Protokoll:
12224

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 12

  • date_rangeSitzungsnummer: 224

  • date_rangeDatum: 27. April 1994

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:03 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/224 Deutscher Bun t es a Stenographischer Bericht 224. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/7356 vom 22. April 1994 — Widersprüchliche Gutachten über die weitere Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide als Truppenübungsplatz MdlAnfr 37, 38 Josef Grünbeck F.D.P. Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19341A, C ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . . 19341B, D Entwicklung eines Taktischen Ballistischen Raketensystems im Bundesverteidigungsministerium MdlAnfr 39, 40 Gernot Erler SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19342B, D ZusFr Gernot Erler SPD . . . 19342C, 19343 A Sicherheitsmaßnahmen für die im Irak fliegenden deutschen Hubschrauber MdlAnfr 42 Hans Wallow SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19343 C ZusFr Hans Wallow SPD 19343 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . 19344 A ZusFr Gernot Erler SPD . . . . . . . . 19344 B Organisatorische und personelle Veränderungen beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung MdlAnfr 43 Hans Wallow SPD Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19344 C ZusFr Hans Wallow SPD 19344 D Entwicklung des Existenzminimums für Kinder seit Juli 1991; Mehrbelastungen bei Gleichbehandlung aller Familien bei der Steuerfreistellung des Existenzminimums MdlAnfr 5, 6 Michael Habermann SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 19345A, D ZusFr Michael Habermann SPD 19345B, 19346 B Folterung von in die Türkei abgeschobenen Kurden MdlAnfr 14, 15 Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 19347C, 19348 A ZusFr Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19347C, 19348A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . 19348D Beteiligung des Präsidenten des Bundesamtes für Zivilschutz an der Neukonzeption des Katastrophen- und Zivilschutzes angesichts dessen kontroverser Haltung zum THW MdlAnfr 18 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 19349 A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 19349B ZusFr Horst Kubatschka SPD 19349C Beurteilung der Gründung eines sogenannten „Traditionsvereins der NVA" im Hinblick auf die innere Sicherheit II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 MdlAnfr 19 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 19349D ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 19350A Konsequenzen aus den wachsenden Aktivitäten östlicher Nachrichtendienste im Bereich der Wirtschaftsspionage MdlAnfr 20 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 19350A Belastung des Betriebsgrundstücks der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH mit Grundpfandrechten nach der erstmaligen Privatisierung; Zeitpunkt der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen, Konkurs- oder Vergleichsverfahren gegen den Erwerber MdlAnfr 25, 26 Manfred Kolbe CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19350 C Entwicklungshilfemittel und Hermes-Bürgschaften für den Bau eines Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks in Taiwan durch die Firma Siemens MdlAnfr 29 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 19351 A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 19351 A Finanzierung des Ausbaus der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit in Bahnhöfen durch die Deutsche Bahn AG MdlAnfr 46, 47 Bodo Seidenthal SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 19351D, 19352A ZusFr Bodo Seidenthal SPD . . 19351D, 19352B Kosten der Einführung der TransrapidTrassen in die beiden Städte Hamburg und Berlin; Übernahme der Kosten der Anbindung an den übrigen Verkehr durch den Bund MdlAnfr 48, 49 Eckart Kuhlwein SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 19352C, 19353 B ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 19352C, 19353 C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 19352 D Nächste Sitzung 19353 D Berichtigung 19353 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19355* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Lüder (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 1) *) 19355* C Anlage 3 Versorgung des geplanten Forschungsreaktors München II mit hochangereichertem Uran; Entsorgung; Vermeidung von Fehlinvestitionen im Bereich Forschung und Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf bereits patentierte Produkte MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/7356 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 19356* A Anlage 4 Toxikologische Bewertung von Homöopathika; Kontrolle eines Anwendungsverbots MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/7356 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 19356* C Anlage 5 Einführung einer computergestützten Bearbeitung von Steuererklärungen MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/7356 — Josef Hollerith CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19357* A Anlage 6 Steuereinnahmen durch die Besteuerung des Flugbenzins MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/7356 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19357* D *) Vgl. 222. Sitzung, Seite 19152C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 III Anlage 7 Verkauf freiwerdender bundeseigener Wohnungen in Nürnberg an die städtische Wohnungsbaugesellschaft MdlAnfr 27, 28 — Drs 12/7356 — Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 19358* A Anlage 8 Abbau der Erschwerungen des Transitverkehrs durch Polen und der dadurch verursachten Handelshemmnisse mit Bjelorußland MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/7356 — Wilfried Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 19358* C Anlage 9 Zusage von zusätzlich 200 Mio. DM für die neuen Bundesländer durch Bundesminister Dr. Norbert Blüm MdlAnfr 34 — Drs 12/7356 — Regina Kolbe SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 19359* B Anlage 10 Anschlußzwang an Berufsgenossenschaften bei vorhandenen gleichwertigen Sicherheitsvorkehrungen; Wettbewerb mit privaten Arbeitssicherheitsdiensten MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/7356 — Dr. Bernd Protzner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 19359* C Anlage 11 Zusätzliche Zuwendungen an nichtstaatliche Stellen im Zusammenhang mit dem Kauf von 39 Kriegsschiffen und 3 U-Booten MdlAnfr 41 — Drs 12/7356 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 19360* A Anlage 12 Klagen der Mannheimer Bevölkerung über den Fluglärm MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/7356 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 19360* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 19341 224. Sitzung Bonn, den 27. April 1994 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 222. Sitzung, Seite VI und Seite 19252 C: Bei Anlage 3 ist zwischen den Namen „Claudia Nolte" und „Rosemarie Priebus " der Name „Ronald Pofalla" einzufügen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beckmann, Klaus F.D.P. 27.4.94 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 27.4.94 * * * Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 27.4.94 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 27.4.94 Herta Ehrbar, Udo CDU/CSU 27.4.94 Fuchs (Verl), Katrin SPD 27.4.94 Gansel, Norbert SPD 27.4.94 Großmann, Achim SPD 27.4.94 Henn, Bernd PDS/Linke 27.4.94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 27.4.94 * Jaunich, Horst SPD 27.4.94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 27.4.94 * * Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 27.4.94 Kretkowski, Volkmar SPD 27.4.94 von Larcher, Detlev SPD 27.4.94 Lüder, Wolfgang F.D.P. 27.4.94 Marten, Günter CDU/CSU 27.4.94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 27.4.94 Meckel, Markus SPD 27.4.94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 27.4.94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 27.4.94 Gerhard Dr. Möller, Franz CDU/CSU 27.4.94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 27.4.94 * * Müller (Pleisweiler), SPD 27.4.94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 27.4.94 Hans-Werner Paintner, Johann F.D.P. 27.4.94 Pfeifer, Anton CDU/CSU 27.4.94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 27.4.94 Susanne Reddemann, Gerhard CDU/CSU 27.4.94 * Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 27.4.94 * * * Helmut Schmidt (Nürnberg), SPD 27.4.94 Renate Schmidt-Zadel, Regina SPD 27.4.94 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 27.4.94 Schröter, Gisela SPD 27.4.94 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 27.4.94 Sigrid Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 27.4.94 Stiegler, Ludwig SPD 27.4.94 Tappe, Joachim SPD 27.4.94 Toetemeyer, SPD 27.4.94 Hans-Günther Türk, Jürgen F.D.P. 27.4.94 Vosen, Josef SPD 27.4.94 Welt, Jochen SPD 27.4.94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 27.4.94 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 27.4.94 Zierer, Benno CDU/CSU 27.4.94 Zurheide, Burkhard F.D.P. 27.4.94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Lüder (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 1) * ) Ich beteilige mich nicht an der Abstimmung über das Zweite Gleichberechtigungsgesetz. Der Grund liegt darin, daß ich zwar anerkenne, daß es im Sinne wirtschaftlicher Vernunft einige Fortschritte in der letzten Woche gegeben hat. Dieses Gesetz aber enthält in den Art. 8 und 9 nach wie vor Bestimmungen, die nicht geeignet sind, die Gleichberechtigung zu fördern, wohl aber zum Ergebnis haben werden, den Unternehmen allein dafür unnötige Kosten aufzubürden, daß sie neue Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Dieses geht mir nicht in den Kopf. Im übrigen bezeichne ich dieses Gesetz nach wie vor als unehrlich: Es behauptet frech, keine Kosten zu verursachen; der Bericht des Ausschusses relativiert das nur ungenügend, unpräzise, indem er ausführt, es würde insgesamt keine „größeren Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte und der Privatwirtschaft" geben. Wie groß die nicht größeren Ausgaben sein werden, wird die Zukunft zeigen. Ich habe Sorge. Im öffentlichen Dienst sollen die Frauenbeauftragten von anderen dienstlichen Tätigkeiten freigestellt werden, zum Teil vollständig, zum Teil teilweise, um sich um die Gleichberechtigung zu kümmern. Es mag ja sein und ist wohl auch richtig. Dann aber halte ich es für nahezu heuchlerisch, zu behaupten, dies würde keine größeren Kosten verursachen. Alleine die in Abschnitt 3 § 16 Abs. 2 vorgesehene Formulierung für die Frauenbeauftragten: „Hier ist die notwendige personelle und sachliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen", öffnet neuen Ausgaben Tür und Tor, auch in größerer Höhe. Im übrigen kenne ich keinen verantwortlichen Politiker, der so naiv ist, zu glauben, daß zusätzliche Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, wie sie hier für Frauenbeauftragte vorgesehen ist, ohne stellenplanmäßige Auswirkung bleiben könne. *) Vgl. 222. Sitzung, Seite 19152 C 19356* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 Auch unser Innenminister kann doch nicht so naiv sein, zu glauben, daß wir so viele Arbeitskapazitäten im öffentlichen Dienst in einem Maße frei hätten, daß auf 400 Frauen, die in einem öffentlichen Betrieb oder in einer Dienststelle beschäftigt sind, eine zusätzliche Freistellung erfolgen könne, ohne daß die von diesen Mitarbeitern bisher geleistete Arbeit auf anderen, dann doch neu zu schaffenden Planstellen geleistet wird. Ich will die Förderung der Gleichberechtigung nicht behindern, ich kann diesem Gesetz aber nicht zustimmen. Deswegen beteilige ich mich nicht an der Abstimmung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/7356 Fragen 1 und 2): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Versorgung des geplanten Forschungsreaktors München II mit hochangereichertem Uran und für die Entsorgung des abgebrannten Brennstoffs, wenn eine Belieferung und Rücknahme durch die Vereinigten Staaten nicht in Betracht kommt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bestehende Fehlinvestitionen durch Forschung und Entwicklung bereits patentierter Produkte zukünftig zu verhindern, um dadurch Marktanteile zurückzugewinnen und Wettbewerbspositionen aufzubauen? Zu Frage 1: Die Versorgung des Forschungsreaktors München II könnte auf längere Zeit gesichert werden durch bereits vorhandenes hoch angereichertes Uran, das ursprünglich für den THTR vorgesehen war. Sollte nach dem Verbrauch dieses aus den USA gelieferten Materials keine Möglichkeit mehr bestehen, weiterhin hoch angereichertes Uran aus den USA zu beziehen, kann auf Material aus einem europäischen Partnerland zurückgegriffen werden. Ver- und Entsorgung des FRM II mit hoch angereichertem Uran sollten nach Auffassung der Bundesregierung nicht isoliert betrachtet werden. Falls die USA hier nicht als Partner in Frage kommen, wäre die Entsorgungsproblematik in einem weiteren Schritt zu klären. Aus heutiger Sicht bietet sich hier die Langzeitzwischenlagerung als günstige Option an. Auch eine direkte Endlagerung wäre wegen des geringen Radionuklidinventars eine vertretbare Lösung. Zu Frage 2: Das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) legt in seinem üblichen Standard-Verfahren der Projektförderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dem Zuwendungsempfänger die Verpflichtung auf, diejenigen Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen zu ermitteln und dem BMFT anzuzeigen, die einer Verwertung des FE-Ergebnisses im Inland entgegenstehen. Die Patentermittlungspflicht entfällt bei einer Kostenbeteiligung des Unternehmens ab 50 %, weil das aus der hohen Eigenbeteiligung resultierende Eigeninteresse als ausreichendes Regulativ für eine hinreichende Patentermittlung durch den Zuwendungsempfänger angesehen werden kann. Diese differenzierte Regelung ist vor ihrer Einführung im Jahre 1987 mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie erörtert und von diesem mitgetragen worden. Dem Zuwendungsempfänger ist darüber hinaus aufgetragen, bei erforderlichen Recherchen zur Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik die Dokumentation des Deutschen Patentamtes sowie der überregionalen Fachinformationseinrichtungen zu nutzen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/7356 Fragen 7 und 8): Sieht die Bundesregierung bei allen ca. 190 homöopathischen Ausgangssubstanzen ein gleichartiges toxikologisches Potential, das eine unterschiedslose Prüfung der Toxizität rechtfertigen würde? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Verstöße gegen ein Anwendungsverbot oder eine Anwendungsrestriktion bestimmter Homöopathika zu erfassen und zu ahnden? Zu Frage 7: Die Bundesregierung sieht das toxikologische Potential der homöopathischen Ausgangssubstanzen nicht als gleichartig an. Zulassungspflichtige homöopathische Arzneimittel, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, unterliegen den Anforderungen der Arzneimittelprüfrichtlinien. Die Arzneimittelprüfrichtlinien sehen u. a. auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Prüfungen der pharmakologischtoxikologischen Eigenschaften und deren Bewertung als Voraussetzung für eine Zulassung vor. Homöopathische Arzneimittel, für die kein Indikationsanspruch geltend gemacht wird, unterliegen der Registrierung. Die toxikologische Grenzkonzentration wird hierbei durch die VerschreibungspflichtVerordnung geregelt, die diese bei der Verdünnungsstufe von D4 bei verschreibungspflichtigen Stoffen festlegt. Bei höheren Konzentrationen muß die Registrierung homöopathischer Arzneimittel versagt werden. Der Tierarzneimittelausschuß (CVMP) der Europäischen Gemeinschaft prüft auf Vorschlag der Kommission eine Reihe von homöopathischen Ausgangssubstanzen im Hinblick auf ihre Aufnahme in den Anhang II der Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90. Die Aufnahme dieser Substanzen in diesen Anhang würde bedeuten, daß die Festlegung einer Höchstmenge im Interesse der öffentlichen Gesundheit nicht erforderlich ist. Demgegenüber gibt es verschiedene anorganische Verbindungen wie Arsen, Quecksilber, Cadmium und pflanzliche Stoffe wie Strychnin, Fliegenpilz, Tollkirsche und auch tierische Stoffe, wie „tuberkulöses Lungengewebe mit dem Inhalt von tuberkulösen Kavernen von Schlachttie- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 19357* ren" (Tuberculinum BURNETT), die insgesamt einer sorgsamen Prüfung unterzogen werden müssen. Zu Frage 8: Die Überwachung arzneimittelrechtlicher Vorschriften ist Aufgabe der Länder. Im Rahmen der Überwachungsaufgaben werden die tierärztlichen Hausapotheken und die landwirtschaftlichen Betriebe regelmäßigen Kontrollen unterzogen, bei denen auch die ordnungsgemäße Anwendung von Arzneimitteln überprüft wird. Da in der Vergangenheit die Anwendung homöopathischer Arzneimittel von eher zu vernachlässigender Bedeutung war, sind somit auch kaum Verstöße gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften bekannt geworden. Das AMG bietet eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Ahndung von Verstößen gegen Anwendungsverbote bzw. Anwendungseinschränkungen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Josef Hollerith (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7356 Fragen 21 und 22): Wie beurteilt die Bundesregierung die Durchführung eines Programms „Elektronische Besteuerung" mit dem Ziel einer computergestützten Bearbeitung von Steuererklärungen in der Steuerbehörde, einer automatischen Erfassung der nicht in elektronischer Form eingehenden Steuererklärungen sowie einer Abfassung und Einreichung elektronischer Steuererklärungen vom Steuerbürger und Steuerberater, um zu einer besseren Steuerverwaltung zu kommen, und was gedenkt sie zu tun, um dies zu erreichen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen in den USA mit der elektronischen Steuerverwaltung, die als großes Projekt seitens der amerikanischen Steuerverwaltung beabsichtigt ist, und gedenkt sie aus diesen Erfahrungen Konsequenzen für die Steuerverwaltung in Deutschland zu ziehen? Zu Frage 21: Die obersten Finanzbehörden der Länder bestimmen nach § 20 des Finanzverwaltungsgesetzes Art, Umfang und Organisation der steuerlichen Automation für die von ihnen verwalteten Steuern. Zur Gewährleistung gleicher Programmergebnisse und eines ausgewogenen Leistungsstandes ist jedoch Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen herbeizuführen. Bereits seit den 70er Jahren sind sämtliche Finanzämter der Länder auf ein integriertes automatisiertes Besteuerungsverfahren umgestellt. Dieses Verfahren wird seither kontinuierlich weiterentwickelt und garantiert eine wesentliche Unterstützung des Bearbeiters im Finanzamt. Die Steuererklärungsdaten werden zur Zeit personell, d. h. entweder vom Sachbearbeiter oder von Datenerfassungskräften erfaßt. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Lander haben sich im Zusammenhang mit der Erörterung eines Verfahrens zur Nettodatenspeicherung auch bereits mit der Möglichkeit des Scarmens von Steuererklärungsdaten beschäftigt und eine Arbeitsgruppe beauftragt, Aussagen zur Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit des neuen Verfahrens zu treffen. Derzeit ist diese Methode jedoch noch nicht anwendungsreif. Darüber hinaus wird eine weitere Bund-/LänderArbeitsgruppe ab Mai dieses Jahres Möglichkeiten untersuchen, alle Steuererklärungsdaten in das Datenübermittlungsverfahren einzubeziehen und das Verfahren auf die Datenfernübertragung auszudehnen. Eine gesetzliche Grundlage dafür wurde bereits mit dem Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG) vom 21. Dezember 1993 geschaffen (Ergänzung in § 150 Abs. 6 AO). Zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Automation in der Steuerverwaltung und damit der Verbesserung der Verwaltungsarbeit soll außerdem das gesamte automatisierte Besteuerungsverfahren auf der Basis eines bundeseinheitlichen Datenmodells neu konzipiert und arbeitsteilig realisiert werden. Mit dem Projekt „FISCUS" ist bereits begonnen worden; es wird voraussichtlich über etwa zehn Jahre laufen. Der Bund beteiligt sich an dem Projekt insbesondere durch Einrichtung und Betrieb der sog. Koordinierungsstelle. Zu Frage 22: Einzelheiten der Projekte für den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in den USA konnten im Bundesministerium der Finanzen bisher noch nicht untersucht werden. Die Konzepte der US-Steuerverwaltung unterscheiden sich jedoch wegen des amerikanischen Selbstveranlagungssystems grundlegend von den Organisationsstrukturen der deutschen Finanzverwaltung. Erfahrungen der USA mit dem EDV-Einsatz werden in der Bundesrepublik Deutschland daher nur begrenzt und nur in Teilbereichen verwertbar sein. Ob und inwieweit sich aus ihnen Folgerungen für die Steuerverwaltungen der Länder anbieten, wird zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sorgfältig geprüft werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/7356 Fragen 23 und 24): Welche Steuereinnahmen ließen sich durch die Besteuerung des Flugbenzins für Charter- und Linienflüge unter Zugrundelegung des jährlich durch die zivile Luftfahrt verbrauchten Flugkraftstoffs für innerdeutsche Flüge und für den internationalen Luftverkehr erzielen? Wird die Bundesregierung aus ökologischen und ökonomischen Gründen auf die Erhebung von Steuern für Flugbenzin drängen, wenn 1997 die Überprüfung der entsprechenden EG-Richtlinie ansteht, und wird sie sich für die Besteuerung nur der Inlandflüge wie in Schweden oder auch für die Besteuerung der Interkontinentalflüge wie beispielsweise in den amerikanischen Staaten Florida, Kalifornien, Washington und New York einsetzen? Zu Frage 23: Der Regelsteuersatz für das in der Luftfahrt überwiegend verwendete Kerosin beträgt zur Zeit 19358* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 980,— DM/1 000 l. Die im Jahr 1992 in Deutschland getankte steuerfreie Menge beläuft sich auf rd. 6,8 Millionen cbm. Bei einer Versteuerung zum Regelsteueratz ergäben sich somit Steuereinnahmen von rd. 6,7 Mrd. DM. Zu Frage 24: Die Bundesregierung wird sich bei der Überprüfung der Richtlinie 92/81/EWG im Jahr 1997 entsprechend dem Kabinettbeschluß vom 10. Juli 1991 zum Subventionsabbau erneut für die Aufhebung der Steuerfreiheit für Flugkraftstoffe einsetzen. Sie wird dabei zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Luftfahrt eine einheitliche Lösung für die Europäische Union anstreben. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/7356 Fragen 27 und 28): Ist die Bundesregierung bereit, der Stadt Nürnberg bei der Lösung der Wohnungsnot (soziale Mietwohnungen) durch den Verkauf der freiwerdenden Wohnungen an die städtische Wohnungsbaugesellschaft oder -genossenschaft zu helfen? Wenn nicht, welchen mehr berechtigten Personenkreis oder andere Interessenten gibt es, den wohnungsuchenden Familien mit Kindern mit geringem Einkommen die mögliche Hilfe vorzuenthalten? Zu Frage 27: Die Bundesregierung ist bereit, freigewordene ehemals militärisch genutzte Wohnliegenschaften, die nicht für Zwecke des Bundes benötigt werden, zu veräußern. Dabei werden als Käufer Länder und Gemeinden vorrangig berücksichtigt. Das gilt grundsätzlich auch für die voraussichtlich bis Ende dieses Jahres freiwerdende Pastoriussiedlung in Nürnberg, die offensichtlich Hintergrund für Ihre Fragestellung ist. Die Prüfung des Bundes- und Landesbedarfes für die aus 167 Wohneinheiten bestehende Wohnsiedlung ist zwar noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, daß im Rahmen der Wohnungsfürsorge für Bedienstete der Bundesanstalt für Arbeit, des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, des Hauptzollamtes Nürnberg/Fürth sowie anderer Bundesdienststellen dringend Wohnungen benötigt werden. Soweit es die Stadt Nürnberg wünscht, wird zu prüfen sein, ob ihr Freiflächen zur Errichtung von Sozialwohnungen überlassen werden können. Zu Frage 28: Wohnliegenschaften im Allgemeinen Grundvermögen werden entsprechend der Bundeshaushaltsordnung nicht veräußert, wenn sie für Wohnungsfürsorgezwecke des Bundes benötigt werden. Im Rahmen der Wohnungsfürsorge bemüht sich der Bund in seiner Rolle als Dienstherr oder Arbeitgeber, Bediensteten, insbesondere nach Versetzungen, eine familiengerechte Wohnung zu verschaffen. Dies geschieht sowohl aus sozialen Erwägungen als auch zur Einsparung von Trennungsgeld. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 12/7356 Fragen 32 und 33): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Entwicklung guter Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu Bjelorußland besonders darunter leidet, daß der Transitverkehr durch Polen wegen der extrem langen Wartezeiten an den Grenzen (bis zu 24 Stunden im Personen-, bis zu 10 Tagen im Güterverkehr) außerordentlich erschwert wird? Wird die Bundesregierung auf die polnischen Behörden mit dem Ziel einwirken, diese Handelshindernisse schnellstens zu beseitigen, und bringt die Bundesregierung dabei diese Handelshindernisse in Zusammenhang mit dem Wunsch Polens, Mitglied der Europäischen Union zu werden? Zu Frage 32: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die langen Wartezeiten an der polnischen Grenze ein ernsthaftes Handelshemmnis für den Warenaustausch mit Weißrußland darstellen. Zu Frage 33: Die Bundesregierung steht mit den polnischen Behörden in ständigem Kontakt, um die Abfertigung an der deutsch-polnischen Grenze zu beschleunigen. Auch die polnische Seite ist an einer schnellen Abfertigung interessiert. So wurde u. a. vereinbart; die Verbesserung der Lage an den deutsch polnischen Grenzübergängen zu einem Schwerpunkt der nächsten Sitzung der Deutsch-Polnischen-Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit am 23. und 24. Juni 1994 in Krakau zu machen. Neben der Fortsetzung der bisher schon intensiven Kontakte deutsch-polnischer Expertengremien im Bereich des Verkehrs, des Zolls und der Personenkontrolle ist dabei an die Einsetzung einer besonderen Arbeitsgruppe gedacht. Diese Arbeitsgruppe soll den Gesamtüberblick und eine bessere Koordinierung der mit der Grenzübergangsproblematik verbundenen Einzelfragen sicherstellen. Wichtig wäre eine Beteiligung der Republik Polen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der Europäischen Union am sog. „Gemeinsamen Versandverfahren", das eine Verlagerung der Zollabfertigung ins Binnenland ermöglicht. Die EU arbeitet gemeinsam mit Polen und anderen MOE intensiv daran, die rechtlichen, technischen und administrativen Voraussetzungen für die Einbeziehung dieser Länder in das genannte Verfahren zu realisieren. Ein Termin hierfür kann heute jedoch noch nicht genannt werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 19359* Die Bundesregierung wird auch versuchen, darauf hinzuwirken, daß von Polen die Personen- und die Zollkontrolle gemeinsam vorgenommen werden. Im Zuge des Ausbaus der zuführenden Straßen sowie anstehender Brückensanierungen wird auch geprüft werden, ob zur Entlastung der großen LKW-Übergänge die bisher bestehenden Grenzübergänge für den PKW-Verkehr auch für den örtlichen LKW-Verkehr zugelassen werden können. Die Möglichkeit einer verbesserten Verkehrsführung an den Grenzübergängen wird gleichfalls geprüft werden. Eine entscheidende Entlastung an den Grenzübergängen wird allerdings erst 1995/Anfang 1996 eintreten, wenn die bereits begonnenen Baumaßnahmen an den wichtigsten Grenzübergängen (z. B. Grenzabfertigungsanlagen) abgeschlossen sein werden. Für den Ausbau der Grenzübergänge kann Polen Mittel der neuen Haushaltslinie der Europäischen Union für grenzüberschreitende Strukturprojekte in Anspruch nehmen. Entsprechende Anträge bei der Europäischen Kommission sind in Vorbereitung. Die Schwierigkeiten an der deutsch-polnischen Grenze sind vor allem auf das sprunghafte Ansteigen des Güterverkehrs seit 1989 zurückzuführen. Der Ausbau der Grenzübergänge, der einen erheblichen Planungs- und Investitionsaufwand erfordert, hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. Die Bundesregierung und Polen sind gemeinsam bemüht, die Grenzabfertigungsanlagen dem auf ein Vielfaches gestiegenen Verkehrsaufkommen anzupassen. Die Bundesregierung bringt die Beseitigung der Handelshemmnisse an der Grenze in keinen Zusammenhang mit dem Wunsch Polens, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage der Abgeordneten Regina Kolbe (SPD) (Drucksache 12/7356 Frage 34): Trifft es zu, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm, dem Sächsischen Staatsminister Dr. Kajo Schommer am 17. März 1994 zugesagt hat, daß die neuen Bundesländer 200 Mio. DM für ABM-Mittel zusätzlich zu den im Haushalt vorgesehenen Mitteln erhalten werden, wovon 120 Mio. DM für Sachsen bestimmt sind, und in welchem Zeitraum stehen diese Mittel ggf. zur Verfügung? Die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit hat am 16. März 1994 entschieden, daß den neuen Bundesländern zusätzlich zu den bereits den Landesarbeitsämtern zugeteilten Mitteln 200 Mio. DM an Ausgabemitteln für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zugewiesen werden. Auf Sachsen entfallen hiervon 53,2 Mio. Diese Mittel stehen im Haushalt 1994 zur Verfügung. Verpflichtungsermächtigungen, fällig im Jahre 1995 in Höhe von 140 Mio. DM für die neuen Bundesländer, wurden diesen Ausgabemitteln beigestellt. Hiervon entfallen 27,86 Mio. DM auf Sachsen. Diese Zuweisung erfolgte auch im Hinblick darauf, daß die neuen Bundesländer einer Umverteilung von Ausgabemitteln in Höhe von 200 Mio. DM im Oktober 1993 aus dem ABM-Stabilisierungsprogramm von den neuen Bundesländern in die alten Bundesländer zugestimmt hatten. Von der Entscheidung der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit wurde das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit des Freistaates Sachsen am 17. März 1994 durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unterrichtet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Bernd Protzner (CDU/CSU) (Drucksache 12/7356 Fragen 35 und 36): Wie will die Bundesregierung die Beachtung des § 719a Satz 3 und 4 RVO durch die Berufsgenossenschaften durchsetzen, also gewährleisten, daß die Berufsgenossenschaften einen Anschlußzwang nur für diejenigen Mitglieder verfügen und dies ihren Mitgliedern auch deutlich machen, die nicht schon anderweitig ihren Verpflichtungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genügen? Wie will die Bundesregierung den Wettbewerb mit privaten ASiG-Diensten nicht durch Vermischung ihrer hoheitlichen Tätigkeit (= Verfügung des Anschlußzwangs bzw. der Befreiung vom Anschlußzwang) mit ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit (= Angebot von ASiG-Dienstleistungen an jedermann) und durch unzulässige Dumping-Preise oder sogar Entgeltbefreiung verfälschen? Zu Frage 35: Bei der Genehmigung von Satzungen, in denen Regelungen zum Anschlußzwang getroffen werden, wird in Abstimmung zwischen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und Bundesversicherungsamt gezielt darauf geachtet, daß diese Regelungen erkennbar im Einklang mit § 719a RVO stehen und daß der gesetzliche Anspruch des einzelnen Unternehmers auf Befreiung, wenn er durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde die Erfüllung seiner Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz nachweist, nicht beeinträchtigt wird. Zu Frage 36: Im Rahmen der Fachaufsicht wird gezielt darauf geachtet, daß die Berufsgenossenschaften, die in ihren Satzungen den Anschlußzwang geregelt haben, sich rechtmäßig verhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat zudem alle Berufsgenossenschaften nachdrücklich aufgefordert, ihre Maßnahmen zur Durchführung des Anschlußzwangs so zu gestalten, daß die Bedingungen von Anschlußzwang und Befreiung, nach denen der Anschlußzwang stets nur als ein Auffangtatbestand für solche Unternehmen in Betracht kommt, die ihrer Bestellungspflicht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz nicht erfüllen, sowohl für die Mitgliedsunternehmen wie auch für die Wettbewerber transparent und nachvollziehbar sind. Soweit sich im Einzelfall gegen eine Berufsgenossenschaft erhobene Vorwürfe als möglicherweise berechtigte erwiesen haben, wurde die 19360* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. April 1994 Berufsgenossenschaft aufgefordert, ihre Verfahrensweise zu ändern, was nach Kenntnis der Bundesregierung auch geschehen ist. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/7356 Frage 41): Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung indonesische Stellen oder Privatpersonen neben dem Kaufpreis für die 39 Kriegsschiffe und 3 U-Boote auch noch um andere Zuwendungen an nichtstaatliche Stellen gebeten, ähnlich wie es im Zusammenhang mit der Lieferung von Kriegsschiffen an Malta im März 1994 in der Presse bekannt wurde, und wenn ja, an welche? Zuwendungen an nichtstaatliche Stellen im Zusammenhang mit dem Verkauf der 39 Schiffe der ehemaligen NVA wurden nach Kenntnis der Bundesregierung weder von indonesischen staatlichen Stellen noch von Privatpersonen erbeten; dies trifft auch für die 3 U-Boote zu. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7356 Fragen 44 und 45): In welchem Umfang und zeitlichen Abstand werden die Mannheimer Stadtteile Vogelstang, Wallstart und Feudenheim von Frankfurt aus von Militärmaschinen in welcher Höhe überflogen? Was unternimmt die Bundesregierung gegen den durch zivile Verkehrsflugzeuge über den Mannheimer Stadtteilen Vogelstang, Wallstart, Gartenstadt und Feudenheim verursachten, von großen Teilen der Bevölkerung als unerträglich empfundenen Fluglärm? Zu Frage 44: Angaben über Umfang und zeitlichen Abstand der die Mannheimer Stadtteile überfliegenden Militärmaschinen sind nicht möglich. Diese militärischen Transportflüge benutzen von Frankfurt aus die gleichen veröffentlichten Streckenführungen, die auch für den zivilen Luftverkehr gelten. Gleiches gilt auch für besondere Verkehrsanweisungen durch die Flugsicherung. Zu Frage 45: Die Bundesregierung hat durch Maßnahmen am Flughafen Frankfurt, aber auch im Abflugbereich um Frankfurt, erreicht, daß die bisherigen Verspätungen des Luftverkehrs vom und zum Flughafen Frankfurt auf ein Minimum reduziert wurden; dies läßt sich allerdings nur durch eine Streuung der Abflüge erreichen. Der Teil dieser Abflüge, der die Stadt Mannheim überfliegt, hat jedoch in aller Regel Flughöhen von mehr als 3 000 m erreicht, so daß der Fluglärm durch den üblichen Straßenverkehrslärm überlagert wird. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb keine weiteren Maßnahmen,
Gesamtes Protokol
Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222400000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Fragestunde
— Drucksache 12/7356 —
Zunächst rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht uns die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Michaela Geiger zur Verfügung.
Wir kommen zuerst zu der Frage 37 des Abgeordneten Josef Grünbeck:
Trifft es zu, daß bezüglich der Zukunft der Colbitz-Letzlinger Heide das Bundesministerium der Verteidigung bereits seit Wochen über ein vorläufiges Gutachten verfügt, das angeblich positiv für die weitere Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide als Truppenübungsplatz ausfällt?
Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222400100
Herr Abgeordneter Grünbeck, die mit dem Gutachten beauftragte Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hat dem Bundesministerium der Verteidigung Anfang Januar 1994 einen Sachstandsbericht über den damaligen Stand der hydrogeologischen Untersuchungen vorgelegt. Das endgültige Gutachten mit der entsprechenden umfangreichen Dokumentation ist für Ende April 1994 angekündigt.
Der Bericht kommt zu einer positiven Grundaussage, die dem Stand der damaligen Erkundungen entspricht.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222400200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Grünbeck, bitte schön.

Josef Grünbeck (FDP):
Rede ID: ID1222400300
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, daß auch ein Bericht des Umweltministers des Landes Sachsen-Anhalt vorliegt, der andere Aussagen zum Inhalt hat?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222400400
Ich nehme an, das bezieht sich auf Ihre zweite Frage.

Josef Grünbeck (FDP):
Rede ID: ID1222400500
Ja.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222400600
Dann empfehle ich, daß auch die Frage 38 des Abgeordneten Josef Grünbeck aufgerufen wird:
Trifft es zu, daß dagegen ein Gutachten steht, das noch nicht veröffentlicht ist und das eine Belastung des Grundwassers in der Heide durch weitere militärische Nutzung nicht ausschließt?
Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222400700
Unserem Ministerium ist ein solches Gutachten nicht bekannt.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222400800
Eine weitere Zusatzfrage, bitte sehr.

Josef Grünbeck (FDP):
Rede ID: ID1222400900
Frau Staatssekretärin, würden Sie es für richtig halten, wenn in Anbetracht der Wichtigkeit der Trinkwasserversorgung von Magdeburg und Umgebung, da ja das Grundwasser unter der Colbitz-Letzlinger Heide für etwa zweieinhalb Millionen Menschen noch in sehr guter Qualität vorhanden ist, der jetzige Zustandsbericht einmal dem Parlament zugeleitet wird? Denn die Diskussion dauert jetzt anderthalb Jahre, ohne daß wir eine irgendwie befriedigende Antwort aus dem Verteidigungsministerium erhalten.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222401000
Herr Abgeordneter, wenn wir dieses Gutachten Ende April bekommen werden, werden wir es selbstverständlich sofort, soweit das möglich ist, weiterleiten.
Außerdem möchte ich Ihnen sagen, daß der Sachstandsbericht den Schluß zuläßt, daß die beabsichtigte militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Magdeburg durch die Bundeswehr keine schädlichen Beeinträchtigungen des Grundwassers verursachen wird.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222401100
Herr Abgeordneter, Sie haben für die Frage 37 Ihre zwei Zusatzfragen verbraucht. Da die Frage 38 bereits aufgerufen und beantwortet wurde, stehen Ihnen zwei weitere Zusatzfragen zu.

Josef Grünbeck (FDP):
Rede ID: ID1222401200
Vielen Dank, Herr Präsident.
Frau Staatssekretärin, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, daß die Verunreinigungen durch militäri-



Josef Grünbeck
sehe Nutzung, insbesondere durch das Regenwasser und Waschwasser von Panzern und anderen militärischen Fahrzeugen, inzwischen in den Boden dieses Truppenübungsplatzes, und zwar an einigen Stellen sehr tief, eingedrungen sind. Die gesamte Trinkwasserversorgung müßte endgültig eingestellt werden, wenn diese Schadstoffe tatsächlich ins Grundwasser eindringen. Dann wäre die gesamte Grundwasserreserve für zweieinhalb Millionen Menschen nicht mehr nutzbar.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222401300
Das Argument nehmen wir selbstverständlich ernst, Herr Abgeordneter. Wir untersuchen dort derzeit ganz genau in zwei Bohretappen an 51 Standorten. Wir haben maximal 200 m tief untersucht, und die Proben haben ergeben, daß keine gravierenden Belastungen des Grundwassers nachweisbar sind. Allerdings gibt es Altlastenverdachte von früherer Nutzung auf diesem Platz. Auch das wird ganz genau untersucht.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222401400
Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön.

Josef Grünbeck (FDP):
Rede ID: ID1222401500
Frau Staatssekretärin, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, daß ich ein Gutachten vom Landesminister für Umweltfragen aus Sachsen-Anhalt habe und daß das Verteidigungsministerium davon weiß und einfach nicht zur Kenntnis nehmen will, daß es dieses Gutachten auch gibt? Würden Sie dann das Parlament über beide Gutachten unterrichten?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222401600
Wenn uns diese vorliegen, selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Mir ist dies jetzt allerdings nicht bekannt.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222401700
Dann rufe ich die Frage 39 des Abgeordneten Gernot Erler auf:
Welche Überlegungen und Planungen gibt es gegenwärtig im Bundesministerium der Verteidigung zur Entwicklung eines Anti-Taktischen-Ballistischen-Raketensystems (ATBM), und inwieweit treffen diesbezügliche Meldungen der „Wirtschaftswoche" vom 15. April 1994 zu?
Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222401800
Herr Abgeordneter Erler, im Bundesministerium der Verteidigung gibt es keine Überlegungen und Planungen zur Entwicklung eines Systems für die ausschließliche Abwehr von taktischen ballistischen Flugkörpern. Insofern ist die zitierte Zeitungsmeldung nicht zutreffend.
Unbestritten ist im BMVg jedoch die Notwendigkeit einer differenzierten Flugkörperabwehr. Hierüber wurde schon im Januar und im März 1992 von dieser Stelle berichtet. Tatsache ist, daß in den USA — u. a. auf Grund der Erfahrungen im Golf-Krieg — das Flugabwehrraketensystem Patriot mit einer verbesserten Fähigkeit zur Bekämpfung von Flugkörpern ausgestattet wird. Die dazu notwendigen Modifizierungen werden weitgehend auch für die Systeme der deutschen Luftwaffe übernommen werden.
Wie Sie wissen, ist die kooperative Entwicklung und Beschaffung eines mittleren Flugabwehrraketensystems für niedere und mittlere Höhen, das sogenannte
Taktische Luftverteidigungssystem, TLVS, in Planung. Es soll ab etwa 2005 das veraltete Waffensystem Hawk ersetzen und im Verbund mit dem Waffensystem Patriot die Luftverteidigung wichtiger Objekte sicherstellen.
Das Taktische Luftverteidigungssystem wird in der Lage sein, in niederen und mittleren Höhen alle Arten von Bedrohung aus der Luft zu bekämpfen. Das können Flugzeuge, Antiradarflugkörper bis hin zu Marschflugkörpern sein. Dieses System soll gleichzeitig in der Lage sein, im Selbst- und im begrenzten Objektschutz auch taktische ballistische Flugkörper abzuwehren. Bei beiden Systemen, Patriot und TLVS, handelt es sich nicht um die in der genannten Zeitung erwähnten ATBM-Systeme, sondern um Luftverteidigungssysteme mit einer begrenzten Fähigkeit zur Bekämpfung von taktischen ballistischen Flugkörpern.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222401900
Herr Abgeordneter, Sie haben zwei Zusatzfragen.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1222402000
Frau Staatssekretärin, nachdem Sie die von mir angesprochene Zeitungsmeldung soeben schlicht als Falschmeldung bezeichnet haben, gleichzeitig aber auch bekannt ist, daß die amerikanische Seite seit längerem sehr interessiert daran ist, in Europa ein ATBM-System unterzubringen, frage ich Sie: Wann ist die amerikanische Seite denn zum letztenmal an die Bundesregierung herangetreten, um dafür zu werben, das Nachfolgesystem von Patriot in Europa einzuführen?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222402100
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen nicht sagen, ob und, wenn ja, wann die amerikanische Seite an die Bundesregierung herangetreten ist. Ich teile dies gerne schriftlich mit.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222402200
Weitere Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1222402300
Dann darf ich Sie, Frau Staatssekretärin, fragen, welche Kenntnis die Bundesregierung darüber hat, daß auch unser französischer Partner an einem europäischen ATBM-System arbeitet, und welche Position bezieht die Bundesregierung zu solchen Planungen unseres Nachbarn?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222402400
Herr Abgeordneter, mir ist bei den TLVS-Systemen nur die Erwägung einer Kooperation sowohl mit den USA als auch mit Frankreich bekannt. Das wird untersucht. Es sind bisher allerdings noch keine Entscheidungen gefallen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222402500
Wir kommen dann zu Frage 40 — davon ist ja schon ein Teil beantwortet worden, ein anderer Teil aber nicht — des Abgeordneten Gernot Erler:
Geht die Bundesregierung von einem Bedarf für ein ATBM-
System für Europa und die Bundesrepublik Deutschland aus, und auf welche Bedrohungsanalysen stützt sich gegebenenfalls eine solche Bedarfsermittlung?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222402600
Jüngste Konflikte haben gezeigt, daß die Bedrohung aus der Luft nicht mehr durch Flugzeuge allein, sondern auch



Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger
durch ballistische und aerodynamische Flugkörper möglich ist. Angriffe aus der Luft sind besonders geeignet, Angst und Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten. Von Flugkörpern geht dabei eine besondere psychologische Bedrohung aus. Die Gefährdung der israelischen Bevölkerung während des GolfKriegs durch irakische ballistische Flugkörper hat dies deutlich gemacht. Die Nichterpreßbarkeit durch Angriffe ist jedoch unabdingbar für die politische Stabilität und die Handlungsfähigkeit nach innen wie nach außen.
Die Bundesregierung sieht deshalb im Grundsatz durchaus die Notwendigkeit zum Schutz von Objekten und begrenzten Räumen gegen eine mögliche Bedrohung aus der Luft durch taktisch-ballistische und aerodynamische Flugkörper. Durch die Kampfwertsteigerung bestehender und durch das Vorsehen einer begrenzten ATBM-Fähigkeit für zukünftige Flugabwehrsysteme könnte dem Rechnung getragen werden.
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf für ein zur Abwehr taktisch-ballistischer Flugkörper optimiertes ATBM-System für Europa und die Bundesrepublik Deutschland.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222402700
Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1222402800
Frau Staatssekretärin, können Sie mir vielleicht den Widerspruch Ihrer eben gemachten Aussage erklären? Einerseits haben Sie hier theoretisch die Notwendigkeit von ATBM-Fähigkeiten dargestellt, andererseits sagen Sie, daß die Bundesregierung keinen Bedarf sieht. Ich habe die Schlußfolgerung daraus nicht verstanden. Gibt es eine Notwendigkeit, oder gibt es keine?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222402900
Theoretisch sicherlich. Ich habe Ihnen aber gesagt, daß wir die derzeit bestehenden Systeme optimieren und zur Zeit für ein ATBM-System keine Mittel eingeplant haben.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222403000
Weitere Zusatzfrage, bitte schön.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1222403100
Frau Staatssekretärin, können Sie dem Hohen Haus versichern, daß die Bundesregierung, bevor sie in eine nähere Planung von ATBM-
Fazilitäten für die Bundesrepublik einsteigt, eine konkrete Bedrohungsanalyse vorlegt, die diskutiert werden kann und aus der hervorgeht, von welcher Seite konkret Gefährdungen, die eine Luftabwehr notwendig machen, ausgehen können?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222403200
Herr Abgeordneter, da Beschaffungsprogramme immer in den entsprechenden Ausschüssen des Bundestages besprochen werden, gehe ich davon aus, daß auch eventuelle Neuanschaffungen aufs genaueste in den Ausschüssen besprochen werden.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222403300
Danke schön.
Die Frage 41 der Abgeordneten Frau Dr. Elke Leonhard-Schmid wird auf deren Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen jetzt also zur Frage 42 des Abgeordneten Hans Wallow:
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um zu verhindern, daß die im Irak auch in den nördlichen und südlichen Sicherheitszonen fliegenden deutschen Hubschrauber (Heeresflieger Mendig) von den in diesem Gebiet operierenden Jagdflugzeugen abgeschossen werden können?
Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222403400
Herr Abgeordneter Wallow, wie Ihnen bekannt ist, unterstützt die Bundesrepublik Deutschland die Sonderkommission der Vereinten Nationen zur Abrüstung des Irak seit 2. August 1991 mit 30 Soldaten und drei Hubschraubern der Heeresflieger bei der Durchsetzung der Sicherheitsratsresolutionen 687, 707 und 715. Die Soldaten und die Hubschrauber sind in Bagdad stationiert. Die Hubschrauber fliegen im Auftrag der Vereinten Nationen und tragen zur leichteren Identifizierung neben der weißen Außenfarbe auf allen Seiten deutlich erkennbar den blauen Schriftzug „UN".
Die Bundesregierung hat mit der Sonderkommission zur Abrüstung des Irak Standardverfahren und besondere Sicherheitsvorschriften für den Fall, daß deutsche Hubschrauber in den Flugverbotszonen operieren müssen, ausgearbeitet. Diese gewährleisten die Sicherheit unserer Besatzungen. Die Bundesregierung kontrolliert ständig die Verfahren und Sicherheitsvorschriften.
Im Vorfeld des Einsatzes deutscher Hubschrauber innerhalb der Flugverbotszonen werden alle Dienststellen, die Bewegungen im Luftraum des Irak veranlassen oder kontrollieren, über den Flug informiert. Während des Einsatzes innerhalb der beiden Flugverbotszonen sind alle Hubschrauberpiloten verpflichtet, festgelegte Sicherheitsvorschriften strikt zu befolgen. Jeder Pilot hat das Recht und die Pflicht, seinen Einsatz abzubrechen, wenn auch nur ein Punkt der Sicherheitsvorschriften nicht erfüllt ist.
Die Standardverfahren und Sicherheitsvorschriften haben bis heute einen reibungslosen Ablauf deutscher Hubschrauberflüge auch in den Flugverbotszonen garantiert.
Durch die von der Bundesregierung getroffenen Regelungen ist für unsere im Irak eingesetzten Soldaten und Hubschrauber ein ähnlich gelagerter Vorfall wie der Abschuß der zwei amerikanischen Hubschrauber am 14. April 1994 auch in Zukunft nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222403500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wallow.

Hans Wallow (SPD):
Rede ID: ID1222403600
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Welche Luftzwischenfälle sind Ihnen bis jetzt bekanntgeworden?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222403700
Das BMVg legt Wert auf die Feststellung, daß bisher alle Hubschrauberflüge, die von Deutschen unternommen wurden, ohne Schwierigkeiten und Probleme durchgeführt wurden.




Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222403800
Eine weitere Zusatzfrage, bitte sehr.

Hans Wallow (SPD):
Rede ID: ID1222403900
Welche Zwischenfälle anderer Art, die die Sicherheit der Besatzung und der Hubschrauber bedrohen — auf der Erde z. B. durch Demonstrationen gegen die Besatzung, mit Steinwürfen usw. —, sind Ihnen bis heute bekanntgeworden?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222404000
Dazu kann ich Ihnen jetzt keine genaue Auskunft geben, Herr Abgeordneter. Sollten solche Vorkommnisse geschehen sein, würde ich Sie gerne schriftlich unterrichten.

(Hans Wallow [SPD]: Es gibt sie! Ich wäre dankbar für die Beantwortung!)


Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222404100
Zusatzfrage des Abgeordneten Koppelin.

Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1222404200
Frau Staatssekretärin, darf ich Sie dann vielleicht doch fragen, warum Ihnen nicht zur Kenntnis gebracht wurde — gerade auf Grund der Fragestunde heute —, daß es einen entsprechenden Vorfall gegeben hat, bei dem ein deutscher Hubschrauber — ich sage das einmal mit meinen Worten — von einer aufgebrachten irakischen Menschenmenge mit Steinen beworfen wurde, so daß es erhebliche Schäden an dem Hubschrauber gegeben hat, so daß teilweise das Glas kaputtgegangen ist, die Rotorblätter kaputtgegangen sind? Wie bewerten Sie diesen Vorfall?
Darf ich Sie weiter fragen: Wie ist es möglich, daß Sie die Frage des Kollegen in dieser Form beantworten, wenn heute Ihr Kollege Wilz im Verteidigungsausschuß über diesen Vorfall zumindest in Andeutungen berichtet hat? Gibt es keine Abstimmung im Verteidigungsministerium?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222404300
Ich nehme an, da ist im BMVg wohl bei uns unterstellt worden, daß die Frage des Kollegen Wallow auf den Zwischenfall mit dem amerikanischen Hubschrauber abzielte. Aber selbstverständlich werde ich dem, was Sie berichtet haben, nachgehen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222404400
Zusatzfrage des Abgeordneten Erler.

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1222404500
Frau Staatssekretärin, der Hintergrund der Frage des Kollegen Wallow war natürlich die Sorge darum, daß deutschen Hubschraubern etwas ähnliches passieren könnte wie den amerikanischen. Sie haben jetzt zum Ausdruck gebracht, daß die deutschen Hubschrauber gekennzeichnet seien und daß die Sicherheitsvorschriften genau eingehalten würden. Kann ich daraus schließen, daß Sie den tragischen Zwischenfall mit den amerikanischen Hubschraubern darauf zurückführen, daß die amerikanischen Hubschrauber nicht ausreichend gekennzeichnet sind und daß dort die Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222404600
Das können Sie daraus nicht schließen, Herr Abgeordneter; die Untersuchungen über den Abschuß der amerikanischen Hubschrauber sind noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluß der Untersuchungen wissen wir Genaueres, und dann kann ich Ihnen auch genaue Auskunft geben.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222404700
Ich rufe die Frage 43 des Abgeordneten Wallow auf:
Welche personellen Einsparungen und organisatorischen Veränderungen (auch Privatisierungen) sind vom Bundesministerium der Verteidigung für den Geschäftsbereich des Bundeswehramtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) geplant?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222404800
Der Organisationsumfang des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz mit seinen nachgeordneten Dienststellen wird im Zuge der Verkleinerung der Bundeswehr der Aufgabenentwicklung angepaßt. Dies bedeutet zum einen eine Straffung der Organisation dieses Bereichs, zum anderen eine Verkleinerung des Personalumfangs von ehemals 19 000 auf weniger als 14 000 Mitarbeiter. Die sozialverträgliche Realisierung dieser Straffung wird bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein.
Die Privatisierungsüberlegungen konzentrieren sich auf das zum Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung gehörende Marinearsenal in Wilhelmshaven, das für die Instandsetzung von Schiffen, Booten und Landanlagen der Marine zuständig ist. Entscheidungen sind hierzu noch nicht gefallen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222404900
Zusatzfrage des Abgeordneten Wallow, bitte.

Hans Wallow (SPD):
Rede ID: ID1222405000
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Am 27. Februar hat es eine Sitzung der WEU-Gruppe gegeben, die mit der Konzeption einer europäischen Rüstungsagentur beauftragt wurde. Gibt es weitere Auswirkungen auf die Dienststellen des BWB durch diese mögliche Einrichtung?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222405100
Herr Abgeordneter Wallow, all dies ist derzeit in der Untersuchung, und ich kann Ihnen nur die ungefähren Zahlen nennen. Sie werden sicherlich verstehen, daß wir in der derzeitigen Lage zu keinen exakten Auskünften fähig sind.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222405200
Weitere Zusatzfrage.

Hans Wallow (SPD):
Rede ID: ID1222405300
Gibt es ein Angebot der Bundesregierung an die WEU-Staaten, daß die europäische Rüstungsagentur in Deutschland — genauer: in Koblenz beim BWB — angesiedelt wird?

Michaela Geiger (CSU):
Rede ID: ID1222405400
Wir sind in Verhandlungen. Ob dieses konkrete Angebot vorgelegt wurde, würde ich Ihnen gern schriftlich mitteilen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222405500
Dann möchte ich mich bei Ihnen, Frau Staatssekretärin, bedanken.
Den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung und Technologie brauche ich nicht aufzurufen, weil die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Horst



Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg
Kubatschka auf dessen Wunsch schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie und Senioren. Zur Beantwortung steht uns die Parlamentarische Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Habermann auf:
Wie hat sich das durchschnittliche Existenzminimum für Kinder nominal und prozentual seit dem 1. Juli 1991 entwikkelt?

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1222405600
Danke, Herr Präsident.
Herr Kollege Habermann, das Existenzminimum von Kindern, gemessen am durchschnittlichen monatlichen Sozialhilfebedarf eines bei seinen Eltern in den alten Bundesländern einschließlich Berlin-West lebenden Kindes, hat sich von Mitte 1991 bis Mitte 1993 wie folgt entwickelt: Stichtag 1. Juli 1991, 537 DM; Stichtag 1. Juli 1992, 574 DM, der prozentuale Steigerungssatz liegt bei 7 %; Stichtag 1. Juli 1993, 590 DM, Steigerungssatz plus 3 %.
Die anteiligen Wohnkosten eines Kindes wurden bei der Berechnung als gewichteter Pro-Kopf-Anteil der durchschnittlichen Warmmiete von Haushalten, und zwar von Haushalten unterschiedlicher Größe, ermittelt. Die unterschiedliche Größe erstreckt sich auf Familien mit einem Kind, mit zwei Kindern und mit drei Kindern. Zugrunde gelegt wurde jeweils die Anzahl aller im Haushalt von Sozialhilfeempfängern lebenden Kinder, und zwar auf der Basis der Sozialhilfestatistik von 1991. Das ist die letzte vorliegende Statistik, auf die wir uns stützen können; denn entsprechende Zahlen für die folgenden Jahre liegen noch nicht vor.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222405700
Zusatzfrage, bitte schön.

Michael Habermann (SPD):
Rede ID: ID1222405800
Frau Staatssekretärin, Sie haben mir dankenswerterweise erklärt, wie hoch die Steigerungssätze bei der Sozialhilfe und beim Existenzminimum für Kinder sind. Sie sagen gleichzeitig, daß derzeit das Existenzminimum über Kindergeld und Kinderfreibetrag steuerfrei gestellt ist. Ich möchte Sie fragen: Welche Schlußfolgerung ziehen Sie daraus, daß es einerseits Steigerungssätze beim Existenzminimum gab — so wie Sie es jetzt dargestellt haben —, daß Sie andererseits schon 1991 ein Existenzminimum steuerfrei gestellt haben, das sich mittlerweile entsprechend fortentwickelt hat? Ist dieses Existenzminimum, das wir derzeit steuerfrei stellen, noch verfassungsgemäß?

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1222405900
Herr Kollege Habermann, als Fachmann wissen Sie, daß das Existenzminimum von Kindern im Sinne von Kinderlastenausgleich aus zwei Elementen besteht: aus einer Kindergeldzahlung und aus einem Steuerfreibetrag. Sie wissen auch, daß es außerdem für die Ermittlung des Existenzminimums sehr unterschiedliche methodische Ansätze gibt.
Ich habe Ihnen den methodischen Ansatz genannt, den unser Haus zugrunde legt, nämlich die durchschnittlichen Sätze der Hilfe zum Lebensunterhalt, gewichtet für Kinder von eins, zwei, drei bis 18 Jahren — der Wert wird dann Bemittelt — und die Berechnung der Kosten der Unterkunft inklusive Warmmiete, wobei eine Umlage der Mietkosten auf alle Personen des Haushaltes erfolgt.
Sie wissen, daß es Häuser und Wissenschaftler gibt, die das Existenzminimum anders berechnen. Sie haben mich nach unserer Berechnung gefragt. Wir haben im Ausschuß und auch hier im Hause immer wieder deutlich gemacht, daß in der Kombination der familienpolitischen Leistungen im dualen System das Existenzminimum zur Zeit durch familienpolitische Leistungen abgedeckt ist. Wir haben aber auch immer wieder deutlich gemacht, daß die Beträge mit der Entwicklung des Geldwertes und der Entwicklung von Mietkosten fortzuschreiben sind. Wir haben auch angekündigt, daß dies geschehen soll.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222406000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Habermann.

Michael Habermann (SPD):
Rede ID: ID1222406100
Frau Staatssekretärin, wenn ich Sie richtig verstehe, sprechen Sie für die Bundesregierung. Sie haben jetzt mitgeteilt, daß das Existenzminimum nicht mehr die Höhe des Betrages hat, der durch Kinderfreibetrag und Kindergeld steuerfrei gestellt wird. Deshalb ergibt sich die Frage, wann die Bundesregierung gedenkt, diese Steuerfreistellung auf die tatsächliche Höhe vorzunehmen und wieviel Milliarden DM Belastung für den Bundeshaushalt bzw. die Länderhaushalte sie für eine solche Erhöhung letztendlich einplant.

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1222406200
Herr Kollege Habermann, Sie wissen, daß diese Legislaturperiode zu Ende geht, daß die derzeitige Bundesregierung schon aus Gründen des Zeitablaufs keine Gesetzgebung mehr in der Weise durchführen kann, daß die vorgeschriebenen Verfahren eingehalten werden könnten.
Wir haben deshalb als Bundesregierung vor — auch die Parteien, die diese Bundesregierung tragen, werden das sicherlich tun —, Aussagen zur Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs in der nächsten Legislaturperiode zu machen. Dabei werden sicherlich auch die Kostenfaktoren eine Rolle spielen, ebenso wie die Frage, wie man das finanzieren kann.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222406300
Wir kommen damit zur Frage 6 des Abgeordneten Habermann:
Welche Belastung für die öffentlichen Haushalte hätte sich aus einer Gleichbehandlung aller Familien aufgrund des 1990 ergangenen Verfassungsgerichtsurteiles zur Höhe der Steuerfreistellung des Existenzminimums für Kinder ergeben?
Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1222406400
Die Belastung des Bundeshaushalts durch das Bundeskindergeldgesetz belief sich 1991 auf rund 20,5 Milliarden DM, 1992 auf rund 22 Milliarden DM und 1993 auf rund 21,7 Milliarden DM. Die Steuermindereinnahmen durch den einkommensteuerrechtlichen Kinder-



Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk
Freibetrag betrugen 1991 rund 11,4 Milliarden DM, 1992 rund 16,2 Milliarden DM und 1993 rund 16,4 Milliarden DM. Die konkreten Zahlen zu den Wirkungen des dualen Familienlastenausgleichs erübrigen für die Bundesregierung hypothetische Berechnungen mit überdies unklaren Prämissen. Deswegen nenne ich klare Zahlen.
Wie Sie wissen, Herr Kollege, wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Kindern im System des Familienlastenausgleichs durch beide Leistungen, nämlich durch einen einheitlichen Kinderfreibetrag in Höhe von 4 104 DM, den jedes Kind gleichermaßen zur Verfügung hat, und den Mindestbetrag des Kindergeldes in Höhe von jährlich 840 DM bewirkt. Das sind die 70 DM für Erstkinder.
Im Hinblick auf das Postulat des Bundesverfassungsgerichts ist also eine Gleichbehandlung der Familien gegeben. Auch hierzu hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zur wirtschaftlichen Situation von Familien und zu deren sozialen Auswirkungen Stellung genommen. Die Zahlen, die ich soeben genannt habe, sind ja auch in der Drucksache 12/6224 enthalten und genannt.
Für einen großen Teil der Mehrkinderfamilien liegen die Entlastungswirkungen des Familienlastenausgleichs allerdings auf Grund des nach der Ordnungszahl der Kinder gestaffelten Kindergeldes wesentlich über den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Bei zweiten, dritten und vierten Kindern ist das ohne Zweifel so. Dies ist auch von der Bundesregierung so gewollt. Für alle Kinder gleiche Kindergeldbeträge würden das sozialstaatliche Gebot einer Förderung nach Bedarfsgesichtspunkten wesentlich verletzen.
Wir meinen also, daß es gerechtfertigt ist — da es für Kinder keine Vollalimentation gibt —, daß die Belastung, die bei den Eltern verbleibt, bei jedem weiteren Kind ein Stück gemindert wird. Deswegen ist die Kindergeldleistung nach der Ordnungszahl gestaffelt.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222406500
Bitte schön, Herr Abgeordneter Habermann.

Michael Habermann (SPD):
Rede ID: ID1222406600
Frau Staatssekretärin, als das Verfassungsgerichtsurteil 1990 ergangen ist, wurde von Bundesfinanzminister Waigel damals die Zusage gegeben, daß bei der rückwirkenden Behandlung allen Familien, die von 1982 bis 1985 zuviel Steuern bezahlt oder zuwenig Kindergeld bekommen haben, dieses nachgezahlt wird. 1991 wurde das hier im Parlament zurückgenommen, und es wurde gesagt, die 15 Milliarden DM, die dies kosten würde, wolle man in die künftige Finanzierung des Familienlastenausgleichs investieren. Ich möchte gern von Ihnen wissen, wann und zu welchem Zeitpunkt diese 15 Milliarden DM an welcher Stelle für den Familienlastenausgleich von seiten der Bundesregierung investiert wurden.

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1222406700
Sie beziehen sich jetzt auf ein anderes Urteil aus dem Jahre 1990, das sich auf die Jahre 1983, 1984 und 1985 und den damals sehr niedrigen Kinderfreibetrag bezog. Wir hatten ihn ja wieder eingeführt, nachdem ihn die Vorgängerregierung beseitigt hatte. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts hat er zu der damaligen Zeit zusammen mit dem damaligen Kindergeld — bekanntlich 50 DM — das Existenzminimum der damaligen Jahre nicht abgedeckt.
Es ging aus Ihrer Frage nicht hervor, daß Sie diese Frage auch anschneiden würden. Aber ich kann Ihnen darauf trotzdem wie folgt antworten: Wir haben uns damals an dem Urteil und an der allgemeinen Rechtslage orientiert und denjenigen dies erstattet, die Klage erhoben hatten. Auch dies war rechtlich nur erforderlich.
Wünschenswert wäre es gewesen, man hätte die nötigen Scheffel voll Geld gehabt, um allen Eltern einen Nachschlag zu geben. Aber im Jahre 1990 hatten wir ja bereits die deutsche Einheit und standen vor der Frage, wie wir die finanziellen Mittel für den Aufbau in den neuen Ländern aufbringen können und gleichzeitig die übergeleiteten Leistungsgesetze der alten Bundesrepublik für die Bürger der neuen Länder finanzieren könnten. Es ist ja damals ein sehr hoher Anstieg der Belastungen des Bundeshaushalts allein im Kindergeldbereich eingetreten; gewaltige Sprünge, die da zu finanzieren waren.
Hinzu kam noch, daß wir entgegen den Verträgen im Zusammenhang mit der deutschen Einigung, die wir mit der damaligen Volkskammer abgeschlossen hatten, bestimmte familienpolitische Leistungen früher als vereinbart übergeleitet — ich verweise insbesondere auf die Gesetzgebung zum Unterhaltsvorschußgeld, durch die wir die Leistungen früher übergeleitet haben — und gleichzeitig die Leistungen für Kinder in West wie in Ost verbessert haben. Darüber hinaus sind Freibeträge erhöht, damit also Steuerverzichte geleistet worden, und zwar im Bereich der Ausbildung und in anderen Bereichen.
Ich kann jetzt nicht quantifizieren, was das im einzelnen an Milliarden ausgemacht hat. Aber ich erinnere mich, daß ich Ihnen hier kürzlich eine Bilanz vorgetragen habe, als ich die Zahlen im einzelnen schriftlich bei mir hatte. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, daß es sich geschätzt um einen zweistelligen Milliardenbetrag, mindestens 15 Milliarden DM, wenn nicht 20 Milliarden DM, handelte. Die Frage war, ob man Eltern, die in den Jahren 1983, 1984 und 1985 Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatten, die inzwischen vielleicht längst erwachsen und selbständig waren, einen solchen Nachschlag geben kann oder ob es nicht wichtiger ist, daß die Mitbürger aus den neuen Bundesländern die familienpolitischen Leistungen voll erhalten, die wir im alten Bundesgebiet erreicht hatten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222406800
Möchten Sie noch eine Zusatzfrage stellen?

Michael Habermann (SPD):
Rede ID: ID1222406900
Ja.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222407000
Dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie einen Zusammenhang zur eigentlichen Frage herstellten. Es ist — das muß man trotz der ausführlichen Antwort sagen — für die Staatssekretärin sehr schwierig, zu einem anderen



Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg
Urteil, auf das Bezug genommen wird, alles präsent zu haben.
Bitte schön!

Michael Habermann (SPD):
Rede ID: ID1222407100
Frau Staatssekretärin, Herr Staatssekretär Grünewald hat in einem dpa-Gespräch vergangener Tage darauf hingewiesen, daß die finanzpolitischen Spielräume, auch was die Anhebung und die Verbesserung der Leistungen beim Familienlastenausgleich betrifft, ab 1996 sehr eng sind. Gleichzeitig hat die Bundesregierung in Übereinstimmung mit allen Länderfinanzministern alle Steuerbescheide bezüglich der Kinderfreibeträge vorläufig gestellt. Wie hoch schätzen Sie denn das Haushaltsrisiko ein, wenn es durch eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, daß der jetzige Kinderfreibetrag zu niedrig wäre, zu Nachbesserungen kommen müßte, und wo haben Sie trotz der Enge im Haushalt finanzielle Vorsorge für diesen Fall getroffen?

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID1222407200
Herr Kollege Habermann, ich stehe hier zwar für die Bundesregierung und antworte für diese, aber die Frage, die Sie gestellt haben, ist ressortspezifisch beim Hause des Herrn Grünewald angesiedelt. Deshalb bin ich der Meinung, daß Sie die konkreten Zahlen dort eher erfragen können als bei uns, da bei uns das Kindergeld ressortiert und etatisiert ist. Das ist das eine.
Das andere: Die Feststellung, die Staatssekretär Grünewald getroffen hat, daß die Haushaltslage sehr eng ist, haben wir auch in unserem Ausschuß, dem Ausschuß für Familie und Senioren, erörtert. Sowohl in Ihrer Fraktion wie in der unsrigen ist schon die Überzeugung immer weiter gewachsen, daß aus den jetzigen Finanzquellen des Bundeshaushalts, die in allen Haushaltsbereichen auf kleinste Sparflamme heruntergefahren worden sind, die nötigen Ressourcen allein nicht zu gewinnen sind. Ich würde Sie bitten, die Frage, wie man dieses Problem lösen kann, an den Finanzminister zu richten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222407300
Frau Staatssekretärin, ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung der Fragen.
Den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit brauche ich nicht aufzurufen, weil von der Abgeordneten Uta Würfel schriftliche Beantwortung ihrer Fragen 7 und 8 beantragt worden ist. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Eduard Lintner zur Verfügung.
Herr Staatssekretär, ich rufe Frage 14 des Abgeordneten Weiß (Berlin) auf:
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Informationen der Presse ein, daß eine kurdische Asylbewerberfamilie in die Türkei abgeschoben worden ist und der 34jährige Familienvater Ramazan C. unmittelbar nach seiner Ankunft auf dem Flughafen in Istanbul festgenommen und ins Gefängnis geworfen wurde, wo er offenbar drei Tage lang mit Elektroschocks gequält und gefoltert worden sein soll, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Abschiebung von Kurden in die Türkei?

Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1222407400
Herr Kollege Weiß, die Antwort lautet wie folgt: Die Informationen in der Presse sind unzutreffend. Die Familie C. ist am 7. April 1994 gegen 3.30 Uhr morgens in Istanbul gelandet. Die übliche Befragung durch die türkischen Sicherheitsbehörden ist mit deren Dienstbeginn um 9 Uhr begonnen worden. Gegen 13.30 Uhr wurde der Familie die Weiterreise gestattet, da gegen sie nichts vorlag.
Herr C. hat in einem Gespräch mit der deutschen Botschaft in Ankara bestätigt, daß keine Gewalt zur Erzwingung von Aussagen angewendet worden ist. Auf Bitte der Botschaft hat auch der Menschenrechtsverein in Istanbul den Vorfall untersucht und bestätigt, daß bei der Sicherheitsüberprüfung kein Mitglied der Familie gefoltert worden sei.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222407500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Weiß.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1222407600
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich dann erstens die Tatsache, daß nach der Erklärung der Botschaft in Ankara die Ehefrau des Herrn C. in einem Telefonat mit einer Vertrauensperson in Dresden am 24. dieses Monats wiederum erklärt hat, daß ihr Mann gefoltert worden sei?
Zweitens. Auf welche Erkenntnisse stützt sich die Behauptung der Bundesregierung, daß es dort nicht zu Folterungen gekommen ist, obwohl es ursprünglich ganz klare Aussagen hierzu gegeben hat?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Weiß, für die Beantwortung des ersten Teils Ihrer Frage müßten Sie sich mit der Ehefrau in Verbindung setzen. Ich kann Ihnen dazu keine Erklärung liefern.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich sagen, daß ich schon in meiner Antwort darauf hingewiesen habe, daß die Auskünfte der deutschen Botschaft in Ankara auf einem Gespräch mit Herrn C. persönlich basieren.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222407700
Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1222407800
Herr Staatssekretär, können Sie ausschließen, daß die Auslassungen des Herrn C. in der deutschen Botschaft in der Weise von Bedrohungen durch den türkischen Geheimdienst oder sonstige Dritte beeinflußt gewesen sind, daß es zum Widerruf der zuvor gemachten Aussagen gekommen ist?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Weiß, aus dem Sachverhalt, den uns die deutsche Botschaft mitgeteilt hat, gehen Hinweise auf eine solche Bedrohung nicht hervor.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222407900
Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Konrad Weiß auf:
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung in der letzten Zeit bekanntgeworden, in denen es zu Haft, Folter und Repressalien gegen aus Deutschland in die Türkei abgeschobene kurdische Volksangehörige gekommen ist, und welche Verhandlungen hat die Bundesregierung bis jetzt mit der Türkei über einen sogenannten Abschiebevertrag, der Abschiebungen von kurdischen Volksangehörigen ermöglicht, geführt?



Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung sind keine Fälle von Haft oder Folter von aus Deutschland zurückkehrenden Kurden bekannt geworden. Bei der Sicherheitsüberprüfung bei der Einreise soll es aber vereinzelt zu Beleidigungen oder Mißhandlungen gekommen sein. Die Vertretungen verwenden besondere Sorgfalt auf die Beobachtung der Menschenrechtssituation. Sie arbeiten dabei eng mit den Menschenrechtsorganisationen vor Ort zusammen.
Abschiebungen türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit in die Türkei erfordern keinen sogenannten Abschiebevertrag mit der Türkei. Es geht vielmehr nur darum, daß in denjenigen Einzelfällen, in denen deutsche Behörden oder Gerichte begründete Bedenken gegen Abschiebungen wegen etwaigen Abschiebungshindernissen haben, diese Bedenken durch geeignete Zusicherungen der Türkei ausgeräumt werden können. Gespräche darüber hat das Bundesministerium des Innern mit der türkischen Botschaft in Bonn aufgenommen. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222408000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Weiß, bitte.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1222408100
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. — Worauf stützt sich die Gewißheit der Bundesregierung, daß es entgegen den Berichten von Menschenrechtsorganisationen und einzelnen Betroffenen nicht zu Folterungen in der Türkei kommt, und welche Quellen verwendet die Bundesregierung außer den diplomatischen und türkischen Quellen, um zu diesen Erkenntnissen zu kommen?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Weiß, ich bitte, mich wörtlich zu verstehen. Ich habe darauf hingewiesen, daß der Bundesregierung derartige Fälle nicht bekannt seien. Ich habe in meiner Antwort außerdem darauf hingewiesen, daß wir in dieser Frage eng mit Menschenrechtsorganisationen vor Ort zusammenarbeiten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222408200
Weitere Zusatzfrage.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1222408300
Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie die Tatsache, daß bei der Abschiebung des Herrn C., die wir in der vorherigen Frage behandelt haben, drei Beamte der deutschen Polizei Zeuge geworden sind, wie Herr C. von den türkischen Behörden festgenommen worden ist, ebenso seine Ehefrau und seine unmündigen Kinder, und wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten der Polizeibeamten vor Ort, angesichts solcher drohenden Menschenrechtsverletzungen einzuschreiten?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Vor Ort kann ein deutscher Polizeibeamter ohnehin nicht einschreiten, weil er sich auf fremdem Hoheitsgebiet befindet. Die Erkenntnisquellen der Bundesregierung habe ich Ihnen bereits mehrfach dargelegt.
Zum ersten Teil Ihrer Frage: Ich nehme an, daß der Begriff „Festnahme" hier in einem nichtrechtlichen, in einem eher technischen Sinne gesehen werden muß. Denn eine Befragung der Familie hat, wie ich schon dargetan habe, stattgefunden. Da die Familie um 3.30 Uhr morgens in Istanbul gelandet ist, die Befragung aber erst bei Dienstbeginn um 9.00 Uhr vorgenommen worden ist, ist davon auszugehen, daß sie sich in der Zwischenzeit dort verfügungsbereit gehalten hat.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1222408400
Gestatten Sie noch eine kurze Nachfrage?

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222408500
Bitte schön.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1222408600
Sehen Sie das Vorgehen der türkischen Regierung, Kinder ebenfalls festzusetzen und in Gewahrsam zu nehmen, in Übereinstimmung mit der UNO-Konvention zum Schutze der Kinder, die auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden ist und ausdrücklich den Schutz von Flüchtlingskindern beinhaltet?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Weiß, Sie sagen „festzusetzen" und „in Gewahrsam zu nehmen". Das sind Wertungen, die ich auf Grund meiner Unterlagen so nicht bestätigen kann. Wenn die Familie befragt worden ist, dann — so nehme ich an — haben die Kinder ein natürliches Bedürfnis gehabt, bis zum Ende der Befragung bei den Eltern zu bleiben. Ich gehe somit nicht davon aus, daß sie gezwungenermaßen bei der Familie geblieben sind.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222408700
Herr Abgeordneter Hirsch hat noch eine Zusatzfrage.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1222408800
Herr Staatssekretär, angesichts der nicht kleinen politischen, auch innenpolitischen Bedeutung dieser Behauptung möchte ich fragen, ob die Bundesregierung Veranlassung genommen hat, eventuell über die deutsche Botschaft in Ankara festzustellen, ob die Darstellungen zutreffend sind oder was tatsächlich passiert ist.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222408900
Herr Abgeordneter Hirsch, das alles war Gegenstand der Vorfragen und ist im Grunde genommen beantwortet worden,

(Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.]: Entschuldigung!)

wenn ich mir diesen Hinweis vom Präsidiumstisch aus erlauben darf.
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Ich bin gerne bereit, noch folgenden Hinweis zu geben. Die Bundesregierung hat sich über die deutsche Botschaft mit den Betroffenen höchstpersönlich unterhalten. Insoweit hat sie die Erkenntnisquelle genutzt, die als die unmittelbarste überhaupt bezeichnet werden kann. Ich sehe keinen Ansatzpunkt, weitere Ermittlungen anzustellen.

(Abg. Konrad Weiß [Berlin] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage)





Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222409000
Herr Abgeordneter Weiß, wenn ich jetzt noch eine Zusatzfrage zuließe, würde ich geschäftsordnungswidrig handeln. In diese Verlegenheit dürfen Sie mich nicht bringen. Deswegen kommen wir nun zu den nächsten Fragen.
Die Fragen 16 und 17 werden auf Wunsch des Abgeordneten Wolfgang Lüder schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe nun die Frage 18 des Abgeordneten Ortwin Lowack auf:
Sieht die Bundesregierung nun einen besonderen Sinn darin, den Präsidenten des Bundesamtes, aus dem das Technische Hilfswerk vor drei Jahren ausgegliedert wurde und dessen kontroverse Haltung zum THW bekannt ist, mit einem wichtigen Votum bei der angestrebten grundlegenden Neukonzeption des Katastrophen- und Zivilschutzes zu betrauen, bei dem es auch besonders um die Arbeitsmöglichkeiten des THW geht?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Lowack, die Antwort der Bundesregierung lautet wie folgt: Auf Grund der veränderten Ausgangsbedingungen und des Finanzrahmens müssen die Anforderungen, Strukturen und Inhalte des Zivilschutzes überprüft und gegebenenfalls angepaßt werden. Hierfür wurde eine Projektgruppe gebildet, die dem zuständigen Staatssekretär unmittelbar unterstellt ist. Aufgabe der Projektgruppe ist die Neukonzeption des Zivilschutzes. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung der Grundbedingungen für den zukünftigen Zivilschutz, die Erstellung eines Grobkonzepts zum zukünftigen Zivilschutz, die Entwicklung von Feinkonzepten auf den einzelnen Teilgebieten und die Planung von Umsetzungsstrategien. Die Projektgruppe hat ihre Arbeit im Oktober 1993 aufgenommen. Personell besteht sie mehrheitlich aus Fachleuten des BMI. Bei Bedarf kann die Projektgruppe auf weitere Mitarbeiter des Ministeriums, des BZS und des THW zurückgreifen. Diese Zusammensetzung zeigt, daß eine unterstellte Einflußnahme einzelner Mitglieder nicht ausschlaggebend sein kann.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222409100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lowack, bitte sehr.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1222409200
Herr Staatssekretär, nachdem Sie in der Antwort auf eine Anfrage von mir am 10. November die Leistung des Technischen Hilfswerks besonders anerkannt und mehr oder weniger zu erkennen gegeben hatten, daß die Bundesregierung eher an eine Stabilisierung oder Aufstockung der Mittel für das THW denken würde, glauben Sie nicht, daß die kurz danach getroffene Entscheidung über eine Kürzung der Mittel schon den Verdacht nahelegen muß, daß hier ein erkannter Gegner des Technischen Hilfswerks seine Einflußmöglichkeiten in der Kommission besonders genutzt hat?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Lowack, an der positiven Einschätzung der Arbeit des THW durch die Bundesregierung hat sich überhaupt nichts geändert.
Zu der anderen Frage stellen Sie einen Zusammenhang her, der so nicht gesehen werden kann. Die Tatsache, daß das Zivilschutzkonzept überarbeitet werden muß, ist seit 1992 eigentlich unbestritten. Seitdem werden Überlegungen angestellt, die sich jetzt zu einem Entwurf verdichtet haben, der aber noch nicht die endgültige Form darstellt. Wir befinden uns dabei permanent in Diskussionen und Gesprächen mit den Betroffenen selbst, so daß nicht über deren Köpfe hinweg agiert wird. Das heißt: Der von Ihnen hergestellte, sehr subjektive und persönlich gefärbte Zusammenhang ist ganz offensichtlich nicht gegeben.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222409300
Weitere Zusatzfrage, bitte sehr.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1222409400
Herr Staatssekretär, darf ich deswegen voller Zuversicht davon ausgehen, daß die Bundesregierung in aller Souveränität eine Entscheidung treffen wird, die von der Leistungsfähigkeit, der weiteren Einsatzbereitschaft und vielleicht auch einer besonderen Förderungsnotwendigkeit für das Technische Hilfswerk ausgeht?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Genau davon gehen wir aus, Herr Kollege.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222409500
Danke schön. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Kubatschka.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1222409600
Herr Staatssekretär, ist es Ihnen möglich, mir eine Aufstellung zu geben, in welchem Maße das Technische Hilfswerk bei den Hochwasserkatastrophen in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern im Einsatz war und wie dies bewertet wird?

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222409700
Ich habe nichts dagegen, daß der Herr Staatssekretär Ihnen das beantwortet. Aber mit Verlaub gesagt, mit der Frage 18 steht das nicht in direktem Zusammenhang, Herr Abgeordneter Kubatschka, und der Herr Staatssekretär konnte sich auch nicht darauf vorbereiten. Ich bitte also um Verständnis, wenn er anders reagiert.

Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1222409800
Ich hatte um schriftliche Beantwortung gebeten.
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Nachdem Sie jetzt „schriftlich" ergänzt haben, kann ich nur sagen: Selbstverständlich stellen wir Ihnen eine solche Auskunft gerne zur Verfügung.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222409900
Danke schön.
Nun rufe ich die Frage 19 des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die bevorstehende Gründung eines sogenannten „Traditionsvereins der NVA" vor dem Hintergrund einer möglichen Gefahr für die innere Sicherheit?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Augustinowitz, die Antwort: Dem Inhalt des Gründungsaufrufs ist deutlich zu entnehmen, daß es sich um eine Initiative von Altkommunisten handelt, darunter offensichtlich auch Mitglieder einer bisher als marxistisch-leninistisch einzuschätzenden Kleingruppe aus den alten Ländern.



Parl. Staatssekretär Eduard Lintner
Nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden an Hand der bisherigen Erkenntnisse über die beteiligten Kleingruppen an dieser Initiative dürfte der Aufruf kaum auf nachhaltige Resonanz stoßen. Dennoch werden die Verfassungsschutzbehörden diese Initiative im Auge behalten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222410000
Zusatzfrage, Herr Augustinowitz.

Jürgen Augustinowitz (CDU):
Rede ID: ID1222410100
Herr Staatssekretär, gibt es Verbindungen, Seilschaften zur PDS/ SED? Ist Ihnen dazu etwas bekannt?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Darüber ist uns nichts bekannt.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222410200
Weitere Zusatzfrage? — Nicht.
Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Augustinowitz auf:
Welche Länder sind für die wachsende Aktivität östlicher Nachrichtendienste in der gegen deutsche Unternehmen gerichteten Wirtschaftsspionage (Verfassungsschutzbericht 1993) verantwortlich, und welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Der Verfassungsschutzbericht enthält in seinem Berichtsteil Spionageabwehr Hinweise auf nachrichtendienstliche Aktivitäten der russischen, rumänischen und bulgarischen Dienste in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie. Er erfüllt damit seinen Zweck, die Öffentlichkeit — hierzu zähle ich auch die deutschen Wirtschaftsunternehmen — über die wichtigsten Erkenntnisse der Spionageabwehr zu unterrichten. Einzelheiten entziehen sich, wie Sie wissen, generell einer öffentlichen Darstellung. Im übrigen beobachtet die Spionageabwehr sorgfältig, ob und inwieweit auch andere Staaten des ehemaligen Ostblocks nach Umorganisation und Konsolidierung ihrer Dienste ihre Bemühungen in diesem Bereich verstärken oder neu aufnehmen.
Die Bundesregierung und die Sicherheitsbehörden des Bundes werden wie in der Vergangenheit bei Feststellung und Nachweis nachrichtendienstlicher Tätigkeiten gegen die Bundesrepublik Deutschland die je nach Erfordernis notwendigen Schritte unternehmen, die unter anderen Möglichkeiten auch in strafrechtlichen Verfahren ihren Abschluß finden können. Darüber hinaus hat die Bundesregierung wiederholt deutlich gemacht, daß solche nachrichtendienstlichen Tätigkeiten im Widerspruch zu guten bilateralen Beziehungen stehen und deshalb nicht geduldet werden können.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222410300
Zusatzfrage? — Keine. Dann, Herr Staatssekretär, bedanke ich mich bei Ihnen sehr herzlich.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen auf. Hier steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald zur Verfügung.
Wir kommen zunächst zu den Fragen 21 und 22 des Abgeordneten Josef Hollerith. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Abgeordnete Monika Ganseforth hat mir mitgeteilt, daß sie die schriftliche Beantwortung der Fragen 23 und 24 wünscht. Auch diese Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Manfred Kolbe auf:
Vor dem Hintergrund, daß auf dem Betriebsgrundstück der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH heute Grundpfandrechte in Höhe von 6 Mio. DM eingetragen sind, die einen weiteren Verkauf und damit Weiterbetrieb der Firma fast unmöglich machen, und angesichts der Tatsache, daß vor der erstmaligen Privatisierung durch die Treuhandanstalt die Grundstücke dagegen unbelastet waren, frage ich die Bundesregierung, in welcher Höhe die Belastung der Döbelner Grundstücke nun aus Forderungen gegen den Erwerber, die bereits vor der Privatisierung begründet worden sind, resultiert.

Dr. Joachim Grünewald (CDU):
Rede ID: ID1222410400
Herr Kollege Kolbe, wenn Sie und der Herr Präsident einverstanden sind, würde ich Ihre beiden Fragen gerne im Zusammenhang beantworten wollen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222410500
Keine Einwendungen. Dann rufe ich auch die Frage 26 auf:
Da der Verkauf der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH an den Erwerber am 18. Mai 1992 rückwirkend zum 1. Februar 1992 erfolgte, wäre interessant zu wissen, wann erstmals Vollstreckungsmaßnahmen, Konkurs- oder Vergleichsverfahren gegen den Erwerber eingeleitet oder bekannt wurden.
Bitte schön.
Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär: Danke schön. — Auf Ihre Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2. Februar 1994 habe ich Ihnen mitgeteilt, daß sich die Treuhandanstalt über die wirtschaftliche Situation des Erwerbers der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH informiert hatte. Die der Treuhandanstalt vorliegende Auskunft hatte zu keinen Bedenken Anlaß gegeben.
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland hat viele Betriebe auch in der Umgebung von Döbeln in Schwierigkeiten gebracht. Dies wurde im übrigen auch zum Anlaß für eine Regionalkonferenz am 6. März 1994, an der Sie teilgenommen haben, genommen. In dieser Regionalkonferenz haben Sie Vorwürfe gegen die Treuhandanstalt erhoben, die im Zusammenhang mit der Privatisierung des Unternehmens standen.
Ich habe Ihre Vorwürfe zum Anlaß genommen, die Treuhandanstalt nochmals um eine eingehende Überprüfung der Privatisierung der Döbelner Maschinen- und Anlagenbau GmbH zu bitten. Diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis der Überprüfung werde ich Ihnen kurzfristig schriftlich mitteilen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222410600
Zusatzfrage, bitte schön, Herr Abgeordneter Kolbe.

Manfred Kolbe (CDU):
Rede ID: ID1222410700
Da die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist, habe ich jetzt keine Zusatzfragen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222410800
Die Fragen 27 und 28 des Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg) werden auf dessen Wunsch schriftlich



Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg
beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. — Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft. Die Beantwortung erfolgt durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Reinhard Göhner.
Ich rufe die Frage 29 des Abgeordneten Ortwin Lowack auf:
Wie viele Entwicklungshilfemittel und Hermes-Bürgschaften wurden für den Auftrag der Firma Siemens AG zum Bau eines Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerkes in Taiwan zugesagt, wie es im China-Geschäft, zumindest bei rotchinesischen Aufträgen, üblich ist?

Dr. Reinhard Göhner (CDU):
Rede ID: ID1222410900
Herr Kollege, Taiwan, das heute über sehr hohe Devisenreserven verfügt, erhält keine Mittel mehr aus der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Dementsprechend wurden keine Mittel für den Bau des Dampfturbinenkraftwerks zugesagt.
Über die Gewährung von Hermes-Bürgschaften für Einzelprojekte kann die Bundesregierung — Herr Kollege, da bitte ich Sie um Verständnis — aus datenschutzrechtlichen Gründen keine öffentlichen Auskünfte erteilen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222411000
Zusatzfrage.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1222411100
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. — Wenn schon die Bundesregierung zu Einzelfällen aus Datenschutzgründen keine Angaben machen kann: Werden grundsätzlich Hermes-Bürgschaften für Exportgeschäfte mit Taiwan gewährt, und gibt es prinzipielle Unterschiede in der Deckungspolitik gegenüber der Volksrepublik China?
Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Lowack, grundsätzlich können auch gegenüber Taiwan solche Bürgschaften geleistet werden. Unsere Deckungspolitik gegenüber Taiwan ist ebenso wie gegenüber der Volksrepublik China offen. Es gibt auch bei Taiwan keine grundsätzlichen Beschränkungen. Auch bei der Abwicklung verbürgter Geschäfte gibt es nach unseren Kenntnissen keine besonderen Probleme. Im Bereich der Volksrepublik China sind lediglich Banksicherheiten eines von uns anerkannten chinesischen Finanzinstituts erforderlich.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222411200
Zusatzfrage, bitte schön.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1222411300
Herr Staatssekretär, werden sich nach der anstehenden Hermes-Entgeltreform eventuell Unterschiede in der Behandlung Taiwans und der Volksrepublik China ergeben?
Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Lowack, im Hinblick auf die eben gegebenen Antworten, also Offenheit der Deckungspolitik, keine grundsätzlichen Beschränkungen, wird es keine Unterschiede geben. Nach der Hermes-Entgeltreform, die zum 1. Juli 1994 in Kraft treten soll, wird allerdings voraussichtlich Taiwan in der besten Risikokategorie eingestuft werden können. Das Entgelt für politische Risiken wird sich dann um zwei Drittel gegenüber dem heute geltenden Einheitsentgelt verbilligen, mit anderen Worten nur noch ein Drittel des heutigen Entgelts betragen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222411400
Wenn ich es richtig sehe, können die Fragen 30 und 31 nicht beantwortet werden, weil der Abgeordnete Dr. Klaus-Dieter Feige nicht im Saal ist.
Die Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Wilfried Böhm werden auf dessen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung brauche ich nicht aufzurufen, weil die Frage 34 der Abgeordneten Regina Kolbe sowie die Fragen 35 und 36 des Abgeordneten Dr. Bernd Protzner auf deren Wunsch schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Manfred Carstens nicht zur Verfügung. Ich möchte der Bundesregierung auf diesem Wege mitteilen, daß ich es für unerträglich halte — —

(Zuruf von der SPD: Er kommt gerade!)

— Herr Staatssekretär, das ist aber wirklich eine glückliche Fügung für Sie,

(Horst Kubatschka [SPD]: Mit hängender Zunge!)

denn ich wollte gerade eine erhebliche Rüge erteilen.

(Parl. Staatssekretär Manfred Carstens: Das war Timing!)

— Das ist in der Tat Timing. Ich hätte beinahe gesagt: Da haben Sie großes Glück gehabt.
Die Fragen 44 und 45 des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe nunmehr die Frage 46 des Abgeordneten Bodo Seidenthal auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch den Ausbau der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (Schiene) in Bahnhöfen verursachte Maßnahmen (Bau von behindertengerechten Zugängen zu den Bahnsteigen, Errichtung von Wegeleit- und Infosystemen, Wetterschutz) nach dem Verursacherprinzip von der Deutschen Bahn AG aus dem Projekttitel „Deutsche Einheit" vollständig zu tragen sind, und wenn nein, auf wen verteilen sich diese Kosten?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID1222411500
Die Antwort lautet: Ja, soweit die in den Bahnhöfen vorgesehenen Maßnahmen durch die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit verursacht werden.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222411600
Zusatzfrage, bitte schön, Herr Abgeordneter Seidenthal.

Bodo Seidenthal (SPD):
Rede ID: ID1222411700
Herr Staatssekretär, dadurch, daß Sie zu spät gekommen sind, haben Sie



Bodo Seidenthal
mich geschockt, durch Ihre Antwort das zweite Mal. Ich habe gezielt gefragt, auf wen sich die Kosten verteilen. Sie stimmen mir sicherlich zu, daß wir eine Trennung zwischen Nah- und Fernverkehr haben. Können Sie dazu weitere Ausführungen machen?
Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Da Sie in Ihrer Frage 47 noch einmal auf dieses Thema eingehen,

(Bodo Seidenthal [SPD]: Ja!)

darf ich diese Frage — Herr Präsident, das Recht, die entsprechenden Zusatzfragen zu stellen, kann ja unbenommen bleiben — gleich mitbeantworten.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222411800
Ich rufe also die Frage 47 des Abgeordneten Seidenthal auf:
Trifft es zu, daß die betroffenen Kommunen einen GVFG-Antrag für die genannten Maßnahmen stellen müssen, und wäre hierbei die Übernahme der Komplementärmittel durch die DB AG möglich?
Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Antwort auf Ihre Frage lautet: Nein. Das ist natürlich vor dem Hintergrund Ihrer Frage 46 zu sehen, die ich mit Ja beantwortet habe. Damit soll zum Ausdruck gebracht sein: Alle Maßnahmen, die durch VDE-Projekte erforderlich werden, werden auch vom Bund übernommen — das steht so im Haushalt — und bezahlt. Es wird mit der Bahn noch auszutarieren sein, ob die aufgewendeten Mittel als verlorene Zuschüsse behandelt werden oder ob sie zurückgezahlt werden müssen, nach Abschreibungsraten. Aber: Wenn Maßnahmen durch Verkehrsprojekte Deutsche Einheit verursacht worden sind, dann werden sie auch vom Bund bezahlt. Um es Ihnen zu erleichtern — ich kann mir ja denken, was Sie wissen wollen —:

(Heiterkeit)

Falls zusätzliche Wünsche nach Maßnahmen da sind, die nicht durch Verkehrsprojekte Deutsche Einheit ausgelöst werden, kann durchaus auch ein anderer Kostenträger in Frage kommen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222411900
So, Sie haben jetzt noch drei Ihrer Zusatzfragen.

Bodo Seidenthal (SPD):
Rede ID: ID1222412000
Herr Staatssekretär, es gibt in meinem Wahlkreis in Niedersachsen Anzeichen, daß die Deutsche Bahn Kommunen auffordert, Kosten für gewisse Maßnahmen zu übernehmen; deshalb habe ich dies gefragt. Nachdem Sie aber meine beiden Fragen so beantwortet haben, sollten wir uns darüber vielleicht in einem persönlichen Gespräch — von daher verzichte ich auf meine Zusatzfragen — unterhalten. Sind Sie dazu bereit?
Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Ich bin dazu gern bereit, Herr Kollege Seidenthal.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222412100
Ich rufe jetzt die Frage 48 des Abgeordneten Eckart Kuhlwein auf:
Trifft es zu, daß die in der Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 12/6964 angegebenen Kosten für den Bau einer Transrapid-Trasse von Hamburg nach Berlin nicht die Kosten für die Einführung der Trassen in die beiden Großstädte enthält (Hamburg/Hauptbahnhof bzw. Lehrter Bahnhof Berlin), und um welche Summe werden sich die Kosten bei oberirdischer bzw. unterirdischer Einführung erhöhen?
Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Nein. Die in der Bundestagsdrucksache 12/6964 angegebenen Kosten beinhalten auch die Kosten für die Einführung der Trassen in die beiden Großstädte Berlin und Hamburg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222412200
Zusatzfrage?

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID1222412300
Herr Staatssekretär, können Sie denn trotzdem beziffern, wie hoch der Betrag ist — wenn er denn in der Gesamtrechnung enthalten ist —, der für die Einführung der Trassen in die beiden Großstädte — zu den Hauptbahnhöfen: Lehrter Bahnhof Berlin bzw. Hamburger Hauptbahnhof — aufgewendet werden muß, und können Sie sagen, ob auch die Kosten für eine unterirdische Führung ermittelt worden sind und ob die in die Gesamtsumme, die in der Unterrichtung enthalten ist, wirklich mit einbezogen sind?
Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Was die Kosten in der Summe angeht, so würde ich Ihnen das lieber schriftlich nachreichen.
Aber auf die weitergehende Zusatzfrage kann ich antworten: Die bisherigen Planungen sehen eine oberirdische Einfahrt des Transrapid in den Hamburger Hauptbahnhof vor. Für Berlin/Westkreuz sehen die bisherigen Planungen teilweise eine unterirdische Einfahrt vor. Eine Angabe zu den Kosten, die man in den Planungen bislang schätzt, reiche ich Ihnen noch nach.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222412400
Weitere Zusatzfrage? — Bitte sehr.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID1222412500
Darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß für Berlin eine Einführung der Trasse für den Transrapid ins Zentrum nicht geplant ist, sondern daß der Transrapid nach den Vorstellungen der Bundesregierung in Berlin am Westkreuz enden soll?

(Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Lehrter Bahnhof!)

Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Ich möchte Ihnen jetzt keine Antwort geben, die nicht absolut korrekt ist. Ich habe Ihnen ja einen Brief bezüglich der Kosten angekündigt und werde die Antwort auf diese Frage mit hineinnehmen.

(Eckart Kuhlwein [SPD]: Ich werde sehr gespannt sein! Aber Sie haben soeben gesagt, die Kosten sind nur bis Westkreuz enthalten!)

— Das habe ich nicht gesagt,

(Eckart Kuhlwein [SPD]: Doch!)

sondern ich habe Ihnen vorgetragen, daß die bisherigen Planungen teilweise eine unterirdische Einfahrt vorsehen. Was Sie daraus geschlossen haben, kann durchaus unterschiedlich sein.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222412600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lowack.

Ortwin Lowack (CSU):
Rede ID: ID1222412700
Herr Staatssekretär, nachdem — soweit ich weiß — die SPD-Fraktion in



Ortwin Lowack
Hamburg in dieser Woche eine Entscheidung gegen den Transrapid gefällt hat und sich daraus wahrscheinlich auch einige planungsrechtliche Schwierigkeiten ableiten lassen: Was ist denn Grundlage für die Berechnungen gewesen, den Transrapid durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet bis zum Hamburger Hauptbahnhof zu führen?

(Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Zweckmäßigkeit!)

Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Es ist ja notwendig, daß die Transrapid-Strecke nicht irgendwo verläuft, sondern dorthin gelangt, wohin die Leute kommen wollen.

(Eckart Kuhlwein [SPD]: Welche Leute wollen die denn? — Brigitte Baumeister [CDU/ CSU]: Das hat die SPD noch nicht erkannt!)

— Verehrter Kollege, verehrte Kollegin, man muß doch sehen: Es handelt sich um Planungen. Die Planungen sind eine gewisse Grundkonzeption und Ausgangsposition auch für Kostenschätzungen, die im Rahmen dessen, was machbar ist, als durchaus präzise bezeichnet werden können. Wie eine TransrapidStrecke später genau verläuft, muß durch die erforderlichen Verfahren festgelegt werden. Aber diese Planungen sehen es so vor, wie ich es hier vorgetragen habe. Dafür gibt es, wie gesagt, gute Gründe.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222412800
Ich lasse noch die Frage 49 des Abgeordneten Kuhlwein beantworten:
Welche Kosten entstehen bei der Anpassung der übrigen Verkehrswege an die von der Bundesregierung geplante Transrapid-Trasse von Hamburg nach Berlin, und kann die Bundesregierung verbindlich zusagen, daß die Kosten für den Bau dieser Anpassungsmaßnahmen und für deren Unterhaltung zu 100 Prozent vom Bund als Veranlasser übernommen werden?
Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Gesetzliche Grundlagen für die Klärung der Kostenfragen bei Anpassungen von Verkehrswegen, die durch den Bau der Magnetbahnstrecke Berlin-Hamburg bedingt sind, gibt es bisher nicht. Die Bundesregierung geht jedoch vom Veranlasserprinzip aus. Es wird geprüft, ob gesetzliche Regelungen entsprechend dem Eisenbahnkreuzungsrecht erforderlich sind. Die Höhe der Kosten kann erst zu einem späteren Zeitpunkt bei entsprechendem Planungsfortschritt beziffert werden.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222412900
An sich ist die Zeit abgelaufen. Aber ich lasse Zusatzfragen natürlich noch zu.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID1222413000
Herr Staatssekretär, wann kann den Ländern mitgeteilt werden, ob Ländern und Kommunen an der Strecke wirklich keine Kosten entstehen werden, und wann wird, wenn das nicht der Fall ist, ihnen gesagt, wieviel Kosten sie für die Anbindung, die Überführungen und die anderen Folgemaßnahmen zu erwarten haben?
Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Wir werden uns bemühen, das möglichst schnell zustande zu bringen. Aber aus der Antwort, die ich Ihnen geben mußte, geht ja hervor, daß die gesetzlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind. Aber wenn man das, was ansonsten in der Verkehrspolitik gilt, logisch weiterdenkt, habe ich mit dem Stichwort Eisenbahnkreuzungsgesetz und mit dem Hinweis, daß das Verursacherprinzip gelten wird, zum Ausdruck gebracht, was die Länder zu erwarten haben. Sobald die Planungen auf den Weg kommen, werden wir dazu konkrete Aussagen machen.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222413100
Die letzte Zusatzfrage.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID1222413200
Herr Staatssekretär, wenn für die Kostenübernahme bei den Überwegungen oder Unterführungen das Eisenbahnkreuzungsgesetz gelten soll, ist es dann richtig, daß neuerdings nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz die Unterhaltslasten beim Straßenbaulastträger und nicht mehr beim Bund oder der Deutschen Bahn liegen?
Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär: Das Eisenbahnkreuzungsgesetz beschreibt ja, wer was zu zahlen hat. Von diesem Gedanken her wird man davon ausgehen können, daß es zum Transrapid ein ähnliches Gesetz geben wird.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID1222413300
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde und auch am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Arbeitstag.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 28. April, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.