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    Plenarprotokoll 12/216 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Attentats auf das Amtsgericht in Euskirchen . . . 18589 A Wahl des Abgeordneten Dr. Bertold Reinartz als ordentliches Mitglied in den Wahlprüfungsausschuß 18589 B Erweiterung der Tagesordnung 18589 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 und 10 18589 D Zurückverweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß sowie nachträgliche Überweisungen von Gesetzentwürfen an weitere Ausschüsse 18590 A Begrüßung von Mitgliedern der Staatsversammlung der Republik Sloweniens . 18601 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erweiterungsverhandlungen der Europäischen Union mit Österreich, Schweden, Finnland und Norwegen in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des EG-Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Erweiterung der EG (Drucksachen 12/5536, 12/6653) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 18590 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 18593 A Ulrich Irmer F.D.P 18594D, 18601B Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . 18595 C Uta Würfel F D P. 18597 A Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . 18598 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18599 D Peter Kittelmann CDU/CSU 18602 A Dr. Gerald Thalheim SPD 18603 D Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 18605 A Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 18606A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 18608 B Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) (Drucksachen 12/6614, 12/6993, 12/6994) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ältestenrates zum dritten Zwischenbericht der Konzeptkommission des Ältestenrates zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hans Modrow, Dr. Gregor Gysi und II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 der Gruppe der PDS/Linke Liste: Umzug der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Martin Bury, Simon Wittmann (Tännesberg) und weiteren Abgeordneten: Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 fiber den Umzug von Parlament und Bundesregierung nach Berlin zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Angela Stachowa und der Gruppe der PDS/Linke Liste zur Beschlußempfehlung des Ältestenrates (Drucksache 12/2850) zum zweiten Zwischenbericht der Konzeptkommission des Ältestenrates zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Drucksachen 12/6615, 12/6618, 12/6623, 12/2886 [neu], 12/6993) c) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Angela Stachowa und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Verwirklichung der Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 (Drucksachen 12/2146, 12/3045) Brigitte Baumeister CDU/CSU 18610B Peter Conradi SPD 18610D, 18625B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 18612A Helmut Esters SPD 18612B Ina Albowitz F.D.P. 18615 A Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . 18616D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18617D Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . 18618B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18618D Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 18619A Dr. R. Werner Schuster SPD 18619C Dr. Jürgen Starnick F D P 18620 D Dr. Franz Möller CDU/CSU 18621 C Wolfgang Lüder F D P 18622 D Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 18623A Ortwin Lowack fraktionslos 18624 A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 18625 C Ingrid Matthäus-Maier SPD (Erklärung nach § 31 GO) 18626B Hans Martin Bury SPD (Erklärung nach § 31 GO) 18627 C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 18628B Editha Limbach CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18629A Dr. Immo Lieberoth CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18629C Birgit Homburger F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 18629D Tagesordnungspunkt 4: Aktionsprogramm III für mehr Wachstum und Beschäftigung a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnet- schwebebahnen (Magnetschwebebahnplanungsgesetz) (Drucksache 12/7006) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über das Finanzierungskonzept der Magnetschwebebahnverbindung Berlin-Hamburg (ØSRAPID) (Drucksache 12/6964) c) — Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitrechtsgesetz — ArbZRG) (Drucksache 12/5888) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ottmar Schreiner, Gerd Andres, Angelika Barbe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes (Drucksachen 12/5282, 12/6990) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu Punkt 16 „Mehr Teilzeitarbeit" des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 12/6983) Karl-Josef Laumann CDU/CSU 18632B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 18632D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . . 18633B, 18648A Ottmar Schreiner SPD . . . 18634A, 18647 C Barbara Weiler SPD 18634 C Renate Rennebach SPD 18635 C Paul K. Friedhoff F D P. 18638A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 18639C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18641D, 18660C, 18663D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 III Ottmar Schreiner SPD 18643 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . 18646A Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA 18646 D Manfred Reimann SPD 18648 C Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 18649 D Klaus Daubertshäuser SPD . . 18651A, 18656B, 18659D, 18660 B Dr. Albert Probst CDU/CSU 18652 B Dr. Klaus Röhl F.D.P. 18652 C Horst Friedrich F.D.P 18653 A Horst Gibtner CDU/CSU 18655 D Dr. Klaus Röhl F.D.P. 18657 A Eckart Kuhlwein SPD . . . 18658A, 18661C, 18666 C Elke Ferner SPD 18658B Renate Blank CDU/CSU 18659 C Horst Friedrich F.D.P. 18660 A Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT . . . . . . . . . . . 18660D, 18664 A Wolf-Michael Catenhusen SPD . . . 18662A Klaus Daubertshäuser SPD 18663 A Bärbel Sothmann CDU/CSU 18664 A Josef Vosen SPD 18664 D Siegfried Scheffler SPD . . . 18665B, 18667A Dr. Berndt Seite, Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern . . . 18665D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 18668C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 18669 C Georg Gallus F D P 18670 D Namentliche Abstimmung 18672 A Ergebnis 18672B Tagesordnungspunkt 21: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksache 12/6957) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (Drucksache 12/6992) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 25. September 1991 zum Chloridübereinkommen/Rhein (Drucksache 12/6971) d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau: Wohnungsbaufinanzierungsgesetz 1993 (Drucksache 12/6880) e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (Drucksache 12/6915) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Juli 1993 über den Rechtsstatus des Internationalen Suchdienstes in Arolsen (Drucksache 12/6824) g) Erste Beratung des von den Abgeordneten Manfred Carstens (Emstek), Norbert Geis, Dr. Walter Franz Altherr und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Abtreibungsstrafrechts und zur Regelung der staatlichen Obhut unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Drucksache 12/6944) h) Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der von den britischen Streitkräften freigegebenen bundeseigenen Wohnsiedlung in Soest (Drucksache 12/6879) i) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (Drucksache 12/6394) j) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung für die Opfer der NS-Militärjustiz (Drucksache 12/6418) 18674B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften — GKV-Anpassungsgesetz — (Drucksache 12/6958) 18675B Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Hubert IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Hüppe, und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der ungeborenen Kinder (Drucksache 12/6988) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostengesetzen und anderen Gesetzen: Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 (Drucksache 12/6962) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen, Dr. Helga Otto, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung der Industrieforschung in den neuen Ländern (Drucksache 12/6745) . . . . 18675B Tagesordnungspunkt 22: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/5834, 12/7030, 12/7031) b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 12/6586, 12/7003) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Beseitigung des Analphabetismus in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Drucksachen 12/4976, 12/6670) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Drucksachen 12/6430 Nr. 2.1, 12/6952) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelüber- sicht 144 zu Petitionen (Drucksache 12/6948) 18675D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/6965 vom 4. März 1994 — Streichung der hämatogenen Oxydationstherapie (HOT) vom Index der Beihilfevorschriften unter Berufung auf die Bundesärztekammer MdlAnfr 15, 16 Uta Würfel F.D.P. Antw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann- Pohl BMG 18633A, B ZusFr Uta Würfel F.D.P. . . . . . 18677A, C Ausarbeitung von Projektbewertungsdossiers für alle in der Beschlußempfehlung und den Protokollerklärungen zum Bundesschienenwegeausbaugesetz genannten Einzelprojekte MdlAnfr 19, 20 Rudolf Bindig SPD Antw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 18678A, C ZusFr Rudolf Bindig SPD 18678B, D Kulturförderung im deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Grenzgebiet MdlAnfr 40, 41 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18679A, C ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . 18679B, C ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 18680A ZusFr Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . 18680A Kulturförderprogramm für das deutschtschechische und deutsch-polnische Grenzgebiet MdlAnfr 42, 43 Bartholomäus Kalb CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18680B, C ZusFr Bartholomäus Kalb CDU/CSU . 18680B, C ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU 18680 D ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 18681A Bezeichnung von Deutschland als Einwanderungsland durch die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung MdlAnfr 44 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 18681B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 18681 C ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 18681 D ZusFr Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP 18682 A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . 18682 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 18682 B Sperrung von Unterlagen der GauckBehörde durch den Generalbundesanwalt wegen eines Strafverfahrens gegen den Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 V früheren parlamentarischen SPD-Fraktionsgeschäftsführer, Karl Wienand MdlAnfr 53, 54 Joachim Hörster CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 18682C, 18684 B ZusFr Joachim Hörster CDU/CSU . . . . 18682 D ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . 18683 A ZusFr Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP 18683 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 18683 C ZusFr Norbert Gansel SPD 18683 D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 18684 A ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 18684 A Strafverfahren wegen Tötung ungeborener Kinder (§ 218 StGB) im Jahre 1993 (vor und nach dem 16. Juni); Anzahl der Bestrafungen und der Freisprüche MdlAnfr 55 Claus Jager CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . 18684 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 18684 D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 18685 B Nutzung der Ermächtigung gemäß Außenwirtschaftsgesetz zur Beschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses zur Verhinderung illegaler Kriegswaffenexporte MdlAnfr 56, 57 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18685C, 18686 B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 18685C, 18686 B ZusFr Norbert Gansel SPD 18686 D Anklagen nach dem Außenwirtschaftsgesetz im Zusammenhang mit dem Bau einer Giftgasanlage in Tarhuna/Libyen MdlAnfr 58 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18687 A Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 18687C ZusFr Norbert Gansel SPD 18687 A ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . 18687 D ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD . . . 18688B Information der Strafverfolgungsbehörden über Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz im Zusammenhang mit dem Bau der Giftgasanlage in Tarhuna/Libyen MdlAnfr 59 Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18688 B Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 18689A ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . 18688 C Tagesordnungspunkt 5: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie: Masseur- und Physiotherapeutengesetz (Drucksachen 12/5887, 12/6998, 12/6999) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Neuordnung der Berufe in der Physiotherapie (Drucksachen 12/5912, 12/6998) Sigrun Löwisch CDU/CSU 18689B Regina Schmidt-Zadel SPD 18690 C Dr. Dieter Thomae F.D.P. 18692 B Regina Schmidt-Zadel SPD 18693 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 18693A Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 18693 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 12/6479, 12/7005) Otto Regenspurger CDU/CSU 18695 B Fritz Rudolf Körper SPD 18696B Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. 18697 C Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — §§ 175, 182 StGB (Drucksachen 12/4584, 12/7035) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 175, 176a, 182 StGB) (Drucksache 12/4232) — Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der psychosexuellen Entwicklung von Jugendlichen — Streichung der §§ 175 und 182 StGB, § 149 StGB/DDR (Drucksache 12/1899) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rechtsgleichstellung von Homosexuali- VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 tät und Heterosexualität im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland (Sexualgleichstellungsgesetz) (Drucksachen 12/850, 12/7035) Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 18698 D Horst Eylmann CDU/CSU 18699 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 18701C Horst Eylmann CDU/CSU 18702 C Jörg van Essen F.D.P. 18703 B Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18704 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 18707 D Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Dr. Liesel Hartenstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eckpunkte für eine ökologische Stoffwirtschaft und ein neues Abfallrecht (Drucksache 12/6250) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Zustimmungsgesetz zum Basler Übereinkommen) (Drucksachen 12/5278, 12/7032) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung: Ausführungsgesetz zum Basler Übereinkommen (Drucksachen 12/6351, 12/7032, 12/7033) Steffen Kampeter CDU/CSU 18706D Susanne Kastner SPD 18708B Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 18708C Steffen Kampeter CDU/CSU 18709B, 18713A Birgit Homburger F D P 18709 D Marion Caspers-Merk SPD . 18710C, 18716B Susanne Kastner SPD 18710D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 18711C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18712A Birgit Homburger F.D.P. . . 18712C, 18714 A Marion Caspers-Merk SPD 18713C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 18714 D Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Günter Graf, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems (Drucksache 12/6141) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 12/6484) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hermann Bachmaier, Dr. Hans de With, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Harmonisierung der Strafrahmen (Drucksache 12/6164) Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 18717C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) frak- tionslos 18718D Heinrich Seesing CDU/CSU 18719C Jörg van Essen F.D.P 18721 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 18722B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 18723B Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 18725B Johannes Singer SPD 18725C Dr. Rudolf Krause (Bonese) fraktionslos 18726D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Günter Graf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 12/4948) 18727 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) (Drucksache 12/6959) . . . 18727 D Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln mißbraucht werden können: Grundstoff überwachungsgesetz (Drucksache 12/6961) Detlef Parr F.D.P. 18728A Johannes Singer SPD 18729B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 18731 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 VII Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Medizinprodukten (Medizinproduktegesetz) (Drucksache 12/6991) 18731B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Ralf Walter (Cochem), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung und Intensivierung der „deutsch-deutschen" Jugendbegegnung (Drucksache 12/5415) 18731 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (Spionageamnestiegesetz) (Drucksache 12/6370) 18731 C Nächste Sitzung 18731 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18733* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ältesten-rates zum Berlin/Bonn-Gesetz und zu weiteren in Tagesordnungspunkt 3 aufgeführten Vorlagen Martin Grüner F.D.P. . . . . . . . . . 18733' C Lothar Ibrügger SPD 18734' A Walter Schöler SPD 18735' A Dr. Uwe Holtz SPD 18735' A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Herbert Werner (Ulm), Theo Magin, Jürgen Augustinowitz, Dr. Walter Franz Altherr, Alois Graf von Waldburg-Zeil, Johannes Nitsch (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Arbeitszeitrechtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 4 c) 18735* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (a — Gesetzentwurf zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems, b — Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, c — Antrag: Harmonisierung der Strafrahmen) Hermann Bachmeier SPD 18736* A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18737' A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zum Tagesordnungspunkt 7 (Große Anfrage: Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland) Dr. Hans de With SPD 18738* A Norbert Geis CDU/CSU 18738* D Dr. Burkhard Hirsch F D P 18740* C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18741* A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 18741*C Hans-Peter Kemper SPD 18742*A Erika Steinbach CDU/CSU 18743* B Jörg van Essen F D P. 18744* A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . 18744 * D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 18746* A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) Gunnar Uldall CDU/CSU 18747* A Marita Sehn F.D.P. 18748* B Kurt Palis SPD . . . . . . . . . . . . 18749* B Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 18750* D Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Grundstoffüberwachungsgesetz) Editha Limbach CDU/CSU 18751* D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 18752* A Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Medizinproduktegesetz) Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) CDU/ CSU 18752* D Detlef Parr F.D.P. 18753* D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 18754* C Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 18755* A VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Antrag: Förderung und Intensivierung der „deutsch-deutschen" Jugendbegegnung) Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 18756' B Kersten Wetzel CDU/CSU 18757' B Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 18758' A Petra Bläss PDS/Linke Liste 18759' A Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin BMFJ 18759' C Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 17 (Spionageamnestiegesetz) Hartmut Koschyk CDU/CSU 18761* A Dieter Wiefelspütz SPD 18762* B Jörg van Essen F D P. 18762* D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18763* D Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 18765* D Anlage 11 Pflicht zur eindeutigen Kennzeichnung sämtlicher gentechnisch hergestellter Lebensmittel; Durchsetzung der Forderung des Europäischen Parlaments bei der Beratung der Novel-food-Verordnung im Binnenmarkt-Rat MdlAnfr 13 — Drs 12/6965 — Lieselott Blunck (Uetersen) SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG . . . . . . . . . . . . 18766* C Anlage 12 Einsatz von Aktivkohlepulver zur Bekämpfung von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwassertalsperren; Verbot der Herbizide Chlortoluron und Isoproturon; Gefährdung der Gewässer und der Trinkwasserressourcen durch den Einsatz von Totalherbiziden, wie z. B. Diuron MdlAnfr 14, 27 — Drs 12/6965 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 18766' D Anlage 13 Finanzierung der Instandsetzung der Bundesbahnstrecke Cloppenburg-Friesoythe MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/6965 —Günter Graf SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 18767' B Anlage 14 Forderung einer zusätzlichen amtsärztlichen Bescheinigung von Frauen nach Erwerb des Busführerscheins MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/6965 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 18767* C Anlage 15 Überlegungen der Hamburger Elektrizitätswerke zum Bau eines Wasserkraftwerks in der Elbe bei Geesthacht; Folgen eines Staus der Elbe um weitere 1,05 Meter MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/6965 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 18768* A Anlage 16 Anzahl der Ein- und Auswanderungen in den Jahren 1992 und 1993; Veröffentlichung des Wanderungssaldos nach Inkrafttreten des geänderten Artikels 16 GG und der entsprechenden Begleitgesetze MdlAnfr 45, 46 — Drs 12/6965 — Joachim Tappe SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18768' B Anlage 17 Abschiebung von Kriegsdienstverweigerem und Deserteuren aus dem ehemaligen Jugoslawien MdlAnfr 47 — Drs 12/6965 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18768* D Anlage 18 Einladung der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) zur offiziellen Eröffnungsfeier der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland in Berlin am 14. November 1993 MdlAnfr 48 — Drs 12/6965 — Wilfried Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18769* A Anlage 19 Entwicklung der Kriminalität bei Ausländern mit kurzer Verweildauer in Deutschland; Stärkung der inneren Sicherheit MdlAnfr 49 — Drs 12/6965 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18769* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 IX Anlage 20 Klärung der Frage der hoheitsgebietlichen Zuordnung des Bodensees MdlAnfr 50 — Drs 12/6965 — Dr. Olaf Feldmann F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18769' C Anlage 21 Herausgabe einer Akte mit personenbezogenen Unterlagen über Dr. Schalck-Golodkowski an den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen durch „Minister des Bundes" im Mai 1993 MdlAnfr 51 — Drs 12/6965 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 18769' D Anlage 22 Bedenken gegen die Neufassung des § 1631 Abs. 2 BGB hinsichtlich der Prügelstrafe für Kinder MdlAnfr 52 — Drs 12/6965 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 18770* B Anlage 23 Nutzung der Ermächtigungen gemäß Außenwirtschaftsgesetz in bezug auf das Post-und Fernmeldegeheimnis im Zusammenhang mit dem Bau einer Giftgasanlage in Tarhuna/Libyen MdlAnfr 60 — Drs 12/6965 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18770* C Anlage 24 Nutzung der ab Sommer freiwerdenden Wohnungen der alliierten Streitkräfte in Berlin MdlAnfr 61, 62 — Drs 12/6965 — Siegfried Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18770* C Anlage 25 Veröffentlichung eines schon 1992 geplanten Registers über unlautere Geschäftspraktiken von Versicherungsunternehmen, insbesondere in den neuen Bundesländern, gemäß Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts MdlAnfr 63 — Drs 12/6965 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18771* A Anlage 26 Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Abnahme von Strom aus Hackschnitzel-Biomasse-Kraftwerken; Strompreis MdlAnfr 64 — Drs 12/6965 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 18771* C Anlage 27 Kenntnis der Bundesregierung über den Bau einer Kampfstoffanlage in Tarhuna/Libyen MdlAnfr 65 — Drs 12/6965 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 18771' D Anlage 28 Stellungnahme der Bundesregierung zum Bau einer Giftgasanlage in Tarhuna/Libyen MdlAnfr 66 — Drs 12/6965 — Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb 2:v1Wi 18772' A Anlage 29 Warnung der Bundesregierung vor einer Beteiligung am Bau der Giftgasanlage in Tarhuna/Libyen MdlAnfr 67 — Drs 12/6965 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 18772* B Anlage 30 Haltung der Bundesregierung zur Bananen-Marktordnung der Europäischen Union angesichts der Frage der Vereinbarkeit mit den GATT-Regeln MdlAnfr 68, 69 — Drs 12/6965 — Peter Conradi SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 18772* C X Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Anlage 31 Verzögerung der Auftragsvergabe für die Erhöhung der zweiten Warft auf der Hallig Langeneß MdlAnfr 70 — Drs 12/6965 — Werner Ringkamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 18773* A Anlage 32 Möglichkeiten der Stromgewinnung aus Hackschnitzel-Biomasse-Kraftwerken; Fördermöglichkeiten MdlAnfr 71 — Drs 12/6965 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 18773* B Anlage 33 Verdienstausfall der Beschäftigten im Baugewerbe wegen Wegfalls des Schlechtwettergeldes im Monat März und Fehlens von Lohnersatzleistungen; Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld MdlAnfr 72, 73 — Drs 12/6965 — Konrad Gilges SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 18773* D Anlage 34 Verdienstausfall der Beschäftigten im Baugewerbe bei Schlechtwetter wegen fehlender Anrechte auf Lohnersatzleistungen MdlAnfr 74, 75 — Drs 12/6965 — Achim Großmann SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 18774* C Anlage 35 Konsequenzen aus der Zuordnung der Werkvertragsabkommen mit Polen zu den verschiedenen Regelungsbereichen MdlAnfr 76, 77 — Drs 12/6965 — Hans Büttner (Ingolstadt) SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 18774* D Anlage 36 Berücksichtigung der in Artikel 41 des Europa-Abkommens mit Polen vorgesehenen Arbeitsmarktlage bei der Erleichterung des Zugangs zur Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer MdlAnfr 78, 79 — Drs 12/6965 — Dr. Rudolf Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 18775* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18589 216. Sitzung Bonn, den 10. März 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 9 **) Anlage 10 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 10. 3. 94 Blunck (Uetersen), SPD 10. 3. 94 Lieselott Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 10. 3. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 10. 3. 94 ' Clemens, Joachim CDU/CSU 10. 3. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 10. 3. 94 Herta Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 10. 3. 94 Duve, Freimut SPD 10. 3. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 10. 3. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 10. 3. 94 Eymer, Anke CDU/CSU 10. 3. 94 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 3. 94 Francke (Hamburg), CDU/CSU 10. 3. 94 Klaus Gries, Ekkehard F.D.P. 10. 3. 94 Günther (Duisburg), CDU/CSU 10. 3. 94 Horst Dr. Hartenstein, Liesel SPD 10. 3. 94 Hintze, Peter CDU/CSU 10. 3. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 10. 3. 94 Keller, Peter CDU/CSU 10. 3. 94 Koppelin, Jürgen F.D.P. 10. 3. 94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 10. 3. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 10. 3. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 10. 3. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 10. 3. 94 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 10. 3. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 10. 3. 94 Gerhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 10. 3. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 10. 3. 94 ' ' Müller (Wadern), CDU/CSU 10. 3. 94 Hans-Werner Müller (Wesseling), CDU/CSU 10. 3. 94 Alfons Nolte, Claudia CDU/CSU 10. 3. 94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 10. 3. 94 Susanne Reddemann, Gerhard CDU/CSU 10. 3. 94 " Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 10. 3. 94 Reuter, Bernd SPD 10. 3. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 10. 3. 94 Ingrid Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 10. 3. 94 Schemken, Heinz CDU/CSU 10. 3. 94 Schuster, Hans F.D.P. 10. 3. 94 Dr. Schwaetzer, Irmgard F.D.P. 10. 3. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 10. 3. 94 Christian Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 10. 3. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 10. 3. 94 Dr. Soell, Hartmut SPD 10. 3. 94 ' ' Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Teichman, F.D.P. 10. 3. 94 Cornelia Thierse, Wolfgang SPD 10. 3. 94 Verheugen, Günter SPD 10. 3. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 10. 3. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 10. 3. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ältestenrates zum Berlin/Bonn-Gesetz und zu weiteren in Tagesordnungspunkt 3 aufgeführten Vorlagen Martin Grüner (F.D.P.): Ich respektiere die Hauptstadtentscheidung des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 und widerspreche trotzdem der Umsetzung dieses Beschlusses in Gestalt des vorliegenden Berlin/Bonn-Gesetzes: Erstens. Das Gesetz geht von einer rechtlich und politisch bedenklichen Interpretation der Organisationsgewalt des Bundeskanzlers aus und überläßt letztlich die entscheidende Frage der Aufteilung der Bundesregierung auf Bonn und Berlin einzelnen Organisationsentscheidungen des Kanzlers. Über den Sitz der Bundesregierung muß aber der Gesetzgeber entscheiden. Zweitens. Das Gesetz verstößt gegen § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Weder politisch noch rechtlich erfüllt die Kostenfiktion von 20 Milliarden DM die Anforderungen des § 96 der Geschäftsordnung. Drittens. Es hat keine Prüfung der fachlichen und rechtlichen Alternativen für die Umsetzung des Hauptstadtbeschlusses gegeben. Die Kosten- und Verwaltungseffizienz sowie die Bestandskraft des Beschlusses ist daher nicht gewährleistet. Die Prüfung der Organisationsstruktur der Ministerien kann von den Ministerien allein nicht geleistet werden. Externe Beratung und Zuziehung des Bundesrechnungshofes sind zwingend erforderlich. Die Chance für eine schlanke Spitzenverwaltung der Bundesrepublik Deutschland müßte genutzt werden. Prüfungswürdige Vorschläge liegen auf dem Tisch. Viertens. Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Entscheidung vom 20. Juni 1991 den Kompromiß beschlossen, daß die größte Zahl der Arbeitsplätze in Bonn bleiben soll. Dazu steht das Konzept der Bundesregierung im Widerspruch, da diese Forderung durch den Umzug zahlreicher Behörden von Berlin nach Bonn erfüllt werden soll. Ein solches Umzugskarussell entsprach nicht der Absicht des Bundestages. 18734' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Lothar Ibrügger (SPD): In meiner Verantwortung gegenüber den Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Kreis Minden-Lübbecke kann ich dem Gesetzentwurf zum Vollzug des Umzuges von Parlament und Regierung von Bonn nach Berlin nicht zustimmen. Die Folgewirkungen für den Steuerzahler sind angesichts der eigentlichen Aufgaben zur Vollendung der deutschen Einheit nicht mehr zu rechtfertigen. Zum anderen: Ich bin überzeugt, daß in unserer Bevölkerung eine Mehrheit für einen Umzug von Bonn nach Berlin nicht mehr vorhanden ist. Um das aber verbindlich zu erklären, plädiere ich nach wie vor — wie in meiner Erklärung am 20. Juni 1991 — für eine Entscheidung unseres Volkes über den künftigen Sitz von Parlament und Regierung! Damit befinde ich mich im Einklang mit dem Einigungsvertrag, dem ich mit Freude zugestimmt habe. „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin, die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden", so heißt es im Einigungsvertrag. Einmal wegen der glückhaften Überwindung der Teilung unseres Landes und zum anderen für Berlin als Hauptstadt, gerade auch als Symbol der Standhaftigkeit Berlins in schwerster Zeit der Blockade. Zur Wahrung Berlins als Bundeshauptstadt gehören nach meiner Auffassung folgende Aufgaben: Amtssitz des Bundespräsidenten, die Bundesversammlung, Konstituierung des Parlaments nach einer Bundestagswahl, Wahl des Bundeskanzlers, Zusammentreten des Parlaments zum Tag der Deutschen Einheit, Staatsakte zu besonderen feierlichen oder politisch bedeutsamen Anlässen. Damit würde in ganz besonderer Weise die deutsche Einheit durch Tagungen in Berlin symbolisiert, Deutschland als Ganzes durch unsere Bundeshauptstadt repräsentiert. Seit der Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 haben sich die kritischen Fragen in unserer Bevölkerung nur noch verstärkt: Warum sollen 25 000 Lebenszeitbeamte und rd. 75 000 in zugeordneten Bereichen Beschäftigte Bonn verlassen, um nach milliardenschweren Investitionen in neuen Räumen an anderer Stelle lediglich das gleiche zu tun, was sie gegenwärtig bereits in mit Milliardenaufwand errichteten Ministerien in Bonn leisten? Wird Berlin und den neuen Bundesländern damit wirklich gedient? Ist die Schwächung einer Region zur Stärkung einer anderen die angemessene Antwort auf unsere eigentliche Herausforderung im östlichen Teil unseres Landes, dort möglichst rasch für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen? Viele sagen mir: Wenn schon die Staatsverschuldung explodiert mit immer weiter wachsenden Zins-und Tilgungsbelastungen und der Staat immer mehr zu Steuererhöhungen und Leistungskürzungen greift, warum streitet ihr euch dann um funktionierende Parlamentseinrichtungen und Ministerien? Wir haben sie mit Steuergeldern finanziert und erwarten zweckmäßige und wirtschaftliche Entscheidungen. Mit der Verlagerung des Sitzes von Parlament und Bundesregierung nach Berlin steht weit mehr auf dem Spiel als der Umzug von Beamten, Angestellten und Arbeitern. Die Vielfalt regionaler Metropolen in Deutschland mit eigenständigem Gewicht, eigenem Gesicht und die im internationalen Vergleich ausgewogene regionale Wirtschaftsstruktur in den elf alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland wäre eher gefährdet. Angesichts der bedrängenden Arbeitslosigkeit unserer Mitbürger in Leipzig und Dresden, in Rostock und Schwerin, in Magdeburg und Frankfurt/Oder, der Umweltzerstörung und der verrotteten Infrastruktur diskutieren wir gegenwärtig über mindestens 20 Milliarden DM Kosten für einen reinen Umzug von Einrichtungen und Personen nach Berlin, Ausgleichsmaßnahmen für den aufgegebenen Sitz mit dem Verlust von 100 000 Arbeitsplätzen noch gar nicht mitgerechnet. Die Frage ist, ob diese Milliarden nicht weit wirkungsvoller für neue Arbeitsplätze und Investitionen in den fünf neuen Ländern einschließlich Berlin eingesetzt werden können. Gerade auch der Steuerzahler fragt mich als Abgeordneten zu Recht, ob die dem Staat anvertrauten Steuergelder zweckmäßig ausgegeben werden. Die Mehrheit unserer Bevölkerung dürfte kaum bereit sein, weitere Steuererhöhungen und Leistungskürzungen nur zugunsten eines Umzuges bereits bestehender Einrichtungen und Personen nach Berlin hinzunehmen. Jede Mark, die dafür ausgegeben werden müßte, fehlt an anderer Stelle in den neuen Bundesländern. Bonn ist seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland auch zum Träger gesamtstaatlicher deutscher Tradition geworden, ähnlich wie früher schon Frankfurt als die Stadt der Kaiserwahlen des Deutschen Bundes und der Paulskirche. Die in Bonn getroffenen Schicksalsentscheidungen der Nachkriegszeit sind im Zeitraum von zwei Generationen ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil unserer nationalen Geschichte. Bonn steht seit 40 Jahren in besonderer Weise für den föderativen Aufbau der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Stadt konkurriert nicht mit regionalen Metropolen, auch nicht mit Berlin als der größten Stadt Deutschlands. Die Beibehaltung der Parlamentseinrichtungen und der Ministerien in Bonn würde allen Metropolen Deutschlands ihr Eigengewicht und ihre Entfaltungsmöglichkeiten bewahren. Die Leistungsfähigkeit Deutschlands, dies ist eine der grundlegenden Erfahrungen nach dem Zweiten Weltkrieg, erwächst aus der Stärke seiner einzelnen Regionen. Dies gilt künftig erst recht im europäischen Raum. Im Zeitalter der Telekommunikation gäbe es keinen vernünftigen Grund, diese „Arbeit" nach Berlin zu verlagern. Gegenwärtig stehen interessante Investoren, so der Berliner Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, „Schlange". Durch einen „Zufluß von zig Milliarden" aus aller Welt sei die Innenstadt Berlins inzwischen „praktisch dreimal belegt". Bei den Gesprächen mit Investoren, so der verantwortliche Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18735* Senator, spiele der Parlaments- und Regierungssitz keine Rolle. Mit dem Staatsoberhaupt in Berlin und Sitzungen des Deutschen Bundestages und des Bundeskabinetts bei herausragenden Anlässen wird Berlins Funktion als Bundeshauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands ausreichend mit Leben erfüllt. Bonn als bescheiden bleibender Arbeitssitz von Parlament und Bundesregierung — Berlin, befreit von den Lasten der Teilung, als wirtschaftliche und kulturelle europäische Metropole in einem zusammenwachsenden Kontinent: Dies ist nach meiner Auffassung kein Gegensatz, sondern Ausdruck der gewollten, lebendigen Vielfalt unserer Regionen in Deutschland. Ich bekräftige daher erneut meine Auffassung, daß in dieser grundlegenden Frage des Umzuges von Bonn nach Berlin unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger aufgerufen werden, durch eine Volksabstimmung ein für allemal zu entscheiden. Walter Schöler (SPD): Gemäß § 31 der Geschäftsordnung gebe ich zu Protokoll, daß ich der Drucksache 12/6623 zustimme und die Drucksachen 12/6614, 12/6618 und 12/2886 (neu) ablehne. Dr. Uwe Holtz (SPD): Auch heute noch bin ich der Auffassung, daß es falsch ist, den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung mit einer Reihe von Ministerien nach Berlin zu verlagern. Ich ärgere mich darüber, daß der auch von mir unterzeichnete interfraktionelle Alternativvorschlag auf Drucksache 12/6623 nicht direkt zur Abstimmung gestellt wurde. Wenn ich dennoch der Beschlußempfehlung des Ältestenrats und damit den verschiedenen Vorlagen einschließlich des Berlin/Bonn-Gesetzes zustimme, dann geschieht dies aus folgenden Gründen: An der mehrheitlich vom Bundestag gefällten Entscheidung zugunsten Berlins am 20. Juni 1991 kann ich nicht vorbeisehen. Mit dem Berlin/Bonn-Gesetz wird deutlich festgeschrieben, daß die Umsetzung des Beschlusses vom 20. Juni 1991 nach der Maßgabe zu erfolgen hat, eine dauerhafte und faire Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn sicherzustellen. Ich stimme in der Erwartung zu, daß die zugesagten und in Aussicht gestellten Ausgleichsmaßnahmen — einschließlich der Verlagerung von Bundesbehörden und anderen Einrichtungen — für die Region Bonn zügig umgesetzt werden und der Neu- bzw. Umbau in Berlin so kostengünstig wie möglich vorgenommen wird. Besonders begrüße ich den vorgesehenen Ausbau der Bundesstadt Bonn als Wissenschaftsstandort und als Standort für Entwicklungspolitik sowie die Entwicklung Bonns zu einer Region mit zukunftsorientierter Wirtschaftsstruktur. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Herbert Werner (Ulm), Theo Magin, Jürgen Augustinowitz, Dr. Walter Franz Altherr, Alois Graf von Waldburg-Zeil, Johannes Nitsch (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Arbeitszeitrechtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 4 c) Dr. Walter Franz Altherr (CDU/CSU): Wir stimmen dem Gesetzentwurf zum Arbeitszeitrechtsgesetz zu. Dennoch sehen wir nach wie vor den Zielkonflikt zwischen dem verfassungsrechtlichen Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe und der Sicherung einheimischer Arbeitsplätze. Wir halten den Entwurf des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung jedoch für einen tragfähigen Kompromiß. Aufgrund zahlreicher Änderungsanträge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte der Gesetzentwurf so gestaltet werden, daß der Sonntag trotz möglicher Ausnahmen weiterhin Sonntag bleibt. Neben den bisherigen Ausnahmen wird Sonntagsarbeit zukünftig nur zur Sicherung von Arbeitsplätzen zugelassen, wenn das antragstellende Unternehmen bereits die bislang zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten von 144 Stunden weitgehend ausnutzt, also bereits an 6 Arbeitstagen mehrschichtig arbeitet, und wenn die Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Mitbewerbern unzumutbar beeinträchtigt ist und deshalb ohne die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit Arbeitsplätze verloren gingen. Unsere Forderung, als einziges Kriterium für die Genehmigung von Sonntagsarbeit die Arbeitszeit heranziehen zu können, konnten wir durchsetzen. „Andere Arbeitsbedingungen im Ausland" — wie im Regierungsentwurf zunächst vorgesehen — wurden als Begründungstatbestand für Sonntagsarbeit gestrichen. Damit können z. B. Kinderarbeit, geringe Umweltschutzauflagen und fehlende Sozialabgaben in anderen Ländern keine Argumente für das Abgehen von der durch die Verfassung gebotenen Sonn-und Feiertagsruhe werden. Die Ausnahmeregelung bietet die Möglichkeit für eine bundeseinheitliche Genehmigungspraxis. Darüber hinaus bietet sie den Tarifpartnern die Chance, andere Modelle der Arbeitszeitregelungen im Bereich der persönlichen Arbeitszeit, der Maschinenlaufzeiten oder auch für Jahresarbeitszeitvereinbarungen zu entwickeln. Die Genehmigung von Sonntagsarbeit darf nur als letztes Mittel zur Behebung einer konkreten Notsituation in Frage kommen, also einzig im Sinne der Arbeitsplatzsicherheit erteilt werden, damit die Familien auch in Zukunft den Sonntag heiligen und im 7-Tage-Rhythmus losgelöst von den Zwängen der Arbeitswelt ausruhen können. 18736* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (a — Gesetzentwurf zur Reform des strafrechtlichen Sanktionssystems, b — Gesetzentwurf zur Änderung des Straf- gesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, c — Antrag: Harmonisierung der Strafrahmen) Hermann Bachmaier (SPD): Vor nicht alizulanger Zeit haben zwei junge Männer am Oldenstädter See in der Lüneburger Heide eine besonders verabscheuungswürdige Straftat begangen: In der Nacht überfielen sie ein junges Paar, das am See gezeltet hatte, und bedrohten es mit einer Pistole. Der junge Mann wurde auf eine Holzbank gefesselt, seine Freundin entführt — außerdem das Zelt mitgenommen. Bevor die junge Frau nach 16 Stunden von der Polizei befreit werden konnte, wurde sie zweimal vergewaltigt, gequält und hatte Todesängste auszustehen. Das zuständige Landgericht verurteilte den Haupttäter zu 5 Jahren Freiheitsstrafe für den Raub des Zeltes und zu lediglich 4 Jahren für die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung. Das unverständliche Strafmaß darf man aber nicht dem Gericht anlasten sondern geht zu Lasten des Gesetzgebers. Das Strafgesetzbuch weist geradezu unerträgliche Diskrepanzen zwischen den Eigentums- und Vermögensdelikten einerseits und den Delikten, die die körperliche und sexuelle Integrität betreffen, andererseits auf. Während die Höchststrafe bei der sexuellen Nötigung 10 Jahre beträgt, kann schon der einfache Raub mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe belegt werden. In krassem Mißverhältnis dazu wiederum ist der Strafrahmen beim sexuellen Mißbrauch von Kindern lediglich 6 Monate bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Während für die Vergewaltigung mit Todesfolge ein Strafrahmen von 5 Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen ist, ist beim Raub mit Todesfolge bereits die Mindeststrafe 10 Jahre Freiheitsstrafe, die Höchststrafe lebenslänglich . Im Mißverhältnis dazu steht die Bestrafung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern mit Todesfolge, wofür unser Strafgesetzbuch lediglich einen Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Wenn das Strafgesetzbuch für die Geld- und Wertpapierfälschung eine Mindeststrafe von 2 Jahren vorsieht und für den sogenannten minderschweren Fall des Totschlages 6 Monate bis 5 Jahre in Betracht kommen, dann wird deutlich, daß die Wertungsmaßstäbe unseres Strafrechtes in vielen Fällen nicht stimmen. Deutlich wird dies auch am zu niedrigen Strafrahmen für die verschiedenen Körperverletzungsdelikte. Wird z. B. jemand brutal niedergestochen, ohne daß man dem Täter einen Tötungsvorsatz nachweisen kann, dann beträgt die Höchststrafe ungeachtet der Risiken und Gefahren, der Länge des Heilungsverlaufes und möglicher bleibender Schäden, die das Opfer davongetragen hat, allenfalls 5 Jahre. Hätte der Täter nebenbei noch die Uhr des Opfers geraubt, würde die Mindestfreiheitsstrafe schon 5 und die Höchstfreiheitsstrafe 15 Jahre betragen. Dazu kommen noch völlig unverständliche Folgen im Bereich der sogenannten Sonderstrafrahmen, also in den Fällen, in denen ein sogenannter minderschwerer Fall zu einem milderen Strafrahmen führt. Geradezu widersprüchlich können die Ergebnisse im Bereich des Raubes und des schweren Raubes sein: Während der Strafrahmen beim sogenannten einfachen Raub zwischen 1 und 15 Jahren liegt, kann ein Täter dann, wenn er einen schweren Raub begangen hat, also etwa eine Schußwaffe bei sich führte, das Opfer der Todesgefahr ausgesetzt hat oder andere erschwerende Umstände hinzukommen, sogar milder als beim einfachen Raub davonkommen, wenn das Gericht einen minderschweren Fall annimmt. Dann erhält der Täter eine Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren. Es würde im übrigen unserem Strafrecht gut anstehen, wenn wir das Verbot der Folter in einem eigenständigen Straftatbestand und mit einem gebührenden Strafrahmen versehen im Strafgesetzbuch verankern würden. Die wenigen Beispiele zeigen schon, daß unser Strafgesetzbuch, dessen Straftatbestände weitgehend noch aus dem vorigen Jahrhundert stammen, neben vielen sonstigen Ungereimtheiten hinsichtlich der Strafrahmen an einem gravierenden Wertungswiderspruch leidet. Einer Überbetonung und Überbewertung des Eigentums- und Vermögensbereiches steht eine gefährliche Unterbewertung der persönlichen Integrität der Opfer gegenüber. Diese Schieflage der unterschiedlichen Strafrahmen steht im Widerspruch zu den Wertmaßstäben unserer Verfassung. Nach Art. i des Grundgesetzes ist die menschliche Würde nicht nur unantastbar, es ist vielmehr Aufgabe aller staatlichen Gewalt, sie zu achten und zu schützen. Dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung kommt das Strafgesetzbuch nur äußerst bedingt nach. Es ist daher eine zwingende Pflicht des Gesetzgebers, diesen Grundwiderspruch zwischen Verfassung und Strafgesetzbuch zu beseitigen. Nun hat ja der Beschluß des SPD-Bundesparteitages, der eine Beseitigung dieses Mißstandes fordert, schon eine erste Folge gezeitigt: Die Körperverletzungsstrafen sollen auch nach dem Willen der Bundesregierung angehoben werden. Mit einer derartigen Korrektur im Detail ist es aber nicht getan. Der Gesetzgeber ist dafür verantwortlich, daß die strafrechtlichen Folgen kriminellen Fehlverhaltens mit den Wertmaßstäben unserer Verfassung in Einklang stehen. Ungeachtet der Dringlichkeit, mit der wir an die Beseitigung der ins Auge springenden Wertungswidersprüche herangehen müssen, muß zunächst eine gründliche Bewertung der Strafrahmen aller Delikte des Strafgesetzbuches und der strafrechtlichen Nebengesetze vorgenommen werden. In einem weiteren Schritt müssen dann die unterschiedlichen Strafrahmen so festgelegt werden, daß sich in ihnen die unserer Verfassung zugrunde liegenden Wertmaßstäbe widerspiegeln. Dieses Vorhaben ist so umfassend, daß es von einer Sachverständigenkommission vorbereitet werden muß, deren Mitglieder mit dem dafür erforderlichen gründlichen Vorwissen ausgestattet sein müssen. Diese Aufgabe duldet keinen Aufschub. Sie muß schleunigst in Angriff genommen werden. Lassen Sie Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18737* deshalb dieser ersten Lesung unseres Antrages ohne große Umschweife bald einen entsprechenden Beschluß folgen, so daß die von uns vorgeschlagene Kommission bald die Arbeit aufnehmen kann. Das Strafrecht ist das schärfste Instrumentarium, mit dem der Staat durch die Justiz eine humane und gerechte Ordnung von den Menschen einfordert. Gerade auch deshalb sind an das Strafrecht besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Ein von den Menschen als ungerecht empfundenes Strafrecht kann beträchtlichen Schaden anrichten. Haben aber die Menschen das Gefühl, daß ihnen durch das Recht Unrecht zugefügt wird, dann geht dies letztlich an die Substanz unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Deshalb sollten wir schnell darangehen, die zu verhängenden Strafen wieder gerechter auszugestalten. Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Daß die große Strafrechtsreform überfällig ist, das muß man als eines der offenkundigsten Ergebnisse der Innenpolitik der jetzigen Koalitionsregierung bezeichnen. Allgegenwärtig ist in unserer Gesellschaft die Verunsicherung und das nicht mehr abweisbare Gefühl, je länger je weniger werde der Staat seiner nicht delegierbaren Verantwortung gerecht, die innere Sicherheit seiner Bürger und Bürgerinnen zu gewährleisten. Ja — immer beunruhigender drängt sich die Sorge auf, der Staat ziehe sich immer rückhaltloser auf die sogenannten hoheitlichen Aufgaben zurück und überlasse immer weitere Sicherheitsbereiche privaten Organisationen, so daß innere Sicherheit immer mehr die Gestalt einer hochbezahlten Dienstleistung annimmt. Aristoteles meinte, wenn die Reichen begännen, sich Leibwachen zu halten, dann sei die Freiheit in Gefahr. Wirft dieser Satz nicht ein beunruhigendes Schlaglicht auf unsere Situation? Wer dieser Entwicklung gegensteuern will, der muß jene eingangs erwähnte große Strafrechtsreform als Kriterium und Maßstab gegenwärtiger Sicherheits-und Rechtspolitik aufstellen. Je klarer die Kriminologie die Begrenztheit aller Repressions- und Sanktionsgewalt herausarbeitet, desto mehr gewinnt die Prävention an Gewicht. Sie aber muß eine moderne Sozialpolitik als ihre unentbehrliche Bundesgenossin zur Kooperation heranziehen. Täter-Opfer-Ausgleich müssen ihren Ausnahmecharakter verlieren und integraler Bestandteil der Strafrechtspraxis werden. Das wird nicht ohne Anpassung der Straf rahmenvorschriften möglich sein. Das Sexualstrafrecht muß von den letzten Resten des Sakralrechtes und aus vordemokratischer Zeit stammenden Diskriminierungen befreit werden. Und endlich müssen wir wirksamere Strategien als bisher im Umgang mit organisierter Kriminalität entwerfen, jedoch ohne den Grundrechtsschutz zu relativieren oder unter der Maxime der Waffengleichheit das staatliche Handeln selbst in das Zwielicht der Kriminalität abdriften zu lassen. Im Lichte dieses Programmes gesehen, wird unschwer erkennbar, inwieweit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Initiativen der SPD begrüßen und unterstützen kann oder wo wir abweichende oder weitergehende Vorstellungen haben. Völlig zu Recht wird im SPD-Antrag „Harmonisierung der Strafrahmen" auf den Wertungswiderspruch reagiert, der Eigentumsdelikte in vielen Fällen mit höheren Strafen bedroht als Körperverletzungsdelikte. Reserviert freilich stehen wir dem Vorschlag gegenüber, eine Kommission zur Harmonisierung dieses und anderer Strafrahmenwidersprüche einzusetzen. Sollte man dieses Vorhaben nicht doch lieber mit der großen Strafrechtsreform verbinden? Auch den Gesetzentwurf zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems können wir im Blick auf seinen Ansatz nur begrüßen. An einzelnen Stellen freilich sehen wir auch hier noch Diskussionsbedarf. So muß man z. B. fragen, ob der Vorschlag zur Schadenswiedergutmachtung — § 24a StGB — im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs nicht zu kurz greift. Die Milderung der Strafe ist nur ultimativ oder fakultativ vorgesehen. Wir wünschten dagegen einen eigenständigen dritten Maßnahmenstrang des Strafgesetzbuches neben Strafen und Maßregeln, so wie es auf dem 59. Deutschen Juristentag gefordert worden ist. Eine effektive Verbesserung dagegen sehen wir in der Ausgestaltung des Fahrverbots zur Hauptstrafe. Weitergehende Überlegungen und Forderungen zur Reform des Strafgesetzbuchs, Allgemeiner Teil, kommen auch aus den niedersächsischen und hessischen Strafrechtskommissionen. Sie haben die Diskussionen in der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die noch nicht abgeschlossen sind, wesentlich beeinflußt, insofern auch wir über sinnvolle und im Sinne einer wirksamen Prävention angezeigte Wege der Entkriminalisierung nachdenken. Wir begrüßen die Bundesratsinitiative zur Änderung von Strafgesetzbuch und Ordnungswidrigkeitengesetz, die das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabstufen will. Natürlich ist auch das ein nur punktueller Vorstoß, der uns nicht befriedigen kann. Wie die hessischen und niedersächsischen Kommissionsvorschläge halten wir es für nötig, den Rahmen der Entkriminalisierung wesentlich weiter zu spannen und nicht nur Schwarzfahren zu entkriminalisieren, sondern auch andere Delikte im Bereich Drogenstrafrecht, Verkehrsdelikte und leichter Diebstahlkriminalität. Gegen Ladendiebstähle sind intelligentere Warensicherungssysteme ebenso überfällig wie serienreif. Eine zivilrechtliche Ahndung erscheint uns hier viel sinnvoller als Strafe. Auf allen diesen Wegen könnten Polizeikräfte entlastet und massiver und effektiver gegen Massenkriminalität etwa beim Kfz-Diebstahl eingesetzt werden. Zusätzlich sollten — wie kürzlich in Schleswig-Holstein — zentrale und regionale Polizeidienststellen umfassend auf Arbeitsbelastung und -effektivität untersucht werden. Wie in der Justiz mittels der Verkürzung überlanger Verfahren könnten auch bei der Polizei durch manche organisatorische Straffung Kapazitäten freigemacht werden. Aber täuschen wir uns nicht: Für unsere an Enthumanisierung erkrankte Gesellschaft ist das Strafrecht nur eine flankierende Therapie. Wer wie Schäuble in Entkriminalisierung eine Gefährdung des Rechtsstaates sieht, hat diesen Zusammenhang nicht verstanden. Was ihn gefährdet, sind ureffektive Strafrechtsverschärfungen, und was ihn vollends untergräbt, sind 18738* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Grundrechtsbeschränkungen für alle Bürger, wo nur Schwerkriminelle getroffen werden sollen. War es nicht die gerade von dieser Regierung favorisierte Medienprivatisierung, die uns mit einem Schwall ästhetisch minderwertiger und emotional brutalisierender Einschaltquotenjagden überschwemmt hat? Wo bleibt die angekündigte Qualitätssteigerung durch Konkurrenz? Und ist es ein großes Wunder, wenn die nicht durch leistungssteigernde Konkurrenz, sondern durch einen brutalen Verdrängungswettbewerb konditionierte Gesellschaft immer mehr dem gleicht, woran sie sich allabendlich berauscht? Gegen die Droge des Nervenkitzels hilft wahrlich keine Polizei, sondern allein eine soziale und ästhetische Richtungsänderung. Aus ihr aber würden gewiß auch die Kräfte kommen, die wir zu einer erfolgreichen Realisierung der großen Strafrechtsreform brauchen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zum Zusatztagesordnungspunkt 7 (Große Anfrage: Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland) Dr. Hans de With (SPD): Die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zur organisierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland trägt das Datum vom 12. Mai 1993. Bis heute hat die Bundesregierung sie nicht beantwortet. Wir haben deshalb von unserem Recht Gebrauch gemacht, das Bundestagsplenum anzurufen. Zunächst hatte der Bundesminister des Innern um Zustimmung zur Beantwortung binnen sechs Monaten gebeten. Nachdem die Bundesregierung diesen Termin nicht einhalten konnte, wurde am 12. November erklärt, bis Ende Februar 1994 bemüht zu sein, die Antwort zu erteilen, und auf Ressortabstimmungen verwiesen. Am 12. Februar 1994 schließlich erreichte den Bundestag die Nachricht, daß „nochmalige Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz" nötig seien und man sich bemühe, bis Ende April 1994 zu antworten. Auch wenn unsere Große Anfrage in der Tat eine große war, ist es unerträglich, die Antragsteller derartig lang warten zu lassen. Es ist aber auch deshalb unerträglich, weil damit der Öffentlichkeit und uns als Opposition, aber auch den Regierungsparteien, Material vorenthalten wird, das wir zur Beratung unseres 2. Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ganz gern verwendet hätten und das eigentlich auch Grundlage hätte sein sollen, für den Koalitionsentwurf zum Kriminalitätsbekämpfungsgesetz. Dem Vernehmen nach liegt die erbetene Antwort im Grunde auch seit geraumer Zeit vor. Seit Wochen fehlt es — wie die Verlängerungsschreiben ergeben — nur an der erforderlichen Abstimmung zwischen den beiden betroffenen Bundesministerien. Offensichtlich können sich wieder einmal CDU/CSU und F.D.P. in der Bundesregierung nicht einigen. Die Bundesregierung stellt die Beantwortung Ende April in Aussicht in dem Wissen, daß schon am 11. April das Anhörungsverfahren im Rechtsausschuß zu den erwähnten Gesetzen der Koalition und der Opposition ansteht, und es mehr als dienlich gewesen wäre, wenn die Antwort dann schon vorliegen würde. Daraus muß geschlossen werden, daß der Bundesregierung entweder nicht daran gelegen ist, daß ihre Untersuchungen bei der Beratung der beiden Gesetze zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verwendet werden können oder aber, daß ihr diese Beratungen im Grunde herzlich gleichgültig sind, wenn nur der Koalitionsfrieden nicht weiter gestört wird. Ich darf die beiden betroffenen Minister, die Bundesministerin der Justiz und den Bundesminister des Innern, bitten, hierzu Stellung zu nehmen. Unsere Große Anfrage zur organisierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland unternimmt den Versuch, mit der Bundesregierung und damit zugleich mit der Öffentlichkeit eine Debatte darüber zu eröffnen, wie sich die organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt hat, wie sie bekämpft werden kann, wie die europäische und internationale Zusammenarbeit aussieht, wie — wohl der wichtigste Bereich — sich die Drogenkriminalität entwickelt hat. Dabei reicht der Bogen von der Einwirkung der organisierten Kriminalität auf die Massenkriminalität bis zur Bedeutung der Schlepperorganisationen, vom Waffenhandel bis zur Müllkriminalität, von den Auswirkungen der Vermögensstrafe, des erweiterten Verfalls und der Geldwäsche bis zur Telefonüberwachung, von der Rasterfahndung bis zu den ausländischen Erfahrungen bei der elektronischen Überwachung von Räumen und bis hin zur Frage, welche Prioritäten international und national gesetzt werden müssen. Die Bundesregierung ist nicht nur säumig. Die Bundesregierung hat die ihr von der Opposition gebotene Gelegenheit verfehlt, rechtzeitig die Debatte über die Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf der Grundlage sorgfältiger Erhebungen zu eröffnen. Dabei wissen wir aus den Berichten dieser Woche, daß die Kriminalität uns nicht den Gefallen tut, zu verharren oder gar zu sinken. Sie steigt weiter. Bei allem ist es kein Wunder, daß die Bevölkerung an der Kompetenz der Bundesregierung zweifelt, die davonlaufende Kriminalität wieder in den Griff bekommen. Norbert Geis (CDU/CSU): Die steigende Kriminalität wird mehr und mehr zu einer Bedrohung der inneren Sicherheit. Dabei sind es nicht die Deutschen oder die schon lange bei uns lebenden Ausländer, die für den Anstieg der Kriminalität verantwortlich sind. Es sind vor allem illegale Ausländer und die internationalen Verbrecherorganisationen, die sich in Deutschland einnisten, Verbrechen planen und aus- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18739* führen. Daß die organisierte Kriminalität gerade nach Deutschland einsickert, hat seinen Grund in unserer zentralen Lage mitten in Europa, in den politischen Umwälzungen in Osteuropa und in dem gewaltigen Wohlstandsgefälle zwischen Ost und West. Mehr und mehr werden wir auch zu einem interessanten Markt für die Rauschgiftkriminalität. Die weltweiten Rauschgiftsyndikate drängen von allen Himmelsrichtungen nach Deutschland, suchen hier neue Märkte, die sie mit äußerster Brutalität verteidigen. Die organisierte Kriminalität betätigt sich in Deutschland vor allem in folgenden Bereichen: Die Schutzgelderpressung ist ein wichtiges und lukratives Betätigungsfeld. Immer mehr italienische Lokale müssen hohe Schutzgelder an Mafiabanden zahlen. Das gleiche gilt für die chinesischen Lokale, die von der chinesischen Mafia erpreßt werden. Illegale Spielclubs und Bordelle sind ein weiteres Betätigungsfeld. Im Zusammenhang damit steht der illegale Menschenhandel. Immer mehr Frauen werden eingeschleust und zur Prostitution gezwungen. Schleuser, die hohe Kopfgelder kassieren, bringen mehr und mehr illegale Ausländer zu uns. Der illegale Waffenhandel ist ein weiteres Betätigungsfeld des internationalen Verbrechens. Insbesondere blüht der Handel mit Handgranaten. Das Bundeskriminalamt hat im Jahre 1993 insgesamt 481 Handgranaten, überwiegend aus ehemaligen Staaten des Warschauer Paktes, sichergestellt. Vor der Öffnung Osteuropas im Jahre 1988 wurden lediglich 25 Handgranaten sichergestellt. Besondere Sorge bereitet der illegale Handel mit radioaktiven Materialien. Internationale Verbrecherbanden stellen Falschgeld her und verbreiten es. Der klassische und lukrative Bereich der organisierten Kriminalität ist nach wie vor die Rauschgiftkriminalität. In wenigen Jahren hat sich das registrierte Aufkommen von Rauschgift mehr als verdoppelt. Die Geldwäsche spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Es entsteht eine Schattenwirtschaft, die zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führt. Die Drahtzieher werden salonfähig, und es ist zu befürchten, daß sie bald auch bei uns politischen Einfluß gewinnen werden. In Italien ist dies ja durch die Logen, in denen Mafia und Politiker gleichermaßen verkehren, längst der Fall. Zweifellos: Die organisierte Kriminalität ist eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung. Deshalb müssen wir mit aller Konsequenz den Kampf gegen das Verbrechen aufnehmen. Die erste und wichtigste Aufgabe ist, daß wir die Polizei stärken. Wir brauchen bundesweit Fachdienststellen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Wir brauchen einen bundesweiten Informationsverbund. Wenn in Hamburg Strukturen einer Bande erkannt werden, muß dies bundesweit sofort weitergemeldet werden. Wir müssen Kontrollgruppen auf Bundesautobahnen und überregional bedeutsamen Straßen einrichten. Wir haben eine zentrale Lage in Europa. Durch unser Land führen die wichtigsten Verkehrswege Europas. Die Täter nutzen diese Verkehrswege zum Transport ihrer Ware. Sie nutzen sie auch als Fluchtweg. Wir müssen deshalb die Straßenkontrollen verstärken. Völlig falsch ist die Entkriminalisierungsdebatte um den Gebrauch und Besitz von geringen Drogenmengen. Dann hätten es ja die Dealer noch leichter. Im Gegenteil, wir brauchen verstärkte Kontrollen in den Schulen und in bestimmten Lokalen. Wir brauchen bundesweit Ermittlungsgruppen von Zoll und Polizei, um die Rauschgiftwege aufzuspüren. Die weiche Linie, wie sie die SPD propagiert, hilft nicht. Entscheidend ist die Aufklärung von Verbrechen. Wir müssen mit aller Macht in die Grauzonen, in denen sich die Verbrechen abspielen, hineinleuchten. Nur wenn es gelingt, eine hohe Aufklärungsquote zu erreichen, werden wir das Verbrechen eindämmen können. Die Verbrecher richten sich nicht nach den Gesetzen. Für sie ist entscheidend, wie hoch das Risiko ist, entdeckt zu werden. Die Aufklärungsquote von 44,8 % bundesweit ist zu gering. Bayern mit einer Aufklärungsquote von 62 % ist eine Ausnahme. Die SPD-regierten Länder sind zu lasch. Sie nehmen die innere Sicherheit nicht ernst genug. Selbstverständlich sind auch gesetzliche Regelungen notwendig. Am 15. Juni 1992 haben wir das Gesetz gegen die organisierte Kriminalität verabschiedet. Leider wurde es gegenüber seinem ursprünglichen Entwurf in wichtigen Punkten durch die SPD im Bundesrat verwässert. Dies ist bedauerlich. In dem Verbrechensbekämpfungsgesetz, das die Regierungskoalition vorgelegt hat, versuchen wir, diesen Fehler wieder auszugleichen. So erhält der Bundesenachrichtendienst neue Aufgabenfelder im Kampf gegen das Verbrechen. Dagegen werden zwei Einwendungen erhoben: Es wird erstens behauptet, für die Erweiterung der Aufgabenstellung des BND sei eine Änderung des Art. 10 GG erforderlich. Da wir aber die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung vorgesehen haben, ist nach unserer Auffassung eine Änderung des Art. 10 GG nicht notwendig. Zweitens wird die Befürchtung geäußert, der BND könnte durch diese Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung in seinem Wirkungsbereich empfindlich gestört werden. Wir nehmen diese Sorgen ernst. Der BND unterliegt allerdings nicht dem Legalitätsprinzip, braucht also nicht tätig zu werden, wenn die Befürchtung besteht, daß dadurch seine ganze Ermittlungstätigkeit gefährdet wird und das Staatswohl dadurch betroffen ist. Wir erhoffen uns wichtige Anhaltspunkte von der Anhörung. Die Polemik der SPD, das Verbrechensbekämpfungsgesetz sei mit heißer Nadel genäht, geht ins Leere. In diesem Gesetz werden Vorschläge umgesetzt, über die schon lange nachgedacht wurde. Wir müssen ohne Voreingenommenheit prüfen, ob nicht auch der Verfassungsschutz gegen das organisierte Verbrechen eingesetzt werden soll. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, daß die Aufgabenstellung von Polizei und Verfassungsschutz klar getrennt bleibt. Wir wollen keine Vermischung. Der Verfassungsschutz soll lediglich beobachtend tätig sein und seine Erkenntnisse an die Exekutivbehörden übermitteln. Er hat diese Aufgabe in jedem Fall dann, wenn die organisierte Kriminalität in Deutschland so stark werden sollte, daß sie die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet. So weit wollen wir es aber nicht kommen lassen. Wir wollen die Möglichkeit des Verfassungsschutzes einsetzen, damit es gerade 18740* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 nicht zu einer Gefährdung der inneren Sicherheit kommt. Wir werden nicht daran vorbeikommen, dem verdeckten Ermittler einen größeren Spielraum einzuräumen, weil sonst dieses Instrument nicht voll genutzt werden kann. Kein Polizeibeamter wird sich in eine Bande einschleusen lassen, wenn er Gefahr läuft, gleich entdeckt zu werden. Er muß also in einem gewissen Umfang mitspielen können, d. h., er muß Straftaten in geringem Umfang begehen können, ohne daß ihm vorgeworfen werden kann, er habe gegen die Rechtsordnung verstoßen. Schließlich erbringt er seinen Einsatz ja gerade zur Wahrung der Rechtsordnung. Nach wie vor geht es uns um den Lauschangriff, aber nicht so, wie die SPD vorschlägt. Bis vor kurzem hat die SPD noch ganz entschieden den Einsatz technischer Mittel in Wohnungen abgelehnt. Vor der Wahl aber will sie noch ganz schnell sicherheitspolitische Themen besetzen, weil sich das gut macht. In Wirklichkeit aber ist die optische Kehrtwende beim Lauschangriff nichts als eine Mogelpackung. Die aufwendigen Genehmigungs- und Überprüfungsverfahren erschweren den Einsatz technischer Mittel in den Wohnungen. Die SPD ist in dieser Frage nach wie vor gespalten und nicht fähig, klare Entscheidungen zu treffen. Die Sicherheitspolitik der SPD bleibt sprunghaft. Ganz entscheidend im Kampf gegen die organisierte Kriminalität ist die Erweiterung der Kronzeugenregelung. Wir wissen, daß die Erfolge der italienischen Polizei gegen die Mafia nicht möglich gewesen wären, hätte es nicht die Pentiti, die Kronzeugen, gegeben. Durch die Kronzeugenregelung wird das Gesetz des Schweigens, wird die Omerta durchbrochen. Die SPD polemisiert gegen diesen Vorschlag der Koalition. Sie mißachtet damit ein ganz entscheidendes Mittel im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. In der organisierten Kriminalität geht es um Geld. Deshalb muß der Staat an das Vermögen dieser Verbrecher herankommen. Diese Erkenntnis ist inzwischen auch bis zur SPD durchgedrungen. Nach unseren Vorstellungen muß das Vermögen von Straftätern im Rahmen des erweiterten Verfalls dann eingezogen werden können, wenn der Verbrecher nicht nachweisen kann, daß er das Vermögen legal erworben hat. Das ist aber etwas ganz anderes als das, was die SPD will. Sie will auch dann an das Vermögen heran, wenn eine strafbare Handlung nicht nachgewiesen ist. Eine solche Forderung macht sich auf Wahlversammlungen gewiß recht gut. Sie ist aber unseriös und gefährlich. Zuviel steht auf dem Spiel: einmal das Recht auf Eigentum und vor allem der tragende Grundsatz, daß jeder so lange unschuldig ist, bis ihm das Unrecht nachgewiesen wird. Die SPD mißachtet aus blindem Aktionismus diese Grundsätze. Sie öffnet bedenkenlos, aus purem Populismus neuem Unrecht Tür und Tor. Wir wollen entschieden das Verbrechen bekämpfen, aber seriös und auf dem Boden unserer Verfassung. Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität lassen wir uns von niemand übertreffen. Dr. Burkhard Hirsch (F.D.P.): Natürlich bedauern wir, daß die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur organisierten Kriminalität noch nicht vorliegt. Ich halte die Anfrage für verdienstvoll. Wir möchten wissen, in welchen tatsächlichen Feststellungen wir übereinstimmen und in welchen nicht. Wir möchten wissen, ob wir unter organisierter Kriminalität jede Mittäterschaft mehrerer Täter verstehen oder Straftaten einer mehrstufigen, arbeitsteilig organisierten Organisation, wie sie aus Italien oder den Vereinigten Staaten bekanntgeworden ist, und deren soziale und historische Ursachen es in der Bundesrepublik eigentlich nicht gibt. Je unklarer der Begriff bleibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß Kriminalisten, Politiker und Juristen aneinander vorbeireden. Es ist unser dringender Wunsch an den Innenminister, daß er die Kriminalitätsstatistik für 1993 so schnell wie möglich vorlegt. Die Zahlen der Länder liegen vor. Nordrhein-Westfalen und Hessen haben sie für ihren Bereich veröffentlicht. Die Gewerkschaft der Polizei hat Zahlen für die neuen Bundesländer vorgelegt, die mit ihren erstaunlichen Steigerungsraten allerdings die Frage aufwerfen, ob die Ausgangsbasis 1992 für Vergleiche korrekt ist. Wir möchten möglichst exakte Unterlagen darüber haben, wie viele Täter rauschgiftabhängig sind, und unter welchen Delikten es sich um Beschaffungskriminalität handelt. Die bisherige Statistik läßt das nicht erkennen. Schließlich: Das Ziel ist die Kriminalitätsbekämpfung, ob sie nun organisiert ist oder nicht. Dieses Ziel kann nicht allein mit Polizei und Justiz erreicht werden. Die Diskussion über die Kriminalitätsursachen ist merkwürdigerweise aus der Politik vollkommen entschwunden. Dann allerdings müssen wir die Instrumente in Ordnung bringen. Das geht nicht ohne die Länder. Ich habe den Eindruck, daß die organisatorische und sachliche Ausstattung der Gerichte modernen Anforderungen nicht mehr entspricht. Auch die Polizeistärke, die Besoldung und die Laufbahnen stimmen mit der heutigen ökonomischen Wirklichkeit nicht mehr überein. Sie wurden aus finanziellen Gründen gröblich vernachlässig. Die internationale Zusammenarbeit mit unseren westlichen und östlichen Nachbarn, aber auch bei der Drogenbekämpfung in den Erzeugerländern, ist in denkbar miserablem Zustand. Europol steht weitgehend nur auf dem Papier. Auch aus der ausländischen Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik müssen endlich Polizeibeamte geworben werden. Für die neuen Bundesländer sind besondere Maßnahmen weiter erforderlich, und schließlich: Sicherheit ist Bürger und Bürgermeister Sache. Jede Gemeinde muß ein Gremium einrichten, in dem Bürger, Bau-, Planungs-, Jugend- und Sozialämter gemeinsam mit der Polizei die Kriminalitätsschwerpunkte ihrer Gemeinde untersuchen und Vorbeugungsprogramme entwickeln. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18741* In der Drogenpolitik wird es dringend erforderlich, endlich realistische Lösungen zu entwickeln, um für Entzugswillige Therapieplätze zur Verfügung zu haben und sie sofort aus der Beschaffungskriminalität herauszuholen. Und schließlich habe ich den Eindruck, daß das Sicherheitsgefühl des Bürgers nicht nur durch die Kriminalität belastet ist, sondern auch durch den Streit der Parteien und manchen Versuch, sich durch die Forderung nach besonders markigen Gesetzen als Retter zu empfehlen. Realistische Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung liegen nicht in markigen Gesetzen, sondern in der Bekämpfung von Kriminalitätsursachen, in der besseren personellen und sachlichen Ausstattung der Gerichte und der Polizei und schließlich in der wesentlichen Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Das kostet Geld, das ist auch nicht so spektakulär wie ein markiges Gesetz, aber es ist wirksam, und es würde helfen, auch wenn der Wahlkampf dann schon vorbei ist. Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann man das verantwortungsbewußte und mit der unerläßlichen Kompetenz ausgestattete Gesetzgebung nennen, ganze Gesetzespakete auf einem Begriff aufzubauen, von dem niemand genau sagen kann, was sein präziser und die auf ihm aufbauenden Regelungen normierender Inhalt eigentlich ist? Was ist organisierte Kriminalität? Das ist nicht aus dem Strafgesetzbuch zu erfahren. Die zahlreichen Gesetze, die mit diesem Begriff arbeiten, tun so, als ob dieser Begriff sich durch den Gesetzesinhalt selbst gewissermaßen rekursiv definiert. Es ist so, als ob der Gesetzgeber sagte: Was „organisierte Kriminalität" ist, das weiß doch jedes Kind. Eben Mafia oder so! Aber noch einmal: Ist das gesetzgeberische Hantieren mit so ungeklärten Begriffen vereinbar mit der rechtsdogmatischen Forderung der Normklarheit? Und ist diese Frage nicht dort besonders schwerwiegend, wo Normierungen stattfinden sollen, die an mehreren Stellen in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte eingreifen? Die Folgen dieser Begriffsunklarheit an einem Schwerpunkt unserer Gesetzgebung sind bekannt. Der Leiter des BKA mußte sich vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages rechtfertigen und dann auch korrigieren, weil er behauptet hatte, in den vom BKA bearbeiteten Fällen sei bei einem Sechstel Einflußnahme auf den öffentlichen Dienst und bei einem Zwanzigstel Einfluß auf die Justiz festgestellt worden. Umgekehrt erklärte jüngst die Baden-Württembergische Landesregierung in einer Parlamentsdebatte, nur 0,48 % der von ihr erfaßten Gesamtkriminalität könne als „organisierte Kriminalität" bezeichnet werden. BKA-Präsident Zachert antwortete im Rechtsausschuß auf die Frage nach der strafrechtlich präzisen Definition von organisierter Kriminalität mit einem Merkmalskatalog, dem man Präzision jedenfalls nicht nachsagen kann. Der Frankfurter Staatsanwalt Korneck hingegen meint, es genüge, der normalen unternehmerischen Tätigkeit das Merkmal der schweren Straftat hinzusetzen, um die Definition der organisierten Kriminalität zu erhalten. Angesichts dieses bedenklichen Stocherns im Nebel kann die Große Anfrage der SPD zu unserem Thema nur nachhaltig begrüßt werden. In der Tat ist es nötig, nach der Entwicklung, der Bekämpfung und der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in dieser Bekämpfung zu fragen. Aber hätte diese lange Fragenliste der SPD nicht zuerst abgearbeitet werden müssen, ehe wir an eine erfolgreiche Bekämpfung der organisierten Kriminalität hätten denken können? Auch die Anfrage der SPD basiert auf der Ersetzung der Definition durch eine fast alle Kriminalitätsbereiche erfassende Phänomenologie moderner verbrecherischer Organisationen. Das italienische Strafrecht dagegen arbeitet mit dem Begriff der „mafiosen Vereinigung" . In der Bundesrepublik sträubt man sich gegen einen solchen Begriff, ohne allzu plausible Ablehnungsgründe. Wir sehen der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD auch aus diesem Grunde mit Spannung entgegen. Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste): Die Debatten hier im Parlament um geeignete Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung haben etwas Phantomhaftes an sich. Dazu paßt es außerordentlich gut, daß die Antwort auf die Große Anfrage nicht vorliegt und heute trotzdem darüber gesprochen wird. Der Versuch von Regierung und Opposition, sich gegenseitig in der Frage der Inneren Sicherheit vorzuführen, ist ja insofern grotesk, als sie sich weitgehend einig sind. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen hatten wir gerade letzte Woche auf dem Tisch. Es war geradezu grotesk, wie eine Regierung, die die Strafprozeßordnung auf das Niveau der Weimarer Notverordnungen schrauben will, sich als Verteidigerin der Verfassung präsentiert. Das gelang ihr deshalb so gut, weil sie es mit einer SPD-Opposition zu tun hatte, die gleich zwei wesentliche Grundgesetzartikel dem Verfall preisgeben will. Was bleibt da anderes, als sich gegenseitig produktive Beratungen in den Ausschüssen zu wünschen. Die überwiegende Mehrheit hat nun mal den Weg gewählt, die eigenen innenpolitischen Rezepte vor allem mit Hilfe einer immer dramatischeren Bedrohungsanalyse zu verkaufen. Wohl auch im Selbstverständnis der Parteien verschwinden da die Differenzen zwischen den Einzelmaßnahmen mehr und mehr — fast ist es wurscht, was gemacht wird. Und dann einigt man sich halt auf alles. Frau Fuchs, Sie haben in der Debatte letzte Woche ein geradezu klassisches Beispiel geliefert: Um Ihren Vorschlag der Einführung des Lauschangriffs in seiner ungehemmtesten Form zu begründen, führten Sie aus, daß Alltagskriminalität eigentlich organisierte Kriminalität ist, und sagten: „Wir verkennen das, glaube ich manchmal, indem wir so tun, als sei ein Wohnungseinbruch das Ergebnis eines einzelnen Verbrechers, der einsteigt" . Ja, wenn das so ist, dann sind die geforderten Instrumente wie Lauschangriff, verdeckte Ermittler, kurze Prozesse gefälligst auch zum polizeilichen Alltag zu machen. 18742* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Jürgen Seifert, inzwischen wohl schon ziemlich verzweifelter Kämpfer gegen Lauschangriff und Ausbau des BND, hat wohl recht, wenn er feststellt, daß gegen diese Kampagne keine Kompromisse helfen, weil die nächsten Forderungen eh schon feststehen. Auch das läßt sich mit Beispielen belegen: Da diskutiert die Innenministerkonferenz seit Jahren — und immer kleinlauter — die Frage der Befugnisse für verdeckte Ermittler. Bayern erklärt den gesamten Kampf gegen Kriminalität für gescheitert, wenn denen nicht endlich Straftaten erlaubt werden. Und gerade das ist ja in diesem Bereich alltägliche Praxis, wie zumindest ein verdeckter Ermittler dankenswerterweise in der Polizeizeitung „Kriminalistik" selbst dargestellt hat. Solange noch nicht einmal die gegenwärtige Praxis und die rechtliche und bürgerrechtliche Kritik daran zur Grundlage der Diskussionen um innere Sicherheit genommen werden, bleiben es Scheindebatten. Es ist ein vom Wahlkampf verschärfter Wettlauf zur Entfesselung von Polizei und Geheimdiensten von rechtsstaatlichen Vorschriften. Hans-Peter Kemper (SPD): Ich möchte an das anschließen, was meine Kollegen Hans de With und Jürgen Meyer bereits sehr deutlich gesagt haben. Die Kriminalität und besonders die organisierte Kriminalität ist in der Bundesrepublik während der Verantwortung dieser Regierung sehr deutlich gestiegen. Entsprechend groß ist auch die Unsicherheit und die Angst der Bürger vor der Kriminalität. Zur erfolgreichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist es unerläßlich, Daten und Fakten über Umfang und Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität auf den Tisch zu legen. Die Bundesregierung verfügt offensichtlich nicht über solche Daten und Fakten, und was noch schlimmer ist, es hat den Anschein, als habe sie sich auch gar nicht ernsthaft um diese Fakten bemüht. Wie anders ist es sonst zu erklären, daß sie die Große Anfrage der SPD zu solch einem wichtigen Thema bis heute nicht beantwortet hat? Diese Tatsache und der erst kürzlich von der Regierung nach langem Koalitionsgezerre vorgelegte Entwurf eines sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetzes zeigen deutlich, daß diese Regierung gar nicht die Absicht hat, die organisierte Kriminalität an ihrem Lebensnerv, den gewaltigen illegalen Gewinnen, zu treffen. Ich erinnere hier nur an das Zögern und Zaudern beim Geldwäschegesetz (Anwaltsprivileg, Schwellenwert). Überhaupt scheint diese Koalition große Hemmungen zu haben, wirklich mit Nachdruck an das Schmiermittel der organisierten Kriminalität, das Geld, zu gehen. Während sie selbst auf diesem Gebiet kaum etwas zu bieten hat, kritisiert sie pausenlos den Vermögenseinzug verbunden mit der Umkehr der Beweislast aus dem Programm der SPD. Organisierte Kriminalität ist nicht nur in der Planung und Ausführung von Straftaten bestens organisiert, sondern auch in der Nachsorge. Sie verfügen über die besten Anwälte und Verschleierungstaktiken. Was glauben Sie denn, wieviel Geld noch vorhanden ist, wenn es nach mehrjähriger Prozeßdauer, wenn überhaupt, zu einer Verurteilung kommt? Zur Umkehr der Beweislast verstehe ich Ihre Zurückhaltung nun gar nicht. Jeder Bürger muß heute schon seinem Finanzbeamten haarklein erklären, woher er sein Geld hat oder was er damit gemacht hat. Ich denke, das, was man jedem Bürger zumuten kann, kann doch einen organisierten Kriminellen nicht überfordern. Ein weiteres Beispiel ist der Einsatz technischer Mittel. In der organisierten Kriminalität gibt es kaum Sach- oder Zeugenbeweise. Hier ist oft die Lauschmöglichkeit die einzige und letzte Chance, Erkenntnisse zu erlangen und Bandaufzeichnungen als Beweismittel ins Verfahren einzubringen. Und bei der Koalition? Auch in dieser Frage Fehlanzeige. Das, was die Koalition mit ihrer Konzeption dagegenzusetzen hat, nimmt sich doch sehr bescheiden aus. Hier kreißte der Berg und gebar eine Maus. Beschleunigung der Verfahren und Änderungen im sogenannten operativen Bereich mögen zwar gut sein, richten allerdings in der Kriminalitätsbekämpfung wenig aus. Der Bereich der organisierten Kriminalität wird nahezu ausgeklammert. Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie müssen sich vorwerfen lassen, daß Sie in der organisierten Kriminalität und der damit eng verbundenen Wirtschaftskriminalität wegschauen. Armut, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, eine lieblose Ellenbogengesellschaft begünstigen das Entstehen von Kriminalität. In all diesen Punkten hat diese Regierung allerdings absolute Spitzenwerte erreicht. Gegen Eierdiebe und Schwarzfahrer ziehen Sie mit viel Pathos zu Felde. Die Politik der SPD ist es nicht, „die Kleinen zu hängen und die Großen laufen zu lassen". Hätte die Bundesregierung sich ernsthaft mit dieser Großen Anfrage der SPD auseinandergesetzt, wäre sie vielleicht darauf gekommen, daß viele Delikte, die sich uns in der Einzelfallbetrachtung als Massendelikte darstellen, wie z. B. ein Pkw-Diebstahl oder ein Tageswohnungseinbruch, in Wirklichkeit der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Es gibt eine enge Verzahnung zwischen Massenkriminalität und organisierter Kriminalität. Ein erheblicher Anstieg der Raub- und Diebstahlkriminalität geht auf das Konto von Drogenabhängigen. Die Bundesregierung ist offensichtlich aus ideologischen Gründen nicht gewillt, dieses zur Kenntnis zu nehmen, vor allem aber Konsequenzen daraus zu ziehen. Wer — wie diese Bundesregierung — an der gescheiterten Drogenpolitik weiter festhält, der braucht sich über riesige Schäden aus der Beschaffungskriminalität, über jährlich ca. 2 000 Drogentote und über eine nicht bekannte Anzahl von HIV-Infizierten nicht zu wundern. Hätte die Bundesregierung ihre Hausaufgaben gemacht und die Große Anfrage beantwortet, wäre auch ihr der enge Zusammenhang zwischen organisierter Kriminalität und Wohnungseinbrüchen und Ladendiebstählen klargeworden. Dann wäre sie auch darauf gekommen, daß auch in der Bundesregierung die organisierte Kriminalität dabei ist, sich stark auszubreiten und sich in Wirtschaft, Verwaltung, Justiz und Politik zu etablieren. Dann hätte die Bundesregierung — wollte sie auch nur halbwegs den Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft machen, sie bekämpfe die organisierte Kriminalität — eben entsprechende gesetzliche Instrumentarien in ihr Ver- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18743* brechensbekämpfungsgesetz aufnehmen müssen. So aber kann hier durchaus der Verdacht entstehen, daß diese Koalition nicht das geringste Interesse hat, der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität beizukommen. Handlungsunfähigkeit innerhalb der Koalition ist hierfür kein Entschuldigungsgrund. Es ist nicht zu verstehen und unverantwortlich, daß die Regierung nicht längst eine Novellierung der gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Bundeskriminalamts vorgelegt hat. Gleiches gilt auch für den Bundesgrenzschutz. Ich will hier auf den Gesamtkomplex Schengen nicht näher eingehen. Die polizeiliche Zusammenarbeit in diesem Bereich ist bis heute nicht geregelt. Für die internationalen Gangster gibt es schon lange keine Grenzen mehr. Die Zuständigkeiten der Ermittlungsbehörden enden immer noch an den Grenzen. Ich bin überzeugt, daß die Erkenntnisse, die aus der Beantwortung unserer Großen Anfrage gewonnen werden könnten, die Notwendigkeit und Richtigkeit des von der SPD vorgelegten Gesetzentwurfs „Zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Formen der organisierten Kriminalität" überzeugend bestätigen wird. Wenn es Ihnen, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wirklich ernst mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Sorge um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wäre, würden Sie sich unseren Argumenten nicht verschließen, sondern sich ihnen anschließen. Erika Steinbach (CDU/CSU): Ich bedaure sehr, daß wir heute die Große Anfrage der SPD zur organisierten Kriminalität beraten, ohne daß die Antwort der Bundesregierung dazu vorliegt. Unser föderales Staatssystem hat gewiß Vorteile, aber bei Fragenkomplexen, die auch die Länder berühren, erweist es sich als zäh und langsam. Wenn dann im Justizministerium die Paragraphenkundigen noch abschließend Stellungnahmen erarbeiten müssen, wird im Vergleich eine Schnecke zum Sprinter. Allerdings — und das will ich gleich anfügen — haben solche Art Anfragen nicht selten den Geruch der Verwaltungs-Beschäftigungstherapie. Nichts aber können wir in diesen bewegten Zeiten weniger gebrauchen, als die Ministerien mit unnötiger Arbeit zusätzlich zu belasten. Wer sich die 59 Fragen der SPD-Anfrage unter die Lupe nimmt, wird neben beantwortbaren Fragen auch vieles entdecken, was nur mit Vermutungen zu beantworten ist. So zum Beispiel die Frage 10: „In welcher Zahl sind seit 1985 (nach Jahren aufgeschlüsselt) Frauen durch Menschenhändler in die Bundesrepublik Deutschland verschleppt worden, um hier zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu werden? Wie viele der eingeschleppten Frauen waren noch minderjährig?" Man braucht kein Hellseher zu sein, um vorherzusehen, daß konkrete Antworten auf diesen Fragenteil nicht möglich sind. Oder die Frage 48: „Liegen Erkenntnisse darüber vor, daß zunehmend russische und polnische Beamte häufiger von Autoschieber- oder Zigarettenschmugglerbanden bestochen werden?" Eine solche Frage läßt sich nur nach Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Ländern beantworten, wenn überhaupt. Und da hege ich meine Zweifel, daß eine korrekte Auskunft gegeben wird. Das Thema selbst „Organisierte Kriminalität" ist viel zu wichtig, als daß es allein durch Fragen zu lösen wäre. Deshalb haben wir bereits gehandelt: Bereits 1992 ist das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Kraft getreten. Es wurde im November 1993 durch das Geldwäschegesetz ergänzt, und bereits heute ist erkennbar, daß es Wirkung zeigt. Das in der vorletzten Woche eingebrachte Verbrechensbekämpfungsgesetz ergänzt das Instrumentarium zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität durch eine Kronzeugenregelung. Die SPD hat ihre eigene Art, derartige Aufgaben zu lösen: Zunächst muß viel darüber geredet werden. Danach wird etwas zu Papier gebracht. Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen. Allerdings darf das zu Papier Gebrachte beileibe nicht bewirken, daß unter Umständen tatsächlich Verbrecher leichter zu fassen wären. Das könnte die linke Mitglieder-Klientel zutiefst beunruhigen. Also sucht man sich geschickte Konstruktionen, durch die die Verbrecherwelt im Ernstfall rechtzeitig vorgewarnt wird. An einem Beispiel ist das zu demonstrieren: Die SPD verkündet vollmundig, sie sei bereit, akustische Überwachungsmittel auch in Wohnungen zur Bekämpfung von Verbrechen zuzulassen. Für die Zulassung aber schreibt sie einen Verfahrensweg vor, der nur als Verbrechervorwarnmethode bezeichnet werden kann. Statt der allein ausreichenden und notwendigen strengen richterlichen Kontrolle einer solchen Überwachungsmaßnahme werden zusätzliche bürokratische Genehmigungsprozeduren gefordert, die Wochen Zeit erfordern, ehe eine Genehmigung überhaupt erteilt werden kann. Straftäter allerdings werden der Justiz kaum den Gefallen tun, einen konspirativen Treff in einer Wohnung Wochen im voraus anzukündigen, damit der Staatsanwalt rechtzeitig den notwendigen Segen einer Parlamentskommission einholt, um sodann erst beim zuständigen Landgericht den Antrag zur Genehmigung der akustischen Überwachung des Gangstertreffs stellen zu können. So, meine sehr verehrten Damen und Herren, gedenkt die SPD eine Doppelstrategie erfolgreich betreiben zu können: Für die Öffentlichkeit, für den Normalbürger, spielt sie den konsequenten Verbrechensbekämpfer, für die Partei-Linke wird die gesetzestechnische Ausgestaltung dann so formuliert, daß letztendlich die Verbrecherwelt lachender Dritter ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, Sie dürfen allerdings nicht glauben, daß ein solches Spiel nicht von mehr Menschen, als Sie vermuten, durchschaut wird. 18744* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Trotzdem hoffe ich sehr, daß die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD baldmöglichst vorliegt, damit wir uns am Detail miteinander über die Situation und über das Lagebild der organisierten Kriminalität in Deutschland unterhalten können. Jörg van Essen (F.D.P.): Die SPD hat uns die heutige Debatte aufgezwungen, obwohl wir vor kurzer Zeit bei der ersten Lesung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes uns auch über Fragen der organisierten Kriminalität ausgiebig ausgetauscht haben. Die Anfrage enthält eine Fülle von interessanten Fragen, deren Antworten auch mich interessieren. Aber die kann man nun einmal nicht aus dem Ärmel schütteln. Die Länder — mehrheitlich ohne Zweifel SPD-geführt — haben sehr lange Zeit für die tatsächlichen Erhebungen benötigt, und ich kritisiere sie dafür angesichts des großen Umfanges nicht. Und die Bundesregierung hat Anspruch auf eine sorgfältige Ausarbeitung, die uns allen dient. Die zuständigen Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums sind von uns seit langem in besonderer Weise gefordert. Ich keime die Kollegen der SPD im Rechtsausschuß und weiß, daß sie zu einer klaren Beurteilung der Situation in der Lage sind. Um so mehr könnte mich diese Debatte verwundern. Aber wir haben am Sonntag Wahl in Niedersachsen. Deshalb debattiert die SPD natürlich ungern darüber, daß beim Wohnungseinbruch nach dem Spitzenplatz Hamburgs, wo die SPD für die innere Sicherheit verantwortlich ist, das Land Niedersachsen mit dem schlechtesten Wert aller großen Flächenländer auf dem fünften Platz liegt. Man glaubt, die Koalition vorführen zu können mit Vorschlägen, die schon bei der Debatte des Verbrechensbekämpfungsgesetzes zu Recht heftig kritisiert worden sind. Eintopf wird durch Aufwärmen in aller Regel besser, schlechte Gesetzesvorschläge werden es nicht. Deshalb warne ich Sie davor, uns z. B. Ihre Vorschläge zum Art. 14 GG heute erneut zu präsentieren. Sie sind weiterhin die Antwort auf die Frage schuldig, warum Sie das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung durch eine Fülle von Vorschriften in einer Weise schützen wollen, die ihre Maßnahmen in der Praxis nicht mehr durchführbar macht, während Sie das Grundrecht auf Eigentum praktisch schutzlos preisgeben. Sie sehen in Ihrem Entwurf für Art. 14 GG nur vor, daß das Nähere ein Bundesgesetz regelt. Ein Bundesgesetz ist jederzeit mit einfacher Mehrheit änderbar. Bereits jetzt erfassen Sie einen unglaublich weiten Bereich in Ihrem Vermögenseinziehungsgesetz. Außer § 100a Nr. 1, der weitgehend Staatsschutzdelikte enthält, öffnen Sie praktisch den gesamten Bereich, in dem eine Telefonüberwachung zulässig ist, für die Vermögenseinziehung. Dies ist schon deshalb nicht mit dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit vereinbar, weil wir mit dem § 1110 und p und mit dem § 443 — letzterer, ich wiederhole es noch einmal, ein SPD-Vorschlag — im OrgKG deutlich verbesserte Möglichkeiten der Verbrechensbeschlagnahme geschaffen haben. Es ist für mich einfach unerträglich, wie eine Partei, die für sich in Anspruch nimmt, dem Rechtsstaat dienen zu wollen, solch weitgehende Eingriffe in einen Grundgesetzartikel wie Art. 14 vornimmt, ohne die Bewährung dieser neuen Vorschriften auch nur ansatzweise abzuwarten. Nein, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität verdient keinen Aktionismus, sie hat Anspruch auf die sorgfältige, ruhige Analyse und eine abgewogene Reaktion. Sie verdient allerdings auch die klare Lagebeurteilung. Mit vielen meiner Kollegen im Rechtsausschuß halte ich die organisierte Kriminalität für die zentrale Bedrohung unseres freiheitlichen Rechtsstaates. Kein anderer Gegner des freiheitlichen Rechtsstaates ist mit derartigen finanziellen Möglichkeiten ausgestattet wie die organisierte Kriminalität. Kein anderer krimineller Bereich ist mit solcher Sorgfalt strukturiert und organisiert wie dieser. Und kein anderer Zweig versucht so intensiv, in den Bereich von Politik und Strafverfolgungsorganen einzudringen, um diese zu paralysieren und die Gegenwehr des Staates zu verhindern. Für uns Liberale muß deshalb diese Bedrohung des freiheitlichen Rechtsstaates von besonderer Bedeutung sein. Ich wiederhole meine Bemerkung aus der Debatte zum Verbrechensbekämpfungsgesetz: Es ist Pflicht der Liberalen, den Bürger gegen einen übermächtigen Staat zu schützen, wo es notwendig ist, aber es ist auch Pflicht der Liberalen, den freiheitlichen Rechtsstaat gegen seine übermächtigen Gegner zu schützen. Freiheit gegen den Staat muß ergänzt werden durch die Freiheit mit dem Staat und durch den Staat. Wir sind gut beraten, wenn wir dieser Aufgabe aus allen politischen Gruppierungen in einer ruhigen und sachlichen Art gerecht werden und nicht mit Wahlkampfgetöse. Leider gehört die uns heute aufgezwungene Debatte zu letzterem. Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD): Der Vorgang, über den heute zu reden ist, zeigt auf eindrucksvolle Weise die Inkompetenz und die Zerstrittenheit der Bundesregierung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es geht um die Behandlung unserer Großen Anfrage „Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland", die wir am 12. Mai 1993, also vor zehn Monaten, eingereicht haben. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, daß sich der Bundestag im Anschluß an die Verabschiedung des OrgKG mit weiteren Gesetzen zur Bekämpfung einer Kriminalität befassen würde, die zu einer wachsenden Bedrohung für den Rechtsstaat geworden ist. In der dritten Lesung des OrgKG am 4. Juni 1992 hatte das Plenum ausdrücklich einen entsprechenden Beschluß gefaßt, dem übrigens auch die F.D.P. zugestimmt hat. Mit unserer Großen Anfrage verfolgten wir zwei Ziele. Wir wollten zum einen den bevorstehenden Gesetzesberatungen eine seriöse Grundlage geben. Und wir wollten zum anderen im Zeitpunkt der zu erwartenden Antwort auf unsere Fragen mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des OrgKG einen ersten Erfahrungsbericht über die Anwendung des Gesetzes erhalten. Mit Schreiben vom 28. Mai 1993 teilte uns die Bundesregierung mit, sie sei „bereit, die Große Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18745* Anfrage zu beantworten" , was uns natürlich gefreut hat. Gleichzeitig teilte die Regierung mit, daß die Beantwortung wegen der Vielzahl der gestellten Fragen und der zu beteiligenden Stellen etwa sechs Monate in Anspruch nehmen werde, so daß die Antwort voraussichtlich im November 1993 erfolgen werde. Wir haben uns damit einverstanden erklärt. Um so großer war unsere Überraschung, daß uns die Regierung mit dreimonatiger Verspätung durch Schreiben des Innenministeriums vorn 11. Februar 1994 über die Frau Präsidentin des Bundestages mitteilte, daß eine Beantwortung in der uns mitgeteilten Frist nicht möglich sei, was wir inzwischen selbst festgestellt hatten. Auf den interessanten zweiten Teil des Schreibens, mit dem uns das Bemühen um eine Antwort bis Ende April versichert wird, komme ich noch zu sprechen. Zunächst eine Bemerkung zur Kompetenz der Bundesregierung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität: Eine seriöse Gesetzgebung muß sich auf eine zuverlässige Kenntnis der Sachverhalte stützen, die geregelt werden sollen. Es bestand und besteht also ein elementares Interesse daran, zunächst einmal unsere Fragen zur Struktur und zum Lagebild der organisierten Kriminalität zu klären, bevor man neue gesetzgeberische Schritte vorschlug. Natürlich ist uns nicht verborgen geblieben, daß die von der Bundesregierung eingeschalteten Behörden ausdrücklich bestätigt haben, daß unsere Feststellungen, die wir insoweit in der Vorbemerkung der Großen Anfrage getroffen haben, aus fachlicher Sicht zutreffend sind. Fällt es Ihnen, meine sehr geehrten Herren in der Regierung, so schwer, das einzuräumen? Statt sich zunächst einmal sachkundig zu machen, hat die Regierungskoalition vor drei Wochen ein „Verbrechensbekämpfungsgesetz" eingebracht, das sich anheischig macht, „die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Teilbereichen fortzuentwickeln". Sie setzen dabei auf die nach unserer Auffassung in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Kommentaren verfassungswidrige Vermögensstrafe, über die Sie durch Abwarten der Beantwortung unserer Frage 18 leicht hätten erfahren können, daß sie von der Praxis nicht angewandt wird. Das ist unseriöse und inkompetente Politik. Ihre Ausrede, nach 18 Monaten könne man noch nichts über das neue Instrument sagen, verfängt nicht. Denn zum einen haben wir in unserer Frage auf die Möglichkeit gezielter Auskünfte aus ausgewählten Landgerichtsbezirken verwiesen, die wir inzwischen eingeholt haben. Und zum anderen dürfte auch der Bundesregierung nicht verborgen Belieben sein, daß auch die der Vorbereitung der Vermögensstrafe dienende Vermögensbeschlagnahme, nämlich der dingliche Arrest nach § 111 o StPO, in der Praxis leerläuft. Sie schlagen also sinnlose Gesetze vor, ohne die Antwort auf unsere Große Anfrage abzuwarten, weil Sie sonst die Sinnlosigkeit Ihres gesetzgeberischen Aktionismus einräumen müßten. Ich komme zur Zerstrittenheit der Bundesregierung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. In dem erwähnten Schreiben vom 11. Februar 1994 teilt uns das Innenministerium mit, daß sich die Beantwortung unserer Großen Anfrage verzögere „aufgrund erheblicher Terminüberschreitung bei Zuleitung des Antwortbeitrages des Bundesministeriums der Justiz". In der Schule nennt man so etwas Anschwärzen oder Petzen. Aber es kommt noch dicker. Das Innenministerium teilt uns nämlich, immer natürlich über die Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages, mit, es gebe einen „vom BMJ jetzt vorgelegten umfangreichen Änderungskatalog", und dieser bedürfe u. a. „der nochmaligen Abstimmung zwischen BMI und BMJ". Deutlicher kann man nicht belegen, daß sich die beiden Ministerien in der Behandlung des wohl wichtigsten bundespolitischen Problems im Bereich der inneren Sicherheit nicht einig sind. Ja, diese Regierung erfüllt noch nicht einmal die Aufträge, die ihr vom Bundestag erteilt werden. Denn der erwähnte Beschluß des Bundestages vom 4. Juni 1992 enthält zum Thema des Einsatzes technischer Mittel in Wohnungen auch einen Handlungsauftrag an die Regierung. Diese hat uns in den seither verstrichenen 21 Monaten nichts vorlegen können, ebenso übrigens wie sie zum Thema der elektronischen Diebstahlsicherung von Kraftfahrzeugen keinen Schritt vorangekommen ist. Den Schaden tragen dort Millionen von Kraftfahrem durch die Erhöhung der Kaskoversicherungsbeiträge. Was den Einsatz technischer Mittel in Wohnungen angeht, verweise ich auf unsere Frage 30. Insoweit mache ich auf einen weiteren geradezu skandalösen Vorgang aufmerksam. Denn unsere Frage ist, soweit sie sich auf die Praxis in den europäischen Nachbarstaaten und den USA bezieht, bereits am 19. Mai 1992 durch ein Gutachten des Freiburger Max-PlanckInstituts für ausländisches und internationales Strafrecht beantwortet worden. Und dieses Gutachten wurde im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt. Ich halte es für unverantwortlich und einen Versuch der Täuschung des Parlaments, daß die verantwortliche Ministerin die ihr seit langem vorliegenden Informationen zurückzuhalten versucht. Um ihren ideologisch verbohrten Feldzug gegen die Einführung des von ihr so genannten Lauschangriffs fortsetzen zu können, den es in Wirklichkeit längst gibt und der in diesen Bereichen nach unserer Auffassung zunächst einmal rechtsstaatlich eingeschränkt werden muß, betreibt die Ministerin Tatsachenunterdrückung. Sie müßte sonst einräumen, daß es ausweislich des aus Steuergeldern finanzierten und schon deshalb öffentlich zu machenden Gutachtens beispielsweise in den USA, und zwar nicht nur im FBI, sondern auch im Department of Justice unstrittig ist, daß die Anwendung der Abhörmaßnahmen zu herausragenden Erfolgen geführt hat und daß diese Maßnahmen als unverzichtbar für die Strafverfolgung angesehen werden. Wir können Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, in dieser Situation nur bitten, die von Ihnen getragene Regierung zum Handeln und zum gebotenen Respekt vor dem Parlament aufzufordern. Solange sich die Regierung in einer für alle Bürgerinnen und Bürger wichtigen Frage als sprach- und handlungsunfähig erweist, halten wir es für unsere Pflicht, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. 18746* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Sie beraten heute die Große Anfrage der Fraktion der SPD zur organisierten Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, ohne daß Ihnen dazu die Antwort der Bundesregierung vorliegt. Die Bundesregierung bedauert es, daß Ihnen diese Antwort innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Frist bis Ende November 1993 nicht zugegangen ist und der Termin zur Beantwortung zweimal, zuletzt bis zum April, herausgeschoben werden mußte. Dies hat seinen Grund darin, daß die Beantwortung mit einer Vielzahl von Stellen des Bundes und der Länder inhaltlich abgestimmt werden mußte. Dabei hat sich der ursprünglich kalkulierte Zeitrahmen nicht zuletzt infolge zum Teil erheblicher Zeitüberschreitungen insbesondere auf seiten der Justiz bei der Abstimmung als zu eng erwiesen. Ziel der heutigen Beratung kann es aus der Sicht der Opposition nur sein, der Bundesregierung wegen der Verzögerung der Beantwortung Untätigkeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorzuwerfen. Nach all den gesetzgeberischen Schritten der letzten Zeit, den organisatorischen Maßnahmen, den europäischen und internationalen Aktivitäten, den Berichten und Einzelantworten kann ein solcher Vorwurf aber inhaltlich nicht seriös begründet werden. Die Bundesregierung hat der Bekämpfung der organisierten Kriminalität stets einen besonders hohen Stellenwert eingeräumt. Bereits vor eineinhalb Jahren ist das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität — OrgKG — in Kraft getreten. Die Bestimmungen dieses Gesetzes bewähren sich heute bereits bei der praktischen Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Zum Beispiel ist schon damals mit der Einführung der Vermögensstrafe eine Möglichkeit zur umfassenden Entziehung der kriminellen Profite geschaffen worden. Mit der Einführung des erweiterten Verfalls ist es schon heute möglich, unter bestimmten Voraussetzungen kriminelle Profite ohne den exakten Nachweis sicherzustellen, sie stammten aus einer bestimmten Straftat. Damit sollten jetzt erst einmal praktische Erfahrungen gesammelt werden. Für weitergehende Vorschläge, etwa zur vorläufigen Einziehung von Vermögen außerhalb eines Strafverfahrens, lediglich im Rahmen polizeilicher Gefahrenabwehr und ohne jegliche Beteiligung eines Gerichts — wie es der SPD vorschwebt — besteht deshalb gegenwärtig, ganz abgesehen von der verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit, keinerlei begründbares Bedürfnis. Das gilt auch für den Komplex der Geldwäsche. Der Geldwäschetatbestand im Strafgesetzbuch ist ebenfalls erst mit dem OrgKG im September 1992 geschaffen worden. Er wird seit Ende November 1993 durch das Geldwäschegesetz ergänzt. Dessen gesetzgeberisches Ziel, den Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsansätze zur Verfolgung der strafbaren Geldwäsche zu verschaffen, wird offenkundig voll erreicht. Bereits drei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes sind bei den Ermittlungsbehörden mehr als 700 Verdachtsanzeigen eingegangen. Angesichts dieses ermutigenden Resultats sollten u. a. die für die Ermittlung und Verfolgung zuständigen Länder darüber nachdenken, wie die Ermittlungskapazitäten der Strafverfolgungsbehörden auf diesem Gebiet zu verstärken wären. Ein weiteres wesentliches Anliegen der Bundesregierung war es, den Strafverfolgungsbehörden moderne Ermittlungsmethoden zu verschaffen. So hat das OrgKG den Einsatz verdeckter Ermittler auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt. Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes technischer Mittel wurden, mit Ausnahme des Einsatzes in Wohnungen, festgelegt. Dasselbe gilt für die Rasterfahndung und nicht zuletzt für den Zeugenschutz. Das alles weist — Stichwort Einsatz technischer Mittel gegen Schlupfwinkel des organisierten Verbrechens in Wohnungen — aus der Sicht des Innenministers noch schmerzliche Lücken auf, aber auch der Fortschritt gegenüber früher ist nicht zu übersehen. Dies alles war ein erster entschlossener Schritt in die richtige Richtung. Auf der Grundlage des vom Innenminister vorgeschlagenen Sicherheitspaketes '94 wird dieser Weg weiterbeschritten. Im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sind aus dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom Februar dieses Jahres vor allem zwei Punkte hervorzuheben: Die Einführung einer Kronzeugenregelung. Damit wird dem potentiellen Aussteiger ein Anreiz geboten, sich zu offenbaren, und den Strafverfolgungsbehörden schon im Ermittlungsverfahren ein wirksames Instrument gegeben, in die Strukturen des organisierten Verbrechens einzudringen. Die Bundesregierung nutzt hier bewußt die Erfahrungen, die in Italien bei der Bekämpfng der Mafia gemacht wurden. Es hat sich gezeigt, daß der Entsolidarisierungseffekt einer Kronzeugenregelung ein besonders geeignetes Mittel ist, eine kriminelle Organisation in ihrer Struktur empfindlich zu treffen. Gemeinsam mit dem bereits vorhandenen Instrument der verdeckten Ermittlungen bietet sich der Polizei damit ein Instrument, kriminelle Vereinigungen aufzubrechen. Die Bekämpfung der Geldwäsche wird durch eine Erweiterung des Vortatenkatalogs weiter intensiviert. Damit soll die organisierte Kriminalität noch stärker an ihrem Lebensnerv, dem hemmungslosen Profitstreben, getroffen werden. Diese wenigen, leicht vermehrbaren Beispiele zeigen bereits: Die Bundesregierung stellt sich der Herausforderung durch die organisierte Kriminalität. Sie hat dies immer wieder durch Handeln bewiesen. Hinter allem steht eine klare Konzeption, die einen einheitlichen Lösungsansatz sowohl für die hausgemachten als auch für die importierten kriminellen Gefahren verfolgt. Die geplanten Neufassungen des Bundeskriminalamtgesetzes, des Bundesgrenzschutzgesetzes und des Gesetzes über das Ausländerzentralregister sind weitere wichtige Bestandteile dieser Konzeption. Die Bundesregierung braucht sich deshalb weder Handlungsunfähigkeit noch Handlungsunwilligkeit auf diesem wichtigsten Feld staatlicher Legitimation vor- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18747* werfen zu lassen. Und übrigens, vergessen Sie bitte nie: Die wichtigsten Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung liegen bei den Ländern, u. a. was den polizeilichen Vollzug angeht. Die Defizite, die von der Bevölkerung gerade da in manchen Bereichen der Bundesrepublik beklagt werden, betreffen nicht den Bund. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 13 (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) Gunnar Uldall (CDU/CSU): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird der abschließende Baustein in das Gebäude eines einheitlichen EG-Versicherungsmarktes eingefügt. Künftig können Versicherer ihre Produkte ohne Hindernisse in der Europäischen Union anbieten und Verbraucher ein europaweites Angebot an Versicherungsleistungen nutzen. Unter dem Arbeitstitel „Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG" — übrigens wieder einmal gelungen in feinstem Behördendeutsch — findet sich ein ganzes Bündel von Gesetzesänderungen in allen wesentlichen Versicherungsgesetzen und Nebengesetzen. 15 Artikel — allein der erste Artikel zur Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes mit 81 Unternummern — stellen sich zu unserer Begutachtung dar. Allen Bedenkenträgern, die mit dem liberalisierten EG-Binnenmarkt schon das Chaos im Versicherungsgewerbe ausbrechen sahen, mag bereits der Umfang der Gesetzesneufassung deutlich zeigen, daß auch unter den neuen Vorgaben der EG eine erhebliche Regelungsdichte bleibt. Die gebotene Umsetzung der EG-Richtlinien insbesondere zur Schadens-, Lebens- und KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung in deutsches Recht wird nicht den befürchteten „Big Bang" für die deutsche Versicherungswirtschaft bringen und auch nicht den deutschen Verbraucher schutzlos lassen. Unter Beachtung der EG-Vorgaben bleiben auch künftig die bewährten deutschen Rechtsgestaltungen zum Schutz des Verbrauchers und zur Leistungsfähigkeit der deutschen Versicherungsunternehmen erhalten. Neu an den Vorgaben der EG für die Vollendung des Binnenmarktes im Bereich des Versicherungswesens ist vor allem die Einführung eines europäischen Passes für Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb der EG. Dieser ermöglicht EG-weite Geschäfte unter Aufsicht der Behörden nur noch des jeweiligen Herkunftslandes. Die staatliche Aufsicht hat sich künftig im wesentlichen auf die finanzielle Solidität eines Versicherungsunternehmens zu beschränken. Eine Vorabgenehmigung von Musterverträgen, wie sie bislang noch vom Bundesamt für das Versicherungswesen praktiziert wird, entfällt. Ebenso entfällt die Tarifgenehmigungspflicht. Künftig hat der Versicherungskunde ein erheblich erweitertes Angebotsfeld, aber auch eine größere Verantwortung zur kritischen Prüfung der einzelnen Angebote. In jedem Fall müssen dem Versicherungsnehmer nach den neuen Regelungen sämtliche Versicherungsbedingungen zur Prüfung vorgelegen haben, damit ein Vertrag überhaupt wirksam ist. ' Ich möchte nochmal in aller Deutlichkeit feststellen: Der liberalisierte Versicherungsmarkt wird größere Möglichkeiten bieten. Gleichzeitig muß sich der Versicherungsnehmer aber darüber klar sein, daß auch die Qualität inländischer und ausländischer Versicherungen erheblich voneinander abweichen kann. Unsere deutschen Gesetze werden dafür sorgen, daß Verträge inländischer Versicherungsunternehmen schärfere Anforderungen erfüllen, als sie die EG fordert. „Made in Germany" wird so als Qualitätsmerkmal auch im Versicherungsbereich europaweit Einzug halten. Ein Indiz für unsere Absicht, es nicht an „deutscher Gründlichkeit" bei der Prüfung der Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland und unter deutscher Behördenaufsicht fehlen zu lassen, mag der dezente Hinweis unter der Rubrik „Kosten" des vorliegenden Gesetzentwurfs sein. Ich zitiere: „Das Gesetz wird eine Personalverstärkung im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen erfordern." Im Klartext heißt dies, die Aufsicht wird nicht abgebaut, sondern weiter ausgebaut. Nebenbei bemerkt: Die Kosten werden zu 90 % durch die beaufsichtigten Versicherungsunternehmen erstattet. So trägt die deutsche Versicherungswirtschft die Kosten für die Gewährleistung ihres hohen Standards größtenteils selbst. Ich hielte es für falsche Bescheidenheit, wenn Versicherungen mit Sitz in Deutschland dieses besondere Qualitätsniveau verschweigen würden. Ich kann mir gut vorstellen, daß die hohe Leistungsfähigkeit erhebliche Nachfrage nach deutschen Versicherungsleistungen auch bei unseren EG-Nachbarn auslösen wird. Heute sind Verbraucher nicht ausschließlich preisfixiert, sondern auch qualitäts- und servicebewußt. Was hat man von der billigsten Versicherung, wenn diese im Schadensfall nicht leistungsbereit ist? Daß auch der vorliegende Gesetzentwurf noch Diskussionsbedarf hat, soll nicht verschwiegen werden. Zwei Gesichtspunkte dürften eine größere Rolle spielen: erleichterte Praktikabilität und verbesserte Transparenz für den Verbraucher. Die umfassenden Informationspflichten des § 10 a VAG sind grundsätzlich zu begrüßen. Fraglich ist aber der richtige Zeitpunkt. Damit es nicht zu einer unnötigen Papierflut kommt, wäre daran zu denken, dem Kunden die Bestimmung des Zeitpunktes zu überlassen, zu dem ihm die vollständigen Vertragsinformationen zukommen sollen, und darauf auch das Rücktrittsrecht abzustimmen. An eine verbesserte Handhabbarkeit ist auch bei späteren Vertragsanpassungen zu denken, die z. B. durch eine geänderte Rechtsprechungspraxis notwendig werden könnten. Hier sollte das Versicherungsvertragsgesetz im Sinne einer Regelung nach „billigem Ermessen" eine größere Flexibilität zeigen. Selbstverständlich unter Wahrung der Verbraucherinteressen, insbesondere der Gewährung eines außergewöhnlichen Kündigungsrechts. 18748' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Besonders negativ für das Preisniveau der einzelnen Versicherungsleistung könnte sich die Möglichkeit auswirken, daß nachfragestarken Versicherungsnehmern eine Provisionsabgabe zugestanden werden kann. Dabei ist zu überlegen, ob nicht mit der Aufhebung des Provisionsabgabeverbots in § 81 Abs. 2 Satz 3 und 4 VAG der Vorteil des marktstarken Versicherungsnehmers mit dem Nachteil einer Verteuerung des Versicherungsschutzes für die Gesamtheit der Versicherten erkauft wird. Schließlich sollten wir uns über die praktischen Erfahrungen mit den 1990 eingeführten Laufzeitregelungen bei Rabattgewährung und den damit in einem Zusammenhang stehenden Kündigungsregelungen berichten lassen. Große Bedeutung für die Versicherungswirtschaft hat die Frage der Kapitalanlagevorschriften. Wir werden uns in den Ausschußberatungen darüber Gedanken zu machen haben, ob im Bereich der Streuungsvorschrift des § 54 a Abs. 4 b VAG nicht zuviel des Guten geregelt wurde. Nach den Dritten Versicherungsrichtlinien darf ein Versicherungsunternehmen bei einem einzelnen Schuldner maximal 5 % des gebundenen Vermögens anlegen. Dieses ist aus Risikostreuungserwägungen durchaus richtig. Fragwürdig ist aber die Wirkung des neuen § 54 a Abs. 4 b VAG, nach dem als zusätzliche Höchstgrenze die Kapitalanlage bei einem Schuldner 25 % der Eigenmittel des Versicherungsunternehmens nicht überschreiten darf und dabei auch noch die Anlagen bei Konzernunternehmen mit hinzuzurechnen sind. Gerade bei Lebensversicherungen dürfte ein Versicherer diese doppelte Grenze leicht erreichten und könnte dann gezwungen sein, in zweitklassige Anlagen auszuweichen. Berücksichtigt werden sollte bei der Frage der Begrenzung von Anlagemöglichkeiten nach der Höhe der Eigenmittel auch, daß deutschen Versicherern durch die vorhandenen Sicherungssysteme wie Rückversicherung, Mitversicherung, Deckungsstock und Treuhänder zusätzliche Instrumentarien zur Risikominderung zur Verfügung stehen. Ich möchte meine Ausführungen mit der Feststellung schließen: Es sind genügend Themen vorhanden, urn den Ausschußberatungen mit großem Interesse entgegenzusehen. Marita Sehn (F.D.P.): Eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verdient immer unsere besondere Aufmerksamkeit. Dies unter zwei Gesichtspunkten: Sie betrifft wichtige Institutionen unseres Finanzdienstleistungssystems. Ein fein ausdifferenziertes und gut funktionierendes Finanzdienstleistungssystem ist wesentlicher Teil einer hochkomplexen Volkswirtschaft wie der unseren. Mit diesen Institutionen gilt es pfleglich umzugehen. Das bedeutet nicht, alles so zu tun, wie sie es gerne hätten. Es bedeutet aber die Pflicht, sorgsam darauf zu achten, daß ihr gutes Funktionieren im Interesse der Volkswirtschaft und des Verbraucherschutzes jederzeit gewährleistet ist. Der zweite Punkt, unter dem eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes unser großes Interesse verdient: Der Verbraucherschutz. Lassen Sie mich hierauf kurz eingehen. Das einzige, was an dem vorliegenden Entwurf schade ist, ist die Tatsache, daß wir von Europa zu ihm gedrängt werden mußten. Er bringt nämlich gerade im Verbraucherschutz eine beachtliche positive Fortentwicklung. Als erstes erwähne ich: Wir bekommen eine Systemänderung. Vom Verbraucherschutz durch fürsorgliche Beamte am grünen Tisch gehen wir über zum Verbraucherschutz durch Wettbewerb in der harten Realität. Ich erwarte davon ein gutes Stück mehr Praxisnähe. Vom Verbraucherschutz durch Produktvereinheitlichung — mich erinnert er an die Märkte des Mangels mit einigen Kartoffeln und Weißkohlköpfen — vom Verbraucherschutz durch Produkteinfalt gehen wir zum Verbraucherschutz durch Produktvielfalt. Die Bereicherung, die der Bonner Gemüsemarkt durch Europäisierung erlangt hat, wird auch der Versicherungsmarkt dem Verbraucher künftig bieten können. Die bisherige Vorzensur allgemeiner Versicherungsbedingungen durch die Beamten bei den Versicherungsbehörden des Bundes und der Länder wird ersetzt durch die nachträgliche gerichtliche Kontrolle der von den Unternehmen in voller Eigenverantwortung verfaßten Bedingungstexte. Hier wird nicht mehr unternehmerische Verantwortung bei den Behörden abgeladen. Hier ist die volle Eigenverantwortung der Unternehmen für ihre Produkte gefragt. Mein Eindruck ist, daß die Marktteilnehmer erst im Laufe der Zeit erkennen werden, welch enorme Verschärfung des Verbraucherschutzes in dieser neuen Konstruktion liegt. Um ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen „rechtssprechungssicher" zu machen, werden die Unternehmen genötigt sein, den zu erahnenden Tendenzen der Rechtssprechung in weit vorauseilendem Gehorsam vorab zu entsprechen. Dennoch wird es natürlich in diesem oder jenem Fall vorkommen,daß die Rechtssprechung allgemeine Versicherungsbedingungen, so wie sie am Markt entstanden sind, in einzelnen Elementen nicht akzeptiert. Für diese, aber auch für andere denkbare Fälle bedürfen die beteiligten Finanzdienstleistungsunternehmen zum guten Funktionieren des Marktes einer Möglichkeit, die bestehenden Konditionen zu ändern. Dies muß unter wettbewerblichen Gesichtspunkten mit einem unkonditionierten Kündigungsrecht der Versicherten gekoppelt werden. Wir werden den Gesetzentwurf darauf prüfen, ob er die zum guten Funktionieren eines befreiten Versicherungsmarktes unumgänglichen Vorkehrungen enthält. Andere neue Kündigungsregeln sind jetzt nicht angesagt. Im Vorfeld der Einbringung des Gesetzentwurfes spielte die Aushändigung allgemeiner Versicherungsbedingungen bereits eine große Rolle als Voraussetzung für ihre Einbeziehung in den Vertrag nach dem AGB-Gesetz. Zugleich ist dies bei der Ausgestaltung vorvertraglicher Informationspflichten von hoher Bedeutung. Die einschlägigen Regelungen dürfen nicht nur gut gemeint sein, sie müssen wirksam sein. Wirksam sind sie, wenn der Versicherungsnehmer vor Eingehung einer vertraglichen Bindung eine gut verständliche Produktinformation bekommt. Die Aushändigung der allgemeinen Versicherungsbedingungen gibt ihm Steine statt Brot. Man könnte ihm ebensogut eines unserer neuen Steuergesetze in die Hand drücken. Die sind noch unverständlicher. Ich denke, wir tun statt dessen gut, auf die Aushändigung einer guten und verständlichen Produktinformation Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18749* hinzuwirken, auf die sich der Versicherte auch im Schadensfall erfolgreich berufen kann. Versicherung ist zunächst eine Veranstaltung des Versicherungsunternehmers. Dennoch sitzen alle Kunden eines Versicherers unter bestimmten Gesichtspunkten in einem Boot. Wo etwa Gewinnbeteiligungsversprechen gegeben wurden, muß darauf geachtet werden, daß nicht eine Gruppe von Versicherten zu Lasten der anderen bevorzugt bedient wird. Es gibt auch andere Konstellationen, in denen das eine Rolle spielen kann. Über die notwendige Reichweite entsprechender Gleichbehandlungsgrundsätze, manche sprechen auch von Begünstigungsverboten, wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu reden sein. Das spielt vor allem in der Lebensversicherung eine Rolle. In der Krankenversicherung gab es in den letzten Jahren große Sorgen wegen der Höhe der Prämienanhebungen für ältere Versicherte. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion wird darauf hinwirken, daß die Bundesregierung diesen Bereich durch ein wissenschaftliches Gutachten umfassend auf seine Bedeutung und auf die verschiedenen denkbaren Problemlösungsstrategien ausleuchten läßt. Erst nach solcher Vorbereitung wird das Parlament verantwortlich entscheiden können. Wir haben einen äußerst dicken und komplizierten Gesetzentwurf vor uns. Ich hoffe, wir werden durch seine Beratung und Verabschiedung Wettbewerb, Leistungsfähigkeit und Effizienz des deutschen und des europäischen Versicherungsmarktes beachtlich steigern können. Darauf lassen Sie uns gemeinsam hinwirken. Kurt Palis (SPD): Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rats der Europäischen Gemeinschaften soll die Vollendung des Binnenmarktes nun auch im Bereich des Versicherungswesens erreicht werden. Welches sind die wichtigsten Eckpunkte der „Europäisierung" unseres Versicherungswesens? Durch den Wegfall der Vorabgenehmigung der Versicherungsbedingungen durch die Aufsichtsbehörde und durch den Wegfall der Tarifgenehmigungen wird das bisherige Recht wohl am meisten verändert. Ob dies zu einer kleinen sozialen Revolution führt, hängt davon ab, ob das im bisherigen deutschen Verfahren enthaltene Moment der Verläßlichkeit — Verläßlichkeit zum Nutzen der Versicherungskunden — mit der Liberalisierung gewahrt bleibt. Wir werden darauf zu achten haben, daß die Lücke im Verbraucherschutz geschlossen wird, die durch die Aufgabe der Vorabgenehmigung von Tarifen und Versicherungsbedingungen entsteht. Wir werden uns deshalb einsetzen für die Verankerung eines Transparenzgebots, eine umfassende und vor allem verständliche Kundeninformation, insbesondere durch gut vergleichbare Standards und Leitindikatoren wie beispielsweise die Effektivverzinsung bei kapitalbildenden Versicherungen, verbesserte Kündigungsund Widerrufsrechte sowie Regelungen zur Haftung von Versicherungsvermittlern und zum Insolvenzschutz von Unternehmen. Unsere Forderungen sind nicht neu. Sie wurden schon bei der letzten Versicherungsnovelle 1990 kontrovers diskutiert. Damals konnte man sich vielleicht noch damit entschuldigen, daß die Wirkung dieser Klauseln nicht abschätzbar war. Diesmal jedoch sollte die Bundesregierung wenigstens ihre eigenen Erkenntnisse berücksichtigen. Am 14. Oktober 1992 hat der Bundesminister der Finanzen einen Bericht an den Finanzausschuß gegeben, in dem u. a. folgende Ausführungen des Bundesaufsichtsamtes wiedergegeben werden: „Das gemäß § 8 Abs. 3 VVG bestehende Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Verträgen mit einer mehr als dreijährigen Laufzeit kommt in der Praxis kaum zum Zuge. Die Versicherer schiieBen dieses Recht regelmäßig dadurch aus, daß sie die im Gesetz vorgesehenen alternativen Laufzeiten von einem Jahr, drei, fünf und zehn Jahren anbieten und für Verträge mit einer Dauer von fünf und mehr Jahren einen Prämiennachlaß einräumen. Versicherer, die vor Inkrafttreten der Neuregelung höchstens Fünfjahresverträge angeboten haben ..., schließen nunmehr auch Zehnjahresverträge ab. Eine dem Schutz des Versicherungsnehmers dienende Vorschrift wie § 8 Abs. 3 VVG hat damit dazu beigetragen, daß sie den Abschluß von langjährigen Verträgen eher gefördert als gehemmt hat." Was folgert die Bundesregierung daraus? Sie legt zunächst einen Teildiskussionsentwurf vor, der ein jährliches Kündigungsrecht nach drei Jahren Vertragsdauer vorsieht. So weit, so gut. Nach der Anhörung der Verbände, die Versicherungswirtschaft eingeschlossen, ist dieser Passus verschwunden. Damit aber die Verbraucherinnen und Verbraucher vom umfassenderen Angebot im Binnenmarkt profitieren können und eine rasche Lösung von nachteiligen Verträgen ermöglicht wird, müssen die Kündigungsund Widerrufsrechte erweitert werden. Wir brauchen erstens die Beendigung der faktischen 10-JahresBindung bei Versicherungsabschlüssen, zweitens Kündigungsmöglichkeit bei jeder Prämienanpassung mit Klarstellung der Kündigungsfrist, drittens außerordentliche Kündigungsrechte bei sozialen Notlagen sowie bei irreführender und unvollständiger Information, viertens Ausweitung der Widerrufsrechte analog zum Haustürwiderrufs- und Verbraucherkreditgesetz, fünftens eine Gewähr dafür, daß die Sofortdeckung nicht zur Umgehung des Widerrufsrechts mißbraucht wird. Fazit: Wir brauchen eine Änderung des Kündigungsrechts. Wenn denn die Versicherungswirtschaft eine größere Kundentreue erreichen und diese belohnen will, so ist sie daran keinesfalls gehindert. Wir Sozialdemokraten sind der Meinung, daß Kundenbindung über attraktive Angebote und gute Kundenbetreuung, nicht über Zwangsbindung, die Devise sein muß. Ein weiterer zentraler Komplex sind für uns die Informationsrechte. Analog zum produktbezogenen Verbraucherschutz müssen Dienstleistungsanbieter verpflichtet werden, „sichere" Leistungen auf den 18750' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Markt zu bringen. Bei der Angebotsgestaltung spielt also die Transparenz eine ganz wesentliche Rolle. Insgesamt ist die Sicherung des Wettbewerbs undenkbar ohne eine starke Nachfrageseite. Dies erfordert in erster Linie eine möglichst umfassende und vor allem verständliche und gut vergleichbare Information. Hierzu ist eine an den Verbraucherinteressen orientierte Vereinfachung und Vereinheitlichung der Informationsfülle ebenso notwendig wie eine Verpflichtung zur Unterscheidung von Versicherungsleistungen für den Grundversicherungsschutz. Sehr geehrte Damen und Herren, nun schreibt der Gesetzentwurf dem Versicherer eine Reihe von Informationspflichten vor. Hierzu zählen insbesondere der Grundsatz der umfassenden Unterrichtung der Versicherungsnehmer über das Angebot und die Versicherungsbedingungen. Das geht von Name, Anschrift des Unternehmens über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung bis zur Prämienspezifikation und der Adresse der Beschwerdeinstanz Versicherungsaufsichtsamt. Beim Abschluß von Lebensversicherungen sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr müssen zusätzlich Überschußkonditionen benannt, Rückkaufswerte und beitragsfrei gestellte Versicherungssummen dargestellt werden. Ja selbst allgemeine Angaben über relevante Steuerregelungen werden verlangt. Alles wichtig und lange von uns gefordert! Wir werden aber in den Ausschußberatungen nicht umhin können, zu fragen, wie diese Informationsflut sinnvoll zum Kunden transportiert werden soll. Denn trotz einer nicht zu leugnenden „Abspeckung" gegenüber dem Referentenentwurf ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, daß wir den Versicherungsnehmer überfordern und letztlich verunsichern. Der Kunde soll immerhin „vor Abschluß" informiert werden. Wann ist das genau? Vor Antragsunterzeichnung? Zwischen Antrag und Police? Oder reicht noch das Zusenden von Informationsmaterial mit der Police, zumal ja noch ein Rücktrittsrecht terminiert ist? Ich bin nicht sicher, ob der folgende Satz aus der Begründung wirklich schon der Weisheit letzter Schluß ist: „Ein genauer Zeitpunkt, wann eine Information noch vor Abschluß des Vertrages erfolgt, ist in der Richtlinie nicht festgelegt und soll auch gesetzlich nicht geregelt werden, damit den Besonderheiten einzelner Versicherungsarten und Vertriebsformen Rechnung getragen werden kann und Raum für vertragliche Vereinbarungen bleibt. " Ich bin davon noch nicht überzeugt, meine Damen und Herren! Vor allem aber gehören diese Verbraucherinformationen in das Versicherungsvertragsgesetz und nicht — wie es die Bundesregierung anstrebt — in das Versicherungsaufsichtsgesetz. Der auch an dieser Stelle falsche Ansatz hat zur Folge, daß der Versicherte seine Rechte nicht direkt beim Versicherungsunternehmen geltend machen kann. Er ist vielmehr gezwungen, den Umweg über das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu machen. Das Bundesaufsichtsamt wiederum ist nicht befugt, die Belange der einzelnen Versicherten zu vertreten. Es kann seine Aufgaben nur im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Weitere Auseinandersetzungen um die konkreten Inhalte der Informationspflichten wären also vorprogrammiert. In diese Linie paßt, daß die Bundesregierung der Versicherungswirtschaft selbst in Detailfragen entgegengekommen ist. Aufgegriffen wurde beispielsweise der Vorschlag des Verbandes der Privaten Krankenkassen, daß für Adoptivkinder ein bis zu doppelt so hoher Versicherungsbeitrag im Vergleich zu leiblichen Kindern erhoben werden darf. Die Begründung: höhere Krankheitsrisiken bei ausländischen Kindern. Meine verehrten Damen und Herren, instinktloser geht es nun wirklich nicht! Meine Damen und Herren, ich habe mich ganz bewußt auf einige Schwerpunktthemen des Verbraucherschutzes konzentriert. Selbstverständlich verdienen auch die veränderten Kapitalanlagevorschriften — etwa im § 54 a der Vorlage — unsere ganze Aufmerksamkeit. Die Sicherheit des Deckungsstockvermögens und des übrigen gebundenen Vermögens liegen ja im Zentrum des Interesses sowohl der Versicherungsunternehmen als auch vor allem ihrer Kunden, der Versicherten. In der von meiner Fraktion beantragten Expertenanhörung werden auch dazu noch viele Fragen zu beantworten sein. Die Chance, die Novelle für weitergehende Änderungen im Sinne eines vorsorgenden Verbraucherschutzes zu nutzen, ist mit den anstehenden Ausschußberatungen erneut gegeben. Die SPD hat hierzu in ihrem Entschließungsantrag „Vorsorgender Verbraucherschutz im europäischen Versicherungswesen" schon im September des vergangenen Jahres umfassende Vorschläge vorgelegt. Sie werden auch bei den Ausschußberatungen das Maß unserer Zustimmungsbereitschaft abgeben. Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung von drei Richtlinien der EG, und zwar der 3. Schadensversicherungsrichtlinie, der 3. Lebensversicherungsrichtlinie und der Dienstleistung-Richtlinie in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Mit diesen Richtlinien wird —von Randgebieten abgesehen — der Schlußstein für das europäische Gebäude der Versicherungsaufsicht gesetzt. Dies bedingt eine der einschneidendsten Änderungen im System des deutschen Versicherungsaufsichtsrechts seit Erlaß des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Jahre 1901. Im Mittelpunkt steht die Einführung des Herkunftslandprinzips, d. h., die Versicherer in der Gemeinschaft bedürfen nur einer einzigen Zulassung durch die Aufsichtsbehörde ihres Sitzlandes, um in der ganzen Gemeinschaft tätig sein zu können. Auch das materielle Aufsichtsrecht richtet sich weitgehend nach dem Sitzlandrecht. Dieses Prinzip ist im Bereich der Finanzaufsicht vollständig durchgeführt. Wer mit einem Versicherer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat abschließt, vertraut sich damit insoweit auch der ausländischen Aufsicht an. Im übrigen Bereich der Aufsicht finden auf die Versicherer mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten auch nur die inländischen Vorschriften Anwendung, die im Allgemeininteresse geboten sind. Dabei hat die Bundesregierung allerdings im Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18751* Interesse der Verbraucher die Möglichkeiten voll ausgeschöpft, die ihr die Richtlinien in dieser Hinsicht lassen. Auch die weiteren in den Richtlinien enthaltenen Harmonisierungsmaßnahmen wirken sich unmittelbar auf die Verbraucher aus. Von besonderer Bedeutung ist der Wegfall der vorherigen behördlichen Genehmigung der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine solche förmliche Genehmigung ist in den anderen Mitgliedstaaten nicht bekannt. Durch die Freigabe wird sich die Angebotspalette auf dem Versicherungsmarkt vermutlich vergrößern. Andererseits werden die Verbraucher mehr als bisher prüfen und vergleichen müssen, welcher Versicherungsschutz ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang, daß die Generalklausel des deutschen Versicherungsaufsichtsrechts aufrechterhalten wird. Danach hat die Aufsichtsbehörde darauf zu achten, daß keine Mißstände im Versicherungsbereich entstehen, die die Belange der Versicherten gefährden. Wenn die Aufsichtsbehörde auch die Bedingungen nicht vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs genehmigen muß, so bleibt doch die Möglichkeit, bei Bekanntwerden von Mißständen korrigierend einzugreifen. Dies wird nach dem Entwurf auch für die Versicherer aus anderen Mitgliedstaaten gelten; denn es handelt sich nach unserer Meinung um eine Regelung, die im Allgemeininteresse geboten ist. Auch die vorherige Genehmigung der Rechnungsgrundlagen in der Lebens- und der Krankenversicherung wird entsprechend den Richtlinien entfallen. In diesem Bereich sehen wir nach britischem Vorbild vor, daß jeder Versicherer einen sogenannten Verantwortlichen Aktuar zu bestellen hat, dessen Aufgabe es ist, auf die Einhaltung ausreichender Rechnungsgrundlagen zu achten und bei Verstößen auch der Aufsichtsbehörde Mitteilung zu machen. Diese kann dann mit ihren Mitteln eingreifen. Damit wird auch hier ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wettbewerb einerseits und notwendigem Verbraucherschutz andererseits hergestellt. Der Wegfall der Genehmigung für die Rechnungsgrundlagen führt zu Anpassungen im Versicherungsvertragsrecht bei der Lebensversicherung, die bisher auf einheitlichen Rechnungsgrundlagen beruhte. Da die private Krankenversicherung bisher im Vertragsrecht nicht speziell geregelt ist, sehen wir eine umfangreiche Kodifizierung mit zahlreichen zwingenden Vorschriften vor, von denen zu Lasten der Versicherten nicht abgewichen werden darf. Damit wird die Aufrechterhaltung des bisherigen Standards gewährleistet. Auch in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung wird der bislang durch genehmigte Bedingungen sichergestellte Schutz von Verkehrsopfern und Versicherten künftig durch Gesetz und Rechtsverordnung gewährleistet. Obwohl auch hier die Tarifgenehmigung aufgehoben werden muß, ist gewährleistet, daß jeder Kraftfahrzeughalter zu angemessenen Versicherungsprämien den Versicherungsschutz erlangen kann. Es kann nicht hingenommen werden, daß Ausländer oder andere Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden. Deshalb schreibt der Entwurf den Annahmezwang in modifizierter Form auch künftig vor. Der Versicherer ist verpflichtet, Anträge auf Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsschutz mit einem dem Risiko gerechten Angebot zu beantworten. Dabei kann z. B. die Staatsangehörigkeit keine Rolle spielen, weil sie für sich in der Kraftfahrt-Versicherung kein Risikofaktor ist. Das durch die Tariffreigabe erhöhte Konkursrisiko auf seiten der Versicherer wird in bezug auf die Verkehrsopfer durch eine entsprechende Leistungspflicht des Entschädigungsfonds aus Kraftfahrzeugunfällen aufgefangen. Der Gesetzentwurf wird zum Anlaß genommen, weitere Regelungen zu treffen, die nicht unmittelbar mit den Richtlinien verbunden sind. Ich erwähne beispielhaft die neuen Vorschriften im VAG für die private Krankenversicherung, mit denen das Ziel verfolgt wird, zu einer Entlastung für ältere Versicherte zu kommen. Ein weiterer Punkt ist die Aufhebung des sogenannten Begünstigungs- und Provisionsabgabeverbots. In einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft sind derartige Regulierungen nicht mehr angebracht. Hinzu kommt, daß hier eine erhebliche „Grauzone" besteht, die — wie die Vergangenheit gezeigt hat — von den Aufsichtsbehörden nicht wirksam bekämpft werden kann. Betonen möchte ich, daß in der Lebensversicherung und der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung der Gleichbehandlungsgrundsatz — nicht dagegen das Provisionsabgabeverbot — aufrechterhalten werden soll. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß das Gesetz unbedingt am 1. Juli 1994 in Kraft treten muß. Das durch die Richtlinien eingeführte Herkunftslandprinzip kann nur funktionieren, wenn es in allen EG-Staaten zum gleichen Zeitpunkt angewendet wird. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn der vorgesehene Zeitplan eingehalten werden könnte. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Grundstoff überwachungsgesetz) Editha Limbach (CDU/CSU): Mit dem Grundstoffüberwachungsgesetz, das wir heute in erster Lesung im Parlament behandeln, wird ein ergänzender Schritt in der Bekämpfung der Drogenkriminalität getan. Alle, die sich mit der Drogenproblematik beschäftigen, wissen, daß aus Naturprodukten wie Mohn oder Cannabis Drogen nur mit Hilfe von Chemikalien hergestellt werden können, wenn auch — leider muß das so festgestellt werden — das Verfahren nicht besonders kompliziert sein soll. Daß zur Herstellung der sogenannten Designer-Drogen, also der chemischen Drogen, diese Grundstoffe mißbraucht werden könnten, ergibt sich aus der Sache selbst. Deshalb ist es auch richtig und notwendig, alles nur mögliche zu tun, damit in Deutschland hergestellte Grundstoffe zur illegalen Herstellung von Drogen weder hier bei uns noch in anderen Ländern mißbraucht werden. 18752' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Selbstverständlich ist dies auch bisher schon in der Bundesrepublik und in anderen Industriestaaten auf nationaler Ebene durch entsprechende Maßnahmen geschehen. Auch mit Erfolg, wie die Aufdeckung von Rauschgiftlabors und die dadurch mögliche Beschlagnahme von Rauschgift und Verhaftung von Dealern beweist. Aber Drogenkriminalität ist eben international und grenzüberschreitend. Dies haben auch die Vereinten Nationen, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission erkannt. Insofern dient dieses Gesetz auch der ergänzenden Umsetzung international vorgesehener und in der EU verbindlicher Regelungen. Wir sprechen also heute — wenn auch der komplizierte Name und die Formulierung der Zielsetzung des Gesetzes es nicht für jedermann auf Anhieb erkennbar machen — über ein Gesetz, das helfen kann, die Herstellung illegaler Drogen zu erschweren. Gerade weil die Drogenkonsumenten immer jünger werden und vielfach gerade sogenannte Modedrogen zum Rauschgiftkonsum verführen, halte ich dieses Gesetz auch für wichtig. Es muß gelingen, die illegale Abzweigung der in Frage kommenden Grundstoffe zur Drogenherstellung durch Kontrolle, Registrierung, Meldepflicht sowie Bußgeld- und Strafvorschriften einzudämmen, ja, zu verhindern. Der Kampf gegen Drogen muß auf vielen Feldern geführt werden — dieses Gesetz leistet einen Beitrag dazu. Dr. Sabine Bergmann-Pohl Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Mit Begriffen kann es manchmal genauso sein wie mit alten Gewohnheiten: Es ist schwer, sich von ihnen zu lösen. Man hat sie benutzt, ohne sich zu fragen, ob sie eigentlich stimmen. In der Drogenpolitik gibt es so einen Begriff, der zum Standard-Repertoire gehört, an den man sich gewöhnt hat, weil er von allen für richtig gehalten wurde. Ich meine den Begriff „Drogenherkunftsländer". Wir unterscheiden immer zwischen Drogenkonsumländern und Drogenherkunftsländem. Im Prinzip ist das auch nicht falsch. Aber wir sollten nicht vergessen, daß die Produktion insbesondere von Heroin und Kokain ohne bestimmte Basischemikalien überhaupt nicht möglich ist. Diese Chemikalien kommen in aller Regel aus den sogenannten Drogenkonsumländern. Deshalb ist es auch unsere Aufgabe, zu verhindern, daß solche Grundstoffe für die illegale Rauschgiftproduktion abgezweigt werden können. Nationale Alleingänge allein reichen nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Wir brauchen ein weltweites Kontrollsystem. In Deutschland haben zwar die chemische Industrie und die Polizeibehörden seit vielen Jahren mit gutem Erfolg illegale Grundstofflieferungen eingedämmt. Mehrere Dutzend Rauschgiftlabors konnten aufgespürt, zahlreiche Drogendealer festgenommen und große Mengen Rauschgift beschlagnahmt werden. In anderen Industriestaaten gibt es mittlerweile ähnliche Kontrollsysteme. Aber ich sage noch einmal: Mit einzelstaatlichen Kontrollen wird es nicht möglich sein, den weltweiten Handel mit Grundstoffen ausreichend zu kontrollieren und vor allem die Verwendung für die illegale Rauschgiftherstellung zu behindern. Wir haben nur dann eine Chance, die Rauschgiftproduktion am Nerv zu treffen, wenn wir international vorgehen. Deshalb haben die Vereinten Nationen, die Mitgliedstaaten des Weltwirtschaftsgipfels und die Europäische Union internationale Empfehlungen und Kontrollvorschriften für Grundstoffe verabschiedet. Ein großer Teil dieser Vorschriften wird bereits in Deutschland angewendet. Ich erinnere nur daran, daß seit dem 1. Januar 1993 nur noch mit einer Ausfuhrgenehmigung des Bundesgesundheitsamtes Grundstoffe in kritische Länder ausgeführt werden dürfen. Bevor diese Genehmigung erteilt wird, wird die Zuverlässigkeit des Lieferanten und des Empfängers streng geprüft. Mit dem Grundstoffüberwachungsgesetz soll dieses Sicherheitsnetz noch dichter geknüpft werden. Es geht dabei vor allem um Rechtsgrundlagen für bessere grenzüberschreitende Kontrollen des Inverkehrbringens von Grundstoffen im Binnenmarkt und für die Strafverfolgung von verbotenen Transaktionen mit diesen Basischemikalien. Außerdem soll der grenzüberschreitende Informationsaustausch zwischen den nationalen Kontrollbehörden intensiviert und beschleunigt werden. Die Aufgaben der Überwachung und Kontrolle des Grundstoffverkehrs sollen wie bei den Betäubungsmitteln den zuständigen Bundesbehörden, insbesondere den Zollbehörden, dem Bundeskriminalamt und der Bundesopimumstelle im Institut für Arzneimittel des Bundesgesundheitsamtes übertragen werden. Meine Damen und Herren, solche Kontrollen können nicht ohne die Mithilfe der Länder funktionieren, aus denen Rauschgifte kommen. Die Kommission der Europäischen Union hat deshalb auch den sechs ASEAN-Mitgliedstaaten den Abschluß eines Abkommens über die Grundstoffkontrolle angeboten. Wir gehen davon aus, daß wir im kommenden Jahr diese Abkommen unter Dach und Fach bringen können. Es ist auch geplant, gleiche Abkommen mit den lateinamerikanischen und osteuropäischen Staaten zu schließen. Auch hier stehen die Zeichen nicht schlecht. Meine Damen und Herren, die Fortschritte in den Verhandlungen mit diesen Ländern hängen auch davon ab, wie wir unsere Hausaufgaben erledigen, ob es uns gelingt, einen wichtigen Beitrag zur Grundstoffkontrolle zu leisten. Das Grundstoffüberwachungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Es hat Pilotfunktion. Wir sollten diese Chance nutzen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Medizinproduktengesetz) Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim): Erstens. Das heute abend in erster Lesung beratene Gesetz über den Verkehr mit Medizinprodukten transformiert zwingende EG-rechtliche Vorgaben, nämlich die Richtli- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18753* nie des Rates über aktive implantierbare medizinische Geräte sowie die Richtlinie des Rates über Medizinprodukte in deutsches Recht. Das Gesetzgebungsvorhaben ist dringlich, da die EG-Richtlinien ein Inkrafttreten der binnenstaatlichen Regelungen zum 1. Januar 1995 erfordern. Ohne nationale Regelung werden bei uns die EG-rechtlichen Vorgaben direkt Anwendung finden. Wir werden uns daher im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages für eine schnelle und sachliche Beratung des Regierungsentwurfs einsetzen, um das Gesetzgebungsvorhaben noch im Frühsommer diesen Jahres abschließen zu können. Zweitens. Der Europäische Rat verfolgt mit den oben genannten Richtlinien im Rahmen seiner Binnenmarktpolitik das Ziel der Harmonisierung dieses gesundheitspolitisch und auch wirtschaftspolitisch nicht unbedeutenden Sektors. Dieses Ziel ist prägnant und legitim, wenn man sich beispielsweise den gegenwärtigen Zustand der Rechtszersplitterung im deutschen Recht vergegenwärtigt. Arzneimittelrecht, Röntgenverordnung, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz etc. sind nur einige der Vorschriften, die hier in diesem Sektor derzeit Anwendung finden. Die Vereinheitlichung der Vorschriften über die Zulassung von Medizinprodukten, d. h. von Produkten, angefangen vom Heftpflaster bis zum Herzschrittmacher, ist daher gerade vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklung überfällig, auch wenn die Notwendigkeit eines „Euroheftpflasters" nicht so ohne weiteres gesundheitspolitisch einsichtig ist. Die gefundenen Vorschriften des Medizinproduktegesetzes werden insofern auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität im Gesundheitsausschuß zu erörtern sein. Drittens. Die Harmonisierung und Standardisierung der Zulassung von und des Verkehrs mit Medizinprodukten ist auch notwendig als weiterer deutscher Beitrag zur Vervollständigung der europäischen Binnenmarktpolitik. Daß der hier angestrebte Harmonisierungseffekt gerade dem freien Warenverkehr in Europa entgegenkommen wird, liegt auf der Hand. Das Medizinproduktegesetz ist insofern auch ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Dies auch deswegen, da der Inlandsmarkt für Medizinprodukte mit ca. 25 Milliarden DM durchaus dem Arzneimittelmarkt in Deutschland vergleichbar ist. Da zudem die deutschen Medizinproduktehersteller nach den Vereinigten Staaten von Amerika in diesem Bereich weltweit führend sind, müssen die Mechanismen und Regulative des vorliegenden Gesetzentwurfs so gestaltet sein, damit das auch in Zukunft so bleiben kann bzw. noch besser wird. Viertens. Denn Spitzentechnologie ist für mich unstreitig ein wichtiger Baustein auch in qualitätsorientierter Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Gesundheitspolitik ist damit auch Technologiepolitik. Damit komme ich zum zweiten und wichtigsten Anliegen des Gesetzgebungsvorhabens: Es geht um die Sicherung und weitere Verbesserung von Qualität in der Versorgung der Bevölkerung im Bereich der Medizinprodukte. Die qualitätsorientierte Normung und Standardisierung der Voraussetzungen, unter denen Medizinprodukte in Verkehr gebracht und damit am Menschen Anwendung finden können, sowie die Überwachung dieser Standards ist der Weg, mit dem dieses Ziel erreicht werden soll. Daß dies gerade im Bereich medizinischer Hochtechnologie auch von lebenserhaltender Bedeutung sein kann, ist offensichtlich, wenn man sich vergegenwärtigt, daß beispielsweise Herzschrittmacher unter den Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes fallen werden. Der mit dem Gesetzentwurf eingeschlagene grundsätzliche Weg, nämlich der, mit der Zulassung von diesen Produkten „benannte Stellen", d. h. private Stellen und nicht öffentlich-rechtliche Zulassungsbehörden zu betrauen, ist innovativ und richtungsweisend. Dieses „TÜV-Modell", das private Unternehmen und ihre Innovationskraft mit der Produktzulassung betraut, wird gerade im Hinblick auf unsere Erfahrungen mit der Arzneimittelzulassung durch das Arzneimittelinstitut des derzeitigen Bundesgesundheitsamtes mit Aufmerksamkeit zu beobachten sein. Insofern darf und muß erwartet werden, daß das Interesse der Gesundheitsvorsorge, d. h. des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung durch Gerätesicherheit und Produktqualität immer und überall Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen haben wird. Nur dann wird sich dieses Modell in diesem hochsensiblen Bereich der Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung auf Dauer bewähren. Ich gehe davon aus, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß dies der Fall sein wird. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf an den Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages zur federführenden Beratung zu überweisen. Detlef Parr (F.D.P.): Das Medizinproduktegesetz, über das wir heute diskutieren, verfolgt vier Ziele, die meiner Auffassung nach alle gleich wichtig sind. Es soll eine ordnungsgemäße Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen, die medizinische und technische Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten gewährleisten, den Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten garantieren sowie den freien Warenverkehr aller mit einer CE-Kennzeichnung versehenen, in Deutschland hergestellten Medizinprodukte EG-weit ermöglichen. Diese Exportmöglichkeit ist unter dem Gesichtspunkt, daß die Medizinprodukteindustrie in Deutschland nach den USA der größte Exporteur ist, ja auch nicht ganz unbedeutend. Dadurch, daß das Gesetz diese Exportmöglichkeiten in anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft unterstützt, trägt es auch ein Stück bei zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Meine Damen und Herren, ich halte es für eine äußerst begrüßenswerte Sache, daß nunmehr die medizinische und technische Leistung und Sicherheit von Medizinprodukten in einem eigenen Gesetz geregelt wird. Bisher ist es bekanntlich so, daß die aktiven implantierbaren Medizinprodukte dem Arzneimittelgesetz und der Medizingeräteverordnung unterliegen. Die übrigen Medizinprodukte sind u. a. durch das Arzneimittelgesetz, wie z. B. Verbandstoffe oder Implantate, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, wie z. B. elastische Binden und Augenklap- 18754' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 pen, das Gerätesicherheitsgesetz mit der Medizingeräteverordnung, wie z. B. Hochfrequenz-Chirurgiegeräte oder Dialysegeräte, die Röntgenverordnung, die Strahlenschutzverordnung sowie das Eich- und Meßrecht geregelt. Für eine große Anzahl von Produkten, die zukünftig unter das Medizinproduktegesetz fallen, bestanden zudem bisher keine Regelungen. Dies gilt z. B. auch für ärztliche Instrumente. Das zeigt deutlich, wie wichtig das Medizinproduktegesetz ist. Auf der anderen Seite ist es kein ganz leichtes Unterfangen, so unterschiedliche Produkte wie Herzschrittmacher, künstliche Gelenke, Verbandmittel, Bestrahlungsgeräte oder Labordiagnostika in einer Regelung zusammenzufassen. Ich denke jedoch, daß dies im Medizinproduktegesetz, wie es uns heute vorliegt, gut gelungen ist, auch wenn sicherlich über die eine oder andere Sache noch einmal eingehender in den Ausschußberatungen zu diskutieren ist. Ich denke da z. B. daran, daß nicht unterschieden wird zwischen solchen Produkten, die selbst Strahlung aussenden und bei denen von daher der Strahlenschutz betroffen ist, und andererseits den Medizinprodukten, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet wurden, die selbst aber keine Strahlung imitieren. Äußerst begrüßenswert ist es, daß nunmehr für alle Medizinprodukte eine klinische Bewertung notwendig ist. Diese darf allerdings erst dann beginnen, wenn eine zustimmende Stellungnahme einer Ethikkommission zu dem Prüfplan vorliegt. Hier müssen wir darauf achten, daß es nicht dazu kommt, daß es in Deutschland 16 verschiedene Rechtsvorschriften für Ethikkommissionen gibt. Denn damit wäre es nahezu unvermeidlich, daß bei mehreren Studien in verschiedenen Bundesländern in jedem Bundesland eine Ethikkommission gehört werden müßte, die bei unterschiedlichen Ausgangskriterien auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen könnten. Eine solche Entwicklung würde darüber hinaus die Transparenz gefährden, die meines Erachtens für die uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit der Produkte in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unumgänglich ist. Das Medizinproduktegesetz vollzieht eine tiefgreifende inhaltliche und systematische Umgestaltung des für diese Produkte anzuwendenden Rechts, indem künftig der medizinische Zweck des Medizinproduktes vom Hersteller gegebenenfalls zu belegen ist und ein Nachweis erfolgt, daß ein Medizinprodukt medizinisch und technisch unbedenklich ist. Damit wird eine hohe Qualität bei den Medizinprodukten erreicht. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluß noch einmal eine Erwartung aussprechen: Durch die Zusammenfassung der unterschiedlichsten Gesetze, die auch von der Systematik her unterschiedlich an die Sache herangehen, wird es hoffentlich zu einer Vereinfachung bei den Medizinprodukten kommen. Keinesfalls kann es so sein, daß unnötiger Bürokratismus aufgebaut wird, der die einfachere Handhabung der Rechtsvorschriften behindert. Wir dürfen uns in diesem Zusammenhang auch nicht der Kritik aussetzen, wir gingen über internationale Vereinbarungen und EU-Richtlinien hinaus und beschritten einen komplizierten Sonderweg. Dr. Ursula Fischer (PDS/Linke Liste): Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Umgang mit Medizinprodukten ist zunächst einmal auf den Schutz der Patienten vor den Risiken einer objektiv zunehmenden Anwendung technischer Produkte in der Gesundheitsversorgung insbesondere bei diagnostischen und therapeutischen Leistungen gerichtet. Das kann nur begrüßt werden. Er entspricht diesem Ziel dadurch, daß die Hersteller von Medizinprodukten u. a. verpflichtet werden, ihre Erzeugnisse prüfen zu lassen, eine Qualitätssicherung zu gewährleisten und dies auch eindeutig nachzuweisen. Das dient letztlich dann auch der Sicherheit der Anwender, als da sind: Krankenhäuser, Ärzte, Apotheker, aber auch derjenigen, die den Handel mit Medizinprodukten betreiben. Auf der Grundlage entsprechender Kennzeichnungen werden die Anwender zum weiteren verpflichtet, eine Kontrolle darüber auszuüben, ob die Produkte am Menschen angewendet werden dürfen. Der Gesetzentwurf, der in weiten Teilen zugleich eine Umsetzung einschlägiger Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht darstellt, gewährleistet damit nicht zuletzt Kompatibilität innerhalb der EU, was in der Folge zum Wegfall von Handelshemmnissen führt. Ich denke, angesichts der Tatsache, daß der Export gerade von Medizintechnik deutlich menschenfreundlicher sein dürfte als der von Waffen oder anderen Rüstungsgütern, sollte man auch das uneingeschränkt begrüßen. Gerade für die Wirtschaft eines Landes wie Deutschland als dem nach den USA zweitgrößten Hersteller von Medizinprodukten ist das sicherlich von nicht zu unterschätzendem Gewicht. Durchaus erfreulich ist auch, daß diese Erleichterungen vor allem mittelständischen Unternehmen zugute kommen, die bekanntlich das Gros der Hersteller von Medizinprodukten bilden. Im einzelnen halte ich für das Gesetz folgende Ergänzungen für nützlich: Erstens. Im Zusammenhang mit den im § 17 angesprochenen klinischen Prüfungen von Medizinprodukten sollte bei der erstmaligen Anwendung gänzlich neuer physikalisch-technischer Verfahren — wie dies beispielsweise vor Jahren auf die Lasertechnik zutraf — ganz besondere Vorsicht walten. Das könnte beispielsweise dadurch geschehen, daß in solchen Fällen spezielle Fachkommissionen gebildet werden. Zu überlegen wäre übrigens auch, ob nicht der Begriff „klinische Prüfung" durch „medizinische Prüfung" ersetzt werden sollte, da keineswegs alle Prüfungen von medizintechnischen Produkten in Kliniken erfolgen. Ebenso wäre im Sinne des § 18, der die besonderen Voraussetzungen zur klinischen Prüfung bei kranken Menschen formuliert, zu bedenken, die Aufklärungspflicht und Kontrolle in diesen Sonderfällen einer Kommission von Ärzten und nicht nur einem einzelnen Arzt zu übertragen. Das könnte dabei helfen, jegliche Manipulierung bei der Anwendung neuer Medizinprodukte an Patienten auszuschließen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18755* Zweitens. Mit § 31 werden die Hersteller sinnvollerweise verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte einzusetzen. Die fachliche Unabhängigkeit dieses Sicherheitsbeauftragten vom Leiter des Unternehmens sollte aber durch einen im Gesetz ergänzend formulierten besonderen Kündigungsschutz noch stärker betont werden. Drittens. Zum „Medizinprodukteberater" laut § 32: Der hohen Verantwortung dieses Beraters wird durch eine mindestens einjährige Tätigkeit, die in begründeten Fällen auch kürzer sein kann ... " nicht entsprochen. Deshalb sollte im Gesetzestext eine deutlich längere Tätigkeit — das Minimum wäre etwa zwei Jahre — verlangt werden. Viertens. Mit § 38 wird geregelt, daß für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den zugeörigen Rechtsverordnungen Gebühren zu erheben sind. Durch entsprechende zusätzliche Formulierungen sollte sichergestellt werden, daß die so entstehenden Kosten nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden können. Fünftens. Schließlich halte ich die Aufnahme einer Empfehlung an den Bildungsminister in das Gesetz für erforderlich, im Studium der Medizin und der Pharmazie fakultative Lehrveranstaltungen nicht nur über das Arzneimittelgesetz, sondern nunmehr auch über das Medizinproduktegesetz vorzusehen. Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Mit manchen Sitzungen des Bundestages ist es wie mit guten Filmen: Sie kommen erst am späten Abend. Und zu fortgeschrittener Stunde lichten sich dann die Reihen der Zuschauer. Aber spannend kann es trotzdem werden. Ich verspreche Ihnen: Es wird spannend. Denn wir sprechen heute über ein Gesetz mit großer Wirkung. Groß in der Wirkung, weil es beinahe jeden von uns betrifft. Von dem Medizinproduktegesetz werden voraussichtlich bis zu 400 000 verschiedene Medizinprodukte erfaßt. Die Palette dieser Produkte reicht vom Pflaster und Kondom über alltägliche Dinge wie Brillen und Hörgeräte bis hin zu Beatmungsgeräten und Röntgengeräten. Wenn wir zum Arzt in die Praxis oder ins Krankenhaus gehen, wenn wir beim Optiker oder Hörgeräteakustiker etwas kaufen — wir müssen uns darauf verlassen können, daß die technische Sicherheit und medizinische Zweckbestimmung der Medizinprodukte erfüllt wird. Ziele des Medizinproduktegesetzes: Mit dem Medizinproduktegesetz wollen wir einen Beitrag dazu leisten, daß nur solche Produkte auf den Markt kommen, die für die jeweilige Diagnose, Therapie oder Prävention geeignet sind. Die Patienten müssen vor Produkten mit niederer Qualität geschützt werden. Sie haben — wie bei den Arzneimitteln auch — einen Anspruch darauf. Der Schutz vor Produkten mit niederer Qualität dient gleichzeitig einer Verbesserung der Effizienz der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Das ist das Ziel Nummer eins dieses Gesetzes, mit dem EG-Richtlinien über Medizinprodukte in deutsches Recht umgesetzt und zusätzlich Vorschriften zur Anwendung dieser Produkte geschaffen werden. Das zweite Ziel dieses Gesetzes besteht darin, mehr Klarheit in die Vielfalt der bisherigen Rechtsvorschrif' ten zu bringen. Denn im Bereich der Medizinprodukte haben wir einen ganzen Basar von Zuständigkeiten. So gibt es beispielsweise das Arzneimittelgesetz, die Medizingeräteverordnung und verschiedene Regelungen im Eich- und Meßwesen. In diesen Gesetzen und Verordnungen werden häufig nur Teilaspekte geregelt. Wir haben noch kein Gesetz, in dem alle Produkte mit allen medizinischen und technischen Aspekten gleichermaßen erfaßt werden. Genau das soll das Medizinproduktegesetz nachholen. Gesundheitspolitische Bedeutung des Medizinproduktegesetzes: Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Die große gesundheitspolitische Bedeutung des Medizinproduktegesetzes liegt im Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten. Diese Schutzbedürfnisse haben Vorrang vor allem anderen. Künftig werden die Hersteller verpflichtet sein, die medizinische Zweckbestimmung einwandfrei zu belegen. Sie müssen den Nachweis erbringen, daß alles getan wurde, um Risiken soweit wie möglich zu reduzieren. Das ist ein großer Fortschritt und Gewinn für die Patienten. Denn bisher war es nicht möglich, für die meisten Medizinprodukte klinische Bewertungen und Risikoanalysen zu fordern. Diese Forderungen sind aber von besonderer Bedeutung für die Gewährleistung der Sicherheit der Medizinprodukte. In Zukunft werden an die klinischen Prüfungen EG-einheitlich hohe Anforderungen gestellt. Sie dienen nicht nur dem Schutz der Patienten. Sie geben gleichzeitig dem Arzt die Gewähr dafür, daß die medizinische Zweckbestimmung nach einheitlichen und allgemein anerkannten Gesichtspunkten festgestellt wurde. Meine Damen und Herren, diese Schutzmaßnahmen dürfen aber selbstverständlich nicht dazu führen, daß allgemeine Verdachtsäußerungen über ein angeblich bestehendes Gesundheitsrisiko von Medizinprodukten ausreichen, um ein Produkt vom Markt zu nehmen oder gar nicht erst auf den Markt kommen zu lassen. Wenn jeder nicht belegte Verdacht dazu führen kann, genau das zu erreichen, sind wir nicht weit davon entfernt, Hersteller zu diskriminieren. Das müssen wir verhindern. Deshalb haben wir bei den EG-Verhandlungen größten Wert darauf gelegt, daß nur solche Risiken anderen Mitgliedstaaten mitgeteilt werden, bei denen ein Verdacht auf Gesundheitsgefährdungen begründet werden kann. Selbstverständlich schließt das eine sofortige Information in den Fällen nicht aus, bei denen Gefahr im Verzuge ist. Das Medizinproduktegesetz ist ein Kostenspargesetz. Meine Damen und Herren, Sie wissen ja, aus unserem Hause kommen Gesetze, die Kosten sparen. Ich bin davon überzeugt: Auch dieses Gesetz wird seinen Beitrag dazu leisten, Kosten zu sparen. Die Aufgabenverlagerungen, Verwaltungsvereinfachungen und administrativen Konzentrierungen werden dieses Ziel erreichen: Dazu trägt zum Beispiel die Zusammenfassung der Zulassungsverfahren für Medizinprodukte bei. Sie werden in der Regel privatrechtlichen Prüfstellen übertragen. Zukünftig können nach diesem Gesetz nur Medizinprodukte mit der europäischen CE-Kennzeichnung zu Lasten der GKV abgegeben werden. Diese Kennzeichnung bringt zum Ausdruck, daß das Produkt einheitlichen hohen Anforderungen entspricht, wie sie künftig in der Europäischen Union vorgeschrieben sind. Zukünftig werden auch keine Medizinprodukte mehr angewandt, die Doppeluntersuchungen verursachen, die den Heilungsprozeß verzögern und die Effizienz des ärztlichen Handelns sogar beeinträchtigen können. Ein Kostenvorteil für die Krankenversicherung besteht auch darin, daß dieses Gesetz seinen Beitrag zu mehr Wettbewerb auf dem Medizinproduktemarkt leistet. Denn in Zukunft werden die Medizinprodukte des gesamten europäischen Binnenmarktes zur Verfügung stehen. Medizinproduktegesetz: Nicht nur ein Kostenspargesetz sondern ein „Wirtschaftsförderungsgesetz". Das Medizinproduktegesetz ist aber nicht nur ein Kostenspargesetz, meine Damen und Herren von der Opposition. Sie werden staunen. Es ist sogar ein „Wirtschaftsförderungsgesetz". Es schafft nämlich auch neue Möglichkeiten für die deutschen Hersteller von Medizinprodukten. Es ist ja nur wenigen bekannt, daß allein der Inlandsmarkt für Medizinprodukte vom Volumen her mit dem Arzneimittelmarkt vergleichbar ist. Die deutsche Industrie hat in diesem Bereich eine Spitzenposition. Diese Position wollen wir mit dem Medizinproduktegesetz stärken. Das gilt besonders für die Exportchancen. Ein Standbein dieses Wirtschaftsbereiches, wenn nicht sogar das wichtigste, ist der Export. Die Ausfuhrmöglichkeiten werden ohne Zweifel durch dieses Gesetz verbessert. Sie sehen, meine Damen und Herren, das Medizinproduktegesetz muß rasch umgesetzt werden. In einigen EG-Mitgliedstaaten ist diese Umsetzung bereits abgeschlossen oder steht kurz vor dem Abschluß. Wenn es uns nicht rechtzeitig gelingt, die EG-Richtlinie für Medizinprodukte umzusetzen, hat auch die deutsche Industrie das Nachsehen. Denn deutsche Hersteller könnten dann nur schwer in unsere Nachbarstaaten exportieren. Gleichzeitig stünde aber der deutsche Markt für Medizinprodukte aus dem Ausland zur Verfügung. Deshalb sage ich mit allem Nachdruck: Das Medizinproduktegesetz muß zum 1. Januar 1995 in Kraft treten. Es muß kommen, weil die EG-Richtlinie sonst unmittelbar angewendet würde. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Denn in diesem Fall würden wichtige Rahmenbedingungen für die Sicherheit von Medizinprodukten, die wir geschaffen haben, fehlen. Meine Damen und Herren, wir brauchen das Medizinproduktegesetz jetzt: zum Schutz der Patienten, zur Rechtssicherheit und zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Antrag: Förderung und Intensivierung der „deutsch-deutschen" Jugendbewegung) Evelin Fischer (Gräfenhainichen) (SPD): Der ehemalige französische Außenminister Couve de Murville erklärte anläßlich des 15jährigen Bestehens des Deutsch-Französischen Jugendwerks: „Niemand erinnert sich mehr genau daran, wie eigentlich die Idee einer eigenen Institution für den deutsch-französischen Jugendaustausch entstand, aber es ist einfach selbstverständlich gewesen, daß man auch den Jugendaustausch verstärken mußte, wenn Frankreich und die Bundesrepublik sich auf den Weg zu einer gemeinsamen Zukunft machten." Auch die Jugend im vereinten Deutschland muß sich auf den Weg einer gemeinsamen Zukunft machen. 40 Jahre isoliert voneinander, in unterschiedlichen Sozialisationen aufgewachsen, abgegrenzt in ihren jeweiligen Systemen, stehen sich Jugendliche aus dem Osten und dem Westen Deutschlands oft verständnislos gegenüber und können nicht nachvollziehen, warum die jeweils „anderen" gerade so reagieren oder gerade so diskutieren. Es ist kein Geheimnis, Jugendliche aus den alten Bundesländern fühlen sich mit den Jugendlichen aus Frankreich, mit deren Kultur und deren Denkweise vertrauter. Dies ist sicher auch auf das Deutsch-Französische Jugendwerk zurückzuführen. Die SPD-Fraktion verzichtet in ihrem Antrag bewußt auf ein deutsch-deutsches Jugendwerk, weil ein solches den Aufbau einer eigenen Institution nach sich ziehen würde. Doch festzustellen bleibt, daß die Defizite des gegenseitigen Verstehens unter Jugendlichen abgebaut werden müssen, und eine Förderung und Intensivierung einer deutsch-deutschen Jugendbegegnung finden wir da schon angemessen. Nun wird uns die Regierungskoalition entgegenhalten, daß deutsch-deutsche Jugendbegegnungen schon gefördert werden und auch stattfinden und daß dafür auch entsprechende Summen bereitgestellt wurden. Die SPD-Fraktion stellt sich aber unter einer deutsch-deutschen Jugendarbeit eine stetige, kontinuierliche und über einen längeren Zeitraum geplante Arbeit vor, die Sprünge oder kurzfristige Projekte vermeidet. Der von der Regierung durchgeführte „Sommer der Begegnung" wurde nur einmal veranstaltet. Da diese Aktion sich unter Jugendlichen herumsprach, hofften viele auf den nächsten Sommer und warteten darauf, daß eine solche Begegnung sich wiederholen würde. Doch sie sahen sich getäuscht. Natürlich waren 50 Millionen DM für eine solche Aktion eine Menge Geld, und man sollte überlegen, wie man dies zukünftig effektiver einsetzen könnte. Deshalb sollte das Bundesministerium für Frauen und Jugend den Einsatz der finanziellen Mittel konkreter benennen, damit sich auch die Verbände, die sich mit Jugendarbeit beschäftigen, durch entsprechende Projekte darauf einstellen können. Ich muß übrigens in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß sich leider in der ersten Zeile des letzten Absatzes unseres Antrags ein Fehler eingeschlichten hat. Es muß richtig heißen „ein konkreter Anteil der im Einzelplan 17 zur Verfügung stehenden Mittel". Ich bitte darum, dies bei den Ausschußberatungen zu berücksichtigen. Zu überlegen wäre, ob man nicht die „klassischen" Jugendbegegnungen zurückfährt und neue Wege der Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18757* Begegnungen sucht. Gegenseitige Aufenthalte in den Partnerstädten stoßen in den alten wie auch in den neuen Bundesländern auf immer weniger Widerhall. Diese Einschätzung findet auch Bestätigung in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/F.D.P.-Koalition zur „Situation der Jugendlichen in Deutschland". Die Gründe für diesen Rückgang sind sicherlich auch darin zu suchen, daß die jungen Leute anschließend wenig für sich mitnehmen können. Oft bleiben bei solchen Begegnungen am Ende mehr Fragen offen als zu Beginn. Unsere Überlegungen zielen mehr in Richtung solcher Projekte, wo gemeinsame Arbeit an Objekten im Vordergrund steht. Gerade im Osten sind viele Jugendeinrichtungen geschlossen worden, teilweise wegen Rückforderungsansprüchen, teilweise wegen der desolaten Finanzsituation in den Kommunen. Auf der anderen Seite gibt es sehr viele Gebäude, die saniert werden müßten, wo aber ebenfalls das erforderliche Geld fehlt. Jugendliche, die sich mit einem solchen Gebäude selbst ein Jugendhaus schaffen, sehen darin eine sinnvolle Aufgabe. Kreativität, Ausdauer und Kraft sind Eigenschaften, die nicht trennen, weil sie nicht sozialisationsgebunden sind. Ich könnte mir auch Projekte vorstellen, die dazu führen, daß Jugendliche für sich selbst Arbeitsplätze schaffen. Ich denke da an Jugendhotels, die von jungen Leuten einerseits mitgestaltet, andererseits von ihnen auch geführt werden. Oder an die Bewirtschaftung von Öko-Höfen, deren Produkte man auch selbst verkauft. Solche — oder in diese Richtung gehende — Projekte bedürfen für einen bestimmten Zeitraum einer geregelten Finanzierung, würden sich aber bei guter Betreuung später selber tragen. Das Bundesministerium für Frauen und Jugend sollte deshalb über alternative Jugendbegegnungen nachdenken und verstärkt bei den Jugendlichen und ihren Verbänden nachfragen, was junge Leute anspricht, welche Ideen sie haben und wie sie sie verwirklichen wollen. Es gibt bei den Jugendlichen selbst einen solchen Reichtum an Ideen, ein solches Bedürfnis, die Welt fern und nah zu erfahren, eine solche Bereitschaft, die Vorstellungen und Vorurteile ihrer Eltern zu überprüfen und zu hinterfragen, daß wir dieses Reservoir auf dem Weg zur Einheit nicht länger verkümmern lassen dürfen. Kersten Wetzel (CDU/CSU): Begegnungen zwischen Jugendlichen aus den neuen und den alten Bundesländern zu fördern, sollte über Parteigrenzen hinweg ein wichtiges Anliegen für jeden Politiker sein, der es ernst mit der Gestaltung der deutschen Einheit meint. Gerade bei Jugendlichen hat die Mauer und die SED-Diktatur tiefe Spuren hinterlassen. Im Prozeß des Zusammenwachsens zwischen den einst getrennten Teilen Deutschlands brauchen deshalb besonders sie eine starke Zuwendung und Unterstützung durch die Gesellschaft. Vor allem Jugendliche waren es, die im Herbst 1989 in Ostdeutschland auf die Straße gegangen sind und die Revolution mitgetragen haben. Junge Menschen aus den alten Bundesländern gehörten auch überwiegend zu den ersten, die nach Öffnung der Grenze spontan in die Noch-DDR gefahren sind. In der anfänglichen Euphorie bestand ein natürliches Interesse an der „neuen" und sicher auch „abenteuerlichen" Situation in der jeweils anderen Seite. Ich selbst kann mich noch sehr gut an diese Zeit erinnern. Damals habe ich sofort nach dem Fall der Mauer erste Kontakte zu jungen Christen, christlichen Jugendorganisationen und auch zu christdemokratischen Jugendverbänden gesucht. Auf kleiner Schiene konnte ich bis zum Frühjahr 1990 bereits erste Begegnungstreffen mitorganisieren. Besonders durch meine Zusammenarbeit mit dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) — einem der großen Bildungs- und Ausbildungsträger für Jugendliche in der Bundesrepublik — gelangen damals bereits politische Begegnungsseminare und gemeinsame Freizeiten. Als neugewähltes Mitglied der Volkskammer vom 18. März 1990 und dortiges Mitglied des Ausschusses für Jugend und Sport konnte ich dann die Idee eines breit angelegten Jugendaustausches politisch unterstützen und gemeinsam mit dem CJD konzeptionell erarbeiten. Mit Unterstützung der Bundesregierung wurde damals der „Sommer der Begegnung" 1990 geboren. Waren es aus organisatorischen Gründen 1990 nur einige tausend Jugendliche, so konnten wir 1991 im Sommer der Begegnung 85 000 junge Teilnehmer zählen. Viele Jugendliche der neuen Länder nutzten in diesen beiden Jahren die Chance zu Ferienbegegnungen Schwierigkeiten gab es jedoch, aus den alten Bundesländern genügend Teilnehmer für einen Ferienaufenthalt in den neuen Ländern zu gewinnen. Neue, andere Formen der Jugendbegegnung waren gefragt, die Jugendliche aus Ost und West ansprechen und für gemeinsame Seminare und Begegnungen interessieren. Gute Erfahrungen haben wir in den letzten Jahren bei verschiedenen von der Bundesregierung und vom Bundesjugendplan geförderten Programmen gemacht. Wenn Jugendliche aus Ost und West gemeinsam politische Bildung oder internationalen Jugendaustausch erleben, dann trägt dies vor allem auch zum erfolgreichen Zusammenwachsen unserer jungen Generation bei. Das miteinander Arbeiten in verschiedenen Projekten, das gemeinsame Wahrnehmen der Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt und das gemeinsame Erleben von internationalen Begegnungen ist doch ein wichtiger Schlüssel, um die Köpfe der jungen Menschen aus Ost und West auch füreinander zu öffnen. Ein weiteres großes Potential für eine Begegnung von Jugendlichen aus den alten und den neuen Bundesländern sehe ich im schulischen und berufsbildenden Bereich. Kann man nicht in den einzelnen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen — analog den damals sehr populären Berlinfahrten im alten Bundesgebiet und übrigens auch in der DDR — Klassenfahrten in den jeweils anderen Teil der Bundesländer unternehmen? Auch Partnerschaften lassen sich auf diese Weise sicher vertiefen oder neu herstellen. Hier appelliere ich auch an die Phantasie und Verantwortung der Kultusministerien in den Ländern, 18758* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 solche Vorhaben der Schulen zu unterstützen oder zu initiieren. Ich möchte aber auch die in Deutschland doch sehr zahlreichen Jugendverbände, -organisationen und freien Träger der Jugendarbeit ansprechen. Hier sind sicher auch weitere Ideen und Initiativen gefragt, um in ihrer Arbeit auch immer an die gemeinsame Begegnung von Jugendlichen aus Ost und West zu denken. Möglichkeiten gibt es also viele. Gefragt sind alle, die in der Jugendarbeit Verantwortung tragen. Ein neuer „Sommer der Begegnung" kann im fünften Jahr der deutschen Einheit die neuen Anforderungen an die deutsch-deutsche Jugendbegegnung nicht mehr erfüllen. Wir brauchen Maßnahmen und Projekte, an denen sich Jugendliche aus allen Regionen Deutschlands gemeinsam für eine friedliche und glückliche Zukunft Deutschlands, Europas und der ganzen Welt engagieren können. Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink (F.D.P.): Jugendbegegnungen aus den neuen und alten Bundesländern sind notwendig und hilfreich. Doch der Antrag der SPD, „deutsch-deutsche" Programme mit Modellfunktion durchzuführen, findet in dieser Form nicht die Zustimmung der F.D.P., da er überflüssig ist. Denn die Idee, deutsch- deutsche Jugendbegegnungen zu ermöglichen, ist nicht so neu, wie der SPD-Antrag uns glauben machen will. Der Bundesjugendplan hat sich seit vielen Jahren dem Ziel verschrieben, den Jugendaustausch zwischen den damaligen beiden deutschen Staaten zu fördern. Beispielhaft war hier der „Sommer der Begegnung": Im Rahmen eines Aktionsprogrammes wurden 1991 vom Bundesjugendministerium über 1 100 Veranstaltungen mit 20 Millionen DM gefördert, die etwa 85 000 Kindern aus den neuen und alten Bundesländern die Möglichkeit für eine Begegnung boten. Hier konnten sie sich mit Fragen der Ökologie und der politischen Kultur auseinandersetzen oder zusammen Theater, Tanz, Musik und Video machen. 1990 wurde für den Bundesjugendplan im Nachtragshaushalt ein „Deutsch-deutsches Sonderprogramm" mit 6 Millionen DM bereitgestellt. Dieses Programm wurde geschaffen, um auf dem Gebiet der damaligen DDR demokratische Strukturen der Jugendhilfe und Jugendarbeit zu entwickeln. Dieses Geld wurde Trägern der Jugendhilfe und der Jugendarbeit u. a. für Veranstaltungen der verschiedensten Art für internationale Jugendbegegnungen, für Erstausstattungen von Jugendarbeitsräumen, für den Erwerb von Jugend- und Fachliteratur u. a. bewilligt. Seit der deutschen Vereinigung gibt es eine große Zahl verschiedenster Angebote im kulturellen Bereich des Jugendaustausches, z. B. Jugendwettbewerbe wie „Deutscher Jugendfotopreis", „DeutscherJugend-Video-Preis", „Jugend und Video" , „Deutscher Jugendliteraturpreis", „Jugend musiziert" sowie Veranstaltungen der Akademie für musische Bildung und Medienerziehung und der Akademie für musikalische Jugendbildung. Es gibt im übrigen auch verschiedene Projekte, die den internationalen Jugendaustausch fördern und durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert werden. Auch im Rahmen von Städtepartnerschaften finden Maßnahmen des Jugendaustauschs statt, die durch das Auswärtige Amt gefördert werden. Die Bundesregierung unterhält derzeit mit über 20 Staaten jugendpolitische Beziehungen, mit denen sie bilaterale Absprachen über den Jugendaustausch trifft. Der Bundesjugendplan umfaßt 1993 ein Volumen von 218 Millionen DM. Auch aus den Länderhaushalten muß — auch in Zeiten knapper Kassen — mehr Geld für die Jugend- und Jugendverbandsarbeit fließen. Die SPD möchte in ihrem Antrag die deutschdeutsche Jugendbegegnung als Modellprojekt aus Bundesmitteln finanziell fördern. Die F.D.P. hält davon nichts. Sollte nicht eher überlegt werden, wie durch einen gemeinsamen Erlaß aller Kultusminister regelmäßige gegenseitige Besuchsreisen von Schulklassen in die neuen und alten Bundesländer auf den Weg gebracht werden könnten? Ich stimme mit der SPD überein: Seit der Umbruchssituation sind soziale und wirtschaftliche Schwierigkeiten auch für Jugendliche größer geworden. Die IBM-Jugendstudie 1992 hat ergeben, daß die Lebenseinstellungen junger Menschen im Westen und im Osten Deutschlands von unterschiedlichen Lebensverhältnissen geprägt sind: Während für Jugendliche im Westen der Schutz der Umwelt an erster Stelle steht, ist für Jugendliche im Osten die Arbeitslosigkeit ein zentrales Problem. Gerade in den neuen Bundesländern existieren Minderwertigkeitsgefühle und das Denken, „Bürger zweiter Klasse" zu sein, Gefühlslagen, die (un-)bewußt auf Minderheiten projiziert werden und sich in offener Ausländerfeindlichkeit entladen. Die Jugendhilfe in den alten und neuen Bundesländern muß es sich zur Aufgabe machen, die allgemeinpräventiven Angebote der Jugendarbeit und die inter-kulturelle Jugendarbeit zu fördern, um gerade diesen ausländerfeindlichen Tendenzen entgegenzuwirken. Trotzdem ist es sehr erfreulich, daß — nach der IBM-Studie — jeder zweite junge Mensch zuversichtlich und optimistisch in seine persönliche Zukunft sieht. Es stellt sich natürlich die Frage, wie wir zu einem besseren Verständnis zwischen den Jugendlichen in den alten und neuen Bundesländern in Bezug auf die unterschiedlichen Lebensläufe, auf die unterschiedliche Geschichte und kulturelle Entwicklung beitragen können. Eines ist klar: Jugendbegegnungen sind nur begrenzt staatlich zu verordnen. Wichtiger ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern. Bei den freien Trägern reicht das Spektrum von den zahlreichen Selbsthilfegruppen über die Vereine bis hin zu den Kirchen und den bundesweit organisierten Jugend- und Wohlfahrtsverbänden. Das „Jugendpolitische Programm des Bundes für den Aus- und Aufbau von Trägern der freien Jugendhilfe in den neuen Bundesländern", AFT, stellt umfangreiche Hilfen des Bundes für den Aufbau der nichtstaatlichen Jugendarbeit zur Verfügung. Für das AFT-Programm stehen 1994 16 770 000 DM zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden vor allem die wichtigen Bereiche der Beratung, der Qualifizierung und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18759* Mitarbeitern der freien Jugendhilfe fortgeführt. Die finanzielle Förderung von Aktivitäten und Projekten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, insbesondere auf der örtlichen Ebene, die im Jahre 1992 einen erheblichen Anteil am Gesamtprogramm ausmachte, wurde im Jahr 1993 nicht fortgeführt. Länder und Kommunen müssen nun in dieses, ihnen originär zustehende Aufgabenfeld mit ihren eigenen Förderaktivitäten verstärkt eintreten. Fazit: Auch die F.D.P. ist dafür, Maßnahmen für Jugendbegegnungen — sei es auf innerdeutscher oder internationaler Ebene — zu fördern. Es wäre zu begrüßen, wenn Jugendorganisationen, Vereinigungen, Stiftungen, Berufsverbände, Handelskammern, Schulen usw. in eigener Regie und mit eigenen Ideen zu einer deutsch-deutschen Jugendbegegnung beitragen. Deshalb appelliere ich an alle diese Organisationen, sich für Jugendliche zu engagieren. Petra Bläss (PDS/Linke Liste): Sie verfüge über keinerlei gesicherte empirische Erkenntnisse, um die Frage zu beantworten, was ostdeutsche über westdeutsche Jugendliche denken und umgekehrt. So die Fehlanzeige der Bundesregierung in ihrer Antwort „Zur Situation der Jugend in Deutschland". Ganz im Gegensatz dazu belegt eine Studie, die kürzlich von den Universitäten Rostock und Bielefeld vorgelegt worden ist, daß sich 70 % der befragten Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern benachteiligt fühlen, auch gegenüber Altersgefährten in den alten Bundesländern. Die in der DDR nicht gekannte Ausbildungsmisere, die Massenarbeitslosigkeit, der Kahlschlag bei Freizeiteinrichtungen und -möglichkeiten einerseits und andererseits das fehlende Geld, um die neuen teuren Angebote nutzen zu können, die steigenden Lebenshaltungskosten und der Sozialabbau belasten junge Menschen im Osten sehr stark. Die Folge davon sind Pessimismus, Skepsis, Zukunftsängste, auch Gleichgültigkeit und Frust, nicht selten Aggression. Angesichts dieser Situation wagen es Bundesregierung und Koalition zu behaupten, 95 % der westdeutschen und 83 % der ostdeutschen Jugendlichen seien mit ihrem Leben zufrieden. Fragt sich, wie die Regierung zu diesen die Tatsachen entstellenden Zahlen kommt. Schönfärberei — das wird wieder mal offenbar — ist ein charakteristisches Kennzeichen der Regierenden, praktiziert, um die Blöße fehlender jugendpolitischer Konzepte zu verdecken. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Die Bundesregierung schreckt nicht davor zurück, lobend darauf zu verweisen, daß die Jugendarbeitslosigkeit geringer als die allgemeine Arbeitslosigkeit sei. Welcher Trost für die vielen Mädchen und Jungen, die ausgelernt haben und nun erfolglos nach einer Stelle in ihrem Beruf suchen! Nach der Lehre ins Leere. Wir wissen heute längst aus der Praxis — viele wissenschaftliche Analysen bestätigen es —: Wenn junge Menschen nach ihrem Schulabschluß erfahren müssen, sie werden nicht gebraucht, dann hat das in der Regel schwerwiegende soziale Folgen, oft unreparabel für ihr gesamtes weiteres Leben. Außerdem: Die Zahlen der Jugendarbeitslosigkeit, die von der Regierung angegeben werden, spiegeln nicht die Realität wider. Denn gerade hier herrscht eine erschreckende Ahnungslosigkeit: Bekanntlich werden Schulabgänger und Schulabgängerinnen und Ausgelernte, weil sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, häufig gar nicht in der Erwerbslosenstatistik erfaßt. Die Dunkelziffer ist demnach sehr hoch. Was wissen Jugendliche in Ost und West voneinander? Das würden sie im intensiven Gespräch miteinander schnell über sich erfahren: Ihre Hauptprobleme und -sorgen, die in erster Linie durch das Fehlen einer Politik im Interesse junger Menschen verursacht wird, sind gleich, auch wenn in den neuen Bundesländern alles zugespitzter und verschärfter wirkt. Ich wünsche mir, daß Jugendliche in Ost und West zu dieser Erkenntnis kommen und daraus zum gemeinsamen Handeln. Wenn „deutsch-deutsche" Jugendbegegnungen mithelfen, das voranzubringen, dann bin ich für ihre Förderung. Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Frauen und Jugend: Die staatliche Einheit Deutschlands ist der notwendige äußere Rahmen, der das Zusammenleben der Deutschen in einem Land ermöglicht hat. Auch im fünften Jahr nach dem Fall der Mauer gibt es nach 40 Jahren Trennung verständlicherweise Probleme beim persönlichen Umgang miteinander und Verständnis füreinander in Ost- und Westdeutschland. Um so wichtiger ist es, daß alle gesellschaftlichen Grupen, Organisationen, Verbände und Initiativen sowie alle Bürgerinnen und Bürger sich daran beteiligen, das noch vorhandene Trennende zwischen Ost und West zu überwinden, damit tatsächlich wahr wird, was Ausgangspunkt aller Veränderungen war: „Wir sind ein Volk!" Was wir brauchen, ist ein „Wir-Gefühl" bei aller persönlichen Individualität. Einer der wichtigsten Wege zum besseren Verstehen ist in meinen Augen, daß die Deutschen in Ost und West sich mehr umeinander kümmern, sich auch ganz einfach häufiger sehen. Denn damit wird das Bewußtsein gestärkt, daß Aufbau Ost eine Gemeinschaftsaufgabe und -herausforderung ist. Nach der ersten Eu-phone vor gut vier Jahren ist die Neugier aufeinander abgeflaut. Aus einer Umfrage wissen wir, daß bis dahin mehr als die Hälfte der westdeutschen Jugendlichen seit dem Fall der Mauer den östlichen Teil Deutschlands noch nicht ein einziges Mal besucht hat. Von den jungen Ostdeutschen dagegen waren 94 % mindestens einmal im Westen. Ich denke, es wird niemand bestreiten können, daß das beste und einfachste Heilmittel zur Überwindung von Unverständnis ist, daß man einander kennenlernt, einander auch persönlich wahrnimmt. Die innere Einheit braucht die Begegnung vor allem von jungen Menschen. Aber das läßt sich nicht staatlich verordnen. Die Kultus- und Jugendminister der Länder und des Bundes sagen übereinstimmend, daß die Begegnungsmöglichkeiten zwischen Jugendlichen aus den alten und neuen Ländern in den vergangenen Jahren nicht ausgereicht haben, um Unterschiede oder Vorurteile zu überwinden. Um so mehr begrüße ich, daß sich die Kultusministerkonferenz dafür einsetzt, verstärkt Schulpartnerschaften und Austauschpro- 18760' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 gramme zwischen Schulen und anderen Bildungsbereichen in Ost und West zu schaffen. Genau dies ist der Ansatzpunkt. Wenn wir mehr junge Menschen miteinander in Kontakt bringen wollen, und zwar auf breiter Ebene, dann müssen wir bei den Schulen ansetzen. Deshalb ist der Antrag der SPD-Fraktion zwar in der Zielsetzung begrüßenswert, jedoch richtet er sich an den falschen Adressaten. Die Länder — auch die SPD-geführten Länder — sind aufgefordert, in diesem Bereich deutlich mehr zu tun. Leider haben erst einzelne Bundesländer eigene Förderprogramme mit diesem Ziel entwickelt. Im übrigen: Was hindert eigentlich die Kultusminister daran, mit entsprechenden Empfehlungen oder gar Weisungen auf die Schuldirektoren und Lehrer einzuwirken, Klassenfahrten nicht vornehmlich nach Rom, London oder Paris zu organisieren, sondern nach Rostock, Erfurt oder Dresden? Was haben wir vor der Einheit nicht alles unternommen, um Berlin-Fahrten durchzuführen? Da müßte es doch möglich sein, heute auch eine Vielzahl von Klassenreisen in die neuen Bundesländer zuwege zu bringen. Ich bin dankbar für jede bereits existierende Partnerschaft zwischen Schulen in den neuen und in den alten Bundesländern. Hier gibt es viel Engagement von seiten der Schülerinnen und Schüler und auch der Lehrer. Aber wir brauchen mehr solcher Beispiele. Der Bund hat sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten daran beteiligt, die Qualität der Jugendherbergen in den neuen Bundesländern zu verbessern. Dort gibt es inzwischen eine Reihe von preiswerten Unterkunftsmöglichkeiten. Um darüber zu informieren, haben wir eine entsprechende Broschüre über solche Begegnungsstätten herausgegeben, die gerade in großer Auflage erscheint. Darüber hinaus werden im Rahmen bestehender Programme des Bundesjugendplans bereits bevorzugt und in wachsendem Maße Begegnungen zwischen West und Ost gefördert. Das gilt vor allem in den Bereichen Politische Bildung, Internationaler Jugendaustausch, Kulturelle Jugendbildung sowie für die von uns unterstützten Wettbewerbe wie z. B. „Jugend musiziert", dem Bundesvideo- und BundesphotoPreis. Gerade im Rahmen der Arbeit im internationalen Bereich haben wir große Anstrengungen unternommen, um schon kurz nach dem Fall der Mauer ostdeutsche Jugendliche in unsere Programme zu integrieren. Allein in die Arbeit des Deutsch-Französischen Jugendwerkes werden jährlich rund 8 000 junge Ostdeutsche mit einbezogen. Die Begegnungsmaßnahmen des DFJW und auch des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes sind ja nicht nur ein Beitrag zur internationalen Verständigung, sondern auch zum besseren Kennenlernen unserer deutschen Jugendlichen aus Ost und West untereinander. Darüber hinaus fördern wir auch schwerpunktmäßig Begegnungsmaßnahmen von Verbänden und Jugendorganisationen. Dies werden wir auch weiterhin tun. Ich möchte hier ausdrücklich betonen, daß die Förderbereiche des Kinder- und Jugendplans, des AFT-Programms und der Fortbildung unter der Leitidee des Zusammenwachsens in Deutschland stehen. Wir müssen Jugendliche in allen ihren Lebensbereichen miteinander in Kontakt bringen. Das gilt für Schule und Ausbildung ebenso wie für Freizeit, Betrieb, Wehr- und Zivildienst. Gerade im Rahmen des Zivildienstes hat das BMFJ für Ost-West-Kontakte gesorgt, z. B. im Rahmen der Lehrgänge an den Zivildienstschulen. Auch im Rahmen der sozialen Dienste, wie z. B. Freiwilliges Soziales und Ökologisches Jahr, sind vermehrte Ost-West-Kontakte denkbar. Wichtiger als staatliche Programme aufzulegen, ist es, daß in der Bevölkerung ein breites Bewußtsein für die gegenseitige Begegnung von Ost und West besteht. Dabei haben sich z. B. die Sportverbände und Sportvereine als ein wichtiger Vorreiter herausgestellt. Ich nenne hier z. B. die vorbildliche Initiative des Deutschen Fußballbundes, der mit seinem „Jugendwerk des Deutschen Fußballbundes" Patenschaften zwischen west- und ostdeutschen Vereinen für gegenseitige Besuche und gemeinsame Spiele entwickelt hat. Die Bundesministerin für Frauen und Jugend hat dafür die Schirmherrschaft übernommen. Für ganz entscheidend halte ich es auch, daß im Rahmen der bestehenden Kommunalpartnerschaften die verschiedensten Vereine und Gruppen den Austausch und die Begegnung pflegen. Nach der engagierten Anfangsphase könnte ich mir hier mancherorts wieder etwas mehr Intensität vorstellen. Im Antrag der SPD-Fraktion wird die Arbeit der bestehenden Jugendwerke als Beispiel für die deutsch-deutsche Jugendbegegnung angeführt. Doch um keine Illusionen aufkommen zu lassen: Auch in der Jugendministerkonferenz besteht mehrheitlich die Auffassung, daß ein „gesamtdeutsches Jugendwerk" eher die Teilung Deutschlands fördern als überwinden würde. Es kann doch auch gar nicht darum gehen, innerhalb unseres eigenen Landes das Zusammenwachsen im Bereich der jungen Generation durch staatliche Einrichtungen zu institutionalisieren. Dies ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle in allen Bereichen stellen müssen. Deshalb wird es auch nicht noch einmal einen „Sommer der Begegnung" geben, wie ihn das Bundesministerium für Frauen und Jugend 1991 mit großem Erfolg durchgeführt hat. Diesen „Sommer der Begegnung", an dem 85 000 Jugendliche teilgenommen haben, haben wir als eine anstoßgebende Initiative verstanden. Diese Funktion ist auch voll erfüllt worden. Es kann aber nicht Daueraufgabe des Bundes sein, Ferienmaßnahmen auf örtlicher und regionaler Ebene durchzuführen. Ich fasse zusammen: Der Bund hat für die deutschdeutsche Jugendbegegnung wichtige Impulse gegeben. Er fördert schwerpunktmäßig Initiativen der Verbände und Träger auf Bundesebene aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans mit dem Ziel, junge Deutsche aus Ost und West einander näher zu bringen. Der Bund wird auch in Zukunft seiner Verantwortung nachkommen und diese Förderung weiter- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18761* führen. Um aber die deutsch-deutsche Jugendbegegnung möglichst breitenwirksam in Gang zu bringen, müssen wir vor allem bei den Schulen ansetzen. Hier sind die Länder ganz unmittelbar in ihrer Zuständigkeit gefordert. Ich bitte Sie alle, daß wir gemeinsam in den jeweiligen Ländern, aus denen wir kommen, in den Landkreisen und Städten und Gemeinden, bei Zusammentreffen mit Verbandsvertretern und Organisationen immer wieder darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, daß Deutsche aus Ost und West sich gegenseitig kennenlernen. Nur wenn hier die Verantwortung nicht einseitig auf den Staat abgeschoben wird, sondern jeder seinen Teil wahrnimmt, haben wir Aussicht, den Prozeß der inneren Einheit glücklich zu vollenden. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 17 (Spionageamnestiegesetz) Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Der von der PDS vorgelegte Gesetzentwurf sieht Straffreiheit für typische Taten der Angehörigen und Agenten der Auslandsnachrichtendienste der ehemaligen DDR vor. Zu diesen typischen Taten zählen Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie begleitende Delikte, ausgenommen jedoch Mord, Totschlag, Verschleppung, Freiheitsberaubung und Bedrohung. Die PDS erklärt die Verfolgung der Angehörigen und Agenten der Auslandsnachrichtendienste der DDR für eine völkerrechtlich und gesellschaftspolitisch bedenkliche Maßnahme. Die PDS hält die innerdeutsche Spionage für teilungsbedingt und für ein Produkt des Kalten Krieges. Durch die deutsche Einheit sei der Verbots- und Strafzweck weggefallen. Die PDS unterstellt eine von wem auch immer gewollte machtpolitische Instrumentalisierung der Verfolgung von Angehörigen und Agenten der DDRAuslandsnachrichtendienste, weist auf ähnliche Amnestien in vergleichbaren historischen Situationen hin und gibt vor, daß ihr Gesetzentwurf dem Rechtsfrieden und der inneren Einheit Deutschlands, auch der Akzeptanz der bundesrepublikanischen Rechtsordnung, dienen soll. Die PDS will mit diesem Gesetzentwurf dem vor dem Bundesverfassungsgericht anhängenden Verfahren vorgreifen, in dem zur Zeit geprüft wird, inwieweit die hier zur Diskussion gestellten Strafvorschriften auf ehemalige DDR-Bürger anwendbar sind. Die Ablehnung des PDS-Gesetzentwurfes durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion speist sich nicht in erster Linie aus diesem formalen Aspekt, sondern aus schwerwiegenderen politischen Bedenken. Erstens. Es verletzt den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. i GG nicht, daß MfS-Agenten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, bundesdeutsche Agenten, die Aufklärung in der ehemaligen DDR betrieben haben, aber straffrei bleiben. Das entscheidende Differenzierungskriterium ist hier die grundsätzlich verschiedene Zielrichtung. Während BNDAgenten zum Schutze der Bundesrepublik tätig waren, wollten MfS-Agenten den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik untergraben und gefährden. § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB stellt nur die Agententätigkeit für eine fremde Macht unter Strafe. Die Bundesrepublik Deutschland ist für sich selbst keine fremde Macht. Im übrigen ist der Beitrittsvorgang zu berücksichtigen: Bundesrepublik und DDR haben sich nicht zu einem neuen Staat verschmolzen, so daß im nachhinein MfS- und BND-Tätigkeit als im wesentlichen gleich zu betrachten sind, sondern die DDR ist der Bundesrepublik beigetreten. Neben diesen formalen Unterschied tritt ein materieller: Die DDR-Spionage erfolgte gegen einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre demokratische Legitimität, die sie der DDR von Anfang an voraus hatte, immer hervorgehoben und gegen undemokratische, diktatorische Unrechtsregime abgegrenzt. Das Ausspionieren der Bundesrepublik Deutschland durch „Kundschafter des Friedens", wie sie beschönigend bezeichnet wurden, erfolgte zum Schaden unserer rechtsstaatlichen, freiheitlich-demokratischen Ordnung und ihres marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems. Gleichzeitig war die DDR-Spionage in der Bundesrepublik ein Beitrag zur Festigung eines totalitären Unterdrückungssystems. Sich auf den Standpunkt zu stellen, nach herrschender völkerrechtlicher Auffassung sei die Auslandsspionage ein legitimes Mittel von Staaten, würde im innerdeutschen Falle bedeuten, den normativen Unterschied zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR zu verwischen. Die Agenten haben bewußt gegen die Bundesrepublik Deutschland und ihr freiheitlich-demokratisches System und für die DDR und die SED-Diktatur gearbeitet! Zweitens. Die Befürworter einer Amnestieregelung verkennen, daß der Rechtsstaat nicht nur dem Rechtsfrieden dienen soll, sondern auch der Gerechtigkeit verpflichtet ist. Die Amnestieforderung ist nur im Zusammenhang zu sehen mit dem Gesamtausmaß der Straftaten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Dieser Straftatenkomplex ist noch längst nicht vollständig offengelegt. Das Ausmaß der Verbrechen der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS ist noch längst nicht bekannt. Der normale rechtsstaatliche Weg auch in der Bundesrepublik Deutschland müßte sein, daß möglichst alle Agenten, die zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland für das Ausland oder in diesem Falle die DDR spioniert haben, sich offenbaren. Danach könnte immer noch nach Recht und Billigkeit mit den Agenten verfahren werden. Sollten Agenten Reue zeigen und zur Aufklärung ihrer früheren Tätigkeit beitragen, werden die Richter im Rahmen der Einzelfallprüfung auch zu angemessenen, milden Urteilen gelangen. Drittens. Wir wissen, daß viele DDR-Agenten nunmehr für andere Nachrichtendienste weiterarbeiten. Dies trifft insbesondere für den KGB-Nachfolgedienst SWR oder den Nachrichtendienst der russischen Streitkräfte, GRU, zu. Die Amnestiebefürworter lassen auch keine hinreichende Unterscheidung hinsichtlich 18762* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 der Motivation der Agenten erkennen: Haben diese in der Erwartung materieller Vorteile gehandelt, als reine Überzeugungstäter oder in Abhängigkeit? An dieser Stelle erhebt sich nämlich die Frage nach der Integration oder der Eingliederungsfähigkeit dieses Personenkreises. Die PDS versteht sich immer noch als Spalterpartei und hat sich mit der deutschen Einheit zu rechtsstaatlichen und freiheitlich-demokratischen Bedingungen noch nicht abgefunden. Deshalb verwundert es, wenn die PDS in der Begründung ihres Gesetzentwurfes das gesellschaftspolitische Argument bemüht, dem Rechtsfrieden und der „inneren Einheit" dienen zu wollen. Wie lassen sich heute Personen integrieren, die in bewußter Überzeugungstäterschaft ihre Agententätigkeit für die DDR als Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verstanden haben? Daraus läßt sich folgendes Resümee ziehen: Der von der PDS eingebrachte Gesetzentwurf soll offenbar lediglich einer im Windschatten der Amnestieforderung erfolgenden Absolution zum Nulltarif ohne Reue und Umkehr einer besonders problematischen, um nicht zu sagen: perfiden Klientel der SED-Nachfolgepartei PDS dienen. Besonders die Existenz der sogenannten Kommunistischen Plattform in der PDS mit ihrem aggressiv-verfassungsfeindlichen Gedankengut unterstreicht, wie die PDS zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wirklich steht. Der PDS-Amnestievorstoß, mit der Herstellung von Rechtsfrieden und „innerer Einheit" begründet, wird vor diesem Hintergrund restlos unglaubwürdig. Diese Tatsachen bestärken meine Fraktion und mich in meiner ablehnenden Haltung gegen den Entwurf eines Spionageamnestiegesetzes. Dieter Wiefelspütz (SPD): Hätte die PDS glaubwürdig mit ihrer SED-Vergangenheit gebrochen, gäbe es aus der Mitte dieser Partei eine Vielzahl von Initiativen zugunsten der Opfer des Repressionssystems, das einst DDR hieß. Die PDS hat nicht glaubwürdig mit ihrer Vergangenheit gebrochen, und folgerichtig fehlt es an der Hinwendung zu den Opfern der DDR. Vielmehr setzt die PDS auf das kurze Gedächtnis und das schnelle Vergessen, aber auch auf die alten Kader und Funktionsträger der ehemaligen DDR. Es kann deshalb niemanden überraschen, daß nun auch die ehemaligen Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit sich der besonderen Fürsorge der PDS erfreuen. Für mich ist der Gesetzentwurf der PDS ein Ausdruck ausgeprägter Schamlosigkeit dieser Partei. Gleichwohl und unabhängig vom vorliegenden Gesetzentwurf muß die Frage gültig beantwortet werden, ob und in welchem Umfang Taten in Zusammenhang mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit strafbar sind, die in ihrem Kern verursacht und motiviert waren durch die Teilung Deutschlands und durch die Konfrontation der beiden deutschen Staaten. Diese Konfrontation gehört der Geschichte an. Die Täter werden jedoch weiterhin verfolgt. Nun wissen wir alle, daß es bereits im Jahre 1990 Bestrebungen gab, Stasi-Spione zu amnestieren. Ich verweise auf einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU und F.D.P. Ich empfinde es im nachhinein als zwingend, daß der damalige Gesetzentwurf nach kurzer temperamentvoller Diskussion in der Versenkung verschwand. Es mußte in der Tat wie eine Provokation wirken, daß sich eines der ersten Gesetze des vereinten Deutschland ausgerechnet mit den Interessen von Tätern der DDR befassen sollte. Seither sind fast vier Jahre vergangen. Die Herstellung der inneren Einheit unseres Landes ist eine der Hauptaufgaben des Bundestages. Dabei fanden sich in diesem Hause häufig breiteste Mehrheiten bei wichtigen Gesetzen. Immer wieder standen die Opfer des SEDund Stasi-Staates im Mittelpunkt der gesetzlichen Regelungen. Nachteilsausgleich, Wiedergutmachung, Rehabilitierung, Akteneinsicht, Entschädigung, Rückgabe sind die Stichworte. Bei allem, was im politischen Streit steht: Die Bilanz zugunsten der Opfer ist beachtlich. Ich denke, es ist jetzt an der Zeit, über den wichtigen Aspekt der strafrechtlichen Beurteilung der Agententätigkeit von Stasi-Spionen nachzudenken. Sie wissen, daß dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorliegt. Das Urteil unseres höchsten Gerichts wird abzuwarten sein. Bei den in letzter Zeit bekanntgewordenen eher milden Strafurteilen wegen Agententätigkeit für das MfS erscheint mir bei der Zumessung des Strafmaßes die einfache Tatsache maßgeblich berücksichtigt worden zu sein, daß die Teilung Deutschlands der Vergangenheit angehört. Die Diskussion um Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats kann sich schnell im Widerstreit parteitaktischer Überlegungen erledigen. Ich hoffe, daß wir alle dieser Versuchung widerstehen. Eine anzustrebende differenzierende gesetzliche Regelung gehört nicht zu den drängendsten und dringendsten Auf gaben des Gesetzgebers. Zur gegebenen Zeit kann aber ein Gesetz über Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats einen weiteren Beitrag zur Herstellung des inneren Friedens in unserem Lande leisten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich dieser Diskussion stellen. Jörg van Essen (F.D.P.): Heute geht es um den Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit von ehemaligen DDR-Spionen. Ohne Einschränkungen soll danach eine Straffreiheit für alle diejenigen gelten, die für die ehemalige DDR gegen die Bundesrepublik spioniert haben. Die F.D.P. kann diesem Gesetz nicht zustimmen. Ich frage mich, ob man durch eine umfassende Generalamnestie einen verstehenden und alles verzeihenden Schleier über das Unrechtsgeschehen in der DDR und die dafür Verantwortlichen breiten soll. Das Leid, welches durch Spionagetätigkeiten auf beiden Seiten der Mauer entstanden ist, kann nicht einfach durch eine Amnestie vergessen werden. An dem Medienrummel des Falles Wolf ist erkennbar, wie hoch das Interesse an der Aufarbeitung ist—nicht nur in den neuen Bundesländern. Das von der SED zu verantwortende Unrecht beschäftigt uns in vielen Bereichen. Bei der Aufarbeitung ist es nicht immer einfach, einen gerechten und befriedigenden Weg zu finden. Ich erlebe diesen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18763* Zwiespalt gerade wieder bei den Beratungen zum Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Um es klar zu sagen: Rechtlich steht der Strafverfolgung nichts im Wege. Die grundsätzliche Anwendbarkeit der Landesverratsvorschriften wird selbst von denen nicht bestritten, die die Strafverfolgung letztlich ablehnen. Die Anwendbarkeit des bundesdeutschen Strafgesetzbuches auf Taten vor dem Beitritt der ehemaligen DDR ergibt sich zumindest über § 5 Nr. 4, wenn nicht sogar über die §§, 9 und 3 StGB. Gemäß § 5 Nr. 4 StGB gilt das deutsche Strafrecht unabhängig vom Recht des Tatortes unter anderem auch für das im Ausland begangene Vergehen der geheimdienstlichen Tätigkeit. Diese Vorschrift paßt sowohl nach dem Wortlaut als auch nach ihrem Sinn: Es geht um das jeweilige staatliche Interesse am Selbstschutz, welches die Schranken des Territorialprinzips in solchen Konstellationen aufhebt. Auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik bleibt die Strafbarkeit der Spionagetätigkeit bestehen. Sie orientiert sich an den Regelungen des Einigungsvertrages. Dessen Art. 8 setzt das Recht der Bundesrepublik allgemein in Kraft, und unter den Ausnahmen des Regelungstransfers sind die hier interessierenden Vorschriften der §§ 5 Nr. 4, 94 ff. StGB nicht zu finden, im Gegenteil: Die durch den Einigungsvertrag im Einführungsgesetz zum StGB eingestellte Vorschrift des Art. 315 Abs. 4 antwortet ausdrücklich auf dieses Problem. Der Ausschluß von Strafrechtsnormen soll gerade dann nicht gelten, wenn das bundesdeutsche Strafrecht schon vor der „Wende" in der DDR Geltung hatte; das war bei den §§ 94 bis 99 StGB der Fall, wie ich aufgezeigt habe. Weder völkerrechtliche noch staatsrechtliche Argumente sprechen gegen diese Anwendbarkeit. Auch wenn man die Spionagetätigkeit in Friedenszeiten für legal hält, ändert das nichts an der Tatsache, daß jeder Staat die Befugnis hat und auch haben muß, die gegen ihn gerichtete Spionage unter Strafe zu stellen. Das gilt auch für die Fälle, in denen die Tätigkeit vom Boden eines anderen Staates aus durch „staatliche Organe" erfolgt. Der einzelne Staat muß die Möglichkeit haben, sich selbst zu schützen. Auch die einzige ausdrückliche Regelung zur Strafbarkeit von Spionen — Art. 32 der Haager Landkriegsordnung von 1907 — ändert an der Frage der Strafbarkeit nichts. Danach darf ein vom Feind gefangengenommener Spion, der zu seinem Heer zurückgekehrt war, für die früher begangene Spionage nicht bestraft werden. Von Verfechtern für die Straflosigkeit der Spionage wird diese Norm immer als Grund für die Unanwendbarkeit des Strafgesetzbuches angeführt. Dabei wird übersehen, daß es sich bei dieser Regelung um eine Sonderregelung des Kriegsvölkerrechts handelt, die nur für den Fall der Vornahme von Kriegshandlungen gilt. Die Realisierung der Strafverfolgung verstößt auch nicht — wie häufig angenommen — gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil für BND-Angehörige in vergleichbarer Stellung die Strafbarkeit nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches der DDR entfallen ist. Die schutzwürdigen staatlichen Interessen an der Abwehr solcher Angriffe, die auch aus völkerrechtlicher Sicht nicht hingenommen werden müssen, rechtfertigen eine solche Differenzierung. Demzufolge liegt eine sachlich begründete unterschiedliche Behandlung vor. Das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG verbietet die Strafbarkeit ebenfalls nicht. Grundsätzlich gewährleistet das Rückwirkungsverbot, daß eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit zuvor gesetzlich bestimmt war. Eine Strafbarkeit lag — wie bereits ausgeführt — sowohl für die Zeit vor als auch nach dem Beitritt vor. Die Tatsache, daß durch den Beitritt der DDR und die daraus folgende Ausdehnung der Hoheitsgewalt der Bundesrepublik die Zugriffsmöglichkeit erweitert und die von Anfang zulässige Strafverfolgung verwirklicht worden ist, wird vom Rückwirkungsverbot nicht erfaßt. Die Strafbarkeit wird weiterhin nicht durch den aus dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 GG abgeleiteten Vertrauensgrundsatz gehemmt. Der Schutz vor fremder Strafverfolgung, der sich aus der Rechtsordnung und Hoheitsgewalt der DDR für HVA-Bedienstete ergab, ist ihnen von ihren eigenen, durch demokratische Wahlen legitimierten Hoheitsträgern mit dem Abschluß des Einigungsvertrages und dessen Vollzug in einer der Bundesrepublik Deutschland nicht zurechenbaren Weise entzogen worden. Aus all diesem ergibt sich, daß die Strafverfolgung rechtmäßig ist. Eine Generalamnestie verbietet sich darüber hinaus nicht zuletzt aus der notwendigen Auseinandersetzung mit der Aufarbeitung von 40 Jahren Sozialismus. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS/Linke Liste): Der Gegenstand, zu dem die Bundestagsgruppe der PDS/Linke Liste diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat, war im Sommer 1990 in beiden deutschen Staaten unumstritten. Eine großzügige Amnestie „teilungsbedingter Straftaten" sollte gewährt werden. Justizminister Engelhard meinte damals, es sei „im Interesse des vereinten Deutschland, auch unter die Vergangenheit im nachrichtendienstlichen Bereich einen Schlußstrich zu ziehen"; (Die Welt, 11. August 1990). Die westdeutschen Quellen der HVA sollten nicht automatisch mit Amnestie rechnen können, aber selbst Frau Berghofer-Weichner, die damals bayerische Justizministerin war, lehnte deren Amnestie nicht grundsätzlich ab, sondern wollte zwischen denjenigen, „die aus politischer Überzeugung gehandelt haben" und denen man Straffreiheit zubilligen könne, und „anderen, die für Geld gearbeitet haben" unterscheiden. Bei denen bestünde allerdings für eine Amnestie „überhaupt kein Anlaß"; (Die Welt, 6. August 1990). Herr Bötsch, damals Landesgruppenchef der CSU, meinte am 13. September 1990 in der „Frankfurter Neuen Presse", das ganze Heer der ehemaligen DDR-Spione vor die Gerichte zu schleppen wäre „ein Unding und einfach nicht machbar .. . Ein Akt der Befreiung" sei deshalb eine Amnestie. Die SPD stellte das gesamte Anliegen einerseits in Frage, indem sie das Wort von der „Stasi-Amnestie" aufbrachte, die der Bevölkerung im Osten nicht zu vermitteln sei, andererseits forderte sie die Erweiterung der Amnestie auf alle möglichen anderen Taten der Vergangenheit. Frau Däubler-Gmelin sagte im Bundestag am 5. September 1990, man solle mit der 18764' Deutscher Bundestag -- 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 „Stasi-Amnestie" warten, bis die Opfer der Stasi rehabilitiert und entschädigt seien, und außerdem sollten doch gemeinsam mit den Stasi-Mitarbeitern auch die Postschaffner und Lokführer rehabilitiert werden, die wegen ihrer DKP-Mitgliedschaft aus dem öffentlichen Dienst geflogen seien, Nazi-Opfer seien noch zu entschädigen, die Blockierer von Atomwaffen- und Chemiewaffen-Lagern zu amnestieren. Als der Gesetzentwurf der Regierung im Bundesrat eingebracht wurde, wurde er dort von den SPD-geführten Ländern angegriffen. Natürlich gab es diese große Jubelamnestie nicht und auch die kleine Amnestie für Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit gab es nicht. Obwohl auch einzelne Politiker der SPD am Gedanken der Amnestie festhielten, z. B. unser Kollege Hans de With, der wiederholt erklärte. daß die Ungleichbehandlung von BRD- und DDR-Spionen in seinen Augen unlogisch sei, lehnte am 6. September der Bundesrat mit der Mehrheit der SPD-geführten Länder den Gesetzentwurf als „unausgereift" ab. Das gesamtdeutsche Parlament solle nach der Bundestagswahl über eine „abgewogene Schlußstrichamnestie" entscheiden. Dies ist bis heute nicht geschehen. Damit lag der „Schwarze Peter" bei den Gerichten. Diese haben aber schon deutlich zu erkennen gegeben, daß sie ihn nicht behalten wollen. So hat der Erste Strafsenat des Kammergerichts Berlin in seinem Vorlagebeschluß zur Sache des ehemaligen Leiters der Spionageabwehr des MfS gesetzgeberischen Regelungsbedarf angemahnt. Auch der Präsident des Bundesgerichtshofes, Walter Odersky, hat in einem Interview mit der Berliner Zeitung vom 5. Februar 1994 formuliert: Der Gesetzgeber „hat die Spionage Ost gegen West nicht aus der Strafbarkeit herausgenommen, wie beispielsweise am Ende des Besatzungsstatuts eine etwa ähnliche Problematik aus der Strafbarkeit herausgenommen worden ist. Damit stellt sich die Frage, ob die Richter des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgerichts das ersetzen oder ausbügeln sollen, was in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers gewesen wäre". Warum besteht jetzt in dieser Frage Handlungsbedarf? Zunächst bestehen alle die guten Gründe, die 1990 für eine derartige Straffreistellung für die Mitarbeiter der Auslandsnachrichtendienste der DDR bestanden haben und die die Bundesregierung in ihrem damaligen Gesetzentwurf genannt hat, fort. Ich erinnere Sie an die Begründung der damaligen Drucksache 11/7762: Die gegenseitige nachrichtendienstliche Aufklärung war eine Teilungsfolge und Konsequenz der Einbindung beider deutscher Staaten in gegensätzliche politische und Sicherheitssysteme; für den Rechtsfrieden ist die Akzeptanz der Rechtsordnung wichtig, auch was die Verfolgung derartiger Straftaten betrifft; nachrichtendienstliche Auslandsaufklärung ist ambivalent: für den aufklärenden Staat ein legitimes Mittel, für den ausgespähten Staat strafbare Spionage. Weiterhin ist inzwischen durch die Äußerungen der in der Vereinigungsphase handelnden maßgebenden Politiker der Bundesrepublik und der DDR eindeutig belegt, daß damals beide Seiten einen Zustand wollten, indem die Mitarbeiter der DDR-Auslandsnachrichtendienste für nachrichtendiensttypische Handlungen straffrei gestellt werden. Herr Schäuble hat dies in seinem Buch „Der Vertrag" getan (wir zitieren dies in der Drucksache). Lothar de Maizière hat sich gegenüber der Verteidigung im Wolf-Prozeß dahin gehend geäußert, daß die DDR-Seite bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag auf einer Straffreistellung der DDR-Auslandsnachrichtendienste bestanden hat. Ein Verzicht auf eine entsprechende Klausel sei ihm nur unter der Bedingung abzuringen gewesen, daß mit der Vereinigung eine Amnestierung der Auslandsnachrichtendienste der dann ehemaligen DDR erfolgen würde. Unter dem unerhörten Zeitdruck der Vertragsverhandlungen seien er (de Maizière) und Schäuble übereingekommen, alle mit der SPD strittigen Punkte nicht in den Einigungsvertrag aufzunehmen, um die Einheit nicht zu gefährden. Dies ist insofern bedeutsam, weil z. B. der Dritte Strafsenat des OLG Düsseldorf im Wolf-Prozeß die Auffassung vertreten hat, wenn der Gesetzgeber eine Straffreistellung der Auslandsaufklärung der DDR gewollt hätte, dann hätte er sie auch geregelt. Es ist wohl nun an der Zeit, daß die Zusage, die seinerzeit dem Verhandlungsführer der DDR, Lothar de Maizière, gegeben worden ist, endlich eingelöst wird. Es ist in höchstem Maße unfair, daß die Mitarbeiter und Quellen der Auslandsaufklärung der DDR die Zeche dafür zahlen, daß der Einigungsvertrag und die ihn umgebenden Dokumente derart mit der heißen Nadel genäht wurden, was ja auch auf anderen Gebieten heute große Schwierigkeiten bereitet. Schließlich besteht Handlungsbedarf, weil die Gerichte von der bestehenden unklaren Rechtslage offenbar überfordert sind. Die Äußerung des BGH-Präsidenten macht dies wohl sehr deutlich. Die Gerichte irren zwischen unechtem Rückwirkungsverbot, der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit von Art. 31 der Haager Landkriegsordnung und dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG herum. Sie müssen die Nachrichtendienste in „gute" Nachrichtendienste und „böse" Nachrichtendienste einteilen (wie der Dritte Strafsenat des BGH), um die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Sie greifen zu teilweise abenteuerlichen Konstrukten in der Literatur, um Verurteilungen zu rechtfertigen. Wir sollten die Gerichte aus dieser mißlichen Lage befreien, indem wir die Rechtslage klären. Was spricht für eine Straffreistellung der Angehörigen der Auslandsnachrichtendienste und ihrer Quellen jetzt? Hier ist sicher zwischen den Angehörigen der HVA, die ihren Lebensmittelpunkt in der DDR hatten, und ihren nachrichtendienstlichen Quellen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik und in Westberlin hatten, zu unterscheiden. Was die Angehörigen der HVA (und der Militäraufklärung der NVA) betrifft, so ist eine Straffreistellung vor allem unter den Gesichtspunkten der Gleichbehandlung und des Vertrauensschutzes geboten. Sie durften darauf vertrauen, daß sie vor Strafverfolgung durch die Bundesrepublik Deutschland geschützt sind, solange sie sich nicht in deren Hoheitsgewalt begeben. Auf diesen Schutz, den ihnen die Eigenstaatlichkeit der DDR gewährte, durften sie vertrauen. Der Wegfall dieses Schutzes war von ihnen nicht zu Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18765' beeinflussen, und sie mußten und konnten sich darauf auch nicht einstellen. Unter diesen Umständen hat der Erste Strafsenat des Kammergerichts Berlin einen Verstoß von Art. 315 Abs. 4 EGStGB gegen Art. 3 GG gesehen und „die Anwendung der formalen Rechtslage als mit dem in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Gerechtigkeitsgedanken unvereinbar„ gehalten. Ich wurde, als ich in der Gemeinsamen Verfassungskommission die Herren Klaus Kinkel und Markus Wolf verglich und ihre Ungleichbehandlung rügte, wüst beschimpft. Es liegt mir fem, diesen Vergleich allzuweit zu treiben. Aber es ist doch wohl eine Tatsache, daß beide zeitweise einen Auslandsnachrichtendienst geleistet haben. Das trifft auch auf Herrn Bush zu, den der Bundeskanzler gerade erst dekoriert hat. Es trifft auf Andropow zu und auf Eduard Schewardnadse. Alles ehrenwerte Männer. Nur Markus Wolf wurde zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Auch dem Kollegen Eppelmann erschien es im September 1992 — ich zitiere aus einem Brief an Frau Leutheusser-Schnarrenberger — „absurd, daß diejenigen, die in der Militärabwehr und zum Schutz der Geheimnisse einer Armee arbeiteten, wie es in jeder Armee der Welt üblich ist, der Strafverfolgung einer ehemals als feindlich eingestuften Justiz überantwortet werden könnten. Dies erscheint mir auch im nachhinein aus meiner heutigen Sicht durchaus noch ein richtiger Standpunkt zu sein. Ich meine, daß gerade die betroffene Gruppe, falls gegen sie wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit ermittelt wird, nur unter rückwirkender Anwendung von bundesdeutschen Gesetzen strafrechtlich verfolgt werden kann. Dies widerspräche aber meiner Rechtsauffassung und wie immer wieder betont wurde, wohl auch der der Bundesregierung." Daß die Methoden der DDR-Nachrichtendienste die gleichen Methoden wie die aller Nachrichtendienste waren, ist bisher durch nichts und niemanden widerlegt. Unter diesen Umständen ist der Eindruck der Gesinnungsjustiz unvermeidlich, es sei denn, man bestreitet, daß die DDR legitime Sicherheitsinteressen hatte, daß sie also bedroht war und sich schützen durfte. Was die Quellen der DDR-Nachrichtendienste betrifft, also überwiegend Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik oder in Westberlin hatten, so können diese sich natürlich nicht in der gleichen Weise auf Vertrauensschutz berufen. Ihre Tätigkeit war natürlich immer von strafrechtlicher Verfolgung real bedroht. Dennoch hatten auch diese Menschen einen Anspruch darauf, von ihrem „Dienstherr" geschützt zu werden. Wenn die DDR sich dieser Loyalitätspflicht unter den schon beschriebenen Umständen der Verhandlungen über den Einigungsvertrag begeben hat, so bleibt doch die rechtspolitische Frage, ob sich die Bundesrepublik dieser Strafgewalt gegenüber den früheren DDR-Spionen heute noch bedienen muß. Immerhin ist deren Lage gegenüber der Zeit vor dem Zusammenbruch der DDR wesentlich verschlechtert, als sie mit einem Austausch gegen die Kollegen der anderen Seite und ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft rechnen konnten. Es bleibt auch hier die Frage der Gleichbehandlung, denn die für die Dienste der BRD arbeitenden Quellen wurden ja mit dem Wegfall des Strafanspruchs der DDR praktisch amnestiert. Es bleibt auch hier die rechtspolitische Frage, welchem Zweck eigentlich eine weitere Strafverfolgung dient. Weder general-noch spezialpräventive Zwecke sind für mich erkennbar. Es gibt keinerlei überprüfbare Hinweise, daß der KGB ehemalige DDR-Quellen übernommen hätte oder daß er es auch nur nennenswert versucht hätte. Es gibt keine erkennbaren Gründe, warum Menschen, die aus ideologischen Gründen für die HVA gearbeitet haben, heute für den russischen Aufklärungsdienst arbeiten sollten. Auch der Gesichtspunkt der Resozialisierung spricht eher gegen eine Strafverfolgung. Zum Schluß noch eine Bemerkung: Die Straffreistellung wegen der teilungsbedingten nachrichtendienstlichen Straftaten ist 1990 im Wahlkampf unter dem irreführenden Begriff der „Stasi-Amnestie" zerrieben worden — unter führender Beteiligung der SPD. Sie sollten auf allen Seiten dieses Hauses nicht übersehen, daß wesentliche Impulse für die DeutschlandPolitik mit Gesprächen, Kontakten und Informationen der Hauptverwaltung Aufklärung zusammenhingen, an denen auf beiden Seiten prominente Leute mit natürlich unterschiedlichen Motiven beteiligt waren. Das trifft nicht nur auf die 50er Jahre zu, als sich ein Minister der Regierung Adenauer mit Markus Wolf traf. Die Kampagne um die Person Herbert Wehners und die Versuche, aus den Akten des SED-Archivs Wahlkampfmunition zu verfertigen, haben doch gezeigt, daß diese Dinge allenfalls den Medien nutzen, aber keiner der hier vertretenen Parteien. Deshalb mein Appell: Der hier vorliegende Gesetzentwurf betrifft eine ernste Sache, die ein Beitrag zur Versöhnung der ehemaligen Gegner im Kalten Krieg sein könnte. Halten Sie sie aus dem Wahlkampf heraus. Rainer Funke, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Die Initiatoren dieses Gesetzentwurfs berufen sich zu Unrecht auf die Initiative der Regierungskoalition vom September 1990. Die Übernahme ihres Titels ist irreführend. Anliegen der Koalition war es, der besonderen Situation der früheren Mitarbeiter der DDR-Nachrichtendienste Rechnung zu tragen, soweit sie ihren Lebensmittelpunkt in der ehemaligen DDR hatten. Bürger der alten Bundesrepublik sollten bei einer landesverräterischen Tätigkeit aus Gründen der Schadensaufdeckung und -begrenzung nur dann in den Genuß von Straffreiheit gelangen, wenn sie ihre Straftat offenbaren. Das heißt: Nicht entdeckten Agenten sollte ein Anreiz gegeben werden, sich zu stellen und einen Schlußstrich unter ihre bisherige Tätigkeit zu ziehen. Der Entwurf der PDS/Linke Liste stellt hingegen die Bürger der alten Bundesrepublik, die für 18766* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 die ehemalige DDR spioniert haben, ohne jede Einschränkung von Strafe frei. Er belohnt damit die Illoyalität dieser Personen gegenüber dem eigenen Staat, er krönt ihren Verrat. Hier wird der Rechtsstaat ad absurdum geführt. Die Bleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung über Straffreiheit bei Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit sind in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten worden und damit dem Grundsatz der Diskontinuität anheimgefallen. Wegen der in den parlamentarischen Beratungen und in der öffentlichen Reaktion sichtbar gewordenen mangelnden Akzeptanz dieses Vorhabens ist bislang von einer erneuten Einbringung abgesehen worden. Wir haben damals erkennen müssen, daß sich die beabsichtigte friedensstiftende Wirkung einer Amnestie nicht erreichen ließ. Ob sich in der Zwischenzeit das öffentliche Bewußtsein in dieser Hinsicht geändert hat, ob heute mehr Verständnis für Amnestieüberlegungen vorhanden ist, mag hier dahinstehen. Die Einblicke in die Spionagetätigkeit der ehemaligen DDR, die sich seitdem aufgetan haben, sind jedenfalls nicht geeignet, ein günstigeres Klima zu fördern. Eine erneute Initiative für eine Amnestie wäre zur Zeit jedoch verfrüht. Wie Sie wissen, hat das Kammergericht Berlin dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die strafrechtliche Verfolgung der Personen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Landesverrat oder geheimdienstliche Agententätigkeit vom Boden der ehemaligen DDR aus begangen haben und die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung ihre Lebensgrundlage in der ehemaligen DDR hatten. Es ist zu erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht in seine Prüfung auch den Gesichtspunkt einer Amnestie miteinbeziehen wird. Das Gericht strebt nach seinem Arbeitsprogramm an, dieses Verfahren noch in diesem Jahr abzuschließen. Bereits aus Gründen der Courtoisie gegenüber dem höchsten Gericht sollte der Deutsche Bundestag dessen Entscheidung bei der Frage einer Amnestie nicht vorgreifen. Im übrigen ist eine Amnestie nicht dringlich. Die Urteile, die bisher gegenüber ehemaligen Mitarbeitern der Nachrichtendienste der DDR mit Wohnsitz in der ehemaligen DDR ergangen sind, zeichnen sich durch ein mildes Strafmaß aus. Soweit Freiheitsstrafen verhängt worden sind, ist — abgesehen vom Fall Markus Wolf — die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Darüber hinaus haben die Ermittlungsbehörden bei diesem Personenkreis in großem Umfang von der Möglichkeit der Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld Gebrauch gemacht. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Verfahrenseinstellung nach § 153 e StPO. In ihren Genuß können alle nachrichtendienstlich tätigen oder verstrickten Bürger der ehemaligen DDR kommen, wenn sie sich gegenüber den Behörden offenbaren. § 153 e StPO ist ein Angebot an all diejenigen, die ihre Treue und Verbundenheit mit ihrem neuen Staat bekunden und einen persönlichen Beitrag leisten wollen, häßliche Spuren der Teilung Deutschlands zu beseitigen. Anlage 11 Antwort der pari. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen) (SPD) (Drucksache 12/6965 Frage 13): Wie wird die Bundesregierung in der Orientierungsdiskussion zur ,,Novel food '-Verordnung im Binnenmarkt-Rat am 10. März 1994 das Parlamentsvotum durchsetzen, das einen umfassenden Geltungsbereich unter Einbeziehung sämtlicher Lebensmittel, die unmittelbar oder mittelbar durch Anwendung gentechnischer Verfahren entstehen oder hergestellt werden, auch wenn die gentechnisch veränderten Organismen im Endprodukt nicht mehr enthalten sind und von Zusatz- und Hilfsstoffen, Enzymen, Einzellerproteinen und Einzellerölen sowie eine angemessene Bewertung des Risikopotentials im Rahmen von Zulassungsverfahren fordert, und ist sichergestellt, daß sie einschränkenden Regelungen wie Anwendung der Verordnung nur bei wesentlichen Veränderungen des Produkts nicht zustimmen wird? Die Bundesregierung setzt sich für einen eindeutig definierten Anwendungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten ein. Dazu gehören alle Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden. Von den letztgenannten Erzeugnissen sollen nur die Lebensmittel und Lebensmittelzutaten vom Geltungsbereich ausgenommen werden, die zu herkömmlich erzeugten Produkten keine erkennbaren — und nicht wie im Verordnungsvorschlag vorgesehen „signifikanten" — Unterschiede aufweisen, wie Zucker, pflanzliche Öle oder Stärken. Gentechnisch gewonnene Enzyme sollen demgegenüber der Verordnung unterliegen. Für Zusatzstoffe, Aromen und Extraktionslösungsmittel, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, besteht nach Auffassung der Bundesregierung ebenfalls ein Regelungsbedarf. Die entsprechenden Regelungen müssen jedoch nicht unbedingt in der Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten getroffen werden, sondern könnten auch im Rahmen der produktspezifischen Gemeinschaftsvorschriften erfolgen. Einzellerproteine werden gemäß dem geänderten Vorschlag nunmehr als eigene Produktgruppe vom Anwendungsbereich erfaßt. Bei allen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen und Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben, ist eine angemessene Risikobewertung im Rahmen des vorgeschlagenen Genehmigungsverfahrens auch durch Beteiligung des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses durchzuführen. Eine generelle Einschränkung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf Produkte, die im Vergleich zu herkömmlich hergestellten Produkten eine wesentliche Veränderung erfahren haben, wird von der Bundesregierung abgelehnt. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/6965 Fragen 14 und 27): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18767* Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die bei der Bekämpfung der Pflanzenschutzmittel im Trinkwasser mit Aktivkohlepulver entstehenden Probleme mit belastetem Schlamm in Trinkwassertalsperren zu lösen, und wie kann ein weitgehender Verzicht auf die Herbizide Chlortoluron und Isoproturon im Einzugsbereich von Trinkwassertalsperren erreicht werden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung der Gewässer und der Trinkwasserressourcen durch den Einsatz von Totalherbiziden wie Diuron im nichtlandwirtschaftlichen Bereich z. B. bei den Deutschen Bahnen, und wie steht sie zu der Forderung, den Einsatz dieser Totalherbizide durch Einführung einer Rezeptpflicht weitgehend einzuschränken? Zu Frage 14: Nachgewiesene Verunreinigungen des Roh- und Trinkwassers von Talsperren durch Pflanzenschutzmittel sind auf eine unsachgemäße oder rechtswidrige Anwendung zurückzuführen, die von den zuständigen Landesbehörden durch ordnungsgemäßen Vollzug der Vorschriften sowie unter sachkundiger und rechtsverbindlicher Beratung potentieller Verursacher zu unterbinden ist. Verzicht oder Verbote einzelner Stoffe lösen das Problem der unsachgemäßen Anwendung nicht. Zu Frage 27: Durch die Anwendung von Herbiziden im nichtlandwirtschaftlichen Bereich sind in der Vergangenheit mehrfach Fälle von Verunreinigungen von Gewässern und Trinkwasserressourcen aufgetreten. Dabei sind offensichtlich die regionalen geologischen und hydrogeologischen Bodenverhältnisse nicht beachtet oder es sind Fehler bei der Anwendung gemacht worden. Nach § 6 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht land- bzw. forstwirtschaftlich oder nicht gärtnerisch genutzten Flächen von der zuständigen Landesbehörde zu genehmigen. Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Pflanzenschutzgesetzes ist vorgesehen, für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Verkehrsflächen Leitlinien aufzustellen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Günter Graf (SPD) (Drucksache 12/6965 Fragen 17 und 18): Trifft es zu, wie der Parlamentarische Staatssekretär Manfred Carstens über den CDU-Stadtverbandsvorsitzenden in der Sitzung des Rates der Stadt Friesoythe am Montag, 28. Februar 1994, hat mitteilen lassen, daß die Bundesbahnstrecke Cloppenburg-Friesoythe mit exakt 2 Mio. DM instandgesetzt wird? Wenn ja, sind an die Instandsetzungen mit einem Volumen von 2 Mio. DM irgendwelche Bedingungen geknüpft, die das Land, den Landkreis bzw. die Kommunen in irgendeiner Weise in Anspruch nehmen? Zu Frage 17: Die für die Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebes der Strecke Cloppenburg-Friesoythe in den Jahren 1994/95 erforderlichen Ersatzinvestitionen werden von der Deutschen Bahn AG vorgenommen. Der Bund wird hierfür Baukostenzuschüsse in den Jahren 1994 in Höhe von 1,2 Millionen DM und im Jahre 1995 in Höhe von 1 Million DM erbringen. Zu Frage 18: Die Instandsetzung setzt voraus, daß die am Weiterbetrieb der Strecke interessierten Gebietskörperschaften, der Landkreis Cloppenburg, die anliegenden Städte und Gemeinden, entweder ein Transportaufkommen verbindlich zusagen, das die Betriebskosten der Strecke und der Güterbeförderung deckt, oder in Verhandlungen mit ihnen bis etwa Ende April 1994 erreicht werden kann, daß diese sich an nicht durch Erträge gedeckten Kosten der Beförderung von Gütern von und nach Versand- beziehungsweise Empfangsorten an dieser Strecke beteiligen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/6965 Fragen 21 und 22): Trifft es zu, daß Frauen in der Bundesrepublik Deutschland nach Erwerb eines Busführerscheins zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung der „Unbedenklichkeit", also eine ärztliche Bestätigung biologischer Lenkbefähigung, vorlegen müssen, die zudem alle 18 Monate erneuert werden muß? Kann die Bundesregierung erläutern, in welchem Umfang diese gesetzliche Maßgabe die EG-Richtlinie berührt, die sich mit der „Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung, zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen" (erlassen bereits 1976) beschäftigt? Die Verordnung über die Beschäftigung von Frauen auf Fahrzeugen vom 2. Dezember 1971 sieht arbeitsmedizinische Untersuchungen der auf Lastkraftwagen und Omnibussen beschäftigen Frauen vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen von 18 Monaten vor. Bei der erstmaligen Zulassung der vorher verbotenen Beschäftigung von Frauen auf Lastkraftwagen und Omnibussen erschienen seinerzeit Eignungsuntersuchungen für Frauen zur Vermeidung geschlechtspezifischer Gefährdungen (z. B. durch Erschütterungen) erforderlich. Bei den seit Erlaß dieser Verordnung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen sind geschlechtsspezifische Gefährdungen, die eine Sonderregelung für die Beschäftigung von Frauen weiterhin erfordern würden, nicht festgestellt worden. Der Entwurf eines Arbeitszeitrechtsgeseztes der Bundesregierung sieht daher die ersatzlose Streichung der Verordnung vor. Damit wird auch der Richtlinie des Rates der EG vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen Rechnung getragen. 18768* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/6965 Fragen 23 und 24): Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß die Hamburger Elektrizitätswerke (HEW) zur Zeit überlegen und untersuchen, ob ein Wasserkraftwerk in der Elbe bei Geesthacht mit Stau der Elbe um weitere 1,05 Meter wirtschaftlich und zweckmäßig ist? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung als Träger des Binnenschiffahrtsweges Elbe und aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes die Folgen eines dann erforderlichen Anstaus der Elbe? Zu Frage 23: Bekannt ist durch Vorabinformation der Wasser-und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, daß die Hamburger Elektrizitätswerke Überlegungen anstellen, ein Wasserkraftwerk an der Elbestaustufe Geesthacht zu errichten. Hierzu besitzen sie seit 1956 für 100 Jahre das entsprechende Wasserrecht. Einzelheiten über die Planungen liegen dem BMV nicht vor. Zu Frage 24: Bei der 1960 gebauten Staustufe Geesthacht ist planerisch die Möglichkeit berücksichtigt worden, ein Wasserkraftwerk zu errichten. Die vorhandenen Anlagen erlauben daher einen um 1,65 m höheren Stau gegenüber dem heutigen Zustand. Für die Binnenschiffahrt würde sich eine Stauerhöhung eher positiv auswirken. Aussagen zur Umweltverträglichkeit eines Wasserkraftwerks Geesthacht können erst nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung gemacht werden, die vom Träger des Vorhabens durchzuführen wäre. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Tappe (SPD) (Drucksache 12/6965 Fragen 45 und 46): Wie viele Menschen — differenziert nach deutschen und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern — haben in den Jahren 1992 und 1993 die Bundesrepublik Deutschland verlassen, und wie hoch ist im Vergleich dazu die Anzahl der nach Deutschland eingereisten Ausländerinnen und Ausländer, die um einen längerfristigen Aufenthalt bzw. um einen Daueraufenthalt nachgesucht haben? Welcher Wanderungssaldo ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland nach Inkrafttreten der Änderung des Artikels 16 GG und entsprechender Begleitgesetze für den Zeitraum bis zum 28. Februar 1994, und warum wird dieser Saldo nicht ebenso von der Bundesregierung veröffentlicht wie die Anzahl der nach Deutschland eingereisten deutschstämmigen Aussiedler und Asylbewerber? Zu Frage 45: Im Jahre 1992 sind rund 85 000 Deutsche und rund 600 000 Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend (drei Monate oder länger) in Deutschland aufhielten oder aufhalten wollten (dies trifft z. B. auf Asylbewerber zu), fortgezogen. Im selben Jahr sind rund 1 200 000 Ausländer für einen nicht nur vorübergehenden Aufenthalt nach Deutschland zugezogen. Für das Jahr 1993 sind nach einer vorläufigen Auswertung des Ausländerzentralregisters rund 400 000 Fortzüge und rund 800 000 Zuzüge von Ausländern mit nicht nur vorübergehendem Aufenthalt zu verzeichnen. Ergebnisse der amtlichen Wanderungsstatistik liegen erst für das 1. Halbjahr 1993 vor. Danach haben im 1. Halbjahr 1993 rund 35 000 Deutsche die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Zu Frage 46: Am 30. Juni 1993 hielten sich 6 759 569 Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland auf. Am 28. Februar 1994 waren es 6 892 063. Somit hat sich die Zahl der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit seit dem Inkrafttreten der Asylrechtsänderung bis zum 28. Februar 1994 um 132 494 Personen erhöht. Von einer monatlichen Bekanntgabe der Ausländerzahlen nimmt die Bundesregierung Abstand, weil die statistische Auswertung des Ausländerzentralregisters mit hohem Arbeits- und Kostenaufwand verbunden ist. Am Ende eines jeden Jahres wird zu Planungszwecken eine umfassende statistische Auswertung des Registers vorgenommen. Auf Anfrage werden Sonderauswertungen durchgeführt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/6965 Frage 47): Wie viele Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus dem ehemaligen Jugoslawien wurden bisher aus der Bundesrepublik Deutschland wieder abgeschoben, und welche Gründe wurden dabei angeführt? Kriegsverweigerung und Desertion stellen für sich betrachtet — von Ausnahmen abgesehen — weder einen Asylgrund noch ein Abschiebungshindernis dar. Soweit das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Zusammenhang mit der Ablehnung von Asylanträgen von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus dem ehemaligen Jugoslawien feststellt, daß kein Abschiebungshindernis vorliegt, werden diese Entscheidungen zahlenmäßig nicht gesondert ausgewertet. Soweit es um Ausländer geht, die keine Asylanträge gestellt haben, entscheiden die Länder über die Abschiebung. Auch insoweit liegen keine Zahlen bezüglich der Abschiebung von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus dem ehemaligen Jugoslawien vor. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18769* Anlage 18 Antwort des Pari. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 12/6965 Frage 48): Hatte die Bundesregierung die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) zur offiziellen Eröffnungsfeier der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland in Berlin am 14. November 1993 eingeladen? Die VVN-BdA wurde zu diesem Anlaß eingeladen. Die Einladung erfolgte durch das Bundesministerium des Innern — wie üblich bei solchen Anlässen — aufgrund einer vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge übermittelten Einladungsliste; diese Liste führt alle Opferverbände auf, die z. B. auch immer zu den Feierstunden des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge an den Volkstrauertagen eingeladen werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/6965 Frage 49): Welche Bedeutung hat die Gruppe der Ausländer mit kurzzeitigem Verweilstatus für die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland, und was wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Stärkung der Inneren Sicherheit unternehmen? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird die Aufenthaltsdauer der ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht erfaßt. Deshalb kann nicht exakt berechnet werden, welcher Zusammenhang zwischen Zahl und Struktur kurzzeitig eingereister Ausländer einerseits und der Kriminalitätsentwicklung andererseits besteht. Aus den vorliegenden Daten der PKS für die alten Länder einschließlich Berlin ist aber zu ersehen, daß der Anstieg der registrierten Kriminalität seit 1989 mit der starken Zunahme nichtdeutscher Tatverdächtiger zusammenhängt, während die Zahl der deutschen Tatverdächtigen teils stagniert (Erwachsene), teils rückläufig ist (Tatverdächtige unter 21 Jahren). Gleichzeitig hat sich die Struktur der nichtdeutschen Tatverdächtigen wesentlich geändert. Erheblich gestiegen ist der Anteil der Asylbewerber. Gesunken sind dagegen die Anteile von Gruppen mit in der Regel langzeitigem Verweilstatus, also von Arbeitnehmern, Schillern und Studenten sowie Gewerbetreibenden. In diesem Zusammenhang wird von der Bundesregierung insbesondere unter dem Aspekt der Bekämpfung der Drogenkriminalität sowie der allgemeinen Verbrechensbekämpfung der beschleunigten Bearbeitung von Asylverfahren straffällig gewordener Ausländer hohe Priorität beigemessen. Beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist deshalb eine Koordinierungsstelle eingerichtet worden, die bundesweit Meldungen der Länder über straffällig gewordene Asylbewerber entgegennimmt und die vorrangige Bearbeitung solcher Verfahren kontrolliert und sicherstellt. Durch diese Maßnahmen wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, eine schnelle Aufenthaltsbeendigung nach bestandkräftig abgeschlossenem Asylverfahren zu veranlassen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (F.D.P.) (Drucksache 12/6965 Frage 50): Gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der entsprechenden Gerichtsentscheidungen (Verw.-Gericht Sigmaringen zur Zweitwohnungsteuer der Gemeinde Kressbronn, Az.: 2 K 15/93; Finanzgericht Baden-Württemberg zur Umsatzsteuer Konstanz, Az.: 14 K 147/91) die bislang in der Schwebe zwischen Realteilungstheorie und Kondominatstheorie gelassene Frage der hoheitsgebietlichen Zuordnung des Bodensees politisch zu entscheiden, und wenn ja, wie? Die Bundesregierung stellt fest, daß hinsichtlich der Grenzverhältnisse auf dem Bodensee und dessen völkerrechtlichem Status die angrenzenden Staaten uneinheitliche Auffassungen vertreten. Mangels einer Einigung dieser Staaten ist weder von einer Realteilung des Bodensees, d. h. einer Teilung nach der Mittellinie, noch von einem Kondominium, d. h. einer Gemeinherrschaft auf gemeinsamem Staatsgebiet, auszugehen. Eine positive Beschreibung des Rechtszustandes wird erst möglich sein, wenn sich die beteiligten Staaten einvernehmlich darüber geeinigt haben. Die genannten — noch nicht rechtskräftigen — Urteile des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen und des Finanzgerichtes Baden-Württemberg geben der Bundesregierung keinen Anlaß auf eine Änderung des zuvor skizzierten Zustandes im Einvernehmen mit den betroffenen Nachbarstaaten hinzuwirken. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/6965 Frage 51): Welche „Minister des Bundes" gaben im Mai 1993 eine Akte mit personenbezogenen Unterlagen über Dr. Alexander Schalck-Golodkowski nebst 49 Fotos gemäß § 8 des StasiUnterlagen-Gesetzes (StUG) an den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen heraus, wie dieser dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages unter dem 28. Januar 1994 berichtete, und kann die Bundesregierung Auskunft geben über den genauen Inhalt der betreffenden Unterlagen und Fotos, über den Weg der Unterlagen in den Besitz der betreffenden Minister, über die Besitzdauer sowie über deren konkrete Verwendung der Akte? Von „Ministern des Bundes" ist im Mai 1993 eine Akte im Sinne der Fragestellung nicht an den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen herausgegeben worden. 18770' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Die Unterlagen wurden von Herrn Joachim Hörster, MdB, im Mai 1993 an den Bundesbeauftragten herausgegeben. Sie bestanden aus einer Akte (lose Blattsammlung) und 49 Fotos. Es handelte sich im wesentlichen um Unterlagen aus dem Finanzprüfbericht des Ministerrates der DDR zum Bereich KoKo. Dieser Bericht wurde nach der Flucht von Herrn Schalck-Golodkowski im Dezember 1989 angefertigt und lag auch dem Runden Tisch der DDR bzw. dem KoKo-Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages vor. Weiterhin waren verschiedene Schreiben und Unterlagen vorhanden, die die Staatsanwaltschaft der DDR nach der Flucht von Herrn Schalck-Golodkowski über die Tätigkeit des KoKo-Bereiches angefertigt hatte. Dabei handelte es sich um Unterlagen, die dem 1. Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages schon vorher durch den Bundesbeauftragten übergeben wurden und die somit keinen neuen Informationswert hatten. Die Fotos waren fast ausschließlich Privatfotos von Feiern im kleinen Kreis (Schalck-Golodkowski, Mittag, Mielke) und vereinzelt Detailfotos aus den Wohnräumen von Schalck-Golodkowski. Wahrscheinlich waren diese Fotos von der Staatsanwaltschaft der DDR nach der Flucht von Herrn Schalck-Golodkowski angefertigt bzw. zu den Akten genommen worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/6965 Frage 52): Wie begegnet die Bundesregierung Bedenken, daß die von ihr initiierte Neufassung des § 1631 Abs. 2 BGB eher eine Verschlechterung für Kinder im Vergleich zur geltenden Regelung bedeuten könnte, weil nach dem Gesetzentwurf schwere Prügel nicht unbedingt Mißhandlungen von Kindern darstellen müssen, und ist die Bundesregierung bereit, ihren Standpunkt nochmals zu überdenken? Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Mißhandlungsverbotsgesetzes hat zum Ziel, den Unterschied zwischen erlaubten und verbotenen Maßnahmen in der Erziehung zu verdeutlichen. Nach der bisherigen Formulierung des § 1631 Abs. 2 BGB sind entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig. Künftig soll diese Vorschrift lauten: „Körperliche und seelische Mißhandlungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Der Begriff der körperlichen Mißhandlung ist in der Rechtsordnung, etwa als Tatbestandsbegriff der Körperverletzung i. S. d. § 223 StGB, klar definiert. Es handelt sich dabei um eine üble unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden in mehr als nur unerheblichem Grade beeinträchtigt wird. Daß Prügel eine körperliche Mißhandlung darstellen, steht außer Zweifel. Durch die Neufassung des § 1631 Abs. 2 BGB soll klargestellt werden, daß derartige körperliche Mißhandlungen keine Rechtfertigung im elterlichen Erziehungsrecht finden können. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/6965 Frage 60): Hat die Bundesregierung, nachdem ihr Informationen über den Bau der Anlage in Tarhuna/Libyen zugegangen waren, von den Ermächtigungen im Außenwirtschaftsgesetz in bezug auf das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Gebrauch gemacht? Nach § 41 Abs. 5 AWG unterrichtet die Bundesregierung ein aus fünf Abgeordneten des Bundestages bestehendes Gremium über die Gegenstände von Maßnahmen nach §§ 39 ff. AWG. Eine weitergehende Auskunftserteilung ist der Bundesregierung aus rechtlichen und ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Siegfried Scheffler (SPD) (Drucksache 12/6965 Fragen 61 und 62): Welche Verwendung plant die Bundesregierung für die ab Sommer freiwerdenden Wohnungen der alliierten Streitkräfte in Berlin? Sieht die Bundesregierung Überlegungen, die Wohnungen bis zum Regierungsumzug leerstehen zu lassen — angesichts der gravierenden Wohnungsnot in Berlin —, als indiskutabel an? Zu Frage 61: Den Alliierten waren in Berlin rd. 6 300 bundeseigene Wohnungen überlassen. Davon werden sie rd. 500 Wohnungen weiterhin zur Unterbringung ihres diplomatischen Personals verwenden, so daß rd. 5 800 Wohnungen an den Bund zurückgegeben werden. Von den auf den Bund zukommenden Wohnungen werden rd. 1 800 zur Deckung des in Berlin bereits jetzt bestehenden dringendsten Bundesbedarfs verwendet. Die übrigen rd. 4 000 Wohnungen werden bis zum Umzug von Parlament und Teilen der Bundesregierung nach Berlin zwischenbewirtschaftet. Ziel der Zwischenbewirtschaftung ist es, die Wohnungen zu nutzen. und zugleich sicherzustellen, daß sie beim Umzug verfügbar sind. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung in der Vorwoche mit dem Studentenwerk Berlin und zahleichen Wohnungsbauunternehmen erste Verhandlungen aufgenommen. Aus heutiger Sicht erscheint es möglich, für einen Zeitraum von etwa 4 Jahren Interessenten zu gewinnen, die die freigegebenen Wohnungen beziehen und später wieder aufgeben werden. Über die Einzelheiten der Zwischenvermietung wird in einer weiteren Verhandlungsrunde zu entscheiden sein. Die angesprochenen Unternehmen sind aufgefordert, ihre Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18771* Bereitschaft zur Übernahme der Wohnungen bis zum 18. März 1994 nochmals spezifiziert zu erklären. Zu Frage 62: Ein Leerstand der Wohnungen kommt nicht in Betracht. Ausgenommen sind lediglich kurzzeitige Freistände bei Baumaßnahmen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/6965 Frage 63): Welche Initiativen wird die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen als vorgesetzte Dienstbehörde des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen (BAV) aus rechtlichen und Verbraucherschutz-Erwägungen unternehmen, um das BAV zur baldigen Rücknahme der eingelegten Berufung gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 27 A 9/93) zu veranlassen, durch welches das BAV angehalten wurde, in seiner Beschwerdestatistik Versicherungsunternehmen mit unlauteren Geschäftspraktiken vor allem in den neuen Ländern namhaft zu machen, und welche „schutzwürdigen privaten Interessen" der unlauter vorgehenden Versicherungsunternehmen hat die Bundesregierung bisher für so gewichtig gehalten, um das BAV durch das Bundesministerium der Finanzen anhalten zu lassen, die schon 1992 geplante Veröffentlichung eines namentlichen Sünderregisters zu unterlassen und das daraufhin ergangene Urteil nun anzufechten? Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) halten es gleichermaßen für angebracht, gegen das in der Verwaltungsstreitsache des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) gegen die Bundesrepublik Deutschland ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin — VG 27 A 9/93 — Berufung einzulegen und zwar sowohl wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreites als auch deshalb, weil das Urteil nicht geeignet ist, die notwendige Rechtssicherheit für künftige ähnlich gelagerte Fälle zu schaffen. Die vom Kläger begehrten nach Versicherungsunternehmen aufgegliederten Auskünfte sind für sich genommen nicht geeignet, eine sachliche Aufklärung über die Beschwerden gegen die Versicherungsunternehmen zu gewährleisten. Die Angabe der absoluten Beschwerdezahl ist geeignet, einen irreführenden Eindruck über die Beschwerdesituation und damit die Geschäftstätigkeit des Unternehmens hervorzurufen, wenn nicht auch weitere Umstände wie z. B. der Geschäftsumfang des betreffenden Unternehmens angemessen berücksichtigt werden. Das BAV ist als Verwaltungsbehörde jedoch verfplichtet, zu gewährleisten, daß kein Mißbrauch möglich ist. Dies ist umso wichtiger als bei einer falschen Verwendung der begehrten Information den Versicherungsunternehmen massive Schäden drohen. Daraus könnten gegen die Bundesrepublik Deutschland unabsehbare Schadensersatzansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und das Recht auf Wettbewerbsfreiheit aus Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz geltend gemacht werden. Das Recht am eingerichteten ausgeübten Gewerbebetrieb ist betroffen, wenn eine behördliche Veröffentlichung mit einer Minderung von Marktchancen verbunden ist. Der interventionistische Charakter der Weitergabe von Informationen unter Nennung von Namen und Vergleichsunternehmen impliziert einen Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit. Auch würde die beantragte Auskunftserteilung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherungsunternehmen gem. Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 GG berühren werden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erstreckt sich auch auf betriebliche Geheimnisse. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesburg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/6965 Frage 64): Wie beurteilt die Bundesregierung die Verpflichtung der Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen (EVU) zur Stromabnahme aus den Hackschnitzel-Biomasse-Kraftwerken, und nach welchen Kriterien erfolgt die Preisgestaltung für den abgenommenen Strom? Nach dem 1992 in Kraft getretenen Stromeinspeisungsgesetz sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, Strom in ihr Netz aufzunehmen, der aus biologischen Rest- und Abfallstoffen der Land-und Forstwirtschaft erzeugt wird. Für diesen Strom sind gesetzliche Mindestpreise vorgeschrieben, nämlich mindestens 75 % der Durchschnittserlöse, die die Elektrizitätsversorgungsunternehmen aus der Belieferung aller Stromletztverbraucher im vorletzten Kalenderjahr erzielt haben. Für das Jahr 1994 beträgt diese Vergütung einheitlich 14,11 Pfg. je Kilowattstunde im gesamten Bundesgebiet. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/6965 Frage 65): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung inzwischen über eine in Tarhuna/Libyen im Bau befindliche Kampfstoffanlage, und was hat sie veranlaßt? Die Bundesregierung erhielt seit Anfang 1990 erste nachrichtendienstliche Hinweise auf die Errichtung einer zweiten Chemiewaffenanlage in Libyen. Seit Herbst 1992 gab es konkretere Hinweise, auch auf den Standort Tarhunah. Die zweite Chemiewaffenanlage soll nach dem Muster der ersten Anlage in Rabta konzipiert sein und in einer unterirdischen Tunnelanlage errichtet werden. Der erreichte Ausbaustand kann derzeit nicht sicher eingeschätzt werden. Die Bundesregierung hat alles in ihrer Macht stehende getan, um etwaige Ausfuhren im Zusammen- 18772* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 hang mit der zweiten Chemiewaffenanlage zu unterbinden. Der bereits nach Rabta neu eingeführte § 5 b der Außenwirtschaftsverordnung verbietet, Waren jeglicher Art nach Libyen auszuführen, wenn sie in Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb einer Chemiewaffenanlage stehen. Vor dem Hintergrund der o. a. Hinweise wurde zudem die Lieferung von Ausrüstung für den Vortrieb von Tunneln nach Libyen gezielt unter Genehmigungspflicht gestellt. Die zuständigen Behörden arbeiten bei der Abwehr der libyschen Beschaffungsaktivitäten eng zusammen. Alle Ausfuhrvorgänge nach Libyen werden mit besonderer Intensität überprüft. Die weitere Entwicklung des libyschen Projektes wird regelmäßig zwischen den zuständigen Ressorts erörtert. Die Bundesregierung kooperiert in diesem Bereich auch eng mit ihren westlichen Partnerländern. Sie hat wiederholt über diplomatische Demarchen auf andere Staaten eingewirkt, alles zu tim, um Zulieferungen für die libysche Giftgasfabrik zu verhindern. Die Bundesregierung hat zudem auch die deutsche Wirtschaft über das beim Bundesministerium für Wirtschaft eingerichtete „Frühwarnsystem" kontinuierlich vor den libyschen Beschaffungsaktivitäten gewarnt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Horst Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 12/6965 Frage 66): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung zu der in Tarhuna/Libyen im Bau befindlichen Anlage erst Stellung genommen, nachdem das ZDF-Magazin „Kennzeichen D" darüber berichtet hat? Das libysche Projekt einer zweiten Chemiewaffenanlage ist bereits vor der o. a.Fernsehsendung wiederholt öffentlich erörtert worden. Die Bundesregierung hat hierzu auch bereits mehrfach öffentlich Stellung genommen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/6965 Frage 67): Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung, nachdem sie Informationen über die im Bau befindliche Anlage in Tarhuna/Libyen erhalten, öffentlich vor der Beteiligung am Bau dieser Anlage gewarnt? Die Bundesregierung hat die Wirtschaft im Rahmen des „Frühwarnsystems" kontinuierlich über das libysche Projekt zur Errichtung einer zweiten Chemiewaffenanlage unterrichtet. Bereits aufgrund der ersten Informationen zum libyschen Projekt einer zweiten Chemiewaffenanlage (vgl. Antwort zu Frage 51) wurde im Mai 1990 vor den libyschen Beschaffungsaktivitäten in Zusammenhang mit diesem Projekt gewarnt. Im Dezember 1990 und im April 1992 erfolgten ergänzende Unterrichtungen. Nachdem im Herbst 1992 konkretere Informationen zu dem Projekt eingegangen waren, wurden zunächst im September 1992 einige besonders gefährdete Unternehmen warnend angesprochen. Im Dezember 1992 wurde die Wirtschaft insgesamt über das „Frühwarnsystem" auf die neu erkannten libyschen Beschaffungsaktivitäten hingewiesen, wobei auch eine Reihe der dabei genutzten Tarnfirmen genannt wurden. Im März 1993 erfolgte eine weitere ergänzende Unterrichtung. Parallel hierzu wurden auch eine Reihe von Einzelfirmen gezielt vor den libyschen Aktivitäten gewarnt. Die Unternehmen haben hierauf sehr kooperativ reagiert. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist zwischenzeitlich ein hoher Sensibilisierungsgrad erreicht. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) (Drucksache 12/6965 Fragen 68 und 69): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des GATT-Panels in Genf, die EU-Bananen-Regelung sei unvereinbar mit den GATT-Regeln, und wird die Bundesregierung im GATT-Rat für eine Verurteilung der EU wegen ihrer Bananen-Marktordnung stimmen? Wird sich die Bundesregierung im Konflikt über die BananenMarktordnung der EU an die Vorschriften der Europäischen Kommission oder an die GATT-Verträge halten? Zu Frage 68: Die Bundesregierung teilt die Auffassung des GATT-Panels, daß die Einfuhrregelung der EU-Bananen-Marktordnung in wesentlichen Teilen GATTwidrig ist. Dies ergibt sich auch aus der Klagebegründung der Bundesregierung im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Im GATT ist die EU-Kommission Sprecherin der Gemeinschaft, so daß die Bundesregierung in Genf keine eigenständige Stellungnahme abgeben kann. Die Bundesregierung wird jedoch im Rahmen der gemeinschaftsinternen Beratungen dafür eintreten, daß die Entscheidung des GATT-Panels von der Gemeinschaft angenommen wird. Zu Frage 69: Die Bundesregierung muß zunächst die BananenMarktordnung anwenden, da sie als unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist. Erst wenn der Europäische Gerichtshof die von der Bundesregierung beanstandeten Regelungen für rechtswidrig erklären sollte, würde eine Änderung der Rechtslage eintreten. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18773* Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Werner Ringkamp (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6965 Frage 70): Trifft die Aussage des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schleswig-Holstein zu, daß die Auftragsvergabe für die Erhöhung der zweiten Warft auf der Hallig Langeneß bisher nicht erfolgen konnte, weil die Bundesregierung die entsprechenden Gelder noch nicht zur Verfügung gestellt habe, und wann werden diese ggf. angewiesen? Die von Ihnen zitierte Aussage des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in SchleswigHolstein ist mir nicht bekannt. Fest steht jedoch, daß die Bundesländer zuständig sind für die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agarstruktur und des Küstenschutzes". Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Küstenschutzmaßnahmen mit 70 %. Nachdem nunmehr die Höhe der Bundesmittel für den Rahmenplan 1994 feststeht, soll die Aufteilung der Bundesmittel auf die Bundesländer der Gemeinschaftsaufgabe im Umlaufverfahren beschlossen werden. Das Umlaufverfahren wird in Kürze eingeleitet. Die Bundesländer werden, sobald die Mittelaufteilung beschlossen ist, ihren Bedarf an Bundesmitteln für die einzelnen Maßnahmen des Rahmenplans 1994 überprüfen. Dabei sind die Länder frei zu entscheiden, welche der anstehenden Maßnahmen bei knappen Haushaltsmitteln sofort und welche erst später durchgeführt werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/6965 Frage 71): Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedenen Möglichkeiten bei der Stromgewinnung über Hackschnitzel-Biomasse-Kraftwerke (Holzhackschnitzelfeuerung/Dampfturbine/ Generator, Holzhackschnitzel + nachwachsende Rohstoffe aus der Landwirtschaft — Dampfturbine/Generator, Holzhackschnitzelvergasung/Gasmotor/Generator, Holzhackschnitzel + nachwachsende Rohstoffe aus der Landwirtschaft — Vergasung — Gasmotor — Generator), und welche Fördermöglichkeiten gibt es dafür? Bei der Stromgewinnung aus Holzhackschnitzel besteht in der Regel dann Aussicht auf Wirtschaftlichkeit, wenn die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind: 1. Die Einstandspreise für das zur Stromerzeugung genutzte Holz müssen niedrig sein. 2. Die Konstellation für die Stromerzeugung und -nutzung muß günstig sein. Dies ist z. B. gegeben, wenn die Stromerzeugung und -nutzung am Ort des Holzanfalles stattfindet und der Einsatz des eigenerzeugten Stroms zu günstigeren Kosten als beim Strombezug vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) möglich ist. Eine andere Möglichkeit ist der Stromverkauf an das EVU. Die Kriterien und Konditionen sind im Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz vom 7. 12. 1990 (Stromeinspeisungsgesetz) geregelt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Antwort auf Ihre zweite Frage, die durch das BMWi beantwortet wird. 3. Zur Deckung der Kraftwerkskosten muß ein möglichst hoher Auslastungsgrad (Jahresbetriebsstunden) der Stromerzeugungsanlage erreicht werden. Die Techniken für Kraftwerke, bei denen Holz als Primärenergieträger eingesetzt wird, sind vorhanden. Bei verschiedenen holzverarbeitenden Betrieben sind entsprechende Kraftwerke bereits im Einsatz. Partieller Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht noch bei Vergasungsanlagen, insbesondere dann, wenn Holzhackschnitzel zusammen mit nachwachsenden Rohstoffen aus der Landwirtschaft, als sogenannter Energieträgermix, in einer Anlage vergast werden sollen. Darüber hinaus besteht zum Teil noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf bei der Gasreinigung. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fördert Projekte zur Optimierung von Vergasungsanlagen für nachwachsende Rohstoffe. Grundsätzlich sind auch für Holzhackschnitzel Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen wegen des besseren energetischen Wirkungsgrades günstiger zu beurteilen als reine Stromgewinnungsanlagen. Eindeutig bestätigt wird dies auch durch die Auswertungsergebnisse der 29 Machbarkeitsstudien im Rahmen des BML-Modellversuches „Wärme- und Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen" . Die alleinige Stromgewinnung sollte nur dann als Alternative gewählt werden, wenn keine Nutzungsmöglichkeiten für Heiz- oder Prozeßwärme vorhanden sind. Im Rahmen des BML-Modellversuchs „Wärme und Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen" ist auch ein Projekt für die weitere Förderung ausgewählt worden, das ausschließlich mit Holz betrieben wird. In anderen Projekten ist vorgesehen, daß Holz im Rahmen eines Energieträgermix mit eingesetzt wird. Weitergehende Förderungen bestehen zur Zeit seitens des Bundes nicht. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Konrad Gilges (SPD) (Drucksache 12/6965 Fragen 72 und 73): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Bauarbeitnehmer sich arbeitslos melden mußten, weil sie nach dem Wegfall des Schlechtwettergeldes für den Monat März bei ungünstiger Witterung keinen Lohn erhielten, und wie hoch wird der Lohnausfall bei diesen Fällen geschätzt? lst es richtig, daß diese Arbeitnehmer keinerlei Lohnersatzleistungen von der Bundesanstalt für Arbeit erhalten werden, und hat die Bundesregierung in dieser Frage eine Weisung an die Bundesanstalt für Arbeit erteilt, den politisch gewollten Ausschluß von Lohnersatzleistungen zu vollziehen? Zu Frage 72: Der Bundesregierung liegen gegenwärtig noch keine Verläßlichen Angaben darüber vor, wie viele 18774* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 Bauarbeiter sich in den ersten Märztagen an einem Arbeitstag bei ungünstiger Witterung arbeitslos gemeldet haben, weil sie für diesen Tag keinen Lohn erhielten. Nach unverbindlichen Schätzungen der Bundesanstalt haben sich jedoch maximal 5 000 Bauarbeiter in den ersten Märztagen an einem Arbeitstag wegen ungünstiger Witterung beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet. Wegen des Fehlens verläßlicher Angaben über den Umfang von Arbeitslosmeldungen und dem jeweiligen, individuell verschiedenen Umfang des Arbeitsausfalls an einzelnen Stunden eines Arbeitstages oder an einem oder mehreren Arbeitstagen lassen sich keine Schätzungen über den Lohnausfall eines Bauarbeiters machen. Zu Frage 73: Nach der durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2353) erfolgten Neufassung von § 84 Abs. 1 Nr. 2 AFG liegt der Monat März außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit, so daß Schlechtwettergeld bei Arbeitsausfällen im März ebensowenig wie bei Arbeitsausfällen in anderen Monaten außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit gewährt wird. Die Gewährung anderer Leistungen des AFG, d. h. insbesondere das Kurzarbeitergeld und das Arbeitslosengeld, ist nur möglich, soweit die hierfür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld liegen regelmäßig nicht vor, da diese Leistung voraussetzt, daß der angezeigte Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Arbeitsausfälle infolge gewöhnlicher, dem üblichen Wetterverlauf entsprechender witterungsbedingter Gründe gehören nicht dazu. Ob Arbeitnehmer des Baugewerbes bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall Arbeitslosengeld beanspruchen können, läßt sich konkret nur anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilen. Hinsichtlich der abstrakten Rechtslage ist die Bundesanstalt für Arbeit nach eingehender Prüfung zu der Auffassung gelangt, daß bei witterungsbedingter Unmöglichkeit der Arbeitsleistung während bestehendem und ungekündigtem Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung des geltenden Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe die Voraussetzungen eines Anspruches auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt sind. Danach sind die betroffenen Arbeitnehmer weder arbeitslos, noch stehen sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat der Bundesanstalt für Arbeit keine Weisungen erteilt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Achim Großmann (SPD) (Drucksache 12/6965 Fragen 74 und 75): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß das Schlechtwettergeld-Streichgesetz „offenbar nicht alle Auswirkungen berücksichtigt hat", und welches sind ihrer Meinung nach die unberücksichtigten Auswirkungen? Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um die Korrektur der Versäumnisse zu gewährleisten und zu verhindern, daß die Beschäftigten im Baugewerbe bei Schlechtwetter einen Verdienstausfall ohne Anrecht auf Lohnersatzleistungen erleiden müssen? Zu den Auswirkungen des Wegfalls von Schlechtwettergeld ist eine Anhörung im Deutschen Bundestag durchgeführt und innerhalb und außerhalb des Bundestages intensiv diskutiert worden. Außerdem hat die IG-Bau-Steine-Erden jedem Abgeordneten eine Ausarbeitung mit Daten, Fakten und Auswirkungen zum Wegfall des Schlechtwettergeldes übersandt. Zu der aktuellen Frage, ob in diesem Monat März, der nun nicht mehr zum Schlechtwetterzeitraum zählt, Leistungen zu erbringen sind, heißt es auf Seite 7: „Der Lohnanspruch entfällt, wenn die Arbeitsleistung infolge ungünstiger Witterung unmöglich ist (§ 4 Nr. 5.1. BRTV). Außerhalb der Schlechtwetterzeit führt dies dazu, daß der Bauarbeiter für Arbeitsausfall aus Witterungsgründen keinerlei Arbeitsentgelt oder Lohnersatzleistung erhält." Bisher sind keine Auswirkungen diskutiert worden, die nicht schon bekannt waren. Aus der zitierten Bestimmung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe ergibt sich, daß die Tarifvertragsparteien den Wegfall des Lohnanspruchs bei ungünstiger Witterung vereinbart haben. Daraus ergibt sich aber auch die Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien für eine neue Regelung. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) (Drucksache 12/6965 Fragen 76 und 77): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Werkvertragsabkommen mit Polen nicht den Vorschriften des Europa-Abkommens mit Polen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, sondern denen über das Niederlassungsrecht und den Dienstleistungsverkehr zuzuordnen ist? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Sicht der Bundesregierung aus der Zuordnung der Werkvertragsabkommen zu dem einen oder anderen Regelungsbereich? Zu Frage 76: Die Werkvertragvereinbarung mit Polen soll die dortige wirtschaftliche Entwicklung und den Transfer von Know-how fördern. Sie räumt insbesondere keine Freizügigkeit der Arbeitnehmer ein und zwar weder nach den Art. 37ff. des Europaabkommens noch nach den Art. 48ff. des EG-Vertrages, die nur eine innergemeinschaftliche Freizügigkeit regeln. Die Bestimmungen des Europaabkommens über den Dienstleistungsverkehr und das Niederlassungsrecht lassen nur den Zugang von Schlüsselpersonal, nicht aber der Arbeitskräfte selbst zu. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1994 18775* Zu Frage 77: Die Bestimmungen des Europaabkommens im Kapitel „Freizügigkeit" gehen davon aus, daß die Zuwanderung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten in der Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten verbleibt. Die Bundesregierung hatte sich in den Verhandlungen allen Versuchen widersetzt, für diesen Bereich eine Gemeinschaftskompetenz zu begründen. Das kommt in Art. 41 Absatz 1 zum Ausdruck, einer „goodwill-Erklärung" mit lediglich aufforderndem Charakter. Der Erhalt bestehender Erleichterungen für den Zugang zur Beschäftigung in den Mitgliedstaaten wird an die jeweilige Arbeitsmarktlage und die spezifischen bilateralen Abkommen gebunden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rudolf Schönberger (SPD) (Drucksache 12/6965 Fragen 78 und 79): Welche Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt sind von den Vorschriften des Europa-Abkommens über das Niederlassungsrecht und den Dienstleistungsverkehr zu erwarten? Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung in der Hinsicht, daß Artikel 41 des Europa-Abkommens vorsieht, daß — unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage in dem Mitgliedstaat und vorbehaltlich seiner Rechtsvorschriften — die bestehenden Erleichterungen für den Zugang zur Beschäftigung für polnische Arbeitnehmer, die im Rahmen bilateraler Abkommen gewährt werden, beibehalten und nach Möglichkeit verbessert werden, und wie will sie die vorgesehene Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage gewährleisten? Zu Frage 78: Im Rahmen des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs nach dem Europaabkommen mit Polen kann in Deutschland in Schlüsselpositionen beschäftigtes polnisches Personal beschäftigt werden. Das Schlüsselpersonal muß den in Art. 52 Abs. 2 aufgeführten strengen Kriterien entsprechen, wie Leitungs-, Weisungskompetenz, hohe Qualifikationen oder Kenntnisse. Für die Erbringung von Dienstleistungen ist die Einreise natürlicher Personen gestattet. Für diese und das Schlüsselpersonal gilt jedoch die Einschränkung von Art. 58 Abs. 1, die u. a. Aufenthalt und Beschäftigung den nationalen Vorschriften, also auch denen des Zugangs zum Arbeitsmarkt unterwirft. Nach § 9 Nr. 1 der Arbeitserlaubnis-Verordnung in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes haben zum Beispiel Personen, die mit Generalvollmacht oder Prokura ausgestattet sind oder zum leitenden Personal gehören, arbeitserlaubnisfreien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Eine Quantifizierung des Zugangs des vorgenannten Personals ist nicht möglich. Zu Frage 79: Auf die Antwort zu Frage 76 wird verwiesen. Danach bestimmt sich die Zulassung polnischer Arbeitnehmer aufgrund bilateraler Abkommen ausschließlich nach nationalem deutschen Recht sowie nach den einschlägigen bilateralen völkerrechtlichen Vereinbarungen. Die Bundesregierung hat in den Vereinbarungen über die Beschäftigung von Arbeitnehmern polnischer Unternehmen über die Ausführung von Werkverträgen — ebenso wie mit allen anderen Vertragsstaaten — eine Anpassungsklausel vereinbart. Danach verringern sich die Zahlen, die bei Inkrafttreten der Vereinbarungen festgelegt wurden, um jeweils 5 % für jeden vollen Prozentpunkt, um den sich die Arbeitslosenquote in den letzten 12 Monaten erhöht hat. Für die Anpassung sind jeweils die Arbeitslosenquoten am 30. Juni des laufenden Jahres und des Vorjahres zu vergleichen. Die Änderungen sind vom 1. Oktober des laufenden Jahres an zu berücksichtigen. Dementsprechend wurde zum 1. Oktober 1993 das vereinbarte Grundkontingent aufgrund der Anpassungsklausel um 6 %, das Unterkontingent für die Beschäftigung im Baugewerbe um 5,5 % verringert. Außerdem lief das befristete Baukontingent für 8 000 Arbeitnehmer zum 31. Dezember 1993 aus. Da die Europa-Abkommen unter dem Vorbehalt bilateraler Abkommen stehen, wird sich auch künftig nichts an der Möglichkeit ändern, die Kontingente der jeweiligen Arbeitsmarktlage anzupassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Bleiben Sie da, Herr Kollege Daubertshäuser, es gibt noch mehr Kollegen, die Ihnen weitere Redezeit verschaffen wollen.
    Als nächster der Kollege Horst Friedrich, bitte.


Rede von Horst Friedrich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Daubertshäuser, man kann über den Transrapid unterschiedlicher Meinung sein, aber man sollte bei den Zahlen wenigstens von der gleichen Basis ausgehen. Sie haben vorhin gesagt, ich hätte nur die halbe Wahrheit behauptet.
Als Berichterstatter meiner Fraktion zum Bundesverkehrswegeplan erkläre ich folgendes: Auf der Strecke von Hamburg nach Berlin ist ein Ausbau auf 160 km/h für IC-Verkehr beschlossen. Im Schienenwegeausbaugesetz und im tatsächlichen Bau befindet sich auch nur dieses, keine ICE-Strecke.

(Zurufe von der SPD)

Sie haben behauptet, es sei eine ICE-Strecke geplant.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Es gibt Alternativen. Die erste: ein Ausbau auf 220 km/h für Neigezugtechnik mit einer Fahrzeit von 90 Minuten mit einem Kostenvolumen von 1,2 Milliarden DM zusätzlich. Die zweite: der Neubau eines 100 km langen Zwischenstücks von Bolzenburg nach Wittenberge

(Zuruf von der SPD: Wie heißt das?)

mit Investitionen von 2,6 Milliarden DM und einer Fahrzeit von 82 Minuten bei einer Geschwindigkeit von 300 km/h, die noch nicht realisierbar ist, weil die Rad-Schiene-Technik mit Personenbeförderung maximal bei 250 km/h aufhören muß. Die dritte Alternative: Neubau einer weitgehend kompletten Strecke für den Transrapid von Hamburg-Bergedorf nach Berlin-Spandau mit einem Investitionsvolumen von 5,4 Milliarden DM mit einer Fahrzeit von 61 Minuten bei einer Geschwindigkeit von 350 km/h. Auch da gilt das von mir vorhin Eingeschränkte.
Das sind die Zahlen, die den ganzen Berechnungen, auch denen im verkehrswissenschaftlichen Beirat, zugrunde liegen sollten und anhand deren wir debattieren sollten.

(Beifall bei Abgeordneten der F.D.P. und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Daubertshäuser zur Antwort.