Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Albowitz, Ina F.D.P. 22. 4. 94
Bachmaier, Hermann SPD 22. 4. 94
Barbe, Angelika SPD 22. 4. 94
Bartsch, Holger SPD 22. 4. 94
Beckmann, Klaus F.D.P. 22. 4. 94
Bernrath, Hans Gottfried SPD 22. 4. 94
Borchert, Jochen CDU/CSU 22. 4. 94
Brähmig, Klaus CDU/CSU 22. 4. 94
Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 22. 4. 94
Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 22. 4. 94
Hartmut
Burchardt, Ulla SPD 22. 4. 94
Dr. Däubler-Gmelin, SPD 22. 4. 94
Herta
Ehrbar, Udo CDU/CSU 22. 4. 94
Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 22. 4. 94
Formanski, Norbert SPD 22. 4. 94
Francke (Hamburg), CDU/CSU 22. 4. 94
Klaus
Friedhoff, Paul K. F.D.P. 22. 4. 94
Fuchs (Köln), Anke SPD 22. 4. 94
Fuchs (Verl), Katrin SPD 22. 4. 94
Ganschow, Jörg F.D.P. 22. 4. 94
Dr. Gautier, Fritz SPD 22. 4. 94
Gerster (Mainz), CDU/CSU 22. 4. 94
Johannes
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 22. 4. 94
Gres, Joachim CDU/CSU 22. 4. 94
Gries, Ekkehard F.D.P. 22. 4. 94
Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 22. 4. 94
Grünbeck, Josef F.D.P. 22. 4. 94
Günther (Plauen), F.D.P. 22. 4. 94
Joachim
Haack (Extertal), SPD 22. 4. 94
Karl-Hermann
Hämmerle, Gerlinde SPD 22. 4. 94
Dr. Hauchler, Ingomar SPD 22. 4. 94
Haungs, Rainer CDU/CSU 22. 4. 94
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 22. 4. 94
Henn, Bernd PDS/Linke 22. 4. 94
Liste
Ibrügger, Lothar SPD 22. 4. 94
Kastning, Ernst SPD 22. 4. 94
Kirschner, Klaus SPD 22. 4. 94
Kohn, Roland F.D.P. 22. 4. 94
Koltzsch, Rolf SPD 22. 4. 94
Koschnick, Hans SPD 22. 4. 94
Kossendey, Thomas CDU/CSU 22. 4. 94
Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 22. 4. 94
Günther
Kretkowski, Volkmar SPD 22. 4. 94
Dr. Kübler, Klaus SPD 22. 4. 94
von Larcher, Detlev SPD 22. 4. 94
Mascher, Ulrike SPD 22. 4. 94
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Matterne, Dietmar SPD 22. 4. 94
Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 22. 4. 94
Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 22. 4. 94
Gerhard
Dr. Modrow, Hans PDS/Linke 22. 4. 94
Liste
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 22. 4. 94
Molner, Thomas CDU/CSU 22. 4. 94
Dr. Müller, Günther CDU/CSU 22. 4. 94*
Müller (Düsseldorf), SPD 22. 4. 94
Michael
Müller (Pleisweiler), SPD 22. 4. 94
Albrecht
Müller (Völklingen), SPD 22. 4. 94
Jutta
Müller (Wadern), CDU/CSU 22. 4. 94
Hans-Werner
Neumann (Bramsche), SPD 22. 4. 94
Volker
Neumann (Gotha), SPD 22. 4. 94
Gerhard
Otto (Frankfurt), F.D.P. 22. 4. 94
Hans-Joachim
Paintner, Johann F.D.P. 22. 4. 94
Dr. Pfaff, Martin SPD 22. 4. 94
Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 22. 4. 94
Dr. Pick, Eckhart SPD 22. 4. 94
Poll, Joachim SPD 22. 4. 94
Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 22. 4. 94
Susanne
Reuschenbach, Peter W. SPD 22. 4. 94
Dr. Rieder, Norbert CDU/CSU 22. 4. 94
Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 22. 4. 94
Schell, Manfred CDU/CSU 22. 4. 94
Schloten, Dieter SPD 22. 4. 94
Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 22. 4. 94
Schmidt-Zadel, Regina SPD 22. 4. 94
Dr. Schmude, Jürgen SPD 22. 4. 94
Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 22. 4. 94
Schröter, Gisela SPD 22. 4. 94
Schröter, Karl-Heinz SPD 22. 4. 94
Schütz, Dietmar SPD 22. 4. 94
Dr. Schuster, R. Werner SPD 22. 4. 94
Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 22. 4. 94
Christian
Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 22. 4. 94
Seiters, Rudolf CDU/CSU 22. 4. 94
Sothmann, Bärbel CDU/CSU 22. 4. 94
Dr. Sperling, Dietrich SPD 22. 4. 94
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 22. 4. 94
Steiner, Heinz-Alfred SPD 22. 4. 94 **
Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 22. 4. 94
Wolfgang
Szwed, Dorothea CDU/CSU 22. 4. 94
Dr. von Teichman, F.D.P. 22. 4. 94
Cornelia
Titze-Stecher, Uta SPD 22. 4. 94
Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 22. 4. 94
90/DIE
GRÜNEN
Verheugen, Günter SPD 22. 4. 94
Vosen, Josef SPD 22. 4. 94
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1994 19333'
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 22. 4. 94
Weis (Stendal), Reinhard SPD 22. 4. 94
Weißgerber, Gunter SPD 22. 4. 94
Welt, Jochen SPD 22. 4. 94
Wettig-Danielmeier, Inge SPD 22. 4. 94
Wieczorek (Duisburg), SPD 22. 4. 94
Helmut
Wieczorek-Zeul, SPD 22.4.94
Heidemarie
Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 22. 4. 94
Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 22. 4. 94
Zierer, Benno CDU/CSU 22. 4. 94
Zurheide, Burkhard F.D.P. 22. 4. 94
Zywietz, Werner F.D.P. 22. 4. 94
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zu Tagesordnungspunkt 17
(Beschlußempfehlung
zur Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes
durch ein Arbeits- und Strukturförderungsgesetz)
Adolf Ostertag (SPD): Das Arbeitsförderungsgesetz ist jetzt ein Vierteljahrhundert alt. Über viele Jahre, als die Arbeitslosigkeit noch als vorübergehendes Problem galt, hat es gute Dienste geleistet.
Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts haben aber sehr deutlich gezeigt, daß es dem strukturellen Problem der Massenarbeitslosigkeit nicht mehr gerecht wird.
Das Instrumentarium des AFG reicht auch nicht mehr aus, den technischen Wandel, die demographischen Veränderungen bei den Erwerbspersonen, die zunehmende Frauenerwerbstätigkeit sowie die starken regionalen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu bewältigen.
Der Zusammenbruch ganzer Industriezweige in den östlichen Bundesländern, die Umstrukturierungsprozesse in Europa und die Internationalisierung der Wirtschaft sind weitere Gründe dafür, daß das Arbeitsförderungsgesetz keine ausreichenden Antworten mehr geben kann auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes.
Zusätzlich wurde das AFG durch mehrere Novellierungen nicht reformiert, sondern deformiert und teilweise bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt.
I. Wer heute an das im AFG formulierte Vollbeschäftigungsziel staatlicher Politik erinnert, wird mitleidvoll belächelt. Diese Regierung hat längst vor der Beschäftigungskrise kapituliert und verfolgt eine hilflose Politik, die alles den Selbstheilungskräften des Marktes überläßt. Aktive Arbeitsmarktpolitik findet aus ideologischen Gründen kaum noch statt. Die Regierungsparteien opferten große Teile des noch vorhandenen Instrumentariums einer kurzatmigen
Finanzpolitik und den Deregulierungswünschen der Wirtschaft.
Der Bundesarbeitsminister hat mehrfach gefordert, wir sollten uns „in einen Kreativitätswettbewerb begeben" . Ich frage mich nur, warum er diese Forderung selbst nicht ernst nimmt.
Kreativ sind er und diese Regierung, wenn es darum geht, ihre Untaten sprachlich zu vernebeln. Jüngstes Beispiel ist das sogenannte „Beschäftigungsförderungsgesetz", das gerade nicht die Beschäftigung, sondern im Gegenteil die Arbeitslosigkeit fördert. Auch mit dem „Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramm" , wird weder gespart noch konsolidiert oder Wachstum erreicht, sondern Sozialabbau mit der Abrißbirne betrieben.
Diese Politik führte bisher nur zu noch mehr Arbeitslosigkeit und somit zu höheren gesellschaftlichen Kosten, von den sozialen, psychologischen und politischen Folgen einmal ganz zu schweigen. Dahinter steckt Ihre Ideologie der Ellenbogengesellschaft. Sie wollen den Starken und Leistungsfähigen gefallen. Die Schwächeren und Leistungsgeminderten drängen Sie hingegen weiter an den gesellschaftlichen Rand.
Steigt die Arbeitslosigkeit noch weiter, geht es mit unserer Demokratie bergab. Wir alle sollten wissen, daß nicht nur die Arbeitslosigkeit, sondern bereits die Angst davor die allgemeine Politikverdrossenheit vertieft und die Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft fördert.
Die Frage, wie sozialer Friede in Deutschland erhalten werden kann, hängt davon ab, wie viele Menschen wieder in Erwerbsarbeit gebracht werden können. Daher müßte sich die Bundesregierung jetzt endlich der zentralen Herausforderung in unserer Gesellschaft stellen: Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
II. Wir Sozialdemokraten wollen mit einem durchdachten Gesamtkonzept die Massenarbeitslosigkeit bekämpfen. Ein Blick in den Entwurf unseres Regierungsprogramms belegt: Das ist die Aufgabe Nummer 1 einer sozialdemokratisch geführten Bundesregierung. Bestandteil dieser Strategie ist die Ablösung des AFG durch ein Arbeits- und Strukturförderungsgesetz.
Mit diesem Programm werden wir Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Verbindliche Vorschriften sorgen dafür, daß die Arbeitsämter das Geld, das ihnen zur Verfügung steht, vorrangig für die Arbeitsförderung ausgeben. Vor allem wird es Zuschüsse für Projekte geben, die ökologischen, sozialen und kulturellen Zielen in der jeweiligen Region dienen.
Die aktiven Instrumente der Arbeitsmarktpolitik werden gestärkt und in Richtung auf Strukturförderung erweitert. Wir wollen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gleichermaßen beeinflussen, Vollbeschäftigung als wirtschaftspolitisches Ziel in den Mittelpunkt stellen und über einen Regelmechanismus sicherstellen, daß über einen Zeitraum von vier Jahren mindestens 50 Prozent der arbeitsmarktpolitischen Ausgaben in die aktive Arbeitsmarktpolitik fließen.
19334* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1994
Da niemand dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sein soll, haben wir verbindliche Rechtsansprüche formuliert. Jeder Arbeitslose erhält nach sechs Monaten Anspruch auf einen Eingliederungsplan. Darin werden gemeinsam mit dem Arbeitsberater die geeigneten Fördermaßnahmen festgelegt, z. B. berufliche Fortbildung oder Umschulung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die Beschäftigung in einem sozialen Betrieb oder eine Kombination mehrerer Maßnahmen.
Wir bieten Hilfen für die benachteiligten Gruppen wie ältere Arbeitnehmer, Behinderte oder Jugendliche ohne Berufsausbildung. Mit einer gezielten Frauenförderung werden wir einen Beitrag leisten zur Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt.
Die jeweiligen Regionen kennen ihre Probleme am besten. Deshalb erfordert eine vorausschauende Arbeitsmarktpolitik einen Umbau der auf zentraler Weisungs- und Finanzhoheit ausgerichteten Arbeitsverwaltung hin zu mehr regionaler Verantwortlichkeit. Die notwendige Verwaltungsvereinfachung und der Abbau der extremen Verrechtlichung wird die örtliche Verantwortlichkeit stärken. Eine effektive Gestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik kann nur gelingen, wenn regional entwickelte, in Kenntnis der konkreten Arbeitsmarktdefizite geplante Beschäftigungsprojekte verwirklicht werden können.
Die Verteilung der Haushaltsmittel auf die einzelnen Landesarbeitsämter und Arbeitsämter muß weiterhin zentral bestimmt werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Arbeitsämter dann selbständig in Zusammenarbeit mit Vertretern von Gewerkschaften, der Arbeitgeber und Kommunen.
Die Arbeitsämter, die Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, zu bloßen Stempelbuden degradiert haben, werden zu modernen Dienstleistungszentren ausgebaut und stellen ihren Service für Arbeitslose und Arbeitgeber in den Vordergrund. Vor allem gilt das für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung, die in Zusammenarbeit mit Betrieben, Maßnahmeträgern, Gemeinden, Verbänden und Selbsthilfegruppen durchgeführt wird.
Das ASFG ist Teil eines Gesamtkonzeptes für Modernisierung, Beschäftigung und umweltverträgliches Wachstum. Eine intelligente und gerechte Verteilung der Arbeit gehört ebenfalls zu unseren beschäftigungspolitischen Vorstellungen.
III. Unser Vorschlag eines zukunftsweisenden Arbeits- und Strukturförderungsgesetzes findet breite Zustimmung. Er ist nicht nur eine parlamentarische Initiative der Opposition, sondern ebenso eine politische Forderung der Gewerkschaften und Kirchen, der Sozialverbände und Arbeitsloseninitiativen, von Wissenschaftlern und Arbeitsmarktpraktikern.
Angesichts dessen sollten endlich auch die Regierungsparteien die Notwendigkeit der ernsthaften Auseinandersetzung erkennen und sich dem geforderten Ideenwettbewerb nicht länger entziehen.
In der ersten Lesung unseres Antrages am 25. März 1993 haben Sie keinerlei Bereitschaft zum Dialog erkennen lassen. Mit gängigen und bekannten Floskeln unterstreichen Sie seither nur Ihre verheerende Politik der sozialen Demontage.
Sie werden sich erinnern, daß die öffentliche Anhörung im Juni 1993 vor dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Konsens für den Grundansatz des SPD-Vorschlages ergab, das Vollbeschäftigungsziel wieder in den Vordergrund der wirtschafts- und sozialpolitischen Debatte zu rücken.
In der Anhörung bestätigten und unterstützten die Gewerkschaften, Kirchen, Träger, Frauenorganisationen und weite Teile der Wissenschaft unseren Antrag. Obwohl die Bundesanstalt für Arbeit in die gleiche Richtung argumentierte wie der SPD-Antrag, hält sie eine Ergänzung des bestehenden AFG für ausreichend.
Die Arbeitgeber verhielten sich widersprüchlich. Ihre erste positive Stellungnahme relativierten sie: „Es handelt sich um eine umfassende Neukonstruktion des AFG, die — ungeachtet notwendiger Kritik — interessante Perspektiven aufzeigt."
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie werden sich der Notwendigkeit der ernsthaften Auseinandersetzung und des Ideenwettstreits nicht entziehen können.
Kreative Vorschläge haben vor kurzem auch Wissenschaftler, Gewerkschafter und Arbeitsmarktpraktiker geliefert und eine Alternative zur derzeitigen Regierungspolitik in Form eines „Memorandums für ein neues Arbeitsförderungsgesetz " vorgestellt. Diese Vorschläge decken sich weitestgehend mit unserem Auftrag.
Die Menschen erwarten, daß wir handeln, daß wir die Geißel Massenarbeitslosigkeit aktiv und vorrangig bekämpfen. Diese Regierung hat dazu nicht mehr die Kraft und den Willen. Wir Sozialdemokraten werden sie aber nicht aus der Verantwortung lasssen und einen Gesetzentwurf einbringen. Eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung wird mit dem Arbeits- und Strukturförderungsgesetz nach dem 16. Oktober 1994 eine moderne Arbeitsmarktpolitik betreiben und die Massenarbeitslosigkeit offensiv bekämpfen.
Karl-Josef Laumann (CDU/CSU): Nach unserer Auffassung hat sowohl die öffentliche Diskussion zum Arbeits- und Strukturförderungsgesetz als auch die Fachanhörung am 16./17. Juni 1993 gute Gründe zutage gebracht, an dem bewährten Arbeitsförderungsgesetz festzuhalten.
Das bestehende Arbeitsförderungsgesetz gibt der Arbeitsverwaltung viele bewährte und erfolgreiche Instrumente an die Hand, aktive Arbeitsmarktpolitik zu betreiben. Ich komme auf diese Vielfalt während meiner Rede noch zurück.
Die SPD versucht mit ihrem vom Ansatz her verfehlten Antrag einen Weg aufzuzeigen, Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Arbeit finden, auf einem künstlichen zweiten Arbeitsmarkt Beschäftigung zu ermöglichen. Die SPD will hier sogar soweit gehen, für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose unter 25 Jahren einen Rechtsanspruch auf ABM festzuschreiben.
Ich bin der festen Überzeugung, daß sich der Staat mit einem sogenannten „Recht auf Arbeit" arbeitsmarktpolitisch übernimmt. Damit wir uns recht verste-
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1994 19335*
hen: Ich trete nach wie vor dafür ein, alles Denkbare und Mögliche zu unternehmen. möglichst viele rentable Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, aber ein „Recht auf Arbeit" ist ein verfassungsrechtlicher und gesellschaftlicher Irrweg.
Arbeit in Deutschland ist nicht eine feststehende Größe, die unveränderbar ist, sondern sie ist positiv veränderbar. Wir alle, Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik sollten uns einem entschiedenen Kampf in der internationalen Konkurrenz um menschliche Arbeit stellen.
Das dies geht, beweist die Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen Jahre. 1982 gab es in Westdeutschland 26,63 Millionen Erwerbstätige. 1992 hatten wir im Jahresschnitt 29,5 Millionen. Das ist eine Steigerung um 2,9 Millionen Arbeitsplätze. Selbst wenn wir leider in den vergangenen zwölf Monaten 500 000 Arbeitsplätze aufgrund der Rezession verloren haben, sind per Saldo seit 1992 in diesem Land rund 2,4 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze entstanden.
Diese Steigerung, die auch ein Erfolg der Arbeit der Bundesregierung ist, werden wir in der Zukunft kontinuierlich fortsetzen. Viele gesetzliche Initiativen, z. B. das Beschäftigungsförderungsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Investitions erleichterungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, die Teilzeitoffensive, um nur einige zu nennen, sind einzelne Schritte, um einen politischen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und damit eine Förderung des ersten Arbeitsmarktes zu erreichen.
Der Kampf und die Kraftanstrengung, das bekannte Spargesetz durchzusetzen, war auch ein wesentlicher Impuls für den Arbeitsmarkt. Denn es hat der Bundesbank ermöglicht, die Zinsen zu senken, und jeder weiß, daß niedrige Zinsen die beste Ankurbelung der Wirtschaft sind, um aus einer Rezession herauszukommen.
Wir sollten uns auch kritisch und vorurteilsfrei fragen: Ist es wirklich sinnvoll, einen künstlichen zweiten Arbeitsmarkt vom Staat her zu schaffen? Wichtiger ist es, die Kraft einzusetzen, um die nötigen Innovationsschritte sowohl in der Wirtschaft wie bei den Gewerkschaften, wie bei der Politik durchzusetzen. Dies ist nicht leicht, denn diese Schritte bedeuten ja oft auch unpopuläre Entscheidungen. Mittel- und langfristig gibt es aber keine verantwortbare Alternative zum ersten Arbeitsmarkt.
Deshalb lehnen wir eine dauerhafte Ersatzbeschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt ab. Ich befürchte sogar, daß wir Unternehmen und Gewerkschaften mit einer solchen Ersatzbeschäftigung aus ihrer Verantwortung für schwächere Gruppen, wie z. B. Behinderte, Ältere und unzureichend qualifizierte Arbeitnehmer, entlassen würden.
Das AFG geht hier einen Mittelweg. Es hat sich bewährt. Es hat flexibel auf die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Situationen der Vergangenheit reagieren können. Das AFG hat sich auch gerade angesichts der Arbeitsmarktprobleme im Zuge der Wiedervereinigung bewährt. Die Vermeidung von Arbeitslosigkeit für jahresdurchschnittlich bis zu 2 Millionen
Personen in den neuen Ländern durch aktive Arbeitsmarktpolitik ist doch ein schlagender Beweis dafür.
Hier ein paar Zahlen zum Ausmaß der geleisteten Arbeitsmarktpolitik: Für die Förderung der beruflichen Bildung standen in Westdeutschland 1993 rund 8 Milliarden DM zur Verfügung. Im Jahresschnitt haben wir damit 348 400 Teilnehmer, davon 40 % Frauen, beruflich qualifizieren können. In den neuen Ländern waren 1993 11,4 Milliarden Mark für diese Aufgabe vorhanden. Damit sind 380 360 Teilnehmer gefördert worden. 65,1 % der geförderten Personen waren Frauen.
Für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Westdeutschland standen 1993 2,4 Milliarden DM im Haushalt der Bundesanstalt. Damit wurden 50 500 Maßnahmen gefördert. Bei diesen Maßnahmen lag der Frauenanteil bei 39 %. Für die neuen Länder waren 9,731 Milliarden Mark durch ein Sonderprogramm für diese Aufgabe zu verteilen. Damit konnten 388 100 Menschen jahresdurchschnittlich vor Arbeitslosigkeit bewahrt werden. 41,3 % davon waren Frauen.
Zusätzlich, meine Damen und Herren, gab es in den neuen Ländern mit dem § 249 AFG öffentlich geförderte Beschäftigung. Hier haben wir jahresdurchschnittlich 70 000 Menschen durch ein Finanzvolumen von rund 408 Millionen DM geholfen, nicht in die Arbeitslosigkeit zu fallen.
Zählen wir einmal das Gesamtvolumen zusammen: 1991 wurden für ABM in Westdeutschland 17,8 Milliarden DM ausgegeben. 1993 waren es 20,4 Milliarden DM. Dies ist also ein Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Bedenken wir weiter, daß wir auch den § 249 AFG Ostdeutschland auf Westdeutschland ausgedehnt haben. Damit haben wir noch in diesem Jahr zusätzliche arbeitsmarktpolitische Impulse gegeben. Für Altersübergangsgeld in den neuen Ländern standen 1993 18,5 Milliarden DM zur Verfügung. Damit konnte 850 000 Menschen geholfen werden. Für aktive Arbeitsmarktpolitik standen somit alleine den neuen Ländern 42 Milliarden DM zur Verfügung.
Sie sehen, das AFG ist leistungsfähig. Norbert Blüm hat die Instrumente des AFG für die aktive Arbeitsmarktpolitik genutzt und diese in seiner Amtszeit weiterentwickelt, ohne sich, wie es durch das SPDGesetz geschehen würde, arbeitsmarktpolitisch zu übernehmen.
Deshalb sollten wir beim AFG bleiben und besonders dafür kämpfen, daß dieser Arbeitsminister, der dieses Gesetz so erfolgreich weiterentwickelt hat, auch nach dem 16. Oktober entscheidend für die Weiterentwicklung des AFG sorgen kann.
Petra Blass (PDS/Linke Liste): Der heute zur Debatte stehende Antrag der SPD ist ja geradezu ein Lichtblick angesichts dessen, was uns die Bundesregierung in den letzten Monaten zur Verbesserung der katastrophalen Arbeitsmarktsituation angeboten hat. Aber vielleicht ist es nicht gerade ehrenvoll, den Aktionismus der Bundesregierung zum Maßstab zu nehmen, wenn es um einen verantwortungsbewußten Umgang mit der Massenarbeitslosigkeit geht. Dabei warten die vier Millionen offiziell gemeldeten
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Arbeitslosen und die vielen anderen, die sich bisher vergeblich um ein reguläres Arbeitsverhältnis bemühen, darauf, daß hier mehr passiert als Etikettenschwindel nach dem Muster des Beschäftigungsförderungsgesetzes '94. Dieses Gesetz wird die in dem SPD-Antrag beschriebene Entwicklung weiter verschärfen, es schafft keinen einzigen neuen Arbeitsplatz, sondern Einfallstore zur weiteren Reduzierung des tarif- und arbeitsrechtlich gesicherten Beschäftigungssektor. Gerade die im Arbeitsförderungsgesetz vorgenommenen Änderungen tragen weiter dazu bei, daß ursprüngliche Gesetzesziel auszuhöhlen und die bewährten Instrumente für eine aktive Arbeitsmarktpolitik weiter abzubauen.
Aber das ist für mich nicht der entscheidende Grund dafür, daß ich nach 25 Jahren AFG Überlegungen zu seiner gründlichen Überarbeitung oder auch Neuf as-sung wichtig finde. Ausschlaggebend ist für mich, daß sich in einer so schnellebigen Zeit wie der unseren in einem Vierteljahrhundert gravierende Veränderungen in der Arbeitswelt vollzogen haben. Dies gilt für Arbeitsbedingungen und Arbeitsweise ebenso wie für die Beschäftigtenstruktur, und diesen neuen Bedingungen genügen die bisherigen Möglichkeiten des AFG ganz offensichtlich nicht mehr. Die wachsenden Deformationen im Beschäftigungssystem sind dafür ein drastischer Beleg. Natürlich ist es falsch, die beschäftigungspolitischen Defizite, die seit Anfang der 80er Jahre zum bundesrepublikanischen Alltag gehören, allein einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik und den Mängeln des AFG zuzuschreiben. Was durch eine aktive Wirtschafts- und Strukturpolitik nicht geschafft wird, kann nicht komplett über den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ausgeglichen werden. Dennoch ist es dringend erforderlich, daß die Wirkungskraft der öffentlichen Arbeitsmarktpolitik optimiert und in Richtung einer zukunftsorientierten und strukturrelevanten Beschäftigungsförderung weiter entwickelt wird.
Ich stimme deshalb auch der Intention des SPDAntrages zu, eine stärkere Verzahnung von Arbeits-, Struktur- und Wirtschaftspolitik zu erreichen und dazu zukünftig einer strukturellen und projektorientierten statt einer personenbezogenen Förderung den Vorrang zu geben.
Bei einer Reform des AFG muß einerseits dem von allen Seiten gleichermaßen unterstützten Grundsatz Rechnung getragen werden, daß es allemal sinnvoller ist, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Dies ist unverzichtbar, will man dem Bedeutungsverlust menschlicher Arbeitskraft entgegenwirken und auf das Problem Massenarbeitslosigkeit mit Lösungsansätzen reagieren. Notwendig bei einer Reform der Arbeitsförderungsinstrumentarien ist es andererseits, Überlegungen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit anzustellen, d. h. eine präventive Arbeitsmarktpolitik, die vorausschauend Strukturwandel und damit im Zusammenhang stehende Probleme erkennt, müßte entwickelt werden.
Daß dieser Anspruch durch den vorgelegten SPDAntrag schon eingelöst wird, wage ich zu bezweifeln. Denn auch wenn die Vollbeschäftigung mehrfach beschworen wird, sie ist ohne einen grundlegenden Umbau der Gesellschaft, ohne die Schaffung humaner und ökologisch vertretbarer Produktion, ohne einen funktionsgerechten Ausbau des öffentlichen und des Dienstleistungssektors in ganz neuen Größenordnungen nicht zu haben.
Dennoch gibt es eine Reihe wichtiger Ansätze, die in die richtige Richtung gehen, so vor allem die Förderung arbeitsmarktpolitischer Zielgruppen. Nach den bedrückenden Zahlen zum Anwachsen der Langzeitarbeitslosigkeit in West und Ost halte ich Maßnahmen, die dieses Problem wirksam bekämpfen, für vordringlich. Für ebenso vordringlich halte ich verbindliche Vorschriften für die gezielte Förderung von Frauen. Für beide Zielgruppen — sicherlich mit völlig unterschiedlicher Schwerpunktsetzung — ist der Ausbau eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors extrem notwendig; eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors allerdings mit voller tariflicher und arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung. Ich denke, daß sich die angestrebte Projektförderung besonders gut mit der Förderung von Frauen verbinden läßt. Gerade im Bereich der Infrastruktur liegt massenhaft Arbeit brach, die dringend erledigt werden müßte und wo vor allem Frauen Beschäftigung finden könnten, so im Bereich der Pflege anderer sozialer Aufgabenstellungen, in kulturellen und gesundheitlichen Einrichtungen.
Unabhängig davon unterstütze ich nachdrücklich das Anliegen des Antrages, Kindererziehungs- und Pflegezeiten in die soziale Absicherung aufzunehmen. Ich würde gern darüber hinausgehen und insgesamt zur Neubewertung von bisher ehrenamtlich und unbezahlt geleisteter Arbeit kommen.
Im Punkt soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit ärgert mich nach wie vor, daß Sie dort die Ergänzung von Lohnersatzleistungen durch eine steuerfinanzierte soziale Grundsicherung fordern und mir im Ausschuß bei unserem Antrag für eine soziale Grundsicherung lang und breit erklären, warum das nicht zu finanzieren ist. Das ist doch einfach unglaubwürdig.
Ich denke, der vorgelegte Antrag kann helfen, die weitere Zuspitzung des Problems Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit abzumildern und deshalb stimmen wir trotz mancher Kritik zu.
Renate Rennebach (SPD): Daß die Arbeitsmarktsituation in Deutschland dramatisch ist, ist selbst von den Menschen nicht mehr zu übersehen, die die Gewohnheit der drei Affen pflegen — nichts sehen, nichts hören, nichts sprechen. Die logische Konsequenz kann nur eine Umkehr der von der Regierung betriebenen Arbeitsmarktpolitik sein, die durch unseeliges Kürzen und Streichen bei den Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik wesentlich mit dazu beigetragen hat, daß sich die Arbeitslosigkeit im Jahre '94 um die 4-Millionen-Grenze bewegt.
4 Millionen, und Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, ignorieren die Gefahr, die solche Zahlen widerspiegeln. Sie jubeln über 50 000 weniger im März und vergessen bewußt, daß 50 000 unter 4 Millionen eine Nadel im Heuhaufen sind. Sie ignorieren mit Ihrer Politik ebenfalls, daß Frauen ungefähr doppelt so stark von dieser Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sie ignorieren die Jugend, die, wenn sie keinen
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1994 19337*
Ausbildungsplatz erhält, wenig Aussicht hat, sich in dieser Gesellschaft zurechtzufinden. Bei regional bis zu 50prozentiger Arbeitslosigkeit zwingen Sie geradezu die jungen Menschen, auf denen ja eigentlich die Zukunft beruhen soll, ihre Heimatregion zu verlassen, irgendwo hinzuziehen, wo es vielleicht noch nicht ganz so schlimm ist, und ihre Region auch der letzten Perspektive zu berauben.
Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist eine Arbeitsmarktpolitik, die die verschiedenartigen strukturellen Unterschiede in unserem Land berücksichtigt, statt die bestehenden Ungleichheiten noch weiter zu zementieren. Wir brauchen eine Arbeitsmarktpolitik, die die Erlangung der Vollbeschäftigung als zumindest mittelfristig erreichbaren Zustand zum Ziel hat statt resignativer Zurkenntnisnahme der monatlichen Horrorzahlen aus Nürnberg durch die zuständige Bundesregierung. Wir brauchen den Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik statt ihrer systematischen Verstümmelung durch beschäftigungspolitische Geisterfahrten in Form von AFG-Novellen und Spargesetzen. Wir brauchen weiterhin neue Instrumente zu einer wirksamen Beschäftigungsförderung statt abgöttischen Glaubens an die angeblichen Wunderheilkräfte der Marktwirtschaft. Wir brauchen — zusammenfassend — ein beschäftigungspolitisches Gesamtkonzept, das Modernisierungsimpulse gibt, Beschäftigung bringt und umweltverträgliches Wachstum. Und eben dieses dringend notwendige Gesamtkonzept fordern wir mit unserem Antrag. Wir fordern es von der Bundesregierung, weil diese sich bislang nur durch arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Konzeptionslosigkeit ausgezeichnet hat und anscheinend mit der Problembewältigung hoffnungslos überfordert ist.
Insbesondere vor dem Hintergrund der gestrigen Debatte zum Gleichberechtigungsgesetz hier im Hause möchte ich das Beispiel der Frauenförderung bzw. Frauenarbeitslosigkeit herausgreifen und Ihnen zeigen, was wir unter einer wirkungsvollen Konzeption verstehen.
Fakt ist, daß die Arbeitslosenquote von Frauen doppelt so hoch ist wie die der Männer. Statt dies nur in Fensterreden ab und zu und eher beiläufig anzusprechen und Gleichberechtigungsgesetze zu entwerfen, die ihren Namen nicht verdienen, sieht das von uns geforderte ASFG vor, diese massive Ungleichheit und Ungerechtigkeit wirkungsvoll zu bekämpfen. So geht es im von uns geforderten Gesamtkonzept durchgehend um die Beseitigung der Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die daraus resultieren, daß Frauen noch immer allein verantwortlich gemacht werden für die Erziehung der Kinder. Die beruflichen Ausfallzeiten durch Kindererziehung werden im Rahmen des bestehenden gesetzlichen Instrumentariums in keiner Weise aufgefangen und kompensiert.
Es ist im Grunde genommen unglaublich, daß Frauen bei ihren Bemühungen, wieder in das Erwerbsleben einzusteigen, den Nachweis erbringen müssen, daß ihre Kinder im Kindergarten untergebracht sind. Es sind Frauen, die ihre Erwerbsbiographie unterbrechen, um Kinder zu erziehen. In dieser Zeit können sie keine Ansprüche an die Bundesanstalt für Arbeit erwerben, ganz abgesehen von den aus Arbeitslosigkeit resultierenden fehlenden. Rentenansprüchen und der Zementierung von Abhängigkeiten gegenüber den Vätern ihrer Kinder.
Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zur Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch ein Arbeits- und Strukturförderungsgesetz fordert eine Änderung gerade in diesen Fragen. So fordern wir verbindliche Vorschriften, nach denen Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen bei allen arbeitsmarktpolitischen Leistungen zu berücksichtigen sind. Dieser Grundsatz ist im Kontext des jetzt gültigen AFG ein bloßes Lippenbekenntnis. Wir fordern ein gezieltes Frauenförderungsprogramm, das die Benachteiligungen der Frauen auf dem Arbeitsmarkt beseitigen hilft. Wir wollen, daß die Arbeitsämter dazu verpflichtet werden, für eine Gleichwertigkeit der Fördermaßnahmen zu sorgen, und zwar in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht. Wesentlich dazu beitragen soll auch die verbindliche Einsetzung von Frauenbeauftragten auf allen Ebenen der Arbeitsverwaltung. Diese sollen die gleichberechtigte Behandlung der Frauen kontrollieren bzw. vorab diese endlich einmal klar aufdecken und benennen, um sie in das Bewußtsein nicht zuletzt von Ihnen zu bringen, meine Damen und Herren von der Koalition.
Die SPD-Fraktion ruft Sie zur Abkehr auf, Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU und F.D.P., zur Abkehr von der von Ihnen betriebenen Politik, diese fast durchgehend vorhandenen Benachteiligungen von Frauen im Erwerbsleben weiterhin zu ignorieren und ihre Bekämpfung und Beseitigung durch wirkungsvolle gesetzliche Maßnahmen wie das von uns geforderte ASFG zu verhindern.
Daß die SPD es nicht mehr länger hinnimmt, daß in dieser Hinsicht faktisch nichts passiert, verdeutlicht die Tatsache, daß ein solches Arbeitsmarkt- und Strukturförderungsgesetz ein wichtiger Bestandteil unseres Regierungsprogrammes ist. Die Benachteiligungen der Frauen im Bereich des Erwerbslebens müssen ein Ende haben — wahrscheinlich nicht mit dieser Koalition, dafür um so sicherer mit einer SPDgeführten Regierung nach dem 16. Oktober.
Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Was will die SPD eigentlich mit ihrem Antrag? Will sie einen Eckpfeiler unserer deutschen Sozialpolitik — das Arbeitsförderungsgesetz — einreißen? Oder will sie im Vorwahlkampf mit dem Thema „Arbeitslosigkeit" nur ein bißchen herumjonglieren? Nach dem Motto: Weil man als Sozialdemokrat hier in der Pflicht steht, beschäftigt man sich mit dem Thema, auch wenn einem nichts Neues einfällt? Hauptsache, man zeigt Aktivität!
Meine Damen und Herren von der Opposition, wer das Thema „Arbeitslosigkeit" zum Schwarze-PeterSpiel degradiert, der macht sich in den Augen der Betroffenen nicht nur unglaubwürdig, der will sich auch noch auf ihre Kosten politisch profilieren. Arbeitslosigkeit ist ein zu sensibles Thema, um es aus parteitaktischen Gründen auf dem Altar des Superwahljahres regelrecht zu zelebrieren. Mit den Ängsten und Hoffnungen der Arbeitslosen darf man nicht
19338* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1994
spielen. Arbeitslosigkeit bedeutet menschliches Leid, verbunden mit Resignation und Isolation. Arbeitslosigkeit bedeutet Furcht und Angst: Furcht um den Arbeitsplatz, Angst vor den Folgen der Arbeitslosigkeit.
Ihr „Antrag zur Ablösung des Arbeitsförderungsgesetzes durch ein Arbeits- und Strukturförderungsgesetz" schafft keinen einzigen neuen Arbeitsplatz, sondern er ist nur ein weiteres Stück Papier, das Aktivität vorgaukelt. Hinzu kommt, daß die vorgegebenen Eckpunkte Ihres Antrages Forderungen enthalten, die nicht finanzierbar sind, die zum Teil realitätsfremd sind, und die sozial unausgewogen sind und der hehren Bezeichnung „Arbeits- und Strukturförderungsgesetz " in keiner Weise gerecht werden.
Nicht finanzierbar ist Ihr ASFG, weil die behauptete hohe Selbstfinanzierungsquote nicht zutrifft. Die vorgeschlagene Beitragserhebung bei allen Erwerbstätigen hilft nicht weiter, da dann auch diesen entsprechende Ansprüche eingeräumt werden müßten, Ansprüche, die der Beitragsleistung entsprechen. Der einzige mögliche Finanzierungsweg wären Abgabenerhöhungen. Abgabenerhöhungen in der jetzigen Konjunktursituation sind aber Gift für die Wirtschaft und damit Gift für den Arbeitsmarkt. So wird Arbeitslosigkeit produziert und nicht bekämpft.
Realitätsfern ist der Antrag, weil Sie über einen gesetzlich festgelegten Regelmechanismus 50 % der Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit für aktive Arbeitsmarktpolitik vorsehen. Zunächst einmal zu den Fakten: Was Sie fordern, ist auch ohne rechtliche Verpflichtung heute schon Realität. In diesem Jahr werden 54 Milliarden DM für aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegeben; dies ist exakt die Hälfte des Gesamthaushalts der Bundesanstalt für Arbeit. Dies geschieht ohne rechtliche Verpflichtung schlicht und ergreif end deshalb, weil die Koalition und die Selbstverwaltung der Bundesanstalt die politischen Schwerpunkte im Lichte der Arbeitsmarktentwicklung richtig gesetzt haben.
Jede rechtliche Verpflichtung würde die Sache nur komplizieren: Wollen Sie der Bundesanstalt für Arbeit ihre Planungssicherheit nehmen und ihre Leistungen abhängig machen von schwankenden Beitragssätzen und stark schwankenden Einnahmen? Und wollen Sie die Leistungen der Beitragszahler dann monatlich anpassen, damit sie ihre 50 %-Quote erfüllen können? Glauben Sie so das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unsere Versicherungssysteme erhalten zu können?
Wir brauchen ein solches gesetzliches Korsett nicht, und die SPD hätte sich besser 1982 auf die Vorzüge der aktiven Arbeitsmarktpolitik besonnen und hier mehr getan. Sie haben damals gerade 27 % des Gesamthaushalts der Bundesanstalt für Arbeit für aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegeben. Wenn Sie uns heute angesichts dieses Faktums belehren wollen, so erscheint dies doch schon etwas merkwürdig.
Sozial unausgewogen ist der Vorschlag, weil er in einen „zweiten öffentlichen Dienst" mit künstlicher Sonderbeschäftigung zu Lasten des regulären Arbeitsmarktes führt. Außerdem: Was sollen denn Millionen von Menschen in subventionierten Beschäftigungen produzieren, ohne die Arbeitnehmer mit regulären Arbeitsplätzen zu verdrängen? Wir würden doch nur ein Karussell in Gang setzen, das zwar eine Bürokratie jahrelang beschäftigen kann, aber den Menschen nicht hilft. Die Wiedervereinigung war eine Sondersituation; wir können es aber auf Dauer nicht durchhalten, 2 Millionen Menschen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu halten. Was wir brauchen, sind neue Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt. Und warum soll ein Arbeitsloser noch selbst initiativ werden, wenn das ASFG dem Arbeitsamt vorschreibt, welche Maßnahmen es anzubieten hat? Soll die Verantwortung für die berufliche Zukunft des Arbeitslosen allein beim Arbeitsamt liegen? Haben Sie so wenig Vertrauen in unsere Bürger?
Und dann betreiben Sie auch noch Etikettenschwindel. Strukturförderungsgesetz, ein schönes Programm — oder doch nur eine Worthülse?! Sie wollen Projekte im öffentlichen Interesse zur Strukturverbesserung insbesondere im Umweltbereich durch Lohnkosten und Sachkostenzuschüsse auf die Dauer von drei Jahren fördern. Das klingt stark nach § 249 h und nach § 242s des Arbeitsförderungsgesetzes. Das haben wir in Ostdeutschland schon lange und werden es auch in Westdeutschland bekommen, wenn die SPD-geführten Länder das Beschäftigungsförderungsgesetz im Bundesrat nicht blockieren, das wir in der letzten Woche hier gegen die Stimmen der SPD beschlossen haben.
Unter Strukturförderung versteht die SPD u. a. auch die Förderung der Existenzgründung durch Arbeitslose. Ich verweise abermals auf unser Beschäftigungsförderungsgesetz aus der letzten Woche, das diese Existenzförderung vorsieht, leider ohne Ihre Zustimmung. Ich gebe zu, wir sind nicht auf die Idee gekommen, das Arbeitsförderungsgesetz auch noch Strukturförderungsgesetz zu nennen. Aber wir haben im Gegensatz zu Ihnen mit unserem Beschäftigungsförderungsgesetz Nägel mit Köpfen gemacht und damit erneut Kompetenz und Handlungsfähigkeit bewiesen.
Für unser Beschäftigungsförderungsgesetz gilt: Es wird sich in der Zukunft bewähren. Das gleiche gilt für unser Arbeitsförderungsgesetz, das seine Feuerprobe in der Zeit des wirtschaftlichen Umbaus in den neuen Bundesländern bestanden hat, in einer Situation, auf die es zunächst überhaupt nicht zugeschnitten war. Gerade dies zeigt die hohe Flexibilität und damit die Qualität dieses Gesetzes.
Aus dem Stand gelang es, innerhalb weniger Monate in den neuen Bundesländern eine Arbeitsverwaltung aufzubauen, die arbeitsmarktpolitische Instrumente in einer zuvor unbekannten Qualität und Quantität einsetzte: Mehr als 2 Millionen Eintritte in berufliche Fortbildung und Umschulung; zeitweise gab es mehr als 400 000 Arbeitnehmer in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und mehr als 850 000 Bezieher von Vorruhestands- und Altersübergangsleistungen. Mit Hilfe des Arbeitsförderungsgesetzes konnten 1991 und 1992 in den neuen Bundesländern fast 2 Millionen Menschen vor dem Schicksal der Arbeitslosigkeit bewahrt werden. 1993 waren es immerhin noch 1,6 Millionen.
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Besonders wichtig war der Einsatz unseres Kurzarbeitergeldes. Es stabilisierte in Ost- wie in Westdeutschland nicht nur die Beschäftigungsverhältnisse bei zeitweisem Auftragsmangel. Es ermöglichte auch den sozialverträglichen Abbau von Beschäftigung in den ostdeutschen Betrieben und gab der neuen Arbeitsverwaltung die notwendige Vorlaufzeit, sich zu konstituieren.
Die Stärke unseres Arbeitsförderungsgesetzes ist seine Flexibilität. Es funktioniert nicht nur, wenn die sich ständig wechselnden Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen passend sind. Deswegen ist es auch nicht auf dem Entwicklungsstand von 1982, als die Koalition die Regierungsverantwortung übernahn, stehengeblieben. Wir haben die einzelnen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik den jeweiligen Erfordernissen angepaßt, ohne gleich Bewährtes über Bord zu werfen.
Wir haben neue Instrumente geschaffen. Zu nennen sind hier zum Beispiel die Existenzgründungsförderung für Arbeitslose, die Förderung von Projekten für Langzeitarbeitslose und andere schwervermittelbare Arbeitslose und die aktive Arbeitsmarktpolitik für Frauen durch eine schärfere Fassung des § 2 Arbeitsförderungsgesetz und durch verbesserte Leistungen bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Und wir haben den Arbeitsämtern die Möglichkeit gegeben, Kinderbetreuungszuschüsse und Teilzeitunterhaltsgeld zu leisten.
Aber nicht nur die Qualität wurde durch ein erweitertes Instrumentarium verbessert. Auch die Quantität unserer aktiven Arbeitsmarktpolitik wurde massiv ausgebaut, ohne dabei unbezahlbaren Träumereien Gesetzeskraft zu verleihen. Ich habe es schon gesagt: 1982 — die SPD war das letzte Jahr in der Regierungsverantwortung — betrugen die Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik gerade mal 9 Milliarden DM, dies waren 27 % der Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit. 1992 und 1993 haben wir diese Ausgaben mit jeweils 60 Milliarden DM mehr als verfünffacht. 1994 werden es 54 Milliarden sein, dies sind 50 % des Gesamthaushaltes der Bundesanstalt für Arbeit. Wer hier noch von Kahlschlag spricht, der weiß entweder nicht, wieviele Nullen eine Milliarde hat, oder der fordert nur, ohne sich Gedanken über die Finanzierung zu machen.
Aber es ist ja nicht nur die aktive Arbeitsmarktpolitik alleine, die wir im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit einsetzen. Beispiele:
— 1984 sind in den alten Bundesländern 350 000 Frauen wieder in den Beruf zurückgekehrt; 1992 waren es 1,4 Millionen Frauen. Innerhalb von 8 Jahren kam es zu einer Vervierfachung. Um diese positive Entwicklung fortzusetzen, hat das Bundesfrauenministerium das Programm zur Wiedereingliederung der Frauen in den Beruf wieder aufgenommen.
— 1993 konnte die dritte Lehrstellenoffensive in den neuen Bundesländern erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zahl der von den Arbeitsämtern gemeldeten betrieblichen Ausbildungsplätze wurde um 11,7 % auf 83 900 erhöht. Und im Westen haben wir nach wie vor insgesamt einen Lehrlingsmangel.
— Unser in der Koalition beschlossenes 30 Punkte umfassendes „Aktionsprogramm für mehr Wachstum und Beschäftigung". Damit führen wir unsere Standortpolitik entschlossen fort, sichern bestehende Arbeitsplätze und verbessern die Rahmenbedingungen zur Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und neuer Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes wird verbessert, das Vertrauen von Investoren und Verbrauchern durch die Verbesserung der Wachstums- und Beschäftigungsaussichten gestärkt.
— Weiterhin wird die Bundesregierung die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte fortsetzen und die Wirtschaft von der Last hoher Abgaben und überflüssiger Bürokratie befreien.
— Wir haben mit unserem Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 die Möglichkeit befristeter Arbeitsverhältnisse verlängert. Gegen Ihren Widerstand, obwohl eine befristete Beschäftigung für viele Arbeitnehmer eine Chance war, sich zu beweisen, um in eine Dauerbeschäftigung übernommen zu werden, die sie sonst nie erreicht hätten.
Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, alle Wege gehen, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Denn es gibt nicht den einen Königsweg, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Das hat auch die Europäische Union erkannt, die in ihrem Weißbuch zur Arbeitslosigkeit in Europa feststellt:
Wären bereits Lösungen vorhanden, hätten sie unsere Länder schon verwirklicht. Gäbe es ein Allheilmittel, so wäre dies bekannt.
Aber es geht nicht nur um neue Arbeitsplätze, es geht auch um die schnelle Besetzung der bestehenden Arbeitsplätze. Auch hier müssen alle Möglichkeiten genutzt werden. Daher haben wir die gewerbliche Arbeitsvermittlung zugelassen. Ich nehme die Sorgen der Arbeitsverwaltung, die in diesem Zusammehang geäußert wurden, durchaus ernst. Aber ich bin überzeugt, daß die Bundesanstalt für Arbeit dem Wettbewerb standhalten und auch in Konkurrenz mit privaten Vermittlern ihre gute Arbeit fortsetzen, ja sogar noch verbessern wird.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften die Teilzeitarbeit aus ihrer Nische zu holen. In Ihrem Antrag finde ich zu dieser Form der Beschäftigung kein einziges Wort. Für Sie ist Teilzeitarbeit — gleich welcher Art — anscheinend immer noch ein Programm für die Nische und nicht für die Fläche. Doch es ist allgemein anerkannt: Teilzeitarbeit macht sich bezahlt für alle: Für die Arbeitgeber, für die Arbeitnehmer und für die noch Arbeitslosen.
Doch viele Arbeitnehmer, die weniger arbeiten wollen, haben Angst vor den Folgen einer möglichen Arbeitslosigkeit nach ihrer Teilzeitarbeit. Um ihnen diese Hemmschwelle zu nehmen, erhalten Arbeitnehmer, die von einer Vollzeitstelle in Teilzeit wechseln wollen, bei der Arbeitslosenunterstützung einen Bestandsschutz von drei Jahren.
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So machen wir den Weg frei für mehr Teilzeitarbeit, für unsere Offensive zur Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen, die auf starken Widerhall in der öffentlichen Diskussion traf.
Aber wir werden auch auf diesem Stand nicht verharren. In der nächsten Legislaturperiode wird diese Koalition das Arbeitsförderungsgesetz in das
Sozialgesetzbuch als Drittes Buch einordnen. Die Verwaltungsverfahren werden vereinfacht und gestrafft. Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden noch effizienter ausgestaltet werden. Dabei wird die bewährte Konzeption des Arbeitsförderungsgesetzes beibehalten. Ein ASFG, wie es die SPD will, brauchen wir nicht. Wir haben jetzt schon mit dem Arbeitsförderungsgesetz ein besseres.