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ID1222201400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/222 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 222. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Ortrun Schätzle 19113A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 19113A Absetzung der Punkte 6 und 18 von der Tagesordnung 19113 C Nachträgliche Ausschußüberweisungen 19113 C Begrüßung des Oberbürgermeisters der Stadt Tuzla, Herrn Selim Beslagic, und seiner Begleitung 19191D Tagesordnungspunkt 2: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Insolvenzordnung (Drucksachen 12/2443, 12/7302) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (Drucksachen 12/3803, 12/7303) Joachim Gres CDU/CSU 19114 B Dr. Eckhart Pick SPD 19117 D Rainer Funke F D P 19120A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 19121A, 19131D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19122C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 19123 B Hermann Bachmaier SPD 19124 D Dr. Freiherr Wolfgang von Stetten CDU/ CSU 19126C Dr. Hans de With SPD 19128B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 19129B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 19130D Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/6720, 12/7292) Dietrich Austermann CDU/CSU 19132D Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 19135A Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . 19135 D Dietrich Austermann CDU/CSU 19136C, 19137A Carl-Ludwig Thiele F D P 19139A Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD . . . 19139D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 19141A Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 19141 D Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (Drucksachen 12/5354, 12/7334) Klaus-Heiner Lehne CDU/CSU 19143 B Dr. Eckhart Pick SPD 19144 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 19144D Dr. Hans de With SPD 19145 B Angela Stachowa PDS/Linke Liste . . 19146A Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 19146 C Carl Ewen SPD 19147 D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 19148D Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . 19149A, C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 19149D, 19150A, C Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 19150B Horst Eylmann CDU/CSU 19151 C Marita Sehn F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 19152A Zusatztagesordnungspunkt 1: — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Zweites Gleichberechtigungsgesetz) (Drucksache 12/5468) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ilse Janz, Hanna Wolf, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) (Drucksachen 12/5717, 12/7333) Claudia Nolte CDU/CSU 19152D Dr. Edith Niehuis SPD . . . . 19153D, 19158D Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. . 19156A Petra Bläss PDS/Linke Liste 19157 D Jürgen Koppelin F.D.P. 19158 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 19159A Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 19159B Hanna Wolf SPD 19161 A Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 19163B, 19166A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19164C Jürgen Koppelin F.D.P. 19164 D Antje-Marie Steen SPD 19166A Namentliche Abstimmung 19166 C Ergebnis 19169A Tagesordnungspunkt 5: — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (Drucksache 12/192) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (Drucksachen 12/376, 12/7300) Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 19167A Hermann Bachmaier SPD 19171A Jörg van Essen F.D.P. 19172 C Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . . 19173B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktions- los 19174A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 19174 C Dr. Axel Wernitz SPD 19175 C Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . . 19177A Horst Eylmann CDU/CSU 19177B Hermann Bachmaier SPD 19178B Tagesordnungspunkt 19: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 7. November 1991 zum Schutz der Alpen (Drucksache 12/7268) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Rabattgesetzes (Drucksache 12/7271) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und zur Änderung von Vorschriften auf den Gebieten der Land- und Ernährungswirtschaft (Drucksache 12/7133) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland über den Luftverkehr (Drucksache 12/7189) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (Gesetz zu dem Übereinkommen zum Schutz grenzüberschreitender Wasserläufe) (Drucksache 12/7190) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 III f) Beratung des Antrags der Gruppe der PDS/Linke Liste Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 12/7256) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhaltung der biologischen Vielfalt und Schutz gefährdeter Tropenholzarten (Drucksache 12/6420) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Monika Brudlewsky und weiterer Abgeordneter: Ausbau der sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung der Bereitschaft zur Annahme ungeborener Kinder in Konfliktlagen und zur Förderung der Familie (Drucksache 12/7098) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung des bundeseigenen Grundstückes in München an der Heidemannstraße (Drucksache 12/7146) 19179C Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung (Drucksachen 12/6372, 12/7085, 12/7200) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Dezember 1979 über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region (Drucksachen 12/4077, 12/7217) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen (Drucksachen 12/5588, 12/7066) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petititonsausschusses: Sammelübersicht 147 zu Petitionen (Drucksache 12/7254) 19180C Tagesordnungspunkt 1 Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksachen 12/7295 vom 15. April 1994 und 12/7327 vom 21. April 1994 — Leistungen der Bundesregierung für Hochwasserschäden in Thüringen und SachsenAnhalt DringlAnfr 21.04.94 Drs 12/7327 Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw BMin Friedrich Bohl BK 19181B ZusFr Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19181 D ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 19182A ZusFr Fritz Rudolf Körper SPD 19182 B ZusFr Christoph Matschie SPD 19182 D ZusFr Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/ CSU 19183A ZusFr Manfred Hampel SPD 19183 B ZusFr Clemens Schwalbe CDU/CSU . 19183 C ZusFr Gudrun Weyel SPD 19183D ZusFr Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU 19184 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 19184 C ZusFr Dr. Sigrid Hoth F.D.P. . . . . . 19184 D ZusFr Uwe Lambinus SPD 19185A ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 19185B Milderung der Auswirkungen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen auf Land- und Forstwirte MdlAnfr 41 Dr. Walter Hitschler F.D.P. Antw BMin'in Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19185C ZusFr Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . 19186A ZusFr Lisa Peters F.D.P 19186 B Anwendung der §§ 165 ff Baugesetzbuch; Auswirkungen auf landwirtschaftliche Grundstücke MdlAnfr 42, 43 Peter Götz CDU/CSU Antw BMin'in Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19186C, 19187B ZusFr Peter Götz CDU/CSU 19186D, 19187 C ZusFr Lisa Peters F.D.P 19188 A ZusFr Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . 19188B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 Erleichterung des Dachgeschoßausbaus MdlAnfr 48, 49 Hans Raidel CDU/CSU Antw BMin'in Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19188C, D ZusFr Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . 19189A ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . . 19189B Umsetzung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes durch die Länder MdlAnfr 50, 51 Werner Dörflinger CDU/CSU Antw BMin'in Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19189C, 19190C ZusFr Werner Dörflinger CDU/CSU . . 19189D, 19190 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 19190B ZusFr Peter Götz CDU/CSU 19190D ZusFr Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . 19191 A ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 19191 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde Lage in Gorazde und Hilfe der Bundesregierung für die bedrohten Menschen Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19191D Heinrich Lummer CDU/CSU 19192D Dr. Eberhard Brecht SPD 19193D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 19194 C Angela Stachowa PDS/Linke Liste . . 19195B Ursula Seiler-Albring, Staatsminister AA 19196B Freimut Duve SPD 19197 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 19198B Ulrich Irmer F.D.P. 19199 A Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 19199D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 19200D Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 30 GO) . . 19201 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr a) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Höhere Attraktivität des Fahrradverkehrs b) zu dem Antrag der Abgeordneten Heide Mattischeck, Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung des Fahrradverkehrs (Drucksachen 12/4816, 12/2493, 12/5725) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 19202A Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 19203B Heide Mattischeck SPD 19204 B Horst Friedrich F D P. 19206 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19207 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 19207 D Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Antje-Marie Steen, Karl Hermann Haack (Extertal), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eindämmung der mit der Tierseuche Rinderwahnsinn verbundenen Gesundheitsgefahren für den Menschen (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) (Drucksache 12/7154) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Vorbeugende Maßnahmen gegen das Risiko der Übertragung der Rinderseuche BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) auf den Menschen (Drucksache 12/7322) Antje-Marie Steen SPD 19208D Editha Limbach CDU/CSU 19211B Dr. Dieter Thomae F.D.P. 19212D Bartholomäus Kalb CDU/CSU 19213B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 19213D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 19214D Meinolf Michels CDU/CSU 19215A Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 19216A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 19217A Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Hanna Wolf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung für Hausangestellte im Rahmen des Mutterschutzgesetzes (Drucksachen 12/3625, 12/7316) Maria Eichhorn CDU/CSU 19219D Dr. Marliese Dobberthien SPD 19221B Dr. Sigrid Semper F D P 19222 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 19223 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 V Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Erstes Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 12/7054) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Achim Großmann, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes (Drucksache 12/6746) Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 19224 C Rolf Rau CDU/CSU 19225D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 19226B, 19230D Dr. Ulrich Janzen SPD 19227 D Lisa Peters F.D.P. 19229 D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 19231 A Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 19231C Achim Großmann SPD 19232 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Vera Wollenberger, Dr. Klaus-Dieter Feige, Ingrid Köppe, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Drucksache 12/6981) Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19233A Gertrud Dempwolf CDU/CSU 19234 D Regina Kolbe SPD 19235 C Dr. Eva Pohl F.D.P. 19236D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 19237 D Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 19238 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 19239A Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1992 über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE (Drucksache 12/7137) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Gesetz zum Chemiewaffenübereinkommen) (Drucksache 12/7206) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen) (Drucksache 12/7207) Peter Kurt Würzbach CDU/CSU 19240D Gernot Erler SPD 19242 C Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 19244 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 19245A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 19246 D Dr. Christian Ruck CDU/CSU 19247 C Freimut Duve SPD 19249A Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksachen 12/6153, 12/6859) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu dem Antrag der Abgeordneten Dietmar Schütz, Dr. Margrit Wetzel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Öltankerunfällen und deren katastrophalen Folgen für Mensch und Natur zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer, Wilfried Bohlsen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Manfred Richter (Bremerhaven), Horst Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Prävention und Bekämpfung von Öltankerunfällen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Verbesserung der Sicherheit von Tankschiffen zum Schutz von Menschen und der Umwelt (Drucksachen 12/4267, 12/4307, 12/5265, 12/6736) 19249D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung schuldrechtlicher Bestimmungen im Beitrittsgebiet (Schuldrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/7135) VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 b) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der vertraglichen Nutzungen von Erholungsgrundstücken (Drucksache 12/7229) 19250 C Nächste Sitzung 19250 D Berichtigung 19250 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 19251* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Zusatztagesordnungspunkt i (Entwurf eines Gleichberechtigungsgesetzes und Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes) Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19251* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Anneliese Augustin, Maria Eichhorn, Ilse Falk, Leni Fischer (Unna), Dr. Sissy Geiger (Darmstadt), Elisabeth Grochtmann, Gerda Hasselfeldt, Maria Anna Hiebing, Susanne Jaffke, Karin Jeltsch, Eva-Maria Kors, Dr. Ursula Lehr, Sigrun Löwisch, Dr. Michael Luther, Ursula Männle, Claire Marienfeld, Maria Michalk, Claudia Nolte, Rosemarie Priebus, Erika Reinhardt, Ingrid Roitzsch (Quickborn), Ortrun Schätzle, Dr. Christa Schmidt (Leipzig), Trudi Schmidt (Spiesen), Bärbel Sothmann, Dr. Rita Süssmuth, Dr. Roswitha Wisniewski, Dr. Dorothee Wilms (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes und über den Entwurf des Gleichstellungsgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 1) 19252' C Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes und über den Entwurf des Gleichstellungsgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 1) Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . 19253* A Claus Jäger CDU/CSU 19253* B Jürgen Koppelin F.D.P. 19253* B Dieter Julius Cronenberg (Arnsberg) und Josef Grünbeck F D P 19254* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zum Tagesordnungspunkt 13 a und b (a — Gesetzentwurf zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt, b — Beschlußempfehlung zu den Anträgen: Notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Öltankerunfällen und deren katastrophalen Folgen für Mensch und Natur, Prävention und Bekämpfung von Öltankerunfällen, Verbesserung der Sicherheit von Tankschiffen zum Schutz von Menschen und der Umwelt) Heinz-Günter Bargfrede CDU/CSU . . . 19254* B Dr. Margrit Wetzel SPD 19255* B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 19257* A Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 19258* D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 19260* A Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 19260* B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Entwurf Schuldrechtsänderungsgesetz und Gesetzentwurf zum Schutz der vertraglichen Nutzungen von Erholungsgrundstücken) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 19261* D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19262* C Dr. Michael Luther CDU/CSU 19263* A Hans-Joachim Hacker SPD 19264* C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 19265* A Anlage 7 Einführung einer europaweiten Anschnallpflicht in Schulbussen MdlAnfr 17 — Drs 12/7295 — Verena Wohlleben SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 19266* B Anlage 8 Bergung der in der Ostsee lagernden Altlasten, z. B. chemischer Kampfstoffe MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/7295 — Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 19266* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 VII Anlage 9 Stand des geplanten Verkaufs der Regionalbus Oberbayern GmbH; Markttest und Angebote zur geplanten Veräußerung der Bundesanteile an der Rhein-Main-Donau AG MdlAnfr 20, 21 — Drs 12/7295 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 19266* D Anlage 10 Entsorgungsmöglichkeiten und -praxis der Chemietanker auf dem Rhein und anderen Bundeswasserstraßen MdlAnfr 22, 23 — Drs 12/7295 — Dietmar Schütz SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 19267* B Anlage 11 Auswirkungen der Deregulierung bei der Bauaufsicht MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/7295 — Thomas Mollnar CDU/CSU SchrAntw BMin'in Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19267* C Anlage 12 Überarbeitung von Landesbauordnungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes MdlAnfr 46, 47 — Drs 12/7295 — Jürgen Sikora CDU/CSU SchrAntw BMin'in Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19268* A Anlage 13 Erarbeitung und Veröffentlichung von Mustereinführungserlassen zur Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen gemäß Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz MdlAnfr 52, 53 — Drs 12/7295 — Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU SchrAntw BMin'in Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 19268* C Anlage 14 Finanzierung des Dienstes „Medien-Kritik"; Verbreitung des Kommentardienstes der Agentur „Presse-Plan" MdlAnfr 54, 55 — Drs 12/7295 — Ludwig Eich SPD SchrAntw StSekr Dieter Vogel BK . . . . 19269* B Anlage 15 Finanzierung von Pressediensten; Verbreitung von Themen aus dem FerenczyFeature MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/7295 — Hans Wallow SPD SchrAntw StSekr Dieter Vogel BK . . . . 19269* D Anlage 16 Widersprüchliche Aussagen von Staatsminister Bernd Schmidbauer zum Fall „Mykonos" MdlAnfr 58 — Drs 12/7295 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StSekr Dieter Vogel BK . . . . 19270* B Anlage 17 Hilfe für die verfolgten Christen in der Türkei MdlAnfr 59, 60 — Drs 12/7295 — Georg Gallus F.D.P. SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 19270* C Anlage 18 Deutsche Beteiligung an der Finanzierung des ukrainischen Energiebedarfs durch die Weltbank MdlAnfr 61 — Drs 12/7295 — Siegrun Klemmer SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 19271* B Anlage 19 Unterstützung der EU-Beitrittsanträge von Ungarn und Polen MdlAnfr 62, 63 — Drs 12/7295 — Gernot Erler SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 19271* C Anlage 20 Unterstützung der in Rumänien lebenden Deutschen in den Jahren 1990 bis 1993; Entwicklung der Beziehungen mit der Republik Moldawien seit deren Unabhängigkeit in den Bereichen Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/7295 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 19272* B VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 Anlage 21 Mißbräuchliche Verwendung von an die Türkei geliefertem Militärmaterial zur Bekämpfung der Kurden MdlAnfr 66, 67 — Drs 12/7295 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 19273* A Anlage 22 Vertragswidriger Einsatz von an die Türkei gelieferten Waffen; Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes MdlAnfr 68 — Drs 12/7295 — Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 19273* C Anlage 23 Weitergabe der Berichte des Auswärtigen Amtes über die Lage in einzelnen Ländern an Bundestagsabgeordnete MdlAnfr 69, 70 — Drs 12/7295 — Detlev von Larcher SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 19273* D Anlage 24 Kostenforderungen an ausländische Delegationen beim Gipfeltreffen in Detroit MdlAnfr 71, 72 — Drs 12/7295 — Josef Hollerith CDU/CSU SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 19274* B Anlage 25 Umsetzung des Ausstattungshilfe-Programms für Entwicklungsländer 1991 bis 1994 MdlAnfr 73 — Drs 12/7295 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 19274*C Anlage 26 Einstufung der PDS als linksextremistische Partei MdlAnfr 74 — Drs 12/7295 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 19274* A Anlage 27 Mögliche Formen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Deutschlands und Frankreichs, insbesondere in Hinblick auf eine koordinierte Raumplanung MdlAnfr 75, 76 — Drs 12/7295 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 19275* B Anlage 28 Veröffentlichung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes im Bundesgesetzblatt; Erlaß der vorgesehenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften MdlAnfr 77, 78 — Drs 12/7295 — Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 19275* D Anlage 29 Ratifizierung der neuen Seerechtsvereinbarungen; Festlegung von Hamburg als Standort des Internationalen Seegerichtshofes MdlAnfr 79, 80 — Drs 12/7295 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 19276 * B Anlage 30 Haftentschädigungsanträge von ehemaligen politischen Häftlingen in der früheren DDR; Anzahl der unerledigten Anträge MdlAnfr 81 — Drs 12/7295 — Claus Jager CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 19277 * A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19113 222. Sitzung Bonn, den 21. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 6 Berichtigung 221. Sitzung, Seite II, linke Spalte, dritte Zeile: Der Text „Milderung der Auswirkungen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen auf Land- und Forstwirte" ist zu streichen. In der nächsten Zeile ist die Zahl „41" ebenfalls zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bartsch, Holger SPD 21. 4. 94 Beckmann, Klaus F.D.P. 21. 4. 94 Borchert, Jochen CDU/CSU 21. 4. 94 Brähmig, Klaus CDU/CSU 21. 4. 94 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 21. 4. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 21. 4. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 21. 4. 94 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 21. 4. 94 Ganschow, Jörg F.D.P. 21. 4. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 4. 94 Gerster (Mainz), CDU/CSU 21. 4. 94 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 21. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 21. 4. 94 Liste Dr. Köhler (Wolfsburg), CDU/CSU 21. 4. 94 Volkmar Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 21. 4. 94 Koschnick, Hans SPD 21. 4. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 21. 4. 94 Meckel, Markus SPD 21. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 21. 4. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 21. 4. 94 Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 21. 4. 94' Müller (Wesseling), CDU/CSU 21. 4. 94 Alfons Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 4. 94 Neumann (Go the ), SPD 21. 4. 94 Gerhard Paintner, Johann F.D.P. 21. 4. 94 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 4. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 21. 4. 94 Susanne Dr. Schmude, Jürgen SPD 21. 4. 94 Schröter, Gisela SPD 21. 4. 94 Schröter, Karl-Heinz SPD 21. 4. 94 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 21. 4. 94 Christian Sothmann, Bärbel CDU/CSU 21. 4. 94 Dr. Sperling, Dietrich SPD 21. 4. 94 Steiner, Heinz-Alfred SPD 21. 4. 94** Wieczorek (Duisburg), SPD 21. 4. 94 Helmut Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 21. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 21. 4. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 21. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zum Zusatztagesordnungspunkt 1 (Entwurf eines Gleichberechtigungsgesetzes und Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes) Konrad Weiß (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Gleichstellung von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft muß zentrales Anliegen einer Reformpolitik sein, die sich an den Menschenrechten orientiert. Durch die tradierte Geschlechterrolle sind Frauen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligt. Frauen haben in vielen Lebensbereichen nicht dieselben Möglichkeiten wie Männer. Fast immer ist es für sie ungleich schwieriger, sich selbst zu verwirklichen und verantwortliche Aufgaben in dem Maße zu übernehmen, wie das Männer für sich selbstverständlich beanspruchen. Nirgends anders ist das so auffällig wie im Berufsleben. Obwohl doch außer Zweifel steht, daß Frauen so gut wie Männer, oft aber viel besser verantwortliche Positionen einnehmen können und in allen Berufen Hervorragendes leisten, werden sie weiterhin diskriminiert. Berufstätige Frauen sind in aller Regel einer enormen Mehrfachbelastung ausgesetzt. Sie sind neben ihrer Erwerbstätigkeit gefordert als Mütter und Hausfrauen. Oftmals leisten sie zusätzlich noch weitere sozial wichtige Arbeit. Doch das alles wird von der Gesellschaft kaum honoriert. Hier mehr Gerechtigkeit zu schaffen und Frauen stärker zu fördern, ist das Anliegen der vorliegenden Gesetze zur Gleichstellung. Der Regierungsentwurf ist nach Auffassung der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht geeignet, eine grundsätzliche Veränderung herbeizuführen. Mit vielen Vorschlägen des SPD-Entwurfes hingegen stimmen wir überein. Dennoch muß uns bewußt bleiben, daß auch das beste Gesetz nur die Rahmenbedingungen verändern kann. Die eigentliche Durchsetzung ist ein Prozeß, in der die Gesellschaft insgesamt gefordert ist. Gerade wir Männer sollten dabei die Forderungen der Frauen ernsthaft mittragen. 19252* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 Ich selbst habe mich lange gesträubt, die Quote als ein vernünftiges Instrument zur Gleichstellung von Frauen und Männern anzuerkennen. Es widersprach meinen Überzeugungen, ein derartiges Zwangsmittel gutzuheißen. Doch ich habe einsehen müssen, daß nur die wenigsten Männer fähig sind, von sich aus auch nur einen Fußbreit des einmal eroberten Territoriums freizugeben und auf angestammte Privilegien zu verzichten. Das gilt insbesondere für das berufliche und öffentliche Leben. Deshalb akzeptiere ich das Konzept, durch Quotierung die Voraussetzung für Chancengleichheit zu schaffen. Ich wünschte mir allerdings, daß das überall so pragmatisch und flexibel gehandhabt wird, wie es das neue Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ermöglicht. Danach kann vom Grundsatz der Quote abgewichen werden, wenn eine Mehrheit der betroffenen Frauen dem zustimmt. Ich denke, gerade der Wirtschaft würde eine derartige Flexibilität den Umgang mit der Quote erleichtern. Um jedoch den Mangel an Bewerberinnen oder deren unzureichende Qualifizierung nicht zu einem billigen Alibi werden zu lassen, müssen Frauen in besonderer Weise gefördert werden. Insbesondere sind alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß Frauen nach einer Pause, die durch die Geburt und Erziehung von Kindern bedingt ist, ihre Berufstätigkeit fortsetzen können und ihr Wiedereinstieg ausreichend vorbereitet und gefördert wird. Es darf nicht länger hingenommen werden, daß Kinder zwangsläufig zu einem Karriereknick bei Frauen führen. Verkürzte Arbeitszeit und Teilzeitarbeit sind hierbei ein wichtiges Instrument. Wichtig ist ferner, endlich auch eine Sozialversicherungspflicht für die sogenannten geringfügig Beschäftigten einzuführen. Ein besonders diffiziles Thema, das durch die vorliegenden Gesetze reguliert werden soll, ist das der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Die Ignoranz, mit der viele Männer auf dieses Thema reagieren oder es ins Lächerliche ziehen, spricht für sich. Es ist richtig, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu sanktionieren und den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu geben. Es ist ebenso richtig, dafür in den Betrieben und im öffentlichen Dienst die notwendigen Instrumente zu schaffen. Das, was als Belästigung angesehen werden muß, kann auch nach unseren Vorstellungen nur eine subjektive Definition sein. Aber gerade darin liegt die Schwierigkeit. Ahnlich wie bei der Quote gilt, daß der Gesetzgeber nur den Rahmen abstecken kann, daß das eigentlich Entscheidende aber der gesellschaftliche Prozeß des Umdenkens ist. Die Gleichstellung und Förderung von Frauen im beruflichen und öffentlichen Leben ist eine wichtige Voraussetzung, damit Frauen alle Bereiche von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft maßgeblich mitgestalten können. Die Erwerbstätigkeit und materielle Unabhängigkeit von Frauen ist eine notwendige, wenngleich nicht hinreichende Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Unser Ziel muß es sein, die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, daß sie nicht mehr einseitig an männlichen Werten orientiert sind oder nach männlichen Mustern funktionieren. Die Arbeit, die Frauen unbezahlt für die Familie und für unser Gemeinwesen leisten, muß endlich angemessen anerkannt werden. Ich bin überzeugt, daß unsere Gesellschaft durch die gleichberechtigte Teilhabe der Frauen bereichert wird. Der Gesetzentwurf der SPD räumt einige Steine aus dem Weg, doch bei weitem nicht alle. Hier bleibt uns, Frauen wie Männern, noch viel zu tun. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Anneliese Augustin, Maria Eichhorn, Ilse Falk, Leni Fischer (Unna), Dr. Sissy Geiger (Darmstadt), Elisabeth Grochtmann, Gerda Hasselfeldt, Maria Anna Hiebing, Susanne Jaffke, Karin Jeltsch, Eva-Maria Kors, Dr. Ursula Lehr, Sigrun Löwisch, Dr. Michael Luther, Ursula Männle, Claire Marienfeld, Maria Michalk, Claudia Nolte, Rosemarie Priebus, Erika Reinhardt, Ingrid Roitzsch (Quickborn), Ortrun Schätzle, Dr. Christa Schmidt (Leipzig), Trudi Schmidt (Spiesen), Bärbel Sothmann, Dr. Rita Süssmuth, Dr. Roswitha Wisniewski, Dr. Dorothee Wilms (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes und über den Entwurf des Gleichstellungsgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 1) Das zweite Gleichberechtigungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Überwindung der strukturellen Benachteiligung von Frauen in Beruf und Gesellschaft. Der vorliegende Entwurf, der sich schwerpunktmäßig mit der Frauenförderung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bundesdienst, mit dem umfassenden Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen in öffentlichen Gremien befaßt, zeichnet sich durch Realitätsnähe und Praktikabilität aus. Diesem Gesetz stimmen wir zu, hätten jedoch erwartet, daß im Rahmen dieses Gesetzes auch die ehrenamtliche Leistung, die von nahezu 2 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern erbracht wird, größere Aufmerksamkeit gefunden hätte. Ohne einen konsequenten und selbstlosen Einsatz engagierter Mitbürgerinnen und Mitbürger wäre die Vielfalt an sportlichen, musischen und kulturellen Angeboten ebenso wenig denkbar wie die Menge und Qualität der sozialen und gesellschaftspolitischen Leistungen. Eine große Zahl Jugendlicher und Erwachsener, Frauen und Männer erfüllen unsere Forderungen nach Mitmenschlichkeit, Solidarität und Verantwortung füreinander mit Leben. All denen, die sich in diesem Sinne für die Gemeinschaft einsetzen, gebührt Dank und Anerkennung. Wir müssen besonders sensibel reagieren, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit im allgemeinen und ganz besonders im sozialkaritativen Bereich gefährdet ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der 13. Wahlperiode steuerrechtliche und/oder rentenrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die das Ehrenamt anerkennen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19253* Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes und über den Entwurf des Gleichstellungsgesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 1) Dr. Michaela Blunk (Lübeck) (F.D.P.): Der Titel des Gesetzentwurfes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verspricht mehr als der Text hält. Es ist unbestritten, daß sich im Beruf und im öffentlichen Leben der Grundsatz der Gleichberechtigung noch nicht durchgesetzt hat. Es ist aber mehr als zweifelhaft, ob dieses Gesetz dem Ziel wesentlich näher kommt. Gesetze verändern nicht die Einstellung einer Gesellschaft. Indem als Lösung die gesetzliche und erweiterte Frauenförderung vorgeschlagen wird, widerspricht der Gesetzestext dem eigentlichen Ziel: Männer und Frauen müssen die Verantwortlichkeiten, die sich aus Familie und Beruf ergeben, zu gleichen Teilen übernehmen. Es ist unrealistisch vorzuschreiben, daß Teilzeitarbeit nicht karriereschädigend zu sein habe. Aus dem Gesetzestext geht sehr wohl hervor, daß Kosten entstehen: Eine Entlastung, eine Vertreterin, eine Angestellte und sachliche Ausstattung sind nicht unerhebliche Kostenfaktoren. Aus den oben genannten Gründen leime ich den Gesetzentwurf ab. Claus Jager (CDU/CSU): Dem Gleichstellungsgesetz kann ich in der vorliegenden Fassung der Beschlußempfehlung nicht zustimmen. Trotz einer Reihe positiver Regelungen enthält das Gesetz doch in weiten Bereichen unerträgliche bürokratische Regelungen, die eher einer Diskriminierung der Frauen als ihrer Gleichstellung dienen. Ich werde mich daher der Stimme enthalten. Jürgen Koppelin (F.D.P.): Ich kann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, da er die Gleichberechtigung nicht fördert, sondern Schaden verursacht. Ich achte das Bemühen, mehr für die Gleichberechtigung zu erreichen. Der Gesetzentwurf aber schafft das nicht. Der Gesetzentwurf enthält insbesondere in Art. 8 und 9 nicht vertretbare Regelungen. Er ist insgesamt unsolide und ist geeignet, Politikverdrossenheit zu nähren. Insbesondere leiten mich folgende Gesichtspunkte: Erstens. In Art. 8 und 9 des Gesetzes — BGB und Arbeitsgerichtsgesetz — wird eine nicht akzeptable Belastung für die deutsche Wirtschaft geschaffen. Dieses Gesetz bestraft den Arbeitgeber, der Angebote zur Einstellung von Mitarbeitern bringt und realisiert. Ein Kleinbetrieb mit z. B. zehn Mitarbeitern läuft nach diesem Gesetz Gefahr, bis zu sechs Monatsgehälter alleine dafür zu zahlen, daß er eine andere Person eines anderen Geschlechtes einstellt, wenn ein(e) Bewerber(in) dies nicht für richtig hält. Wir schaffen dadurch eine hervorragende Motivation zur Verweigerung von Arbeitsplatzbereitstellung. Zweitens. Selbst wenn die Arbeitgeberin den oder die Mitarbeiter(in) richtig ausgesucht hätte, können die abgewiesenen Bewerber und -innen dagegen vor dem Arbeitsgericht — nicht etwa vor den ordentlichen Gerichten — klagen, und dies nicht etwa um ihres Arbeitsplatzes willen, sondern wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes auf Schutz vor Diskriminierung. Für den Arbeitgeber, der sich für die Besetzung eines neuen Arbeitsplatzes anders entschieden hat, als der oder die Klägerin meint, gilt es, die Anwaltskosten, falls er nicht selbst vor Gericht auftreten will, selbst zu zahlen, weil im deutschen Arbeitsprozeßrecht in erster Instanz keine Kostenerstattung durch die unterliegende Partei stattfindet. Das Gesetz begründet Beschäftigungspolitik nur für die Rechtsantragsstellen der um ihre Mitgliederzahlen bangenden Gewerkschaften und auch für Rechtsanwälte. Das lohnt sich schon. Bei 5 000 DM Monatsverdienst belaufen sich die Kosten des Anwalts ohne Beweisaufnahmegebühr, aber mit Mehrwertsteuer auf 1 612,20 DM. Auch beim Obsiegen trägt diese Kosten der Arbeitgeber. Das Gesetz bedeutet, daß z. B. ein Kleinbetrieb mit zehn Arbeitnehmern, der auf eine Anzeige zehn Bewerbungen erhalten hat — Monatsverdienst von 5 000 DM unterstellt —, bei einer Einstellung und damit 9 Ablehnungen möglicherweise 5 Klagen bekommt, von denen vielleicht zwei erfolgreich und drei erfolglos sind. Das kostenmäßige Ergebnis für diesen Kleinunternehmer heißt, daß er fünfmal 1 612,20 DM Anwaltskosten zu zahlen hat, also insgesamt 8 061 DM und außerdem zweimal drei Monatsgehälter für die — angeblich diskriminierten — abgelehnten Bewerber zu zahlen hat, nämlich 30 000 DM, insgesamt also 38 061 DM. Sie können hochrechnen, was das bedeutet, wenn sich auf eine Stelle, wie häufig, hundert oder mehr Bewerberinnen und Bewerber melden. Drittens. Das Gesetz ist unehrlich. Es behauptet frech, keine Kosten zu verursachen. Der Bericht des Ausschusses relativiert das nur ungenügend und unpräzise, es würde insgesamt keine größeren Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte und der Privatwirtschaft geben. Dabei sollen im öffentlichen Dienst Frauenbeauftragte von anderen dienstlichen Tätigkeiten freigestellt werden — zum Teil vollständig —, um sich um die Gleichberechtigung zu kümmern. Das mag ja sein und ist wohl auch richtig. Dann aber darf man nicht heucheln, dies koste nichts. Alleine die in Abschnitt 3 § 16 Abs. 2 vorgesehene Formulierung für die Frauenbeauftragten „Ihr ist die notwendige personelle und sachliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen." öffnet neuen Ausgaben Tür und Tor. Ich kenne keinen verantwortlichen Politiker, der so naiv ist zu glauben, daß eine zusätzliche Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, wie sie hier für Frauenbeauftragte vorgesehen ist, ohne stellenplanmäßige Auswirkungen bleibe. Unser Innenminister kann doch nicht so naiv sein zu glauben, daß wir so viele Arbeitskapazitäten im öffentlichen Dienst in einem Maße frei hätten, daß auf 400 Frauen, die in einem öffentlichen Betrieb oder 19254* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 in einer Dienststelle beschäftigt sind, eine zusätzliche Freistellung erfolgen könnte, ohne daß die von diesen Mitarbeitern bisher geleistete Arbeit von anderen, dann doch neu zu schaffenden Planstellenbesetzern geleistet wird. Nein, nicht so verschämt heuchlerisch dienen wir dem Ziel der Gleichberechtigung der Geschlechter, sondern nur in Offenheit und Ehrlichkeit. Die beschränkte Redezeit der Geschäftsordnung gestattet mir nicht, meinen Unmut gegen dieses unausgegorene Gesetz in der notwendigen Breite und Intensität darzulegen. Ich werde mit Nein stimmen. Das Gesetz bringt kaum Fortschritte zur Gleichberechtigung. Es ist ein teurer Kropf. Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) und Josef Grünbeck (beide F.D.P.): Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung können wir nicht zustimmen. Selbstverständlich bejahen wir das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Aber dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in seiner bürokratischen Ausgestaltung gerade nicht der Zielsetzung der Gleichberechtigung dienen. Vielmehr ist zu befürchten, daß er sich eher kontraproduktiv, u. a. auf das Einstellungsverhalten der Unternehmen, auswirken wird. Insbesondere ist zu befürchten, daß die Bereitschaft der Unternehmen — und hier vor allem der mittelständischen Unternehmen —, zu besetzende Stellen auszuschreiben, stark nachläßt, weil die Betriebe in Zukunft vermehrt mit Klagen und Schadensersatzforderungen zu rechnen haben und deshalb — schon aus wirtschaftlichem Eigeninteresse — die Ablehnung von Einstellungen im Detail und gerichtsfest begründen müssen. Die Chancen für Frauen, sich zu bewerben, werden damit auf Grund des Gesetzes — jedenfalls mittelbar — nicht erhöht, sondern mangels Informationen über offene Stellen gemindert werden. Auf diese Weise wird unser Arbeitsmarkt nicht entbürokratisiert und offener. Vielmehr wird — entgegen der Intention der Bundesregierung — das Gegenteil erreicht werden. Fazit: Auch bei diesem Gesetzentwurf bewahrheitet sich der Satz: Das Gegenteil von gut ist gutgemeint. Das Gesetz ist zwar gutgemeint, aber nicht gut getan. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zum Tagesordnungspunkt 13a und b (a — Gesetzentwurf zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt, b — Beschlußempfehlung zu den Anträgen: Notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Öltankerunfällen und deren katastrophale Folgen für Mensch und Natur, Prävention und Bekämpfung von Öltankerunfällen, Verbesserung der Sicherheit von Tankschiffen zum Schutz von Menschen und der Umwelt) Heinz-Günter Bargfrede (CDU/CSU): Der seewärtige deutsche Außenhandel wird zu über 50 % über deutsche Seehäfen abgewickelt. 110 000 Seeschiffe laufen jährlich die deutschen Seehäfen an, und zusätzlich fahren 21 000 Schiffe in Richtung Osten durch den Nord-Ostsee-Kanal. Allein 1 600 beladene Tanker liefen im letzten Jahr deutsche Häfen an. Diese Zahlen unterstreichen eindrucksvoll, daß es die vorrangige, um nicht zu sagen, lebenswichtige Aufgabe der Verkehrspolitik sein muß, den Seeverkehr sicher und umweltfreundlich zu gestalten. Der vorliegenden Beschlußempfehlung wird deshalb von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erhebliche Bedeutung zugemessen. Auf nationaler und auf internationaler Ebene muß alles Menschenmögliche getan werden, um ÖltankerUnfälle zu vermeiden und zu bekämpfen. Als besonders dringende nationale Maßnahme ist das deutsche Küstenmeer auf 12 Seemeilen Breite auszudehnen. Für den Bereich der Europäischen Union und auf internationaler Ebene gilt es, die Tankersicherheit durch technische Maßnahmen, insbesondere durch Einführung der Doppelhülle, zu verbessern, küstenferne Routen für Öltanker festzulegen und zu überwachen, das Lotsenwesen erheblich zu verbessern, auf die besondere Qualifikation der Schiffsbesatzung der Öltanker zu achten, um die aufgrund von unzureichender Qualifikation zu beklagenden hohen Unfallraten drastisch zu verringern. Schließlich ist durch eine Vereinbarung in der Europäischen Union sowie mit allen Nord- und OstSee-Anrainerstaaten sicherzustellen, daß ab dem Jahre 2010 nur noch Tanker, die dem IMO-Standard für Neubauten entsprechen, europäische Häfen anlaufen dürfen. Die von der Bundesregierung getroffenen Vorsorgemaßnahmen sind nachdrücklich zu begrüßen. Dazu gehört, daß bereits im November 1993 ein neues Beobachtungsflugzeug der zweiten Generation mit weltweit führender Sensortechnik zur Erkennung von Meeresverschmutzungen durch Schadstoffe in Betrieb genommen worden ist. Dieses System sollte weiter ausgebaut werden. Dazu gehört auch, daß die Ölbekämpfungs-Schiffe „Scharhörn" und „Mellum" 1994 bzw. 1995 für die Bekämpfung von Chemieunfällen umgebaut werden. Außerdem ist der Planungsauftrag für ein drittes Mehrzweck-Schiff, mit den Einsatzschwerpunkten Bekämpfung von Chemieunfällen und Bergung havarierter Schiffe, erteilt worden. Dieses Schiff soll 1997 zur Verfügung stehen. Für diese Vorsorgemaßnahmen sind im Bundeshaushalt über die bereits erbrachten Leistungen von rund 100 Millionen DM hinaus weitere Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 135 Millionen DM für den Zeitraum bis 1997 vorgesehen. Die Bundesrepublik Deutschland wird — wie im Kabinett bereits beschlossen — ihre Hoheitsgewässer auf bis zu 12 Seemeilen erweitern und darüber hinaus Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19255* eine ausschließliche Wirtschaftszone ausweisen. Außerdem soll der Verkehr für alle Schiffe schon im Küstenvorfeld sicherer gemacht werden: Für Öl-, Gas- und Chemikalien-Tanker von mehr als 10 000 BRZ besteht bereits ab Feuerschiff „Deutsche Bucht' Lotsen-Annahmepflicht. Diese Schiffe müssen den etwa 28 Seemeilen vor den ostfriesischen Küsten liegenden, küstenfernen Tiefwasserweg benutzen, Chemikalientanker mit besonders schädlichen Stoffen schon ab 5 000 BRZ. Für tideabhängige Großtanker gilt wegen ihrer Manövrierbehinderung ein absolutes Vorfahrtsrecht auf dem Weg nach Wilhelmshaven. Der Gesamtverkehr in der inneren Deutschen Bucht muß künftig an einer Verkehrssicherung durch die Radarzentrale Wilhelmshaven teilnehmen. Im Sommer dieses Jahres wird das Bundesministerium für Verkehr die ersten Konsequenzen aus dem dann vorliegenden Gutachten „Verkehrssicherungssystem Deutsche Küste im Jahre 2000" ziehen können und damit Schiffahrtspolizei, Verkehrssicherung und Seelotswesen unter Heranziehung moderner Technik noch effektiver gestalten können. Beim Einsatz von „sicheren Öltankern", das heißt also bei Doppelhüllen-Schiffen, wird bei Lotsabgaben und bei den Gebühren für den Nord-Ostsee-Kanal eine Ermäßigung gewährt. Bei der laufenden Überarbeitung des internationalen Übereinkommens über die Ausbildung von Seeleuten tritt die Bundesregierung mit Recht für die Verbesserung der beruflichen Qualifikation von Schiffsbesatzungen, insbesondere auf Tankern ein. Dazu gehört eine einheitliche Arbeitssprache; auch dazu hat Deutschland einen Vorschlag über ein Handbuch über eine einheitliche Arbeitssprache an Bord vorgelegt. Ganz aktuell wird im Sommer 1994 das Bergen eines havarierten Tankers durch das ÖlbekämpfungsSchiff „Mellum" und weitere Bergungseinheiten vor der deutschen Küste geübt. Ich hoffe sehr, daß aus dieser Übung niemals ein Ernstfall werden wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der vorliegenden Beschlußempfehlung leisten wir den uns heute möglichen Beitrag. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung. Dr. Margrit Wetzel (SPD): Die „Braer", ein 17 Jahre alter Tanker unter Liberia-Flagge, 34 Mann Besatzung, Filipinos, Polen, Griechen; der griechische Kapitän auf seiner ersten Reise mit diesem Schiff, der 1. Ingenieur seit 8 Wochen auf dem ihm technisch nicht ausreichend vertrauten Tanker — das sechste dramatische Tankerunglück in den letzten Jahren. Im Januar 1993 auf Grund der großen Ölverluste Anlaß für geradezu hektischen politischen Aktionismus. Daß die Gremien des Deutschen Bundestages mehr als ein Jahr brauchten, die heute vorliegenden parteiübergreifend einvernehmlichen Beschlüsse zu fassen, spricht zumindest für eine gründliche Beschäftigung mit der Problematik. Andererseits hat uns erst der Sherbro-Unfall darauf aufmerksam gemacht, daß all unsere guten Absichten und klugen Beschlüsse ausschließlich auf Unfälle mit Öltankern abzielen. Die anderen möglichen Gefahrgutunfälle im Seetransport haben wir — getreu der allgemeinen Tendenz, immer nur Stückwerkspolitik zu betreiben — schlicht vergessen. Und wir sollten uns heute auch die traurige Tatsache vor Augen halten, daß jährlich etwa 380 Schiffe sinken, Tendenz zunehmend. Das gibt keinen Aufschrei der Nationen. „Ertrunkene Seeleute sind ja nicht umweltschädlich!" kommentiert der Verband der Seemannsfrauen zynisch resignierend das „Berufsrisiko" ihrer Männer. Ein Zynismus, der zu Recht besteht. Allein von 1988 bis 1992 sind 135 Schiffe unter Panama-Flagge gesunken. Dem Jahresbericht der europäischen Hafenstaatenkontrolle ist zu entnehmen, daß 45 % der kontrollierten Schiffe erhebliche Mängel aufwiesen, 5,2 % wurden mit Auslaufverboten belegt. In deutschen Häfen wurden nur 1,4 % Auslaufverbote verhängt. Wenn wir nicht überwiegend von ausgesprochen guten Schiffen angelaufen würden, wäre dies ein Zeichen für zu laxe Hafenstaatkontrollen. Bei den Schiffen mit schweren Mängeln stehen die Flaggen von Rumänien, Malta, Panama, Zypern und Liberia an der Spitze. Wettbewerbsfähigkeit und Weltmarktpreise sind die wundersamen Schutzschilde gegen wirksame Maßnahmen für mehr Schiffssicherheit. Was soll eigentlich das über alle Parteien, ja inzwischen auch aus Europa zu hörende Gerede von der Anlastung der gerechten Kosten an die jeweiligen Verkehrsträger, wenn der Weltmarkt nicht einmal das Geld für eine vernünftige, gut ausgebildete Besatzung von Schiffen hergibt? Warum muß denn eine Tonne Ladung auf dem Seeweg von Fernost nach Hamburg billiger sein als der Transport der gleichen Tonne Ladung mit dem LKW von München nach Hamburg? Glauben wir wirklich, daß das politische Kurieren an Symptomen wirksame Abhilfe schaffen kann? Wir sind uns, so denke ich, einig darin, daß wir alles tun müssen, die Risiken von Öl- und anderen Gefahrgutunfällen so gering wie nur möglich zu halten. Das hieße aber vor allem Verbesserung der Vorsorge durch technisch einwandfreie Schiffe mit gut ausgebildeten, qualifizierten Besatzungen in angemessener Anzahl. Wenn der politische Wille da wäre, würden wir dafür erheblich mehr tun können. Wir werden Ihnen, liebe Kollegen von den Koalitionskfraktionen, das nach dem 16. Oktober hoffentlich zeigen können. Eine ganze Reihe der Forderungen, die wir heute beschließen, wurde bereits vor Jahresfrist vom Kabinett als Maßnahmen angekündigt. Keine davon ist bisher umgesetzt. Wir sind also leider — und das ist beschämend — immer noch aktuell: Wir haben immer noch keine Gefährdungsanalyse, die Grundlage für die Ausweisung von Tankerrouten und Verkehrstrennungsgebieten zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete sein wird. Die deutsche Küstenzone wird auf 12 Seemeilen ausgedehnt, eine ausschließliche Wirtschaftszone soll eingerichtet werden. Gibt es da außer Absichtserklärungen inzwischen einen echten Sachstand? Nein! 19256* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 Technisch-konstruktive Verbesserungen zur Tankersicherheit sollen mit verkürzten Fristen durchgesetzt werden. Wir wissen, daß das trotzdem schon wegen der Werftkapazitäten nur längerfristig umzusetzen sein wird. Den amerikanischen Oil Pollution Act wollen wir zum Vorbild für eine mögliche Verbesserung der europäischen Haftungs-, Schiffssicherheits- und Einlaufbedingungen nehmen. Das ist gut, solange wir nicht auch die Schlupflöcher des OPA übernehmen. Immerhin gibt es darin Ausnahmeregelungen, die den größten Anteil der amerikanischen Öltransporte umfassen. Für die Abfertigung am Louisiana Offshore Oil Point wurden noch 1991 Riesentanker in Fernost bestellt — einhüllig, zugelassen bis 2015! Wir Parlamentarier fordern heute einvernehmlich die obligatorische Lotsenannahmepflicht „in Küstennähe und Gefahrenzonen" und weitere Verbesserungen des Lotsenwesens. Ich hoffe sehr darauf, daß wir dies auch alle ernst meinen; denn ob das bloße Lippenbekenntnisse bleiben, wird sich sehr bald erweisen. Immerhin heißt es in dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten „Verkehrssicherungssystem Deutsche Küste 2000": „Lediglich besonders gefährliche und gefährdete Schiffe oder Schiffe, die einen Lotsen ausdrücklich anfordern, sollten auch weiterhin Bordlotsen erhalten. Zu diesem Zweck werden Hubschrauber und schnelle Tender verwendet. " Die Lotsenschiffe an den Außenstationen der Reviere sollen wegfallen. Es ist unschwer zu erkennen, wer hier die Klinge geführt hat. Unsere Forderung nach einem verbindlichen Qualitätssicherungssystem für Schiffsmanagement und -besatzungen, die Einführung einer Schiffsidentifikationsnummer mit eindeutiger Zuordnung des Schiffseigentümers, verschärfte Inspektionsverpflichtungen der Flaggenstaaten, bessere Wirksamkeit der Klassifikationsgesellschaften, Verschärfung und Ausweitung der Hafenstaatenkontrollen sind europaweit inzwischen Konsens, zum Teil in Richtlinienvorschlägen der EU bereits formuliert. Die Haftungs- und Schadensersatzbedingungen bei Gefahrgutunfällen sollen verbessert werden. Wir wünschen uns, daß die Flaggenstaaten in die internationalen Fonds eingebunden werden. Dies würde vor allem die Gefälligkeitsflaggenstaaten empfindlich treffen und damit ganz sicher zu mehr Tankersicherheit beitragen. Ich erhoffe mir ganz besonders auch von der Einrichtung eines Europäischen Maritimen Verkehrssicherheitsrates, dessen sachkompetente Mitglieder zur Harmonisierung der Seeunfalluntersuchungen in Europa beitragen würden, einen wesentlichen Kompetenz- und damit Sicherheitsgewinn für das maritime Europa. Wie notwendig es ist, sachkompetente Gegengewichte zum Regierungshandeln zu schaffen, zeigen die Änderungen von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt, die wir heute in verbundener Debatte mit zu beraten haben. Die Bundesregierung fördert damit direkt die Ausflaggung der deutschen Küstenmotorschiffe. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen ermöglichen die Seekabotage — das ist der Gütertransport zwischen deutschen Häfen — nicht nur für europäische Küstenmotorschiffe, sondern auch für Schiffe unter Gefälligkeitsflaggen. Natürlich ist es wichtig, die deutsche Küstenschiffahrt an dem interessanten skandinavischen und osteuropäischen Küstentransportaufkommen teilhaben zu lassen. Dies wäre aber auch über bilaterale Abkommen oder die Öffnung nur für europäische Schiffe möglich gewesen. § 2 des Gesetzes über die Küstenschiffahrt sieht hingegen eine Erlaubnis der Seekabotage vor, wenn der (Billig-)Flaggenstaat „Schiffen unter der Bundesflagge auf der Grundlage der Gegenseitigkeit innerstaatliche Beförderungen . eröffnet." Damit wird zuerst einmal der osteuropäischen Billigkonkurrenz in den deutschen Häfen Tür und Tor weit geöffnet, was inbesondere hinsichtlich der Erfahrungen mit Schiffen unter rumänischer Flagge bedenklich ist. Außerdem fördert die Bundesregierung damit zugleich aktiv die Ausflaggung der letzten deutschen Küstenmotorschiffe. Der innerdeutsche Seetransport ist für manche Reeder in Verbindung mit Finanzbeiträgen und der daraus resultierenden Flaggenbindungsfrist noch ein Grund gewesen, unter deutscher Flagge mit deutschen Seeleuten zu fahren. Zukünftig wird auch dieser — letzte? — Grund wegfallen. Zugleich dokumentiert die Bundesregierung damit, daß ihr offenbar auch nicht allzuviel an einem Europäischen Zweitregister — EUROS — zur Förderung der europäischen Schiffahrt liegt. Wer die deutsche Flagge und das maritime Knowhow abschafft, schwächt damit zugleich die gesamte maritime Verbundwirtschaft. Leiden werden darunter auch die deutschen Häfen, die Werften und die Zuliefererindustrie. Betroffen sind davon indirekt Hunderttausende von Arbeitsplätzen in ihrer langfristigen Sicherheit, weil Wettbewerbsvorteile durch den Verlust von Know-how verringert werden, weil Standortprobleme schlechter aufzufangen sind, weil der Einfluß der Bundesrepublik Deutschland auf die Seeschiffahrt und damit auf den stärksten Welthandelsverkehrsträger immer geringer wird. Wer heute erkennt, daß der Welthandel schon auf Grund der zunehmenden Weltbevölkerung noch drastisch zunehmen wird, wer heute erkennt, daß industriepolitische Kompetenz eingebunden sein muß in welthandelsstrategische und sicherheitspolitische Konzepte, wer heute erkennt, daß der asiatische Raum eine völlig neue Welthandelsbedeutung erlangt, der darf keines seiner Instrumente zur Mitgestaltung eines Weltmarktes freiwillig und ohne Not aus der Hand geben. Gerade das aber tut diese Bundesregierung, Stück für Stück, in scheinbar unwichtig kleinen Gesetzesänderungen. Mit einer Änderung des Seeaufgabengesetzes — § 5 Abs. 2 — eröffnet die Bundesregierung die Möglichkeit, sich ihrer hoheitlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben zu entledigen, deren Ausweitung und Verschärfung von der EU gefordert und zur Zeit vollmundig vom Bund versprochen wird. Begründung: „Die Möglichkeit der Beleihung von Privatpersonen ... entspricht den Deregulierungsbestrebungen der Bundesregierung." Die Privatisierung von Sicherheitsüberwachung und die miserable Qualität einiger unseriöser Klassifikationsgesellschaften hat aber gerade in der Vergangenheit dazu geführt, daß Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19257* der Standard von Billigflaggenschiffen so sehr absinken konnte. Die Bundesregierung verletzt damit grundsätzliche Sicherheitsinteressen, senkt die Schiffs- und Küstensicherheit und schadet damit letztlich der maritimen Wirtschaft. Besonders pikant wird dieser Blankoscheck, den die Regierung sich heute vom Parlament ausstellen läßt, im Hinblick auf das inzwischen vorliegende, schon erwähnte Verkehrssicherheitsgutachten Deutsche Küste, in dem die Privatisierung des gesamten Verkehrssicherheitssystems vorgeschlagen wird. Diejenigen, die heute ausflaggen, können morgen möglicherweise die Verantwortung für sinkende Standards im Verkehrssicherungswesen in die Hände gelegt bekommen. Angeblich war während der Beratungen im Verkehrsausschuß vor wenigen Wochen an eine solche Konstellation im Traum nicht zu denken. Diese Regierung gehört ausgeflaggt! Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU): Der jüngste schwerwiegende Unfall eines Öltankers, der den internationalen Pressewald zum Rauschen brachte, war die Kollision eines Öltankers mit einem Frachter im Bosporus. Dies war vor einem Monat. Der unter zypriotischer Flagge fahrende Frachter „Nacciea" hatte fast hunderttausend Tonnen Rohöl geladen. Der Unfall ereignete sich in unmittelbarer Nähe der Millionenstadt Istanbul. Daß die Stadt am Bosporus in den Rauchschwaden des brennenden Öls nicht buchstäblich erstickt ist, ist nur einem glücklichen Umstand zu verdanken. Zum Zeitpunkt der Katastrophe wehte ein Südwestwind in Richtung Schwarzes Meer. Der günstige Wind trug auch dazu bei, daß der Tanker nicht auf die nahe gelegenen Munitions- und Treibstofftanks der türkischen Armee zutrieb. Zum Zeitpunkt des Unfalls befanden sich auf keinem der beiden Schiffe Lotsen. In der Meerenge, die im vergangenen Jahr 50 000 Schiffe passierten, herrscht keine Lotsenpflicht. Schon seit Jahren bemüht sich die türkische Regierung, den ungezügelten Transit durch die Meerenge zu kontrollieren und dringt auf den Bau einer Pipeline für Öl. — Leider bislang erfolglos! Die Aufregung im Blätterwald hat sich gelegt — das Problem der Unfälle von Öltankern mit ihren verheerenden Folgen für Mensch und Natur bleibt. Großes Aufsehen erregen meist nur spektakuläre Ereignisse. Tatsächlich geht durchschnittlich alle 47 Stunden ein Dampfer unter und reißt sieben Seeleute in den Tod. Die Havarie im Bosporus ist also wahrlich kein Einzelfall, auch vor unseren Nord- und Ostseeküsten ist die Gefahr einer Verschmutzung und Verseuchung real gegeben. Die Tatsache, daß sich die größten Öltankerunfälle der letzten Jahre nicht in unseren Gewässern ereignet haben, darf uns nicht in der falschen Sicherheit wiegen, wir seien nicht betroffen. So wurden 1991 25 Millionen Tonnen Rohöl und knapp 17 Millionen Tonnen Ölprodukte in deutschen Häfen entladen. Nord- und Ostsee mit ihren ökologischen besonders sensiblen Küstenregionen des Watten- und Boddenmeeres sowie ihre Fauna würden durch einen Öltankerunfall schwer geschädigt werden. Die Menschen an der Küste würden ernsten gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt und wären in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Wer wird wohl noch bei Cuxhaven baden wollen, wenn verendete Möwen im Sand liegen und es auf der Strandpromenade stinkt wie in einer Raffinerie? Alarmiert durch den Unfall des Öltankers „Braer" vor der Südküste der Shetlandinseln am 5. Januar 1993 fand am 11. Januar 1993 auf Antrag der Koalition eine Aktuelle Stunde im Bundestag zu diesem Tankerunglück statt. Dies war der Ausgangspunkt intensiver parlamentarischer Beratungen und erneuter Initiative der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Öltankerunfällen. Die Bundesregierung hat unverzüglich eine interministerielle Arbeitsgruppe „Tankersicherheit" eingerichtet, die noch im Herbst vergangenen Jahres ihre Empfehlungen vorlegen konnte. International hat die Bundesregierung sich im Rahmen der UN und der EU nachdrücklich und mit Erfolg für eine Verbesserung der bestehenden Vorschriften und ihre Erweiterung eingesetzt. Dafür möchte ich der Bundesregierung meinen Dank aussprechen. Hier ist nicht nur geredet worden, hier ist gehandelt worden. Bereits einen Monat nach der Aktuellen Stunde konnten die parlamentarischen Beratungen am 11. Februar 1993 mit einer Plenardebatte eingeläutet und unser Antrag eingebracht werden. Auch dem Ausschuß für Verkehr möchte ich an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank dafür aussprechen, daß er die Initiative des Umweltausschusses aufgegriffen und unser gemeinsames Anliegen in guter Kooperation vorangetrieben hat. Der jetzt vorliegende gemeinsame Antrag von CDU/CSU, F.D.P. und SPD ist das Ergebnis intensiver Beratungen, in die auch die Erkenntnisse aus einer eigens anberaumten Anhörung zum Thema „Tankerunfälle, Schiffs- und Küstensicherheit" eingeflossen sind. Ich begrüße dieses parteiübergreifende Handeln sehr, zeigt es doch, wie dringlich Abhilfe hier nötig ist, und daß es einen großen Konsens bezüglich der notwendigen Maßnahmen gibt. Ziel aller Maßnahmen ist es, Öltankerunfälle zu vermeiden, Risiken zu vermindern und so Schäden für Menschen und Umwelt weitgehend auszuschließen. Viele Havarien könnten verhindert werden, wenn Sicherheitsstandard und Ausrüstung der Schiffe besser wären, die Besatzung eine hinreichende Qualifikation hätte, gefährliche Schiffswege gemieden würden und die Anrainerstaaten informiert wären, wenn ein Gefahrguttransport ihre Küstengewässer passiert. Trotz verbesserter technischer Möglichkeiten und verschärfter Sicherheitsauflagen im vergangenen Jahrzehnt wird die Sicherheit im Bereich der Öltanker voraussichtlich nicht ab- sondern eher zunehmen: Das Alter der Welthandelsflotte steigt beständig. 1991 waren 82 % der Unglücksschiffe deutlich älter als 15 Jahre. Die „Braer" wurde 1975 gebaut, in einer Zeit des internationalen Baubooms für Riesentanker. 19258* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 Drei Viertel der Supertanker und zwei Drittel der Welt-Tankerflotte von 4 400 Schiffen sind wegen des einmaligen Baubooms in den 70er Jahren älter als 12 Jahre. In wenigen Jahren werden die meisten Ozeanriesen schrottreif sein, wenn sie nicht aufwendig instand gehalten werden. Auf hinreichende Investitionen der Schiffseigner ist aber kaum zu hoffen: Immer mehr Schiffe fahren unter einer Billigflagge. So ist fast ein Drittel der gegenwärtigen Tanker-Tonnage in Liberia und Panama registriert. Internationale Sicherheitsstandards sind bei sogenannten „offenen Registern" schwerer durchzusetzen. Der gnadenlose wirtschaftliche Konkurrenzkampf auf den Weltmeeren hat bislang verhindert, daß sich Tanker, die den von der IMO, einer Unterorganisation der UN, vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften genügen, durchsetz en konnten. Gemäß internationaler Übereinkommen werden in Deutschland einlaufende Schiffe zumindest stichprobenartig kontrolliert. Die Ergebnisse sind niederschmetternd. Von den 1992 allein von der Seeberufsgenossenschaft überprüften Schiffen aus der Türkei, China, Indien, Malta und Honduras hatten 71 bis 85 % erhebliche Mängel. Über 23 Frachter mußten gar wegen katastrophalen Zustands ein Auslaufverbot verhängt werden. Weder Auslaufsperren noch Geldbußen haben aber bislang zu einer Verbesserung geführt. Im Gegenteil, jedes Jahr tauchen in europäischen Häfen die selben Seelenverkäufer wieder auf. Der Wettbewerbsvorteil der Billigflaggen ist schlicht höher als die zu erwartenden Bußen. Das darf nicht so bleiben. Es kann nicht sein, daß Reeder, die sich verantwortlich verhalten, denjenigen im wirtschaftlichen Wettbewerb unterliegen, die ohne Rücksicht auf Verluste gewissenlos handeln. Hier muß das Verursacherprinzip international konsequent durchgesetzt werden, um zu einer richtigen Zuordnung der Preise zu kommen. Die niedrigen Frachtraten wirken sich aber nicht nur auf die technische Sicherheit der Schiffe aus, sondern auch auf die Qualität der Schiffsbesatzung. Das ist eines der größten Probleme der Schiffahrt überhaupt. Die Seeleute werden oft in Billiglohnländern angeworben und sind vielfach nicht in geringster Weise für die Arbeit ausgebildet, die sie machen sollen. Es war keineswegs untypisch, daß die Besatzung der „Braer" aus Polen und Filipinos bestand, die dem Kommando eines griechischen Kapitäns unterstanden. Bisweilen kann sich die Besatzung an Deck eines Schiffes nur mit Händen und Füßen verständigen, weil sie keine gemeinsame Sprache spricht. Es gibt da die abenteuerlichsten Berichte. Es gibt Schiffe chinesischer Herkunft, auf denen die gesprochenen chinesischen Dialekte so weit auseinanderliegen, daß man sich in Englisch verständigen muß. Ist es da verwunderlich, daß bis zu 90 % aller Tankerunglücke auf menschliches Versagen zurückzuführen sind? Die Tatsache, daß die internationalen Öl-Multis sich aus wirtschaftlichen und Imagegründen aus dem Tankergeschäft zurückziehen, ist für mich ein überdeutlisches Zeichen, wie brisant die Lage ist. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, ihre bisherigen intensiven Bemühungen zur Vermeidung von Öltankerunfällen im Bereich der EU und auf internationaler Ebene zu verstärken und sich für weitere Vorsorgemaßnahmen einzusetzen, insbesondere im Bereich der Tankersicherheit für technische Verbesserungen, wie die Einführung der Doppelhülle und Tankgrößenbegrenzungen, für die Festlegung von küstenfernen Routen für Öltanker, im Bereich der Gefahrenpunkte, die auf das Konto des Faktors „Mensch" gehen, die Verbesserungen des Lotsenwesens, des Schiffsmanagements, der Qualität der Schiffsbesatzung sowie vor allem die Durchsetzung einer international einheitlichen Arbeitssprache, für die Durchsetzung der bereits bestehenden internationalen Vorschriften und deren ständige Kontrolle sowie für die zügige Umsetzung der bereits geplanten Erhöhung der Haftungssumme auf 450 Millionen DM. Wir fordern die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Bericht über die Mittel zu erstellen, die derzeit zur Vorsorge und Bekämpfung von Ölunfällen vor der deutschen Nord- und Ostseeküste bereitstehen. Etwaiger weitergehender Handlungsbedarf soll aufgezeigt werden, damit wir unverzüglich Verbesserungen in Angriff nehmen können. Schon heute aber ist klar, daß wir Seelenverkäufer möglichst weit von unseren Küsten entfernt halten müssen, deshalb treten wir für eine Ausdehnung des deutschen Küstenmeeres auf 12 Seemeilen ein und für die Errichtung einer ausschließlichen Wirtschaftszone. Falls es trotz aller Vorsicht zu einem Unglück kommt und wir rasch handeln müssen, müssen schon im Vorfeld alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um gegebenenfalls unverzüglich reagieren zu können. Die Kosten müssen nach dem Verursacherprinzip zugeordnet werden. Wer Schaden anrichtet, muß für die Wiedergutmachung aufkommen. Es ist zu prüfen, welche Maßnahmen ferner geeigent sind, Umweltkatastrophen durch Öltanker zu vermeiden und sie zu bekämpfen, insbesondere auch, ob der finanzielle Hebel nicht stärker als Instrument der Gefahrenabwehr eingesetzt werden kann. Das Problem wird auch zukünftig auf der Tagesordnung bleiben, täglich kann es uns erneut einholen. Deshalb soll die Bundesregierung noch vor Ablauf diesen Jahres darüber berichten, welche Initiativen sie zur Umsetzung der im Bericht zur Tankersicherheit vorgeschlagenen Maßnahmen ergriffen hat. Die Zeitbombe, die täglich auf unseren Weltmeeren tickt, muß so schnell wie möglich entschärft werden. Manfred Richter (Bremerhaven) (F.D.P.): Die Schiffsunglücke der letzten Zeit haben in Deutschland und in anderen Europäischen Staaten eine breite Diskussion über die Fragen der Schiffssicherheit entfacht. Ob Tankerhavarien wie im Falle der „Braer" bei den Shetlandinseln oder der „Sherbro" -Unfall mit dem Pflanzenschutzmittel Apron Plus, die Unfälle zeigen, daß wir alle bei der weiteren Verbesserung der Schiffs-Verkehrssicherheit eine aktive und vorausschauende Rolle übernehmen müssen. Ich freue Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19259* mich über die breite Übereinstimmung im Deutschen Bundestag, daß die Bedrohung, die besonders von Öltankern ausgeht, in so engen Grenzen wie nur möglich gehalten werden muß. Dieser Konsens wird durch den gemeinsamen Antrag deutlich dokumentiert. Die Anhörung des Ausschusses vom 28. Mai 1993 war sehr hilfreich. Sie hat gezeigt, daß Handlungsbedarf auf internationaler Ebene besteht. Die F.D.P. unterstützt die Bundesregierung bei der Durchsetzung eines an internationalen Maßstäben orientierten Sicherheits- und Umweltschutzmanagements. Wir sind uns alle einig, daß der Sicherheitsstandard der internationalen Seeschiffahrt kontinuierlich verbessert werden muß. Gleichzeitig müssen Schiffe, die die Sicherheitsstandards nicht erfüllen, von Meeren und Märkten entfernt werden. Unter dem Eindruck der Unglücksfälle verlieren manche den Blick dafür, daß die Schiffahrt insgesamt ein sicherer und umweltfreundlicher Verkehrsträger ist. Die Seeschiffahrtsmärkte sind internationale Märkte. Die Mehrzahl der eingesetzten Tankschiffe fährt unter Billigflaggen. Nationale Maßnahmen, auch im Rahmen der EU, stoßen angesichts dieser Strukturen schnell an ihre Grenzen. Die Weltschifffahrtsorganisation IMO hat sich bisher als wichtiges und wirksames Instrument bewährt. Deswegen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß nur eine deutsche Handelsflotte unser Mitspracherecht in der IMO sichert. Das Durcheinander um die Gefährlichkeit des Pflanzenschutzmittels Apron Plus zeigt, daß berechtigte Besorgnis und Hysterie eng aneinander grenzen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, der Kollege Manfred Carstens, hat am 8. März dieses Jahres ein eher unterkühltes Fazit gezogen, indem er sagte: „Genau genommen wurde die Gefährlichkeit von Apron Plus überschätzt." Ich möchte noch einmal ins Gedächtnis rufen, daß der Kollege Michael Müller von der SPD ein Produktions- und Exportverbot für Pflanzenschutzmittel im Zusammenhang mit diesem Unglück gefordert hat. Die F.D.P. lehnt diese SPD-Forderung ab. Wir sind nicht die Lehrmeister anderer Nationen nach dem Motto: Was wir nicht wollen, ist auch für andere tabu. Die F.D.P. setzte sich gemeinsam mit der Bundesregierung für eine einheitliche, den Verbraucher schützende Pestizid-Richtlinie in der Europäischen Union statt für dirigistische Maßnahmen ein, die nur die Attraktivität des Standortes Deutschland gefährden und die Seeschiffahrt als unsicheren Verkehrsträger diskriminieren. Es kommt darauf an, die Sicherheit gerade in den vielbefahrenen deutschen Hoheitsgewässern zu verbessern. Ich freue mich, daß die Bundesregierung viele F.D.P.-Forderungen aufgenommen hat. Dazu gehören die Ausdehnung der Küstengewässer auf 12 Seemeilen mit der Einrichtung einer ausschließlichen Wirtschaftszone, die Einführung der Doppelhüllenbauweise für neue Tanker noch in diesem Jahr sowie eine Intensivierung der Vorsorgemaßnahmen zur Bekämpfung von Schiffsunfällen. Für uns ist wichtig, daß mit Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien wichtige Beschlüsse zur Erhöhung der Sicherheit im Ärmelkanal und in der Nordsee gefaßt wurden. Wir unterstützen die Forderung nach strengeren Sicherheitskontrollen in den Häfen und der Routenfestlegung für Schiffe mit besonderer Risikofracht. Ich möchte aber deutlich darauf hinweisen, daß nach Ansicht der F.D.P.- Bundestagsfraktion es wenig sinnvoll ist, wenn die EU-Kommission versucht, in Angelegenheiten der Schiffssicherheit und des maritimen Umweltschutzes eigene Kompetenzen zu entwickeln und damit regionale Sonderstandards einzuführen. Es kann nicht angehen, daß in wichtigen Fragen der Schiffssicherheit eine weitere bürokratische Ebene zwischen der IMO einerseits und den Mitgliedstaaten andererseits errichtet wird. Das kann ähnliche Entwicklungen in anderen Teilen der Welt nur noch beschleunigen und der Anfang vom Ende des bewährten Prinzips der globalen Rahmenbedingungen sein. In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein Wort zur zivilrechtlichen Haftung bei Ölverschmutzungsschäden sagen. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag vorgeschlagen, den von Deutschland unterzeichneten Protokollen zu Ölschadenabkommen zuzustimmen. Für die F.D.P.-Bundestagsfraktion möchte ich festhalten, daß der Gesetzentwurf im Interesse auch der deutschen Seeschiffahrt liegt. Wir wissen aber, daß gegenüber den Staaten, die sich dem international vereinheitlichten Haftungs- und Schädigungssystemen nicht mehr angeschlossen haben, Probleme gibt. Dies gilt im besonderen für die USA. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschiffahrt und der damit verbundenen Arbeitsplätze bitte ich die Bundesregierung um Prüfung der Frage, wie wir sicherstellen können, daß bei Unfällen mit Seeschiffen außerhalb des Geltungsbereichs des Protokolls gegen deutsche Reedereien kein höherer Schadenersatzanspruch besteht, als das deutsche Recht in Übereinstimmung mit internationalen Schadenabkommen vorsieht. Ich möchte noch ein paar Worte zu dem aktuellen Thema „Deutsche Küstenwache" sagen. Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Bericht der Arbeitsgruppe gebilligt. Der Bericht enthält viele sinnvolle Vorschläge und Anregungen. Etwas stutzig macht natürlich die Forderung, die notwendige Erhöhung der Qualität in der Aufgabenerfüllung teilweise durch entsprechend höhere Besoldungsgruppen beim Koordinierungspersonal zu sichern. Wir werden den Bericht sicher noch in den Gremien des Deutschen Bundestages beraten. Im Vorgriff darauf möchte ich aber trotzdem erwähnen, daß ich schon etwas merkwürdig finde, daß die bestehende störungsfreie und kostengünstige Zusammenarbeit mit der Rettungsleitstelle der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger mit keinem Wort erwähnt wird. Die F.D.P. setzt sich für eine leistungsfähige deutsche Handelsflotte ein, um den umweltfreundlichen Verkehrsträger Seeschiffahrt zu fördern. Die deutsche Flotte ist aber nur dann wettbewerbsfähig, wenn ihr gleiche Wettbewerbschancen geboten werden wie ihren internationalen Konkurrenten. Das deutsche Zusatzregister, das das völlige Ausflaggen der deutschen Handelsflotte verhindert hatte, kann sein Endziel nur in Kombination mit Finanzbeiträgen und einer entsprechenden Gestaltung der steuerlichen Rah- 19260* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 menbedingungen erreichen. Der Europäische Gerichtshof hat letztes Jahr klargestellt, daß das deutsche Zusatzregister keine Beihilfe ist. Die Sicherung der Finanzbeiträge ist für die F.D.P. ein wichtiges Anliegen. Dies gilt besonders für die Notwendigkeit, den Reedereien Planungssicherheit zukommen zulassen. Die Verlängerung der Sonderabschreibungen im Standortsicherungsgesetz waren ein wichtiger Beitrag zur Attraktivität des Standortes Deutschland im Bereich der deutschen Seeschiffahrt. Dies gilt auch für die Tarifbegrenzungen im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht. Deutschland ist mit seinen Sicherheitsvorschriften weltweit in der Spitzenklasse. Im Bereich des Umweltschutzes haben wir eine Vorreiterposition in Europa. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion ist stolz darauf. Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind ein wichtiger Schritt, diese Position noch weiter auszubauen. Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste): Erfreulicherweise können wir einige unserer Forderungen im SPD-Antrag wiederfinden. Das Seerechtsabkommen von 1982 hat die Bundesrepublik jedoch immer noch nicht unterschrieben, die Bundesregierung sollte doch mal erklären, warum. Ansonsten lauten unsere wichtigsten Forderungen zur Verbesserung der Sicherheit der Tankschiffahrt und zum Schutz von Menschen und Umwelt: Alle Schiffe sind den neuesten internationalen Sicherheitsstandards anzupassen, Klassifikationsgesellschaften werden von der IMO zugelassen. Alle Schiffe müssen in Abständen von drei Jahren entsprechend den neuesten internationalen Sicherheitsstandards auf dafür qualifizierten Werften überprüft und umgerüstet werden. Ohne diese Überprüfung und Beseitigung der Mängel keine Fahrt. Europäische Gewässer dürfen nur noch von Doppelhüllentankern angelaufen werden. Europäische Gewässer dürfen nicht mehr von Unter-Standard-Schiffen angelaufen werden. Andere Schiffe, die bei Hafenkontrollen Mängel aufweisen und diese nicht sofort beseitigen, haben Anlaufverbot in EG-Häfen. Darüber hinaus müssen für Tankschiffe verbindliche Fahrrouten vorgeschrieben, die Haftungsfolge muß verbindlich festgelegt werden. Jedes Schiff muß eindeutig den Eigentümer ausweisen, es darf keine Einschränkungen von Lotsendiensten geben. Die PDS/Linke Liste im Bundestag unterstützt die Forderung des Arbeitskreises „Andere nützliche Produkte" der Bremer Vulkan-Werft nach einer Ausschreibung der Bundesregierung für einen Prototyp eines umwelt- und sozialverträglichen Schiffs. Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Die Vorlage der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt" demonstriert: Alles, was in unseren Kräften steht, um Gefahren von unserer Küste abzuwenden, wird getan. Die Bundesregierung handelt nicht nur, wenn Schiffsunglücke Handeln veranlaßt. Das vor Ihnen liegende Gesetz ist ein Beispiel für besonnene Zukunftsvorsorge. Ich darf noch einmal seine hauptsächlichen Ziele wiederholen: Erstens geht es uns darum, unser Rechtsinstrumentarium darauf einzurichten, noch zügiger, noch unbürokratischer, effizienter mit den Entwicklungen der technischen Anforderungen und Normgebungen Schritt halten zu können, die in den verschiedensten Gremien der internationalen Staatengemeinschaft — vor allem in der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation IMO in London — in einer immensen Fülle von Beratungen zum besten von Schiffssicherheit und Meeresumweltschutz ausgearbeitet werden. Zweitens haben wir neue Rechtsentwicklungen in der Europäischen Union aufzuarbeiten. Das betrifft vor allem auch unser Flaggen- und Küstenschiffahrtsrecht. Ich brauche hier nicht zu betonen, wie wichtig diese europäische Integration ist. Drittens läßt diese Bundesregierung nicht in ihren Anstrengungen nach, zu deregulieren und z. B. bei den amtlichen Schiffsbesichtigungen noch stärker das Potential von Fachverstand zu aktivieren, das bei den anerkannten Klassifikationsgesellschaften im Markt ist. In den Beratungen ist eingewandt worden, damit werde die Privatisierung der staatlichen Verantwortlichkeit für die Schiffssicherheit vorprogrammiert. Ich betone: Die staatliche Verantwortung für die Sicherheit der Seeschiffahrt und insbesondere der Schiffe unter der Bundesflagge wird ungeschmälert bleiben. Dies fordert das internationale Recht von uns, und wir sind aktiv an der Arbeit, diese Flaggenstaatverantwortlichkeit in der IMO weltweit nachhaltig zu stärken. Mit dem internationalen Recht meine ich natürlich auch das UN-Seerechtsübereinkommen von 1982, das am 16. November dieses Jahres in Kraft tritt. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, daß die Bemühungen der Bundesregierung, dieses Übereinkommen und vor allem seinen Tiefseebergbauanteil auch für Industrieländer akzeptabel zu machen, nach Mitteilungen aus dem Wirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt höchst erfolgreich waren. Das Bundesverkehrsministerium wirkt in vorderster Linie mit, wenn es darum geht, jetzt einen allgemein akzeptablen deutschen Beitritt zum Seerechtsübereinkommen herbeizuführen. Die Regelungen zur Modernisierung der wichtigsten Gesetze des öffentlichen Seeschiffahrtsrechts, die Sie vor sich haben, müssen nicht zuletzt in dieser Zukunftsperspektive gesehen werden. Die Bundesregierung begrüßt die Beschlußempfehlung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur Vermeidung von Öltankerunfällen. Sie mißt ebenso wie der Deutsche Bundestag der Schiffssicherheit und dem marinen Umweltschutz im deutschen Küstenmeer hohe Bedeutung zu. Besonders das deutsche Wattenmeer bedarf wirksamer Schutzmaßnahmen. Die Bundesregierung hat sich viele Vorschläge des heutigen Entschließungsentwurfs zu eigen gemacht und bereits eine Reihe von Initiativen in der EU und in der IMO ergriffen. Diese betreffen sowohl die Präven- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19261* tion von Schiffsunfällen als auch die Vorsorge im Bereich der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen. Dazu einige Beispiele: Die Erweiterung der deutschen Hoheitsgewässer und die Ausweisung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) werden noch in diesem Jahr in Kraft gesetzt. Hiermit wird die Bundesrepublik ihre Rechte als Küstenstaat voll ausschöpfen. Das Bundeskabinett hat am 19. April 1994 die Zusammenführung der Einsatzleitungen sämtlicher Kontrollfahrzeuge des Bundes in Nord- und Ostsee beschlossen. Hierdurch soll eine noch wirksamere Überwachung des Küstenmeeres erreicht werden. Eine einheitliche Kennzeichnung der Kontrollfahrzeuge als „Küstenwache" wird die Außenwirkung verbessern. Die Vorsorge für die Schadensbekämpfung nach Schiffsunfällen wird durch den Umbau der Ölbekämpfungsschiffe „Mellum" und „Scharhörn" für den Einsatz bei Chemikalienunfällen und durch den Neubau eines Spezialschiffes für die Bekämpfung von Öl- und Chemikalienunfällen auf See weiter ausgebaut. EU und IMO haben zum Teil auf deutsche Initiative eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen zur Schiffssicherheit und zum Schutz der Meeresumwelt ergriffen. Die deutsche Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte dieses Jahres gibt Gelegenheit, insbesondere folgende Maßnahmen abzuschließen: Mindestausbildung für Seeleute, Qualitätsanforderungen für Schiffsklassifikationsgesellschaften, einheitliche Hafenstaatkontrollen, Gebührenermäßigung für umweltfreundliche Öltanker. Die EU hat bereits eine europaweite Meldepflicht für alle Gefahrguttransporte, die europäische Häfen anlaufen, beschlossen. Für Deutschland werden diese Meldungen im Zentralen Meldekopf in Cuxhaven zusammenlaufen und allen Behörden im Notfall zur Verfügung stehen. Nach dem „Sherbro"-Unfall haben die Nordseeanliegerstaaten Frankreich, Großbritannien, Belgien, Niederlande und Deutschland vor allem Untersuchungsprogramme zur Vorhaltung von Bergungskapazität, zum Wiederauffinden von über Bord gegangenen Containern und zur besseren Sicherung von Containern an Bord vereinbart. Zu dem in der Presse angesprochenen Schiffsverkehr zwischen Jade und Weser über die Kaiserbalje möchte ich folgendes bemerken. Die Bundesregierung beabsichtigt weder die Öffnung dieses Fahrwassers für den Tankerverkehr noch eine Vertiefung der Fahrrinne. Das Bundesverkehrsministerium will im Rahmen einer Änderung der Schiffssicherheitsverordnung den Verkehr von Binnenschiffen zwischen Jade und Weser durch die Kaiserbalje im Seebereich südlich der Insel Alte Mellum zweckmäßiger regeln. An die Stelle der bisherigen zeitaufwendigen Einzelfallentscheidung für jede Fahrt soll nach Prüfung von zusätzlichen nautischen und technischen Anforderungen für Binnenschiffe im küstennahen Seebereich eine Bescheinigung mit einer Geltungsdauer bis zu zwei Jahren treten, die die Sicherheit des Schiffes für Fahrten durch die Kaiserbalje bestätigt; ihr werden auch weiterhin die Grundsätze für die Erteilung von Ausnahmen für Binnenschiffe für Fahrten gemäß § 8 der Schiffssicherheitsverordnung in überarbeiteter Form zugrunde liegen. Die Kaiserbalje ist eine durch Beprickung gekennzeichnete Seeschiffahrtsstraße, die bereits heute von Binnenschiffen befahren werden kann und auch befahren wird, wie z. B. von Schleppern und sonstigen Arbeitsschiffen unterschiedlicher Art, Transportpontons, Entsorgungsschiffen, Forschungsschiffen, kleineren Fahrgastschiffen sowie Sportfahrzeugen. Neben der Erleichterung für Reeder und Betreiber von Binnenschiffen wird die genannte Änderung auch zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Das angesprochene Seegebiet enthält nur einen natürlichen Verbindungsweg — Kaiserbalje —, dessen Ausbau aus morphologisch-technischen und aus Umweltschutzgründen nicht in Betracht kommt. Daher werden nur solche Binnenschiffe zugelassen, deren Abmessungen eine Fahrt auf der Kaiserbalje schon heute zulassen. Das Bundesverkehrsministerium wird durch Aufnahme eines Verbotes zum Befahren der Kaiserbalje durch Tankschiffe in einer Änderungsverordnung, die zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll, sicherstellen, daß die vorgesehenen Erleichterungen nicht für einen Verkehr mit Tankmotorschiffen gelten. Selbstverständlich wird vor Erlaß der Änderungsverordnung den Verkehrsressorts der Küstenländer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Entwurf Schuldrechtsänderungsgesetz und Gesetzentwurf zum Schutz der vertraglichen Nutzungen von Erholungsgrundstükken) Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz: Die Überleitung des Bodenrechts der ehemaligen DDR in unser bürgerliches Recht ist eine der großen rechtspolitischen Herausforderungen dieser Legislaturperiode. Ein erster Schritt wurde mit dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz getan. Die Beratungen zum Sachenrechtsänderungsgesetz stehen kurz vor dem Abschluß. Heute befassen wir uns erstmalig mit dem Schuldrechtsänderungsgesetz, das die Anpassung der bodenrechtlichen Bestimmungen der DDR abschließen soll. Schuldrechtsänderungsgesetz: Das heißt insbesondere Schuldrechtsanpassungsgesetz, in dessen Mittelpunkt wiederum die Nutzungsverträge über sogenannte Erholungsgrundstücke stehen. Diesen Grundstücken kommt in den neuen Bundesländern nach wie vor eine erhebliche soziale Bedeutung zu. Der Einigungsvertrag hat uns aufgegeben, diese Nutzungsverhältnisse an die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzupassen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, weil die derzeitige Rechtslage bei den Betroffenen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt. 19262* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 Die Konzeption des Ihnen vorliegenden Entwurfs wird von allen Bundesländern, insbesondere den neuen Bundesländern, mitgetragen. Die in der ehemaligen DDR abgeschlossenen Nutzungsverträge sollen danach in Miet- bzw. Pachtverträge umgewandelt werden. Demgegenüber sprechen sich einige Interessenverbände für die Einbeziehung dieser Verträge in die Sachenrechtsbereinigung oder die Umwandlung der Verträge in Nießbrauchsrechte und damit für eine stärkere Rechtstellung der Nutzer aus. Diese Vorschläge laufen darauf hinaus, den Nutzungsberechtigten weitergehende Befugnisse einzuräumen, Os das Recht der DDR für diese Fälle vorsah. Die Nutzung von Freizeitgrundstücken war in der DDR vertraglich zu regeln. Der Bestands-und Investitionsschutz für solche Grundstücke blieb — entsprechend der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung — klar hinter den für Eigenheime vorgesehenen Bestimmungen zurück und spricht damit gegen einen Schutz der Nutzer, der über die vorgesehene schuldrechtliche Absicherung hinausgeht. Selbstverständlich muß aber auch hier durch Übergangsbestimmungen ein sozialverträglicher Interessenausgleich zwischen Grundstückseigentümern und Nutzern herbeigeführt werden. Dies leistet der Entwurf, indem er einen weitgehenden Besitzschutz, eine moderate Erhöhung der Nutzungsentgelte und zugunsten der Nutzer vom BGB abweichende Regelungen zum Wertausgleich bei Vertragsbeendigung vorsieht. Kündigungen des Grundstückseigentümers sind während einer Übergangszeit nur zulässig, wenn dieser ein gesetzlich anerkanntes überwiegendes Interesse an der Vertragsbeendigung hat. Die Länge der Bestandsschutzfrist hängt einerseits von der Art der Nutzung und dem Umfang der baulichen Investitionen sowie andererseits dem Gewicht der Gründe, die der Grundstückseigentümer für eine Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend machen kann, ab. Die Bestandsschutzfristen laufen zwischen dem 31. Dezember 2002 und dem 31. Dezember 2020 aus. Der Besitzschutz soll jedoch nicht dazu führen, daß der Grundstückseigentümer auf Dauer von einer angemessenen Bodenverzinsung ausgeschlossen wird. Deswegen sollen die Nutzungsentgelte schrittweise auf das allgemein übliche Niveau angehoben werden. Werterhöhungen, die der Nutzer bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses vorgenommen hat, sind angemessen auszugleichen. Dies gilt insbesondere für ein vom Nutzer errichtetes Bauwerk und für von ihm vorgenommene Anpflanzungen. Ist der Grundstückseigentümer ausnahmsweise vor Ablauf der Bestandsschutzfrist zur Kündigung berechtigt, muß er dem Nutzer auch die Vermögensnachteile ausgleichen, die diesem durch die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehen. Der Bundesrat hat in einigen Punkten eine Verbesserung der Rechtsposition des Nutzers vorgeschlagen. Dies würde aber zwangsläufig eine weitere Belastung der Grundstückseigentümer nach sich ziehen. Ein angemessener Schutz der Nutzer ist sicher notwendig. Insoweit muß aber gesehen werden, daß die Inanspruchnahme der Grundstücke in den meisten Fällen ohne oder gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Grundstückseigentümer erfolgte. Die Belange der Grundstückseigentümer dürfen deshalb nicht außer Betracht bleiben, ihre Dispositionsbefugnis darf nicht unangemessen eingeschränkt werden. Die Zeit für die weiteren Beratungen wird knapp. Wir sollten und müssen meines Erachtens jedoch die Möglichkeit nutzen, mit dem Schuldrechtsänderungsgesetz die Überleitung des Bodenrechts der DDR noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Die Betroffenen erwarten, daß sowohl die Sachenrechtsbereinigung als auch die Schuldrechtsanpassung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um die Erledigung eines Auftrages aus dem Einigungsvertrag. Hatte Anlage 1 Kap. 3 Art. 233 aus dem EGBGB die Grundlage für das umfangreiche Sachenrechtsänderungsgesetz gebildet, so sind wir numehr verpflichtet, aufgrund von Art. 232 EGBGB das Recht der Schuldverhältnisse im Berich der ehemaligen DDR auf feste Grundlagen zu stellen. Der Einigungsvertragstext ging noch von der Voraussetzung aus, daß besondere Regelungen sich auf das Problem der Erholungsgrundstücke würden beschränken lassen. Wie man sieht, eine unrealistische Voraussetzung. Der Gesetzgeber stand auch in diesem Fall vor ungewöhnlich schwierigen Aufgaben. Galt es doch, eine Rechtslage, die aufgrund der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 und schließlich im umfassenden Sinne durch das Zivilgesetzbuch von 1976 entstanden war, auf ganz neue, der Tradition des Bürgerlichen Gesetzbuches folgende Grundlagen zu stellen. Wir mir scheint, ist das in dem vorliegenden Entwurf mit einer gewissen Konsequenz, aber auch nicht ohne Brüche der Systematik gelungen, bestand doch die Hauptaufgabe darin, die in der DDR-Gesetzgebung vermischten sachenrechtlichen und schuldrechtlichen Regelungen zu entwirren. Dies aber mußte auf eine Weise geschehen, die auch die berechtigten Interessen der DDR-Nutzer und Nutzerinnen berücksichtigte. Grundgedanke des Gesetzes bleibt das Vorhaben des Einigungsvertrages, die aus der DDR-Zeit stammenden Vertragsverhältnisse in solche der Miete und der Pacht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch umzuwandeln. Art. 2 aber zeigt, daß hier eine Restmenge bleibt, die gegen die Systematik des Gesetzes sachenrechtlich behandelt und in Erbbauverhältnisse überführt werden soll. Der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versucht demgegenüber, im Bereich der Erholungsgrundstücke auf Rechtsprobleme sui generis mit einer Rechtsregelung sui generis zu antworten. Damit wird beabsichtigt, den Nutzern von Erholungsgrundstükken gegenüber dem Eigentümer das dingliche Recht des Nießbrauchs einzuräumen. Inhalt des mit dem Eigentümer zu schließenden Vertrages ist dann die lebenslängliche Nutzung bei Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19263* der Übernahme aller zum Grundstück gehörenden Lasten unter den speziellen Bedingungen des auszuhandelnden Vertrages. Der Vorzug dieser Regelung ist einmal, daß sie sich streng an die Vorgabe des Einigungsvertrages zu Art. 232 EGBGB § 4 Abs. 1 hält. Zweitens ist sie flexibler als die in Art. 2 des Regierungsentwurfes vorgesehene enge Erbbaurechtslösung. Und schließlich bleibt das Eigentumsrecht des Alteigentümers gewahrt, wenn auch der gegenwärtige Zustand fortgesetzt wird, eine unter den obwaltenden historischen und gesellschaftlichen Umständen zumutbare Belastung. Wie man hört, regt sich bei Ländern und Kommunen Widerstand gegen diesen Vorschlag. Es wäre bedauerlich, wenn zu der schon im Gang befindlichen Auseinandersetzung zwischen Alteigentümern und DDR-Nutzern eine dritte Konfliktpartei käme, die auf einmal ihrerseits Interessen entdeckt, die sie bisher als ungerecht und eigennützig kritisiert hat. Eine solche zusätzliche Erschwerung wäre um so bedauerlicher, als der Gesetzentwurf ohnehin sozialen Sprengstoff im Überfluß enthält. Denn wie will man es Bürgern und Bürgerinnen vermitteln, daß sie auf einmal in Häusern, die sie ja aufgrund von Verträgen bewohnen, die teilweise unkündbar und ohne Befristung waren, zu Mietern aufgrund neubelebter, historisch in weiter Ferne begründeter Ansprüche werden? Es wäre doch gut, wenn der Gesetzgeber die möglichen politischen Folgen noch einmal überdächte. Dr. Michael Luther (CDU/CSU): Heute wird das Schuldrechtsänderungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, und wir schließen damit den Kreis der Eigentumsbereinigungsgesetze in den neuen Bundesländern. Auch bei diesem Gesetz wird deutlich, wie unterschiedlich mit Eigentum in Ost und West umgegangen wurde und wie kompliziert es ist, das Ergebnis eines als Diktatur geführten Gesetzesstaates in unser rechtsstaatliches System zu überführen. Es geht uns in diesem Gesetz um Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverträge, die auf Grundlage des Zivilgesetzbuches der DDR erstellt wurden und die heute durch BGB-konforme Regelungen ersetzt werden müssen. Es geht dabei um Menschen, die sich mit den geringen Mitteln, die ihnen zur Verfügung standen, zu DDR-Zeiten etwas geschaffen haben, also ein Wochenendhaus, eine Garage oder ein Gebäude für ihren Gewerbebetrieb, die sich heute einer fremden ungewohnten Situation gegenübergestellt sehen. Aber es geht auch um Menschen, über deren Eigentum andere, Fremde, der Sozialismus bestimmt hat. Diese beiden Parteien Nutzer und Grundeigentümer stehen sich heute gegenüber. Sie hatten keinen Einfluß darauf, daß sie sich heute gegenüberstehen, und das bringt ganz einfach eine Menge auch zwischenmenschlicher Probleme mit sich. Deshalb muß es unser Ziel sein, auf der Grundlage des Einigungsvertrages einen sozialverträglichen Interessenausgleich zwischen den Grundstückseigentümern und den Grundstücksnutzern herbeizuführen. Dabei müssen das jahrzehntelang gewachsene Bewußtsein einer langfristigen und zumindestens billigen Nutzungsmöglichkeit fremder Grundstücke und die verschiedenen wirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten in Ost und West in der Vergangenheit und in der Gegenwart berücksichtigt werden. Der Bürger im Westen konnte eben durch sein Einkommen Vermögen bilden. Im Osten war dies nicht möglich. Man schaffte sich anderes, z. B. eben solch ein Domizil, eine Nische, wie es ein Wochenendhaus darstellte. Sozialverträglicher Interessenausgleich heißt heute auch noch, daß das noch niedrige Erwerbseinkommen der Bürger im Osten Deutschlands ebenfalls berücksichtigt werden muß. Ich glaube, der vorliegende Entwurf wird diesen Erfordernissen in vielen Bereichen gerecht. Insbesondere, weil bestehende Nutzverhältnisse, in die dem BGB bekannten Rechtsinstitute der Miete und Pacht überführt werden, und damit auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt werden. Es wird diesem Gedanken gerecht, weil den Nutzungsberechtigten durch Einräumung besonderer Kündigungsfristen ein Abschreiben der getätigten Investitionen ermöglicht wird und auf der anderen Seite bei Räumung des Grundstückes den Nutzungsberechtigten eine Entschädigung für den Restwert zugestanden wird. Es wird in dem Gesetz darauf eingegangen, daß der innere Zusammenhang zwischen dem Bestandsschutz und dem bei der Beendigung des Nutzungsverhältnisses zu leistenden Wertausgleich sowie etwaiger Abrißkosten gewahrt wird. Es wird auch darauf eingegangen, daß ein hohes Schutzbedürfnis für Gewerbetreibende besteht, weil sie für den Fortbestand ihrer Existenz Kreditgrundlagen benötigen. Mit diesen grundsätzlichen Gedanken wird dem Ziel des Gesetzes Rechnung getragen, nämlich der Schaffung eines einheitlichen Rechtssystems, und damit leistet dieses Gesetz einen Beitrag zur Deutschen Einheit. Ich möchte noch einmal auf ein grundsätzliches Problem des Gesetzes eingehen und erläutern, warum Bestandsschutz noch eine geraume Zeit gegeben werden muß und warum vielleicht sogar der ein oder andere Bestandsschutzzeitraum verlängert werden sollte. Wir haben auf der einen Seite Menschen, die es 40 Jahre mit staatlich gelenkten Strukturen zu tun hatten. Wir haben es auf der anderen Seite mit Menschen zu tun, die gehindert wurden, ihr Eigentum zu nutzen, über ihr Eigentum zu verfügen. Diese beiden Personengruppen stehen sich heute gegenüber. Das Verhältnis zwischen den Beteiligten entspricht keinen gewachsenen Strukturen, wie wir sie bei Miet- und Pachtverhältnissen auf Grundlage des BGB im Westen Deutschlands vorfinden. Ein Pachtoder Nutzungsvertrag über ein Ferienhaus im Westteil Deutschlands ist daher kein Problem, da die Parteien wußten, wo sich das Grundstück befindet, auf was man sich einläßt und welche Nutzung man haben will oder selbst erreichen wollte. Beim Pachtvertrag Ost stehen sich Bürger gegenüber, die mir manchmal vorkommen wie hochgezüchtete Kampfhähne, die wie wild aufeinander losgehen, wenn man sie aufeinander losläßt. Es ist kein gewachsener friedlicher Hühnerhof, wo sich, wie unter jungen Hähnen üblich, mal der oder andere miteinander streitet, daß die Fetzen fliegen. Beide Parteien sind sehr hoch emotional geladen, und diese Emotionalität ist für mich verständlich. Der eine konnte nicht reisen, er konnte kein Vermögen bilden, will deshalb das, was er sich in 19264* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 seinem Leben geschaffen hat, behalten und nutzen. Es ist für ihn ein Stück seines Lebens geworden. Der andere, der Grundstückseigentümer, will endlich über sein Eigentum verfügen. Er möchte am liebsten alles sofort kündigen. Deshalb muß es unser Ziel sein, langsam den Dampf aus dem Kessel zu lassen, damit sich beide Parteien überhaupt erst einmal aneinander gewöhnen können. Ich glaube in fünf, zehn oder 15 Jahren sieht die Welt anders aus, dann kann man mit der Situation, ja miteinander umgehen. So wird der Grundstückseigentümer vielleicht feststellen, daß sein Grundstück heute durch die Nutzung ideal genutzt wird, und gibt deshalb dem Pachtvertrag freiwillig einen längeren Bestand, weil eben sein Grundstück kein Bauland wird und die Zweckbestimmung Wochenendsiedlung ihm den meisten Nutzen bringt. Auf der anderen Seite wird vielleicht der Nutzer feststellen, daß seine Garage, die zwei Kilometer weit von seiner Wohnung entfernt liegt, bei geklärten und sicheren Parkplatzverhältnissen vor seinem Haus für ihn eher eine Last ist. Dann kann er sie mit leichterem Herzen aufgeben. Aber das braucht Zeit, und diese Zeit spiegelt sich in der Gesetzesvorlage in einer Staffelung wider. Ob es die richtigen Zeitintervalle sind, das ist die Frage, die mich am meisten bewegt, und das müssen wir nächste Woche in der Anhörung erfragen. So sollten Gebäude, die stärker als Lebensmittelpunkt von Betroffenen genutzt werden, längere Bestandsschutzfristen haben. Ich denke hier an Parallelen im Berliner Umland oder in anderen großen Städten nach dem Krieg, wo jede Hütte zu Wohnzwecken benutzt werden mußte und sollte und wo ebenfalls nur langsam zur Normalität zurückgekehrt wurde. Deutlich muß aber sein, egal wie: Es gibt nur Bestandsschutzfristen, und damit einen Endtermin. Dieser Endtermin ist aber kein Ende, sondern der Beginn normaler BGB-Verhältnisse mit allen Rechten, Pflichten und Fristen. Es wird also nicht zu Wild-Ost kommen. Wochenendgrundstücke können nicht in das Sachenrechtsbereinigungsgesetz übernommen werden. Das würde zu deutlichen Verwerfungen unter raumordnerischen Gesichtspunkten führen. Unbenommen bleibt es den Kommunen jedoch, wenn möglich sinnvoll z. B. Wochenendsiedlungen in Eigenheimsiedlungen umzuwandeln und dann eine entsprechende Erschließung vorzunehmen und den Ausbau von Wochenendhäusern oder den Um- und Neubau zu ermöglichen. Wir müssen darauf achten, daß Spekulation ausgeschlossen wird. Ich hielt es für nicht gut, wenn wir im Gesetz festlegten, daß vorzeitige Kündigung dann möglich ist, wenn dringender Wohnbedarf gegeben ist und Grundstückseigentümer beispielsweise ihr Grundstück an jemand veräußern können, der diesen dringenden Wohnbedarf hat, und somit vorzeitig und aus meiner Sicht ungerechtfertigt die gesetzliche Situation eintrifft, das Sonderkündigung möglich wird und der Nutzer sich dann übergangen fühlen muß. Diesen Lapsus haben wir uns im Vermögensgesetz geleistet, als wir die Verkäufe von Restitutionsanträgen zugelassen haben und somit das Vorkaufsrecht von Ein- und Zweifamilienhausnutzern umgehbar ist. Aus Fehlern soll man lernen und deshalb mein Appell, daß uns das in diesem Gesetz nicht passiert. Noch eine letzte Bemerkung: Das Gesetz verweist auf drei DDR-Gesetze, drei einigungsbedingte Gesetze und auf das BGB, und das manchmal in einem Paragraphen. Das ist für den Nutzer, der sich rechtskundig machen will, eine Überforderung, ja eine Zumutung. Dieser redaktionellen Aufgabe, ein bürgerfreundliches, lesbares Gesetz zu schaffen, sollten wir uns stellen. Im großen und ganzen halte ich die Vorlage der Bundesregierung für ein gutes Gesetz. Eine Reihe von Detailfragen müssen geklärt werden. Wichtig muß für uns der Interessenausgleich zwischen den Menschen sein, wobei die Lebenssituation Ost nicht mit westlichen Ellen gemessen werden darf und viele das Rechtsverständnis West erst lernen müssen. Hans-Joachim Hacker (SPD): In einer Kette von Rechtsanpassungsregelungen für die neuen Länder behandeln wir heute das Schuldrechtsänderungsgesetz in erster Lesung. Der zentrale Regelungsbereich dieses Gesetzgebungsvorhabens ist die Klärung der Rechtsverhältnisse an Erholungsgrundstücken. Da für diese Nutzungsart keine dinglichen Rechte bestanden, konnten sie nicht in das Sachenrechtsänderungsgesetz einbezogen werden. Das ist für die Freizeitnutzer kaum verständlich, da zum Zeitpunkt der Begründung der Nutzungsverhältnisse die Frage der Unterscheidung zwischen dinglichen und schuldrechtlichen Ansprüchen praktisch keine Bedeutung hatte. Nach den Maßgaben des Einigungsvertrages muß nun eine Klarstellung erfolgen. Für die SPD-Bundestagsfraktion gilt auch bei diesem Gesetzgebungsvorhaben: Wir müssen die Lebensrealität, wie sie sich in der DDR entwickelt hatte, berücksichtigen. Eine rein formale Anwendung des Bundesrechtes auf die Nutzungsverhältnisse über Freizeitgrundstücke würde zu Schaden für den inneren Einigungsprozeß führen und die nachteiligen Folgen der unterschiedlichen Rechtsentwicklung während der Teilung Deutschlands einseitig den Nutzern anlasten. Wir müssen bedenken — und hierbei wende ich mich insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen aus den alten Ländern —: Die Freizeitgrundstücke zur Erholung hatten in der DDR einen anderen Stellenwert als in der alten Bundesrepublik. Sie waren ein Stück Selbstbestimmung in einem vormundschaftlichem Staat. Sie boten den Ersatz für beschränkte Reise- und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten in der DDR. Der Aufenthalt auf den Erholungsgrundstücken war für viele Menschen der Ausgangspunkt zur Entwicklung und Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen, deren Wert nicht in Mark und Pfennig zu messen ist. Diese sozialen Funktionen haben auch über die Wendezeit und die damit verbundenen gravierenden Veränderungen im politischen und sozialen Bereich ihre Bedeutung erhalten. Wer diese Besonderheiten nicht beachtet, sondern eine formale Rechtsanpassung betreibt, begeht nicht nur Unrecht gegenüber den redlichen Nutzern, sondern bereitet den Boden für Demagogen und die Radikalisierung in den neuen Ländern. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19265* Meine Damen und Herren, die Abgeordneten müssen in den folgenden Beratungen sorgfältig prüfen, ob der Gesetzentwurf den von mir hier dargestellten Anforderungen entspricht. Aus der Sicht der SPD-Fraktion ist bereits jetzt Nachbesserungsbedarf deutlich erkennbar. Wir sind der Auffassung, daß es zu einer deutlichen Verlängerung der Kündigungsschutzfristen kommen und daß die Stellung des Nutzers gegenüber neuen Grundstückseigentümern gestärkt werden muß. Ebenso greifen wir Forderungen aus dem Bereich der Nutzer von Freizeitobjekten auf, die die Einräumung eines Vorkaufsrechtes sowie eine Befreiung von möglichen Abbruchkosten für Baulichkeiten im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses fordern. In der nächsten Woche findet in Leipzig eine Anhörung zum Gesetzentwurf statt. Ich bin sicher, daß diese Veranstaltung der sachbezogenen Meinungsbildung dienen wird. Ich bitte Sie, meine Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition, sich notwendigen Verbesserungen des Gesetzentwurfes, die dem sozialen Frieden in den neuen Ländern dienen, nicht zu verschließen. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS/Linke Liste): Das jetzt auch in den Bundestag eingebrachte Artikelgesetz ist aus der Sicht der meisten Ostdeutschen — und besonders aus der Sicht der ostdeutschen Nutzer von Grundstücken — höchst überflüssig. Sie könnten in dieser Frage durchaus mit dem status quo leben. Ich will in der mir gebotenen Kürze auf einige Argumente der Begründung der Bundesregierung eingehen. Erstens. Die bestehenden Verhältnisse müßten in BGB-konforme Rechtsverhältnisse übergeleitet werden. Aus der Sicht meiner Klientel — das sind 3 Millionen oder 53 % aller ostdeutschen Haushalte, die eine sogenannte Datsche besitzen — besteht dazu überhaupt kein Anlaß. Sie sehen an diesen Zahlen, daß es nicht um den immer wieder beschworenen Stasi-General mit Seegrundstück geht, sondern um eine Massenerscheinung der Lebensweise in Ostdeutschland. Und wenn dieser Entwurf in der vorliegenden Form Gesetz wird, dann wird am Ende eine massenhafte Vertreibung der Ostdeutschen von ihren Wochenendgrundstücken stattgefunden haben. Es gibt auch keinerlei übergeordnete Rechtsprinzipien, die dazu zwingen würden, die ostdeutschen Verhältnisse auf das BGB überzuleiten. Als das BGB im Jahre 1900 in Kraft gesetzt wurde, bedeutete dies durchaus nicht die Herstellung der Rechtseinheit im Zivilrecht, im Gegenteil: 97 Artikel des EGBGB befaßten sich damals mit den Zugeständnissen an fortbestehendes Landesrecht. Das Anerbenrecht gilt — mit Ausnahme von Berlin, Bayern und dem Saarland — bis heute als landesgesetzliche Vorschrift. Die Nationalsozialisten hatten es durch ihr Erbhofgesetz aufgehoben, die Alliierten setzten es durch Kontrollratsgesetz wieder in Kraft. So behutsam gingen damals Siegermächte mit dem deutschen Landesrecht um. Auch im Detail lassen die Ausführungen der Bundesregierung zur Begründung der geplanten Änderungen die Sachkenntnis vermissen: Die Deutung der vertraglichen Leistungen und Gegenleistungen, namentlich der Kündigungsregelungen und der Nutzungsentgelte, in den nach dem ZGB der DDR geschlossenen Verträgen über die Bodennutzung zu Erholungszwecken als „Mißverhältnisse" läßt außer Acht, daß unter Bedingungen, daß der Boden nicht verkehrsfähig war, und angesichts der Einkommensverhältnisse diese Vertragsverhältnisse durchaus angemessen waren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden also nicht übergeordnete Rechtsprinzipien bedient oder das Gemeinwohl, sondern überwiegend die Interessen der westdeutschen Erbengemeinschaften. Es geht um eine dauerhafte Eigentumsverschiebung von Ost nach West, wie sie schon auf dem Gebiet des Produktivvermögens weitgehend stattgefunden hat sowie beim Wald gerade stattfindet, und eben deshalb geht man nicht so behutsam mit dem vorgefundenen Bodenrecht und Mietrecht der ostdeutschen Länder um, wie es seinerzeit die Väter des BGB und die alliierten Siegermächte mit dem vorgefundenen Zivilrecht taten. Zweitens. Wenn man schon die Rechtsfiguren des BGB zur Grundlage nehmen will, dann muß zumindest von den tatsächlich vorgefundenen Verhältnissen ausgegangen werden. Die Zuordnung der Nutzungen fremden Bodens zur Sachenrechtsbereinigung bzw. zur Schuldrechtsänderung nach dem Kriterium der Bestellung dinglicher Nutzungsrechte ist sachfremd. Es war für die Bürger der DDR mehr oder weniger zufällig und subjektiv auch völlig irrelevant, auf welcher rechtlichen Grundlage sie ein Gebäude auf „fremden" Grund und Boden errichteten. Sie konnten sich in jedem Fall darauf verlassen, daß ihnen das Nutzungsrecht am Boden und das Eigentum an dem Gebäude niemand streitig machen würde. Dabei sollte es grundsätzlich auch in Zukunft bleiben. Zumindest sollten immer da, wo Gebäude nach den Vorschriften der DDR rechtmäßig errichtet wurden, die Möglichkeiten des Sachenrechts eröffnet werden — also Kauf oder Erbbaurecht zu den im Sachenrechtsänderungsgesetz vorgesehenen Bedingungen. Drittens. Es muß berücksichtigt werden, daß die Bodeneigentümer häufig keinen Beitrag zum Wertzuwachs der Grundstücke geleistet haben. Bei den Grundstücken, die zu Erholungszwecken zugewiesen wurden, handelte es sich überwiegend um minderwertige Acker, Odland, minderwertigen Wald, Brachen und selbst um Müllkippen. Erst durch die Erschließungsarbeiten der Nutzer, konnten sie zu Erholungszwecken freigegeben werden. Es ist nicht einzusehen, warum die Wertzuwächse solcher Flächen allein den Grundstückseigentümern zugute kommen sollten. Viertens. Wenn hier über dieses Gesetz beraten wird, sollte immer bedacht werden. Daß sich die Frage einer Rechtsangleichung in Ostdeutschland an das BGB in diesem Hause überhaupt stellt, ist ja nicht das Verdienst der westdeutschen Alteigentümer, sondern das derjenigen, denen jetzt etwas weggenommen werden soll, daß ihnen mehr oder weniger lange als Eigentum oder wie Eigentum gehörte. Fünftens. In der Erwiderung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates heißt es — auf Seite 90 der Drucksache —, es müsse ein sachgerech- 19266* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 ter und sozialverträglicher Ausgleich der gegensätzlichen Interessen gefunden werden. Die Interessen sind in der Tat höchst gegensätzlich: Für die ostdeutschen Datschenbesitzer geht es um die Erhaltung eines sehr wichtigen Teiles ihrer Lebensweise, die in vielen Fällen Lebensmittelpunkt für sie war. Für die westdeutschen Alteigentümer geht es um die Vermarktung von Immobilien. An der gleichen Stelle in der Erwiderung der Bundesregierung wird diese Feststellung bestätigt, wenn es heißt: „Es ist zu erwarten, daß die Bedeutung der Freizeitgrundstücke in den neuen Bundesländern in dem Maße abnehmen wird, in dem sich die Lebensverhältnisse denen in den alten Bundesländern angleichen. Insbesondere ein geändertes Freizeitverhalten und eine zunehmende berufliche Mobilität werden die Bindung vieler Nutzer an die Erholungsgrundstücke lockern. " Abgesehen von der beneidenswerten Gabe des Verfassers, in die Zukunft sehen zu können. Den westlichen Anspruchstellern, die ja über dieses moderne Freizeitverhalten schon jetzt verfügen, geht es also nicht um die eigene Nutzung der Grundstücke und um die Bindung an sie, sondern um ihre Kapitalisierung. Als 1990 während der Beitrittsverhandlungen viele Ostdeutsche hinsichtlich ihres Immobiliarbesitzes beunruhigt waren, wurden sie mit dem Hinweis ruhiggestellt, sie fielen doch mit dem Beitritt zur Bundesrepublik nicht unter die Räuber. Ich muß Ihnen leider sagen, daß heute angesichts der Pressionen, denen sie ausgesetzt sind, viele meiner Landsleute doch wohl eher diesen Eindruck haben. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Frage der Abgeordneten Verena Wohlleben (SPD) (Drucksache 12/7295 Frage 17): Hat die Bundesregierung aufgrund des schweren Schulbusunfalls in Lage im Februar dieses Jahres Gespräche mit dem Ziel in der EU aufgenommen, eine Anschnallpflicht in Schulbussen und eine europaweite Regelung über die Ausstattung von Schulbussen zu normieren, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Die Bundesregierung hat gemeinsam mit einigen anderen Mitgliedstaaten die EU-Kommission gebeten, in den noch fertigzustellenden EU-Richtlinien für Kraftomnibusse u. a. eine Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für sogenannte Reisebusse — das sind Kraftomnibusse, in denen keine Stehplätze zugelassen sind — aufzunehmen. An der Erarbeitung der erforderlichen technischen Anforderungen ist Deutschland aktiv beteiligt. Eine Ausdehnung der Ausrüstungspflicht auf Linien- und Schulbusse, in denen Stehplätze zugelassen sind, wird aufgrund des Unfallgeschehens weder von den übrigen EU-Mitgliedstaaten noch von den Anwenderstaaten entsprechender ECE-Regelungen (UN-Wirtschaftskommission für Europa) für erforderlich gehalten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 18 und 19): Ausgehend davon, daß die Bergung von Kampfstoffmunition aus der Ostsee erhebliche Probleme sowohl bei der Bergung selber, als auch beim Abtransport und bei der Entsorgung aufwirft — wobei durch die arsenhaltigen Kampfstoffe eine nicht einzuschätzende Gefahr für unsere Umwelt vorliegt—, frage ich die Bundesregierung, welche Schlüsse sie aus den Arbeitsergebnissen der Arbeitsgruppe (CHEMUN) Helsinki-Kommission zieht, die Anfang 1994 vorzulegen waren? Da nach Vorliegen der Arbeitsergebnisse eine erneute Bewertung des Gefahrenpotentials beabsichtigt und notwendig ist, frage ich die Bundesregierung, ob sie meine Auffassung teilt, daß die Beseitigung der Kampfstoffe dringend Aktivitäten erfordert und nicht dem Zahn der Zeit überlassen werden sollte, bis die chemische Zeitbombe explodiert, so daß es wichtig ist, notfalls gemeinsam mit der Europäischen Union diese gefährlichen Altlasten umweltfreundlich zu entsorgen? Zu Frage 18: Die Bundesregierung zieht aus den Arbeitsergebnissen der Arbeitsgruppe der Helsinki-Kommission „CHEMU" und der Bund/Länder-Arbeitsgruppe „Chemische Kampfstoffe in der Ostsee" folgende Schlußfolgerungen: — Von einer Bergung der Kampfstoffmunition wird abgesehen, da die hiermit verbundenen Gefahren ungleich höher einzuschätzen sind als das bestehende geringe Gefährdungspotential bei Belassen der Kampfstoffmunition auf dem Meeresboden. — Durchführung der von den Arbeitsgruppen empfohlenen Maßnahmen wie Untersuchungen in den Versenkungsgebieten und Laboruntersuchungen der Kampfstoffe zur weiteren Absicherung der bisherigen Ergebnisse, Überprüfung der Verhaltensregeln bei Kampfstoff- und Munitionsfunden, Überarbeitung des Informationsmaterials für die betroffenen Kreise. Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie wird 1994 und 1995 Untersuchungen in den Versenkungsgebieten im Bereich des deutschen Festlandsockels durchführen. Das Bundesverkehrsministerium hat für den 22. April 1994 zu einer Ressortbesprechung eingeladen, in der die Durchführung der übrigen von den Arbeitsgruppen empfohlenen Maßnahmen erörtert werden soll. Zu Frage 19: Beide Arbeitsgruppen raten von einer Bergung der Kampfstoffmunition ab (siehe Antwort zu Frage 18). Die Bundesregierung wird sich daher nicht für eine Beseitigung der Kampfstoffe einsetzen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 20 und 21): Wie ist der derzeitige Stand beim geplanten Verkauf der Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO)? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19267* Liegt der von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Frage 89 in Drucksache 12/7116 zur geplanten Veräußerung der Bundesanteile an der Rhein-Main-Donau (RMD) AG angeführte Markttest der M. M. Warburg Bank Hamburg sowie Angebote möglicher Interessenten zwischenzeitlich vor, und wurden von der M. M. Warburg Bank auch Kommunen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert? Zu Frage 20: Nach Auskunft Ihres Büros bezieht sich Ihre Frage auf die „Regionalbus Ostbayern GmbH ", nicht auf die „Regionalverkehr Oberbayern GmbH" . Nach Mitteilung der Bahnbus Holding GmbH, die sämtliche Geschäftsanteile der Regionalbus Ostbayern GmbH, Regensburg hält, sind mit den Kaufinteressenten, insbesondere einem Konsortium privater Unternehmer noch keine Verkaufsgespräche geführt worden. Zu Frage 21: Der Markttest der M. M. Warburg-Bank wurde noch nicht abgeschlossen. Es wurde jedoch ein Zwischenbericht über den bisherigen Stand der Veräußerungsaktivitäten gegeben. Auf der Grundlage des Zwischenberichts werden die Gespräche mit potentiellen Erwerbern in Kürze beginnen. Kommunen wurden im Rahmen des Markttestes nicht um Abgabe eines Angebotes gebeten. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schatz (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 22 und 23): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entsorgungspraxis der Chemietanker auf dem Rhein in bezug auf Frachtreste, Mineralöle und Säuren und über die unzureichenden Kontrollmöglichkeiten der Wasserschutzpolizei und zuständigen Behörden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entsorgungsmöglichkeiten der Chemietanker auf dem Rhein und auf den übrigen Bundeswasserstraßen in bezug auf Chemiekalienreste und verschmutztes Abwasser (Bilgenwasser), und wie müßten die einzelnen Rechtsvorschriften verbessert werden, um Wasserverschmutzung durch Schiffsabwässer und Abfälle ohne Ermessensspielräume zu verbieten? Zu Frage 22: Der Bundesregierung liegen konkrete Kenntnisse über Art und Umfang von Gewässerverschmutzungen, die aus der illegalen Entsorgungspraxis von Tankschiffen auf dem Rhein resultieren, nicht vor. Die Verfolgung derartiger Verschmutzungen ist Sache der Wasserschutzpolizei der Länder. Zu Frage 23: Nach der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ist die Einleitung von Bilgenwasser, Altöl sowie Öl- und fetthaltigem Schiffsbetriebsabfall bereits seit 1964 verboten und deren Abgabe an die Einrichtungen des Bilgenentwässerungsverbandes verbindlich vorgeschrieben; insofern gibt es keine Ermessensspielräume. Aus der Menge der entsorgten Stoffe (jährlich ca. 8 bis 10 Millionen Liter Bilgenwasser) und aufgrund der Tatsache, daß die Entsorgung kostenlos ist, kann auf die nahezu vollständige ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfall- bzw. Abwasserart geschlossen werden. Hinsichtlich der Entsorgung von wassergefährdenden Abfällen aus dem Ladungsbereich liegen bereits Rechtsvorschriften im Entwurf vor. Sie enthalten insbesondere schiffahrtspolizeiliche Einleiteverbote und Entsorgungsgebote sowie das Gebot zur Führung eines Entsorgungsnachweises. Die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt hat erklärt, daß sie diese Bestimmungen in ihre Vorschriften aufnehmen wird, sobald die zur Abgabe von Abfall und Abwasser an Land erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese sind in Deutschland durch die Bundesländer zu schaffen. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben diese mit den Vorbereitungen begonnen. Es ist beabsichtigt, die betreffenden Regelungen nicht nur auf dem Rhein, sondern auf allen Bundeswasserstraßen einzuführen. Anlage 11 Antwort der Ministerin Dr. Irmgard Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Molnar (CDU/CSU) (Drucksache 12/7295 Fragen 44 und 45): Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die unter anderem vom Deutschen Städtetag geäußerte Befürchtung (u. a. im „Handelsblatt" vom 21. Februar 1994: „Städtetag warnt die Bauherrn vor den Gefahren des ,Bauens auf eigenes Risiko' "), der teilweise Abbau der Bauaufsicht durch öffentliche Behörden erhöhe unter dem Strich das rechtliche Risiko der Bauherrn und werde für ihn zudem teurer? Wann wird die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Kostensenkung beim Bauen ihre Vorschläge vorlegen, und wie sollen die insbesondere auch zur Überprüfung und zum Abbau von technischen Anforderungen im Bauordnungsrecht zu erwartenden Anregungen in die Länderzuständigkeiten eingebracht werden? Zu Frage 44: Die Bundesregierung schließt sich den Befürchtungen des Deutschen Städtetages nicht an. Verfahrensrechtliche Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren ohne den Abbau bauaufsichtlicher Tätigkeit sind kaum vorstellbar. Das Risiko für den Bauherrn wird weiterhin so gering gehalten, weil ihm zum einen nach wie vor seine Sachverwalter (Architekt und Bauingenieur) zur Seite stehen. Zum anderen besteht die Genehmigungsfreiheit in diesen Fällen nur, wenn ein entsprechender Bebauungsplan der Gemeinde vorliegt, in dem wesentliche Fragen vorgeklärt sind. Zu dem hat die zweijährige erfolgreiche Praxis einer solchen Regelung in Baden-Württemberg gezeigt, daß die Bauherrn diesen Weg akzeptieren; über eine Verteuerung des Bauens ist insoweit nichts berichtet worden. Zu Frage 45: In Anknüpfung an die im Bericht zum Wirtschaftsstandort Deutschland vom Bundeskabinett am 2. September 1993 beschlossenen Maßnahmen hat die Bun- 19268* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 desministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eine Expertenkommisson zur Kostensenkung und Verringerung von Vorschriften im Wohnungsbau eingesetzt. Die Kommission hat ihre Arbeit am 9. November 1993 aufgenommen und soll ihren Endbericht noch im Juli 1994 vorlegen. Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Expertenkommission prüfen und beabsichtigt, alle möglichen und notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge zu ergreifen. Soweit die Vorschläge — wie beim Bauordnungsrecht — in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen, können sie im Rahmen der Gremien der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder (ARGEBAU) an die Länder herangetragen werden. Anlage 12 Antwort der Ministerin Dr. Irmgard Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Sikora (CDU/CSU) (Drucksache 12/7295 Fragen 46 und 47): In welchem Maße haben die Länder dem Appell des Deutschen Bundestages entsprochen, den Wirkungskreis des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes durch Überprüfung der Landesbauordnungen mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung des bauaufsichtlichen Verfahrens und der Reduzierung fachrechtlicher Anforderungsbereiche und Normen zu flankieren? Kann die Bundesregierung Befürchtungen bestätigen, daß, nachdem eine Einigung in der ARGEBAU über ein bundeseinheitliches Reformmodell für die Freistellung bestimmter Bauvorhaben von der Genehmigung durch öffentliche Behörden nicht zu erzielen war, inzwischen eine chaotische Rechtszersplitterung von Bundesland zu Bundesland droht, und hält die Bundesregierung eine solche Entwicklung hin zur „Kleinstaaterei" (vgl. Wirtschaftswoche vom 14. Januar 1994) für vertretbar? Zu Frage 46: In Verfolgung auch des Appells des Deutschen Bundestages mit der Bitte um Vereinfachung und Beschleunigung sowohl des materiellen Rechts als auch der Verfahrensvorschriften der Landesbauordnungen haben die Länder entsprechende Vorgaben in die letzte Fassung der Musterbauordnung (Dezember 1993) übernommen und sind zur Zeit übereinstimmend dabei, dies gesetzgeberisch auf Landesebene umzusetzen. Im Verfahrensrecht soll u. a. eine Beschleunigung durch eine verstärkte Inanspruchnahme von Sachverständigen erreicht werden, die behördliche Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren weitgehend entbehrlich machen soll. Zu Frage 47: Die Bundesregierung kann diese Befürchtungen nicht bestätigen. Zwar ist in den Fachgremien der Bauministerkonferenz kein Vorschlag zustande gekommen, nach dem die Baugenehmigungspflicht für Wohngebäude geringer Höhe im Geltungsbereich von Bebauungsplänen entfällt. Für diese Frage lag aber als Gesetzgebungsmuster eine seit zwei Jahren praktizierte Regelung in Baden-Württemberg vor. Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, daß die Länder diese Regelung übernehmen sollten. Diese Bemühungen der Bundesregierung hatten bereits Erfolg. Es zeichnet sich ab, daß die große Mehrzahl der Länder dem Beispiel Baden-Württembergs folgen wird. Zwar zeichnen sich hier im Detail Regelungsunterschiede ab, die großenteils der unterschiedlichen Behördenstruktur Rechnung tragen. Dies gefährdet aber nicht das wesentliche Regelungsziel. Bei den anderen Ländern besteht die Hoffnung, daß sie sich ebenfalls im Zuge der überall noch laufenden Gesetzgebungsverfahren zu einer Regelung wie in Baden-Württemberg entschließen. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen in dieser Richtung fortsetzen. Sie wird aber — auch im Sinn der Fragestellung — die Rechtsentwicklung im Bauordnungsrecht der Länder weiterhin sorgfältig beobachten. Anlage 13 Antwort der Ministerin Dr. Irmgard Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7295 Fragen 52 und 53): Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem am 1. Mai 1991 in Kraft getretenen Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz geschaffenen baurechtlichen Möglichkeiten zur Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen, insbesondere auch durch bedarfsgerechte Ausweisung und Mobilisierung von Bauland, vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich boomenden Bautätigkeit und mittelfristiger Prognosen zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs? Wann wurde innerhalb der ARGEBAU eine praxisnahe Handreichung zum Verwaltungsvollzug des Gesetzes in Form von Mustereinführungserlassen erarbeitet, und wann sind diese Mustererlasse in den einzelnen Ländern veröffentlicht worden? Zu Frage 52: Der Baulandbericht 1993 kommt zu dem Ergebnis, daß Bauland schon angesichts der Wohnungsnachfrage in Zukunft in vielen Regionen der Bundesrepublik Deutschland insbesondere den großen Agglomerationsräumen knapp bleiben wird. Der Baulandbedarf muß daher langfristig durch geeignete Strategien der öffentlichen Hand, insbesondere verstärkte Ausweisung, Erschließung und Infrastrukturbereitstellung und Anwendung privatwirtschaftlich arbeitenden Bodenmanagements gedeckt werden. Es bedarf eines auf Bedarfsdeckung ausgerichteten kommunalen Bodenmanagements. Vor allem stellt sich die Aufgabe einer interkommunalen Zusammenarbeit. Durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz, mit dem acht Gesetze geändert wurden, sind insbesondere wesentliche Erleichterungen und Beschleunigungen zur Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland als Voraussetzung für einen verstärkten Wohnungsbau geschaffen worden. Angesprochen werden alle am Baugeschehen beteiligten Akteure, Länder und Gemeinden ebenso wie der einzelne Bauherr. Dabei handelt es sich insbesondere um verfahrensleitende Vorschriften, die eine schnellere Erschließung und „Baureifmachung" von Grundstücken ermöglichen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19269* Zu Frage 53: Ein von der ARGEBAU unter Beteiligung des BMBau erarbeiteter „Mustereinführungserlaß zu Artikel 1, 2, 3, 5, 11 und 13 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)" liegt seit 20. Juli 1993 vor. Bisher haben die Länder Bayern (am 31. August 1993), Hamburg (nach Auskunft des Landes am 4. Januar 1994), Hessen (am 19. August und 2. September 1993) und Rheinland-Pfalz (am 29. Oktober 1993) auf dem Mustererlaß basierende Länderregelungen erlassen. Berlin (am 28. Februar 1994) und Sachsen-Anhalt (so die Auskunft des Landes) haben dem Mustererlaß entsprechende Arbeitshilfen herausgegeben. In anderen Ländern befinden sich Erlasse in Vorbereitung. Der von der Fachkommission „Städtebauliche Erneuerung" erarbeitete Mustereinführungserlaß zu den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach den §§ 165 bis 171 des Baugesetzbuches wurde vom Allgemeinen Ausschuß der ARGEBAU am 21./22. Oktober 1993 abschließend zur Kenntnis genommen. Er wurde vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau im Infodienst Kommunal Nr. 88 vom 4. Februar 1994 veröffentlicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde dieser Mustereinführungserlaß bis jetzt lediglich vom Land Hessen in modifizierter Fassung veröffentlicht (vgl. Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 8. November 1993, S. 2771 ff). Von der überwiegenden Mehrheit der anderen Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, RheinlandPfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, SchleswigHolstein, Thüringen) ist eine Bekanntgabe dieses Mustereinführungserlasses durch Veröffentlichung oder unmittelbare Zuwendung an die betroffenen Behörden in Kürze beabsichtigt, Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dieter Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Eich (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 54 und 55): Welche informationspolitische Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung bei der Finanzierung des Dienstes „MedienKritik" über Patenschaftsabonnements? Welche politisch umstrittenen Themen hat der vom Bundespresseamt finanzierte Kommentardienst der Agentur „PressePlan" in den letzten zwölf Monaten veröffentlicht und wie vielen Zeitungsredaktionen zum Abdruck angeboten? Zu Frage 54: Die „Medien-Kritik" erbringt nach unserer Meinung eine wichtige Orientierungsleistung; sie analysiert sehr sachkundig die Entwicklung in den elektronischen Medien und ihre Ausweitung, ihre technischen Neuerungen. Sie sorgt also für mehr Verständnis auf diesem recht schwierigen Feld. Sie erleichtert damit die rationale Auseinandersetzung in medienpolitischen Fragen. Wie bei der „Medien-Kritik" für Multiplikatoren im Bereich der Medienpolitik versucht die Bundesregierung auch mit anderen, vom politisch-theoretischen Ansatz her vergleichbaren Publikationen die gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen zu unterstützen — so z. B. durch die Übernahme von Patenschaftsabonnements der Schriften „Die Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte" und „Gewerkschaftliche Bildungspolitik". Zu Frage 55: Die Agentur „Presseplan" erstellt ihren Kommentardienst in eigener redaktioneller Verantwortung und gibt ihn an ca. 60 Zeitungs-Redaktionen weiter. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung finanziert davon nur eine Teilleistung. Ich kann Ihnen deshalb, Herr Abgeordneter, nicht abschließend sagen, zu welchen politisch umstrittenen Themen insgesamt Beiträge in diesem Kommentardienst veröffentlicht werden; denn die Teilleistung für das Bundespresseamt, die die Agentur — wie gesagt in eigener redaktioneller Verantwortung — erbringt, umfaßt lediglich Beiträge zur Verwirklichung der inneren Einheit Deutschlands und zu Fragen der europäischen Einigung. Hierbei sind z. B. auch die Themen Solidarpakt, Pflegeversicherung und Somalia-Einsatz behandelt worden. Aber in keinem der dem BPA zuzurechnenden Beiträge — wenn Ihre Frage darauf zielt —, wurde die Haltung der Opposition kritisch angesprochen. Daß das Bundespresseamt den genannten Dienst nicht — wie es in der Frage anklingt — voll finanziert, folgt schon aus einem knappen Zahlenvergleich: Diese Bundesregierung hat 1993 für die Zusammenarbeit mit zwei Pressediensten 279 600 DM aufgewendet. In diesem Jahr wird es die gleiche Summe sein. Die Vorgänger-Regierung hat vor 15 Jahren, nämlich 1979, für entsprechende Dienste für Zeitungen 1 039 000 DM, also fast viermal so viel Geld ausgegeben. Schon daraus folgt, daß zumindest heute eine auch nur annähernde Vollfinanzierung eines dieser Dienste völlig ausgeschlossen ist. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dieter Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 56 und 57): Welche für Redaktionen bestimmte Pressedienste (Name und Anschrift) und Druckvorlagen (einschließlich der Kommentar- und Hintergrunddienste) werden vom Bundespresseamt und den Ressorts direkt oder indirekt über Patenschaftsabonnements finanziell unterstützt? Welche konkreten Themen aus dem von der Bundesregierung finanzierten Ferenczy-Feature sind in den letzten zwölf Monaten von Printmedien abgedruckt worden? Zu Frage 56: Das BPA übernimmt im allgemeinen keine Patenschaftsabonnements für Pressedienste oder Druckvorlagen. Patenschaftsabonnements haben wir für Zeitschriften unterschiedlichster politischer Richtung, z. B. für 19270* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 „liberal", für die „Neue Gesellschaft", für „Die politische Meinung", aber auch für Zeitungen wie „Aufbau" oder „Die Brücke" übernommen. Bei der Publikation „Medien-Kritik" werden solche Abonnements ebenfalls übernommen. Für die von Ihnen angesprochenen Pressedienste und Druckvorlagen leisten wir Zahlungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen. Wegen des den Partnern zugesagten Vertrauensschutzes bitte ich allerdings um Verständnis, daß das Amt diese Angaben — wie auch in der Vergangenheit — auf Wunsch den Berichterstattern des Bundestags-Haushaltsausschusses übermitteln möchte. Zu Frage 57: Mit dem Dienst „Ferenczy-Feature" unterhält das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine vertragliche oder sonstige Bindung bzw. Beziehung. Dieser Dienst wurde im übrigen vor einiger Zeit von der Agentur eingestellt. Wenn Sie allerdings die Ferenczy Publicity GmbH meinen sollten: Diese Gesellschaft hat im Auftrag des Bundespresseamts 1993 Beiträge zu Fragen der Einigung Europas vor allem aus osteuropäischer Sicht sowie zur inneren Einheit und dem Standort Deutschland geschrieben und vornehmlich an Zeitungen und Illustrierte weitergegeben. Das Presseamt hat dabei eine Teilfinanzierung innerhalb einer weit größeren Angebotspalette von Beiträgen übernommen, die von der Agentur redaktionell eigenverantwortlich erstellt wurde. Das Prinzip des Vertrauensschutzes gebietet es, abdruckende Medien nicht zu nennen. Auf diesen Vertrauensschutz haben auch Vorgänger-Regierungen bei vergleichbaren Fragestellungen verwiesen und ihn in Anspruch genommen. Für das Jahr 1993 werden wir die Angaben über Abdrucke auch erst im Mai 1994 erhalten. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dieter Vogel auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/7295 Frage 58): Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch zwischen den Erklärungen des Staatsministers im Bundeskanzleramt, Bernd Schmidbauer, einerseits vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses zum „Fall Mykonos" am 17. März 1994, wonach der iranische Geheimdienstchef Fallahijan anläßlich seines Deutschland-Besuchs von der Bundesregierung eine Niederschlagung des „Mykonos"-Prozesses vor dem Kammergericht Berlin verlangt habe, und andererseits gegenüber dem Deutschen Bundestag im Oktober 1993, wonach dieser Prozeß kein Gegenstand der Gespräche mit Fallahijan gewesen sei (Stenographisches Protokoll der 186. Sitzung am 29. Oktober 1993, S. 16163 B) bzw. dessen Besuch in Deutschland nicht mit dieser Mordsache im Zusammenhang gestanden habe (Antwort auf die Frage des Abgeordneten Freimut Duve in der Fragestunde der Sitzung am 21. Oktober 1993, Stenographisches Protokoll S. 15717 C), und welches Verständnis des Staatsministers hinsichtlich seiner Verpflichtung zu wahrheitsgemäßer Unterrichtung des Deutschen Bundestages liegt diesem Vorgang nach Auffassung der Bundesregierung zugrunde? Den Widerspruch, den Sie, Frau Kollegin Köppe, hier sehen, gibt es nicht. Gegenstand des Gesprächs mit dem iranischen Minister Fallahian war nicht der Mykonos-Prozeß, sondern allenfalls der im Gespräch geäußerte Wunsch der iranischen Seite, diesen Prozeß zum Gesprächsgegenstand zu machen. Ich habe diesen Wunsch abgelehnt, der Prozeß wurde nicht zum Gesprächsgegenstand. Auch die Frage des Kollegen Duve, ob der Besuch des iranischen Ministers im Zusammenhang mit Ermittlungen in der Mordsache Mykonos gestanden habe, war eindeutig mit nein zu beantworten. Die Ermittlungen liefen jederzeit völlig unabhängig von diesem Besuch, und ich hätte es auch dann, wenn der Besuch von iranischer Seite schon im Vorfeld — nicht erst im Gespräch selbst — in einen Zusammenhang mit den Mykonos-Ermittlungen gestellt worden wäre, von vornherein kategorisch abgelehnt, mich auf einen solchen Zusammenhang einzulassen. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Georg Gallus (F.D.P.) (Drucksache 12/7295 Fragen 59 und 60): Wie will die Bundesregierung begründen, daß für die Christen in der Türkei aus dem Raum Ostanatolien eine Fluchtalternative besteht, insbesondere für Menschen aus ländlichen Räumen, die zu den Christen in der Resttürkei keine Beziehung haben? Warum unternimmt die Bundesregierung nichts, um den verfolgten syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei zu hellen bzw. bedrängten Familien die Möglichkeit zu eröffnen, auch über ein Visum zu ihren Verwandten nach Deutschland einzureisen, nachdem die Gefahr besteht, daß diese Christen zwischen der PKK und dem türkischen Militär größte Opfer hinzunehmen haben? Zu Frage 59: Die Bundesregierung stützt sich in ihrer Beurteilung der Situation in der Türkei auf die Lageberichte des Auswärtigen Amtes. Diese nehmen auf laufend aktualisierter Grundlage zur asyl- und abschiebungsrelevanten Situation in der Türkei Stellung. Dabei wird auch die Frage eventueller alternativer Verbleibsmöglichkeiten erörtert. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß für die christlichen Bewohner im Raum Ostanatolien die Möglichkeit besteht in der Westtürkei, vor allem in den Großstädten, in denen es christliche Gemeinden gibt, Zuflucht zu suchen. Sie können dort frei von physischer Bedrohung leben. Religiös motivierte Drangsalierungen können nach Angaben christlicher Kirchenvertreter vor Ort weitgehend ausgeschlossen werden. Zu Frage 60: Die Bundesregierung setzt sich immer wieder bei der türkischen Regierung nachdrücklich für den Schutz der christlichen Minderheiten in der Türkei ein. Bundesminister Kinkel fordert im Rahmen seines ständigen, gerade in jüngster Zeit besonders intensiven, Menschenrechtsdialogs mit seinem türkischen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19271* Amtskollegen Çetin, den christlichen Bewohnern in der Region Schutz vor Verfolgung und Drangsalierung zu garantieren. Im übrigen steht die Botschaft Ankara in engem Kontakt mit Vertretern der christlichen Kirchen in der Südosttürkei und beobachtet die Lage der dortigen christlichen Minderheiten sehr genau. Den Möglichkeiten der Bundesregierung, auf die Türkei in dieser Situation konkret einzuwirken, sind aber Grenzen gesetzt, da die von den türkischen Sicherheitskräften im Einzelfall getroffenen Maßnahmen von der türkischen Regierung als notwendig im Rahmen der Terrorismusbekämpfung begründet werden. Bisher haben zahlreiche christliche Bewohner der Region in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden. Die weisungsunabhängigen Entscheider des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gewähren verfolgten Christen aus der Türkei hier Asyl, wenn im Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Der Besuch von syrisch-orthodoxen Christen in der Bundesrepublik Deutschland wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unterstützt. Besuchsvisa werden an alle Antragsteller erteilt, die keine Absicht zum dauernden Verbleib in Deutschland haben. Eine generelle Aufnahme syrisch-orthodoxer Christen aus humanitären Gründen kann aber nicht vom Bund beschlossen werden. Sie setzt das Einverständnis einer obersten Landesbehörde voraus. Auf Bitten der Bundesregierung wird die Konferenz der Innenminister in ihrer für den 5./6. Mai 1994 vorgesehenen Sitzung erneut die Frage der Erforderlichkeit einer Aufnahmeregelung für Christen aus der Türkei erörtern. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage der Abgeordneten Siegrun Klemmer (SPD) (Drucksache 12/7295 Frage 61): In welchem Umfang wird sich die Bundesregierung an der Finanzierung des ukrainischen Energiebedarfs durch die Weltbank und die großen Industrienationen beteiligen, wie es der stellvertretende US-Energieminister gefordert hat, und welche darüber hinaus zielenden Maßnahmen sind von der Bundesregierung geplant? Der Bundesregierung vorliegende Unterlagen über den Besuch des stellvertretenden US-Energieministers in der Ukraine enthalten keinen Hinweis auf amerikanische Überlegungen, den ukrainischen Energie(import)bedarf durch die Weltbank und die großen Industrienationen" zu finanzieren. Unter den G 7-Ländern besteht Einvernehmen, daß die Finanzierung des ukrainischen Energiebedarfs im Kontext des tiefgreifenden außenwirtschaftlichen Ungleichgewichts des Landes zu sehen ist und sich daher einer isolierten Lösung verschließt. Ein umfassender Ansatz setzt voraus, daß sich die Ukraine mit dem Internationalen Währungsfonds auf ein Wirtschaftsreformprogramm einigt. Auf dieser Grundlage könnte dann auch die Weltbank durch ein Importrehabilitierungsprogramm und energiebezogene Sektorprogramme zur Lösung der Energieimportprobleme beitragen. Derzeit sind Energiesektorprojekte mit einem Volumen von 350 Millionen $ in Vorbereitung. Ohne eine Minderung der im europäischen Vergleich hohen Energieintensität durch eine grundlegende Reform der Energiepreise mit einer Anpassung in Richtung Weltmarktniveau, die positive Auswirkung auf die Effizienz des Kapitalstocks und den Energieverbrauch (Energieeinsparung) hätte, würden Hilfen zur Importrehabilitierung nicht zu einem dauerhaften Erfolg führen. Die Bundesregierung beteiligt sich schon jetzt an bi-und multilateralen Hilfsprogrammen zur umweltfreundlichen Modernisierung des Energiesektors der Ukraine. Im Beratungsprogramm der Bundesregierung sind für 1994 Mittel für ein CO2-Minderungskonzept für die Ukraine vorgesehen. Die Ausstattung des Kohlekraftwerks Dobrotvor mit einer modernen Rauchgasentschwefelungsanlage wird von der Bundesregierung mit einem Investitionszuschuß von 17,250 Millionen DM gefördert. Im Rahmen des TACIS-Programms der Europäischen Union wurden 1992/93 für den Energiebereich der Ukraine insgesamt über 13 Millionen ECU bereitgestellt. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 62 und 63): Wie beurteilt die Bundesregierung die kürzlich erfolgten offiziellen Aufnahmegesuche von Ungarn und Polen in die EU, und wie hat die Bundesregierung auf die Beitrittsanträge reagiert? Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, in der Zeit ihres Ratsvorsitzes in der zweiten Hälfte des Jahres 1994, die genannten EU-Beitrittswünsche zu unterstützen, und welche konkreten Maßnahmen bereitet die Bundesregierung im Sinne einer solchen Unterstützung für die Zeit ihres Ratsvorsitzes vor? Zu Frage 62: Die Bundesregierung begrüßt die Beitrittsanträge von Polen und Ungarn. Dies entspricht der politischen Grundsatzentscheidung des Europäischen Rats in Kopenhagen, den assoziierten mittel- und osteuropäischen Staaten eine EU-Beitrittsperspektive zu eröffnen. D fühlt sich als Anwalt dieser Länder und wird sich für einen Beitritt einsetzen. Der EU-Ministerrat hat die Anträge am 18. April 1994 gemäß EUV-Art. 0 an die Europäische Kommission zur Stellungnahme weitergeleitet. Die Erarbeitung einer Stellungnahme nimmt erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch. Auf dieser Grundlage wird der EU-Ministerrat dann über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen entscheiden. Die Regierungen von Polen und Ungarn gehen selbst davon aus, daß erst nach Beendigung der Regierungskonferenz 1996 mit einem Verhandlungsbeginn zu rechnen sein wird. Die Heranführung dieser Länder an die Europäische Union bis hin zu einer vollen Integration kann 19272* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 aber im Hinblick auf das große ökonomische Gefälle nur schrittweise erfolgen. Entscheidend für die Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa ist daher jetzt, daß die wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen für einen Beitritt rasch und sichtbar verbessert werden und die hierfür nötigen Schritte energisch in Angriff genommen werden. Zu Frage 63: Die Verbesserung der Voraussetzungen für einen Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder stellt eine zentrale Herausforderung für die EU dar. Diese Aufgabe wird daher ein Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des Jahres bilden. Da es sich um ein mittelfristiges Ziel handelt, haben Deutschland und Frankreich vereinbart, daß dieses Thema im Rahmen der deutschen und französischen Präsidentschaften mit Priorität verfolgt werden soll. Die Bundesregierung führt derzeit auch Konsultationen mit der Europäischen Kommission und anderen wichtigen EU-Mitgliedstaaten, um konkrete Schritte auf der Basis breiter politischer Zustimmung vorzubereiten. Im Vordergrund stehen: — Energischere Umsetzung der Beschlüsse des ER von Kopenhagen (z. B. Liberalisierungskalender für Freihandel einhalten, beschleunigte Rechtsangleichung, stärkere Anbindung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) — Weiterer Ausbau der Assoziierungsabkommen mit Ungarn und Polen (evtl. Zusatzprotokolle, zusätzliches kleines Paket zur Marktöffnung, Beteiligung der Staaten Mittel- und Osteuropas an Gemeinschaftsprogrammen) — Zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der menschlich-kulturellen Dimension. Das Gefühl aller assoziierter Staaten Mittel- und Osteuropas — dies gilt auch für diejenigen, die noch keinen Beitrittsantrag gestellt haben — „zur Europäischen Familie zu gehören", muß gestärkt werden. Übergeordnetes Ziel bleibt, die Beitrittsfähigkeit aller assoziierten mittel- und osteuropäischen Staaten zu verbessern. Gleichzeitig muß EU-intern die Diskussion zu einer Steigerung der Aufnahmefähigkeit vorangetrieben werden. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7295 Fragen 64 und 65): In welchem Umfang und für welche Bereiche hat die Bundesrepublik Deutschland die in Rumänien lebenden Deutschen (rumänische Staatsbürger deutscher Nationalität) in den Jahren 1990 bis 1993 unterstützt? Wie haben sich nach Auffassung der Bundesregierung die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldawien seit deren Unabhängigkeit in den Bereichen Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft entwickelt? Zu Frage 64: Die Bundesregierung fördert die rumänischen Staatsbürger deutscher Abstammung über das Auswärtige Amt durch Maßnahmen in den Bereichen Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Schrift- und elektronische Medien sowie kulturelle Breitenarbeit und über das Bundesministerium des Innern in den Bereichen soziale Maßnahmen, gemeinschaftsfördernde Maßnahmen und wirtschaftsbezogene Hilfen. Das Auswärtige Amt hat für die von ihm durchgeführten Maßnahmen aus Minderheitenfördermitteln 1990 105 000,— DM, 1991 181 700,— DM, 1992 1,377 Millionen DM und 1993 1,230 Millionen DM zur Verfügung gestellt; zusätzlich hat es aus Mitteln des Schulfonds für die Entsendung von Lehrern in rumäniendeutsche Siedlungsgebiete im Schuljahr 1990/91 ca. 1 Millionen DM, im Schuljahr 1991/92 ca. 1,6 Millionen DM, im Schuljahr 1992/93 ca. 2,4 Millionen DM und im Schuljahr 1993/94 ca. 2,1 Millionen DM eingesetzt. Das Bundesministerium des Innern hat 1990 Hilfen für 45,4 Millionen DM, 1991 für 18,4 Millionen DM, 1992 für 20,7 Millionen DM und 1993 für 16,4 Millionen DM gewährt. Zu Frage 65: Die Beziehungen haben sich positiv entwickelt. Ein umfassendes, modernes Kulturabkommen ist unterschriftsreif und wird in Kürze das im Verhältnis zu Moldau noch geltende deutsch-sowjetische von 1973 ersetzen. Im Bereich der Wissenschaft macht der DAAD jährlich der moldauischen Seite ein eigenes Stipendienangebot. Es besteht eine Hochschulpartnerschaft. Goethe-Institut und DAAD fördern die deutsche Sprache durch Ausbildung von Deutschlehrern und die Vergabe von Hochschulstipendien. Mit einer Schule in Chisinau besteht eine Schulpartnerschaft, in deren Rahmen Schüler ausgetauscht werden. Das moldauische Fernsehen strahlt Programme der Deutschen Welle („Drehscheibe Europa", „Schauplatz Deutschland") aus. In den deutsch-moldauischen Wirtschaftsbeziehungen ist, von einem immer noch sehr niedrigen Niveau ausgehend, ein spürbarer Aufwärtstrend zu erkennen. Das Handelsvolumen betrug 1993 88,9 Millionen DM, was gegenüber dem Zeitraum vom Mai bis Dezember 1992 (25,6 Millionen DM) eine erhebliche Steigerung bedeutet. Deutsche Investitionen in Modawien sind der Bundesregierung nicht bekannt. Am 28. Februar 1994 wurde zwischen Deutschland und Moldawien ein Investitionsförder- und -schutzvertrag unterzeichnet. Die Bundesregierung finanziert 1994 in Moldawien Beratungsmaßnahmen in einer Größenordnung von ca. 2 Millionen DM (u. a. Beratung bei der Reform des Wirtschaftsrechts und im Sparkassenbereich). Die EU hat Moldawien u. a. einen Zahlungsbilanzkredit in Höhe von 45 Millionen ECU gewährt. Deutschland finanziert einen Anteil von ca. 30 % an den Leistungen der EU. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19273* Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Binding (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 66 und 67): Ist die Bundesregierung in ihrer Türkeipolitik der Auffassung, daß ihr — der Bundesregierung — von Nichtregierungsorganisationen nachgewiesen werden muß, daß aus Deutschland geliefertes Militärmaterial von der Türkei nicht bestimmungs- und vereinbarungsgemäß — nämlich zur Bekämpfung und Verfolgung der Kurden — eingesetzt wird, oder hat die Bundesregierung auch eine eigene Verpflichtung, wenn es Hinweise eines nichtbestimmungsgemäßen Gebrauchs gibt, aktiv Ermittlungen anzustellen, statt sich einzig und allein gutgläubig auf angebliche Zusagen zu verlassen? Hat die Bundesregierung das ihr von der Redaktion „Monitor" zugänglich gemachte Filmmaterial über den Einsatz von aus Deutschland an die Türkei geliefertem Militärmaterial im Inland zur Bekämpfung der Kurden inzwischen ausgewertet, und welche Schlüsse wird sie aus der Auswertung dieses Materials ziehen? Zu Frage 66: Bundesminister Dr. Klaus Kinkel hat in seiner Regierungserklärung im einzelnen dargelegt, daß die Bundesregierung allen Hinweisen über vertragswidrigen Einsatz deutscher Waffen in der Türkei von Anfang an mit großer Sorgfalt nachgegangen ist. Herr Dr. Kinkel hat das Thema bereits bei seiner ersten Auslandsreise als Bundesminister des Auswärtigen im Frühjahr 1992 in Ankara angesprochen; unsere Botschaft in Ankara ist wiederholt vor Ort tätig geworden. Der in der Fragestellung implizierte Vorwurf, die Bundesregierung verlasse sich „einzig und allein gutgläubig auf angebliche Zusagen", ist somit nicht gerechtfertigt. Im übrigen handelt es sich nicht um „angebliche", sondern sehr reale, mehrfach — auch schriftlich — bekräftigte Versicherungen der Vertragstreue unseres NATO-Bündnispartners Türkei: ich verweise auf den entsprechenden Briefwechsel der Außenminister vom 2. Juni 1992, auf den Brief des türkischen Außenministers Çetin (der ja selbst Kurde ist) vom 7. April 1994 und wiederholte unzweideutige Erklärungen von Sprechern der türkischen Regierung. Zu Frage 67: Die von der „Monitor"-Redaktion mit Schreiben vom 31. März 1994 übersandten Fernsehberichte vom 23. November 1992 und vom 18. November 1993 sind von Experten des Bundesverteidigungsministeriums noch einmal geprüft worden. Dabei haben die Experten ihre Aufassung bekräftigt, daß diese Bilder keinen Beweis für die Behauptung darstellen, es handele sich bei den gezeigten BTR-60-Fahrzeugen um aus der Bundesrepublik Deutschland geliefertes Gerät. Die in der „Monitor"-Sendung vom 14. April 1994 aufgestellten Behauptungen werden in die Prüfung des dem Politischen Direktor des Auswärtigen Amtes am 12. April 1994 übergebenen Bildmaterials und der bei dieser Gelegenheit gegebenen Hinweise einbezogen. Diese Prüfung dauert noch an. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/7295 Frage 68): Ist die Bundesregierung im Anschluß an meine Frage in der Fragestunde am 13. April 1994 nunmehr in der Lage, Auskunft darüber zu geben, ob sie sich durch die Entsendung eines Botschaftsangehörigen, wie z. B. des Militärattachés, in die südöstliche Türkei, vor Ort davon überzeugt hat, ob die von der Bundesregierung an die Türkei gelieferten Waffen nicht vertragswidrig eingesetzt worden sind, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes? Bundesminister Dr. Klaus Kinkel hat in seiner Regierungserklärung am 13. April 1994 im einzelnen dargelegt, daß die Bundesregierung allen Hinweisen über vertragswidrigen Einsatz deutscher Waffen in der Türkei von Anfang an mit großer Sorgfalt nachgegangen ist. Dabei ist selbstverständlich auch unsere Botschaft wiederholt vor Ort tätig geworden. In jüngster Zeit haben Botschaftsmitarbeiter sich im Zusammenhang mit dem kurdischen Newroz-Fest (21. März) und den Kommunalwahlen (27. März 1994) in Südostanatolien aufgehalten und von Diyarbakir aus das Gebiet bereist. Dabei haben sie u. a. mit dorthin gereisten Mitgliedern verschiedener deutscher Menschenrechtsgruppen Gespräche auch über dieses Thema geführt. Außer den dem Politischen Direktor des Auswärtigen Amtes am 12. April 1994 von Menschenrechtsgruppen übergebenen Materialien werden auch Erkenntnisse der Botschaft und des Bundesnachrichtendienstes geprüft. Diese Prüfung dauert an. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Detlef von Larcher (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 69 und 70): Hält es die Bundesregierung für angemessen, daß das Auswärtige Amt den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Lageberichte der einzelnen Länder vorenthält, während der Bezug dieser Berichte über andere Quellen jedermann möglich ist? Was sind die Gründe für diese „Geheimhaltung" gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei gleichzeitiger „automatischer" Übermittlung der Lageberichte an BMI, BMJ, Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die Innenminister und -senatoren der Bundesländer sowie an die mit Asyl- und Auslieferungsverfahren befaßten Gerichte? Zu Fragen 69 und 70: Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 12/3616) vom 3. November 1992 dargelegt hat, beschränkt sich die Verteilung der Lageberichte im Rahmen der Amtshilfe auf den vom Fragesteller genannten Verteilerkreis. Dies hält die Bundesregierung auch für angemessen. Beim gegenwärtig praktizierten Verfahren sind diese Berichte nicht jedermann zugänglich. Sie können nur durch Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangen. 19274* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 In der Antwort auf o. a. Kleine Anfrage hat die Bundesregierung u. a. folgendes erklärt: „Die Lageberichte werden im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 Abs. 1 GG, §§ 14 und 99 VwGO, § 5 VwVfG erstellt. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten diese Auskünfte nur den unmittelbar am Verfahren Beteiligten zugänglich sein. Hierfür ist maßgeblich, daß die Auskünfte häufig Sachverhalte oder Wertungen enthalten, die sich nicht für eine Verbreitung eignen. Prozeßvertretern von Asylbewerbern oder ausländischen Staatsangehörigen, die Rechtsmittel gegen die Beendigung ihres Aufenthaltes eingelegt haben, sind die Lageberichte und Einzelauskünfte des Auswärtigen Amtes zugänglich, wenn sie vom Gericht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden. Die Berichte sollen vor allem als Entscheidungshilfe im Asylverfahren, aber auch bei der Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber durch die Innenbehörden der Bundesländer dienen. Sie sind nicht bindend. Die Lageberichte fließen wie andere Erkenntnisquellen in die Entscheidungen der zuständigen Bundes- und Landesbehörden ein. Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, Anfragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach der asyl- und abschiebungsrelevanten Situation in bestimmten Herkunftsländern zu beantworten." Anlage 24 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Josef Hollerith (CDU/CSU) (Drucksache 12/7295 Fragen 71 und 72): Sind Medienberichte zutreffend, wonach beim Arbeitsgipfel in Detroit in diesem Jahr den ausländischen Delegationen Kosten für Telefon, Kopierer, Stuhl etc. abverlangt wurden? Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, resp. wie wird sie sich in ähnlichen Fällen in Zukunft verhalten? Zu Frage 71: Beim Arbeitsgipfel in Detroit wurde den ausländischen Delegationen für ihre Büros eine Grundausstattung zur Verfügung gestellt. Nur für hierüber hinaus benötigte Ausstattungsgegenstände sind Kosten angefallen. Die Grundausstattung besteht in der Regel aus einem oder mehreren Telefonanschlüssen, evtl. einem Telefaxanschluß, PC oder Schreibmaschine, einem Fotokopierer zur eigenen oder gemeinsamen Benutzung mit anderen Delegationen, einfacher Büroeinrichtung und allgemeinem Büromaterial. Die Kostenrechnungen der amerikanischen Seite werden derzeit geprüft. Insofern können zu Umfang und Art der entstandenen Kosten noch keine genauen Angaben gemacht werden. Zu Frage 72: Die Bundesregierung hält es für erforderlich, Kosten für die Ausstattung deutscher Delegationsbüros, soweit sie über eine eventuell bereitgestellte und erfahrungsgemäß stark differierende Grundausstattung hinausgeht, aber gleichwohl für die Arbeit der deutschen Delegationen benötigt wird, auch künftig zu tragen. Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/7295 Frage 73): Welche Angaben kann die Bundesregierung über die Umsetzung des Ausstattungshilfe-Programms 1991 bis 1993 machen, vor allem über die Abwicklung der fünf Teilprogramme, den Mittelabfluß, die -verwendung und Erreichung der Hilfszwecke in den einzelnen Empfängerländern sowie über die politische Bilanz dieses Programms, und welche Angaben kann die Bundesregierung hinsichtlich eines etwaigen Anschlußprogramms ab 1994 über die vorgesehenen Empfängerländer, Zuwendungsbeträge sowie über den beabsichtigten Beratungsfahrplan machen? Wegen des Umfangs der Fragen und der Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen und Informationen vom BMI und vom BMVg ist eine vollständige Beantwortung innerhalb der kurzen Frist für mündliche Anfragen nicht möglich. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis. Unter dem Vorbehalt dieser noch ausstehenden Informationen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Das ursprünglich geplante Ausstattungshilfeprogramm 1991 bis 1993 wurde Ende 1991 vom Haushaltsausschuß des Bundestages in ein Dreijahresprogramm in Höhe von DM 210 Millionen für den Zeitraum 1992 bis 1994 umgeändert, weil das Jahr 1991 bei Abschluß der Beratungen des für 1991 bis 1993 geplanten Programms schon fast abgeschlossen war. Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Beurteilung des erst Ende 1994 auslaufenden gegenwärtigen Programms z. Zt. noch nicht möglich. Bezüglich des Mittelabflusses läßt sich aber schon heute sagen, daß es aufgrund der besonderen Regelungen des Haushaltsrechts in den ersten beiden Jahren nicht zur vollen Ausschöpfung der jeweiligen Jahresquoten gekommen ist, da sich Vertragsverhandlungen über einzelne Länderprogramme länger als erhofft hinzogen, weil bestellte Ausstattungsgegenstände nicht rechtzeitig bis zum Jahresende ausgeliefert und bezahlt werden konnten oder weil erbetene Kostenvoranschläge und Rechnungen nicht eingingen oder zu beanstanden waren. So wird es auch im laufenden Dreijahresprogramm — wie in den früheren Dreijahresprogrammen — nicht möglich sein, den vorgesehenen Betrag von DM 210 Millionen vollständig auszugeben. Die eingegangenen Verpflichtungen müssen daher auf das nächste Dreijahresprogramm übertragen werden. Das Auswärtige Amt plant im übrigen ein Anschlußprogramm und wird in der hierfür erforderlichen Vorlage an den Auswärtigen und den Haushaltsausschuß eine erste Beurteilung des laufenden Programms vorlegen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19275* Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/7295 Frage 74): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die PDS eine linksradikale bzw. linksextremistische Partei ist, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Innerhalb der PDS, mit deren Kenntnis und ausdrücklicher Billigung, existiert insbesondere mit der „Kommunistischen Plattform" eine linksextremistische Strömung, die politisch bestimmt, ziel- und zweckgerichtet gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung arbeitet. Eine abschließende Bewertung, ob die PDS insgesamt — mit ihren vielfältigen Kontakten zu kommunistischen Organisationen im In- und Ausland — verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ist den Verfassungsschutzbehörden bisher nicht möglich. Die Antworten der Bundesländer auf eine entsprechende Rundfrage des Bundesministeriums des Innern vom Dezember 1993 ergab bisher — insbesondere was die neuen Länder betrifft — keinen Fortschritt in der Entscheidungsfindung bezüglich der Einschätzung der Gesamtpartei. Sie bleibt deshalb Prüffall der Verfassungsbehörden. Im übrigen nehme ich Bezug auf die Antworten der Bundesregierung vom 12. Januar 1994, Protokoll Seite 17384. Zu den Konsequenzen der Bundesregierung gehört weiterhin die Aufklärung über linksextremistische Positionen in der „Partei des Demokratischen Sozialismus", wie z. B. in dem am 14. April vorgestellten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1993, Seiten 22, 23, 24, 26, 27 f, 29, 30, 31, 32 und 33 sowie die geistig politische Auseinandersetzung mit der PDS. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 75 und 76): Sind aus Sicht der Bundesregierung rechtswirksame Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Deutschlands und Frankreichs, z. B. in Form von Zweckverbänden o. ä., überhaupt möglich, nachdem die französische Regierung zwar eine derartige Zusammenarbeit gestattet, auf den Abschluß eines entsprechenden Staatsvertrages aber verzichten will? In welcher Weise ist die Bundesregierung bereit, den jeweiligen Gebietskörperschaften im deutsch-französischen Grenzgebiet beim Abschluß von Kooperationsverträgen im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu helfen, damit das Instrument überhaupt genutzt und insbesondere eine koordinierte Raumplanung gewährleistet werden kann? Zu Frage 75: Die Bundesregierung stellt zur Zeit in Zusammenarbeit mit den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland erste Vorüberlegungen über die Möglichkeit des Abschlusses eines dreiseitigen Rahmenübereinkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und der Schweiz über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen an. Die Verhandlungen mit der Schweiz und Frankreich sind noch nicht aufgenommen worden. Von der Absicht Frankreichs, auf den Abschluß einer derartigen Vereinbarung zu verzichten, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Die Bundesregierung hält rechtswirksame Formen — insbesondere privatrechtlicher Art — der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Deutschlands und Frankreichs auch dann für möglich, wenn es nicht zum Abschluß eines entsprechenden Vertrages kommen sollte. Mit der Unterzeichnung des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften vom 21. Mai 1980 haben Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland sich verpflichtet, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften unter Beachtung der jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Vertragsparteien zu erleichtern und zu fördern. Zu Frage 76: Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit weiterhin bemühen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften zu fördern. Die Bundesregierung ist in zahlreichen Gremien vertreten, die sich unter anderem mit Fragen einer koordinierten Raumordnung befassen und die Gebietskörperschaften bei der Lösung von Problemen unterstützen. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz zu nennen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Horst Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 12/7295 Fragen 77 und 78): Warum ist das vom Deutschen Bundestag am 2. Dezember 1993 und vom Bundesrat am 4. Februar 1994 beschlossene Sicherheitsüberprüfungsgesetz bisher noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit noch nicht in Kraft getreten? Hat die Bundesregierung die in § 35 Sicherheitsüberprüfungsgesetz vorgesehenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften bereits beschlossen, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 77: Unmittelbar nach der Zustimmung des Bundesrates am 4. Februar 1994 wurden die Arbeiten zur Vorbereitung der Verkündung, der Herstellung der Urschrift und die Gegenzeichnung der Minister durchgeführt. Die Urschrift des Gesetzes wurde am 12. April 1994 zur Gegenzeichnung dem Bundeskanzler zugeleitet, der sie zur Ausfertigung dem Bundespräsidenten übersendet. Ich rechne damit, daß das Gesetz bis Ende dieses Monats im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und dann am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft tritt. 19276* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 Der Zeitablauf war im wesentlichen durch die bei verschiedenen Stellen einzuholenden Zeichnungen sowie die Erstellung der Druckvorlage und der Urschrift bedingt. Außerdem waren gleichzeitig die Arbeiten an den ca. 200 Seiten umfassenden Verwaltungsvorschriften zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz, die der Bundesminister des Innern zu erlassen hat, voranzutreiben, mit den Ressorts, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz abzustimmen, damit sie zeitgleich mit dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz in Kraft treten können. Hinzu kamen die Abstimmungsarbeiten mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister der Verteidigung, die für ihren Zuständigkeitsbereich ihre Verwaltungsvorschriften zu Ausführung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in Einvernehmen mit dem BMI erlassen. Soeben — 21. April 1994 — 13.00 Uhr wird mir mitgeteilt, daß der Herr Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat. Zu Frage 78: Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, die der BMI, der BMWi und der BMVg jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen, sind fertiggestellt und treten zeitnahe mit dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz in Kraft. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/7295 Fragen 79 und 80): Sieht die Bundesregierung, nachdem die Dialogverhandlungen zu den Seerechtsvereinbarungen bei den Vereinten Nationen über eine Änderung des Abschnitts 11 Übereinstimmung erzielt haben sollen, die Voraussetzung für die Einleitung des Ratifizierungsverfahrens im Deutschen Bundestag als gegeben an? Sieht die Bundesregierung wegen des in New York bei den Vereinten Nationen erzielten Verhandlungsergebnisses den Standort des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg bereits jetzt als gesichert an? Zu Frage 79: Die Konsultationen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nach Auffassung der Bundesregierung insgesamt zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Der vorläufig vereinbarte Entwurf eines Übereinkommens zur Durchführung von Teil XI des Seerechtsübereinkommens sieht vor: — Die Kosten für die Mitgliedstaaten halten sich jetzt in einem vertretbaren Rahmen, da die Internationale Meeresbodenbehörde nur insoweit eingerichtet werden soll, als dies zur Erledigung der reduzierten Aufgaben erforderlich ist. Weiter wird ein Finanzausschuß eingerichtet, dem die fünf größten Beitragszahler — u. a. Deutschland — angehören werden. Dieser Ausschuß entscheidet im Konsens; seine Empfehlungen sind bei allen finanziellen Entscheidungen zu berücksichtigen. — Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dem Behördenunternehmen die für seine Operationen notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, wird aufgehoben. Das Behördenunternehmen soll seine Tätigkeit im Rahmen von joint ventures beginnen. — Bei der Entscheidung im Rahmen der Meeresbodenbehörde erhalten die Industriestaaten durch die Einführung eines Kammersystems bei der Abstimmung verbesserte Einwirkungsmöglichkeiten. — Die Bestimmungen über den zwangsweisen Technologietransfer sollen nicht angewendet werden. — Die Produktionsbegrenzung beim Tiefseebergbau entfällt und wird durch eine Antisubventionsregelung auf der Grundlage entsprechender GATT-Vorschriften ersetzt. — Anstelle des Kompensationsfonds im Rahmen der Internationalen Meeresbodenbehörde tritt ein Fonds, der aus den Abgaben der Tiefseebergbauunternehmen an die Internationale Meeresbodenbehörde, die über die Beträge zur Deckung der Verwaltungskosten hinausgehen, gebildet werden soll. — Das komplizierte Abgabensystem wird aufgegeben. Es soll später durch ein noch auszuarbeitendes System ersetzt werden, für das Prinzipien festgelegt worden sind. — Im Rahmen der Konsultationen am 8. April 1994 sind die letzten offenen Fragen zum Problem des Tiefseebergbauteils des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen geklärt worden. Das Ergebnis wird jetzt in den Hauptstädten geprüft. In einer letzten Konsultationsrunde (31. Mai bis 3. Juni) soll letztmals Gelegenheit bestehen, zu inhaltlichen Fragen Stellung zu nehmen, wobei die Basis der jetzt gefundenen Lösungen unverändert bleiben soll. Die Annahme des Übereinkommens durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen ist für die letzte Juli-Woche dieses Jahres vorgesehen. Das für das Seerechtsübereinkommen federführende Auswärtige Amt plant zusammen mit dem für den Internationalen Seegerichtshof federführenden Bundesministerium der Justiz das innerstaatliche Zustimmungsverfahren zum Seerechtsübereinkommen so rechtzeitig einzuleiten, daß noch in dieser Legislaturperiode das Beitrittsverfahren erfolgen kann, wenn die abschließende Konsultationsrunde befriedigend beendet wird. Zu Frage 80: Die Entscheidung zugunsten Hamburgs wurde von der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen unter der Voraussetzung getroffen, daß die Bundesrepublik Deutschland bei Inkrafttreten des Übereinkommens Vertragsstaat sein soll und es danach auch bleibt. Nach Einschätzung des VN-Sekretariats erwartet die Gruppe 77 im Sommer 1994 den Nachweis angemessener Schritte über den Beginn des Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. April 1994 19277* Beitrittsprozesses. Im Hinblick auf die derzeitigen Vorbereitungen zur alsbaldigen Einleitung des innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahrens kann damit dieser Nachweis erbracht und damit zugleich Hamburg als Sitz des Internationalen Seegerichtshofs gesichert werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Claus Jager (CDU/CSU) (Drucksache 12/7295 Frage 81): Wie viele Häftlinge (absolute Zahl und Vomhundertsatz) der ehemaligen DDR-Zuchthäuser, die dort wegen politischer Straftaten in rechtsstaatswidriger Weise eingekerkert waren, haben inzwischen Haftentschädigung nach dem Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erhalten, und wie viele Anträge auf Haftentschädigung sind noch nicht abschließend bearbeitet? Genaue Angaben darüber, wie viele ehemalige politische Häftlinge bisher die Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) bereits erhalten haben und wie viele Anträge noch nicht abschließend bearbeitet sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu statistischen Zwecken werden dem Bundesministerium der Justiz von den Bundesländern lediglich die Zahlen der Kassation- und Rehabilitierungsanträge mitgeteilt. Bis zum 31. Dezember 1993 wurden insgesamt ca. 130 000 Anträge zum Zwecke der Überprüfung einer rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Entscheidung bei den Rehabilitierungsgerichten gestellt, wovon bereits ca. 90 000 erledigt sind. Bis zum 31. März 1994 sind insgesamt ca. 380 Mio. DM (Bundes- und Landesmittel) als Kapitalentschädigung an die Betroffenen ausgezahlt worden. Anhaltspunkte dafür, daß die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,8 Mrd. DM unzutreffend sind, liegen nicht vor. Bei einer geschätzten Gesamtdauer der Auszahlung auf noch vier bis fünf Jahre ist vielmehr von einer relativ genauen Kostenschätzung auszugehen. Das Bundesministerium der Justiz hat vor kurzem die Länder und die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge um Mitteilung gebeten, wie viele Entschädigungsanträge bisher gestellt wurden, wie viele hiervon bereits erledigt sind und mit wie vielen Anträgen noch gerechnet wird. Vom Ergebnis werde ich Sie unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächster spricht der Kollege Hermann Bachmaier.


Rede von Hermann Bachmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Finanz- und Bauskandal Schneider hat dazu geführt, daß die höchst unterschiedliche Absicherung von Gläubigern im Konkursfall zur Zeit in aller Munde ist. Wir werden wohl — die Frau Ministerin hat ja darauf hingewiesen — der Frage nachgehen müssen, warum im konkreten Fall insbesondere das erst vor einem Jahr beschlossene Bauhandwerkersicherungsgesetz so wenig Vorsorge getroffen hat und welche Dinge dafür ursächlich



Hermann Bachmaier
waren, daß es so wenig zur Anwendung und zur Absicherung von Handwerkern gekommen ist.

(Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Charisma!)

Ich werde zur allgemeinen Problematik gleich noch mehr sagen. Lassen Sie mich zunächst zur generellen Problematik einer Insolvenzrechtsreform einiges ausführen.
Die Verabschiedung der Insolvenzrechtsreform — darauf haben alle Vorrednerinnen und Vorredner hingewiesen — ist überfällig. Seit Jahrzehnten wird beklagt, daß die über 110 Jahre alte Konkursordnung und die aus dem Jahre 1935 stammende Vergleichsordnung den gegenwärtigen Anforderungen an ein modernes Insolvenzrecht nicht mehr genügen. Wenn es überhaupt noch zur Eröffnung eines Verfahrens kommt, ist die Liquidation die Regel und die Sanierung die Ausnahme. Nur dann, wenn talentierte Konkurs- und Vergleichsverwalter mit unternehmerischem Geschick und mit Unterstützung der Gläubiger ein notleidendes Unternehmen in den Bereichen reorganisieren, die überlebensfähig sind, können Arbeitsplätze gerettet, Betriebe und Produktionsstätten erhalten werden.
Unser bestehendes Insolvenzrecht, also Konkurs- und Vergleichsordnung, ist bei diesen wünschenswerten Sanierungsverfahren eher hinderlich, weil es eben der wertevernichtenden und Arbeitsplätze zerstörenden Liquidation den Vorrang gibt, das auch in aller Regel den nicht abgesicherten Gläubigern keine Vorteile gebracht hat.
Erst recht war das geltende Insolvenzrecht völlig ungeeignet, den unverschuldet in Not geratenen Verbrauchern bei entsprechender Anstrengung wieder auf die Beine zu helfen und einen Neuanfang zu ermöglichen. Mit Recht wurde — mehrere Vorrednerinnen und Vorredner haben dies erwähnt - vom Konkurs des Konkurses gesprochen und immer nachdrücklicher vom Gesetzgeber Abhilfe verlangt.
Insbesondere die USA, aber auch Österreich und andere europäische Staaten haben längst ein modernes Insolvenzrecht, das der Sanierung und Reorganisation Vorrang vor der Vernichtung und Zerschlagung von Betrieben einräumt und auch überschuldeten Verbrauchern bei entsprechender Anstrengung eine Überlebensperspektive auf dem Weg der Restschuldbefreiung bietet. Nur in der Bundesrepublik wollte es trotz gründlicher Vorarbeiten und vielfältiger Versprechungen auch der Koalitionsmehrheit zunächst nicht gelingen, den völlig antiquierten Rechtszustand zu beseitigen und ein zeitgerechtes Insolvenzrecht zu schaffen.
Für uns war es daher, meine Damen und Herren, eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung, uns nach der Vorlage des Regierungsentwurfes zum Insolvenzrecht mit den Berichterstattern von der CDU/ CSU und der F.D.P. und den Damen und Herren des Justizministeriums auf die Suche nach einem von allen Fraktionen getragenen Kompromiß zu machen, um noch in dieser Legislaturperiode dem Gesetzgebungsnotstand — und um einen solchen handelt es sich — im Insolvenzbereich ein Ende zu bereiten und ein modernes Insolvenzrecht auf den Weg zu bringen.
Wie mein Kollege Professor Pick bereits ausgeführt hat, sind dabei natürlich — wie das bei einem Kompromiß geradezu zwangsläufig der Fall ist — viele unserer Wünsche und Forderungen offen geblieben. Dennoch glauben wir, daß es nicht vertretbar wäre, dem heute nach langen und eingehenden Berichterstattergesprächen vorgelegten Entwurf letztlich die Zustimmung zu versagen. Schon ein oberflächlicher Vergleich mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf zeigt, daß der heute zur Abstimmung gestellte Gesetzentwurf nicht nur kräftig entschlackt wurde, sondern auch substantielle Verbesserungen in den sehr offenen und fair geführten Verhandlungen erreicht werden konnten.
Meine Damen und Herren, das für uns zentrale Anliegen der Sanierung von notleidend gewordenen Betrieben und damit der Erhaltung von Arbeitsplätzen im Insolvenzverfahren kraft Gesetzes einen hohen Stellenwert einzuräumen, kommt nicht nur bereits in § 1 der Insolvenzordnung als gesetzlich vorgegebenes Ziel zum Ausdruck. Die Realisierung dieses Zieles zieht sich buchstäblich wie ein roter Faden durch alle Vorschriften, die die Unternehmensinsolvenz betreffen. Vor allem schafft das neue Recht gesetzliche Möglichkeiten, das Betriebsvermögen vor dem schnellen Zugriff der Sicherungsgläubiger zu bewahren, so daß der Betrieb als Ganzes noch einer Sanierung bzw. einer arbeitsplatzerhaltenden Weiterveräußerung zugeführt werden kann. Sicherlich wäre es meines Erachtens im Sanierungsinteresse von großer Bedeutung, wenn die Sicherungsgläubiger, also vor allem die Banken, in größerem Umfange, als dies im Gesetz vorgesehen ist, ihren Beitrag zur arbeitsplatzerhaltenden Sanierung leisten müßten.
Die abgesicherte Sonderstellung insbesondere der Banken ist auch, wie der Frankfurter Konkursfall Schneider zeigt, eine der ganz entscheidenden Ursachen skandalöser Pleiten. Die gesicherten Banken sehen leider allzu häufig keinen Anlaß, rechtzeitig dem unverantwortlichen Treiben großspuriger Geschäftemacher Einhalt zu gebieten. Arbeitnehmer, ungesicherte Handwerker und Zulieferer, die darauf vertrauen, daß die Banken ihre vielfältigen Kontrollmöglichkeiten wahrnehmen, haben am Ende dann das für sie existenzvernichtende Nachsehen.
Würde den abgesicherten Gläubigern — hiermit meine ich vor allem die Banken — im Insolvenzfall ein höheres Insolvenzopfer aufgebürdet, dann würden sie auch ihren Kontrollpflichten gegenüber ihren Großkreditnehmern gründlicher nachkommen als bisher. Die Folge wäre, daß die Sanierung nicht nur leichter und aussichtsreicher wäre; Arbeitnehmer, Handwerker und ungesicherte Lieferanten wären dann letztlich besser geschützt, als dies auch nach dem neuen Recht leider immer noch der Fall ist. Lassen Sie uns, auch im Lichte der riesigen Frankfurter Immobilienpleite, nochmals über eine stärkere Beteiligung der Banken im Insolvenzfall reden! Ein größeres Engagement der Sicherungsgläubiger würde manchen Sanierungsversuch aussichtsreicher gestalten.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir im Detail noch viele Verbesserungswünsche haben, so bleibt



Hermann Bachmaier
doch die Tatsache, daß wir in diesem Gesetz erstmals ein eigenständiges Verbraucherinsolvenzverfahren schaffen, an dessen Ende den unverschuldet in Not Geratenen durch die Restschuldbefreiung eine neue Lebensperspektive geboten wird. Diesen schon heute mehr als eine Million Privathaushalten, deren Zahl in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise immer dramatischer steigt, bliebe nach heutigem Recht kaum eine Chance, dem modernen Schuldturm mit seinem verhängnisvollen Kreislauf aus Zinsen und Kosten jemals zu entrinnen.
Den für diese Menschen so aufopferungsvoll tätigen Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberatern bietet das neue Recht eine, wie ich meine, gute Hilfe an, nicht zuletzt dadurch, daß der außergerichtliche Vergleichsversuch dem gerichtlichen Verfahren obligatorisch vorgeschaltet ist. Die Möglichkeiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit der späteren Restschuldbefreiung werden schon auf das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren einen heilsamen Druck ausüben und damit die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen wesentlich erleichtern.
Meine Damen und Herren, das Insolvenzrecht alleine wird auch in Zukunft Leid und wirtschaftliche Not nicht verhindern. Darauf ist schon mehrfach hingewiesen worden. Ein auf Sanierung und Restschuldbefreiung ausgerichtetes Insolvenzrecht kann aber mithelfen, um wieder Wege aus dem wirtschaftlichen Zusammenbruch von Unternehmen zu finden und verschuldeten Privatpersonen eine neue Lebensperspektive zu geben. Letztlich wird das neue Recht allen Beteiligten, einschließlich der Gläubiger, von Nutzen sein.
Ein sanierungsorientiertes Insolvenzrecht leistet im übrigen auch einen Beitrag dazu, wirtschaftliche Zusammenbrüche zu verhindern, wenn auch einzelne Gläubigergruppen — darauf habe ich schon hingewiesen —, die sich heute durch alle erdenklichen Sicherungssysteme völlig konkursfest absichern, in Zukunft ihren leider sehr bescheidenen Beitrag im Insolvenzfall zu erbringen haben. Geld- und Warenkreditgeber werden, wenn sie sich nicht gänzlich risikofrei absichern können, auch bei guten Kunden etwas behutsamer sein.
Noch eines: Nach der Verabschiedung des Insolvenzrechtes sollten wir darangehen, die Möglichkeiten, die unser Gesellschaftsrecht bietet, Haftungsrisiken zu Lasten von ungesicherten Gläubigern einzuschränken, einmal sehr gründlich zu durchforsten. Ich denke dabei an die haftungsrechtlich nach wie vor attraktiven Betriebsaufspaltungen. Auch sollte der uns durch die Insolverzstatistik belegte entschieden zu hohe Anteil der Gesellschaftsformen der GmbH und der GmbH & Co KG zu denken geben. Diese Gesellschaftsformen bieten noch immer eine große Chance, das Haftungs- und Insolvenzrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Sie wirken nicht selten einladend auf diejenigen, die sich einen Teufel um ihre unternehmerische Verantwortung und um ein ausgewogenes Verhältnis von Chance und Risiko im Geschäftsleben scheren und damit häufig unbeteiligte Dritte, die auf die Liquidität dieser Firmen vertrauen, ins Unglück stürzen.

(Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Das ist ein weltfremdes Feindbild! Völlig weltfremd!)

— Aber Herr Kleinert, Sie wissen doch, daß ich zu einem Feindbild völlig unfähig bin.

(Lachen bei der SPD — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Aber weltfremd sind Siel)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort nimmt jetzt der Kollege Wolfgang von Stetten.
    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stehen, wie schon gesagt, vor der Verabschiedung eines Jahrhundertgesetzes — Kollege Geis nannte es so —, und Frau Justizministerin sprach von historischer Stunde", wenn die über hundert Jahre alte Konkursordnung und die fast 60 Jahre alte Vergleichsordnung durch ein einheitliches Insolvenzsystem abgelöst werden.
    Ich will vorweg sagen: Es ist ein gutes Gesetz, bei aller Kritik an dem einen oder anderen Detail, in sich schlüssig, durchdacht und, wie man heute so schön sagt, „händelbar". Dennoch verhehle ich nicht, daß ich lange Zeit ein Befürworter einer einfacheren Lösung gewesen wäre, nämlich der Modernisierung der Konkursordnung z. B. durch Streichung der Vorrechte, Einführung eines Sequesters und insbesondere Einführung der Vergleichsordnung in diese Konkursordnung. Dadurch wäre eine überschaubare Insolvenzordnung geschaffen worden, für die bereits in vielen Teilen die Rechtsprechung vorläge. Die Restschuldbefreiung und die Verbraucherinsolvenz hätte ich gern in ein neues, eigenes Gesetz gebracht.
    Manchmal ist aber ein Gesetzeswerk schon so weit fortgeschritten, und die 15 oder gar 20 Jahre alten Vorarbeiten sind nicht ohne Spuren geblieben; und es ist letztlich so imponierend in seiner Perfektion, in seinen Details, daß die Maschinerie nicht mehr aufgehalten werden kann.
    Ziel war es — und das ist im wesentlichen ja erreicht —, ein einheitliches Insolvenzverfahren durchzuführen mit der Zielvorgabe, möglichst viele Unternehmen zu erhalten, insbesondere kleine Gläubiger dadurch zu schützen, daß wenigstens, wenn auch oft nur bei kleinen Quoten, etwas ausgeschüttet wird.
    Das neue Insolvenzrecht kann naturgemäß betrügerische Konkurse — wie den aktuellen Fall des Baulöwen Schneider — nicht verhindern; aber dadurch, daß mobile Werte und Zubehör in Zukunft mit ca. 9 % zur Masse beitragen und Vorrechte aufgehoben werden, kann es wenigstens bewirken, daß ein Teil der ungesicherten Forderungen ersetzt wird.
    In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen — es wurde von mehreren Vorrednern bereits



    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
    erwähnt —, daß eigentlich keiner der Handwerker und der Lieferanten auch nur einen Pfennig hätte verlieren müssen, wenn er die von uns im letzten Jahr verabschiedeten Bausicherungsmöglichkeiten genutzt hätte.
    Wir haben bewußt den alten § 648 BGB, die Sicherungshypothek des Bauunternehmers, ergänzt, weil das eine schlechte Möglichkeit war. Wir haben nun die Möglichkeit des Unternehmers und des Handwerkers nach der Auftragserteilung — das ist ganz wichtig —, daß er vor Beginn von seinem Bauherrn eine Sicherung verlangen kann. Leider ist dies teilweise nicht bekannt. Die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern sollten aktuell auf diese Sicherungsmöglichkeit hinweisen und sie ihren Mitgliedern näherbringen.

    (Beifall des Abg. Dr. Hans de With [SPD]) Ich glaube, das ist ganz wichtig.

    Nicht ganz glauben kann ich in diesem Zusammenhang eine Äußerung des Konkursverwalters Grub, der den § 648a als uneffektiv bezeichnet, weil er vorher abbedungen werde. Es gibt dort einen Absatz 7, der besagt, daß abbedungene Sicherungen unwirksam sind. Das heißt, selbst wenn in einem Auftragsvertrag so etwas steht, kann eine Sicherung verlangt werden. Und das sollten die Handwerker tun.
    Meine Damen und Herren, es ist überhaupt keine Frage, daß es auch Mängel gibt. Ein Großteil der CDU/CSU-Fraktion und auch der Freien Demokraten hätte gern gesehen, wenn wir im Rahmen des Insolvenzrechts auch die Bestimmungen des § 613 a Abs. 4 BGB hätten ändern können, damit sie im Konkursfall nicht gelten. Manche Betriebe wären in der Vergangenheit leichter zu retten gewesen und in der Zukunft leichter zu retten, wenn nicht im Konkurs- bzw. im späteren Insolvenzfall die bestehenden Arbeitsverhältnisse zwangsweise übergingen. Dadurch wird manches Unternehmen nicht gerettet, sondern quasi zur Liquidation getrieben, weil ein Übernehmer sich nicht mit den Altlasten belasten will.

    (Beifall des Abg. Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.])

    Die Bestimmungen des § 613 a Abs. 4 sind sicher gut gemeint gewesen, aber sie sind eher ein Arbeitsplatzkiller als ein Arbeitsplatzerhalter. Lösungen ohne finanzielle Beeinträchtigung der Arbeitnehmer hätte es gegeben; aber — lassen Sie mich das so grob sagen — ideologische Scheuklappen haben eine Reform in diesem Punkt verhindert.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.])

    Die neuen Regelungen, die jetzt in die §§ 127 ff. aufgenommen wurden, sind noch vertretbar, machen aber die Fortführung einer Firma nach wie vor schwierig.
    Richtig ist der Ansatz, die Gläubiger an den Kosten des Insolvenzverfahrens zu beteiligen, wie es bei den mobilen Sicherheiten durchgeführt wurde. Ich hätte mich aber nicht gescheut, lieber Kollege Gres, die Sicherheiten der Grundpfandrechte — meistens von Banken — z. B. auch mit einem Prozent ihres Wertes hinzuzuziehen. Den dagegen vorgebrachten Einwendungen, daß dies den Immobiliarkredit verteuere, wurde durch einfache Berechnungen der Boden entzogen. Die Verteuerungen hätten im Promillebereich gelegen, da nur wenige Prozent der Kredite durch Insolvenzverfahren berührt sind und die Verteuerung sich vielleicht auf 0,01 % beliefe. Die verfassungsrechtlichen Bedenken teile ich im übrigen nicht.
    Richtigerweise wurde eine Vorphase eingeführt, der dann das Insolvenzverfahren folgt, mit der Maßgabe, zu erhalten oder gegebenenfalls zu liquidieren. Neu wurde die Eigenverwaltung des Schuldners eingeführt. Sie wurde teilweise stark kritisiert, aber sie ist doch sehr sinnvoll, wenn z. B. ein Schuldner unverschuldet in eine Liquiditätskrise gerät und dadurch nicht mehr weitermachen kann. Hier können unter Aufsicht eines Sachwalters die Geschäfte durch den Schuldner fortgeführt werden und kann er selber sein Unternehmen retten.
    Ein völlig neues, aber richtiges und den Lebensverhältnissen angepaßtes Instrument ist die Restschuldbefreiung. Danach kann der Schuldner, der bisher 30 Jahre lang oder sein ganzes Leben für nicht befriedigte Forderungen haftete und damit letztlich aus dem Geschäftsverkehr gezogen wurde, es sei denn, er hat über Ehefrau, Kinder oder Bekannte Geschäfte getätigt, nach einer Übergangszeit von fünf oder sieben Jahren ins normale Geschäftsleben zurückkehren. Auf Einzelheiten will ich nicht eingehen. Richtig ist jedoch, daß eine solche Restschuldbefreiung dann nicht stattfinden kann, wenn der Schuldner einer Konkursstraftat überführt ist oder bereits ein Insolvenzverfahren hinter sich hat, seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder unwahre Angaben macht. Dabei hat der Schuldner das über der Pfändungsgrenze liegende Einkommen über einen gewissen Zeitraum abzutreten und möglichst eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
    Folgerichtig wurde für Privatschuldner eine sogenannte Verbraucherinsolvenz eingeführt, damit auch Kleinschuldner nicht ihr Leben lang von Gerichtsvollziehern verfolgt werden. Diese kleine Insolvenz ist entsprechend ausgestaltet und kann nur beantragt werden, wenn im vorhinein eine private Schuldenbereinigung versucht wurde. Ich glaube — und wir werden es nach drei Jahren sicher wissen —, daß von diesen privaten Schuldenbereinigungsverfahren, dem Vorverfahren, viele Gebrauch machen, weil es schneller und kostengünstiger ist als ein offizielles Verfahren. Die Gläubiger werden zu einem solchen Verfahren angehalten, weil sie nun wissen, daß es auch von Amts wegen durchgeführt werden kann, wenn sie sich nicht im Vorfeld mit dem Schuldner einigen.
    Auch hier sind Schranken eingebaut, daß nicht ohne Sinn und Verstand oder — wie man landläufig sagt — auf Teufel komm raus Schulden gemacht werden, die man dann in einem Verbraucherinsolvenzverfahren erlassen bekommt. Das soll und darf kein Freibrief zum Schuldenmachen sein, sondern ist ein Instrument, aus dem modernen Schuldturm herauszukommen. Ich rate übrigens allen Schuldnern, zu versuchen, schon nach Verabschiedung dieses Gesetzes ein Vorverfahren durchzuführen und gegebenenfalls bereits vorher vernünftige Vereinbarungen zu



    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
    treffen, um den Versuch bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nachweisen zu können.
    Ich teile die Bedenken der Länder, daß es am Anfang zu einem Boom von Verfahren kommt. Dies wird aber im Laufe der ersten Jahre nachlassen, weil wir derzeit einen Rückstau aufweisen. Dabei wird nicht verkannt, daß es zu einer Stellenvermehrung führen wird, die letztlich auch zu Kostenbelastungen führt. Dennoch muß es ein Anliegen des Staates sein, den redlichen Bürgern zu ermöglichen, nach einer Verschuldung ins normale Erwerbsleben zurückzukehren, wenn er dies will und eine entsprechende Zeit Wohlverhalten zeigt. Dies kann nur im Interesse eines sozialen Friedens sein und ist auch Anreiz, zu arbeiten und Geld zu verdienen, anstatt sich mit dem Lebensminimum zu beschränken oder mit der Sozialhilfe zufriedenzugeben oder auf krummen Wegen Geschäfte zu tätigen. Gerade junge Leute, die sich aus Unerfahrenheit oder Leichtsinn überschuldet haben, wird dadurch eine Zukunftsperspektive gegeben. Insoweit darf ich mich auch bei den beiden Justizministern von Baden-Württemberg, Dr. Schäuble, und von Bayern, Herrn Leeb, bedanken, die, durch Vermittlung von Herrn Geis, hier ihren Beitrag geleistet und ihre Bedenken zurückgestellt haben. Ich glaube, das ist gut.
    Durch dieses neue Gesetz mußten auch in weit über hundert anderen Gesetzen Vorschriften geändert werden, um das Gesetz mit den bestehenden Gesetzen in Einklang zu bringen. So wurde u. a. die Anfechtungsmöglichkeit beim unredlichen Schuldner verbessert, z. B. die Durchgriffshaftung gegebenenfalls auch auf Schneiders Privatvermögen. Auch die ersatzlose Streichung des § 419 BGB will ich hervorheben. Diese Bestimmungen, von Anfang an umstritten, hinderten oft die Verwertung von Vermögen auch im Insolvenzfall, weil die Sorge bestand, daß es sich im wesentlichen um das letzte Vermögen eines Schuldners handelte und dadurch eine Art Durchgriffshaftung drohte. Es war daher oft ein Kredithemmschuh, der nun beseitigt ist.
    Lassen Sie mich auch den Dank an alle Kollegen der Berichterstattergruppe sagen, aber auch des Rechtsausschusses, den Mitarbeitern des Ministeriums. Es war eine sehr angenehme, kollegiale Zusammenarbeit, in der wir in vielen Stunden zusammensaßen, um dieses Jahrhundertwerk mit zu beraten und auch zu verabschieden.
    Dieses Gesetz wird, auch wenn es jetzt noch stark kritisiert wird — ich teile teilweise die Kritik — von der Wirtschaft und den Konkursverwaltern angenommen und in wenigen Jahren nicht mehr wegzudenken sein. Es ist ein gutes Gesetz, und es zeigt, daß dieser Bundestag handlungsfähig ist.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)