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    Plenarprotokoll 12/218 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 218. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 18843 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Berufsbildungsbericht 1994; Maßnahmevorschläge der von den Regierungschefs von Bund und Ländern eingesetzten Arbeitsgruppe „Berufliche Bildung"; Sachstandsbericht zum Thema „Schweinepest") Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18843 B Günter Rixe SPD 18844 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18845B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 18845 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18845 C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 18845D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18845D Eckart Kuhlwein SPD 18846B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18846B Dirk Hansen F.D.P. 18846 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18847 B Doris Odendahl SPD 18847 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18847 D Christa Lörcher SPD 18847 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18848A Günter Graf SPD 18848 B Jochen Borchert, Bundesminister BML . 18848 C Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 18849C Jochen Borchert, Bundesminister BML 18849C Günther Bredehorn F D P 18849 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 18849D Jan Oostergetelo SPD 18850 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 18850C Karl Stockhausen CDU/CSU 18851 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 18851 A Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 18851B Jochen Borchert, Bundesminister BML 18851 C Dr. Gerald Thalheim SPD 18851 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 18851 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU . . . 18851 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 18851 D Egon Susset CDU/CSU 18852 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 18852A Maria Anna Hiebing CDU/CSU 18852B Jochen Borchert, Bundesminister BML 18852B Ulrich Heinrich F.D P 18852 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 18852 C Siegfried Hornung CDU/CSU 18852 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 18852D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/7201 vom 8. April 1994 — II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 Waffenlieferungen in die Türkei und nach Griechenland seit dem 3. Oktober 1990; Kontrolle über den vereinbarten Einsatz der Waffen MdlAnfr 24, 25 Norbert Gansel SPD Antw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 18853B, 18854 B ZusFr Norbert Gansel SPD . . 18853C, 18854 C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 18854 A Verhinderung des Rechts auf Widerspruch durch Einberufung Wehrpflichtiger durch die Kreiswehrersatzämter zwei Wochen vor Dienstantritt MdlAnfr 1, 2 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 18855B, 18856 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . 18855C, 18856 C ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . . 18856A ZusFr Norbert Gansel SPD 18856A ZusFr Horst Kubatschka SPD 18857 A Wirtschaftswachstum, Steuermehreinnahmen und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Aufhebung des Rabattgesetzes MdlAnfr 7, 8 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18857B, D ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . 18857C, D ZusFr Horst Kubatschka SPD 18858 B Festlegung der Prioritäten für den Ausbau von Eisenbahnstrecken im Zusammenhang mit der deutschen Einheit durch die Deutsche Bahn AG; Glaubwürdigkeit der Anzeige des BMV über den Baubeginn bei Wismar MdlAnfr 13, 14 Dr. Ulrich Janzen SPD Antw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV . 18858D, 18859 B ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD . 18858D, 18859 C Belastung der Gemeindehaushalte durch Bau und Unterhalt von Kreis- und Gemeindestraßenbrücken nach der Privatisierung der Bundesbahn MdlAnfr 15 Horst Kubatschka SPD Antw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 18860 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 18860A Auswechslung der Telefonzellen als Image-Aktion der Telekom MdlAnfr 18 Detlef Parr F.D.P. Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . . 18860D Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts 1993 MdlAnfr 28 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 18861 B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . 18861 B Veröffentlichung des Kriminalitätsberichts 1993 MdlAnfr 29 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 18861 C Kosten der Bundesregierung auf Grund der Arbeit für den 2. Untersuchungsausschuß „Treuhandanstalt" MdlAnfr 31 Klaus Riegert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18861D ZusFr Klaus Riegert CDU/CSU 18862 B ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 18862C ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD 18862 D ZusFr Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . 18863 A Pfändung der Forderung von Herrn Zwick an Herrn Tandler durch die Finanzbehörden MdlAnfr 32 Carl-Ludwig Thiele F.D.P. Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18863 B ZusFr Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . 18863 B ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 18863D Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu den deutsch-türkischen Beziehungen Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18864 A Hans-Ulrich Klose SPD 18866 B Michael Glos CDU/CSU 18868B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 18870D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 18873 B Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18874D Georg Gallus F D P 18876 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 18876 C Hans Koschnick SPD 18877 D Karl Lamers CDU/CSU 18879C Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18881 A Uta Zapf SPD 18881B Ulrich Irmer F.D.P. 18883 A Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin BMFJ 18883 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 III Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. notwendig zu ziehende Konsequenzen aus den aktuellen Fällen von Giftstoffen in Babynahrung Klaus Lennartz CDU/CSU 18884 D Editha Limbach CDU/CSU 18885D Uta Würfel F D P. 18886 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 18887 C Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18888B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 18889B Harald Schäfer, Minister des Landes Baden-Württemberg 18891 B Sigrun Löwisch CDU/CSU 18893 C Ulrich Heinrich F D P 18894 C Horst Sielaff SPD 18895 C Anneliese Augustin CDU/CSU 18896B Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . . 18897 A Dr. Walter Franz Altherr CDU/CSU . . 18898B Nächste Sitzung 18899D Berichtigungen 18899 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18900* A Anlage 2 Erlaß einer Rechtsverordnung zum Betäubungsmittelgesetz hinsichtlich der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen MdlAnfr 3 — Drs 12/7201 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG .. . . . . . . . . . . . 18900* C Anlage 3 Einbau einer Einrichtung zur Begrenzung der Wasserstoffkonzentration in Sicherheitsbehälter des Kernkraftwerks Biblis analog der Ausstattung der anderen Kernkraftwerke MdlAnfr 4 — Drs 12/7201 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 18900* D Anlage 4 Förderung der Bauvorhaben von Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen nach dem sogenannten Ziegler-Modell MdlAnfr 5 — Drs 12/7201 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 18901* A Anlage 5 Aufklärung von DDR-Verbrechen durch die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen; Hilfe bei der Geltendmachung von Wiedergutmachungsansprüchen MdlAnfr 6 — Drs 12/7201 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 18901* B Anlage 6 Zustimmung zur Weiterentwicklung des GATT-Abkommens zu einer Welthandelsorganisation nur bei gleichzeitigen Verhandlungen über Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte MdlAnfr 9, 10 — Drs 12/7201 — Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18902* A Anlage 7 Waffenlieferungen nach Burundi und Ruanda seit 1980 MdlAnfr 11 — Drs 12/7201 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18902* C Anlage 8 Wirtschaftliche Entwicklung der ab 1982 privatisierten Unternehmen im Vergleich zu staatlich geführten Betrieben; Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen MdlAnfr 12 — Drs 12/7201 — Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18902* C Anlage 9 Stand der Privatisierung der regionalen Busgesellschaft „Busverkehr Rhein-Neckar GmbH"; Betriebsergebnisse 1992 und 1993 MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/7201 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 18903* A Anlage 10 Übernahme der 1992 bei der Bundespost eingestellten Postassistentenanwärter; Aufgaben des Bundesamtes für Post und Telekommunikation nach der Postreform II MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/7201 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 18903* B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 Anlage 11 Einstellung von Postassistentenanwärtern nach bestandener Laufbahnprüfung MdlAnfr 21 — Drs 12/7201 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 18904* A Anlage 12 Errichtung eines Rundfunksenders der RENAMO in Mosambik mit Bundesmitteln MdlAnfr 23 — Drs 12/7201 — Hans Wallow SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 18904* D Anlage 13 Kritik des Hamburger Generalstaatsanwalts am Geldwäschegesetz als ungeeignetem Instrument für die Beschlagnahme illegaler Gewinne aus der organisierten Kriminalität MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/7201 — Johannes Singer SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18905* A Anlage 14 Sicherheitsrelevante Informationen über die Ostermärsche und ihre Organisatoren; Rolle der PDS MdlAnfr 30 — Drs 12/7201 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18905* D Anlage 15 Vereinnahmung von Einfuhrgebühren für in die ehemalige DDR gelieferte Kraftfahrzeuge u. a. seit dem 9. November 1989; vollstreckte Bescheide nach dem 3. Oktober 1990 MdlAnfr 33, 34 — Drs 12/7201 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18906* A Anlage 16 Daten über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern für 1995; Reduzierungen zu Lasten der Länder in der mittelfristigen Finanzplanung MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/7201 —Heinz Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18906* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 18843 218. Sitzung Bonn, den 13. April 1994 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 215. Sitzung, Seite 18559B, 6. Zeile von oben: Statt „kein" ist „ein" zu lesen. 216. Sitzung, Seite 18677B, vorletzte Zeile: Vor das Wort „Widerlegung" ist das Wort „behaupteten" einzufügen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 13. 4. 94* Beckmann, Klaus F.D.P. 13. 4. 94 Bindig, Rudolf SPD 13. 4. 94* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 13. 4. 94* Wilfried Brähmig, Klaus CDU/CSU 13. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 13. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 13. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 13. 4. 94* Dr. von Bülow, Andreas SPD 13. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 13. 4. 94 Herta Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 13. 4. 94* Dr. Fischer, Ursula PDS/Linke 13. 4. 94 Liste Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 13. 4. 94* Fuchs (Verl), Katrin SPD 13. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 13. 4. 94 Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 13. 4. 94 Liste Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 13. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 13. 4. 94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 13. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 13. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 13. 4. 94* Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 13. 4. 94 Dr. Kübler, Klaus SPD 13. 4. 94 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 13. 4. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 13. 4. 94* Lühr, Uwe F.D.P. 13. 4. 94 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 13. 4. 94* Erich Dr. Matterne, Dietmar SPD 13. 4. 94 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 13. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 13. 4. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 13. 4. 94* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 13. 4. 94 Gerhard Dr. Müller, Günther CDU/CSU 13. 4. 94* Paintner, Johann F.D.P. 13. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 13. 4. 94* Dr. Probst, Albert CDU/CSU 13. 4. 94* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 13. 4. 94* Reimann, Manfred SPD 13. 4. 94* Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 13. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 13. 4. 94 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 13. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 13. 4. 94* Schluckebier, Günther SPD 13. 4. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 13. 4. 94* Schulte (Hameln), SPD 13. 4. 94** Brigitte Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Soell, Harmut SPD 13. 4. 94* Steiner, Heinz-Alfred SPD 13. 4. 94* Terborg, Margitta SPD 13. 4. 94 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 13. 4. 94* Friedrich Dr. Wieczorek, Norbert SPD 13. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 13. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 13. 4. 94* Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 13. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/7201 Frage 3): Nachdem die Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit I-Polamidon durchgeführt werden darf anstelle des in den meisten europäischen Ländern zugelassenen pharmakologisch gleichwertigen und viel preiswerteren Methadons und der Sachverständigenausschuß nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes eine Umstufung von Methadon in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes befürwortet und mit dem Erlaß einer entsprechenden Rechtsverordnung die Städte erheblich entlastet werden könnten, frage ich die Bundesregierung, warum wurde die entsprechende Rechtsverordnung noch nicht erlassen, und womit begründet die Bundesregierung dieses Versäumnis? Die Empfehlung der Sachverständigen nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes zur Umstufung von Methadon in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes wurde mit Artikel 1 Nr. 3 der 5. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 18. Januar 1994 (BGBl. I S. 99) umgesetzt. Die Verordnung ist am 1. Februar 1994 in Kraft getreten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/7201 Frage 4): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Maßnahmen zur Gewährleistung einer Begrenzung der Wasserstoffkonzentration im Sicherheitsbehälter, die in allen anderen Kernkraftwerken durch verschiedene technische Lösungen eingeführt sind, für das Kernkraftwerk Biblis sicherheitstechnisch nicht mehr erforderlich sind und deshalb hier vom Prinzip einer konsequenten Schadensvorsorge (Beherrschung der Auslegungsstörfälle) abgewichen werden darf, obwohl bereits 1987 eine Genehmigung für den Einbau einer entsprechenden Einrichtung erteilt wurde? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 18901* Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Maßnahme zur Begrenzung der Wasserstoffkonzentration im Sicherheitsbehälter von Druckwasserreaktoren nach einem Auslegungsstörfall auch im Kernkraftwerk Biblis zu realisieren ist. Dies hat Bundesminister Töpfer bereits in seiner bundesaufsichtlichen Weisung vom 11. März 1994 zur beabsichtigten einstweiligen Stillegung des Kernkraftwerkes Biblis A durch die Landesbehörde zum Ausdruck gebracht und auch dem Umweltausschuß des Deutschen Bundestages am 9. März 1994 mitgeteilt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/7201 Frage 5): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, langfristig große Summen öffentlicher Unterstützungsleistungen an Wohngeldempfänger, Sozialhilfeberechtigte oder Arbeitslose dadurch einzusparen, daß die Absicht des betreffenden Personenkreises, zu bauen und dabei eigene Arbeitsleistungen einzubringen, durch Bürgschaften für Bankhypothekendarlehen o. ä. abgesichert wird (sog. Ziegler-Modell)? Die Durchführung der Wohnungsbauförderung einschließlich der Übernahme von Bürgschaften zur Sicherung nachrangiger Darlehen fällt in die alleinige Verantwortung der Länder. Der Bund beteiligt sich an den Länderprogrammen mit Finanzhilfen. Im Rahmen der Bürgschaftsverfahren übernimmt er als Rückbürge 50 v. H. der Ausfälle, die bei den Ländern entstehen können. Dies gilt auch für Vorhaben, in deren Finanzierung Selbsthilfeleistungen der künftigen Eigentümer eingegangen sind. Wegen des Beitrags, den eine sorgfältig geplante und betreute Selbsthilfe erbringen kann, hat die Bundesregierung in der Vergangenheit in den alten Bundesländern Modellvorhaben der organisierten Gruppenselbsthilfe unterstützt. Zur Zeit führt sie zusammen mit den neuen Ländern ein Sonderprogramm zur organisierten Gruppenselbsthilfe durch, das insbesondere über die in Modellvorhaben ermittelten Erkenntnisse helfen soll, den Gedanken der Selbsthilfe auch in den neuen Ländern attraktiv zu machen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretär Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/7201 Frage 6): In wie vielen Fällen konnte die Zentrale Erfassungsstelle in Salzgitter zur Aufklärung von DDR-Verbrechen beitragen, und wie vielen Opfern konnte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bzw. Wiedergutmachungsansprüchen geholfen werden? Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung und der Wichtigkeit der ehemaligen „Zentralen Erfassungsstelle der Justizverwaltungen — ZEST", die sich mittlerweile in Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle umbenannt hat, stets bewußt gewesen. Die Zentrale Erfassungsstelle war gerade in den schwierigen Zeiten des deutsch-deutschen Verhältnisses eine Institution, die allein durch ihre Existenz einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Schutz der in der DDR politisch Verfolgten geleistet hat. Die Bundesregierung hat daher auch in den 80er Jahren an der Einrichtung der Zentralen Erfassungsstelle festgehalten, als deren Auflösung seitens der DDR immer wieder gefordert wurde und sich einige Bundesländer aus der Mitfinanzierung der Behörde zurückzogen. Heute nun leistet die Zentrale Erfassungsstelle ihren Beitrag zur Aufklärung von Straftaten, die im Zuge politischer Verfolgung in der DDR begangen worden sind. Die Behörde verfügt jedoch über keine Informationen darüber, in wievielen Fällen sie zur Aufklärung von DDR-Verbrechen beigetragen hat. Auch Angaben darüber, wievielen Opfern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bzw. Wiedergutmachungsansprüchen geholfen werden konnte, liegen nicht vor. Die Tätigkeit war von Anfang an beschränkt auf die Registrierung solcher in der DDR begangenen Gewaltakte, die den Verdacht einer strafbaren Handlung begründen, für deren Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland jedoch keine örtliche Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft gegeben war. Bis zum Jahresende 1989 hat die Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle insgesamt 40 288 Einzelfälle registriert, die sich wie folgt gliedern: 4 415 Tötungshandlungen (davon 201 Todesfälle und zwar 121 an der innerdeutschen Grenze und 80 in Berlin) 619 Mißhandlungen während des Ermittlungsverfahrens oder im Strafvollzug 2 960 politische Verdächtigungen 29 709 Unrechtsurteile 2 585 Festnahmen (bis 1978). Mit der staatlichen Einheit am 3. Oktober 1990 und dem Aufbau einer demokratischen Rechtspflege in den neuen Bundesländern konnte die Dienststelle ihre Erfassungstätigkeit beenden. Ihre Aktenbestände stehen seitdem den für Amts- und Rechtshilfeersuchen zuständigen Behörden zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Abordnung von drei Staatsanwälten durch die Landesjustizverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und im Saarland die Abgabe von rund 9000 Vorermittlungsverfahren und die Vorbereitung der Abgabe von weiteren 33000 Vorgängen an die Staatsanwaltschaften der Tatorte zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren ermöglicht. Nach Beendigung ihrer Mitwirkung an der Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten in der DDR wird die Stelle künftig mit Auskünften in Rehabilitierungsverfahren befaßt sein und zur Überprüfung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bzw. Bewerbern für den öffentlichen Dienst beitragen. Hierzu sind in den vergangenen Monaten 9000 Auskunftsersuchen eingegangen. 18902* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 12/7201 Fragen 9 und 10). Wird die Bundesregierung die Initiative der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterstützen, anläßlich der Unterzeichnung des GATT-Abkommens in Marrakesch, einer Weiterentwicklung zu einer Welthandelsorganisation nur dann zuzustimmen, wenn gleichzeitig konkrete Verhandlungen über internationale Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte aufgenommen werden? Welche Mindeststandards hält die Bundesregierung dabei als unerläßliche Bestandteile für künftige internationale Handelsabkommen? Zu Frage 9: Das besondere Verhältnis zwischen Handel und internationalen Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte ist ein politisch sehr wichtiges, aber auch äußerst sensibles Thema. Die von den USA entwikkelte — und innerhalb der EU von F, I, E, B, Irl, GR und P unterstützte — Initiative wird von den Entwicklungsländern im GATT (rd. 75 % der GATT-Vertragsparteien) bisher strikt abgelehnt. Diese Länder befürchten, daß hinter der US-Initiative nicht humanitäre, sondern vielmehr protektionistische Motive stehen. Sie argwöhnen, daß die von den Industrieländern in der UR gemachten Zugeständnisse durch Forderungen nach Einhaltung nicht tragbarer Arbeits- und Sozialnormen wieder rückgängig gemacht werden sollen. D, UK, NL, DK, Lux haben dagegen verdeutlicht, daß ein Drängen auf eine unvorbereitete Erörterung in der WTO angesichts des EL-Widerstandes in Marrakesch zu einer Gefährdung des zentralen EU-Ziels führen könnte, die UR jetzt formell abzuschließen. Inzwischen haben sich die Verhandler in Genf auf einen Kompromiß geeinigt. Die Ministererklärung in Marrakesch und das Arbeitsprogramm für den Vorbereitungsausschuß der WTO enthalten danach keinen Hinweis auf die Problematik. Eine weitere Diskussion über eine zukünftige Aufnahme in das Arbeitsprogramm ist aber möglich. Hierüber wird in der WTO auf Ministerebene im Konsens zu entscheiden sein. Der Vorsitzende der Ministertagung wird in seiner Schlußerklärung die zu erwartenden Hinweise mehrerer Delegationen auf die Problematik „Handel und Arbeits-/Sozialstandards" erwähnen. Die Bundesregierung befürwortet durchaus multilaterale Diskussionen zu diesem Thema. Es darf dabei aber nicht zum Vehikel für Handelsprotektionismus gemacht werden. Zu Frage 10: Die Diskussion hierüber ist in den entsprechenden handelspolitischen Gremien noch nicht aufgenommen worden. Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht zu übersehen, welche Mindeststandards ggf. als unerläßlich angesehen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/7201 Frage 11): In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter seit Anfang der 80er Jahre nach Burundi bzw. Ruanda geliefert worden, und in welchem Umfang handelt es sich dabei um Rüstungslieferungen aus Beständen der ehemaligen NVA? An beide Länder wurden aus Deutschland in dem betreffenden Zeitraum keine Kriegswaffen sowie kein Material aus den Beständen der ehemaligen NVA geliefert. In geringem Umfang wurden einzelne Schußwaffen für Jagd- und Sportzwecke genehmigt. Da diese Waffen unter die Position 0001 der Ausfuhrliste fallen, gehören sie auch zu den sog. sonstigen Rüstungsgütern. Der Gesamtumfang der Lieferungen für Waren des Abschnitts A der Ausfuhrliste betrug für beide Länder zusammen für den Zeitraum 1985 bis heute ca. 340 000,— DM. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7201 Frage 12): Hat die Bundesregierung Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung derjenigen Betriebe und Unternehmen, die in den Jahren seit 1982 privatisiert wurden, aus denen sich ergibt, wie sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen im Vergleich zur Zeit unter staatlicher Führung entwickelt hat, und inwieweit es gelungen ist, Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen? 1. Über die wirtschaftliche Entwicklung der vom Bund privatisierten Betriebe und Unternehmen lassen sich angesichts der Größenordnung der in den letzten zehn Jahren erfolgreich durchgeführten Privatisierungsmaßnahmen keine pauschalen Angaben machen. Der wirtschaftliche Erfolg von Privatunternehmen ist abhängig von den allgemeinen Bedingungen in den betreffenden Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungszweigen und der Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Vergleich. Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Unternehmensleitungen. Es liegt im Wesen der Privatisierung, daß die öffentliche Hand die unternehmerische Verantwortung aufgibt, um sie in private Hände zu geben. Daraus folgt, daß die Erfolgskontrolle ebenfalls nicht mehr bei der öffentlichen Hand liegt. Die Bundesregierung betrachtet es nicht als ihre Aufgabe, in systematischer Form die wirtschaftliche Entwicklung privatisierter Betriebe und Unternehmen zu verfolgen. Vielmehr schafft sie die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, die gegenüber allen Privatunternehmen in gleicher Weise gelten. 2. Eine besondere Situation gilt für die durch die Treuhandanstalt durchgeführten Privatisierungen. Diese erfolgten in vielen Fällen unter Auflagen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Durchführung von Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 18903 Investitionen. Die Treuhandanstalt beobachtet selbstverständlich die Einhaltung dieser Auflagen und berichtet regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Privatisierungen. Über die von den Ländern und Kommunen durchgeführten Privatisierungen fehlen dem Bund verläßliche Angaben. Insofern sind Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Betriebe und Unternehmen von hier aus nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 12/7201 Fragen 16 und 17): Wie ist der Stand der Privatisierung des Verkaufs der regionalen Busgesellschaft „Busverkehr Rhein-Neckar GmbH"? Welche Betriebsergebnisse und Anlagewerte wies die Busverkehr Rhein-Neckar GmbH (BRN) in den Jahren 1992 und 1993 aus? Zu Frage 16: Nach Mitteilung der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft, die für die Geschäftspolitik der in den Konzernkreis der Deutschen Bahn AG übergegangenen Busgesellschaften eigenverantwortlich zuständig ist, sind mit den Kaufinteressenten der Busverkehr Rhein-Neckar GmbH, Ludwigshafen, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar und einem Konsortium privater Unternehmer, noch keine Verkaufsgespräche geführt worden. Zu Frage 17: Die Busverkehr Rhein-Neckar GmbH hat nach Angaben der Deutschen Bahn AG zum 31. Dezember 1992 ein Betriebsergebnis von 9,572 Millionen DM sowie ein Anlagevermögen von 11,010 Millionen DM (davon 8,748 Millionen DM als Wertansatz für Kraftomnibusse) ausgewiesen. Der Jahresabschluß für 1993 liegt noch nicht vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/7201 Fragen 19 und 20): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die im Jahre 1992 bei der DBP POSTDIENST eingestellten 1 421 Postassistentenanwärterinnen und Postassistentenanwärter für den mittleren nichttechnischen Dienst im August 1994 nicht als Beamtinnen und Beamte auf Probe ihren Dienst weiterführen können, obwohl diese Nachwuchskräfte vor zwei Jahren als Realschulabgänger nach dem Grundsatz der Bestenauslese für die Laufbahn des mittleren Dienstes geworben und ihnen schriftlich mitgeteilt wurde, daß sie nach dem Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des mittleren Postdienstes bedarfsgerecht eingestellt würden? Welche Rolle hat die Bundesregierung für das Bundesamt für Post und Telekommunikation nach dem jetzigen Stand der Postreform II vorgesehen, und wie sieht die im Zusammenhang mit der Postreform II geplante neue Regulierungsbehörde aus? Zu Frage 19: Aufgrund von Planungswerten für das Jahr 1992 wurde den Postassistentenanwärtern und -anwärterinnen zum Einstellungszeitpunkt 1992 unter der damals berechtigten Annahme, daß sich die personelle Bedarfssituation im mittleren Postdienst bis zum Abschluß der Ausbildung dieser Nachwuchskräfte nicht gravierend verändert, mitgeteilt, daß sie nach ihrem Vorbereitungsdienst ihrer Laufbahn entsprechend beschäftigt werden. Die danach einsetzende dramatische Verschlechterung der personellen Bedarfssituation im mittleren Postdienst war zum damaligen Zeitpunkt nicht einkalkulierbar. Durch die inzwischen um rund ein Drittel verminderte Kundennachfrage nach Schalterdienstleistungen sowie durch den tiefgreifenden Prozeß der Unternehmensveränderung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der DBP POSTDIENST und den damit verbundenen Reorganisationsmaßnahmen ist ein aus der Sicht des Jahres 1992 nicht vorhersehbarer Personalüberhang im mittleren Postdienst von bundesweit ca. 2 500 Kräften entstanden. Um die Nachwuchskräfte, für die es keine laufbahngerechte Beschäftigungsmöglichkeit mehr gibt, nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen zu müssen und ihnen eine berufliche Perspektive zu bieten, ist es das Bestreben der DBP POSTDIENST — auch im Hinblick auf die im Rahmen der Postreform II zu erwartende Umwandlung in eine Aktiengesellschaft — diese Kräfte, wenn auch nicht laufbahngerecht, so doch als Tarifkräfte im einfachen Dienst zu beschäftigen. Aus diesem Grund wird allen Nachwuchskräften ein Vollzeitarbeitsplatz angeboten. Im Hinblick auf den Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Einstellung als Nachwuchskräfte im mittleren Dienst wird gegenwärtig geprüft, ob diese Kräfte, die also nur auf Arbeitsplätzen des einfachen Dienstes beschäftigt werden können, finanziell so gestellt werden können, wie es ihr Einsatz auf Arbeitsplätzen des mittleren Dienstes mit sich gebracht hätte. Zu Frage 20: Das Bundesamt für Post und Telekommunikation wird nach dem jetzigen Stand der Postreform II seine heutigen Aufgaben als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation auch weiterhin wahrnehmen. Derzeit sind die Aufgaben im Bereich der Regulierung aufgeteilt auf das Bundesministerium für Post und Telekommunikation und die ihm nachgeordnete Behörde Bundesamt für Post und Telekommunikation. Dabei werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der Regulierung im BMPT wahrgenommen, das Bundesamt für Post und Telekommunikation ist hauptsächlich Ausführungsbehörde. Auch nach der Postreform II soll es im wesentlichen bei dieser Aufgabenverteilung bleiben. Die grundsätzlichen Aufga- 18904* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 ben der Regulierung sollen auch künftig innerhalb des Ministeriums wahrgenommen werden. Es ist nicht daran gedacht, eine neue zusätzliche Regulierungsinstanz einzurichten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/7201 Frage 21): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Vorgehensweise der Direktionen Postdienst, Postassistentenanwärter/Postassistentenanwärterinnen dazu zu drängen, ihr Widerrufsbeamtenverhältnis selbst zu kündigen, damit ihnen nach bestandener Laufbahnprüfung überhaupt ein Arbeitsplatz angeboten wird, und wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch dieser Praxis zu den Bestimmungen der geplanten Neuordnung des Postwesens gemäß Drucksache 12/6718 S. 92 Absatz 5 Satz 2 und 3? Aufgrund von Planungswerten für das Jahr 1992 wurde den Postassistentenanwärtern und -anwärterinnen zum Einstellungszeitpunkt 1992 unter der damals berechtigten Annahme, daß sich die personelle Bedarfssituation im mittleren Postdienst bis zum Abschluß der Ausbildung dieser Nachwuchskräfte nicht gravierend verändert, mitgeteilt, daß sie nach ihrem Vorbereitungsdienst ihrer Laufbahn entsprechend beschäftigt werden. Die danach einsetzende dramatische Verschlechterung der personellen Bedarfssituation im mittleren Postdienst war zum damaligen Zeitpunkt nicht einkalkulierbar. Durch die inzwischen um rund ein Drittel verminderte Kundennachfrage nach Schalterdienstleistungen sowie durch den tiefgreifenden Prozeß der Unternehmensveränderung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der DBP POSTDIENST und den damit verbundenen Reorganisationsmaßnahmen ist ein aus der Sicht des Jahres 1992 nicht vorhersehbarer Personalüberhang im mittleren Postdienst von bundesweit ca. 2 500 Kräften entstanden. Um die Nachwuchskräfte, für die es auf absehbare Zeit keine laufbahngerechte Beschäftigungsmöglichkeit mehr gibt, nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen zu müssen und ihnen eine berufliche Perspektive zu bieten, ist es das Bestreben der DBP POSTDIENST — auch im Hinblick auf die im Rahmen der Postreform II zu erwartende Umwandlung in eine Aktiengesellschaft —, diese Kräfte, wenn auch nicht laufbahngerecht, so doch als Tarifkräfte im einfachen Dienst zu beschäftigen. Aus diesem Grund wird allen Nachwuchskräften ein Vollzeitarbeitsplatz angeboten. Für den Abschluß eines solchen Arbeitsvertrages ist jedoch die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf, welches nach erfolgreichem Ablegen der Laufbahnprüfung nicht automatisch endet, erforderlich. Diese Beendigung erfolgt entweder von Amts wegen nach § 32 Beamtengesetz durch Widerruf oder auf eigenen Antrag des Anwärters nach § 30 BBG. Die Möglichkeit, die eigene Entlassung gemäß § 30 BBG zu beantragen, wurde von der DBP POSTDIENST deshalb empfohlen, weil sie den Vorteil bietet, den Kräften den Abschluß eines Arbeitsvertrages unmittelbar auf den Tag der Prüfung folgend anzubieten. Im Hinblick auf den Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Einstellung als Nachwuchskräfte im mittleren Dienst, wird gegenwärtig geprüft, ob diese Kräfte, die also nur auf Arbeitsplätzen des einfachen Dienstes beschäftigt werden können, finanziell so gestellt werden können, wie es ihr Einsatz auf Arbeitsplätzen des mittleren Dienstes mit sich gebracht hätte. Auch denjenigen Kräften, bei denen erst zu einem späteren Zeitpunkt feststeht, daß das Beamtenverhältnis beendet ist, wird die DBP POSTDIENST sodann eine alternative Beschäftigung anbieten, sofern die Bedarfssituation dies später noch zuläßt. Da in diesen Fällen aber weder der Zeitpunkt bestimmbar ist, zu dem das Ende des Beamtenverhältnisses feststeht, noch die dann bestehende Bedarfssituation überschaubar ist, kann eine entsprechende verbindliche Zusicherung gegenwärtig nicht gegeben werden. Allein über diesen Zusammenhang werden die Betroffenen informiert. Die angesprochene Vorschrift im Gesetz zur Neuordnung des Postwesens steht hierzu nicht im Widerspruch, da dort nur die grundsätzliche Ermächtigung zur Ernennung der Anwärter zu Probebeamten vorgesehen ist. Eine gesetzliche Übernahmepflicht wird hierdurch nicht begründet. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/7201 Frage 23): Treffen Pressemitteilungen zu, nach denen der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, der Organisation „Renamo" in Mosambik eine Zusage von 1 Mio. DM gemacht hat, damit sie einen Radiosender einrichten kann? Im April 1993 hat BM Kinkel in Bonn RENAMOFührer Dhlakama als den Vertreter einer der beiden Parteien empfangen, die sich in den Vereinbarungen von Rom (Oktober 1992) auf einen Friedens- und Demokratisierungsprozeß für Mosambik nach 17 Jahren Bürgerkrieg geeinigt haben. Auf Dhlakamas Wunsch hat BM Kinkel wohlwollende Prüfung der Finanzierung eines Radiosenders für die RENAMO zugesagt, die bei ihrem Wandel von einer Bürgerkriegsarmee zur politischen Partei auf die Möglichkeit angewiesen ist, ihr Wählerpotential (Wahlen voraussichtlich Oktober 1994) anzusprechen. Der Friedensvertrag von Rom garantiert der RENAMO Zugang zu den Medien. Die FrelimoRegierung, die sich in Rom zur Unterstützung der RENAMO verpflichtet hat, ihr aber den Zugang zum staatlichen Rundfunk verweigert, hat wiederholt erklärt, daß sie mit ausländischer Hilfe für die RENAMO zu ihrer eigenen Entlastung einverstanden ist. Sie kennt das Radioprojekt und hat hiergegen keine Bedenken geäußert. Die Durchführung, die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 18905' bisher auch noch von der Klärung technischer Fragen abhing, wird nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung erfolgen. Der Sonderbeauftragte des VN-GS für Mosambik, Ajello, hat das deutsche Vorhaben ausdrücklich unterstützt und sieht es als Beitrag zu seinen Bemühungen, die RENAMO dauerhaft in den Demokratisierungsprozeß einzubinden. Die Bundesregierung sieht in der Finanzierung eines Radiosenders für die RENAMO einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit in diesem Prozeß und eine Aufgabe, die wir in internationaler Arbeitsteilung zur Stabilisierung des Friedens übernehmen. Die Vereinten Nationen, unsere EU-Partner und wir gehen davon aus, daß ohne die RENAMO eine friedliche und demokratische Entwicklung in Mosambik nicht möglich ist. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Werner Schuster, die in der Bundestagsdrucksache 12/6856 vom 18. Februar 1994 veröffentlicht wurde. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Singer (SPD) (Drucksache 12/7201 Fragen 26 und 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Hamburger Generalstaatsanwaltes Dr. Arno Weinert, wonach die Hamburger Staatsanwaltschaft 53 Verfahren nach Bankmeldungen über auffällige Geldgeschäfte eingeleitet und trotz zahlreicher Hinweise auf illegal erwirtschaftete Gewinne kein Geld habe beschlagnahmen und keine Anklage habe erheben können, so daß sich das im letzten Jahr verabschiedete Geldwäschegesetz „als völlig falsches und ungeeignetes Instrument" erwiesen habe, mit dem nichts habe verhindert werden können, und welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung, aus dieser massiven Kritik in der Praxis zu ziehen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß es nach der jetzigen Gesetzeslage nicht möglich ist, den Großverdienern der organisierten Kriminalität den Geldhahn abzudrehen und daß Deutschland als Anlageland für illegale Gewinne immer interessanter wird, weil in anderen Ländern die Gesetze gegen Geldwäsche viel schärfer sind, und wann gedenkt die Bundesregierung die daraus folgenden notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen? Zu Frage 26: Die Durchführung der angesprochenen strafverfahrensrechtlichen Ermittlungen liegt in der alleinigen Verantwortung der zuständigen Justizbehörden. Dies gilt auch für die Beschlagnahmen und staatsanwaltschaftlichen Abschlußverfügungen, Erkenntnisse, die eine Beurteilung der Beschlagnahmevoraussetzungen und des Erkenntnisstandes der Staatsanwaltschaft bei Abschluß des jeweiligen Ermittlungsverfahrens zuließen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die in der Fragestellung zum Ausdruck gebrachte Beurteilung der Geeignetheit und Angemessenheit der Bestimmungen des im letzten Jahr verabschiedeten Geldwäschegesetzes wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Der Nutzen dieses Gesetzes bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Rauschgiftkriminalität läßt sich vielmehr schon jetzt, erst vier Monate nach dem Inkrafttreten, bereits mit Zahlen belegen. Die Bundesregierung verweist insofern auf die Beantwortung der Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Ingrid Matthäus-Maier vom 11. März 1994 (Arbeits-Nr. 153 bis 155). Darin wird im wesentlichen ausgeführt, daß nach den im Bundeskriminalamt vorliegenden Informationen im Jahre 1993 insgesamt ca. 1000 Verdachtsmeldungen erstattet wurden, davon 380 seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes. Das Gesamtvolumen der Transaktionen betrug ca. 608 Mio. DM. 394 Ermittlungsverfahren nach § 261 StGB wurden bundesweit im Jahre 1993 eingeleitet, wobei die Verdachtsanzeigen darüber hinaus auch zur Einleitung von Ermittlungsverfahren aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten führten. Die Bundesregierung wird die Wirksamkeit des Geldwäschegesetzes in einem angemessenen Zeitraum, unter Würdigung ausreichenden Rechtstatsachenmaterials einschließlich des Ergebnisses abgeschlossener Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren, prüfen und ggf. Anpassungsregelungen vorlegen. Zu Frage 27: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es nach der jetzigen Gesetzeslage sehr wohl möglich ist, „den Großverdienern der organisierten Kriminalität den Geldhahn abzudrehen", (s. auch Antwort zu Frage 1), soweit nationale Kompetenzen dazu überhaupt geeignet sind. Es bleibt abzuwarten, ob sich in der Praxis Mängel oder Lücken zeigen, die eine Nachbesserung ratsam erscheinen lassen. Bevor weitergehende Forderungen geprüft werden, sollte zunächst auch die Wirkung des mit dem OrgKG eingeführten erweiterten Verfalls (§ 73 d StGB) abgewartet werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/7201 Frage 30): Welche sicherheitsrelevanten Informationen liegen der Bundesregierung — aus ihrem Zuständigkeitsbereich — über die diesjährigen Ostermärsche bzw. deren Organisatoren vor, und welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die PDS? Einzelne Funktionäre sowie Mitglieder der „Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) und der „Deutschen Friedensunion" (DFU) beteiligten sich auch in diesem Jahr an der Vorbereitung und Koordinierung sog. Osteraktionen vom 1. bis 4. April 1994. Dabei nutzten sie erprobte organisatorische Strukturen, um Einfluß auf den Inhalt von Aktionsaufrufen und den Ablauf von Protestmärschen zu gewinnen. Unter den Mitaufrufern zu vielfältigen sog. Osteraktionen befanden sich u. a. die kommunistisch beeinflußte „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA), die „Verei- 18906 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 rügte Linke" (VL), die „Kommunistische Partei Deutschland" (KPD/Sitz Berlin) sowie die Nachfolgeorganisation der SED, die „Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS). Welchen Anteil die PDS an Planung, Organisation und Gestaltung im einzelnen hatte, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7201 Fragen 33 und 34): Wie viele der seit dem 9. November 1989 festgesetzten Genehmigungsgebühren in Höhe von rund 80 Mio. DM für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen und sonstigen Gegenständen in die ehemalige DDR sind vor dem 3. Oktober 1990 noch von der ehemaligen DDR vereinnahmt worden, und wie viele danach von der Bundesrepublik Deutschland? Wie viele Bescheide sind in diesem Zusammenhang durch die Bundesrepublik Deutschland seit dem 3. Oktober 1990 vollstreckt worden? Aufgrund entsprechender informeller Mitteilungen aus dem Bereich des Ministeriums der Finanzen der ehemaligen DDR geht die Bundesregierung davon aus, daß die insoweit zuständige DDR-Zollverwaltung für die Genehmigung der Einfuhr von Kraftfahrzeugen aus der damaligen Bundesrepublik Deutschland vom 9. November 1989 bis zum 30. Juni 1990 Genehmigungsgebühren in Höhe von insgesamt rd. 80 Mio. DM festgesetzt hat und daß davon bis zum 2. Oktober 1990 ein Betrag von ca. 64 Mio. DM dem DDR-Haushalt zugeflossen ist. Bisher bestand keine Veranlassung, an diesen Angaben zu zweifeln. Wenn Sie es wünschen, wird die Bundesregierung prüfen, ob der von der ehemaligen DDR vereinnahmte Gebührenbetrag noch mit einem zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand ermittelt werden kann, und Sie über das Prüfungsergebnis unterrichten. Die Bundesregierung hat sich bisher auch nicht veranlaßt gesehen, die Anzahl der seit dem 3. Oktober 1990 erforderlichenfalls durch Vollstreckung vollzogenen Gebührenbescheide und den insoweit insgesamt erhobenen Gebührenbetrag festzuhalten. Sie wird die notwendigen Ermittlungen durchführen und Sie auch darüber unterrichten. Ich bitte um Verständnis, wenn wegen des beträchtlichen Verwaltungsaufwands eine kurzfristige Feststellung nicht möglich sein wird. Soweit die DDR-Bestimmungen auch eine nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkte Einfuhrgenehmigungspflicht vorsahen, geht die Bundesregierung davon aus, daß insoweit festgesetzte Einfuhrgenehmigungsgebühren allenfalls in unwesentlichem Umfang bis zum 2. Oktober 1990 noch nicht erhoben waren. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 12/7201 Fragen 35 und 36): Gibt es verläßliche Daten über den Bund-Länder-Finanzausgleich für das Jahr 1995? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der mittelfristigen Finanzplanung keine wesentlichen Reduzierungen zu Lasten der Länder erfolgen werden? Zu Frage 35: Der Bund/Länder-Finanzausgleich wird durch die Festsetzung der Anteile am Umsatzsteueraufkommen von Bund bzw. Ländern (einschließlich Gemeinden) gemäß Art. 106 Abs. 3 und 4 GG geleistet. Im Rahmen des Solidarpakts wurde der Anteil der Lander am Umsatzsteueraufkommen ab 1995 um 7 v. H.-Punkte auf 44 v. H. erhöht. Der Bund erhält 56 v. H. Verläßliche Daten über die absolute Höhe der Einnahmen aus dem Anteil an der Umsatzsteuer, die die neuen gesamtwirtschaftlichen Eckdaten berücksichtigen, werden erst nach der Steuerschätzung im Mai 1994 vorliegen. Zu Frage 36: Der Entwurf des Bundeshaushalts 1995 und der Finanzplan 1994 bis 1998 werden derzeit von der Bundesregierung vorbereitet und im üblichen Zeitplan im August dem Parlament vorgelegt. Abschließende Aussagen können deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Nach dem Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms wird der Bund aber ab 1995 erhebliche Lasten übernehmen, die unmittelbar (z. B. Finanzhilfen, Bundesergänzungszuweisungen, USt-Anteil) oder mittelbar (Erblasten, Wohnungsbauschulden, Treuhand) zu einer Entlastung der Länder führen. In der Gesamtschau kann deshalb mit Sicherheit eine Schlechterstellung der Länder in ihrer Finanzausstattung 1995 ausgeschlossen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Lamers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt wohl kaum ein Thema, das die Verquickung von Innen- und Außenpolitik so sehr deutlich macht wie das Thema Türkei. Weil das so ist, müssen wir, so glaube ich, der darin innewohnenden Versuchung widerstehen, innenpolitisch populistisch zu argumentieren.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich finde, Herr Kollege Koschnick, dieser Versuchung hat heute, jedenfalls bis jetzt, jeder widerstanden, nicht zuletzt der Kollege Glos. Er hat sich dafür den Dank des Kollegen Solms eingehandelt. Wenn wir schon beim Danken sind, Kollege Solms, dann möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich für die Eindeutigkeit und Präzision Ihrer Ausführungen zum Thema Abschiebung bedanken.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Beim Thema Türkei sind aber nicht nur Innen- und Außenpolitik außerordentlich verwoben; das Thema ist auch ebenso komplex wie kompliziert, ebenso verworren wie verwirrend. Deswegen müssen wir der Versuchung widerstehen, simplizistische Antworten zu geben, Patentantworten geben zu wollen, weil wir sonst innen- wie außenpolitischen Schaden anrichten.
    Woran wird die Verquickung von Innen- und Außenpolitik deutlich? — Wenn in Anatolien Terror, Gewalt, bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen, dann droht die Gefahr, daß auch auf unseren Straßen Gewalt herrscht. Das haben wir erlebt. Wenn wir uns dagegen wehren wollen, dann gibt es keine Alternative zur Abschiebung; denn die Abschiebung ist ohne jeden Zweifel das wirksamste Mittel, um von solchen Gewalttätigkeiten abzuschrecken.
    Natürlich bin ich mir darüber im klaren: Damit ist das Problem nicht gelöst. Das wird auch niemand behaupten. Wichtiger ist, daß wir uns fragen: Können wir einen Beitrag dazu leisten, daß das Problem zwischen Türken und Kurden in Anatolien gelöst wird? Können wir helfen, die Gewalttätigkeit dort zu beenden?
    Wenn wir diese Frage untersuchen, dann wird uns sofort klar — das haben hier auch alle zum Ausdruck gebracht —, daß die Türkei in vielerlei Hinsicht ein Land von ungewöhnlicher Bedeutung ist. Dies gilt nicht nur wegen der geopolitischen Lage, von der Sie, Kollege Klose, zu Recht gesprochen haben, sondern auch, weil es trotz aller Einschränkungen und Begren-



    Karl Lamers
    zungen in der Tat das einzige Modell für einen zugleich demokratisch-laizistischen und muslimischen Staat ist. Alle diejenigen, denen an der Einhaltung der Menschenrechte gelegen ist, sollten das bedenken. Sie müssen daran interessiert sein, daß dieses Modell nicht kaputtgeht, sondern erfolgreich ist — so schwer dies auch sein mag.
    Ich finde, wir sind auch verpflichtet, den Menschenrechtsgruppen, die sich bei uns — natürlich oft zu Recht — über Folter in der Türkei und ähnliche Erscheinungen beklagen, zu sagen, daß das Anklagen, das An-den-Pranger-Stellen alleine nichts hilft.
    Die Lage ist kompliziert, weil Kurden und Kurden nicht dasselbe sind. Der Kollege Koschnick hat ja völlig recht: Die meisten Türken haben auch kurdische Ahnen

    (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Und Ehepartner!)

    — und natürlich Ehepartner. Die Kurden leben nicht nur in Ostanatolien, sondern sie leben auch in vielen anderen Teilen der Türkei, und sie leben auch in Deutschland.
    Wenn wir die Schwierigkeit der Lage richtig beurteilen wollen, dann müssen wir berücksichtigen, daß die türkische Regierung an vielen Fronten kämpft. In ihrem Kampf mit den Kurden geht es auch um das Konzept des Nationalstaates, wie ihn die Türken verstehen. Darum geht es, um nicht weniger. Wenn man sich das vor Augen führt, dann, so glaube ich, ist jedem sofort klar, daß dies eine ungewöhnlich wichtige Frage für die Türken ist.
    Es geht in der Tat auch um die Einheit des Staates. Es geht um die Abwehr separatistischer Tendenzen. Die türkische Regierung kämpft auch gegen den Islamismus, der sich mit der Kurdenproblematik schon vermischt hat und immer enger zu vermischen droht. Damit kämpft sie für die Erhaltung des Kemalismus, d. h. aber: für das demokratisch laizistische Modell.
    Die Sache ist noch komplizierter: Gerade die Armee, die wir mit guten Gründen oft wegen Verletzungen der Menschenrechte, wegen exzessiven Gebrauchs der Waffen anklagen, ist oder will jedenfalls der Garant des Kemalismus sein.
    Darum geht es. Nochmals: Damit geht es nicht zuletzt um die Zukunft der Menschenrechte in der Türkei. Die Fronten sind ungeheuer kompliziert, verworren und nicht so einfach, wie sich das manche Menschenrechtsgruppen hier bei uns wünschen.
    Wenn die türkische Regierung dafür kämpft, dann verdient sie insofern unsere Unterstützung. Ich sage das ganz klar und deutlich. Aber ich füge hinzu: Ebenso deutlich müssen wir sagen, daß die Art und Weise, wie sie diesen Zielen gerecht zu werden versucht, oftmals das Gegenteil zu bewirken droht. Es ist keine Frage, daß die Art und Weise, wie die türkischen Sicherheitskräfte — nicht nur die Armee — gegen die Kurden vorgehen, die Kurden, die in ihrer großen Mehrzahl keine Terroristen und PKK-Anhänger sind, in die Arme der PKK drängt.
    In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach den deutschen Waffenlieferungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muß Ihnen offen gestehen, daß ich die Frage, ob denn diese deutschen Waffen bei dem Kampf gegen die Kurden eingesetzt worden sind, ja oder nein, für eine vergleichsweise nebenrangige Frage halte. Ja, schlimmer, sie droht das eigentliche Problem zu verdecken.
    Denn wenn ein Staat von seinen Streitkräften und den Waffen einen Gebrauch macht, der mit unserem Verständnis von dem Sinn und dem Einsatzzweck von Streitkräften und Waffen grundsätzlich unvereinbar ist, dann können wir grundsätzlich keine Waffen liefern, und zwar vollkommen unabhängig davon, ob sie konkret eingesetzt worden sind, ja oder nein.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Das ist ja auch so!)

    Die wahre Bedeutung dieser Frage läßt sich auch so formulieren: Können wir einem Land, das Mitglied in der NATO ist, Waffen verweigern, einem Mitglied in der NATO, die wir doch immer als eine Wertegemeinschaft verstanden haben und die heute durch ihren Einsatz für die Achtung der Menschenrechte diesen Anspruch noch mehr oder mindestens genauso verdient wie früher?
    Die Frage ist außerordentlich schwierig zu beantworten. Wir müssen sie vor dem Hintergrund der Frage beantworten: Wollen wir, daß die Türkei Mitglied in der NATO bleibt? Natürlich wollen wir das.

    (Ulla Jelpke [PDS/Linke Liste]: Nein!)

    — Daß Sie das nicht wollen, das versteht sich von selbst. Wir wollen es selbstverständlich.
    Deswegen ist es völlig unsinnig, Kollege Poppe, so etwas wie eine Suspendierung der NATO-Mitgliedschaft der Türkei oder ein Embargo gegen die Türkei zu fordern. Wir erreichen damit genau das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollen — das müssen auch Sie versuchen —, nämlich daß die Werte, für die der Begriff NATO steht, in der Türkei wieder stärker beachtet werden, als es derzeitig der Fall ist.
    Das laute Anklagen und das An-den-Pranger-Stellen bedeuten im Grunde, die Türkei in die Arme derjenigen zu treiben, die schon mit offenen Armen da stehen, innerhalb der Türkei wie außerhalb der Türkei.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Was also ist zu tun? Leider haben die Waffenlieferungen, die die Bande zwischen der Türkei und der NATO, der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei stärken sollten, das Gegenteil bewirkt. Es ist keine Frage, daß unser Einfluß in der Türkei derzeitig nicht der größte ist. Auch deswegen mache ich keinen Hehl daraus: Ich bin froh, daß das am Ende dieses Jahres beendet ist.
    Aber damit sind wir nicht von dem Versuch suspendiert, unseren Einfluß geltend zu machen. Ich meine schon, daß wir alles tun sollten zu einer gemeinsamen Politik der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zu gelangen. Wenn irgend etwas wert ist, neben der Politik gegenüber dem östlichen Teil unseres Kontinents zum Gegenstand der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in der Europäischen Union zu werden, dann ist es eine gemeinsame Mittelmeerpolitik, in der die Türkei eine ganz zen-



    Karl Lamers
    trale Rolle spielt. Das müssen wir mit allen Kräften versuchen.
    Ich füge zum Schluß hinzu: Dazu gehört auch ein größeres Maß an Aufrichtigkeit gegenüber der Türkei.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    Wir sollten nicht so tun, als gäbe es die Möglichkeit, daß das Verhältnis der Türkei zur Europäischen Union genau dasselbe werden könnte wie etwa das Verhältnis Spaniens zur Europäischen Union. Ich will es nicht deutlicher sagen, weil auch das im Augenblick vielleicht nicht opportun ist.
    Aber wir müssen uns schon klarwerden, was denn wirklich unsere Ziele für die Gestaltung des Verhältnisses zur Türkei sind. Wenn in letzter Zeit soviel von strategischer Partnerschaft in verschiedenen Richtungen die Rede war — hier, glaube ich, wäre der Begriff wirklich angemessen, strategisch im allerweitesten Sinne des Wortes, nicht nur in einem geopolitischen, sondern in einem weit darüber hinausreichenden Sinn.
    Wir sollten die Bundesregierung nachdrücklich auffordern, in diesem Sinne in der Europäischen Union und in der NATO aktiv zu werden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bevor ich Frau Zapf das Wort gebe, möchte ich folgendes sagen.
Frau Abgeordnete Jelpke, nachweislich des Protokolls haben Sie die Aussage gemacht, daß die Politik des Außenministers eine Politik der offenen Lüge sei. Dies kann weder ich noch das Parlament akzeptieren. Ich erteile dafür einen Ordnungsruf.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Das Wort hat die Kollegin Uta Zapf.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uta Zapf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin Herrn Lamers dankbar für die Nachdenklichkeit, die er in dieser Debatte noch einmal betont hat, nachdem bereits Herr Koschnick diese Nachdenklichkeit praktiziert hat.
    Wir haben in der Tat ein sehr kompliziertes Thema vor uns. Ich bin auch Herrn Kollegen Gallus für seine temperamentvolle Intervention dankbar, möchte ihn aber darauf aufmerksam machen, daß es nicht nur um ein Dorf geht, auf das man so emotional reagieren sollte, sondern um 800 Dörfer, und daß dort nicht nur Christen betroffen sind, sondern eben auch Kurden.
    Eines verstehe ich allerdings nicht: Warum steht, da heute eine so wichtige Debatte über das deutschtürkische Verhältnis angesetzt worden ist, nicht der gemeinsame Antrag, der im Auswärtigen Ausschuß am 9. März einstimmig verabschiedet worden ist, auf der Tagesordnung?

    (Beifall des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht [SPD])

    Das hätte in der Tat hineingepaßt. Dort sind alle die
    Probleme, die heute hier eine Rolle gespielt haben,
    angesprochen. Wir werden wahrscheinlich eine Dublette der Diskussion haben, wenn wir sie noch einmal behandeln werden.
    Herr Kinkel hat gesagt, wir müßten einen partnerschaftlichen Dialog mit der Türkei führen, und gerade in schlimmen Zeiten sei Solidarität von uns gefordert. Die Lage in der Türkei ist in der Tat beunruhigend. Der Kurdenkonflikt eskaliert, und — wie der Herr Staatssekretär heute vormittag im Verteidigungsausschuß ausgeführt hat — der Regierung entgleitet die Situation. Dies muß uns unter allen Gesichtspunkten, die heute schon einmal genannt worden sind, sehr irritieren und beunruhigen.
    Ich denke, das Stück Solidarität, das wir zeigen können, besteht nicht in einer Politik, die die Probleme unter den Teppich kehrt, sondern in einer Politik, die die Probleme sehr deutlich benennt. Wir müssen nämlich auf eine politische Lösung drängen. Das ist hier heute schon angeführt worden.
    Wir müssen aber auch dort ungeheuer kritisch nachfragen, wo wir Fragen haben. Das hat dann mit den deutschen Waffenlieferungen zu tun, nicht weil es peinlich ist, wenn Kurden mit deutschen Waffen erschossen werden, sondern weil die türkische Regierung andere Zusagen über den Einsatz dieser Waffen, der uns nun empören muß, gemacht hat. Ich möchte das — genauso wie andere das heute schon getan haben — klar von dem anderen Problem, nämlich dem
    menschenrechtlichen Problem, trennen.
    Ich möchte noch einmal auf die Debatte zurückkommen, die wir vor ziemlich genau zwei Jahren geführt haben, als zum ersten Mal ein solcher Stopp von Waffenlieferungen an die Türkei ausgesprochen wurde. Damals hat die SPD — es war ja nicht das erste Mal, daß wir die Waffenlieferungen abgelehnt haben — eine Alternative vorgeschlagen, die in der Tat eine politische Lösung oder jedenfalls der Ansatz einer politischen Lösung gewesen wäre.
    Wir haben gesagt: Wir wollen keine weiteren Waffen liefern, sondern wir wollen stattdessen ein Konzept von Wirtschaftshilfe und Hilfe für die Türkei in allen Bereichen entwickeln. Dieses Konzept ist bis heute von der Regierung nicht entwickelt worden. Wir sind heute in der Tat an einem Punkt, wo wir vor zwei Jahren in der Diskussion schon einmal waren.
    Damals hat die Bundesregierung in dem berühmten Briefwechsel zwischen Herrn Çetin und Helm Kinkel ausdrücklich festgestellt, daß militärische Unterstützung nur mit dem Ziel des Erhalts der Verteidigungsfähigkeit und damit sozusagen im Hinblick auf das Bündnis gegeben werde und daß die Bundesrepublik erwarte, daß die Waffen in Übereinstimmung mit dem NATO-Vertrag verwendet werden.
    Herr Çetin hat damals mit dem Hinweis auf § 13 der römischen Vereinbarung innerhalb der NATO vom 7. November geantwortet. Uns hat das damals schon berunruhigt, weil das, wie Herr Poppe zitiert hat, bereits der Hinweis auf die Terrorbekämpfung ist.
    Damals hat Herr Kastrup im Verteidigungsausschuß auf unsere Sorgen hin ausdrücklich ausgeführt, daß § 13 deshalb erwähnt worden sei, weil man der Türkei ein Stück Wahrung des Gesichts zugestehen wollte. Denn die Türkei hat sich geweigert, einen solchen



    Uta Zapf
    Briefwechsel vorzunehmen, wenn das als ein Schuldeingeständnis gelten könnte.
    Es wurde damals betont, daß sich in diesem Briefwechsel — so sei er zu verstehen — die Türkei eindeutig verpflichtet habe, deutsche Rüstungsgüter nicht mehr im Inneren einzusetzen. Deshalb sind wir jetzt so irritiert, wenn wir Augenzeugenberichte hören und Fotografien und Videos sehen, die zeigen, daß diese Waffen doch in dieser Auseinandersetzung eingesetzt werden.
    Wenn der türkische Außenminister im gleichen Zuge erklärt, der Einsatz deutscher Waffen sei in diesem Fall durch den NATO-Vertrag gedeckt und sie würden nur im Kampf gegen Terroristen — und das sei im Einklang mit den NATO-Richtlinien — angewendet, dann denke ich, daß diese Irritation, die wir heute wieder haben, durchaus ihre Begründung hat.
    Wenn Herr Çetin erklärt, daß der Stopp deutscher Waffenlieferungen eine Ermutigung der Terroristen sei, dann wird, ehrlich gesagt, meine Irritation noch ein Stückchen größer, denn entweder hat die türkische Regierung die Bundesrepublik damals hinters Licht geführt, oder die Bundesrepublik hat das billigend in Kauf genommen.
    Ich frage mich, wieviel Beweise wir noch für die Anwendung dieser Waffen brauchen. Ich habe vor zwei Jahren im Verteidigungsausschuß angeboten, ein Video, das ich durch einen Fachmann habe analysieren lassen, zur Verfügung zu stellen. Das ist damals nicht angenommen worden. Heute haben wir wieder Stapel von Fotografien.

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Aber keine Beweise!)

    — Herr Nolting, das ist ja mein Problem, daß man das nicht als Beweise anerkennt, sondern Ausflüchte in alle Richtungen macht. Wenn es 10 oder höchstens 15 russische Panzer der Bauart BTR 60 gibt und überall im südostanatolischen Gebiet diese Panzer in Scharen gesichtet werden, möchte ich wissen, ob darunter nicht doch einige der 300 Panzer aus deutschen Lieferungen sind und ob man das nicht zumindest nach der Plausibilität annehmen muß. Wenn dann noch Kennzeichen vorhanden sind und das trotzdem geleugnet wird, habe ich, ehrlich gesagt, dafür kein Verständnis.

    (Beifall bei der SPD)

    Darum meine ich, daß es in der Tat an der Zeit ist zu sagen: Wir wollen diese Waffenlieferungen nicht mehr. Aber dies genügt natürlich nicht, sondern dann muß man auch in das politische Konzept einsteigen.
    Seinerzeit wurde verabredet, im Verteidigungsausschuß und im Auswärtigen Ausschuß eine gemeinsame Türkeidebatte durchzuführen. Das ist jetzt zwei Jahre her, und diese Debatte ist nicht durchgeführt worden. Es gibt bisher auch kein Konzept für Alternativen zur Militärhilfe für die Türkei, obwohl Herr Rühe damals gesagt hat, daß erstens die Lieferungen nur noch nach Erfüllung bestimmter Bedingungen und je nach dem Stand der Demokratisierung und der Entwicklung der Reformbemühungen in der Türkei erfolgen sollten und daß zweitens ein Konzept für Alternativen entwickelt werden solle. Beides ist nicht geschehen. Obwohl die Reformbemühungen steckengeblieben sind, ist immer weiter ausgeliefert worden. Es gibt Rückschritte, meine Damen und Herren, es gibt keine Fortschritte. Obwohl immer wieder der Verdacht aufgekommen ist, daß diese Waffen gegen Kurden eingesetzt werden, wurden die Lieferungen nicht eingestellt.
    Ich möchte noch einmal auf die Aufhebung der Immunität der DEP-Abgeordneten zu sprechen kommen. Es mag ja richtig sein, daß dies der türkischen Verfassung entspricht, aber dann muß man sich doch einmal anschauen, was diesen Abgeordneten vorgeworfen wird. Denen wird nämlich Separatismus vorgeworfen. Separatismus wird ihnen nicht deshalb vorgeworfen, weil sie einen eigenen Kurdenstaat gefordert haben, sondern weil sie gefordert haben, das Kurdenproblem nicht militärisch, sondern mit politischen Mitteln zu lösen. So sind die Fakten, und ich denke, das ist politisch unerträglich, und das dürfen wir nicht hinnehmen.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Gerd Poppe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Ich kann es auch nicht akzeptieren, meine Damen und Herren, wenn von unseren türkischen Freunden immer gesagt wird — und ich sage das nicht ironisch, weil ich aus vielen Gründen wirklich engagiert bin —, eine Demokratisierung könne im Moment nicht stattfinden, sondern es müsse erst einmal das Terrorproblem gelöst werden. Das, was dort passiert, macht die Demokratie, soweit sie sich in der Türkei bisher entwickelt hat — und das war ja ein schwerer Prozeß seit dem Militärputsch —, wieder zunichte.
    Es muß in unserem ureigenen Interesse sein, dazu beizutragen, daß für dieses Problem keine militärische, sondern eine politische Lösung gefunden wird, zumal es auch uns betrifft.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Auf die innenpolitische Dimension ist ja bereits hingewiesen worden.
    Deshalb bitte ich Sie, auch die Vorschläge, die die SPD gemacht hat, aufzugreifen. Herr Klose hat darauf hingewiesen, daß man das Problem im Rahmen der KSZE aufgreifen müsse, daß man Beobachter schikken müsse. Ich denke, man kann noch weitergehen. Wir haben ja bereits einen Antrag in dieses Parlament eingebracht. Er schmort seit einem Jahr in irgendeiner Schublade. Ich weiß gar nicht, wo er verschwunden ist.
    Wir haben nämlich den Vorschlag eingebracht, eine internationale Kurdenkonferenz einzuberufen. Es ist ja mit Recht darauf hingewiesen worden, daß das nicht allein das Problem der Türkei ist. Meine Damen und Herren, wir haben heute nur von der Türkei geredet. Man könnte mit dem gleichen Recht, mit dem gleichen Engagement und mit dem gleichen Ärger über den Irak reden, und man müßte sich mit Sorge der augenblicklichen Situation der irakischen Kurden zuwenden, die nur überleben, weil die Alliierten sie durch eine UNO-Schutzzone sichern.
    Das Kurdenproblem betrifft also keineswegs nur die Türkei. Darum haben wir vorgeschlagen, den Versuch zu unternehmen, eine solche Konferenz einzuberufen.



    Uta Zapf
    Daß dies nicht einfach ist, weil solche Regime wie Iran, Irak und Syrien wesentlich starrer sind und überhaupt keine Sensitivität für Menschenrechte haben, wissen auch wir. Deshalb sollten wir nicht darüber klagen, daß wir über die Türkei diskutieren. Wir sollten es vielmehr so begreifen, daß wir bei der Türkei eine Chance sehen, die Verhältnisse zu verändern; bei anderen Regimen sehen wir diese Chance so schnell nicht.
    Ich denke, wir sind gerade dann gute Freunde und gute Partner für die Türkei, wenn wir in der Frage der Menschenrechte und in der Frage, wie man eine politische Lösung des Kurdenproblems erreichen kann, ernsthaft mit ihr ins Gericht gehen.
    Ich danke.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)