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    Plenarprotokoll 12/218 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 218. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 18843 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Berufsbildungsbericht 1994; Maßnahmevorschläge der von den Regierungschefs von Bund und Ländern eingesetzten Arbeitsgruppe „Berufliche Bildung"; Sachstandsbericht zum Thema „Schweinepest") Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18843 B Günter Rixe SPD 18844 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18845B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 18845 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18845 C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 18845D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18845D Eckart Kuhlwein SPD 18846B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18846B Dirk Hansen F.D.P. 18846 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18847 B Doris Odendahl SPD 18847 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18847 D Christa Lörcher SPD 18847 D Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18848A Günter Graf SPD 18848 B Jochen Borchert, Bundesminister BML . 18848 C Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 18849C Jochen Borchert, Bundesminister BML 18849C Günther Bredehorn F D P 18849 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 18849D Jan Oostergetelo SPD 18850 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 18850C Karl Stockhausen CDU/CSU 18851 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 18851 A Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 18851B Jochen Borchert, Bundesminister BML 18851 C Dr. Gerald Thalheim SPD 18851 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 18851 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU . . . 18851 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 18851 D Egon Susset CDU/CSU 18852 A Jochen Borchert, Bundesminister BML 18852A Maria Anna Hiebing CDU/CSU 18852B Jochen Borchert, Bundesminister BML 18852B Ulrich Heinrich F.D P 18852 C Jochen Borchert, Bundesminister BML 18852 C Siegfried Hornung CDU/CSU 18852 D Jochen Borchert, Bundesminister BML 18852D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/7201 vom 8. April 1994 — II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 Waffenlieferungen in die Türkei und nach Griechenland seit dem 3. Oktober 1990; Kontrolle über den vereinbarten Einsatz der Waffen MdlAnfr 24, 25 Norbert Gansel SPD Antw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 18853B, 18854 B ZusFr Norbert Gansel SPD . . 18853C, 18854 C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 18854 A Verhinderung des Rechts auf Widerspruch durch Einberufung Wehrpflichtiger durch die Kreiswehrersatzämter zwei Wochen vor Dienstantritt MdlAnfr 1, 2 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 18855B, 18856 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . 18855C, 18856 C ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . . 18856A ZusFr Norbert Gansel SPD 18856A ZusFr Horst Kubatschka SPD 18857 A Wirtschaftswachstum, Steuermehreinnahmen und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Aufhebung des Rabattgesetzes MdlAnfr 7, 8 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18857B, D ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . 18857C, D ZusFr Horst Kubatschka SPD 18858 B Festlegung der Prioritäten für den Ausbau von Eisenbahnstrecken im Zusammenhang mit der deutschen Einheit durch die Deutsche Bahn AG; Glaubwürdigkeit der Anzeige des BMV über den Baubeginn bei Wismar MdlAnfr 13, 14 Dr. Ulrich Janzen SPD Antw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV . 18858D, 18859 B ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD . 18858D, 18859 C Belastung der Gemeindehaushalte durch Bau und Unterhalt von Kreis- und Gemeindestraßenbrücken nach der Privatisierung der Bundesbahn MdlAnfr 15 Horst Kubatschka SPD Antw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 18860 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 18860A Auswechslung der Telefonzellen als Image-Aktion der Telekom MdlAnfr 18 Detlef Parr F.D.P. Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . . 18860D Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts 1993 MdlAnfr 28 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 18861 B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . 18861 B Veröffentlichung des Kriminalitätsberichts 1993 MdlAnfr 29 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 18861 C Kosten der Bundesregierung auf Grund der Arbeit für den 2. Untersuchungsausschuß „Treuhandanstalt" MdlAnfr 31 Klaus Riegert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18861D ZusFr Klaus Riegert CDU/CSU 18862 B ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 18862C ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD 18862 D ZusFr Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . 18863 A Pfändung der Forderung von Herrn Zwick an Herrn Tandler durch die Finanzbehörden MdlAnfr 32 Carl-Ludwig Thiele F.D.P. Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18863 B ZusFr Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . 18863 B ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 18863D Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu den deutsch-türkischen Beziehungen Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18864 A Hans-Ulrich Klose SPD 18866 B Michael Glos CDU/CSU 18868B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 18870D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 18873 B Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18874D Georg Gallus F D P 18876 A Manfred Kanther, Bundesminister BMI 18876 C Hans Koschnick SPD 18877 D Karl Lamers CDU/CSU 18879C Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18881 A Uta Zapf SPD 18881B Ulrich Irmer F.D.P. 18883 A Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin BMFJ 18883 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 III Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. notwendig zu ziehende Konsequenzen aus den aktuellen Fällen von Giftstoffen in Babynahrung Klaus Lennartz CDU/CSU 18884 D Editha Limbach CDU/CSU 18885D Uta Würfel F D P. 18886 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 18887 C Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18888B Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 18889B Harald Schäfer, Minister des Landes Baden-Württemberg 18891 B Sigrun Löwisch CDU/CSU 18893 C Ulrich Heinrich F D P 18894 C Horst Sielaff SPD 18895 C Anneliese Augustin CDU/CSU 18896B Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . . . . 18897 A Dr. Walter Franz Altherr CDU/CSU . . 18898B Nächste Sitzung 18899D Berichtigungen 18899 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18900* A Anlage 2 Erlaß einer Rechtsverordnung zum Betäubungsmittelgesetz hinsichtlich der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen MdlAnfr 3 — Drs 12/7201 — Uta Würfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG .. . . . . . . . . . . . 18900* C Anlage 3 Einbau einer Einrichtung zur Begrenzung der Wasserstoffkonzentration in Sicherheitsbehälter des Kernkraftwerks Biblis analog der Ausstattung der anderen Kernkraftwerke MdlAnfr 4 — Drs 12/7201 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 18900* D Anlage 4 Förderung der Bauvorhaben von Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen nach dem sogenannten Ziegler-Modell MdlAnfr 5 — Drs 12/7201 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau 18901* A Anlage 5 Aufklärung von DDR-Verbrechen durch die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen; Hilfe bei der Geltendmachung von Wiedergutmachungsansprüchen MdlAnfr 6 — Drs 12/7201 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 18901* B Anlage 6 Zustimmung zur Weiterentwicklung des GATT-Abkommens zu einer Welthandelsorganisation nur bei gleichzeitigen Verhandlungen über Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte MdlAnfr 9, 10 — Drs 12/7201 — Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18902* A Anlage 7 Waffenlieferungen nach Burundi und Ruanda seit 1980 MdlAnfr 11 — Drs 12/7201 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18902* C Anlage 8 Wirtschaftliche Entwicklung der ab 1982 privatisierten Unternehmen im Vergleich zu staatlich geführten Betrieben; Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen MdlAnfr 12 — Drs 12/7201 — Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18902* C Anlage 9 Stand der Privatisierung der regionalen Busgesellschaft „Busverkehr Rhein-Neckar GmbH"; Betriebsergebnisse 1992 und 1993 MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/7201 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 18903* A Anlage 10 Übernahme der 1992 bei der Bundespost eingestellten Postassistentenanwärter; Aufgaben des Bundesamtes für Post und Telekommunikation nach der Postreform II MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/7201 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 18903* B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 Anlage 11 Einstellung von Postassistentenanwärtern nach bestandener Laufbahnprüfung MdlAnfr 21 — Drs 12/7201 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 18904* A Anlage 12 Errichtung eines Rundfunksenders der RENAMO in Mosambik mit Bundesmitteln MdlAnfr 23 — Drs 12/7201 — Hans Wallow SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 18904* D Anlage 13 Kritik des Hamburger Generalstaatsanwalts am Geldwäschegesetz als ungeeignetem Instrument für die Beschlagnahme illegaler Gewinne aus der organisierten Kriminalität MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/7201 — Johannes Singer SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18905* A Anlage 14 Sicherheitsrelevante Informationen über die Ostermärsche und ihre Organisatoren; Rolle der PDS MdlAnfr 30 — Drs 12/7201 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18905* D Anlage 15 Vereinnahmung von Einfuhrgebühren für in die ehemalige DDR gelieferte Kraftfahrzeuge u. a. seit dem 9. November 1989; vollstreckte Bescheide nach dem 3. Oktober 1990 MdlAnfr 33, 34 — Drs 12/7201 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18906* A Anlage 16 Daten über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern für 1995; Reduzierungen zu Lasten der Länder in der mittelfristigen Finanzplanung MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/7201 —Heinz Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18906* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 18843 218. Sitzung Bonn, den 13. April 1994 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 215. Sitzung, Seite 18559B, 6. Zeile von oben: Statt „kein" ist „ein" zu lesen. 216. Sitzung, Seite 18677B, vorletzte Zeile: Vor das Wort „Widerlegung" ist das Wort „behaupteten" einzufügen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 13. 4. 94* Beckmann, Klaus F.D.P. 13. 4. 94 Bindig, Rudolf SPD 13. 4. 94* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 13. 4. 94* Wilfried Brähmig, Klaus CDU/CSU 13. 4. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 13. 4. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 13. 4. 94* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 13. 4. 94* Dr. von Bülow, Andreas SPD 13. 4. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 13. 4. 94 Herta Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 13. 4. 94* Dr. Fischer, Ursula PDS/Linke 13. 4. 94 Liste Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 13. 4. 94* Fuchs (Verl), Katrin SPD 13. 4. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 13. 4. 94 Dr. Gysi, Gregor PDS/Linke 13. 4. 94 Liste Hackel, Heinz-Dieter fraktionslos 13. 4. 94 Henn, Bernd PDS/Linke 13. 4. 94 Liste Dr. Holtz, Uwe SPD 13. 4. 94* Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 13. 4. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 13. 4. 94* Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 13. 4. 94 Dr. Kübler, Klaus SPD 13. 4. 94 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 13. 4. 94 Dr. Lucyga, Christine SPD 13. 4. 94* Lühr, Uwe F.D.P. 13. 4. 94 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 13. 4. 94* Erich Dr. Matterne, Dietmar SPD 13. 4. 94 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 13. 4. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 13. 4. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 13. 4. 94* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 13. 4. 94 Gerhard Dr. Müller, Günther CDU/CSU 13. 4. 94* Paintner, Johann F.D.P. 13. 4. 94 Pfuhl, Albert SPD 13. 4. 94* Dr. Probst, Albert CDU/CSU 13. 4. 94* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 13. 4. 94* Reimann, Manfred SPD 13. 4. 94* Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 13. 4. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 13. 4. 94 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 13. 4. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 13. 4. 94* Schluckebier, Günther SPD 13. 4. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 13. 4. 94* Schulte (Hameln), SPD 13. 4. 94** Brigitte Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Soell, Harmut SPD 13. 4. 94* Steiner, Heinz-Alfred SPD 13. 4. 94* Terborg, Margitta SPD 13. 4. 94 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 13. 4. 94* Friedrich Dr. Wieczorek, Norbert SPD 13. 4. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 13. 4. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 13. 4. 94* Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 13. 4. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/7201 Frage 3): Nachdem die Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit I-Polamidon durchgeführt werden darf anstelle des in den meisten europäischen Ländern zugelassenen pharmakologisch gleichwertigen und viel preiswerteren Methadons und der Sachverständigenausschuß nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes eine Umstufung von Methadon in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes befürwortet und mit dem Erlaß einer entsprechenden Rechtsverordnung die Städte erheblich entlastet werden könnten, frage ich die Bundesregierung, warum wurde die entsprechende Rechtsverordnung noch nicht erlassen, und womit begründet die Bundesregierung dieses Versäumnis? Die Empfehlung der Sachverständigen nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes zur Umstufung von Methadon in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes wurde mit Artikel 1 Nr. 3 der 5. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 18. Januar 1994 (BGBl. I S. 99) umgesetzt. Die Verordnung ist am 1. Februar 1994 in Kraft getreten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/7201 Frage 4): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Maßnahmen zur Gewährleistung einer Begrenzung der Wasserstoffkonzentration im Sicherheitsbehälter, die in allen anderen Kernkraftwerken durch verschiedene technische Lösungen eingeführt sind, für das Kernkraftwerk Biblis sicherheitstechnisch nicht mehr erforderlich sind und deshalb hier vom Prinzip einer konsequenten Schadensvorsorge (Beherrschung der Auslegungsstörfälle) abgewichen werden darf, obwohl bereits 1987 eine Genehmigung für den Einbau einer entsprechenden Einrichtung erteilt wurde? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 18901* Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Maßnahme zur Begrenzung der Wasserstoffkonzentration im Sicherheitsbehälter von Druckwasserreaktoren nach einem Auslegungsstörfall auch im Kernkraftwerk Biblis zu realisieren ist. Dies hat Bundesminister Töpfer bereits in seiner bundesaufsichtlichen Weisung vom 11. März 1994 zur beabsichtigten einstweiligen Stillegung des Kernkraftwerkes Biblis A durch die Landesbehörde zum Ausdruck gebracht und auch dem Umweltausschuß des Deutschen Bundestages am 9. März 1994 mitgeteilt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/7201 Frage 5): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, langfristig große Summen öffentlicher Unterstützungsleistungen an Wohngeldempfänger, Sozialhilfeberechtigte oder Arbeitslose dadurch einzusparen, daß die Absicht des betreffenden Personenkreises, zu bauen und dabei eigene Arbeitsleistungen einzubringen, durch Bürgschaften für Bankhypothekendarlehen o. ä. abgesichert wird (sog. Ziegler-Modell)? Die Durchführung der Wohnungsbauförderung einschließlich der Übernahme von Bürgschaften zur Sicherung nachrangiger Darlehen fällt in die alleinige Verantwortung der Länder. Der Bund beteiligt sich an den Länderprogrammen mit Finanzhilfen. Im Rahmen der Bürgschaftsverfahren übernimmt er als Rückbürge 50 v. H. der Ausfälle, die bei den Ländern entstehen können. Dies gilt auch für Vorhaben, in deren Finanzierung Selbsthilfeleistungen der künftigen Eigentümer eingegangen sind. Wegen des Beitrags, den eine sorgfältig geplante und betreute Selbsthilfe erbringen kann, hat die Bundesregierung in der Vergangenheit in den alten Bundesländern Modellvorhaben der organisierten Gruppenselbsthilfe unterstützt. Zur Zeit führt sie zusammen mit den neuen Ländern ein Sonderprogramm zur organisierten Gruppenselbsthilfe durch, das insbesondere über die in Modellvorhaben ermittelten Erkenntnisse helfen soll, den Gedanken der Selbsthilfe auch in den neuen Ländern attraktiv zu machen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretär Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/7201 Frage 6): In wie vielen Fällen konnte die Zentrale Erfassungsstelle in Salzgitter zur Aufklärung von DDR-Verbrechen beitragen, und wie vielen Opfern konnte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bzw. Wiedergutmachungsansprüchen geholfen werden? Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung und der Wichtigkeit der ehemaligen „Zentralen Erfassungsstelle der Justizverwaltungen — ZEST", die sich mittlerweile in Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle umbenannt hat, stets bewußt gewesen. Die Zentrale Erfassungsstelle war gerade in den schwierigen Zeiten des deutsch-deutschen Verhältnisses eine Institution, die allein durch ihre Existenz einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Schutz der in der DDR politisch Verfolgten geleistet hat. Die Bundesregierung hat daher auch in den 80er Jahren an der Einrichtung der Zentralen Erfassungsstelle festgehalten, als deren Auflösung seitens der DDR immer wieder gefordert wurde und sich einige Bundesländer aus der Mitfinanzierung der Behörde zurückzogen. Heute nun leistet die Zentrale Erfassungsstelle ihren Beitrag zur Aufklärung von Straftaten, die im Zuge politischer Verfolgung in der DDR begangen worden sind. Die Behörde verfügt jedoch über keine Informationen darüber, in wievielen Fällen sie zur Aufklärung von DDR-Verbrechen beigetragen hat. Auch Angaben darüber, wievielen Opfern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bzw. Wiedergutmachungsansprüchen geholfen werden konnte, liegen nicht vor. Die Tätigkeit war von Anfang an beschränkt auf die Registrierung solcher in der DDR begangenen Gewaltakte, die den Verdacht einer strafbaren Handlung begründen, für deren Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland jedoch keine örtliche Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft gegeben war. Bis zum Jahresende 1989 hat die Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle insgesamt 40 288 Einzelfälle registriert, die sich wie folgt gliedern: 4 415 Tötungshandlungen (davon 201 Todesfälle und zwar 121 an der innerdeutschen Grenze und 80 in Berlin) 619 Mißhandlungen während des Ermittlungsverfahrens oder im Strafvollzug 2 960 politische Verdächtigungen 29 709 Unrechtsurteile 2 585 Festnahmen (bis 1978). Mit der staatlichen Einheit am 3. Oktober 1990 und dem Aufbau einer demokratischen Rechtspflege in den neuen Bundesländern konnte die Dienststelle ihre Erfassungstätigkeit beenden. Ihre Aktenbestände stehen seitdem den für Amts- und Rechtshilfeersuchen zuständigen Behörden zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Abordnung von drei Staatsanwälten durch die Landesjustizverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und im Saarland die Abgabe von rund 9000 Vorermittlungsverfahren und die Vorbereitung der Abgabe von weiteren 33000 Vorgängen an die Staatsanwaltschaften der Tatorte zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren ermöglicht. Nach Beendigung ihrer Mitwirkung an der Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten in der DDR wird die Stelle künftig mit Auskünften in Rehabilitierungsverfahren befaßt sein und zur Überprüfung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bzw. Bewerbern für den öffentlichen Dienst beitragen. Hierzu sind in den vergangenen Monaten 9000 Auskunftsersuchen eingegangen. 18902* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 12/7201 Fragen 9 und 10). Wird die Bundesregierung die Initiative der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterstützen, anläßlich der Unterzeichnung des GATT-Abkommens in Marrakesch, einer Weiterentwicklung zu einer Welthandelsorganisation nur dann zuzustimmen, wenn gleichzeitig konkrete Verhandlungen über internationale Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte aufgenommen werden? Welche Mindeststandards hält die Bundesregierung dabei als unerläßliche Bestandteile für künftige internationale Handelsabkommen? Zu Frage 9: Das besondere Verhältnis zwischen Handel und internationalen Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte ist ein politisch sehr wichtiges, aber auch äußerst sensibles Thema. Die von den USA entwikkelte — und innerhalb der EU von F, I, E, B, Irl, GR und P unterstützte — Initiative wird von den Entwicklungsländern im GATT (rd. 75 % der GATT-Vertragsparteien) bisher strikt abgelehnt. Diese Länder befürchten, daß hinter der US-Initiative nicht humanitäre, sondern vielmehr protektionistische Motive stehen. Sie argwöhnen, daß die von den Industrieländern in der UR gemachten Zugeständnisse durch Forderungen nach Einhaltung nicht tragbarer Arbeits- und Sozialnormen wieder rückgängig gemacht werden sollen. D, UK, NL, DK, Lux haben dagegen verdeutlicht, daß ein Drängen auf eine unvorbereitete Erörterung in der WTO angesichts des EL-Widerstandes in Marrakesch zu einer Gefährdung des zentralen EU-Ziels führen könnte, die UR jetzt formell abzuschließen. Inzwischen haben sich die Verhandler in Genf auf einen Kompromiß geeinigt. Die Ministererklärung in Marrakesch und das Arbeitsprogramm für den Vorbereitungsausschuß der WTO enthalten danach keinen Hinweis auf die Problematik. Eine weitere Diskussion über eine zukünftige Aufnahme in das Arbeitsprogramm ist aber möglich. Hierüber wird in der WTO auf Ministerebene im Konsens zu entscheiden sein. Der Vorsitzende der Ministertagung wird in seiner Schlußerklärung die zu erwartenden Hinweise mehrerer Delegationen auf die Problematik „Handel und Arbeits-/Sozialstandards" erwähnen. Die Bundesregierung befürwortet durchaus multilaterale Diskussionen zu diesem Thema. Es darf dabei aber nicht zum Vehikel für Handelsprotektionismus gemacht werden. Zu Frage 10: Die Diskussion hierüber ist in den entsprechenden handelspolitischen Gremien noch nicht aufgenommen worden. Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht zu übersehen, welche Mindeststandards ggf. als unerläßlich angesehen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/7201 Frage 11): In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter seit Anfang der 80er Jahre nach Burundi bzw. Ruanda geliefert worden, und in welchem Umfang handelt es sich dabei um Rüstungslieferungen aus Beständen der ehemaligen NVA? An beide Länder wurden aus Deutschland in dem betreffenden Zeitraum keine Kriegswaffen sowie kein Material aus den Beständen der ehemaligen NVA geliefert. In geringem Umfang wurden einzelne Schußwaffen für Jagd- und Sportzwecke genehmigt. Da diese Waffen unter die Position 0001 der Ausfuhrliste fallen, gehören sie auch zu den sog. sonstigen Rüstungsgütern. Der Gesamtumfang der Lieferungen für Waren des Abschnitts A der Ausfuhrliste betrug für beide Länder zusammen für den Zeitraum 1985 bis heute ca. 340 000,— DM. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7201 Frage 12): Hat die Bundesregierung Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung derjenigen Betriebe und Unternehmen, die in den Jahren seit 1982 privatisiert wurden, aus denen sich ergibt, wie sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen im Vergleich zur Zeit unter staatlicher Führung entwickelt hat, und inwieweit es gelungen ist, Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen? 1. Über die wirtschaftliche Entwicklung der vom Bund privatisierten Betriebe und Unternehmen lassen sich angesichts der Größenordnung der in den letzten zehn Jahren erfolgreich durchgeführten Privatisierungsmaßnahmen keine pauschalen Angaben machen. Der wirtschaftliche Erfolg von Privatunternehmen ist abhängig von den allgemeinen Bedingungen in den betreffenden Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungszweigen und der Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Vergleich. Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Unternehmensleitungen. Es liegt im Wesen der Privatisierung, daß die öffentliche Hand die unternehmerische Verantwortung aufgibt, um sie in private Hände zu geben. Daraus folgt, daß die Erfolgskontrolle ebenfalls nicht mehr bei der öffentlichen Hand liegt. Die Bundesregierung betrachtet es nicht als ihre Aufgabe, in systematischer Form die wirtschaftliche Entwicklung privatisierter Betriebe und Unternehmen zu verfolgen. Vielmehr schafft sie die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, die gegenüber allen Privatunternehmen in gleicher Weise gelten. 2. Eine besondere Situation gilt für die durch die Treuhandanstalt durchgeführten Privatisierungen. Diese erfolgten in vielen Fällen unter Auflagen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Durchführung von Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 18903 Investitionen. Die Treuhandanstalt beobachtet selbstverständlich die Einhaltung dieser Auflagen und berichtet regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Privatisierungen. Über die von den Ländern und Kommunen durchgeführten Privatisierungen fehlen dem Bund verläßliche Angaben. Insofern sind Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Betriebe und Unternehmen von hier aus nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 12/7201 Fragen 16 und 17): Wie ist der Stand der Privatisierung des Verkaufs der regionalen Busgesellschaft „Busverkehr Rhein-Neckar GmbH"? Welche Betriebsergebnisse und Anlagewerte wies die Busverkehr Rhein-Neckar GmbH (BRN) in den Jahren 1992 und 1993 aus? Zu Frage 16: Nach Mitteilung der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft, die für die Geschäftspolitik der in den Konzernkreis der Deutschen Bahn AG übergegangenen Busgesellschaften eigenverantwortlich zuständig ist, sind mit den Kaufinteressenten der Busverkehr Rhein-Neckar GmbH, Ludwigshafen, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar und einem Konsortium privater Unternehmer, noch keine Verkaufsgespräche geführt worden. Zu Frage 17: Die Busverkehr Rhein-Neckar GmbH hat nach Angaben der Deutschen Bahn AG zum 31. Dezember 1992 ein Betriebsergebnis von 9,572 Millionen DM sowie ein Anlagevermögen von 11,010 Millionen DM (davon 8,748 Millionen DM als Wertansatz für Kraftomnibusse) ausgewiesen. Der Jahresabschluß für 1993 liegt noch nicht vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/7201 Fragen 19 und 20): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die im Jahre 1992 bei der DBP POSTDIENST eingestellten 1 421 Postassistentenanwärterinnen und Postassistentenanwärter für den mittleren nichttechnischen Dienst im August 1994 nicht als Beamtinnen und Beamte auf Probe ihren Dienst weiterführen können, obwohl diese Nachwuchskräfte vor zwei Jahren als Realschulabgänger nach dem Grundsatz der Bestenauslese für die Laufbahn des mittleren Dienstes geworben und ihnen schriftlich mitgeteilt wurde, daß sie nach dem Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des mittleren Postdienstes bedarfsgerecht eingestellt würden? Welche Rolle hat die Bundesregierung für das Bundesamt für Post und Telekommunikation nach dem jetzigen Stand der Postreform II vorgesehen, und wie sieht die im Zusammenhang mit der Postreform II geplante neue Regulierungsbehörde aus? Zu Frage 19: Aufgrund von Planungswerten für das Jahr 1992 wurde den Postassistentenanwärtern und -anwärterinnen zum Einstellungszeitpunkt 1992 unter der damals berechtigten Annahme, daß sich die personelle Bedarfssituation im mittleren Postdienst bis zum Abschluß der Ausbildung dieser Nachwuchskräfte nicht gravierend verändert, mitgeteilt, daß sie nach ihrem Vorbereitungsdienst ihrer Laufbahn entsprechend beschäftigt werden. Die danach einsetzende dramatische Verschlechterung der personellen Bedarfssituation im mittleren Postdienst war zum damaligen Zeitpunkt nicht einkalkulierbar. Durch die inzwischen um rund ein Drittel verminderte Kundennachfrage nach Schalterdienstleistungen sowie durch den tiefgreifenden Prozeß der Unternehmensveränderung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der DBP POSTDIENST und den damit verbundenen Reorganisationsmaßnahmen ist ein aus der Sicht des Jahres 1992 nicht vorhersehbarer Personalüberhang im mittleren Postdienst von bundesweit ca. 2 500 Kräften entstanden. Um die Nachwuchskräfte, für die es keine laufbahngerechte Beschäftigungsmöglichkeit mehr gibt, nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen zu müssen und ihnen eine berufliche Perspektive zu bieten, ist es das Bestreben der DBP POSTDIENST — auch im Hinblick auf die im Rahmen der Postreform II zu erwartende Umwandlung in eine Aktiengesellschaft — diese Kräfte, wenn auch nicht laufbahngerecht, so doch als Tarifkräfte im einfachen Dienst zu beschäftigen. Aus diesem Grund wird allen Nachwuchskräften ein Vollzeitarbeitsplatz angeboten. Im Hinblick auf den Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Einstellung als Nachwuchskräfte im mittleren Dienst wird gegenwärtig geprüft, ob diese Kräfte, die also nur auf Arbeitsplätzen des einfachen Dienstes beschäftigt werden können, finanziell so gestellt werden können, wie es ihr Einsatz auf Arbeitsplätzen des mittleren Dienstes mit sich gebracht hätte. Zu Frage 20: Das Bundesamt für Post und Telekommunikation wird nach dem jetzigen Stand der Postreform II seine heutigen Aufgaben als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation auch weiterhin wahrnehmen. Derzeit sind die Aufgaben im Bereich der Regulierung aufgeteilt auf das Bundesministerium für Post und Telekommunikation und die ihm nachgeordnete Behörde Bundesamt für Post und Telekommunikation. Dabei werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der Regulierung im BMPT wahrgenommen, das Bundesamt für Post und Telekommunikation ist hauptsächlich Ausführungsbehörde. Auch nach der Postreform II soll es im wesentlichen bei dieser Aufgabenverteilung bleiben. Die grundsätzlichen Aufga- 18904* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 ben der Regulierung sollen auch künftig innerhalb des Ministeriums wahrgenommen werden. Es ist nicht daran gedacht, eine neue zusätzliche Regulierungsinstanz einzurichten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/7201 Frage 21): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Vorgehensweise der Direktionen Postdienst, Postassistentenanwärter/Postassistentenanwärterinnen dazu zu drängen, ihr Widerrufsbeamtenverhältnis selbst zu kündigen, damit ihnen nach bestandener Laufbahnprüfung überhaupt ein Arbeitsplatz angeboten wird, und wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch dieser Praxis zu den Bestimmungen der geplanten Neuordnung des Postwesens gemäß Drucksache 12/6718 S. 92 Absatz 5 Satz 2 und 3? Aufgrund von Planungswerten für das Jahr 1992 wurde den Postassistentenanwärtern und -anwärterinnen zum Einstellungszeitpunkt 1992 unter der damals berechtigten Annahme, daß sich die personelle Bedarfssituation im mittleren Postdienst bis zum Abschluß der Ausbildung dieser Nachwuchskräfte nicht gravierend verändert, mitgeteilt, daß sie nach ihrem Vorbereitungsdienst ihrer Laufbahn entsprechend beschäftigt werden. Die danach einsetzende dramatische Verschlechterung der personellen Bedarfssituation im mittleren Postdienst war zum damaligen Zeitpunkt nicht einkalkulierbar. Durch die inzwischen um rund ein Drittel verminderte Kundennachfrage nach Schalterdienstleistungen sowie durch den tiefgreifenden Prozeß der Unternehmensveränderung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der DBP POSTDIENST und den damit verbundenen Reorganisationsmaßnahmen ist ein aus der Sicht des Jahres 1992 nicht vorhersehbarer Personalüberhang im mittleren Postdienst von bundesweit ca. 2 500 Kräften entstanden. Um die Nachwuchskräfte, für die es auf absehbare Zeit keine laufbahngerechte Beschäftigungsmöglichkeit mehr gibt, nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen zu müssen und ihnen eine berufliche Perspektive zu bieten, ist es das Bestreben der DBP POSTDIENST — auch im Hinblick auf die im Rahmen der Postreform II zu erwartende Umwandlung in eine Aktiengesellschaft —, diese Kräfte, wenn auch nicht laufbahngerecht, so doch als Tarifkräfte im einfachen Dienst zu beschäftigen. Aus diesem Grund wird allen Nachwuchskräften ein Vollzeitarbeitsplatz angeboten. Für den Abschluß eines solchen Arbeitsvertrages ist jedoch die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf, welches nach erfolgreichem Ablegen der Laufbahnprüfung nicht automatisch endet, erforderlich. Diese Beendigung erfolgt entweder von Amts wegen nach § 32 Beamtengesetz durch Widerruf oder auf eigenen Antrag des Anwärters nach § 30 BBG. Die Möglichkeit, die eigene Entlassung gemäß § 30 BBG zu beantragen, wurde von der DBP POSTDIENST deshalb empfohlen, weil sie den Vorteil bietet, den Kräften den Abschluß eines Arbeitsvertrages unmittelbar auf den Tag der Prüfung folgend anzubieten. Im Hinblick auf den Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Einstellung als Nachwuchskräfte im mittleren Dienst, wird gegenwärtig geprüft, ob diese Kräfte, die also nur auf Arbeitsplätzen des einfachen Dienstes beschäftigt werden können, finanziell so gestellt werden können, wie es ihr Einsatz auf Arbeitsplätzen des mittleren Dienstes mit sich gebracht hätte. Auch denjenigen Kräften, bei denen erst zu einem späteren Zeitpunkt feststeht, daß das Beamtenverhältnis beendet ist, wird die DBP POSTDIENST sodann eine alternative Beschäftigung anbieten, sofern die Bedarfssituation dies später noch zuläßt. Da in diesen Fällen aber weder der Zeitpunkt bestimmbar ist, zu dem das Ende des Beamtenverhältnisses feststeht, noch die dann bestehende Bedarfssituation überschaubar ist, kann eine entsprechende verbindliche Zusicherung gegenwärtig nicht gegeben werden. Allein über diesen Zusammenhang werden die Betroffenen informiert. Die angesprochene Vorschrift im Gesetz zur Neuordnung des Postwesens steht hierzu nicht im Widerspruch, da dort nur die grundsätzliche Ermächtigung zur Ernennung der Anwärter zu Probebeamten vorgesehen ist. Eine gesetzliche Übernahmepflicht wird hierdurch nicht begründet. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/7201 Frage 23): Treffen Pressemitteilungen zu, nach denen der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, der Organisation „Renamo" in Mosambik eine Zusage von 1 Mio. DM gemacht hat, damit sie einen Radiosender einrichten kann? Im April 1993 hat BM Kinkel in Bonn RENAMOFührer Dhlakama als den Vertreter einer der beiden Parteien empfangen, die sich in den Vereinbarungen von Rom (Oktober 1992) auf einen Friedens- und Demokratisierungsprozeß für Mosambik nach 17 Jahren Bürgerkrieg geeinigt haben. Auf Dhlakamas Wunsch hat BM Kinkel wohlwollende Prüfung der Finanzierung eines Radiosenders für die RENAMO zugesagt, die bei ihrem Wandel von einer Bürgerkriegsarmee zur politischen Partei auf die Möglichkeit angewiesen ist, ihr Wählerpotential (Wahlen voraussichtlich Oktober 1994) anzusprechen. Der Friedensvertrag von Rom garantiert der RENAMO Zugang zu den Medien. Die FrelimoRegierung, die sich in Rom zur Unterstützung der RENAMO verpflichtet hat, ihr aber den Zugang zum staatlichen Rundfunk verweigert, hat wiederholt erklärt, daß sie mit ausländischer Hilfe für die RENAMO zu ihrer eigenen Entlastung einverstanden ist. Sie kennt das Radioprojekt und hat hiergegen keine Bedenken geäußert. Die Durchführung, die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 18905' bisher auch noch von der Klärung technischer Fragen abhing, wird nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung erfolgen. Der Sonderbeauftragte des VN-GS für Mosambik, Ajello, hat das deutsche Vorhaben ausdrücklich unterstützt und sieht es als Beitrag zu seinen Bemühungen, die RENAMO dauerhaft in den Demokratisierungsprozeß einzubinden. Die Bundesregierung sieht in der Finanzierung eines Radiosenders für die RENAMO einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit in diesem Prozeß und eine Aufgabe, die wir in internationaler Arbeitsteilung zur Stabilisierung des Friedens übernehmen. Die Vereinten Nationen, unsere EU-Partner und wir gehen davon aus, daß ohne die RENAMO eine friedliche und demokratische Entwicklung in Mosambik nicht möglich ist. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Werner Schuster, die in der Bundestagsdrucksache 12/6856 vom 18. Februar 1994 veröffentlicht wurde. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Singer (SPD) (Drucksache 12/7201 Fragen 26 und 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Hamburger Generalstaatsanwaltes Dr. Arno Weinert, wonach die Hamburger Staatsanwaltschaft 53 Verfahren nach Bankmeldungen über auffällige Geldgeschäfte eingeleitet und trotz zahlreicher Hinweise auf illegal erwirtschaftete Gewinne kein Geld habe beschlagnahmen und keine Anklage habe erheben können, so daß sich das im letzten Jahr verabschiedete Geldwäschegesetz „als völlig falsches und ungeeignetes Instrument" erwiesen habe, mit dem nichts habe verhindert werden können, und welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung, aus dieser massiven Kritik in der Praxis zu ziehen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß es nach der jetzigen Gesetzeslage nicht möglich ist, den Großverdienern der organisierten Kriminalität den Geldhahn abzudrehen und daß Deutschland als Anlageland für illegale Gewinne immer interessanter wird, weil in anderen Ländern die Gesetze gegen Geldwäsche viel schärfer sind, und wann gedenkt die Bundesregierung die daraus folgenden notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen? Zu Frage 26: Die Durchführung der angesprochenen strafverfahrensrechtlichen Ermittlungen liegt in der alleinigen Verantwortung der zuständigen Justizbehörden. Dies gilt auch für die Beschlagnahmen und staatsanwaltschaftlichen Abschlußverfügungen, Erkenntnisse, die eine Beurteilung der Beschlagnahmevoraussetzungen und des Erkenntnisstandes der Staatsanwaltschaft bei Abschluß des jeweiligen Ermittlungsverfahrens zuließen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die in der Fragestellung zum Ausdruck gebrachte Beurteilung der Geeignetheit und Angemessenheit der Bestimmungen des im letzten Jahr verabschiedeten Geldwäschegesetzes wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Der Nutzen dieses Gesetzes bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Rauschgiftkriminalität läßt sich vielmehr schon jetzt, erst vier Monate nach dem Inkrafttreten, bereits mit Zahlen belegen. Die Bundesregierung verweist insofern auf die Beantwortung der Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Ingrid Matthäus-Maier vom 11. März 1994 (Arbeits-Nr. 153 bis 155). Darin wird im wesentlichen ausgeführt, daß nach den im Bundeskriminalamt vorliegenden Informationen im Jahre 1993 insgesamt ca. 1000 Verdachtsmeldungen erstattet wurden, davon 380 seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes. Das Gesamtvolumen der Transaktionen betrug ca. 608 Mio. DM. 394 Ermittlungsverfahren nach § 261 StGB wurden bundesweit im Jahre 1993 eingeleitet, wobei die Verdachtsanzeigen darüber hinaus auch zur Einleitung von Ermittlungsverfahren aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten führten. Die Bundesregierung wird die Wirksamkeit des Geldwäschegesetzes in einem angemessenen Zeitraum, unter Würdigung ausreichenden Rechtstatsachenmaterials einschließlich des Ergebnisses abgeschlossener Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren, prüfen und ggf. Anpassungsregelungen vorlegen. Zu Frage 27: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es nach der jetzigen Gesetzeslage sehr wohl möglich ist, „den Großverdienern der organisierten Kriminalität den Geldhahn abzudrehen", (s. auch Antwort zu Frage 1), soweit nationale Kompetenzen dazu überhaupt geeignet sind. Es bleibt abzuwarten, ob sich in der Praxis Mängel oder Lücken zeigen, die eine Nachbesserung ratsam erscheinen lassen. Bevor weitergehende Forderungen geprüft werden, sollte zunächst auch die Wirkung des mit dem OrgKG eingeführten erweiterten Verfalls (§ 73 d StGB) abgewartet werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/7201 Frage 30): Welche sicherheitsrelevanten Informationen liegen der Bundesregierung — aus ihrem Zuständigkeitsbereich — über die diesjährigen Ostermärsche bzw. deren Organisatoren vor, und welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die PDS? Einzelne Funktionäre sowie Mitglieder der „Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) und der „Deutschen Friedensunion" (DFU) beteiligten sich auch in diesem Jahr an der Vorbereitung und Koordinierung sog. Osteraktionen vom 1. bis 4. April 1994. Dabei nutzten sie erprobte organisatorische Strukturen, um Einfluß auf den Inhalt von Aktionsaufrufen und den Ablauf von Protestmärschen zu gewinnen. Unter den Mitaufrufern zu vielfältigen sog. Osteraktionen befanden sich u. a. die kommunistisch beeinflußte „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA), die „Verei- 18906 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. April 1994 rügte Linke" (VL), die „Kommunistische Partei Deutschland" (KPD/Sitz Berlin) sowie die Nachfolgeorganisation der SED, die „Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS). Welchen Anteil die PDS an Planung, Organisation und Gestaltung im einzelnen hatte, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/7201 Fragen 33 und 34): Wie viele der seit dem 9. November 1989 festgesetzten Genehmigungsgebühren in Höhe von rund 80 Mio. DM für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen und sonstigen Gegenständen in die ehemalige DDR sind vor dem 3. Oktober 1990 noch von der ehemaligen DDR vereinnahmt worden, und wie viele danach von der Bundesrepublik Deutschland? Wie viele Bescheide sind in diesem Zusammenhang durch die Bundesrepublik Deutschland seit dem 3. Oktober 1990 vollstreckt worden? Aufgrund entsprechender informeller Mitteilungen aus dem Bereich des Ministeriums der Finanzen der ehemaligen DDR geht die Bundesregierung davon aus, daß die insoweit zuständige DDR-Zollverwaltung für die Genehmigung der Einfuhr von Kraftfahrzeugen aus der damaligen Bundesrepublik Deutschland vom 9. November 1989 bis zum 30. Juni 1990 Genehmigungsgebühren in Höhe von insgesamt rd. 80 Mio. DM festgesetzt hat und daß davon bis zum 2. Oktober 1990 ein Betrag von ca. 64 Mio. DM dem DDR-Haushalt zugeflossen ist. Bisher bestand keine Veranlassung, an diesen Angaben zu zweifeln. Wenn Sie es wünschen, wird die Bundesregierung prüfen, ob der von der ehemaligen DDR vereinnahmte Gebührenbetrag noch mit einem zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand ermittelt werden kann, und Sie über das Prüfungsergebnis unterrichten. Die Bundesregierung hat sich bisher auch nicht veranlaßt gesehen, die Anzahl der seit dem 3. Oktober 1990 erforderlichenfalls durch Vollstreckung vollzogenen Gebührenbescheide und den insoweit insgesamt erhobenen Gebührenbetrag festzuhalten. Sie wird die notwendigen Ermittlungen durchführen und Sie auch darüber unterrichten. Ich bitte um Verständnis, wenn wegen des beträchtlichen Verwaltungsaufwands eine kurzfristige Feststellung nicht möglich sein wird. Soweit die DDR-Bestimmungen auch eine nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkte Einfuhrgenehmigungspflicht vorsahen, geht die Bundesregierung davon aus, daß insoweit festgesetzte Einfuhrgenehmigungsgebühren allenfalls in unwesentlichem Umfang bis zum 2. Oktober 1990 noch nicht erhoben waren. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 12/7201 Fragen 35 und 36): Gibt es verläßliche Daten über den Bund-Länder-Finanzausgleich für das Jahr 1995? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der mittelfristigen Finanzplanung keine wesentlichen Reduzierungen zu Lasten der Länder erfolgen werden? Zu Frage 35: Der Bund/Länder-Finanzausgleich wird durch die Festsetzung der Anteile am Umsatzsteueraufkommen von Bund bzw. Ländern (einschließlich Gemeinden) gemäß Art. 106 Abs. 3 und 4 GG geleistet. Im Rahmen des Solidarpakts wurde der Anteil der Lander am Umsatzsteueraufkommen ab 1995 um 7 v. H.-Punkte auf 44 v. H. erhöht. Der Bund erhält 56 v. H. Verläßliche Daten über die absolute Höhe der Einnahmen aus dem Anteil an der Umsatzsteuer, die die neuen gesamtwirtschaftlichen Eckdaten berücksichtigen, werden erst nach der Steuerschätzung im Mai 1994 vorliegen. Zu Frage 36: Der Entwurf des Bundeshaushalts 1995 und der Finanzplan 1994 bis 1998 werden derzeit von der Bundesregierung vorbereitet und im üblichen Zeitplan im August dem Parlament vorgelegt. Abschließende Aussagen können deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Nach dem Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms wird der Bund aber ab 1995 erhebliche Lasten übernehmen, die unmittelbar (z. B. Finanzhilfen, Bundesergänzungszuweisungen, USt-Anteil) oder mittelbar (Erblasten, Wohnungsbauschulden, Treuhand) zu einer Entlastung der Länder führen. In der Gesamtschau kann deshalb mit Sicherheit eine Schlechterstellung der Länder in ihrer Finanzausstattung 1995 ausgeschlossen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zusatzfrage?


Rede von Horst Kubatschka
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe bloß eine Frage: War das ein Hörfehler: 4 Millionen?
Dr. Wilhelm Knittel, Staatssekretär: Ja.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Kubatschka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, 4 Millionen DM bei über 2 200 Bauobjekten: Ist da die Baulast nicht sehr gering angesetzt?
    Dr. Wilhelm Knittel, Staatssekretär: Ich habe mich, weil ich dieselben Zweifel hatte, Herr Abgeordneter, wie Sie, heute nochmal ausführlich damit beschäftigt. Mir ist immer wieder versichert worden, daß die Bahn dies nicht eigentlich ermitteln konnte und nur anteilig hochgerechnet hat nach den normalen Unterhaltungskosten für vergleichbare Straßen.
    Ich möchte noch ausdrücklich hinzufügen, daß es sich bei dieser Zahl der Brücken nur um die Brückenbauwerke, die Überführungen in den alten Ländern handelt; denn — das als Antwort auf Ihre Frage — die Spezialregelung aus dem Jahr 1963 galt ja für die Überführungen in den neuen Bundesländern nicht.