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    Plenarprotokoll 12/219 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Benno Zierer, Hans Koschnick und Hans-Eberhard Urbaniak . . 18907 A Verzicht des Abgeordneten Heribert Scharrenbroich auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 18907 B Eintritt der Abgeordneten Dorothea Szwed in den Deutschen Bundestag 18907 B Ausscheiden des Abgeordneten Heinz- Dieter Hackel aus der Fraktion der F.D.P. 18907 B Erweiterung der Tagesordnung 18907 B Abwicklung der Tagesordnung 18907 C Absetzung des Punktes 6 von der Tagesordnung 18907 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Wirtschaft 18907 D Begrüßung des Vorsitzenden des Ministerrates der Republik Polen, Herrn Waldemar Pawlak, mit seiner Delegation 18965 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Lage im früheren Jugoslawien Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18908 A Hans-Ulrich Klose SPD 18910B Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 18911C Ulrich Irmer F.D.P. 18914 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18915 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 18915C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . . 18916D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 18917A Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18917D Karl Lamers CDU/CSU 18918D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . 18919D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18920 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 18921 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 A Stefan Schwarz CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 B Tagesordnungspunkt 3: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (Drucksache 12/6719) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6481, 12/7244) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6572, 12/7244) c) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer (Drucksache 12/6104) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gemeinsame Regelung für den Ausschluß von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (Drucksache 12/7199) Heinz Schemken CDU/CSU 18925 C Adolf Ostertag SPD 18927 B Josef Grünbeck F.D.P. . . . 18929B, 18954 D Jürgen Koppelin F.D.P. 18931B Dr. Gisela Babel F.D.P. 18932 A Konrad Gilges SPD . . . . 18933A, 18939C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . 18933 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 18934D Georg Gallus F D P 18935 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18938A Volker Kauder CDU/CSU 18939 A Detlev von Larcher SPD 18939 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . 18940A Gerd Andres SPD 18943 B Renate Jäger SPD 18943 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 18944 A Dr. Heinrich L. Kolb F D P 18945 D Adolf Ostertag SPD . . . . 18947A, 18949 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18947 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18948 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18951A Gerd Andres SPD 18951 B Konrad Gilges SPD 18953A, 18956 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 18955 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18956 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 18957 C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung; hier: Existenzgründungs- und Innovationsinitiative für den Mittelstand (Punkte 4 bis 7) (Drucksache 12/7173) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 18959 B Dr. Uwe Jens SPD 18960 A Hansjürgen Doss CDU/CSU 18961 D Josef Grünbeck F.D.P. . . . . 18963B, 18966 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18964 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 18964 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18965B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18966 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 18966 C Tagesordnungspunkt 5: — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Zweites Gleichberechtigungsgesetz) (Drucksache 12/5468) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ilse Janz, Hanna Wolf, Dr. Marliese Dobberthien, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) (Drucksachen 12/5717, 12/7232) Dr. Hans de With SPD (zur GO) 18968A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) 18969A, 18971 B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. (zur GO) 18969 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (zur GO) . 18970A Dieter Wiefelspütz SPD (zur GO) . . . 18970 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg , 18971B Vizepräsident Hans Klein . . . . . 19000 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz) (Drucksache 12/7112) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen Dienste (Drucksache 12/7191) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober 1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute (Drucksache 12/7188) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 12/6848) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 III e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba über den Luftverkehr (Drucksache 12/6972) f) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Mieter von Geschäftsraum in den Ländern Berlin und Brandenburg (Drucksache 12/6677) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1990 über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten (Drucksache 12/6916) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe (Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 12/6963) i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Drucksache 12/6967) j) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rechtsvereinheitlichung bei der Sicherungsverwahrung (Drucksache 12/6969) k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/7009) 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 1. Februar 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und Rumänien (Drucksache 12/7010) m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 8. März 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien (Drucksache 12/7012) n) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) (Drucksache 12/7011) o) Erste Beratung des von den Abgeordneten Paul Breuer, Jürgen Augustinowitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Ulrich Irmer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Erfassungs- und Musterungsverfahrens (Drucksache 12/7007) p) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 12/7109) q) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Wallow, Hermann Bachmaier, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Beantwortung von Fragen durch die Bundesregierung/Einsetzung eines Parlamentarischen Einigungsausschusses (Drucksache 12/6654) r) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 12/6419) 18971 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Apothekenrechts und berufsrechtlicher Vorschriften an das Europäische Gemeinschaftsrecht (Drucksache 12/7211) . . 18973B Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Klaus-Dieter Feige, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung der Beratungsmöglichkeiten für einkommensschwache Rechtsuchende (Beratungshilfe-Ergänzungsgesetz) (Drucksache 12/4346) . 18973B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 12/5192, 12/7209) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Dezember 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksachen 12/6906, 12/7210) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Ausländerfeindlichkeit zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Siegfried Vergin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit entschlossen bekämpfen (Drucksachen 12/1270, 12/5124, 12/ 6697) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Drucksachen 12/5827 Nr. 2.3, 12/6932) 18973 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum verbrecherischen Brandanschlag auf eine Synagoge in Lübeck Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 18974 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 18975D Anke Fuchs (Köln) SPD 18976D Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . 18977D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18978D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . 18979D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 18980 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 18981 B Anke Eymer CDU/CSU 18982 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18983 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 18983 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 18984 B Norbert Geis CDU/CSU 18985 B Siegfried Vergin SPD 18986 B Horst Eylmann CDU/CSU 18987 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Drucksachen 12/5138, 12/6060, 12/7205) Egon Susset CDU/CSU 18988 C Gudrun Weyel SPD 18990 C Gudrun Weyel SPD 18991 D Ulrich Heinrich F.D P 18994 A Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 18995D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 18996A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 18997B Gudrun Weyel SPD 18998B Horst Sielaff SPD 18998 C Günther Schartz (Trier) CDU/CSU . . 18999C Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Daubertshäuser, Robert Antretter, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Verkehrssicherheit durch Senkung der Promillegrenze und Einführung der elektronischen Atemalkohol-Analyse (Drucksachen 12/985, 12/7212) Horst Eylmann CDU/CSU 19001 C Hermann Bachmaier SPD 19002 C Georg Gallus F.D.P. . . . . 19004A, 19013B Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . 19004 B Horst Eylmann CDU/CSU 19004 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19005 B Burkhard Zurheide F.D.P. 19006 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19008 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19009 D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 19010D Elke Ferner SPD 19012A Burkhard Zurheide F.D.P 19013 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 19014 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . 19015B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 V Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Markus Meckel, Angelika Barbe, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/6933) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Roswitha Wisniewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dirk Hansen, Dr. Jürgen Schmieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Unterstützung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/7225) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 19016B Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . 19017 C Dirk Hansen F.D.P. 19019B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 19020A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 BGB (MiBhandlungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/6343) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur gewaltfreien Erziehung von Kindern (Züchtigungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/5359) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Hanna Wolf, Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Züchtigungsverbot) (Drucksache 12/6783) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 19021 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 19022B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19023D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 19025 C Burkhard Zurheide F.D.P. 19027 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19027 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 19028C Margot von Renesse SPD 19029 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 19030B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Rentenüberleitungs-Korrekturgesetz) (Drucksache 12/6217) Petra Bläss PDS/Linke Liste 19031 D Heinz Rother CDU/CSU 19033 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 19034 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19035B Ulrike Mascher SPD 19035D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 19037 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19038 C Nächste Sitzung 19039D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 19041* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjürgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19041* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19042* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19043* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 18907 219. Sitzung Bonn, den 14. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 14. 4. 94* Beckmann, Klaus F.D.P. 14. 4. 94 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 14. 4. 94* Wilfried Borchert, Jochen CDU/CSU 14. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 14. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 14. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 4. 94* Dr. von Billow, Andreas SPD 14. 4. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 14. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14. 4. 94 Herta Duve, Freimut SPD 14. 4. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 14. 4. 94* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 14. 4. 94* Fuchs (Verl), Katrin SPD 14. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 14. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 14. 4. 94 Habermann, SPD 14. 4. 94 Frank-Michael Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 14. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 14. 4. 94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 14. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 14. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 14. 4. 94* Klemmer, Siegrun SPD 14. 4. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 14. 4. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 14. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 14. 4. 94 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 14. 4. 94* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 14. 4. 94* Erich Dr. Matterne, Dietmar SPD 14. 4. 94 Meckel, Markus SPD 14. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 14. 4. 94* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 4. 94* Müller (Düsseldorf), SPD 14. 4. 94 Michael Müller (Wesseling), CDU/CSU 14. 4. 94 Alfons Müller (Zittau), Christian SPD 14. 4. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 14. 4. 94 Paintner, Johann F.D.P. 14. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 14. 4. 94* Dr. Probst, Albert CDU/CSU 14. 4. 94* Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 14. 4. 94 Susanne Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Raidel, Hans CDU/CSU 14. 4. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 14. 4. 94 ' Reimann, Manfred SPD 14. 4. 94 ' Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 14. 4. 94 Reschke, Otto SPD 14. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 14. 4. 94 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 14. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 14. 4. 94* von Schmude, Michael CDU/CSU 14. 4. 94* Schröter, Karl-Heinz SPD 14. 4. 94 Schulte (Hameln), SPD 14. 4. 94** Brigitte Dr. Schumann PDS/LL 14. 4. 94 (Kroppenstedt), Fritz Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 14. 4. 94 Sigrid Dr. Soell, Hartmut SPD 14. 4. 94* Terborg, Margitta SPD 14. 4. 94 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 14. 4. 94* Friedrich Vosen, Josef SPD 14. 4. 94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 14. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14. 4. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 14. 4. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 14. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 14. 4. 94* Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 14. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjörgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Für das Land Rheinland-Pfalz ist die Novellierung des Weingesetzes von entscheidender Bedeutung. 19042* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Jeder zweite landwirtschaftliche Betrieb in Rheinland-Pfalz betreibt Weinbau, auf diese Weise werden 70 % des deutschen Weines produziert. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Gesamtreform des Weinrechts faßt das bisherige Weingesetz und das bisherige Weinwirtschaftsgesetz zusammen. Auf diese Weise werden die nationalen Regelungen betreffend den Weinbau von Anbau bis hin zu Vermarktung und Absatzförderung in einem einheitlichen Gesetzeswerk kodifiziert. Ziel des Gesetzes ist es, zur Stabilisierung der Weinwirtschaft beizutragen. Dabei sollen insbesondere die inzwischen mehrjährigen Erfahrungen mit der Mengenregulierung überprüft und modifiziert werden, bevor die bereits diskutierte EU-Weinmarktordnung erlassen wird. Der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im Deutschen Bundestag ist es im Rahmen kritischer Begleitung der Novellierung gelungen, etliche Verbesserungen in das neue Gesetz einzubringen. Dennoch bleibt eine Reihe von Wünschen offen. Wir wenden uns insbesondere gegen eine prozentuale Beschränkung der Überlagerung. Da in Zukunft nur noch die alleinige Verwertung der Übermengen zum Zwecke des Ertragsausgleichs und der Destillation erlaubt sein wird, dagegen der Verkauf von Übermengen als Traubensaft oder Essiggrundwein sowie die gegenwärtig an der Mosel erlaubte Versektung verboten sein werden, erledigt sich das Problem der Übermengen von selbst. Eine Übermengenproduktion verliert angesichts der geringen Verwertungsmöglichkeiten jeglichen Reiz. Die Einführung einer prozentualen Beschränkung führt daher lediglich zu erheblicher zusätzlicher Bürokratie und unnötiger Kontrolle. Eine Streichung der Regelung über die prozentuale Beschränkung der Überlagerung konnte trotz unserer Bemühungen nicht durchgesetzt werden, weil u. a. der Deutsche Weinbauverband und andere regionale Weinbauverbände in dieser Frage eine andere Meinung vertraten. Lediglich eine zeitliche Verschiebung von 3 Jahren konnte erreicht werden. Wir gehen aber davon aus, daß in diesem Zeitraum deutlich gemacht werden kann, daß eine prozentuale Begrenzung der Überlagerung nicht erforderlich ist. Wir werden nach entsprechender Zeit und Erfahrung gemeinsam mit der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz erneut die politische Initiative zu einer Neuregelung in unserem Sinne ergreifen. Nur wegen der großen Bedeutung, die das Weingesetz insgesamt für die Weinwirtschaft hat, stimmen wir trotz unserer Bedenken der Novellierung zu. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund einer möglicherweise drohenden europäischen Mengenbegrenzungsregelung, die mit der Einführung einer nationalen Regelung verhindert werden könnte. Auf diese Weise können die deutschen Interessen voraussichtlich besser gewahrt werden, als dies im Rahmen einer gesamteuropäischen Regelung möglich sein wird. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts stimme ich in der vorliegenden Form nicht zu. Trotz meines Neins zum Gesetz möchte ich ausdrücklich betonen, daß viele wichtige Verbesserungen erreicht wurden. Ich nenne die Einführung eines Hektarertrages für Tafelwein von 150 hl/ha, die Beibehaltung der Großlagen und die Einführung der Bezeichnung „Qualitätswein garantierten Ursprungs ", ohne daß dies jedoch zwingend auf der Weinflasche angegeben werden müßte. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Weine mit einem bestimmten Geschmacksbild, bestimmten Rebsorten und bestimmten Qualitätskriterien zu fixieren. Dem Verbraucher wird dadurch die Entscheidung beim Kauf erleichtert. Ausschlaggebend für meine Entscheidung, dem Gesetz nicht zuzustimmen, ist die von mir befürchtete zusätzliche Bürokratisierung des Weinbaus. Wegen der im Gesetz beschränkten Möglichkeit der Verwertung von Übermengen nur zum Ertragsausgleich und zur Destillation ist es unsinnig, die über den Hektarertrag hinausgehende Überlagerungsmenge zu beschränken. In den nördlichen Weinanbaugebieten kommen hohe Ertragsschwankungen sowohl bei der Menge als auch bei der Qualität vor. Zur kontinuierlichen Marktbeschickung sollte es deshalb dem Winzer überlassen werden, in welcher Menge und in welcher Qualität er Weine zum Ausgleich von Ertragsschwankungen lagert. Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung auf 20 Prozent, in Ausnahmefällen 50 Prozent, ist hierfür nicht ausreichend. Noch schwerwiegender wiegt für mich der zusätzliche Kontrollaufwand. In einzelnen Fällen könnte es vorkommen, daß Winzer auch nur geringe Mengen zuviel überlagerter Weine der Destillation zuführen müssen. Dies verursacht nicht nur Verdruß und Ärger, sondern auch noch erhebliche Kosten. Darüber hinaus ist der Handel mit Faßwein mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet, denn unter Umständen könnte es vorkommen, daß bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Überlagerungsbeschränkung alle Weine eines Betriebes nicht verkehrsfähig werden. Dies alles ließe sich vermeiden, wenn man der Eigenverantwortung des Winzers, der schon aus finanziellen Gründen bestrebt sein wird, nicht mehr Wein als notwendig zu überlagern, mehr Raum ließe. Die vorgesehene Verschiebung der Überlagerungsbeschränkung auf das Jahr 1997 reicht mir als Kompromiß nicht aus. Es bleibt aus meiner Sicht keine ausreichende Zeit, um in der Praxis zu beweisen, daß durch eine unbeschränkte Überlagerung keine Störung des Marktes entsteht. Ich kritisiere die Haltung des Deutschen Weinbauverbandes, der diese Regelung gefordert hat, obwohl seine rheinland-pfälzischen Mitgliedsverbände in dieser wichtigen Frage anderer Meinung waren. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 19043* Ich bedauere, daß ich, trotz großer Kompromißbereitschaft in anderen Bereichen des Gesetzes, aus diesem Grund dem Gesetz meine Zustimmung verweigern muß. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist ein unerträglicher Zustand, daß ausgerechnet einem vom Deutschen Bundestag eingesetzten Gremium zur Aufarbeitung der deutschen Geschichte der letzten Jahrzehnte der für ihre Arbeit zwingend notwendige Zugriff auf die westdeutschen Aktenmaterialien unter Berufung auf eine 30jährige Sperrfrist für diese Unterlagen untersagt bleibt und daß die von der EnqueteKommisssion angehörten westdeutschen Zeitzeugen bislang mit einer Einschränkung ihres Aussagerechtes belegt wurden. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob bürokratische Hindernisse oder die Furcht, gerade im Superwahljahr 1994 mit unliebsamen Enthüllungen konfrontiert zu werden, den Anstoß zu dieser Entscheidung gegeben haber. Die Kommission kann durch diese Einschränkungen ihrem parlamentarischen Auftrag nicht in der vom Wähler erwarteten Gründlichkeit und Objektivität gerecht werden. Durch den zwangsweisen Verzicht auf wesentliche Unterlagen des Bundeskanzleramtes sowie diverser Bundesministerien kann die Kommission letztendlich nur ein unvollständiges Bild der jüngsten deutschen Geschichte vermitteln. Wie wollen wir aber gerade den ostdeutschen Wählern erklären, daß wir ihnen nur eine eingeschränkte Wahrheit präsentieren können? Wie sollen wir ihr Vertrauen in diese Republik stärken, wenn die westliche Seite von der östlichen die vollständige Transparenz und Offenlegung ihrer Vergangenheit einfordert, sich selbst aber in einen Mantel des Schweigens hüllt? Was hätte die bundesrepublikanische Politik zu verbergen? Doch wohl nicht, was jener der SED gleichkäme und deshalb das Licht des Tages scheuen müßte. Glaubwürdig kann das Ergebnis der Enquete-Kommission nur werden, wenn sie erkennbar um Transparenz bemüht ist und dabei Unterstützung findet. Diesmal sollte man es wirklich ernstmeinen mit einer wahrhaften und ehrlichen Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit, und deshalb darf man nicht der kritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit beider deutscher Staaten auszuweichen versuchen, so schmerzhaft die zu Tage tretenden Erkenntnisse auch sein mögen. Man muß endlich begreifen, daß die Geschichte beider deutscher Staaten nicht voneinander zu trennen ist. Es kann nur eine gesamtdeutsche Vergangenheitsaufarbeitung geben, für deren Erfolg die Hinzuziehung aller Archivmaterialien unverzichtbar ist. Wir fordern daher den sofortigen Zugang nicht nur der Enquete-Kommission, sondern auch der zeitgeschichtlichen Forschung zu den Archiven mit westdeutschen Akten und ein uneingeschränktes Aussagerecht für alle westdeutschen Zeitzeugen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung verstärkt für den Zugang zu den osteuropäischen, insbesondere den russischen Archiven einsetzen. Wir dürfen die Fehler, die bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit entstanden sind, nicht wiederholen. Nur durch eine umfassende und selbstkritische Aufarbeitung der gesamtdeutschen Nachkriegsgeschichte werden wir dem Anspruch gerecht, die richtigen Lehren aus der zweiten Diktatur in Deutschland zu ziehen.
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    Rede von Wilhelm Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied der Kinderkommission — und in dieser Frage federführend — möchte ich zunächst auf die Einigkeit, die in diesem Unterausschuß des Hauses besteht, über die Notwendigkeit hinweisen, in diesem Rechtsgebiet nun endlich etwas zum Positiven zu verändern, also im Interesse und im Sinne der Kinder.
    Wenn wir in dieser Zeit in der vermeintlich zivilisierten deutschen Gesellschaft feststellen, daß hunderttausendfach Gewalt gegen Kinder ausgeübt wird, die in mehr als hundert Fällen jährlich sogar mit dem
    Tode endet, dann ist es mehr als Zeit, daß wir uns mehr als bisher dem Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft zuwenden. Es gibt neben der körperlichen Gewalt, wie wir alle mittlerweile wissen — Sie haben es mit Recht angedeutet, Frau Ministerin —, auch das genauso belastende Phänomen der seelischen Gewalt und der Grausamkeiten, die damit verbunden sind.
    Dies alles hat offensichtlich auch historische Hintergründe, auf die man aufmerksam machen sollte. Gewalt trägt sich in Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern der Welt von Generation zu Generation weiter. Immer wieder stellen wir fest, daß die Kinder als niedere Objekte der Gesellschaft behandelt werden, und dies nicht nur in der tagtäglichen Praxis durch Erwachsene, sondern oftmals auch durch das Rechtssystem. Genau dies gilt es aufzuarbeiten. Dazu bietet uns der heutige Tag in einem ersten Einstieg mit den drei Gesetzentwürfen einen guten Anlaß.
    Wir haben dazu allerdings auch schon einige weitere Anlässe gehabt, die das Haus durch Mehrheitsentscheidungen bedauerlicherweise nicht genutzt hat. Einer war, die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes nicht nur zu ratifizieren, sondern diese Konvention ernst zu nehmen und sie zum Anlaß zu nehmen, das deutsche Rechtssystem so zügig wie möglich an die internationalen Standards zum Schutze der Kinder anzugleichen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Es steht sogar der anstehende Bericht über diese Aufgabe noch aus. Es ist schon sehr verwunderlich, wie zögerlich die Bundesregierung in dieser Hinsicht verfährt.
    Wir hatten auch im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Ende der 80er Jahre die Möglichkeit, die Rechtsposition der Kinder in Deutschland entscheidend zu verbessern. Auch dies ist aus mehr oder weniger deutlichen ideologischen Gründen der Regierungsmehrheit nicht wahrgenommen worden.
    Ich will hinzufügen, daß wir — auch wenn es in diesem Zusammenhang vielleicht etwas profan erscheint — eine Chance verpaßt haben, als das Haus vor knapp einem Jahr die Berichterstattung über die Lage der Kinder in Deutschland abgelehnt hat und es an dieser Stelle nicht für nötig gehalten hat, einen speziellen Kinderbericht in Deutschland erarbeiten zu lassen.
    Neben der Gewalt, die ich genannt habe und die tagtäglich auf Straßen und Plätzen, in Schulen, in Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch als Darstellung brutalster Szenen im Fernsehen stattfindet, ist immer wieder klar, daß das Unerklärlichste, das Unsinnigste, das Verwerflichste doch wohl die Gewalt gegen Kinder in der Familie ist. Abrüstung in den Kinderzimmern habe ich vor zwei, drei Jahren hier einmal gefordert. Das ist ein Appell an das Verantwortungsbewußtsein von Eltern und Erzieherinnen und Erziehern, dem die Tatsache zugrunde liegt, daß wir offensichtlich nicht einmal in der Lage sind, den Kindern im familiären Umfeld eine Grundlage für ihre Entwicklung zu bieten, wie sie für eine positive seelische Ausstattung notwendig wäre.
    Dabei ist darauf hinzuweisen, daß wir hier überhaupt nicht mehr im dunkeln tappen. Unter anderem



    Wilhelm Schmidt (Salzgitter)

    die Untersuchungen der Universität Nottingham in Großbritannien haben bewiesen, daß in Familien, in denen Kinder Gewalt ausgesetzt sind, die Eskalation des Strafverhaltens enorm zunimmt, nämlich etwa 70 % höher liegt als in anderen Familien, und daß beispielsweise Kinder, die in ihrer Kindheit Gewalt durch Erwachsene, insbesondere durch Eltern, erfahren, dies auch an ihre Kinder weitergeben, weil sie die Gewalt gegen sich als ein normales Phänomen empfunden haben. In dieser Hinsicht sind also doch wohl dann auch gezüchtigte und mißhandelte Kinder von vornherein in dieser Gesellschaft benachteiligte Kinder. Warum nehmen Erwachsene, insbesondere Eltern dies eigentlich bewußt in Kauf?
    Wir haben im Zusammenhang mit den hier zu behandelnden drei Gesetzentwürfen auch einen Rechtskonflikt. Sie haben ihn angedeutet. Wir sollten ihn ernst nehmen, weil es natürlich darum gehen muß, daß wir eine wirksame Regelung finden, die dem Anspruch gerecht wird, den Kinderschutz auch wirklich umzusetzen, wie ich ihn soeben als notwendige gesellschaftliche und politische Komponente skizziert habe. Meine Kollegin Frau von Renesse wird darauf noch näher eingehen.
    Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten in den Ausschußberatungen die Gelegenheit nutzen müssen, genau diese Schnittstelle zu beleuchten und damit auch dafür zu sorgen, daß wir weder eine Überziehung des Anspruchs durchsetzen noch eine vielleicht zu leichtfertige und zu schwache Darstellung dessen, was gesetzlich möglich ist, schaffen. Ich bewerte letzteres im Zusammenhang mit Ihrem Entwurf; ich darf das andeuten.
    Es gibt auch erhebliche Verbands-, Organisations-und Expertenkritik. Die Kinderkommission des Bundestages hat sich noch einmal vor zwei Monaten sehr ausführlich mit Expertinnen und Experten zusammengesetzt, die ebenso wie die Kinderkommission — fraktionsübergreifend — einstimmig der Meinung waren: Hier müßte mehr getan werden, als der Regierungsentwurf zur Zeit zeigt. Ob es so weit gehen kann, wie die Gesetzentwürfe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD hier vorschlagen, das will ich auch deswegen bewußt offenlassen, weil wir im Interesse der Sache gesprächsbereit sein wollen.
    Die schon erwähnte UNO-Konvention, meine Damen und Herren, hat uns verpflichtet, das deutsche Recht anzupassen. Bedauerlicherweise — Sie haben das heute wieder getan, Frau Leutheusser-Schnarrenberger — ist die Bundesregierung bei vielen praktischen Dingen nicht sehr viel weiter gekommen, insbesondere im Kindschaftsrecht nicht, dessen Änderung wir ebenfalls als eine Verpflichtung der UNO-Konvention entnehmen müssen.
    Wir wollen, daß mit dem Postulat „Kinder sind gewaltlos zu erziehen" in dem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, grundsätzlich auch darauf hingewiesen wird, daß das das Ziel des ganzen Unternehmens ist. Um aber dem Ganzen vorzubeugen und Mißverständnisse gleich von vornherein auszuräumen: Es geht nicht um eine wie immer geartete und immer wieder mißinterpretierte Form der antiautoritären Erziehung. Das kann es und soll es beileibe nicht sein.
    Klar ist, daß die Grenzziehung nach wie vor von Fall zu Fall erfolgen muß. Daran geht auch in der Zukunft überhaupt kein Weg vorbei, egal, welches Gesetz wir hier verabschieden. Aber eines, glaube ich — darüber sind wir uns alle ja wohl auch im klaren —, kann überhaupt nicht mehr Gültigkeit haben: das, was seit acht Jahren in der deutschen Rechtslandschaft steht, nämlich der Satz des Bundesgerichtshofs, daß sogar der Gebrauch eines Gartenschlauchendes bei einer Züchtigung noch nicht die Würde des Kindes verletzt. Das muß weg. Das wollen wir durch die gemeinsamen Bemühungen so schnell wie möglich weg haben.
    Auf diesem Wege muß — das will ich zum Schluß erwähnen — Zusätzliches geschehen. Sie haben es angedeutet. Ich hoffe nur, daß die Bundesregierung — Frau Rönsch wird ja noch sprechen — entsprechend konsequent an dieser Stelle weiterarbeitet. Wir müssen nämlich den Kindern helfen, mit diesen Problemen fertig zu werden. Wir brauchen also einen Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe an allen Stellen. Das ist insbesondere die Verpflichtung der Gemeinden.
    Erforderlich ist genauso, daß wir die Umstände der Lebensbedingungen für die Familien mit Kindern verbessern. Denn es ist natürlich nicht nur das Gewaltsymptom insgesamt in der Gesellschaft, das uns Probleme bereitet, sondern es sind oftmals weitere soziale Umstände, die diese Symptome und die Situation insbesondere für die Kinder als das schwächste Glied verschärfen: die Wohnbedingungen, die Lebensbedingungen sowie die Entwicklungs- und Entfaltungsbedingungen insgesamt.
    Ich sage heute: Lassen Sie uns die Diskussion so schnell wie möglich zu einem guten Ende führen. Wir als die Initiatoren dieser Sache sind dazu bereit. Aber ich denke schon, wir sollten ernsthaft darauf hinarbeiten, daß wir nicht zuwenig tun. Wir sollten vielmehr wirklich so weit, wie es geht, an die Grenze der rechtlichen Möglichkeiten gehen, um die Kinder in unserer Gesellschaft künftig wirksamer zu schützen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Als nächster hat der Kollege Konrad Weiß das Wort.

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    Rede von Konrad Weiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kinder sind gewaltfrei zu erziehen. Dieser Satz provoziert noch immer in Deutschland. Er provoziert und ruft heftigste Ablehnung hervor, obwohl er nichts anderes einfordert, als daß selbstverständliche Grundbedingungen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft uneingeschränkt auch für Kinder gelten.
    Das Grundgesetz stellt die Achtung der Menschenwürde in den Mittelpunkt unseres Handelns. Wir Erwachsenen bemühen uns, Meinungsverschiedenheiten im demokratischen Diskurs gewaltfrei auszutragen. Der Rechtsstaat sichert die Unversehrtheit der Person. Selbstverständlich darf uns Erwachsene niemand schlagen, seelisch quälen und drangsalieren.
    Es ist für Eltern in Deutschland leider keine Selbstverständlichkeit, die Würde des Kindes gleicherma-



    Konrad Weiß (Berlin)

    ßen zu achten. Erhebungen des Deutschen Kinderschutzbundes zeigen ein erschreckendes Bild vom Erziehungsstil in deutschen Familien: Rund 70 % aller Eltern sind bereit, ihre Kinder mit der Prügelstrafe zu erziehen. Jährlich werden 100 Kinder von ihren Eltern zu Tode geprügelt. 300 000 bis 500 000 Kinder werden so sehr geprügelt, daß sie körperliche Folgen davontragen. Nicht erfaßt sind dabei die unzähligen seelischen Verletzungen und Nötigungen, die den Kindern tagtäglich aus Faulheit oder Dummheit, aus Verzweiflung und oft auch aus Hilflosigkeit und aus Überforderung zugefügt werden.
    Es ist ein Armutszeugnis für uns alle, wenn sich unser Verhältnis zu den Kindern auf das Recht des Stärkeren, auf Gewalt und Demütigung stützt. Ein Kind wird nicht erst Mensch, es ist Mensch, unantastbar in seiner Würde und in seinen Rechten. Der Respekt, der Kindern als Trager von Grundrechten zukommt, wird jedoch versagt, wenn Gewalt als Erziehungsmittel und legitimes Mittel des Umgangs mit Kindern angesehen wird.
    Der massiven Verletzung elementarer Kinder- und Menschenrechte muß endlich auch ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden. Die jetzige Vorschrift des BGB reicht nicht aus, um Kinder angemessen gegen gewalttätige Übergriffe ihrer Eltern zu schützen. Die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat deshalb einen Gesetzentwurf zur gewaltfreien Erziehung von Kindern in den Deutschen Bundestag eingebracht. In der Kinderkommission waren sich die Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien einig, die Formulierung, die wir und die SPD jetzt im Antrag haben, gemeinsam einzubringen. Leider konnten sich die Kollegen aus der CDU und der F.D.P. in ihren Fraktionen nicht durchsetzen. Ich bedauere das.
    Unser Entwurf hat Formulierungen übernommen, die von der Gewaltkommission des Deutschen Bundestages, von der Kinderkommission, vom Deutschen Kinderschutzbund und von anderen Fachverbänden entwickelt und empfohlen wurden. Er postuliert einerseits das Gebot einer gewaltfreien Erziehung und stellt andererseits klar, daß entwürdigende Maßnahmen, insbesondere körperlich und seelisch verletzende Strafen unzulässig sind. Er macht gegenüber der Rechtsprechung deutlich, daß es ein gewohnheitsrechtlich verbürgtes Züchtigungsrecht an Kindern nicht geben kann und daß Züchtigung und die Anwendung entwürdigender Maßnahmen nicht Ausdruck des Erziehungsrechtes sind.
    Einhergehen muß die Umsetzung dieses Gesetzes mit der Sicherstellung und dem Ausbau von Beratungs-, Betreuungs- und Hilfseinrichtungen für Kinder und Eltern. Der Staat muß auch in diesem Bereich Hilfestellung geben und solchen, die Hilfe leisten, Unterstützung gewähren, um der Spirale der Gewalt entgegenzuwirken.
    Demgegenüber bedeutet nach unserer Auffassung der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf einen Rückschritt. Er besagt lediglich, daß die Eltern ihr Kind auch weiterhin nicht schwer mißhandeln dürfen — ein Tatbestand, der doch ohnehin nach unserem Strafgesetzbuch verboten ist. Darüber hinaus aber sollen Eltern weiterhin das Recht haben, ihr Kind zu schlagen, es also körperlich zu züchtigen.
    Die Bundesjustizministerin hat wiederholt die Auffassung vertreten, daß die Grenzen des elterlichen Erziehungsrechts erst dort erreicht seien, wo Kinder schwer mißhandelt würden. Wer sich aber, wie die Bundesregierung, vor der grundsätzlichen Ächtung von Gewalt scheut und Strafanwendung zur erfolgversprechenden Erziehungsmethode erklärt, braucht sich über die Mauer des Schweigens, die prügelnde Eltern, nicht aber mißhandelte Kinder schützt, nicht zu wundern.
    Wir sind im Gegensatz zur Bundesregierung der Auffassung, daß als Gewalt gegen Kinder nicht nur die offen gewalttätigen Handlungen, die Mißhandlungen anzusehen sind. Maßnahmen, die darauf abzielen, Kinder zu entwürdigen oder sie zu bestimmten Verhaltensnormen zu zwingen, wie auch psychischer Zwang können Kinder ebenso schwer schädigen und sind der unmittelbaren Gewaltanwendung gleichzusetzen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Maßnahmen im Interesse des Kindes oder als Erziehungsmaßnahmen angewandt werden oder nicht. Als Beispiele nenne ich das immer noch übliche Einsperren in eine dunkle Kammer oder stundenlanges Inder-Ecke-Stehenlassen.
    Ein Kommentator in der „FAZ", der unseren Vorschlag glossiert, führt das absurde Argument an, daß Eltern, denen die Prügelstrafe nicht mehr zur Verfügung stünde, verstärkt mit Liebesentzug reagieren könnten. Was ist das für ein antiquiertes Denken. Als ob die körperliche Züchtigung ein Liebesbeweis wäre! Die Grenze ist nicht zwischen Züchtigung und Mißhandlung zu ziehen, sondern zwischen dem unbedingten Respekt vor der Würde des Kindes und ihrer Mißachtung. Das sind die Alternativen.
    Die Tatsache, daß Gewalt gegen Kinder in diesem Ausmaß ausgeübt wird, hat vielfältige gesellschaftliche und soziale Ursachen. Die Armut und soziale Verunsicherung in den Familien hat erschreckende Dimensionen angenommen. Wir alle kennen das. Immer mehr verzweifeln an ihrer sozialen Situation, weil sie keine Arbeit, keinen ausreichenden Wohnraum haben, weil es keine Betreuung für ihre Kinder gibt, weil sie ihren Kindern kein kindgerechtes Umfeld bieten können und weil sie mit ihren Existenzängsten alleingelassen sind.
    Die eigene Frustration und Erniedrigung lassen Eltern nicht selten an ihren Kindern aus. Diese sind gleich in mehrfacher Weise betroffen. Die dramatische Umweltzerstörung und die gesundheitliche Belastung durch Umweltgifte, die Vernichtung kindlichen Lebens oder Lebensraums sowie Gewalt an Schulen sind ebenso Formen gesellschaftlicher Gewalt, unter denen Kinder zu leiden haben.
    Vor allem aber — und darauf möchte unser Gesetzentwurf besonders aufmerksam machen — ist die körperliche und seelische Züchtigung stets ein individuelles Drama. Der polnische Pädagoge und Arzt Janusz Korczak sagt: Ein geschlagenes Kind trägt Spuren der Folter. Er meint damit, daß jedes Kind, das geschlagen wird, in diesem Moment zugleich gefoltert wird, ganz unabhängig davon, ob das Kind sichtbare



    Konrad Weiß (Berlin)

    Schädigungen erleidet oder nicht. Jedes Kind, das geschlagen wird — sei es durch eine Ohrfeige oder den Klaps auf den Po —, wird in diesem Moment gedemütigt, erniedrigt und eingeschüchtert. Das ist das eigentliche Problem.
    Es schadet nicht nur dem Kind, wenn es hilflos Gewalt durch Vertrauenspersonen erleiden muß, es schadet auch unserer Gesellschaft und unserer Demokratie, wenn Kinder Gewalt als Unbeherrschtheit, als akzeptierte und gewöhnliche Mittel der Konfliktlösung erfahren sollen. Sollen es wirklich die Lehren, die wir unseren Kindern mit auf den Weg geben, sein, daß die Welt von Gewalt beherrscht wird, daß der Stärkere den Schwächeren niederschlägt, wenn er ihm im Wege ist?
    Es ist unabhängig vom Stand, vom Einkommen und vom Intellekt, ob wir unsere Kinder respektvoll als Menschen und Mitbürger behandeln. Eine Ohrfeige bringt vielleicht ein rasches Ergebnis, aber auf lange Zeit wird sie nichts nützen. Wenn man sein Kind schlägt, zeigt das nur, das man nicht mehr weiter weiß. Es zeigt die eigene Schwäche.
    Als Vater von drei Kindern und als Großvater von zwei Enkelkindern weiß ich, wie schwer es ist, diese Herausforderung tagtäglich zu bestehen. Auch meine Kinder waren keine pflegeleichten Kinder. Auch ich habe meinen Kindern Unrecht getan. Gewaltfreie Konfliktbewältigung muß erlernt werden. Dabei müssen wir den Eltern helfen. Das ist ein mühevoller Prozeß.

    (Beifall des Abg. Eduard Oswald [CDU/ CSU])

    Unser Gesetzentwurf postuliert kein generelles Strafverbot. Das ist eine oberflächliche oder böswillige Lesart. Wer glaubt, hier sollten alte Schlachten über autoritäre und antiautoritäre Erziehung neu geschlagen werden, hat von der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, so wie wir sie heute betreiben, nichts verstanden. Wir wissen durchaus zwischen autoritärem Gebaren und Autorität zu unterscheiden. Autorität ist gut. Wer Autorität hat, braucht nicht autoritär zu sein. Autorität überzeugt durch innere Gewißheit, durch innere Sicherheit. Strafe kann sinnvoll sein, wenn die Würde des Kindes gewahrt bleibt. Es gibt Strafen, die vom Kind nicht als ungerecht und erniedrigend empfunden werden, die nicht auf Gewalt beruhen, sondern auf Vertrauen und Verantwortung.
    Erziehung ist oft schwierig und frustrierend. Die Erziehungsmittel, die wir anwenden, müssen sich logisch aus dem ergeben, was wir dem Kind beizubringen versuchen. Korczak hat in seinem Waisenhaus eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie so etwas im großen wie im kleinen funktionieren kann.
    Mit der positiven Formulierung unseres Gesetzentwurfes wollen wir deutlich machen, daß eine Erziehung ohne jede Gewaltanwendung von unserer Gesellschaft gewünscht wird und möglich ist. Die Neuregelung bewirkt nicht nur eine Klarstellung, sondern stärkt auch die Rechte des Kindes. Damit kommen wir endlich der Verpflichtung nach, die wir vor zwei Jahren mit der Ratifizierung der UNO-
    Konvention über die Rechte des Kindes eingegangen sind.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS/Linke Liste)