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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/219 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 219. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Benno Zierer, Hans Koschnick und Hans-Eberhard Urbaniak . . 18907 A Verzicht des Abgeordneten Heribert Scharrenbroich auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 18907 B Eintritt der Abgeordneten Dorothea Szwed in den Deutschen Bundestag 18907 B Ausscheiden des Abgeordneten Heinz- Dieter Hackel aus der Fraktion der F.D.P. 18907 B Erweiterung der Tagesordnung 18907 B Abwicklung der Tagesordnung 18907 C Absetzung des Punktes 6 von der Tagesordnung 18907 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Wirtschaft 18907 D Begrüßung des Vorsitzenden des Ministerrates der Republik Polen, Herrn Waldemar Pawlak, mit seiner Delegation 18965 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Lage im früheren Jugoslawien Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18908 A Hans-Ulrich Klose SPD 18910B Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 18911C Ulrich Irmer F.D.P. 18914 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18915 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 18915C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . . 18916D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 18917A Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18917D Karl Lamers CDU/CSU 18918D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . 18919D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18920 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 18921 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 A Stefan Schwarz CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18923 B Tagesordnungspunkt 3: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (Drucksache 12/6719) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6481, 12/7244) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/6572, 12/7244) c) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Nichtberücksichtigung der Kirchensteuer (Drucksache 12/6104) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Gemeinsame Regelung für den Ausschluß von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (Drucksache 12/7199) Heinz Schemken CDU/CSU 18925 C Adolf Ostertag SPD 18927 B Josef Grünbeck F.D.P. . . . 18929B, 18954 D Jürgen Koppelin F.D.P. 18931B Dr. Gisela Babel F.D.P. 18932 A Konrad Gilges SPD . . . . 18933A, 18939C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . 18933 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 18934D Georg Gallus F D P 18935 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18938A Volker Kauder CDU/CSU 18939 A Detlev von Larcher SPD 18939 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . 18940A Gerd Andres SPD 18943 B Renate Jäger SPD 18943 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 18944 A Dr. Heinrich L. Kolb F D P 18945 D Adolf Ostertag SPD . . . . 18947A, 18949 D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18947 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 18948 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18951A Gerd Andres SPD 18951 B Konrad Gilges SPD 18953A, 18956 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 18955 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18956 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . 18957 C Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung; hier: Existenzgründungs- und Innovationsinitiative für den Mittelstand (Punkte 4 bis 7) (Drucksache 12/7173) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 18959 B Dr. Uwe Jens SPD 18960 A Hansjürgen Doss CDU/CSU 18961 D Josef Grünbeck F.D.P. . . . . 18963B, 18966 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18964 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 18964 C Ernst Hinsken CDU/CSU 18965B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18966 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 18966 C Tagesordnungspunkt 5: — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Zweites Gleichberechtigungsgesetz) (Drucksache 12/5468) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ilse Janz, Hanna Wolf, Dr. Marliese Dobberthien, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) (Drucksachen 12/5717, 12/7232) Dr. Hans de With SPD (zur GO) 18968A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (zur GO) 18969A, 18971 B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. (zur GO) 18969 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (zur GO) . 18970A Dieter Wiefelspütz SPD (zur GO) . . . 18970 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg , 18971B Vizepräsident Hans Klein . . . . . 19000 C Tagesordnungspunkt 16: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz) (Drucksache 12/7112) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 161 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1985 über die betriebsärztlichen Dienste (Drucksache 12/7191) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 164 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Oktober 1987 über den Gesundheitsschutz und die medizinische Betreuung der Seeleute (Drucksache 12/7188) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 12/6848) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 III e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba über den Luftverkehr (Drucksache 12/6972) f) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Mieter von Geschäftsraum in den Ländern Berlin und Brandenburg (Drucksache 12/6677) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1990 über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten (Drucksache 12/6916) h) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe (Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 12/6963) i) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Drucksache 12/6967) j) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rechtsvereinheitlichung bei der Sicherungsverwahrung (Drucksache 12/6969) k) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 12/7009) 1) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 1. Februar 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und Rumänien (Drucksache 12/7010) m) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 8. März 1993 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien (Drucksache 12/7012) n) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistandschaftsgesetz) (Drucksache 12/7011) o) Erste Beratung des von den Abgeordneten Paul Breuer, Jürgen Augustinowitz, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Ulrich Irmer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Erfassungs- und Musterungsverfahrens (Drucksache 12/7007) p) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 12/7109) q) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Wallow, Hermann Bachmaier, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Beantwortung von Fragen durch die Bundesregierung/Einsetzung eines Parlamentarischen Einigungsausschusses (Drucksache 12/6654) r) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 12/6419) 18971 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Apothekenrechts und berufsrechtlicher Vorschriften an das Europäische Gemeinschaftsrecht (Drucksache 12/7211) . . 18973B Zusatztagesordnungspunkt 7: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren Erste Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Klaus-Dieter Feige, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung der Beratungsmöglichkeiten für einkommensschwache Rechtsuchende (Beratungshilfe-Ergänzungsgesetz) (Drucksache 12/4346) . 18973B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 12/5192, 12/7209) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Dezember 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksachen 12/6906, 12/7210) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Ausländerfeindlichkeit zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Siegfried Vergin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit entschlossen bekämpfen (Drucksachen 12/1270, 12/5124, 12/ 6697) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Drucksachen 12/5827 Nr. 2.3, 12/6932) 18973 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum verbrecherischen Brandanschlag auf eine Synagoge in Lübeck Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 18974 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 18975D Anke Fuchs (Köln) SPD 18976D Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . 18977D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18978D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . 18979D Reinhold Hiller (Lübeck) SPD 18980 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 18981 B Anke Eymer CDU/CSU 18982 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18983 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 18983 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 18984 B Norbert Geis CDU/CSU 18985 B Siegfried Vergin SPD 18986 B Horst Eylmann CDU/CSU 18987 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Drucksachen 12/5138, 12/6060, 12/7205) Egon Susset CDU/CSU 18988 C Gudrun Weyel SPD 18990 C Gudrun Weyel SPD 18991 D Ulrich Heinrich F.D P 18994 A Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 18995D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 18996A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 18997B Gudrun Weyel SPD 18998B Horst Sielaff SPD 18998 C Günther Schartz (Trier) CDU/CSU . . 18999C Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Daubertshäuser, Robert Antretter, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Verkehrssicherheit durch Senkung der Promillegrenze und Einführung der elektronischen Atemalkohol-Analyse (Drucksachen 12/985, 12/7212) Horst Eylmann CDU/CSU 19001 C Hermann Bachmaier SPD 19002 C Georg Gallus F.D.P. . . . . 19004A, 19013B Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . 19004 B Horst Eylmann CDU/CSU 19004 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 19005 B Burkhard Zurheide F.D.P. 19006 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19008 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19009 D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 19010D Elke Ferner SPD 19012A Burkhard Zurheide F.D.P 19013 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 19014 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . 19015B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 V Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Markus Meckel, Angelika Barbe, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/6933) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Dr. Roswitha Wisniewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dirk Hansen, Dr. Jürgen Schmieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Unterstützung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (Drucksache 12/7225) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . 19016B Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . 19017 C Dirk Hansen F.D.P. 19019B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 19020A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 BGB (MiBhandlungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/6343) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur gewaltfreien Erziehung von Kindern (Züchtigungsverbotsgesetz) (Drucksache 12/5359) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Hanna Wolf, Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Züchtigungsverbot) (Drucksache 12/6783) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 19021 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . 19022B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19023D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 19025 C Burkhard Zurheide F.D.P. 19027 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 19027 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 19028C Margot von Renesse SPD 19029 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 19030B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes (Rentenüberleitungs-Korrekturgesetz) (Drucksache 12/6217) Petra Bläss PDS/Linke Liste 19031 D Heinz Rother CDU/CSU 19033 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 19034 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19035B Ulrike Mascher SPD 19035D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 19037 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19038 C Nächste Sitzung 19039D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 19041* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjürgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19041* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) 19042* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19043* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 18907 219. Sitzung Bonn, den 14. April 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 14. 4. 94* Beckmann, Klaus F.D.P. 14. 4. 94 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 14. 4. 94* Wilfried Borchert, Jochen CDU/CSU 14. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 14. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 14. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 4. 94* Dr. von Billow, Andreas SPD 14. 4. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 14. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14. 4. 94 Herta Duve, Freimut SPD 14. 4. 94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 14. 4. 94* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 14. 4. 94* Fuchs (Verl), Katrin SPD 14. 4. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 14. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 14. 4. 94 Habermann, SPD 14. 4. 94 Frank-Michael Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 14. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 14. 4. 94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 14. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 14. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 14. 4. 94* Klemmer, Siegrun SPD 14. 4. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 14. 4. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 14. 4. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 14. 4. 94 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 14. 4. 94* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 14. 4. 94* Erich Dr. Matterne, Dietmar SPD 14. 4. 94 Meckel, Markus SPD 14. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 14. 4. 94* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 14. 4. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 4. 94* Müller (Düsseldorf), SPD 14. 4. 94 Michael Müller (Wesseling), CDU/CSU 14. 4. 94 Alfons Müller (Zittau), Christian SPD 14. 4. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 14. 4. 94 Paintner, Johann F.D.P. 14. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 14. 4. 94* Dr. Probst, Albert CDU/CSU 14. 4. 94* Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 14. 4. 94 Susanne Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Raidel, Hans CDU/CSU 14. 4. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 14. 4. 94 ' Reimann, Manfred SPD 14. 4. 94 ' Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 14. 4. 94 Reschke, Otto SPD 14. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 14. 4. 94 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 14. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 14. 4. 94* von Schmude, Michael CDU/CSU 14. 4. 94* Schröter, Karl-Heinz SPD 14. 4. 94 Schulte (Hameln), SPD 14. 4. 94** Brigitte Dr. Schumann PDS/LL 14. 4. 94 (Kroppenstedt), Fritz Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 14. 4. 94 Sigrid Dr. Soell, Hartmut SPD 14. 4. 94* Terborg, Margitta SPD 14. 4. 94 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 14. 4. 94 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 14. 4. 94* Friedrich Vosen, Josef SPD 14. 4. 94 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 14. 4. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14. 4. 94 Wieczorek (Duisburg), SPD 14. 4. 94 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 14. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 14. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 14. 4. 94* Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 14. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Johannes Gerster (Mainz), Dr. Walter Franz Altherr, Dr. Maria Böhmer, Karl Deres, Hansjörgen Doss, Johannes Ganz (St. Wendel), Dr. Heiner Geißler, Joachim Hörster, Theo Magin, Hans-Werner Müller (Wadern), Peter Harald Rauen, Ulrich Schmalz, Trudi Schmidt (Spiesen), Stefan Schwarz, Dorothea Szwed, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff und Roswitha Verhülsdonk (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Für das Land Rheinland-Pfalz ist die Novellierung des Weingesetzes von entscheidender Bedeutung. 19042* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 Jeder zweite landwirtschaftliche Betrieb in Rheinland-Pfalz betreibt Weinbau, auf diese Weise werden 70 % des deutschen Weines produziert. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Gesamtreform des Weinrechts faßt das bisherige Weingesetz und das bisherige Weinwirtschaftsgesetz zusammen. Auf diese Weise werden die nationalen Regelungen betreffend den Weinbau von Anbau bis hin zu Vermarktung und Absatzförderung in einem einheitlichen Gesetzeswerk kodifiziert. Ziel des Gesetzes ist es, zur Stabilisierung der Weinwirtschaft beizutragen. Dabei sollen insbesondere die inzwischen mehrjährigen Erfahrungen mit der Mengenregulierung überprüft und modifiziert werden, bevor die bereits diskutierte EU-Weinmarktordnung erlassen wird. Der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im Deutschen Bundestag ist es im Rahmen kritischer Begleitung der Novellierung gelungen, etliche Verbesserungen in das neue Gesetz einzubringen. Dennoch bleibt eine Reihe von Wünschen offen. Wir wenden uns insbesondere gegen eine prozentuale Beschränkung der Überlagerung. Da in Zukunft nur noch die alleinige Verwertung der Übermengen zum Zwecke des Ertragsausgleichs und der Destillation erlaubt sein wird, dagegen der Verkauf von Übermengen als Traubensaft oder Essiggrundwein sowie die gegenwärtig an der Mosel erlaubte Versektung verboten sein werden, erledigt sich das Problem der Übermengen von selbst. Eine Übermengenproduktion verliert angesichts der geringen Verwertungsmöglichkeiten jeglichen Reiz. Die Einführung einer prozentualen Beschränkung führt daher lediglich zu erheblicher zusätzlicher Bürokratie und unnötiger Kontrolle. Eine Streichung der Regelung über die prozentuale Beschränkung der Überlagerung konnte trotz unserer Bemühungen nicht durchgesetzt werden, weil u. a. der Deutsche Weinbauverband und andere regionale Weinbauverbände in dieser Frage eine andere Meinung vertraten. Lediglich eine zeitliche Verschiebung von 3 Jahren konnte erreicht werden. Wir gehen aber davon aus, daß in diesem Zeitraum deutlich gemacht werden kann, daß eine prozentuale Begrenzung der Überlagerung nicht erforderlich ist. Wir werden nach entsprechender Zeit und Erfahrung gemeinsam mit der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz erneut die politische Initiative zu einer Neuregelung in unserem Sinne ergreifen. Nur wegen der großen Bedeutung, die das Weingesetz insgesamt für die Weinwirtschaft hat, stimmen wir trotz unserer Bedenken der Novellierung zu. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund einer möglicherweise drohenden europäischen Mengenbegrenzungsregelung, die mit der Einführung einer nationalen Regelung verhindert werden könnte. Auf diese Weise können die deutschen Interessen voraussichtlich besser gewahrt werden, als dies im Rahmen einer gesamteuropäischen Regelung möglich sein wird. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts (Tagesordnungspunkt 7) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts stimme ich in der vorliegenden Form nicht zu. Trotz meines Neins zum Gesetz möchte ich ausdrücklich betonen, daß viele wichtige Verbesserungen erreicht wurden. Ich nenne die Einführung eines Hektarertrages für Tafelwein von 150 hl/ha, die Beibehaltung der Großlagen und die Einführung der Bezeichnung „Qualitätswein garantierten Ursprungs ", ohne daß dies jedoch zwingend auf der Weinflasche angegeben werden müßte. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Weine mit einem bestimmten Geschmacksbild, bestimmten Rebsorten und bestimmten Qualitätskriterien zu fixieren. Dem Verbraucher wird dadurch die Entscheidung beim Kauf erleichtert. Ausschlaggebend für meine Entscheidung, dem Gesetz nicht zuzustimmen, ist die von mir befürchtete zusätzliche Bürokratisierung des Weinbaus. Wegen der im Gesetz beschränkten Möglichkeit der Verwertung von Übermengen nur zum Ertragsausgleich und zur Destillation ist es unsinnig, die über den Hektarertrag hinausgehende Überlagerungsmenge zu beschränken. In den nördlichen Weinanbaugebieten kommen hohe Ertragsschwankungen sowohl bei der Menge als auch bei der Qualität vor. Zur kontinuierlichen Marktbeschickung sollte es deshalb dem Winzer überlassen werden, in welcher Menge und in welcher Qualität er Weine zum Ausgleich von Ertragsschwankungen lagert. Die im Gesetz vorgesehene Beschränkung auf 20 Prozent, in Ausnahmefällen 50 Prozent, ist hierfür nicht ausreichend. Noch schwerwiegender wiegt für mich der zusätzliche Kontrollaufwand. In einzelnen Fällen könnte es vorkommen, daß Winzer auch nur geringe Mengen zuviel überlagerter Weine der Destillation zuführen müssen. Dies verursacht nicht nur Verdruß und Ärger, sondern auch noch erhebliche Kosten. Darüber hinaus ist der Handel mit Faßwein mit einem Unsicherheitsfaktor behaftet, denn unter Umständen könnte es vorkommen, daß bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Überlagerungsbeschränkung alle Weine eines Betriebes nicht verkehrsfähig werden. Dies alles ließe sich vermeiden, wenn man der Eigenverantwortung des Winzers, der schon aus finanziellen Gründen bestrebt sein wird, nicht mehr Wein als notwendig zu überlagern, mehr Raum ließe. Die vorgesehene Verschiebung der Überlagerungsbeschränkung auf das Jahr 1997 reicht mir als Kompromiß nicht aus. Es bleibt aus meiner Sicht keine ausreichende Zeit, um in der Praxis zu beweisen, daß durch eine unbeschränkte Überlagerung keine Störung des Marktes entsteht. Ich kritisiere die Haltung des Deutschen Weinbauverbandes, der diese Regelung gefordert hat, obwohl seine rheinland-pfälzischen Mitgliedsverbände in dieser wichtigen Frage anderer Meinung waren. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 219. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1994 19043* Ich bedauere, daß ich, trotz großer Kompromißbereitschaft in anderen Bereichen des Gesetzes, aus diesem Grund dem Gesetz meine Zustimmung verweigern muß. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Antrag: Arbeitsmöglichkeiten der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland") Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist ein unerträglicher Zustand, daß ausgerechnet einem vom Deutschen Bundestag eingesetzten Gremium zur Aufarbeitung der deutschen Geschichte der letzten Jahrzehnte der für ihre Arbeit zwingend notwendige Zugriff auf die westdeutschen Aktenmaterialien unter Berufung auf eine 30jährige Sperrfrist für diese Unterlagen untersagt bleibt und daß die von der EnqueteKommisssion angehörten westdeutschen Zeitzeugen bislang mit einer Einschränkung ihres Aussagerechtes belegt wurden. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob bürokratische Hindernisse oder die Furcht, gerade im Superwahljahr 1994 mit unliebsamen Enthüllungen konfrontiert zu werden, den Anstoß zu dieser Entscheidung gegeben haber. Die Kommission kann durch diese Einschränkungen ihrem parlamentarischen Auftrag nicht in der vom Wähler erwarteten Gründlichkeit und Objektivität gerecht werden. Durch den zwangsweisen Verzicht auf wesentliche Unterlagen des Bundeskanzleramtes sowie diverser Bundesministerien kann die Kommission letztendlich nur ein unvollständiges Bild der jüngsten deutschen Geschichte vermitteln. Wie wollen wir aber gerade den ostdeutschen Wählern erklären, daß wir ihnen nur eine eingeschränkte Wahrheit präsentieren können? Wie sollen wir ihr Vertrauen in diese Republik stärken, wenn die westliche Seite von der östlichen die vollständige Transparenz und Offenlegung ihrer Vergangenheit einfordert, sich selbst aber in einen Mantel des Schweigens hüllt? Was hätte die bundesrepublikanische Politik zu verbergen? Doch wohl nicht, was jener der SED gleichkäme und deshalb das Licht des Tages scheuen müßte. Glaubwürdig kann das Ergebnis der Enquete-Kommission nur werden, wenn sie erkennbar um Transparenz bemüht ist und dabei Unterstützung findet. Diesmal sollte man es wirklich ernstmeinen mit einer wahrhaften und ehrlichen Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit, und deshalb darf man nicht der kritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit beider deutscher Staaten auszuweichen versuchen, so schmerzhaft die zu Tage tretenden Erkenntnisse auch sein mögen. Man muß endlich begreifen, daß die Geschichte beider deutscher Staaten nicht voneinander zu trennen ist. Es kann nur eine gesamtdeutsche Vergangenheitsaufarbeitung geben, für deren Erfolg die Hinzuziehung aller Archivmaterialien unverzichtbar ist. Wir fordern daher den sofortigen Zugang nicht nur der Enquete-Kommission, sondern auch der zeitgeschichtlichen Forschung zu den Archiven mit westdeutschen Akten und ein uneingeschränktes Aussagerecht für alle westdeutschen Zeitzeugen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung verstärkt für den Zugang zu den osteuropäischen, insbesondere den russischen Archiven einsetzen. Wir dürfen die Fehler, die bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit entstanden sind, nicht wiederholen. Nur durch eine umfassende und selbstkritische Aufarbeitung der gesamtdeutschen Nachkriegsgeschichte werden wir dem Anspruch gerecht, die richtigen Lehren aus der zweiten Diktatur in Deutschland zu ziehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Damit sind wir am Schluß unserer Aktuellen Stunde angelangt, die ich hiermit beende.
    Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 7 auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Weinrechts
    — Drucksachen 12/5138, 12/6060 — (Erste Beratungen 163. und 194. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß)

    — Drucksache 12/7205 —
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Egon Susset Gudrun Weyel
    Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. Gibt es dazu Widersprüche? — Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem dem Kollegen Egon Susset das Wort.


Rede von Egon Susset
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich als Berichterstatter hier folgende Änderung bekanntgeben. Es ist etwas falsch übertragen worden. Auf Seite 37 der Drucksache 12/7205 bei § 20 Abs. 5 und 6 muß es heißen:

(5) Für die Zuerkennung der in Absatz 4 Nr. 3 und 4 genannten Prädikate muß das Erntegut von Hand gelesen worden sein.


(6) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung zur Sicherung der Qualität oder soweit ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht vorschreiben, daß für die Zuerkennung der Prädikate Auslese oder Eiswein das Erntegut von Hand gelesen worden sein muß.

Ich gebe das hiermit zu Protokoll.
Meine Damen und Herren, die deutschen Winzer können auf einen hervorragenden Jahrgang 1993 von hochwertiger Qualität bei geringerer Menge zurückblicken. Statt Masse hat der Weinjahrgang 1993 auf Grund optimaler Wachstumsbedingungen Klasse gebracht — mit einem relativ hohen Anteil an Prädikatsweinen.
Dennoch gibt die aktuelle Situation des Weinbaues Anlaß zu ernsten Sorgen. Das Überangebot an Wein in der Gemeinschaft läßt den Preisen für deutschen Wein auch bei sehr guten Qualitäten leider Gottes kaum Spielraum nach oben.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Daher müssen die Weinüberschüsse verringert werden. Die nationale Mengenregelung muß im Interesse stabilerer Weinmärkte und festerer Preise verbessert, die Qualitätsorientierung verstärkt werden. Dies ist die zentrale Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Reform des Weinrechts, den wir heute in zweiter und dritter Lesung beraten.
Zunächst einmal empfinde ich Befriedigung darüber, daß die Beratungen des Gesetzes trotz mancher Unkenrufe so rechtzeitig abgeschlossen werden konnten, daß es mit dem neuen Weinwirtschaftsjahr ab 1. September 1994 in Kraft treten kann, daß wir, was weitgehend eingeräumt wird, zwar einen Kompromiß, aber einen akzeptablen Kompromiß erzielt haben und daß wir dadurch für unsere Weinwirtschaft bessere Rahmenbedingungen für die Zukunft setzen können.
Nun ist es Sache der Länder und der Weinwirtschaft, den Rechtsrahmen sinnvoll und in eigener Verantwortung zu nutzen. Den Ländern bleibt genügend Zeit, ihre weinrechtlichen Vorschriften bis zum 1. September 1994 anzupassen.



Egon Susset
Die Weinwirtschaft hat ihre Vorstellungen und ihre regionalen Interessen eingebracht. Davon haben wir viele Anregungen aufgegriffen und im Gesetz verankert. Den Gesetzentwurf haben wir in wesentlichen Punkten zum Besseren verändert. Das Ergebnis ist — und ich sage das immer wieder — ein tragbarer Kompromiß.
Die sehr unterschiedlichen Interessen der 13 deutschen Weinanbaugebiete ließen von vornherein kein anderes Ergebnis zu. Es galt, vieles unter einen Hut zu bringen. Kern der Auseinandersetzung war und ist die Ausgestaltung der nationalen Mengenregelung. Nach meiner festen Überzeugung ist eine striktere nationale Hektarertragsregelung notwendig. Nur so kann die Weinmenge wirksamer gedrosselt und die Qualitätsorientierung verbessert werden; denn niedrigere Erträge bringen bessere Qualität.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. — Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Ein ganz entscheidender Satz!)

Darüber hinaus werden wesentliche Punkte der Kritik der Europäischen Kommission an der bisherigen Mengenregelung ausgeräumt: Von der bisherigen Begrenzung lediglich der Vermarktung wird das Schwergewicht auch auf die Drosselung der Erzeugung verlagert. Folgerichtig ist zur Ermittlung der Höchsterträge in Zukunft die tatsächlich in Ertrag stehende Rebfläche und nicht mehr die Betriebsfläche maßgebend. Darüber hinaus darf der über den Höchstertrag hinaus erzeugte Wein nicht mehr anderweitig verwertet werden; damit entfällt ein Produktionsanreiz. Vor allem wird die Möglichkeit, Wein aus ertragsstarken Jahrgängen unbegrenzt zu überlagern, auf 20 %, im Ausnahmefall — wenn zuvor eine schlechte Ernte war — auf 50 %, eingeschränkt. Allerdings gilt dies erst ab der Ernte 1997. Auch dies war ein Kompromiß, den wir eigentlich erst kurz vor der Verabschiedung in einem nochmaligen Gespräch mit den Vertretern der Weinanbaugebiete erreicht haben.
Ich persönlich hätte auch damit leben können, daß dies schon in diesem Jahr in Kraft tritt. Bei dieser sehr umstrittenen Überlagerungsregelung haben wir uns jedoch die Entscheidung nicht leichtgemacht. Auch bei uns hat es Überlegungen gegeben, die Verantwortung für die Übermengen den Ländern zu übertragen. Allerdings ist dieser Weg nicht lösungsorientiert. Insbesondere wäre kaum vertretbar, daß die ungelöste Mengenfrage zu Lasten der Anbaugebiete ginge, die von sich aus die Menge erfolgreich begrenzen.
Daher haben wir uns letztlich für eine verschärfte Mengenregelung entschieden, wie sie auch der Weinbauminister von Rheinland-Pfalz wiederholt gefordert hat. Er müßte eigentlich sehr zufrieden sein, zumal er noch im Januar dieses Jahres laut „Rheinpfalz" erklärt hat:
Die Unfähigkeit der Deutschen,
— so der Weinbauminister von Rheinland-Pfalz —
sich im national gesteuerten Qualitätsweinbereich neue Regeln zu schaffen, beflügele Brüssel, das selbst in die Hand zu nehmen. Besser sei es, den jetzt vorliegenden Entwurf zu verabschieden, selbst wenn dort nicht alles optimal geregelt werde.
Laut „Rheinpfalz" hält also Minister Schneider nichts von Vorschlägen, im neuen Weingesetz nur einen Rahmen vorzugeben und alle weinbaupolitisch umstrittenen Einzelheiten den Ländern zu überlassen.
Die Überlagerungsbegrenzung ist notwendig, weil die Winzer von sich aus die Weinerzeugung bisher nicht auf die festgesetzten Hektarerträge begrenzt haben und weil die überlagerten Weinübermengen Markt- und Preisdruck ausgeübt haben.
Dennoch wird den Winzern und der Weinwirtschaft eine dreijährige Anpassungsfrist eingeräumt. Mit dieser großzügigen Übergangsregelung sind wir an die äußere Grenze des Vertretbaren gegangen. Die geforderte Übergangsfrist von sechs Jahren würde nämlich die Überlagerungsregelung wieder aushebeln. Dies können wir nicht wollen; sonst würden wir die EU, die Europäische Union, geradezu einladen, für uns zu regeln. Wir hätten ohne Not nationalen Handlungsspielraum zu Lasten der Weinwirtschaft aufgegeben.
Der mögliche Ausgleich qualitativ oder quantitativ geringer Ernten gibt den Winzern die notwendige Flexibilität, auf jährliche Mengen- und Qualitätsschwankungen angemessen zu reagieren. Damit kann dem Erfordernis einer kontinuierlichen Marktbeschickung selbst bei extrem hohen Ernteschwankungen Rechnung getragen werden.
Für uns ist entscheidend: Mit der neuen Höchstertrags- und Überlagerungsregelung werden die Schwächen der bisherigen Regelung beseitigt. Nur mit dieser strikteren Regelung können wir die weitgehende nationale Zuständigkeit für den Qualitätsweinbereich sichern und eine EG-einheitliche Regelung zu Lasten des deutschen Weinbaus verhindern.
Wir hätten uns leichter getan, die Regelungskompetenz auf die weinbautreibenden Länder oder aber nach Brüssel abzuschieben. Dies alles hätte aber nicht unserem Verständnis entsprochen, in grundlegenden Fragen eine verantwortungsvolle Entscheidung für die Zukunft des Weinbaus zu treffen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird auch das Einbetriebsprinzip für Genossenschaften und Erzeugergemeinschaften erhalten. Damit wird betriebswirtschaftliche Flexibilität gesichert.
Um Wettbewerbsnachteile für voll abliefernde Genossenschaftsmitglieder zu vermeiden, werden diese in Zukunft, was den Eigenverbrauch anlangt, den selbstvermarktenden Winzern gleichgestellt.
Der Qualitätsverbesserung — einem Kernanliegen des Gesetzes — dient die Anhebung des natürlichen Mindestalkoholgehalts bei Qualitätswein mit Prädikat. An dieser qualitätsverbessernden Maßnahme halten wir fest, zumal hierdurch das Angebot leichter Kabinettweine nicht beeinträchtigt wird.
Mit diesem Bündel produktionsbegrenzender und qualitätsverbessernder Maßnahmen haben wir die Voraussetzungen geschaffen, das Weinangebot besser an die Nachfrage anzupassen, und gleichzeitig



Egon Susset
— ich glaube, das müssen wir auch sagen, denn nur wenn Wein verbraucht wird, kann man Wein auf Dauer vernünftig und zu guten Preisen produzieren — haben wir dem Verbraucher signalisiert, daß er Vertrauen in die Qualität unserer Weine haben kann. Das ist auch wichtig. Wer die internationale Presse dazu dann und wann liest, der weiß, warum ich dies sage.
Leitlinie bei den Beratungen war für uns, ein zukunftsorientiertes Weinrecht zu schaffen und in vertretbarem Umfang Entscheidungen auf die regionale Ebene zu verlagern, den Ländern mehr Verantwortung für die Gestaltung des Weinrechts zu übertragen und damit den Besonderheiten der einzelnen Weinanbaugebiete besser Rechnung zu tragen.
Dabei haben wir weitestmöglich von den Ländern und von der Weinwirtschaft an uns herangetragene Vorstellungen, insbesondere auch aus dem Land Rheinland-Pfalz, aufgegriffen, wie z. B.:
Auf die behördliche Festlegung von Spätleseterminen wird verzichtet.
Auch wird die Ausgestaltung der neuen Ursprungsweine in die Hände der Weinregionen und der Länder gelegt. Das heißt, hier ist Spielraum vor Ort. Hier ist nichts von Bonn aus vorprogrammiert, sondern jedes Weinanbaugebiet kann sich nun gebietsspezifisch entscheiden.
Schließlich berücksichtigt das neue Weingesetz weitgehend Forderungen nach „Entkriminalisierung" des Weinrechts.
Eine funktionierende Mengenbegrenzung ist jedoch nicht ohne wirksame Kontrolle möglich. Daher haben wir uns bereits vor Jahren für die Einführung des Kontrollzeichens ausgesprochen.

(Horst Sielaff [SPD]: Richtig!)

Dennoch haben sich Bundesregierung und weinbautreibende Bundesländer auf eine dreijährige Erprobungsphase des alternativen Abschreibemodells verständigt. Daher sollte nun dieses Ergebnis abgewartet werden; aber auf das Kontrollzeichen kann nur dann verzichtet werden, wenn das Abschreibeverfahren zu einem gleichwertigen Kontrollergebnis führt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Hierfür hätten wir jeweils die Zustimmung aller Fraktionen. Das haben wir ja bei der Diskussion zum Weingesetz in Berlin deutlich erlebt.

(Horst Sielaff [SPD]: Wir haben doch deutlich gesagt, daß wir das Kontrollzeichen haben wollen!)

— Aber, lieber Kollege Sielaff, wir warten jetzt die drei Jahre ab, bevor wir als Gesetzgeber hier nun eine Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Weinwirtschaft kippen. Aber ich wollte darauf hinweisen, daß dieses Thema noch nicht aus der Diskussion ist.

(Horst Sielaff [SPD]: Da haben Sie unsere Zustimmung!)

— Gut.
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung zielt darauf ab, das Weinrecht zu vereinfachen. Es waren früher zwei Gesetze, das Weingesetz und das
Weinwirtschaftsgesetz. Nun haben wir nur noch eines.

(Heiterkeit bei der SPD)

Hier ist eine Vereinfachung eingetreten, die sicherlich denen, die damit zu tun haben, zugute kommt.

(Peter Harry Carstensen [Nordstrand] [CDU/ CSU]: Haben wir dann in drei Jahren überhaupt kein Gesetz mehr? — Abg. Gudrun Weyel [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zwischenfrage der Kollegin Gudrun Weyel.