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    Plenarprotokoll 12/219 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Benno Zierer, Hans Koschnick und Hans-Eberhard Urbaniak . . 18907 A Verzicht des Abgeordneten Heribert Scharrenbroich auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 18907 B Eintritt der Abgeordneten Dorothea Szwed in den Deutschen Bundestag 18907 B Ausscheiden des Abgeordneten Heinz- Dieter Hackel aus der Fraktion der F.D.P. 18907 B Erweiterung der Tagesordnung 18907 B Abwicklung der Tagesordnung 18907 C Absetzung des Punktes 6 von der Tagesordnung 18907 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Wirtschaft 18907 D Begrüßung des Vorsitzenden des Ministerrates der Republik Polen, Herrn Waldemar Pawlak, mit seiner Delegation 18965 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Lage im früheren Jugoslawien Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18908 A Hans-Ulrich Klose SPD 18910B Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 18911C Ulrich Irmer F.D.P. 18914 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18915 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 18915C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . . 18916D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 18917A Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18917D Karl Lamers CDU/CSU 18918D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . 18919D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18920 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 18921 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 A Stefan Schwarz CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 B Tagesordnungspunkt 3: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (Drucksache 12/6719) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6481, 12/7244) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6572, 12/7244) c) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer (Drucksache 12/6104) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gemeinsame Regelung für den Ausschluß von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (Drucksache 12/7199) Heinz Schemken CDU/CSU 18925 C Adolf Ostertag SPD 18927 B Josef Grünbeck F.D.P. . . . 18929B, 18954 D Jürgen Koppelin F.D.P. 18931B Dr. Gisela Babel F.D.P. 18932 A Konrad Gilges SPD . . . . 18933A, 18939C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . 18933 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 18934D Georg Gallus F D P 18935 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18938A Volker Kauder CDU/CSU 18939 A Detlev von Larcher SPD 18939 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . 18940A Gerd Andres SPD 18943 B Renate Jäger SPD 18943 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 18944 A Dr. Heinrich L. Kolb F D P 18945 D Adolf Ostertag SPD . . . . 18947A, 18949 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18947 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18948 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18951A Gerd Andres SPD 18951 B Konrad Gilges SPD 18953A, 18956 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 18955 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18956 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 18957 C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung; hier: Existenzgründungs- und Innovationsinitiative für den Mittelstand (Punkte 4 bis 7) (Drucksache 12/7173) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 18959 B Dr. Uwe Jens SPD 18960 A Hansjürgen Doss CDU/CSU 18961 D Josef Grünbeck F.D.P. . . . . 18963B, 18966 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18964 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 18964 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18965B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18966 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 18966 C Tagesordnungspunkt 5: — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Zweites Gleichberechtigungsgesetz) (Drucksache 12/5468) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ilse Janz, Hanna Wolf, Dr. Marliese Dobberthien, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) (Drucksachen 12/5717, 12/7232) Dr. Hans de With SPD (zur GO) 18968A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) 18969A, 18971 B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. (zur GO) 18969 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (zur GO) . 18970A Dieter Wiefelspütz SPD (zur GO) . . . 18970 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg , 18971B Vizepräsident Hans Klein . . . . . 19000 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz) (Drucksache 12/7112) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen Dienste (Drucksache 12/7191) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober 1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute (Drucksache 12/7188) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 12/6848) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 III e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba über den Luftverkehr (Drucksache 12/6972) f) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Mieter von Geschäftsraum in den Ländern Berlin und Brandenburg (Drucksache 12/6677) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1990 über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten (Drucksache 12/6916) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe (Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 12/6963) i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Drucksache 12/6967) j) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rechtsvereinheitlichung bei der Sicherungsverwahrung (Drucksache 12/6969) k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/7009) 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 1. Februar 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und Rumänien (Drucksache 12/7010) m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 8. März 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien (Drucksache 12/7012) n) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) (Drucksache 12/7011) o) Erste Beratung des von den Abgeordneten Paul Breuer, Jürgen Augustinowitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Ulrich Irmer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Erfassungs- und Musterungsverfahrens (Drucksache 12/7007) p) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 12/7109) q) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Wallow, Hermann Bachmaier, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Beantwortung von Fragen durch die Bundesregierung/Einsetzung eines Parlamentarischen Einigungsausschusses (Drucksache 12/6654) r) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 12/6419) 18971 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Apothekenrechts und berufsrechtlicher Vorschriften an das Europäische Gemeinschaftsrecht (Drucksache 12/7211) . . 18973B Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Klaus-Dieter Feige, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung der Beratungsmöglichkeiten für einkommensschwache Rechtsuchende (Beratungshilfe-Ergänzungsgesetz) (Drucksache 12/4346) . 18973B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 12/5192, 12/7209) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Dezember 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksachen 12/6906, 12/7210) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Ausländerfeindlichkeit zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Siegfried Vergin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit entschlossen bekämpfen (Drucksachen 12/1270, 12/5124, 12/ 6697) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Drucksachen 12/5827 Nr. 2.3, 12/6932) 18973 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum verbrecherischen Brandanschlag auf eine Synagoge in Lübeck Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 18974 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 18975D Anke Fuchs (Köln) SPD 18976D Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . 18977D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18978D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . 18979D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 18980 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 18981 B Anke Eymer CDU/CSU 18982 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18983 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 18983 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 18984 B Norbert Geis CDU/CSU 18985 B Siegfried Vergin SPD 18986 B Horst Eylmann CDU/CSU 18987 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Drucksachen 12/5138, 12/6060, 12/7205) Egon Susset CDU/CSU 18988 C Gudrun Weyel SPD 18990 C Gudrun Weyel SPD 18991 D Ulrich Heinrich F.D P 18994 A Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 18995D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 18996A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 18997B Gudrun Weyel SPD 18998B Horst Sielaff SPD 18998 C Günther Schartz (Trier) CDU/CSU . . 18999C Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Daubertshäuser, Robert Antretter, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Verkehrssicherheit durch Senkung der Promillegrenze und Einführung der elektronischen Atemalkohol-Analyse (Drucksachen 12/985, 12/7212) Horst Eylmann CDU/CSU 19001 C Hermann Bachmaier SPD 19002 C Georg Gallus F.D.P. . . . . 19004A, 19013B Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . 19004 B Horst Eylmann CDU/CSU 19004 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19005 B Burkhard Zurheide F.D.P. 19006 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19008 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19009 D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 19010D Elke Ferner SPD 19012A Burkhard Zurheide F.D.P 19013 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 19014 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . 19015B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 V Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Markus Meckel, Angelika Barbe, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/6933) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Roswitha Wisniewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dirk Hansen, Dr. Jürgen Schmieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Unterstützung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/7225) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 19016B Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . 19017 C Dirk Hansen F.D.P. 19019B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 19020A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 BGB (MiBhandlungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/6343) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur gewaltfreien Erziehung von Kindern (Züchtigungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/5359) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Hanna Wolf, Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Züchtigungsverbot) (Drucksache 12/6783) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 19021 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 19022B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19023D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 19025 C Burkhard Zurheide F.D.P. 19027 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19027 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 19028C Margot von Renesse SPD 19029 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 19030B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Rentenüberleitungs-Korrekturgesetz) (Drucksache 12/6217) Petra Bläss PDS/Linke Liste 19031 D Heinz Rother CDU/CSU 19033 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 19034 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19035B Ulrike Mascher SPD 19035D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 19037 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19038 C Nächste Sitzung 19039D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 19041* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjürgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19041* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19042* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19043* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 18907 219. Sitzung Bonn, den 14. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 14. 4. 94* Beckmann, Klaus F.D.P. 14. 4. 94 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 14. 4. 94* Wilfried Borchert, Jochen CDU/CSU 14. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 14. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 14. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 4. 94* Dr. von Billow, Andreas SPD 14. 4. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 14. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14. 4. 94 Herta Duve, Freimut SPD 14. 4. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 14. 4. 94* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 14. 4. 94* Fuchs (Verl), Katrin SPD 14. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 14. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 14. 4. 94 Habermann, SPD 14. 4. 94 Frank-Michael Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 14. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 14. 4. 94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 14. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 14. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 14. 4. 94* Klemmer, Siegrun SPD 14. 4. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 14. 4. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 14. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 14. 4. 94 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 14. 4. 94* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 14. 4. 94* Erich Dr. Matterne, Dietmar SPD 14. 4. 94 Meckel, Markus SPD 14. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 14. 4. 94* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 4. 94* Müller (Düsseldorf), SPD 14. 4. 94 Michael Müller (Wesseling), CDU/CSU 14. 4. 94 Alfons Müller (Zittau), Christian SPD 14. 4. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 14. 4. 94 Paintner, Johann F.D.P. 14. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 14. 4. 94* Dr. Probst, Albert CDU/CSU 14. 4. 94* Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 14. 4. 94 Susanne Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Raidel, Hans CDU/CSU 14. 4. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 14. 4. 94 ' Reimann, Manfred SPD 14. 4. 94 ' Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 14. 4. 94 Reschke, Otto SPD 14. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 14. 4. 94 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 14. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 14. 4. 94* von Schmude, Michael CDU/CSU 14. 4. 94* Schröter, Karl-Heinz SPD 14. 4. 94 Schulte (Hameln), SPD 14. 4. 94** Brigitte Dr. Schumann PDS/LL 14. 4. 94 (Kroppenstedt), Fritz Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 14. 4. 94 Sigrid Dr. Soell, Hartmut SPD 14. 4. 94* Terborg, Margitta SPD 14. 4. 94 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 14. 4. 94* Friedrich Vosen, Josef SPD 14. 4. 94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 14. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14. 4. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 14. 4. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 14. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 14. 4. 94* Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 14. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjörgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Für das Land Rheinland-Pfalz ist die Novellierung des Weingesetzes von entscheidender Bedeutung. 19042* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Jeder zweite landwirtschaftliche Betrieb in Rheinland-Pfalz betreibt Weinbau, auf diese Weise werden 70 % des deutschen Weines produziert. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Gesamtreform des Weinrechts faßt das bisherige Weingesetz und das bisherige Weinwirtschaftsgesetz zusammen. Auf diese Weise werden die nationalen Regelungen betreffend den Weinbau von Anbau bis hin zu Vermarktung und Absatzförderung in einem einheitlichen Gesetzeswerk kodifiziert. Ziel des Gesetzes ist es, zur Stabilisierung der Weinwirtschaft beizutragen. Dabei sollen insbesondere die inzwischen mehrjährigen Erfahrungen mit der Mengenregulierung überprüft und modifiziert werden, bevor die bereits diskutierte EU-Weinmarktordnung erlassen wird. Der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im Deutschen Bundestag ist es im Rahmen kritischer Begleitung der Novellierung gelungen, etliche Verbesserungen in das neue Gesetz einzubringen. Dennoch bleibt eine Reihe von Wünschen offen. Wir wenden uns insbesondere gegen eine prozentuale Beschränkung der Überlagerung. Da in Zukunft nur noch die alleinige Verwertung der Übermengen zum Zwecke des Ertragsausgleichs und der Destillation erlaubt sein wird, dagegen der Verkauf von Übermengen als Traubensaft oder Essiggrundwein sowie die gegenwärtig an der Mosel erlaubte Versektung verboten sein werden, erledigt sich das Problem der Übermengen von selbst. Eine Übermengenproduktion verliert angesichts der geringen Verwertungsmöglichkeiten jeglichen Reiz. Die Einführung einer prozentualen Beschränkung führt daher lediglich zu erheblicher zusätzlicher Bürokratie und unnötiger Kontrolle. Eine Streichung der Regelung über die prozentuale Beschränkung der Überlagerung konnte trotz unserer Bemühungen nicht durchgesetzt werden, weil u. a. der Deutsche Weinbauverband und andere regionale Weinbauverbände in dieser Frage eine andere Meinung vertraten. Lediglich eine zeitliche Verschiebung von 3 Jahren konnte erreicht werden. Wir gehen aber davon aus, daß in diesem Zeitraum deutlich gemacht werden kann, daß eine prozentuale Begrenzung der Überlagerung nicht erforderlich ist. Wir werden nach entsprechender Zeit und Erfahrung gemeinsam mit der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz erneut die politische Initiative zu einer Neuregelung in unserem Sinne ergreifen. Nur wegen der großen Bedeutung, die das Weingesetz insgesamt für die Weinwirtschaft hat, stimmen wir trotz unserer Bedenken der Novellierung zu. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund einer möglicherweise drohenden europäischen Mengenbegrenzungsregelung, die mit der Einführung einer nationalen Regelung verhindert werden könnte. Auf diese Weise können die deutschen Interessen voraussichtlich besser gewahrt werden, als dies im Rahmen einer gesamteuropäischen Regelung möglich sein wird. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts stimme ich in der vorliegenden Form nicht zu. Trotz meines Neins zum Gesetz möchte ich ausdrücklich betonen, daß viele wichtige Verbesserungen erreicht wurden. Ich nenne die Einführung eines Hektarertrages für Tafelwein von 150 hl/ha, die Beibehaltung der Großlagen und die Einführung der Bezeichnung „Qualitätswein garantierten Ursprungs ", ohne daß dies jedoch zwingend auf der Weinflasche angegeben werden müßte. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Weine mit einem bestimmten Geschmacksbild, bestimmten Rebsorten und bestimmten Qualitätskriterien zu fixieren. Dem Verbraucher wird dadurch die Entscheidung beim Kauf erleichtert. Ausschlaggebend für meine Entscheidung, dem Gesetz nicht zuzustimmen, ist die von mir befürchtete zusätzliche Bürokratisierung des Weinbaus. Wegen der im Gesetz beschränkten Möglichkeit der Verwertung von Übermengen nur zum Ertragsausgleich und zur Destillation ist es unsinnig, die über den Hektarertrag hinausgehende Überlagerungsmenge zu beschränken. In den nördlichen Weinanbaugebieten kommen hohe Ertragsschwankungen sowohl bei der Menge als auch bei der Qualität vor. Zur kontinuierlichen Marktbeschickung sollte es deshalb dem Winzer überlassen werden, in welcher Menge und in welcher Qualität er Weine zum Ausgleich von Ertragsschwankungen lagert. Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung auf 20 Prozent, in Ausnahmefällen 50 Prozent, ist hierfür nicht ausreichend. Noch schwerwiegender wiegt für mich der zusätzliche Kontrollaufwand. In einzelnen Fällen könnte es vorkommen, daß Winzer auch nur geringe Mengen zuviel überlagerter Weine der Destillation zuführen müssen. Dies verursacht nicht nur Verdruß und Ärger, sondern auch noch erhebliche Kosten. Darüber hinaus ist der Handel mit Faßwein mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet, denn unter Umständen könnte es vorkommen, daß bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Überlagerungsbeschränkung alle Weine eines Betriebes nicht verkehrsfähig werden. Dies alles ließe sich vermeiden, wenn man der Eigenverantwortung des Winzers, der schon aus finanziellen Gründen bestrebt sein wird, nicht mehr Wein als notwendig zu überlagern, mehr Raum ließe. Die vorgesehene Verschiebung der Überlagerungsbeschränkung auf das Jahr 1997 reicht mir als Kompromiß nicht aus. Es bleibt aus meiner Sicht keine ausreichende Zeit, um in der Praxis zu beweisen, daß durch eine unbeschränkte Überlagerung keine Störung des Marktes entsteht. Ich kritisiere die Haltung des Deutschen Weinbauverbandes, der diese Regelung gefordert hat, obwohl seine rheinland-pfälzischen Mitgliedsverbände in dieser wichtigen Frage anderer Meinung waren. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 19043* Ich bedauere, daß ich, trotz großer Kompromißbereitschaft in anderen Bereichen des Gesetzes, aus diesem Grund dem Gesetz meine Zustimmung verweigern muß. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist ein unerträglicher Zustand, daß ausgerechnet einem vom Deutschen Bundestag eingesetzten Gremium zur Aufarbeitung der deutschen Geschichte der letzten Jahrzehnte der für ihre Arbeit zwingend notwendige Zugriff auf die westdeutschen Aktenmaterialien unter Berufung auf eine 30jährige Sperrfrist für diese Unterlagen untersagt bleibt und daß die von der EnqueteKommisssion angehörten westdeutschen Zeitzeugen bislang mit einer Einschränkung ihres Aussagerechtes belegt wurden. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob bürokratische Hindernisse oder die Furcht, gerade im Superwahljahr 1994 mit unliebsamen Enthüllungen konfrontiert zu werden, den Anstoß zu dieser Entscheidung gegeben haber. Die Kommission kann durch diese Einschränkungen ihrem parlamentarischen Auftrag nicht in der vom Wähler erwarteten Gründlichkeit und Objektivität gerecht werden. Durch den zwangsweisen Verzicht auf wesentliche Unterlagen des Bundeskanzleramtes sowie diverser Bundesministerien kann die Kommission letztendlich nur ein unvollständiges Bild der jüngsten deutschen Geschichte vermitteln. Wie wollen wir aber gerade den ostdeutschen Wählern erklären, daß wir ihnen nur eine eingeschränkte Wahrheit präsentieren können? Wie sollen wir ihr Vertrauen in diese Republik stärken, wenn die westliche Seite von der östlichen die vollständige Transparenz und Offenlegung ihrer Vergangenheit einfordert, sich selbst aber in einen Mantel des Schweigens hüllt? Was hätte die bundesrepublikanische Politik zu verbergen? Doch wohl nicht, was jener der SED gleichkäme und deshalb das Licht des Tages scheuen müßte. Glaubwürdig kann das Ergebnis der Enquete-Kommission nur werden, wenn sie erkennbar um Transparenz bemüht ist und dabei Unterstützung findet. Diesmal sollte man es wirklich ernstmeinen mit einer wahrhaften und ehrlichen Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit, und deshalb darf man nicht der kritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit beider deutscher Staaten auszuweichen versuchen, so schmerzhaft die zu Tage tretenden Erkenntnisse auch sein mögen. Man muß endlich begreifen, daß die Geschichte beider deutscher Staaten nicht voneinander zu trennen ist. Es kann nur eine gesamtdeutsche Vergangenheitsaufarbeitung geben, für deren Erfolg die Hinzuziehung aller Archivmaterialien unverzichtbar ist. Wir fordern daher den sofortigen Zugang nicht nur der Enquete-Kommission, sondern auch der zeitgeschichtlichen Forschung zu den Archiven mit westdeutschen Akten und ein uneingeschränktes Aussagerecht für alle westdeutschen Zeitzeugen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung verstärkt für den Zugang zu den osteuropäischen, insbesondere den russischen Archiven einsetzen. Wir dürfen die Fehler, die bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit entstanden sind, nicht wiederholen. Nur durch eine umfassende und selbstkritische Aufarbeitung der gesamtdeutschen Nachkriegsgeschichte werden wir dem Anspruch gerecht, die richtigen Lehren aus der zweiten Diktatur in Deutschland zu ziehen.
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    Rede von Hannelore Rönsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen!
    Liebe Kollegen! In unserer Gesellschaft ist Erziehung als erstes Aufgabe der Eltern. So will es das Grundgesetz, so soll es bleiben, und ich denke, das ist auch gut so.
    Eltern kennen am besten die Bedürfnisse ihrer Kinder, sie kennen ihre Fähigkeiten, sie sollen sie schätzen, ausbauen und weiter fördern. Wohl zu kaum einer Zeit haben Kinder so viel emotionale Zuwendung durch ihre Eltern erhalten, war der Anspruch, den Mütter und Väter an die Erziehung ihrer Kinder stellen, so hoch wie heute.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Gleichzeitig ist Kindererziehung aber sicherlich auch wesentlich schwieriger geworden. Die Vielfalt der Lebensstile, äußere Einwirkungen von den Medien — ich denke, vor allem durch die Medien — oder auch das Schwinden tradierter Normvorgaben stellen Familien und Familienleben vor immer neue Herausforderungen.
    Die Erziehungsleistung von Eltern unter Respektierung der Eigenpersönlichkeit des Kindes fordert immer wieder neues Eingehen auf unterschiedliche Situationen und auf sich ändernde Anforderungen. Dabei müssen Eltern auch stets den individuellen Entwicklungsstand des Kindes sowie die Wünsche und die Erwartungen der jeweiligen Altersstufe im Auge behalten.
    Hinzu kommt natürlich — das ist verschiedentlich angesprochen worden —, daß äußere Einflüsse Folgen für die Beziehung zwischen Eltern und Kindern haben können. Ich denke z. B. an das Wohnen in Ballungsgebieten und an das Fehlen entsprechender Freiräume für Kinder, wo sie sich entfalten können, aber auch an den Rückgang von Geschwisterzahlen. Eigene, tiefgreifende Probleme von Eltern oder z. B. der hohe Anspruch an das, was man seinem Kind mit auf den Lebensweg geben will, können in manchen Fällen zu einer Überforderung der Eltern führen. Schläge und Gewalt sind dann nicht selten Ausdruck von Verunsicherung und eine Widerspiegelung der eigenen Ängste.
    Eltern, die als Kinder selbst mit Schlägen erzogen worden sind, dürfen eine solche Erziehung nicht auf ihre Kinder übertragen.
    Lange war das Thema „Gewalt in den Familien" ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. Auch heute hört man immer noch den Satz: „Ein Klaps auf den Po hat sicher noch niemandem geschadet. " Das mag zutreffen für eine insgesamt harmonische Eltern-KindBeziehung. Aber wir müssen uns natürlich fragen, wo die Grenzen liegen zwischen dem, was wir als elterliches Erziehungsrecht noch zulassen können, und den Übergriffen in die Persönlichkeitsrechte des Kindes.
    Darauf will der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Mißhandlungsverbotsgesetzes eine Antwort geben. Er erklärt körperliche und seelische Mißhandlungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen für unzulässig. Das elterliche Züchtigungsrecht kann jetzt nicht mehr als Rechtfertigung für Körperverletzungen an Kindern mißbraucht werden. Von dieser gesetzlichen Klarstellung



    Bundesministerin Hannelore Rönsch
    soll und wird, so hoffe ich, ein deutliches bewußtseinsbildendes Signal ausgehen.
    Es darf aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit nicht sein Bewenden haben. Was wir darüber hinaus brauchen, sind einerseits Hilfen und Unterstützung für Familien. Wir wollen Familien bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen, wenn sie damit allein nicht fertig werden. Hier leisten die Familienberatungseinrichtungen, die Familienbildungsstätten, aber auch die Familienorganisationen, die wir in der Bundesrepublik Deutschland haben, seit vielen Jahren hervorragende Arbeit.
    Die Stärkung der Erziehungskraft der Familie durch stützende Netze und vorbeugende Hilfen wird weiterhin der Leitfaden für unser Handeln sein. Auf diese Weise lassen sich am besten Konflikte vermeiden. So kann Gewalt in Familien wirksam begegnet werden. Wir müssen Familien bei ihrer Erziehungsaufgabe so stützen, daß es erst gar nicht zu körperlicher und seelischer Gewalt kommt,

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    daß solche Gesetze für die zukünftigen Jahre vielleicht gar nicht mehr notwendig wären.
    Ich denke aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß es andererseits unerläßlich ist, immer wieder auch den Blick von Nachbarn und Freunden zu schärfen, sie aufzufordern und zu bitten, nicht wegzusehen, wenn es zu Übergriffen in Familien kommt,

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    dann nicht abseits zu stehen und die Not von Kindern tatsächlich auch entsprechenden Stellen mitzuteilen. Denn es greifen oft Gesetze dann nicht, wenn man als Nachbar, oder als Freund wegsieht.
    Wir müssen und wir können durch die Beratungsstellen allen Eltern, die in Gefahr sind, Grenzen zu überschreiten und Kinder zu mißhandeln, wirksame Hilfen anbieten. Aber damit Beratungsstellen Hilfe leisten können, muß man zunächst überhaupt wissen, daß in einer Familie Gefahr für Kinder bestehen könnte.
    Ich glaube, unsere Gesellschaft hat zu lange vor Exzessen die Augen verschlossen. Ich würde mir wünschen, daß wir diese Gesetze, die heute noch notwendig sind, in der Zukunft nicht mehr bräuchten. Gesetze allein reichen allerdings nicht aus, wenn wir in unserer Gesellschaft nicht insgesamt ein kinderfreundlicheres Klima schaffen.
    Ich meine, daß wir alle aufgerufen sind, unseren Kindern in unserer Gesellschaft ein Leben in Vertrauen und Geborgenheit zu gewährleisten. Dazu sind wir alle aufgefordert — wir, die Gesetzgeber, aber die Gesellschaft auch insgesamt.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 12/6343, 12/5359 und 12/6783 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. Gibt es dazu anderweitige Vorstellungen? — Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Erste Beratung des von der Gruppe der PDS/ Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes

(Rentenüberleitungs-Korrekturgesetz —RüKG)

— Drucksache 12/6217 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Innenausschuß
Rechtsausschuß
Verteidigungsausschuß
Ausschuß für Familie und Senioren
Ausschuß für Frauen und Jugend
Ausschuß für Gesundheit
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Gruppe PDS/Linke Liste zehn Minuten erhalten soll. Gibt es dazu Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster der Kollegin Petra Bläss das Wort.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beendet das grausame Spiel! Das ist nicht etwa ein PDS-Slogan, sondern der dringende Appell des Bundes der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen, den der Verband in der März-Ausgabe seiner Zeitung an den Gesetzgeber formuliert. Weiter heißt es dort: Einmal müssen ohnehin die Unrechtsvorschriften fallen. Tut es sofort!
    Wir meinen, es ist für den Bundestag allerhöchste Zeit, daß alle Parteien hier und heute Farbe bekennen.
    Vor einem Jahr, bei der Verabschiedung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes, beteuerten fast alle Redner, einschließlich des Herrn Blüm, daß weiterer Handlungsbedarf besteht. Hinter den Kulissen laufen seit langem in den Fraktionen diverse Vorstöße, nur offiziell tut sich hier in Bonn in Sachen Rente real nichts.
    Das hat uns bewogen, im November dem Parlament einen Vorschlag zur Diskussion zu unterbreiten. Wir haben lange Zeit gegeben, daß Sie Ihre Vorstellungen dazupacken können. Betroffene wehren sich mit Petitionen, Widersprüchen und Klagen. Verbände, Gewerkschaften, angesehene Sozial- und Verfassungsrechtler verweisen nachdrücklich auf Mängel und Ungereimtheiten.
    Die Parlamente aller ostdeutschen Länder sind aktiv geworden, nicht zuletzt durch die dortigen PDS-Fraktionen. Urteile des Bundessozialgerichts mahnen Handlungsbedarf an. Worauf warten Sie also? Das fragen wir sowohl die Regierungskoalition als auch die SPD. Brauchen Sie wirklich eine Legitimation durch das Bundesverfassungericht, um tätig zu wer-



    Petra Blass
    den, damit Sie nicht Fehler unmittelbar einzugestehen brauchen? Oder wollen Sie das Ganze zu einem Wahlkampfthema machen? Dagegen wenden wir uns. Wir meinen, daß dieser Bundestag, der die sogenannte Überleitung der Renten in Gang gebracht hat, auch den Mut haben muß, erkannte Unzulänglichkeiten — um nicht zu sagen: gravierende Mängel — aus der Welt zu schaffen. Dieser Bundestag muß es auch deshalb tun, weil es zum Teil auch um hochbetagte Menschen geht. Es wäre doch makaber, sich die Absicht zur sogenannten biologischen Lösung unterstellen lassen zu müssen. Wir bitten deshalb um eine sachliche, von Emotionen freie Beurteilung der Lage und unserer Vorschläge.
    Zweifellos konnten nicht wenige Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern anfangs Verbesserungen verzeichnen, die aber zum Teil durch das enorme Wachstum der Lebenshaltungskosten inzwischen zu effektiven Verlusten geführt haben. Und dann gibt es mehr als 350 000 Rentnerinnen und Renter aus Zusatz- und Sonderversorgungen, die seit 1990 und sicher auch noch bis Ende 1995 keine oder nur geringfügige Rentenerhöhungen erhalten haben. Eine solche Behandlung hatte ja nicht einmal der Einigungsvertrag vorgesehen. Leider sind wir, die wir diesen Vertrag in der Volkskammer einst wegen seiner entwürdigenden und diskriminierenden Regelungen abgelehnt haben, heute in die Rolle gedrängt, die wenigen Vertrauensschutzgarantien einfordern zu müssen.

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Das ist doch nicht richtig, was Sie eben gesagt haben!)

    — Dann stellen Sie eine Zwischenfrage.
    Den Einigungsvertrag einfordern, der mit dem Renten-Überleitungsgesetz vom Sommer 1991 nach offenem Eingeständnis der Bundesregierung ausgehebelt wurde —

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Ich sehe gar nicht ein, daß ich Ihnen durch eine Zwischenfrage eine größere Plattform geben soll!)

    — vielleicht lassen Sie mich wenigstens zu Ende reden —,

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Sie können reden! Ich stelle Ihnen das Mikrophon nicht ab!)

    nicht mehr, aber auch nicht weniger will unser Korrekturgesetz. Deshalb widmet sich der erste Komplex der Abschaffung des Strafrechts durch die Anerkennung der Zusatz- und Sonderversorgungen nach den Maßgaben des Einigungsvertrages. Das ist für die einen viel, für andere wenig. Dessen sind wir uns bewußt.
    Viel ist es für die dem Strafrecht unterliegenden Rentnerinnen und Rentner, weil unser Lösungsansatz die Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung ohne Wenn und Aber, also bis zur allgemeinen Bemessungsgrenze, ist. Die allgemeine Bemessungsgrenze anzuwenden reicht unseres Erachtens völlig aus, in der DDR erzieltes Einkommen — um den Begriff zu nennen — zu „entprivilegisieren" . Da erübrigt sich ein Nachdenken über sogenanntes unwertes Einkommen. Diese Lösung ist auch unter
    einer gewissen Analogie zum Grundgesetzartikel 131 zulässig.
    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden alle, die aus der Beamtenversorgung geworfen wurden, in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Abstriche nachversichert. Welchen vernünftigen Grund gibt es heute für die erheblichen Abstriche bei der Überführung der zum größten Teil auf Beitragsleistungen basierenden Zusatz- und Sonderversorgungsystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik? Wo bleibt hier die Wertneutralität von Sozialrecht? Hier führte eindeutig Siegermentalität den Bleistift.
    Für die Angehörigen der technischen, wissenschaftlichen, medizinischen, künstlerischen und pädagogischen Intelligenz bleibt die Überführung bis zur allgemeinen Bemessungsgrenze eine enorme Schlechterstellung gegenüber ihren Berufskolleginnen und -kollegen im Westen. Deshalb setzen wir uns in unserem Entwurf auch dafür ein, daß in absehbarer Zeit bei vergleichbaren Berufsgruppen durch berufsständische, beamtenrechtliche oder betriebliche Aufstockungsregelungen in gewissem Maße Gerechtigkeit hergestellt wird. Ein sofortiges Plus hätten aber die Angehörigen der Intelligenz durch unseren Gesetzentwurf auch, indem die bisherigen Zahlbeträge nach DDR-Recht ohne Kappungsgrenze und dynamisiert und vor allem auch für Neurenten nach dem 1. Januar 1994, wie es der Einigungsvertrag vorsah, gewährt werden.
    Es kann doch wohl kein sozialer Frieden entstehen, wenn einerseits Teile der ehemals staatlich Bediensteten der DDR — ob nun Polizisten, Soldaten, Lehrerinnen und Lehrer, Behördenangestellte oder andere — noch tätig beamtet werden, andererseits aber die Rentnerinnen und Rentner aus solchen Berufsständen faktisch ausgegrenzt werden.
    Der zweite Komplex unseres Gesetzentwurfs ist Überführungslücken und -ungerechtigkeiten gewidmet, die überwiegend aus DDR-typischen, mit bundesdeutschen Verhältnissen nicht vergleichbaren Sachverhalten entstanden sind. Das sind Probleme, die wir zugestandenermaßen auch nicht auf den ersten Blick bei der Begutachtung des Renten-Überleitungsgesetzes gesehen haben. Einiges zeigte sich erst bei konkreten Rentenberechnungen, auf anderes wurden wir durch Betroffenenverbände hingewiesen.
    Dazu zählen u. a. die Anerkennung der Beschäftigungszeiten von Blinden- und Sonderpflegegeldempfängerinnen und -empfängern, die Berücksichtigung aller freiwilligen Beitragszahlungen, die Anerkennung des zweiten Bildungsweges, ein Ausgleich für vermindertes Bruttoeinkommen von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Kindergärtnerinnen, gleiche Krankenversorgungsmodalitäten für Rentnerinnen und Rentner aus Sonderversorgungssystemen sowie die Gleichstellung von Dienstbeschädigtenrenten mit Unfallrenten.
    Vor allem liegt uns auch am Herzen, älteren Menschen, die durch die pauschale Umbewertung ihrer vormaligen Sozialversicherungs- und FZR-Renten benachteiligt wurden, eine Neuberechnungsmög-



    Petra Bläss
    lichkeit zu eröffnen. Gerade für Frauen, die am Ende ihrer Berufstätigkeit teilzeitgearbeitet haben, ist die Umbewertung auf der Basis der letzten zwanzig Jahre ungünstiger gegenüber einer Neuberechnung über das ganze Arbeitsleben.
    Erst dieser Tage sind wir durch Betroffene auf eine weitere schwerwiegende Ungereimtheit hingewiesen worden. Sowohl DDR-Bürger, die in ehemals sozialistischen Ländern Osteuropas studiert und gearbeitet haben, als auch eventuell deren Ehepartnerinnen und -partner gehen künftig ihrer dort erworbenen Rentenansprüche verlustig. Das hängt damit zusammen, daß für Rentenbeginn generell nach dem 31. Dezember 1996 und für Zusatz- und Sonderversorgungssysteme gar ab 1. Januar 1994 keine Vergleichsrente nach DDR-Recht mehr berechnet wird. Wenn also der Art. 2, das weitergeltende DDR-Recht, außer Kraft gesetzt wird, entfallen auch die nach DDR-Recht anerkannten rentenrechtlichen Zeiten, wozu — in § 19 unter Punkt 10 und 12 — die außerhalb der DDR erworbenen Anwartschaften gehören.
    Dieser und ähnlich gelagerte Fälle zeigen, daß der Vertrauensschutz es gebietet, den Katalog der rentenrechtlichen Zeiten der DDR in das SGB VI zu übernehmen. Für die Behandlung unseres Gesetzentwurfs in den Ausschüssen werden wir einen dementsprechenden ergänzenden Antrag vorbereiten.
    Drittens wollen wir durch eine eigenständige und zeitlich unbegrenzte Gewährung des Sozialzuschlags einen Anstoß für die Weiterentwicklung des bundesdeutschen Rechts geben. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt, die weitgehende Unvereinbarkeit von Familie und Beruf in der Bundesrepublik und die überwiegend nur beitragsbezogene Ausgestaltung des Rentenrechts führen zu massenhafter Altersarmut, die vor allem weiblich ist.
    Deshalb muß eine grundsichernde Regelung im Rentenrecht verankert werden. Akut ist das vor allem für die älteren Frauen im Westen notwendig; denn die meisten älteren Frauen im Osten haben noch den Bonus langer Berufstätigkeit. Wenn aus dem letzten Rentenbericht der Bundesregierung zu entnehmen ist, daß über die Hälfte der Altersrenten von Frauen im Westen unter 600 DM liegt, ein Viertel gar unter 300 DM mit einem Durchschnitt von 194 DM, ist die Zahl der Frauen, die im Osten zu ihrer Rente einen Sozialzuschlag erhalten, mit rund 150 000 verschwindend gering. Aber die Zahl derer, die künftig die Rente mit Sozialhilfe aufstocken müssen, wird auch hier steigen. Zwar repariert die großzügige Witwenrentenregelung einiges, doch gerade in der DDR hatten viele Frauen, auf die bestehenden sozialen Regelungen bauend, einen anderen, eigenständigen Lebensplan.
    Unser Vorschlag einer grundsichernden Regelung im Rentenrecht soll das leistungsbezogene Versicherungssystem nicht zerschlagen, sondern ergänzen. Wer sich dem entgegenstellt, will Armut nicht als sozialpolitische Realität in dieser reichen Bundesrepublik akzeptieren.
    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Die eigentliche Ursache der vielfältigen Kalamitäten bei den Renten ist dem Umstand geschuldet, daß
    ungeachtet der jahrzehntelangen unterschiedlichen sozialen Entwicklung in beiden Teilen Deutschlands das Rentenrecht der Bundesrepublik mit einem Schlag den Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR übergestülpt wurde, anstatt die historische Chance des Vereinigungsprozesses zu nutzen und in Ruhe ein neues, sozial gerechteres Rentenrecht für die Bundesrepublik insgesamt zu schaffen.
    Wir appellieren zum wiederholten Male: Schieben Sie die betagten und behinderten Bürgerinnen und Bürger nicht auf die lange Bank der Sozialgerichtsbarkeit, um auf diesem beschwerlichen und kostspieligen Weg eine Veränderung des Renten-Überleitungsgesetzes einfordern zu lassen! Handeln Sie hier und heute, und korrigieren Sie das Renten-Überleitungsgesetz grundlegend! Trennen Sie eindeutig Sozial- und Strafrecht, schließen Sie Überführungslücken und -ungerechtigkeiten! Sichern Sie die Existenz der Renten aller Bürgerinnen und Bürger in Ost und West!
    Ich danke.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)