehen, kann auf Material aus einem europäischen Partnerland zurückgegriffen werden. Ver- und Entsorgung des FRM II mit hoch angereichertem Uran sollten nach Auffassung der Bundesregierung nicht isoliert betrachtet werden. Falls die USA hier nicht als Partner in Frage kommen, wäre die Entsorgungsproblematik in einem weiteren Schritt zu klären. Aus heutiger Sicht bietet sich hier die Langzeitzwischenlagerung als günstige Option an. Auch eine direkte Endlagerung wäre wegen des geringen Radionuklidinventars eine vertretbare Lösung. Zu Frage 2: Das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) legt in seinem üblichen Standard-Verfahren der Projektförderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dem Zuwendungsempfänger die Verpflichtung auf, diejenigen Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen zu ermitteln und dem BMFT anzuzeigen, die einer Verwertung des FE-Ergebnisses im Inland entgegenstehen. Die Patentermittlungspflicht entfällt bei einer Kostenbeteiligung des Unternehmens ab 50 %, weil das aus der hohen Eigenbeteiligung resultierende Eigeninteresse als ausreichendes Regulativ für eine hinreichende Patentermittlung durch den Zuwendungsempfänger angesehen werden kann. Diese differenzierte Regelung ist vor ihrer Einführung im Jahre 1987 mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie erörtert und von diesem mitgetragen worden. Dem Zuwendungsempfänger ist darüber hinaus aufgetragen, bei erforderlichen Recherchen zur Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik die Dokumentation des Deutschen Patentamtes sowie der überregionalen Fachinformationseinrichtungen zu nutzen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/7356 Fragen 7 und 8): Sieht die Bundesregierung bei allen ca. 190 homöopathischen Ausgangssubstanzen ein gleichartiges toxikologisches Potential, das eine unterschiedslose Prüfung der Toxizität rechtfertigen würde? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Verstöße gegen ein Anwendungsverbot oder eine Anwendungsrestriktion bestimmter Homöopathika zu erfassen und zu ahnden? Zu Frage 7: Die Bundesregierung sieht das toxikologische Potential der homöopathischen Ausgangssubstanzen nicht als gleichartig an. Zulassungspflichtige homöopathische Arzneimittel, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, unterliegen den Anforderungen der Arzneimittelprüfrichtlinien. Die Arzneimittelprüfrichtlinien sehen u. a. auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Prüfungen der pharmakologischtoxikologischen Eigenschaften und deren Bewertung als Voraussetzung für eine Zulassung vor. Homöopathische Arzneimittel, für die kein Indikationsanspruch geltend gemacht wird, unterliegen der Registrierung. Die toxikologische Grenzkonzentration wird hierbei durch die VerschreibungspflichtVerordnung geregelt, die diese bei der Verdünnungsstufe von D4 bei verschreibungspflichtigen Stoffen festlegt. Bei höheren Konzentrationen muß die Registrierung homöopathischer Arzneimittel versagt werden. Der Tierarzneimittelausschuß (CVMP) der Europäischen Gemeinschaft prüft auf Vorschlag der Kommission eine Reihe von homöopathischen Ausgangssubstanzen im Hinblick auf ihre Aufnahme in den Anhang II der Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90. Die Aufnahme dieser Substanzen in diesen Anhang würde bedeuten, daß die Festlegung einer Höchstmenge im Interesse der öffentlichen Gesundheit nicht erforderlich ist. Demgegenüber gibt es verschiedene anorganische Verbindungen wie Arsen, Quecksilber, Cadmium und pflanzliche Stoffe wie Strychnin, Fliegenpilz, Tollkirsche und auch tierische Stoffe, wie „tuberkulöses Lungengewebe mit dem Inhalt von tuberkulösen Kavernen von Schlachttie- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 19357* ren" (Tuberculinum BURNETT), die insgesamt einer sorgsamen Prüfung unterzogen werden müssen. Zu Frage 8: Die Überwachung arzneimittelrechtlicher Vorschriften ist Aufgabe der Länder. Im Rahmen der Überwachungsaufgaben werden die tierärztlichen Hausapotheken und die landwirtschaftlichen Betriebe regelmäßigen Kontrollen unterzogen, bei denen auch die ordnungsgemäße Anwendung von Arzneimitteln überprüft wird. Da in der Vergangenheit die Anwendung homöopathischer Arzneimittel von eher zu vernachlässigender Bedeutung war, sind somit auch kaum Verstöße gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften bekannt geworden. Das AMG bietet eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Ahndung von Verstößen gegen Anwendungsverbote bzw. Anwendungseinschränkungen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Josef Hollerith (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7356 Fragen 21 und 22): Wie beurteilt die Bundesregierung die Durchführung eines Programms „Elektronische Besteuerung" mit dem Ziel einer computergestützten Bearbeitung von Steuererklärungen in der Steuerbehörde, einer automatischen Erfassung der nicht in elektronischer Form eingehenden Steuererklärungen sowie einer Abfassung und Einreichung elektronischer Steuererklärungen vom Steuerbürger und Steuerberater, um zu einer besseren Steuerverwaltung zu kommen, und was gedenkt sie zu tun, um dies zu erreichen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen in den USA mit der elektronischen Steuerverwaltung, die als großes Projekt seitens der amerikanischen Steuerverwaltung beabsichtigt ist, und gedenkt sie aus diesen Erfahrungen Konsequenzen für die Steuerverwaltung in Deutschland zu ziehen? Zu Frage 21: Die obersten Finanzbehörden der Länder bestimmen nach § 20 des Finanzverwaltungsgesetzes Art, Umfang und Organisation der steuerlichen Automation für die von ihnen verwalteten Steuern. Zur Gewährleistung gleicher Programmergebnisse und eines ausgewogenen Leistungsstandes ist jedoch Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen herbeizuführen. Bereits seit den 70er Jahren sind sämtliche Finanzämter der Länder auf ein integriertes automatisiertes Besteuerungsverfahren umgestellt. Dieses Verfahren wird seither kontinuierlich weiterentwickelt und garantiert eine wesentliche Unterstützung des Bearbeiters im Finanzamt. Die Steuererklärungsdaten werden zur Zeit personell, d. h. entweder vom Sachbearbeiter oder von Datenerfassungskräften erfaßt. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Lander haben sich im Zusammenhang mit der Erörterung eines Verfahrens zur Nettodatenspeicherung auch bereits mit der Möglichkeit des Scarmens von Steuererklärungsdaten beschäftigt und eine Arbeitsgruppe beauftragt, Aussagen zur Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit des neuen Verfahrens zu treffen. Derzeit ist diese Methode jedoch noch nicht anwendungsreif. Darüber hinaus wird eine weitere Bund-/LänderArbeitsgruppe ab Mai dieses Jahres Möglichkeiten untersuchen, alle Steuererklärungsdaten in das Datenübermittlungsverfahren einzubeziehen und das Verfahren auf die Datenfernübertragung auszudehnen. Eine gesetzliche Grundlage dafür wurde bereits mit dem Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG) vom 21. Dezember 1993 geschaffen (Ergänzung in § 150 Abs. 6 AO). Zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Automation in der Steuerverwaltung und damit der Verbesserung der Verwaltungsarbeit soll außerdem das gesamte automatisierte Besteuerungsverfahren auf der Basis eines bundeseinheitlichen Datenmodells neu konzipiert und arbeitsteilig realisiert werden. Mit dem Projekt „FISCUS" ist bereits begonnen worden; es wird voraussichtlich über etwa zehn Jahre laufen. Der Bund beteiligt sich an dem Projekt insbesondere durch Einrichtung und Betrieb der sog. Koordinierungsstelle. Zu Frage 22: Einzelheiten der Projekte für den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in den USA konnten im Bundesministerium der Finanzen bisher noch nicht untersucht werden. Die Konzepte der US-Steuerverwaltung unterscheiden sich jedoch wegen des amerikanischen Selbstveranlagungssystems grundlegend von den Organisationsstrukturen der deutschen Finanzverwaltung. Erfahrungen der USA mit dem EDV-Einsatz werden in der Bundesrepublik Deutschland daher nur begrenzt und nur in Teilbereichen verwertbar sein. Ob und inwieweit sich aus ihnen Folgerungen für die Steuerverwaltungen der Länder anbieten, wird zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sorgfältig geprüft werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/7356 Fragen 23 und 24): Welche Steuereinnahmen ließen sich durch die Besteuerung des Flugbenzins für Charter- und Linienflüge unter Zugrundelegung des jährlich durch die zivile Luftfahrt verbrauchten Flugkraftstoffs für innerdeutsche Flüge und für den internationalen Luftverkehr erzielen? Wird die Bundesregierung aus ökologischen und ökonomischen Gründen auf die Erhebung von Steuern für Flugbenzin drängen, wenn 1997 die Überprüfung der entsprechenden EG-Richtlinie ansteht, und wird sie sich für die Besteuerung nur der Inlandflüge wie in Schweden oder auch für die Besteuerung der Interkontinentalflüge wie beispielsweise in den amerikanischen Staaten Florida, Kalifornien, Washington und New York einsetzen? Zu Frage 23: Der Regelsteuersatz für das in der Luftfahrt überwiegend verwendete Kerosin beträgt zur Zeit 19358* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 980,— DM/1 000 l. Die im Jahr 1992 in Deutschland getankte steuerfreie Menge beläuft sich auf rd. 6,8 Millionen cbm. Bei einer Versteuerung zum Regelsteueratz ergäben sich somit Steuereinnahmen von rd. 6,7 Mrd. DM. Zu Frage 24: Die Bundesregierung wird sich bei der Überprüfung der Richtlinie 92/81/EWG im Jahr 1997 entsprechend dem Kabinettbeschluß vom 10. Juli 1991 zum Subventionsabbau erneut für die Aufhebung der Steuerfreiheit für Flugkraftstoffe einsetzen. Sie wird dabei zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Luftfahrt eine einheitliche Lösung für die Europäische Union anstreben. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/7356 Fragen 27 und 28): Ist die Bundesregierung bereit, der Stadt Nürnberg bei der Lösung der Wohnungsnot (soziale Mietwohnungen) durch den Verkauf der freiwerdenden Wohnungen an die städtische Wohnungsbaugesellschaft oder -genossenschaft zu helfen? Wenn nicht, welchen mehr berechtigten Personenkreis oder andere Interessenten gibt es, den wohnungsuchenden Familien mit Kindern mit geringem Einkommen die mögliche Hilfe vorzuenthalten? Zu Frage 27: Die Bundesregierung ist bereit, freigewordene ehemals militärisch genutzte Wohnliegenschaften, die nicht für Zwecke des Bundes benötigt werden, zu veräußern. Dabei werden als Käufer Länder und Gemeinden vorrangig berücksichtigt. Das gilt grundsätzlich auch für die voraussichtlich bis Ende dieses Jahres freiwerdende Pastoriussiedlung in Nürnberg, die offensichtlich Hintergrund für Ihre Fragestellung ist. Die Prüfung des Bundes- und Landesbedarfes für die aus 167 Wohneinheiten bestehende Wohnsiedlung ist zwar noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, daß im Rahmen der Wohnungsfürsorge für Bedienstete der Bundesanstalt für Arbeit, des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, des Hauptzollamtes Nürnberg/Fürth sowie anderer Bundesdienststellen dringend Wohnungen benötigt werden. Soweit es die Stadt Nürnberg wünscht, wird zu prüfen sein, ob ihr Freiflächen zur Errichtung von Sozialwohnungen überlassen werden können. Zu Frage 28: Wohnliegenschaften im Allgemeinen Grundvermögen werden entsprechend der Bundeshaushaltsordnung nicht veräußert, wenn sie für Wohnungsfürsorgezwecke des Bundes benötigt werden. Im Rahmen der Wohnungsfürsorge bemüht sich der Bund in seiner Rolle als Dienstherr oder Arbeitgeber, Bediensteten, insbesondere nach Versetzungen, eine familiengerechte Wohnung zu verschaffen. Dies geschieht sowohl aus sozialen Erwägungen als auch zur Einsparung von Trennungsgeld. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 12/7356 Fragen 32 und 33): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Entwicklung guter Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Bjelorußland besonders darunter leidet, daß der Transitverkehr durch Polen wegen der extrem langen Wartezeiten an den Grenzen (bis zu 24 Stunden im Personen-, bis zu 10 Tagen im Güterverkehr) außerordentlich erschwert wird? Wird die Bundesregierung auf die polnischen Behörden mit dem Ziel einwirken, diese Handelshindernisse schnellstens zu beseitigen, und bringt die Bundesregierung dabei diese Handelshindernisse in Zusammenhang mit dem Wunsch Polens, Mitglied der Europäischen Union zu werden? Zu Frage 32: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die langen Wartezeiten an der polnischen Grenze ein ernsthaftes Handelshemmnis für den Warenaustausch mit Weißrußland darstellen. Zu Frage 33: Die Bundesregierung steht mit den polnischen Behörden in ständigem Kontakt, um die Abfertigung an der deutsch-polnischen Grenze zu beschleunigen. Auch die polnische Seite ist an einer schnellen Abfertigung interessiert. So wurde u. a. vereinbart; die Verbesserung der Lage an den deutsch polnischen Grenzübergängen zu einem Schwerpunkt der nächsten Sitzung der Deutsch-Polnischen-Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit am 23. und 24. Juni 1994 in Krakau zu machen. Neben der Fortsetzung der bisher schon intensiven Kontakte deutsch-polnischer Expertengremien im Bereich des Verkehrs, des Zolls und der Personenkontrolle ist dabei an die Einsetzung einer besonderen Arbeitsgruppe gedacht. Diese Arbeitsgruppe soll den Gesamtüberblick und eine bessere Koordinierung der mit der Grenzübergangsproblematik verbundenen Einzelfragen sicherstellen. Wichtig wäre eine Beteiligung der Republik Polen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der Europäischen Union am sog. „Gemeinsamen Versandverfahren", das eine Verlagerung der Zollabfertigung ins Binnenland ermöglicht. Die EU arbeitet gemeinsam mit Polen und anderen MOE intensiv daran, die rechtlichen, technischen und administrativen Voraussetzungen für die Einbeziehung dieser Länder in das genannte Verfahren zu realisieren. Ein Termin hierfür kann heute jedoch noch nicht genannt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 19359* Die Bundesregierung wird auch versuchen, darauf hinzuwirken, daß von Polen die Personen- und die Zollkontrolle gemeinsam vorgenommen werden. Im Zuge des Ausbaus der zuführenden Straßen sowie anstehender Brückensanierungen wird auch geprüft werden, ob zur Entlastung der großen LKW-Übergänge die bisher bestehenden Grenzübergänge für den PKW-Verkehr auch für den örtlichen LKW-Verkehr zugelassen werden können. Die Möglichkeit einer verbesserten Verkehrsführung an den Grenzübergängen wird gleichfalls geprüft werden. Eine entscheidende Entlastung an den Grenzübergängen wird allerdings erst 1995/Anfang 1996 eintreten, wenn die bereits begonnenen Baumaßnahmen an den wichtigsten Grenzübergängen (z. B. Grenzabfertigungsanlagen) abgeschlossen sein werden. Für den Ausbau der Grenzübergänge kann Polen Mittel der neuen Haushaltslinie der Europäischen Union für grenzüberschreitende Strukturprojekte in Anspruch nehmen. Entsprechende Anträge bei der Europäischen Kommission sind in Vorbereitung. Die Schwierigkeiten an der deutsch-polnischen Grenze sind vor allem auf das sprunghafte Ansteigen des Güterverkehrs seit 1989 zurückzuführen. Der Ausbau der Grenzübergänge, der einen erheblichen Planungs- und Investitionsaufwand erfordert, hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. Die Bundesregierung und Polen sind gemeinsam bemüht, die Grenzabfertigungsanlagen dem auf ein Vielfaches gestiegenen Verkehrsaufkommen anzupassen. Die Bundesregierung bringt die Beseitigung der Handelshemmnisse an der Grenze in keinen Zusammenhang mit dem Wunsch Polens, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage der Abgeordneten Regina Kolbe (SPD) (Drucksache 12/7356 Frage 34): Trifft es zu, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, dem Sächsischen Staatsminister Dr. Kajo Schommer am 17. März 1994 zugesagt hat, daß die neuen Bundesländer 200 Mio. DM für ABM-Mittel zusätzlich zu den im Haushalt vorgesehenen Mitteln erhalten werden, wovon 120 Mio. DM für Sachsen bestimmt sind, und in welchem Zeitraum stehen diese Mittel ggf. zur Verfügung? Die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit hat am 16. März 1994 entschieden, daß den neuen Bundesländern zusätzlich zu den bereits den Landesarbeitsämtern zugeteilten Mitteln 200 Mio. DM an Ausgabemitteln für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zugewiesen werden. Auf Sachsen entfallen hiervon 53,2 Mio. Diese Mittel stehen im Haushalt 1994 zur Verfügung. Verpflichtungsermächtigungen, fällig im Jahre 1995 in Höhe von 140 Mio. DM für die neuen Bundesländer, wurden diesen Ausgabemitteln beigestellt. Hiervon entfallen 27,86 Mio. DM auf Sachsen. Diese Zuweisung erfolgte auch im Hinblick darauf, daß die neuen Bundesländer einer Umverteilung von Ausgabemitteln in Höhe von 200 Mio. DM im Oktober 1993 aus dem ABM-Stabilisierungsprogramm von den neuen Bundesländern in die alten Bundesländer zugestimmt hatten. Von der Entscheidung der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit wurde das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit des Freistaates Sachsen am 17. März 1994 durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unterrichtet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bernd Protzner (CDU/CSU) (Drucksache 12/7356 Fragen 35 und 36): Wie will die Bundesregierung die Beachtung des § 719a Satz 3 und 4 RVO durch die Berufsgenossenschaften durchsetzen, also gewährleisten, daß die Berufsgenossenschaften einen Anschlußzwang nur für diejenigen Mitglieder verfügen und dies ihren Mitgliedern auch deutlich machen, die nicht schon anderweitig ihren Verpflichtungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genügen? Wie will die Bundesregierung den Wettbewerb mit privaten ASiG-Diensten nicht durch Vermischung ihrer hoheitlichen Tätigkeit (= Verfügung des Anschlußzwangs bzw. der Befreiung vom Anschlußzwang) mit ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit (= Angebot von ASiG-Dienstleistungen an jedermann) und durch unzulässige Dumping-Preise oder sogar Entgeltbefreiung verfälschen? Zu Frage 35: Bei der Genehmigung von Satzungen, in denen Regelungen zum Anschlußzwang getroffen werden, wird in Abstimmung zwischen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und Bundesversicherungsamt gezielt darauf geachtet, daß diese Regelungen erkennbar im Einklang mit § 719a RVO stehen und daß der gesetzliche Anspruch des einzelnen Unternehmers auf Befreiung, wenn er durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde die Erfüllung seiner Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz nachweist, nicht beeinträchtigt wird. Zu Frage 36: Im Rahmen der Fachaufsicht wird gezielt darauf geachtet, daß die Berufsgenossenschaften, die in ihren Satzungen den Anschlußzwang geregelt haben, sich rechtmäßig verhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat zudem alle Berufsgenossenschaften nachdrücklich aufgefordert, ihre Maßnahmen zur Durchführung des Anschlußzwangs so zu gestalten, daß die Bedingungen von Anschlußzwang und Befreiung, nach denen der Anschlußzwang stets nur als ein Auffangtatbestand für solche Unternehmen in Betracht kommt, die ihrer Bestellungspflicht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz nicht erfüllen, sowohl für die Mitgliedsunternehmen wie auch für die Wettbewerber transparent und nachvollziehbar sind. Soweit sich im Einzelfall gegen eine Berufsgenossenschaft erhobene Vorwürfe als möglicherweise berechtigte erwiesen haben, wurde die 19360* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 Berufsgenossenschaft aufgefordert, ihre Verfahrensweise zu ändern, was nach Kenntnis der Bundesregierung auch geschehen ist. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/7356 Frage 41): Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung indonesische Stellen oder Privatpersonen neben dem Kaufpreis für die 39 Kriegsschiffe und 3 U-Boote auch noch um andere Zuwendungen an nichtstaatliche Stellen gebeten, ähnlich wie es im Zusammenhang mit der Lieferung von Kriegsschiffen an Malta im März 1994 in der Presse bekannt wurde, und wenn ja, an welche? Zuwendungen an nichtstaatliche Stellen im Zusammenhang mit dem Verkauf der 39 Schiffe der ehemaligen NVA wurden nach Kenntnis der Bundesregierung weder von indonesischen staatlichen Stellen noch von Privatpersonen erbeten; dies trifft auch für die 3 U-Boote zu. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7356 Fragen 44 und 45): In welchem Umfang und zeitlichen Abstand werden die Mannheimer Stadtteile Vogelstang, Wallstart und Feudenheim von Frankfurt aus von Militärmaschinen in welcher Höhe überflogen? Was unternimmt die Bundesregierung gegen den durch zivile Verkehrsflugzeuge über den Mannheimer Stadtteilen Vogelstang, Wallstart, Gartenstadt und Feudenheim verursachten, von großen Teilen der Bevölkerung als unerträglich empfundenen Fluglärm? Zu Frage 44: Angaben über Umfang und zeitlichen Abstand der die Mannheimer Stadtteile überfliegenden Militärmaschinen sind nicht möglich. Diese militärischen Transportflüge benutzen von Frankfurt aus die gleichen veröffentlichten Streckenführungen, die auch für den zivilen Luftverkehr gelten. Gleiches gilt auch für besondere Verkehrsanweisungen durch die Flugsicherung. Zu Frage 45: Die Bundesregierung hat durch Maßnahmen am Flughafen Frankfurt, aber auch im Abflugbereich um Frankfurt, erreicht, daß die bisherigen Verspätungen des Luftverkehrs vom und zum Flughafen Frankfurt auf ein Minimum reduziert wurden; dies läßt sich allerdings nur durch eine Streuung der Abflüge erreichen. Der Teil dieser Abflüge, der die Stadt Mannheim überfliegt, hat jedoch in aller Regel Flughöhen von mehr als 3 000 m erreicht, so daß der Fluglärm durch den üblichen Straßenverkehrslärm überlagert wird. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb keine weiteren Maßnahmen,
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Weiß, die Antwort lautet wie folgt: Die Informationen in der Presse sind unzutreffend. Die Familie C. ist am 7. April 1994 gegen 3.30 Uhr morgens in Istanbul gelandet. Die übliche Befragung durch die türkischen Sicherheitsbehörden ist mit deren Dienstbeginn um 9 Uhr begonnen worden. Gegen 13.30 Uhr wurde der Familie die Weiterreise gestattet, da gegen sie nichts vorlag.
    Herr C. hat in einem Gespräch mit der deutschen Botschaft in Ankara bestätigt, daß keine Gewalt zur Erzwingung von Aussagen angewendet worden ist. Auf Bitte der Botschaft hat auch der Menschenrechtsverein in Istanbul den Vorfall untersucht und bestätigt, daß bei der Sicherheitsüberprüfung kein Mitglied der Familie gefoltert worden sei.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Weiß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Konrad Weiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich dann erstens die Tatsache, daß nach der Erklärung der Botschaft in Ankara die Ehefrau des Herrn C. in einem Telefonat mit einer Vertrauensperson in Dresden am 24. dieses Monats wiederum erklärt hat, daß ihr Mann gefoltert worden sei?
    Zweitens. Auf welche Erkenntnisse stützt sich die Behauptung der Bundesregierung, daß es dort nicht zu Folterungen gekommen ist, obwohl es ursprünglich ganz klare Aussagen hierzu gegeben hat?
    Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Weiß, für die Beantwortung des ersten Teils Ihrer Frage müßten Sie sich mit der Ehefrau in Verbindung setzen. Ich kann Ihnen dazu keine Erklärung liefern.
    Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich sagen, daß ich schon in meiner Antwort darauf hingewiesen habe, daß die Auskünfte der deutschen Botschaft in Ankara auf einem Gespräch mit Herrn C. persönlich basieren.