Protokoll:
12217

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 12

  • date_rangeSitzungsnummer: 217

  • date_rangeDatum: 11. März 1994

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:31 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/217 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 217. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. März 1994 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages, Parl. Staatssekretär a. D. und Wehrbeauftragten a. D. Karl Wilhelm Berkhan 18777 A Erweiterung der Tagesordnung 18777 C Begrüßung des Ministers für die Angelegenheiten der Nationalitäten und Regionalpolitik der Russischen Föderation, Dr. Sergej Schachraj, und seiner Begleitung 18798D Zusatztagesordnungspunkt 8: Vereinbarte Debatte zur Pflegeversicherung Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 18777D Rudolf Scharping, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 18780C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 18782C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18783A, 18791B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 18785 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18786D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18788B Rudolf Dreßler SPD 18790A Michael Glos CDU/CSU 18792 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 18794 C Renate Schmidt (Nürnberg) SPD . . . 18796 A Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . 18796 B Michael Glos CDU/CSU . . 18797C, 18798B Renate Blank CDU/CSU 18797 D Otto Schily SPD 18798B Tagesordnungspunkt 18: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht (Zweites SED-Unrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksachen 12/4994, 12/7048, 12/7052) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDR-Regimes (II): Gesetzliche Regelungen für die Opfer von Verwaltungsunrecht, Berufsverboten und anderen Formen von staatlichem Unrecht, die nicht vom Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz berücksichtigt werden. zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDR-Regimes (III): Verbesserung der Situation von Opfern beruflicher Verfolgung und Verwaltungsunrecht im Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (Drucksachen 12/1713, 12/5219, 12/ 7048) Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18799 C Hans-Joachim Hacker SPD 18800 C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18802 D Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. . . . . . 18803 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 18804 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18806A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 18807 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 18808D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18809A Gerhard Reddemann CDU/CSU . . . 18809C Rolf Schwanitz SPD 18810B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18810C Rolf Schwanitz SPD 18812C Dr. Michael Luther CDU/CSU 18813B, 18814 C Dr. Eva Pohl F.D.P. 18815C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18816B Hans-Joachim Hacker SPD 18816D Claus Jäger CDU/CSU 18817D Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Unterstützung der Reformprozesse in den Staaten Mittel-, Südost- und Osteuropas (einschließlich der baltischen Staaten) sowie in den neuen unabhängigen Staaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion (Drucksachen 12/5046, 12/6162) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gernot Erler, Dr. Dietrich Sperling, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterstützung von privaten Initiativen humanitärer Hilfe für die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (Drucksachen 12/2122, 12/5162) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Dr. Wilfried Penner, Wolfgang Thierse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den deutschen Minderheiten in Osteuropa und östlich des Urals (Drucksachen 12/1188, 12/6743) Klaus Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 18819A Dr. Dietrich Sperling SPD 18821A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18822 B Bernd Henn PDS/Linke Liste 18824 C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18825D Ulrich Irmer F.D.P. 18827 A Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . . 18829 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Umweltinformationsgesetz) (Drucksache 12/5696) 18830A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 145 zu Petitionen (Drucksache 12/7036) 18830 C Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 146 zu Petitionen (Drucksache 12/7037) 18830 C Nächste Sitzung 18830 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18831* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 a-c (a — Große Anfrage: Unterstützung der Reformprozesse in den Staaten) Mittel-, Südost- und Osteuropas (einschließlich der baltischen Staaten) sowie in den neuen unabhängigen Staaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion, b — Beschlußempfehlung: Unterstützung von privaten Initiativen humanitärer Hilfe für die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, c — Beschlußempfehlung: Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den deutschen Minderheiten in Osteureopa und östlich des Urals) Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 18832* B Jan Oostergetelo SPD 18833* B Hartmut Koschyk CDU/CSU 18835* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 20 (Umweltinformationsgesetz) Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 18836* C Dietmar Schütz SPD 18837' C Dr. Jürgen Starnick F D P 18839* C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18840* B Ulrich Klinkert, Parl. Staatssekretär BMU 18842* A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 18842* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18777 217. Sitzung Bonn, den 11. März 1994 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 11. 3. 94 Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 11. 3. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 11. 3. 94 Blunck (Uetersen), SPD 11. 3. 94 Lieselott Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 11. 3. 94 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 11. 3. 94 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 11. 3. 94 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 11. 3. 94 Clemens, Joachim CDU/CSU 11. 3. 94 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 11. 3. 94 Dieter-Julius Dr. Däubler-Gmelin, SPD 11. 3. 94 Herta Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 11. 3. 94 Duve, Freimut SPD 11. 3. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 11. 3. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 11. 3. 94 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 11. 3. 94 Esters, Helmut SPD 11. 3. 94 Eymer, Anke CDU/CSU 11. 3. 94 Ferner, Elke SPD 11. 3. 94 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD. 11. 3. 94 Dr. Geiger (Darmstadt), CDU/CSU 11. 3. 94 Sissy Gerster (Mainz), CDU/CSU 11. 3. 94 Johannes Gries, Ekkehard F.D.P. 11. 3. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 11. 3. 94 Günther (Duisburg), CDU/CSU 11. 3. 94 Horst Dr. Guttmacher, F.D.P. 11. 3. 94 Karlheinz Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 11. 3. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 11. 3. 94 Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 11. 3. 94 Heyenn, Günther SPD 11. 3. 94 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 11. 3. 94 Jäger, Renate SPD 11. 3. 94 Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 11. 3. 94 Friedrich-Adolf Jung (Düsseldorf), SPD 11. 3. 94 Volker Kastning, Ernst SPD 11. 3. 94 Keller, Peter CDU/CSU 11. 3. 94 Kirschner, Klaus SPD 11. 3. 94 Koppelin, Jürgen F.D.P. 11. 3. 94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 11. 3. 94 Koschnick, Hans SPD 11. 3. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 11. 3. 94 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 11. 3. 94 Lambinus, Uwe SPD 11. 3. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer, Christian CDU/CSU 11. 3. 94 Marienfeld, Claire CDU/CSU 11. 3. 94 Matschie, Christoph SPD 11. 3. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 11. 3. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 11. 3. 94 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 11. 3. 94 Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 11. 3. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 11. 3. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 11. 3. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 11. 3. 94 Albrecht Müller (Schweinfurt), SPD 11. 3. 94 Rudolf Müller (Wadern), CDU/CSU 11. 3. 94 Hans-Werner Müller (Wesseling), CDU/CSU 11. 3. 94 Alfons Neumann (Bramsche), SPD 11. 3. 94 Volker Nolte, Claudia CDU/CSU 11. 3. 94 Opel, Manfred SPD 11. 3. 94 Ost, Friedhelm CDU/CSU 11. 3. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 11. 3. 94 Hans-Joachim Dr. Penner, Willfried SPD 11. 3. 94 Pfuhl, Albert SPD 11. 3. 94 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 11. 3. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 11. 3. 94 Susanne Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 11. 3. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 11. 3. 94 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 11. 3. 94 Reschke, Otto SPD 11. 3. 94 Reuschenbach, Peter W SPD 11. 3. 94 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 11. 3. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 11. 3. 94 Ingrid Romer, Franz-Xaver CDU/CSU 11. 3. 94 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 11. 3. 94 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Scheer, Hermann SPD 11. 3. 94 Schmalz-Jacobsen, F.D.P. 11. 3. 94 Cornelia Schmidt (Salzgitter), SPD 11. 3. 94 Wilhelm Dr. Schneider CDU/CSU 11. 3. 94 (Nürnberg), Oscar Schröter, Karl-Heinz SPD 11. 3. 94 Schuster, Hans F.D.P. 11. 3. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 11. 3. 94 Christian Seibel, Wilfried CDU/CSU 11. 3. 94 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 11. 3. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 11. 3. 94 Dr. Soell, Hartmut SPD 11. 3. 94* Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 11. 3. 94 18832* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Teichman, F.D.P. 11. 3. 94 Cornelia Titze-Stecher, Uta SPD 11. 3. 94 Vosen, Josef SPD 11. 3. 94 Waltemathe, Ernst SPD 11. 3. 94 Dr. Wegner, Konstanze SPD 11. 3. 94 Weis (Stendal), Reinhard SPD 11. 3. 94 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 11. 3. 94 Gert Welt, Jochen SPD 11. 3. 94 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 11. 3. 94 Wieczorek-Zeul, SPD 11. 3. 94 Heidemarie Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 11. 3. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 11. 3. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 19 (a — Große Anfrage: Unterstützung der Reformprozesse in den Staaten Mittel-, Südost- und Osteuropas [einschließlich der baltischen Staaten] sowie in den neuen unabhängigen Staaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion, b — Beschlußempfehlung: Unterstützung von privaten Initiativen humanitärer Hilfe für die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, c — Beschlußempfehlung: Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den deutschen Minderheiten in Osteuropa und östlich des Urals) Reinhard Freiherr von Schorlemer (CDU/CSU): Stabilität im östlichen Teil Europas zu errichten ist gegenwärtig die Hauptaufgabe deutscher Außenpolitik. Von ihrer Bewältigung hängen Stabilität, Frieden und Entwicklung nicht nur in diesem Teil unseres Kontinents ab, sondern auf Dauer auch unser eigenes westliches Wohlergehen. Deswegen sind die großen Anstrengungen, nicht zuletzt auch die finanziellen, angemessen, nicht nur weil sie teilweise in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes stehen, sondern weil sie unsere eigene Zukunft sichern helfen. Denn wir haben auf Dauer nur gemeinsam eine Zukunft, oder wir haben keine Zukunft. Grundsätzlich ist die Stabilisierung Osteuropas ein Ziel, das nicht weniger im französischen, britischen und auch amerikanischen Interesse liegt als im deutschen. Daher ist es vollkommen legitim, unsere westlichen Partner mit Nachdruck aufzufordern, ihre Anstrengungen zu verstärken. Die Erfolge der bisherigen Hilfe sind sehr unterschiedlich zu bewerten. Es erweist sich ein weiteres Mal vor allem, daß dazu die eigenen Anstrengungen der Empfängerländer entscheidend sind. Hilfe kann eben nur Hilfe zur Selbsthilfe sein. Die außerordentlichen Erfolge, die einige Länder im mittelosteuropäischen Bereich erzielt haben, machen dies deutlich. Das gilt, und ich weiß dies aus eigenem Erleben, besonders für Ungarn, aber genauso auch für Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die baltischen Länder. Angesichts ihrer zum Teil dramatisch schlechten Ausgangslage ist das Maß an Stabilität und Fortschritt, das bereits erreicht werden konnte, alles andere als selbstverständlich. Natürlich sind auch hier noch keineswegs alle Schwierigkeiten überwunden, und Rückschläge werden unvermeidlich sein. Aber angesichts der ungeheuren Opfer und Anstrengungen, die die Bürger dieser Länder auf sich nehmen müssen, ist jedenfalls die bisherige politische Stabilität ihrer Staaten ein Ausweis ihrer politischen Reife, die wir bewundernd anerkennen müssen. Diese großartige Leistung unserer östlichen Nachbarn muß uns Ansporn sein, unsererseits jene Anstrengung auf uns zu nehmen, die die wichtigste Form der Hilfe für die Reformländer ist, nämlich die Öffnung unserer Märkte. Hierbei gilt es abzuwägen zwischen langfristigen und kurzfristigen Interessen. Ich meine, wir Deutschen hätten uns bislang den Herausforderungen gewachsen gezeigt. Ich hoffe, wir werden es auch in der Zukunft tun. Große Kraft werden wir aber vor allem brauchen, um uns der Herausforderung zu stellen, die von Rußland ausgeht. Ich füge hier bewußt mit voller Erkenntnis der damit verbundenen Problematik hinzu: Ukraine und Belorus. In Rußland kann von durchgreifenden Erfolgen der Reformpolitik und westlicher Hilfe beim besten Willen nicht die Rede sein. Ohne jeden Zweifel ist Rußland das für die Stabilität des ganzen Kontinent wichtigste Land. Wir müssen erkennen, daß viele Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Hilfe derzeitig nicht gegeben sind und daß die Aussichten auf eine Besserung dieses Zustrandes gering sind. Was also tun? Ich will dazu einige wenige grundsätzliche Überlegungen vortragen: 1. Wir brauchen einen langen Atem im Umgang mit Rußland, um es zu einem wirklichen Teil Europas werden zu lassen, d. h., ihm die Chance zu geben, seinen eigenständigen Beitrag zum kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben Europas zu leisten. Rußland ist nicht nur in seiner geographischen Ausdehnung riesig, ebenso gewaltig sind seine Probleme und seine Unterschiede. Was wir also brauchen, sind Geduld und Ausdauer. 2. Unser Angebot zur Zusammenarbeit, zur Partnerschaft. ja zur Freundschaft muß konkret und glaubhaft sein. Aber ebenso klar muß sein, daß Zusammenarbeit mit dem Westen unvereinbar ist mit dem Versuch, sich Vorrechte gegenüber den Nachbarn, dem sogenannten nahen Ausland, herauszunehmen. Denn über eines muß sich jede russische Führung auch im klaren sein: Rolle und Bedeutung eines Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18833' Landes nach außen beruhen auf seiner Stärke im Inneren. Sie zu gewinnen muß absoluten Vorrang für die Politik haben. Wenn dies die Führung erkennt, so hat das Land eine Zukunft. Es ist wichtig, daß dieses so große Land von der übrigen Welt, und vor allem vom Westen in einer seiner Würde entsprechenden Weise behandelt wird. Es ist auch eine geschichtliche Erfahrung, daß expansionistische Tendenzen in der Außenpolitik nur allzu oft notwendige demokratische Reformen verhindern bzw. verhindern sollen. Festigkeit also gegenüber solchen Tendenzen in der russischen Politik und Partnerschaft in einer guten Balance zu halten ist die schwierige Aufgabe des Westens. 3. Wir brauchen mehr Phantasie und Engagement bei der Hilfe für Rußland. Wenn die politischen Rahmenbedingungen und die makroökonomischen Voraussetzungen für erfolgreiche Hilfe nicht ausreichen, so sollten wir die Hände nicht in den Schoß legen. Wir sollten uns noch stärker darauf konzentrieren, konkrete Projekte in Zusammenarbeit mit dazu geeigneten Partnern durchzuführen. Wenn es darum geht, den Reformprozeß so zu unterstützen, daß er Schritt für Schritt greift und von den Wurzeln her urumkehrbar wird, müssen wir bei den Wurzeln anfangen — bei den Regionen. Wenn die Voraussetzungen für erfolgversprechende und vor allem rasch sichtbare Reformen eher in den Regionen gegeben sind, sollten wir in Zusammenarbeit mit der Zentralregierung gezielt kooperationswillige und verwaltungsfähige Regionen stützen. Wo immer der Partner sonst verspricht, ein sinnvolles Projekt zum Erfolg zu führen, sollten wir zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit bereit sein. Wir müssen erkennen: Die Unterstützung für die Reformpolitik in Rußland läßt nach. Wir wissen nicht, wie lange die russische Bevölkerung noch das bewundernswerte Maß an Geduld aufzubringen bereit ist. Daher gilt es jetzt, schnell durch unsere Reformhilfe Inseln der Hoffnung und Leuchttürme der Zuversicht entstehen zu lassen. Wir brauchen Reformansätze, die die Lebensumstände des einzelnen sichtbar und rasch verbessern. Hier sind nicht nur wir, sondern gerade auch unsere Bündnispartner gefordert. Ich sage zu unseren Bündnispartnern: mehr gefordert. Jan Oostergetelo (SPD): Ich möchte diese Aussprache zum Anlaß nehmen, einige persönliche Eindrücke und Erfahrungen im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen und Kontakten zu den Menschen in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion vorzutragen, und uns gleichzeitig auffordern, noch mehr zu tun. Lassen Sie uns die große Chance zur Hilfe, die wir heute haben, noch besser nutzen. Seit vielen Jahren setze ich mich für Kontakte zu den Staaten Osteuropas ein, besonders zur Ukraine und zu Polen. Aufgrund meines langjährigen Engagements auf diesem Gebiet sage ich, man kann die Bedeutung unserer Hilfe — der privaten und der vom Bund unterstützten — für die Menschen in diesen vom Umbruch geschüttelten Ländern nicht hoch genug einschätzen. Jeder kann seinen Beitrag leisten. Es gibt niemanden, der nicht helfen kann. Nutzen wir die Chancen, die sich uns bieten. Es liegt in unserem ureigensten Interesse, den Reformprozeß in der GUS zu unterstützen, denn nicht zuletzt davon hängt die Sicherheit des Weltfriedens ab. (Natürlich spielen auch wirtschaftliche Interessen eine wichtige Rolle.) Das bedeutet, wir müssen mithelfen beim stufenweisen Aufbau demokratischer, parlamentarischer, politisch-pluralistischer und marktwirtschaftlich orientierter Gesellschaften. Wir müssen helfen, Versorgungszusammenbrüche und soziale Spannungssituationen zu verhindern. Die Staaten der GUS sind aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, die Voraussetzung für einen friedlich verlaufenden Umwandlungsprozeß allein zu erfüllen. Die erhebliche Finanzschwäche und innere Zerstrittenheit der Führungskräfte und der Volksgruppen untereinander sind wesentliche Hemmfaktoren. Es ist also unzweifelhaft, daß unsere Hilfe notwendig ist. Seit 1989 werden im wesentlichen die folgenden Instrumente eingesetzt: — Humanitäre Soforthilfe (besonders 1990/91) — Technische Hilfe — Beratungshilfe — Darlehen und Kreditbürgschaften — Handels- und Kooperationsverträge. Dabei ist das finanzielle Engagement der Bundesrepublik bei Hilfsprogrammen für die GUS und die MOE-Staaten (Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Slowenien, Slowakei, ehem. Jugoslawien) zweifellos beträchtlich. Weltweit wird anerkannt, daß die Bundesrepublik der potenteste Mittelgeber ist: So entfielen von den zwischen September 1990 und Ende Oktober 1992 geleisteten GUS-Hilfen in Höhe von insgesamt 145 Milliarden DM allein 55 % auf Deutschland (Vergleich: USA 9,4 %; Japan 2,9 %; Frankreich 2,7 %). Bemerkenswert ist vor allem, daß in keinem anderen Land die private Hilfs- und Spendenbereitschaft 1990/91 so groß war wie in der Bundesrepublik. Jeder kann helfen. Unser Geld hat in diesen Ländern einen unschätzbaren Wert. Auch wenn man glaubt, es sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein, so kann dieser als punktuelle Hilfe (über-) lebenswichtig sein. Ich wage die Deutung, daß nicht zuletzt die Erfahrungen „am eigenen Leib" mit dem Zusammenbruch der ehemaligen DDR bei der großen Hilfsbereitschaft der Deutschen eine maßgebliche Rolle spielten. Die Deutschen waren am ehesten in der Lage nachzuempfinden, was der Systemzusammenbruch für die einzelnen Bürger bedeutete, denn sie erlebten ähnliches ja praktisch vor der eigenen Haustür. Hinzu kommt, daß viele Deutsche im unsäglichen 2. Weltkrieg erfahren haben, daß die russische Babuschka bereit war, das letzte Stück Brot zu teilen. Viele russische Kriegsgefangene sind bei uns in Deutschland verhungert, obwohl wir noch genug zu essen 18834' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 hatten. Ein Großteil Schuldgefühl ist daher sicher auch Anlaß zur privaten Hilfsbereitschaft gewesen. Ich erkenne die Bereitschaft der Bundesrepublik zur Hilfeleistung ausdrücklich an. Allerdings läßt sich nicht übersehen, daß es bei der konzeptionellen Gestaltung, der Koordinierung und damit letztlich der Effizienz der Hilfen erhebliche Defizite gibt. So ist vor allem zu bemängeln, — daß es kein Gesamtkonzept, das auf einer Analyse der Transformationsprozesse beruht, gibt, sondern eher eine Addition der Programme verschiedener Ministerien; — daß es keine Eingliederung der Hilfsmaßnahmen in abgestimmte länderspezifische Förderstrategien gibt; — daß die zur Verfügung stehenden Mittel aufgesplittert werden und ein nicht abgestimmter „Hilfstourismus" der einzelnen Ministerien existiert; — daß ein großer Teil der Mittel bei sog. Beratungsfirmen verschwindet, die nicht unbedingt alle seriös sind; — daß eine echte Effizienzkontrolle der Beratungshilfen lange Zeit gar nicht stattfand. Auch heute ist sie noch lückenhaft und unzureichend. Auch die sog. „Multilateralen Programme", an denen Deutschland gemeinsam mit den G7- und EU-Staaten beteiligt ist, weisen wesentliche Mängel auf: — eine zu zentralistische Ausrichtung, — eine unübersichtliche Bürokratie und undurchsichtige Verfahren sowie — die Vernachlässigung der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen. Insgesamt fehlt es allen multilateralen Programmen an der wichtigen Zielsetzung, private Investoren zu motivieren und notwendige Investitionen vorzubereiten und zu fördern. Es wird zuviel „beraten", weshalb die Programme nicht ganz zu Unrecht von manchen als „großes Subventionsprogramm für die westliche Consulting-Branche" bezeichnet werden. Zusammenfassend muß leider festgestellt werden, daß die deutsche Hilfs- und Kooperationspolitik sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene eine Reihe von konzeptionellen und praktischen Mängeln aufweist — mit dem Ergebnis, daß der Aufwand in ein Mißverhältnis zu den erwarteten Effekten gerät. Kritisieren läßt sich leicht, werden Sie sagen. Besser machen, Vorschläge unterbreiten, wie sich effektiver helfen läßt! Zugegeben, es ist schwer, zielgerichtete Hilfe einem Land zu leisten, daß seinen Weg selbst noch nicht genau kennt, in dem unklar ist, in wessen Hände die Mittel gelangen werden. Die Gefahr, daß Hilfen ohne Wirkung versanden, ist enorm. Gerade deshalb ist jedoch die privat initiierte Hilfe um so wichtiger, denn hier ist der Empfänger durch persönliche Kontakte bekannt. Damit ist garantiert, daß die Hilfe ankommt. Ich will versuchen, zu umreißen, welche Anforderungen an eine sinnvolle, zielgerichtete Hilfe gestellt werden müssen: Zunächst dürfen wir unsere Fähigkeit nicht überschätzen. Deutsche Hilfe kann nicht durch direkte oder indirekte Intervention die Probleme in der GUS lösen. Die Hauptlast der Anstrengungen muß und wird dabei von den dortigen Staaten selbst getragen werden. Westliche Hilfe kann immer nur flankierend wirken. Sie muß versuchen, die Reformkräfte zu stärken. Wir dürfen nicht übersehen: Der Westen und der Osten sind pluralistische Gesellschaften, in denen verschiedene Gruppen und Interessen miteinander streiten und kooperieren. Entsprechend vielfältig muß sich die Zusammenarbeit gestalten. Wir müssen unsere Hilfen so ausgestalten, daß sie im Interesse der Hilfsempfänger liegen. Nur dann besteht langfristig die Aussicht auf Erfolg. Die Beteiligung der Partner in allen Phasen der Zusammenarbeit ist hierbei zwar keine Garantie gegen Fehlschläge, ohne sie kann es jedoch keine dauerhafte Entwicklung geben. Ziel muß eine Entwicklungspartnerschaft sein. Wir müssen Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Die Menschen wollen selber Entscheidungen treffen, sie wollen selber etwas aufbauen, wir müssen sie darin nur unterstützen. Ein wesentlicher Bereich für Hilfsmaßnahmen ist der Handel. Angesichts der Tatsache, daß 40 % des Welthandels zwischen Töchtern multinationaler Unternehmen stattfindet, müssen wir hieraus für den Ost-West-Handel schlußfolgern, daß sein weiteres Wachstum vor allem vom Aufbau engerer Kooperationen zwischen Unternehmen beider Seiten abhängt. Direktinvestitionen und Unternehmenskooperationen sind die ökonomisch beste Form, die Unternehmen in der GUS zu modernisieren und den Export zu fördern. Wie erwähnt, konzentrierte sich die bisherige Hilfe vor allem auf Beratungsleistungen der technischen Zusammenarbeit. Dabei ist festzustellen, daß westliches Spezialwissen sich oft als unanwendbar und teuer erwiesen hat. Beratung allein reicht ohnehin nicht aus. Entscheidend ist die Unterstützung von Investitionen. Dazu gehören — Hilfe bei Infrastrukturinvestitionen, — Risikoabsicherung für private Investoren sowie — die Kombination von Beratung und Investitionen. Von ausschlaggebender Bedeutung ist jedoch die Tatsache, daß der Umwandlungsprozeß gewaltige Veränderungen an der Basis erfordert, wobei es besonders darauf ankommt, den Menschen — auch den deutschen Minderheiten — zu helfen. Daher muß die Zusammenarbeit in die Regionen gehen. Es müssen regional differenzierte Konzepte erarbeitet werden, die auf historische und kulturelle Bedingungen Rücksicht nehmen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die Leistungen von Staatssekretär Horst Waffenschmidt anerkennen. Damit komme ich zu meinen persönlichen Erfahrungen. Es besteht ein immenser Bedarf an dauerhaften Maßnahmen, die von der Basis her dazu beitragen, die Gesellschaft im Osten mit der im Westen zu vernetzen. Hierzu gehören im wesentlichen — Jugendaustausch Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18835* — wissenschaftliche Kooperation — Städtepartnerschaften — die Erleichterung persönlicher und familiärer Beziehungen sowie — die Zusammenarbeit von gesellschaftlichen Organisationen wie Gewerkschaften, Parteien und Verbänden. Auf dieser Ebene gelingt die Vernetzung der auf den ersten Blick sehr verschiedenen Gesellschaften in Ost und West am besten; denn die Menschen lernen sich persönlich kennen und lernen, Vorurteile, die sie gegeneinander haben, abzubauen. Das Verständnis für die Kultur und Denkweise des anderen kann nur durch direkten persönlichen Kontakt zwischen den Menschen beider Kulturkreise geweckt und vertieft werden. Das Geld, das die Bundesregierung in Projekte steckt, die das Knüpfen dieser persönlichen Kontakte ermöglicht, ist meiner Auffassung nach niemals verschenktes Geld. Jugendaustauschprogramme und Städtepartnerschaften sind ein direkter Beitrag zur Völkerverständigung zwischen Ost und West und tragen damit nicht zuletzt zur Stabilisierung des Weltfriedens bei. Entwicklungen von Freundschaften sind mindestens ebenso wichtig wie Staatsverträge. Ich kann es selbst immer wieder beobachten: Viele dauerhafte Freundschaften sind aus den Aufenthalten junger Ukrainer bei Familien in Deutschland, z. B. bei uns in der Grafschaft Bentheim, erwachsen, die in gegenseitigen Besuchen bis heute fortgesetzt werden. Ich habe aus diesem Grund Wert darauf gelegt, daß die jungen Menschen im Rahmen des Jugendaustausches in Familien untergebracht werden. In einem derartigen Engagement auf der Ebene von Mensch zu Mensch sehe ich darüber hinaus eine Bringschuld erfüllt, die wir Deutsche den Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion gegenüber bis heute haben. Das Unrecht, daß diesen Menschen von uns während des letzten Weltkrieges zugefügt wurde, die zwangsverschleppt und gequält wurden, ist nicht mehr gutzumachen. Jedoch können wir Feindbilder durch gegenseitiges Kennenlernen, miteinander Reden und durch konkrete Hilfe abbauen. Außerdem bilden in Austauschprogrammen und Städtepartnerschaften gebildete Kontakte den Grundstein vieler privater Initiativen. Sie können Anstoß für Kooperationen lokaler Unternehmen beider Seiten sein und bieten Möglichkeiten zum Austausch von Know-how (Beispiel Pflanzkartoffeln!). Die Bundesregierung muß aber dafür Sorge tragen, daß die Menschen, die bereit sind, Initiative zu ergreifen, auch schnell und unbürokratisch die erforderliche finanzielle Unterstützung erhalten. Die Hilfsprogramme müssen deshalb transparenter und zugänglicher werden. Private Initiative darf nicht durch Bürokratie erstickt werden, denn sie ist die Grundlage der wirtschaftlichen und sozialen Vernetzung von Ost und West. Sie ist Voraussetzung für das friedliche Miteinander der Völker beider Staaten. Die Freude über die politische Entwicklung im Osten muß uns Ansporn zu weiteren Hilfen sein. Die Gefahr eines Rückfalls in alte Zeiten oder einer Entwicklung wie in Jugoslawien mahnt uns, noch mehr zu tun. Die Hilfe für die Völker Osteuropas liegt in unserem tiefsten Interesse und ist im besten Sinne des Wortes Friedensdienst. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): In den Reformprozeß in den Staaten Mittel-, Südost- und Osteuropas sowie in der ehemaligen Sowjetunion sind auch die dort lebenden 3,5 bis 4 Millionen Deutschen schicksalhaft eingebunden. Es ist unverkennbar, daß sich dort, wo der Reformprozeß entsprechende Fortschritte gemacht hat, auch die Zukunftschancen Deutscher erheblich verbessert haben. Ich möchte hier vor allem Polen und Ungarn nennen, wo jeweils eine erhebliche Zahl von Deutschen lebt und wo es den Deutschen gelungen ist, sich am politischen Reformprozeß auch dadurch zu beteiligen, daß Deutsche auf kommunaler und nationaler Ebene politische Mitverantwortung durch Bürgermeister, Gemeinderäte, Parlamentsabgeordnete und Senatoren tragen. Aber auch in diesen beiden Staaten gibt es noch eine ganze Reihe von Problemen für die dort lebenden Deutschen, vor allem was die Wiedererlangung der deutschen Muttersprache als Voraussetzung für die Identitätswahrung anbelangt. Insgesamt sind jedoch die seit der politischen Wende erzielten Fortschritte unübersehbar, die sich besonders in Ungarn durch ein auch für gesamteuropäische Maßstäbe vorbildliches Minderheitengesetz dokumentieren. In der Tschechischen Republik sowie der Slowakei leben jeweils kleinere Gruppen von Deutschen, die in der Tschechischen Republik aufgrund ihrer großen Zerstreuung einen schwierigen Lebensalltag zu bewältigen haben, was besondere Schutz- und Fördermaßnahmen des tschechischen Staates, aber auch besondere Unterstützung aus der Bundesrepublik Deutschland erfordert. Was die Slowakei anbelangt, gilt es zu erkennen, daß von der nicht zu beanstandenden Behandlung der dort lebenden Deutschen keine Rückschlüsse auf die generelle Minderheitenpolitik der Slowakei, vor allem gegenüber der ungarischen Minderheit gezogen werden dürfen. Gleiches gilt für Rumänien, wo der schleppende Gang des Reformprozesses die Aussiedlungswelle Deutscher nicht zum Erliegen bringen konnte. Was die ehemalige Sowjetunion betrifft, so ist es vor allem in den mittelasiatischen Staaten, einschließlich Kasachstan, nicht gelungen, den dort lebenden Deutschen eine Zukunftsperspektive für ein Verbleiben zu vermitteln. Ob dies in der Russischen Föderation oder in der Ukraine gelingt, wird vom weiteren Fortgang des politischen Reformprozesses dort abhängig sein. Daß die russische Regierung die Bedeutung der Rußlanddeutschen für die deutsch-russischen Beziehungen erkennt und würdigt, zeigt die Tatsache, daß der stellvertretende Ministerpräsident Schachraj, in der Regierung für Nationalitätenfragen zuständig, persönlich die russische Delegation bei der auf dem Petersberg tagenden Deutsch-Russischen Regierungskommission zur Frage der Rußlanddeutschen vertritt. An dieser Stelle möchte ich dem für die Deutschen in Mittel- und Osteuropa sowie der ehema- 18836* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 ligen Sowjetunion zuständigen Beauftragten der Bundesregierung, unserem Kollegen Dr. Horst Waffenschmidt, für seine hervorragende Arbeit danken. Ich bin der Meinung, daß wir die von Staatssekretär Waffenschmidt erzielten Fortschritte gerade für die Rußlanddeutschen begrüßen und würdigen sollten. Insgesamt gilt es zu erkennen, daß wir und unsere Nachbarn das gemeinsame Interesse erkennen sollten, das in der Erhaltung deutscher Volksgruppen in Mittel- und Osteuropa sowie der ehemaligen Sowjetunion besteht, denn unsere Beziehungen würden armer und würden an Intensität verlieren, gäbe es die Brückenfunktion nicht, die Deutsche in Mittel- und Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion darstellen. Für den Reformprozeß in Mittel- und Osteuropa sowie in der ehemaligen Sowjetunion sind gerade auch die Maßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unter Bundesminister Carl-Dieter Spranger von zentraler Bedeutung. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat sich von Anfang an an der neuen Aufgabe beteiligt, den Ländern und den Bevölkerungen des ehemaligen Ostblocks den schwierigen wirtschaftlichen Transformationsprozeß zu erleichtern und ihnen zu ermöglichen, ihren Platz in der Gemeinschaft demokratischer, marktwirtschaftlich orientierter Nationen einzunehmen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert derzeit ca. 200 Projekte der Beratungshilfe in 24 Ländern des ehemaligen Ostblocks. Dies entspricht ca. einem Drittel der gesamten deutschen Beratungshilfe für den Osten. Beispiele dafür sind etwa der Aufbau von Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und Wirtschaftsverbänden in Polen, die Organisation der Steuerverwaltungen in Kroatien, die Gründung von Wirtschaftsberatungsdiensten im Baltikum und in Bulgarien oder der Aufbau tragfähiger pluralistischer Strukturen auf Verbandsebene und bei den gesellschaftlichen Selbstverwaltungsorganen in Rußland, Weißrußland und der Ukraine. Ich selbst hatte vor kurzem die Gelegenheit, das Büro der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) in Warschau zu besuchen. Dort werden von deutschen Experten polnische klein- und mittelständische Privatunternehmen beraten und Unternehmensberater ausgebildet und dadurch ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung eines funktionierenden Mittelstandes in Polen geleistet. Nur durch ein vielschichtiges Netzwerk von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen kann der Gedanke von Demokratie, Marktwirtschaft und Pluralismus Wurzeln schlagen, reaktionären Tendenzen standhalten und den Reformprozeß urumkehrbar machen. Lassen Sie mich zum Abschluß auch auf den Beitrag verweisen, den unsere Bundeswehr für den politischen Reformprozeß bei unseren östlichen Nachbarn leistet. Dadurch wird die „Partnerschaft für den Frieden" mit Leben erfüllt. Jeder Offizier eines ehemaligen Warschauer-Pakt-Staates, der durch die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen unserer Streitkräfte das Prinzip vom „Staatsbürger in Uniform" und der „Inneren Führung" kennenlernt, kann einen Beitrag zur Demokratisierung der Streitkräfte in seinem Heimatland leisten. Die trilateralen Kontakte, die Bundesverteidigungsminister Rühe zwischen Deutschland, westlichen Partnern wie Frankreich, Schweden und Norwegen sowie östlichen Partnern wie Polen oder den baltischen Staaten aufgebaut hat, dieses sicherheitspolitische Beziehungsgeflecht leistet einen wichtigen Beitrag für Frieden und Stabilität in Europa. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 20 (Umweltinformationsgesetz) Dr. Renate Hellwig (CDU/CSU): Der Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der heute auf der Tagesordnung steht, ist ein „Herold" des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, der kurz vor der Verabschiedung im Kabinett steht und noch im April dem Bundestag zugeleitet werden soll. Ich muß ja gestehen, die GRÜNEN waren ganz clever, indem sie den Vorentwurf des Umweltministeriums zur Grundlage ihres eigenen Entwurfs gemacht haben, um „ein bißchen schneller" als die Regierungskoalition mit einem Entwurf im Plenum zu sein. Dementsprechend ist auch vieles in diesem Entwurf aus der Feder des Hauses Töpfer. Wir können dem heute schon zustimmen, und es wird sich auch in der Regierungsvorlage wiederfinden. Worum geht es bei diesem Umweltinformationsgesetz, und zwar sowohl bei dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf der GRÜNEN als auch bei dem vor wenigen Wochen uns zugeleiteten Regierungsentwurf? Das Umweltinformationsgesetz gewährt allen Bürgern und juristischen Personen des Privatrechts freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Der Nachweis eines berechtigten Interesses ist nicht erforderlich. Informationen können von allen Behörden verlangt werden, die Aufgaben des Umweltschutzes wahrzunehmen haben. Man spürt geradezu die widersprüchlichen Reaktionen, die bereits dieses grundsätzliche Anliegen des Umweltinformationsgesetzes auslöst. Engagierte Umweltschützer, mich eingeschlossen, sehen darin einen wichtigen neuen Schritt zur Förderung des Umweltbewußtseins durch eine breitere öffentliche Diskussion über wichtige Daten und Maßnahmen, die den Umweltschutz berühren. Ganz anders werden Verwaltungen darauf reagieren, wenn sie sich vorstellen, welche Flut an neuen Informationswünschen auf sie zubrandet. Hier gilt es, zwischen den verschiedenen berechtigten Belangen einen vernünftigen Ausgleich zu finden. So ist es zum Beispiel durchaus sinnvoll, daß zwar die Behörden aller Ebenen, also sowohl des Bundes als auch der Lander, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts diese Informationspflicht haben, daß aber dies nur für diejenigen Behörden gilt, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18837* die Aufgaben des Umweltschutzes wahrzunehmen haben. Wie Sie sicherlich verstehen werden, begrüße ich als engagierte Vertreterin der Bundeskompetenz, daß sich in einem wichtigen Punkt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bundesregierung einig sind, nämlich, daß dieses Gesetz eindeutig in der Zuständigkeit des Bundes liegt und er für den Erlaß dieses Gesetzes die Vollkompetenz hat. Eine weitere wichtige Gemeinsamkeit ist, daß auch der Entwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur ein eingeschränktes Wahlrecht der Bürger zwischen Akteneinsicht und Auskunft über Umweltdaten vorsieht, obwohl die Umweltverbände ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht verlangen. Es ist auch ausdrücklich zu begrüßen, daß während der Dauer laufender Verwaltungsverfahren der Informationszugang der Öffentlichkeit eingeschränkt wird, und dies ist einfach sinnvoll, weil sowieso schon während dieser Verwaltungsverfahren formell erhebliche Mitwirkungsrechte vorgesehen sind. Dann allerdings beginnen schon die Differenzen, die wir noch im Rahmen der Behandlung beider Gesetze, also sowohl des Gesetzentwurfs der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch des Regierungsentwurfs, näher besprechen müssen. Sie hier alle näher auszubreiten, würde meines Erachtens den Rahmen der ersten Lesung sprengen. Ein wichtiger Hinweis erscheint mir jedoch jetzt schon erforderlich: Es geht nicht an, daß wir eine sehr weitgehende Service-Leistung der Behörden zusätzlich einrichten, ohne auch eine entsprechende Gebührenverpflichtung für denjenigen vorzusehen, der Service-Leistungen in Anspruch nimmt. Die GRÜNEN wollen eine kostenlose Informationsgewährung durch die Behörden. Der Regierungsentwurf sieht eine kostendeckende Gebühr für jede Auskunft vor. Ich möchte mit Nachdruck betonen, daß ich dies für unerläßlich halte. Ich möchte dies geradezu mit dem Verursacherprinzip beim Umweltschutz vergleichen. Wir Deutschen müssen sowieso schon — auch im Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten in der Europäischen Union — uns ein Übermaß an Verbürokratisierung und Verdichtung unserer Vorschriften vorwerfen lassen. Das ist keinesweges die Schuld der einzelnen Beamten, sondern meines Erachtens geradezu eine Widerspiegelung unseres Volkscharakters. Wir schimpfen zwar alle über zu viel Bürokratie, aber wenn es dann um unsere eigenen Belange geht, dann müssen sie möglichst gerecht, individuell zugeschnitten und im Detail geregelt sein. Wer hier gegenüber der öffentlichen Hand eine besonders hohe Anspruchshaltung entwickelt, der muß auch dafür bezahlen. Und das gilt meines Erachtens genau auch für die Informationswünsche. Ein modernes Verständnis von Umweltschutz versucht auch ein Zuviel an Bürokratie zu vermeiden, und dies ist noch immer am besten durch ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Denken zu erreichen. Jetzt komme ich zum versöhnlicheren Schlußteil meiner Rede: Natürlich bin ich mir mit den Initiatoren des Gesetzentwurfes einig, daß es wünschenswert ist, dieses Umweltinformationsgesetz möglichst schnell noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Wir sind sowieso schon im Verzug. Eine Umsetzung der Richtlinie hätte bis zum 31. Dezember 1992 erfolgen sollen. Wenn wir dieses Gesetz dann endlich haben, reihen wir uns in die Riege derjenigen Staaten ein, die längst ein solches Informationszugangsrecht kennen. Es sind dies insbesondere die USA und die skandinavischen Länder, die sogar ein weitgehend allgemeines Informationszugangsrecht haben. In der Europäischen Gemeinschaft ist ebenfalls in Dänemark, Frankreich und den Niederlanden die gesetzliche Regelung von Informationsrechten nicht auf Umweltinformationen beschränkt. Alle anderen EG-Mitgliedstaaten werden jetzt mit der Umsetzung dieser Richtlinie ebenfalls erstmals ein solches Umweltinformationszugangsrecht für den Bürger gesetzlich festschreiben. Mit diesem Gesetz wird neben dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Umwelthaftungsgesetz ein weiterer Baustein für ein künftiges allgemeines Umweltgesetzbuch in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Dietmar Schütz (SPD): Ich begrüße es, daß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf für ein Umweltinformationsgesetz vorgelegt haben. Sie haben es auch etwas einfacher als wir, eine Idealvorstellung zum Informationszugang vorzustellen, weil die Länder-Rücksichtnahme doch etwas begrenzter ist. Wir Sozialdemokraten haben uns entschlossen, in dieser Phase der Diskussion erst einmal das BundLänder-Abstimmungsverhalten nach der Vorlage des Gesetzentwurfes abzuwarten. Gleichwohl kann und muß die Vorlage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für uns Anlaß sein zu fragen, wann denn endlich die Umsetzung der Richtlinie des Rates der — damals noch — Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht erfolgt und wie die inhaltliche Diskussion hierzu bislang verlaufen ist und wie wir sie endlich zu einem vernünftigen Ende bringen können. Weil wir immer noch auf eine Rückäußerung der Bundesregierung nach der Vorlage im Bundesrat warten, hat man den Eindruck, auch dieses Thema solle der Diskontinuität des Parlaments zum Opfer fallen, so daß wir uns in der nächsten Periode erneut mit der Problematik der Informationsgewährung beschäftigen müssen. Unsere damalige Große Anfrage zum Informationszugang lief auch schon über zwei Perioden. Ich darf daran erinnern, daß die EG-Richtlinie eine Umsetzung bis zum 31. Dezember 1992 vorsieht. Diese langwierige Beratungsprozedur zeigt, wie schwer wir es uns machen, dem Bürger mehr und bessere Informationen allein schon auf dem Gebiet der Umwelt an die Hand zu geben. Fast möchte man glauben, die Bürokratien, denen wir ja ihre Amts- und Aktengeheimnisse teilweise entreißen möchten, führen einen letzten Kampf zur Verteidigung eben dieses Geheimwissens. Nicht zu Unrecht zitieren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Begründung ihres Gesetzentwurfes Max Weber mit der Erkenntnis, wie die Bürokratien ihre Erkenntnis- und Entscheidungssphäre gegen parlamentarische und öffentliche Kontrolle abschotten; er sagt: 18838* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 Die Überlegenheit des berufsmäßig Wissenden sucht jede Bürokratie noch durch das Mittel der Geheimhaltung ihrer Kenntnisse und Absichten zu steigern. Bürokratische Verwaltung ist ihrer Tendenz nach stets Verwaltung mit Ausschluß der Öffentlichkeit. Diese Abschottungstendenz der Verwaltungen gegenüber der Öffentlichkeit aufzubrechen und transparente Entscheidungsprozesse herzustellen muß unser Bestreben sein. Es ist für mich nicht zu begreifen, daß wir mittlerweile eine über 40jährige Geschichte sehr akzeptabler demokratischer Verfassungsentwicklung vorzeigen können, aber dabei das eigentlich durch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gebotene Prinzip der Öffentlichkeit nur sehr schwer durchsetzen können. Informationszugang und freie Akteneinsicht, wie sie in den USA, Schweden und vielen anderen westeuropäischen Ländern schon seit Jahrzehnten praktiziert werden, sind — wie wir alle in Sonntagsreden nicht müde werden zu betonen — ein wesentlicher Bestandteil öffentlicher Teilhabe und auch der Kontrolle staatlichen Handelns. Der Informationszugang zu Umweltdaten ist dabei eigentlich nur ein kleiner Ausschnitt aus diesem emanzipatorischen Aufbruch der Bürger. Wir kämpfen gegen Politik- und Politikerverdrossenheit der Bürger und tun dennoch weiter viel, um den Bürger an wesentliche Informationen nicht heranzulassen. Wer darüber nicht verdrossen wird, hat kein Empfinden. Die Entwicklung, den Bürger an die Entscheidungen des Staates heranzuführen, geht leider im Gegenteil eher in eine andere Richtung. Bei den Verfahrensbeschleunigungs- und Vereinfachungsgesetzen im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren haben wir ebenfalls den „Bürger als Störfaktor" erkannt und viel zu wenig danach gesucht, wie wir unter Beteiligung des Bürgers und damit gleichzeitiger Erhöhung der Akzeptanz die Verfahren durch moderne Verfahrensschritte beschleunigen können. Wir haben vielmehr gesucht, wie wir ihn aus den Verfahren heraushalten. Weniger Bürokratie darf aber nicht weniger Bürgerbeteiligung heißen. Viele sehen die Bürger immer eher als „ Querulanten" , die uns behindern, denn als Beteiligte im Diskurs, mit denen zusammen wir die Straße, das Industriewerk oder die Bahntrasse bauen. Natürlich bin ich damit einverstanden, daß wir uns gegen die Vertreter von St. Florian wenden müssen, und dafür auch Instrumente brauchen. Aber wir dürfen um Gottes Willen — weil die „Zunft der Florianer" nun einmal existiert — nicht alle Bürgerpartizipation über den Haufen werfen. In der Beantwortung unserer Großen Anfrage zu den Informationszugangsrechten zu Beginn dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung ihre inhaltlichen Grundpositionen zur geforderten öffentlichen Kontrolle der Verwaltung durch Informationszugang dargelegt. Sie verrät viel darüber, wieweit denn die Bundesregierung in Hinblick auf Schaffung von Transparenz zu gehen bereit ist. Unserer Vorstellung, daß durch den Abbau eines „Informationsübergewichtes der öffentlichen Verwaltung " die Verwaltung für die Öffentlichkeit transparenter und damit kontrollierbarer werden soll, hält die Bundesregierung entgegen: 1. das Demokratieprinzip verbiete die Mitentscheidungsbefugnis einzelner, nicht durch das Gesamtvolk Legitimierter, bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben und könne damit unter dem Gesichtspunkt der Loslösung der Verwaltung vom Gesamtwillensbildungsprozeß ein Partizipationsverbot ergeben; 2. ein Partizipationsverbot könne sich aus der Perspektive des verfassungsrechtlichen Gebotes effektiver Aufgabenerledigung ergeben, die nicht durch einen Auskunftsanspruch verzögert, erschwert oder gar in Frage gestellt werden dürfe; 3. schließlich gewährten die Grundrechte kein Recht auf unmittelbare Teilhabe an der Staatswillensbildung. Diese werde in der repräsentativen Demokratie durch die gewählten Vertreter und die von diesen eingesetzten Organe ausgeübt. Dazu gehörten auch die Amtswalter der Verwaltung. Sie würden durch allgemeine Gesetze und Amtsaufträge der Regierung legitimiert. In diesen Punkten haben wir den ganzen verfassungsrechtlich vordemokratisch-konservativen Hintergrund der immer noch großen Ablehnung von Partizipation und der Verteidigung von geliehenem Herrschaftswissen aus den Amtsaufträgen der Regierung. Wir sagen dagegen: Die Volksvertreter und die von diesen eingesetzten Organe müssen sich der Diskussion stellen. Seit der Aufklärung ist der mündige Bürger unsere Zielvorstellung, und zum Mündigsein gehört ganz unbestreitbar das Recht auf Information. Der Bürger darf nicht künstlich dumm gehalten werden. Ein Aperçu am Rande: Als ich die Protokolle der Bundesratsausschüsse zur Beratung des Umweltinformationsgesetzes haben wollte, wurden mir diese mit der Bemerkung der Vertraulichkeit verweigert. Die geliehene Herrschaftsmacht der Bürokraten wendet sich durchaus auch gegen die in demokratischen Wahlen legitimierten Volksvertreter. Der uns vorliegende Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vermeidet natürlich alle die von mir gegeißelten demokratiefernen Ansätze. Ich hoffe, Sie sehen es mir aber nach, wenn ich nicht auf deren Entwurf, sondern schon kritisch auf Grundansätze des Regierungsentwurfes eingehe — der leider immer noch nicht in den Bundestag eingebracht ist —, weil wir entlang bestimmter Grundpositionen des Regierungsentwurfs unsere inhaltliche Auseinandersetzung ordnen. Ich sagte schon, daß der Informationszugang nicht generell gewährt werden soll — wie es etwa der „Freedom of Information Act" kennt, — sondern sich lediglich auf den Umweltbereich beschränken soll. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18839* Man könnte denken, diese Einschränkung reiche erst eirar 1 aus, um den Informationszugang zu kanalisieren umal die EG-Richtlinie — ohne Einschränkung - „den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhar even Informationen über die Umwelt" gewäh en will. Unser deutscher Gesetzentwurf findet aber Möglichkeiten, diese Kanalisierung noch einmal zu verengen: Es sollen lediglich diejenigen Behörden, die ausdrücklich Aufgaben des Umweltschutzes wahrzunehmen haben, verpflichtet sein, Informationszugang zu gewähren. Jede Behörde, die nicht Umweltschutzbehörde ist, braucht solche Daten nicht herauszugeben. Also jede Straßenbaubehörde, jede WasserstraBenbaubehörde, jeder Eisenbahntrassenbauherr, jede Baubehörde, die Umweltdaten etwa zur Entscheidung über den Trassenverlauf sammeln, brauchen diese nicht öffentlich zu machen. Vegetationsgutachten, Gutachten zum Strömungsverlauf und Auswirkungen auf Flora und Fauna — wie etwa bei der Ems-Vertiefeung oder dem Elbausbau — sind jedoch genuine Umweltdaten, die öffentlich werden müssen, auch wenn sie bei der Bauverwaltung oder der Wasserstraßenverwaltung anfallen. Gerade an den Stellen, wo der öffentliche Konflikt läuft, soll nach dem Willen der Bundesregierung in der Regel die geheime Kabinettspolitik politisch weiterhin aufrechterhalten bleiben. Dies können doch unsere europäischen Kollegen, die diese Richtlinie mit vertreten, nicht gewollt haben. Der Informationszugang selbst soll nach dem Regierungsentwurf ausschließlich nach Gusto der Behörde gewährt werden; sie kann entscheiden, ob lediglich Auskunft erteilt wird oder ob Akteneinsicht gewährt oder in sonstiger Weise Informationsträger zur Verfügung gestellt werden. Um es klar zu sagen: es besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Diese Regelung bleibt hinter dem geltenden Verwaltungsverfahrensgesetz zurück — das allerdings nur unter Verfahrensbeteiligten gilt. Natürlich gibt es Verfahrenssituationen und Aktenbereiche, die aus Gründen der Arbeitseffizienz oder auch der Vertraulichkeit von Daten es verbieten, Akten zu einer bestimmten Zeit oder an einer bestimmten Stelle zugänglich zu machen. Dann aber muß man dies kurz begründen und dazu stehen. Nach der vorgeschlagenen Formulierung kann die Verwaltung jedoch jederzeit relativ willkürlich dem Informationszugangsbegehren entgegentreten. Ich will eine Entscheidung „in dubio pro" Bürger. Ich will aber auch Instrumente gegen den Mißbrauch („Lahmlegen" der Verwaltung in Verfahren oder mißbräuchliche Datenverwendung) haben. Der Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN berücksichtigt nicht genügend, daß zu Recht Betriebsgeheimnisse und persönlicher Datenschutz gewahrt bleiben müssen und daß das Informationszugangsrecht kein Einfallstor für Verschleppungsstrategien und Verzögerungstaktik in Großverfahren sein kann und darf. Bei nachhaltiger Transparenz muß und soll die Verwaltung stets Herr des Verfahrens bleiben. Lassen Sie mich schließlich unter den vielen im einzelnen in der Ausschußsitzung erforderlichen Diskussionspunkten einen noch ansprechen. Es ist selbstverständlich, daß für Amtshandlungen Gebühren erhoben und die Auslagen der Verwaltung bezahlt werden müssen. Aber: Kosten dürfen den Zugang des Bürgers zu Informationen nicht behindern. Hintertüren für die Unterbindung des Informationszugangs darf es nicht geben. Das Land Hessen hat in seinem Entwurf die Kostenfreiheit festgesetzt. So kann man es auch machen. Für die weitere Beratung haben wir eine ausschußinterne Anhörung beschlossen. Dort können wir die Einzelheiten weiter diskutieren. Ich hoffe, wir finden einen Weg, den Bürgern den Standard des Informationszugangs zu geben, der in den meisten westeuropäischen Ländern bereits selbstverständlich ist. Die Realisierung voller demokratischer Rechte ist noch nicht abgeschlossen — wir müssen darum kämpfen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. Dr. Jürgen Starnick (F.D.P.): Die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt eingebracht, mit dem sie grundsätzlich offene Türen einrennt. Für mich selbst kann ich feststellen, daß ich in diesem Gesetzentwurf weitgehend auch meine Auffassung wiederfinden kann. Daß wir überhaupt darüber reden und sich dieser Gesetzentwurf nicht schon längst erübrigt hat, ist das einzig bemerkenswerte an der heutigen Erörterung. Denn die Koalition hatte bereits Anfang der Legislaturperiode vereinbart, das Recht auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt durch die fristgemäße Umsetzung der EG-Richtlinie mit einem Gesetz einzuführen. Daß dieses Gesetz dem Deutschen Bundestag noch immer nicht vorliegt, obwohl das Papier, auf dem der Referentenentwurf des BMU geschrieben ist, schon reichlich vergilbt, zeigt, daß Deutschland keineswegs europäischer Musterknabe in dem Umsetzen des gemeinsamen Willens der Europäischen Union ist und daß Gesetzgebung in Deutschland mehr und mehr zur Haarspalterei abgleitet. Nun mag man zwar mit einer gewissen Genugtuung vermerken, daß die Bundesrepublik nicht immer vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Europäischen Union an den Tag legt. Daß die Umsetzungsfrist der EG jetzt aber schon mehr als ein Jahr überschritten ist, kann jedenfalls von mir nicht vertreten werden. Offenbar wird die Bedeutung eines solchen Gesetzes als zu gering eingeschätzt und wird verkannt, welche politische Funktion es hat: Es dient ganz wesentlich dem Erhalt des Konsenses zwischen Bürger und Staat, indem der Bürger die Möglichkeit bekommt, staatliches Handeln kritisch zu begleiten. Daß der Informationszugang der Öffentlichkeit zu Behördenakten auch eine Kontrolle des Behördenhandelns ausübt, mag unangenehm für die Bürokratie und damit wohl auch ein Grund für das nicht gerade engagierte Vorantreiben dieses Gesetzes sein. Politisch ist dies jedoch nicht hinnehmbar. Ich fordere deshalb ein- 18840* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 dringlich die Beteiligten auf, und das sind sowohl die Ressorts des Bundes als auch die der Lander, endlich den Sand aus dem Getriebe zu blasen. Einige Worte noch zum Gesetzentwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als solchem: Die Vorlage zeigt, daß die Antragsteller bei allem umweltpolitischen Engagement sehr wohl verschiedene Belange gegeneinander abgewogen haben. In dem Entwurf wurden keineswegs alle im Raum stehenden Forderungen von Umweltverbänden und einigen politisch etwas näherstehenden Ländern aufgegriffen. Bemerkenswert an dem Entwurf ist, — daß er entgegen der Meinung von Ländern wie Bayern und Niedersachsen dem Bund eine umfassende Kompetenz für die Umsetzung der EG-Informationsrichtlinie zubilligt, — daß nur ein eingeschränktes Wahlrecht der Bürger zwischen Akteneinsicht und Auskunft über Umweltdaten vorgesehen ist und — daß auch während der Dauer laufender Verwaltungsverfahren der Informationszugang der Öffentlichkeit eingeschränkt wird. In einigen Punkten versucht der vorliegende Entwurf über die Vorgaben der EG-Richtlinie oder auch über den Entwurf des BMU hinauszugehen. Hierbei offenbaren sich einige Ungereimtheiten, wenn zum Beispiel einerseits ein Ausschluß oder eine Beschränkung des Anspruchs auf Zugang zu Informationen über die Umwelt wegen eines drohenden Nachteils für das Wohl des Bundes oder eines Landes zugestanden wird, dieser Ausschluß aber an die Bedingung geknüpft wird, daß die Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich könnte hier noch eine Reihe anderer Punkte erwähnen, die diskussionsbedürftig sind, die aber während der Ausschußberatung zu erörtern sind. Der Gesetzentwurf sollte also zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden, wo er simultan mit dem Entwurf der Bundesregierung zu behandeln wäre, denn noch bin ich der Hoffnung, daß uns ebenfalls der Regierungsentwurf alsbald vorgelegt wird. Sollte das nicht geschehen, so neige ich persönlich dazu, den Entwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Grundlage der Beratung zu machen, habe jedoch Zweifel, ob meine Fraktion mit einer solchen Vorgehensweise einverstanden ist. Dr. Klaus-Dieter Feige (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wieder einmal steht der selbsternannte Vorreiter im Umweltschutz, der Bundesumweltminister, im Regen. Es ist ihm bis heute nicht gelungen, die EG-Richtlinie über den Zugang zu Umweltinformationen in nationales Recht umzusetzen. Und dies fast 15 Monate nach Ablauf der Frist. Wie schon bei der Umsetzung der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung und den unsäglichen Beschleunigungs- und Maßnahmegesetzen wird deutlich, daß Transparenz und Bürgerinnenbeteiligung nicht Sache dieser Regierung ist. Und dann wundern Sie sich über Politikerverdrossenheit. Darm beklagen Sie die immer tiefer werdende Distanz, die Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger vom Gemeinwesen. In anderen europäischen Staaten und den USA ist freie Akteneinsicht seit Jahrzehnten selbstverständlich. Sie ist wesentlicher Bestandteil öffentlicher Beteiligung und Kontrolle. Auch in der Europäischen Gemeinschaft wurde schon 1988 der allgemeine Zugang zu Informationen gefordert. Die Verwirklichung dieser Forderung scheiterte nicht zuletzt am Widerstand Großbritanniens und der Bundesrepublik. Das überholte Prinzip der Geheimhaltung staatlichen Wissens wird immer noch hochgehalten und beherrscht die bundesdeutschen Amtstuben. „ Amtgeheimnis " nennt sich die Reliquie, die dem Beamtenapparat das Gefühl von Machtfülle verschafft. Gesellschaftliche Probleme gehen aber alle an. Das gilt vor allem für den Schutz unserer Umwelt. Hier werden regelmäßig Werte berührt, die in der gesellschaftlichen Wertehierarchie hoch angesiedelt sind, wie Gesundheit, Lebensqualität oder Eigentum. Hier greifen Vorhaben tief in den Lebensalltag der Bürgerinnen und Bürger ein, ob es um den Bau von Müllverbrennungsanlagen oder die Verbreitung gentechnisch hergestellter Lebensmittel geht. Die Hauptsorge dieser Bundesregierung gilt aber nicht den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, sondern dem möglichst reibungslosen Ablauf entsprechender Genehmigungsverfahren. Ich gestehe ja zu, daß viele dieser Verfahren lange, zu lange, dauern. Aber haben Sie sich einmal nach den Ursachen gefragt? Erinnern Sie sich, mit welchen Beschwichtigungen die Menschen in diesem Lande für dumm verkauft wurden? Da haben sogenannte Experten beispielsweise noch Ende der siebziger Jahre die Hamburger Deponie Georgswerder als Musteranlage gepriesen. Mittlerweile ist das eine der größten Giftmüll-Altlasten Europas. Übrigens wird die Deponie Schönberg bis heute nach einem ähnlichen Verfahren wie Georgswerder betrieben, im vollen Vertrauen auf getürkte DDR-Gutachten und die Selbstheilungskräfte des Untergrunds. Bis heute bleiben Auskünfte über die Trinkwassergefährdung der Stadt Lübeck nebulös und widersprüchlich. Wundern Sie sich da noch, daß die Menschen in diesem Lande angesichts solcher Skandale das Vertrauen in staatliches Verwaltungshandeln zunehmend verlieren? Meine Damen und Herren, die ernsthafte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Lösung gesellschaftlicher Probleme setzt Transparenz und gleiche Information für alle Beteiligten voraus. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen: 1. Zugang zu allen relevanten Informationen 2. Frühzeitigkeit der Information 3. Transparenz in den Abläufen 4. Chancengleichheit 5. Offenheit der Prozeßentscheidungen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 18841* 6. Dialogstruktur und 7. Alltagsnähe. Diese Kriterien gelten auch für den Zugang zu Umweltinformationen. Die Umweltbehörden verfügen auf lokaler, regionaler und Landesebene über die genauesten Daten hinsichtlich des Zustands der Umwelt und über tatsächliche und potentielle Verschmutzer. Diese Informationen berühren die gesamte Öffentlichkeit. Es gibt überhaupt keinen Grund für eine allgemeine Geheimhaltung. Im Gegenteil, durch einen umfassenden Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich eine eigenständige Meinung zu bilden, aktiv am Umweltschutz mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen. Mit einer breit gefächerten Mitwirkung der Öffentlichkeit geht eine effizientere und vielfältigere Kontrolle potentieller Verschmutzer einher. Eine gut informierte Öffentlichkeit kann die Verwaltung kontrollieren, aber auch unterstützen und damit dem vielbeklagten Informations- und Vollzugsdefizit entgegenwirken. Und ich darf daran erinnern, daß die EG-Richtlinie, um deren Umsetzung es heute geht, den Zugang zu Umweltinformationen nicht in das Ermessen der Behörden stellt, sondern diese Freiheit garantiert! Schon jetzt steht fest, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen die EG-Richtlinie verstößt und rechtswidrig ist. Die Gewährung von Akteneinsicht steht weiterhin in bester deutscher Tradition im Ermessen der Behörden. Der Zugang zu Informationen wird auf Daten beschränkt. Und Daten aus laufenden verwaltungsbehördlichen Verfahren werden für nicht zugänglich erklärt. Damit wird der Sinn der Richtlinie — nämlich frühzeitig den Zugang zu Informationen zu garantieren — ins Gegenteil verkehrt. Ein weiterer gravierender Mangel besteht in der Verweigerung des Zugangs zu Teilinformationen, dann nämlich, wenn geheimhaltungsbedürftige Informationen ausgesondert werden können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient eher der Verhinderung von Anträgen als der Annäherung an das Ziel einer transparenten Verwaltung. Von einer bürgernahen, also beratenden Verwaltung ist keine Rede. Auch die Öffnung des Gesetzes durch eine sog. Länderöffnungsklausel, um auf Länderebene weitergehende Ansprüche zu verwirklichen, sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Schon jetzt läßt sich absehen, daß dieses Gesetz die Gerichte beschäftigen wird. Meine Damen und Herren, wir haben mit unserem Gesetzentwurf eine rechtmäßige und demokratiefähige Umsetzung des Rechtes auf Zugang zu Umweltinformationen vorgelegt. Kernpunkte unseres Vorschlags sind: 1. Allen natürlichen oder juristischen Personen ist ohne Nachweis eines „eigenen Interesses" der freie Zugang zu Umweltinformationen einzuräumen. Es darf eben nicht dem Ermessen der Behörden obliegen, welche Form des Informationszugangs gewählt wird. Ausdrücklich werden die Behörden zur Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung verpflichtet. Akteneinsicht ist grundsätzlich in den Diensträumen zu gewähren. Es besteht ein Anspruch auf die Anfertigung von Ablichtungen oder Ausdruck aus Datenträgern der automatischen Datenverarbeitung. Die Einsicht in Umweltinformationen ist grundsätzlich kostenfrei. 2. Der Zugang zu Umweltinformationen darf nicht durch eine ausufernde Interpretation dessen, was ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ist, unterlaufen werden. Selbstverständlich muß dabei der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sein. Wir schlagen vor, daß Emissions- oder Immissionsdaten grundsätzlich nicht als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis anzusehen sind. Dies gilt, solange der Betreiber nichts anderes nachgewiesen hat. Desgleichen können sich diejenigen nicht auf den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen berufen, von deren Produktionsverfahren oder verwandten Stoffen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. 3. Die Länder und Gemeinden sollen Informationsregister aufbauen, die die vorhandenen Daten über den Zustand der Umwelt, Gutachten mit Umweltinformationen sowie die Emissions- und Immissionsdaten enthalten. Es muß auch sichergestellt werden, daß Verbraucher und Verbraucherinnen über Risiken und Gefahren von Produkten oder Erzeugnissen informiert werden. 4. Die Anwendung und Umsetzung des Gesetzes soll — neben dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz — durch die Institution eines Bundesbeauftragten bzw. einer Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit gewährleistet werden. Jede Person kann sich an diese Institution wenden. Sie soll nach unseren Vorstellungen als Ombudsstelle fungieren. Wir leben in einer Zeit großer Unsicherheiten, nicht nur ökonomischer und ökologischer Art. Bürgerinnen und Bürger erleben sich zunehmend als bloße Objekte staatlichen Handelns, auf die Sparbeschlüsse herunterprasseln. Zugleich wirbeln Ämterpatronage, Ministergeld- und Lottoaffären zwar kurzfristig Regierungen durcheinander, die allerdings ohne jegliche Scham im selben zwielichtigen Trott weitermachen. Diese offenkundigen Widersprüche, die immer offener werdende Korrumpierbarkeit können eine Demokratie zerstören. Die Gewährung von Partizipation ist preiswert zu haben. Dazu bedarf es keines einzigen Sparbeschlusses. Ihr Vorteil ist, die Bürgerinnen und Bürger in die Lösung der gesellschaftlichen Probleme verantwortlich einzubeziehen. Vollständige Transparenz und der Zugang zu Informationen sind hierfür ein erster notwendiger Schritt. Es kann nicht immer von Verwaltungsreform geschwätzt werden, ohne ein Kernproblem, nämlich das der Abschottung dieser Verwaltung von den Bürgerinnen und Bürgern, auch nur ansatzweise lösen zu wollen. Lassen Sie uns daher im Ausschuß ernsthaft und zielgerichtet über unsere Gesetzentwürfe diskutieren. Wir greifen gerne die Anregung des Kollegen Hirsch auf, der im Innenausschuß vorgeschlagen hat, zu den beiden Vorlagen eine Anhörung gemeinsam mit dem Umweltausschuß durchzuführen. Bei der Informationsfreiheit geht es nicht um ein ideologisches Problem, sondern um eine parteiüber- 18842* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1994 greifende Notwendigkeit für die Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas, zum Schutz unserer Umwelt und für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Ulrich Klinkert, Parl. Staatsekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Wir haben uns heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes zu befassen, den die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht hat. In der Sache geht es um die Umsetzung der EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt vom 7. Juni 1990. Zur Umsetzung dieser Richtlinie, die ein für den deutschen Rechtsbereich völlig neuartiges Informationsrecht schafft, hat die Bundesregierung bereits im Oktober letzten Jahres einen eigenen Gesetzentwurf beschlossen. Dieser Gesetzentwurf ist — wie es der guten parlamentarischen Ordnung entspricht — zunächst dem Bundesrat zugeleitet worden, der sich mit ihm am 17. Dezember 1993 beschäftigt hat. Die Stellungnahme des Bundesrates hat den Regierungsentwurf im wesentlichen bestätigt. Zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates wird diese Gesetzesvorlage in Kürze dem Bundestag zugeleitet, so daß wir uns nach der Osterpause intensiv mit ihr beschäftigen können. Welches Grundkonzept steht hinter dem Vorhaben eines Umweltinformationsgesetzes und wo liegen die wesentlichen Unterschiede zum Entwurf der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? Der Grundgedanke lautet: ein effektiver Umweltschutz ist nur dann zu erreichen, wenn jeder einzelne seinen Beitrag leistet. Jeder einzelne hat sich „umweltgerecht" zu verhalten. Wohldurchdachte Vorschriften allein führen nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung des Zustandes der Umwelt. Weitere Fortschritte im Umweltschutz sind vielmehr nur bei einem hohen Umweltbewußtsein und einem hohen Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Notwendige Voraussetzung für umweltbewußtes und umweltschonendes Verhalten des einzelnen ist die Möglichkeit umfassender Information über den Zustand der Umwelt, über die Folgen umweltbeeinträchtigenden Verhaltens und über das Handeln der Verwaltung. Zugang zu Informationen über die Umwelt ist deshalb ein besonders wirksames Instrument zur Verbesserung des Umweltschutzes. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir nach Ostern hier zu beraten haben, schafft für jeden Bürger einen freien Zugang zu den Umweltinformationen, die bei den Behörden vorhanden sind. Dies ist eine grundlegende Neuerung im deutschen Recht. Denn das deutsche Verwaltungsrecht ist bisher im wesentlichen durch den Grundsatz der „beschränkten Aktenöffentlichkeit" geprägt: ohne Nachweis eines „berechtigten Interesses" keine Akteneinsicht. Bei manchen Beteiligten herrscht daher die Sorge, das neue Informationsrecht des Bürgers könne zu erheblichem Verwaltungsaufwand und zur Beeinträchtigung der Verwaltungseffizienz führen. Dies hat umfangreiche und aufwendige Abstimmungen des Gesetzentwurfs erforderlich gemacht. Hieraus erklärt sich auch, warum die EG-Richtlinie nicht fristgerecht zum 31. Dezember 1992 in deutsches Recht umgesetzt werden konnte. Der heute zur Debatte stehende Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift in einigen Punkten Positionen auf, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten sind. In anderen Punkten enthält er allerdings Ansätze und Regelungen, die nicht mitgetragen werden können. Ich möchte zwei Punkte herausgreifen: Erstens muß das Interesse des Informationssuchenden am Zugang zu Informationen sorgfältig gegenüber dem Interesse an der Zurückhaltung schützenswerter Informationen abgewogen werden. Diese Gewichtung ist im vorliegenden Entwurf nicht gelungen. So wird in § 5 der notwendige Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen faktisch abgebaut. Die vorgeschlagene Gewichtung übersieht weiter die Notwendigkeit einer Einpassung der Regelungen in das gewachsene deutsche Rechtssystem und führt deshalb zu Unklarheiten bei der Anwendung. Zweitens: Der Gesetzentwurf ist nicht vollzugsfreundlich gefaßt. Er würde zu Hemmungen im Verwaltungsablauf führen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Ich denke hier z. B. an die behördliche Informationsbeschaffungspflicht des § 12. Wir wollen mit der Umsetzung der EG-Richtlinie den Dialog zwischen Bürger und Verwaltung fördern. Es soll und darf aber kein neuer Verwaltungsmehraufwand entstehen, der niemandem nützen würde — schon gar nicht der Umwelt. Dieses Gebot ist in Ihrem Gesetzentwurf leider nicht beachtet worden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist demgegenüber ausgewogen, klar und praktisch vollziehbar. Er ist europarechtlich korrekt und vermeidet unnötige Belastungen der Verwaltung. Wir werden den Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag in Kürze vorlegen und dann gerne mit Ihnen über die Einzelheiten diskutieren. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/8538 Drucksache 12/4186 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/6582 Nrn. 3.2, 3.3, 3.5 Drucksache 12/6649 Nrn. 2.1, 2.7, 2.8, 2.10, 2.11, 2.14 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 12/3407 Nr. 3.9 Drucksache 12/3584 Nr. 3.15 Drucksache 12/4298 Nr. 3.20 Drucksache 12/4491 Nr. 2.29
Gesamtes Protokol
Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221700000
Meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben.
Am 9. März 1994 verstarb der frühere Bundestagsabgeordnete, Parlamentarische Staatssekretär und Wehrbeauftragte Karl Wilhelm Berkhan.
Karl Wilhelm Berkhan — seine Freunde nannten ihn Willi — wurde am 8. April 1915 in Hamburg geboren. Er absolvierte eine Lehre als Maschinenschlosser, besuchte die Technische Lehranstalt in seiner Heimatstadt und war danach als Maschinenbauingenieur tätig. Nach dem Krieg absolvierte er ein Studium der Pädagogik an der Universität Hamburg und wurde zum Studienrat ernannt.
Karl Wilhelm Berkhan hatte sich bereits in seiner Jugendzeit politisch betätigt. Im Jahre 1945 trat er der Sozialdemokratischen Partei bei. Erste parlamentarische Erfahrungen erwarb er als Mitglied der Hamburger Bürgerschaft von 1953 bis 1957. Von 1957 bis 1975 vertrat er als Mitglied der SPD-Fraktion den Hamburger Wahlkreis Altona im Deutschen Bundestag.
Er war in der fünften Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungsausschusses. Im Oktober 1969 wurde er zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung berufen. Im Jahre 1975 wurde Karl Wilhelm Berkhan zum Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gewählt. In diesem Amt hat er sich der deutschen Öffentlichkeit eingeprägt.
Seine Sachkompetenz, Geradlinigkeit und seine aus dem Herzen kommende Menschlichkeit prädestinierten ihn für die Aufgabe, Auge und Ohr des Deutschen Bundestages in der Bundeswehr zu sein. Während er die Vorgesetzten mahnte, die Würde und die Eigenständigkeit der Soldaten zu achten, forderte er diese auf, keine Untertanen, sondern mündige Bürger zu sein. Sosehr es ihm um das Ansehen der Bundeswehr und ihre Integration in die Gesellschaft ging, so stand doch der einzelne Mensch, der Soldat, im Mittelpunkt seines Denkens und Handelns.
Als er 1980 für seine zweite Amtszeit wiedergewählt wurde, zeigte die übergroße Mehrheit der Stimmen, die für ihn abgegeben wurden, welches Ansehen er sich weit über die Grenzen seiner Fraktion hinaus erworben hatte.
Wir trauern heute um einen verdienten Parlamentarier und Wehrbeauftragten. Seinen Angehörigen sprechen wir unser tiefempfundenes Mitgefühl aus. Wir werden uns seiner immer mit Zuneigung und Respekt erinnern.
Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben; ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die verbundene Tagesordnung um eine vereinbarte Debatte zur Pflegeversicherung erweitert werden. Diese Debatte soll zu Beginn der Tagesordnung aufgerufen werden. Hierfür sind zwei Stunden vereinbart worden.
Weiterhin ist vereinbart worden, zusätzlich die Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 145 und 146 auf den Drucksachen 12/7036 und 12/7037 ohne Debatte zu beraten.
Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 8 auf:
Vereinbarte Debatte zur Pflegeversicherung
Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. vor.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache zwei Stunden vorgesehen. — Auch dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster erhält Bundesminister Blüm das Wort.

Dr. Norbert Blüm (CDU):
Rede ID: ID1221700100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Jahrzehnte war der Satz „Die Pflegeversicherung kommt" eine Hoffnung, eine Erwartung, ein Versprechen, eine Forderung. Heute ist der Satz „Die Pflegeversicherung kommt" eine Mitteilung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Noch gestern um diese Zeit war der Satz mit einem Fragezeichen versehen, heute mit einem Ausrufezeichen.



Bundesminister Dr. Norbert Blüm
Die Pflegeversicherung kommt. Sie wird die fünfte Säule unserer Sozialversicherung. Nach Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung kommt jetzt die Pflegeversicherung als eine weitere Säule unseres Sozialstaates, um den uns viele Menschen in der Welt beneiden.
Es liegt viel Klugheit in der Sozialversicherung: Leistung für Beitrag, das ist besser als Versorgung aus einem anonymen Staatstopf. In der Selbstverwaltung unserer Sozialversicherung ist noch immer ein hohes Maß von Verantwortung investiert. Die Selbstverwaltung ist eine Schule der Partnerschaft. Die Sozialversicherung verträgt sich auch mit der Idee der Subsidiarität: Sie ist auf private Ergänzung angewiesen.
Wir stützen mit der Pflegeversicherung die ambulante und die stationäre Pflege, und wir bauen jenes Zwischenfeld zwischen ambulant und stationär aus. Das Leben kennt viele Zwischenstationen und Übergänge. Unser bisheriges System kannte vorwiegend nur die harte Alternative: daheim oder im Heim. Wir wollen dazwischen Kurzzeitpflege- und Tagespflegeplätze fördern. Die Sozialinstitutionen müssen dem Leben folgen, nicht umgekehrt, und das Leben kennt viele Übergänge und Zwischenstationen.
Wir wollen alles tun, daß die Menschen, solange sie können und wollen, in ihren vertrauten vier Wänden bleiben können,

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

in denen sie vielleicht ihr ganzes Leben mit Glück und Unglück, Freud und Leid erlebt hatten. Einen alten Baum verpflanzt man nicht gern. Das ist eine Volksweisheit, die nicht nur für Baumschulen gilt.
Deshalb hat die ambulante Pflege Vorrang. Auch der zeitliche Vorlauf erklärt sich dadurch: Die ambulante Pflege wird ab 1. April 1995 in Kraft treten, die stationäre ab 1. Juli 1996. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar 1995.
Meine Damen und Herren, wir begeben uns auch auf Neuland, weil wir zum erstenmal eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik festlegen. Nicht die Beiträge folgen den Ausgaben, sondern die Ausgaben folgen dem festgelegten Beitragssatz. So schöpfen wir mit den Beitragseinnahmen des Jahres 1996 natürlich größere Ausgaben aus als 1991 bei der ersten Vorlage des Entwurfs.
Was bringt die Pflegeversicherung ganz handfest? Vielleicht ist eine Handvoll handfester Hilfen mehr wert als ein Sack vieler Worte. Deshalb will ich über die handfesten Hilfen reden.
Die 500 000 erheblich Pflegebedürftigen, die bisher keine Leistungen aus der Sozialversicherung erhielten, erhalten in Zukunft eine Geldleistung von 400 DM oder Sachleistungen im Wert von 750 DM.
Die 500 000 Schwerpflegebedürftigen, die bisher 400 DM Geldleistungen oder Sachleistungen im Wert von 750 DM erhielten, erhalten mit diesem Gesetz 800 DM Geldleistungen oder 1 800 DM Sachleistungen.
Die 200 000 Schwerstpflegebedürftigen — das sind diejenigen, die am stärksten pflegebedürftig sind —erhielten bisher ebenfalls 400 DM Geldleistungen oder 750 DM Sachleistungen. Sie erhalten jetzt 1 300 DM Geldleistungen oder 2 800 DM Sachleistungen, in Härtefällen sogar bis zu 3 750 DM.
Meine Damen und Herren, die Anstrengung für diese Pflegeversicherung, auch der Streit, hat sich gelohnt, wenn man daran denkt, daß über 1 Million Menschen von dieser Anstrengung profitieren werden, daß ihre Lebenslage verbessert wird.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

In der stationären Pflege werden bis 2 800 DM, in Härtefällen bis 3 300 DM gezahlt.
Wir haben eine Anschubfinanzierung für die Investitionen im Pflegebereich in den neuen Bundesländern vorgesehen. Meine Damen und Herren, so traurig es ist: Der Sozialismus hat die Armen schäbig behandelt. Er hat offenbar nur den Produktionsfaktor Mensch gesehen. Um so mehr muß der gemeinsame Sozialstaat dieses große Defizit aufholen,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD — Zuruf des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste])

mit Hilfe in Höhe von 6,8 Milliarden DM in acht Jahren für die neuen Bundesländer.
Hinzu kommen Leistungen für die Pflegepersonen. Ich denke, wenn wir über Pflege reden, dürfen wir nie nur über die Pflegebedürftigen reden, sondern wir müssen auch über diejenigen reden, die pflegen.

(Beifall der Abg. Ingrid Matthäus-Maier [SPD])

Wenn die Pflegeperson in der Familie vier Wochen Urlaub machen will, wenn sie einmal Atem holen will, kann sie eine Ersatzkraft für bis zu 2 800 DM im Monat in Anspruch nehmen. Ich denke, daß das eine ganz wichtige Hilfe für diejenigen ist, die oft rund um die Uhr an ihre Aufgabe gefesselt sind. Es ist wichtig, daß sie einmal aufatmen und sich ohne Sorgen regenerieren können.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Was ich ganz wichtig finde, ist, daß diejenigen, die sich für ihre Angehörigen aufopfern, eine ordentliche Unfallversicherung bekommen und einen Anspruch auf Rente. Das ist nicht nur familienpolitisch eine Unterstützung, sondern das dient gerade den Frauen, denen unsere Männerwelt diese Aufgabe zugeschoben hat, die im Alter bisher oft selbst Sozialhilfeempfänger sind.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD — Zuruf des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/ Linke Liste])

Ich will gerade bei diesem Thema die Pflegekräfte, die Pflegenden, nicht vergessen, sowohl diejenigen, die im Beruf Pflegende sind, als auch die vielen Amateure unseres Sozialstaates, die in der Familie für ihre Angehörigen da sind. Ob Profi oder Amateur: Das sind die wahren Samariter unseres Sozialstaates. Wir



Bundesminister Dr. Norbert Blüm
sollten ihnen heute vom Parlament aus unsere Anerkennung aussprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Es geht bei dem, was wir heute in der Schlußrunde angehen, nicht nur um das Geldverteilen. Es geht bei der Pflegeversicherung nicht nur darum, ein bißchen Geld unter die Leute zu bringen, sondern um eine neue Antwort auf neue Fragen. Es geht um eine Sozialpolitik aus der Nähe. Wir brauchen eine Sozialpolitik aus der Nachbarschaft, beispielsweise die Unterstützung der Sozialstationen. Ich glaube, daß die großen Institutionen, so unverzichtbar und wichtig sie auch sind, Gefahr laufen, zu einer kalten Verteilungsmaschine zu werden, wenn wir nicht eine Infrastruktur nachbarschaftlicher Hilfen, Hilfen aus der Nähe, aufbauen.
Meine Damen und Herren, trotz der Pflegeversicherung werden auch weiterhin viel Idealismus und viel Engagement gefordert, damit Menschlichkeit und Freundlichkeit in unserem Sozialstaat Platz haben. Mit Geld allein ist Not nicht zu lindern. Vielleicht ist Einsamkeit eine neue Form von Not; sie läßt sich nicht mit Geld verhindern. Diese Pflegeversicherung soll einen Anschub für eine nachbarschaftliche Sozialpolitik, für eine neue Kultur des Helfens geben. Es bleibt die Familie, die dabei gestützt wird, die Familie als Schule der Solidarität.
Vielleicht ist der Dienst für die Schwachen auch die beste Medizin gegen eine Gesellschaft, die Gefahr läuft, zu einer Ich-Verkrampfung zu degenerieren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])

Die Heroisierung der Einzelkämpfer — „Jeder ist sich selbst der Nächste" — klappt nur, solange die Einzelkämpfer jung und gesund sind. Ein Staat hat allerdings nicht nur Junge und Gesunde. Deshalb brauchen wir die familiäre Gesinnung und einen neuen Aufbruch in Richtung Solidarität.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Pflege ist nicht nur Schicksal — es ist ein Schicksal, das jeden von uns treffen kann —, sondern auch gestaltungsfähig. Deshalb gilt der Satz: Rehabilitation geht vor Pflege. Deshalb gilt der Satz, unsere Mittel auch zur Reaktivierung der Pflegebedürftigen einzusetzen. Deshalb gilt der Satz, daß auch Prophylaxe einen wichtigen Beitrag dazu leistet, Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Die Pflegeversicherung schafft auch neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Ich bin ganz sicher, daß eine Pflegeversicherung viele neue Arbeitsplätze schaffen wird. Die Bundesanstalt schätzt dies auf 150 000 Stellen. Das, was wir heute auf den Weg in die Endrunde bringen, ist erstens ein Programm für die Hilfsbedürftigen, für die Pflegebedürftigen, zweitens ein Programm für in der Sozialversicherung benachteiligte Frauen und für die Familien sowie drittens ein beschäftigungspolitisches Programm.
Meine Damen und Herren, es ist viel über die Kompensation gestritten worden. Die Kompensation muß sein. Die Kosten, die am Arbeitsplatz hängen,
sind hoch genug; sie können nicht noch weiter erhöht werden. Es wäre widersinnig, einen sozialen Fortschritt anzugehen, der mit der einen Hand neue Leistungen gewährt, mit der anderen Hand aber Arbeitsplätze vernichtet. Das wäre kein Fortschritt, das wäre reaktionär.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Richter [Bremerhaven] [F.D.P.])

Wir meinen es ernst mit dem Umbau des Sozialstaats. Wir verstehen unter Umbau nicht Abbau, sondern man nimmt an der einen Stelle zurück, um an der anderen Stelle mehr tun zu können.
Meine Damen und Herren, zu dem Ergebnis von gestern gab es viele Stimmen. Die Stimme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und anderer Wirtschaftsverbände ist die Stimme von schlechten Verlierern; ich nehme ausdrücklich den Wirtschaftsrat der CDU davon aus. Die Mehrheit des Parlaments hat entschieden, nicht die Verbände. Wir haben keinen Verbändestaat; Bonn ist nicht Weimar. Hier im Parlament wird entschieden, was im Sozialstaat Deutschland zu tun ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Die Parteien sind nicht so schlecht, wie sie gemacht werden. Sie sind kompromißfähig; das ist das größte Kompliment, das sich das Parlament heute machen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich sage es unumwunden: Die Pflegeversicherung ist ein Kompromiß. Die Welt, meine Damen und Herren, ist nie von Kompromißfähigen gefährdet worden; sie ist immer von den arroganten Durchsetzern gefährdet worden.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Der Kompromiß ist die größte Erfindung der Zivilisation. Im Neandertal hatten sie keine Kompromisse; da hatten sie nur große Keulen.

(Gerd Andres [SPD]: Warst du schon dabei, Norbert? — Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Nichts gegen das Neandertal!)

— Nichts gegen das Neandertal. Ich wünsche Ihnen nicht, daß Sie dahin zurückbefördert werden.

(Heiterkeit — Gerd Andres [SPD]: Machen Sie nicht wieder Kabarett! Die Sache ist zu ernst!)

Meine Damen und Herren, ich will mich ausdrücklich für die Kompromißfähigkeit bedanken. Ich denke, wir sollten es gar nicht als einen Mangel beklagen, daß wir in schwerer Zeit nach vielem Streit, in Zeiten, die von Wahlkämpfen gekennzeichnet werden, fähig sind, im Interesse der Bürger Lösungen zustande zu bringen. Das ist ein Kompliment für unseren Parteienstaat. Ich sage es noch einmal: An der Stelle erweist sich, so schlecht ist er nicht, wie er von den Besserwissern gemacht wird.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)




Bundesminister Dr. Norbert Blüm
Ich habe vielen zu danken; das will ich auch an dieser Stelle sagen. Ich habe viele Stimmen gehört, nicht nur die schlechten. Von einer Stimme will ich berichten. Gestern abend hat mich Walter Arendt angerufen, ein großer Sozialpolitiker, ein großer Sozialdemokrat. Er sagte mir gestern abend: Das ist einer der größten Tage für den Sozialstaat Deutschland.
Ich finde es gut, wenn es in unserem Staat Frauen und Männer von solchem Kernholz gibt, die nicht nur in parteipolitischen Kategorien denken, sondern sich immer bewußt sind: Die Parteien sind kein Selbstzweck, sie sind immer nur Mittel zum Zweck. Wir werden nicht danach gefragt, wer recht hatte, sondern danach, wie wir denen helfen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich will in den Dank meinen Bundeskanzler einschließen, der sich von jenen nicht hat irritieren lassen, die ihm einreden wollten — angeblich kluge Leute —, daß die Pflegeversicherung Quatsch sei. Das ist kein Quatsch!
Ich danke der Verhandlungskommission, die gerade in der Schlußphase die Fäden zusammengeknüpft hat, was nicht ganz leicht war.
Ich danke Ihnen, Herr Scharping; ich danke Herrn Dreßler, Herrn Müntefering, Herrn Struck.
Ich danke dir, lieber Wolfgang Schäuble, für den großen Einsatz,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

dem Kollegen Glos und Ihnen, Herr Solms.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Zuruf von der CDU/CSU)

— Erst Herrn Glos, aber auch dem Kollegen Solms, der es nicht leicht hatte.
Vielleicht hat es auch manche Stöße gegeben, möglicherweise den einen oder anderen zuviel. Vielleicht hat Julius Cronenberg einen zuviel abbekommen; dann bedaure ich das.
Ich danke den Parteivorsitzenden der CSU, der F.D.P.,

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

auch den Sozialpolitikern, die ja die Hauptlast zu tragen hatten, stellvertretend meinem Freund Louven und Frau Babel.
Herzlichen Dank dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, lieber Heribert Blens.
Ich will es auch hier sagen: Ich danke den Mitarbeitern des BMA.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

Sie sind alle Steilkurven und Steilwände mitgefahren, haben alle Abstürze miterlebt. Wenn wir alle Paragraphen sammeln würden, die wir in den drei Jahren entworfen haben, Sie könnten Bibliotheken damit
füllen. Stellvertretend nenne ich Karl Jung, eine Eiche des Sozialstaats Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ende gut, alles gut. Jetzt stehen wir an der Wiege der Pflegeversicherung. Die einen sagen: Die Augen sind von mir. Die anderen sagen: Mir ähneln die Hände. Wieder andere sagen: Die Ohren sind wie die der Schwiegermutter. Wiederum andere sagen: Wie schön sind die Kompensationsbeinchen. Andere sagen: Wie gut steht ihm doch das private Jäckchen über dem solidarischen Hemdchen.

(Heiterkeit)

Ich sage: Laßt uns gemeinsam am Bett stehen. Laßt uns uns gemeinsam freuen und dem Kind wünschen, daß es ein guter, ein starker Nothelfer für die Schwachen wird.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221700200
Als nächster spricht der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Rudolf Scharping.
Ministerpräsident Rudolf Scharping (Rheinland-Pfalz) (von der SPD mit Beifall begrüßt): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie immer, wenn man ein gemeinsames Ergebnis erzielt hat, gibt es nur Gewinner. Ich glaube, zunächst und vor allen Dingen haben die gewonnen, die Pflege brauchen oder Pflege leisten, die Menschen, mit denen wir — das war und ist meine persönliche Überzeugung — viel zu lange auf eine wenig achtungsvolle Weise umgegangen sind.
Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß mit der jetzt greifbar gewordenen Pflegeversicherung den vielen, vielen Menschen geholfen wird, die zu Hause — wie man so schön sagt: ambulant — Hilfe von Familienangehörigen erhalten, ohne die für sie ein menschenwürdiges Leben nicht vorstellbar wäre.
Es ist unbestreitbar, daß mit dieser Pflegeversicherung auch den Familienangehörigen in ganz erheblichem Umfang geholfen wird — durch die Unfallversicherung, durch die Rentenversicherung. Auch dadurch, daß dann, wenn man krank wird oder Urlaub machen möchte, andere Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Es ist genauso unbestreitbar, daß jenen geholfen wird, die in Altenheimen auf Pflege angewiesen sind. Das soll zwar etwas später geschehen, hat aber auch mit dem Vorrang der häuslichen Pflege und dem Willen zu tun, es so lange wie möglich sinnvoll und möglich zu machen, daß man in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann.
Meine Damen und Herren, wir haben uns hier im Deutschen Bundestag, aber auch im Bundesrat und an anderer Stelle häufig darüber unterhalten und gestritten, wie gerade deren Lebenssituation ist. Ich bin besonders froh darüber, daß den pflegebedürftigen Menschen und denen, die Pflege leisten, ebenso geholfen wird wie jenen, die bisher in Altenheimen



Ministerpräsident Rudolf Scharping (Rheinland-Pfalz)

mit einem schäbigen Taschengeld von gerade einmal 130 DM im Monat zu Rande kommen mußten.

(Beifall bei der SPD)

Aus der Sicht der Sozialdemokratie ist der gefundene Kompromiß ein gutes und verantwortbares Ergebnis, was ja nicht bedeutet — so ist das mit Kompromissen —, daß man mit jeder Einzelheit einverstanden ist. Aber darauf kommt es heute auch nicht an.
Wenn ich davon spreche, daß dieses Ergebnis ein Gewinn für die Menschen ist, die Pflege brauchen, und für jene, die Pflege leisten, dann will ich hinzufügen, was nach meinem Empfinden zu einer ehrlichen Bilanz gehört: Wenn der jetzt in letzter Minute und unter dem Druck der Verhältnisse zustande gekommene Kompromiß kraftvoll schon im letzten Jahr oder zuvor angesteuert worden wäre, hätten wir dieses Ergebnis für die Menschen auch früher erzielen können. Übrigens auch zum Nutzen des Ansehens der Beteiligten.

(Beifall bei der SPD — Hans Klein [München] [CDU/CSU]: Das ist doch die Schuld der SPD gewesen! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

— Schauen Sie, ich habe das an niemanden adressiert. Aber ich finde es sehr interessant, daß Sie es gleich wieder adressieren wollen. Ich will deshalb auch der Versuchung widerstehen, Ihnen vorzuhalten, wie vereinbar es denn mit den heutigen Bekundungen über die Qualität des Sozialstaats, der Solidarität, der Selbstverwaltung gewesen wäre, wenn man zu Karenztagen, einer Kürzung der Entgeltfortzahlung oder anderen Maßnahmen gekommen wäre.

(Beifall bei der SPD)

Ich stimme dem Bundesarbeitsminister ausdrücklich zu: Das ist ein guter Tag für die betroffenen Menschen und für die Idee des Sozialstaates. Das sage ich mit besonderer Betonung deshalb, weil sich neben dem, was für die Menschen getan wird, natürlich auch Erwartungen an diesen Kompromiß knüpfen. Eine Erwartung ist, daß die daran Beteiligten es wirklich ernst meinen mit der Zielsetzung, daß es bei der gemeinsamen Finanzierung der großen sozialen Sicherungssysteme durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen bleiben soll.

(Beifall bei der SPD)

Auch das will ich nicht näher adressieren. Aber mir ist bekannt, daß es neben den Beiräten beim Finanzminister noch andere Kräfte und Gruppen gibt — auch solche, die sich heute hinter dem Kompromiß versammeln —, die nichts lieber gesehen hätten als den Einstieg in eine andere Form der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten muß der Sozialstaat seine Qualität beweisen. Nach unserem Empfinden — das sage ich auch mit Blick auf mancherlei Kritik aus der Wirtschaft — ist der Sozialstaat nicht der Lazarettwagen hinter der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern gleichberechtigtes Gestaltungsprinzip der Gemeinschaft und als solches die Garantie dafür, daß jeder einzelne im Alltag die im Grundgesetz beschriebene und festgelegte Würde des Menschen auch erfahren kann.

(Beifall bei der SPD)

An diesen Kompromiß knüpft sich auch die Erwartung, daß das — wie wir es in den Verhandlungen immer genannt haben — Regel-Ausnahme-Verhältnis tatsächlich eingehalten wird und alle Beteiligten den ernsten Willen haben, den Ausgleich der Arbeitgeberkosten nicht dadurch zu suchen, daß man die Arbeitnehmer 100 % des Beitrages bezahlen läßt, sondern dadurch, daß man auf einen Feiertag verzichtet.
Ich appelliere insbesondere an jene Landesregierungen und Landesparlamente, die im Vorfeld dieses Kompromisses hier Widerstand signalisiert haben, jetzt im Interesse einer einheitlichen vernünftigen Lösung sozialstaatlicher Probleme in Deutschland diesen Widerstand aufzugeben; das müßte besonders leichtfallen, wenn man über viele Feiertage verfügt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das wäre auch deshalb sinnvoll, weil dann von den Überprüfungsklauseln, die wir vereinbart haben, im Jahre 1995 nicht Gebrauch gemacht werden müßte.
Meine Damen und Herren, ich will überhaupt nicht verschweigen, daß es im Rahmen dieses Kompromisses vermutlich für alle, auch für die Sozialdemokraten, Einsichten in Notwendigkeiten hat geben müssen und daß mancher mit seinen Vorstellungen zurückstecken mußte — ob das nun die Vorstellung war, daß man von vornherein auf zwei Feiertage verzichtet, oder ob das die Vorstellung war, daß man grundsätzlich hätte ausschließen müssen, daß es für den Fall der Ausnahme — nämlich der Ausnahme eines nicht gestrichenen Feiertages — zur hundertprozentigen Übernahme der Beiträge durch die Arbeitnehmer kommt.
Ich sage noch einmal: So ist das mit Kompromissen. Ich beweine das in keiner Weise. Es ist tatsächlich so, daß man in Fällen wie bei dieser Frage, von der alle — wie ich finde: zu Recht — gesagt haben, sie sei als die fünfte Säule der Sozialversicherung von ganz zentraler Bedeutung, die Fähigkeit behalten muß, seine eigenen Vorstellungen in einen Kompromiß einzubringen, daß man aber nicht die Erwartung haben darf, die eigenen Vorstellungen seien der Inhalt des Kompromisses.
Insofern — da stimme ich Norbert Blüm auch ausdrücklich zu — sind der Wille, die Fähigkeit zum Konsens in einer Demokratie viel mehr, als manche glauben, die das gern abmalen würden als faulen Kompromiß und als eine Möglichkeit, Gegensätze, unterschiedliche Auffassungen, die ja bestehen, einfach zuzukleistern. Das ist viel mehr als nur das Zukleistern oder der faule Kompromiß. Ich bin, die Sozialdemokratie ist mit diesem Ergebnis zufrieden — im Interesse der betroffenen Menschen.
Ich will ausdrücklich sagen, daß man dabei vielen zu danken hätte, insbesondere denen, die schon vor



Ministerpräsident Rudolf Scharping (Rheinland-Pfalz)

vielen Jahren erkannt haben, daß eine Pflegeversicherung dringend notwendig werden würde,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Das war die CSU!)

jenen Frauen und Männern, die schon in den achtziger Jahren die Idee propagiert haben

(Zuruf von der CDU/CSU: Norbert Blüm!)

und die zu jenem Zeitpunkt von vielen kritisch, teilweise belächelt, begleitet wurden nach dem Motto: Nun hätten die Sozialpolitiker wieder einmal eine Schnapsidee, welche Wohltat man noch unter das Volk bringen könne. Es hat sich herausgestellt, daß diese Frauen und Männer damals die Entwicklung richtig eingeschätzt haben und daß die Bedürftigkeit nach Pflege heute rund 2 Millionen Menschen betrifft, für die eine Lösung jetzt gefunden wird, Gott sei Dank und — ich sage es noch einmal — in letzter Minute.

(Beifall bei der SPD)

Es ist auch jenen zu danken, die das Vorhaben über viele Jahre hinweg konsequent und hartnäckig verfolgt haben. Damit da kein falscher Zungenschlag hineinkommt: Dazu gehört der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rudolf Dreßler, genauso wie der amtierende Bundesarbeitsminister.

(Beifall bei der SPD)

Indem ich diese beiden lobe, will ich niemanden, der sonst an den Verhandlungen beteiligt war, zurücksetzen. Aber ich möchte doch sehr deutlich machen, daß beide auf sehr unterschiedliche Weise Widerstände zu überwinden hatten. Daß sie überwunden wurden, ist ein gemeinsamer Erfolg.
Ich finde, man kann heute sagen: Allen Widrigkeiten, allem Gezerre in den letzten Monaten zum Trotz, gibt es heute ein gutes, ein verantwortbares Ergebnis. Darüber können sich insbesondere diejenigen freuen, die Pflege brauchen oder die Pflege leisten.
Es sollte die Einsicht vorherrschen, daß bei der Weiterentwicklung des Sozialstaates in den wirtschaftlich möglichen Grenzen — das ist ja unbestreitbar — heute ein ganz wichtiger Schritt gemacht wird. Daß es gelungen ist, diesen Schritt bei sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen trotz der vor uns liegenden Wahlkämpfe jetzt zu tun, ist vielleicht auch ein Hinweis darauf, daß wir uns bei allen parteipolitischen Gegensätzen in den zentralen Fragen des Gemeinwesens — das sind nicht nur, aber eben auch die zentralen sozialpolitischen Fragen — die Fähigkeit zum gemeinsamen Handeln bewahren sollten. Das macht den Streit über andere Fragen in der Sache erstens erträglicher, zweitens glaubwürdiger und drittens für die Bürgerinnen und Bürger fruchtbarer und nachvollziehbarer.
In diesem Sinne: Es ist für die betroffenen Menschen, für den Sozialstaat ein guter Tag und für die beteiligten Parteien vielleicht auch eine Mahnung, es früher und konsequenter zu versuchen, wenn es um Gemeinsamkeit in überragenden Fragen geht.

(Anhaltender Beifall bei der SPD — Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221700300
Als nächster spricht der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Dr. Wolfgang Schäuble.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID1221700400
Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eugen Gerstenmaier, einer der großen Präsidenten des Deutschen Bundestages, hat — wenn ich es richtig im Gedächtnis habe — seine Memoiren überschrieben: „Zeit zum Frieden, Zeit zum Streit". Heute ist nicht Zeit zum Streit.
Ich denke, wir haben ein gutes gemeinsames Ergebnis erzielt, ein Ergebnis, das Norbert Blüm und Ministerpräsident Scharping gewürdigt haben. Wir sind froh, daß nun nach so langen, intensiven Bemühungen und Auseinandersetzungen feststeht, daß die Pflege kommt.
Die Frage, warum es so lange gedauert hat — nicht nur in den letzten Wochen und Monaten, sondern über Jahre; man könnte ja darüber nachdenken, warum man es in den 80er Jahren gefordert und nicht schon in den 70er Jahren gemacht hat —, hat etwas damit zu tun, daß es so ungeheuer schwierig ist und immer gewesen ist. Es war ja nicht nur ein Gezerre zwischen verschiedenen Gruppierungen oder Interessen, sondern es war und bleibt objektiv ungeheuer schwierig, vor allem jetzt, in einer Zeit, in der die wirtschaftlichen Belastungen und Anforderungen schwieriger geworden sind, als sie in den 70er und 80er Jahren waren. Im Gefolge der Überwindung der Belastungen nach 40 Jahren Teilung und Sozialismus in der ehemaligen DDR war es besonders schwierig.
Auf der einen Seite bestreitet niemand, daß wir endlich — und deshalb jetzt — eine bessere Vorsorge für das Risiko der Pflegebedürftigkeit und Hilfe für die Pflegebedürftigen und ihre Familien schaffen müssen. Aber niemand kann auch bestreiten, daß jede Erhöhung der Kosten der Arbeit in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit, in der wir uns Sorgen über den Arbeitsmarkt machen, von niemandem leicht zu verantworten ist. Deswegen war es so schwierig. Deswegen haben wir so lange damit gerungen, ob es eine andere Form als die der umlagefinanzierten Pflegeversicherung geben könne. Es gibt sie nicht. Es hat sie nicht gegeben.
Ich will noch einmal erläutern, warum es sie nicht gibt und nicht geben konnte. Wir hätten bei jedem anderen System als dem der Umlagefinanzierung keine Lösung für die Menschen, die heute schon pflegebedürftig sind, und ihre Familien geschaffen. Wir können ja jetzt nicht die Pflegeversicherung einführen, damit sie in 30 Jahren für künftige Pflegebedürftige und ihre Familien Leistungen erbringt. Wenn man diese heute einbeziehen will, mußte man auf die Umlage kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wer sagt, das sei zu teuer, der hätte bei einer Kombination von Kapitalsammelverfahren und Umlagefinanzierung zwei Pflegeversicherungen finanzieren müssen, was vermutlich nicht billiger und nicht weniger belastend geworden wäre. Deswegen hat sich am Ende die Erkenntnis durchgesetzt, daß es eine andere Form als die der Umlagefinanzierung nicht geben kann.



Dr. Wolfgang Schäuble
Dann mußten wir einen Weg finden, eine Verschlechterung der Perspektiven für die wirtschaftliche Entwicklung und der Perspektiven am Arbeitsmarkt bei Einführung der umlagefinanzierten Pflegeversicherung zu verhindern. Dieses war nicht aus Jux und Dollerei oder Rechthaberei nötig, sondern aus dem einzigen Grund, daß wir in einer wirtschaftlich schwierigen, angestrengten Zeit nichts tun dürfen, was die Chancen, für mehr Menschen Arbeit zu finden und zu behalten, verschlechtern würde. Das war die objektive Aufgabe.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221700500
Herr Dr. Schäuble, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Seifert?

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID1221700600
Bitte.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nein, das muß nicht sein!)


Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1221700700
Herr Kollege Schäuble, Sie sagten gerade, es hätte keine andere Möglichkeit außer der umlagefinanzierten Pflegeversicherung gegeben, weil ansonsten die jetzt Betroffenen nichts bekommen hätten. Wollen Sie damit bestreiten, daß der Bundestag bei entsprechendem politischen Willen nicht in der Lage gewesen wäre, eine steuerfinanzierte Pflegeabsicherung zu beschließen, die sofort für alle in Kraft tritt? Hätte der Bundestag diese Möglichkeit gehabt oder nicht?

(Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Die PDS bezahlt es!)

Ich frage dies, weil Sie ja sozusagen gesagt haben, daß es nicht einmal die Möglichkeit gegeben hätte.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID1221700800
Herr Kollege Seifert, natürlich kann der Bundestag grundsätzlich beschließen, Pflegebedürftigen oder wem auch immer aus den Steuereinnahmen Geld zur Verfügung zu stellen. Das wäre dann allerdings keine Versicherung. Ich aber rede von der Pflegeversicherung, und Versicherung heißt ja, daß Beiträge aufgebracht werden müssen, die den Leistungsberechtigten, den Anspruchsberechtigten zugute kommen. Das geht eben nicht aus der Steuer.
Wenn ich von der Pflegeversicherung rede, gibt es die beiden Alternativen: Entweder man sammelt nach dem Prinzip, mit dem man Lebensversicherungen betreibt, das Kapital an und zahlt es später aus, oder man macht das Umlageprinzip, mit dem wir unsere sozialen Sicherungssysteme finanzieren. Hinsichtlich dieser beiden Alternativen haben wir lange gerungen. Wir haben uns davon überzeugt, daß nur das Umlagefinanzierungssystem geht, weil man sonst die heute schon Anspruchsberechtigten in ein solches Versicherungssystem nicht einbeziehen kann. Daran führt, glaube ich, kein Weg vorbei.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. — Dr. Ilja Seifert [PDS/ Linke Liste]: Aber andere Möglichkeiten gibt es auch!)

Nun will ich noch einmal etwas zu dem sagen, was sich unter dem Stichwort Kompensation — ein furchtbares Wort — verborgen hat und was ja so als Gezerre verstanden worden ist. Das ist doch in Wahrheit das Ringen zwischen den beiden gleich wichtigen Gesichtspunkten gewesen, einerseits nichts zu tun, was die Perspektiven für die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung verschlechtert, und andererseits gleichzeitig die Pflegeversicherung zu schaffen. Dabei mußte ein vernünftiger und tragfähiger, beiden Gesichtspunkten Rechnung tragender Weg gefunden werden.
Wir sind ja manchmal in der Gefahr, daß wir auch von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht verstanden werden, weil wir unsere Fachbegriffe haben. Kompensation, Kompensation — man konnte es ja nicht mehr hören. Aber in Wahrheit ging es darum, etwas Richtiges zu tun, ohne auf der anderen Seite Schaden anzurichten,

(Michael Glos [CDU/CSU]: Richtig!)

was ja bei der Begrenztheit der politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Mittel immer, bei jeder Entscheidung so ungeheuer schwierig ist.
Deshalb sollte man vielleicht auch gerade an diesem Tag, an dem wir Grund haben, uns gegenseitig für die Fähigkeit zum Kompromiß und zum Konsens zu danken, daran erinnern, daß es nicht nur ein Gezerre ist, sondern daß es ein Ringen um sachlich richtige und verantwortbare Lösungen ist. Das verbirgt sich dahinter. Deswegen ist es so schwierig gewesen.
Ich glaube, daß wir einen verantwortbaren Weg gefunden haben, nicht nur die Pflegeversicherung jetzt zu schaffen, sondern zugleich Nachteile für die wirtschaftliche Entwicklung und für den Arbeitsmarkt auf diesem Weg zu vermeiden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich glaube auch, daß wir es, nachdem sich herausgestellt hat, daß wir keinen anderen Weg zur Einigung, zum Konsens finden, richtig gemacht haben, dabei zu bleiben, das Problem —jedenfalls in der Regel— über Feiertage zu lösen.
Weiter ist richtig, daß wir in dem Respekt vor der Zuständigkeit der Landesgesetzgeber für die Frage von Feiertagen oder nicht gesagt haben: Es muß dabei bleiben, wir als Deutscher Bundestag, als Bundesgesetzgeber können uns nicht in die eigenverantwortliche Zuständigkeit der Landesgesetzgeber einmischen. Wir können sie auch nicht verpflichten. Das tun wir auch nicht mit dieser Regelung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir können sie bitten. Wir können Erwartungen und Hoffnungen aussprechen, aber wir dürfen uns zugleich nicht — und das war auch schwierig — als Bundesgesetzgeber aus der Verantwortung herausreden, indem wir sagen: Das können ja die Länder machen. Das ist das, was mit Kompensation zu kurz beschrieben ist.
Deswegen mußten wir eine Regelung finden — das war am Schluß auch noch schwierig —, mit der der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung, bei Einführung der Pflegeversicherung dennoch die Wirt-



Dr. Wolfgang Schäuble
schaft nicht zu beschädigen und die Arbeitsplätze nicht weiter zu gefährden, gerecht wird. Das ist die Kombination zwischen den beiden Elementen. Das sind alles keine oberflächlichen, einfach geschäftsmäßige Kompromisse, sondern es ist eine Vereinbarung, bei der beiden Gesichtspunkten jeweils Rechnung getragen werden mußte.
Ich denke, daß wir im Ergebnis auch insoweit der Eigenverantwortung der deutschen Länder Rechnung getragen haben und uns gleichzeitig als Bundesgesetzgeber nicht aus der Verantwortung dafür, daß die wirtschaftliche Entwicklung nicht beschädigt wird, herausgestohlen haben. Vielmehr werden wir mit dieser Regelung unserer Verantwortung gerecht. Deswegen ist es auch insoweit ein gutes Ergebnis.
Ich finde, es ist darüber hinaus ein gutes Ergebnis, daß es gelungen ist — da müssen auch Bund und Länder zusammenwirken —, daß wir, Bund und Länder gemeinsam, in den nächsten acht Jahren für die Pflegeeinrichtungen in den neuen Bundesländern jeweils 800 Millionen DM, insgesamt 6,4 Milliarden DM zur Verfügung stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Wege zur Vollendung der deutschen Einheit.
Norbert Blüm hat es schon gesagt — man muß gelegentlich daran erinnern, weil so vieles nostalgisch zugedeckt werden soll —: Die Trostlosigkeit der Hinterlassenschaft des totalitären Sozialismus in der früheren DDR zeigt sich gerade auch an dem skandalösen Zustand der Einrichtungen für die Schwachen unter den Menschen in den neuen Bundesländern.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mit diesen 6,4 Milliarden DM kann in den nächsten acht Jahren ungeheuer viel in kurzer Zeit getan werden, um auch für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im vereinten Deutschland zu erreichen.

(Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste]: Die Heime sind doch keine Familienaufbewahrungsanstalten!)

— Herr Kollege Seifert, ich streite mit Ihnen besonders ungern, wie jedermann verstehen wird, und über dieses Thema noch einmal ungern. Aber machen Sie es mir nicht zu schwer, dabei zu bleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Ihr habt doch in Wandlitz gewohnt!)

Es war übrigens nie strittig zwischen denjenigen, die sich um eine Lösung bemüht haben, daß wir den Vorrang für die häusliche Pflege schaffen wollen. Es ist gut, daß der Vorrang für die häusliche Pflege jetzt auch in diesem Ergebnis verankert ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir werden mit den Problemen unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht gut zu Rande kommen, wenn wir die freiwillige Solidarität nicht stärken. Wo, wenn
nicht in der Familie, wird denn freiwillige Solidarität gelebt? Wo gibt es freiwillige Solidarität zwischen Starken und Schwachen, zwischen den Generationen, wenn nicht in der Familie? Deswegen müssen wir die Familien stärken. Die staatlich verordnete Solidarität wie im totalitären Sozialismus hat miserable Ergebnisse gezeigt. Deswegen: Vorrang für die häusliche Pflege, Stärkung der Familie.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich finde es auch gut, daß wir nach den Aussagen der Bundesanstalt für Arbeit mit der Einführung der Pflegeversicherung — ich habe es kürzlich in einem anderen Zusammenhang erwähnt — doch davon ausgehen können, daß mindestens 150 000 neue zusätzliche Arbeitsplätze im privaten Bereich geschaffen werden. Vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es ein Anlaß, noch einmal darüber nachzudenken, ob wir nicht gemeinsam die Bemühungen verstärken sollten, im privaten Bereich mehr Arbeitsplätze zu schaffen, damit wir auch Arbeit für alle erreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich bin skeptisch, Herr Kollege Dreßler, gegenüber den Berechnungen, wieviel die Politik dafür tun kann, in welcher Zeit wieviel Arbeitsplätze geschaffen werden oder wieviel Arbeitslosigkeit verringert wird, zumal man mit solchen Vorhersagen immer den Eindruck erweckt, als könne die Politik etwas machen, was sie gar nicht kann. Das kann sie in der Sozialen Marktwirtschaft, in der freiheitlichen Demokratie nicht. Aber daß wir im tertiären Bereich — Handwerk, Handel, Dienstleistungen, private Haushalte — viele zusätzliche Arbeitsplätze brauchen und bekommen können, wenn wir uns darauf konzentrieren, scheint mir unbestreitbar richtig und notwendig zu sein. Ich möchte bei dieser Gelegenheit dafür werben, daß wir dies auch tun.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Es ist gut, daß wir jetzt zu einer Entscheidung gekommen sind. Niemand hätte verstanden, wenn sie noch einmal vertagt worden wäre. Die gesetzgeberischen Einzelheiten werden mit der Beschlußfassung heute umgesetzt. Wenn dem Antrag der Fraktionen dieses Hohen Hauses zugestimmt wird, ist die politische Entscheidung klar. Der Vermittlungsausschuß hat eine entsprechende Empfehlung gegeben.
Ich möchte mich auch bei allen bedanken — ich muß das jetzt nicht im einzelnen ausführen —, daß wir dieses Ergebnis erreicht haben. Es hat den Eindruck widerlegt, daß die politischen Parteien, Mehrheit und Minderheit, zur Einigung und zu Entscheidungen nicht fähig seien. Es widerlegt übrigens auch den Eindruck, daß Kompromisse in der Sache falsch seien.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der SPD)

Das, was wir als Kompromiß, als Grundlage für eine Einigung erreicht haben, ist in der Sache vertretbar und richtig. Es zeigt, daß wir selbst in Wahljahren zu Entscheidungen fähig sind. Es zeigt, daß die Demo-



Dr. Wolfgang Schäuble
kratie funktioniert, und sie funktioniert unabhängig von Wahlterminen.
Es zeigt übrigens noch eines: daß man in den bewährten Regelungen zwischen Mehrheit und Minderheit und auch unterschiedlichen Mehrheiten von Bundesrat und Bundestag zu Lösungen kommen kann und daß es deswegen all des Geredes, daß wir eine andere Koalition brauchen, überhaupt nicht bedarf. Es funktioniert so gut und richtig.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Aber es ist für alle nicht einfach. Wir müssen auch immer sehen, daß der Streit, den wir in der Demokratie zu führen haben — sie funktioniert nicht, wenn der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Gruppierungen nicht vorhanden ist; das ist das Wesensmerkmal der parlamentarischen Demokratie —, nicht das einzige ist. Vielmehr ist die Verantwortung für unser Land und die Menschen unseres Landes eine gemeinsame, egal auf welcher Seite in diesem Haus oder ob man im Bundesrat oder Bundestag sitzt.
Daß wir zu dieser gemeinsamen Verantwortung fähig sind, ist auch ein gutes Zeichen an diesem Tag. Dafür möchte ich mich insbesondere auch bei den Kollegen der Sozialdemokratischen Partei und Fraktion bedanken. Es war schwierig. Wir haben es uns nicht leichtgemacht; dafür war es objektiv zu schwierig. Aber es ist gut gelungen.
Meine Damen und Herren, Sie werden vielleicht Verständnis haben, daß an diesem Tag mein letztes Wort ein Wort des Dankes an Norbert Blüm ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Manchem von uns, Herr Kollege Solms, Michael Glos, ist er im Laufe der letzten drei Jahre gelegentlich fast schon auf die Nerven gegangen. Sie werden das nachempfinden können.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Das „fast" können Sie ruhig schon streichen! — Gerd Andres [SPD]: Uns auch! — Weitere Zurufe von der SPD)

— Das verstehe ich. — Aber, Herr Kollege Struck, ich habe es in den letzten Wochen gelegentlich gedacht, und gestern habe ich es wirklich empfunden: Wenn er nicht mit einer solchen unerschütterlichen und manchmal nervenaufreibenden Hartnäckigkeit und Zähigkeit für die Pflegeversicherung gestritten und unermüdlich und immer wieder dafür gekämpft hätte, dann hätten wir sie nicht erreicht. Deswegen, Norbert Blüm, herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU — Beifall bei der F.D.P.)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221700900
Als nächster spricht der Fraktionsvorsitzende der F.D.P., Dr. Hermann Solms.

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1221701000
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind einen langen Weg gegangen. Der Weg war von Steinen gepflastert. Die Verhandlungen waren schwierig. Sie waren deshalb so schwierig, weil wir von unterschiedlichen Positionen über die Technik, über das Modell, über das Finanzierungssystem einer einzuführenden Pflegeversicherung ausgegangen sind. Aber wir hatten vom Grundsatz her nie Streit, daß eine Pflegeversicherung eingeführt werden müsse.
Der Volksmund sagt: Was lange währt, wird endlich gut. Ich glaube, daß wir, auch auf Grund der Intensität der Beratungen, ein wirklich gutes, ein vorzeigbares, insbesondere aber ein den Nöten der pflegebedürftigen Menschen gerecht werdendes Modell, einen vertretbaren Kompromiß, gefunden haben.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deswegen sage ich für meine Fraktion ausdrücklich, daß wir das vorliegende Verhandlungsergebnis begrüßen, unterstützen und alles dazu beitragen werden, um es möglichst schnell in Gesetzesform zu bringen und umzusetzen.
Meine Damen und Herren, ich möchte das aufgreifen, womit Herr Schäuble gerade geendet hat, und ein persönliches Wort an den Kollegen Norbert Blüm richten. Er hat es uns nicht leicht gemacht.

(Zuruf von der F.D.P.: Das kann man wohl sagen!)

Ich muß das wirklich sagen. Er hat mit unvergleichlicher Hartnäckigkeit und Geduld, die manchmal bis an die Besessenheit grenzte, die Verhandlungen geführt und, wenn sie zu scheitern drohten, nie nachgelassen, neue Wege zu finden und das Gespräch wieder aufzunehmen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Aber was das Entscheidende ist und was uns immer wieder dazu gebracht hat, Geduld zu wahren, uns zusammenzureißen und weiter zu verhandeln, war, daß er bei aller Entschlossenheit und Besessenheit die Kompromißfähigkeit nie verloren hat. Das hat es uns dann schließlich möglich gemacht, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Aber man muß als Verhandlungsbeteiligter sagen: Es gab schon Situationen, in denen man die Sache hinschmeißen wollte. Deswegen will ich noch einmal auf einige wenige Punkte eingehen, die zum Ausdruck bringen, warum die Verhandlungen so schwierig waren und welche verschiedenen Positionen in Übereinstimmung zu bringen waren.
Daß die Pflegenotwendigkeit vorhanden ist, ist unbestritten. Das zeigt ja schon die Bevölkerungsentwicklung in unserem Lande. Die Zahl der über 80jährigen, die heute bei drei Millionen steht, wird in zwei Jahrzehnten bei etwa 4,5 bis 5 Millionen liegen. Je mehr alte Menschen im Lande sind, desto mehr werden natürlich in die Situation der Pflegebedürftigkeit kommen können.
Eine Zahl, die das am besten ausdrücken kann, ist die: Mitte der dreißiger Jahre gab es im Deutschen Reich zwei oder drei Hundertjährige. Heute gibt es in der Bundesrepublik nahezu 4 000 Hundertjährige bei etwa der gleichen Bevölkerungszahl. Das zeigt ganz deutlich und plastisch, wie sich die Situation entwikkelt hat.



Dr. Hermann Otto Solms
Wir wußten also alle: Eine Pflegeversicherung muß eingeführt werden. Es gab aber zwei grundsätzliche Modelle. Das Basismodell dieses Kompromisses ist ein Umlageverfahren, wie es bei den anderen Sozialversicherungssystemen üblich ist, in dem aber die Beitragsbelastung an den Arbeitsplatz anknüpft. Es gab ein anderes Modell, welches wir bevorzugt hätten, nämlich eine Art Haftpflichtversicherung, ein Kapitaldeckungsverfahren, in dem sich jeder Mensch individuell gegen sein eigenes Risiko versichert — unabhängig davon, ob er Beschäftigter ist oder nicht. Das hätte natürlich die zusätzlichen Kosten des Arbeitsplatzes nicht gebracht, hätte die Arbeitskosten nicht erhöht.
Dafür gab es keine Mehrheit. Deswegen ging es für uns darum, die negativen Seiten des Umlageverfahrens einzugrenzen. In beiden Verfahren gibt es negative Seiten. Herr Schäuble hat auch darauf hingewiesen: Beim Kapitaldeckungsverfahren hätten wir natürlich keine Lösung für die jetzt Pflegebedürftigen oder für die in den nächsten Jahren pflegebedürftig Werdenden gehabt, sondern diese wären weiterhin auf den Steuerzahler angewiesen gewesen.
Worum ging es also? Welche Risiken galt es zu begrenzen? Das Wichtigste: Die damit zwingend verbundene Erhöhung der Belastung der Arbeitsplätze mußte ausgeglichen werden. Das ist die Kompensationsfrage, die bis zum Schluß die umstrittene Frage war. Ich bin sehr zufrieden, daß es jedenfalls bei den klassischen Parteien Allgemeingut geworden ist, daß diese zusätzliche Belastung auszugleichen sei. Die Frage, wie hoch dieses Ausgleichsvolumen ist, haben wir außer Streit gestellt, indem wir gesagt haben: Das sollen Fachleute errechnen, in diesem Fall der Sachverständigenrat; wir werden uns dann danach richten.
Für die F.D.P. ist es wichtig, daß dieser Ausgleich gelungen ist. Deswegen halte ich die Kritik des Arbeitgeberverbandes für ausgesprochen unglaubwürdig.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Er sagt jetzt, das sei ein mißlungenes Werk, obwohl er in seinen Eingaben zu diesem Thema selber gesagt hat, daß eine Kompensation von zwei Feiertagen oder Urlaubstagen ausreichend sei.

(Manfred Richter [Bremerhaven] [F.D.P.]: Genauso ist es!)

Da muß man schon einmal die Kirche im Dorf lassen, meine Damen und Herren. Dieser Kompromiß ist, auch was die Interessen der Arbeitgeber betrifft, äußerst verantwortlich, und deswegen bekennen wir uns dazu.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das zweite, was wichtig war, war die Gefahr einer automatischen Kostenexplosion, die mit einem solchen neuen Sozialwerk verbunden sein könnte. Diese haben wir begrenzt, und zwar einvernehmlich begrenzt, indem wir gesagt haben: Wir definieren den Beitragssatz der Versicherten, nicht jedoch die Leistung, so daß sich der Beitragssatz nicht automatisch, wie bei den Holländern vervielfachen und eine
Kostenexplosion, die dann wiederum die Wirtschaft und Arbeitswelt belasten müßte, auch nicht eintreten kann.
Das dritte war, daß wir das gegliederte Versicherungssystem, das wir in diesem Lande haben und das durch Wettbewerb bessere Leistungen als ein zentralisiertes System erbringt, erhalten und nicht aufs Spiel setzen. Die Gefahr der Einführung einer Volksversicherung, die zwischendurch von manchen gefordert worden war, ist damit abgewendet worden. Dies ist ebenfalls ein Erfolg dieser Verhandlungen gewesen.
Ich will jetzt nicht weiter auf die Einzelheiten eingehen. Für uns sind dies wichtige Gründe. Wichtig ist aber auch, daß es gelungen ist, den Vorrang der häuslichen Pflege gegenüber der stationären Pflege durchzusetzen. Es ist wirklich ein Allgemeingut, und davon sind wir alle überzeugt, daß es richtig ist, daß wir den Menschen, wenn irgend möglich, die Chance eröffnen, auch im Pflegefall ihr Haus, ihre Wohnung, ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen zu müssen. Das geht nur, wenn die Infrastruktur flächendeckend in der ganzen Bundesrepublik aufgebaut wird, um diese häusliche Pflege durch Sozialstationen und ähnliche Einrichtungen sicherzustellen. Auch das ist gelungen.
Deswegen möchte ich abschließend sagen: Für die F.D.P.-Fraktion ist dies ein gutes Ergebnis. Wir werden dieses Ergebnis unterstützen. Ich glaube auch, daß es damit gelungen ist, deutlich zu machen, daß die Koalitionsfraktionen dem gerecht werden, was die Bürger von ihnen erwarten, nämlich, wenn man die Regierungsmehrheit hat, auch die Probleme anzupakken und zu lösen, die bei den Bürgern als dringend lösungsbedürftig angesehen werden.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich glaube — da möchte ich die SPD ausdrücklich einschließen —, daß es ein Erfolg für die Demokratie ist, daß die klassischen Parteien gezeigt haben, daß sie über alle Unterschiedlichkeiten hinweg in der Lage sind, die Gemeinsamkeiten zu erkennen und notwendige Lösungen gemeinsam zu beschließen. Das ist das, was diese klassischen Parteien vereint. Nur dadurch können eine Stärkung der Demokratie und eine Stärkung unseres erfolgreichen Systems der repräsentativen Demokratie gelingen.
Ich hoffe, daß die Bürger dies erkennen werden und daß damit die Gefahr der Zunahme extremistischer Gruppen zusätzlich gebannt wird.
Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221701100
Als nächster spricht der Kollege Dr. Ilja Seifert.

Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1221701200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die PDS/Linke Liste freut sich über jede Mark, die Bedürftigen zugute kommt. Armut zu verhindern ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Deswegen arbeiten wir trotz prinzipiell



Dr. Ilja Seifert
unterschiedlicher Ansichten in den Ausschüssen sehr aktiv mit.

(Zuruf von der CDU/CSU: Neuerdings!) — Das wissen Sie so gut wie ich.

Trotzdem, was hier vorliegt, hat mit realer Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen oder im höheren Lebensalter nicht viel zu tun. Eine wirklich soziale und solidarische Pflegeabsicherung wäre eine wichtige Form des Nachteilsausgleichs. Die Weigerung, das Gleichstellungs- und Nachteilsausgleichsgebot ins Grundgesetz aufzunehmen, hat hier aber fatale Folgen.
Sie werden sich noch wundern, wenn wir beispielsweise am 5. Mai, dem inzwischen traditionellen Aktionstag der Menschen mit Behinderungen, wieder auf die Straße gehen und Ihnen nicht für dieses heutige Werk danken. Die Menschen werden Ihnen sagen: Das ist ein fauler Kompromiß. Sie werden Gleichstellung und Nachteilsausgleiche fordern, also eigentlich Selbstverständliches.
Sie werden sagen, daß der Sozialstaat die Pflegefrage anders beantworten muß. Jetzt haben die Länder den Schwarzen Peter. Ich bin gespannt, wer den Karfreitag, den Ostermontag, Himmelfahrt, den Pfingstmontag oder so etwas, was immer auf einen Wochentag fällt, streichen wird oder ob es tatsächlich, was zu befürchten ist, bei 100 % Zahlung der arbeitenden Menschen bleibt — wohlgemerkt: derjenigen, die nicht allzuviel verdienen.
Ihr Kompromiß bringt die Menschen in diesem Land zudem gegeneinander auf. Diejenigen, die sich noch ein mittleres oder geringes Einkommen erarbeiten dürfen, zahlen vollständig, also 100 %, für diejenigen, die auf assistierende oder anleitende Pflege angewiesen sind. Die Reichen müssen nur sich selber versorgen. Nur dem selbstverständlichen Solidaritätsgefühl der meisten arbeitenden Menschen in Stadt und Land untereinander ist es zu verdanken, daß sich der Unmut bisher noch nicht massiv gegen die ganz Schwachen richtet. Was aber, so frage ich Sie, wenn die Not noch größer wird? Gegen wen richtet sich dann die Wut?
Ihr Kompromiß — das ist vielleicht das Allerschlimmste — ist der erste Schritt bei der Demontage des Sozialstaates. Herr Dreßler gibt sogar zu, daß er weiß, was für einen faulen Kompromiß die SPD hier aus ziemlich durchsichtigen wahltaktischen Gründen eingegangen ist, wenn er verspricht, nach der nächsten Wahl — er meint die Bundestagswahl — die 100%ige Finanzierung durch die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die Angestellten zu korrigieren.

(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Eine unglaubliche Äußerung!)

— Das hat er gestern gesagt. Sie brauchen doch bloß die Zeitung zu lesen.
Daß die vielgepriesenen Leistungen nicht ausreichen — auch wenn jetzt 100 DM draufgelegt worden sind —, habe ich hier schon mehrfach gesagt. 25 Einsätze pro Monat für erheblich Pflegebedürftige lassen genauso wie 75 Einsätze für Schwerstpflegebedürftige fünf bis sechs Tage im Monat einfach unter den Tisch fallen, selbst dann, wenn man unterstellt, daß ein bis drei Stunden pro Tag ausreichen würden. Sie
wissen allerdings so gut wie ich, daß das nicht der Fall ist. Wenn man Menschen wirklich helfen will, kann man das nicht auf je eine Stunde beschränken. Das ist viel, viel komplizierter.
Und dann, meine Damen und Herren, was heißt denn eigentlich in Ihrem heutigen Antrag: „Über die übrigen Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zu pflegebedingtem Umbau der Wohnung und unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen besteht ebenfalls Einigkeit"? Worin besteht denn diese Einigkeit? Daß Umbau der Wohnung, Nachtpflege, Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen usw. sehr wichtige Dinge sind, steht außer Frage. Aber sagen Sie bitte einmal: Worin besteht zwischen Ihnen Einigkeit? Das steht in Ihrem Antrag gar nicht drin. Besteht die Einigkeit vielleicht darin, daß Sie nicht offen sagen wollen, daß das alles nicht geregelt ist?

(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Genau, das sagen wir nicht! Ätsch!)

Eine andere Frage: Sie finanzieren den investiven Nachholbedarf für ostdeutsche Pflegeeinrichtungen aus Einsparungen in der Kriegsopferversorgung. Ist das vielleicht der Grund, daß bis heute noch nicht einmal die Hälfte der Kriegsopfer in Ostdeutschland, die zu DDR-Zeiten nicht anerkannt waren, die ihnen zustehende Anerkennung und erst recht die ihnen zustehenden Leistungen erhalten?

(Erich G. Fritz [CDU/CSU]: 40 Jahre lang!)

Das ist ein Skandal, den sogar der VdK seit Jahren kritisiert, und das ist nun wirklich kein Verband, der z. B. mir sehr nahe steht.

(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Wer tut das schon?)

Zudem ist die Gefahr, daß in den Ländern, die eigene Pflegegesetze haben, diese jetzt abgebaut werden, sehr groß. Gehen Sie nach Berlin und fragen Sie die Menschen mit Behinderungen, wieviel Angst sie haben. Sie haben Angst, daß das Landespflegegesetz abgeschafft wird und, wenn es ganz schlimmt kommt, auch noch die Telebus-Regelung.
Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, das Pflegeproblem so zu lösen, daß es einen wirklichen Fortschritt in sozialstaatlicher Hinsicht gäbe. Vier Punkte möchte ich hier noch einmal nennen: Das erste und Wichtigste wäre, vom Prinzip der Pflicht des Staates zur Bedarfsdeckung auszugehen. Sozialhilfe ist auch dann entwürdigend, wenn es ein paar Monate länger dauert, bis nach einem arbeitsreichen Leben das Angesparte durch Pflegebedarf aufgebraucht ist.
Der zweite Punkt ist, daß die Verfügungsgewalt über die dem Menschen zustehenden Summen auch in seine Hände gehört. Die Verfügungsgewalt — das heißt nicht unbedingt, daß das Geld ausgezahlt werden muß; denn ich weiß ja auch, daß es durchaus sehr unsolidarische Angehörige gibt, die das Geld gern für andere Zwecke abzweigen. Die Verfügungsgewalt den Menschen in die Hände zu geben heißt, daß sie selbst bestimmen können, wer das Geld bekommt. So wie ein 80jähriger Mensch selbstbestimmt entschei-



Dr. Ilja Seifert
den kann, wie er sein Testament anfertigt, kann er auch entscheiden, wie das Geld ausgegeben wird.
Der dritte Punkt — auch das ist nicht richtig geregelt — ist: Die Pflegearbeit muß wirklich als Arbeit anerkannt werden. Das heißt: ordentlicher Lohn und z. B. Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung und in der Rentenversicherung nicht nur maximal 0,75 Entgeltpunkte, sondern richtig, der Leistung angemessen, berechnet. Pflegearbeit wird in Ihrem Entwurf immer noch als zweit- oder drittrangig gesehen; das muß eben von der Familie mit gemacht werden, und die bekommt einen kleinen Zuschuß. Nein, es ist Arbeit, und die muß als solche auch bewertet und moralisch und finanziell anerkannt werden.
Und dann — das ist der letzte Punkt — kann man auch über die Finanzierung reden. Hier geht es darum, daß alle entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten einbezogen werden. Alle heißt: auch diejenigen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sind. Alle, das heißt insbesondere: die, die wirklich gut verdienen in diesem Lande. Das sind die Bundestagsabgeordneten, die Minister, die Manager in den großen Betrieben, und es sind die, die durch Spekulation und durch andere Möglichkeiten wirklich sehr viel Geld verdienen können und nicht nur sich selbst versichern sollten, sondern mit denen solidarisch sein sollen, die nicht die Möglichkeiten haben, großes Geld zu verdienen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, daß Sie begreifen: Hier muß anders gehandelt werden als so, wie Sie es mit der heutigen Vorlage tun.

(Beifall bei der PDS/Linke Liste)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221701300
Als nächster spricht der Kollege Konrad Weiß.

Konrad Weiß (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1221701400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Pflegekompromiß, der heute von einer übergroßen Mehrheit des Deutschen Bundestages bestätigt werden wird, ist eine große Chance endgültig vertan, die Chance zu einer tiefgreifenden sozialen Reform,

(Michael Glos [CDU/CSU]: Das Gegenteil ist richtig!)

die Chance, jenen Menschen wirksam zu helfen, die am meisten auf Hilfe angewiesen sind.
Die Pflegeversicherung hätte der Einstieg in eine wirkliche Neuordnung sein können, die den sozialen Gegebenheiten ausgangs dieses Jahrhunderts gerecht wird. Mit diesem Anspruch waren die Sozialpolitiker in der SPD, aber auch manche aus der CDU doch eigentlich auch angetreten. Doch am Ende ging es nicht mehr um die Pflegeversicherung, sondern allein um die Macht.
Ich habe mit Respekt verfolgt, Herr Kollege Dreßler, wie Sie bis zuletzt um das Reformprojekt Pflegeversicherung gerungen haben. Ich kann mir vorstellen, wie es nun nach diesem dürftigen Ergebnis in Ihnen aussieht. Sie wissen, daß dieser Kompromiß nichts taugt und daß er den Weg für umfassende Reformen verbaut hat. Sie und alle Reformpolitiker in der SPD werden sich fragen, ob dieses Ergebnis den hohen Preis wert ist, den Sie gezahlt haben.
Die SPD hatte sich unter der Führung ihres Kanzlerkandidaten in eine ausweglose Lage manövriert. Herr Scharping meinte offenbar, sich ein Scheitern der Pflegeversicherung nicht leisten zu können. Statt abzuwarten und nach den Wahlen eine sachgerechte und anspruchsvolle Reform durchzusetzen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Er kommt doch nicht an die Regierung!)

wollte er einen schnellen Erfolg, dessen Wirkungslosigkeit sich erst nach den Wahlen herausstellen wird.
Die Union hat sich dabei elegant ihrer Verantwortung entledigt. Denn falls Herr Schäuble im nächsten Jahr noch das Sagen hat,

(Zuruf von der CDU/CSU: Davon können Sie ausgehen!)

kann er alle offenbar werdenden Mängel der Pflegeversicherung der SPD in die Schuhe schieben, die dann nicht reformwillig genug war. Falls aber die SPD regieren sollte, wird ihr die CDU-Opposition dann diesen Kompromiß genüßlich um die Ohren hauen. In seinem Machtdrang ist Herr Scharping blindlings in alle Fallen getappt, die ihm Herr Schäuble aufgestellt hatte. Die Verlierer sind die Reformpolitiker in der SPD.

(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Sie werden doch grausam überschätzt!)

Aber vielleicht ist dieser neuerliche Kompromiß zwischen Schäuble und Scharping nun tatsächlich der Auftakt zur Großen Koalition, von der die beiden offenbar schon lange träumen: endlich nicht mehr angewiesen sein auf kleine, lästige Partner, die das Regieren unbequem machen, endlich nicht mehr Rücksicht nehmen müssen auf die Reformpolitiker in den eigenen Reihen, endlich klotzen statt kleckern.
Scharping und Schäuble wollen keine Reform, sie wollen so weitermachen wie bisher. Sie scheuen die Auseinandersetzung mit der unbequemen Realität. Sie fürchten die Aufweichung verkrusteter Strukturen, die Veränderung. Scharping und Schäuble sind konservative Zwillinge, die an die Macht wollen, aber keine Vision für unser Land haben.

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU und der SPD — Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/ CSU]: Der Aschermittwoch ist doch schon vorbei!)

Anders, meine Damen und Herren, kann ich mir diese Anpassung der SPD, die bis zur Selbstverleugnung geht,

(Brigitte Schulte [Hameln] [SPD]: Machen Sie sich mal keine Sorgen!)

nicht erklären. Dieser Prozeß hat mit der Wiedervereinigung begonnen.
Nun ist es zweifellos ehrenwert und vernünftig, nach einem breiten Konsens zu suchen.

(Zuruf von der SPD: Aha!)




Konrad Weiß (Berlin)

Dagegen ist nichts zu sagen, und dagegen sage ich auch nichts. Ich habe auch nichts gegen Kompromisse. Was ich kritisiere und was mich besorgt macht,

(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Wen interessiert das!)

das ist die Selbstaufgabe, der Ausverkauf der eigenen Ideale, die Selbstverstümmelung bis zur Unkenntlichkeit.
In wesentlichen Politikfeldern ist die SPD längst nicht mehr von der CDU zu unterscheiden. Ich fürchte, das ist nicht nur Wahlkampfmaskerade, sondern ein anhaltender Nivellierungsprozeß, der für die politische Kultur in unserem Lande schädlich ist und der die Demokratie gefährdet.

(Zuruf von der F.D.P.: Der Drang zur Mitte!)

Ich bin mir im übrigen bewußt, daß auch meine eigene Partei davon infiziert ist. Ich sehe sehr wohl die Balken im eigenen Auge.

(Lachen bei der CDU/CSU und der SPD)

Vor allem aber ist es ein Problem der beiden Volksparteien, die viel zu breit gefächert sind und inzwischen durch ihre Verwechselbarkeit die Bürgerinnen und Bürger verwirren und verärgern.
Der Pflegekompromiß ist ein weiteres Glied in der Kette, durch die sich SPD und CDU aneinander gefesselt haben. Am Beginn stand das fatale Einknikken der SPD in der Frage der Kompensation. Bis zur Stunde ist nicht erwiesen, daß das notwendig war. Daß die Arbeitgeber durch einen Beitrag zur Pflegeversicherung unzumutbar belastet würden und dies die Wirtschaft aufs schwerste geschädigt hätte, ist eine rührselige Legende, die auch durch ständiges Wiederholen nicht wahrer wird.
Jetzt werden die Kosten für die Pflegeversicherung ausschließlich den Arbeitnehmern aufgebürdet. Das ist ein Rückfall in die soziale Steinzeit. In den Ländern, die einer Feiertagsstreichung nicht zustimmen werden, wird der Schwarze Peter den Tarifpartnern zugeschoben, die zu Recht ihren Widerstand angekündigt haben und sich den Eingriff in ihre Autonomie verbitten.
Mit diesem Kompromiß wurde leichtfertig ein bewährtes Prinzip unserer Sozialpolitik aufgegeben, die paritätische Beteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Im Widerspruch zu den Grundüberzeugungen der Sozialdemokratie und auch im Widerspruch zur katholischen Soziallehre wurden die Eigentümer einseitig aus ihrer Sozialpflicht entlassen. Ist es wirklich ausgeschlossen, daß dies der Beginn eines radikalen Umbruchs ist, in dessen Ergebnis die Soziallasten ausschließlich den Arbeitnehmern aufgebürdet werden sollen? Ich finde, die an diesem Kompromiß beteiligten Parteien haben die Pflicht, deutlich und ohne Schönfärberei den Bürgerinnen und Bürgern zu sagen, was auf sie zukommt, und nicht zu verschweigen, daß ausschließlich die Arbeitnehmer die Finanzierung zu tragen haben.
Im übrigen halte ich die psychologische Wirkung der Kompensationsdebatte für verheerend. Ich stelle mir einmal vor, wie es sein muß, als Pflegebedürftiger monatelang zu hören, was für eine unerträgliche Last
und wie beschwerlich für die Gesellschaft ich bin, daß ich durch meine Pflegebedürftigkeit die Lohnnebenkosten unverschämt erhöhe, den wirtschaftlichen Aufschwung belaste und den Standort Deutschland gefährde, daß ich lästig bin.
Ich finde es beschämend, wie in der Pflegedebatte mit dem Ehrgefühl und der Würde alter und behinderter Menschen umgegangen wurde. Ich habe die Sorge, daß durch den Kostenpoker die soziale Verantwortung und das Verständnis für Pflegebedürftige in unserer Gesellschaft nicht gewachsen, sondern geschwunden ist. Wir haben zu sehr die Menschen, um die es uns geht, aus den Augen verloren.
Vielleicht hätte ich dem Kompensationsmodell dennoch, wenn auch zähneknirschend, zugestimmt, wenn die Pflegeversicherung wenigstens bedarfsgerecht ausgestattet worden wäre. Aber bei diesem Kompromiß — das muß doch ausgesprochen werden, auch wenn es unbequem ist — bleiben die Pflegebedürftigen auf der Strecke. Ich glaube nicht, daß in diesem Fall weniger besser ist als nichts, wie uns weisgemacht werden soll. Es ist ein Einstieg, der den Fortschritt versperrt.
Diese Pflegeversicherung ist nicht mehr als eine Grundversorgung; die tatsächlich notwendigen Leistungen werden nicht gewährt. Diese Pflegeversicherung ist nicht bedarfsgerecht. Mittlere und schwere Pflegefälle werden qua Gesetz unterversichert und sind weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen. Genau das wollten wir doch aber nicht, denn im Klartext heißt das: Es müssen zwar zusätzliche Beiträge gezahlt werden, aber es werden dafür nicht mehr Leistungen erbracht.
Auch künftig werden die Angehörigen oder das Vermögen zur Finanzierung von Pflegeleistungen, soweit es den Anteil an der Sozialhilfe betrifft, herangezogen. Die Einzahlungen in die Pflegeversicherung werden nicht dazu beitragen, die Altersarmut zu beseitigen.

(Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Sollten sie auch nicht!)

Zwar wurden im jetzt geschlossenen Kompromiß die Leistungen geringfügig erhöht, aber sie reichen nicht zur vollen Deckung aus. Gerade bei Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden müssen, sind erhebliche Deckungslücken zu befürchten.
Wir haben uns von Anfang an gegen eine Deckelung der Leistungen gewandt und Konzepte für bedarfsgerechte Pflegeleistungen vorgelegt. Ich darf Sie daran erinnern, daß die Fraktion DIE GRÜNEN bereits 1984, vor zehn Jahren, ein steuerfinanziertes Leistungsgesetz in den Bundestag eingebracht hat. In dieser Legislaturperiode hat die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf eines Pflegegesetzes eingebracht, durch das nicht nur bedarfsgerechte Leistungen garantiert gewesen wären, sondern auch vorausschauend ein Finanzstock für den zukünftigen Pflegebedarf aufgebaut worden wäre.
Ziel unserer Pflegekonzeption war und ist es, den Betroffenen volle Wahlfreiheit zu garantieren und die Selbstbestimmung in Würde und Freiheit zu ermöglichen. Wir halten den Umbau der Pflegestrukturen für



Konrad Weiß (Berlin)

dringend erforderlich. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt ausdrücklich die Forderung der Verbände, die eine deutliche Hilfe von der Politik erwarten, damit das gesellschaftliche Ansehen der Pflegearbeit, der professionellen wie der unentgeltlich geleisteten, aufgewertet wird. Die Pflege muß bundeseinheitlich geregelt werden. Ihre Refinanzierung muß die Absicherung wirklich auch gewährleisten.
All das leistet dieser Pflegekompromiß nicht. Es fehlte nicht an Alternativen, sondern am politischen Willen. Dieses Ergebnis ist zu mager, als daß man ihm mit gutem Gewissen zustimmen könnte. So wichtig und so notwendig auch nach unserer Auffassung eine Pflegeversicherung ist, diesem Kompromiß können und wollen wir nicht zustimmen.
Ich halte es für unsere Pflicht, in dieser verlorenen Schlacht die Fahne der Opposition hochzuhalten und den Bürgerinnen und Bürgern durch unser Gegenvotum zu signalisieren, daß dieser Kompromiß ganz und gar unbefriedigend und eben nicht besser als nichts ist. Auch durch ein Nein kann man Realismus und Augenmaß beweisen, zumal wir genug Alternativen angeboten haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221701500
Als nächster hat der Kollege Rudolf Dreßler das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1221701600
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An einem solchen Vormittag, wenn man sich die Reden anhört, wenn man über Jahre dabeigewesen ist, wenn man das Ergebnis Revue passieren läßt, vom Ausgangspunkt bis zum jetzigen Kompromiß, kommt man nicht darum herum, sich mit einem Satz aus der Rede des Kollegen Schäuble zu beschäftigen. Dieser Satz lautete: Wir brauchen keine andere Koalition, es läuft.

(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Sehr gut! — Gegenruf von der SPD: Dann wäre was gelaufen!)

Wissen Sie, meine Damen und Herren, wenn ich beim Jahre 1988 beginne, ist es völlig unstrittige Ergebnislage: Ob Rentenreform, ob Renten-Überleitungsgesetz, ob Gesundheitsstrukturreform — ohne den Willen und die Kompromißfähigkeit der deutschen Sozialdemokratie wäre auf dem Wege der Sozialgesetzgebung in dieser Zeit nichts passiert.

(Beifall bei der SPD)

Ein solcher Satz des Kollegen Schäuble animiert, wenn man in diesem Thema steckt und sich engagiert, einen Rückblick auf die Geschichte der Pflegeversicherung zu wagen. Da ist es nun einmal unabweisbar, Herr Schäuble — auch dann, wenn ein Kompromiß gefunden wurde und man ihn vertritt —, daß ein SPD-Gesetzentwurf des Landes Hessen, SPD-regiert, 1986 in den Bundesrat eingebracht, unter Ihrer Federführung niedergestimmt wurde.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Ohne Gegenfinanzierung!)

Es ist unstrittig, Herr Schäuble, daß ein Gesetzentwurf
der SPD-Bundestagsfraktion, im Jahre 1988 in dieses
Haus eingebracht, unter Ihrer Federführung niedergestimmt wurde.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Sagen Sie mal was zum Gesetzentwurf des Freistaates Bayern!)

Anders ausgedrückt, Herr Schäuble: Wenn es Ihre Gegenwehr zur Realisierung von Pflege in den vergangenen Jahren nicht gegeben hätte, wäre sie schon lange im Gesetzblatt, und den Menschen wäre geholfen worden.

(Beifall bei der SPD — Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Sie sind ein ganz schlechter Verlierer!)

Ich möchte eine zweite Bemerkung machen: zu dem, was in den letzten Jahren — man muß von Jahren sprechen — zu dem Ringen um einen Kompromiß in diesem Staate kommentiert wurde.
Es wurde uns allen pausenlos vorgeschrieben, wir seien unfähig zum Kompromiß. Ich finde diejenigen, die so etwas — ich sage: leichtfertig — schreiben oder senden, können die Arbeit dieses Parlaments in den letzten Jahren nicht ernsthaft miterlebt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Kompromisse, die hier geschlossen worden sind, begrüßt oder abgelehnt hat. Tatsache ist, daß dieses Parlament in wesentlichen, diesen Staat berührenden Fragen in den letzten Jahren die Fähigkeit und den Willen zum Kompromiß immer gemeinsam mit großen Mehrheiten aufgebracht hat.
Es wurde uns vorgeworfen, wir hätten ein Gezerre veranstaltet. Ich glaube, daß diejenigen, die mit diesem Begriff in den letzten Jahren leichtfertig Inflation betrieben haben, übersehen haben, daß es um das Ringen unterschiedlicher politischer Standpunkte für einen Kompromiß und für eine gesellschaftliche Fortentwicklung gegangen ist. Wenn man so etwas kommentiert, sollte man wenigstens seriös bleiben und sich an den Dingen orientieren, die hier wirklich passieren.
Ich will an dieser Stelle eines klar sagen: Wenn denn einmal — heute Gott sei dank nicht — in wichtigen gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen unterschiedliche Parteien nach langer Zeit des Ringens nicht zu einem Konsens finden können, dann ist auch das ein Ergebnis demokratischer Prozesse.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Nun, es ist richtig, daß es lange gedauert hat. Viele Menschen, vielleicht auch viele der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die sich schwerpunktmäßig um andere wichtige politische Themen kümmern, haben sich gefragt, warum. Aus meiner Sicht hat es auch deshalb so lange gedauert, weil das Ringen meiner Fraktion, der SPD-regierten Länder, der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten um eine Lösung für die Pflegebedürftigen in eine Richtung gelenkt werden sollte, die eine Zustimmung rechtfertigt und den Abschluß eines Pflegegesetzes möglich macht.
Es ist nun einmal unstrittig und heute von der Ergebnislage, Herr Weiß, im Gegensatz zu Ihrer hier soeben aufgestellten These sehr wohl zustimmungsfä-



Rudolf Dreßler
hig, wenn in diesen Monaten Menschen als Sachleistung für häusliche Pflege nicht 1 500 DM, sondern 1 800 DM im Monat und Schwerstpflegebedürftige nicht 2 250 DM, sondern 2 800 DM im Monat bekommen — wenn sie besonders hart betroffen sind, bis zu 3 750 DM. Diese Spanne, die wir in Wochen, in Monaten durchzusetzen versucht haben, ist für jedes einzelne Schicksal existentielle Grundlage, das Leben besser, anders, vielleicht auch ein Stück freier zu gestalten, als das bis jetzt durch unsere Gesetzgebung der Fall war.

(Beifall bei der SPD)

Das Ringen, einer Pflegeperson — das ist ja die andere Gruppe in diesem Prozeß, es gibt ja nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch ihre Angehörigen, die Pflegepersonen — einmal im Jahr einen Urlaub zu ermöglichen, der bezahlt wird, und zwar mit einem Betrag bezahlt wird, von dem man annehmen kann, daß er diesen Urlaub überhaupt ermöglicht, rechtfertigt eine wochen-, eine monatelange Verhandlung. Das haben wir von 2 100 auf 2 800 DM erhöhen können, und zwar für Menschen, für die das Thema Urlaub abstrakt ist, die wissen, was es bedeutet, über viele, viele Jahre keinen Urlaub machen zu können, die wissen, daß sie als pflegende Personen, die über Jahrzehnte eine der größten gesellschaftlichen Leistungen erbracht haben, ohne daß sie der Staat anerkannte, und die wissen heute, daß sie demnächst wirklich Urlaub machen können, daß dieser Urlaub bezahlt wird und daß sie Rentenansprüche haben werden. Dafür lohnt sich ein solches Ringen,

(Beifall bei der SPD)

und dafür lohnt sich auch eine Zustimmung. Und es gibt vieles, vieles andere mehr.
Ich will ein Wort sagen zu einem Satz, den der Sozialminister heute morgen en passant hier eingefügt hat, der, glaube ich, ein Stück Sozialgeschichte in dieses Kapitel Pflege hineinintegriert, ein Kapitel, das gestern faktisch erst fünf Minuten vor Beendigung der Verhandlungen abgeschlossen werden konnte. Es ist für viele ein abstrakter Begriff, aber für jene, die sich um die Materie kümmern, und für die Tausende von Menschen, die davon betroffen sind, ist es ein existentieller Punkt, nämlich der gesetzliche Anspruch auf Rehabilitation vor Pflege.

(Beifall bei der SPD)

Das ist ein ganz wesentlicher Markstein, der in dieses Gesetz integriert werden konnte.

Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221701700
Herr Dreßler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Seifert?

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1221701800
Bitte.

Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1221701900
Herr Kollege Dreßler, Sie sind vorhin, als ich das Wort erhielt, hinausgegangen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

So haben Sie wahrscheinlich nicht gehört, was ich gesagt habe.
Sie haben jetzt sehr eindringlich die Leistung derjenigen gelobt, die diese Pflegearbeit leisten, und Sie haben die Ihrer Ansicht nach hervorragenden Möglichkeiten genannt, die denen jetzt geboten werden.
Sagen Sie bitte: Warum haben Sie, warum hat die SPD nicht wenigstens versucht — ich kritisiere ja gar nicht, daß Sie es nicht erreicht haben, sondern daß Sie es nicht ernsthaft versucht haben, nicht einmal in Ihrem eigenen Gesetzentwurf —, diesen Menschen zumindest auch eine Arbeitslosenversicherung zukommen zu lassen? Denn wenn sie nach 20 Jahren zum Arbeitsamt gehen, bekommen sie nicht einmal eine Umschulung bezahlt.

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID1221702000
Herr Kollege Seifert, manche nennen mich pragmatisch, ich nenne mich selbst — bezogen auf die Situation in diesem Parlament — Realist, weil ich zu denen gehöre, die der festen Überzeugung sind, daß nicht nur Wählerinnen und Wähler mit ihrem Wahlergebnis vier Jahre leben müssen, sondern auch politische Parteien.
Und ich gehöre zu denjenigen, die der festen Überzeugung sind, daß die Oppositionsrolle in einem Parlament ein ganz wichtiger Verfassungsauftrag ist.
Und unter diesen Gesichtspunkten, Herr Seifert, gab es für mich einen Kristallisationspunkt, den Versuch zu machen, in diesem Kompromiß nichts festzuschreiben, was nicht nach vorne hin veränderbar ist, jede Art von Integration rückwärtsgewandter Schritte, die durch andere Entscheidungen der Wählerinnen und Wähler nicht mehr reparabel sind, zu verhindern. Nach dem, was ich vom Thema weiß — soweit wie ich es beurteilen kann —, ist dies der sozialdemokratischen Seite voll gelungen —

(Beifall bei der SPD)

voll gelungen!
Das bedeutet unter dem Gesichtspunkt des Stichwortes Arbeitslosenunterstützung, daß das natürlich ein wichtiger Punkt ist, Herr Seifert. Aber da halte ich es mit einer alten Lebensweisheit: Das Bessere ist der Feind des Guten. Das, was auf den Weg gebracht worden ist, bremst den von Ihnen hier eingebrachten Tatbestand nicht nur nicht ab, sondern es läßt Raum für eine Situation, in die — so hoffe ich jedenfalls — dieses Parlament nach dem 16. Oktober kommen kann. Aber das, Herr Seifert, ist nicht Sache eines einzelnen Bürgers Dreßler allein, sondern dazu brauchen wir ein paar Millionen mehr, die uns diese Gelegenheit ab dem 16. Oktober eröffnen.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Das tun die aber nicht!)

Meine Damen und Herren, ich will für unsere Seite noch einmal klarstellen — nicht einfach nur so dahergeredet, sondern in tiefer Überzeugung —, daß die während der Pflegeverhandlungen über Monate, ja über Jahre unternommenen Versuche, gesellschaftspolitische Sachverhalte dieses Staates zu verändern, in eine andere, aus meiner Sicht rückwärts gewandte Richtung zu lenken, ohne daß es in Wahrheit um Pflege, um Hilfe für Pflegebedürftige ging, wobei die Stichworte „Tarifautonomie" und „Individualisierung



Rudolf Dreßler
des Arbeitsrechts" ins Spiel gebracht wurden, und die Tarifautonomie innerhalb dieser Gesetzgebung zu knacken, ohne Erfolg geblieben sind.
Das ist für Pflegebedürftige zugegebenermaßen ein abstrakter Tatbestand, aber für die gesamte Gesellschaft eine der wichtigsten Errungenschaften in diesem Gesetzgebungs- und Kompromißverfahren, daß die SPD verhindert hat, daß ein Stück Gesicht unserer Gesellschaft nach rückwärts gedreht wird, sondern daß wir die Tarifautonomie erhalten konnten.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Genauso verhält es sich mit den Versuchen, das kollektive Arbeitsrecht zu individualisieren. Wir haben insoweit wirklich jede Anstrengung unternommen — und dieses war auch richtig —, um unser Land vor weiteren gesellschaftspolitischen Verunstaltungsattacken zu bewahren.
Ich empfehle jedem, der sich wirklich ernsthaft mit diesem Kompromiß auseinandersetzt, ihn mit dem zu vergleichen, was CDU/CSU und F.D.P. mit ihrer Mehrheit gegen uns ursprünglich haben durchsetzen wollen. Das Gesetzesprojekt, das der Vermittlungsausschuß gestern in seinen Grundzügen verabschiedet hat, schlägt — das ist unstrittig — ein neues Kapitel unserer Sozialgeschichte auf. Das, was wir gestern gemacht haben, ist gut für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und für Schwestern und Pfleger. Es ist auch gut für unsere sozialstaatlichen Grundsätze, die eine Privatisierung von Lebensrisiken vermeiden. Und es ist auch gut für den sozialen Frieden, der nicht auch noch durch Mißbrauch einer Pflegegesetzgebung zusätzlich gefährdet worden ist.
Es ist, wie ich das gestern formuliert habe, unserer Hartnäckigkeit zu verdanken, auch Kritik ertragen zu können, um das, was wir für die weitere Entwicklung für gefährlich hielten, zu verhindern. Es steht nichts von diesen gesellschaftspolitischen Grundsätzen zur Disposition.
Bleibt der Punkt, der mir am meisten Sorgen gemacht hat, bleibt der Punkt, den wahrscheinlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Bayern nun auszubaden haben,

(Michael Glos [CDU/CSU]: Sorgen Sie sich nicht um Bayern!)

bleibt die Lücke in der einheitlichen Beitragsaufbringung innerhalb unseres Staates. Die Zustimmung zu diesem Punkt — das will ich ausdrücklich sagen — fällt mir schwer, aber angesichts der durchgesetzten Verbesserungen für die betroffenen Menschen hielt ich letztlich eine Ablehnung dieses Kompromisses nicht für vertretbar.
Für mich steht fest, daß sich der beharrliche Einsatz und auch unsere Standfestigkeit im Vermittlungsverfahren für die Pflegebedürftigen gelohnt haben. Gleichwohl haben wir in den langen Verhandlungen das Fenster der Verwundbarkeit unseres Sozialstaates nicht ganz schließen können. Dieses Fenster vollends zu schließen ist Sache eines nächsten Bundestages.
Ich will von dieser Stelle aus ausdrücklich an die bayerische Landesregierung appellieren, sich ihre
ablehnende Haltung bitte noch einmal zu überlegen, damit wir in unserem Staat eine Gleichheit in der Aufbringung von Beiträgen und eine Gleichheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unseren Sozialsystemen nicht verlieren.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221702100
Als nächster hat unser Kollege Michael Glos das Wort.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID1221702200
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die jetzt vereinbarte Pflegeversicherung war von Beginn an das Ergebnis eines Kompromisses, wobei sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und F.D.P. selbst nicht leicht getan hat, eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Deswegen ist es schwierig gewesen, eine Lösung zu finden, die allen gefällt.
Herr Dreßler hat sich sehr um Bayern gesorgt. Er hat auch noch einmal versucht, die Rolle seiner Partei beim Zustandekommen des Pflegekompromisses darzustellen, und hat die Geschichte der Pflegeversicherung aufgewärmt. Dabei habe ich allerdings vermißt, Herr Dreßler, daß Sie erwähnt haben, daß es der Freistaat Bayern war, der sehr frühzeitig eine Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Einführung der umlagefinanzierten Pflegeversicherung eingebracht hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Trotz aller Mängel, die man beklagen kann — ich werde anschließend noch ein paar Mängel dieses Entwurfes aus meiner Sicht darstellen —, glaube ich doch, daß man insgesamt sagen kann, daß die jetzt gefundene Lösung für die Pflegebedürftigen, für ihre Angehörigen, aber auch für die Wirtschaft und damit für die Arbeitsplätze bei uns im Land ein Sieg der Vernunft ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir freuen uns auch, daß die Leistungskraft der Kommunen durch spürbare Entlastung bei der Sozialhilfe wieder gestärkt wird. Wir, die CSU, haben als Kommunalpartei, die wie keine andere Partei in den Gemeinden, Städten, Kreisen und Bezirken Bayerns verankert ist, gerade darauf immer großen Wert gelegt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

Vor allem aber stärkt die erlösende Einigung im Bereich der Pflege zwischen der Koalitionsmehrheit im Bundestag und der SPD-Mehrheit im Bundesrat — auch das ist heute schon gesagt worden; ich will es trotzdem erwähnen — das Ansehen der Demokratie und vor allen Dingen das Ansehen der großen Volksparteien, was ihre Fähigkeit zur Problemlösung angeht.
Es ist ein Sieg des Zusammenhalts in der Koalition. Es gab zahlreiche Versuche, die Koalition auseinanderzudividieren — immer wieder. Man hat geglaubt, man könne Sollbruchstellen erkennen und offenlegen. Wir haben zusammengehalten. Daß wir jetzt



Michael Glos
zusammen durchgekommen sind, ist ein Ergebnis dieses Zusammenstehens und dieses Zusammenhaltens. Dafür möchte ich mich bei Herrn Kollegen Schäuble und auch bei Herrn Kollegen Solms sehr herzlich bedanken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Jeder weitere Tag des politischen Ringens um die Pflegeversicherung war für die Bürger nicht mehr einsehbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weigere mich aber, bei diesem Ringen das Wort „Streit" in den Mund zu nehmen. Denn die Medien machen es sich heutzutage sehr leicht: Jedes Ringen um eine Lösung — und das ist oft sehr mühsam — wird als Streit dargestellt. Ich glaube, in den Druckmedien liegt es daran, daß das Wort „Streit" einfach kürzer ist als der Ausdruck „Ringen um Lösungen". Das hat meiner Ansicht nach auch dazu beigetragen, daß sich heute auch jüngere Menschen oft von der Politik abwenden. Wir sollten hier einmal herausstellen, daß man, wenn man intensiv ringt, auch zu einer guten Lösung kommen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Ich freue mich vor allen Dingen, daß der Pflegekompromiß zugleich eine Stärkung des Föderalismus in Deutschland bedeutet; denn kein Bundesland wird vom Bund gezwungen, einen Feiertag abzuschaffen. Jedes der 16 Bundesländer hat die Möglichkeit, eigenständig und eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob es seine gewachsenen Feiertage bewahren will. Wir können alle sehr gespannt sein, wie 16 Landtage in eigener Zuständigkeit entscheiden werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, hätten wir dies nicht gemacht, hätte der Bund seine Lösung in das Gesetz hineingeschrieben, dann hätte die Gegenfinanzierung der Pflegeversicherung, falls Landtage sich anders entscheiden, in der Luft gehangen und damit wäre die Einführung letztendlich nicht ernst gemeint gewesen. Ich freue mich, daß wir eine ernstgemeinte Lösung nun auf den Tisch des Hauses legen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der F.D.P.)

Kläglich gescheitert ist allerdings auch der durchsichtige Versuch der Gegner Bayerns — sie gibt es ja auch in der SPD; ich hoffe, Sie zählen nicht dazu, Frau Schmidt —, ein Scheitern der Pflegeversicherung herbeizuführen und die Schuld dafür der CSU und dem Freistaat Bayern in die Schuhe zu schieben. Dieser Versuch ist gottlob gescheitert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Infam! — Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Gott sei Dank!)

Ich bedauere für die CSU allerdings, daß andere Alternativen, die wir immer ins Gespräch gebracht haben, wie z. B. die Möglichkeit, Urlaubstage anzurechnen oder Mehrarbeit einzubringen, gegenwärtig gegen Herrn Dreßler und auch gegen Herrn Schar-
ping nicht durchsetzbar gewesen sind. Demzufolge übernehmen die Arbeitnehmer vorläufig den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung, soweit ein Bundesland keinen Feiertag abschafft.
Es steht außerdem in diesem Kompromiß, daß im Lauf des Jahres 1995 erneut Überprüfungen eingeleitet werden, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Konsequenzen aus möglicherweise unterschiedlichen Regelungen in 16 Bundesländern zu ziehen sind. Vielleicht ist es dann, 1995, wenn sich die Nebel des Wahlkampfes verzogen haben, leichter möglich, hier dem Bürgerwillen statt einer Tarifrechtsideologie zum Durchbruch zu verhelfen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der F.D.P.)

Mir ist zu dieser eigentlich vernünftigen Lösung, bei 31 Urlaubstagen einen oder zwei herzunehmen, um eine Gegenfinanzierung zu erreichen, immer nur das Wort „Tarifrecht", „Tarifrecht" gebetsmühlenartig entgegengehalten worden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der F.D.P.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, ich bedauere fast, daß Ihr Festhalten daran und damit Ihre Verneigung vor mächtigen DGB-Funktionären nicht besser gewürdigt wird.

(Detlev von Larcher [SPD]: Vor wem verneigen Sie sich denn?)

— Wir verneigen uns vor den Wählerinnen und Wählern, insbesondere in Bayern.

(Lachen bei der SPD)

Ich wollte etwas anderes sagen: Ich habe heute eine Erklärung gesehen, verbreitet über DDP um 9.39 Uhr. Ich glaube, das ist schon ein bißchen sehr hart.

(Detlev von Larcher [SPD]: Sie verneigen sich vor den Industriellen!)

Hier bekommt die SPD, eigentlich alle Bonner Parteien — ich bedauere das — von der IG-Metall Zynismus vorgeworfen. Ich will die Vokabeln, die Herr Schmitthenner geglaubt hat, den Agenturen diktieren zu müssen, nicht weiter bewerten. Nur, die Tarifpartner — das gilt für beide — sollten anerkennen, daß wir insgesamt gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Allerbeste herausgeholt haben, und das gestehe ich beiden Seiten dieses Hauses zu.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der F.D.P.)

Der Pflegekompromiß ist vor allem deshalb auch zukunftsweisend, weil es erstmals gelungen ist, erfolgreich den Umbau unseres Sozialstaates vorzunehmen, indem nicht einfach weiter draufgesattelt wird. Die Kosten, die eine neue und notwendige Sozialleistung verursacht, werden nicht mehr zusätzlich auf die Arbeitskosten draufgeschlagen, sondern es erfolgt eine seriöse, nachrechenbare, dauerhafte Gegenfinanzierung. Ich glaube, daß das ungeheuer wichtig ist.
Jetzt noch einmal zu der Frage: Warum hat es so lange gedauert? Es hat deswegen so lange gedauert,



Michael Glos
diesen Kompromiß zu finden, weil der wirtschaftspolitische Nachhilfeunterricht,

(Lachen bei Abgeordneten der SPD — Zuruf von der SPD: Nicht zu glauben!)

der bei der SPD dazu geführt hat, daß man zu der Erkenntnis gekommen ist, ungeheuer schwierig, ungeheuer langwierig und auch ungeheuer zäh gewesen ist. Ich freue mich, daß er letztendlich erfolgreich war und der Erkenntnisprozeß bei Ihnen seine gute Wirkung getan hat.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der F.D.P. — Zuruf von der SPD: Wie kann man nur so viel Unsinn in so kurzer Zeit reden?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, daß der Umbau des Sozialstaates seine erste Bewährungsprobe bestanden hat. Ich werte es trotz aller Differenzen für einen großen gemeinsamen Erfolg, den wir jetzt auch nicht zerreden sollten.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Arbeitgeberverbänden sagen: Mir gefallen die Stellungnahmen der Arbeitgeberverbände von gestern genauso wenig wie eine vorhin zitierte Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

obwohl hier die Sprache ein ganzes Stück gemäßigter ist.
Ich bin der Meinung, hier schwingt eine Art Trotzhaltung mit, eine Trotzhaltung wegen der Tatsache, daß man sich mit der angebotenen Lösung von dieser Seite nicht durchgesetzt hat. Wir haben das Für und Wider sehr lange und ausführlich diskutiert. Wir haben letztendlich keine bessere Lösung gefunden.
Das sollten auch die Arbeitgeberverbände anerkennen. Sie sollten uns loben, insbesondere die CSU, die F.D.P. und auch die CDU,

(Zurufe von der SPD — Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

denn wir haben immer darauf geachtet, daß diese wichtige soziale Reform ohne zusätzliche Belastung der Wirtschaft durchgeführt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Schließlich bedeutet der Pflegekompromiß eine Stärkung der Familien bei uns im Land und zählt damit zu den größten familien- und frauenpolitischen Fortschritten überhaupt. Durch die Leistungen in der häuslichen Pflege und die Einbeziehung in die Rentenversicherung wird es künftig möglich sein, Familienangehörige weiterhin verstärkt zu Hause zu pflegen. Das fördert den Zusammenhalt und das Zusammenstehen der Generationen in der Familie.
Ich begrüße den familienfreundlichen Aspekt ausdrücklich. Viele ältere und pflegebedürftige Menschen können jetzt länger im Kreis der Familie bleiben, weil vor allen Dingen die pflegenden Familienangehörigen keine rentenrechtlichen Nachteile durch die Pflege zu Hause verzeichnen müssen.
Das ist gerade im Jahr der Familie eine hervorragende Nachricht. Ich bedanke mich bei allen für das Zustandekommen. Norbert Blüm ist das Synonym für Durchsetzungskraft in dieser Frage.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich bedanke mich aber auch bei allen anderen, die mitgewirkt haben. Ich bedanke mich ebenfalls sehr herzlich bei den Kollegen der SPD, die dabei waren, für die stets sachliche und — wie ich meine — menschlich angenehme Verhandlungsführung trotz einer schwierigen Materie.
Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Dr. Rita Süssmuth (CDU):
Rede ID: ID1221702300
Als nächste spricht die Kollegin Gisela Babel.

Dr. Gisela Babel (FDP):
Rede ID: ID1221702400
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Pflegeversicherung kommt. Koalition und Opposition haben sich nach drei Jahre dauernden, quälenden Verhandlungen geeinigt. Die F.D.P. begrüßt die Einigung und stimmt durchaus in den gedämpften Ton der Zuversicht und der Erleichterung ein.
Jubeln kann sicher nur unser Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Wir wollen ihm heute die Freude nicht trüben.
Meine Damen und Herren, das Echo in der Öffentlichkeit ist überraschend schlecht. Die Arbeitgeber reagieren gereizt und erbittert. Die Gewerkschaften protestieren, die Kirchen zeigen Unmut. Die „FAZ" meint: Die Politik hat insgesamt weiter an Ansehen verloren.
Wie, so frage ich, wäre das Echo ausgefallen, hätte die Nachricht gelautet: Die Pflegeversicherung ist gescheitert? Das wäre meiner Ansicht nach für unsere Demokratie ein schwerer Rückschlag geworden. Die Politik hätte hier gewiß nicht an Ansehen gewonnen, wenn nach all diesen Reden über das schwere Los der Pflegebedürftigen in Familien und Heimen, nach all diesen Rufen nach Taten, das Ergebnis Null gewesen wäre.
Die Zweifel derjenigen, die ein demokratisches System nicht unterstützen, kritische, lange Verhandlungen für überflüssig halten, die Kritik all derer hätte Nahrung erhalten. Wir hätten vielleicht diejenigen unterstützt, die insgesamt meinen, unsere Demokratie sei nicht mehr in der Lage, wichtige Probleme zu lösen. Daher glaube ich, ist heute ein Tag, der für unser demokratisches System spricht.
Meine Damen und Herren, ich finde es auch wichtig, daß in dieser neuen Sozialversicherung demokratische Parteien gemeinsam die Verantwortung übernehmen. Das wird sich hier — wie bei der Rente, wie bei der Krankenversicherung — auszahlen; dann nämlich, wenn wir, wie wir Liberalen ja nüchtern voraussehen, künftige Schwierigkeiten, finanzielle Engpässe und Überforderungen bereinigen und beseitigen müssen.



Dr. Gisela Babel
Meine Damen und Herren, die Parteien haben in diesem Stück unterschiedliche Standpunkte und unterschiedliche Rollen. Die SPD hat von vornherein ein Umlageverfahren unterstützt. Sie hat immer Leistungen erhöhen wollen, und sie hat den Ausgleich — Kompensation — immer total abgelehnt.
Die F.D.P. hat die Leistungen im festen Kostenrahmen lassen wollen. Sie hatte das Umlageverfahren abgelehnt, und als es nicht mehr zu verhindern war, hat sie die Kompensation, also den Ausgleich für gestiegene Lohnkosten durchsetzen wollen. Die CDU/CSU war insgesamt vor allem daran interessiert, daß die Pflegeversicherung überhaupt kommt.
Die Einigung zwischen SPD und F.D.P. über die Kompensation gestaltete sich schwierig. Wir Liberalen verbuchen es als Erfolg und als unseren Verdienst, daß es erstmals in der Geschichte des Sozialstaates Deutschland gelungen ist, überhaupt das Bewußtsein geweckt zu haben, daß heute sozialer Fortschritt nicht im Draufsatteln, sondern im Umschichten bestehen muß.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die SPD hat sich hier eingereiht, und sie hat sich bereit gezeigt zuzustimmen, daß in der ersten Phase ein Ausgleich in der Größenordnung eines Feiertages kommen muß, und sie hat auch zugestanden, daß in der zweiten Phase wiederum ein Ausgleich erfolgt, wenn er — nach Gutachten der Sachverständigen — nötig ist. Wir Liberalen sind von der Notwendigkeit eines weiteren Ausgleichs überzeugt.
Wir sind leider auch davon überzeugt, daß in den kommenden Jahren dieser Ausgleichsbedarf immer wieder neu entstehen wird.

(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Ich auch!)

Das läßt sich auf Dauer dann sicher nicht mehr nur durch das Einschneiden in den derzeit üppigen Bestand kirchlicher Feiertage bewältigen. Aber der Grundsatz, daß Lohnzusatzkosten nicht permanent steigen dürfen, wenn Sozialversicherungen aus dem Ruder laufen, steht heute vor aller Augen. Ich halte das für ein ganz wichtiges Ergebnis der langen Auseinandersetzungen.

(Beifall bei der F.D.P.)

Die Opposition wird sich, wenn sie verantwortungsvoll handelt, davon nicht mehr lösen können.

(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Auch nicht dürfen!)

Lassen Sie mich noch auf einen Aspekt kommen, der die Arbeitsplätze betrifft. Aus der Wirtschaft kommen ja berechtigterweise Stimmen, die sich um Arbeitsplätze sorgen und die die Gefährdung durch die Kosten darlegen.
Meine Damen und Herren, es ist schon so oft gesagt worden: Die Pflegeversicherung schafft Arbeitsplätze. Das Geld, das aus produktiver Arbeit kommt und den Arbeitnehmern abgenommen wird, geht in Beschäftigung in den Dienstleistungsbereich zurück. Dies ist angesichts der allgemeinen Krise in der Beschäftigung und angesichts riesiger Verluste von Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe eine sinnvolle Umsteuerung.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Richtig bleibt, daß die Arbeitsplätze, die im Wettbewerb mit ausländischen Betrieben stehen, gesichert bleiben müssen und daß daher die Kosten als Wettbewerbsfaktor niedrigzuhalten sind.
Meine Damen und Herren, aber in einem möchte ich die Pflegeversicherung auch noch hervorheben: Ich denke, es ist vielleicht eines der wichtigsten Stücke von Frauenpolitik, das wir damit beschließen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie ist in meinen Augen — Pardon — noch wichtiger als das Gleichberechtigungsgesetz,

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)

weil hier nämlich wirklich nachweislich durch die Geldleistung in der Familie Beschäftigung honoriert und unterstützt wird, weil hier Rentenansprüche entstehen, weil hier wirklich Chancen eröffnet werden, die es vorher nicht gegeben hat. Es gibt einen Dienstleistungsbereich, der hier aufblühen wird.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein letzter Aspekt: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Gegen Krankheit sind heute 98 % aller Bürger versichert.

(Vorsitz : Vizepräsident Helmuth Becker)

Jetzt kommt die neue Sozialversicherung dazu. Es sind ja fast alle Bürger eingebunden. Sie zahlen für Pflege.
Auch hier gibt es ja Kritik, nämlich die Kritik, die besagt, daß in der Bundesrepublik ja doch heute schon jeder gepflegt wird. Das ist wahr. Ich spreche auch nicht von einem schmählichen Taschengeld in Heimen. Ich finde die Leistungen, die unser Sozialstaat in dieser Frage erbringt, auch das, was die Kosten anlangt, sehr eindrucksvoll.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. — Uta Würfel [F.D.P.]: Ja, das ist auch so!)

Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, daß diese Pflegeversicherung, die der Gesetzgeber jetzt einführt, die Aufmerksamkeit der Bürger unentrinnbar auf die Tatsache lenkt, daß wir in einer zunehmend überalterten Gesellschaft leben. Vorsorge für Gebrechlichkeit und Hilfsbedürftigkeit wird zwingend erforderlich. Diese Grundangst teilen wir alle, daß uns ein solches Schicksal widerfahren könnte. Sicher verhindert eine gesetzliche Pflegeversicherung nicht den Eintritt von Pflegebedürftigkeit, aber sie mildert deren Folgen. Deswegen glaube ich, allen vereinten kritischen Einwänden zum Trotz, die Bürger wollen die Pflegeversicherung und begrüßen die heutige Entscheidung.
Ich bedanke mich.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)





Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221702500
Meine sehr verehrten Damen und Herren, letzte Rednerin in dieser Debatte ist unsere Frau Kollegin Renate Schmidt. Bitte!

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1221702600
Meine sehr geehrten Herren und Damen! Sehr geehrter Herr Glos! Ich freue mich, daß trotz allen Kompromisses auch noch einmal deutlich geworden ist — gerade durch Ihren Redebeitrag —, wo Gegensätze sind. Ich sage Ihnen hier in aller Deutlichkeit: Sie haben hier von Tarifrechtsideologie gesprochen. Tarifautonomie ist eine der Grundprinzipien unseres Staates. Darauf beruht unser Wohlstand.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Tarifautonomie ist nicht etwas, was man leichtfertig zur Disposition stellt. Gerade in den jetzigen tariflichen Auseinandersetzungen hat sich gezeigt, was Tarifautonomie für unseren Staat, für den Wohlstand in diesem Staat und für richtige Entscheidungen eigentlich wert ist.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Insoweit bitte ich Sie, mit unserer Verfassung und diesem Grundwert in unserem Staat nicht so locker vom Hocker umzugehen.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221702700
Frau Kollegin Schmidt, gestatten Sie eine Frage des Kollegen Scharrenbroich?

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1221702800
Ja, natürlich gestatte ich das.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221702900
Bitte, Herr Kollege Scharrenbroich.

Heribert Scharrenbroich (CDU):
Rede ID: ID1221703000
Frau Kollegin Schmidt, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, daß bei der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung zwar die Gewerkschaften diese Position eingenommen haben, die der Kollege Glos als Tarifrechts- und Tarifautonomieideologie bezeichnet hat, daß aber von den vier anwesenden Rechtswissenschaftlern drei der Auffassung waren, daß die Aussetzung von Lohnzahlung an Feiertagen kein Verstoß gegen die Tarifautonomie ist? Die Rechtswissenschaftler haben also die Position eingenommen, die die CSU und die Arbeitnehmergruppe eingenommen haben.

(Gerd Andres [SPD]: In welcher Anhörung waren Sie denn?)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1221703100
Herr Kollege Scharrenbroich, ich habe mich jetzt nicht auf diese Anhörung bezogen. Es ist natürlich so, daß es in Rechtsfragen immer unterschiedliche Meinungen gibt. Daß natürlich die Anhörungen des Deutschen Bundestages auch die Mehrheitsverhältnisse des Deutschen Bundestages widerspiegeln, ist auch eine Tatsache. Insoweit kann man heute nicht sagen, wie ein eventueller Rechtsstreit ausgegangen wäre. Aber das, wogegen ich mich gewandt habe, ist nicht, wie in
einer Rechtsfrage im Zweifelsfall entschieden wird. Vielmehr habe ich mich gegen das gewandt, was der Kollege Glos hier über Urlaubsanrechnung und Feiertagsbezahlung gesagt hat, und dagegen, daß er ein Wort gewählt hat, was in dieser Gesellschaft nur wieder zur Spaltung beiträgt, anstatt endlich dazu beizutragen, diese Gesellschaft zusammenzuführen. Darum geht es mir auch bei solchen Kompromissen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vorab möchte ich zwei Dinge klarmachen. Ich habe mich von Anfang an, als wir noch ganz am Anfang der Verhandlungen waren, in meiner Fraktion, in meiner Partei dafür eingesetzt, daß die Verhandlungen mit dem Ziel der Einigung geführt werden und nicht mit dem Ziel geführt werden, diese Verhandlungen scheitern zu lassen, und zwar deshalb, weil ich der Meinung bin, daß bei aller Notwendigkeit, eigene Standpunkte durchzusetzen oder es zu versuchen, für mich die Situation von alten Menschen in Altenheimen und in ihren Familien, die Situation von Pflegebedürftigen, aber auch die Phantasie, mir vorstellen zu können, was es eigentlich einmal für uns selbst bedeutet, wenn wir alt sind, wenn wir vielleicht behindert sind, wenn wir pflegebedürftig sind, im Vordergrund steht. Vielleicht sollten wir diese Situation nicht immer wieder verdrängen. Es geht nicht nur um unsere Eltern und Großeltern, es geht nicht nur um die Eltern und Großeltern von anderen Menschen, sondern es geht über kurz oder lang um uns selber. Dann wollen wir gerne in Würde alt werden können, so eigenständig wie möglich, und möchten nicht diejenigen, die uns pflegen, überfordern müssen. Deshalb habe ich gesagt: Dieser Kompromiß ist mir etwas wert, auch die Aufgabe an der einen oder anderen Stelle von Dingen, die mir auch wichtig sind, und die ich, wenn ich alleine zu entscheiden hätte, so nicht gemacht hätte.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Ullmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das zweite. Ich habe sehr frühzeitig auch gemeinsam mit anderen Kollegen dafür plädiert, einen Feiertag zu streichen, Herr Glos, und zwar nicht deshalb, weil das eine Lieblingsvorstellung von mir ist. Ich hätte auch das lieber anders gemacht.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Gut! Spricht für Sie!)

Aber ich sehe bei der Abwägung aller Lösungen, die möglich sind, in der Feiertagsstreichung die beste Lösung, und zwar nicht, weil ich den Bayern etwa das Feiern verbieten will. Herr Glos, ich bin selber Bayerin.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Fränkin!)

Aber wir haben viele Tage, an denen wir feiern können. — Außerhalb von Bayern bin ich Bayerin, in Bayern bin ich Fränkin.

(Michael Glos [CDU/CSU]: So ist es richtig!)

Ich bin der Meinung, daß wir viele Tage zum Feiern haben, daß uns das auch gut ansteht und daß es uns,



Renate Schmidt (Nürnberg)

wenn wir von 14 Tagen einen abgeben, wahrhaftig nicht kaputtmachen würde.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])

Ich habe gegen die Feiertagsregelung ein weiteres Bedenken. Sie bedeutet Arbeitszeitverlängerung. Arbeitszeitverlängerung paßt nicht in die heutige Landschaft hinein. Bei der Abwägung des Gesamten bin ich aber doch der Meinung, daß die gefundene Lösung die beste ist.
Vor dem Hintergrund all dessen, was ich gerade gesagt habe, bin ich aber doch der Meinung, daß dieser Kompromiß einen schwerwiegenden Webfehler hat, der es mir ganz, ganz schwermacht, dem Kompromiß zuzustimmen. Ich werde im Gesetzgebungsverfahren mit anderen gemeinsam versuchen, deutlich zu machen, daß es so nicht geht. Ich meine den Webfehler, der auf bayerische Unart, auf bayerische Eigenbrötelei, Herr Glos, zurückgeht und in meinen Augen doch nicht wirklich Ihr Ernst sein kann.
Wenn man sich, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, allein die letzten zehn Tage vergegenwärtigt, könnte man darüber nur noch lachen. Da sagt zuerst Herr Stoiber: Feiertagsstreichung — niemals! Kurz darauf sagt Herr Stoiber dann: Feiertagsstreichung — vielleicht schon, den 1. Mai. Ich frage mich, warum man, wenn man 14 Feiertage zur Verfügung hat, ausgerechnet auf den 1. Mai, den einzigen Feiertag der Arbeitnehmerbewegung, verfallen kann. Ich halte das für skandalös.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Er sagt weiter: Wenn wir nicht den 1. Mai nehmen, dann den Tag der deutschen Einheit auf den ersten Sonntag im Oktober verlegen. Ein wirklich famoser Vorschlag. Unsere Zustimmung zu diesem Vorschlag wäre sofort sicher gewesen. Postwendend kommen Herr Waigel und Herr Glos und sagen: Den Tag der deutschen Einheit, den wir jetzt am 3. Oktober begehen, auf den ersten Sonntag im Oktober zu verlegen kommt niemals in Frage, kommt überhaupt nicht in die Tüte, kann nicht sein. Dann sagt Herr Waigel wieder: Wir wollen doch ein bißchen in die Tarifautonomie eingreifen. Am Tag darauf sagt Herr Stoiber: Doch den 3. Oktober streichen. Dann sagt Herr Huber: Wir wollen das Ganze über die Krankenkasse finanzieren. Dann sagt Herr Seehofer: Das kommt keinesfalls in Frage. Falls Sie annehmen, daß das Leute aus sechs unterschiedlichen Parteien sind: Nein, Sie haben sich getäuscht. Sie gehören alle einer einzigen an, nämlich der CSU. Man fragt sich, was da eigentlich los ist.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN — Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich bringe allmählich, so stelle ich fest, ein bißchen Stimmung in den Laden.

(Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Das können Sie im Bierzelt machen!)

Eigentlich könnte man über die ganze Geschichte lachen, wenn nicht bayerische Arbeitnehmerinnen
und bayerische Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte und Beamte nach Ihrem Willen die Zeche zahlen sollten. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Wir werden alles tun, damit Sie das nicht mehr entscheiden können und damit diese Regelung rückgängig gemacht wird.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN — Abg. Michael Glos [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, Herr Glos, herzlich gern.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221703200
Bitte, Herr Kollege Glos, zu einer Zwischenfrage.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID1221703300
Frau Kollegin Schmidt, darf ich Sie fragen, ob Sie wissen, daß man unter dem Begriff „Schmidt Schnauze" bisher einen Mann verstanden hat?

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Was ist denn das für ein Dünnschiß! — Weitere Zurufe von der SPD)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1221703400
Ich betrachte das als einen Ehrentitel, Herr Glos.
Ich möchte hier noch einmal kurz darstellen, warum bayerische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benachteiligt sind. Der Wert eines Feiertags beträgt bei der durchschnittlich angelegten Wochenarbeitszeit rund 4 % eines Monatseinkommens. Alle haben dasselbe ausgerechnet. Das, was die Bayerische Staatsregierung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft, aber auch den Beamten zumuten will, sind nicht 4 % eines Monatseinkommens, sondern 6% eines Monatseinkommens, denn ein halbes Prozent jeden Monat ergibt im Jahr 6% eines Monatseinkommens.
Für diejenigen, die Geringstverdienende sind, die deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, Herr Glos, sind es nicht nur 6 % eines Monatseinkommens. Denn von denen wollen Sie auch noch einmal vom Urlaubsgeld, von jeder Überstunde und vom Weihnachtsgeld dieses halbe Prozent. Ich und auch meine Kollegen und Kolleginnen werden alles tun, daß Sie nicht das Sagen haben, um diese Regelung für die bayerischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wirksam werden zu lassen. Dies geht auf keinen Fall.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221703500
Frau Kollegin Schmidt, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1221703600
Ja, gerne. Ich habe noch Zeit.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221703700
Bitte, Frau Kollegin.

Renate Blank (CSU):
Rede ID: ID1221703800
Frau Kollegin Schmidt, es ist Ihnen doch bekannt, daß die SPD im Vermittlungsausschuß dem Kompromißvorschlag zugestimmt hat. Darf ich Sie fragen, welchen Feiertag Sie in einem



Renate Blank
eventuellen Fall — aber wirklich nur in einem eventuellen Fall — in Bayern abschaffen möchten?

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1221703900
Frau Kollegin Blank, ich würde als künftige bayerische Ministerpräsidentin in diesem Fall vorschlagen,

(Beifall bei der SPD)

daß ich mit den beiden Kirchen in Gespräche eintrete, daß wir versuchen, mit den Kirchen eine vernünftige Lösung zu finden. Ich gehe davon aus, daß jede dieser Lösungen vernünftiger ist, als die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu belasten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Warum meine Fraktion, Frau Kollegin Blank, diesem Kompromiß zustimmt, ist doch eigentlich vollkommen klar: In mindestens 14 Bundesländern hat die Vernunft gesiegt, und in einem Bundesland — vielleicht auch in zweien — versucht man durch Eigenbrötelei, solche Dinge auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzuwälzen. Das ist der Fakt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221704000
Frau Kollegin Schmidt, ich habe jetzt noch zwei Wortmeldungen zu Zwischenfragen. Lassen Sie diese noch zu?

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1221704100
Ja freilich, wenn mir das nicht auf meine Redezeit angerechnet wird.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221704200
Bitte, Herr Kollege Glos.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID1221704300
Ich habe mich vorhin gemeldet, weil ich Sie fragen wollte, ob Sie sich bewußt sind, daß Sie noch viele, viele Oppositionsreden im Bayerischen Landtag halten können und deswegen dem Bundestag das alles hier eigentlich ersparen können.

(Widerspruch bei der SPD)


Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1221704400
Die Antwort erübrigt sich, Herr Glos.

(Beifall bei der SPD)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221704500
Zu einer letzten Zwischenfrage der Kollege Schily.

Otto Schily (SPD):
Rede ID: ID1221704600
Frau Kollegin Schmidt, Sie haben von bayerischen Unarten gesprochen. Kann es sein, daß Sie von Unarten der CSU sprechen wollten?

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1221704700
Ich habe von bayerischer Unart, die in diesem Fall mit der CSU eng verbunden ist, gesprochen.

(Otto Schily [SPD]: Danke schön!)

Ansonsten gibt es bayerische Lebensart, die auch mit
vielen Feiertagen verbunden ist und die ich begrüße.
Ich glaube aber, daß diese Lebensart durch das
Streichen eines Feiertags nicht wesentlich eingeschränkt wird.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Uta Würfel [F.D.P.])

Ich möchte zum Schluß einmal in aller Ernsthaftigkeit an Herrn Glos als Chef der Landesgruppe der CSU-Abgeordneten appellieren, dafür zu sorgen, daß das nicht wahr wird, was als Öffnungsklausel in diesem Kompromiß steht. Das bedeutet nämlich u. a., daß sich die Tatsache, daß die Arbeitnehmer den vollen Beitrag zahlen müssen, auf die Rentenerhöhungen der Zukunft niederschlagen wird — sicherlich nicht in großem Umfang; ich weiß, daß das nur ein minimaler Prozentsatz ist. Trotz alledem können wir es uns in diesen Zeiten nicht leisten, daß die Arbeitnehmer noch einmal mit zusätzlichen Abgaben belastet werden, die sich dann auf die so und so sehr, sehr niedrigen Rentensteigerungen der Zukunft auswirken werden, und zwar negativ.
Das zweite, Herr Glos: Sie müssen auch wissen, daß die Starrsinnigkeit der Bayerischen Staatsregierung dazu geführt hat, daß wir dieses Gesetz nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten lassen können. Wäre nämlich von allen Bundesländern signalisiert worden: Man kann einen Feiertag streichen, dann hätte man das noch in diesem Jahr zum Nutzen der Pflegebedürftigen in Kraft setzen können. Sie haben das verhindert; Sie werden die Quittung dafür bekommen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD — Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das ist eine falsche Zuweisung, Frau Kollegin! Unerhört!)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221704800
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich auf der Besuchertribüne den Minister für die Angelegenheiten der Nationalitäten und Regionalpolitik der Russischen Föderation, Herrn Dr. Sergej Schachraj, mit seiner Begleitung herzlich begrüßen und ihnen einen guten und erfolgreichen Aufenthalt hier wünschen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. auf Drucksache 12/7053. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? — Die Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Bei Gegenstimmen aus den beiden Gruppen ist dieser Entschließungsantrag angenommen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 18 auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von SED-



Vizepräsident Helmuth Becker
Unrecht (Zweites SED-Unrechtsbereinigungsgesetz — 2. SED-UnBerG)

— Drucksache 12/4994 — (Erste Beratung 165. Sitzung)

aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 12/7048 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Jörg van Essen Hans-Joachim Hacker
Dr. Michael Luther
Dr. Bertold Reinartz
Dieter Wiefelspütz
bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 12/7052 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Thea Bock
Adolf Roth (Gießen)

Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDR-Regimes

(II): Gesetzliche Regelungen für die Opfer von Verwaltungsunrecht, Berufsverboten und anderen Formen von staatlichem Unrecht, die nicht vom Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz berücksichtigt werden

zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDR-Regimes

(III): Verbesserung der Situation von Opfern beruflicher Verfolgung und Verwaltungsunrecht im Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

— Drucksachen 12/1713, 12/5219, 12/7048 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Jörg van Essen Hans-Joachim Hacker
Dr. Michael Luther
Dr. Berthold Reinartz
Dieter Wiefelspütz

(Unruhe)

— Ich bitte diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt mit anderen Aufgaben betraut sind, dafür zu sorgen, daß wir hier unsere Beratungen ordentlich fortsetzen können. — Meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, Platz zu nehmen!
Zum Unrechtsbereinigungsgesetz liegen ein Entschließungsantrag und zwei Änderungsanträge der Fraktion der SPD vor.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die gemeinsame Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. — Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner unserem Kollegen Dr. Bertold Reinartz das Wort.

Dr. Bertold Reinartz (CDU):
Rede ID: ID1221704900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17. Juni 1992 eine Ehrenerklärung für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft abgegeben. Aktueller Anlaß war damals die Verabschiedung des Ersten SEDUnrechtsbereinigungsgesetzes. In dieser Ehrenerklärung hat der Deutsche Bundestag auch das schwere Schicksal der Opfer gewürdigt, die in ihrem beruflichen Fortkommen behindert, schikaniert und diskriminiert wurden.
Mit dem Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz werden nun u. a. Verwaltungsentscheidungen, die mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbar sind und fortwirken, aufgehoben, deren Rechtsstaatswidrigkeit wird festgestellt, und es werden Ausgleichsleistungen und Entschädigungen für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR geschaffen.
Wieder gilt es, Unrecht, diesmal Verwaltungsentscheidungen, die mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbar sind, aufzuheben und Ausgleiche für Nachteile zu schaffen.
Wieder befindet man sich in dem gleichen Dilemma wie schon beim Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, daß man das Unrecht des perfiden Systems der Kommunisten in der ehemaligen DDR, das so facettenreich und ausgeklügelt war, den Anschein von Gesetzlichkeit hatte und über vier Jahrzehnte in alle Lebensbereiche eingriff, nicht umfassend und allen individuellen Bedürfnissen des einzelnen gerecht werdend beheben kann.
Die Bürger der ehemaligen DDR mußten unrechtVerwaltungsentscheidungen in vieler Hinsicht und in vielen Bereichen erleben und erdulden. Sie waren nicht anfechtbar, weder auf dem Wege des Widerspruchs noch durch Gerichtsverfahren. Sie waren schlicht willkürlich. Jeder konnte hiervon betroffen sein. Hier wurde die Ausübung eines Berufes verboten, dort der Zugang zu einer Erweiterten Oberschule untersagt, und da mußte ein erfolgreiches Studium abgebrochen werden. Hier wurde ein Haus oder ein Grundstück entschädigungslos enteignet, dort eine Wohnung verweigert und da ein Entscheid übersandt, der tiefgreifende Einschnitte in das persönliche Leben zur Folge hatte.
Es gab eine Verfassung, blumenreich, bilderbuchhaft schön. Spätestens seit dieser Verfassung weiß man, was eine Verfassung in einer Diktatur wert ist. In der DDR-Verfassung und in den Gesetzen der DDR verbürgte Rechte einzelner wurden mißachtet und nach Gutdünken, nach Willfährigkeit und nach Linientreue zur Partei einmal gewährt und ein anderes Mal verweigert. Recht war nur Manövriermasse, je nach Parteilinie der SED. Daher ist das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz in seinem Umfang nicht nur auf Maßnahmen einer Behörde der ehemaligen DDR beschränkt, sondern gilt auch für Maßnahmen der SED und der von ihr beeinflußten Parteien.



Dr. Bertold Reinartz
Die Rehabilitierung der Menschen, die unter diesem Unrechtsstaat gelitten haben, ist aus rechtspolitischen, aus humanitären und sozialen Gründen erforderlich, um das Unrecht und seine Auswirkungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu beseitigen. Eine solche Rehabilitierung erfolgt für politische Strafgefangene nach dem Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Für Maßnahmen, die mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbar sind und die zu einer gesundheitlichen Schädigung, zu einem Eingriff in Vermögenswerte oder zu einer beruflichen Benachteiligung geführt haben, erfolgt die Rehabilitierung nach dem heute zur Entscheidung anstehenden Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz.
Die Fülle der ermittelten Rechtsverstöße und die Vielfalt der Willkürakte bedingen, daß nicht alle Rechtsverstöße auf dem Gebiet der ehemaligen DDR in das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz einbezogen werden konnten. Vierzig Jahre DDR-Unrechtssystem lassen sich nicht einfach rückabwikkeln. Individuell erlittenes Unrecht auszugleichen ist schlechterdings kaum möglich, auch wenn der Rechtsstaat die Aufgabe hat, das dort zu leisten, wo er es vermag. Aus diesem Dilemma wird man sich auch mit noch so schönen Reden nicht herausreden können. Das gilt es auszuhalten und sich der Diskussion darüber zu stellen.
Es werden daher nur die gravierenden Verstöße durch das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz aufgegriffen und rehabilitiert. Entscheidend ist, daß Menschen zum einen die Gewißheit haben, daß willkürliche Rechtsakte aufgehoben werden und ihre moralische Rehabilitierung sichergestellt ist. Zum anderen ist aber wichtig, daß durch das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz diesen Menschen Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird. Wer eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Wer enteignet wurde, hat einen Anspruch auf Rückübertragung oder Entschädigung nach dem Vermögens- oder Entschädigungsgesetz. Wer beruflich benachteiligt war, kann Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und nach dem Sozialgesetzbuch oder andere Ausgleichsleistungen für sich beanspruchen.
Es bleibt jedoch zuzugeben: Dieses Gesetz enthält nicht alles Wünschenswerte.

(Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos]: Das stimmt!)

Die Ansprüche aller konnten nicht berücksichtigt werden. Manches, so die Klärung der Frage nach Rückgabe oder Entschädigung im Falle der Mauergrundstücke, muß zurückgestellt werden. Durch die Fortsetzung der Diskussion dieser Frage sollte die Verabschiedung des Gesetzes nicht weiter verzögert werden und somit die Befriedigung der berechtigten Anliegen anderer Betroffener nicht noch weiter hinausgezögert werden.
Wer die Pflicht hat, die Folgen des Unrechts, das von anderen begangen wurde, wiedergutzumachen, hat eine undankbare Aufgabe. Denn einerseits hat er das Unrecht und seine Folgen nicht zu verantworten,
andererseits steht er in der Pflicht, den Interessen und Anliegen der Opfer so weit wie möglich entgegenzukommen, ihre Gefühle und Ansprüche zu respektieren und dem hohen Wert der Gerechtigkeit Genüge zu leisten.
So könnte man sagen, allein der Versuch eines Dritten, für die Folgen dieses unsagbaren Unrechts einzustehen, ist schon beachtenswert und verdient Anerkennung. Aber das ist — so werden die Betroffenen zu Recht einwenden — nicht ausreichend. Recht zu setzen und Unrecht auszugleichen, das sind zwei unterschiedliche Dinge, die leider nicht immer in Einklang zu bringen sind.
Das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz wird vielen politisch Benachteiligten und Verfolgten in der ehemaligen DDR zu ihrer moralischen und faktischen Rehabilitation und zu Ausgleichsleistungen und auch zu Hilfen zur Selbsthilfe verhelfen.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221705000
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der nächste Redner ist unser Kollege Hans-Joachim Hacker.

Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1221705100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag vollendet heute das Kapitel der Rehabilitierungsgesetzgebung nach der deutschen Einheit für das über Jahrzehnte in der SBZ und in der DDR angehäufte Unrecht. Menschen sind an Leib und Leben geschädigt, Lebenschancen sind aus politischen Gründen zielgerichtet vernichtet worden. Verwaltungsakte dienten der ideologischen Unterdrükkung und Unterwerfung der Bevölkerung in der DDR.
Es war deshalb eine Herausforderung für die frei gewählte Volkskammer, sich der Thematik der Rehabilitierung und Wiedergutmachung anzunehmen und noch am 6. September 1990 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Dieses Gesetz wurde — das ist uns bekannt — nur teilweise durch den Einigungsvertrag übernommen.
Wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der 12. Legislaturperiode, waren aufgefordert, die moralische Verpflichtung gegenüber den Opfern von DDR-Unrecht zu erfüllen und das einzulösen, worauf Tausende jahrelang gewartet haben und was ihnen gerade auch aus der damaligen Bundeshauptstadt für die Zeit versprochen worden war, in der es in Deutschland keine Mauer mehr geben sollte.
Meine Damen und Herren, wir haben bereits im Zuge der Beratungen zum Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz heftig darüber diskutiert und gestritten, ob das, was wir für die Opfer tun, ausreicht. Die Position meiner Partei war und ist klar: Die Opfer bekommen zuwenig; ihre Kritik an der Engherzigkeit dieser Bundesregierung der vollmundigen Versprechungen ist berechtigt.
Meine Damen und Herren, ich komme zu der Bewertung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs. Wir haben uns in der Berichterstatterrunde Mühe



Hans-Joachim Hacker
gegeben, den eingebrachten Regierungsentwurf zu verbessern. Dazu haben auch die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse beigetragen. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen aus den Bundesministerien, insbesondere aus dem Bundesministerium der Justiz, die uns bei der Arbeit sehr unterstützt haben.
Für mich ist wichtig, festzustellen:
Erstens. Endlich ist es erreicht, daß die Zwangsausgesiedelten rehabilitiert werden und ihnen das geraubte Gut zurückgegeben wird. Die SPD hat diese Forderung immer unterstützt. Wir konnten nicht begreifen, warum die Bundesregierung unter Kohl und Kinkel Jahre benötigte, um herauszufinden, was 1952 und 1961 von der bundesdeutschen Öffentlichkeit einschließlich der Politik festgestellt wurde,

(Beifall bei der SPD)

daß nämlich die Zwangsaussiedlungen Willkürmaßnahmen des DDR-Staates waren, stabsmäßig vorbereitet und vom MfS abgedeckt.
Zum zweiten begrüße ich die Einsicht bei den Koalitionsfraktionen, die zu einer Präzisierung des Art. 1 § 1 Abs. 6 geführt hat und klarstellt, daß die Regelungen dieses Gesetzes nicht nur auf staatliche Maßnahmen und Maßnahmen der SED, sondern auch auf Maßnahmen der beherrschten Blockparteien Anwendung finden sollen. Es ist richtig und für die Geschichtsschreibung wichtig festzustellen: Das Machtsystem in der DDR wurde ganz wesentlich von diesen Parteien mitgetragen.
Zum dritten. Der Antrag der SPD auf Einfügung eines § 1 a in Art. 1, der die Rehabilitierung auch in jenen Fällen ermöglicht, wenn die Folge des Verwaltungsunrechts nicht noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirkt, hat im Rechtsausschuß — leider — nicht die Zustimmung der Koalition gefunden. Wir meinen, gerade diese Regelung ist wichtig, weil die vom Deutschen Bundestag ausgesprochene Ehrenerklärung — das sage ich auch zu unserem Bedauern — leider von der Öffentlichkeit in der Form nicht wahrgenommen wurde. Wir stellen deshalb den Ergänzungsantrag zu § 1 a des Art. 1 heute erneut.
Zum vierten. Eine deutliche Verbesserung ist für die Berechtigten dadurch erreicht worden, daß für die Verwaltungsverfahren vor den Rehabilitierungsbehörden einschließlich des Widerspruchverfahrens grundsätzlich Kostenfreiheit besteht. Das ergibt sich aus Art. 1 § 12 a und aus Art. 2 § 24 a. Auch die Nachweisführung im Rehabilitierungsverfahren wurde erleichtert. Das ist für mich eine ganz wichtige Verbesserung des Gesetzes, die aus der Berichterstatterrunde stammt. Der Zeitraum, auf den sich die Unrechtsmaßnahmen erstrecken, für die wir heute eine Rehabilitierungsregelung schaffen wollen, fordert geradezu eine derartige Erleichterung wie die Glaubhaftmachung von Verfolgungsmaßnahmen in den genannten Paragraphen.
Zu einem fünften Punkt, meine Damen und Herren. Der absolute Herrschaftsanspruch des DDR-Staates und die Unterdrückung Andersdenkender, die sich öffentlich artikulierten, machten auch nicht vor Schülern halt. Kritische Artikel an Wandzeitungen und
offene Meinungsäußerungen, die nicht in die Welt des Sozialismus nach DDR-Typ paßten, waren ausreichend, um Schülern den Zugang zum Abitur bzw. zur Hoch- und Fachschulausbildung zu versagen. Im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft sowie im Rechtsausschuß ist daher eine Regelung beschlossen worden, die verfolgten Schülern den Zugang zur beruflichen Rehabilitierung eröffnet. Ich bin froh über diese Verbesserung, haben wir doch damit eine Opfergruppe eingebunden, die bereits in ihrer Jugend die Wirkungen eines totalitären Systems verspüren mußte.
Zum sechsten. Gegen das Votum des Innenausschusses hat der Rechtsausschuß die Grundlage dafür beschlossen, daß personenbezogene Daten innerhalb der unterschiedlichen Rehabilitierungsverfahren nach dem Ersten und Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ausgetauscht werden können. Das dient insgesamt der Vereinfachung der Anspruchsprüfung auf Leistungen nach diesen Gesetzen und steht meines Erachtens nicht mit den Regelungen des StasiUnterlagen-Gesetzes in Widerspruch.
Meine Damen und Herren, zu einem letzten Punkt in der Bewertung des Gesetzes. Ich muß mich mit einer Problematik auseinandersetzen, die in den Beratungen der Berichterstatter und im Rechtsausschuß eine zentrale Bedeutung gehabt hat. Die Sachverständigen bei der Anhörung in Rostock haben ebenfalls darauf verwiesen, daß hier verfassungsrechtliche Probleme bestehen. Es geht um die Frage — wie so oft in der Gesetzgebung im Bundestag nach der Einigung —, wer die Kosten der Folgen der Teilung Deutschlands und der Folgelasten aus der DDR tragen soll; eine zentrale Frage.
Soweit es um die Tragung der Kosten für die Rentenversicherung für zusätzliche Rentenleistungen geht, sah der Regierungsentwurf keine Regelung vor. Das heißt, von vornherein war es der Wille der Bundesregierung, die finanzielle Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentenkasse aufzuerlegen.
Meine Damen und Herren, dies trifft entschieden auf unsere Kritik und unseren Widerstand. Ich stelle fest: Die Entschädigung für die SED-Verfolgten ist keine Aufgabe der Solidargemeinschaft der Rentenbeitragszahler, sondern der Gesamtgesellschaft.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Der Regierungsentwurf enthält erneut Finanzierungsregelungen, die Teile der Einkommensbezieher, nämlich Selbständige, Beamte, Minister, Staatssekretäre und Abgeordnete, von Aufgaben freistellen. Wie wir das der Bevölkerung gegenüber vertreten wollen, ist mir unerklärlich. Meine Damen und Herren, dies ist nicht hinnehmbar. Ich kann es nicht vertreten. Deswegen haben wir, die SPD, im Rechtsausschuß einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Wir stellen diesen heute erneut, weil er im Rechtsausschuß abgelehnt wurde.
Die Kosten — das ist unser Ziel — müssen vom Bund übernommen werden. Keine neuen Sonderopfer für die Rentenzahler! Es mutet schon eigenartig an, wenn



Hans-Joachim Hacker
sich der Bundesfinanzminister, Herr Waigel, zum Abreißen des letzten DDR-Grenzturmes begibt und dabei Fernsehstunde macht, dann aber, wenn es darum geht, den Worten Taten folgen zu lassen, gegenüber den DDR-Verfolgten erneut kneift.
Die Widersprüchlichkeit und das Geschachere der Bundesregierung bei der Opferentschädigung wird auch deutlich, wenn man den Brief vom 23. Dezember 1993 des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Bernhard Worms, an die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. liest. In diesem Brief wird die Einfügung eines § 28 in den Art. 2 vorgeschlagen, der die Kostentragung zu Lasten des Bundes regeln sollte. Dies entspricht genau dem SPD-Vorschlag. Die Begründung in dem genannten Brief lautet überzeugend — ich zitiere —:
Nach dem Regierungsentwurf sollen die Aufwendungen für den Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung von den Rentenversicherungsträgern und damit überwiegend von der Solidargemeinschaft der Rentenversicherten getragen werden. Diese einseitige Belastung der Beitragszahler ist sowohl in der Stellungnahme des Bundesrates als auch in den Anhörungen des federführenden Rechtsausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages von den Sachverständigen insbesondere auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten einhellig kritisiert worden. Dabei wurde herausgestellt, daß der Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung für Menschen, die in der ehemaligen DDR Opfer politischer Verfolgung waren, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. halten diese Kritik ebenfalls im Ergebnis für berechtigt. Es wäre rechtlich und politisch untragbar, eine Reihe von Personengruppen, die nicht Beiträge zur Rentenversicherung zahlen (Beamte, Selbständige), an der Finanzierung des Nachteilsausgleichs nicht angemessen zu beteiligen. Die vorgeschlagene Einfügung eines § 28 trägt dieser Bewertung Rechnung und bindet über die Kostenerstattung durch den Bund die Gesamtheit der Steuerzahler in die finanzielle Verantwortung für den Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung ein.
Ich verweise noch einmal darauf: Das ist kein Zitat der SPD-Bundestagsfraktion, sondern das ist ein Zitat aus einem Brief des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.

(Rolf Schwanitz [SPD]: Hört! Hört!)

Ich kann mich diesen Ausführungen ausdrücklich anschließen. Ich bin erstaunt und traurig darüber, daß wir im Rechtsausschuß darüber keine Verständigung erreicht haben.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich frage mich: Wie ist es möglich, daß sich die Abgeordneten von CDU/CSU und F.D.P. trotz besserer Einsicht und besserer Argumente von den verfassungsrechtlich problematischen und sozial unausgewogenen Forderungen des Bundesfinanzministers
erneut einfangen lassen? Woher kommt der Sinneswandel?
Meine Damen und Herren, mit dem von der Bundesregierung . beabsichtigten Finanzierungsmodell werden auch die Lohnnebenkosten nach oben gedrückt, ein erneuter Beweis dafür, welche Fadenscheinigkeit die Diskussion um den Standort Deutschland in der Koalition begleitet.
Meine Damen und Herren, wir stellen heute erneut den Antrag auf eine sozial gerechte Regelung der Rentenausgleichsproblematik. Ich fordere Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für Zehntausende Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern, aber nicht nur dort, bringt dieses Gesetz Verbesserung. Die Defizite habe ich benannt. Wir werden im Interesse der Betroffenen, die endlich Rehabilitierung erfahren und Leistungen beantragen können, diesem Gesetz zustimmen.
Ich fordere das Bundesministerium der Justiz auf, Herr Staatssekretär Funke, über die Neuregelungen die Öffentlichkeit in angemessener Form zu unterrichten. Immer wieder stellen wir fest, daß wichtige Regelungen, gerade was den Bereich der Opferentschädigung angeht, bei den Betroffenen nicht bekannt sind und daher Ansprüche aus Unkenntnis nicht geltend gemacht werden. Es ist mir ein Herzensbedürfnis, daß diese Betroffenen jetzt wissen, was wir hier beraten und beschlossen haben — mit allen Mängeln dieses Gesetzes, die von den Betroffenen sicherlich empfunden werden.

(Beifall bei der SPD)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221705200
Herr Kollege Hakker, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Krause (Bonese)?

Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1221705300
Bitte schön.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221705400
Bitte, Kollege Krause.

Dr. Rudolf Karl Krause (CDU):
Rede ID: ID1221705500
Herr Kollege Hacker, mit vielem, was Sie sagen, kann sich der ehemalige DDR-Bürger durchaus einverstanden erklären. Betrachten Sie es aber nicht als persönlich unredlich, wenn gerade Sie die Verantwortung der Mitglieder von Blockparteien, denen ich damals nicht angehörte, anmahnen, obwohl Sie 18 Jahre lang als Jurist in der DDR Leiter der Rechtsabteilung eines strukturbestimmenden Kombinates waren? Sollte man dann nicht vielleicht mehr vor der eigenen Tür kehren? Sie gehörten doch sicherlich nicht zu den Widerstandskämpfern, die dagegen aufgetreten sind.

Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1221705600
Herr Krause, Sie übertreffen sich heute wieder einmal in Demagogie. Dazu sage ich: Ich spreche in diesem Plenum nicht gegen die Verantwortung und Persönlichkeit des Bürgers, der aus der DDR kommt und heute im politischen Leben aktiv ist. Ich spreche diejenigen an, die in der DDR in herausgehobenen Positionen politi-



Hans-Joachim Hacker
sche Verantwortung getragen haben, sich dazu nicht bekennen und meinen, nach der Wende, der Wiedervereinigung mit einem Mantelschwenk das gleiche fortführen zu können.
Wir kommen nicht umhin, festzustellen — das hat auch die Enquete-Kommission mehrfach bewiesen, das ist historische Wahrheit —, daß die Blockparteien in der DDR Stütze des Systems waren. Wenn Sie in der DDR gelebt haben — und das haben Sie ja —, wissen Sie, wie die Blockparteien organisiert waren, wie die Parteitage abliefen und welche politischen Leitlinien den Blockparteien vorgegeben wurden. Sie wissen auch, wie katzbuckelnd die Block-Funktionäre der SED gefolgt sind.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos)


Dr. Norbert Herr (CDU):
Rede ID: ID1221705700
Leisten Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieses Gesetzes in Ihrem Wahlkreis! Wir haben eine wichtige Pflicht zu erfüllen. Lassen Sie uns das gemeinsam machen!
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221705800
Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist unser Kollege Dr. Jürgen Schmieder.

Dr. Jürgen Schmieder (FDP):
Rede ID: ID1221705900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regelungen zur Aufarbeitung von SED-Unrecht, von beruflichen und gesellschaftlichen Nachteilen sowie deren Folgen, insbesondere der immer noch fortwirkenden Folgen der SED-Maßregelungen, sind jetzt um einen weiteren Eckpfeiler ergänzt worden.
Neben dem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, dem Stasi-Unterlagen-Gesetz und dem Vertriebenenzuwendungsgesetz liegt jetzt mit dem 2. SED-UnBerG — das ist die Abkürzung des Gesetzes, verdeutlicht aber so ausgesprochen viel mehr, nämlich das, was wir bewältigen wollen — das vierte Gesetz vor, das sich mit Opferentschädigung und Versuchen der Wiedergutmachung beschäftigt.
Das Zweite Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht soll — das sagt eigentlich schon der Name — das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ergänzen und Rehabilitierungsmöglichkeiten für die Opfer sowohl des Verwaltungsunrechts als auch der politischen Verfolgung im beruflichen Bereich schaffen.
Mit dem 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29. Oktober 1992 sollte den von DDR-Unrechtsmaßnahmen am schwersten Betroffenen vorrangig Genugtuung verschafft werden. Das sind insbesondere Opfer politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen. In diesem Bereich war aus politischen, aber auch aus ethisch-moralischen Gründen schnelle Hilfe geboten und auch möglich, da die zu regelnden Sachverhalte weitgehend bekannt waren.
Das Rehabilitierungsgesetz der DDR enthielt über den Bereich staatswidriger Freiheitsentziehungen hinaus auch Vorschriften zur verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung, die nicht als Bundesrecht übernommen werden konnten. Bei den Betroffenen entstand nun die berechtigte Erwartung und Hoffnung, daß der gesamtdeutsche Gesetzgeber auch für diese Sachverhalte Regelungen schaffen werde.
Die Arbeiten zur Fixierung der Regelungen der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung waren außerordentlich kompliziert, vielschichtig und zeitraubend. Sie zeigten wieder einmal deutlich, daß 40 Jahre Verfolgung und Behördenwillkür nicht von heute auf morgen aufzuarbeiten sind, insbesondere dann nicht, wenn nicht durch vorschnelle Aktionen oberflächliche Regelungen oder gar neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden sollen.
Nur auf der Grundlage exakt geführter Recherchen ließen sich Lösungen entwickeln, die einerseits den Interessen der verschiedenen Fallgruppen angemessen Rechnung tragen, die aber andererseits auch nicht im Widerspruch zu anderen Rehabilitierungsvorhaben stehen oder auf eine Totalrevision von 40 Jahren DDR hinauslaufen.
Um die zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Ressourcen möglichst optimal ausznutzen, sollen nur gravierende Unrechtsfälle einbezogen werden. Das sind bis heute spürbar fortwirkende, erhebliche Beeinträchtigungen auf Grund elementar rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen bzw. politischer Verfolgungsmaßnahmen. Ein voller Schadenersatz kann dabei jedoch nicht in Betracht kommen, denn Unrecht kann man ohnehin nur schwer mit Geld wettmachen. Vielmehr sollen Ausgleichsleistungen unter sozialen Aspekten gewährt werden, mit denen die heute noch fortwirkenden Folgen der Unrechtsmaßnahmen gemildert werden.
Zur Regelung der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung gilt als Basisbezug Art. 19 des Einigungsvertrages. Nach dieser Vorschrift bleiben verwaltungsrechtliche Entscheidungen der ehemaligen DDR grundsätzlich bestandskräftig. Eine Aufhebung im Rahmen des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes kommt nur in Betracht, wenn hoheitliche Maßnahmen mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar sind oder zu einem Eingriff in Gesundheit, Vermögenswerte im Sinne des Vermögensgesetzes oder in das berufliche Fortkommen im Sinne der Vorschriften zur beruflichen Rehabilitierung geführt haben bzw. wenn deren Folgen noch unmittelbar schwer oder unzumutbar fortwirken.
Für die Zwangsausgesiedelten übrigens wird ausdrücklich klargestellt, daß die damaligen Aktionen mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar sind.

(Beifall des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

Nach der Aufhebung der Verwaltungsentscheidung werden Art und Umfang der Folgeansprüche — je nach Eingriff — nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Vermögensgesetz oder dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz bestimmt. Durch eine Ände-



Dr. Jürgen Schmieder
rung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes wird sichergestellt, daß rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen abschließend in diesem Gesetz geregelt werden.
Für die F.D.P. ist klar, daß mit diesem Gesetz wiederum eine Vielzahl der anstehenden Probleme einer Klärung zugeführt werden konnte. Allerdings bleiben auch noch einige Probleme bestehen. Ich weiß das u. a. aus den Anhörungen in der Enquete-Kommission sehr gut, in der wir in sehr intensiven Gesprächen mit Opfergruppen sind.
Welche Probleme sind noch offen? — Zum Beispiel die Problematik der Mauergrundstücke. Hier teile ich die Auffassung, daß diese Frage im Entschädigungsgesetz oder im Vermögensgesetz behandelt werden kann.

(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

Darüber hinaus gibt es noch weitere zu regelnde Fragen, die in den Eigentumsbereich gehören.
Daneben sei deutlich gesagt, daß das vorliegende Gesetz natürlich bei den Betroffenen abgrenzt, indem verwaltungsrechtliche Rehabilitierung und Folgeschäden miteinander verknüpft werden. Diese Bedenken teilen übrigens auch eine ganze Reihe der Opferverbände. Auf die Möglichkeit, daß eine Vielzahl von Betroffenen von der moralischen Wiedergutmachung ausgeschlossen bleiben könnte, möchte ich hier noch einmal ausdrücklich hinweisen. Gleichfalls scheint es angeraten, die Bundeslaufbahnverordnung so anzupassen, daß die Regelungen des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes reflektiert werden, um so den beruflich zu Rehabilitierenden auch dem Sinne des Gesetzes nach entsprechen zu können.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.) — Ich bedanke mich.

Bei der Regelung all der noch anstehenden Fragen muß unbedingt die Verhältnismäßigkeit beachtet werden, und man muß beachten, daß man bei den Vorstellungen über die Entschädigung bzw. Rehabilitierung nicht verkantet. Es muß auf ein angemessenes Gleichgewicht bei der Behandlung der Wiedergutmachung von Eigentums- und Freiheitsschäden bzw. Schäden an Leib und Leben geachtet werden.

(Jörg van Essen [F.D.P.]: Sehr richtig!)

Abschließend möchte ich noch sagen: Bezogen auf den Hinweis, daß nach den ersten Stichproben etwa 11 % der Betroffenen, die Anspruch auf Entschädigung hätten, gleichfalls noch Verstrickungen mit der Staatssicherheit nachgewiesen werden könnten, hält die F.D.P. nichts von einer Regelanfrage, wie sie von einigen Leuten in die Diskussion gebracht wird. Die F.D.P. begrüßt statt dessen — und sie fordert die Länder hierzu auf —, daß sich die neuen Bundesländer auf eine gleiche Verfahrensweise und einen gemeinsam getragenen Fragespiegel für die Antragstellung einigen.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das würde das Verfahren der Rehabilitierung ganz entscheidend vereinfachen und eine Gleichbehandlung ermöglichen.
Ich bedanke mich.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221706000
Ich erteile jetzt unserem Kollegen Dr. Uwe-Jens Heuer das Wort.

Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS):
Rede ID: ID1221706100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von durch Verwaltungsmaßnahmen von Behörden der DDR geschädigten Menschen trotz einiger Bedenken, auf die ich noch zurückkommen werde, hier zustimmen.
Die Volkskammer der DDR hatte das bereits in ihrem Rehabilitierungsgesetz so vorgesehen. Dieses Gesetz wurde allerdings in diesem Punkt nicht übernommen. Ich habe in der Volkskammer dafür gestimmt, weil ich es für notwendig hielt.
Ich habe selbst wegen politischer Differenzen mit der politischen Führung der DDR zweimal meine Stelle verloren: 1958 verlor ich nach der berüchtigten Babelsberger Konferenz meine Arbeit an der Humboldt-Universität. Ich erhielt dort zeitweise Hausverbot und zwei Jahre Berufsverbot. 1982 wurde ich veranlaßt, das Zentralinstitut für Wirtschaftsführung zu verlassen, nachdem ich in einer Arbeit über Ökonomie und Recht die Notwendigkeit radikaler Veränderungen des gesellschaftlichen Systems deutlich gemacht hatte.
Ich will mich nicht als Opfer oder gar als Märtyrer darstellen, aber ich weiß schon, wovon bei diesem Gesetz die Rede ist, und kann deshalb durchaus nachvollziehen, was diese Menschen damals bewegt hat und heute bewegt.
Ich halte es für geboten, auf das Abgrenzungsproblem einzugehen. Die Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Gesetzentwurf hat zweifelsfrei erbracht, daß die DDR — wie jeder andere Staat — ihre Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, Loyalität fordern durfte und in erhöhtem Maße von den Mitarbeitern ihres öffentlichen Dienstes Loyalität fordern konnte und daß sie — wie jeder Staat, wie dies auch die Bundesrepublik Deutschland tut — ihre wirklichen Gegner mit angemessenen Mitteln bekämpfen durfte. Das heißt, nicht jede Maßnahme wird hier als Unrecht zu qualifizieren sein. Mir ist hier die Abgrenzung nicht deutlich genug zwischen dem, was die DDR an Loyalität beanspruchen konnte und wo sie durch hoheitliche Maßnahmen natürlich auf Biographien Einfluß genommen hat, ohne daß hier eine Rehabilitierungsmöglichkeit besteht, und dem, was der Sachverständige Professor Azzola als „Sonderopfer" von einzelnen oder auch Gruppen bezeichnet hat.
Es sollen nun diejenigen, die die DDR bekämpft haben, weil sie sie beseitigen wollten, und diejenigen, die mehr Demokratie und Umweltschutz, die Abschaffung der Zensur und vieles andere forderten, weil sie die DDR verbessern wollten, als Freunde der Bundesrepublik Deutschland gleichermaßen in Anspruch genommen und rehabilitiert werden. Das hat ja hin-



Dr. Uwe-Jens Heuer
sichtlich der ersten Gruppe auch eine bestimmte Logik im Sinne der Formel „Der Gegner meines Gegners ist mein Freund" . Aber so, wie Sie hier die zu rehabilitierenden Sachverhalte mit allgemeinen Rechtsbegriffen zu definieren versucht haben, wird die Last der Abgrenzung zwischen der normalen bzw. hinnehmbaren Inanspruchnahme der Bürger durch den Staat und politischer Verfolgung von den Gerichten zu tragen sein. Ich habe in diesem Zusammenhang die Befürchtung — weil es diese Tendenz schon in anderen Fragen gibt —, daß dann von einigen Gerichten die Maßstäbe des Grundgesetzes retrospektiv auf die DDR projiziert und damit Westmaßstäbe an östliche Lebenssachverhalte angelegt werden.
Große Bedenken habe ich hinsichtlich der Ausschließungsgründe des Art. 1 § 2 Abs. 2 und Art. 2 § 3. Der Sachverständige Dr. Christoph hat in seinem Papier zu der Rostocker Anhörung darauf hingewiesen, daß sich diese Bestimmungen „noch nicht zu einer exakt anwendbaren rechtsstaatlichen Vorschrift gemausert" haben. Häufig werde mit sehr pauschalen Subsumierungen gearbeitet, die die Gefahr neuen Unrechts bergen.
Eigentlich rehabilitierungswürdige Benachteiligungen sollen danach dann nicht rehabilitiert werden, wenn der Benachteiligte zu irgendeiner Zeit auf irgendeinem Gebiet selbst z. B. gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Und dieser Maßstab wird über einen Zeitraum von bis zu 45 Jahren an die nun doch teilweise höchst wechselvollen Biographien der Ostdeutschen angelegt. Wenn in diesem Zeitraum irgendwo ein dunkler Fleck ist — und der wird ja, wie die Praxis zeigt, schon bei der zeitweiligen Ausübung bestimmter Funktionen pauschal angenommen —, dann werden die Ansprüche total entzogen.

(Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos]: Mit Sippenhaftung!)

Ich meine, daß hier zwischen dem behaupteten Unrechtsgehalt der Taten des Benachteiligten und seiner Verfolgung abgewogen werden müßte, wie auch der Sachverständige Professor Azzola in seinem Vorschlag angeregt hat.
Überflüssig erscheint mir Art. 3 § 2 Abs. 2 Satz 2. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand sind derartige Sachverhalte bisher nicht nachgewiesen. Wenn hier Handlungsbedarf bestünde, könnte das Gesetz novelliert werden.
Ich würde — und damit komme ich zu einer für mich sehr wichtigen Frage — dem Gesetzentwurf allerdings wesentlich freudiger zustimmen können, wenn die Maßstäbe, die dieses Gesetz als Kriterien, namentlich in Art. 1 § 1, nachträglich auf Ostdeutschland projiziert, auch heute dort angewandt würden. Es ist in meinen Augen so, daß nach den gleichen Kriterien heute in Ostdeutschland massenhaft Verwaltungsunrecht geschieht, nämlich „Maßnahmen, die in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit verstoßen ... und die der politischen Verfolgung dienen".
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Verletzt es nicht genau die Kriterien, die dieses Gesetz aufstellt — nachträglich für die DDR —, wenn einer früheren
Funktionärin der FDJ und der SED in Berlin, die einer Erwerbsarbeit als Küchenhilfe in einem Kindergarten nachging, mit folgender Begründung gekündigt wurde:
In Ihrer glatten, gradlinigen Parteikarriere haben Sie sich engagiert für die Ziele des SED-Systems eingesetzt ... Ihre Bedenken gegenüber dem neuen politischen System, wie Sie sie in der Anhörung äußerten, und Ihre Anmerkungen zum SED-Regime sind nicht geeignet, eine vollständige Neuorientierung erkennen zu lassen ... All dies schließt eine Tätigkeit als Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung aus.
Es geht um die Arbeit als Küchenhilfe.
Professor Klinkmann, der u. a. Präsident der Internationalen Gesellschaft für künstliche Organe, der Europäischen Gesellschaft für künstliche Organe, der Europäischen Vereinigung für Dialyse und Transplantation war, wurde von der mecklenburgischen Landesregierung fristlos gekündigt, weil ihm ein Ehrenausschuß die Befähigung zum Hochschullehrer „wegen Staatsnähe" abgesprochen hatte. Er hatte auf einem Parteitag der SED eine Rede gehalten. Er wurde nach der Wende letzter Präsident der Akademie der Wissenschaften. Der Ehrenausschuß hat ihm übrigens bescheinigt, daß er sich persönlich in keiner Weise schuldig gemacht hatte. Dennoch kündigte die Landesregierung fristlos. Ist das nicht politische Verfolgung?
Meinen Sie nicht, daß es gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit verstößt, wenn dem über 90jährigen Bernhard Quandt, der über elf Jahre in Dreibergen, Sachsenhausen und Dachau war, der aber auch bis 1971 erster Sekretär der SED-Bezirksleitung Schwerin war, die Entschädigungsrente entzogen wird? Es wurde ihm kein konkreter Rechtsverstoß oder gar ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder die Rechtsstaatlichkeit nachgewiesen.
Es handelt sich bei alledem nicht um Einzelfälle. Es wird im ganzen rund einer Million ehemaliger Beschäftigter in Staat, Gewerkschaften, Parteien und anderen Organisationen der freie Zutritt zum öffentlichen Dienst verwehrt.
Die Menschen im Osten fragen sich auch, ob es mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates vereinbar ist, wenn Menschen, nur weil sie in der DDR einen beruflichen Aufstieg genommen haben, in ihren Rentenansprüchen drastisch herabgestuft werden. Bis heute haben Ruheständler, die einen akademischen Beruf ausübten, z. B. als Arzt, Musiker oder Hochschullehrer, gemessen an ihren Berufskollegen in Westdeutschland, einen Versorgungsgrad von unter 30 %.
Meine Damen und Herren, in 40 Jahren DDR sind nicht entfernt so viele Wissenschaftler, Lehrer und andere Intellektuelle aus politischen Gründen entfernt worden wie in vier Jahren deutscher Einheit. Die Frage ist auch von der Europäischen Menschenrechtskommission und dem Europäischen Parlament aufgeworfen worden.
Ich weiß, daß Selbstanwendung von Kriterien immer schwierig ist, je größer die Macht ist, desto



Dr. Uwe-Jens Heuer
schwerer. Es war mir nicht gegeben, der DDR-Führung eine solche Selbstbeschränkung der Macht nahezubringen. Ich versuche es heute bei Ihnen.

(Beifall des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonesel [fraktionslos])

Vizepräsident Helmuth Becker. Meine Damen und Herren, nächster Redner ist jetzt unser Kollege Dr. Wolfgang Ullmann.

Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1221706200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das SED-Unrecht ist nicht bereinigt. Dieser Satz gilt, auch wenn wir den Abschluß der Gesetzgebungsarbeit, der der Bereinigung dieses Unrechts, der Rehabilitation und der Entschädigung der Opfer gewidmet ist, schon jetzt absehen können. Alle, die mit dieser Arbeit zu tun gehabt haben— sei es als Betroffene, als Beteiligte am Gesetzgebungsverfahren, wie auch der Kollege Dr. Heuer —, wissen, daß es so ist.
Auch die Ursachen für diesen Zustand lassen sich eindeutig benennen. Es ist der das Recht und die Rechtsprechung überhaupt herausfordernde politische Charakter dieses Unrechts, und es sind die noch immer nicht beigelegten Meinungsverschiedenheiten über den gesetzgeberischen Umgang mit diesem Unrecht.
Immer wieder wird die Meinung vertreten, letzten Endes sei eine tatsächliche Unrechtsbereinigung undurchführbar, das Vergangene könne nicht ungeschehen gemacht und seelisch-moralische Verletzungen durch materielle Entschädigungen allenfalls symbolisch ausgeglichen werden. Diese Auffassungen widersprechen nicht nur der für den christlichen Glauben fundamentalen Praxis von Vergebung und Versöhnung, von der — wie die Öffentlichkeit weiß — auch in einer der Sitzungen des zentralen Runden Tisches in Berlin-Niederschönhausen Gebrauch gemacht worden ist.
Sie verkennen auch Ausmaß und Wesen der rechtlichen Aufgabe, der sich Gesellschaft und Staat angesichts der Forderung nach der Bereinigung politischen Unrechts konfrontiert sehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der F.D.P.)

Das geschehene Unrecht soll nicht ungeschehen gemacht, sondern es soll identifiziert und als solches verurteilt werden.
Angesichts des Umfanges der in diesem Jahrhundert begangenen politischen Unmenschlichkeiten wird es niemandem verborgen bleiben, daß eine solche Verurteilung eine Aufgabe darstellt, für die es neuer Formen der Rechtsprechung bedarf, wie sie etwa in dem Statut für einen Internationalen Gerichtshof für Vergehen gegen Menschlichkeit und Menschenrechte enthalten sind, das von der UNO erlassen worden ist und erstmalig die individuelle Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit Vergehen definiert, die in Wahrnehmung politischer Funktionen begangen worden sind.
Aber Neuheit und Ausmaß der Aufgabe entbinden den einzelstaatlichen Gesetzgeber nicht von seiner Pflicht, solche Schritte zu tun wie die Tschechische
Republik, die bereits im Frühjahr 1991 per Gesetz die Verurteilung und Aufhebung aller Urteile vollzog, in denen während der kommunistischen Diktatur Menschlichkeit und Recht verletzt worden waren.
Schon während der Diskussion des Ersten Unrechtsbereinigungsgesetzes weigerte sich die Bundesregierung, den gleichen Weg zu gehen und verwies, wie es der Ausschußbericht und der Kollege Reinartz heute erneut getan haben, stattdessen auf die Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages. So wichtig diese Erklärung als öffentliche Willensbekundung auch sein mag, sie kann niemals als Äquivalent für die von allen Opfern ebenso wie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte rechtswirksame Verurteilung des mittlerweile in allen Details bekannten SED-Unrechts gelten. Wenn der für eine wirksame Bereinigung erforderliche rechtliche Grundakt fehlt, müssen auch die Einzelregelungen von Rehabilitation unbefriedigend bleiben.
Das galt schon vom ersten strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz. Leider muß dasselbe auch über den vorliegenden Entwurf zur verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung gesagt werden. Zur Begründung, meine Damen und Herren, genügt ein Blick auf die Liste, in der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag an den Deutschen Bundestag vom 7. Dezember 1991 vom Ersten Unrechtsbereinigungsgesetz nicht erfaßte Fallgruppen aufgeführt haben: Zwangsausgesiedelte, zu denen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer auch die aus Mauergrundstücken Ausgesiedelten gerechnet haben, unabhängig von einer rechtlichen Regelung, wie sie jetzt vielleicht möglich wird, Deportierte jenseits der Oder, in der Berufsausübung Geschädigte und schließlich Ausbildungs- und Studiengeschädigte.
Eine der Fallgruppen, die Deportierten jenseits der Oder, bleibt nach wie vor auf Stiftungsleistungen für soziale Notfälle verwiesen und wird insoweit im vorliegenden Gesetzentwurf überhaupt nicht berücksichtigt. Die Zwangsausgesiedelten werden zwar nach Art. 1 § 1 Abs. 3 berücksichtigt, aber im wesentlichen anderen Alteigentümern gleichgestellt und somit der Vermögensgesetzgebung unterworfen. Für alle anderen Fallgruppen sind soziale Ausgleichsleistungen vorgesehen, die an der untersten Grenze liegen, überdies an eine ganze Reihe von einschränkenden Bedingungen geknüpft werden.
Der schwerste und grundsätzlichste Mangel dieses Gesetzes, meine Damen und Herren, gegen den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Anfang an protestiert haben, aber ist erhalten geblieben, die Bindung der Rehabilitation an Entschädigungsleistungen. Hier wird der rechtliche Inhalt der Rehabilitation einem von ihm völlig verschiedenen Sachverhalt unterworfen, nämlich dem Vorhandensein einer Anspruchsberechtigung auf bestimmte Ausgleichsleistungen. Die uns immer wieder entgegengehaltene Behauptung, die Forderung nach Rehabilitation laufe früher oder später immer auf materielle Entschädigungsansprüche hinaus, ist eine Beleidigung der Opfer und derer, die ihre Sache vertreten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)




Dr. Wolfgang Ullmann
Daß dieser Gesichtspunkt trotz der Stellungnahme der Enquete-Kommission in dieser Sache nicht einmal in der von der SPD eingebrachten abgeschwächten Form des Thüringer Änderungsantrages Zustimmung fand, wird ein schwerer Schaden dieses Gesetzes bleiben, ebenso wie die Verschärfung der Bestimmungen des Art. 17 Einigungsvertrag im entscheidenden Art. 1 § 1 des Gesetzentwurfes und die verfassungsrechtlich bedenkliche Finanzierung des Gesetzes, auf die ja der Kollege Hacker hingewiesen hat,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

die übrigens auch von der BFA schärfstens mißbilligt wird.
Ganz im Gegensatz zum Bericht des Rechtsausschusses hält BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Anträge mitnichten für erledigt — hier ist der Bericht, glaube ich, unkorrekt — und wird sie weiterhin als einen essentiellen Bestandteil der menschen- und grundrechtsorientierten Politik beibehalten.
Ich will nicht verfehlen, allen zu danken, Herr Staatssekretär Funke, die an diesem schwierigen Gesetzgebungsvorhaben mitgewirkt haben, allen voran den Beamten des Bundesministeriums der Justiz.
Aber, meine Damen und Herren, schließen muß ich mit einer Frage an alle, die im Unterschied zu uns diesem Gesetz zuzustimmen gedenken: Was wollen Sie denen sagen, deren klare Bitte um eine entschädigungslose Rehabilitation Sie mit der Verdächtigung der Unehrlichkeit abgelehnt haben? Wie treten Sie den vergewaltigten und deportierten Frauen gegenüber, die das erlittene Unrecht 40 Jahre verschweigen mußten und nun als Almosenempfängerinnen abermals degradiert werden?

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221706300
Meine Damen und Herren, das Wort erhält jetzt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, unser Kollege Rainer Funke.

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1221706400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute können wir — und das möchte ich unterstreichen — endlich die Unrechtsbereinigungsgesetzgebung zu einem Abschluß bringen. Über drei Jahre sind seit der Vereinigung Deutschlands vergangen. Den Opfern scheint diese Zeit sehr lange.
Sie sind der Auffassung, ein demokratisches Gemeinwesen müßte es doch schaffen, Ausgleichsmaßnahmen für das ihnen zugefügte Unrecht rascher zu verabschieden. Ich habe zwar viel Verständnis für diese Haltung der Betroffenen, doch möchte ich sie darauf hinweisen, daß der Gesetzgeber im Bereich der Unrechtsbereinigung Außerordentliches zu leisten hatte.
Es galt nicht nur, die Regelungen zur strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder beruflichen Rehabilitierung zu erarbeiten. Auch der große und für dringende Investitionen in den neuen Ländern so wichtige Bereich der offenen Vermögensfragen einschließlich des noch ausstehenden Entschädigungsgesetzes war zu regeln.
Hier waren nicht nur die unterschiedlichsten regelungsbedürftigen Sachverhalte festzustellen und aufzuarbeiten; sie mußten auch einer Lösung zugeführt werden, die ein Höchstmaß an Gerechtigkeit und Rechtssicherheit bietet. Das haben wir — so meine ich — mit dem Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erreicht.
Gleichwohl konnten wir nicht alle Wünsche erfüllen, und dies nicht nur aus finanziellen Gründen. Wir mußten uns mit der Tatsache abfinden, so schmerzlich dies auch für manchen Betroffenen sein mag, daß 40 Jahre DDR nicht ungeschehen gemacht werden können.
Wir können die Opfer nicht in einen Zustand versetzen, als hätte es die DDR nicht gegeben. Vielmehr müssen wir die knappen personellen und materiellen Ressourcen auf die Schwerstbetroffenen konzentrieren. Das sind diejenigen, die Opfer grob rechtsstaatswidriger politischer Verfolgung oder Willkür geworden sind und an diesen Folgen heute noch zu tragen haben.
Gerade weil wir nicht jede Unrechtsmaßnahme ausgleichen können, muß umso mehr darauf geachtet werden, daß vergleichbare Opfergruppen auch in vergleichbarer Weise von Rehabilitierungsmaßnahmen erfaßt werden. Die Unrechtsbereinigungsgesetzgebung wird nur dann von den Betroffenen akzeptiert werden, wenn ihnen das Gefühl vermittelt werden kann, daß keine Gruppe ohne sachlichen Grund besser oder schlechter behandelt wird als vergleichbare andere Gruppen.

(Beifall bei der F.D.P.)

Da, Herr Kollege Hacker, möchte ich Ihnen zusagen, daß wir Ihre Anregung aufnehmen, gerade bei diesem Gesetz eine besonders gute Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um hier auch das Bewußtsein in der Bevölkerung zu vermitteln und damit die Betroffenen besonders angesprochen werden.

(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Vielen Dank, Herr Staatssekretär!)

Die sich an die eigentliche Rehabilitierung anschließende finanzielle Kompensation kann nie ein voller Schadensersatz sein, Herr Kollege Ullmann, sondern nur eine nach sozialen Gesichtspunkten bemessene Ausgleichsleistung.
Das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz enthält im wesentlichen das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz.
Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sollen hoheitliche Maßnahmen der DDR aufgehoben werden, wenn sie mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats schlechthin unvereinbar sind, zu einem Eingriff in Gesundheit, Vermögen oder in das berufliche Fortkommen geführt haben und ihre Folgen noch schwer und unzumutbar fortwirken. Nach der Aufhebung der Verwaltungsentscheidung oder nach der Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit werden Art und Umfang der Folgeansprüche je nach dem Eingriffsobjekt nach dem Bundesversorgungsge-



Parlamentarischer Staatssekretär Rainer Funke
setz, dem Vermögensgesetz oder dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz bestimmt.
Den Zwangsausgesiedelten soll ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden, wie es bereits von Herrn Dr. Kinkel zugesagt worden war. So wird im Gesetz ausdrücklich festgestellt, daß die gegen sie gerichteten Aktionen mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats schlechthin unvereinbar sind.
Nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz sollen Opfer politischer Verfolgung Ausgleichsleistungen erhalten, wenn sie verfolgungsbedingt in ihrem Beruf oder in einem berufsbezogenen Ausbildungsverhältnis erheblich benachteiligt worden sind. Kern des Vorhabens ist dabei ein pauschalierter Ausgleich verfolgungsbedingter Nachteile in der Rentenversicherung. Darüber hinaus sieht der Entwurf Hilfe zur Selbsthilfe durch bevorzugte Förderung der Ausbildung, beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie Unterstützungsleistungen für besonders Bedürftige vor.
Besonders erfreulich war es, daß hinsichtlich der Grundkonzeption der beiden Gesetze eine weitgehende Übereinstimmung in allen Fraktionen bestand. Als Ausdruck dieses parteiübergreifenden Konsenses sehe ich den interfraktionellen Antrag zur Einbeziehung verfolgter Schüler in das Berufliche Rehabilitierungsgesetz an.
Meines Erachtens hat damit das Gesetz eine erhebliche Verbesserung erfahren. Es wäre nicht gerechtfertigt gewesen, diese Opfer politischer Verfolgung, deren Lebensweg bereits in einem so frühen Stadium in eine von ihnen nicht gewünschte Richtung gelenkt wurde, völlig unbeachtet zu lassen. Sie sollen wenigstens Hilfe zur Selbsthilfe erhalten, d. h. eine bevorzugte Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsförderung.
Natürlich wurde in anderen Bereichen dafür urn so heftiger diskutiert. Erwähnen möchte ich etwa den Antrag zur Einfügung einer rein moralischen Rehabilitierung, d. h. einer Rehabilitierung ohne Folgeansprüche im verwaltungsrechtlichen Bereich des Gesetzes.
Ich persönlich halte nichts von Maßnahmen, die den Betroffenen viel versprechen, aber letztlich nichts bringen. Wem von der Rehabilitierungsbehörde bescheinigt wird, er sei Opfer einer grob rechtsstaatswidrigen Maßnahme und aus Gründen der politischen Verfolgung in seinem persönlichen Lebensbereich schwer herabgewürdigt worden, wird mehr als die Aufhebung der Maßnahmen erwarten. Eine finanzielle Kompensation kann hier aber nicht geleistet werden.
Abschließend möchte ich noch auf eine Kontroverse im Zusammenhang mit dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz eingehen, die mir wirklich Sorge bereitet, von der ich aber gleichwohl hoffe, daß sie das Inkrafttreten des Gesetzes nicht verzögern wird. Ich meine die auch von Herrn Kollegen Hacker angesprochene Kostentragung für den Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung. Gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Kostentragung durch die Versichertengemeinschaft werden verfassungsrechtliche, vor allem auch verfassungspolitische Bedenken ins Feld
geführt. Die Verfassungsbedenken stützen sich auf Art. 3; es sei gleichheitswidrig, wenn für den Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung nur die Versicherten selbst aufzukommen hätten, nicht aber die Allgemeinheit. Wir haben die verfassungsrechtlichen Bedenken sehr sorgfältig geprüft. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Lösung genügt unseres Erachtens der verfassungsrechtlichen Anforderung an die sogenannte Gruppennützigkeit.
Hinsichtlich der politischen Bedenken möchte ich darauf hinweisen, daß es sich bei den Regelungen zum Nachteilsausgleich in der Rentenversicherung um Vorschriften handelt, durch die zugunsten der politisch Verfolgten die allgemein anzuwendenden rentenrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden. Deswegen fallen die Kosten systemimmanent bei den Rentenversicherungsträgern an. Wenn bei den sogenannten „Staatsnahen" eine Kappung von Rentenansprüchen gesetzlich vorgesehen ist, ist es nur folgerichtig, für die Opfer einen Ausgleich von Verfolgungsschäden innerhalb des Rentensystems zu schaffen.
Im übrigen möchte ich noch anmerken, daß sich auch der Bund seiner Verantwortung gegenüber der Rentenversicherung nicht entzieht, sondern durch seinen Bundeszuschuß prozentual auch an den durch das berufliche Rehabilitierungsgesetz verursachten Mehrausgaben beteiligt ist. Angesichts der angespannten Haushaltslage war wohl mehr nicht drin.
Als allerletztes: Die Länder haben zunächst jede Mitfinanzierung des Gesetzes abgelehnt und sich damit ihrer Verantwortung nicht gestellt. Im Interesse der Opfer kann ich die Länder nur nachdrücklich bitten, anzuerkennen, daß die Durchführung der Rehabilitierungsgesetze originär in ihre Zuständigkeit fällt und sie sich demgemäß an den Kosten mit beteiligen sollten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221706500
Meine Damen und Herren, nächster Redner ist jetzt unser Kollege Dr. Michael Luther.

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221706600
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum zweitenmal verabschieden wir heute ein Gesetz, welches DDR-Unrecht lindern soll. Wir müssen es der heutigen und der zukünftigen Generation immer wieder sagen: Solches Unrecht geschah, weil Nationalsozialismus und später Sozialismus unser Land im Namen des Volkes, im Namen der Arbeiterklasse oder im Namen der kleinen Leute regierte und zu ihrer Machterhaltung vor politischer Diskriminierung und Verfolgung nicht zurückschreckte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Norbert Geis [CDU/CSU]: Herr Heuer, haben Sie gehört?)

Die DDR war in diesem Sinn ein Unrechtsstaat. Sie war eine Diktatur. Sie ist Gott sei Dank zu Ende.
Mein Dank gilt all denjenigen, die dem demokratischen Mäntelchen, welches sich die DDR umhängen



Dr. Michael Luther
wollte, nicht geglaubt haben, die das Unrecht angesprochen haben, die das System in der Öffentlichkeit angeprangert haben und somit zu seiner Beseitigung beigetragen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD — Norbert Geis [CDU/CSU]: Es war ein Mäntelchen mit vielen Löchern!)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221706700
Herr Kollege Luther, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Heuer?

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221706800
Herr Heuer, ja. Vizepräsident Helmuth Becker: Bitte.

Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS):
Rede ID: ID1221706900
Herr Luther, ich habe mich heute dazu geäußert. Ich habe gesagt, daß ich dem Gesetz zustimme. Halten Sie es für angemessen, daß Sie eben Nationalsozialismus und DDR gleichgestellt haben? Halten Sie das in Anbetracht der Tatsache für angemessen, was der Nationalsozialismus in der Welt angerichtet hat?

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221707000
Herr Heuer, es handelt sich hierbei um Diktaturen. Daß letztendlich das Ganze nie richtig getrennt werden kann, hat mir z. B. der Redebeitrag von Herrn Ullmann gezeigt, der einfach die Folgen des Nationalsozialismus, die letztendlich in der DDR niemals aufgegriffen wurden, z. B. die Deportation der Menschen östlich von Oder und Neiße, was keine Geschichte der DDR selbst war, sondern des Nationalsozialismus vorneweg, deutlich aufgezeigt und dargelegt hat, daß die DDR nicht bereit war, diese Dinge, die tatsächlich geschehen sind, wirklich aufzugreifen und zu verfolgen. Dieses konnte letztendlich in einer Diktatur wie der DDR nicht geleistet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Darf ich eine weitere Zusatzfrage stellen?)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221707100
Wenn Herr Dr. Luther noch eine zuläßt.

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221707200
Ja, bitte.

Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS):
Rede ID: ID1221707300
Sie haben eben gesagt, die DDR hätte sich mit dem Nationalsozialismus nicht auseinandergesetzt. Halten Sie es wirklich für richtig, das so zu sagen? Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß es die DDR auf vielen Gebieten wirklich gemacht hat, während hier in der Bundesrepublik Leute wie Globke Berater von Adenauer waren, während die alten Militärs hier tätig waren, während die alten Richter hier alle weiter im Amt waren. Ich sage nicht, daß das in der DDR alles in Ordnung war. Aber halten Sie wirklich die These aufrecht, daß in der DDR auf diesem Gebiet nichts geschehen ist? Vergleichen Sie es doch mit dem, was hier geschehen ist! Nur auf diesem Weg ist ein objektives Bild der Geschichte zu erreichen.

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221707400
Über diese Fragen kann man lange diskutieren. Nur eine Bemerkung dazu: Die DDR hat sich, das ist richtig, mit der Vergangenheit des Nationalsozialismus beschäftigt.
Aber sie hat es sehr einseitig getan. Dies zeigt sich daran, daß wir heute diejenigen verwaltungsrechtlich politisch rehabilitieren müssen, die eigentlich Verfolgte des Nationalsozialismus waren, anschließend mit dem System der DDR aber auch nicht einverstanden waren und von diesem System dann ebenfalls letztendlich in den Verfolgungszustand versetzt wurden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221707500
Herr Kollege Luther, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Reddemann?

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221707600
Bitte,

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221707700
Bitte, Kollege Reddemann.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID1221707800
Herr Kollege Luther, würden Sie mir zustimmen, wenn ich darauf hinweise, daß bei der ersten Generalität der sogenannten Nationalen Volksarmee beachtliche Reserven aus der alten Generalität der Wehrmacht vorhanden waren und daß nur ein paar politische Generäle von der SED selbst stammten?

(Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/Linke Liste]: Die haben nie einen SS-General im Gefängnis besucht wie Adenauer im Jahr 1953!)

— Herr Kollege Heuer, Ihre temperamentvollen Zwischenrufe ändern nichts an der Tatsache, daß z. B. der Erste Kreissekretär der SED in meinem Heimatkreis Heiligenstadt ein ehemaliger hauptamtlicher RAD-
Truppführer gewesen ist, daß mehrere seiner Kollegen in der SS tätig gewesen waren und dies dort bekannt war.
Aber zurück zu meiner Frage, Herr Kollege Luther — ich bitte um Entschuldigung —: Würden Sie mir außerdem zustimmen, daß der Antifaschismus, so wie er in der DDR von der SED praktiziert wurde, nicht eine wirkliche Aufarbeitung des Nationalsozialismus gewesen ist, sondern praktisch zu einem Schimpfwort gegen alle, die sich nicht dem kommunistischen System unterwarfen?

(Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos]: Sehr richtig!)


Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221707900
Herr Reddemann, ich bin froh, daß Sie diese beiden Fragen gestellt haben. Ich glaube, daß diese Tatsachen so sind. Auch ich kenne sie. In der Öffentlichkeit sind sie aber viel zuwenig bekannt.
Meine Damen und Herren, ich möchte meinen Redebeitrag fortsetzen. Es ist so, daß wir von Menschen reden, die die Diktatur DDR in der Öffentlichkeit angeprangert haben. Diese Personen wurden im Osten Deutschlands verfolgt. All diejenigen, die das im Westen auch in der Vergangenheit deutlich angesprochen haben, wurden bis dato als Ewiggestrige dargestellt. Deshalb sollten für meine Begriffe auf der anderen Seite all diejenigen nachdenken, die eher der Meinung waren, Gemeinsamkeiten mit den Systemträgern finden zu müssen.



Dr. Michael Luther
Meine Damen und Herren, die CDU/CSU- und F.D.P.-Koalition stellt sich der schwierigen Aufgabe der Aufarbeitung des SED-Unrechts, aber wir wissen, daß wir 40 Jahre SED-Unrecht nicht wiedergutmachen können. Wir können verlorene Lebenschancen nicht zurückgeben. Wir können letztendlich nur versuchen, den politisch Verfolgten in ihrer heutigen betroffenen Situation zu helfen.
Warum haben wir die recht schwierige Formulierung verwendet, daß Maßnahmen aufzuheben sind, die mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaats schlechthin unvereinbar sind und deren Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken?
Erstens. Wir brauchen das Wort „schlechthin", weil die DDR kein Staat mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates war. Sonst wären wir nämlich alle politisch Diskriminierte, z. B. eben Maueropfer, weil uns die Mauer in unserer Freiheit beschränkt hat.
Zweitens. Wir können 40 Jahre DDR-Unrecht in seiner Vollständigkeit nicht aufarbeiten und stellen heute auf die noch unmittelbar schweren und unzumutbaren Folgewirkungen ab. Wer mit politisch Verfolgten redet, weiß, daß es für viele unerträglich ist, daß die Systemträger des alten DDR-Staates weitgehend unbescholten herumlaufen und diejenigen, die politisch diskriminiert wurden, heute noch immer schlechter gestellt sind. Dieses Gesetz macht den Versuch, die Situation dieser betroffenen Personen etwas zu verbessern.
Trotzdem bleibt ein unbefriedigender Zustand. Was ist mit denjenigen, die politisch diskriminiert wurden und denen es heute besser geht, die also nicht unter das Gesetz fallen werden? Mit dem Vorschlag des Bundesrats, den auch die SPD heute noch einmal aufgreift, wird ein Versuch unternommen, hier ebenfalls eine Lösung zu finden. Wir haben im Berichterstattergespräch über Stunden über das Für und Wider einer solchen Regelung diskutiert. Wir waren zum Schluß im Berichterstattergespräch einvernehmlich der Meinung, daß ein solches Ansinnen mit diesem Gesetz nicht geregelt werden kann.
Herr Hacker, ich bin von Ihnen enttäuscht; denn Sie wissen, daß eine Rehabilitierungsentscheidung ohne Folgeansprüche letztlich ein Mehr an Unzufriedenheit schafft.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221708000
Herr Kollege Luther, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Schwanitz?

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221708100
Ja, wenn das nicht auf meine Redezeit angerechnet wird.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221708200
Das wird nicht angerechnet. — Bitte, Kollege Schwanitz.

Rolf Schwanitz (SPD):
Rede ID: ID1221708300
Herr Kollege Dr. Luther, stimmen Sie mir zu, daß sich Ihre Aussage, was den Konsens betrifft, auf die Berichterstatterrunde des federführenden Ausschusses, des Rechtsausschusses, bezieht und nicht auf die gesamten Ausschußberatungen zu diesem Gesetz?

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221708400
Sie bezieht sich auf die Berichterstatterrunde im Rechtsausschuß, die Mitglieder aus anderen Ausschüssen eingeladen hatte. Also ist — das muß ich annehmen — der Konsens derjenigen, die dabei waren, doch von größerer Tragweite gewesen.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221708500
Gestatten Sie auch noch eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Ullmann?

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221708600
Ja.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221708700
Bitte, Dr. Ullmann.

Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1221708800
Herr Kollege Luther, sind Sie bereit, sich mit mir auf die Formulierung zu einigen, daß die Meinungsbildung in dem von Ihnen genannten Ausschuß mehrheitlich und nicht einstimmig war?

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221708900
Herr Ullmann, in der Ausschußsitzung, in der wir letztendlich darüber beraten haben, waren Sie, glaube ich, nicht anwesend. Deswegen kann Ihre Stimme dabei nicht einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Thema zurück. Den Betroffenen wäre es, glaube ich, kaum zu vermitteln, daß die Rehabilitierungsbehörde eine DDR-Maßnahme erneut der Sachprüfung unterzieht, diese als grob rechtsstaatswidrig einstuft und eine Herabwürdigung des Betroffenen im persönlichen Lebensbereich anerkennt, deshalb diese Maßnahme aufhebt, danach jedoch die Rehabilitierung quasi unvermittelt abbricht. Wir würden damit meines Erachtens einen Folgenbeseitigungsanspruch schaffen, der nicht leistbar ist, weil wir 40 Jahre DDR nicht rückabwickeln können.
Ich sehe sehr wohl das aufgegriffene Problem und stimme im Inneren dafür. Aber ich weiß keine Lösung, die sich in einem solchen Gesetz realisieren läßt. Ich bin der Meinung, daß die Enquete-Kommission hier ein sehr wichtiges Aufgabenfeld zu bewältigen hat.
Meine Damen und Herren, wir haben uns im Zusammenhang mit diesem Gesetz auch mit der Rückgabe der Grundstücke, die infolge des Mauerbaus enteignet worden sind, beschäftigt und uns gefragt: Ist das politisches Unrecht, das wir in diesem Gesetz mit aufgreifen müssen? Ich glaube, wir konnten das im Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz nicht behandeln, weil dies eben keinen Akt individueller politischer Verfolgung darstellt. Das politische Unrecht, das jeder sieht, liegt nicht in der Enteignung des Grundstückes begründet, sondern in dem, was die Mauer in der Weltöffentlichkeit für alle dargestellt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb darf dieses Thema trotz alledem nicht so im Raum stehenbleiben, sondern es muß noch einmal darüber diskutiert werden, aber nicht im Rahmen dieses Gesetzes. Das würde zu einer Schieflage in diesem Gesetz führen.

(Joachim Hörster [CDU/CSU]: So ist es!)




Dr. Michael Luther
Zu bedenken ist, daß es noch viele ähnlich gelagerte Fälle gibt. Ich nenne hier z. B. die Wismut-Enteignungen und die Enteignung zum Zweck des Baus eines Stasigefängnisses. Auch das, was hier geschehen ist, ist moralisch sehr zu hinterfragen.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Aber dann kommen wir ins Unendliche, Herr Luther!)

Ganz anders verhält es sich bei den Zwangsausgesiedelten; denn hier geht es wirklich um Verfolgung im Einzelfall. Auch wenn man sagt, daß vieles bekannt ist: Juristisch beweisbar muß es sein. Es hat eine Weile gedauert, bis man festgestellt hat und juristisch klar abtrennen konnte, daß es sich hier um Verfolgung im Einzelfall handelte.
Es gibt Listen, auf denen bestätigt wurde, daß diese Personen wegen „politischer Unzuverlässigkeit" — dort wurden viele böse Begriffe verwendet — ausgesucht und enteignet wurden, um letztendlich die im DDR-Hinterland Lebenden zu disziplinieren, damit sie ruhig blieben; denn die Grenze schützte ja nicht gegen außen, sondern gegen innen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, Hauptregelungsgegenstand dieses Gesetzes ist jedoch das Berufliche Rehabilitierungsgesetz. Ehemalige politische Häftlinge, Zwangsausgesiedelte, politisch Mißliebige, die mit Verwaltungsmaßnahmen belegt oder durch Verwaltungsentscheidungen zurückgesetzt wurden, wurden in der Folge meistens auch beruflich benachteiligt. Dies wirkt bei vielen heute noch nach, und das ist unzumutbar.
Wie helfen wir? Erstens. Wir können Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Die Betroffenen sollen bevorzugt berufliche Fortbildung und Umschulungsmöglichkeiten erhalten. Sie sollen aber auch studieren können und brauchen dann das BAföG-Darlehen nicht zurückzuzahlen.
Ich freue mich, daß es uns gelungen ist, auch die Schülerdiskriminierung mit in das Gesetz aufzunehmen. Wir haben dieses Thema lange diskutiert. Eines ist festzustellen: Die Weichenstellung im beruflichen Werdegang erfolgte im Kindesalter, nämlich vor dem Erhalt einer Delegierung zur EOS.
Wo Eltern sich nicht staatskonform verhielten, wo Eltern von ihrer beruflichen Stellung her nicht staatskonform waren — ich erinnere hier an die Unterscheidung zwischen Intelligenz und Arbeiterklasse; da kommt mir eine Kuriosität ins Gedächtnis: Hochstudierte SED-Funktionäre waren in dem Zusammenhang nicht intelligent, sondern Parteiarbeiter —, wo Eltern Handwerker oder wo Familien Christen waren, wurde dem Kind beschieden, daß es nicht in der Lage ist, sich zu einer sozialistischen Persönlichkeit zu entwickeln, und daß ihm somit die Arbeiterklasse ein Studium nicht finanzieren kann.
Das ist kein Märchen. Das wurde Menschen mitgeteilt. Es gibt genügend, in deren Zeugnissen diese Worte dokumentiert sind, woraus hervorgeht, wie ihr Lebensweg letztendlich sozialistisch geplant schien.
Diesem Personenkreis können wir nur die Möglichkeit der nachträglichen Qualifizierung oder des
nachträglichen Studiums geben. Einen hypothetischen Lebensverlauf können wir nicht nachzeichnen. Deshalb können wir sie nicht in den Rentenausgleich mit einbeziehen.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

Zweitens. Wir regeln in diesem Gesetz Härtefälle. Auch denjenigen, die heute sozial schwach sind — es gibt viele Betroffene, deren Lebensmut durch die Verfolgung so stark eingeschränkt wurde, daß sie kaum selbst aus ihrer schwierigen Situation herauskommen können — oder aus Altersgründen nicht mehr neu beginnen können, helfen wir. Sie bekommen monatlich 150 DM.
Es ist wenig, meine Damen und Herren, es ist wirklich sehr wenig, was wir diesen Menschen geben. Aber es ist mehr als nichts. Ich bin froh, daß wir wenigstens diesen kleinen Betrag haben.
Gestatten Sie mir eine Anmerkung. Mich bedrückt schon ein wenig, daß wir über das Thema der 150 DM, über Entschädigung für verlorene Lebenschancen, über Entschädigung für strafrechtliche Verfolgung so wenig geredet haben, wenn ich bedenke, wie — im Verhältnis dazu — leidenschaftlich wir über vermögensrechtliche Fragen gestritten haben.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD — Norbert Geis [CDU/CSU]: Wir haben allerdings auch über die von Ihnen angesprochenen Fragen gestritten!)

Das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz wäre beinahe zu einem Mauergrundstücksrückgabegesetz verkommen. Die Lobby der Restitutionsantragsteller ist offensichtlich größer als die Lobby der Menschen, die den Sozialismus beseitigen halfen und dafür Leben oder Lebenschancen geopfert haben.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich weiß, daß alles geregelt werden muß, auch die schwierigen vermögensrechtlichen Fragen; auch hier geht es um SED-Unrecht. Aber ich glaube, daß alles richtig gewichtet sein sollte. Deshalb bin ich froh, daß wir das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz jetzt verabschieden können und uns mit den anderen Fragen später beschäftigen.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Also haben wir das doch in den Mittelpunkt gestellt, Herr Kollege!)

Drittens. Die größte finanzielle Leistung wird jedoch im Zusammenhang mit der Beseitigung von Benachteiligungen in der Rentenversicherung erbracht. Hier haben wir uns an das Prinzip „korrigieren" gehalten. Wenn jemand in der DDR durch eine politisch diskriminierende Maßnahme beruflich herabgestuft wurde, dann soll er heute eine Rente wie ein Nichtverfolgter bekommen. Trotzdem bleiben Ungerechtigkeiten. Erstens konnte er nicht an der beruflichen Weiterentwicklung, an einer Höherstufung teilhaben wie ein nicht politisch verfolgter Kollege. Hier müßten wir



Dr. Michael Luther
einen hypothetischen Lebenslauf konstruieren, und das können wir nicht.
Zum zweiten endet die Verfolgungszeit am 3. Oktober 1990. Ihm fehlen dann trotzdem Entgeltpunkte, wenn er noch nicht Rentner ist und nicht mehr in seinen alten Beruf zurückkehren kann.
Meine Damen und Herren, es wird behauptet, daß die Finanzierung dieser Rentenleistung keine rentenkassentypische Aufgabe ist. Ich bin anderer Meinung.
A. Wir nehmen mit diesem Gesetz eine Korrektur des Rentenanspruchs vor, der durch die DDR systembedingt zu niedrig entstanden ist.
B. Genauso haben wir im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz dann eine Korrektur nach unten vorgenommen, wenn jemand nach unserer Meinung heute einen zu hohen Rentenanspruch hätte, wenn wir seine Rente nach dem DDR-Gehalt berechneten und dieses Gehalt auf Grund seiner DDR-Staatsnähe politisch und systembedingt eine Privilegierung darstellte.
C. Verfassungsrechtlich ist die Gruppennützigkeit gegeben. Denn wer z. B. als Lehrer zu DDR-Zeiten abgesetzt wurde und heute Lehrerrente bekommt, wäre unter normalen Umständen Lehrer geblieben. Außerdem gibt es heute einen Lehrer, der für ihn Beitrag bezahlt.

(Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos]: Das stimmt nicht!)

D. Es ist für mich einfach falsch zu sagen, daß bei der Einführung des Fremdrentengesetzes der Bundeszuschuß zur Rentenkasse als Ersatzfinanzierung eingeführt wurde.
An dieser Stelle hätte ich gerne die Kollegin Frau Renesse angesprochen. Sie ist aber leider nicht da. Sie hat im Ausschuß eine Bemerkung gemacht, die mich sehr getroffen hat. Sie hat das Beispiel mit den Fremdrenten gebracht. Wir aus den neuen Bundesländern sind nicht Fremde in Deutschland, sondern wir sind mit unseren fünf neuen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland heimisch geworden. Die politisch Verfolgten, die innerhalb des Systems der DDR ausgebootet wurden, sollen und wollen nur ganz normale Mitbürger sein und keine Sonderstellung im Rentensystem haben, möglicherweise noch als Fremde.
Weiterhin haben wir im Rechtsausschuß diskutiert, ob jemand, der politisch verfolgt wurde, während des Verfolgungszeitraumes auch unter die Beschränkungen des AAÜG fallen soll. Meine Damen und Herren, ich glaube, das geht nicht. Wir haben versucht auszugleichen. Derjenige, der in seiner beruflichen Laufbahn aus politischen Gründen herabgesetzt wurde, soll genauso Rente bekommen wie einer, der in diesem System geblieben ist. Wenn er unter das AAÜG fallen soll, muß man das mit aller Konsequenz zu Ende denken.
Meine Damen und Herren, ich muß jetzt leider meine Rede beenden. Gestatten Sie mir noch Worte des Dankes.
Ich danke dem Bundesministerium der Justiz und den anderen Ministerien für ihre intensive Arbeit. Ich danke den Kollegen, die sich der Aufgabe gewidmet haben, hier tätig zu werden. Auch wir als Bundestagsabgeordnete sollten dies einmal tun. Es bedarf vieler Stunden auch außerhalb des Parlaments, so ein Gesetz zu erarbeiten.
Ich danke aber auch dem sächsischen Sozialministerium. Es hat sehr intensive Vorschläge gemacht, die sich alle in dem Gesetz wiederfinden. Sie haben sich dort wirklich Gedanken gemacht.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221709000
Nun erhält das Wort unser Kollege Rolf Schwanitz.

Rolf Schwanitz (SPD):
Rede ID: ID1221709100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz und füllt damit jene große Wiedergutmachungslücke aus, die seit nunmehr dreieinhalb Jahren immer noch offengeblieben war. Die Bundesregierung vertritt in verschiedenen Drucksachen dazu die Auffassung, daß damit die Rehabilitierungsgesetzgebung insgesamt abgeschlossen wird.
Die SPD legt einen Entschließungsantrag vor, in dem einige wichtige Bereiche von DDR-Unrecht exemplarisch aufgezeigt werden, welche auch künftig eine Wiedergutmachung nicht erfahren werden.
Wir haben uns in diesem Zusammenhang insbesondere auf jene offenen Fragen konzentriert, wo die Betroffenen trotz erlittener Schäden meist überhaupt keinen Anspruch auf Wiedergutmachungsakte oder Wiedergutmachungsleistungen haben. Viele dieser offenen Fragen hatte die SPD-Fraktion bereits beim Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz — oder auch jetzt beim Zweiten — mit Lösungsvorschlägen untersetzt. Die meisten davon wurden von der Mehrheit in diesem Hause abgelehnt.
Wir stellen deshalb heute hier fest: Die Problematik der Wiedergutmachung von DDR-Unrecht ist nicht abgeschlossen. Immer noch ist durch die bisherige Gesetzgebung längst nicht allen Opfern Gerechtigkeit widerfahren. Immer noch stehen Maßnahmen der Wiedergutmachung aus.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, besonders schwerwiegend sind für die SPD — gerade deshalb stellen wir heute hier einen Änderungsantrag — jedoch die engen Voraussetzungen für die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nach diesem Gesetz. Nach dem Willen der Bundesregierung und der Koalitionsabgeordneten knüpft die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung in der jetzigen Fassung an die Fortwirkung eines Verfolgungsschadens an. Danach können nur solche Betroffene Rehabilitierung erlangen, welche bis zum Zeitpunkt der Antragstellung unter den Folgen einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsent-



Rolf Schwanitz
scheidung noch unmittelbar schwer und unzumutbar zu leiden haben. Eine Vielzahl von Betroffenen wird so aus dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ausgeschlossen werden. Die SPD sieht die Gefahr, daß damit auch schwerste Unrechtsmaßnahmen betroffen sind.
Dieses Thema hat wiederholt auch bei den Beratungen im Bundesrat eine große Rolle gespielt. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, neben die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ein zweites Verfahren zu stellen, durch welches die Betroffenen die Aufhebung der Unrechtsmaßnahme oder die Feststellung ihrer Rechtsstaatswidrigkeit erlangen können, ohne — das betone ich ausdrücklich — daß daran materielle Folgen geknüpft sind, wie dies auch viele Opferverbände in der Anhörung gefordert haben.
Alle neuen Bundesländer, meine Damen und Herren, haben sich hinter diese Forderung des Bundesrats gestellt, die nun von der SPD auch in den Ausschuß und in die heutigen Beratungen des Plenums eingebracht wird. Wir haben in den Ausschußberatungen viele und — ich will auch das hier sagen — groteske Argumente der Koalition und der Bundesregierung gehört, warum das alles nicht gehe. Auf drei will ich gleich eingehen; aber ich sehe, Herr Dr. Luther, Sie haben wohl eine Frage.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221709200
Ich nehme an, Herr Kollege Schwanitz, Sie lassen die Frage zu. — Bitte, Herr Kollege Dr. Luther.

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221709300
Herr Kollege Schwanitz, wir haben uns ja im Ausschuß über die Frage unterhalten. Weil es uns auch im Ausschuß nicht gelungen ist, die Frage befriedigend zu beantworten, bitte ich Sie: Nennen Sie doch einmal ein Beispiel für die Fälle, die Sie eben angesprochen haben.

Rolf Schwanitz (SPD):
Rede ID: ID1221709400
Herr Dr. Luther, das werde ich sehr gern tun. Ich will jetzt auf ein paar Argumente eingehen, die Sie bzw. Ihre Kollegen in den Ausschußberatungen gebracht haben. Dabei komme ich auf dieses Problem zurück. Vielleicht wird das als Antwort empfunden; ansonsten können Sie gern noch einmal nachfragen.
Ich will zunächst auf ein paar Gegenargumente eingehen, und zwar ausschließlich auf die drei aus meiner Sicht entscheidenden und gewichtigsten Gegenargumente.
Da wurde zunächst behauptet, hier stünde eine Lawine von Verwaltungsverfahren vor den neuen Ländern, die in ihrer jetzigen Verwaltungssituation damit überfordert wären. Der gesunde Menschenverstand würde das Gros der Antragstellungen dort vermuten, wo auch materielle Leistungen sind, nämlich im verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahren selbst, und nicht in diesem Bereich, wo es ohne Leistungen eine Verwaltungsentscheidung mit Unrechtscharakter aufzuheben gilt.
Aber davon abgesehen: Daß der Bund sich hier vormundschaftlich vor die neuen Länder stellt, als könnten diese nicht selbst entscheiden, nachdem sie offensichtlich intensiv beraten haben, ob eine solche
Belastung für die ostdeutschen Verwaltungen tragbar ist, ist an sich absurd genug.
Meine Damen und Herren, ein zweites Gegenargument der Koalition lautete, durch dieses neue Verfahren würde ein neuer Tatbestand in das Gesetz eingefügt, der zu einem neuen zweistufigen Verfahren führen würde. Meine Damen und Herren, diese Befürchtung kann ich nur bejahen. Ja, dies ist in der Tat gewollt.
Mit welcher Rechtfertigung soll dieser Teil des Gesetzes überhaupt noch den Namen Rehabilitierungsgesetz tragen, wenn es sich selber nur um die Wiedergutmachung von Gegenwartsschäden kümmert? Der Sinn einer Rehabilitierung besteht doch gerade darin, den Opfern eine individuelle Zusprechung zu gewähren, ihnen zu sagen: Ihr seid Opfer einer Verfolgungsmaßnahme gewesen. Euch ist Unrecht widerfahren.
Wer das nicht möglich macht, wer den Opfern von Verwaltungsunrecht diese individuelle moralische Anerkennung verwehrt und alles nur an den meßbaren Gegenwartsschaden knüpft, der nimmt in Kauf, daß die Opfer von DDR-Unrecht, gerade jene, die nicht in Mark und Pfennig ihren Nachteil bis in die heutige Zeit nachweisen können, dieses Rehabilitierungsgesetz als Mogelpackung empfinden werden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Völlig unannehmbar — hier antworte ich auf Ihre Frage, Herr Dr. Luther — war jedoch die dritte Argumentation. Angeblich sind weder der Bundesregierung noch der CDU/CSU und der F.D.P. Fälle bekannt, die ausschließlich in ein solches moralisches Anerkennungsverfahren hineinstreben könnten. Ist es wirklich so schwer, sich vorzustellen, daß beispielsweise für einen Schriftsteller mit Publikationsverbot aus politischen Gründen, das mit dem Untergang der DDR der Natur nach weggefallen ist, so etwas heute Gegenstand einer moralischen Anerkennung sein könnte?
Ist nicht bekannt, daß man kinderlosen Ehepaaren in der DDR über viele Jahre allein deswegen das Adoptieren von Kindern untersagt hat, weil sie aus politischen Gründen als „unzuverlässig" gegolten haben? Wo soll dort heute noch ein Folgeschaden fortwirken? Die Wirkung ist spätestens am 3. Oktober 1990 nicht mehr existent gewesen.
Was sollen Eltern unternehmen, die Leidtragende einer Zwangsadoption gewesen sind? Ist es nicht vorstellbar, daß Betroffene einer Zwangsadoption — ich spreche jetzt vor allen Dingen den Elternteil an — nicht von der Möglichkeit des BGB Gebrauch machen, diese Adoption aufzuheben, beispielsweise weil sich das Kind und die Eltern über die vielen Jahre hinweg entfremdet haben oder ein gefestigtes Verhältnis zwischen dem Kind und den Adoptiveltern entstanden ist? Wollen Sie solchen Eltern ernsthaft zumuten nachzuweisen, daß die Folgeschäden dieses Unrechtsakts heute noch schwer und unzumutbar fortwirken, oder ihnen ansonsten die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung verweigern? Das möchte ich gerne wissen, meine Damen und Herren.



Rolf Schwanitz
Ich kann nur an Sie appellieren, eine solche engstirnige Regelung nicht zu verabschieden. Auch die Enquete-Kommission zur Geschichte der SED-Diktatur, die sich auf Betreiben der SPD mit diesem Problem beschäftigt hat, befürwortet unseren Antrag. Wir fordern Sie auf, wenigstens hier im Plenum einem Änderungsantrag der SPD zuzustimmen. Ich denke, das wäre auch im Sinne der Mitglieder aus Ihrer Fraktion in dieser Enquete-Kommission.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, im zweiten Teil meiner Rede will ich auf einen Grundmangel zu sprechen kommen, der in direktem Zusammenhang mit den beiden Unrechtsbereinigungsgesetzen steht. Das ist das Ungleichgewicht bei der Wiedergutmachung von Freiheitsschäden auf der einen und Vermögensschäden auf der anderen Seite. Dieses Ungleichgewicht, das dadurch geprägt ist, daß die Bundesregierung die Priorität immer bei der Wiedergutmachung von Eigentumsschäden und nicht bei der Wiedergutmachung von Freiheitsschäden setzt, hat eine lange Geschichte.
Sicher war dieses Mißverhältnis bereits in der Grundsatzentscheidung „Rückgabe vor Entschädigung" im Einigungsvertrag angelegt. Diese Regelung, zu der wir immer kritisch gestanden haben, hat bereits mit dem 3. Oktober 1990 quasi einen Vollausgleich von Eigentumsschäden organisiert, während sich der westdeutsche Gesetzgeber bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht um die Verabschiedung eines Rehabilitierungsgesetzes gekümmert hat. Dies blieb 1990 der Volkskammer vorbehalten.
Ja noch schlimmer: Während sich im September 1990 die Volkskammer der DDR intensiv bemühte, noch ein Rehabilitierungsgesetz in die Einigungsvertragsverhandlungen hineinzubringen, war die Enttäuschung von Koalitionskollegen im Bundestag darüber, daß es mit der deutschen Einheit nicht zu einer Rückabwicklung der Bodenreform kommen sollte, so groß, daß diese Kollegen aus diesem Grund dem Einigungsvertrag ihrerseits ihre Zustimmung verweigerten.

(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Unerhört!)

Diese Tradition des Vorrangs von Eigentumsschäden ist also sehr lang, Kolleginnen und Kollegen.
Bei der Verabschiedung des Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes hat sich die SPD dann nachdrücklich für eine Erhöhung der Kapitalentschädigung für die politischen Häftlinge eingesetzt, was die Koalitionsfraktionen aus Geldmangel ablehnten. Ohne den Bundesrat und ohne das von ihm erzwungene Vermittlungsverfahren wäre noch nicht einmal die teilweise Erhöhung der Kapitalentschädigung gelungen.

(Hans-Joachim Hacker [SPD]: So ist es!)

Daß die Opferverbände heute vor dem Verfassungsgericht gegen diese Entschädigung klagen, meine Damen und Herren, ist nur ein Beispiel dafür, wie tief
die Verwundungen durch das einseitige Vorgehen bei den Opfern des DDR-Regimes sind.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221709500
Herr Kollege Schwanitz, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Luther?

Rolf Schwanitz (SPD):
Rede ID: ID1221709600
Bitte schön.

Dr. Michael Luther (CDU):
Rede ID: ID1221709700
Herr Schwanitz, damit sich die Mär nicht verfestigt, möchte ich Sie zur Richtigstellung folgendes fragen: Sind Sie mit mir einer Meinung, daß es damals der Wille der Volkskammer war, all ihr Wissen bezüglich der Rehabilitierungsgesetze zusammenzutragen und mit auf den Weg zu geben, wohlwissend, daß es in der gesetzlichen Ausgestaltung so unvollständig war, daß es für ein Inkrafttreten in Deutschland noch nicht geeignet war?

Rolf Schwanitz (SPD):
Rede ID: ID1221709800
Herr Dr. Luther, nehmen Sie bitte von mir zur Kenntnis, der ich damals Obmann der SPD-Fraktion im Rechtsausschuß war — Hans-Joachim Hacker als damaliger Vorsitzender des Rechtsausschusses wird dies vielleicht genauso sehen —: Die Beratungen zum Rehabilitierungsgesetz im Rechtsausschuß der Volkskammer waren von großer Eile geprägt, weil wir dies in den Einigungsvertrag hinein haben wollten.
Eine Randbemerkung möchte ich in Richtung der Bundesregierung machen, obwohl ich das heute nicht tun wollte. Ich hoffe, daß mir das angesichts der Zeit gestattet ist, denn ich habe noch eine Menge zu sagen. Im Bericht der Bundesregierung zur deutschen Einheit wird sehr beklagt, daß im damaligen DDR-
Rehabilitierungsverfahren nur Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz vorgesehen waren. Das ist in der Tat richtig. Ich weiß noch, wie wir dagesessen und keine andere Chance gesehen haben, dort überhaupt Leistungen in größerem Umfang einzubinden als nach dem bundesdeutschen Häftlingshilfegesetz. Wir hatten null Chance. Wir haben das nur in der Hoffnung getan, daß es gelingt, dieses Gesetz noch in den Einigungsvertrag zu bringen. Insofern kann ich Ihre Darstellung nicht bestätigen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Jürgen Schmieder [F.D.P.])

Im Frühjahr 1993 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Entschädigungsgesetz vor, um endlich die überfällige Entschädigungsregelung im Eigentumsbereich nachzuholen. Der Gesetzentwurf war haushaltsneutral und versuchte, einen Interessenausgleich zwischen den Restitutionsberechtigten auf der einen Seite und den Entschädigungsberechtigten auf der anderen Seite herzustellen.
Was dann einsetzte, spottete jeder Beschreibung. Es begann der Wettlauf der angeblich bisher zu kurz gekommenen Alteigentümer, noch in letzter Minute ein möglichst großes Stück aus dem Kuchen herauszuschneiden. Zahlreiche Abgeordnete aus der CDU/ CSU und der F.D.P. riskierten dafür sogar einen Krach



Rolf Schwanitz
mit der eigenen Bundesregierung — ein Mut, den wir beim Streiten um die höhere Kapitalentschädigung für die politischen Häftlinge schmerzhaft vermißt haben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Während sich vor allem die westdeutschen Kollegen aus der Koalition für die Einführung einer Restitution, also einer Rückabwicklung im Bereich der Enteignungen von 1945 bis 1949, insbesondere der Bodenreform, stark machten, stritten die ostdeutschen Kollegen aus der CDU und F.D.P. dafür, daß die Alteigentümer mit Restitutionsanspruch, also jene, die ohnehin zum Verkehrswert einen quasi Vollausgleich erhalten, auch noch von der Pflicht zur Zahlung einer Vermögensabgabe freigestellt werden. Nur kurze Zeit, und die Bundesregierung wurde weich. Die Folge war, daß nun auch bei den Alteigentümern mit Entschädigungsansprüchen nachgebessert werden soll.
Ich kann nur feststellen, daß die Ostkollegen aus CDU/CSU und F.D.P. die Lektion vom „Primat des Eigentums" sehr schnell gelernt haben.

(Uwe Lühr [F.D.P.]: Gott sei dank! — Reinhard Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Sind Sie gegen Eigentum?)

Es ist grotesk, daß Sie Ihr Tun im Osten auch noch als Heldentat für die neuen Bundesländer verkauft haben, ganz so, als säßen die begünstigten Alteigentümer in Sachsen, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern.

(Uwe Lühr [F.D.P.]: Auch da sitzen sie!)

Die Vorschläge für die Entschädigung der Alteigentümer umfassen nun fast 20 Milliarden DM. Welchen Wert die Restitutionsobjekte haben, die durch die Entscheidung „Rückgabe vor Entschädigung" im Jahre 1990 bereits auf die Wiedergutmachungsseite der Eigentumsschäden gekommen sind, will ich bei dieser Bilanz lieber ganz verschweigen.
So kann es nicht weitergehen. Es entsteht eine neue Dimension der Langzeitschäden der offenen Vermögensfragen. Nicht nur, daß die Restitution Investitionen blockiert, unproduktive Verwaltungen in den ohnehin finanzschwachen neuen Bundesländern schafft und eine Welle der Unsicherheit und Angst bei den ostdeutschen Nutzern von Häusern und Grundstücken erzeugt, die meist in gutem Glauben ihr Herzblut für ihr Eigentum oder ihre Datsche gegeben haben. Nein, der Dammbruch beim Entschädigungsgesetz reißt auch neue Wunden auf. Es kommt zu einem neuen Mangel an Gerechtigkeit gegenüber den schwersten Unterdrückungsfällen, gegenüber den politischen Häftlingen, die nur unzureichende Leistungen erhalten haben.
Meine Damen und Herren, können Sie es wirklich mit Ihrem Gewissen vereinbaren, für das Entschädigungsgesetz fast 20 Milliarden DM hinzulegen und die beiden SED-Unrechtsbereinigungsgesetze noch nicht einmal mit 4 Milliarden DM auszurüsten? Wir fordern Sie auf: Beenden Sie die Bevorzugung der Eigentumsschäden. Andern Sie Ihre Vorschläge zum Entschädigungsgesetz. Setzen Sie die dabei freiwerdenden finanziellen Mittel des Bundes endlich zur
nachträglichen Erhöhung der Kapitalentschädigung für ehemalige politische Häftlinge ein.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Setzen Sie ein Zeichen für Augenmaß und Gerechtigkeit;

(Jörg van Essen [F.D.P.]: Dieses Zeichen setzen Sie gerade nicht!)

denn Freiheit muß nach Jahrzehnten der Bevormundung und Unterdrückung schwerer wiegen als Eigentum.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1221709900
Meine Damen und Herren, das Wort hat jetzt unsere Frau Kollegin Dr. Eva Pohl.

Dr. Eva Pohl (FDP):
Rede ID: ID1221710000
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit großem Nachdruck begrüße ich das hier vorliegende Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Wir setzen mit diesem Gesetz konsequent den Weg fort, den wir mit dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, im Jahre 1992 beschritten haben.
Ziel des heute abschließend zu beratenden Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht ist die Schaffung von Rehabilitationsmöglichkeiten für die Opfer des Verwaltungsunrechts und der politischen Verfolgung im beruflichen Bereich.
Als Sozialpolitikerin der F.D.P. ist mein Augenmerk naturgemäß auf den zweiten Bereich, das berufliche Rehabilitationsgesetz, gerichtet. Dieses berufliche Rehabilitationsgesetz soll die durch politische Einwirkung des SED-Staates erfolgte Benachteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Beruf durch drei differenzierte Maßnahmenbündel ausgleichen helfen.
Kern des Vorhabens ist dabei ein pauschalisierter Ausgleich verfolgungsbedingter Nachteile in der Rentenversicherung. Für Zeiten in denen der Verfolgte eine die Versicherungs- und Beitragspflicht begründende Beschäftigung wegen Verfolgungsmaßnahmen nicht ausgeübt hat, gelten Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Beitrittsgebiet als bezahlt. Das ist eine gute und richtige Maßnahme.
Daneben soll es den Betroffenen ermöglicht werden, durch bevorzugte Förderung — z. B. durch Unterhaltsgeld — Fortbildungen, Umschulungen und Ausbildungen nachzuholen. Allein für diese Förderungen werden etwa 135 Millionen DM benötigt. Dem Bildungsausschuß ist es dank einer interfraktionellen Initiative gelungen, die Bildungsdiskriminierung im Art. 2a — „Verfolgte Schüler" — in das Gesetzeswerk aufzunehmen.
Neben Rentenanrechnungen und Förderung bei der Weiterbildung sind schließlich Ausgleichsleistungen bei verfolgungsbedingter Bedürftigkeit vorgesehen.



Dr. Eva Pohl
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein guter Kompromiß zwischen dem nach dem Sozialstaatsprinzip Gebotenen und dem nach der Haushaltslage Möglichen, aber letztendlich immer auch nur ein Kompromiß.

(V o r s i t z : Vizepräsident Hans Klein)

Natürlich hätte ich mir höhere Ausgleichsleistungen als 150 DM im Monat bei Bedürftigkeit — wie im Gesetz vorgesehen — gewünscht. Leider war das aber im Hinblick auf unsere derzeit schwierige Finanzsituation in Bund und Ländern nicht möglich.
Verhehlen möchte ich jedoch nicht, daß wir von der F.D.P. letztendlich nur mit großen Bauchschmerzen den unserer Meinung nach unlogischen Weg mitgegangen sind, daß die Kosten, die durch den Nachteilsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung bei den Verfolgten entstanden, von der Versichertengemeinschaft zu tragen sind. Hier hat sich Herr Waigel zum Wohle seines Hauses geschickt aus der Verantwortung gemogelt.

(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Das macht er ständig!)

Auf eine grundsätzliche Problematik im Gesamtkontext „Wiedergutmachung von SED-Unrecht" möchte ich zum Schluß noch zu sprechen kommen. Wir Abgeordneten aus der ehemaligen DDR wissen aus eigener Erfahrung und auch durch die inzwischen weit gediehene Geschichtsaufarbeitung, daß sich in einigen Fällen Opfer als Täter und Täter als Opfer in einer Person wiederfanden. Wir müssen alles daransetzen, auch diese schwierige Problematik gerecht und rechtsstaatlich zu lösen. Pauschale Urteile und Maßnahmen helfen nicht weiter.

(Beifall des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

Meine Damen und Herren, dieses Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist ein elementarer Beitrag zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit. Nicht zuletzt auch aus psychologischen Gründen hat dieses Gesetz eine große Bedeutung. Die Betroffenen sollen wissen, daß sie von unserem Rechtsstaat nicht allein gelassen werden. Die Wiedergutmachung und Bereinigung von SED-Unrecht, soweit das generell und im Einzelfall überhaupt möglich ist, ist eine Verpflichtung für uns alle.
Es ist gut, daß dieses Gesetz endlich vorliegt, und es ist wichtig, daß es möglichst bald in Kraft tritt.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221710100
Ich erteile das Wort dem Kollegen Dr. Rudolf Krause (Bonese).

Dr. Rudolf Karl Krause (CDU):
Rede ID: ID1221710200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Bevölkerungsgruppen werden von diesem Gesetz sehr enttäuscht sein. Die eine ist die Gruppe der Zwangsausgesiedelten und die andere die der landwirtschaftlichen Grundstücksbesitzer, die durch die Kreispachtverträge geschädigt waren.
Im Wahlkampf zwischen der Landtagswahl und der Bundestagswahl waren bei mir in der Altmark 7 200 Leute in den Wahlkampfversammlungen in geschlossenen Räumen. Der Fantroß, der immer mitzog, bestand im wesentlichen aus den landwirtschaftlichen Grundstücksbesitzern und auch aus Zwangsausgesiedelten. Die Hoffnungen, die ich damals mit erweckt habe, und die Hoffnungen, die auch der wegen seiner Redlichkeit wohl von allen geachtete Staatssekretär Gottfried Haschke erweckt hat, haben sich hinsichtlich der Grundstücksbesitzer mit geschädigten Gebäuden nicht erfüllt.
Diese Leute in der Altmark haben viermal CDU gewählt. Wenn es Stammwähler sein sollten, dann hoffe ich, daß sie bei mir bleiben. Aber es wäre besser gewesen, man hätte die Interessen dieser Menschen berücksichtigt.
Bevor ich zu diesen zwei Punkten noch etwas sage, eine Bemerkung zum Verlauf der Debatte: In diesem Hause wie auch in der gesamten westdeutschen Gesellschaft fehlt so etwas wie Ritterlichkeit. Professor Heuer — ich kann das sagen, weil er nicht da ist — ist in der DDR bis über die Grenze des für seine Familie und für sich persönlich Vertretbaren gegangen und zweimal hinausgeflogen. Wenn er die Wahrheit sagt, sollte man so viel Ritterlichkeit haben, das auch anzuerkennen.
Wenn es Systemnähe gab, wofür heute jeder ehemalige Medizinische Direktor, jeder Chefarzt beim Rentenrecht bestraft wird, dann waren es wohl in besonderer Weise die DDR-Juristen, von denen Systemnähe eingefordert wurde. Obwohl ich damals keiner sogenannten Blockpartei angehört habe, spreche ich doch den DDR-Juristen Hacker und Schwanitz das moralische Recht ab, sich hier pauschal gegen die anständigen, ehrlichen und sauberen CDU-, NDPD-, LDPD- und Bauernpartei-Mitglieder zu erheben. Das ist Pharisäertum.

(Gudrun Weyel [SPD]: Das kann doch nicht wahr sein, Herr Präsident!)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221710300
Herr Kollege Krause, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Rudolf Karl Krause (CDU):
Rede ID: ID1221710400
Ja, bitte.

Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1221710500
Herr Krause, Sie haben eben Schlichtweg von „DDR-Juristen" gesprochen. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich in der DDR Wirtschaftsjurist war und mit Wirtschaftsverträgen zu tun hatte, und sind Sie bereit, die eben gegen mich erhobene Verleumdung zurückzunehmen?

(Rolf Schwanitz [SPD]: Das interessiert den doch gar nicht!)


Dr. Rudolf Karl Krause (CDU):
Rede ID: ID1221710600
Ich habe sehr wohl gelesen, daß Herr Schwanitz und Sie nicht in der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht waren. Aber allein daß man studieren durfte, war ein großer Vertrauensbeweis.

(Dr. Jürgen Schmieder [F.D.P.]: Das ist doch Quatsch!)


Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese)

Sie, Herr Kollege Hacker, sind ja, soviel ich weiß, von Ibrahim Böhme bereits im Februar 1990 eingestellt worden. Also auch sein Vertrauen haben Sie gehabt.
Ich bin ein Feind jeder Pauschalisierung, aber ich kenne DDR-Juristen, die versucht haben, ihre Meinung ehrlich und offen durchzusetzen, die jahrelang genauso Mehlsäcke tragen mußten, wie meine Frau, meine Kinder und ich zwei Jahre Straßengräben gemäht haben; weil ich als Fachtierarzt in der DDR nicht mehr in meinem Beruf und auch nicht in anderen Berufen arbeiten durfte. Es gibt da wohl noch gewisse Unterschiede, ebenso wie bei denen, die Sie jetzt als Mitglieder von Blockparteien pauschal beschimpft haben.

Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1221710700
Darf ich noch eine Nachfrage stellen?

Dr. Rudolf Karl Krause (CDU):
Rede ID: ID1221710800
Bitte.

Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1221710900
Sie haben nicht auf meine Frage geantwortet, ob Sie bereit sind, sich für Ihre Verleumdung zu entschuldigen.

Dr. Rudolf Karl Krause (CDU):
Rede ID: ID1221711000
Können Sie mir bitte die Verleumdung definieren?

Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1221711100
Sie haben mich und Kollegen Schwanitz eben verleumdet.

Dr. Rudolf Karl Krause (CDU):
Rede ID: ID1221711200
Können Sie mir bitte wörtlich sagen, worin die Verleumdung bestehen soll?

(Dr. Jürgen Schmieder [F.D.P.]: Das kann man doch im Protokoll nachlesen!)


Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1221711300
Also, Herr Krause, wenn Sie das nicht kapieren, dann verzichte ich auf Ihre Antwort.

Dr. Rudolf Karl Krause (CDU):
Rede ID: ID1221711400
Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen, auch nicht auf andere, wenn sie Mitglieder ehemaliger Blockparteien waren.
Jetzt zu den Zwangsaussiedlungen: Hier erfolgt jetzt eine moralische Rehabilitierung. Ich hatte mit dem damaligen Justizminister Dr. Kinkel einige Briefwechsel in dieser Frage. Ich habe mich sehr gefreut, daß er damals gerade in Magdeburg den Zwangsausgesiedelten die Berücksichtigung ihrer berechtigten Anliegen zugesagt hat. Schlimm ist aber, daß ihnen jetzt die Austauschgrundstücke zum Zeitwert angerechnet werden sollen und sie ohne Entschädigung eine Ruine zurückbekommen. Herr Dr. Lischewski von der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt hat ja errechnet, daß da einige Hunderttausende Schäden machen und insofern gar nicht den Antrag stellen werden.
Derjenige, der dieses Häuschen 30 oder 40 Jahre hat, ist ja oft nicht der einzige Antragsteller. Es sind eben manche in den Westen gegangen, die Miterben sind und jetzt den Antrag zu Lasten dessen stellen, der in der DDR geblieben ist. Hier wird viel neues Unrecht geschehen, das vorher nicht so drückend war.
Zum letzten, zu den Kreispachtverträgen: Im Gesetz steht eben nicht, daß es einerseits einen Pachtvertrag zwischen dem Rat des Kreises und dem Besitzer, andererseits aber auch einen Nutzungsvertrag zwischen dem Kreis und der LPG gab. Nach diesem Nutzungsvertrag war die LPG verpflichtet, das Gebäude zu erhalten. Von sich aus haben viele LPG-Nachfolgebetriebe mit ihren Handwerkern alle Schäden beseitigt, egal ob ein Nutzungsvertrag oder noch die Mitgliedschaft bestand.
Jetzt wird aber differenziert. Derjenige, dessen Grundstück durch Verschulden der LPG heruntergewirtschaftet wurde, geht dann leer aus, wenn ein Kreispachtvertrag bestand. Hier besteht eine Ungleichbehandlung des faktisch Gleichen. Diese Ungleichbehandlung wird als Unrecht empfunden und kann nicht wegdiskutiert werden.
Der Staatssekretär Gottfried Haschke hat, genau so wie ich und auch andere, immer die Illusion erweckt — in bestem Wissen und Gewissen, in bester Absicht —, daß hier eine Lösung kommen soll. Aber es ist eben keine Lösung gekommen. Es gibt einander genau widerstrebende Gerichtsurteile: In dem einen Falle muß die LPG bezahlen, in dem anderen Falle ist der Kreis verpflichtet, die Schäden zu beheben, und im dritten Falle ist niemand verantwortlich, obwohl die LPG es genutzt hat. Jetzt kommt eine einheitliche Regelung, die den, zu dessen Gunsten das Gericht entschieden hat, noch nachträglich ins Unrecht setzt.
Lassen Sie mich bitte zusammenfassen. Diese beiden Bevölkerungsgruppen sind schwer enttäuscht. Es hätte anders geregelt werden können. Das Rechtsempfinden besagt jedenfalls, daß faktisch gleiches auch gleich behandelt werden muß, unabhängig davon, wessen Stempel in der DDR auf einem Papier stand oder nicht. Dieses nachträgliche „Verrechtsstaatlichen des kommunistischen Unrechts" wird hier nicht berücksichtigt.
Viele, viele Wähler werden sehr enttäuscht sein. Ich bedauere, daß die Versprechungen und die Hoffnungen, die wir bei diesen Wählerschichten erweckt haben, mit diesem Gesetz nicht erfüllt worden sind.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221711500
Das Wort nach § 31 der Geschäftsordnung hat der Kollege Claus Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID1221711600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz, das uns heute vorliegt, habe ich große Schwierigkeiten. Vor allem habe ich erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Behandlung der Gruppe der Zwangsausgesiedelten in der früheren DDR, die in § 1 Abs. 3 des Gesetzes zwar erwähnt werden und denen in dieser Bestimmung eine pauschale Anerkennung ihres Schicksals als eine schwere rechtsstaatswidrige Behandlung bescheinigt wird, die aber gleichwohl im Gesetz im übrigen nicht so behandelt werden, wie das angesichts der besonderen Schwere ihres Schicksals erforderlich gewesen wäre.
Insbesondere bedauere ich sehr, daß es nicht gelungen ist, diesem abgeschlossenen Personenkreis — dessen Heimatorte räumlich sehr begrenzt sind, wodurch auch die verlorengegangenen Grundstücke



Claus Jäger
räumlich und örtlich sehr begrenzt sind — mit diesem Gesetz eine Sonderregelung zu geben, die ihnen den umfangreichen bürokratischen Aufwand zur Erlangung der Bescheinigungen und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf vermögensrechtlichem Gebiet und bei beruflicher Benachteiligung erspart hätte.
Dies alles macht es mir außerordentlich schwer, diesem Gesetz zuzustimmen. Vereinfachende und diesem Personenkreis angemessene Bestimmungen wären hier notwendig gewesen. Dennoch habe ich mich dazu durchgerungen, diesem Gesetz meine Zustimmung zu geben, weil ich mich mit einem Nein nicht gegen all die wenden will, die mit diesem Gesetz letztlich dennoch eine Verbesserung ihrer persönlichen Situation erfahren.
Ich möchte diese Erklärung aber mit der Hoffnung verbinden, daß es gelingen möge, beim Entschädigungsgesetz, dessen Beratung noch ansteht, dem Personenkreis der Zwangsausgesiedelten wenigstens in diesem Bereich mehr Gerechtigkeit zukommen zu lassen, als das mit den Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes geschehen konnte.
Ich werde dem Gesetz also zustimmen. Aber ich möchte an die Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestags appellieren, bei der Beratung des Entschädigungsgesetzes alles zu tun, um den Zwangsausgesiedelten wirkungsvoll zu helfen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221711700
Ich schließe die Aussprache.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, muß ich folgendes sagen. Hier ist die Drucksache 12/7050 auf rotem Papier verteilt worden. Da ist etwas mit der Maschine nicht in Ordnung gewesen. Es ist ein ergänzendes Exemplar verteilt worden; das gilt.
Wir stimmen ab über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes auf den Drucksachen 12/4994 und 12/7048 Nr. 1.
Dazu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der SPD vor, über die wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 12/7049? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 12/7050 — das ist der, von dem ich eben gesprochen habe —? Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlußabstimmung. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, die dem Gesetzentwurf zuzustimmen gedenken, sich zu erheben. — Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? — Wer enthält sich der Stimme? — Der
Gesetzentwurf ist bei zwei Gegenstimmen angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/7051. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu den Anträgen der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Rehabilitierung und Entschädigung der Verfolgten des Stalinismus und des DDR-Regimes auf den Drucksachen 12/1713, 12/5219 und 12/7048 Nr. 2: Der Ausschuß empfiehlt, die Anträge für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes habe ich eine etwas komplizierte Pflicht zu erfüllen. Ausweislich des Protokolls hat eine Kollegin, die aber nicht im Saal ist, einen Zwischenruf gemacht, der, glaube ich, in bedeutender Weise das Regularium des Deutschen Bundestages sprengt. Gleichwohl wäre es mir natürlich viel lieber, sie wäre hier und hätte Gelegenheit, das in Ordnung zu bringen. Deshalb verzichte ich zunächst darauf, auf diesen Zwischenruf einzugehen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 19a bis c auf:
a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
Unterstützung der Reformprozesse in den Staaten Mittel-, Südost- und Osteuropas (einschließlich der baltischen Staaten) sowie in den neuen unabhängigen Staaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion
— Drucksachen 12/5046, 12/6162 —
b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Gernot Erler, Dr. Dietrich Sperling, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Unterstützung von privaten Initiativen humanitärer Hilfe für die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten
— Drucksachen 12/2122, 12/5162 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Dr. Cornelia von Teichman
c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Dr. Wilfried Penner, Wolfgang Thierse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den deutschen Minderheiten in Osteuropa und östlich des Urals
— Drucksachen 12/1188, 12/6743 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Hartmut Koschyk Heinz-Dieter Hackel
Freimut Duve



Vizepräsident Hans Klein
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die gemeinsame Aussprache eineinhalb Stunden vorgesehen. — Dagegen erhebt sich offenkundig kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Klaus Francke.

Klaus Francke (CDU):
Rede ID: ID1221711800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als am 9. November 1989 die Berliner Mauer fiel, war das sichtbarste Zeichen der Teilung Europas verschwunden.
Die Menschen in Ost und West erfaßte eine grenzenlose Freude und auch Zuversicht. Im Osten folgte eine hohe Erwartungshaltung, die sich vor allem auf die rasche Erlangung eines höheren Lebensstandards richtete. Im Westen kam die Verteilung der Friedensdividende auf die Tagesordnung.
Heute müssen wir einräumen, daß wir uns den Übergang in die Epoche nach dem Kalten Krieg zu leicht vorgestellt haben. Am schwersten wiegt, daß erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg mitten in Europa ethnische und territoriale Konflikte wieder mit Krieg ausgetragen werden.
Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage spiegelt diese veränderten Erwartungshaltungen wider. Sie verdeutlicht die wirkliche Dimension der Herausforderung, mit der wir es hier zu tun haben. Wir im Westen — und dabei an führender Stelle das vereinigte Deutschland — tragen eine enorme Mitverantwortung für das Gelingen einer politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aufbauleistung, die in der Geschichte ohne Beispiel ist.
Diese Aufbauleistung ist in mehreren Ländern gleichzeitig zu bewältigen, wobei zum Teil gravierende Unterschiede in den Ausgangslagen zu gewärtigen sind. Sie ist auch in Rußland zu leisten, in einem Land mit einer politischen und gesellschaftlichen Kultur, die sich von der unsrigen grundlegend unterscheidet.
Der estnische Staatspräsident Meri hat in einer nachdenklich machenden Rede vor wenigen Tagen in Hamburg dazu folgendes gesagt:
Wir alle, auch das estnische Volk und die anderen Völker Mittel- und Osteuropas, wünschen uns ebenso wie der Westen ein wirtschaftlich und sozial stabiles Rußland. Wenn wir aber die Ereignisse der letzten Jahre betrachten, dann müßte uns eigentlich das bange Gefühl überkommen, daß wir uns von diesem Ziel immer weiter entfernt haben.
Die Bundesregierung hat zur Situation in der Ukraine kürzlich erklärt:
Zweieinhalb Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung stellt sich die Lage der Ukraine so kritisch dar, daß die Frage nach dem Fortbestand der ukrainischen Staatlichkeit nicht mehr bloß rhetorischer Natur ist.
Bei der Lösung dieser Jahrhundertaufgabe erwarten die Reformländer zu Recht unsere Hilfe, zumal wir sie im wohlverstandenen Eigeninteresse leisten. Die
Antwort der Bundesregierung dokumentiert eindrucksvoll, was die Bundesrepublik Deutschland seit Beginn der Umgestaltungsprozesse an Leistungen für die Reformländer erbracht hat. Die Ausgaben für die Unterstützung der Reformprozesse in den mittel- und osteuropäischen Staaten haben seit 1989 ein Volumen von 41 Milliarden DM erreicht. Die Hilfen für die Nachfolgestaaten der Sowjetunion betrugen im gleichen Zeitraum 87,5 Milliarden DM.
Die Bundesregierung kann sich bei der Fortsetzung dieser partnerschaftlichen Politik gegenüber unseren östlichen Nachbarn, zu der es keine sinnvolle Alternative gibt, der vollen Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion gewiß sein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221711900
Herr Bundesminister, Sie bekommen gerade mitgeteilt, daß Sie die volle Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion haben, kriegen das aber nicht mit, weil Sie sich mit einem Kollegen unterhalten, was allenfalls die Unterstützung eines Kollegen sein kann.

Klaus Francke (CDU):
Rede ID: ID1221712000
Diese finanziellen Leistungen sind einerseits eine Hilfe zur Selbsthilfe, andererseits aber auch eine Investition in unsere eigene Zukunft. Denn nur wenn es gelingt, in diesen Zeiten des Umbruchs ein Mindestmaß an innerer Stabilität in den Reformländern zu verwirklichen, werden diese in der Lage sein, nach außen hin Stabilität zu fördern. Davon würden wir Deutsche als Land in der Mitte Europas am meisten profitieren.
Bei meinen Reisen in die Reformländer hat mich am meisten beeindruckt, wie groß das Bedürfnis nach westlichem Know-how im Wirtschafts- und Verwaltungssektor, aber auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung ist. Einen großen Schwerpunkt der künftigen Partnerschaft setzt die Bundesregierung in Zukunft daher zu Recht bei der Beratungshilfe. Ich bin den Kollegen im Haushaltsausschuß dankbar dafür, daß sie am Mittwoch dieser Woche der Aufhebung der qualifizierten Sperre für die Mittel zur Beratungshilfe zugestimmt haben.
Indem wir den neuen Eliten in den Reformländern helfen, Beispiele funktionierender Einheiten in Betrieben, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen zu schaffen, versetzen wir diese in die Lage, in der Bevölkerung eine wachsende Akzeptanz für die neu entstehende Ordnung zu wecken. Diese können wir am besten dadurch stärken, daß wir durch regionale Schwerpunktsetzung in Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort Projekte entwickeln, an deren Umsetzung die Bevölkerung erkennt, daß die Maßnahmen ihrer ganz persönlichen Lebenssituation zugute kommen.
Aber, meine Damen und Herren, das ganz überwölbende Thema ist die Sicherheitsfrage. Das NATO-Bündnis hat darauf mit der Initiative Partnerschaft für den Frieden geantwortet, der sich inzwischen zahlreiche Reformländer angeschlossen haben. Dieses Partnerschaftskonzept enthält wichtige Orientierungspunkte für eine realistische europäische Sicherheitspolitik:



Klaus Francke (Hamburg)

Erstens. Die Allianz ist und bleibt ein offenes Bündnis. Es geht nicht darum, die alte NATO mechanisch nach Osten zu erweitern. Dies wäre die Fortsetzung des Blockdenkens mit alten Mitteln. Die NATO befindet sich vielmehr seit den Gipfeltreffen in London und Rom in einem tiefgreifenden Veränderungsprozeß, der bereits zu einer beträchtlichen Erweiterung ihres sicherheitspolitischen Handlungsrahmens geführt hat.
Zweitens. Die Allianz bleibt offen für andere europäische Staaten, die in der Lage sind, die Grundsätze des NATO-Vertrages zu fördern. Diese Grundsätze umfassen auch die Achtung der territorialen Grenzen, die Verpflichtung zur friedlichen Konfliktregelung und den Verzicht auf jede Gewaltanwendung, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar ist.
In einer Region, in der territoriale und ethnische Grenzen so wenig übereinstimmen wie in Mittel- und Osteuropa, müssen Minderheiten eine Brückenfunktion übernehmen. Dies setzt in jedem Land die Einhaltung und vollständige Ausübung der Minderheitenrechte voraus.
Drittens. Nur eine starke und glaubwürdige NATO ist für beitrittswillige Reformstaaten tatsächlich attraktiv, und nur gefestigte Demokratien mit leistungsfähigen Volkswirtschaften sind wirklich in der Lage, die genannten Grundsätze zu fördern. Beide Seiten müssen sich folglich in einem pragmatisch-wechselseitigen Prozeß auf die Integration zubewegen.
In diesem Zusammenhang kommt es entscheidend darauf an, daß die Europäische Union das zusätzliche Marktöffnungspaket, das auf dem Kopenhagener Gipfel beschlossen wurde, zügig in die Tat umsetzt;

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

denn noch immer gibt es bei einer Vielzahl von Erzeugnissen Handelsschranken, die dazu führen, daß die Europäische Union im Handel mit den Reformstaaten einen Überschuß erzielt. Dies hat in den Reformstaaten nicht nur ökonomisch, sondern auch psychologisch nachteilige Folgen. Die Öffnung der Europäischen Union für beitrittswillige und -fähige Mitglieder ist und bleibt ein politisches Ziel ersten Ranges.
Viertens. Eine mögliche Erweiterung der NATO und die Stabilisierung der Reformpolitik in Mittel-und Osteuropa sind untrennbar miteinander verbunden. Rußland kommt auf Grund seiner Größe und Stellung für eine NATO-Mitgliedschaft aus meiner Sicht nicht in Frage. Dennoch kann und darf Rußland bei der Sicherung des Friedens und der Stabilität in Europa nicht ausgegrenzt werden. Deshalb richtet sich die Einladung zur Partnerschaft für den Frieden auch an Rußland. Rußland hat auf Grund seiner jahrhundertealten autoritären Herrschaftsstrukturen einen sehr viel weiteren Weg zu Demokratie und Martkwirtschaft zurückzulegen als die anderen Reformstaaten. Deshalb sollten wir die bisher erreichten Veränderungen nicht geringschätzen.
Dennoch stellt sich uns die russische Frage: Wird dieses riesige Land erstmals in seiner Geschichte demokratisch sein? Wird es die Souveränität seiner Nachbarn achten und mit seiner Stellung als konventioneller und nuklearer Großmacht verantwortungsvoll umgehen? Die Ereignisse der letzten Wochen haben die Fragezeichen noch vergrößert. Sie bewegen die Regierungen und die Menschen insbesondere der Länder, die heute wieder als Zwischeneuropa bezeichnet werden. Für sie ist das Konzept „Partnerschaft für den Frieden" nur ein Anfang. Auch aus meiner Sicht darf dieses Konzept nicht zu einem Ersatz für die volle Mitgliedschaft in der NATO bzw. der WEU werden.
Aber es ist auch zu fragen: Ist die Allianz angesichts immer knapper werdender Ressourcen für Verteidigungszwecke, die den eigenen Sicherheitsanforderungen noch gerade genügen, überhaupt in der Lage, zusätzliche Verantwortung und damit auch Lasten zu übernehmen? Gäbe es für eine Sicherheitsgarantie oder wenigstens für Sicherheitszusagen innerhalb der westlichen Staaten eigentlich einen ausreichenden innenpolitischen Konsens?
Diesen Zweifeln müssen wir begegnen, indem wir das Partnerschaftskonzept zügig umsetzen. Je nach der Leistungsfähigkeit der Partnerstaaten wird es von Land zu Land Unterschiede geben. Die Bundesregierung hat mir dazu auf eine parlamentarische Anfrage mitgeteilt: Rumänien, Bulgarien und Albanien haben derzeit Probleme, einen ausreichenden Übungs- und Ausbildungsbetrieb ihrer Streitkräfte durchzuführen. Die baltischen Staaten können nach deren eigenen Aussagen in der nahen Zukunft nicht an NATO-Übungen teilnehmen.
Ich habe allerdings auch Zweifel, daß die NATO ihrerseits in der Lage sein wird, das Partnerschaftsprogramm aus den bestehenden NATO-Haushalten — Militär-, Infrastruktur- und Zivilhaushalt — zu finanzieren, ohne diese Haushalte aufzustocken. Solange aber eine volle Bündnismitgliedschaft noch nicht in Frage kommt, hat die bestmögliche Verwirklichung des Partnerschaftsprogramms zentrale Bedeutung für die Länder, die den Schutz des westlichen Bündnisses suchen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, den gesamten Nachlaß des Sowjetkommunismus zu ordnen wird schwerer sein, als dessen Eindämmung war. So kommentierte der Leitartikler der „Süddeutschen Zeitung" im Januar den Brüsseler Gipfel. Vor allem aber haben wir eine historische Chance erhalten wie kaum eine Generation vor uns. Daher möchte ich am Schluß meiner Bemerkungen an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes appellieren, sich individuell und in Organisationen noch stärker als bisher an der demokratischen Aufbauhilfe zu beteiligen.
Beispielhaft hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang eine Studenteninitiative an der Universität Hamburg. Unter dem Namen „Copernicus" organisieren Studenten und Studentinnen auf privater Basis Stipendienprogramme für Kommilitonen aus mittel- und osteuropäischen Ländern, um dort den gesellschaftlichen Neubeginn aktiv zu unterstützen. Nach meiner Überzeugung handeln sie damit zukunftsweisend und solidarisch in der Erkenntnis,



Klaus Francke (Hamburg)

daß Osteuropa mehr braucht als Geld und Pakete. Aber auch an unsere Partner und Freunde im Westen richte ich die Aufforderung, ihr Engagement zu erhöhen, denn ohne eine bessere internationale Arbeitsteilung sind die langfristigen Aufgaben, um die es hier geht, nicht zu lösen. Wir Deutschen können jedenfalls in diesem Zusammenhang auf unsere bisherigen Leistungen stolz sein.
Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221712100
Herr Kollege Dr. Dietrich Sperling, Sie haben das Wort.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1221712200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich mich zunächst an die anwesende Mehrheit wende, die oben auf der Besuchertribüne sitzt. Wir sind hier im Plenum so wenige, weil das, was wir tun, eigentlich nur noch die rituelle Beendigung eines Arbeitsvorganges ist, von dem wir so tun, als sei hier der wichtigste Arbeitsplatz. Aber die wichtigeren Arbeitsplätze sind völlig woanders. Wir erzeugen dauernd den Irrtum, dies sei der wichtigste. Anschließend leiden wir darunter, daß wir kritisiert werden, daß wir so wenige sind, wenn wir das rituelle Ende eines parlamentarischen Arbeitsvorgangs herbeiführen.

(Beifall bei der SPD)

Auch heute würden wir diesen parlamentarischen Arbeitsvorgang sprachlos beenden — es gab fast einen Versuch, das herbeizuführen —, ginge es nicht um eine Größenordnung von etwa 100 Milliarden DM an Hilfen, die gewährt werden. Dies kann man ja nicht einfach ohne sprachliche Begleitung stehenlassen.
Das wichtigste Papier, das diesen parlamentarischen Vorgang begleitet, ist nach meiner Bewertung kein parlamentarisches, sondern steht auf Seite 12 der heutigen „Frankfurter Rundschau" — bewußte Schleichwerbung —: ein Artikel von Karl Schlögel über unser Verhältnis zu Rußland, zu den Veränderungen dort und zu dem, was wir an Wissen über diese Veränderungen haben.
Der Veränderungsprozeß im Osten Europas begann etwa 1985. Dann ist ständig etwas passiert, was die Teilnehmenden überrascht hat. Man könnte das, was in den vergangenen neun Jahren seit 1985 passiert ist, am besten mit einem Wilhelm-Busch-Zitat beschreiben. Dieses Wilhelm-Busch-Zitat heißt: Denn erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Das ist mit dieser grammatischen Unlogik von Wilhelm Busch bewußt verwendet, daß man a) aufzählt und b) vergleicht und das durcheinanderbringt. Es ist gemeint als eine Aussageform, die eigentlich lauten könnte: Denn es kommt anders, als man überhaupt denken kann. Die Vorgänge wären ja eigentlich nur mit anderen Begrifflichkeiten, anderen Kategorien erfaßbar gewesen.
Das, was sich in den vergangenen zehn Jahren abgespielt hat, war ein von Absichten getragenes Miteinander, von Absichten getragenes Gegeneinander, beides relativ klein in der Bedeutung, und ein von vielen entgegengesetzten Absichten getragenes Nebeneinander, absichtlich und unabsichtlich, überhaupt nicht koordinierbar. Dabei kam als Ergebnis ein Veränderungsprozeß in Osteuropa heraus, der jeden überrascht hat. Politiker haben bei manchen Ereignissen getan, als seien diese absichtsvoll herbeigeführt. Für bestimmte Teile dieser Ereignisse stimmt das auch, wie für die deutsche Einheit, aber es ist bei diesem ganzen Ablauf nur ein kleiner Teil absichtsvoll herbeigeführt worden — unter Nutzung einer günstigen Sekunde. Nur dieser kleine Teil entsprach Absichten. Wir hätten darum allen Grund, darüber nachzudenken, warum soviel geschah, was eigentlich jeden Teilnehmenden überraschte, ob das Unfähig-sein, zu begreifen, was passierte, nicht eigentlich heute noch anhält, wenn wir Hilfeversuche gegenüber dem Osten machen, und ob wir uns nicht dauernd gegenseitig selber täuschen.
Für diesen Fall will ich einen kleinen Beleg anführen, der andeuten soll, worum es mir geht. Wenn ein deutscher Minister einem russischen Minister ein Stahlwerk im Osten Deutschlands mit den Worten zu verkaufen versucht, es handele sich um Privatisierung, wenn dieses Stahlwerk in russischen Staatsbesitz übergehe, und dann noch erklärt, das sei deswegen ein besonders günstiger Vorgang, weil ein negativer Kaufpreis entrichtet werden müsse, dann fragt man sich: Mit welchen Worten begleiten wir eigentlich welche Wirklichkeit? Haben wir nicht über viele Jahre hinweg eine Wirklichkeit mit Worten begleitet, die zu dieser Wirklichkeit überhaupt kein Verhältnis mehr hatten? Ich fürchte, dies geschah schon, als es noch die Sowjetunion gab, ein urbegriffenes Wesen im Westen, denn sonst hätte sie sich nie so verändern können. Wenn wir sie begriffen hätten, hätten wir auch die Veränderungen begreifen können. Was nachher kam, ist ebenso unbegriffen geblieben. Wir haben es, ohne es wirklich zu begreifen, begleitet.
Heutzutage ist es ohne Schwierigkeiten möglich — man braucht keine Spionage —, herauszubekommen, wie aufgeklärtere russische Institutionen über westliche Hilfe denken. Sie kommen zu einem ähnlichen Schluß wie ich, nämlich daß mit unglaublich viel Geld erstaunlich wenig erreicht wurde. Die Aufgabe, Herr Außenminister Kinkel, die uns bevorsteht, ist, in Zukunft mit erstaunlich wenig Geld unglaublich viel zu erreichen.
Ich will hinzufügen: Nichts davon ist altruistische Hilfe. Es ist unser Interesse, daß in ganz Osteuropa die ökologischen Katastrophenerscheinungen eingedämmt werden. Es ist unser Interesse, daß die Kernkraftwerke dort nicht durchgehen und daß eine Gesellschaft entsteht, die die Minderung der Gefährdung durch Kernkraftwerke engagiert betreiben kann. Es ist unser Interesse, daß ethnisch-soziale Konflikte aufhören. Es ist unser Interesse, daß Ökokatastrophen vermieden werden und daß soziale Spannungen verringert werden. Es ist unser Interesse, daß die Länder in einen Zustand geraten, in dem sie bestellfähig für deutsche Produkte z. B. aus Werkzeugmaschinenfabriken werden. Dies ist alles unser Interesse. Es ist keineswegs altruistische Hilfe, die wir leisten, sondern eine Hilfe, bei der wir uns selbst und nicht einfach anderen helfen.

(Beifall des Abg. Ulrich Irmer IF.D.P.])




Dr. Dietrich Sperling
Daß wir denen auch helfen, können wir nur hoffen. Ich wünschte, es würde erfolgreicher gelingen, als dies bisher geschah.
Wir lassen uns durch die Übernahme unseres Jargons häufig täuschen und glauben, daß dann, wenn dort als Echo die Sprache unserer Modelltheorien, die wir für richtig halten, zurückschallt, die Reformen so laufen, wie wir uns das vorstellen. Ich bin froh, daß endlich die Regierung Tschernomyrdin nach meinem Eindruck zu realistischeren Beschreibungen der eigenen Wirklichkeit kommt.
Ich möchte wieder an einem Beispiel deutlich machen, worum es mir geht. Wir haben bisher mit unseren eigenen Modelltheorien viel von dem kritisiert, was die russische Regierung tat, und dann bedauert, daß manche Politiker ausgeschieden sind. Wir haben geglaubt, die würden etwas gegen die dortige Inflation tun. Sie haben natürlich nichts getan. Die Kredite sind weiter gewährt worden, egal, mit welcher Sprache russische Politiker die Kreditgewährung begleitet und die Inflation angeheizt haben.
Diese Kreditgewährung hat damit zu tun, daß die alten sowjetischen Großbetriebe, die Kombinate, nicht nur Produktionsstätten sind, sondern der Funktion nach auch das soziale Netz. Dies bedeutete zugleich Verhinderung von Arbeitslosigkeit sowie Wohnungsversorgung, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergartenplätze, und dies alles mit den Produktionsstätten zu einem Komplex verknüpft. Sperrt man diesem komplexen sozialen Netz -- oder anders gesagt: den Produktionsstätten — die Kredite und Subventionen, bricht eben nicht nur eine Produktionsstätte zusammen, sondern ein soziales Netz. Schirinowski hätte dann doppelt so viele Wähler. Deswegen haben wir ein eigenes Interesse daran, daß wir die Wirklichkeit dort so begreifen, wie sie ist, und angemessener helfen können, als dies bisher geschah.
Ich will auf jede weitere Darstellung, die polemisch sein könnte, verzichten und folgendes sagen. Der Bericht, den uns die Regierung vorgelegt hat, ist insoweit verdienstvoll, als er eine Auflistung der bisherigen Hilfebemühungen aufweist; allerdings leidet er an dem Mangel an Problembewußtsein, wie wenig damit erreicht wurde. Unter dem Gesichtspunkt, daß es unser Interesse ist, uns und anderen zu helfen, sind wir, wenn es darum geht, künftige Hilfe effektiver zu gestalten, zu jeder Zusammenarbeit bereit.
Vielen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221712300
Ich erteile dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, das Wort.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1221712400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Montag dieser Woche wurden nicht nur die Verhandlungen mit Norwegen wieder aufgenommen; die zwölf Außenminister der Union trafen auch mit Polen und Ungarn zum ersten Assoziierungsrat zusammen. Das war mehr als nur ein protokollarischer Zufall. Es zeigt:
Europa steht vor der zweiten Halbzeit seiner politischen und wirtschaftlichen Einigung.
Hätte es den Eisernen Vorhang nicht gegeben, wären Monnet, Adenauer und de Gasperi wohl nie auf die Idee gekommen, aus ihrem Bauplan für eine Europäische Gemeinschaft etwa die Polen, Ungarn oder Tschechen auszuklammern. Der Grundgedanke der europäischen Einigung war und ist, die Völker Europas nach den Verwüstungen der Weltkriege zu versöhnen und ihre Kräfte zu bündeln.
Nach Fall von Mauer und Stacheldraht muß der Bauplan, der diesen Grundgedanken umsetzt, nun auch für unsere östlichen Nachbarn gelten.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Das ist nicht nur eine Frage eines besonderen deutschen Interesses; das berührt die Glaubwürdigkeit und Lebenskraft der europäischen Idee selbst.
Eine Schlüsselbedeutung für Europa kommt seit jeher Rußland zu. Die jüngsten Entwicklungen dort haben bestätigt: Zur Politik der Bundesregierung, die Reformkräfte, verkörpert durch Präsident Jelzin, zu unterstützen, gibt es keine Alternative.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Gerade in schwierigen Phasen, wenn die Reformen auf Widerstand stoßen, dürfen wir in unserer konsequenten Unterstützung derer, die das Land wirklich nach vorne bringen wollen, nicht nachlassen. Jede realistische Reform in Rußland ist ein schwieriger Balanceakt zwischen den Erfordernissen der Wirtschaft und den Geboten sozialer und politischer Stabilität. Es gibt eben für den ungeheuer schwierigen Weg von der Plan- zur Marktwirtschaft kein einfaches Patentrezept. Es dürfte wohl niemand annehmen, daß die schwierigen Umbruchprozesse gerade in dieser riesigen Dimension Rußlands in drei Jahren problemlos über die Bühne gehen würden.
Die Planwirtschaft hat nicht nur die Gegenwart, sondern auch die Zukunft schon vorbelastet. Wir haben es mit Menschen zu tun, eben nicht mit einem volkswirtschaftlich-theoretischen Seminar. Die Menschen in Rußland und in den anderen Reformstaaten gehen durch eine Zerreißprobe. Wenn Demokratie und Freiheit auf Dauer mit wirtschaftlicher Hoffnungslosigkeit verbunden sind, dann hat eben leider die Demokratie letztlich wenig oder mindestens nicht ausreichend Hoffnung. Das müssen wir einsehen und verstehen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Das macht die Schwierigkeit der derzeitigen Lage aus. Das zeigt auch die Notwendigkeit der Unterstützung, politisch und wirtschaftlich.
Ich werde in wenigen Tagen erneut zu Gesprächen nach Moskau fliegen und setze dadurch die Tradition engen Meinungsaustauschs fort. Rußland hat sich stets als ein Teil Europas verstanden. Dabei waren die Beziehungen zu Deutschland in Zeiten des Lichts und in Zeiten des Schattens von besonderer Bedeutung. Wir wollen an die guten und fruchtbaren Zeiten dieser Beziehungen anknüpfen. Ein partnerschaftliches deutsch-russisches Verhältnis ist für den Frieden und



Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
die Sicherheit in Europa eine ganz, ganz wichtige Voraussetzung.
Rußland hat am 12. Dezember 1993 seine erste demokratische Verfassung erhalten. Gleichzeitig haben freie Parlamentswahlen stattgefunden. Der unerwartete Erfolg extremistischer Kräfte hat Besorgnisse ausgelöst. Dennoch haben — auch das muß man klar sagen und sehen — jedenfalls bislang Extremisten keinen substantiellen Einfluß auf politische Entscheidungen gewonnen. Präsident, Regierung und die beiden Kammern des Parlaments zeigen Behutsamkeit im Umgang miteinander. Es ist deutlich das Bestreben zu erkennen, Zuspitzungen zu vermeiden — Gott sei Dank.
Die Vorreiterrolle der Bundesregierung bei der Unterstützung der Reformen in den GUS-Staaten ist bekannt. Gestützt auf einen breiten Konsens hier im Deutschen Bundestag, aber auch in der Öffentlichkeit haben wir insgesamt weit mehr als die Hälfte aller Hilfsleistungen getragen.
Inzwischen sind auch auf unser Drängen die internationalen Finanzorganisationen und die Europäische Union stärker engagiert. Es ist nun einmal so: Rußland muß voll in die arbeitsteilige Weltwirtschaft einbezogen werden. Dazu muß es vor allem von sich aus die Voraussetzungen für die privaten Investitionen verbessern. Umgekehrt müssen von westlicher Seite die Märkte geöffnet werden. Nur so kann Rußland wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen. Dieses große und ungeheuer wichtige Land muß sich wirklich als Partner aufgenommen fühlen. Deshalb treten wir dafür ein, daß Rußland politisch in die G 7 einbezogen wird, und deshalb unterstützen wir auch sehr stark den Wunsch Rußlands, in den Europarat zu kommen.
Meine Damen und Herren, wir dürfen, so wichtig Rußland für uns ist, nicht allein auf dieses Rußland fokussieren. Wir dürfen die anderen Staaten im Osten Europas, die GUS-Staaten, nicht vergessen.
Dabei kommt der Ukraine eine ganz zentrale Bedeutung zu. Die Entwicklung dieses Landes hat Auswirkungen weit über seine Grenzen hinaus. Letzte Woche war der ukrainische Außenminister Slenko bei mir. Wir haben wieder darüber gesprochen, daß immer noch ein Stundenlohn in Leipzig und in Dresden gleich einem halben Tageslohn in Budapest, gleich einem Tageslohn in Polen und gleich einem Monatslohn in der Ukraine ist. Die Verhältnisse haben sich nicht verbessert, sondern sie sind dabei, sich zu verschlechtern. Das dürfen wir nicht vergessen.
Deshalb streben wir auch zu Kiew intensive und partnerschaftliche Beziehungen an. Zugleich fordern wir aber die ukrainische Regierung auf, dem Nichtverbreitungsvertrag beizutreten und auch die dringenden wirtschaftlichen Reformen energisch in Angriff zu nehmen.
Ich habe dem Kollegen gesagt: Geld ist wie ein scheues Reh; es geht nur dorthin, wo es glaubt, daß es gut aufgehoben ist. Solange die Privatisierung in der Ukraine nicht voranschreitet und nicht andere Voraussetzungen geschaffen worden sind, wird es mit Investitionen schwierig sein.
Andererseits muß man auch bedenken, daß die Ukraine allein 2 200 Panzer zu vernichten hat, ohne die Kraft, das Geld und die technologischen Möglichkeiten zu haben, mit einem solchen Problem allein fertig zu werden.
Das heißt, die Ukraine braucht unsere besondere Unterstützung, und wir sollten uns sehr bemühen, den Kooperationsvertrag genauso wie mit Rußland auch mit der Ukraine bald zustande zu bringen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Ein besonderes Anliegen sind für uns natürlich die drei baltischen Staaten. Hier geht es darum, verschüttete jahrhundertealte Bindungen im Ostseeraum wieder mit Leben zu erfüllen. Von allen früheren Sowjetrepubliken haben die baltischen Staaten die eindrucksvollsten Reformerfolge aufzuweisen. Ja, es handelt sich um kleine Dimensionen, aber sie sind trotzdem eindrucksvoll.
Ein Ziel unserer Präsidentschaft im zweiten Halbjahr dieses Jahres wird es sein, daß auch mit Lettland, Litauen und Estland Assoziierungsabkommen mit Beitrittsperspektive unter Dach und Fach gebracht werden. Die Heranführung dieser Staaten an die Europäische Union stand im Mittelpunkt der Gespräche, die ich in den letzten Tagen mit den drei baltischen Außenministern führte. Ein politisch und wirtschaftlich stabiles Baltikum ist ein Gewinn für die gesamte Region, übrigens auch für Rußland.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie des Abg. Karsten D. Voigt [Frankfurt] [SPD])

Meine Damen und Herren, das Zusammenfügen der über vier Jahrzehnte getrennten Teile Europas ist die vorrangige Aufgabe für die europäische Politik unserer Tage. An Deutschland, das Land in der Mitte, stellt sie besondere Herausforderungen. Wir sind von allen Risiken besonders betroffen, aber von den Chancen auf der anderen Seite auch in besonderer Weise begünstigt. Seit Ende 1989 haben wir die mittel- und osteuropäischen Reformstaaten besonders unterstützt.
Aber die historische Aufgabe, die vor uns liegt, nämlich mitzuhelfen, daß die Chancen der Freiheit östlich von uns in Arbeitsplätze und damit in dauerhafte demokratische Institutionen umgewandelt werden, übersteigt die deutschen Kräfte jedoch bei weitem. Auch aus diesem Grunde ist es so wichtig, daß die Europäische Union den in Kopenhagen vorgezeichneten Weg der Erweiterung konsequent weiter voranschreitet.
Einbindung statt Ausgrenzung, das muß natürlich auch im sicherheitspolitischen Bereich gelten. Wir nehmen das von den mittel- und osteuropäischen Nachbarn empfundene Sicherheitsdefizit nach dem Wegfall der Ost-West-Auseinandersetzung sehr ernst. Das Konzept der Partnerschaft für den Frieden und des engeren Zusammenwirkens mit der WEU ist eine gute Antwort darauf. Sie wird im übrigen auch in der Praxis angenommen. Weder wirtschaftlich noch sicherheitspolitisch darf die europäische Einigung neue Gräben aufreißen. Wir Deutschen sind in vielen Fällen die natürlichen Mittler. Deshalb werden



Bundesminister Dr. Klaus Kinkel
gerade wir immer darauf achten müssen, daß zusammengeführt und nicht erneut getrennt wird.
Natürlich dürfen bei der Ausdehnung von Stabilität nach Mittel- und Osteuropa die europäisch-atlantischen Institutionen nicht überdehnt und nicht überfordert werden. Damit wäre auch denen, die beitreten wollen, nicht geholfen. Deshalb müssen wir uns vor einem Vorgehen hüten, das nur die Wahl zwischen Beitritt und Ausgrenzung zuläßt. Der richtige Weg ist ein flexibles System immer engerer gesamteuropäischer Zusammenarbeit, das zur Beitrittsoption hinzukommt.
Ich möchte die kulturelle Förderung des Auswärtigen Amtes für die deutschen Minderheiten in Mittel-und Osteuropa nicht unerwähnt lassen. So wurden in Regionen mit deutschen Minderheiten eine ganze Reihe von Vertretungen neu errichtet. Die Auslandsvertretungen in Almaty, Bischkek, Taschkent, Danzig, Stettin und demnächst Nowosibirsk und Saratow widmen ihre Arbeit zu einem erheblichen Teil den Anliegen der deutschen Minderheit in ihrem Amtsbezirk. Das ist gut so, und es ist ganz wichtig. Auch hier geht es primär um Hilfe zur Selbsthilfe, von der Lehreraus- und -fortbildung über Lehrpläne und Lehrbücher bis zur Medienförderung. Mit dieser Politik wollen wir über unsere Minderheiten zusätzliche Brücken zu diesen Ländern schlagen, nicht aber künstliche Loyalitätsprobleme schaffen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, eines dürfen wir nicht vergessen: Europa ist mehr als Wachstumszahlen und Außenhandelsstatistiken und auch mehr als reine Wohlstandsmaximierung. Europa ist ein Kulturraum. Wer es wieder zusammenfügen will, muß vor allem auch den geistig-kulturellen Austausch wieder in Gang bringen. Hier gibt es noch unheimlich viel zu tun.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Ich persönlich bedaure außerordentlich, daß wir gerade dafür in einer Zeit, in der wir Probleme und Schwierigkeiten haben, so relativ wenig Mittel haben. Ich bedaure das vor allem auch deshalb so sehr, weil wir — das ist im Bundestag schon oft angesprochen worden — eine gewaltige Chance haben, was unsere Sprache anbelangt. Es ist nicht unwichtig für die Deutschen — für mich als ihren Außenminister ist es besonders auffallend —, daß nun bei vielen Konferenzen, die wir haben und bei denen bisher Französisch und Englisch die alleinigen Sprachen waren, aus diesen Ländern Kollegen, Freunde, Partner kommen, die deutsch sprechen. Das ist eine Chance, die wir wahrnehmen sollten.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Ich bitte den Deutschen Bundestag nochmals, mir zu helfen, wenn es ums Geld geht, und einen anständigen Schub zu geben.
Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221712500
Das Wort hat der Kollege Bernd Henn.

Bernd Henn (PDS/LL):
Rede ID: ID1221712600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heute zur Debatte stehende Antwort der Bundesregierung ist — das sage ich ohne jede Ironie — eine mit Akribie gefertigte Fleißarbeit qualifizierter deutscher Beamter. Wer allerdings in diesem Dokument eine langfristige Konzeption zur Gestaltung der Beziehungen der Bundesrepublik zu den Staaten Mittel-, Südost- und Osteuropas, wer eine Konzeption zur Überwindung der fortdauernden Spaltung des Kontinents und zur Schaffung eines zuverlässigen Sicherheitssystems sucht, kann sich, glaube ich, die Mühe sparen. Eine Antwort wird er nicht finden.
Es ist jetzt bald vier Jahre her, daß auch die Bundesrepublik im Zwei-plus-Vier-Vertrag feierlich ihre Entschlossenheit bekundet hat, die „Spaltung des Kontinents zu überwinden" und die „Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen". In der kurz danach folgenden Charta von Paris wurde diese Verpflichtung in die hehren Worte gekleidet, daß das Zeitalter der Konfrontation und der Teilung Europas zu Ende gegangen sei und auf dem Kontinent eine Epoche des Friedens und der Einheit anbreche. Ich denke, davon kann heute nicht einmal im Ansatz die Rede sein. Im Gegenteil: Die Kluft zwischen Vertragsworten und politischen Taten ist unübersehbar.
Auch die in der Antwort der Bundesregierung detailliert aufgelisteten, gewiß beachtlichen Unterstützungsmaßnahmen für die Reformprozesse in Osteuropa können diese Kluft nicht verdecken. In unserem Verhältnis zu Osteuropa geht es eben nicht nur um ökonomische Hilfe mehr oder weniger großen Umfangs, es geht um Gleichberechtigung, ohne die es auf Dauer keine Stabilität in Europa geben wird.
Diejenigen, die sich heute als Vorkämpfer der europäischen Einigung sehen, weigern sich, den ost- und südosteuropäischen Ländern eine klare und vernünftige Perspektive für eine tatsächliche Einbeziehung in die europäischen Institutionen zu geben. Diese Staaten klopfen an die Tür der Europäischen Union. Aber mit dem Maastrichter Vertrag bleibt diese Türe zumindest für lange Zeit verschlossen.
Die Folgen der Ausgrenzungs- und Abschottungspolitik für unsere östlichen Nachbarstaaten kümmern die Bundesrepublik offenkundig ebensowenig wie die Folgen der von ihr propagierten und geförderten ökonomischen Schocktherapie, des Kurses einer möglichst schnellen Restauration kapitalistischer Verhältnisse, die in Ermangelung hinreichender sozialer Sicherungssysteme bereits zu dramatischen Entwicklungen für viele Menschen geführt hat und noch weiter führen wird.
Wer einen Kurs unterstützt, der den Menschen die Würde nimmt und ihnen soziale Not bringt, darf sich nicht wundern, wenn rechte, nationalistische Kräfte nach oben geschwemmt werden. Hier helfen weder Panikmache noch die Schaffung neuer Feindbilder. Notwendig ist es, die eigene, kurzsichtige Politik zu überprüfen und endlich langfristige Konzepte zur Herstellung stabiler Beziehungen zu entwickeln.



Bernd Henn
Verspielt wurde auch das kostbare Kapital, das die DDR in die deutsche Vereinigung eingebracht hat. Sie war mit Abstand der größte Außenhandelspartner der UdSSR und nach der UdSSR der größte Außenhandelspartner aller anderen osteuropäischen Länder. Die über Jahrzehnte gewachsenen Handels- und Kooperationsbeziehungen wurden zerrissen, ihre Träger, Zehntausende von Spezialisten mit hohen Fach-, Sprach- und Landeskenntnissen, abgewickelt und in die Arbeitslosigkeit geschickt.
1992 lag der Export des vereinigten Deutschlands in die Länder der ehemaligen Sowjetunion mit einem Volumen von 13,9 Milliarden DM mehr als 2,5 Milliarden DM unter dem, was 1989 allein die DDR erreichte. Selbstverständlich sind die Ursachen dafür nicht nur auf deutscher Seite zu suchen; aber das Ausmaß der Zerstörung der Exportkraft Ostdeutschlands ist wahrlich erschreckend. Der „Abschwung Ost" ist aufs engste mit dem Abschwung des Osteuropahandels verbunden.
Den RGW aufzulösen war leicht.

(Gerhard Reddemann [CDU/CSU]: Sie begreifen nie, was passiert ist!)

Der Aufbau von diversifizierten Industriestrukturen, der Aufbau eines breiten mittelständischen Produktions- und Dienstleistungssektors in jedem einzelnen ehemaligen RGW-Land wird viel schwerer und braucht vor allem Zeit. Der vom Westen geforderte und geförderte Crashkurs ohne Übergangsformen, ohne bilanzierten Außenhandel, das plötzliche Durchschneiden von in 40 Jahren aufgebauten Lieferbeziehungen und Abhängigkeiten hat nur soziale und politische Instabilität hervorgebracht.

(Gerhard Reddemann [CDU/CSU]: Wo leben Sie eigentlich?)

Es ist mir schon klar, daß es im Sinne einer Strategie der Herstellung ökonomischer und politischer Überlegenheit natürlich günstig für Deutschland ist, wenn sich jedes Land in Mittel- und Osteuropa für sich — bei Existenz möglichst vieler kleiner, separater Staaten — nach dem Motto „Rette sich, wer kann! " in die Arme der westlichen Partnerländer in Europa wirft. Eine Herausbildung von Nationalökonomien, die in ihrer ganzen Breite auch Westeuropa gegenüber wettbewerbsfähig sind und nicht nur auf neue Weise abhängig werden, kann man mit einer solchen Konzeption, so glaube ich, nicht erwarten.

(Karsten D. Voigt [Frankfurt] [SPD]: Weil es die Nationalökonomien eben nicht mehr gibt!)

— Das ist in 40 Jahren aufgebaut worden, was sicher falsch war — das bestreitet kein Mensch —, aber man kann es nicht von heute auf morgen ändern. Dazu braucht es eine Konzeption und nicht die Strategie eines Crashkurses, wie er jetzt gefahren wurde.
Auf einem besonders sensiblen Gebiet, im sicherheitspolitischen Bereich, betreibt die Bundesregierung nach wie vor eine risikoreiche und noch immer tief dem alten Blockdenken verhaftete Politik. Die den osteuropäischen Ländern angebotene Partnerschaft für den Frieden kann ein gesamteuropäisches Sicherheitssystem nicht ersetzen. Mehr noch: Die diesen
Ländern zugesagte Perspektive für einen Beitritt zur NATO läuft darauf hinaus, den militärischen Beistandspakt bis an die Grenzen Rußlands und anderer GUS-Staaten auszudehnen. Derartige Pläne offenbaren ein erschreckendes Maß an Mißachtung der teuer bezahlten Lehren der Geschichte.
Es kann doch wohl nicht schwer sein, sich die Gefühle und Reaktionen der Menschen in Moskau, Minsk und Kiew vorzustellen, wenn sie mit der Perspektive des Vorrückens von NATO-Kommandos und NATO-Truppen an ihre Landesgrenzen leben müssen.

(Ulrich Irmer [F.D.P.]: Und die Gefühle von denen in Warschau, Prag und Budapest?)

Kann man denn tatsächlich ernsthaft außer acht lassen, daß die Bildung und Ausbildung von Militärkoalitionen gerade in diesem Jahrhundert schon immer die Vorstufe gefährlicher politischer und militärischer Konfrontationen bis hin zum Kriege war? Ich glaube nicht.
Die Ausdehnung der NATO nach dem Osten wäre ein verhängnisvoller Fehler. Es ist deshalb höchste Zeit, die KSZE aus ihrem künstlich geschaffenen Dämmerzustand zu erwecken und in ihrem Rahmen ein gesamteuropäisches Sicherheitssystem zu schaffen, in dem alle Länder des Kontinents den gleichen Sicherheitsstatus genießen. Es ist Zeit, für die deutsche Politik gegenüber Rußland und den anderen osteuropäischen Ländern einen völlig anderen Ansatz zu nehmen.
Deutsche Osteuropapolitik muß sich lösen von kurzsichtigem Lavieren und Taktieren, von einseitiger Bindung an Einzelpersonen. Wer sich heute auf diesen Duzfreund und morgen auf jenen Saunafreund stützt, der wird eine langfristige Konzeption nicht entwickeln. Deutsche Osteuropapolitik muß sich vom Streben nach Dominanz ebenso wie von Abschottung lösen, muß sich von dem Versuch lösen, bestimmte Länder stärker an die westlichen Institutionen binden zu wollen als andere. Frieden, Sicherheit und Wohlstand in Europa sind auf Dauer nur zu erreichen, wenn die fortdauernde Spaltung des Kontinents überwunden wird und alle europäischen Staaten und Völker gleichberechtigt an der Errichtung einer demokratischen Friedensordnung und der Lösung der globalen Menschheitsfragen mitwirken können.
Schönen Dank.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221712700
Herr Kollege Gerd Poppe, Sie haben das Wort.

Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1221712800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns vorgelegte umfangreiche Ausarbeitung der Bundesregierung zu den Reformprozessen in Mittel- und Osteuropa belegt eindrucksvoll, wie viele Institutionen sich um Unterstützung bemühen, wie viele Programme existieren und wie viele engagierte Menschen an ihrer Umsetzung mitwirken. Trotzdem ergibt sich eine Reihe von Fragen und kritischen Anmerkungen.
So ist beispielsweise zu begrüßen, daß die Bundesregierung immer wieder die Notwendigkeit der Öffnung der westlichen Märkte unterstreicht. Darüber



Gerd Poppe
sollte aber nicht vergessen werden, wie viele Restriktionen es auf diesem Gebiet noch gibt, abgesehen vom wirtschaftlichen Schaden, den die unzähligen Importauflagen der Europäischen Union in den dringend auf Devisen angewiesenen MOE-Staaten anrichten. Auf die polnischen und slowakischen Bauern z. B. wirken sie einfach kleinlich und demütigend.
Wenn trotzdem Polen, Ungarn und einige andere Staaten bereits eine Reihe deutlicher Erfolge bei der Reformierung der Wirtschaft vorweisen können, muß doch der Anteil westlicher Hilfe daran mit Vorsicht beurteilt werden. Programme wie PHARE und TACIS sind hilfreich, aber dennoch unzureichend.
Es genügt, einen kurzen Vergleich anzustellen zwischen Griechenland und Portugal einerseits und den MOE -Staaten andererseits. Das Bruttosozialprodukt der letzteren ist pro Kopf etwa halb so hoch wie das der beiden ärmsten Mitglieder der Union. Bei Gleichbehandlung als Mitgliedstaaten bekämen die MOE-Staaten allein soviel an Strukturhilfe aus dem Haushalt der Union, daß dieser verdoppelt werden müßte.
Es ist klar, daß das nicht bezahlbar wäre. Klar ist aber auch, daß alle bis heute geleistete materielle Hilfe — schon für die MOE-Staaten, nicht zu reden von der ehemaligen Sowjetunion — nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein konnte. Dabei ist die Frage, wieweit diese Programme wirklich greifen, noch gar nicht berücksichtigt. So betrachtet ist die Abschaffung der Visapflicht zwischen Polen und Deutschland mindestens so wichtig, vielleicht sogar ermutigender gewesen als viele Unterstützungsprogramme.
Im Falle Rußlands und der anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion stellt sich das Problem der Wirksamkeit westlicher Hilfe noch drängender. Angesichts der Krisen, des „freien Falls der Wirtschaft", den die Bundesregierung z. B. auf die Frage nach der wirtschaftlichen Situation in der Ukraine feststellt, und der inzwischen oft katastrophalen Lage der Menschen in diesen Ländern muß die Frage gestellt werden, ob die Bundesregierung der dortigen Situation angemessen handelt und den Erfolg ihrer Hilfeleistungen entsprechend selbstkritisch beurteilt.
Die holzschnittartige Kategorisierung von Reformern und Konservativen, die vordergründige Bewertung des Erfolgs von Reformmaßnahmen am Grad der Privatisierung und der Höhe der Inflation können wesentliche Dimensionen des Transformationsprozesses und ihrer Probleme nicht ausreichend erfassen. Wer z. B. die hohen Subventionszahlungen an die Industrie beklagt und sich gleichzeitig über die geringe sogenannte echte Arbeitslosigkeit wundert, dann feststellt, es gäbe kaum noch Versorgungsengpässe, um schließlich die Senkung der Inflation zu fordern, überträgt etwas zu pauschal die Regeln einer seit langem funktionierenden Marktwirtschaft auf eine Situation, die von westlichen Wirtschaftstheoretikern vor nicht allzu langer Zeit „halbasiatische Produktionsweise" genannt wurde.
Die Reformen in Mittel- und Osteuropa sind kein geradliniger Prozeß der Aneignung westlicher Fähigkeiten. Sie sind tiefgreifende geschichtliche, soziale
und wirtschaftliche Umwälzungen, die jeden einzelnen von fast 350 Millionen Menschen betreffen. Daß bei dem Versuch, eine solche Wirtschaftsreform zu unterstütz en, Fehler, gescheiterte Projekte, Versikkern in den Taschen sich bereichernder Pseudo-Elite zwangsläufig sind, muß deshalb auch gesagt werden. Ein realistisches Bild ist wichtiger als das Selbstlob der Regierungspolitik, das sich obendrein streckenweise wie eine Lernzielkontrolle über die Fortschritte der Schüler beim Schreiben und Rechnen liest.
Es gibt immerhin Entwicklungen, von denen auch wir lernen können. Eine Einrichtung wie die des Ombudsmanns in Polen mit seinen weitreichenden Kompetenzen scheint mir z. B. vorbildlicher zu sein als die Möglichkeiten unseres Petitionsausschusses. Wir könnten durchaus profitieren von neuen Konzepten, wie sie in einer so tiefen Umbruchsphase entstehen, wenn wir offen für sie sind.
Daß die Bundesregierung der Situation in Mittel-und Osteuropa nicht weniger hilflos gegenübersteht als wir alle, ist insgesamt auch an der vorliegenden Fleißarbeit zu bemerken. So jedenfalls könnte die Art und Weise erklärt werden, wie die Integrationshilfe für die MOE-Staaten im Rahmen von KSZE oder NATO-Kooperationsrat behandelt wird. Beschrieben wird der Zustand von vor einem halben Jahr. Entweder hat die Bundesregierung kein klares Konzept für diese Institutionen, oder sie will es dem Bundestag nicht offenbaren.
Das gleiche gilt für den Abschnitt zu den Atomwaffen der früheren Sowjetunion, hier vor allem denjenigen, die in der Ukraine verblieben sind. Es fehlt jegliche Aussage darüber, wie mit ihnen umgegangen werden soll. Es wäre ja beispielsweise vorstellbar, daß die Europäische Union sich entschlösse, der Ukraine bei der Energiebeschaffung zu helfen, wenn diese im Gegenzug ihre Atomwaffen zur Verschrottung ablieferte oder zumindest unter internationale Kontrolle stellte. Aber die Bundesregierung gibt keine Idee zum Umgang mit den Konflikten von heute oder noch schlimmeren gewaltsamen Auseinandersetzungen von morgen preis.
Auch die Einschätzung der Menschenrechtssituation in den Staaten Mittel- und Osteuropas läßt Fragen offen. Zwar wird zu Recht die Einhaltung der von den Visegrad-Staaten und Reformstaaten wie Slowenien eingegangenen Menschenrechtsverpflichtungen positiv gewürdigt. Auffällig erscheinen dagegen die milden Beurteilungen für Staaten wie beispielsweise Rumänien mit seiner ins Abseits gedrängten Roma-Bevölkerung oder Kroatien, wo — unter Hinweis auf den Krieg — die Fortdauer der Indoktrination durch eine staatlich gelenkte Propagandamaschinerie quasi entschuldigt wird. Diese Situation wiederholt sich in vielen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, auch ohne Krieg. Das wird nicht einmal erwähnt.
Ähnliches gilt für die Bewertung der Minderheitenrechte: Zwar wird das Fehlen einer verbindlichen Minderheitendefinition auf KSZE- und Europaratsebene klar als Problem beschrieben. Die gravierenden Diskriminierungen der Minderheiten in der Slowakei, in Georgien und Aserbaidschan, in weiten Teilen der Russischen Föderation oder im Baltikum



Gerd Poppe
mit seinen zum Teil großen russischen Bevölkerungsanteilen werden nicht benannt oder nur gestreift.
Kontraproduktiv ist allerdings die Empfehlung an die baltischen Staaten, allen dort lebenden Russen die Staatsbürgerschaft zu geben, wenn sie aus Deutschland kommen, einem Staat, der selbst an einer Definition von Staatsbürgerschaft festhält, die den Veränderungen in Europa um Generationen hinterherhinkt.
Eine Reihe von Aufgaben, die für Mittel- und Osteuropa anstehen, werden nur gelöst werden, wenn wir sie als gemeinsame Aufgaben begreifen, bei deren Erfüllung auch wir uns verändern müssen. Ohne diese Einsicht wird Europa noch lange geteilt bleiben.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221712900
Herr Kollege Ulrich Irmer, Sie haben das Wort.

Ulrich Irmer (FDP):
Rede ID: ID1221713000
Vielen Dank, Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über Mittel- und Osteuropa diskutieren können in der Weise, wie wir es tun, dann liegt das, wie ich meine, an zwei grundlegenden Weichenstellungen der Nachkriegspolitik. Die erste Weichenstellung war die Schaffung der westlichen Bündnisse und Systeme. Ich nenne hier vor allen Dingen die NATO und die Europäische Gemeinschaft. Die zweite grundlegende Weichenstellung war die neue Ostpolitik, wie sie nach 1969 eingeleitet wurde, zurückgehend auf den Harmel-Bericht aus dem Jahr 1967. Der sagte, man müsse die Politik gegenüber dem Osteuropa, wie es damals war, auf zwei Säulen stellen, einmal auf die Beibehaltung von Verteidigungsbereitschaft und Verteidigungsfähigkeit, zum anderen aber auch darauf, daß man den Versuch unternehmen müsse, die Ursachen der Spannungen zu beseitigen, in einen Dialog einzutreten und über den später eingeleiteten KSZE-Prozeß zu einem Abbau der zwischen den beiden Blöcken bestehenden Unterschiede hinzuwirken.

(Karsten D. Voigt [Frankfurt] [SPD]: Zu einer gesamteuropäischen Friedensordnung zu gelangen!)

An beiden Weichenstellungen grundlegender Art war die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich beteiligt. Dies ist das eigentliche Verdienst der Politiker, die in der alten Bundesrepublik Deutschland seit 1949 gewirkt haben.
Meine Damen und Herren, wir stehen heute vor einer dritten Grundsatzentscheidung, die in ihrer Bedeutung den beiden anderen, die ich erwähnt habe, nicht nachsteht. Ich meine, daß es jetzt darauf ankommt, die Systeme des westlichen Europas und der europäisch-atlantischen Gemeinschaft für den Rest Europas zu öffnen, für das Europa, das heute wieder die Freiheit hat, selbst zu entscheiden, was es will, und diese Freiheit in der Weise nutzt, daß es sagt:
Wir wollen uns an diesen, vom Westen geschaffenen Systemen beteiligen!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Karsten D. Voigt [Frankfurt] [SPD])

Ich befürchte, daß wir hier zu zaghaft sind, daß noch nicht alle die Dimension dieser Aufgabe begriffen haben. Wenn uns die Staaten Mittel- und Osteuropas die Hand reichen und sagen: Wir wollen zu euch!, dann geht es nicht auf die Weise, wie es der Kollege Henn versucht hat, daß wir künstliche Gegensätze zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Russen einerseits und dem Sicherheitsbedürfnis der Länder, die zwischen Rußland und uns liegen, andererseits schüren. Nein, Stabilität in den Ländern dieser Zwischenzone nützt allen: zum ersten natürlich den betroffenen Menschen in diesen Ländern, zum zweiten uns, zum dritten aber auch Rußland, der Ukraine, Weißrußland, den Staaten der ehemaligen Sowjetunion.
Herr Kollege, es handelt sich um ein grundlegendes Mißverständnis, wenn Sie appellieren, wir sollten doch an die Gefühle der Menschen in Moskau, Minsk und Kiew denken; natürlich denken wir daran. Sie dürfen aber keinen Gegensatz schaffen. Wir müssen auch an die Gefühle der Menschen in Prag, in Warschau und Budapest denken, die mit der damaligen Sowjetunion die übelsten Erfahrungen machen mußten.

(Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verstehen Sie doch: Herr Kinkel hat mit Recht darauf hingewiesen, daß sich trotz der nationalistischen Töne in Rußland die Regierung und die beiden Kammern vernünftig verhalten, daß sie nicht in diese Töne einstimmen. Es gab aber auch schon Reaktionen, die uns zumindest besorgt stimmen. Wir sollten nicht alles an Herrn Schirinowski festmachen, sondern auch im Auge behalten, daß es eine neue Militärdoktrin Rußlands gibt. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß vom „nahen Ausland" die Rede war und daß das den Menschen in den ehemaligen Satellitenländern nicht gerade Zuversicht einflößend in den Ohren klingt. Dafür müssen wir Verständnis haben.
Ich behaupte nicht, es bestünde die aktuelle Gefahr, daß Rußland einen seiner Nachbarn überfallen könnte, auch die baltischen Staaten nicht. Es besteht keine akute Gefahr. Dies ist aber doch viel mehr ein psychologisches Problem als eine reale Bedrohung. Dafür müssen wir doch Verständnis entwickeln.
Ich verstehe auch nicht, wie zaghaft und ängstlich unsere NATO geworden ist.

(Karsten D. Voigt [Frankfurt] [SPD]: Das, was Sie gesagt haben, war jetzt eine Oppositionsrede zu Herrn Kinkel!)

— Überhaupt nicht. Ich habe Herrn Kinkel in allem, was er gesagt hat, bestätigt. Das tue ich immer, und zwar nicht deshalb, weil ich es muß — niemand zwingt mich dazu —, sondern aus voller Überzeugung. Herr Kinkel hat nämlich mit dem, was er sagt, recht, so wie



Ulrich Irmer
ich hin und wieder auch mit dem, was ich sage, recht habe.

(Beifall des Abg. Heribert Scharrenbroich [CDU/CSU] — Heiterkeit bei der SPD)

— Vielen Dank, Kollege Scharrenbroich. Es ist sehr freundlich, daß Sie mir applaudieren.
Nein, meine Damen und Herren, zurück: Unsere NATO war früher ein doch unerhört mutiges Instrument. Die Sicherheitsgarantie für die alte Bundesrepublik Deutschland und die Sicherheitsgarantie für das freie West-Berlin haben Mut erfordert. Das war keine Selbstverständlichkeit. Hier wurde ganz bewußt das volle Risiko nicht nur in Kauf genommen, sondern akzeptiert, bewußt aufgenommen, das darin lag, daß es zu einer kriegerischen Auseinandersetzung kommen könne — bis über die Schwelle eines Atomkrieges hinaus. Das hat Mut erfordert.
Wir sollten das nicht vergessen, und wir sollten auch unseren damaligen wie jetzigen Verbündeten nach wie vor dafür dankbar sein, daß sie dafür gesorgt haben, daß wir unsere nationalen Interessen als Deutsche vertreten konnten. Unser nationales Interesse war nämlich, unsere Freiheit zu bewahren. Und unser nationales Interesse war, den Wohlstand, der sich seit 1949 langsam entwickelt hatte, zu sichern. Und das konnten wir. Das konnten wir im Schatten dieser Sicherheitsgarantie.
Jetzt plötzlich kommen die Länder Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Polen und die baltischen Staaten und sagen: Freunde, wir wollen von euch auch Garantien. Wir wollen, daß ihr auch für unsere Freiheit einsteht. — Wo ist der Mut geblieben, den die NATO hatte, daß wir heute nicht mehr dazu bereit sind? Man wagt ja fast nicht mehr, darüber zu diskutieren.
Ich plädiere nachhaltig dafür, daß wir diesem Bedürfnis der Länder entsprechen, und zwar so bald es irgend geht.

(Beifall bei der CDU/CSU und des Abg. Karsten D. Voigt [Frankfurt] [SPD])

Andernfalls wird es uns nämlich nicht gelingen, dort für mehr Stabilität zu sorgen.
Natürlich spielen die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Fragen eine riesige Rolle. Aber auch diese Entwicklungen können sich ja nur zum Positiven vollziehen, wenn auch eine politische Absicherung dabei ist. Hier spielt die Sicherheitsfrage die herausragende Rolle.
Deshalb, meine Damen und Herren, seien wir hier im Deutschen Bundestag die treibende Kraft in diese Richtung. Seien wir als jene, die am nächsten dran sind und die in der Vergangenheit vom Bündnis und von den Organisationen am meisten profitiert haben, diejenigen, die jetzt unsere Nachbarn nicht im Stich lassen, sondern die Konzepte entwickeln. Partnerschaft für den Frieden muß mit Leben ausgefüllt werden. Das fängt ja Gott sei Dank an. Aber auch die Mitgliedschaft in der NATO darf für jene nicht ausgeschlossen werden, die sie wollen.
Wir haben ja mit den Ländern Assoziierungsverträge. Hoffentlich werden sie alle bald ratifiziert, auch
in diesem Hause. Dort haben wir die Perspektive des späteren Beitritts zur Europäischen Union eröffnet. Auch dies muß in die Realität umgesetzt werden. Wir erwarten und wissen, daß einige Lander vor dem Ende dieses Jahrhunderts so weit sein werden, daß sie aufgenommen werden können. Da müssen wir nämlich in die Verhandlungen eintreten.
An die SPD habe ich eine Frage, Herr Voigt. Frau Wieczorek-Zeul hat gestern vor einer Mega-Union gewarnt. Ich habe ihr eine Zwischenfrage gestellt und gefragt: Bedeutet denn das für Sie, daß diese Länder, die Visegrad-Staaten z. B., nicht herein sollen? Darauf habe ich keine befriedigende Antwort bekommen. Die Frage müssen Sie sich stellen lassen.
Und noch eine Frage. Der arme Herr Poppe kann nichts dafür, aber was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor zwei Wochen auf ihrem Parteitag beschlossen haben — Deutschland raus aus der NATO, Auflösung der Bundeswehr —, das geht genau in die falsche Richtung !
Herr Poppe, der Kollege Weiß hat mir gestern auf meine Zwischenfrage an ihn erläutert, daß das BÜNDNIS 90 das ganz anders sieht. Das weiß ich, und das ist ja auch zu begrüßen.

(Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Die sind doch untergebuttert worden!)

Aber Sie sind mit den anderen zusammen in einer Partei, und Sie müssen schon die Antwort auf die Frage geben, wie sich das, was dort beschlossen worden ist, mit dem verträgt, was Sie als BÜNDNIS 90 richtigerweise vertreten. Herr Weiß hat gestern hier eine phantastische Rede gehalten, die hätte ich halten können.

(Dr. Dietrich Sperling [SPD]: Das ist wie in Ihrer Koalition: Unverträgliches und trotzdem Gemeinsamkeit!)

— Nur mit dem Unterschied, daß wir das sehr erfolgreich hinbekommen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Und so unverträglich sind wir ja auch nicht, im Gegenteil, wenn Sie sehen, wie gut wir uns vertragen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Leider mußten meine Kollegen schon alle weg, weshalb ich dann den Präsidenten auch bitte, wenn ich hier zu Ende bin, mir die Gelegenheit zu geben, rasch zu meinem Platz zurückzukehren, damit ich mir dann selbst rauschenden Beifall spenden kann.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221713100
Sie sind mit der Zeit schon zu Ende.

Ulrich Irmer (FDP):
Rede ID: ID1221713200
Sonst würde das Protokoll keinen Beifall bei der F.D.P. vermerken. Das wäre dann äußerst mißlich.

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221713300
Herr Kollege Irmer, Ihre Redezeit ist in der Tat zu Ende.




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1221713400
Ja, ich habe das bemerkt. Ich wollte mit dieser Bitte an Sie daran anknüpfen, — —

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber die Antwort von Herrn Poppe hätte er doch sehr gern!)

— Ja, ich habe das ja schon gesagt und die SPD wird sich natürlich auch fragen lassen müssen, wie sie mit einem möglichen Bündnispartner, der solche Beschlüsse gefaßt hat, dann zurechtkommen und umgehen will.
Ich bedanke mich herzlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221713500
Herr Kollege Voigt, wir können — auch wenn der Kollege Irmer das rhetorisch jetzt so gemacht hat — die Geschäftsordnung nicht umdrehen. Der Redner stellt keine Fragen an das Plenum, sondern es kann nur umgekehrt sein.

(Karsten D. Voigt [Frankfurt] [SPD]: Ich mache dann eine Kurzintervention!)

— Nein, wir sind am Schluß der Debatte, bitte. Ich will das Wort nicht mehr erteilen, weil wir am Schluß sind und der Kollege Irmer weg muß.

(Dr. Dietrich Sperling [SPD]: Wir dürfen Sie nicht kritisieren, Herr Präsident! Sie machen das hervorragend und dennoch falsch!)

— Entschuldigung, die Kurzintervention kann ich abschmettern, weil wir Schluß machen wollen. Eine Meldung vor der Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung — dies ist jetzt der kollegiale Rat — kann ich nicht verweigern. Da aber die Kurzintervention drei Minuten kürzer ist als die Redezeit nach § 31, Herr Kollege Voigt, haben Sie das Wort.

(Heiterkeit und Beifall)


Karsten D. Voigt (SPD):
Rede ID: ID1221713600
Herr Präsident! Da Kollege Irmer so voller Fragen und Zweifel ist und ich es nicht verantworten kann, daß er zum Osterfest wegen der unbeantworteten Fragen nachts nicht mehr schlafen kann, wollte ich ihn nur darauf hinweisen, daß die SPD der Meinung ist, daß die Europäische Union nach Osten erweitert werden soll. Frau Wieczorek-Zeul ist der gleichen Meinung. Natürlich müssen wir aus ökonomischen Gründen realistischerweise davon ausgehen — übrigens zum Schutz der Staaten dort —, daß dieses Ja heute nicht bedeutet, daß es innerhalb von zwei oder drei Jahren realisiert werden kann. Das ist Punkt 1.
Zweitens bedeutet es natürlich auch, daß die Ostöffnung nicht nur der Europäischen Union, sondern auch der NATO schrittweise erfolgen kann und muß. Ich hoffe, daß Sie in der Regierung sich mit dieser Position auch durchsetzen; denn dies ist bisher noch nicht geschehen.
Zur dritten Frage, die Sie in bezug auf das rotgrüne Verhältnis gestellt haben, kann ich Ihnen nur folgendes sagen: Sie haben völlig recht, hinsichtlich Eiereien in bezug auf Positionen hat natürlich die F.D.P. jahrzehntelangen Vorsprung vor allen anderen, die versuchen, eine Quadratur des Kreises hinzukriegen. Aber ich gehe davon aus, daß unser lieber Kollege Poppe auch noch klarmachen wird, daß die GRÜNEN ihre Position zum Austritt aus der NATO und anderen
Unsinn in Wirklichkeit gar nicht ernst meinen, sondern daß sie ihre Beschlüsse selber nicht ernst nehmen und er übrigens auch noch dagegen war.
Vielen Dank.

(Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Sie werden die Regierung dennoch nicht stellen!)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221713700
Die Geschäftsführer bemühen sich, daß zu Protokoll gegeben wird, dem Kollegen Irmer verdanken wir, daß sich jetzt die Debatte verlängert.
Herr Kollege Poppe zur Kurzintervention.

Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1221713800
Kollege Irmer, ich muß Ihnen ja nun auch noch auf Ihre Frage antworten.
Ich nehme an, Sie als Mitglied einer demokratischen Partei sind darüber informiert, daß es hin und wieder Mehrheiten und Minderheiten gibt, die unterschiedliche Auffassungen haben, und daß ich natürlich auch demokratische Entscheidungen akzeptieren muß, auch wenn ich sie innerhalb meiner Partei nicht teile. Im übrigen werden wir dann, wenn es soweit ist, sehen, wie zukünftig politische Erklärungen unserer Partei abgegeben werden und welche Art von Koalition es gibt. Ich weise Sie nur darauf hin, daß ich vor zwei Monaten mit meiner Meinung nur 10 % vertreten habe, heute schon 30 %. Wer weiß, vielleicht ist das in einem Vierteljahr oder in einem halben Jahr schon gänzlich anders.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ja zu befürchten!)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID1221713900
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um noch ein paar Minuten Kooperation. Bevor ich die Aussprache schließe, brauche ich die Zustimmung dazu, daß die Kollegen Hartmut Koschyk, Reinhard Freiherr von Schorlemer und Jan Oostergetelo ihre Beiträge zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll geben dürfen.')

(Beifall des Abg. Dr. Dietrich Sperling [SPD])

— Danke. Die Zustimmung ist hiermit erteilt. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar zunächst über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD zur Unterstützung von privaten Initiativen humanitärer Hilfe für die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, Drucksache 12/5162. Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag auf Drucksache 12/2122 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Beschlußempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD zu den Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den deutschen Minderheiten in Osteuropa und östlich des Urals, Drucksache 12/6743. Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag
*) Anlage 2



Vizepräsident Hans Klein
auf Drucksache 12/1188 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Wer ist dagegen? — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Umweltinformationsgesetz-UIG)
— Drucksache 12/5696 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

Rechtsausschuß
EG-Ausschuß
Innenausschuß
Sämtliche von den Fraktionen und Gruppen gemeldeten Rednerinnen und Redner haben gebeten, ihre Beiträge zu Protokoll geben zu dürfen.') Besteht damit das Einverständnis des Hauses? — Dies ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 12/5696 an die in der Tages-
*) Anlage 3
ordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe die Zusatzpunkte 9 und 10 auf:
ZP9 Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 145 zu Petitionen — Drucksache 12/7036 —
ZP10 Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

Sammelübersicht 146 zu Petitionen — Drucksache 12/7037 —Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kom men gleich zur Abstimmung. Wer stimmt für die Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses? — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die Beschlußempfehlungen sind angenommen.
Wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, 13. April 1994, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.