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    Plenarprotokoll 12/219 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Benno Zierer, Hans Koschnick und Hans-Eberhard Urbaniak . . 18907 A Verzicht des Abgeordneten Heribert Scharrenbroich auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 18907 B Eintritt der Abgeordneten Dorothea Szwed in den Deutschen Bundestag 18907 B Ausscheiden des Abgeordneten Heinz- Dieter Hackel aus der Fraktion der F.D.P. 18907 B Erweiterung der Tagesordnung 18907 B Abwicklung der Tagesordnung 18907 C Absetzung des Punktes 6 von der Tagesordnung 18907 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Wirtschaft 18907 D Begrüßung des Vorsitzenden des Ministerrates der Republik Polen, Herrn Waldemar Pawlak, mit seiner Delegation 18965 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Lage im früheren Jugoslawien Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18908 A Hans-Ulrich Klose SPD 18910B Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 18911C Ulrich Irmer F.D.P. 18914 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18915 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 18915C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . . 18916D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 18917A Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18917D Karl Lamers CDU/CSU 18918D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . 18919D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18920 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 18921 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 A Stefan Schwarz CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 B Tagesordnungspunkt 3: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (Drucksache 12/6719) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6481, 12/7244) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6572, 12/7244) c) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer (Drucksache 12/6104) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gemeinsame Regelung für den Ausschluß von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (Drucksache 12/7199) Heinz Schemken CDU/CSU 18925 C Adolf Ostertag SPD 18927 B Josef Grünbeck F.D.P. . . . 18929B, 18954 D Jürgen Koppelin F.D.P. 18931B Dr. Gisela Babel F.D.P. 18932 A Konrad Gilges SPD . . . . 18933A, 18939C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . 18933 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 18934D Georg Gallus F D P 18935 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18938A Volker Kauder CDU/CSU 18939 A Detlev von Larcher SPD 18939 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . 18940A Gerd Andres SPD 18943 B Renate Jäger SPD 18943 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 18944 A Dr. Heinrich L. Kolb F D P 18945 D Adolf Ostertag SPD . . . . 18947A, 18949 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18947 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18948 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18951A Gerd Andres SPD 18951 B Konrad Gilges SPD 18953A, 18956 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 18955 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18956 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 18957 C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung; hier: Existenzgründungs- und Innovationsinitiative für den Mittelstand (Punkte 4 bis 7) (Drucksache 12/7173) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 18959 B Dr. Uwe Jens SPD 18960 A Hansjürgen Doss CDU/CSU 18961 D Josef Grünbeck F.D.P. . . . . 18963B, 18966 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18964 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 18964 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18965B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18966 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 18966 C Tagesordnungspunkt 5: — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Zweites Gleichberechtigungsgesetz) (Drucksache 12/5468) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ilse Janz, Hanna Wolf, Dr. Marliese Dobberthien, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) (Drucksachen 12/5717, 12/7232) Dr. Hans de With SPD (zur GO) 18968A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) 18969A, 18971 B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. (zur GO) 18969 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (zur GO) . 18970A Dieter Wiefelspütz SPD (zur GO) . . . 18970 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg , 18971B Vizepräsident Hans Klein . . . . . 19000 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz) (Drucksache 12/7112) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen Dienste (Drucksache 12/7191) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober 1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute (Drucksache 12/7188) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 12/6848) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 III e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba über den Luftverkehr (Drucksache 12/6972) f) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Mieter von Geschäftsraum in den Ländern Berlin und Brandenburg (Drucksache 12/6677) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1990 über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten (Drucksache 12/6916) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe (Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 12/6963) i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Drucksache 12/6967) j) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rechtsvereinheitlichung bei der Sicherungsverwahrung (Drucksache 12/6969) k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/7009) 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 1. Februar 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und Rumänien (Drucksache 12/7010) m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 8. März 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien (Drucksache 12/7012) n) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) (Drucksache 12/7011) o) Erste Beratung des von den Abgeordneten Paul Breuer, Jürgen Augustinowitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Ulrich Irmer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Erfassungs- und Musterungsverfahrens (Drucksache 12/7007) p) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 12/7109) q) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Wallow, Hermann Bachmaier, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Beantwortung von Fragen durch die Bundesregierung/Einsetzung eines Parlamentarischen Einigungsausschusses (Drucksache 12/6654) r) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 12/6419) 18971 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Apothekenrechts und berufsrechtlicher Vorschriften an das Europäische Gemeinschaftsrecht (Drucksache 12/7211) . . 18973B Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Klaus-Dieter Feige, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung der Beratungsmöglichkeiten für einkommensschwache Rechtsuchende (Beratungshilfe-Ergänzungsgesetz) (Drucksache 12/4346) . 18973B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 12/5192, 12/7209) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Dezember 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksachen 12/6906, 12/7210) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Ausländerfeindlichkeit zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Siegfried Vergin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit entschlossen bekämpfen (Drucksachen 12/1270, 12/5124, 12/ 6697) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Drucksachen 12/5827 Nr. 2.3, 12/6932) 18973 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum verbrecherischen Brandanschlag auf eine Synagoge in Lübeck Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 18974 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 18975D Anke Fuchs (Köln) SPD 18976D Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . 18977D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18978D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . 18979D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 18980 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 18981 B Anke Eymer CDU/CSU 18982 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18983 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 18983 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 18984 B Norbert Geis CDU/CSU 18985 B Siegfried Vergin SPD 18986 B Horst Eylmann CDU/CSU 18987 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Drucksachen 12/5138, 12/6060, 12/7205) Egon Susset CDU/CSU 18988 C Gudrun Weyel SPD 18990 C Gudrun Weyel SPD 18991 D Ulrich Heinrich F.D P 18994 A Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 18995D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 18996A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 18997B Gudrun Weyel SPD 18998B Horst Sielaff SPD 18998 C Günther Schartz (Trier) CDU/CSU . . 18999C Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Daubertshäuser, Robert Antretter, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Verkehrssicherheit durch Senkung der Promillegrenze und Einführung der elektronischen Atemalkohol-Analyse (Drucksachen 12/985, 12/7212) Horst Eylmann CDU/CSU 19001 C Hermann Bachmaier SPD 19002 C Georg Gallus F.D.P. . . . . 19004A, 19013B Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . 19004 B Horst Eylmann CDU/CSU 19004 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19005 B Burkhard Zurheide F.D.P. 19006 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19008 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19009 D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 19010D Elke Ferner SPD 19012A Burkhard Zurheide F.D.P 19013 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 19014 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . 19015B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 V Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Markus Meckel, Angelika Barbe, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/6933) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Roswitha Wisniewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dirk Hansen, Dr. Jürgen Schmieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Unterstützung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/7225) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 19016B Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . 19017 C Dirk Hansen F.D.P. 19019B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 19020A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 BGB (MiBhandlungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/6343) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur gewaltfreien Erziehung von Kindern (Züchtigungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/5359) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Hanna Wolf, Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Züchtigungsverbot) (Drucksache 12/6783) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 19021 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 19022B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19023D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 19025 C Burkhard Zurheide F.D.P. 19027 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19027 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 19028C Margot von Renesse SPD 19029 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 19030B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Rentenüberleitungs-Korrekturgesetz) (Drucksache 12/6217) Petra Bläss PDS/Linke Liste 19031 D Heinz Rother CDU/CSU 19033 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 19034 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19035B Ulrike Mascher SPD 19035D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 19037 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19038 C Nächste Sitzung 19039D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 19041* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjürgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19041* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19042* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19043* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 18907 219. Sitzung Bonn, den 14. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 14. 4. 94* Beckmann, Klaus F.D.P. 14. 4. 94 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 14. 4. 94* Wilfried Borchert, Jochen CDU/CSU 14. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 14. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 14. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 4. 94* Dr. von Billow, Andreas SPD 14. 4. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 14. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14. 4. 94 Herta Duve, Freimut SPD 14. 4. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 14. 4. 94* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 14. 4. 94* Fuchs (Verl), Katrin SPD 14. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 14. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 14. 4. 94 Habermann, SPD 14. 4. 94 Frank-Michael Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 14. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 14. 4. 94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 14. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 14. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 14. 4. 94* Klemmer, Siegrun SPD 14. 4. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 14. 4. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 14. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 14. 4. 94 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 14. 4. 94* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 14. 4. 94* Erich Dr. Matterne, Dietmar SPD 14. 4. 94 Meckel, Markus SPD 14. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 14. 4. 94* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 4. 94* Müller (Düsseldorf), SPD 14. 4. 94 Michael Müller (Wesseling), CDU/CSU 14. 4. 94 Alfons Müller (Zittau), Christian SPD 14. 4. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 14. 4. 94 Paintner, Johann F.D.P. 14. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 14. 4. 94* Dr. Probst, Albert CDU/CSU 14. 4. 94* Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 14. 4. 94 Susanne Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Raidel, Hans CDU/CSU 14. 4. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 14. 4. 94 ' Reimann, Manfred SPD 14. 4. 94 ' Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 14. 4. 94 Reschke, Otto SPD 14. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 14. 4. 94 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 14. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 14. 4. 94* von Schmude, Michael CDU/CSU 14. 4. 94* Schröter, Karl-Heinz SPD 14. 4. 94 Schulte (Hameln), SPD 14. 4. 94** Brigitte Dr. Schumann PDS/LL 14. 4. 94 (Kroppenstedt), Fritz Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 14. 4. 94 Sigrid Dr. Soell, Hartmut SPD 14. 4. 94* Terborg, Margitta SPD 14. 4. 94 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 14. 4. 94* Friedrich Vosen, Josef SPD 14. 4. 94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 14. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14. 4. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 14. 4. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 14. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 14. 4. 94* Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 14. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjörgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Für das Land Rheinland-Pfalz ist die Novellierung des Weingesetzes von entscheidender Bedeutung. 19042* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Jeder zweite landwirtschaftliche Betrieb in Rheinland-Pfalz betreibt Weinbau, auf diese Weise werden 70 % des deutschen Weines produziert. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Gesamtreform des Weinrechts faßt das bisherige Weingesetz und das bisherige Weinwirtschaftsgesetz zusammen. Auf diese Weise werden die nationalen Regelungen betreffend den Weinbau von Anbau bis hin zu Vermarktung und Absatzförderung in einem einheitlichen Gesetzeswerk kodifiziert. Ziel des Gesetzes ist es, zur Stabilisierung der Weinwirtschaft beizutragen. Dabei sollen insbesondere die inzwischen mehrjährigen Erfahrungen mit der Mengenregulierung überprüft und modifiziert werden, bevor die bereits diskutierte EU-Weinmarktordnung erlassen wird. Der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im Deutschen Bundestag ist es im Rahmen kritischer Begleitung der Novellierung gelungen, etliche Verbesserungen in das neue Gesetz einzubringen. Dennoch bleibt eine Reihe von Wünschen offen. Wir wenden uns insbesondere gegen eine prozentuale Beschränkung der Überlagerung. Da in Zukunft nur noch die alleinige Verwertung der Übermengen zum Zwecke des Ertragsausgleichs und der Destillation erlaubt sein wird, dagegen der Verkauf von Übermengen als Traubensaft oder Essiggrundwein sowie die gegenwärtig an der Mosel erlaubte Versektung verboten sein werden, erledigt sich das Problem der Übermengen von selbst. Eine Übermengenproduktion verliert angesichts der geringen Verwertungsmöglichkeiten jeglichen Reiz. Die Einführung einer prozentualen Beschränkung führt daher lediglich zu erheblicher zusätzlicher Bürokratie und unnötiger Kontrolle. Eine Streichung der Regelung über die prozentuale Beschränkung der Überlagerung konnte trotz unserer Bemühungen nicht durchgesetzt werden, weil u. a. der Deutsche Weinbauverband und andere regionale Weinbauverbände in dieser Frage eine andere Meinung vertraten. Lediglich eine zeitliche Verschiebung von 3 Jahren konnte erreicht werden. Wir gehen aber davon aus, daß in diesem Zeitraum deutlich gemacht werden kann, daß eine prozentuale Begrenzung der Überlagerung nicht erforderlich ist. Wir werden nach entsprechender Zeit und Erfahrung gemeinsam mit der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz erneut die politische Initiative zu einer Neuregelung in unserem Sinne ergreifen. Nur wegen der großen Bedeutung, die das Weingesetz insgesamt für die Weinwirtschaft hat, stimmen wir trotz unserer Bedenken der Novellierung zu. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund einer möglicherweise drohenden europäischen Mengenbegrenzungsregelung, die mit der Einführung einer nationalen Regelung verhindert werden könnte. Auf diese Weise können die deutschen Interessen voraussichtlich besser gewahrt werden, als dies im Rahmen einer gesamteuropäischen Regelung möglich sein wird. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts stimme ich in der vorliegenden Form nicht zu. Trotz meines Neins zum Gesetz möchte ich ausdrücklich betonen, daß viele wichtige Verbesserungen erreicht wurden. Ich nenne die Einführung eines Hektarertrages für Tafelwein von 150 hl/ha, die Beibehaltung der Großlagen und die Einführung der Bezeichnung „Qualitätswein garantierten Ursprungs ", ohne daß dies jedoch zwingend auf der Weinflasche angegeben werden müßte. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Weine mit einem bestimmten Geschmacksbild, bestimmten Rebsorten und bestimmten Qualitätskriterien zu fixieren. Dem Verbraucher wird dadurch die Entscheidung beim Kauf erleichtert. Ausschlaggebend für meine Entscheidung, dem Gesetz nicht zuzustimmen, ist die von mir befürchtete zusätzliche Bürokratisierung des Weinbaus. Wegen der im Gesetz beschränkten Möglichkeit der Verwertung von Übermengen nur zum Ertragsausgleich und zur Destillation ist es unsinnig, die über den Hektarertrag hinausgehende Überlagerungsmenge zu beschränken. In den nördlichen Weinanbaugebieten kommen hohe Ertragsschwankungen sowohl bei der Menge als auch bei der Qualität vor. Zur kontinuierlichen Marktbeschickung sollte es deshalb dem Winzer überlassen werden, in welcher Menge und in welcher Qualität er Weine zum Ausgleich von Ertragsschwankungen lagert. Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung auf 20 Prozent, in Ausnahmefällen 50 Prozent, ist hierfür nicht ausreichend. Noch schwerwiegender wiegt für mich der zusätzliche Kontrollaufwand. In einzelnen Fällen könnte es vorkommen, daß Winzer auch nur geringe Mengen zuviel überlagerter Weine der Destillation zuführen müssen. Dies verursacht nicht nur Verdruß und Ärger, sondern auch noch erhebliche Kosten. Darüber hinaus ist der Handel mit Faßwein mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet, denn unter Umständen könnte es vorkommen, daß bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Überlagerungsbeschränkung alle Weine eines Betriebes nicht verkehrsfähig werden. Dies alles ließe sich vermeiden, wenn man der Eigenverantwortung des Winzers, der schon aus finanziellen Gründen bestrebt sein wird, nicht mehr Wein als notwendig zu überlagern, mehr Raum ließe. Die vorgesehene Verschiebung der Überlagerungsbeschränkung auf das Jahr 1997 reicht mir als Kompromiß nicht aus. Es bleibt aus meiner Sicht keine ausreichende Zeit, um in der Praxis zu beweisen, daß durch eine unbeschränkte Überlagerung keine Störung des Marktes entsteht. Ich kritisiere die Haltung des Deutschen Weinbauverbandes, der diese Regelung gefordert hat, obwohl seine rheinland-pfälzischen Mitgliedsverbände in dieser wichtigen Frage anderer Meinung waren. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 19043* Ich bedauere, daß ich, trotz großer Kompromißbereitschaft in anderen Bereichen des Gesetzes, aus diesem Grund dem Gesetz meine Zustimmung verweigern muß. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist ein unerträglicher Zustand, daß ausgerechnet einem vom Deutschen Bundestag eingesetzten Gremium zur Aufarbeitung der deutschen Geschichte der letzten Jahrzehnte der für ihre Arbeit zwingend notwendige Zugriff auf die westdeutschen Aktenmaterialien unter Berufung auf eine 30jährige Sperrfrist für diese Unterlagen untersagt bleibt und daß die von der EnqueteKommisssion angehörten westdeutschen Zeitzeugen bislang mit einer Einschränkung ihres Aussagerechtes belegt wurden. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob bürokratische Hindernisse oder die Furcht, gerade im Superwahljahr 1994 mit unliebsamen Enthüllungen konfrontiert zu werden, den Anstoß zu dieser Entscheidung gegeben haber. Die Kommission kann durch diese Einschränkungen ihrem parlamentarischen Auftrag nicht in der vom Wähler erwarteten Gründlichkeit und Objektivität gerecht werden. Durch den zwangsweisen Verzicht auf wesentliche Unterlagen des Bundeskanzleramtes sowie diverser Bundesministerien kann die Kommission letztendlich nur ein unvollständiges Bild der jüngsten deutschen Geschichte vermitteln. Wie wollen wir aber gerade den ostdeutschen Wählern erklären, daß wir ihnen nur eine eingeschränkte Wahrheit präsentieren können? Wie sollen wir ihr Vertrauen in diese Republik stärken, wenn die westliche Seite von der östlichen die vollständige Transparenz und Offenlegung ihrer Vergangenheit einfordert, sich selbst aber in einen Mantel des Schweigens hüllt? Was hätte die bundesrepublikanische Politik zu verbergen? Doch wohl nicht, was jener der SED gleichkäme und deshalb das Licht des Tages scheuen müßte. Glaubwürdig kann das Ergebnis der Enquete-Kommission nur werden, wenn sie erkennbar um Transparenz bemüht ist und dabei Unterstützung findet. Diesmal sollte man es wirklich ernstmeinen mit einer wahrhaften und ehrlichen Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit, und deshalb darf man nicht der kritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit beider deutscher Staaten auszuweichen versuchen, so schmerzhaft die zu Tage tretenden Erkenntnisse auch sein mögen. Man muß endlich begreifen, daß die Geschichte beider deutscher Staaten nicht voneinander zu trennen ist. Es kann nur eine gesamtdeutsche Vergangenheitsaufarbeitung geben, für deren Erfolg die Hinzuziehung aller Archivmaterialien unverzichtbar ist. Wir fordern daher den sofortigen Zugang nicht nur der Enquete-Kommission, sondern auch der zeitgeschichtlichen Forschung zu den Archiven mit westdeutschen Akten und ein uneingeschränktes Aussagerecht für alle westdeutschen Zeitzeugen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung verstärkt für den Zugang zu den osteuropäischen, insbesondere den russischen Archiven einsetzen. Wir dürfen die Fehler, die bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit entstanden sind, nicht wiederholen. Nur durch eine umfassende und selbstkritische Aufarbeitung der gesamtdeutschen Nachkriegsgeschichte werden wir dem Anspruch gerecht, die richtigen Lehren aus der zweiten Diktatur in Deutschland zu ziehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Konrad Weiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kinder sind gewaltfrei zu erziehen. Dieser Satz provoziert noch immer in Deutschland. Er provoziert und ruft heftigste Ablehnung hervor, obwohl er nichts anderes einfordert, als daß selbstverständliche Grundbedingungen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft uneingeschränkt auch für Kinder gelten.
    Das Grundgesetz stellt die Achtung der Menschenwürde in den Mittelpunkt unseres Handelns. Wir Erwachsenen bemühen uns, Meinungsverschiedenheiten im demokratischen Diskurs gewaltfrei auszutragen. Der Rechtsstaat sichert die Unversehrtheit der Person. Selbstverständlich darf uns Erwachsene niemand schlagen, seelisch quälen und drangsalieren.
    Es ist für Eltern in Deutschland leider keine Selbstverständlichkeit, die Würde des Kindes gleicherma-



    Konrad Weiß (Berlin)

    ßen zu achten. Erhebungen des Deutschen Kinderschutzbundes zeigen ein erschreckendes Bild vom Erziehungsstil in deutschen Familien: Rund 70 % aller Eltern sind bereit, ihre Kinder mit der Prügelstrafe zu erziehen. Jährlich werden 100 Kinder von ihren Eltern zu Tode geprügelt. 300 000 bis 500 000 Kinder werden so sehr geprügelt, daß sie körperliche Folgen davontragen. Nicht erfaßt sind dabei die unzähligen seelischen Verletzungen und Nötigungen, die den Kindern tagtäglich aus Faulheit oder Dummheit, aus Verzweiflung und oft auch aus Hilflosigkeit und aus Überforderung zugefügt werden.
    Es ist ein Armutszeugnis für uns alle, wenn sich unser Verhältnis zu den Kindern auf das Recht des Stärkeren, auf Gewalt und Demütigung stützt. Ein Kind wird nicht erst Mensch, es ist Mensch, unantastbar in seiner Würde und in seinen Rechten. Der Respekt, der Kindern als Trager von Grundrechten zukommt, wird jedoch versagt, wenn Gewalt als Erziehungsmittel und legitimes Mittel des Umgangs mit Kindern angesehen wird.
    Der massiven Verletzung elementarer Kinder- und Menschenrechte muß endlich auch ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden. Die jetzige Vorschrift des BGB reicht nicht aus, um Kinder angemessen gegen gewalttätige Übergriffe ihrer Eltern zu schützen. Die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat deshalb einen Gesetzentwurf zur gewaltfreien Erziehung von Kindern in den Deutschen Bundestag eingebracht. In der Kinderkommission waren sich die Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien einig, die Formulierung, die wir und die SPD jetzt im Antrag haben, gemeinsam einzubringen. Leider konnten sich die Kollegen aus der CDU und der F.D.P. in ihren Fraktionen nicht durchsetzen. Ich bedauere das.
    Unser Entwurf hat Formulierungen übernommen, die von der Gewaltkommission des Deutschen Bundestages, von der Kinderkommission, vom Deutschen Kinderschutzbund und von anderen Fachverbänden entwickelt und empfohlen wurden. Er postuliert einerseits das Gebot einer gewaltfreien Erziehung und stellt andererseits klar, daß entwürdigende Maßnahmen, insbesondere körperlich und seelisch verletzende Strafen unzulässig sind. Er macht gegenüber der Rechtsprechung deutlich, daß es ein gewohnheitsrechtlich verbürgtes Züchtigungsrecht an Kindern nicht geben kann und daß Züchtigung und die Anwendung entwürdigender Maßnahmen nicht Ausdruck des Erziehungsrechtes sind.
    Einhergehen muß die Umsetzung dieses Gesetzes mit der Sicherstellung und dem Ausbau von Beratungs-, Betreuungs- und Hilfseinrichtungen für Kinder und Eltern. Der Staat muß auch in diesem Bereich Hilfestellung geben und solchen, die Hilfe leisten, Unterstützung gewähren, um der Spirale der Gewalt entgegenzuwirken.
    Demgegenüber bedeutet nach unserer Auffassung der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf einen Rückschritt. Er besagt lediglich, daß die Eltern ihr Kind auch weiterhin nicht schwer mißhandeln dürfen — ein Tatbestand, der doch ohnehin nach unserem Strafgesetzbuch verboten ist. Darüber hinaus aber sollen Eltern weiterhin das Recht haben, ihr Kind zu schlagen, es also körperlich zu züchtigen.
    Die Bundesjustizministerin hat wiederholt die Auffassung vertreten, daß die Grenzen des elterlichen Erziehungsrechts erst dort erreicht seien, wo Kinder schwer mißhandelt würden. Wer sich aber, wie die Bundesregierung, vor der grundsätzlichen Ächtung von Gewalt scheut und Strafanwendung zur erfolgversprechenden Erziehungsmethode erklärt, braucht sich über die Mauer des Schweigens, die prügelnde Eltern, nicht aber mißhandelte Kinder schützt, nicht zu wundern.
    Wir sind im Gegensatz zur Bundesregierung der Auffassung, daß als Gewalt gegen Kinder nicht nur die offen gewalttätigen Handlungen, die Mißhandlungen anzusehen sind. Maßnahmen, die darauf abzielen, Kinder zu entwürdigen oder sie zu bestimmten Verhaltensnormen zu zwingen, wie auch psychischer Zwang können Kinder ebenso schwer schädigen und sind der unmittelbaren Gewaltanwendung gleichzusetzen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Maßnahmen im Interesse des Kindes oder als Erziehungsmaßnahmen angewandt werden oder nicht. Als Beispiele nenne ich das immer noch übliche Einsperren in eine dunkle Kammer oder stundenlanges Inder-Ecke-Stehenlassen.
    Ein Kommentator in der „FAZ", der unseren Vorschlag glossiert, führt das absurde Argument an, daß Eltern, denen die Prügelstrafe nicht mehr zur Verfügung stünde, verstärkt mit Liebesentzug reagieren könnten. Was ist das für ein antiquiertes Denken. Als ob die körperliche Züchtigung ein Liebesbeweis wäre! Die Grenze ist nicht zwischen Züchtigung und Mißhandlung zu ziehen, sondern zwischen dem unbedingten Respekt vor der Würde des Kindes und ihrer Mißachtung. Das sind die Alternativen.
    Die Tatsache, daß Gewalt gegen Kinder in diesem Ausmaß ausgeübt wird, hat vielfältige gesellschaftliche und soziale Ursachen. Die Armut und soziale Verunsicherung in den Familien hat erschreckende Dimensionen angenommen. Wir alle kennen das. Immer mehr verzweifeln an ihrer sozialen Situation, weil sie keine Arbeit, keinen ausreichenden Wohnraum haben, weil es keine Betreuung für ihre Kinder gibt, weil sie ihren Kindern kein kindgerechtes Umfeld bieten können und weil sie mit ihren Existenzängsten alleingelassen sind.
    Die eigene Frustration und Erniedrigung lassen Eltern nicht selten an ihren Kindern aus. Diese sind gleich in mehrfacher Weise betroffen. Die dramatische Umweltzerstörung und die gesundheitliche Belastung durch Umweltgifte, die Vernichtung kindlichen Lebens oder Lebensraums sowie Gewalt an Schulen sind ebenso Formen gesellschaftlicher Gewalt, unter denen Kinder zu leiden haben.
    Vor allem aber — und darauf möchte unser Gesetzentwurf besonders aufmerksam machen — ist die körperliche und seelische Züchtigung stets ein individuelles Drama. Der polnische Pädagoge und Arzt Janusz Korczak sagt: Ein geschlagenes Kind trägt Spuren der Folter. Er meint damit, daß jedes Kind, das geschlagen wird, in diesem Moment zugleich gefoltert wird, ganz unabhängig davon, ob das Kind sichtbare



    Konrad Weiß (Berlin)

    Schädigungen erleidet oder nicht. Jedes Kind, das geschlagen wird — sei es durch eine Ohrfeige oder den Klaps auf den Po —, wird in diesem Moment gedemütigt, erniedrigt und eingeschüchtert. Das ist das eigentliche Problem.
    Es schadet nicht nur dem Kind, wenn es hilflos Gewalt durch Vertrauenspersonen erleiden muß, es schadet auch unserer Gesellschaft und unserer Demokratie, wenn Kinder Gewalt als Unbeherrschtheit, als akzeptierte und gewöhnliche Mittel der Konfliktlösung erfahren sollen. Sollen es wirklich die Lehren, die wir unseren Kindern mit auf den Weg geben, sein, daß die Welt von Gewalt beherrscht wird, daß der Stärkere den Schwächeren niederschlägt, wenn er ihm im Wege ist?
    Es ist unabhängig vom Stand, vom Einkommen und vom Intellekt, ob wir unsere Kinder respektvoll als Menschen und Mitbürger behandeln. Eine Ohrfeige bringt vielleicht ein rasches Ergebnis, aber auf lange Zeit wird sie nichts nützen. Wenn man sein Kind schlägt, zeigt das nur, das man nicht mehr weiter weiß. Es zeigt die eigene Schwäche.
    Als Vater von drei Kindern und als Großvater von zwei Enkelkindern weiß ich, wie schwer es ist, diese Herausforderung tagtäglich zu bestehen. Auch meine Kinder waren keine pflegeleichten Kinder. Auch ich habe meinen Kindern Unrecht getan. Gewaltfreie Konfliktbewältigung muß erlernt werden. Dabei müssen wir den Eltern helfen. Das ist ein mühevoller Prozeß.

    (Beifall des Abg. Eduard Oswald [CDU/ CSU])

    Unser Gesetzentwurf postuliert kein generelles Strafverbot. Das ist eine oberflächliche oder böswillige Lesart. Wer glaubt, hier sollten alte Schlachten über autoritäre und antiautoritäre Erziehung neu geschlagen werden, hat von der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, so wie wir sie heute betreiben, nichts verstanden. Wir wissen durchaus zwischen autoritärem Gebaren und Autorität zu unterscheiden. Autorität ist gut. Wer Autorität hat, braucht nicht autoritär zu sein. Autorität überzeugt durch innere Gewißheit, durch innere Sicherheit. Strafe kann sinnvoll sein, wenn die Würde des Kindes gewahrt bleibt. Es gibt Strafen, die vom Kind nicht als ungerecht und erniedrigend empfunden werden, die nicht auf Gewalt beruhen, sondern auf Vertrauen und Verantwortung.
    Erziehung ist oft schwierig und frustrierend. Die Erziehungsmittel, die wir anwenden, müssen sich logisch aus dem ergeben, was wir dem Kind beizubringen versuchen. Korczak hat in seinem Waisenhaus eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie so etwas im großen wie im kleinen funktionieren kann.
    Mit der positiven Formulierung unseres Gesetzentwurfes wollen wir deutlich machen, daß eine Erziehung ohne jede Gewaltanwendung von unserer Gesellschaft gewünscht wird und möglich ist. Die Neuregelung bewirkt nicht nur eine Klarstellung, sondern stärkt auch die Rechte des Kindes. Damit kommen wir endlich der Verpflichtung nach, die wir vor zwei Jahren mit der Ratifizierung der UNO-
    Konvention über die Rechte des Kindes eingegangen sind.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS/Linke Liste)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nun hat der Kollege Dr. Wolfgang Götzer das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Götzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns natürlich alle darüber einig, daß Gewalt gegen Kinder, die zu den Schwächsten und Wehrlosesten unserer Gesellschaft gehören, mit allen Mitteln bekämpft werden muß. Gewalt gegen Kinder ist an sich schon schändlich. Dazu kommt noch, daß sie Spätfolgen an den Opfern und an der Gesellschaft zeitigt. Es ist schon darauf hingewiesen worden: Wer selbst Gewalt erleiden muß, wendet seinerseits vielleicht später leichter Gewalt an.
    Die Bundesregierung hat eine Menge auf diesem Gebiet getan. Angesprochen worden ist bereits die verstärkte Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Kinder, speziell auch der Kinderpornographie. Ich möchte auch die geplante höhere Bestrafung der Körperverletzungsdelikte allgemein ansprechen. Ich möchte auch die Arbeit der Gewaltkommission und der Kinderkommission würdigen. Aus diesem Grunde halte ich die Zielsetzung des Regierungsentwurfes, nämlich den Unterschied zwischen erlaubten und verbotenen Erziehungsmaßnahmen zu machen und zu verdeutlichen, für begrüßenswert.
    Aber, wir dürfen dabei auch nicht über das Ziel hinausschießen. Sicherlich geht es nicht in allen Familien vorbildlich und gesittet zu. Andererseits ist auch nicht jede Familie oder die Familie schlechthin eine gewalttätige Institution, aus der man das Kind befreien muß.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Margot von Renesse [SPD]: Wer will das denn?)

    — Ja, wenn Sie die einschlägige Literatur aus einschlägigen Kreisen über den Gewaltbegriff und über die strukturelle Gewalt, die ja schon in den 70er Jahren angesprochen worden ist und an die ich mich noch sehr gut erinnern kann, studieren, dann stellen Sie selbstverständlich fest, daß da die Familie als verlängertes Herrschaftsinstrument eines repressiven Staates etc. und als ähnlicher Quatsch bezeichnet worden ist.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das war nichts anderes als Quatsch!)

    Deshalb lehnen wir ganz klar Forderungen nach einem Verbot jeglicher Strafen ab.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das müssen Sie uns doch nicht erzählen!)

    — Warum wollen Sie mir nicht zuhören? Das sind doch Leute, die natürlich Ihrer Richtung immer schon nähergestanden haben. Das kommt aus der linken Ecke. Ich wollte es nicht extra ansprechen. Aber wenn Sie jetzt die Urheberschaft, die geistige Verwandt-



    Dr. Wolfgang Götzer
    schaft plötzlich leugnen wollen, dann muß ich Sie daran erinnern.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Auf so etwas haben wir gerade jetzt gewartet! — Zuruf der Abg. Margot von Renesse [SPD])

    — Was soll denn das, Frau Kollegin? Diese Leute stehen Ihnen doch näher. Das war doch Gedankengut der Jungsozialisten und ähnlicher, die es heute nicht mehr gibt. Dazu müssen Sie sich doch auch bekennen; das ist auch ein Teil ihrer Vergangenheit.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr angemessen, dieses Thema so zu bearbeiten!)

    Wir sind dagegen, jegliche Strafe zu verbieten. Dann wäre ja auch das Fernsehverbot beispielsweise eine Strafe, die verboten werden müßte. Meine Damen und Herren, auch ich bin Vater von zwei Kindern. Deswegen weiß ich, daß man mit Lob, mit Vorbild besser erzieht als mit Bestrafung. Aber aus meiner Erfahrung weiß ich auch, daß man bei einer Erziehung nicht ohne jegliche Sanktionen auskommen kann, wenn man seinen Erziehungsauftrag ernst nimmt.
    Den SPD-Entwurf, der ein völliges Verbot von Gewalt als Erziehungsmittel vorsieht — die anderen Entwürfe stehen ihm da nicht nach —, lehnen wir aus dem Grund ab, den ich schon vorher erwähnt habe: weil wir zum einen die Ausuferung des Gewaltbegriffes in den 70er Jahren erlebt haben und mittlerweile auch in der Rechtsprechung einen sehr weit gefaßten Gewaltbegriff vorfinden.
    Wenn der Gewaltbegriff wie in § 240 StGB ausgelegt wird, dann ist damit auch die Nötigung und selbstverständlich die Freiheitsberaubung mit umfaßt. Das heißt dann — dieses Beispiel muß man sich vor Augen führen —: Wenn sich ein Kind eben nicht nach mehrmaliger Aufforderung, wenn keine unmittelbare Gefahr droht, von der Straße entfernt und die Mutter daraufhin das Kind mit Gewalt am Arm packt und auf den Gehsteig wegzerrt, dann ist das selbstverständlich Gewalt. Ich weiß nicht, Herr Kollege Weiß, ob Sie Jurist sind.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Dieses alberne Beispiel hat Frau LeutheusserSchnarrenberger eben schon gebracht! — Bauen Sie doch keinen falschen Popanz auf! — Margot von Renesse [SPD]: Das ist nicht einmal ein juristisches Problem! — Ich glaube, daß das in der Tat schon ein Problem ist, denn damit bin ich im Prinzip bereits beim § 240 StGB. Damit wird Gewalt angewendet. Ich halte das für problematisch, auch im Hinblick auf die Garantie des elterlichen Erziehungsrechts, das ja auch eben ein Recht auf Auswahl der Erziehungsmittel beinhaltet. Der Entwurf der Bundesregierung knüpft an den Begriff der „körperlichen Mißhandlung" an, wie er in § 223 StGB gemeint ist. Dies steht ausdrücklich in der Begründung des Entwurfs. Bislang war die körperliche Mißhandlung im familiären Bereich durch das in der Rechtsprechung weitgehend anerkannte elterliche Züchtigungsrecht ausnahmsweise gerechtfertigt. Dieser Rechtfertigungsgrund soll nun abgeschafft werden. Meine Damen und Herren, damit ist aber jede körperliche Einwirkung, die von § 223 StGB erfaßt wird, rechtswidrig, also in letzter Konsequenz auch die leichte Ohrfeige oder der so oft zitierte Klaps. Ich habe meine Zweifel, ob ein solches Verhalten in jedem Falle einen Mißbrauch des elterlichen Erziehungsrechts darstellt, der ein generelles Verbot rechtfertigen würde. Außerdem fehlt wohl bei der großen Mehrheit der Bevölkerung jedes Verständnis dafür. Wir schaffen damit eine Kriminalisierung elterlichen Erziehungsverhaltens. Ich möchte nur darauf hinweisen, welches Drohund Nötigungspotential dies beispielsweise bei Scheidungsverfahren oder Nachbarschaftsstreitigkeiten zur Folge haben könnte. Wir sind uns darüber einig, daß es für Eltern schwierig ist, einerseits gemäß Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes ihrem Erziehungsrecht und andererseits gemäß § 1631 Abs. 1 BGB ihrer Erziehungspflicht gerecht zu werden, dabei dann aber ständig Gefahr zu laufen, sich am Rande der Strafbarkeit zu bewegen. Bei dieser Gratwanderung müssen wir — ich sage noch einmal, mit dieser Zielsetzung des Regierungsentwurfs und der anderen Entwürfe stimme ich überein — den Eltern zumindest eine klare Orientierungshilfe geben, und zwar mit einer Gesetzesänderung, die die Anwendung körperlicher Gewalt zurückdrängt, (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Dazu ist der Regierungsentwurf nun wirklich noch nicht geeignet! — Dr. Uwe Küster [SPD]: Noch viel üben!)


    (Widerspruch bei der PDS/Linke Liste)

    aber maßvolle Zurechtweisungen weiterhin ermöglicht. Wir müssen das auch für juristische Laien verständlich formulieren, weil es ja alle Eltern in unserem Lande, also Millionen Menschen betrifft.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU — Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Daran müssen wir noch manches nachbessern!)

    Deshalb hat der Freistaat Bayern im Bundesrat einen Antrag eingebracht. Dem geplanten § 1631 Abs. 2 soll ein Zweiter Satz angefügt werden. Ich zitiere:
    Maßvolle Zurechtweisungen, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht erheblich beeinträchtigen, bleiben von dem Verbot des Satzes 1 unberührt.
    Damit setzen wir ein Signal gegen Kindesmißhandlung, aber wir verhindern auch eine ausufernde Kriminalisierung der Eltern.
    Meine Damen und Herren, da die rechtliche Problematik nicht ganz einfach ist,

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das merkt man an Ihrem Vortrag!)

    halte ich in diesem Fall eine Anhörung für sinnvoll.
    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Wir sind uns alle einig darüber, daß man mit Gesetzen allein Gewalt gegen Kinder letztlich nicht beseitigen kann. Notwendig ist eine kinderfreundliche Einstellung in unserem Volk, und da ist noch eine Menge zu tun. Lassen Sie mich aber auch eines sagen: Wer Gewalt



    Dr. Wolfgang Götzer
    gegen Kinder anprangert und sich darüber empört, der muß auch die tödliche Gewalt, die jährlich hunderttausendfach an ungeborenen Kindern durch Abtreibung verübt wird, beim Namen nennen und etwas dagegen tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ansonsten ist der Einsatz für die Kinder insgesamt nicht glaubwürdig.

    (Beifall bei der CDU/CSU)