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    Plenarprotokoll 12/219 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Benno Zierer, Hans Koschnick und Hans-Eberhard Urbaniak . . 18907 A Verzicht des Abgeordneten Heribert Scharrenbroich auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 18907 B Eintritt der Abgeordneten Dorothea Szwed in den Deutschen Bundestag 18907 B Ausscheiden des Abgeordneten Heinz- Dieter Hackel aus der Fraktion der F.D.P. 18907 B Erweiterung der Tagesordnung 18907 B Abwicklung der Tagesordnung 18907 C Absetzung des Punktes 6 von der Tagesordnung 18907 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Wirtschaft 18907 D Begrüßung des Vorsitzenden des Ministerrates der Republik Polen, Herrn Waldemar Pawlak, mit seiner Delegation 18965 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Lage im früheren Jugoslawien Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18908 A Hans-Ulrich Klose SPD 18910B Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 18911C Ulrich Irmer F.D.P. 18914 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18915 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 18915C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . . 18916D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 18917A Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18917D Karl Lamers CDU/CSU 18918D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . 18919D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18920 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 18921 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 A Stefan Schwarz CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 B Tagesordnungspunkt 3: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (Drucksache 12/6719) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6481, 12/7244) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6572, 12/7244) c) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer (Drucksache 12/6104) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gemeinsame Regelung für den Ausschluß von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (Drucksache 12/7199) Heinz Schemken CDU/CSU 18925 C Adolf Ostertag SPD 18927 B Josef Grünbeck F.D.P. . . . 18929B, 18954 D Jürgen Koppelin F.D.P. 18931B Dr. Gisela Babel F.D.P. 18932 A Konrad Gilges SPD . . . . 18933A, 18939C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . 18933 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 18934D Georg Gallus F D P 18935 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18938A Volker Kauder CDU/CSU 18939 A Detlev von Larcher SPD 18939 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . 18940A Gerd Andres SPD 18943 B Renate Jäger SPD 18943 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 18944 A Dr. Heinrich L. Kolb F D P 18945 D Adolf Ostertag SPD . . . . 18947A, 18949 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18947 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18948 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18951A Gerd Andres SPD 18951 B Konrad Gilges SPD 18953A, 18956 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 18955 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18956 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 18957 C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung; hier: Existenzgründungs- und Innovationsinitiative für den Mittelstand (Punkte 4 bis 7) (Drucksache 12/7173) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 18959 B Dr. Uwe Jens SPD 18960 A Hansjürgen Doss CDU/CSU 18961 D Josef Grünbeck F.D.P. . . . . 18963B, 18966 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18964 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 18964 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18965B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18966 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 18966 C Tagesordnungspunkt 5: — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Zweites Gleichberechtigungsgesetz) (Drucksache 12/5468) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ilse Janz, Hanna Wolf, Dr. Marliese Dobberthien, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) (Drucksachen 12/5717, 12/7232) Dr. Hans de With SPD (zur GO) 18968A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) 18969A, 18971 B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. (zur GO) 18969 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (zur GO) . 18970A Dieter Wiefelspütz SPD (zur GO) . . . 18970 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg , 18971B Vizepräsident Hans Klein . . . . . 19000 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz) (Drucksache 12/7112) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen Dienste (Drucksache 12/7191) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober 1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute (Drucksache 12/7188) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 12/6848) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 III e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba über den Luftverkehr (Drucksache 12/6972) f) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Mieter von Geschäftsraum in den Ländern Berlin und Brandenburg (Drucksache 12/6677) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1990 über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten (Drucksache 12/6916) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe (Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 12/6963) i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Drucksache 12/6967) j) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rechtsvereinheitlichung bei der Sicherungsverwahrung (Drucksache 12/6969) k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/7009) 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 1. Februar 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und Rumänien (Drucksache 12/7010) m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 8. März 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien (Drucksache 12/7012) n) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) (Drucksache 12/7011) o) Erste Beratung des von den Abgeordneten Paul Breuer, Jürgen Augustinowitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Ulrich Irmer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Erfassungs- und Musterungsverfahrens (Drucksache 12/7007) p) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 12/7109) q) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Wallow, Hermann Bachmaier, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Beantwortung von Fragen durch die Bundesregierung/Einsetzung eines Parlamentarischen Einigungsausschusses (Drucksache 12/6654) r) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 12/6419) 18971 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Apothekenrechts und berufsrechtlicher Vorschriften an das Europäische Gemeinschaftsrecht (Drucksache 12/7211) . . 18973B Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Klaus-Dieter Feige, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung der Beratungsmöglichkeiten für einkommensschwache Rechtsuchende (Beratungshilfe-Ergänzungsgesetz) (Drucksache 12/4346) . 18973B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 12/5192, 12/7209) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Dezember 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksachen 12/6906, 12/7210) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Ausländerfeindlichkeit zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Siegfried Vergin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit entschlossen bekämpfen (Drucksachen 12/1270, 12/5124, 12/ 6697) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Drucksachen 12/5827 Nr. 2.3, 12/6932) 18973 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum verbrecherischen Brandanschlag auf eine Synagoge in Lübeck Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 18974 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 18975D Anke Fuchs (Köln) SPD 18976D Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . 18977D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18978D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . 18979D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 18980 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 18981 B Anke Eymer CDU/CSU 18982 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18983 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 18983 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 18984 B Norbert Geis CDU/CSU 18985 B Siegfried Vergin SPD 18986 B Horst Eylmann CDU/CSU 18987 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Drucksachen 12/5138, 12/6060, 12/7205) Egon Susset CDU/CSU 18988 C Gudrun Weyel SPD 18990 C Gudrun Weyel SPD 18991 D Ulrich Heinrich F.D P 18994 A Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 18995D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 18996A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 18997B Gudrun Weyel SPD 18998B Horst Sielaff SPD 18998 C Günther Schartz (Trier) CDU/CSU . . 18999C Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Daubertshäuser, Robert Antretter, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Verkehrssicherheit durch Senkung der Promillegrenze und Einführung der elektronischen Atemalkohol-Analyse (Drucksachen 12/985, 12/7212) Horst Eylmann CDU/CSU 19001 C Hermann Bachmaier SPD 19002 C Georg Gallus F.D.P. . . . . 19004A, 19013B Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . 19004 B Horst Eylmann CDU/CSU 19004 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19005 B Burkhard Zurheide F.D.P. 19006 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19008 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19009 D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 19010D Elke Ferner SPD 19012A Burkhard Zurheide F.D.P 19013 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 19014 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . 19015B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 V Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Markus Meckel, Angelika Barbe, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/6933) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Roswitha Wisniewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dirk Hansen, Dr. Jürgen Schmieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Unterstützung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/7225) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 19016B Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . 19017 C Dirk Hansen F.D.P. 19019B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 19020A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 BGB (MiBhandlungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/6343) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur gewaltfreien Erziehung von Kindern (Züchtigungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/5359) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Hanna Wolf, Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Züchtigungsverbot) (Drucksache 12/6783) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 19021 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 19022B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19023D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 19025 C Burkhard Zurheide F.D.P. 19027 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19027 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 19028C Margot von Renesse SPD 19029 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 19030B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Rentenüberleitungs-Korrekturgesetz) (Drucksache 12/6217) Petra Bläss PDS/Linke Liste 19031 D Heinz Rother CDU/CSU 19033 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 19034 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19035B Ulrike Mascher SPD 19035D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 19037 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19038 C Nächste Sitzung 19039D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 19041* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjürgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19041* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19042* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19043* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 18907 219. Sitzung Bonn, den 14. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 14. 4. 94* Beckmann, Klaus F.D.P. 14. 4. 94 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 14. 4. 94* Wilfried Borchert, Jochen CDU/CSU 14. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 14. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 14. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 4. 94* Dr. von Billow, Andreas SPD 14. 4. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 14. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14. 4. 94 Herta Duve, Freimut SPD 14. 4. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 14. 4. 94* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 14. 4. 94* Fuchs (Verl), Katrin SPD 14. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 14. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 14. 4. 94 Habermann, SPD 14. 4. 94 Frank-Michael Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 14. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 14. 4. 94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 14. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 14. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 14. 4. 94* Klemmer, Siegrun SPD 14. 4. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 14. 4. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 14. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 14. 4. 94 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 14. 4. 94* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 14. 4. 94* Erich Dr. Matterne, Dietmar SPD 14. 4. 94 Meckel, Markus SPD 14. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 14. 4. 94* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 4. 94* Müller (Düsseldorf), SPD 14. 4. 94 Michael Müller (Wesseling), CDU/CSU 14. 4. 94 Alfons Müller (Zittau), Christian SPD 14. 4. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 14. 4. 94 Paintner, Johann F.D.P. 14. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 14. 4. 94* Dr. Probst, Albert CDU/CSU 14. 4. 94* Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 14. 4. 94 Susanne Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Raidel, Hans CDU/CSU 14. 4. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 14. 4. 94 ' Reimann, Manfred SPD 14. 4. 94 ' Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 14. 4. 94 Reschke, Otto SPD 14. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 14. 4. 94 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 14. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 14. 4. 94* von Schmude, Michael CDU/CSU 14. 4. 94* Schröter, Karl-Heinz SPD 14. 4. 94 Schulte (Hameln), SPD 14. 4. 94** Brigitte Dr. Schumann PDS/LL 14. 4. 94 (Kroppenstedt), Fritz Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 14. 4. 94 Sigrid Dr. Soell, Hartmut SPD 14. 4. 94* Terborg, Margitta SPD 14. 4. 94 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 14. 4. 94* Friedrich Vosen, Josef SPD 14. 4. 94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 14. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14. 4. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 14. 4. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 14. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 14. 4. 94* Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 14. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjörgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Für das Land Rheinland-Pfalz ist die Novellierung des Weingesetzes von entscheidender Bedeutung. 19042* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Jeder zweite landwirtschaftliche Betrieb in Rheinland-Pfalz betreibt Weinbau, auf diese Weise werden 70 % des deutschen Weines produziert. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Gesamtreform des Weinrechts faßt das bisherige Weingesetz und das bisherige Weinwirtschaftsgesetz zusammen. Auf diese Weise werden die nationalen Regelungen betreffend den Weinbau von Anbau bis hin zu Vermarktung und Absatzförderung in einem einheitlichen Gesetzeswerk kodifiziert. Ziel des Gesetzes ist es, zur Stabilisierung der Weinwirtschaft beizutragen. Dabei sollen insbesondere die inzwischen mehrjährigen Erfahrungen mit der Mengenregulierung überprüft und modifiziert werden, bevor die bereits diskutierte EU-Weinmarktordnung erlassen wird. Der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im Deutschen Bundestag ist es im Rahmen kritischer Begleitung der Novellierung gelungen, etliche Verbesserungen in das neue Gesetz einzubringen. Dennoch bleibt eine Reihe von Wünschen offen. Wir wenden uns insbesondere gegen eine prozentuale Beschränkung der Überlagerung. Da in Zukunft nur noch die alleinige Verwertung der Übermengen zum Zwecke des Ertragsausgleichs und der Destillation erlaubt sein wird, dagegen der Verkauf von Übermengen als Traubensaft oder Essiggrundwein sowie die gegenwärtig an der Mosel erlaubte Versektung verboten sein werden, erledigt sich das Problem der Übermengen von selbst. Eine Übermengenproduktion verliert angesichts der geringen Verwertungsmöglichkeiten jeglichen Reiz. Die Einführung einer prozentualen Beschränkung führt daher lediglich zu erheblicher zusätzlicher Bürokratie und unnötiger Kontrolle. Eine Streichung der Regelung über die prozentuale Beschränkung der Überlagerung konnte trotz unserer Bemühungen nicht durchgesetzt werden, weil u. a. der Deutsche Weinbauverband und andere regionale Weinbauverbände in dieser Frage eine andere Meinung vertraten. Lediglich eine zeitliche Verschiebung von 3 Jahren konnte erreicht werden. Wir gehen aber davon aus, daß in diesem Zeitraum deutlich gemacht werden kann, daß eine prozentuale Begrenzung der Überlagerung nicht erforderlich ist. Wir werden nach entsprechender Zeit und Erfahrung gemeinsam mit der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz erneut die politische Initiative zu einer Neuregelung in unserem Sinne ergreifen. Nur wegen der großen Bedeutung, die das Weingesetz insgesamt für die Weinwirtschaft hat, stimmen wir trotz unserer Bedenken der Novellierung zu. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund einer möglicherweise drohenden europäischen Mengenbegrenzungsregelung, die mit der Einführung einer nationalen Regelung verhindert werden könnte. Auf diese Weise können die deutschen Interessen voraussichtlich besser gewahrt werden, als dies im Rahmen einer gesamteuropäischen Regelung möglich sein wird. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts stimme ich in der vorliegenden Form nicht zu. Trotz meines Neins zum Gesetz möchte ich ausdrücklich betonen, daß viele wichtige Verbesserungen erreicht wurden. Ich nenne die Einführung eines Hektarertrages für Tafelwein von 150 hl/ha, die Beibehaltung der Großlagen und die Einführung der Bezeichnung „Qualitätswein garantierten Ursprungs ", ohne daß dies jedoch zwingend auf der Weinflasche angegeben werden müßte. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Weine mit einem bestimmten Geschmacksbild, bestimmten Rebsorten und bestimmten Qualitätskriterien zu fixieren. Dem Verbraucher wird dadurch die Entscheidung beim Kauf erleichtert. Ausschlaggebend für meine Entscheidung, dem Gesetz nicht zuzustimmen, ist die von mir befürchtete zusätzliche Bürokratisierung des Weinbaus. Wegen der im Gesetz beschränkten Möglichkeit der Verwertung von Übermengen nur zum Ertragsausgleich und zur Destillation ist es unsinnig, die über den Hektarertrag hinausgehende Überlagerungsmenge zu beschränken. In den nördlichen Weinanbaugebieten kommen hohe Ertragsschwankungen sowohl bei der Menge als auch bei der Qualität vor. Zur kontinuierlichen Marktbeschickung sollte es deshalb dem Winzer überlassen werden, in welcher Menge und in welcher Qualität er Weine zum Ausgleich von Ertragsschwankungen lagert. Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung auf 20 Prozent, in Ausnahmefällen 50 Prozent, ist hierfür nicht ausreichend. Noch schwerwiegender wiegt für mich der zusätzliche Kontrollaufwand. In einzelnen Fällen könnte es vorkommen, daß Winzer auch nur geringe Mengen zuviel überlagerter Weine der Destillation zuführen müssen. Dies verursacht nicht nur Verdruß und Ärger, sondern auch noch erhebliche Kosten. Darüber hinaus ist der Handel mit Faßwein mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet, denn unter Umständen könnte es vorkommen, daß bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Überlagerungsbeschränkung alle Weine eines Betriebes nicht verkehrsfähig werden. Dies alles ließe sich vermeiden, wenn man der Eigenverantwortung des Winzers, der schon aus finanziellen Gründen bestrebt sein wird, nicht mehr Wein als notwendig zu überlagern, mehr Raum ließe. Die vorgesehene Verschiebung der Überlagerungsbeschränkung auf das Jahr 1997 reicht mir als Kompromiß nicht aus. Es bleibt aus meiner Sicht keine ausreichende Zeit, um in der Praxis zu beweisen, daß durch eine unbeschränkte Überlagerung keine Störung des Marktes entsteht. Ich kritisiere die Haltung des Deutschen Weinbauverbandes, der diese Regelung gefordert hat, obwohl seine rheinland-pfälzischen Mitgliedsverbände in dieser wichtigen Frage anderer Meinung waren. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 19043* Ich bedauere, daß ich, trotz großer Kompromißbereitschaft in anderen Bereichen des Gesetzes, aus diesem Grund dem Gesetz meine Zustimmung verweigern muß. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist ein unerträglicher Zustand, daß ausgerechnet einem vom Deutschen Bundestag eingesetzten Gremium zur Aufarbeitung der deutschen Geschichte der letzten Jahrzehnte der für ihre Arbeit zwingend notwendige Zugriff auf die westdeutschen Aktenmaterialien unter Berufung auf eine 30jährige Sperrfrist für diese Unterlagen untersagt bleibt und daß die von der EnqueteKommisssion angehörten westdeutschen Zeitzeugen bislang mit einer Einschränkung ihres Aussagerechtes belegt wurden. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob bürokratische Hindernisse oder die Furcht, gerade im Superwahljahr 1994 mit unliebsamen Enthüllungen konfrontiert zu werden, den Anstoß zu dieser Entscheidung gegeben haber. Die Kommission kann durch diese Einschränkungen ihrem parlamentarischen Auftrag nicht in der vom Wähler erwarteten Gründlichkeit und Objektivität gerecht werden. Durch den zwangsweisen Verzicht auf wesentliche Unterlagen des Bundeskanzleramtes sowie diverser Bundesministerien kann die Kommission letztendlich nur ein unvollständiges Bild der jüngsten deutschen Geschichte vermitteln. Wie wollen wir aber gerade den ostdeutschen Wählern erklären, daß wir ihnen nur eine eingeschränkte Wahrheit präsentieren können? Wie sollen wir ihr Vertrauen in diese Republik stärken, wenn die westliche Seite von der östlichen die vollständige Transparenz und Offenlegung ihrer Vergangenheit einfordert, sich selbst aber in einen Mantel des Schweigens hüllt? Was hätte die bundesrepublikanische Politik zu verbergen? Doch wohl nicht, was jener der SED gleichkäme und deshalb das Licht des Tages scheuen müßte. Glaubwürdig kann das Ergebnis der Enquete-Kommission nur werden, wenn sie erkennbar um Transparenz bemüht ist und dabei Unterstützung findet. Diesmal sollte man es wirklich ernstmeinen mit einer wahrhaften und ehrlichen Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit, und deshalb darf man nicht der kritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit beider deutscher Staaten auszuweichen versuchen, so schmerzhaft die zu Tage tretenden Erkenntnisse auch sein mögen. Man muß endlich begreifen, daß die Geschichte beider deutscher Staaten nicht voneinander zu trennen ist. Es kann nur eine gesamtdeutsche Vergangenheitsaufarbeitung geben, für deren Erfolg die Hinzuziehung aller Archivmaterialien unverzichtbar ist. Wir fordern daher den sofortigen Zugang nicht nur der Enquete-Kommission, sondern auch der zeitgeschichtlichen Forschung zu den Archiven mit westdeutschen Akten und ein uneingeschränktes Aussagerecht für alle westdeutschen Zeitzeugen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung verstärkt für den Zugang zu den osteuropäischen, insbesondere den russischen Archiven einsetzen. Wir dürfen die Fehler, die bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit entstanden sind, nicht wiederholen. Nur durch eine umfassende und selbstkritische Aufarbeitung der gesamtdeutschen Nachkriegsgeschichte werden wir dem Anspruch gerecht, die richtigen Lehren aus der zweiten Diktatur in Deutschland zu ziehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Regierungsentwurf des Mißhandlungsverbotsgesetzes, den wir heute in erster Lesung debattieren, hat schon im Vorfeld der Parlamentsberatungen manche Diskussionen — in den Medien ebenso wie bei vielen Eltern — ausgelöst. Dies ist nicht verwunderlich, berührt der Entwurf doch das so wichtige und heute leider allgegenwärtige Thema der gegen Kinder gerichteten Gewalt.
    Will man dieser Gewalt, die sich häufig in der Familie abspielt, in unserer Gesellschaft besser Herr werden, so bedarf es eines tiefgreifenden Bewußtseinswandels. Dabei muß mit allen zur Verfügung stehenden — auch gesetzgeberischen — Mitteln darauf hingewirkt werden, daß die Rechte von Kindern mehr zählen und nicht länger von eben zum Teil nachlässigen, egoistischen oder gar skrupellosen Erwachsenen mit Füßen getreten werden.
    Als Beispiel für die zahlreichen Aktivitäten der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder sei an dieser Stelle nur das am 1. September letzten Jahres in Kraft getretene Gesetz gegen Kinderpornographie und Kindersextourismus erwähnt.
    Im Gegensatz zu diesem Gesetz bedient sich das Mißhandlungsverbotsgesetz, um das es heute geht, nicht der Mittel des Strafrechts. Vielmehr will es als eine zivilrechtliche Vorschrift zu einer Präzisierung des elterlichen Erziehungsrechts beitragen. Es geht darum, das notwendige Bewußtsein dafür zu schärfen, welche Erziehungsmethoden gesetzlich erlaubt und welche unzulässig sind.
    Die bisherige Formulierung in § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches lautet:
    Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig.
    Nach dem Regierungsentwurf sollen jetzt körperliche und seelische Mißhandlungen sowie andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig sein. Dabei greift der Entwurf mit den Worten „körperliche und seelische Mißhandlungen" auf Begriffe zurück, die in unserer Rechtsordnung bereits feststehende Konturen haben.
    Es ist klar: Der so oft genannte bloße Klaps bleibt weiterhin zulässig. Verboten sind körperliche und ausdrücklich auch seelische Mißhandlungen. Die Vorschrift sagt damit klarer als heute nach der geltenden Rechtslage, was erlaubt ist, ohne — wie mitunter zu Unrecht befürchtet wird — die Strafbarkeit auszudehnen.
    An diesem Konzept des Regierungsentwurfs, der insgesamt viel Zustimmung erfahren hat, wurde kritisiert, er gehe nicht weit genug; nötig sei vielmehr ein völliges Gewaltverbot in der Erziehung. Diese Forderung liegt ja den anderen hier vorliegenden Gesetzentwürfen zugrunde.
    Gewaltverbot in der Erziehung: Für viele, die das Ziel einer gewaltfreien Erziehung vor Augen haben — ich glaube, das verfolgen wir letztendlich ja alle mit unseren Bemühungen im Zusammenhang der hier anstehenden Beratungen —, klingt das als Forderung für die Gesetzesformulierung vielleicht überzeugend. Würde der Gesetzgeber allerdings ein solches absolutes und ausdrückliches Gewaltverbot beschließen, wäre dies in meinen Augen auch ein bedenklicher Eingriff in die Rechte von Eltern. Wir dürfen nämlich nicht außer acht lassen, daß der Gewaltbegriff nach der Rechtsprechung unserer Gerichte außerordentlich weit ausgedehnt worden ist. Er umfaßt auch viele Handlungen, die man landläufig und nach unserem Sprachgebrauch nicht als Gewaltausübung ansehen würde. So dürfte etwa eine Mutter ihr Kind, das gerade die Wohnung verlassen will, nicht am Arm festhalten, damit es zuerst seine Hausaufgaben erledigt.
    Aus gutem Grund hat deshalb die Forderung nach einem absoluten Gewaltverbot, die zu Recht zu Unmut bei vielen Eltern geführt hat, im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Auch ich bin entschieden der Auffassung, daß Schläge kein geeignetes Erziehungsmittel sind. Kinder sind Träger von Grundrechten, die von den Eltern zu achten und zu respektieren sind. Durch ein gesetzlich festgelegtes absolutes Gewaltverbot aber wäre den Familien nicht geholfen. Das verfassungsmäßig garantierte Elternrecht umfaßt grundsätzlich auch die Auswahl von Erziehungszielen und Erziehungsmitteln. Der Staat darf deshalb nur das verbieten, was sich nicht mehr im Rahmen des auch rechtlich Vertretbaren hält.
    Anstelle von Überreaktionen beim Verbot von Erziehungsmitteln kommt es vor allem darauf an, Eltern in ihrer mitunter schwierigen Erziehungsaufgabe noch viel mehr zu unterstützen, als dies schon bisher geschieht. Ich denke hier etwa an die Verbesserung und den Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten des Jugendamtes, in denen Alternativen zur Gewaltanwendung vermittelt werden. Wichtig und von der Bundesregierung geplant sind auch gezielte Aktionen zur besseren Information von Eltern und Erziehern über zulässige und unzulässige Maßnahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.



    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    Das Mißhandlungsverbotsgesetz ist Teil einer großangelegten Reform des Kindschaftsrechts. Dieses umfaßt so wichtige Themen wie die Beseitigung nicht mehr zeitgemäßer Unterschiede im Recht ehelicher und nichtehelicher Kinder, die gemeinsame Sorge für Kinder unverheirateter oder geschiedener Eltern sowie ein besseres Umgangs-, Abstammungs- und Verfahrensrecht.
    Die Vorbereitung dieser Reform wird — darauf habe ich immer wieder hingewiesen — in meinem Haus mit großem Nachdruck betrieben. In Kürze wird die eigens dafür eingerichtete interdisziplinäre Expertenarbeitsgruppe ihre Tätigkeit abschließen können. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode sollen dann Formulierungen für einen umfassenden Gesetzestext erarbeitet werden, so daß einer Verabschiedung in der nächsten Legislaturperiode nichts im Wege steht.

    (Beifall des Abg. Burkhard Zurheide [F.D.P.])

    Ebenso wie der Entwurf des Mißhandlungsverbotsgesetzes ist auch der Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und der Neuordnung des Rechts zur Unterstützung der alleinerziehenden Mutter, also der Beistandsschaft, vorgezogener Teil der Reform. Dieses Gesetz ist ja heute schon an die Ausschüsse überwiesen worden.
    Der Entwurf schlägt vor, die gesetzliche Amtspflegschaft, die derzeit in den alten Ländern — anders als in den neuen Ländern — bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes automatisch eintritt, abzuschaffen und durch eine freiwillige Hilfe, also Beistandsschaft des Jugendamtes, zu ersetzen. Nicht nur, weil es um die
    ) Beseitigung einer der letzten Rechtsungleichheiten im vereinigten Deutschland geht, sondern vor allem im Interesse der betroffenen Kinder und Eltern hoffe ich, daß auch dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
    Ich wünsche mir deshalb für die anstehenden Beratungen, daß eines für alle erkennbar zum Ausdruck kommt: daß unser Land — im Gegensatz zu manchen Behauptungen und Befürchtungen — kein kinderfeindliches Land ist.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Als nächster hat Kollege Wilhelm Schmidt das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied der Kinderkommission — und in dieser Frage federführend — möchte ich zunächst auf die Einigkeit, die in diesem Unterausschuß des Hauses besteht, über die Notwendigkeit hinweisen, in diesem Rechtsgebiet nun endlich etwas zum Positiven zu verändern, also im Interesse und im Sinne der Kinder.
    Wenn wir in dieser Zeit in der vermeintlich zivilisierten deutschen Gesellschaft feststellen, daß hunderttausendfach Gewalt gegen Kinder ausgeübt wird, die in mehr als hundert Fällen jährlich sogar mit dem
    Tode endet, dann ist es mehr als Zeit, daß wir uns mehr als bisher dem Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft zuwenden. Es gibt neben der körperlichen Gewalt, wie wir alle mittlerweile wissen — Sie haben es mit Recht angedeutet, Frau Ministerin —, auch das genauso belastende Phänomen der seelischen Gewalt und der Grausamkeiten, die damit verbunden sind.
    Dies alles hat offensichtlich auch historische Hintergründe, auf die man aufmerksam machen sollte. Gewalt trägt sich in Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern der Welt von Generation zu Generation weiter. Immer wieder stellen wir fest, daß die Kinder als niedere Objekte der Gesellschaft behandelt werden, und dies nicht nur in der tagtäglichen Praxis durch Erwachsene, sondern oftmals auch durch das Rechtssystem. Genau dies gilt es aufzuarbeiten. Dazu bietet uns der heutige Tag in einem ersten Einstieg mit den drei Gesetzentwürfen einen guten Anlaß.
    Wir haben dazu allerdings auch schon einige weitere Anlässe gehabt, die das Haus durch Mehrheitsentscheidungen bedauerlicherweise nicht genutzt hat. Einer war, die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes nicht nur zu ratifizieren, sondern diese Konvention ernst zu nehmen und sie zum Anlaß zu nehmen, das deutsche Rechtssystem so zügig wie möglich an die internationalen Standards zum Schutze der Kinder anzugleichen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Es steht sogar der anstehende Bericht über diese Aufgabe noch aus. Es ist schon sehr verwunderlich, wie zögerlich die Bundesregierung in dieser Hinsicht verfährt.
    Wir hatten auch im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Ende der 80er Jahre die Möglichkeit, die Rechtsposition der Kinder in Deutschland entscheidend zu verbessern. Auch dies ist aus mehr oder weniger deutlichen ideologischen Gründen der Regierungsmehrheit nicht wahrgenommen worden.
    Ich will hinzufügen, daß wir — auch wenn es in diesem Zusammenhang vielleicht etwas profan erscheint — eine Chance verpaßt haben, als das Haus vor knapp einem Jahr die Berichterstattung über die Lage der Kinder in Deutschland abgelehnt hat und es an dieser Stelle nicht für nötig gehalten hat, einen speziellen Kinderbericht in Deutschland erarbeiten zu lassen.
    Neben der Gewalt, die ich genannt habe und die tagtäglich auf Straßen und Plätzen, in Schulen, in Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch als Darstellung brutalster Szenen im Fernsehen stattfindet, ist immer wieder klar, daß das Unerklärlichste, das Unsinnigste, das Verwerflichste doch wohl die Gewalt gegen Kinder in der Familie ist. Abrüstung in den Kinderzimmern habe ich vor zwei, drei Jahren hier einmal gefordert. Das ist ein Appell an das Verantwortungsbewußtsein von Eltern und Erzieherinnen und Erziehern, dem die Tatsache zugrunde liegt, daß wir offensichtlich nicht einmal in der Lage sind, den Kindern im familiären Umfeld eine Grundlage für ihre Entwicklung zu bieten, wie sie für eine positive seelische Ausstattung notwendig wäre.
    Dabei ist darauf hinzuweisen, daß wir hier überhaupt nicht mehr im dunkeln tappen. Unter anderem



    Wilhelm Schmidt (Salzgitter)

    die Untersuchungen der Universität Nottingham in Großbritannien haben bewiesen, daß in Familien, in denen Kinder Gewalt ausgesetzt sind, die Eskalation des Strafverhaltens enorm zunimmt, nämlich etwa 70 % höher liegt als in anderen Familien, und daß beispielsweise Kinder, die in ihrer Kindheit Gewalt durch Erwachsene, insbesondere durch Eltern, erfahren, dies auch an ihre Kinder weitergeben, weil sie die Gewalt gegen sich als ein normales Phänomen empfunden haben. In dieser Hinsicht sind also doch wohl dann auch gezüchtigte und mißhandelte Kinder von vornherein in dieser Gesellschaft benachteiligte Kinder. Warum nehmen Erwachsene, insbesondere Eltern dies eigentlich bewußt in Kauf?
    Wir haben im Zusammenhang mit den hier zu behandelnden drei Gesetzentwürfen auch einen Rechtskonflikt. Sie haben ihn angedeutet. Wir sollten ihn ernst nehmen, weil es natürlich darum gehen muß, daß wir eine wirksame Regelung finden, die dem Anspruch gerecht wird, den Kinderschutz auch wirklich umzusetzen, wie ich ihn soeben als notwendige gesellschaftliche und politische Komponente skizziert habe. Meine Kollegin Frau von Renesse wird darauf noch näher eingehen.
    Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten in den Ausschußberatungen die Gelegenheit nutzen müssen, genau diese Schnittstelle zu beleuchten und damit auch dafür zu sorgen, daß wir weder eine Überziehung des Anspruchs durchsetzen noch eine vielleicht zu leichtfertige und zu schwache Darstellung dessen, was gesetzlich möglich ist, schaffen. Ich bewerte letzteres im Zusammenhang mit Ihrem Entwurf; ich darf das andeuten.
    Es gibt auch erhebliche Verbands-, Organisations-und Expertenkritik. Die Kinderkommission des Bundestages hat sich noch einmal vor zwei Monaten sehr ausführlich mit Expertinnen und Experten zusammengesetzt, die ebenso wie die Kinderkommission — fraktionsübergreifend — einstimmig der Meinung waren: Hier müßte mehr getan werden, als der Regierungsentwurf zur Zeit zeigt. Ob es so weit gehen kann, wie die Gesetzentwürfe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD hier vorschlagen, das will ich auch deswegen bewußt offenlassen, weil wir im Interesse der Sache gesprächsbereit sein wollen.
    Die schon erwähnte UNO-Konvention, meine Damen und Herren, hat uns verpflichtet, das deutsche Recht anzupassen. Bedauerlicherweise — Sie haben das heute wieder getan, Frau Leutheusser-Schnarrenberger — ist die Bundesregierung bei vielen praktischen Dingen nicht sehr viel weiter gekommen, insbesondere im Kindschaftsrecht nicht, dessen Änderung wir ebenfalls als eine Verpflichtung der UNO-Konvention entnehmen müssen.
    Wir wollen, daß mit dem Postulat „Kinder sind gewaltlos zu erziehen" in dem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, grundsätzlich auch darauf hingewiesen wird, daß das das Ziel des ganzen Unternehmens ist. Um aber dem Ganzen vorzubeugen und Mißverständnisse gleich von vornherein auszuräumen: Es geht nicht um eine wie immer geartete und immer wieder mißinterpretierte Form der antiautoritären Erziehung. Das kann es und soll es beileibe nicht sein.
    Klar ist, daß die Grenzziehung nach wie vor von Fall zu Fall erfolgen muß. Daran geht auch in der Zukunft überhaupt kein Weg vorbei, egal, welches Gesetz wir hier verabschieden. Aber eines, glaube ich — darüber sind wir uns alle ja wohl auch im klaren —, kann überhaupt nicht mehr Gültigkeit haben: das, was seit acht Jahren in der deutschen Rechtslandschaft steht, nämlich der Satz des Bundesgerichtshofs, daß sogar der Gebrauch eines Gartenschlauchendes bei einer Züchtigung noch nicht die Würde des Kindes verletzt. Das muß weg. Das wollen wir durch die gemeinsamen Bemühungen so schnell wie möglich weg haben.
    Auf diesem Wege muß — das will ich zum Schluß erwähnen — Zusätzliches geschehen. Sie haben es angedeutet. Ich hoffe nur, daß die Bundesregierung — Frau Rönsch wird ja noch sprechen — entsprechend konsequent an dieser Stelle weiterarbeitet. Wir müssen nämlich den Kindern helfen, mit diesen Problemen fertig zu werden. Wir brauchen also einen Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe an allen Stellen. Das ist insbesondere die Verpflichtung der Gemeinden.
    Erforderlich ist genauso, daß wir die Umstände der Lebensbedingungen für die Familien mit Kindern verbessern. Denn es ist natürlich nicht nur das Gewaltsymptom insgesamt in der Gesellschaft, das uns Probleme bereitet, sondern es sind oftmals weitere soziale Umstände, die diese Symptome und die Situation insbesondere für die Kinder als das schwächste Glied verschärfen: die Wohnbedingungen, die Lebensbedingungen sowie die Entwicklungs- und Entfaltungsbedingungen insgesamt.
    Ich sage heute: Lassen Sie uns die Diskussion so schnell wie möglich zu einem guten Ende führen. Wir als die Initiatoren dieser Sache sind dazu bereit. Aber ich denke schon, wir sollten ernsthaft darauf hinarbeiten, daß wir nicht zuwenig tun. Wir sollten vielmehr wirklich so weit, wie es geht, an die Grenze der rechtlichen Möglichkeiten gehen, um die Kinder in unserer Gesellschaft künftig wirksamer zu schützen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)