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    Plenarprotokoll 12/219 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Benno Zierer, Hans Koschnick und Hans-Eberhard Urbaniak . . 18907 A Verzicht des Abgeordneten Heribert Scharrenbroich auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 18907 B Eintritt der Abgeordneten Dorothea Szwed in den Deutschen Bundestag 18907 B Ausscheiden des Abgeordneten Heinz- Dieter Hackel aus der Fraktion der F.D.P. 18907 B Erweiterung der Tagesordnung 18907 B Abwicklung der Tagesordnung 18907 C Absetzung des Punktes 6 von der Tagesordnung 18907 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Wirtschaft 18907 D Begrüßung des Vorsitzenden des Ministerrates der Republik Polen, Herrn Waldemar Pawlak, mit seiner Delegation 18965 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Lage im früheren Jugoslawien Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18908 A Hans-Ulrich Klose SPD 18910B Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 18911C Ulrich Irmer F.D.P. 18914 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18915 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 18915C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . . 18916D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 18917A Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18917D Karl Lamers CDU/CSU 18918D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . 18919D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18920 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 18921 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 A Stefan Schwarz CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 B Tagesordnungspunkt 3: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (Drucksache 12/6719) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6481, 12/7244) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6572, 12/7244) c) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer (Drucksache 12/6104) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gemeinsame Regelung für den Ausschluß von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (Drucksache 12/7199) Heinz Schemken CDU/CSU 18925 C Adolf Ostertag SPD 18927 B Josef Grünbeck F.D.P. . . . 18929B, 18954 D Jürgen Koppelin F.D.P. 18931B Dr. Gisela Babel F.D.P. 18932 A Konrad Gilges SPD . . . . 18933A, 18939C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . 18933 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 18934D Georg Gallus F D P 18935 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18938A Volker Kauder CDU/CSU 18939 A Detlev von Larcher SPD 18939 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . 18940A Gerd Andres SPD 18943 B Renate Jäger SPD 18943 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 18944 A Dr. Heinrich L. Kolb F D P 18945 D Adolf Ostertag SPD . . . . 18947A, 18949 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18947 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18948 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18951A Gerd Andres SPD 18951 B Konrad Gilges SPD 18953A, 18956 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 18955 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18956 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 18957 C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung; hier: Existenzgründungs- und Innovationsinitiative für den Mittelstand (Punkte 4 bis 7) (Drucksache 12/7173) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 18959 B Dr. Uwe Jens SPD 18960 A Hansjürgen Doss CDU/CSU 18961 D Josef Grünbeck F.D.P. . . . . 18963B, 18966 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18964 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 18964 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18965B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18966 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 18966 C Tagesordnungspunkt 5: — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Zweites Gleichberechtigungsgesetz) (Drucksache 12/5468) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ilse Janz, Hanna Wolf, Dr. Marliese Dobberthien, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) (Drucksachen 12/5717, 12/7232) Dr. Hans de With SPD (zur GO) 18968A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) 18969A, 18971 B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. (zur GO) 18969 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (zur GO) . 18970A Dieter Wiefelspütz SPD (zur GO) . . . 18970 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg , 18971B Vizepräsident Hans Klein . . . . . 19000 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz) (Drucksache 12/7112) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen Dienste (Drucksache 12/7191) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober 1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute (Drucksache 12/7188) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 12/6848) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 III e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba über den Luftverkehr (Drucksache 12/6972) f) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Mieter von Geschäftsraum in den Ländern Berlin und Brandenburg (Drucksache 12/6677) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1990 über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten (Drucksache 12/6916) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe (Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 12/6963) i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Drucksache 12/6967) j) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rechtsvereinheitlichung bei der Sicherungsverwahrung (Drucksache 12/6969) k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/7009) 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 1. Februar 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und Rumänien (Drucksache 12/7010) m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 8. März 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien (Drucksache 12/7012) n) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) (Drucksache 12/7011) o) Erste Beratung des von den Abgeordneten Paul Breuer, Jürgen Augustinowitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Ulrich Irmer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Erfassungs- und Musterungsverfahrens (Drucksache 12/7007) p) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 12/7109) q) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Wallow, Hermann Bachmaier, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Beantwortung von Fragen durch die Bundesregierung/Einsetzung eines Parlamentarischen Einigungsausschusses (Drucksache 12/6654) r) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 12/6419) 18971 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Apothekenrechts und berufsrechtlicher Vorschriften an das Europäische Gemeinschaftsrecht (Drucksache 12/7211) . . 18973B Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Klaus-Dieter Feige, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung der Beratungsmöglichkeiten für einkommensschwache Rechtsuchende (Beratungshilfe-Ergänzungsgesetz) (Drucksache 12/4346) . 18973B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 12/5192, 12/7209) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Dezember 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksachen 12/6906, 12/7210) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Ausländerfeindlichkeit zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Siegfried Vergin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit entschlossen bekämpfen (Drucksachen 12/1270, 12/5124, 12/ 6697) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Drucksachen 12/5827 Nr. 2.3, 12/6932) 18973 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum verbrecherischen Brandanschlag auf eine Synagoge in Lübeck Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 18974 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 18975D Anke Fuchs (Köln) SPD 18976D Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . 18977D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18978D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . 18979D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 18980 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 18981 B Anke Eymer CDU/CSU 18982 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18983 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 18983 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 18984 B Norbert Geis CDU/CSU 18985 B Siegfried Vergin SPD 18986 B Horst Eylmann CDU/CSU 18987 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Drucksachen 12/5138, 12/6060, 12/7205) Egon Susset CDU/CSU 18988 C Gudrun Weyel SPD 18990 C Gudrun Weyel SPD 18991 D Ulrich Heinrich F.D P 18994 A Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 18995D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 18996A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 18997B Gudrun Weyel SPD 18998B Horst Sielaff SPD 18998 C Günther Schartz (Trier) CDU/CSU . . 18999C Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Daubertshäuser, Robert Antretter, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Verkehrssicherheit durch Senkung der Promillegrenze und Einführung der elektronischen Atemalkohol-Analyse (Drucksachen 12/985, 12/7212) Horst Eylmann CDU/CSU 19001 C Hermann Bachmaier SPD 19002 C Georg Gallus F.D.P. . . . . 19004A, 19013B Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . 19004 B Horst Eylmann CDU/CSU 19004 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19005 B Burkhard Zurheide F.D.P. 19006 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19008 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19009 D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 19010D Elke Ferner SPD 19012A Burkhard Zurheide F.D.P 19013 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 19014 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . 19015B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 V Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Markus Meckel, Angelika Barbe, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/6933) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Roswitha Wisniewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dirk Hansen, Dr. Jürgen Schmieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Unterstützung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/7225) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 19016B Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . 19017 C Dirk Hansen F.D.P. 19019B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 19020A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 BGB (MiBhandlungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/6343) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur gewaltfreien Erziehung von Kindern (Züchtigungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/5359) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Hanna Wolf, Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Züchtigungsverbot) (Drucksache 12/6783) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 19021 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 19022B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19023D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 19025 C Burkhard Zurheide F.D.P. 19027 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19027 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 19028C Margot von Renesse SPD 19029 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 19030B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Rentenüberleitungs-Korrekturgesetz) (Drucksache 12/6217) Petra Bläss PDS/Linke Liste 19031 D Heinz Rother CDU/CSU 19033 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 19034 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19035B Ulrike Mascher SPD 19035D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 19037 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19038 C Nächste Sitzung 19039D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 19041* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjürgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19041* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19042* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19043* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 18907 219. Sitzung Bonn, den 14. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 14. 4. 94* Beckmann, Klaus F.D.P. 14. 4. 94 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 14. 4. 94* Wilfried Borchert, Jochen CDU/CSU 14. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 14. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 14. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 4. 94* Dr. von Billow, Andreas SPD 14. 4. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 14. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14. 4. 94 Herta Duve, Freimut SPD 14. 4. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 14. 4. 94* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 14. 4. 94* Fuchs (Verl), Katrin SPD 14. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 14. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 14. 4. 94 Habermann, SPD 14. 4. 94 Frank-Michael Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 14. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 14. 4. 94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 14. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 14. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 14. 4. 94* Klemmer, Siegrun SPD 14. 4. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 14. 4. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 14. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 14. 4. 94 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 14. 4. 94* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 14. 4. 94* Erich Dr. Matterne, Dietmar SPD 14. 4. 94 Meckel, Markus SPD 14. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 14. 4. 94* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 4. 94* Müller (Düsseldorf), SPD 14. 4. 94 Michael Müller (Wesseling), CDU/CSU 14. 4. 94 Alfons Müller (Zittau), Christian SPD 14. 4. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 14. 4. 94 Paintner, Johann F.D.P. 14. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 14. 4. 94* Dr. Probst, Albert CDU/CSU 14. 4. 94* Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 14. 4. 94 Susanne Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Raidel, Hans CDU/CSU 14. 4. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 14. 4. 94 ' Reimann, Manfred SPD 14. 4. 94 ' Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 14. 4. 94 Reschke, Otto SPD 14. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 14. 4. 94 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 14. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 14. 4. 94* von Schmude, Michael CDU/CSU 14. 4. 94* Schröter, Karl-Heinz SPD 14. 4. 94 Schulte (Hameln), SPD 14. 4. 94** Brigitte Dr. Schumann PDS/LL 14. 4. 94 (Kroppenstedt), Fritz Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 14. 4. 94 Sigrid Dr. Soell, Hartmut SPD 14. 4. 94* Terborg, Margitta SPD 14. 4. 94 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 14. 4. 94* Friedrich Vosen, Josef SPD 14. 4. 94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 14. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14. 4. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 14. 4. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 14. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 14. 4. 94* Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 14. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjörgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Für das Land Rheinland-Pfalz ist die Novellierung des Weingesetzes von entscheidender Bedeutung. 19042* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Jeder zweite landwirtschaftliche Betrieb in Rheinland-Pfalz betreibt Weinbau, auf diese Weise werden 70 % des deutschen Weines produziert. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Gesamtreform des Weinrechts faßt das bisherige Weingesetz und das bisherige Weinwirtschaftsgesetz zusammen. Auf diese Weise werden die nationalen Regelungen betreffend den Weinbau von Anbau bis hin zu Vermarktung und Absatzförderung in einem einheitlichen Gesetzeswerk kodifiziert. Ziel des Gesetzes ist es, zur Stabilisierung der Weinwirtschaft beizutragen. Dabei sollen insbesondere die inzwischen mehrjährigen Erfahrungen mit der Mengenregulierung überprüft und modifiziert werden, bevor die bereits diskutierte EU-Weinmarktordnung erlassen wird. Der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im Deutschen Bundestag ist es im Rahmen kritischer Begleitung der Novellierung gelungen, etliche Verbesserungen in das neue Gesetz einzubringen. Dennoch bleibt eine Reihe von Wünschen offen. Wir wenden uns insbesondere gegen eine prozentuale Beschränkung der Überlagerung. Da in Zukunft nur noch die alleinige Verwertung der Übermengen zum Zwecke des Ertragsausgleichs und der Destillation erlaubt sein wird, dagegen der Verkauf von Übermengen als Traubensaft oder Essiggrundwein sowie die gegenwärtig an der Mosel erlaubte Versektung verboten sein werden, erledigt sich das Problem der Übermengen von selbst. Eine Übermengenproduktion verliert angesichts der geringen Verwertungsmöglichkeiten jeglichen Reiz. Die Einführung einer prozentualen Beschränkung führt daher lediglich zu erheblicher zusätzlicher Bürokratie und unnötiger Kontrolle. Eine Streichung der Regelung über die prozentuale Beschränkung der Überlagerung konnte trotz unserer Bemühungen nicht durchgesetzt werden, weil u. a. der Deutsche Weinbauverband und andere regionale Weinbauverbände in dieser Frage eine andere Meinung vertraten. Lediglich eine zeitliche Verschiebung von 3 Jahren konnte erreicht werden. Wir gehen aber davon aus, daß in diesem Zeitraum deutlich gemacht werden kann, daß eine prozentuale Begrenzung der Überlagerung nicht erforderlich ist. Wir werden nach entsprechender Zeit und Erfahrung gemeinsam mit der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz erneut die politische Initiative zu einer Neuregelung in unserem Sinne ergreifen. Nur wegen der großen Bedeutung, die das Weingesetz insgesamt für die Weinwirtschaft hat, stimmen wir trotz unserer Bedenken der Novellierung zu. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund einer möglicherweise drohenden europäischen Mengenbegrenzungsregelung, die mit der Einführung einer nationalen Regelung verhindert werden könnte. Auf diese Weise können die deutschen Interessen voraussichtlich besser gewahrt werden, als dies im Rahmen einer gesamteuropäischen Regelung möglich sein wird. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts stimme ich in der vorliegenden Form nicht zu. Trotz meines Neins zum Gesetz möchte ich ausdrücklich betonen, daß viele wichtige Verbesserungen erreicht wurden. Ich nenne die Einführung eines Hektarertrages für Tafelwein von 150 hl/ha, die Beibehaltung der Großlagen und die Einführung der Bezeichnung „Qualitätswein garantierten Ursprungs ", ohne daß dies jedoch zwingend auf der Weinflasche angegeben werden müßte. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Weine mit einem bestimmten Geschmacksbild, bestimmten Rebsorten und bestimmten Qualitätskriterien zu fixieren. Dem Verbraucher wird dadurch die Entscheidung beim Kauf erleichtert. Ausschlaggebend für meine Entscheidung, dem Gesetz nicht zuzustimmen, ist die von mir befürchtete zusätzliche Bürokratisierung des Weinbaus. Wegen der im Gesetz beschränkten Möglichkeit der Verwertung von Übermengen nur zum Ertragsausgleich und zur Destillation ist es unsinnig, die über den Hektarertrag hinausgehende Überlagerungsmenge zu beschränken. In den nördlichen Weinanbaugebieten kommen hohe Ertragsschwankungen sowohl bei der Menge als auch bei der Qualität vor. Zur kontinuierlichen Marktbeschickung sollte es deshalb dem Winzer überlassen werden, in welcher Menge und in welcher Qualität er Weine zum Ausgleich von Ertragsschwankungen lagert. Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung auf 20 Prozent, in Ausnahmefällen 50 Prozent, ist hierfür nicht ausreichend. Noch schwerwiegender wiegt für mich der zusätzliche Kontrollaufwand. In einzelnen Fällen könnte es vorkommen, daß Winzer auch nur geringe Mengen zuviel überlagerter Weine der Destillation zuführen müssen. Dies verursacht nicht nur Verdruß und Ärger, sondern auch noch erhebliche Kosten. Darüber hinaus ist der Handel mit Faßwein mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet, denn unter Umständen könnte es vorkommen, daß bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Überlagerungsbeschränkung alle Weine eines Betriebes nicht verkehrsfähig werden. Dies alles ließe sich vermeiden, wenn man der Eigenverantwortung des Winzers, der schon aus finanziellen Gründen bestrebt sein wird, nicht mehr Wein als notwendig zu überlagern, mehr Raum ließe. Die vorgesehene Verschiebung der Überlagerungsbeschränkung auf das Jahr 1997 reicht mir als Kompromiß nicht aus. Es bleibt aus meiner Sicht keine ausreichende Zeit, um in der Praxis zu beweisen, daß durch eine unbeschränkte Überlagerung keine Störung des Marktes entsteht. Ich kritisiere die Haltung des Deutschen Weinbauverbandes, der diese Regelung gefordert hat, obwohl seine rheinland-pfälzischen Mitgliedsverbände in dieser wichtigen Frage anderer Meinung waren. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 19043* Ich bedauere, daß ich, trotz großer Kompromißbereitschaft in anderen Bereichen des Gesetzes, aus diesem Grund dem Gesetz meine Zustimmung verweigern muß. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist ein unerträglicher Zustand, daß ausgerechnet einem vom Deutschen Bundestag eingesetzten Gremium zur Aufarbeitung der deutschen Geschichte der letzten Jahrzehnte der für ihre Arbeit zwingend notwendige Zugriff auf die westdeutschen Aktenmaterialien unter Berufung auf eine 30jährige Sperrfrist für diese Unterlagen untersagt bleibt und daß die von der EnqueteKommisssion angehörten westdeutschen Zeitzeugen bislang mit einer Einschränkung ihres Aussagerechtes belegt wurden. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob bürokratische Hindernisse oder die Furcht, gerade im Superwahljahr 1994 mit unliebsamen Enthüllungen konfrontiert zu werden, den Anstoß zu dieser Entscheidung gegeben haber. Die Kommission kann durch diese Einschränkungen ihrem parlamentarischen Auftrag nicht in der vom Wähler erwarteten Gründlichkeit und Objektivität gerecht werden. Durch den zwangsweisen Verzicht auf wesentliche Unterlagen des Bundeskanzleramtes sowie diverser Bundesministerien kann die Kommission letztendlich nur ein unvollständiges Bild der jüngsten deutschen Geschichte vermitteln. Wie wollen wir aber gerade den ostdeutschen Wählern erklären, daß wir ihnen nur eine eingeschränkte Wahrheit präsentieren können? Wie sollen wir ihr Vertrauen in diese Republik stärken, wenn die westliche Seite von der östlichen die vollständige Transparenz und Offenlegung ihrer Vergangenheit einfordert, sich selbst aber in einen Mantel des Schweigens hüllt? Was hätte die bundesrepublikanische Politik zu verbergen? Doch wohl nicht, was jener der SED gleichkäme und deshalb das Licht des Tages scheuen müßte. Glaubwürdig kann das Ergebnis der Enquete-Kommission nur werden, wenn sie erkennbar um Transparenz bemüht ist und dabei Unterstützung findet. Diesmal sollte man es wirklich ernstmeinen mit einer wahrhaften und ehrlichen Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit, und deshalb darf man nicht der kritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit beider deutscher Staaten auszuweichen versuchen, so schmerzhaft die zu Tage tretenden Erkenntnisse auch sein mögen. Man muß endlich begreifen, daß die Geschichte beider deutscher Staaten nicht voneinander zu trennen ist. Es kann nur eine gesamtdeutsche Vergangenheitsaufarbeitung geben, für deren Erfolg die Hinzuziehung aller Archivmaterialien unverzichtbar ist. Wir fordern daher den sofortigen Zugang nicht nur der Enquete-Kommission, sondern auch der zeitgeschichtlichen Forschung zu den Archiven mit westdeutschen Akten und ein uneingeschränktes Aussagerecht für alle westdeutschen Zeitzeugen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung verstärkt für den Zugang zu den osteuropäischen, insbesondere den russischen Archiven einsetzen. Wir dürfen die Fehler, die bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit entstanden sind, nicht wiederholen. Nur durch eine umfassende und selbstkritische Aufarbeitung der gesamtdeutschen Nachkriegsgeschichte werden wir dem Anspruch gerecht, die richtigen Lehren aus der zweiten Diktatur in Deutschland zu ziehen.
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    Rede von Gudrun Weyel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Susset, ich habe mit großem Interesse zugehört. Wenn Sie von einem „tragbaren Kompromiß" sprechen, dann, finde ich, ist das ein etwas armseliges Ergebnis für ein Gesetz, das von der Regierung als der große Wurf angekündigt war und das zumindest bis zum Ende dieses Jahrhunderts unverändert Gültigkeit haben sollte.

    (Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Das haben Regierungen so an sich!)

    Wir stimmen in vielen Fragen sachlich überein, aber was dabei herausgekommen ist, Herr Susset, ist zum Teil nicht das, was Sie in den Beratungen gesagt haben. Sie sagen, wir wollten den Ländern mehr Verantwortung übertragen. Was haben Sie gemacht? Sie haben den Länderministern mehr Verantwortung übertragen. Unser Vorschlag, den Ländern mehr Verantwortung zu übertragen, indem wir ihnen Gesetz-



    Gudrun Weyel
    gebungsbefugnisse übertragen, haben Sie abgelehnt.
    Ähnlich ist es mit dem Kontrollzeichen. Das, worauf Sie jetzt Bezug nehmen, ist eine Kann-Bestimmung. Wir wollten gerne eine klare verpflichtende Bestimmung für das Kontrollzeichen mit der Übergangszeit der Abschreibebuchführung. Dem haben Sie ebenfalls nicht zugestimmt.
    Wir sind uns darin einig: Wir wollen auf Qualität des deutschen Weines setzen. Aber auch hier sind wir der Meinung, daß das, was jetzt im Gesetz steht, diesem Wunsch nicht gerecht wird.

    (Dr. Walter Franz Altherr [CDU/CSU]: Sie will die 0,5-Promille-Grenze!)

    Die Änderung des Weinrechtes wurde damit begründet, daß das Weingesetz in seiner veränderten Form von 1971 den Anforderungen der Europäischen Union nicht mehr genügt und für die Betroffenen nur noch schwer zu übersehen ist. Es sollten „technische Detailfragen von geringerer weinbaupolitischer Bedeutung" in Zukunft nicht mehr gesetzlich geregelt werden.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das haben wir doch auch gemacht!)

    Außerdem haben Sie schon über die Zusammenfassung der beiden Gesetze gesprochen. Ich habe dazu schon etwas bemerkt. Der Bundeslandwirtschaftsminister hat in einem Interview darüber hinaus gefordert, gegenüber der europäischen Weinbaupolitik nationale Handlungsfähigkeit zu dokumentieren und vor allem durch eine Verbesserung der Hektarertragsregelung die Kritikpunkte der europäischen Kommission auszuräumen.

    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Da hatte er recht!)

    — Da hatte er recht, richtig. Nur, was im Gesetz steht, entspricht dieser Absichtserklärung nicht.

    (Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Das ist der feine Unterschied!)

    Die Weinwirtschaft erwartete nach diesen Absichtserklärungen den großen Durchbruch, eine bessere Regulierung des Marktes, Erhaltung des deutschen Qualitätsanbaus und die Durchsetzung angemessener Preise. Erstrebt wurde aber auch eine stärkere Beteiligung der Betroffenen durch Regelungen für Weinwirtschaftsräte, die dann aber auch wirkliche Kompetenzen übertragen bekommen.
    Alle diese Erwartungen sind mit dem vorliegenden Gesetz leider nicht erfüllt. Insbesondere der Anspruch, gegenüber den europäischen Gremien deutliche Zeichen der Konsolidierung des deutschen Weinmarktes zu setzen, ist nicht einmal ansatzweise erfüllt.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Doch, doch, Frau Weyel!)

    Nun fällt natürlich in diese ganze langwierige Beratung der Wechsel des zuständigen Ministers. Der
    Referent ist weggegangen, und das Referat war lange Zeit verwaist.

    (Egon Susset [CDU/CSU]: Aber die haben es gut gemacht!)

    — Hören Sie doch bitte zu! — Ich möchte den jungen Beamten herzlich danken, die sich wirklich große Mühe gegeben haben.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. — Egon Susset [CDU/CSU]: Dafür gibt es eine Beförderung!)

    Aber sie haben noch nicht die Erfahrung, die ein altgedienter Referent hat.

    (Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/ CSU]: Keine Beförderung, aber einen Wein! — Egon Susset [CDU/CSU]: Aber wir hatten die!)

    Das Beratungsverfahren war lang und mühselig. Die Bundesregierung hat eineinhalb Jahre für die Erarbeitung des Entwurfs benötigt. Im Ausschuß war die Beratung sehr schwerfällig, insbesondere dadurch, daß eine Anhörung angesetzt wurde, ehe sich der Ausschuß überhaupt das erste Mal mit dem Text des Gesetzes befaßt hatte. Das führte dazu, daß Fragen, die im Laufe der Beratung auftraten, nicht mehr beantwortet werden konnten und deshalb manches im dunkeln blieb.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das war alles schon im vorhinein beantwortet worden!)

    — Sie können Fragen, die bei der Beratung auftauchen, nicht vorher beantworten. Die kennen Sie nämlich gar nicht vorher, Herr Ausschußvorsitzender!
    Die Hektarertragsregelung ist nicht geändert, bis auf die Einziehung einer Grenze von 150 hl für Tafelwein. Es bleibt bei der Rechtsverordnungsermächtigung für die Landesregierungen, und wir wissen, daß diese sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Die Frage ist immer noch, was eigentlich an Bestimmungen, die jetzt durch Rechtsverordnung geregelt werden sollen, von „geringer Bedeutung" ist.
    In der Praxis kann auch die engere Fassung des Begriffs der Ertragsrebflächen in der Übergangszeit in diesem Jahr durchaus Schwierigkeiten bringen. Insofern ist das Ansinnen von Minister Schneider, das Inkrafttreten auf 1995 zu verschieben, nicht unverständlich; denn die Länder müssen ja die Umsetzung bis zur Ernte machen. Ich gehe davon aus, daß sich die zuständigen Länderminister noch einmal im Bundesrat mit diesem Problem befassen werden.
    Geändert ist allerdings der Umgang mit den Übermengen. Sie können insbesondere nicht mehr verwertet werden außer als Reserve für den Austausch regulärer Mengen. Dies wird bis zum Herbst unter Umständen Probleme aufwerfen, weil ja mancher Winzer noch Übermengen gelagert hat, von denen er angenommen hat, er werde sie anderweitig verwerten können.
    Natürlich kann man einwenden, alle Betroffenen hätten seit über einem Jahr das Gesetz gekannt



    Gudrun Weyel
    — genau dieser Punkt war nie strittig —; aber trotzdem wird es Schwierigkeiten geben.
    In Zukunft werden wir die Begrenzung der Oberlagerung auf 20 % der Hektarerträge haben. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Formulierung in § 10 zur Übermenge außerordentlich problematisch ist und dazu führen könnte, daß etwas ganz anderes darin gesagt wird, als wir gemeint haben. Das wird nur dadurch aufgehoben, daß in § 11 dazu eine andere Ausführung steht.
    Nach Auffassung vieler Sachverständiger ist es aber kaum kontrollierbar, wie das mit den 20 % Überlagerung tatsächlich gehandhabt wird, zumal insbesondere bei Mehrstufenmodellen die erlaubte Ertragsregelung pro Betrieb von Jahr zu Jahr wechselt. Deswegen halte ich diese Sache einfach nicht für praktikabel.
    Wir wollten den Winzern mehr Eigenverantwortung übertragen; denn sie wissen, daß sie Übermengen in Zukunft nur noch lagern können, um sie dann an Stelle regulärer Mengen nutzen zu können. Wir waren der Auffassung, daß die Winzer, wenn sie das wissen, auch mit einer unbegrenzten Überlagerung umgehen können. Sie werden dann nämlich auf eine unbegrenzte Überlagerung verzichten, weil sie wissen, daß sie sich damit nur betriebliche Kosten verursachen.
    Seit 1992 sind von der Regierung immer wieder neue Gesetzentwürfe vorgelegt worden. Der letzte Entwurf stammt vom 4. November 1993. Dabei wurden die Einzelbestimmungen, die erst schärfer gefaßt waren, immer mehr abgemildert. So ist zunächst davon ausgegangen worden, daß man die Großlagen abschaffen und nur noch auf Einzellagen zurückgehen will. Das ist im Laufe der Entwürfe immer wieder verändert worden. Nun haben wir die Einzellagen und die Großlagen und dazu als neue Schöpfung den Ursprungswein als Versuch eines marktgängigen Produkts mit gleichbleibendem Geschmacksprofil. Damit sollen Käufer angesprochen werden, die bei gleicher Bezeichnung eines Weins einen immer gleichen Wein erwarten. Weinkenner wissen aber, daß Weine je nach Jahrgang und Klima von Natur aus wechselnden Geschmack haben. Es soll für die nächsten Jahre geprüft werden, ob mit dem Ursprungswein die Großlagen ersetzt werden können.
    Ich möchte aber noch einmal auf die gewählte Bezeichnung hinweisen. Die Bezeichnung „Qualitätswein garantierten Ursprungs" könnte zu Irritationen führen; denn sie erweckt beim Käufer den Eindruck, „garantiert" sei doch sicherlich etwas Besseres, als wenn das nicht dabeistünde. Damit entsteht die Gefahr, daß der Ursprungswein gegenüber den guten Weinen aus Einzellagen einen Absatzvorteil gewinnt, der nicht gerechtfertigt ist.

    (Albrecht Müller [Pleisweiler] [SPD]: Das ist Betrug am Verbraucher!)

    Im übrigen habe ich in der Zwischenzeit mehrfach Zuschriften von Winzern und Weinerzeugern bekommen, die genau diese von mir geschilderte Beurteilung teilen.
    Hinsichtlich der Vereinfachung des Bezeichnungsrechts, die ja auch zu Ihren Vorstellungen gehörte, ist
    überhaupt nichts geschehen. Im Gegenteil, meine mehrfache Forderung, die Regierung möge uns eine vernünftige Vorlage dazu machen, wurde damit beantwortet, daß es ja eine AID-Schrift gibt, in der alles steht. Wenn Gesetze so beraten werden, meine Damen und Herren, dann stellt sich das Parlament wirklich selbst ein Armutszeugnis aus.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Auch das, was unter dem Stichwort „Entkriminalisierung" lief, ist höchst unvollständig. Ich bin der Meinung, bei der Flut von Antragsformularen, die ein Winzer heute bewältigen muß, kann es durchaus passieren, daß er nicht einmal fahrlässig, sondern einfach im Gang der Geschäfte gerade bei der Hektarertragsregelung Übertretungen begeht, die meines Erachtens nicht bestraft werden sollten. Unser Antrag ist leider von Ihnen abgelehnt worden, aber ich halte dies nicht für gerechtfertigt.

    (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Genau das ist doch entkriminalisiert worden!)

    Noch einmal die Frage: Was eigentlich sind „Details von geringerer Bedeutung "? Ist eine Veränderung des Alkoholvolumens, ist eine Veränderung des Ertrages von großer oder geringer Bedeutung? Das kann uns bisher keiner sagen, und wir haben eben auf einen Großteil unserer gesetzgeberischen Rechte verzichtet.
    Über den Bericht, den der Ausschuß beantragt hat, ist schon gesprochen worden. Ich möchte aber noch auf die Sprache hinweisen. Die Sprache dieses Gesetzes ist bürokratisch-juristisch, sicherlich ordentlich, aber für den Benutzer kaum verwertbar. Oder was denken Sie sich — ich bitte jetzt die Kolleginnen und Kollegen, die bei der Beratung nicht dabei waren, gut zuzuhören —, wenn es heißt:
    Getränke, die mit Erzeugnissen verwechselt werden können, ohne Erzeugnisse zu sein, dürfen nicht verarbeitet und in den Verkehr gebracht werden.
    Das sind doch Stilblüten, und welcher Nutzer eines Gesetzes soll sich darunter etwas vorstellen können?

    (Dr. Walter Franz Altherr [CDU/CSU]: Es ist doch klar, worum es geht!)

    So geht es an verschiedenen Stellen weiter. Das Gesetz ist wirklich nur für Fachleute lesbar.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Und die lesen es nicht!)

    Es kommt darüber hinaus die Frage, da ja nun alle Hinweise auf die europäische Gesetzgebung sorgfältig entfernt worden sind, woher aber derjenige, der im deutschen Weingesetz nachsieht, weiß, was nun eigentlich alles seine Pflichten sind, wenn es gar nicht mehr drinsteht! Da muß er im Hinterkopf wissen, er muß nun auch noch die verschiedenen europäischen Verordnungen herbeiholen, und darüber hat er noch keine Unterlagen.
    Wenn sich also ein Winzer in der Praxis nach dem Gesetz richten will und nicht nach dem, was ihm sein



    Gudrun Weyel
    Berater sagt, dann kann er das Gesetz einfach nicht nutzen.

    (Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Wir schlafen alle mit dem Gesetz unter dem Kopfkissen!)

    Insgesamt muß ich sagen: Auf eine Novellierung in der vorliegenden Form hätte man gut verzichten können. Diese Meinung wird von vielen Fachleuten geteilt. Deshalb wird die SPD-Fraktion dem Gesetz als Ganzem nicht zustimmen; wohl aber werden wir den Aufträgen zustimmen, die im Ausschußbericht an die Bundesregierung erteilt werden.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Zum Weinen!)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Ulrich Heinrich, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Heinrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute ein Gesetz, das im wahrsten Sinne des Wortes einen Kompromiß darstellt.

    (Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/ CSU]: Du könntest die Weinkönigin begrüßen!)

    So vielfältig, wie sich die Weinlandschaft in Deutschland selbst darstellt, so unterschiedlich sind selbstverständlich auch die Interessen der betroffenen Winzer und der Weinwirtschaft, und mit so unterschiedlichen Wünschen sind wir konfrontiert worden.

    (Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/ CSU]: Einen Satz zur Tribüne, Heinrich!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Weyel, ich möchte für uns im Ausschuß in Anspruch nehmen, daß dieses Gesetz ausgesprochen sorgfältig und gewissenhaft beraten worden ist. Es gibt überhaupt kein Gesetz, mit dem wir uns so viele Stunden befaßt, bei dem wir alles abgewogen und wo wir überlegt haben, in welcher Form wir es zu Papier bringen sollen. Ich möchte schon sagen: Die Geduld nicht nur unserer Kollegen haben wir sehr stark strapaziert, sondern auch die Geduld der Beamten, die uns begleitet haben und uns immer geduldig mit fachkundigen Auskünften und Informationen versehen haben.
    Frau Weyel, Sie hören jetzt nicht zu, Sie haben vielleicht das letzte Mal im Ausschuß auch nicht zugehört; das mag schon sein, aber danach kritisieren Sie. Das tut mir ausgesprochen leid, und ich finde es auch in gewissem Sinne unhöflich, sehr geehrte Frau Kollegin.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Zu den unterschiedlichen Interessen kommt natürlich noch die schon unglaublich zur Tradition gewordene Regelungsdichte auf europäischer Ebene. Auch dies hat uns bei der Beratung dieses Gesetzes begleitet, und wir konnten immer wieder feststellen, daß auch von Europa kein Erbarmen zu erwarten ist, was weitere Vorschriften in der Weinrechtspolitik anbelangt. Wir haben dort mit weiterem Regelungswerk zu rechnen.
    Als Liberaler braucht man in dieser Situation natürlich schon eine geraume Zeit, bis man sich an diese unglaubliche Regelungsdichte gewöhnt hat, obwohl wir ja von der Agrarpolitik in diesem Bereich ohnehin nicht verwöhnt sind, obwohl wir da ohnehin immer mit sehr ausufernder Bürokratie konfrontiert worden sind.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: O ja!)

    Was haben wir in diesem Gesetzeswerk geregelt?

    (Horst Sielaff [SPD]: Nichts!)

    Trotz allem, was ich gerade gesagt habe, und trotz allem, was Sie gesagt haben, Frau Weyel: Wir haben entbürokratisiert.

    (Horst Sielaff [SPD]: Nein, das stimmt nicht!)

    Wir haben aus zwei Gesetzen eines gemacht.

    (Lachen bei der SPD — Horst Sielaff [SPD]: Damit wird es doch nicht besser!)

    — Da freut sich sogar der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Herr Kollege Eylmann. Wir haben aus zwei Gesetzen eines gemacht, und das ist eine Entbürokratisierung, wenn man gleichzeitig viele Dinge zusammenfaßt und lesbar gestaltet.

    (Gudrun Weyel [SPD]: Das haben Sie doch gar nicht getan!)

    Wir haben ein Weingesetz geschaffen, das überhaupt erst wieder lesbar geworden ist. Das alte war ja nicht mehr nachvollziehbar. Daß Sie genau das jetzt dem neuen Gesetz unterstellen — man könne es nicht lesen —, kann ich nicht nachvollziehen.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Dann kann die Lese ja beginnen!)

    Ich gebe Ihnen ja zu, juristisches Schriftwerk ist für Praktiker wie uns nicht einfach. Aber ich glaube, das ist nichts Außergewöhnliches in diesem Gesetz, sondern das begleitet uns bei der Gesetzesarbeit hier in Bonn insgesamt.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Leider wahr!)

    Wir haben des weiteren den nationalen Spielraum, wie ich meine, voll ausgenutzt und das Maximale dessen erreicht, was uns die europäische Weinmarktordnung überhaupt beläßt. Ich glaube, wir haben vielleicht sogar schon haarscharf die Grenze überschritten, so daß wir befürchten müssen, gegebenenfalls hier eine Korrektur zu erfahren. Ich hoffe das aber nicht.
    Wir haben uns dabei immer von dem Gedanken der Qualitätsverbesserung leiten lassen und dabei die Aufnahmefähigkeit des Marktes nicht aus den Augen verloren. Denn ich meine schon, wenn wir uns hier in einer weinwirtschaftlichen Diskussion befinden, so ist der Markt eigentlich der Punkt, der an allererster Stelle stehen muß und der alle Beachtung verdient und nicht in den Hintergrund treten darf.
    Darüber hinaus haben wir aber den regionalen Gegebenheiten einen optimalen Spielraum einge-



    Ulrich Heinrich
    räumt, indem wir in Form von Ermächtigungen an die Länder dort regeln lassen, was nicht auf Bundesebene geregelt werden muß. Das war schon im Sinne einer praktisch vollzogenen Subsidiarität. Dieses Wort führt man immer so leichtfertig im Mund. In der Regel hat man aber Schwierigkeiten, es umzusetzen. Wir haben es hier jedoch in die Tat umgesetzt.
    Wir haben gleichzeitig den Bundesgesetzgeber entlastet. Ich muß sagen, seitdem ich hier Weinbaupolitik mitbetreiben darf, seit 1987, haben wir kaum ein Jahr verstreichen lassen, in dem wir nicht das Weingesetz novelliert haben. Wir haben durch diese Arbeit den Gesetzgeber für die Zukunft entlastet, indem wir durch Ermächtigungen an den Bundeslandwirtschaftsminister die Wege verkürzt und vereinfacht haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt!)

    Dabei darf ich auch erwähnen: In diesem Zusammenhang von einem Ermächtigungsgesetz zu reden, halte ich für völlig unangemessen.
    Wir haben der Gebietsweinwerbung in ihrer besonderen Bedeutung mehr Schlagkraft verliehen, indem wir die Entkoppelung von der Abgabe für den Deutschen Weinfonds vollzogen haben, und wir haben einer nur mäßigen Erhöhung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds zugestimmt, weil wir gleichzeitig einen Auftrag an die Bundesregierung erteilt haben. Das wurde von meinen Vorgängern bereits erwähnt.
    Ich glaube schon, daß es den Schweiß der Edlen wert ist, einmal die gesamte Problematik des Deutschen Weinfonds und des Weininstituts zu hinterfragen und zu überlegen, ob wir hier nicht auf mittlere und längere Sicht zu neuen Ufern kommen müssen, um ein Instrument zu bekommen, das schlagkräftig ist und dem gerecht werden kann, was wir auch für die Zukunft brauchen.

    (Grudrun Weyel [SPD]: Warum haben wir das nicht gleich gemacht?)

    Ich weiß sehr genau, daß die entsprechende Erhöhung der Beiträge heftig kritisiert wird. Wir haben nur mäßig erhöht: um 20 Pfennig. Aber den Kritikern möchte ich schon sagen: Sie wollen zwar im Wettbewerb erfolgreich abschneiden, aber für die Weinwerbung wollen sie nicht mehr Geld ausgeben. Also das geht ja wohl nicht. Wenn ich am Markt erfolgreich sein will, muß ich das Instrument der Werbung besser und effektiver einsetzen. Dazu braucht man nun einmal Geld.
    Nun möchte ich zum Ursprungswein noch einiges sagen. Dies ist ein neues Thema in Deutschland, aber ein erfolgreiches Vermarktungsinstrument in Frankreich, meine sehr verehrten lieben Kollegen. Man muß sich doch auf der Zunge zergehen lassen, daß es andere Länder verstanden haben, ihr Angebot so darzustellen und es dem Verbraucher so anzubieten, daß ein hoher Wiedererkennungsgrad für den Verbraucher entsteht. Denn der Verbraucher ist von der unglaublichen Fülle von Bezeichnungen und von der unglaublichen Fülle der unterschiedlichen Rebsorten und der Ausbaustufen verwirrt. Er findet seinen Wein, den er so gerne trinken möchte, in der Kürze, die er
    zum Einkaufen zur Verfügung hat, gar nicht mehr im Regal. Insofern sollten wir es dem Verbraucher leichter und nicht schwerer machen. Wir sollten dem Verbraucher eine schnelle Wiedererkennung ermöglichen, so daß er sozusagen im Blindflug seine Flasche aus dem Regal mitnehmen kann und sicher ist, daß ihm die heute abend schmecken wird.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Die zweite Flasche auch noch! — Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Wein ist aber etwas für die Seele! — Abg. Albrecht Müller [Pleisweiler] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)