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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/217 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 217. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. März 1994 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages, Parl. Staatssekretär a. D. und Wehrbeauftragten a. D. Karl Wilhelm Berkhan 18777 A Erweiterung der Tagesordnung 18777 C Begrüßung des Ministers für die Angelegenheiten der Nationalitäten und Regionalpolitik der Russischen Föderation, Dr. Sergej Schachraj, und seiner Begleitung 18798D Zusatztagesordnungspunkt 8: Vereinbarte Debatte zur Pflegeversicherung Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 18777D Rudolf Scharping, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 18780C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 18782C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18783A, 18791B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 18785 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18786D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18788B Rudolf Dreßler SPD 18790A Michael Glos CDU/CSU 18792 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 18794 C Renate Schmidt (Nürnberg) SPD . . . 18796 A Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . 18796 B Michael Glos CDU/CSU . . 18797C, 18798B Renate Blank CDU/CSU 18797 D Otto Schily SPD 18798B Tagesordnungspunkt 18: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht (Zweites SED-Unrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksachen 12/4994, 12/7048, 12/7052) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDR-Regimes (II): Gesetzliche Regelungen für die Opfer von Verwaltungsunrecht, Berufsverboten und anderen Formen von staatlichem Unrecht, die nicht vom Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz berücksichtigt werden. zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDR-Regimes (III): Verbesserung der Situation von Opfern beruflicher Verfolgung und Verwaltungsunrecht im Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (Drucksachen 12/1713, 12/5219, 12/ 7048) Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18799 C Hans-Joachim Hacker SPD 18800 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18802 D Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . . . 18803 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 18804 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18806A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 18807 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 18808D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18809A Gerhard Reddemann CDU/CSU . . . 18809C Rolf Schwanitz SPD 18810B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18810C Rolf Schwanitz SPD 18812C Dr. Michael Luther CDU/CSU 18813B, 18814 C Dr. Eva Pohl F.D.P. 18815C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18816B Hans-Joachim Hacker SPD 18816D Claus Jäger CDU/CSU 18817D Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Unterstützung der Reformprozesse in den Staaten Mittel-, Südost- und Osteuropas (einschließlich der baltischen Staaten) sowie in den neuen unabhängigen Staaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion (Drucksachen 12/5046, 12/6162) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gernot Erler, Dr. Dietrich Sperling, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterstützung von privaten Initiativen humanitärer Hilfe für die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (Drucksachen 12/2122, 12/5162) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Dr. Wilfried Penner, Wolfgang Thierse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den deutschen Minderheiten in Osteuropa und östlich des Urals (Drucksachen 12/1188, 12/6743) Klaus Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 18819A Dr. Dietrich Sperling SPD 18821A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18822 B Bernd Henn PDS/Linke Liste 18824 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18825D Ulrich Irmer F.D.P. 18827 A Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . . 18829 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Umweltinformationsgesetz) (Drucksache 12/5696) 18830A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 145 zu Petitionen (Drucksache 12/7036) 18830 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 146 zu Petitionen (Drucksache 12/7037) 18830 C Nächste Sitzung 18830 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18831* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 a-c (a — Große Anfrage: Unterstützung der Reformprozesse in den Staaten) Mittel-, Südost- und Osteuropas (einschließlich der baltischen Staaten) sowie in den neuen unabhängigen Staaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion, b — Beschlußempfehlung: Unterstützung von privaten Initiativen humanitärer Hilfe für die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, c — Beschlußempfehlung: Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den deutschen Minderheiten in Osteureopa und östlich des Urals) Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 18832* B Jan Oostergetelo SPD 18833* B Hartmut Koschyk CDU/CSU 18835* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 20 (Umweltinformationsgesetz) Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 18836* C Dietmar Schütz SPD 18837' C Dr. Jürgen Starnick F D P 18839* C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18840* B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 18842* A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 18842* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18777 217. Sitzung Bonn, den 11. März 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 11. 3. 94 Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 11. 3. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 11. 3. 94 Blunck (Uetersen), SPD 11. 3. 94 Lieselott Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 11. 3. 94 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 11. 3. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 11. 3. 94 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 11. 3. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 11. 3. 94 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 11. 3. 94 Dieter-Julius Dr. Däubler-Gmelin, SPD 11. 3. 94 Herta Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 11. 3. 94 Duve, Freimut SPD 11. 3. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 11. 3. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 11. 3. 94 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 11. 3. 94 Esters, Helmut SPD 11. 3. 94 Eymer, Anke CDU/CSU 11. 3. 94 Ferner, Elke SPD 11. 3. 94 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD. 11. 3. 94 Dr. Geiger (Darmstadt), CDU/CSU 11. 3. 94 Sissy Gerster (Mainz), CDU/CSU 11. 3. 94 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 11. 3. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 11. 3. 94 Günther (Duisburg), CDU/CSU 11. 3. 94 Horst Dr. Guttmacher, F.D.P. 11. 3. 94 Karlheinz Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 11. 3. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 11. 3. 94 Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 11. 3. 94 Heyenn, Günther SPD 11. 3. 94 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 11. 3. 94 Jäger, Renate SPD 11. 3. 94 Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 11. 3. 94 Friedrich-Adolf Jung (Düsseldorf), SPD 11. 3. 94 Volker Kastning, Ernst SPD 11. 3. 94 Keller, Peter CDU/CSU 11. 3. 94 Kirschner, Klaus SPD 11. 3. 94 Koppelin, Jürgen F.D.P. 11. 3. 94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 11. 3. 94 Koschnick, Hans SPD 11. 3. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 11. 3. 94 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 11. 3. 94 Lambinus, Uwe SPD 11. 3. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer, Christian CDU/CSU 11. 3. 94 Marienfeld, Claire CDU/CSU 11. 3. 94 Matschie, Christoph SPD 11. 3. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 11. 3. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 11. 3. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 11. 3. 94 Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 11. 3. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 11. 3. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 11. 3. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 11. 3. 94 Albrecht Müller (Schweinfurt), SPD 11. 3. 94 Rudolf Müller (Wadern), CDU/CSU 11. 3. 94 Hans-Werner Müller (Wesseling), CDU/CSU 11. 3. 94 Alfons Neumann (Bramsche), SPD 11. 3. 94 Volker Nolte, Claudia CDU/CSU 11. 3. 94 Opel, Manfred SPD 11. 3. 94 Ost, Friedhelm CDU/CSU 11. 3. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 11. 3. 94 Hans-Joachim Dr. Penner, Willfried SPD 11. 3. 94 Pfuhl, Albert SPD 11. 3. 94 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 11. 3. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 11. 3. 94 Susanne Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 11. 3. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 11. 3. 94 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 11. 3. 94 Reschke, Otto SPD 11. 3. 94 Reuschenbach, Peter W SPD 11. 3. 94 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 11. 3. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 11. 3. 94 Ingrid Romer, Franz-Xaver CDU/CSU 11. 3. 94 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 11. 3. 94 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 11. 3. 94 Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 11. 3. 94 Cornelia Schmidt (Salzgitter), SPD 11. 3. 94 Wilhelm Dr. Schneider CDU/CSU 11. 3. 94 (Nürnberg), Oscar Schröter, Karl-Heinz SPD 11. 3. 94 Schuster, Hans F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 11. 3. 94 Christian Seibel, Wilfried CDU/CSU 11. 3. 94 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 11. 3. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 11. 3. 94 Dr. Soell, Hartmut SPD 11. 3. 94* Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 11. 3. 94 18832* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Teichman, F.D.P. 11. 3. 94 Cornelia Titze-Stecher, Uta SPD 11. 3. 94 Vosen, Josef SPD 11. 3. 94 Waltemathe, Ernst SPD 11. 3. 94 Dr. Wegner, Konstanze SPD 11. 3. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 11. 3. 94 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 11. 3. 94 Gert Welt, Jochen SPD 11. 3. 94 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 11. 3. 94 Wieczorek-Zeul, SPD 11. 3. 94 Heidemarie Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 11. 3. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 11. 3. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 (a — Große Anfrage: Unterstützung der Reformprozesse in den Staaten Mittel-, Südost- und Osteuropas [einschließlich der baltischen Staaten] sowie in den neuen unabhängigen Staaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion, b — Beschlußempfehlung: Unterstützung von privaten Initiativen humanitärer Hilfe für die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, c — Beschlußempfehlung: Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den deutschen Minderheiten in Osteuropa und östlich des Urals) Reinhard Freiherr von Schorlemer (CDU/CSU): Stabilität im östlichen Teil Europas zu errichten ist gegenwärtig die Hauptaufgabe deutscher Außenpolitik. Von ihrer Bewältigung hängen Stabilität, Frieden und Entwicklung nicht nur in diesem Teil unseres Kontinents ab, sondern auf Dauer auch unser eigenes westliches Wohlergehen. Deswegen sind die großen Anstrengungen, nicht zuletzt auch die finanziellen, angemessen, nicht nur weil sie teilweise in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes stehen, sondern weil sie unsere eigene Zukunft sichern helfen. Denn wir haben auf Dauer nur gemeinsam eine Zukunft, oder wir haben keine Zukunft. Grundsätzlich ist die Stabilisierung Osteuropas ein Ziel, das nicht weniger im französischen, britischen und auch amerikanischen Interesse liegt als im deutschen. Daher ist es vollkommen legitim, unsere westlichen Partner mit Nachdruck aufzufordern, ihre Anstrengungen zu verstärken. Die Erfolge der bisherigen Hilfe sind sehr unterschiedlich zu bewerten. Es erweist sich ein weiteres Mal vor allem, daß dazu die eigenen Anstrengungen der Empfängerländer entscheidend sind. Hilfe kann eben nur Hilfe zur Selbsthilfe sein. Die außerordentlichen Erfolge, die einige Länder im mittelosteuropäischen Bereich erzielt haben, machen dies deutlich. Das gilt, und ich weiß dies aus eigenem Erleben, besonders für Ungarn, aber genauso auch für Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die baltischen Länder. Angesichts ihrer zum Teil dramatisch schlechten Ausgangslage ist das Maß an Stabilität und Fortschritt, das bereits erreicht werden konnte, alles andere als selbstverständlich. Natürlich sind auch hier noch keineswegs alle Schwierigkeiten überwunden, und Rückschläge werden unvermeidlich sein. Aber angesichts der ungeheuren Opfer und Anstrengungen, die die Bürger dieser Länder auf sich nehmen müssen, ist jedenfalls die bisherige politische Stabilität ihrer Staaten ein Ausweis ihrer politischen Reife, die wir bewundernd anerkennen müssen. Diese großartige Leistung unserer östlichen Nachbarn muß uns Ansporn sein, unsererseits jene Anstrengung auf uns zu nehmen, die die wichtigste Form der Hilfe für die Reformländer ist, nämlich die Öffnung unserer Märkte. Hierbei gilt es abzuwägen zwischen langfristigen und kurzfristigen Interessen. Ich meine, wir Deutschen hätten uns bislang den Herausforderungen gewachsen gezeigt. Ich hoffe, wir werden es auch in der Zukunft tun. Große Kraft werden wir aber vor allem brauchen, um uns der Herausforderung zu stellen, die von Rußland ausgeht. Ich füge hier bewußt mit voller Erkenntnis der damit verbundenen Problematik hinzu: Ukraine und Belorus. In Rußland kann von durchgreifenden Erfolgen der Reformpolitik und westlicher Hilfe beim besten Willen nicht die Rede sein. Ohne jeden Zweifel ist Rußland das für die Stabilität des ganzen Kontinent wichtigste Land. Wir müssen erkennen, daß viele Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Hilfe derzeitig nicht gegeben sind und daß die Aussichten auf eine Besserung dieses Zustrandes gering sind. Was also tun? Ich will dazu einige wenige grundsätzliche Überlegungen vortragen: 1. Wir brauchen einen langen Atem im Umgang mit Rußland, um es zu einem wirklichen Teil Europas werden zu lassen, d. h., ihm die Chance zu geben, seinen eigenständigen Beitrag zum kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben Europas zu leisten. Rußland ist nicht nur in seiner geographischen Ausdehnung riesig, ebenso gewaltig sind seine Probleme und seine Unterschiede. Was wir also brauchen, sind Geduld und Ausdauer. 2. Unser Angebot zur Zusammenarbeit, zur Partnerschaft. ja zur Freundschaft muß konkret und glaubhaft sein. Aber ebenso klar muß sein, daß Zusammenarbeit mit dem Westen unvereinbar ist mit dem Versuch, sich Vorrechte gegenüber den Nachbarn, dem sogenannten nahen Ausland, herauszunehmen. Denn über eines muß sich jede russische Führung auch im klaren sein: Rolle und Bedeutung eines Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18833' Landes nach außen beruhen auf seiner Stärke im Inneren. Sie zu gewinnen muß absoluten Vorrang für die Politik haben. Wenn dies die Führung erkennt, so hat das Land eine Zukunft. Es ist wichtig, daß dieses so große Land von der übrigen Welt, und vor allem vom Westen in einer seiner Würde entsprechenden Weise behandelt wird. Es ist auch eine geschichtliche Erfahrung, daß expansionistische Tendenzen in der Außenpolitik nur allzu oft notwendige demokratische Reformen verhindern bzw. verhindern sollen. Festigkeit also gegenüber solchen Tendenzen in der russischen Politik und Partnerschaft in einer guten Balance zu halten ist die schwierige Aufgabe des Westens. 3. Wir brauchen mehr Phantasie und Engagement bei der Hilfe für Rußland. Wenn die politischen Rahmenbedingungen und die makroökonomischen Voraussetzungen für erfolgreiche Hilfe nicht ausreichen, so sollten wir die Hände nicht in den Schoß legen. Wir sollten uns noch stärker darauf konzentrieren, konkrete Projekte in Zusammenarbeit mit dazu geeigneten Partnern durchzuführen. Wenn es darum geht, den Reformprozeß so zu unterstützen, daß er Schritt für Schritt greift und von den Wurzeln her urumkehrbar wird, müssen wir bei den Wurzeln anfangen — bei den Regionen. Wenn die Voraussetzungen für erfolgversprechende und vor allem rasch sichtbare Reformen eher in den Regionen gegeben sind, sollten wir in Zusammenarbeit mit der Zentralregierung gezielt kooperationswillige und verwaltungsfähige Regionen stützen. Wo immer der Partner sonst verspricht, ein sinnvolles Projekt zum Erfolg zu führen, sollten wir zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit bereit sein. Wir müssen erkennen: Die Unterstützung für die Reformpolitik in Rußland läßt nach. Wir wissen nicht, wie lange die russische Bevölkerung noch das bewundernswerte Maß an Geduld aufzubringen bereit ist. Daher gilt es jetzt, schnell durch unsere Reformhilfe Inseln der Hoffnung und Leuchttürme der Zuversicht entstehen zu lassen. Wir brauchen Reformansätze, die die Lebensumstände des einzelnen sichtbar und rasch verbessern. Hier sind nicht nur wir, sondern gerade auch unsere Bündnispartner gefordert. Ich sage zu unseren Bündnispartnern: mehr gefordert. Jan Oostergetelo (SPD): Ich möchte diese Aussprache zum Anlaß nehmen, einige persönliche Eindrücke und Erfahrungen im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen und Kontakten zu den Menschen in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion vorzutragen, und uns gleichzeitig auffordern, noch mehr zu tun. Lassen Sie uns die große Chance zur Hilfe, die wir heute haben, noch besser nutzen. Seit vielen Jahren setze ich mich für Kontakte zu den Staaten Osteuropas ein, besonders zur Ukraine und zu Polen. Aufgrund meines langjährigen Engagements auf diesem Gebiet sage ich, man kann die Bedeutung unserer Hilfe — der privaten und der vom Bund unterstützten — für die Menschen in diesen vom Umbruch geschüttelten Ländern nicht hoch genug einschätzen. Jeder kann seinen Beitrag leisten. Es gibt niemanden, der nicht helfen kann. Nutzen wir die Chancen, die sich uns bieten. Es liegt in unserem ureigensten Interesse, den Reformprozeß in der GUS zu unterstützen, denn nicht zuletzt davon hängt die Sicherheit des Weltfriedens ab. (Natürlich spielen auch wirtschaftliche Interessen eine wichtige Rolle.) Das bedeutet, wir müssen mithelfen beim stufenweisen Aufbau demokratischer, parlamentarischer, politisch-pluralistischer und marktwirtschaftlich orientierter Gesellschaften. Wir müssen helfen, Versorgungszusammenbrüche und soziale Spannungssituationen zu verhindern. Die Staaten der GUS sind aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, die Voraussetzung für einen friedlich verlaufenden Umwandlungsprozeß allein zu erfüllen. Die erhebliche Finanzschwäche und innere Zerstrittenheit der Führungskräfte und der Volksgruppen untereinander sind wesentliche Hemmfaktoren. Es ist also unzweifelhaft, daß unsere Hilfe notwendig ist. Seit 1989 werden im wesentlichen die folgenden Instrumente eingesetzt: — Humanitäre Soforthilfe (besonders 1990/91) — Technische Hilfe — Beratungshilfe — Darlehen und Kreditbürgschaften — Handels- und Kooperationsverträge. Dabei ist das finanzielle Engagement der Bundesrepublik bei Hilfsprogrammen für die GUS und die MOE-Staaten (Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Slowenien, Slowakei, ehem. Jugoslawien) zweifellos beträchtlich. Weltweit wird anerkannt, daß die Bundesrepublik der potenteste Mittelgeber ist: So entfielen von den zwischen September 1990 und Ende Oktober 1992 geleisteten GUS-Hilfen in Höhe von insgesamt 145 Milliarden DM allein 55 % auf Deutschland (Vergleich: USA 9,4 %; Japan 2,9 %; Frankreich 2,7 %). Bemerkenswert ist vor allem, daß in keinem anderen Land die private Hilfs- und Spendenbereitschaft 1990/91 so groß war wie in der Bundesrepublik. Jeder kann helfen. Unser Geld hat in diesen Ländern einen unschätzbaren Wert. Auch wenn man glaubt, es sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein, so kann dieser als punktuelle Hilfe (über-) lebenswichtig sein. Ich wage die Deutung, daß nicht zuletzt die Erfahrungen „am eigenen Leib" mit dem Zusammenbruch der ehemaligen DDR bei der großen Hilfsbereitschaft der Deutschen eine maßgebliche Rolle spielten. Die Deutschen waren am ehesten in der Lage nachzuempfinden, was der Systemzusammenbruch für die einzelnen Bürger bedeutete, denn sie erlebten ähnliches ja praktisch vor der eigenen Haustür. Hinzu kommt, daß viele Deutsche im unsäglichen 2. Weltkrieg erfahren haben, daß die russische Babuschka bereit war, das letzte Stück Brot zu teilen. Viele russische Kriegsgefangene sind bei uns in Deutschland verhungert, obwohl wir noch genug zu essen 18834' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 hatten. Ein Großteil Schuldgefühl ist daher sicher auch Anlaß zur privaten Hilfsbereitschaft gewesen. Ich erkenne die Bereitschaft der Bundesrepublik zur Hilfeleistung ausdrücklich an. Allerdings läßt sich nicht übersehen, daß es bei der konzeptionellen Gestaltung, der Koordinierung und damit letztlich der Effizienz der Hilfen erhebliche Defizite gibt. So ist vor allem zu bemängeln, — daß es kein Gesamtkonzept, das auf einer Analyse der Transformationsprozesse beruht, gibt, sondern eher eine Addition der Programme verschiedener Ministerien; — daß es keine Eingliederung der Hilfsmaßnahmen in abgestimmte länderspezifische Förderstrategien gibt; — daß die zur Verfügung stehenden Mittel aufgesplittert werden und ein nicht abgestimmter „Hilfstourismus" der einzelnen Ministerien existiert; — daß ein großer Teil der Mittel bei sog. Beratungsfirmen verschwindet, die nicht unbedingt alle seriös sind; — daß eine echte Effizienzkontrolle der Beratungshilfen lange Zeit gar nicht stattfand. Auch heute ist sie noch lückenhaft und unzureichend. Auch die sog. „Multilateralen Programme", an denen Deutschland gemeinsam mit den G7- und EU-Staaten beteiligt ist, weisen wesentliche Mängel auf: — eine zu zentralistische Ausrichtung, — eine unübersichtliche Bürokratie und undurchsichtige Verfahren sowie — die Vernachlässigung der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen. Insgesamt fehlt es allen multilateralen Programmen an der wichtigen Zielsetzung, private Investoren zu motivieren und notwendige Investitionen vorzubereiten und zu fördern. Es wird zuviel „beraten", weshalb die Programme nicht ganz zu Unrecht von manchen als „großes Subventionsprogramm für die westliche Consulting-Branche" bezeichnet werden. Zusammenfassend muß leider festgestellt werden, daß die deutsche Hilfs- und Kooperationspolitik sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene eine Reihe von konzeptionellen und praktischen Mängeln aufweist — mit dem Ergebnis, daß der Aufwand in ein Mißverhältnis zu den erwarteten Effekten gerät. Kritisieren läßt sich leicht, werden Sie sagen. Besser machen, Vorschläge unterbreiten, wie sich effektiver helfen läßt! Zugegeben, es ist schwer, zielgerichtete Hilfe einem Land zu leisten, daß seinen Weg selbst noch nicht genau kennt, in dem unklar ist, in wessen Hände die Mittel gelangen werden. Die Gefahr, daß Hilfen ohne Wirkung versanden, ist enorm. Gerade deshalb ist jedoch die privat initiierte Hilfe um so wichtiger, denn hier ist der Empfänger durch persönliche Kontakte bekannt. Damit ist garantiert, daß die Hilfe ankommt. Ich will versuchen, zu umreißen, welche Anforderungen an eine sinnvolle, zielgerichtete Hilfe gestellt werden müssen: Zunächst dürfen wir unsere Fähigkeit nicht überschätzen. Deutsche Hilfe kann nicht durch direkte oder indirekte Intervention die Probleme in der GUS lösen. Die Hauptlast der Anstrengungen muß und wird dabei von den dortigen Staaten selbst getragen werden. Westliche Hilfe kann immer nur flankierend wirken. Sie muß versuchen, die Reformkräfte zu stärken. Wir dürfen nicht übersehen: Der Westen und der Osten sind pluralistische Gesellschaften, in denen verschiedene Gruppen und Interessen miteinander streiten und kooperieren. Entsprechend vielfältig muß sich die Zusammenarbeit gestalten. Wir müssen unsere Hilfen so ausgestalten, daß sie im Interesse der Hilfsempfänger liegen. Nur dann besteht langfristig die Aussicht auf Erfolg. Die Beteiligung der Partner in allen Phasen der Zusammenarbeit ist hierbei zwar keine Garantie gegen Fehlschläge, ohne sie kann es jedoch keine dauerhafte Entwicklung geben. Ziel muß eine Entwicklungspartnerschaft sein. Wir müssen Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Die Menschen wollen selber Entscheidungen treffen, sie wollen selber etwas aufbauen, wir müssen sie darin nur unterstützen. Ein wesentlicher Bereich für Hilfsmaßnahmen ist der Handel. Angesichts der Tatsache, daß 40 % des Welthandels zwischen Töchtern multinationaler Unternehmen stattfindet, müssen wir hieraus für den Ost-West-Handel schlußfolgern, daß sein weiteres Wachstum vor allem vom Aufbau engerer Kooperationen zwischen Unternehmen beider Seiten abhängt. Direktinvestitionen und Unternehmenskooperationen sind die ökonomisch beste Form, die Unternehmen in der GUS zu modernisieren und den Export zu fördern. Wie erwähnt, konzentrierte sich die bisherige Hilfe vor allem auf Beratungsleistungen der technischen Zusammenarbeit. Dabei ist festzustellen, daß westliches Spezialwissen sich oft als unanwendbar und teuer erwiesen hat. Beratung allein reicht ohnehin nicht aus. Entscheidend ist die Unterstützung von Investitionen. Dazu gehören — Hilfe bei Infrastrukturinvestitionen, — Risikoabsicherung für private Investoren sowie — die Kombination von Beratung und Investitionen. Von ausschlaggebender Bedeutung ist jedoch die Tatsache, daß der Umwandlungsprozeß gewaltige Veränderungen an der Basis erfordert, wobei es besonders darauf ankommt, den Menschen — auch den deutschen Minderheiten — zu helfen. Daher muß die Zusammenarbeit in die Regionen gehen. Es müssen regional differenzierte Konzepte erarbeitet werden, die auf historische und kulturelle Bedingungen Rücksicht nehmen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die Leistungen von Staatssekretär Horst Waffenschmidt anerkennen. Damit komme ich zu meinen persönlichen Erfahrungen. Es besteht ein immenser Bedarf an dauerhaften Maßnahmen, die von der Basis her dazu beitragen, die Gesellschaft im Osten mit der im Westen zu vernetzen. Hierzu gehören im wesentlichen — Jugendaustausch Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18835* — wissenschaftliche Kooperation — Städtepartnerschaften — die Erleichterung persönlicher und familiärer Beziehungen sowie — die Zusammenarbeit von gesellschaftlichen Organisationen wie Gewerkschaften, Parteien und Verbänden. Auf dieser Ebene gelingt die Vernetzung der auf den ersten Blick sehr verschiedenen Gesellschaften in Ost und West am besten; denn die Menschen lernen sich persönlich kennen und lernen, Vorurteile, die sie gegeneinander haben, abzubauen. Das Verständnis für die Kultur und Denkweise des anderen kann nur durch direkten persönlichen Kontakt zwischen den Menschen beider Kulturkreise geweckt und vertieft werden. Das Geld, das die Bundesregierung in Projekte steckt, die das Knüpfen dieser persönlichen Kontakte ermöglicht, ist meiner Auffassung nach niemals verschenktes Geld. Jugendaustauschprogramme und Städtepartnerschaften sind ein direkter Beitrag zur Völkerverständigung zwischen Ost und West und tragen damit nicht zuletzt zur Stabilisierung des Weltfriedens bei. Entwicklungen von Freundschaften sind mindestens ebenso wichtig wie Staatsverträge. Ich kann es selbst immer wieder beobachten: Viele dauerhafte Freundschaften sind aus den Aufenthalten junger Ukrainer bei Familien in Deutschland, z. B. bei uns in der Grafschaft Bentheim, erwachsen, die in gegenseitigen Besuchen bis heute fortgesetzt werden. Ich habe aus diesem Grund Wert darauf gelegt, daß die jungen Menschen im Rahmen des Jugendaustausches in Familien untergebracht werden. In einem derartigen Engagement auf der Ebene von Mensch zu Mensch sehe ich darüber hinaus eine Bringschuld erfüllt, die wir Deutsche den Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion gegenüber bis heute haben. Das Unrecht, daß diesen Menschen von uns während des letzten Weltkrieges zugefügt wurde, die zwangsverschleppt und gequält wurden, ist nicht mehr gutzumachen. Jedoch können wir Feindbilder durch gegenseitiges Kennenlernen, miteinander Reden und durch konkrete Hilfe abbauen. Außerdem bilden in Austauschprogrammen und Städtepartnerschaften gebildete Kontakte den Grundstein vieler privater Initiativen. Sie können Anstoß für Kooperationen lokaler Unternehmen beider Seiten sein und bieten Möglichkeiten zum Austausch von Know-how (Beispiel Pflanzkartoffeln!). Die Bundesregierung muß aber dafür Sorge tragen, daß die Menschen, die bereit sind, Initiative zu ergreifen, auch schnell und unbürokratisch die erforderliche finanzielle Unterstützung erhalten. Die Hilfsprogramme müssen deshalb transparenter und zugänglicher werden. Private Initiative darf nicht durch Bürokratie erstickt werden, denn sie ist die Grundlage der wirtschaftlichen und sozialen Vernetzung von Ost und West. Sie ist Voraussetzung für das friedliche Miteinander der Völker beider Staaten. Die Freude über die politische Entwicklung im Osten muß uns Ansporn zu weiteren Hilfen sein. Die Gefahr eines Rückfalls in alte Zeiten oder einer Entwicklung wie in Jugoslawien mahnt uns, noch mehr zu tun. Die Hilfe für die Völker Osteuropas liegt in unserem tiefsten Interesse und ist im besten Sinne des Wortes Friedensdienst. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): In den Reformprozeß in den Staaten Mittel-, Südost- und Osteuropas sowie in der ehemaligen Sowjetunion sind auch die dort lebenden 3,5 bis 4 Millionen Deutschen schicksalhaft eingebunden. Es ist unverkennbar, daß sich dort, wo der Reformprozeß entsprechende Fortschritte gemacht hat, auch die Zukunftschancen Deutscher erheblich verbessert haben. Ich möchte hier vor allem Polen und Ungarn nennen, wo jeweils eine erhebliche Zahl von Deutschen lebt und wo es den Deutschen gelungen ist, sich am politischen Reformprozeß auch dadurch zu beteiligen, daß Deutsche auf kommunaler und nationaler Ebene politische Mitverantwortung durch Bürgermeister, Gemeinderäte, Parlamentsabgeordnete und Senatoren tragen. Aber auch in diesen beiden Staaten gibt es noch eine ganze Reihe von Problemen für die dort lebenden Deutschen, vor allem was die Wiedererlangung der deutschen Muttersprache als Voraussetzung für die Identitätswahrung anbelangt. Insgesamt sind jedoch die seit der politischen Wende erzielten Fortschritte unübersehbar, die sich besonders in Ungarn durch ein auch für gesamteuropäische Maßstäbe vorbildliches Minderheitengesetz dokumentieren. In der Tschechischen Republik sowie der Slowakei leben jeweils kleinere Gruppen von Deutschen, die in der Tschechischen Republik aufgrund ihrer großen Zerstreuung einen schwierigen Lebensalltag zu bewältigen haben, was besondere Schutz- und Fördermaßnahmen des tschechischen Staates, aber auch besondere Unterstützung aus der Bundesrepublik Deutschland erfordert. Was die Slowakei anbelangt, gilt es zu erkennen, daß von der nicht zu beanstandenden Behandlung der dort lebenden Deutschen keine Rückschlüsse auf die generelle Minderheitenpolitik der Slowakei, vor allem gegenüber der ungarischen Minderheit gezogen werden dürfen. Gleiches gilt für Rumänien, wo der schleppende Gang des Reformprozesses die Aussiedlungswelle Deutscher nicht zum Erliegen bringen konnte. Was die ehemalige Sowjetunion betrifft, so ist es vor allem in den mittelasiatischen Staaten, einschließlich Kasachstan, nicht gelungen, den dort lebenden Deutschen eine Zukunftsperspektive für ein Verbleiben zu vermitteln. Ob dies in der Russischen Föderation oder in der Ukraine gelingt, wird vom weiteren Fortgang des politischen Reformprozesses dort abhängig sein. Daß die russische Regierung die Bedeutung der Rußlanddeutschen für die deutsch-russischen Beziehungen erkennt und würdigt, zeigt die Tatsache, daß der stellvertretende Ministerpräsident Schachraj, in der Regierung für Nationalitätenfragen zuständig, persönlich die russische Delegation bei der auf dem Petersberg tagenden Deutsch-Russischen Regierungskommission zur Frage der Rußlanddeutschen vertritt. An dieser Stelle möchte ich dem für die Deutschen in Mittel- und Osteuropa sowie der ehema- 18836* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 ligen Sowjetunion zuständigen Beauftragten der Bundesregierung, unserem Kollegen Dr. Horst Waffenschmidt, für seine hervorragende Arbeit danken. Ich bin der Meinung, daß wir die von Staatssekretär Waffenschmidt erzielten Fortschritte gerade für die Rußlanddeutschen begrüßen und würdigen sollten. Insgesamt gilt es zu erkennen, daß wir und unsere Nachbarn das gemeinsame Interesse erkennen sollten, das in der Erhaltung deutscher Volksgruppen in Mittel- und Osteuropa sowie der ehemaligen Sowjetunion besteht, denn unsere Beziehungen würden armer und würden an Intensität verlieren, gäbe es die Brückenfunktion nicht, die Deutsche in Mittel- und Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion darstellen. Für den Reformprozeß in Mittel- und Osteuropa sowie in der ehemaligen Sowjetunion sind gerade auch die Maßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unter Bundesminister Carl-Dieter Spranger von zentraler Bedeutung. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat sich von Anfang an an der neuen Aufgabe beteiligt, den Ländern und den Bevölkerungen des ehemaligen Ostblocks den schwierigen wirtschaftlichen Transformationsprozeß zu erleichtern und ihnen zu ermöglichen, ihren Platz in der Gemeinschaft demokratischer, marktwirtschaftlich orientierter Nationen einzunehmen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert derzeit ca. 200 Projekte der Beratungshilfe in 24 Ländern des ehemaligen Ostblocks. Dies entspricht ca. einem Drittel der gesamten deutschen Beratungshilfe für den Osten. Beispiele dafür sind etwa der Aufbau von Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und Wirtschaftsverbänden in Polen, die Organisation der Steuerverwaltungen in Kroatien, die Gründung von Wirtschaftsberatungsdiensten im Baltikum und in Bulgarien oder der Aufbau tragfähiger pluralistischer Strukturen auf Verbandsebene und bei den gesellschaftlichen Selbstverwaltungsorganen in Rußland, Weißrußland und der Ukraine. Ich selbst hatte vor kurzem die Gelegenheit, das Büro der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) in Warschau zu besuchen. Dort werden von deutschen Experten polnische klein- und mittelständische Privatunternehmen beraten und Unternehmensberater ausgebildet und dadurch ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung eines funktionierenden Mittelstandes in Polen geleistet. Nur durch ein vielschichtiges Netzwerk von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen kann der Gedanke von Demokratie, Marktwirtschaft und Pluralismus Wurzeln schlagen, reaktionären Tendenzen standhalten und den Reformprozeß urumkehrbar machen. Lassen Sie mich zum Abschluß auch auf den Beitrag verweisen, den unsere Bundeswehr für den politischen Reformprozeß bei unseren östlichen Nachbarn leistet. Dadurch wird die „Partnerschaft für den Frieden" mit Leben erfüllt. Jeder Offizier eines ehemaligen Warschauer-Pakt-Staates, der durch die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen unserer Streitkräfte das Prinzip vom „Staatsbürger in Uniform" und der „Inneren Führung" kennenlernt, kann einen Beitrag zur Demokratisierung der Streitkräfte in seinem Heimatland leisten. Die trilateralen Kontakte, die Bundesverteidigungsminister Rühe zwischen Deutschland, westlichen Partnern wie Frankreich, Schweden und Norwegen sowie östlichen Partnern wie Polen oder den baltischen Staaten aufgebaut hat, dieses sicherheitspolitische Beziehungsgeflecht leistet einen wichtigen Beitrag für Frieden und Stabilität in Europa. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 20 (Umweltinformationsgesetz) Dr. Renate Hellwig (CDU/CSU): Der Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der heute auf der Tagesordnung steht, ist ein „Herold" des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, der kurz vor der Verabschiedung im Kabinett steht und noch im April dem Bundestag zugeleitet werden soll. Ich muß ja gestehen, die GRÜNEN waren ganz clever, indem sie den Vorentwurf des Umweltministeriums zur Grundlage ihres eigenen Entwurfs gemacht haben, um „ein bißchen schneller" als die Regierungskoalition mit einem Entwurf im Plenum zu sein. Dementsprechend ist auch vieles in diesem Entwurf aus der Feder des Hauses Töpfer. Wir können dem heute schon zustimmen, und es wird sich auch in der Regierungsvorlage wiederfinden. Worum geht es bei diesem Umweltinformationsgesetz, und zwar sowohl bei dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf der GRÜNEN als auch bei dem vor wenigen Wochen uns zugeleiteten Regierungsentwurf? Das Umweltinformationsgesetz gewährt allen Bürgern und juristischen Personen des Privatrechts freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Der Nachweis eines berechtigten Interesses ist nicht erforderlich. Informationen können von allen Behörden verlangt werden, die Aufgaben des Umweltschutzes wahrzunehmen haben. Man spürt geradezu die widersprüchlichen Reaktionen, die bereits dieses grundsätzliche Anliegen des Umweltinformationsgesetzes auslöst. Engagierte Umweltschützer, mich eingeschlossen, sehen darin einen wichtigen neuen Schritt zur Förderung des Umweltbewußtseins durch eine breitere öffentliche Diskussion über wichtige Daten und Maßnahmen, die den Umweltschutz berühren. Ganz anders werden Verwaltungen darauf reagieren, wenn sie sich vorstellen, welche Flut an neuen Informationswünschen auf sie zubrandet. Hier gilt es, zwischen den verschiedenen berechtigten Belangen einen vernünftigen Ausgleich zu finden. So ist es zum Beispiel durchaus sinnvoll, daß zwar die Behörden aller Ebenen, also sowohl des Bundes als auch der Lander, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts diese Informationspflicht haben, daß aber dies nur für diejenigen Behörden gilt, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18837* die Aufgaben des Umweltschutzes wahrzunehmen haben. Wie Sie sicherlich verstehen werden, begrüße ich als engagierte Vertreterin der Bundeskompetenz, daß sich in einem wichtigen Punkt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bundesregierung einig sind, nämlich, daß dieses Gesetz eindeutig in der Zuständigkeit des Bundes liegt und er für den Erlaß dieses Gesetzes die Vollkompetenz hat. Eine weitere wichtige Gemeinsamkeit ist, daß auch der Entwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur ein eingeschränktes Wahlrecht der Bürger zwischen Akteneinsicht und Auskunft über Umweltdaten vorsieht, obwohl die Umweltverbände ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht verlangen. Es ist auch ausdrücklich zu begrüßen, daß während der Dauer laufender Verwaltungsverfahren der Informationszugang der Öffentlichkeit eingeschränkt wird, und dies ist einfach sinnvoll, weil sowieso schon während dieser Verwaltungsverfahren formell erhebliche Mitwirkungsrechte vorgesehen sind. Dann allerdings beginnen schon die Differenzen, die wir noch im Rahmen der Behandlung beider Gesetze, also sowohl des Gesetzentwurfs der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch des Regierungsentwurfs, näher besprechen müssen. Sie hier alle näher auszubreiten, würde meines Erachtens den Rahmen der ersten Lesung sprengen. Ein wichtiger Hinweis erscheint mir jedoch jetzt schon erforderlich: Es geht nicht an, daß wir eine sehr weitgehende Service-Leistung der Behörden zusätzlich einrichten, ohne auch eine entsprechende Gebührenverpflichtung für denjenigen vorzusehen, der Service-Leistungen in Anspruch nimmt. Die GRÜNEN wollen eine kostenlose Informationsgewährung durch die Behörden. Der Regierungsentwurf sieht eine kostendeckende Gebühr für jede Auskunft vor. Ich möchte mit Nachdruck betonen, daß ich dies für unerläßlich halte. Ich möchte dies geradezu mit dem Verursacherprinzip beim Umweltschutz vergleichen. Wir Deutschen müssen sowieso schon — auch im Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten in der Europäischen Union — uns ein Übermaß an Verbürokratisierung und Verdichtung unserer Vorschriften vorwerfen lassen. Das ist keinesweges die Schuld der einzelnen Beamten, sondern meines Erachtens geradezu eine Widerspiegelung unseres Volkscharakters. Wir schimpfen zwar alle über zu viel Bürokratie, aber wenn es dann um unsere eigenen Belange geht, dann müssen sie möglichst gerecht, individuell zugeschnitten und im Detail geregelt sein. Wer hier gegenüber der öffentlichen Hand eine besonders hohe Anspruchshaltung entwickelt, der muß auch dafür bezahlen. Und das gilt meines Erachtens genau auch für die Informationswünsche. Ein modernes Verständnis von Umweltschutz versucht auch ein Zuviel an Bürokratie zu vermeiden, und dies ist noch immer am besten durch ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Denken zu erreichen. Jetzt komme ich zum versöhnlicheren Schlußteil meiner Rede: Natürlich bin ich mir mit den Initiatoren des Gesetzentwurfes einig, daß es wünschenswert ist, dieses Umweltinformationsgesetz möglichst schnell noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Wir sind sowieso schon im Verzug. Eine Umsetzung der Richtlinie hätte bis zum 31. Dezember 1992 erfolgen sollen. Wenn wir dieses Gesetz dann endlich haben, reihen wir uns in die Riege derjenigen Staaten ein, die längst ein solches Informationszugangsrecht kennen. Es sind dies insbesondere die USA und die skandinavischen Länder, die sogar ein weitgehend allgemeines Informationszugangsrecht haben. In der Europäischen Gemeinschaft ist ebenfalls in Dänemark, Frankreich und den Niederlanden die gesetzliche Regelung von Informationsrechten nicht auf Umweltinformationen beschränkt. Alle anderen EG-Mitgliedstaaten werden jetzt mit der Umsetzung dieser Richtlinie ebenfalls erstmals ein solches Umweltinformationszugangsrecht für den Bürger gesetzlich festschreiben. Mit diesem Gesetz wird neben dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Umwelthaftungsgesetz ein weiterer Baustein für ein künftiges allgemeines Umweltgesetzbuch in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Dietmar Schütz (SPD): Ich begrüße es, daß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf für ein Umweltinformationsgesetz vorgelegt haben. Sie haben es auch etwas einfacher als wir, eine Idealvorstellung zum Informationszugang vorzustellen, weil die Länder-Rücksichtnahme doch etwas begrenzter ist. Wir Sozialdemokraten haben uns entschlossen, in dieser Phase der Diskussion erst einmal das BundLänder-Abstimmungsverhalten nach der Vorlage des Gesetzentwurfes abzuwarten. Gleichwohl kann und muß die Vorlage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für uns Anlaß sein zu fragen, wann denn endlich die Umsetzung der Richtlinie des Rates der — damals noch — Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht erfolgt und wie die inhaltliche Diskussion hierzu bislang verlaufen ist und wie wir sie endlich zu einem vernünftigen Ende bringen können. Weil wir immer noch auf eine Rückäußerung der Bundesregierung nach der Vorlage im Bundesrat warten, hat man den Eindruck, auch dieses Thema solle der Diskontinuität des Parlaments zum Opfer fallen, so daß wir uns in der nächsten Periode erneut mit der Problematik der Informationsgewährung beschäftigen müssen. Unsere damalige Große Anfrage zum Informationszugang lief auch schon über zwei Perioden. Ich darf daran erinnern, daß die EG-Richtlinie eine Umsetzung bis zum 31. Dezember 1992 vorsieht. Diese langwierige Beratungsprozedur zeigt, wie schwer wir es uns machen, dem Bürger mehr und bessere Informationen allein schon auf dem Gebiet der Umwelt an die Hand zu geben. Fast möchte man glauben, die Bürokratien, denen wir ja ihre Amts- und Aktengeheimnisse teilweise entreißen möchten, führen einen letzten Kampf zur Verteidigung eben dieses Geheimwissens. Nicht zu Unrecht zitieren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Begründung ihres Gesetzentwurfes Max Weber mit der Erkenntnis, wie die Bürokratien ihre Erkenntnis- und Entscheidungssphäre gegen parlamentarische und öffentliche Kontrolle abschotten; er sagt: 18838* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 Die Überlegenheit des berufsmäßig Wissenden sucht jede Bürokratie noch durch das Mittel der Geheimhaltung ihrer Kenntnisse und Absichten zu steigern. Bürokratische Verwaltung ist ihrer Tendenz nach stets Verwaltung mit Ausschluß der Öffentlichkeit. Diese Abschottungstendenz der Verwaltungen gegenüber der Öffentlichkeit aufzubrechen und transparente Entscheidungsprozesse herzustellen muß unser Bestreben sein. Es ist für mich nicht zu begreifen, daß wir mittlerweile eine über 40jährige Geschichte sehr akzeptabler demokratischer Verfassungsentwicklung vorzeigen können, aber dabei das eigentlich durch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gebotene Prinzip der Öffentlichkeit nur sehr schwer durchsetzen können. Informationszugang und freie Akteneinsicht, wie sie in den USA, Schweden und vielen anderen westeuropäischen Ländern schon seit Jahrzehnten praktiziert werden, sind — wie wir alle in Sonntagsreden nicht müde werden zu betonen — ein wesentlicher Bestandteil öffentlicher Teilhabe und auch der Kontrolle staatlichen Handelns. Der Informationszugang zu Umweltdaten ist dabei eigentlich nur ein kleiner Ausschnitt aus diesem emanzipatorischen Aufbruch der Bürger. Wir kämpfen gegen Politik- und Politikerverdrossenheit der Bürger und tun dennoch weiter viel, um den Bürger an wesentliche Informationen nicht heranzulassen. Wer darüber nicht verdrossen wird, hat kein Empfinden. Die Entwicklung, den Bürger an die Entscheidungen des Staates heranzuführen, geht leider im Gegenteil eher in eine andere Richtung. Bei den Verfahrensbeschleunigungs- und Vereinfachungsgesetzen im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren haben wir ebenfalls den „Bürger als Störfaktor" erkannt und viel zu wenig danach gesucht, wie wir unter Beteiligung des Bürgers und damit gleichzeitiger Erhöhung der Akzeptanz die Verfahren durch moderne Verfahrensschritte beschleunigen können. Wir haben vielmehr gesucht, wie wir ihn aus den Verfahren heraushalten. Weniger Bürokratie darf aber nicht weniger Bürgerbeteiligung heißen. Viele sehen die Bürger immer eher als „ Querulanten" , die uns behindern, denn als Beteiligte im Diskurs, mit denen zusammen wir die Straße, das Industriewerk oder die Bahntrasse bauen. Natürlich bin ich damit einverstanden, daß wir uns gegen die Vertreter von St. Florian wenden müssen, und dafür auch Instrumente brauchen. Aber wir dürfen um Gottes Willen — weil die „Zunft der Florianer" nun einmal existiert — nicht alle Bürgerpartizipation über den Haufen werfen. In der Beantwortung unserer Großen Anfrage zu den Informationszugangsrechten zu Beginn dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung ihre inhaltlichen Grundpositionen zur geforderten öffentlichen Kontrolle der Verwaltung durch Informationszugang dargelegt. Sie verrät viel darüber, wieweit denn die Bundesregierung in Hinblick auf Schaffung von Transparenz zu gehen bereit ist. Unserer Vorstellung, daß durch den Abbau eines „Informationsübergewichtes der öffentlichen Verwaltung " die Verwaltung für die Öffentlichkeit transparenter und damit kontrollierbarer werden soll, hält die Bundesregierung entgegen: 1. das Demokratieprinzip verbiete die Mitentscheidungsbefugnis einzelner, nicht durch das Gesamtvolk Legitimierter, bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben und könne damit unter dem Gesichtspunkt der Loslösung der Verwaltung vom Gesamtwillensbildungsprozeß ein Partizipationsverbot ergeben; 2. ein Partizipationsverbot könne sich aus der Perspektive des verfassungsrechtlichen Gebotes effektiver Aufgabenerledigung ergeben, die nicht durch einen Auskunftsanspruch verzögert, erschwert oder gar in Frage gestellt werden dürfe; 3. schließlich gewährten die Grundrechte kein Recht auf unmittelbare Teilhabe an der Staatswillensbildung. Diese werde in der repräsentativen Demokratie durch die gewählten Vertreter und die von diesen eingesetzten Organe ausgeübt. Dazu gehörten auch die Amtswalter der Verwaltung. Sie würden durch allgemeine Gesetze und Amtsaufträge der Regierung legitimiert. In diesen Punkten haben wir den ganzen verfassungsrechtlich vordemokratisch-konservativen Hintergrund der immer noch großen Ablehnung von Partizipation und der Verteidigung von geliehenem Herrschaftswissen aus den Amtsaufträgen der Regierung. Wir sagen dagegen: Die Volksvertreter und die von diesen eingesetzten Organe müssen sich der Diskussion stellen. Seit der Aufklärung ist der mündige Bürger unsere Zielvorstellung, und zum Mündigsein gehört ganz unbestreitbar das Recht auf Information. Der Bürger darf nicht künstlich dumm gehalten werden. Ein Aperçu am Rande: Als ich die Protokolle der Bundesratsausschüsse zur Beratung des Umweltinformationsgesetzes haben wollte, wurden mir diese mit der Bemerkung der Vertraulichkeit verweigert. Die geliehene Herrschaftsmacht der Bürokraten wendet sich durchaus auch gegen die in demokratischen Wahlen legitimierten Volksvertreter. Der uns vorliegende Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vermeidet natürlich alle die von mir gegeißelten demokratiefernen Ansätze. Ich hoffe, Sie sehen es mir aber nach, wenn ich nicht auf deren Entwurf, sondern schon kritisch auf Grundansätze des Regierungsentwurfes eingehe — der leider immer noch nicht in den Bundestag eingebracht ist —, weil wir entlang bestimmter Grundpositionen des Regierungsentwurfs unsere inhaltliche Auseinandersetzung ordnen. Ich sagte schon, daß der Informationszugang nicht generell gewährt werden soll — wie es etwa der „Freedom of Information Act" kennt, — sondern sich lediglich auf den Umweltbereich beschränken soll. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18839* Man könnte denken, diese Einschränkung reiche erst eirar 1 aus, um den Informationszugang zu kanalisieren umal die EG-Richtlinie — ohne Einschränkung - „den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhar even Informationen über die Umwelt" gewäh en will. Unser deutscher Gesetzentwurf findet aber Möglichkeiten, diese Kanalisierung noch einmal zu verengen: Es sollen lediglich diejenigen Behörden, die ausdrücklich Aufgaben des Umweltschutzes wahrzunehmen haben, verpflichtet sein, Informationszugang zu gewähren. Jede Behörde, die nicht Umweltschutzbehörde ist, braucht solche Daten nicht herauszugeben. Also jede Straßenbaubehörde, jede WasserstraBenbaubehörde, jeder Eisenbahntrassenbauherr, jede Baubehörde, die Umweltdaten etwa zur Entscheidung über den Trassenverlauf sammeln, brauchen diese nicht öffentlich zu machen. Vegetationsgutachten, Gutachten zum Strömungsverlauf und Auswirkungen auf Flora und Fauna — wie etwa bei der Ems-Vertiefeung oder dem Elbausbau — sind jedoch genuine Umweltdaten, die öffentlich werden müssen, auch wenn sie bei der Bauverwaltung oder der Wasserstraßenverwaltung anfallen. Gerade an den Stellen, wo der öffentliche Konflikt läuft, soll nach dem Willen der Bundesregierung in der Regel die geheime Kabinettspolitik politisch weiterhin aufrechterhalten bleiben. Dies können doch unsere europäischen Kollegen, die diese Richtlinie mit vertreten, nicht gewollt haben. Der Informationszugang selbst soll nach dem Regierungsentwurf ausschließlich nach Gusto der Behörde gewährt werden; sie kann entscheiden, ob lediglich Auskunft erteilt wird oder ob Akteneinsicht gewährt oder in sonstiger Weise Informationsträger zur Verfügung gestellt werden. Um es klar zu sagen: es besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Diese Regelung bleibt hinter dem geltenden Verwaltungsverfahrensgesetz zurück — das allerdings nur unter Verfahrensbeteiligten gilt. Natürlich gibt es Verfahrenssituationen und Aktenbereiche, die aus Gründen der Arbeitseffizienz oder auch der Vertraulichkeit von Daten es verbieten, Akten zu einer bestimmten Zeit oder an einer bestimmten Stelle zugänglich zu machen. Dann aber muß man dies kurz begründen und dazu stehen. Nach der vorgeschlagenen Formulierung kann die Verwaltung jedoch jederzeit relativ willkürlich dem Informationszugangsbegehren entgegentreten. Ich will eine Entscheidung „in dubio pro" Bürger. Ich will aber auch Instrumente gegen den Mißbrauch („Lahmlegen" der Verwaltung in Verfahren oder mißbräuchliche Datenverwendung) haben. Der Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN berücksichtigt nicht genügend, daß zu Recht Betriebsgeheimnisse und persönlicher Datenschutz gewahrt bleiben müssen und daß das Informationszugangsrecht kein Einfallstor für Verschleppungsstrategien und Verzögerungstaktik in Großverfahren sein kann und darf. Bei nachhaltiger Transparenz muß und soll die Verwaltung stets Herr des Verfahrens bleiben. Lassen Sie mich schließlich unter den vielen im einzelnen in der Ausschußsitzung erforderlichen Diskussionspunkten einen noch ansprechen. Es ist selbstverständlich, daß für Amtshandlungen Gebühren erhoben und die Auslagen der Verwaltung bezahlt werden müssen. Aber: Kosten dürfen den Zugang des Bürgers zu Informationen nicht behindern. Hintertüren für die Unterbindung des Informationszugangs darf es nicht geben. Das Land Hessen hat in seinem Entwurf die Kostenfreiheit festgesetzt. So kann man es auch machen. Für die weitere Beratung haben wir eine ausschußinterne Anhörung beschlossen. Dort können wir die Einzelheiten weiter diskutieren. Ich hoffe, wir finden einen Weg, den Bürgern den Standard des Informationszugangs zu geben, der in den meisten westeuropäischen Ländern bereits selbstverständlich ist. Die Realisierung voller demokratischer Rechte ist noch nicht abgeschlossen — wir müssen darum kämpfen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. Dr. Jürgen Starnick (F.D.P.): Die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt eingebracht, mit dem sie grundsätzlich offene Türen einrennt. Für mich selbst kann ich feststellen, daß ich in diesem Gesetzentwurf weitgehend auch meine Auffassung wiederfinden kann. Daß wir überhaupt darüber reden und sich dieser Gesetzentwurf nicht schon längst erübrigt hat, ist das einzig bemerkenswerte an der heutigen Erörterung. Denn die Koalition hatte bereits Anfang der Legislaturperiode vereinbart, das Recht auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt durch die fristgemäße Umsetzung der EG-Richtlinie mit einem Gesetz einzuführen. Daß dieses Gesetz dem Deutschen Bundestag noch immer nicht vorliegt, obwohl das Papier, auf dem der Referentenentwurf des BMU geschrieben ist, schon reichlich vergilbt, zeigt, daß Deutschland keineswegs europäischer Musterknabe in dem Umsetzen des gemeinsamen Willens der Europäischen Union ist und daß Gesetzgebung in Deutschland mehr und mehr zur Haarspalterei abgleitet. Nun mag man zwar mit einer gewissen Genugtuung vermerken, daß die Bundesrepublik nicht immer vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Europäischen Union an den Tag legt. Daß die Umsetzungsfrist der EG jetzt aber schon mehr als ein Jahr überschritten ist, kann jedenfalls von mir nicht vertreten werden. Offenbar wird die Bedeutung eines solchen Gesetzes als zu gering eingeschätzt und wird verkannt, welche politische Funktion es hat: Es dient ganz wesentlich dem Erhalt des Konsenses zwischen Bürger und Staat, indem der Bürger die Möglichkeit bekommt, staatliches Handeln kritisch zu begleiten. Daß der Informationszugang der Öffentlichkeit zu Behördenakten auch eine Kontrolle des Behördenhandelns ausübt, mag unangenehm für die Bürokratie und damit wohl auch ein Grund für das nicht gerade engagierte Vorantreiben dieses Gesetzes sein. Politisch ist dies jedoch nicht hinnehmbar. Ich fordere deshalb ein- 18840* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 dringlich die Beteiligten auf, und das sind sowohl die Ressorts des Bundes als auch die der Lander, endlich den Sand aus dem Getriebe zu blasen. Einige Worte noch zum Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als solchem: Die Vorlage zeigt, daß die Antragsteller bei allem umweltpolitischen Engagement sehr wohl verschiedene Belange gegeneinander abgewogen haben. In dem Entwurf wurden keineswegs alle im Raum stehenden Forderungen von Umweltverbänden und einigen politisch etwas näherstehenden Ländern aufgegriffen. Bemerkenswert an dem Entwurf ist, — daß er entgegen der Meinung von Ländern wie Bayern und Niedersachsen dem Bund eine umfassende Kompetenz für die Umsetzung der EG-Informationsrichtlinie zubilligt, — daß nur ein eingeschränktes Wahlrecht der Bürger zwischen Akteneinsicht und Auskunft über Umweltdaten vorgesehen ist und — daß auch während der Dauer laufender Verwaltungsverfahren der Informationszugang der Öffentlichkeit eingeschränkt wird. In einigen Punkten versucht der vorliegende Entwurf über die Vorgaben der EG-Richtlinie oder auch über den Entwurf des BMU hinauszugehen. Hierbei offenbaren sich einige Ungereimtheiten, wenn zum Beispiel einerseits ein Ausschluß oder eine Beschränkung des Anspruchs auf Zugang zu Informationen über die Umwelt wegen eines drohenden Nachteils für das Wohl des Bundes oder eines Landes zugestanden wird, dieser Ausschluß aber an die Bedingung geknüpft wird, daß die Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich könnte hier noch eine Reihe anderer Punkte erwähnen, die diskussionsbedürftig sind, die aber während der Ausschußberatung zu erörtern sind. Der Gesetzentwurf sollte also zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden, wo er simultan mit dem Entwurf der Bundesregierung zu behandeln wäre, denn noch bin ich der Hoffnung, daß uns ebenfalls der Regierungsentwurf alsbald vorgelegt wird. Sollte das nicht geschehen, so neige ich persönlich dazu, den Entwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Grundlage der Beratung zu machen, habe jedoch Zweifel, ob meine Fraktion mit einer solchen Vorgehensweise einverstanden ist. Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wieder einmal steht der selbsternannte Vorreiter im Umweltschutz, der Bundesumweltminister, im Regen. Es ist ihm bis heute nicht gelungen, die EG-Richtlinie über den Zugang zu Umweltinformationen in nationales Recht umzusetzen. Und dies fast 15 Monate nach Ablauf der Frist. Wie schon bei der Umsetzung der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung und den unsäglichen Beschleunigungs- und Maßnahmegesetzen wird deutlich, daß Transparenz und Bürgerinnenbeteiligung nicht Sache dieser Regierung ist. Und dann wundern Sie sich über Politikerverdrossenheit. Darm beklagen Sie die immer tiefer werdende Distanz, die Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger vom Gemeinwesen. In anderen europäischen Staaten und den USA ist freie Akteneinsicht seit Jahrzehnten selbstverständlich. Sie ist wesentlicher Bestandteil öffentlicher Beteiligung und Kontrolle. Auch in der Europäischen Gemeinschaft wurde schon 1988 der allgemeine Zugang zu Informationen gefordert. Die Verwirklichung dieser Forderung scheiterte nicht zuletzt am Widerstand Großbritanniens und der Bundesrepublik. Das überholte Prinzip der Geheimhaltung staatlichen Wissens wird immer noch hochgehalten und beherrscht die bundesdeutschen Amtstuben. „ Amtgeheimnis " nennt sich die Reliquie, die dem Beamtenapparat das Gefühl von Machtfülle verschafft. Gesellschaftliche Probleme gehen aber alle an. Das gilt vor allem für den Schutz unserer Umwelt. Hier werden regelmäßig Werte berührt, die in der gesellschaftlichen Wertehierarchie hoch angesiedelt sind, wie Gesundheit, Lebensqualität oder Eigentum. Hier greifen Vorhaben tief in den Lebensalltag der Bürgerinnen und Bürger ein, ob es um den Bau von Müllverbrennungsanlagen oder die Verbreitung gentechnisch hergestellter Lebensmittel geht. Die Hauptsorge dieser Bundesregierung gilt aber nicht den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, sondern dem möglichst reibungslosen Ablauf entsprechender Genehmigungsverfahren. Ich gestehe ja zu, daß viele dieser Verfahren lange, zu lange, dauern. Aber haben Sie sich einmal nach den Ursachen gefragt? Erinnern Sie sich, mit welchen Beschwichtigungen die Menschen in diesem Lande für dumm verkauft wurden? Da haben sogenannte Experten beispielsweise noch Ende der siebziger Jahre die Hamburger Deponie Georgswerder als Musteranlage gepriesen. Mittlerweile ist das eine der größten Giftmüll-Altlasten Europas. Übrigens wird die Deponie Schönberg bis heute nach einem ähnlichen Verfahren wie Georgswerder betrieben, im vollen Vertrauen auf getürkte DDR-Gutachten und die Selbstheilungskräfte des Untergrunds. Bis heute bleiben Auskünfte über die Trinkwassergefährdung der Stadt Lübeck nebulös und widersprüchlich. Wundern Sie sich da noch, daß die Menschen in diesem Lande angesichts solcher Skandale das Vertrauen in staatliches Verwaltungshandeln zunehmend verlieren? Meine Damen und Herren, die ernsthafte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Lösung gesellschaftlicher Probleme setzt Transparenz und gleiche Information für alle Beteiligten voraus. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen: 1. Zugang zu allen relevanten Informationen 2. Frühzeitigkeit der Information 3. Transparenz in den Abläufen 4. Chancengleichheit 5. Offenheit der Prozeßentscheidungen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18841* 6. Dialogstruktur und 7. Alltagsnähe. Diese Kriterien gelten auch für den Zugang zu Umweltinformationen. Die Umweltbehörden verfügen auf lokaler, regionaler und Landesebene über die genauesten Daten hinsichtlich des Zustands der Umwelt und über tatsächliche und potentielle Verschmutzer. Diese Informationen berühren die gesamte Öffentlichkeit. Es gibt überhaupt keinen Grund für eine allgemeine Geheimhaltung. Im Gegenteil, durch einen umfassenden Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich eine eigenständige Meinung zu bilden, aktiv am Umweltschutz mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen. Mit einer breit gefächerten Mitwirkung der Öffentlichkeit geht eine effizientere und vielfältigere Kontrolle potentieller Verschmutzer einher. Eine gut informierte Öffentlichkeit kann die Verwaltung kontrollieren, aber auch unterstützen und damit dem vielbeklagten Informations- und Vollzugsdefizit entgegenwirken. Und ich darf daran erinnern, daß die EG-Richtlinie, um deren Umsetzung es heute geht, den Zugang zu Umweltinformationen nicht in das Ermessen der Behörden stellt, sondern diese Freiheit garantiert! Schon jetzt steht fest, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen die EG-Richtlinie verstößt und rechtswidrig ist. Die Gewährung von Akteneinsicht steht weiterhin in bester deutscher Tradition im Ermessen der Behörden. Der Zugang zu Informationen wird auf Daten beschränkt. Und Daten aus laufenden verwaltungsbehördlichen Verfahren werden für nicht zugänglich erklärt. Damit wird der Sinn der Richtlinie — nämlich frühzeitig den Zugang zu Informationen zu garantieren — ins Gegenteil verkehrt. Ein weiterer gravierender Mangel besteht in der Verweigerung des Zugangs zu Teilinformationen, dann nämlich, wenn geheimhaltungsbedürftige Informationen ausgesondert werden können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient eher der Verhinderung von Anträgen als der Annäherung an das Ziel einer transparenten Verwaltung. Von einer bürgernahen, also beratenden Verwaltung ist keine Rede. Auch die Öffnung des Gesetzes durch eine sog. Länderöffnungsklausel, um auf Länderebene weitergehende Ansprüche zu verwirklichen, sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Schon jetzt läßt sich absehen, daß dieses Gesetz die Gerichte beschäftigen wird. Meine Damen und Herren, wir haben mit unserem Gesetzentwurf eine rechtmäßige und demokratiefähige Umsetzung des Rechtes auf Zugang zu Umweltinformationen vorgelegt. Kernpunkte unseres Vorschlags sind: 1. Allen natürlichen oder juristischen Personen ist ohne Nachweis eines „eigenen Interesses" der freie Zugang zu Umweltinformationen einzuräumen. Es darf eben nicht dem Ermessen der Behörden obliegen, welche Form des Informationszugangs gewählt wird. Ausdrücklich werden die Behörden zur Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung verpflichtet. Akteneinsicht ist grundsätzlich in den Diensträumen zu gewähren. Es besteht ein Anspruch auf die Anfertigung von Ablichtungen oder Ausdruck aus Datenträgern der automatischen Datenverarbeitung. Die Einsicht in Umweltinformationen ist grundsätzlich kostenfrei. 2. Der Zugang zu Umweltinformationen darf nicht durch eine ausufernde Interpretation dessen, was ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ist, unterlaufen werden. Selbstverständlich muß dabei der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sein. Wir schlagen vor, daß Emissions- oder Immissionsdaten grundsätzlich nicht als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis anzusehen sind. Dies gilt, solange der Betreiber nichts anderes nachgewiesen hat. Desgleichen können sich diejenigen nicht auf den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen berufen, von deren Produktionsverfahren oder verwandten Stoffen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. 3. Die Länder und Gemeinden sollen Informationsregister aufbauen, die die vorhandenen Daten über den Zustand der Umwelt, Gutachten mit Umweltinformationen sowie die Emissions- und Immissionsdaten enthalten. Es muß auch sichergestellt werden, daß Verbraucher und Verbraucherinnen über Risiken und Gefahren von Produkten oder Erzeugnissen informiert werden. 4. Die Anwendung und Umsetzung des Gesetzes soll — neben dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz — durch die Institution eines Bundesbeauftragten bzw. einer Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit gewährleistet werden. Jede Person kann sich an diese Institution wenden. Sie soll nach unseren Vorstellungen als Ombudsstelle fungieren. Wir leben in einer Zeit großer Unsicherheiten, nicht nur ökonomischer und ökologischer Art. Bürgerinnen und Bürger erleben sich zunehmend als bloße Objekte staatlichen Handelns, auf die Sparbeschlüsse herunterprasseln. Zugleich wirbeln Ämterpatronage, Ministergeld- und Lottoaffären zwar kurzfristig Regierungen durcheinander, die allerdings ohne jegliche Scham im selben zwielichtigen Trott weitermachen. Diese offenkundigen Widersprüche, die immer offener werdende Korrumpierbarkeit können eine Demokratie zerstören. Die Gewährung von Partizipation ist preiswert zu haben. Dazu bedarf es keines einzigen Sparbeschlusses. Ihr Vorteil ist, die Bürgerinnen und Bürger in die Lösung der gesellschaftlichen Probleme verantwortlich einzubeziehen. Vollständige Transparenz und der Zugang zu Informationen sind hierfür ein erster notwendiger Schritt. Es kann nicht immer von Verwaltungsreform geschwätzt werden, ohne ein Kernproblem, nämlich das der Abschottung dieser Verwaltung von den Bürgerinnen und Bürgern, auch nur ansatzweise lösen zu wollen. Lassen Sie uns daher im Ausschuß ernsthaft und zielgerichtet über unsere Gesetzentwürfe diskutieren. Wir greifen gerne die Anregung des Kollegen Hirsch auf, der im Innenausschuß vorgeschlagen hat, zu den beiden Vorlagen eine Anhörung gemeinsam mit dem Umweltausschuß durchzuführen. Bei der Informationsfreiheit geht es nicht um ein ideologisches Problem, sondern um eine parteiüber- 18842* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 greifende Notwendigkeit für die Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas, zum Schutz unserer Umwelt und für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Ulrich Klinkert, Parl. Staatsekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Wir haben uns heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes zu befassen, den die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht hat. In der Sache geht es um die Umsetzung der EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt vom 7. Juni 1990. Zur Umsetzung dieser Richtlinie, die ein für den deutschen Rechtsbereich völlig neuartiges Informationsrecht schafft, hat die Bundesregierung bereits im Oktober letzten Jahres einen eigenen Gesetzentwurf beschlossen. Dieser Gesetzentwurf ist — wie es der guten parlamentarischen Ordnung entspricht — zunächst dem Bundesrat zugeleitet worden, der sich mit ihm am 17. Dezember 1993 beschäftigt hat. Die Stellungnahme des Bundesrates hat den Regierungsentwurf im wesentlichen bestätigt. Zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates wird diese Gesetzesvorlage in Kürze dem Bundestag zugeleitet, so daß wir uns nach der Osterpause intensiv mit ihr beschäftigen können. Welches Grundkonzept steht hinter dem Vorhaben eines Umweltinformationsgesetzes und wo liegen die wesentlichen Unterschiede zum Entwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? Der Grundgedanke lautet: ein effektiver Umweltschutz ist nur dann zu erreichen, wenn jeder einzelne seinen Beitrag leistet. Jeder einzelne hat sich „umweltgerecht" zu verhalten. Wohldurchdachte Vorschriften allein führen nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung des Zustandes der Umwelt. Weitere Fortschritte im Umweltschutz sind vielmehr nur bei einem hohen Umweltbewußtsein und einem hohen Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Notwendige Voraussetzung für umweltbewußtes und umweltschonendes Verhalten des einzelnen ist die Möglichkeit umfassender Information über den Zustand der Umwelt, über die Folgen umweltbeeinträchtigenden Verhaltens und über das Handeln der Verwaltung. Zugang zu Informationen über die Umwelt ist deshalb ein besonders wirksames Instrument zur Verbesserung des Umweltschutzes. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir nach Ostern hier zu beraten haben, schafft für jeden Bürger einen freien Zugang zu den Umweltinformationen, die bei den Behörden vorhanden sind. Dies ist eine grundlegende Neuerung im deutschen Recht. Denn das deutsche Verwaltungsrecht ist bisher im wesentlichen durch den Grundsatz der „beschränkten Aktenöffentlichkeit" geprägt: ohne Nachweis eines „berechtigten Interesses" keine Akteneinsicht. Bei manchen Beteiligten herrscht daher die Sorge, das neue Informationsrecht des Bürgers könne zu erheblichem Verwaltungsaufwand und zur Beeinträchtigung der Verwaltungseffizienz führen. Dies hat umfangreiche und aufwendige Abstimmungen des Gesetzentwurfs erforderlich gemacht. Hieraus erklärt sich auch, warum die EG-Richtlinie nicht fristgerecht zum 31. Dezember 1992 in deutsches Recht umgesetzt werden konnte. Der heute zur Debatte stehende Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift in einigen Punkten Positionen auf, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten sind. In anderen Punkten enthält er allerdings Ansätze und Regelungen, die nicht mitgetragen werden können. Ich möchte zwei Punkte herausgreifen: Erstens muß das Interesse des Informationssuchenden am Zugang zu Informationen sorgfältig gegenüber dem Interesse an der Zurückhaltung schützenswerter Informationen abgewogen werden. Diese Gewichtung ist im vorliegenden Entwurf nicht gelungen. So wird in § 5 der notwendige Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen faktisch abgebaut. Die vorgeschlagene Gewichtung übersieht weiter die Notwendigkeit einer Einpassung der Regelungen in das gewachsene deutsche Rechtssystem und führt deshalb zu Unklarheiten bei der Anwendung. Zweitens: Der Gesetzentwurf ist nicht vollzugsfreundlich gefaßt. Er würde zu Hemmungen im Verwaltungsablauf führen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Ich denke hier z. B. an die behördliche Informationsbeschaffungspflicht des § 12. Wir wollen mit der Umsetzung der EG-Richtlinie den Dialog zwischen Bürger und Verwaltung fördern. Es soll und darf aber kein neuer Verwaltungsmehraufwand entstehen, der niemandem nützen würde — schon gar nicht der Umwelt. Dieses Gebot ist in Ihrem Gesetzentwurf leider nicht beachtet worden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist demgegenüber ausgewogen, klar und praktisch vollziehbar. Er ist europarechtlich korrekt und vermeidet unnötige Belastungen der Verwaltung. Wir werden den Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag in Kürze vorlegen und dann gerne mit Ihnen über die Einzelheiten diskutieren. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8538 Drucksache 12/4186 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/6582 Nrn. 3.2, 3.3, 3.5 Drucksache 12/6649 Nrn. 2.1, 2.7, 2.8, 2.10, 2.11, 2.14 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 12/3407 Nr. 3.9 Drucksache 12/3584 Nr. 3.15 Drucksache 12/4298 Nr. 3.20 Drucksache 12/4491 Nr. 2.29
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, der nächste Redner ist unser Kollege Hans-Joachim Hacker.


Rede von Hans-Joachim Hacker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag vollendet heute das Kapitel der Rehabilitierungsgesetzgebung nach der deutschen Einheit für das über Jahrzehnte in der SBZ und in der DDR angehäufte Unrecht. Menschen sind an Leib und Leben geschädigt, Lebenschancen sind aus politischen Gründen zielgerichtet vernichtet worden. Verwaltungsakte dienten der ideologischen Unterdrükkung und Unterwerfung der Bevölkerung in der DDR.
Es war deshalb eine Herausforderung für die frei gewählte Volkskammer, sich der Thematik der Rehabilitierung und Wiedergutmachung anzunehmen und noch am 6. September 1990 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Dieses Gesetz wurde — das ist uns bekannt — nur teilweise durch den Einigungsvertrag übernommen.
Wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der 12. Legislaturperiode, waren aufgefordert, die moralische Verpflichtung gegenüber den Opfern von DDR-Unrecht zu erfüllen und das einzulösen, worauf Tausende jahrelang gewartet haben und was ihnen gerade auch aus der damaligen Bundeshauptstadt für die Zeit versprochen worden war, in der es in Deutschland keine Mauer mehr geben sollte.
Meine Damen und Herren, wir haben bereits im Zuge der Beratungen zum Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz heftig darüber diskutiert und gestritten, ob das, was wir für die Opfer tun, ausreicht. Die Position meiner Partei war und ist klar: Die Opfer bekommen zuwenig; ihre Kritik an der Engherzigkeit dieser Bundesregierung der vollmundigen Versprechungen ist berechtigt.
Meine Damen und Herren, ich komme zu der Bewertung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs. Wir haben uns in der Berichterstatterrunde Mühe



Hans-Joachim Hacker
gegeben, den eingebrachten Regierungsentwurf zu verbessern. Dazu haben auch die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse beigetragen. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen aus den Bundesministerien, insbesondere aus dem Bundesministerium der Justiz, die uns bei der Arbeit sehr unterstützt haben.
Für mich ist wichtig, festzustellen:
Erstens. Endlich ist es erreicht, daß die Zwangsausgesiedelten rehabilitiert werden und ihnen das geraubte Gut zurückgegeben wird. Die SPD hat diese Forderung immer unterstützt. Wir konnten nicht begreifen, warum die Bundesregierung unter Kohl und Kinkel Jahre benötigte, um herauszufinden, was 1952 und 1961 von der bundesdeutschen Öffentlichkeit einschließlich der Politik festgestellt wurde,

(Beifall bei der SPD)

daß nämlich die Zwangsaussiedlungen Willkürmaßnahmen des DDR-Staates waren, stabsmäßig vorbereitet und vom MfS abgedeckt.
Zum zweiten begrüße ich die Einsicht bei den Koalitionsfraktionen, die zu einer Präzisierung des Art. 1 § 1 Abs. 6 geführt hat und klarstellt, daß die Regelungen dieses Gesetzes nicht nur auf staatliche Maßnahmen und Maßnahmen der SED, sondern auch auf Maßnahmen der beherrschten Blockparteien Anwendung finden sollen. Es ist richtig und für die Geschichtsschreibung wichtig festzustellen: Das Machtsystem in der DDR wurde ganz wesentlich von diesen Parteien mitgetragen.
Zum dritten. Der Antrag der SPD auf Einfügung eines § 1 a in Art. 1, der die Rehabilitierung auch in jenen Fällen ermöglicht, wenn die Folge des Verwaltungsunrechts nicht noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirkt, hat im Rechtsausschuß — leider — nicht die Zustimmung der Koalition gefunden. Wir meinen, gerade diese Regelung ist wichtig, weil die vom Deutschen Bundestag ausgesprochene Ehrenerklärung — das sage ich auch zu unserem Bedauern — leider von der Öffentlichkeit in der Form nicht wahrgenommen wurde. Wir stellen deshalb den Ergänzungsantrag zu § 1 a des Art. 1 heute erneut.
Zum vierten. Eine deutliche Verbesserung ist für die Berechtigten dadurch erreicht worden, daß für die Verwaltungsverfahren vor den Rehabilitierungsbehörden einschließlich des Widerspruchverfahrens grundsätzlich Kostenfreiheit besteht. Das ergibt sich aus Art. 1 § 12 a und aus Art. 2 § 24 a. Auch die Nachweisführung im Rehabilitierungsverfahren wurde erleichtert. Das ist für mich eine ganz wichtige Verbesserung des Gesetzes, die aus der Berichterstatterrunde stammt. Der Zeitraum, auf den sich die Unrechtsmaßnahmen erstrecken, für die wir heute eine Rehabilitierungsregelung schaffen wollen, fordert geradezu eine derartige Erleichterung wie die Glaubhaftmachung von Verfolgungsmaßnahmen in den genannten Paragraphen.
Zu einem fünften Punkt, meine Damen und Herren. Der absolute Herrschaftsanspruch des DDR-Staates und die Unterdrückung Andersdenkender, die sich öffentlich artikulierten, machten auch nicht vor Schülern halt. Kritische Artikel an Wandzeitungen und
offene Meinungsäußerungen, die nicht in die Welt des Sozialismus nach DDR-Typ paßten, waren ausreichend, um Schülern den Zugang zum Abitur bzw. zur Hoch- und Fachschulausbildung zu versagen. Im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft sowie im Rechtsausschuß ist daher eine Regelung beschlossen worden, die verfolgten Schülern den Zugang zur beruflichen Rehabilitierung eröffnet. Ich bin froh über diese Verbesserung, haben wir doch damit eine Opfergruppe eingebunden, die bereits in ihrer Jugend die Wirkungen eines totalitären Systems verspüren mußte.
Zum sechsten. Gegen das Votum des Innenausschusses hat der Rechtsausschuß die Grundlage dafür beschlossen, daß personenbezogene Daten innerhalb der unterschiedlichen Rehabilitierungsverfahren nach dem Ersten und Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ausgetauscht werden können. Das dient insgesamt der Vereinfachung der Anspruchsprüfung auf Leistungen nach diesen Gesetzen und steht meines Erachtens nicht mit den Regelungen des StasiUnterlagen-Gesetzes in Widerspruch.
Meine Damen und Herren, zu einem letzten Punkt in der Bewertung des Gesetzes. Ich muß mich mit einer Problematik auseinandersetzen, die in den Beratungen der Berichterstatter und im Rechtsausschuß eine zentrale Bedeutung gehabt hat. Die Sachverständigen bei der Anhörung in Rostock haben ebenfalls darauf verwiesen, daß hier verfassungsrechtliche Probleme bestehen. Es geht um die Frage — wie so oft in der Gesetzgebung im Bundestag nach der Einigung —, wer die Kosten der Folgen der Teilung Deutschlands und der Folgelasten aus der DDR tragen soll; eine zentrale Frage.
Soweit es um die Tragung der Kosten für die Rentenversicherung für zusätzliche Rentenleistungen geht, sah der Regierungsentwurf keine Regelung vor. Das heißt, von vornherein war es der Wille der Bundesregierung, die finanzielle Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenkasse aufzuerlegen.
Meine Damen und Herren, dies trifft entschieden auf unsere Kritik und unseren Widerstand. Ich stelle fest: Die Entschädigung für die SED-Verfolgten ist keine Aufgabe der Solidargemeinschaft der Rentenbeitragszahler, sondern der Gesamtgesellschaft.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Der Regierungsentwurf enthält erneut Finanzierungsregelungen, die Teile der Einkommensbezieher, nämlich Selbständige, Beamte, Minister, Staatssekretäre und Abgeordnete, von Aufgaben freistellen. Wie wir das der Bevölkerung gegenüber vertreten wollen, ist mir unerklärlich. Meine Damen und Herren, dies ist nicht hinnehmbar. Ich kann es nicht vertreten. Deswegen haben wir, die SPD, im Rechtsausschuß einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Wir stellen diesen heute erneut, weil er im Rechtsausschuß abgelehnt wurde.
Die Kosten — das ist unser Ziel — müssen vom Bund übernommen werden. Keine neuen Sonderopfer für die Rentenzahler! Es mutet schon eigenartig an, wenn



Hans-Joachim Hacker
sich der Bundesfinanzminister, Herr Waigel, zum Abreißen des letzten DDR-Grenzturmes begibt und dabei Fernsehstunde macht, dann aber, wenn es darum geht, den Worten Taten folgen zu lassen, gegenüber den DDR-Verfolgten erneut kneift.
Die Widersprüchlichkeit und das Geschachere der Bundesregierung bei der Opferentschädigung wird auch deutlich, wenn man den Brief vom 23. Dezember 1993 des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Bernhard Worms, an die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. liest. In diesem Brief wird die Einfügung eines § 28 in den Art. 2 vorgeschlagen, der die Kostentragung zu Lasten des Bundes regeln sollte. Dies entspricht genau dem SPD-Vorschlag. Die Begründung in dem genannten Brief lautet überzeugend — ich zitiere —:
Nach dem Regierungsentwurf sollen die Aufwendungen für den Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung von den Rentenversicherungsträgern und damit überwiegend von der Solidargemeinschaft der Rentenversicherten getragen werden. Diese einseitige Belastung der Beitragszahler ist sowohl in der Stellungnahme des Bundesrates als auch in den Anhörungen des federführenden Rechtsausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages von den Sachverständigen insbesondere auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten einhellig kritisiert worden. Dabei wurde herausgestellt, daß der Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung für Menschen, die in der ehemaligen DDR Opfer politischer Verfolgung waren, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. halten diese Kritik ebenfalls im Ergebnis für berechtigt. Es wäre rechtlich und politisch untragbar, eine Reihe von Personengruppen, die nicht Beiträge zur Rentenversicherung zahlen (Beamte, Selbständige), an der Finanzierung des Nachteilsausgleichs nicht angemessen zu beteiligen. Die vorgeschlagene Einfügung eines § 28 trägt dieser Bewertung Rechnung und bindet über die Kostenerstattung durch den Bund die Gesamtheit der Steuerzahler in die finanzielle Verantwortung für den Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung ein.
Ich verweise noch einmal darauf: Das ist kein Zitat der SPD-Bundestagsfraktion, sondern das ist ein Zitat aus einem Brief des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.

(Rolf Schwanitz [SPD]: Hört! Hört!)

Ich kann mich diesen Ausführungen ausdrücklich anschließen. Ich bin erstaunt und traurig darüber, daß wir im Rechtsausschuß darüber keine Verständigung erreicht haben.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich frage mich: Wie ist es möglich, daß sich die Abgeordneten von CDU/CSU und F.D.P. trotz besserer Einsicht und besserer Argumente von den verfassungsrechtlich problematischen und sozial unausgewogenen Forderungen des Bundesfinanzministers
erneut einfangen lassen? Woher kommt der Sinneswandel?
Meine Damen und Herren, mit dem von der Bundesregierung . beabsichtigten Finanzierungsmodell werden auch die Lohnnebenkosten nach oben gedrückt, ein erneuter Beweis dafür, welche Fadenscheinigkeit die Diskussion um den Standort Deutschland in der Koalition begleitet.
Meine Damen und Herren, wir stellen heute erneut den Antrag auf eine sozial gerechte Regelung der Rentenausgleichsproblematik. Ich fordere Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für Zehntausende Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern, aber nicht nur dort, bringt dieses Gesetz Verbesserung. Die Defizite habe ich benannt. Wir werden im Interesse der Betroffenen, die endlich Rehabilitierung erfahren und Leistungen beantragen können, diesem Gesetz zustimmen.
Ich fordere das Bundesministerium der Justiz auf, Herr Staatssekretär Funke, über die Neuregelungen die Öffentlichkeit in angemessener Form zu unterrichten. Immer wieder stellen wir fest, daß wichtige Regelungen, gerade was den Bereich der Opferentschädigung angeht, bei den Betroffenen nicht bekannt sind und daher Ansprüche aus Unkenntnis nicht geltend gemacht werden. Es ist mir ein Herzensbedürfnis, daß diese Betroffenen jetzt wissen, was wir hier beraten und beschlossen haben — mit allen Mängeln dieses Gesetzes, die von den Betroffenen sicherlich empfunden werden.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Hakker, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Krause (Bonese)?