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    Plenarprotokoll 12/213 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 213. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop) und Klaus Lennartz . 18347A, 18374 B Wahl des Abgeordneten Torsten Wolfgramm (Göttingen) als ordentliches und Dr. Rainer Ortleb als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats 18347 B Erweiterung der Tagesordnung 18347 B Nachträgliche Überweisungen von Gesetzentwürfen sowie einer Unterrichtung an Ausschüsse 18347 C Absetzung des Zusatzpunktes 1 a und b von der Tagesordnung 18409 C Tagesordnungspunkt 3: a) Sicherung des Zukunftsstandortes Deutschland — Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1994 der Bundesregierung (Drucksache 12/6676) — Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1993/94 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 12/6170) — Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die deutsche Wirtschaft durch Senkungen der Leitzinsen und durch eine europäische Konjunkturinitiative aus der Rezession führen (Drucksachen 12/5362, 12/6665) b) Aktionsprogramm II für mehr Wachstum und Beschäftigung — Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zur Zukunftssicherung des Standortes Deutschland und des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 12/6907) — Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts (Drucksache 12/6885) — Erste Beratung des von den Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Wolf Bauer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/ CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private (Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz) (Drucksache 12/6884) — Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über das Programm zur Schaffung zusätzlicher Teilzeitarbeitsplätze im öffentlichen Dienst (Drucksache 12/6936) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 — Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Förderung von Teilzeitbeschäftigung bei den Bundesressorts (Drucksache 12/6868) — Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Verringerung von Beteiligungen und Liegenschaften des Bundes (Drucksache 12/6889) — Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsprogramm für mehr Wachstum und Beschäftigung Bericht der Bundesregierung zur Intensivierung des Dialogs zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Staat zu Forschung, Technologie und Innovation (Drucksache 12/ 6934) Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18349A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 18351 C Oskar Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 18352D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 18354 B Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 18355B Rainer Haungs CDU/CSU 18360A Siegmar Mosdorf SPD 18361A Dr. Otto Graf Lambsdorff F.D.P. 18364C, 18374B, 18375A, 18388B Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 18368A, 18374 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18371C, 18374 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18375 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18376 A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 18376D Dr. Uwe Jens SPD 18377 D Uta Würfel F.D.P. 18380 B Ernst Hinsken CDU/CSU 18381 B Ernst Schwanhold SPD 18382 A Jürgen Timm F D P 18384 C Detlev von Larcher SPD 18385 C Ottmar Schreiner SPD . . . . 18386A, 18388D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 18389A Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18390C Ottmar Schreiner SPD 18392 A Dr. Gisela Babel F.D.P. 18392 D Friedhelm Ost CDU/CSU 18394A Dr. Uwe Jens SPD 18395 D Ernst Schwanhold SPD 18397 B Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 18399D Klaus Lennartz SPD 18401 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 18402 D Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 18404 A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18405A Dr. Ulrich Janzen SPD 18405 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 18406B Ortwin Lowack fraktionslos 18407 D Tagesordnungspunkt 13: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 12/6909) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Dezember 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen (Drucksache 12/ 6906) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstrekkung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 12/6838) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Juni 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Georgien über den Luftverkehr (Drucksache 12/6849) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Seeschiffahrt (Drucksache 12/6850) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juni 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Seeschiffahrt (Drucksache 12/6851) g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. Oktober 1980 über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge (Drucksache 12/6852) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 III Zusatztagesordnungspunkt 1 c: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Aktionsprogramme SOKRATES und LEONARDO (Drucksache 12/6939) . . 18409C Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (Drucksachen 12/ 6380, 12/6912, 12/6913) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis (Drucksachen 12/193, 12/ 6914) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung — Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den transeuropäischen Telematikverbund von Verwaltungen — Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für den trans-europäischen Telematikverbund von Verwaltungen — Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über eine mehrjährige Gemeinschaftsaktion zur Unterstützung des transeuropäischen Telematikverbunds für den Datenaustausch zwischen Verwaltungen (IDA) (Drucksachen 12/5749 Nr. 3.2, 12/6793) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte (Drucksachen 12/5181, 12/6820) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreißigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/ 6068, 12/6890) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 18 03 Titel 642 07 — Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes —(Drucksachen 12/6505, 12/6761) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 04 Titel 681 23 — Sonderleistungen für Zivildienstleistende nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes — (Drucksachen 12/6523, 12/6762) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1993 bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 (Von den EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben) (Drucksachen 12/6524, 12/6763) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 616 31 — Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit — (Drucksachen 12/6503, 12/6764) j) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 893 01— Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und nach der Verordnung zur Einführung des Bausparens in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet — (Drucksachen 12/6522, 12/6765) k) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1993 bis zur Höhe von 28 643 838,75 DM bei Kapitel 60 03 Titel 671 02 (1992) — Einmaliger Pauschalausgleich für einigungsbedingte Sonderlasten der Kirchen — (Drucksachen 12/6494, 12/6766) 1) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 141 zu Petitionen (Drucksache 12/6886) m) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 143 zu Petitionen (Drucksache 12/6888) 18410B Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/6892 vom 25. Februar 1994 — Befürchtungen des Auswärtigen Amtes wegen der Teilnahme des Dalai Lama an der 1200-Jahr-Feier der Stadt Frankfurt/ Main MdlAnfr 11 Ortwin Lowack fraktionslos IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 Antw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 18412C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 18412D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 18413B ZusFr Rudolf Bindig SPD 18413 C ZusFr Norbert Gansel SPD 18413 D Nichtteilnahme des Dalai Lama an der 1200-Jahr-Feier der Stadt Frankfurt/Main; Beteiligung des Auswärtigen Amtes MdlAnfr 12, 13 Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 18413D, 18415 B ZusFr Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18414A, 18415B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 18414C, 18415 C ZusFr Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . 18414 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 18415A ZusFr Jan Oostergetelo SPD 18415 A Schutz mittelständischer Kfz-Recyclingfirmen vor dem Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Kfz-Recyclingzentren durch die Autoindustrie MdlAnfr 34, 35 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18416A, B ZusFr Klaus Hames CDU/CSU . . 18416B, C Abschaffung freiwilliger Demarkationsverträge für leitungsgebundene Energien; Auswirkung auf die Versorgungssicherung, insbesondere mit Erdgas MdlAnfr 36, 37 Horst Jaunich SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18417A, C ZusFr Horst Jaunich SPD 18417B, D ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . . . . 18418 B Beteiligung deutscher Staatsbürger am Bau von geheimgehaltenen Tunnelanlagen oder an der Entwicklung von ABC-Waffen in Libyen MdlAnfr 38 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18418B ZusFr Norbert Gansel SPD 18418C ZusFr Rudolf Bindig SPD 18419B ZusFr Gernot Erler SPD 18419B ZusFr Horst Kubatschka SPD 18419C ZusFr Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18419D Exportgenehmigungen für Kriegsschiffe seit 1990 MdlAnfr 39 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMWi 18420A ZusFr Norbert Gansel SPD 18420B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . 18420 C Erfahrungen mit der Anwendung des Sachleistungsprinzips im Rahmen des Asylbewerber-Leistungsgesetzes bei sog. privilegierten Asylbewerbern MdlAnfr 42, 43 Gernot Erler SPD Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 18420D, 18422C ZusFr Gernot Erler SPD . . 18421A, 18422 D ZusFr Christel Hanewinckel SPD 18422A, 18423B ZusFr Andrea Lederer PDS/Linke Liste . 18422 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum ersten NATO-Kampfeinsatz seit 1949 und zur Beteiligung der Bundeswehr Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 18423 C Paul Breuer CDU/CSU 18425A Freimut Duve SPD 18426A Jürgen Koppelin F.D.P. 18427 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18428 A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 18429A Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 18430 C Dr. Peter Glotz SPD 18431 C Ulrich Irmer F.D.P. 18432 C Volker Rühe, Bundesminister BMVg . 18433B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 18434 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 18435 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 18436C Dieter Schloten SPD 18437B Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes (Drucksache 12/6908) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Elektrizitätswirtschaft und zur Einführung einer Energiesteuer (Drucksache 12/6382) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 V c) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Entsorgungssituation der bundesdeutschen Atomanlagen (Drucksachen 12/5385, 12/5900) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal), Siegrun Klemmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Morsleben (FRAM) (Drucksache 12/6422) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 77/270/Euratom zwecks Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Finanzbeitrag zur Verbesserung des Wirkungsgrads und der Sicherheit von Kernkraftanlagen in bestimmten Drittländern Euratom-Anleihen aufzunehmen (Drucksachen 12/4491 Nr. 2.30, 12/6641) Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 18438C Volker Jung (Düsseldorf) SPD 18440 B Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 18443 B Klaus Beckmann F.D.P. 18444 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 18447 B Joseph Fischer, Staatsminister des Landes Hessen 18449B, 18455 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . . 18450 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 18452 C Hans Berger SPD 18456B Heinrich Seesing CDU/CSU 18458 D Reinhard Weis (Stendal) SPD 18460 A Johannes Nitsch CDU/CSU 18461 A Klaus Harries CDU/CSU 18462 A Tagesordnungspunkt 5: Vereinbarte Debatte zur Lage im Sudan Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU . 18463B Dr. Jürgen Schmude SPD 18464 C Dr. Michaela Blunk (Lübeck) F.D.P. . . 18466A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 18467 A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18467 D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 18468D Freimut Duve SPD 18469 C Friedrich Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 18470 B Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 18470 C Dr. R. Werner Schuster SPD 18471D Ulrich Irmer F.D.P. 18472 B Rudolf Bindig SPD 18472 C Joachim Graf von Schönburg-Glauchau CDU/CSU 18473 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18474A Hans-Günther Toetemeyer SPD 18474 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Eckhart Pick, Ludwig Stiegler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerhaftung (Drucksache 12/5551) Dr. Eckhart Pick SPD 18475 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU 18477 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18479A Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch, Wolfgang Lüder und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Ausländerzentralregister (Drucksache 12/6938) . . 18480A Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Klaus Daubertshäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gefahrgutbeförderung im zusammenwachsenden Europa (Drucksachen 12/4381, 12/5357) 18480B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dietmar Keller, Dr. Hans Modrow, weiterer Abgeordneter und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Beachtung der Situation der Städte, Gemeinden und Landkreise in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/4964, 12/6223, 12/6537 [Berichtigung]) . . 18480C Nächste Sitzung 18480D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18481* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitnehmerhaftung) Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA . 18481* C VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 7 (Entwurf eines Gesetzes über das Ausländerzentralregister) Meinrad Belle CDU/CSU 18482* C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 18483* A Cornelia Schmalz-Jacobsen F D P 18484* C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18484' D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 18485* C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 18486* A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Große Anfrage: Gefahrgutbeförderung im zusammenwachsenden Europa) Dr. Margrit Wetzel SPD 18486* D Michael Jung (Limburg) CDU/CSU . . 18489' B Horst Friedrich F D P. 18490* A Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMV 18491* C Anlage 5 Zu Protokoll gegebne Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Große Anfrage: Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Beachtung der Situation der Städte, Gemeinden und Landkreise in den neuen Bundesländern) Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 18492' D Rudolf Meinl CDU/CSU 18493* D Manfred Hampel SPD 18494* D Hans Schuster F.D.P. 18496* B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 18496e D Anlage 6 Wert der im Jahre 1993 von Bundesressorts in Auftrag gegebenen Anzeigen in Lokalzeitungen bzw. in regionalen und überregionalen Zeitungen der neuen Bundesländer MdlAnfr -- Drs 12/6892 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw StSekr Dieter Vogel BK . . . . 18497* D Anlage 7 Zurücknahme der Einladung an den Dalai Lama zur 1200-Jahr-Feier der Stadt Frankfurt/Main auf Drängen der Bundesregierung; Antwort der Volksrepublik China auf eine Intervention des Bundeskanzlers zur Freilassung von politischen Gefangenen und auf eine Intervention des Auswärtigen Amtes wegen der Verhaftung von Tibetern MdlAnfr 14, 15 — Drs 12/6892 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 18498' B Anlage 8 Unterstützung der Gründung der „African Christian Democratic Party" in Südafrika MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/6892 — Hans-Günther Toetemeyer SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 18498' D Anlage 9 Rüstungsexporte nach Indonesien angesichts der Ermordung von 200 Personen in Osttimor MdlAnfr 19 — Drs 12/6892 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 18499* A Anlage 10 Rechtfertigung der Überwachung der „Republikaner" in Niedersachsen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz MdlAnfr 20, 21 — Drs 12/6892 — Ingrid Köppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 18499* B Anlage 11 Unterschiedlicher Verdienstausgleich bei Selbständigen und Angestellten des öffentlichen Dienstes im Falle der Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit MdlAnfr 22 — Drs 12/6892 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 18500* A Anlage 12 Beratung des Entwurfs eines Altenpflegegesetzes im Bundeskabinett; Unterschied zum hessischen Gesetzentwurf MdlAnfr 40, 41 — Drs 12/6892 — Anke Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 18500* C Anlage 13 Schaden für das deutsche Transportge werbe durch unerlaubte Kabotagefahrten osteuropäischer Unternehmen; Höhe der Strafen MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/6892 — Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 18500* D Anlage 14 Erneute Untersuchung des Flugzeugunglücks vom 31. Mai 1987 auf dem Flugplatz Lübeck angesichts des neuen Verdachts im Zusammenhang mit dem Tod von Dr. Dr. Barschel MdlAnfr 46 ---- Drs 12/6892 Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 18501' B Anlage 15 Pläne der Schweiz zur ausschließlichen Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ab dem Jahre 2004; Anpassung der deutschen Verkehrspolitik an diese Veränderung, z. B. durch Ausbau der Bahnzulaufstrecken und Stärkung der Containerbahnhöfe in Singen und Ravensburg MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/6892 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 18501* C Anlage 16 Fertigstellungstermine für die Bahnprojekte Deutsche Einheit MdlAnfr 49 — Drs 12/6892 — Dr. Ulrich Janzen SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 18502* A Anlage 17 Privatfinanzierung von Straßenverkehrsprojekten MdlAnfr 50, 51 — Drs 12/6892 — Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 18502* B Anlage 18 Schadstoffbelastungen der Flußökosysteme, insbesondere in den Überschwemmungsgebieten der neuen Bundesländer MdlAnfr 52 — Drs 12/6892 — Susanne Kastner SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 18502* C Anlage 19 Erhaltung der Lebensräume des Weißstorchs MdlAnfr 53, 54 — Drs 12/6892 -__Eckart Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 18502* D Anlage 20 Sicherung der Überlebenschancen des Weißstorchs MdlAnfr 55, 56 -- Drs 12/6892 Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 118504* A Anlage 21 Reduzierung der Dieselrnotoremissionen auf die Euronormen 2 bis 4 MdlAnfr 57 — Drs 12/6892 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU 18604*C Anlage 22 Analyse der G.E.O.S. Freiberg Ingenieurgesellschaft mbH betr. geologische Probleme im Zusammenhang mit dem Grundwasserentzug durch den Braunkohlentagebau Turow (Polen); Folgen für den Raum Zittau; Schadenersatzleistungen MdlAnfr 58, 59 — Drs 12/6892 — Christian Müller (Zittau) SPD SchrAntw PStSekr Ulrich Klinkert BMU . 18505* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18347 213. Sitzung Bonn, den 3. März 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 5 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bartsch, Holger SPD 3.3.94 Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 3.3.94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3.3.94 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 3.3.94 Herta Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 3.3.94 Eymer, Anke CDU/CSU 3.3.94 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 3.3.94 * Francke (Hamburg), CDU/CSU 3.3.94 Klaus Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 3.3.94 Gries, Ekkehard F.D.P. 3.3.94 Keller, Peter CDU/CSU 3.3.94 Kirschner, Klaus SPD 3.3.94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 3.3.94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 3.3.94 Koschnick, Hans SPD 3.3.94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 3.3.94 Kretkowski, Volkmar SPD 3.3.94 Leidinger, Robert SPD 3.3.94 Leutheusser- F.D.P. 3.3.94 Schnarrenberger, Sabine Marten, Günter CDU/CSU 3.3.94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 3.3.94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 3.3.94 Dr. Mildner, CDU/CSU 3.3.94 Klaus-Gerhard Dr. Müller, Günther CDU/CSU 3.3.94 * Müller (Wadern), CDU/CSU 3.3.94 Hans-Werner Müller (Wesseling), CDU/CSU 3.3.94 Alfons Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 3.3.94 Ostertag, Adolf SPD 3.3.94 Peters, Lisa F.D.P. 3.3.94 Poß, Joachim SPD 3.3.94 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 3.3.94 Susanne Reschke, Otto SPD 3.3.94 Rixe, Günter SPD 3.3.94 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 3.3.94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 3.3.94 Ingrid Schmidt (Nürnberg), SPD 3.3.94 Renate von Schmude, Michael CDU/CSU 3.3.94 Seehofer, Horst CDU/CSU 3.3.94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 3.3.94 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 3.3.94 Dr. von Teichman, F.D.P. 3.3.94 Cornelia Voigt (Frankfurt), SPD 3.3.94 Karsten D. Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 3.3.94 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 3.3.94 90/DIE GRÜNEN * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitnehmerhaftung) Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Das Problem ist nicht neu: Die Volksweisheit „Wo gehobelt wird, fallen Späne" hat im Arbeitsleben ihre besondere Bedeutung. Bei der Arbeit können durch Verschulden des Arbeitnehmers Schäden an Eigentum oder Vermögen des Arbeitgebers oder bei Dritten entstehen, die der Arbeitnehmer nach den Regeln des bürgerlichen Rechts ersetzen müßte. Es ist schon früh erkannt worden, daß einerseits das Schadenspotential und damit das Schadensrisiko bei der Arbeit weitaus größer ist als im privaten Bereich und andererseits die Fähigkeit des Arbeitnehmers zum Schadensausgleich angesichts seines begrenzten Einkommens eher gering ist. Die Arbeitnehmerhaftung muß sich deshalb an den besonderen Gegebenheiten des Arbeitslebens orientieren. Das führt zwangsläufig zu Abweichungen von den allgemeinen Haftungsgrundsätzen des bürgerlichen Rechts. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb in seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung bei gefahrgeneigten bzw. schadensgeneigten Tätigkeiten des Arbeitnehmers die Haftung nach folgenden Grundsätzen eingeschränkt: Keine Haftung bei leichter und leichtester Fahrlässigkeit; grundsätzlich volle Haftung bei grober Fahrlässigkeit und stets bei Vorsatz; anteilige Haftung bei normaler bzw. mittlerer Fahrlässigkeit, wobei die Gesamtumstände von Schadensanlaß und Schadensfolgen abzuwägen sind. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist durch die jüngst ergangene Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes weiterentwickelt worden: Die Haftungsbeschränkung gilt nun für alle betrieblichen Tätigkeiten, d. h. für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden. Es ist zu begrüßen, daß die Anknüpfung der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung an gefahrgeneigte bzw. schadensgeneigte Tätigkeiten, wie sie bisher die Rechtsprechung vorgenommen hatte, aufgegeben worden ist. Der Begriff der Gefahrgeneigtheit ist wenig konkret. Deshalb war eine Abgrenzung in der Vergangenheit stets schwierig. 18482 * Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die SPD-Bundestagsfraktion die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die der Arbeitnehmer durch betriebliche oder dienstliche Tätigkeiten verursacht hat, noch erheblich weiter einschränken, und zwar auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dagegen bestehen erhebliche Bedenken. Diese engen Haftungsvoraussetzungen schließen eine Arbeitnehmerhaftung in weitgehendem Maße aus. Auf eine Prüfung im Einzelfall käme es dann bei normaler bzw. mittlerer Fahrlässigkeit nicht mehr an. Man muß sich deshalb fragen, ob dadurch nicht die auch vorbeugende Aufgabe der Pflicht zum Schadensersatz, nämlich im eigenen Interesse behutsam mit fremden Eigentums- oder Vermögenswerten umzugehen, verlorengeht, wenn der Arbeitnehmer bei jedem nicht grobfahrlässigen Verhalten nicht mehr schadensersatzpflichtig ist. Wird dann der Arbeitnehmer noch in ausreichendem Maße zur Sorgfalt angehalten, Schäden des Arbeitgebers, von Arbeitskollegen oder von Dritten zu vermeiden? Dies alles zeigt, wie vielschichtig und zum Teil schwierig diese Fragestellungen sind. Dies soll nicht heißen, daß das Arbeitnehmerhaftungsrecht auf Dauer außerhalb einer gesetzlichen Kodifizierung bleiben sollte. Im Gegenteil. Eine gesetzliche Regelung — egal in welcher Ausgestaltung — bedarf jedoch noch eingehender fachlicher Erörterungen. Dabei muß nicht zuletzt auch ein sachgerechter, angemessener Ausgleich der aufeinanderstoßenden Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gefunden werden, der auch den Belangen der Volkswirtschaft und des Wirtschaftswachstums dienlich ist. Ziel einer gesetzlichen Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung muß es sein, den Arbeitnehmer nicht mit Schadensersatzpflichten zu belasten, die sein und seiner Familie Leben unvertretbar belasten und seinen Lebensstandard möglicherweise auf lange Zeit unzumutbar beeinträchtigen. Diese Zielsetzung erfordert aber nicht zwangsläufig, die Haftung für jedes normal fahrlässige Verhalten völlig auszuschließen. Der Gesetzgeber kann deshalb nicht an der Frage vorbeigehen, ob man nicht auf der Basis der derzeitigen Rechtsprechung zu einer angemesseneren Lösung kommen kann. Dabei kann auch der Grundgedanke einer Haftungsobergrenze beitragen. Es gilt außerdem zu prüfen, ob der Gedanke der Haftungserleichterung bei der Möglichkeit des Arbeitgebers zum Abschluß einer Kaskoversicherung nicht noch weitgehender, zur Entlastung des Arbeitnehmers, berücksichtigt werden kann. Konkreter Handlungsbedarf besteht derzeit nicht. Eine gesetzliche Neuordnung ist angesichts der Ausdehnung der Haftungsbeschränkung durch die jüngste gerichtliche Entscheidung nicht vordringlich. In diesem Feld herrscht ja kein rechtliches Chaos, das ein vorschnelles Ziehen der Notbremse erforderlich macht. Wie ich aufgezeigt habe, hat ja die Rechtsprechung bereits sinnvolle Wege zur weiteren Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung gefunden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 7 (Entwurf eines Gesetzes über das Ausländerzentralregister) Meinrad Belle (CDU/CSU): Seit Beginn der 50er Jahre wird im Bundesverwaltungsamt ein Ausländerzentralregister geführt. Rechtsgrundlage für dieses zentralregister war bisher das Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes vom 18. Dezember 1959. Der heute von uns eingebrachte Gesetzentwurf soll nun eine umfassende Rechtsgrundlage für das Ausländerzentralregister schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1983 festgelegt, daß die Verarbeitung personenbezogener Daten in das durch unser Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift. Das aus diesem Gedanken entwickelte Recht auf personelle Selbstbestimmung gilt auch für Ausländer; es ist allerdings weder für Deutsche noch für Ausländer schrankenlos gewährleistet. Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung muß der Einzelne im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen. Allerdings bedürfen diese Einschränkungen einer gesetzlichen Grundlage, aus der heraus sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkung klar erkennbar ergeben. Mit diesem Gesetzentwurf werden Regelungen vorgesehen, die diesem Gebot entsprechen. Die Grundpersonalien der sich bei uns länger als drei Monate aufhaltenden Ausländer werden getrennt in einem allgemeinen Datenbestand und einer Visadatei zusammengefaßt. Hinzu kommen insbesondere aufenthaltsrechtliche Entscheidungen der deutschen Behörden. Datenschutzrechtlichen Interessen der Ausländer kann durch Anordnung einer Übermittlungssperre entsprochen werden. Das Ausländerzentralregister unterstützt die Verwaltungsbehörden auf den verschiedenen Ebenen bei der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften. Es trägt insbesondere zu schnellen Entscheidungen in Fragen der Einreise und des zulässigen Aufenthaltes von Ausländern bei. Die dazu notwendigen Angaben und Daten, die bei den verschiedensten Behörden gespeichert sind, werden im Ausländerzentralregister zentral gesammelt. Zugriff auf das Register ist bei Eilentscheidungen auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten, nachts, an Wochenenden usw. möglich. Es bringt also eine erhebliche Beschleunigung der Bearbeitung. Nach den bisherigen Erfahrungen wirkt sich das Zentralregister in etwa 95 % der Fälle für den Ausländer begünstigend aus. Genaugenommen hat das Ausländerzentralregister a) eine Identifizierungsfunktion — es ermöglicht den zuständigen Behörden, im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung, Ausländer zu identifizieren —, b) eine Nachweisfunktion — Hinweise auf Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18483' Behörden werden gespeichert, die ausländerrechtlich bedeutsame Erkenntnisse besitzen —, c) schließlich die Auskunftsfunktion, insbesondere im Bereich der Visadatei. Bei unseren bisherigen Arbeiten an diesem Gesetzentwurf standen zwei Überlegungen im Vordergrund: Erstens. Nach eingehender Prüfung und Diskussion haben wir festgestellt, daß es nach wie vor zur Erfüllung unverzichtbarer öffentlicher Aufgaben notwendig ist, Daten von hier länger wohnenden Ausländern auch in dem jetzt vorgesehenen Umfange zu erfassen. Zweitens. Insbesondere die Bestimmungen des § 12 über die Erteilung von Gruppenauskünften sowie des § 22 über den Abruf von Daten im automatisierten Verfahren haben wir gemeinsam im Hinblick auf die Erfordernisse des Datenschutzes nochmals überprüft. Die ursprünglichen Regelungen konnten in diesen Gesprächen weiter verbessert werden. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit bei unserem Koalitionspartner, aber auch für die Kooperationsbereitschaft der Bundesregierung. Wir wollen nun diesen Gesetzentwurf zügig beraten und bald zur Verabschiedung bringen. Dazu bitte ich um Ihre konstruktive Mitarbeit. Gerd Wartenberg (Berlin) (SPD): Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über das Ausländerzentralregister. Diese Beratung erfolgt in einer Zeit, in der zehn Jahre nach Verkündung des Volkszählungsurteils vom 15. Dezember 1983 landauf, landab Bilanz gezogen wird, die Frage erörtert wird: Was ist denn nun eigentlich aus dem vom Bundesverfassungsgericht aus dem Grundrecht zum Schutz der Persönlichkeit abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Praxis von Gesetzgebung und Verwaltung geworden? Die zahlreichen „Gedenk- oder Jubiläumsveranstaltungen" anläßlich der zehnten Wiederkehr der Verkündung des Volkszählungsurteils bieten kein erfreuliches Bild. Die anfängliche Euphorie über das richtungsweisende Urteil ist einer nüchternen, eher bedrückenden Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des Datenschutzes in diesem Lande gewichen. Der 14. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz sowie die bereits vorliegenden und die noch zu erwartenden Tätigkeitsberichte seiner Länderkollegen zeichnen nach, wie in den letzten Jahren nach und nach unter der Flagge einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung und der Unterbindung wirklicher oder mutmaßlicher Mißbräuche von Sozialleistungen der Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt wird. Hinzu kommen Entwicklungen im europäischen Bereich, wo immer mehr zentrale, automatisierte Datenverarbeitersysteme ohne wirksame Datenschutzkontrolle installiert werden. Damit kein Mißverständnis entsteht: Sowohl eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung wie die Verhinderung von wirklichen Leistungsmißbräuchen im Sozialbereich sind legitime Zwecke. Es läßt sich jedoch feststellen, daß unter dieser Zielsetzung Kontroll- und Überwachungsmechanismen angestrebt werden oder schon durchgesetzt worden sind, deren Eingriffsmöglichkeiten außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck stehen. Zunehmend werden Bevölkerungsgruppen betroffen, die nicht über eine wirksame Lobby zur Wahrnehmung ihrer Interessen verfügen. Dazu zählen vor allen Dingen Arme, Ausländer sowie andere Minderheiten und Randgruppen, die von der aufgezeichneten Entwicklung in besonderem Maße betroffen sind. Gegenüber diesen Gruppen trifft den Gesetzgeber eine besondere Verantwortung für eine sorgfältige Prüfung aller geplanten Maßnahmen, der sich die SPDBundestagsfraktion — das sei hier schon einmal im voraus im Hinblick auf die anstehenden Gesetzgebungsberatungen betont — mit besonderer Verantwortung stellen wird. Der hier nun von den Koalitionsfraktionen — die Bundesregierung wird einen gleichen Entwurf im Bundesrat einbringen — nun endlich vorgelegte Gesetzentwurf bringt eine langwierige und schwierige Entwicklung vorläufig zum Abschluß. Das langwierige Verfahren gibt zunächst einmal Aufschluß darüber, wie die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen mit ihnen nicht genehmen Gesetzgebungsaufträgen des höchsten deutschen Gerichts umzugehen belieben. Deutlich wird auch, in wie willkürlicher und selbstherrlicher Weise diese Seite des Hauses die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten „Übergangsbonus" interpretiert. Mit einer Strategie der Untätigkeit bzw. der zeitlichen Verzögerung, gepaart mit einer Strategie der Diskreditierung und Diffamierung des Datenschutzes sind zunehmend in den letzten Jahren alle Vorhaben zur wirksamen Sicherung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Gefährdungen der modernen Datenverarbeitung wenn nicht verhindert so doch aufgeschoben worden. Dies geht bis in die jüngste Zeit, in der sich die Union in der Gemeinsamen Verfassungskommission aus rational nicht nachvollziehbaren Gründen weigert, das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Grundrecht nun auch ausdrücklich in den Text der Verfassung aufzunehmen, obwohl die meisten neuen Bundesländer dieses in ihren neuen Verfassungen aufgenommen haben. Es bleibt festzuhalten: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Grundrechtcharakter. Datenschutz ist Grundrechtsschutz, ist eine Methode des Grundrechtsschutzes gegen die Gefährdungen der technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung und nicht ein Anliegen von buntgefiederten Außenseitern der Gesellschaft. Datenschutz ist im Zentrum einer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung angesiedelt. Nun zurück zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Das Ausländerzentralregister wurde bereits vor über 40 Jahren eingerichtet. Es stellt die größte Sammlung personenbezogener Ausländerdaten in der Bundesrepublik Deutschland dar und wird seit Ende der 60er 18484* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 Jahre automatisiert betrieben. Es enthält Angaben über ca. 10 Millionen Ausländer. Die bisherige Rechtsgrundlage im Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes aus dem Jahre 1959 ist nicht erst seit dem Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 unhaltbar. Darüber besteht seit vielen Jahren Einvernehmen. Spätestens seit Verkündung des Volkszählungsurteils fehlen verfassungsrechtlich einwandfreie Normen, klare Regelungen, die die aus Gründen überwiegenden Allgemeininteresses erforderlichen Einschränkungen des Rechts der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verbindlich festlegen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat in zahlreichen seiner Tätigkeitsberichte seit dem Jahre 1980 wieder und wieder auf die Notwendigkeiten einer zufriedenstellenden gesetzlichen Regelung hingewiesen. Ein in der letzten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag zugeleiteter Entwurf ist gescheitert. Der Deutsche Bundestag hat in einer Entschließung vom 5. Februar 1993 aus Anlaß der Verabschiedung einiger Tätigkeitsberichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz noch einmal nachdrücklich auf die Dringlichkeit dieses Gesetzes hingewiesen. Insoweit ist es zu begrüßen, daß nunmehr dem Hause endlich ein Gesetzentwurf vorliegt. Unverständlich ist freilich angesichts dieser langjährigen Entwicklungsgeschichte, daß es die Bundesregierung versäumt hat, rechtzeitig die erforderlichen Abstimmungen mit den Bundesländern, für deren Verwaltungen verschiedenster Art die zu schaffenden gesetzlichen Regelungen vorrangige Bedeutung haben, herbeizuführen. Auch wenn die Bundesregierung in ihrer gestrigen Sitzung die Einbringung eines gleichlautenden Entwurfs beschlossen hat und damit die Beratungen im Bundesrat in Gang gesetzt werden, dürfte das gewählte Verfahren wegen der im Bundesrat bestehenden Fristen erhebliche Schwierigkeiten bei der sachgerechten Beratung dieser Vorlage auslösen und damit auch die Beratungen im Innenausschuß des Deutschen Bundestages belasten. Der Innenausschuß wird sehr sorgfältig abzuwägen haben, ob die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig sind. Dabei sind an den verfassungsrechtlichen Maßstab der Erforderlichkeit strenge Maßstäbe anzulegen. Das an sich aus menschlich verständlichen Gründen Wünschbare, weil zum Beispiel arbeitserleichternd — wie es im allgemeinen Sprachgebrauch als „erforderlich" bezeichnet werden mag —, ist nicht auch das „Erforderliche" im Rechtssinne. Bei vielen der vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich zugleich immer um einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Hier ist ein besonderes Augenmerk auf die Verhältnismäßigkeit zwischen dem erstrebten Ziel und dem eingesetzten Mittel zu legen. Ohne hier auf die Einzelheiten des vorgelegten Gesetzentwurfs eingehen zu können, scheinen doch einige Regelungen, so über Gruppenauskunft, die Zugriffsrechte der Nachrichtendienste sowie den Aufbau des automatisierten Abrufverfahrens, der eingehenden Diskussion im Ausschuß zu bedürfen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich in den anstehenden Beratungen nachdrücklich darum bemühen, eine verfassungsrechtlich einwandfreie Regelung zur Auflösung des Konflikts zwischen dem Persönlichkeitsrecht und legitimen öffentlichen Interesse zu erreichen. Cornelia Schmalz-Jacobsen (F.D.P.): Ich will nicht verhehlen, daß wir in der F.D.P.-Fraktion den Entwurf eines Ausländerzentralregistergesetzes mit durchaus gemischten Gefühlen sehen. Die Ausgangslage ist aber eindeutig: Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ist mehr als zehn Jahre alt, und es verpflichtet uns zur Schaffung einer datenschutzrechtlich einwandfreien Rechtsgrundlage für dieses Zentralregister. Der „Übergangsbonus" ist seit längerem aufgebraucht. Eine Grundlage, aus der sich Voraussetzungen und Schranken der Verarbeitung von Daten von Ausländern ergeben, ist überfällig. Wer sich den vorliegenden Entwurf ansieht und Bedenken hat — und meine Kollegen und ich haben Bedenken —, der sollte redlicherweise auch sagen, wie unbefriedigend und undurchschaubar der bisherige Umgang mit den 8 Millionen Daten ist. Darum sind wir auch für ein Gesetz. Es gibt dabei das grundsätzliche Problem, daß wir es hier mit einer Zentralkartei zu tun haben, der einzigen außer der Flensburger Verkehrssünderkartei. Wichtig ist die Frage nach der Zweckbestimmung: Wer braucht die Daten der Ausländer? Sicherlich die Ausländerämter, das Bundesamt zur Anerkennung für Flüchtlinge, der Bundesgrenzschutz und wohl auch das Auswärtige Amt. Eine zentrale Erfassung ist also zu rechtfertigen. Sie kann auch der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung dienen. Aber dieses Register ist keine Verbrecherkartei und kein Fahndungsregister, und Ausländer sind kein datenschutzrechtliches Freiwild! In der parlamentarischen Beratung werden wir uns sehr genau ansehen müssen: Wer hat Zugang zu diesen Daten, wer hat Zugriff? Ist gewährleistet, daß die „Gruppenauskunft" nur im allernotwendigsten und im engstbegrenzten Rahmen abgefragt wird? Kann es wirklich richtig sein, daß bereits der Verdacht einer Straftat gespeichert wird? Kann es richtig und Rechtens sein, daß Bürger eines Staates der Europäischen Union unterschiedslos als „Ausländer" betrachtet werden, oder widerspricht das nicht dem Diskriminierungsverbot aus dem EG-Vertrag? Wir behalten uns vor, den Entwurf in den Beratungen noch zu verändern, und wir werden dies in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten tun. Datenschutz gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger, und wir müssen uns davor hüten, in ein allgemeines Kontrollklima hineinzugeraten. Gerade dazu dient — richtig verstanden — eine gesetzliche Grundlage. Konrad Weiß (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Gesetzentwurf der Koalition verstößt in zentralen Punkten gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmunng, das natürlich auch Ausländerin- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18485* nen und Ausländern zusteht, sowie gegen das Diskriminierungsverbot. Wir halten den Entwurf daher für verfassungswidrig. Seit Anfang der 80er Jahre schon fordern vor allem die Datenschützer eine gesetzliche Regelung des seit 40 Jahren bestehenden Ausländerzentralregisters. Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszählungsurteil diese Notwendigkeit bekräftigt. Seit dem ersten Referentenentwurf vom Juli 1988 und trotz zahlreicher Mahnungen des Bundestages ist die Bundesregierung weitgehend untätig geblieben. Statt dessen hat sie das Ausländerzentralregister seither technisch ausgebaut, vorallem durch den Online-Datenabruf für andere Behörden, jedoch den sogenannten Übergangsbonus für eine gesetzliche Regelung ablaufen lassen. Somit ist die Betreibung des Registers heute rechtswidrig. Ausgerechnet im Wahlkampfjahr soll nun der noch weitere Ausbau dieses Registers zu einer zentralen Sicherheitsdatei für über acht Millionen Nichtdeutsche gesetzlich ermöglicht werden. Dahinter steht doch die Philosophie, Nichtdeutsch von vornherein als Sicherheitsrisiko einzustufen. Dieser Gesetzentwurf verwischt die Grenzen zwischen Sicherheitsaufgaben — etwa der polizeilichen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie des Verfassungsschutzes — gegenüber der Anwendung des Aufenthaltsrechts vollkommen. Installiert werden soll — in Ausweitung der bisherigen Praxis — statt dessen ein Datenverbundsystem zwischen Ausländerbehörden einerseits und Bundesanstalt für Arbeit, Polizei, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst andererseits. Die letztgenannten Behörden sollen einen direkten Datenzugriff erhalten, obwohl sie ohnehin in ihren eigenen Dateien einen guten Teil dieser Informationen bereits vorrätig halten. Dieses Ansinnen reiht sich ein in andere Versuche der Regierung, den verfassungskräftigen Datenschutz auszuhebeln und einen faktischen Informationsverbund aller Sicherheitsbehörden einschließlich der Geheimdienste zu schaffen. Dabei soll das Ausländerzentralregister als vielfach fungibles Bundesmelderegister für Nichtdeutsche dienen, mit dem bereichspezifische Datenverarbeitungsvorschriften vor allem des Ausländergesetzes umgangen werden sollen. Ein entsprechendes Zentralregister für Deutsche, zumal mit solchen Zugriffsrechten für Geheimdienst, würde ein Sturm der Entrüstung auslösen. Über Ausländer werden zu denselben Verwaltungszwecken weit mehr Daten erhoben und gespeichert als über Deutsche. Symptomatisch ist die Praxis der Verwaltungsbehörden, von Ausländervereinen ausgefüllte Anmelde- und Auskunftsformulare automatisch an die Landeskriminalämter weiterzureichen, oder die Praxis deutscher Gerichte, Strafregistermeldungen auch von geringfügig verurteilten Ausländern quer durch Europa und auch an die Botschaften der Herkunftsländer zu schicken, worauf bei Rückkehr handfeste Repressionen gestützt werden. Daß im Ausländerzentralregister Entscheidungen der Ausländer- und Visabehörden nicht nur der Tatsache, sondern auch ihrem genauen Inhalt nach dem automatischen Zugriff diverser anderer Behörden preisgegeben werden sollen, geht entschieden zu weit. Statt dessen würde ein bloßes zentrales Nachweissystem für ausländerrechtliche Akten vollauf ausreichen, ohne Ausländerinnen und Ausländer zu ohnmächtigen „Datenträgern" herabzuwürdigen. Klar muß sein: Nicht nur das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Ausländerinnen und Ausländern muß geachtet und geschützt werden, sondern ebenso muß endlich ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung uneingeschränkt anerkannt werden. Davon ist der vorliegende Regelungsentwurf für das Ausländerzentralregister weit entfernt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt diesen Entwurf entschieden ab. Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste): Die 116 Seiten Gesetzentwurf, die uns gestern zugingen, ließen sich auf ein, zwei Sätze reduzieren: „Ausländerinnen und Ausländer haben keinerlei Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung, den Umgang mit ihren Daten machen die Sicherheitsbehörden unter sich aus. " Seit 40 Jahren arbeitet das Ausländerzentralregister ohne vernünftige gesetzliche Grundlage, seit dem sogenannten Volkszählungsurteil wird von Datenschützern in immer dringenderem Ton eine rechtliche Grundlage gefordert, die den alltäglichen Mißbrauch endlich ausschließt. Und dann wird mit Bedacht, wie der Kanzler sagen würde, ein Gesetzentwurf eingebracht, der den schlimmsten Mißbrauch geradezu zum Prinzip erhebt. Datenschützer mögen sich die Finger wund schreiben gegen den Entwurf; die Zeiten sind offensichtlich vorbei, wo sie mit ihrer Kritik Nachdenken erreichen könnten. „Diskriminierendes Sonderrecht" nennt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz den Entwurf. Mit ihm werde eine „Politik der zentralisierten Ausländerkontrolle" verfolgt. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte sieht die „informationelle Gewaltenteilung" aufgelöst. Der hessische Datenschutzbeauftragte Hassemer, der auf diversen Sachverständigenanhörungen der parlamentarischen Ausschüsse immerhin seine Kritik noch vortragen darf, spricht von einer „Fahndungsdatei", in der die Betroffenen nach Anhaltspunkten für „eventuell begangene oder künftige Straftaten" registriert würden. Exakt das hier Kritisierte ist aber ausdrücklich der Zweck des Gesetzentwurfes. Eindrucksvoll wird die Rolle des Datenschutzes als „Akzeptanztrottel" bestätigt, wenn Innenminister Kanther das Ausländerzentralregister ausdrücklich als „Fahndungsdatei", als wichtiges Mittel zur „schnellen Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern" preist. Er spricht offensichtlich von einem ganz anderen Ausländerzentralregister als die Datenschützer, wenn er „schnelle Identifizierung" und die „erleichterte Entscheidung zur Abschiebung" für Polizei, Ausländerbehörden und Grenzdienststellen lobt, die damit möglich werde. Daß mittels Gruppenauskünfte auch die ethnische Variante der Rasterfahndung programmiert ist, scheint nicht einmal Sie, Frau Schmalz-Jacobsen, als Ausländerbeauftragte gestört zu haben. In einem Atemzug sozusagen legen Sie Ihren Bericht zur Lage 18486* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 der Ausländer vor mit all den alltäglichen Diskriminierungen, und gleichzeitig prangt auf dem AZRGesetzentwurf Ihr eigener Name. Frau Schmalz-Jacobsen, wenn Sie und andere ernsthaft darauf hoffen, daß „Ausländer nicht datenschutzrechtliches Freiwild werden" sollen, wie Sie in den Medien heute verbreiten lassen, dann sollten Sie dazu beitragen, daß Ihr eigener Entwurf schleunigst im Papierkorb verschwindet. Unterstützung müßten Sie eigentlich dafür bei Ihren Kollegen Hirsch und Lüder finden, die den Umgang der Sicherheitsbehörden mit sensiblen Daten ja im Detail kennen. Eduard Lindner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Bei dem heute im Entwurf vorgelegten Ausländerzentralregistergesetz handelt es sich um ein wichtiges Gesetzgebungsvorhaben. Ich möchte diese Initiative für die Bundesregierung ausdrücklich begrüßen. Sie deckt sich mit dem Gesetzentwurf, mit dem gestern das Bundeskabinett befaßt war. Das Ausländerzentralregistergesetz soll das seit 1953 im Bundesverwaltungsamt geführte Ausländerzentralregister auf eine neue tragfähige Rechtsgrundlage stellen. Der Gesetzentwurf regelt die Frage, aus welchem Anlaß welche öffentlichen Stellen welche Daten an die Registerbehörde zu übermitteln haben und welche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen welche Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Register übermittelt bekommen. Dabei unterstützt das Ausländerzentralregister mit den dort verfügbaren Daten in erster Linie die mit der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen. Dazu gehören insbesondere die Ausländerbehörden und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die beide auf schnell verfügbare Informationen aus dem Register angewiesen sind, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Daneben kommt dem Ausländerzentralregister aber auch im Bereich der inneren Sicherheit eine wichtige Funktion zu. Eine ganze Reihe öffentlicher Stellen haben Daten an die Registerbehörde zu übermitteln und benötigen Daten aus dem Register, um den Anforderungen an die innere Sicherheit, die mit ihrer Aufgabenstellung verbunden sind, gerecht werden zu können. So ist es im Interesse einer präventiven Gefahrenabwehr unbedingt erforderlich, Personen den Zugang zur Bundesrepublik Deutschland zu verwehren, gegen deren Einreise ernsthafte Bedenken wegen eines begründeten Verdachts bezüglich bestimmter Straftaten bestehen. Das Gesetz wird hier die dafür zuständigen Behörden, z. B. die ermittlungsführenden Polizeibehörden, die Grenzschutz- und Verfassungsschutzbehörden, verpflichten, diesbezügliche Daten an die Registerbehörde zu übermitteln. Es setzt zugleich diese und andere Behörden — z. B. die deutschen Auslandsvertretungen, den Bundesgrenzschutz, das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaften — in die Lage, die Einreise zu versagen bzw. Maßnahmen gegen die betreffenden Personen zu ergreifen, sofern sie sich bereits im Land aufhalten. Das Ausländerzentralregister ermöglicht eine schnelle Identifizierung zum Nutzen derjenigen Ausländer, die z. B. wegen des Verlusts ihrer Reisedokumente darauf angewiesen sind. Es erleichtert aber zugleich auch die Identifizierung von Personen, die sich illegal in unserem Land aufhalten. Die Bundesrepublik Deutschland geht als freiheitlicher Rechtsstaat stets davon aus, daß ein ausreisepflichtiger Ausländer — z. B. nach Ablehnung eines Asylantrags — auch tatsächlich freiwillig ausreist. Leider sieht die Realität, wie wir alle wissen, anders aus: Viele Ausreisepflichtige reisen nicht aus, sondern tauchen unter. Die dann gebotene konsequente Abschiebung setzt ein funktionierendes Informationssystem voraus. Mit dem Ausländerz entralregister ist diese Voraussetzung gegeben. Selbstverständlich muß das Ausländerzentralregistergesetz den schutzwürdigen Belangen der Betroffenen Rechnung tragen. Der vorliegende Entwurf gewährleistet das. Er enthält die notwendigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zum Schutz derjenigen, deren Daten in das Register gelangen. Er sichert die Rechte auf Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten ebenso wie das Recht auf Erteilung von Auskünften über den Registerinhalt. Der Gesetzentwurf trägt damit den Forderungen Rechnung, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zum informationellen Selbstbestimmungsrecht an den Gesetzgeber gerichtet hat. Die schon im Vorfeld gegen den Entwurf vorgetragenen Einwendungen sind unbegründet. Die Anzahl der Daten, die in das Register gelangen, ist keineswegs so groß, daß von einem „gläsernen Ausländer" die Rede sein könnte. Auch der Vorwurf, hier entstehe eine „Verbunddatei" , hält näherer Nachprüfung nicht stand. Der Entwurf weist mit der Registerbehörde nur eine einzige speichernde Stelle im Sinne des Bundendatenschutzgesetzes aus. Er läßt es auch nicht zu, daß alle öffentlichen Stellen, die Daten übermitteln, auch alle verfügbaren Daten aus dem Register erhalten. Vielmehr ist genau vorgeschrieben, welche Daten die Registerbehörde an die einzelnen Empfänger übermitteln darf. Der Gesetzentwurf wird also auch in soweit den an ihn zu stellenden Anforderungen gerecht. Ich kann nur wünschen, daß der Entwurf noch in dieser Legislaturperiode als Gesetz verabschiedet wird. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (Große Anfrage: Gefahrgutbeförderung im zusammenwachsenden Europa) Dr. Margrit Wetzel (SPD): Gefährliche Stoffe sind Teil unserer arbeitsteiligen Wirtschaft. Sie sind allgegenwärtig und aus unserem täglichen Leben nicht Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18487* mehr wegzudenken. Chemische Industrie, Mineralölindustrie einschließlich Handel weisen zusammengenommen den größten Wertschöpfungsbeitrag zum Sozialprodukt auf. Die Beschäftigungswirkungen sind beachtlich. 15% aller Frachtbewegungen — oder 400 Millionen Tonnen — sind Gefahrguttransporte. Kurz: Wir werden im zusammenwachsenden Europa, dem Europa der offenen Grenzen, der offenen Märkte, aber auch der offenen Konkurrenz im Gefahrgutbereich eine steigende Verkehrsleistung mit erheblichem Wachstumspotential haben. Dazu der BDF: „In den durch Liberalisierung bei Preisen und Kapazitäten vom Staat bewirkten, im wahrsten Sinne des Wortes mörderischen Wettbewerb wird nicht nur eine Verlagerung von der Schiene auf die Straße bewirkt, sondern auch das Gefahrenpotential im Straßenverkehr erhöht — sei es durch Erhöhung des Durchschnittsalters der Fahrzeuge und durch ,Grenz'-Pflege und -Reparatur der Fahrzeuge, sei es durch ,Selbstausbeutung' der Fahrer/Unternehmer." Äußerst bedenklich sind im übrigen die Schutzgeldzahlungen, die deutsche Fernfahrer in osteuropäischen Ländern leisten müssen. Ich erwarte, daß die Bundesregierung die Sorgen des BDF, der gerade auf diese Mißstände hingewiesen hat, sehr ernst nimmt und sofort etwas dagegen unternimmt. Eine absolute Sicherheit vor Gefahrgutunfällen wird es nie geben. Wir müssen also alles tun, um Unfälle trotz dieses wachsenden Gefährdungspotentials zu vermeiden und Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage „Gefahrgutbeförderung im zusammenwachsenden Europa" gibt einen Überblick über den IstZustand erzielter Erfolge, aber auch noch vorhandene Defizite im gesamten Spektrum des Gefahrguttransportes und hilft uns sehr, geeignete Handlungsstrategien für die notwendigen Veränderungen nach der Regierungsübernahme im Herbst dieses Jahres vorzubereiten. Auch die Übernahme der EU-Präsidentschaft durch Sozialdemokraten nach der halben Amtszeit kann auf dieser Grundlage reibungsloser vollzogen werden. In diesem Sinne: Noch einmal meinen herzlichen Dank an die Vertreter des BMV für diese gründliche Arbeit. Das derzeitige Gefahrgutregelwerk umfaßt wohl mehr als 6 kg gesetzlicher Grundlagen; eine selbst von Fachleuten kaum noch zu überblickende Vielfalt nationaler, europäischer und internationaler Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen, die nicht nur außerordentlich komplex und mehrfach verschachtelt sind, sondern je nach Verkehrsträger auch noch erheblich voneinander abweichen können. Klassifiziertes Gefahrgut auf der Straße kann im gebrochenen Verkehr auf dem Binnenschiff plötzlich seinen Status verlieren und umgekehrt. Schon um eine fahrlässige oder sogar vorsätzliche Umgehung dieser Rechtsgrundlagen zu verhindern, brauchen wir eine internationale verkehrsträgerübergreifende Vereinfachung und Entrümpelung des Gefahrgutrechtes. Dabei müssen effektive, strenge und weitgehende Präventionsvorschriften EU-weit bewahrt bzw. eingeführt werden; sie müssen für Unternehmen, Gefahrgutbeauftragte, Fahrer und Kontrollorgane nachvollziehbar und verständlich sein; sie müssen durchsetzbar und kontrollierbar sein. Vor allem brauchen wir endlich das Instrument strenger Sanktionen gegen Verstöße. Es reicht nicht aus, wenn die Regierung begrüßt, daß die europäische Harmonisierung auch für den innerstaatlichen Gefahrgutverkehr gelten soll. Der Ende 1993 vorgelegte Entwurf einer europäischen Harmonisierungsrichtlinie für den Straßentransport bestätigt unsere Sorge vor einem Downcycling der Sicherheitsstandards. Der Richtlinienentwurf kennt Verstöße gegen Begrenzungen von Lenk- und Ruhezeiten ebensowenig wie Sanktionen. Rechtsunsicherheiten während der Umsetzungsphase in — unterschiedliches — nationales Recht sind jetzt schon abzusehen. Ein neues Arbeitszeitrecht, das die Fahrer auf Wunsch der Regierungsfraktionen einem noch höheren Zeit-/Leistungsdruck aussetzt, bewirkt ganz bestimmt keinen Sicherheitsgewinn, sondern das Gegenteil, den Abbau von Sicherheit. Woher nehmen Sie eigentlich Ihren Optimismus, daß der Leistungsaspekt und das Sicherheitsbewußtsein der Unternehmer beim Gefahrguttransport stärker seien als die Versuchung günstiger Beförderungsentgelte durch z. B. osteuropäische Billiganbieter oder westeuropäische Kabotagefahrer? Der Fuhrunternehmer, der bei dem derzeitigen existenzgefährdenden Unterbietungswettbewerb freiwillig in Qualitätssicherung oder zusätzliche Sicherheit investiert, muß wohl erst noch gebacken werden. Die Attraktivität des LKW für Gefahrguttransporte ist ungebrochen. Die hohen Wachstumsraten bestätigen leider den Mißerfolg der Versuche, nennenswerte Gütermengen auf das Binnenschiff und die Schiene zu verlagern. Gegen fehlende Umschlagskapazitäten und die ökonomischen Belastungen des gebrochenen Verkehrs -- auch durch lange Anmelde- und Wartezeiten auf bestimmten Relationen, z. B. im Ostseeverkehr — stehen hohe, billige LKW-Kapazitäten und ausgefeilte Logistik, gegen die Schließung gleisversorgter Großtanklager und die strukturelle Entwicklung der chemischen Industrie z. B. in den neuen Ländern dürfte schwerlich ein Bahnkraut gewachsen sein. Eine nur theoretische Verlagerungsdiskussion bringt noch lange keinen Sicherheitsgewinn. Deshalb müssen wir uns mit dem Umfeld des Gefahrguttransportes vorrangig auf der Straße befassen. Da ist zuallererst der Betrieb, in dem die Be- oder Entladung, das Stauen und Sichern der Ware erfolgt. Nur gut ausgebildete, sich der potentiellen Gefahren bewußte Mitarbeiter, die auch angemessen bezahlt werden müssen, die einschlägig beraten werden, können präventiv für sichere Ladung sorgen. Es ist in höchstem Maße bedauerlich, daß vorsorgliche Betriebskontrollen, die vor allem einen beratenden Charakter haben sollen, bislang nicht durchsetzbar waren. Die Schnittstelle „Betrieb" als absoluter Schwachpunkt der Überwachung enthält deutlich zusätzliches Sicherheitspotential. Interessant übrigens, daß die Bundesregierung zwar auf die beiden abgestimmten Containerkontrol- 18488* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 len in den nordwesteuropäischen Häfen hinweist, aber kein Wort über deren Ergebnisse verliert: Eine Beanstandungsquote von 50 % wegen falscher Ladungssicherung in den Containern ist in höchstem Maße bedenklich und gefährlich. Kein Wunder, wenn das Stauen aus den Häfen herausverlagert wird, weil Unternehmer die Hafenarbeitertarife nicht zahlen wollen — so liegt der Anfang des möglichen gefährlichen Unfalls vielleicht schon am Beginn einer ganz normalen Ladungskette durch falsches Stauen, falsches Sichern oder gar falscher Deklaration der Inhalte. Da nützt, das nur am Rande, der nach dem „Sherbro"-Unfall erfolgte Aufschrei aller Verkehrsminister nach einer Meldepflicht für Schiffe mit Gefahrgut im Transit herzlich wenig: Die Leute, die zukünftig rund um die Uhr damit beschäftigt werden, jene 80 % aller Containerschiffe, die irgendwelche Gefahrgüter an Bord haben, zu notieren, wären vermutlich bei konkreten Ladekontrollen in den Häfen sicherheitswirksamer eingesetzt. Zurück zum Betrieb. Zur Funktion des Gefahrgut-beauftragten: Ein erster, noch viel zu zaghafter Schritt, der mit der Umsetzung durch die Betriebe steht und fällt. Die Schulung der GBA enthält noch keine Qualitätssicherung: Wer stellt eigentlich die fachliche Eignung der Schulungsinstitute fest? Wer glaubt denn wirklich, daß aus Laien binnen dreier Schulungstage erfolgreiche Gefahrgutexperten werden — wenn bloße Anwesenheit reicht und eine Leistungskontrolle oder eine Prüfung nach wie vor nicht vorgeschrieben ist. Hier lohnt eine nationale Vorreiterrolle, auch für die Unternehmen. Für den Betrieb des Fuhrunternehmers muß europaweit der Marktzugang gründlich korrigiert werden: Fachliche Eignung, solide finanzielle Ausstattung und persönliche Zuverlässigkeit des Fuhrunternehmers, keine Leiharbeitnehmer, keine Werkverträge, Übernahme qualifizierter Fahrerschulung sollten Mindestvoraussetzungen sein. Unfälle und Normenverstöße gegen die Rechtsvorschriften müssen Sanktionen auch für die Versender bzw. Verlader nach sich ziehen: Kontrollen der Tourenplanung, Punkte in einem Gewerbezentralregister auch für ausländische Unternehmer mindern die Risiken. Sicherheitsvorsorge würde damit zur Positiv-Werbung für Fuhrunternehmer. Technik am Fahrzeug ist typische Männertechnik — in einer in Westeuropa nach wie vor von Männern beherrschten Politik —, also — zugegeben — fortschrittlich: Blockierverhinderung, Dauerbremseinrichtung, automatische Bremsennachstellung, technische Geschwindigkeitsbegrenzer waren kein Durchsetzungsproblem für die Herren der politischen Schöpfung. Aber wenn es um Menschen geht, sieht die Sache mit dem technischen Fortschritt schon anders aus: Die Fahrzeugführer sind zu ca. 70 % Hauptverursacher von Gefahrgutunfällen — 84 % aller Schiffsunfälle sind auf menschliches Versagen zurückzuführen —; die personenbezogenen Fehler sind dabei zu fast 50 % falsche Geschwindigkeit, Abstands- und Vorfahrtsfehler. Die Statistik bei Gefahrguttankfahrzeugen weist sogar zu 70 % Geschwindigkeitsübertretungen und andere Fehler beim Fahrzeugführer aus, über deren Ursachen keine näheren Angaben gemacht werden können. 9 % der Unfälle sind auf technische Mängel zurückzuführen. Unterbietungswettbewerb, unverantwortliches Management, gefährliche Tourenplanung, Streß, Zeitdruck, Verstöße gegen Begrenzung von Lenk- und Ruhezeiten bilden einen Teufelskreis. Der technische Fortschritt könnte diesen negativen Regelkreis brechen, wenn wir den Einbau elektronischer, manipulationssicherer Kontrollgeräte mit Fahrer-Chip-Karten verbindlich vorschreiben. GPS ist für Schiffe kein technischer Luxus, sondern die Zukunftstechnologie — warum nicht auch für LKW. Eine Technik, die dem Fahrer Verstöße urmanipulierbar nachweist und zugleich die Logistik der Unternehmen deutlich verbessert, müßte doch eigentlich so schnell wie möglich eingeführt werden. Aber: Im Telematik-Programm des BMV ist nichts darüber zu finden. Die Bedeutung der Telematik für die Schiffahrt hat der Minister übrigens vollständig vergessen. Auch daran wird deutlich, daß es Zeit wird für einen Regierungswechsel. Wenn Unfallursachen tatsächlich in mangelnden Fertigkeiten, Unerfahrenheit und unangemessener Risikoakzeptanz der Fahrer vermutet werden, sollten wir prüfen, warum die Ausbildung als Gefahrgutfahrer immer noch vom Fahrer selbst bezahlt wird. Ist fachliche Eignung wirklich in einem Kurs binnen 46 Stunden zu erwerben? Warum setzen wir uns in Europa neben der Nachschulungsfrist von drei Jahren nicht auch für verbindliche Simulatorschulungen für Gefahrgutfahrer ein? Unfälle entstehen durch „Normalverhalten", will heißen „normale Fehler" unter Zeitdruck und Übermüdung. Simulatortraining schafft Sicherheit, trainiert Fahrpraxis, die Früherkennung und Bewältigung von Konfliktsituationen und baut Streß ab. Permanentes Bewußtsein der Fahrer für ihre Verantwortung und hohe Qualifikation schaffen mehr Sicherheit. An dieser Stelle sei ein kurzer Verweis auf entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten auch im Omnibusreiseverkehr erlaubt: Die Beförderung von Menschen sollte uns nicht weniger wichtig sein als die von Gefahrgut. Werfen wir noch einen Blick auf die Kontrolle und Überwachung der Gefahrguttransporte: Die BAG kontrolliert noch nicht einmal 0,1 % aller Transporte, führt keine Statistik über Verstöße gegen Sozialvorschriften und darf keine Prüfung der technischen Bestimmungen der StVZO vornehmen. Die Gewerbeaufsichtsämter setzen bundesweit ganze 120 Beamte für die Kontrolle und Beratung in den Unternehmen ein. Präventivwirkung ist weder davon noch von den 1 200 Beamten, die Straßenkontrollen durchführen, zu erwarten. Jeder sechste kontrollierte LKW wird beanstandet, mehr als 40 % wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften, auffallend viele wegen Fehlern beim Laden, Handhaben und Deklarieren des Gefahrgutes. Dennoch ist die Kontrollqualität in der Bundesrepublik im Vergleich mit anderen europäischen Ländern schon beachtlich; es wird schwer werden, eine vergleichbare Mindestkontrolldichte überhaupt europa- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18489' weit durchzusetzen. Gerade deshalb aber sind Sanktions- und Zurückweisungsmöglichkeiten für Transporte mit schweren Mängeln unverzichtbar. Bei den Kontrollorganen wäre ebenfalls noch ein Sicherheitsgewinn erzielbar: Das beste verkehrsträgerübergreifende Informations- und Meldesystem, die ausführlichste Weiterentwicklung einheitlicher Klassifikations- und Kennzeichnungspflichten, eine perfekte Datenübermittlung nützen wenig, wenn bei Kontrollen in zunehmendem Maße unsachgemäßer Umgang mit der Klassifizierung von Gefahrstoffen bemängelt wird. Kontrolleure müßten zielgerichtet auf diesen Problembereich vorbereitet werden: durch eindeutige Rechtsgrundlagen, durch ein entsprechendes technisches Equipment und eine gute Ausbil- dung. Auf Grund der hohen Fluktuation zwischen den Dienstzweigen der Polizei sollten wir die Bildung sogenannter Gefahrgutkontrolltrupps, wie sie von einigen Bundesländern bereits gebildet werden, anregen. Das erhöht vor allem die Motivation der Beamten, stärkt die Leistung und das Leistungsbewußtsein — dann haben die Leute auch Freude an der Arbeit. Unfälle entstehen zumeist nicht durch direkte Kausalität zum Gefahrgut. Wenn sie geschehen, tritt der größte Schaden immer noch durch gefährliche Flüssigprodukte ein, vor allem an Boden und Gewässern; Grundwasserkontaminationen werden per se als nicht sanierungsfähig eingestuft. Die absolute Zahl der Unfälle sinkt zwar, aber die Schadensschwere nimmt zu. 470 000 DM betragen die durchschnittlichen Kosten jedes Gefahrgutunfalls. Wir müssen also alles daran setzen, gefährliche Transporte zu vermeiden: durch eine entsprechende Fertigungstiefe der Produkte, durch harmonisierte Umweltstandards, die unnötige Nord-Süd-Transporte zur Weiterverarbeitung von Grundstoffen verhindern, durch intelligente Nutzung von Pipelinesystemen oder z. B. durch die konsequente Konzeption von Großtanklagern für die Tankstellenversorgung — zwei Drittel aller Gefahrguttransporte erfolgen im Nahbereich unter 100 km. Großtanklager können technisch besser ausgestattet sein, haben eine professionelle Leitung und können effizienter überwacht werden. Diese Zusammenfassung hat, so hoffe ich, den dringenden strukturellen Handlungsbedarf aufgezeigt. Wir haben im Gefahrgutbereich leider immer noch viel zu tun. Packen wir es also an! Der Regierungswechsel macht in jeder Hinsicht Sinn. Michael Jung (Limburg) (CDU/CSU): Die Vollendung des EG-Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 sowie die Wiedervereinigung Deutschlands und die Öffnung der Grenzen der mittel- und osteuropäischen Staaten haben neue politische Rahmenbedingungen gesetzt. Der ohnehin immer wachsende Verkehrsmarkt hat damit eine neue Dimension erfahren. Deutschland ist als größtes Transitland in Europa davon besonders betroffen. Nach allen Untersuchungen wird der Güterverkehr in besonderem Umfange zunehmen. Dies gilt dann auch für den Teilmarkt der Gefahrguttransporte. Was folgt aus dieser Analyse? Erstens. Die Verkehrssicherheit muß gesteigert werden. Zweitens. Nationale und Internationale Gesetzgebung müssen das Vorsorgeprinzip in den Vordergrund stellen. Erhaltung und Sicherung der Umwelt ist dabei ebenfalls ein vorrangiges Ziel. Von besonderer Bedeutung ist dabei europäische und internationale Zusammenarbeit. Es muß versucht werden, den hohen deutschen Sicherheitsstandard zur allgemeinen Norm werden zu lassen, dies wegen der zu schützenden Güter, aber auch um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Unterschiedliche Standards führen zu unterschiedlichen Kostenbelastungen und geben damit Wettbewerbsvorteile, die im Endeffekt dazu führen, daß unter niedrigerem Sicherheitsstandard eher mehr als weniger transportiert wird. Einige Einzelanmerkungen: Erstens. Im Bereich der Harmonisierung von Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften gibt es Fortschritte. Schwieriger sind die Einstufungssysteme im Gefahrgut und Gefahrstoffrecht. Zweitens. Aus Gründen der Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit kommt harmonisierten Kontrollen eine besondere Bedeutung zu. Es ist bedauerlich, daß die sonst so regelungswütige EG-Kommission hier noch keine Vorschläge unterbreitet hat. Drittens. Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um beim Gefahrguttransport den Anteil der auf der Schiene und den Binnenschiffen transportierten Gefahrgütern zu steigern. Dies hat Grenzen: Nach dem Herborn-Unfall 1987 gab es Umfragen im Bereich der Mineralölwirtschaft. Ergebnis: Mehr als 80 % aller Benzintransporte werden im Entfernungsbereich bis 100 km abgewickelt. Hier ist auch die Kooperation der Mineralölwirtschaft untereinander deutlich verstärkt worden. Viertens. Überwachungsmaßnahmen sind ein wirksames Mittel zur Verringerung der Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften. Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern werden durch die zuständigen Behörden der Bundesländer kontrolliert. Ferner überwacht die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr im Rahmen ihrer Straßenkontrollen die Einhaltung der Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Eine Überprüfung der Gefahrgutsendungen von Vertragsbahnen des RID durch die Deutsche Bundesbahn findet statt: stichprobenweise im Rahmen der behördlichen Überwachung nach § 8 Abs. 1 Gefahrgutverordnung Schiene, im Verdachtsfalle nach § 8 Abs. 2 GGVE. Besonders erwähnenswert sind auch die abgestimmten Container-Kontrollen in den nordwesteuropäischen Häfen, die bisher zweimal durchgeführt worden sind. Von großer Bedeutung sind auch Überwachungsmaßnahmen, die in den Betrieben bereits vor Beginn der eigentlichen Beförderung im Zusammenhang mit den sog. vorbereitenden Handlungen z. B. Kennzeichnung, Verpackung, Be- und Entladevorgang, Ladungssicherung ansetzen. In diesem Zusammenhang stellen Aufklärung und verstärkte Informationen für die am Gefahrguttransport Beteiligten eine wertvolle 18490* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 Hilfe dar, um Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften zu vermeiden. Fünftens. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung hat zu einer Verbesserung der Akzeptanz und Befolgung der komplexen Gefahrgutvorschriften geführt. Die Sicherheitsbedeutung der Gefahrgutvorschriften ist durch Schulung der Gefahrgutbeauftragten, beauftragten Personen und sonstigen verantwortlichen Personen erheblich gesteigert worden. Wichtig ist ein Zusammenwirken der verschiedensten Maßnahmen: bessere Schulung, Eigenverantwortlichkeit der hier Tätigen, stärkere Kontrollen, gesetzgeberische Maßnahmen, Angleichung unterschiedlicher Rechtsvorschriften und gleiche Standards. Deutschland braucht sich mit seinen Maßnahmen hier nicht zu verstecken, auch wenn sie noch verbessert werden müssen. Horst Friedrich (F.D.P.): Mit der heutigen Aussprache zur Großen Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion über die Situation der Gefahrgutbeförderung im zusammenwachsenden Europa bietet sich eine gute Gelegenheit, eine Situationsanalyse dieses sensiblen Bereichs der Verkehrspolitik vorzunehmen. Gefahrguttransport hat in Deutschland bereits eine sehr lange Tradition. Beispielhaft möchte ich daher einen Passus aus der sog. Mainzer Akte von 1831 zitieren: Schieszpulver soll mit besonderen Fahrzeugen geführt und niemals unter andere Güter verladen werden. Schiffe, die damit beladen sind, bleiben, so viel es sich thun läszt, von dem Ufer entfernt und wenn sie, entweder um ausgeladen zu werden, oder weil sie aus einer anderen Ursache die Reise nicht gleich fortsetzen können, vor Anker liegen, wird die Polizeibehörde des zunächst gelegenen Ortes davon benachrichtigt. Diese bestimmt, was die öffentliche Sicherheit etwa noch erheischen mag, und der Schiffspatron oder Führer hat die ihm gegebene Vorschrift zu befolgen; alles bei der im Artikel 64 ausgedrückten Strafe, worauf von dem Rheinzollrichter erkannt wird. Sie entnehmen daraus, daß sich die Menschen bereits vor über 160 Jahren mit den Fragen der Transportsicherheit, der Kontrolle und der Ahndung von Verstößen beim Gefahrguttransport beschäftigt haben. Dennoch spielte in Deutschland die Sicherheit beim Gefahrguttransport im öffentlichen Bewußtsein eine eher untergeordnete Rolle. Dies hat sich jedoch seit dem tragischen Unfall von Herborn im Jahre 1987 grundlegend verändert. Mit einem Schlag wurde vielen Menschen bewußt, welchen Gefahren sie durch die Vielzahl der Gefahrguttransporte in der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt sind. Die Besorgnis und die Verängstigung der Bevölkerung blieb natürlich nicht ohne Folgen auf die Politik. Zahlreiche neue Reglementierungen bzw. die Verschärfung bestehender Verordnungen wurden vorgenommen. Die Politik hatte die Problematik der Gefahrguttransporte bereits lange vor Herborn aufgegriffen. Bereits seit 1970 gilt der Anhang B.8 der Gefahrgutverordnung Straße, wonach die in Liste I aufgeführten besonders gefährlichen Stoffe grundsätzlich per Bahn oder Binnenschiff zu transportieren sind. Insoweit kommt dem Straßentransport im wesentlichen eine Zubringerfunktion zu. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme, welche die Mineralölwirtschaft betrifft. Die Mineralölwirtschaft hat jedoch aus eigenem Antrieb durch sinnvolle Kooperation sichergestellt, daß Transporte über 100 km Entfernung eher die Ausnahme darstellen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Recht aber auch auf die durch das Kartellrecht vorgegebenen Grenzen der Vermeidungsmöglichkeiten bei den Mineralöltransporten hingewiesen. Nach neueren Erkenntnissen erscheint es mir aber fraglich, ob die einseitige Verdammung des Straßentransports noch gerechtfertigt ist. Das Statistische Bundesamt hat schon 1991 — Pressemitteilung Nr. 379/91 — einen interessanten Sicherheitsvergleich zwischen den sog. Landverkehrsträgern vorgenommen. Dabei wurden die Tonnagen, Arbeitstage und Frachtkilometer ins Verhältnis zur Zahl der Unfälle gesetzt, mit dem für viele überraschenden Ergebnis, daß Lkw und Binnenschiff fast gleichauf, die Bahn jedoch deutlich dahinter lag. Damit keine Mißverständnisse entstehen; es geht mir keineswegs darum, die Bahn herabzusetzen, die auch nach Vorstellungen der F.D.P., durch die Bahnreform gestärkt, eine wichtigere Rolle im Transportwesen wahrnehmen soll. Mir geht es aber um eine objektivere Betrachtung des Gefahrguttransports. Offene Grenzen und freier Warenaustausch sind bei aller Freude auch mit erheblichen Belastungen für Mensch und Natur verbunden. Diese werden von den Menschen schon lange nicht mehr klaglos hingenommen, wie zuletzt die Volksabstimmung in der Schweiz und die Haltung Österreichs bei den EU-Beitrittsverhandlungen deutlich gemacht haben. In gleicher Weise leiden aber auch unsere Bürger unter den Verkehrslasten, und sie machen ihrem Unmut zunehmend Luft. Dies bedeutet für die Politik des europäischen Transitlands Nr. 1, daß wir die Gefährdungen und Belastungen für Mensch und Natur deutlich reduzieren müssen. Es bedeutet aber auch für uns als Politiker, daß wir den Menschen ehrlich sagen müssen, daß der notwendige Warenaustausch in einer Industriegesellschaft ohne gewisse Belastungen und Risiken auch künftig nicht zu organisieren sein wird. Um die Lasten für die Bevölkerung und die Gefahren für die Umwelt jedoch wirksam zu reduzieren, müssen die Schwachstellen unseres Verkehrsnetzes möglichst zügig verbessert werden. Dazu hat die Koalition am 30. Juni 1993, gegen den Widerstand der Opposition, den ersten gesamtdeutschen Bundesverkehrswegeplan verabschiedet. Damit ist es möglich, das Straßennetz vor allem in Ost-West-Richtung auszubauen; gleichzeitig werden aber auch mit deutlich erhöhten Mitteln das Schienennetz und die Binnenwasserstraßen grundlegend ausgebaut und saniert. Bedauerlicherweise treffen aber auch diese Planungen auf den Widerstand einiger Parteien und Umweltverbände. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18491' Die Verkehrsintegration in Europa macht die Anpassung der Sicherheitsstandards erforderlich. Diese werden beim Gefahrguttransport durch das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße — ADR — bestimmt. Diesem Sicherheitsabkommen sind aber noch nicht alle Staaten, insbesondere nicht aus Osteuropa, angeschlossen. Hier ist aus unserer Sicht der rasche Abschluß bilateraler Abkommen anzustreben. Die besten Übereinkommen nutzen jedoch wenig, wenn Kontrolle und Überwachung nicht entsprechend ausgestaltet sind. Diese Kontrolle obliegt in Deutschland den Bundesländern, die leider nicht alle mit dem notwendigen Engagement tätig werden. Daneben führt auch die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr — BAG — Kontrollen durch, die nach dem Wegfall der Grenzkontrollen im EUBinnenmarkt erheblich an Bedeutung gewonnen haben. 1991 und 1992 hat die BAG ca. 60 000 Fahrzeuge, davon ein gutes Drittel Ausländer, kontrolliert. Im Ergebnis lag die Beanstandungsquote bei deutschen Fahrzeugen bei 5,1 % und bei Ausländern bei 7,3 %; beide erfreulicherweise mit abnehmender Tendenz. Bei den Unfallursachen stehen jedoch keineswegs technische Mängel, sondern nicht angepaßte Geschwindigkeit und Fehler beim Fahrzeugführer obenan. Darum steht der Fahrzeugführer in Deutschland auch unter stärkerer Kontrolle, als es die ADR vorschreibt. Nach der Gefahrgutverordnung Straße beträgt der Schulungsrhythmus bei uns beispielsweise drei Jahre, nach der ADR aber lediglich fünf Jahre. Das deutsche Transportgewerbe sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung, ein Vorwurf, der nicht einfach von der Hand zu weisen ist. Damit komme ich zum wichtigen Spannungsfeld zwischen den notwendigen Sicherheitsbestimmungen und den Anforderungen im europäischen Wettbewerb. Ich habe es schon in meiner Rede zum Tarifaufhebungsgesetz angesprochen und wiederhole es heute erneut: Das Schicksal des deutschen Güterfrachtverkehrs, und dies gilt in gleicher Weise für die Gefahrguttransportwirtschaft, steht und fällt mit der erfolgreichen Harmonisierung der Wettbewerbschancen in Europa. Dies betrifft alle Bereiche von der Lkw-Besteuerung, über die Mineralölsteuer und die Wegekostenbeteiligung bis hin zu Fragen des technischen Standards der Lkw und der Ausbildung der Fahrer. Durch die Schaffung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen gilt es daher den Trend des „ Ausflaggens " beim deutschen Lkw-Gewerbe zu stoppen. Die Harmonisierung der Standards erhält nicht nur Betriebe und damit Arbeitsplätze, sondern dient nicht zuletzt der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Dies hat gerade beim Gefahrguttransport herausragende Bedeutung. Um ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten, bedarf es nicht einseitiger Vorleistungen, sondern wir brauchen verbindliche internationale Regeln für alle Transporteure und eine Erhöhung der Kontrolldichte. Dazu benötigen wir aber eine deutliche Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung bei der Polizei. Dies wird erhebliche Finanzmittel erfordern, die wir aber im Interesse unserer aller Sicherheit aufwenden sollten. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion unterstützt alle Initiativen der Bundesregierung zur Erreichung der europäischen Harmonisierung. Ich weiß jedoch, daß derartige Abstimmungsprozesse schwierig und langwierig sind. Um so wichtiger ist in der Zwischenzeit die Kontrolle durch die Polizei. Daher möchte ich die Gelegenheit heute nutzen, auch an die Innenminister der sozialdemokratisch regierten Bundesländer zu appellieren, die Kontrollanstrengungen beim Gefahrguttransport zu erhöhen. Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Die Unfälle beim Gefahrguttransport in den letzten Monaten haben bestätigt: Sicherheit und Umweltschutz in der Gefahrgutbeförderung sind für Politik und Wirtschaft eine ständige Herausforderung. Einen absoluten Schutz vor Unfällen im allgemeinen und vor Gefahrgutunfällen im besonderen kann es nicht geben. Um so mehr muß gelten: Zu einer Politik der Verkehrssicherheit und der umweltgerechten Gestaltung des Verkehrs gibt es keine Alternative. Die Containerverluste des Motorschiffs „Sherbro" haben gezeigt: Der politische Wille in Europa, Regelungs- und Vollzugsdefizite abzustellen, ist gegeben. Die vom Unfall betroffenen Staaten haben durch gemeinsames Handeln ihre Entschlossenheit gezeigt, den Kurs der Vorsorge konsequent fortzusetzen. Hier bleibt noch viel zu tun. Der Bundesminister für Verkehr hat deshalb gemeinsam mit den Kollegen aus Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Belgien ein Aktionsprogramm für die Verbesserung der Sicherheit in der Seeschiffahrt veranlaßt. Es beinhaltet: die völkerrechtlich verbindliche Einführung des „Internationalen Codes" für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; die Überprüfung der Vorschriften für die Sicherung von Containern mit gefährlicher Ladung an Bord der Seeschiffe; gemeinsam abgestimmte Kontrollaktionen in den Häfen hinsichtlich der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Seeverkehr; die Änderung der Stauvorschriften für Container mit verpackten Pestiziden mit dem Ziel, für diese Stoffe künftig nur noch die Stauung „unter Deck" zuzulassen, und eine Initiative zur Einführung besonderer Schulungsanforderungen für Schiffsoffiziere. Die jüngsten Unfälle sollten aber dennoch nicht den Blick dafür verstellen, daß das Netz der Sicherheitsvorschriften national wie international bereits eng geknüpft ist. Die Bundesregierung hat an bedeutsamen Regelungen zum Schutz von Mensch und Umwelt mitgewirkt: Gefährliche Güter dürfen nur in bauartgeprüften und zugelassenen Verpackungen transportiert werden. Hinsichtlich der Fahrerausbildung wurden strengere Kriterien festgelegt. Der Einsatz von besonders ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen und Betrieben, die mit gefährlichen Gütern umgehen, wurde beschlossen. Diesbezüglich wäre es wichtig, daß eine entsprechende Regelung auch EU-weit eingeführt wird. 18492* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 Die Betriebssicherheit der Verkehrsmittel wurde durch eine Vielzahl von zusätzlichen technischen Anforderungen verbessert, so z. B. durch die Ausrüstung der Lkws mit automatischem Blockierverhinderer „ABV", durch eine Dauerbremseinrichtung sowie durch Geschwindigkeitsbegrenzer. Mit diesem Maßnahmenbündel wurde die Sicherheit entscheidend verbessert. Derzeit stehen weitere wichtige Initiativen der Europäischen Kommission für den Gefahrgutbereich zur Behandlung im Deutschen Bundestag und im Bundesrat an. Ich nenne hier insbesondere den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße. Angesichts der zunehmenden Gefahrguttransporte über die Grenzen hinweg ist eine Übereinstimmung der Rechtsvorschriften für den Binnenverkehr und den internationalen Verkehr ein besonderes Anliegen. Die Bundesregierung begrüßt deshalb grundsätzlich den Vorschlag der Kommission, das im Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa erarbeitete „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße„ in das Gemeinschaftsrecht zu überführen. Allerdings sollte den Mitgliedstaaten ein gewisser Spielraum erhalten bleiben, so z. B. Sofortmaßnahmen einzuführen, wenn sich die bestehenden Sicherheitsvorschriften als unzureichend erweisen, oder auch in bestimmten Einzelfällen nationale Ausnahmen zuzulassen. Darüber hinaus sollte die Richtlinie den Mitgliedstaaten gestatten, nationale Vorschriften für den Transport besonders gefährlicher Güter zu erlassen. In Deutschland werden solche Transporte unter bestimmten Voraussetzungen auf die Bahn oder Binnenschiffe verlagert. Diese Regelung trägt dazu bei, daß die sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsträger gestärkt werden. Dennoch muß bei nicht vermeidbaren Straßentransporten der Fahrweg vorgeschrieben werden können. Von besonderer verkehrspolitischer Bedeutung ist ein weiterer Richtlinienvorschlag der Kommission, der darauf abzielt, die Gefahrgutkontrollen auf der Straße zu vereinheitlichen und nach gemeinsamen Kriterien durchzuführen. Die Öffnung der Grenzen, insbesondere nach Osten, erfordert geeignete Ersatzmaßnahmen. Der Anstoß für diesen europäischen Kommissionsvorschlag ist vom Bundesministerium für Verkehr ausgegangen. Wie wichtig Kontrollen aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes und der Wettbewerbsgleichheit sind, wissen wir alle — Bund und Länder, Regierung und Opposition —: auf der Straße, aber auch in den Betrieben, und zwar vor Abgang der Transporte. Der Bund wird seinen Teil an der Bewältigung dieser Aufgabe verantwortungsbewußt wahrnehmen. So wird das Bundesamt für den Güterverkehr jährlich etwa 600 000 Straßenkontrollen durchführen. Außerdem werden wir sicherstellen, daß abgestimmte Kontrollen beiderseits von Binnengrenzen im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit durchgeführt werden. Auch die Länder sind aufgefordert, ihre Anstrengungen im Überwachungsbereich zu verstärken, und zwar sowohl im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen oder mit speziellen Gefahrgutkontrolltrupps als auch zunehmend durch Kontrollen in Betrieben vor Beginn der Transportkette. Die Unternehmen und Betriebe leisten auch selbst erhebliche Anstrengungen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Oft gehen ihre Bemühungen gar über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Das gilt z. B. für die Einführung von Qualitätssicherungssystemen. Alle am Gefahrguttransport Beteiligten sind aufgerufen, in diesem sensiblen Bereich alles zu unternehmen, um sicherheits- und umweltgerechtem Verhalten zum Durchbruch zu verhelfen. Qualifikation in Verbindung mit hohem Verantwortungsbewußtsein für die Risiken des Gefahrguttransports: Das ist das beste Kapital und der wichtigste Produktionsfaktor für unsere Unternehmen und Betriebe. Sicherheit und Umweltschutz sind für die Bundesregierung ein vorrangiges Anliegen, denn im Zentrum der Verkehrspolitik steht der Mensch. Seinem Schutz und der Erhaltung der Schöpfung gilt auch in einem zusammenwachsenden Europa unser ganzes Engagement. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Große Anfrage: Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Beachtung der Situation der Städte, Gemeinden und Landkreise in den neuen Bundesländern) Dr. Dietmar Keller (PDS/Linke Liste): Die Bundesregierung trägt eine große Mitverantwortung für die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Entwicklung und Stärkung der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Ihre Antwort auf die Große Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste über die Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland zeigt aber ein weiteres Mal, daß sie dieser Mitverantwortung nicht gerecht wird. Gut elf Jahre Bonner Regierungskoalition haben zu tiefen Einschnitten in das selbstbestimmte Handeln Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18493* der Städte, Gemeinden und Landkreise geführt. Der Fortbestand kommunaler Selbstverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt ist gefährdet. Durch ihre Politik der zunehmenden rechtlichen und finanziellen Knebelung treibt die Bundesregierung die Kommunen in den sozialen und finanziellen Kollaps. Im Ergebnis werden in einem bisher nicht gekannten Ausmaß soziale und soziokulturelle Einrichtungen in den Kommunen geschlossen bzw. müssen ihren Betrieb stark einschränken. Rapide zurückgefahren werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur bzw. den kommunalen Umweltschutz. Die kumulativen Kreditmarktschulden der bundesdeutschen Kommunen — ohne Altschulden — beliefen sich Ende 1993 bereits auf über 150 Milliarden DM und sollen in diesem Jahr um weitere mindestens 15 Milliarden DM ansteigen. Mit Steuerrechtsänderungen seit 1982 hat sich der Bund Mehreinnahmen von über 46 Milliarden DM zugeschanzt. Den Kommunen wurden gleichzeitig Einnahmemöglichkeiten von über 55 Milliarden DM entzogen. Die Gewerbesteuer als eine grundlegende Quelle kommunaler Eigenfinanzierung wurde von der Bundesregierung auf Geheiß der großen Wirtschaftsverbände demoliert. Vehement hält die Bundesregierung an ihrer Weigerung fest, sich an den dramatisch gewachsenen kommunalen Sozialhilfeetats zu beteiligen. Statt dessen bürdet sie den Kommunen durch Kürzungen des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfen sogar zusätzliche Belastungen von jährlich 4 Milliarden DM auf. Im Jahr 1993 hatten die ostdeutschen Kommunen einen Anteil von nur 6 % an den Steuereinnahmen der Kommunen in der Bundesrepublik. Dagegen war ihre Pro-Kopf-Neuverschuldung bereits viermal höher als die im Altbundesgebiet. Ihr ohnehin geringer finanzieller Spielraum wird zusätzlich in unvertretbarer Weise durch sogenannte Altschulden in Höhe von fast 7 Milliarden DM für Kindereinrichtungen, Altenheime, Schulen und anderes begrenzt. Der von der Bundesregierung initiierte rigorose Verkauf von „Tafelsilber der Kommunen", zu dem Wohnungen, eigene Unternehmen, Grund und Boden bzw. Anteile an gewinnbringenden Betrieben der Industrie, der Banken und des Versicherungsgewerbes gehören, ist ein untauglicher Versuch für die Sanierung der Kommunalfinanzen und zugleich ein schwerwiegender Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung. Die PDS/Linke Liste fordert die Bundesregierung auf, sofort eine umfassende Reform der Kommunalfinanzierung in Angriff zu nehmen, deren Hauptbestandteile sind: Die Gewerbesteuer ist zu revitalisieren, und die Maßnahmen, die die Gewerbesteuer ausgehöhlt haben, sind zurückzunehmen. Die Gewerbekapitalsteuer darf nicht abgeschafft werden. Die Wirksamkeit des Anteils der Gemeinden an der Einkommensteuer ist zu erhöhen. Es ist eine Regelung zur Abschöpfung des Zuwachses des Bodenwertes, der ohne besonderen Arbeits- und Kapitalaufwand des Eigentümers entstanden ist, einzuführen. Die daraus resultierenden Einkünfte sind den Städten und Gemeinden zur Sicherung einer aktiven Bodenpolitik mit dem Ziel der Mobilisierung von Bauland, insbesondere für den sozialen Wohnungsbau, zur Verfügung zu stellen. Die Grundsteuer ist wegen ihres lokalen Bezugs sowie der Konjunkturunabhängigkeit und Stetigkeit der Einnahmen unbedingt als eine bedeutende kommunale Steuer zu erhalten. Es ist ein bedarfsgerechter kommunaler Finanzausgleich zu sichern, um das teilweise erhebliche Steuerkraftgefälle zwischen strukturschwachen und -starken Städten und Gemeinden weitgehend ausgleichen zu können. Es ist eine langfristig ausgelegte Finanzpauschale für die Städte, Gemeinden und Landkreise in Ostdeutschland einzuführen, über deren Verwendung die Kommunen eigenverantwortlich entscheiden können. Sie könnte 2000 DM je Einwohnerin/Einwohner und Jahr betragen. Die PDS/Linke Liste verlangt weiterhin von der Bundesregierung, die Mehrbelastungen für die kommunalen Sozialhilfeetats infolge des teilweisen Rückzugs des Bundes aus der Arbeitslosenfinanzierung entsprechend finanziell auszugleichen. Die Kommunen in Ostdeutschland müssen von der Bundesregierung auch von den sogenannten Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen befreit werden. Rudolf Mein! (CDU/CSU): Ministerpräsident Lothar de Maizière hat in seiner Regierungserklärung vom 19. April 1990 vor der ersten frei gewählten Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik gesagt — ich zitiere —: Wir alle wissen, daß unser Neuanfang schwierig ist. Ihn leicht zu nehmen wäre leichtfertig. Unsere Gesellschaft wurde gezwungen, 40 Jahre lang von der Substanz zu leben, nicht nur materiell. Wir haben Schäden auf vielen Gebieten und einen großen Nachholbedarf. Und oft sind die Schäden derart, daß der Weg zu ihrer Heilung erst noch ausgearbeitet werden muß. Zweieinhalb Wochen später, am 6. Mai 1990, fanden die ersten freien Kommunalwahlen statt. Die Einführung einer wirklich freien kommunalen Selbstverwaltung war ein wichtiger Weg zur Heilung der Schäden, die der 40jährige reale Sozialismus bei seinem Zusammenbruch hinterlassen hatte. Seit der ersten Kommunalwahl sind nun fast vier Jahre vergangen. Das ist ein geeigneter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen. Dazu gehört: Alle neuen Bundesländer haben sich inzwischen eine eigenständige Kommunalverfassung gegeben. Hierzu gehört auch eine Gebietsreform in allen jungen Bundesländern, die verwaltungsstarke Städte, Gemeinden und Kreise schafft. Zu dieser Bilanz gehört schließlich auch, daß nach bereits verabschiedetem Recht ab 1995 ein Landesfinanzausgleich gilt, in den die Städte, Gemeinden und Kreise einbezogen sind. Die Übergangsfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit" wird dann zu Ende gehen. Diese — mehr rechtliche — Seite der Bilanz besagt: Die freie und eigenverantwortliche kommunale Selbstverwaltung ist zum gesicherten und tragfähigen Bestandteil eines in Stufen gegliederten, föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geworden. In einer Broschüre der PDS heißt es in einer eigenartigen Formulierung: „Die demokratische Kommunalautonomie wurde in den späteren Jahren der Existenz der DDR immer mehr in den Hintergrund gedrängt." Und eine Zeile weiter: „Kommunale Selbstverwaltung konnte sich unter diesen Bedingungen nicht entwickeln." So kann nur eine Nachfolgeorganisation die Politik ihrer Vorgängerorganisation charakterisieren. Und in populistischer Art möchten Sie dieses Urteil auch gleich auf die Bundesrepublik ausdehnen und ihr den Schwarzen Peter zuschieben, indem Sie die direkte Verantwortung des Bundes für die Kommunen ansetzen. Der zentralistische Ansatz ist ja aus Ihren Fragen fast körperlich zu spüren. Wir dagegen sagen: Der kommunalen Selbstverwaltung wurde in den letzten vier Jahren unter der prägenden Mehrheitsverantwortung der Union in den jungen Ländern und hier eine neue Chance und ein neues Leben gegeben. Aber auch die materielle Bilanz kann sich sehen lassen. 40 Jahre Substanzverzehr haben dazu geführt, daß die östlichen Einkommen und die östliche Wirtschaft die Finanzierung der kommunalen Selbstverwaltung noch nicht gewährleisten können. Von 1990 bis 1994 sind deshalb rund 150 Milliarden DM über den Fonds Deutsche Einheit geflossen, davon 40 % in die Städte, Gemeinden und Kreise gemäß Einigungsvertrag. Durch unzählige Programme des Bundes wurde in die Verbesserung der kommunalen Infrastrukturen investiert. Dabei lagen diese Investitionen in den Kommunen der jungen Länder pro Kopf wesentlich höher als in den alten. Es ist nicht zu bezweifeln, daß in den vergangenen vier Jahren mehr in die Verbesserung der Infrastruktur investiert wurde als in den 40 Jahren Sozialismus vorher. Allein 1993 wurden in Sachsen ca. 2,5 Milliarden DM in den Verkehrsbereich investiert, davon 1,3 Milliarden DM in die Schiene und ca. 440 Millionen DM in den ÖPNV. Jeder Bürger, der sich einen Blick für die Veränderungen bewahrt hat, wird dies bei einem Gang durch seine Heimatgemeinde feststellen können. Die Städte und Gemeinden verändern allmählich ihr Gesicht, und ich begrüße es ausdrücklich, daß nach der ursprünglichen schnellen Investitionstätigkeit auf der grünen Wiese nun eine deutliche Hinwendung zu den Kernen der Städte und Gemeinden festzustellen ist. Durch zahlreiche weitere Programme des Bundes wurde die Verwaltungskraft der Kommunen gestärkt. Ich nenne hier als Beispiel die personelle Verwaltungshilfe. Ende 1993 waren ungefähr 2 100 westdeutsche Verwaltungshelfer in den Kommunen der jungen Länder tätig, davon über 450 allein in den kommunalen Vermögensämtern. Für diese personelle Verwaltungshilfe hat der Bund im Zeitraum von 1991 bis 1994 rund 550 Millionen DM eingesetzt. Ich begrüße es aber auch, daß nun nach und nach mehr „gelernte DDR-Bürger" die Verantwortung und Arbeit übernehmen, denn nur wenn wir uns vor Ort selbst einbringen, wird die Umgestaltung gelingen. Es ist davon auszugehen, daß die privaten und öffentlichen Investitionen in den nächsten Jahren ansteigen und so die weitere Modernisierung der Infrastruktur und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze beschleunigen. Das Vertrauen auf eine weitere Verbesserung in der Zukunft ist also gerechtfertigt. Jedoch verschließe ich nicht die Augen vor den vielfältigen Problemen. Die Wende in der früheren DDR brachte für mich und jeden Bürger einen tiefen Einschnitt mit dem Verlust gewohnter Zustände und dem Zwang zur Neuorientierung. Die im Sinne der Heilung notwendige Umwandlung von verdeckter in offene Arbeitslosigkeit war für viele Bürger ein Schock. In dieser kritischen Situation kann es schon vorkommen, daß ein Teil der Bürger sich auch in den Kommunalwahlen der PDS zuwendet, begreifen kann ich es nicht. Die PDS mag sich einer besonderen Nähe zu den Problemen rühmen, die ja von ihrer Vorgängerorganisation erst geschaffen wurden. Aber auch für die kommunale Ebene gilt: PDS zu wählen, heißt, den Bock zum Gärtner zu machen. Ich möchte meine Rede mit zwei Appellen beenden: Zum ersten: Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, sich in ausreichender Zahl für die Wahrnehmung eines kommunalen Mandates zur Verfügung zu stellen. Die kommunale Selbstverwaltung gibt das Recht, die Chance und besonders die Pflicht zur Mitgestaltung der Heimat. Zum zweiten: Damit hängt eng zusammen, daß die jungen Länder den Städten, Gemeinden und Kreisen eine echte Chance zur Mitgestaltung geben. Die neuen Länder erhalten nach dem ab 1995 geltenden Finanzausgleich deutlich mehr Finanzmittel als nach dem Fonds Deutsche Einheit. Ich appelliere deshalb an alle jungen Bundesländer, einen Teil dieser zusätzlichen Mittel an die Kommunen weiterzugeben — nicht als Zweckzuweisungen, sondern in Form freier, ungebundener Mittel. Damit helfen sie, die kommunale Selbstverwaltung mit wirklichem Leben zu erfüllen. Der Entschließungsantrag der PDS (Drucksache 12/6922) will das sozialistische Gießkannenprinzip der Finanzzuteilung auf die Kommunen wieder einführen, natürlich nach dem Prinzip: Bezahlen soll ein anderer! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt diesen Entschließungsantrag entschieden ab. Manfred Hampe! (SPD): Die Große Anfrage der Gruppe PDS/Linke Liste streift so viele Aufgaben und Verantwortungsbereiche von Kommunen, daß dies in den zehn Minuten, die mir zur Verfügung stehen, nicht zu behandeln ist. Die heute diskutierte Anfrage bietet von der Art und Reihung ihrer Fragen nicht dasselbe Forum zur Selbstdarstellung für die Bundesregierung, wie wir das bei der nach der Osterpause anstehenden Beratung der Anfrage der Regierungskoalition zu demselben Thema erleben werden. Trotzdem macht die Bundesregierung auch mit der Antwort auf die Anfrage für sich das Beste daraus; das kann so nicht in allen Punkten stehenbleiben. Ich möchte meine Kritik auf einen wesentlichen Punkt, die kommunalen Finanzen, beschränken. Das Recht der Städte, Gemeinden und Kreise in der Bundesrepublik Deutschland zur eigenverantwortlichen Regelung aller örtlicher Angelegenheiten ist verfassungsrechtlich garantiert. Es hängt im entscheidenden Maß von einer ausreichenden Finanzaustattung ab. Damit ist auch die aufgabengerechte Finanzausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften zu gewährleisten. Für die Bürger ist Politik in erster Linie über Kommunalpolitik erfahrbar. Damit bildet die kommunale Selbstverwaltung eine wesentliche Voraussetzung, um unsere Bürger mit dem Staat zu verbinden. Die Lage der Städte, Gemeinden und Kreise in den alten und den neuen Ländern ist sehr unterschiedlich und wird es auch noch für einen erhebliche Zeitraum bleiben. Ich will keine Unterschiedsdebatte führen. Ein paar Bemerkungen muß ich aber doch zur Finanzpolitik der Städte und Gemeinden in den alten und neuen Ländern nach der Einheit Deutschlands machen: In den Jahren 1990 bis 1992 stiegen die Einnahmen durch höheres Steueraufkommen in den West-Kommunen ständig an. Übertroffen wurde diese jedoch durch das Ausgabenwachstum. Die scheinbaren Zuwachsraten bei den eigenen Steuereinnahmen der Kommunen in den neuen Ländern beruhen nur auf dem niedrigen Ausgangsniveau. Der Anteil eigener Steuereinnahmen und Gebühreneinnahmen ist noch viel zu gering und wird es auf Jahre bleiben. Deshalb befanden sich die Kommunen in den neuen Ländern ständig am Rande ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Wenn die Zuweisungen über den Fonds Deutsche Einheit im Rahmen des Steueränderungsgesetzes nicht aufgestockt worden wäre, manche Kommune hätte schon vor dem finanziellen Aus gestanden. Da die Leistungen in den letzten Jahren 1993 und 1994 mit dem Föderierten Konsolidierungsprogramm noch einmal erhöht worden sind, wird es sicher auch in diesem Jahr noch keine Haushaltskatastrophen geben. Kritisch anzumerken sind sicher die bei vielen ostdeutschen Kommunen überproportional hohen Personalkosten. Unbestritten gibt es in diesem Bereich noch nicht ausgeschöpfte Einsparmöglichkeiten. Aber ein undifferenzierter Vergleich zwischen Ost- und Westkommunen ist nicht angebracht. Drei Gründe sind dafür anzuführen: Erstens gibt es noch immer eine Reihe von sozialen Aufgaben, die von Kommunen wahrgenommen werden müssen, da die freien Träger eben nicht mit dem Umfang bereit waren, Aufgaben zu übernehmen, wie es für eine spürbare Entlastung notwendig wäre. Zweitens. Die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen ist in den Ländern unterschiedlich geregelt, so daß eine direkte Vergleichbarkeit nur selten gegeben ist. Drittens haben die Kommunen Aufgaben zu lösen, die in den alten Ländern nicht anfallen, z. B. die in den Ämtern zur Regelung offener Vermögenfragen zu treffenden Eigentumszuordnungen. Demgegenüber stellt die Bundesregierung fest, daß die Finanzausstattung der ostdeutschen Kommunen in 1993 und 1994 angemessen sei. Das stimmt nicht unter dem Aspekt finanzieller Autonomie. Es stimmt mit Einschränkung, wenn die Zuweisungen an die Kommunalhaushalte einbezogen werden, wobei es eine andere Frage ist, ob eine solche „Dauerbehandlung am Tropf des Bundes und der Länder" mit der kommunalen Selbstverwaltungsautonomie übereinstimmt. In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung auf die ausschließliche Verantwortung der Länder. Noch Jahre nach der Deutschen Einheit und der Neuregelung der Finanzbeziehungen ab 1995 wird die finanzielle Ausstattung der Kommunen nicht ausreichend sein. Einerseits ist das Ziel der Finanzautonomie für die Gemeinden, die fast vollständig am goldenen Zügel von Zuschüssen und Zuweisungen hängen, noch in sehr weiter Ferne. Andererseits werden sie von den stark zunehmenden Ausgaben für die Sozialhilfe erdrückt, und sie sind oft nicht in der Lage, die notwendige Komplementärfinanzierung für die Bundes- und Landesförderprogramme aufzubringen. Die Bundesregierung prognostiziert in einer „Übersicht über die Auswirkungen bundespolitischer Maßnahmen auf die Kommunalfinanzen in den alten Ländern" im Jahr 1994 (BMF-Nachrichten vom 8. Februar 1994) einen Saldo der Entlastungen abzüglich Belastungen von 839 Millionen DM. Das stimmt nicht, weil sie auch die längst „abgefrühstückte" Kompensation aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit 2,1 Milliarden DM und Einnahmen aus dem Zinsabschlag als Entlastungen vorgibt. Entsprechend vorsichtigt ist das von der Bundesregierung für die Kommunen in den neuen Ländern vorgelegte Finanzkataster zu bewerten. Die Finanzierungsdefizite lauten 7,4 Milliarden DM für 1992 und 10 Milliarden DM für 1993, letztere Zahl die Schätzung des Finanzplanungsrates auf der Grundlage des ersten Halbjahres 1993. Nach wie vor wesentlichstes Manko sind dabei die geringen eigenen Steuereinnahmen. Bis 1997 werden sich nach der Steuerschätzung vom Mai 1993 die Einnahmen der ostdeutschen Gemeinden aus Steuern auf 40 % der Pro-Kopf-Werte West entwickeln. Derzeit liegen diese bei ca. 20 bis 25 %. Bei den Gebühreneinnahmen werden die allgemeine Einkommensentwicklung und die damit verbundene politische Durchsetzbarkeit in Höhe der West-Werte der ausschlaggebende Faktor sein. Derzeit ist eine weit stärkere Angleichung bei den Gebühren als bei den Einkommen festzustellen. Die Kritik der kommunalen Spitzenverbände an der Bundespolitik in bezug auf die Kommunalfinanzen wurde auf der außerordentlichen Mitgliederver- 18496' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 sammlung des Deutsche Städtetages am 18. Oktober 1993 deutlich zum Ausdruck gebracht. Sie wird von den beiden anderen Verbänden, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund, für die jeweils betroffene kommunale Ebene geteilt. Danach schönt der Bund bei seinen Berechnungen die Finanzausstattung der Kommunen in mehreren wichtigen Teilbereichen: bei der Zusatzbelastung für Kindertagesstätten, bei der Verlagerung des öffentlichen Personennahverkehrs im Zuge der Bahnreform, bei der Gegenrechnung, die eine Entlastung der Kommunen nachweisen soll. Die Einschätzung des Bundes kann ich nicht teilen, vielmehr gibt die Entwicklung der Kommunalfinanzen seit der Vereinigung Deutschlands Anlaß zur größten Sorge. Die Verschuldung der Gemeinden wird sich in den sieben Jahren von 1990 bis 1997 nach den eher optimistischen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums von 123 Milliarden DM auf mehr als 250 Milliarden DM verdoppeln. Besonders in den neuen Ländern stehen die Kommunen vor erheblichen Schwierigkeiten. Die Gründe für diese Entwicklung liegen im großen Umfang in der Verantwortung der Bundesregierung. Funktionsfähige Kommunen sind in einem föderativen System Grundlage eines gesunden demokratischen Staates. Es liegt deshalb im gesamtgesellschaftlichen Interesse, den Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland und im besonderen Maß in den neuen Ländern ausreichende Mittel zur Erfüllung der ihnen von der Verfassung und Gesetzgebung zugewiesenen Aufgaben zu garantieren. Ein Herausschleichen aus dieser Verantwortung mit dem Hinweis, daß mit der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ausschließlich die Länder die Finanzausstattung ihrer Kommunen zu sichern haben, wird dem föderativen Charakter unserer bundesstaatlichen Verfassung nicht gerecht. Die Kommunen sind größter öffentlicher Auftraggeber und damit Konjunkturmotor. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die in den Jahren 1991 und 1993 gewährte kommunale Investitionspauschale, die ihr Ziel, schnell beschäftigungswirksame Investitionsaufträge vergeben zu können, im vollen Umfang erreicht hat. Ein solches Instrument, jedoch längerfristig angelegt, und nicht über den Umweg der Länderhaushalte, könnte die fehlenden eigenen Steuereinnahmen ausgleichen. Von den im Föderalen Konsolidierungsprogramm beschlossenen 6,6 Milliarden DM jährliche Bundeshilfe werden sicher vor allem Länderaufgaben finanziert. Daß diese Finanzhilfen auch für Investitionen im kommunalen Bereich eingesetzt werden können, ist erst mal nur eine Möglichkeit, deren reale Umsetzung abzuwarten ist. Hans Schuster (F.D.P.): Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der PDS hat gezeigt, daß sie — und damit meine ich die Bundesregierung — die Probleme der Kommunen erkannt hat. Von besonderer Bedeutung ist die Regelung der Finanzen. Dazu muß man sagen, daß mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine solide Grundlage für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben nach 1995 geschaffen wurde, gerade auch für die neuen Bundesländer und deren Gemeinden. Von den Ländern erwarten wir jetzt, daß sie der Verantwortung gegenüber ihren Kommunen gerecht werden. Die Mehreinnahmen der Länder ermöglichen eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Den Ländern ist eine Absage zu erteilen, wenn sie in Zukunft wieder bei Entscheidungskompetenzen Föderalismus und bei der Kostenübernahme Zentralismus fordern. Zwar hätte die F.D.P. lieber eine Reform der Finanzverfassung mit einer umfassenden Gemeindefinanzreform gesehen, doch war dies in der jetzigen Legislaturperiode leider nicht möglich. Ich betone ausdrücklich, daß das nicht an uns lag. Der nächste Deutsche Bundestag muß das Problem der Gemeindefinanzierung lösen, am besten unter der Führung der F.D.P. Dann wird die Gewerbesteuer abgeschafft, und die Gemeinden erhalten einen Anteil an Umsatz- und Mineralölsteuer. Den von der PDS vorgelegten Entschließungsantrag lehnen wir natürlich ab. Wenn man den Antrag liest, fühlt man sich fast 15 Jahre jünger. Zum 1. Januar 1980 ist die Lohnsummensteuer zu Recht abgeschafft worden, und die werden wir auf keinen Fall wieder einführen. Ich kann die anderen Steuererhöhungen und Verteilungsoperationen des Antrags nicht alle aufzählen. Beispielhaft seien die Erhöhungen der Gewerbesteuer und die Abschöpfungssteuer für Wertzuwachs genannt. Das kommt überhaupt nicht in Frage. In früheren Legislaturperioden war es üblich, daß die Opposition eine Große Anfrage zur Kommunalpolitik stellt. Dies haben Sie, vielleicht aus Gründen der Arbeitsteilung, in dieser Wahlperiode scheinbar der PDS überlassen. Aber das ist nicht das Problem der F.D.P. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der PDS enthält wichtige Informationen für die Kommunalpolitik. Dies wird von der F.D.P. begrüßt. Wichtige Bereiche sind jedoch zu kurz gekommen. Sie sind in der Großen Anfrage der Koalitionsfraktionen enthalten. Die Bundesregierung hat die Antwort dem Bundestag zugeleitet: in den nächsten Tagen wird sie als Bundestagsdrucksache verteilt. Ich frage mich, wieso man die beiden Großen Anfragen nicht gemeinsam debattiert. Die jetzt verbrauchten 30 Minuten hätten wir dann gut gebrauchen können. Die dann stattfindende Debatte findet aber hoffentlich zu einer Uhrzeit statt, die dem Stellenwert der Kommunalpolitik mehr entspricht. Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Große Anfrage zur Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland gibt der Bundesregierung den willkommenen Anlaß, ihre kommunalfreundliche Politik zu erläutern. Die Anfrage ist deshalb vom Bundesministerium des Innern und den übrigen beteiligten Bundesressorts dazu genutzt worden, die Schwerpunkte der Kommunalpolitik dieser Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf die Probleme in den neuen Bundesländern ausführlich darzulegen. Hierbei müssen wir immer berücksichtigen, daß nach unserem föderalen Staatsaufbau die Gemeinden zum Bereich der Länder gehören. Gleichwohl bekennt sich die Bundesregierung auch in dieser Anfrage ausdrücklich zu ihrer Mitverantwortung für die Funktionsfähigkeit und die Finanzausstattung der Kommunen. Wir sind an leistungsfähigen und finanzstarken Kommunen in hohem Maße interessiert, weil nur gesunde Kommunen in der Lage sind, ihre wichtigen Aufgaben zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Kommunen in den neuen Ländern. Deshalb hat die Bundesregierung dem Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung in den neuen Ländern besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen wurde dafür gesorgt, daß die Kommunen im Beitrittsgebiet finanziell und personell angemessen ausgestattet sind. Eine funktionierende Verwaltung in den neuen Ländern ist eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse im vereinten Deutschland. Wir können heute feststellen, daß die kommunale Selbstverwaltung in den neuen Ländern auch in schwieriger Lage ihre Bewährungsprobe bestanden hat. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Wort zur finanziellen Belastung der Kommunen sagen. Wie alle öffentlichen Hände stehen auch die Kommunen in Zeiten leerer Haushaltskassen vor einer besonderen Herausforderung. Ich habe den Eindruck, daß auch die Kommunen die Zeichen der Zeit erkannt haben und auf vieles von dem verzichten, was in besseren Zeiten finanziert worden wäre. Auch die Bundesregierung will die Gemeinden bei ihren Bemühungen unterstützen, die kommunalen Haushalte zu konsolidieren, indem vermieden wird, ihnen durch neue Bundesgesetze neue Belastungen aufzubürden. Ich erinnere an dieser Stelle auch an die Festlegung im Föderalen Konsolidierungsprogramm, wonach grundsätzlich von kostenwirksamen Gesetzen und Maßnahmen abgesehen werden soll. Ich habe Verständnis für den Wunsch der Kreise, Städte und Gemeinden, ihnen neue Finanzquellen zu erschließen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten die Steuereinnahmen der Gemeinden stetiger und verläßlicher sein als bisher. Eine Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer könnte die im Rahmen einer kommunalen Steuerreform entstehenden gemeindlichen Steuerausfälle ausgleichen. Diese Problematik wird gegenwärtig in einer beim Bundesfinanzminister eingerichteten Arbeitsgruppe zur Reform der Gewerbesteuer diskutiert. Eingehen möchte ich in diesem Zusammenhang auf Themen, die in den letzten Wochen von den kommunalen Spitzenverbänden besonders problematisiert wurden. Von den Kommunen wird insbesondere ein erwarteter Anstieg kommunaler Gebühren beklagt. Dabei wird insbesondere auf die im Abwasserbereich von der Europäischen Union vorgegebene 3. Reinigungsstufe hingewiesen. Die Bundesregierung stellt derzeit gemeinsam mit Kommunen und Ländern Überlegungen an, wie die Gebühren durch nationale Regelungen auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften der EU begrenzt werden können und wie erforderlichenfalls an die EU herangetreten werden soll. Erste Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern haben unter Federführung von Herrn Kollegen Töpfer vor kurzem stattgefunden. Ich möchte aber zugleich darauf hinweisen, daß die künftige Kostenentwicklung in diesem Bereich auch davon abhängt, inwieweit die Kommunen bestehende Rationalisierungsmöglichkeiten — u. a. durch Beteiligung leistungsfähiger Privatunternehmen oder durch neue Organisationsformen — ausschöpfen. Es kommt hier entscheidend darauf an, daß das Privatisierungspotential, insbesondere in den neuen Ländern, aber nicht nur dort, genutzt wird. Besondere Belastung bürdet den Kommunen der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auf. Der von den zuständigen Landesministern vor vier Wochen gefundene Kompromiß ist ein gangbarer Weg. Hiernach soll im Ausnahmefall eine Streckung der Umsetzung des Rechtsanspruchs ermöglcht werden. Die gegenwärtige finanzielle Situation der Kommunen verdeutlicht auch die besondere Bedeutung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst in diesem Jahr. Die Kommunen vermögen den Anteil der Personalkosten am kommunalen Haushalt kaum noch zu verkraften. Als kommunale Arbeitgeber stehen die Kommunen unter besonderem Druck, da Arbeitskampfmaßnahmen sich in den Kommunen besonders spürbar auswirken. Ich freue mich deshalb, daß die Kommunen die Bemühungen der Bundesregierung für eine Pause beim Einkommenszuwachs im öffentlichen Dienst unterstützen. Eine wesentliche Entlastung der kommunalen Finanzsituation wird mit der Einführung der Pflegeversicherung eintreten. Im Interesse der Kommunen sind alle Beteiligten aufgerufen, nun endlich ein tragfähiges Ergebnis zu erzielen. Der gute und solide Stand der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland ist ein hohes Gut in unserem föderalen demokratischen Rechtsstaat. Städte, Gemeinden und Kreise sind darüber hinaus wichtige Bausteine für ein vereintes Europa. Die Bundesregierung wird sich daher auch in Zukunft mit großem Engagement für die kommunale Ebene sowohl in unserem eigenen Land als auch in Europa einsetzen. Anlage 6 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Staatssekretär Dieter Vogel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6892 Frage 1): 18498* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 In welchem Verhältnis steht der Wert der im Jahre 1993 vom Bundespresseamt und den Bundesministerien in Auftrag gegebenen Anzeigen in Lokalzeitungen der neuen Bundesländer im Vergleich zu den regionalen und überregionalen Zeitungen in den neuen Bundesländern? Die Bundesregierung hat mit ihren Anzeigeschaltungen in den neuen Bundesländern dem dort bestehenden hohen Informationsbedarf Rechnung getragen. Eine genaue Bezifferung des Prozentsatzes der in Auftrag gegebenen Anzeigen in Lokalzeitungen in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den regionalen und überregionalen Zeitungen in den neuen Bundesländern ist nicht möglich, da die Schaltung von Anzeigen in aller Regel nach Belegeinheiten erfolgt. Dies bedeutet eine Zusammenarbeit von mehreren selbständigen Verlagen auf dem Anzeigensektor zur Akquisition, Schaltung und Abwicklung von Anzeigen im jeweiligen Verbreitungsgebiet. Damit sind Zeitungen aus Verlagen unterschiedlicher Größe mit einer breiten Streuung sowohl bei der Auflagenhöhe als auch im Verbreitungsgebiet eingeschlossen. Über die Wertumsätze (Anteil der einzelnen Zeitungsverlage an den Anzeigenerlösen innerhalb der Anzeigenbelegeinheiten) liegen weder den beauftragten Agenturen noch der Bundesregierung Einzelangaben vor. Die Schlüssel für die Aufteilung der Erlöse innerhalb von Anzeigentarifgemeinschaften und Anzeigenverbünden sind interne Geschäftsgrundlagen der daran beteiligten Verlage. Anzeigen der Bundesregierung werden nicht nach medienpolitischen Kriterien vergeben. Entscheidender Maßstab ist vielmehr nach zwingendem Haushaltsrecht die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung im Hinblick auf die zu erfüllenden Aufgaben nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Dementsprechend beziehen die beauftragten Agenturen jeweils nur bestimmte Zeitungs- und Zeitschriftentypen ein, oder die Anzeigenschaltungen werden auf regionale Sektoren begrenzt. Kriterien für die Streupläne sind dabei die angesprochenen Zielgruppen, die Reichweite der belegten Medien und die Kosten. In diesem Rahmen wird auch die Lokalpresse berücksichtigt. Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/6892 Fragen 14 und 15): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bei der Stadt Frankfurt am Main interveniert, um Druck auf die Stadt Frankfurt am Main auszuüben, die von der Stadt Frankfurt am Main an den Dalai Lama, das religiöse Oberhaupt der Tibeter, ausgesprochene Einladung zur 1200-Jahr-Feier zurückzunehmen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die wirtschaftlichen Beziehungen zur Volksrepublik China durch dieses Verhalten der Bundesregierung gefördert werden? Hat die chinesische Regierung auf die beiden Interventionen einmal des Bundeskanzlers, die erfolgt ist, als durch einen Vertreter des Auswärtigen Amtes im Vorfeld des Kanzlerbesuches in der Volksrepublik China Ende 1993 eine Namensliste von 20 politischen Gefangenen von mindestens 3 600 politischen Gefangenen überreicht worden ist, und einmal des Auswärtigen Amtes, als es gegen die Verhaftung von Tibetern während eines Besuches der EU-Botschafter in Tibet im Mai 1993 protestierte, geantwortet, und ist die Bundesregierung, falls eine Antwort erfolgt ist, mit der Antwort zufrieden? Zu Frage 14: Die Bundesregierung hat nicht von sich aus bei der Stadt Franfurt interveniert; insbesondere hat sie keinen Druck ausgeübt. Sie wurde vom Protokoll der Stadt Frankfurt angesprochen und hat auf die Fragen des Protokolls nach den Implikationen einer gleichzeitigen Anwesenheit des Dalai Lama, des Bundespräsidenten, des französischen Staatspräsidenten und des Oberbürgermeisters von Kanton pflichtgemäß die bereits erwähnte Auskunft gegeben. Einen Zusammenhang zwischen dieser Auskunft und den wirtschaftlichen Beziehungen zur Volksrepublik China sieht die Bundesregierung nicht. Zu Frage 15: Im Zusammenhang mit dem Kanzlerbesuch wurde die Namensliste von 18 nach der Niederschlagung der Demokratiebewegung inhaftierten politischen Gefangenen und der zwei von Ihnen erwähnten Tibeter übergeben. Die Liste umfaßte eine Auswahl aus der großen Zahl politischer Gefangener: Sie konzentrierte sich auf die nach Tiananmen [spr. Tiän-an-men] zu Höchststrafen Verurteilten (10 Jahre oder mehr). Die beiden Tibeter wurden kurz nach dem Aufenthalt des Bundeskanzlers in Peking freigelassen. Auf die Liste der übrigen 18 politischen Gefangenen hat die chinesische Regierung eine pauschale Antwort gegeben: Einige der Veurteilten seien inzwischen freigelassen worden, zwei seien nicht identifizierbar, die übrigen seien „Gesetzesbrecher", verurteilt wegen Diebstahl von Staatsgeheimnissen. Die Bundesregierung hat sich mit dieser Antwort nicht zufriedengegeben und mehrfach eine präzisere Auskunft angemahnt. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Günther Toetemeyer (SPD) (Drucksache 12/6892 Fragen 17 und 18): Kann die Bundesregierung Informationen aus Südafrika bestätigen, daß die Bundesregierung die im Januar dieses Jahres erfolgte Gründung der „African Christian Democratic Party" aktiv unterstützt hat, und wenn ja, welche Gründe haben sie dazu bewogen? Ist es richtig, daß die Bundesregierung hierbei finanzielle Hilfe geleistet hat, und wenn ja, aus welchem Einzelplan des Bundeshaushalts ist diese Finanzhilfe geleistet worden? Zu Frage 17: Die Bundesregierung hat die bereits im Dezember 1993 erfolgte Gründung der „African Christian Democratic Party" in keiner Weise unterstützt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18499' Zu Frage 18: Die Bundesregierung hat bei der Gründung der „African Christian Democratic Party" auch keine finanzielle Hilfe geleistet. Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/6892 Frage 9): Wie will die Bundesregierung verhindern, daß Aussagen wie die des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in der „Neuen Osnabrücker Zeitung" —"(...) die ständigen Demonstrationen gegen angebliche, aber gar nicht vorhandene Ausländerfeindlichkeit und Rassismus (...) (sind) nichts anderes als ein Identifikationsthema für unverbesserliche Sozialisten (...)" — die Akzeptanz für weitere Anschläge auf ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger erhöhen und ausländerfeindliches Verhalten in Teilen der Bevölkerung fördern? Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich der Hinweis auf die „jüngste Meldung über die Ermordung von 200 Bewohnern Osttimors durch Soldaten" auf den Vorfall in Dili im November 1991 und einen Filmbericht darüber bezieht, der am 22. Februar 1994 im portugiesischen Fernsehen und von dem britischen Fernsehsender itv ausgestrahlt wurde. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei der Fernsehreportage um die Wiederholung von bereits früher ausgestrahltem und 1991 aufgenommenem Bildmaterial. Zu den in der Sendung gemachten Aussagen von zwei anonym gebliebenen Timoresen über weitere Greueltaten an Überlebenden des Vorfalls hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. Die Bundesregierung hat nach dem Vorfall von Dili gemeinsam mit ihren europäischen Partnern darauf gedrungen, daß der Sachverhalt rückhaltlos aufgeklärt und die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden. Darauf wird die Bundesregierung auch weiterhin bestehen. Die Bundesregierung hatte zur Lieferung der Schiffe aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksmarine sowie zu einer Voranfrage zur Lieferung von U-Booten nach Indonesien, einschließlich der Thematik des WEU-Beschlusses vom 17. Juni 1993, bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion (12/6512) ausführlich Stellung genommen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/6892 Fragen 20 und 21): Welche Einzelheiten, Rechtsgrundlagen und Gründe kann die Bundesregierung hinsichtlich des Vorgehens des Bundesamtes für Verfassungsschutz nennen, welches in Niedersachsen ohne Wissen des dortigen Innenministeriums die „Republikaner" mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht hat, nachdem das Verwaltungsgericht Hannover — ebenso wie andere Verwaltungsgerichte — dies nicht etwa des engen Landesverfassungsschutzgesetzes, sondern schon unmittelbar gemäß Artikel 2 Abs. 21 des Grundgesetzes für unzulässig erklärt hatte, und wann hat das Bundesamt hierüber mit dem niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz das erforderliche Benehmen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 BVerfSchG) hergestellt sowie die unverzügliche Information des Landesinnenministeriums (§ 2 Abs. 4 niedersächsisches VerfSchG) veranlaßt? Aufgrund welcher der Tatbestandsalternativen des § 5 Abs. 2 Satz 2 BVerfSchG — insbesondere einem möglichen Ersuchen des niedersächsischen Landesamts — hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Überwachung der „Republikaner" als befugt betrachtet, und inwieweit hat das Bundesamt hierbei § 2 Abs. 4 des niedersächsischen VerfSchG berücksichtigt, wonach auf Ersuchen des Landesamts keine Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, zu denen dieses selbst nicht befugt ist? Zu Frage 20: Die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist in § 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BVerfSchG) geregelt; danach darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in einem Land nach Maßgabe der Nrn. 1 bis 4 dieser Bestimmung im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die in § 3 BVerfSchG aufgeführten Bestrebungen sammeln. Das niedersächsische Verfassungsschutzgesetz steht dem nicht entgegen. Auf der Tagung der Leiter der Verfassungschutzbehörden des Bundes und der Länder am 15./16. Dezember 1992 in Köln stellten die Amtsleiter übereinstimmend fest, daß bei der Partei „Die Republikaner" (REP) tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Es bestand Übereinstimmung darüber, zukünfitg über die Partei gezielt Informationen zu beschaffen und auszuwerten, um verfassungsfeindlichen Bestrebungen wirksam entgegentreten zu können. Ob und in welchem Umfang Einzelmaßnahmen des BW in Niedersachsen erfolgt sind, wird nicht öffentlich erörtert. Dazu verweist die Bundesregierung auf die zuständige Parlamentarische Kontrollkommission (PKK). Zu Frage 21: Die Befugnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz folgt aus § 5 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Wie dem Wortlaut des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes zu entnehmen ist, treffen Unterrichtungspflichten nach diesem Landesgesetz nicht das BfV. 18500' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/6892 Frage 22): Wie erklärt die Bundesregierung die ungleiche Verdienstausgleichsregelung bei Selbständigen und Angestellten des öffentlichen Dienstes im Falle der Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit, konkret: wie erklärt die Bundesregierung, daß im öffentlichen Dienst Beschäftigte — je nach Ortsgröße — bis zu einem Drittel von ihrer Arbeitszeit freigestellt werden, bei vollem Verdienstausgleich und zusätzlicher Aufwandsentschädigung, während Selbständige keine entsprechenden Aufwandsentschädigungen erhalten? Angestellte im öffentlichen Dienst sind gemäß § 52 Abs. 1 BAT unter Fortzahlung der Vergütung zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten nach deutschem Recht für die Dauer der unumgänglich notwendigen Abwesenheit von der Arbeit freizustellen. Die Freistellung erfolgt jedoch nur, soweit die Aufgaben nicht außerhalb der Arbeitszeit oder gegebenenfalls nach Verlegung der Arbeitszeit erledigt werden können. Die Tarifvertragsparteien haben diese Regelung vereinbart, um mögliche Konflikte zwischen staatsbürgerlichen Pflichten und der Arbeitspflicht zu vermeiden. Die bezahlte Freistellung wird auf das unumgängliche Maß beschränkt. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung wird durch den Arbeitgeber nicht gezahlt. Gegenüber der Fortzahlung des Arbeitsentgelts ist im übrigen nach dem Tarifvertrag der Anspruch auf Verdienstausfallersatz, wie er sich aus anderen Vorschriften ergeben kann, vorrangig gestellt. Für Beamte gilt folgendes: Gemäß § 89 Abs. 3 Satz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) ist Bundesbeamten für die Tätigkeit als Mitglied einer kommunalen Vertretung, eines nach Kommunalverfassungsrecht gebildeten Ausschusses oder vergleichbarer Einrichtungen in Gemeindebezirken der erforderliche Urlaub unter Belassung der Besoldung zu gewähren. Gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 BBG gilt dies für die von einer kommunalen Vertretung gewählten ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen, die aufgrund eines Gesetzes gebildet worden sind. Zwecks Vermeidung von Ungleichbehandlungen hat sich das Bundesministerium des Innern mit Rundschreiben vom 29. Oktober 1965 — II B 2 — 220 223/22 — damit einverstanden erklärt, daß dieser Regelung auch für Arbeitnehmer des Bundes Rechnung getragen wird. Darüber hinaus gilt für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst die Sonderurlaubsverordnung in der Fassung vom 29. April 1992, die der Vorschrift des § 52 BAT/BAT-O vergleichbare Regelungen enthält. Über eine Handhabung, wonach eine je nach Ortsgröße gestaffelte Freistellung bis zu einem Drittel der Arbeitszeit erfolgt, liegen hier keine Informationen vor. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk auf die Fragen der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 12/6892 Fragen 40 und 41): Wann wird der Bundeskanzler den Entwurf eines Altenpflegegesetzes der Bundesministerin für Familie und Senioren, Hannelore Rönsch, im Kabinett beraten lassen? Worin liegen die Unterschiede zwischen dem Entwurf eines Altenpflegegesetzes des Landes Hessen, der voraussichtlich am 18. März 1994 im Bundesrat behandelt wird, und dem im Bundeskabinett noch nicht beratenen Entwurf der Bundesministerin für Familie und Senioren? Zu Frage 40: Die Meinungsbildung in der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 41: Nach den Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates bestehen folgende Unterschiede zwischen dem hessischen Gesetzesantrag und dem Entwurf des Bundesministeriums für Familie und Senioren: — Das Mindesalter für den Zugang zur Ausbildung wird auf die Vollendung des 16. Lebensjahres festgelegt. (Bundesministerium für Familie und Senioren: Vollendung des 17. Lebensjahres). — Die Regeldauer der Ausbildung (3 Jahre) für Umschüler aus nicht verwandten Berufen soll nicht verkürzt werden. (Bundesministerium für Familie und Senioren: Verkürzung um ein Jahr auf 2 Jahre). — Die Regeldauer der Ausbildung (3 Jahre) für Frauen mit 5jähriger Pflegeerfahrung in Familienhaushalten soll nicht verkürzt werden. (Bundesministerium für Familie und Senioren: Die Ausbildung darf um ein Jahr auf 2 Jahre verkürzt werden). — Die Ermächtigung für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird auf Rahmenvorschriften zur sachlichen Gliederung der Ausbildung beschränkt. (Bundesministerium für Familie und Senioren: Die Verordnung darf die Mindestanforderungen an die Ausbildung regeln). — Es wird die Möglichkeit eröffnet, neben den Kosten der Ausbildungsvergütung auch die Beschulungskosten in die Pflegesatzfinanzierung einzubeziehen. (Bundesministerium für Familie und Senioren: Nur die Kosten der Ausbildungsvergütung können in die Pflegesatzfinanzierung einbezogen werden, weil die Kosten des Unterrichts eine Angelegenheit der Lander sind). Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) (Drucksache 12/6892 Fragen 44 und 45): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18501' Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß osteuropäische Transportunternehmen zunehmend in Deutschland unerlaubte Kabotagefahrten durchführen und auf diese Weise dem deutschen Transportgewerbe erheblichen Schaden zufügen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Strafen an die Höhe des wirtschaftlichen Schadens anzupassen, um gegen diesen Mißstand vorzugehen? Zu Frage 44: Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß die Öffnung der Grenzen nach Osteuropa und das dadurch enorm gestiegene Straßengüterverkehrsaufkommen die Gefahr einer Zunahme unerlaubter Kabotagefahrten in Deutschland mit sich bringen. Die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr hat deshalb im letzten Jahr mit Vorrang Kabotagebeförderungen überwacht. Die Ergebnisse dieser Überwachung — selbst bei Betriebsprüfungen aufgrund gezielter Hinweise — konnten den Verdacht einer Zunahme unzulässiger Kabotage nicht erhärten. Zu Frage 45: Wegen des zunehmenden Kabotageverkehrs in Deutschland haben die hierfür zuständigen Bundesländer aus Gründen der Generalprävention eine Verdoppelung des Bußgeldregelsatzes bei der Durchführung ungenehmigter Kabotage von bisher 500,— DM je Tat auf 1.000,— DM je Tat beschlossen. Dem wirtschaftlichen Schaden soll durch diese Erhöhung Rechnung getragen werden, da angesichts der erleichterten Kabotagemöglichkeiten (Aufstockung der Kabotagekontingente) ein Verstoß gegen die noch geltenden Kabotagebestimmungen umso verwerflicher ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Dr. Erich Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 12/6892 Frage 46): Ist die Bundesregierung bereit, angesichts jüngst bekanntgewordener Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem Tod des ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, Dr. Uwe Barschel, den seinerzeitigen Flugzeugabsturz vom 31. Mai 1987 auf dem Flugplatz Lübeck (bei dem Dr. Uwe Barschel schwer verletzt und drei Personen getötet worden sind) einer erneuten Ursachenuntersuchung zu unterziehen, und kann die Bundesregierung heute schon ausschließen, daß fremde Einflüsse diesen Absturz verursacht haben? Der Bundesregierung sind über den Flugunfall von 1987 in Lübeck keine neuen Tatsachen bekannt geworden, die eine Wiederaufnahme der Unfalluntersuchung rechtfertigen würden. Die Unfalluntersuchung hatte seinerzeit zweifelsfrei ergeben, daß der Anflug auf den Flugplatz Lübeck sehr tief bei schlechten Sichtbedingungen durchgeführt wurde und dadurch einem Hindernis (Mast) nicht ausgewichen werden konnte. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/6892 Fragen 47 und 48): Wie bewertet die Bundesregierung die Annahme der Alpeninitiative in der Schweiz, wonach neben anderen verkehrlichen Maßnahmen der Gütertransitverkehr durch die Schweiz ab dem Jahre 2004 nur noch auf der Schiene abgewickelt werden soll, und wird die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union auf eine weitgehende Akzeptierung der Schweizer Beschlüsse und eine Ausrichtung der Verkehrspolitik der Union auf die Schweizer Wünsche und Bedürfnisse hinwirken oder tritt sie dafür ein, durch Druck auf die Schweiz eine Revision dieser Beschlüsse zu erreichen? Sieht die Bundesregierung sich nach der Annahme der Alpeninitiative in der Schweiz veranlaßt, ihr Konzept für den Ausbau der Bundesschienenwege der veränderten Lage derart anzupassen, daß sie für einen baldigen Ausbau der Bahnzulaufstrecken zur Schweiz in den Relationen München-Memmingen-Lindau, Ulm-Friedrichshafen-Lindau, Stuttgart-Singen und KarlsruheFreiburg-Basel und für eine Stärkung der Containerbahnhöfe in Singen und Ravensburg eintritt? Zu Frage 47: Eine abschließende Bewertung wird erst möglich sein, wenn im einzelnen bekannt ist, wie die schweizerische Regierung den Volksentscheid zur Alpeninitiative konkret umsetzen will. Nach ersten Äußerungen der Europäischen Kommission und des Rats der Europäischen Union zeichnet sich ab, daß die vor allem von schweizerischer Seite gewünschte Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz über gegenseitigen Marktzugang im Straßen- und Luftverkehr verzögert und erschwert wird. Die Bundesregierung hat stets Verständnis für die besondere Umweltsensibilität des Alpenraumes gezeigt. Sie repektiert die in der Schweiz nach demokratischen Regeln zustande gekommene Entscheidung. Sie muß aber darauf bestehen, daß der Transitvertrag von 1992 zwischen der Europäischen Union und der Schweiz, der auch Regelungen über den Straßenverkehr enthält, bis zum Ende seiner Laufzeit (Anfang 2005) in vollem Umfang eingehalten wird. Wichtig wird für die Bundesregierung auch sein, wie der Zeitraum zwischen dem Ablauf des Transitvertrages und der Fertigstellung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale überbrückt wird; diese ist nach dem Transitvertrag erst in 12 bis 15 Jahren ab dessen Inkrafttreten (Januar 1993) vorgesehen. Zu Frage 48: Der Ausbau der Eisenbahnverbindungen mit der Schweiz wird zur Zeit durch eine bilaterale Arbeitsgruppe untersucht. Veränderungen der Rahmenbedingungen werden dabei zu berücksichtigen sein. Die Bundesregierung wird einen Ausbau/Neubau der Umschlagbahnhöfe Singen und Ravensburg unterstützen, sobald Aufkommen und Nachfrage der Wirtschaft dies rechtfertigen. 18502* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ulrich Janzen (SPD) (Drucksache 12/6892 Frage 49): Hat die Bundesregierung Realisierungszeiträume für die Bahnprojekte deutsche Einheit noch nicht fixiert und auch Fertigstellungstermine für Teilabschnitte noch nicht festgelegt (in einer sogenannten Anzeige, in der das Bundesministerium für Verkehr in der Ostseezeitung am 11. Februar 1994 über die Verkehrsprojekte deutsche Einheit in Mecklenburg-Vorpommern informiert, gehen die darin enthaltenen Informationen über die Bahnprojekte über Angaben zum Stand der Planung und zu den vorgesehenen Maßnahmen nicht hinaus)? Die Beschlüsse zum Haushalt 1994 und deren Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung machen es erforderlich, daß zusammen mit der Deutschen Bahn AG eine Prioritätenreihung für die einzelnen Schienenprojekte des Schienenwegeausbaugesetzes vorgenommen werden muß. Hierbei ist auch über die zeitliche Realisierung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit zu entscheiden, die aus Sicht der Bundesregierung nach wie vor eine hohe Priorität haben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 12/6892 Fragen 50 und 51): Welche Auswirkungen wird der Kabinettsbeschluß, privat vorfinanzierte und über Mautgebühren von den Nutzern zu bezahlende Straßenverkehrsprojekte zu ermöglichen, auf die bislang für die Privatfinanzierung nach dem Konzessionsmodell vorgesehenen Verkehrsprojekte haben? Welche Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan kämen für eine solche Privatfinanzierung nach dem Mautmodell in Frage, und gibt es darüber hinaus derartige Projekte, die nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten sind? Zu Frage 50: Keine Zu Frage 51: Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans für eine Privatfinanzierung mit Maut in Betracht kommen, wird im Benehmen mit den Ländern geprüft. In erster Linie kommen besonders kostspielige Brücken- und Tunnelbauwerke für den Fernstraßenbau in Betracht, die ansonsten auf absehbare Zeit keine Realisierungschance besäßen. Dies können Projekte sein, die bislang nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten sind oder solche, für die in den nächsten Jahrzehnten keine Finanzierungsmöglichkeit gesehen wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage der Abgeordneten Susanne Kastner (SPD) (Drucksache 12/6892 Frage 52): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Schadstoffbelastungen der Flußökosysteme insbesondere der Ablagerungen in Flußbetten speziell in den neuen Bundesländern, und welche gesundheitlichen Gefahren bestehen durch landwirtschaftliche Produktion in den Überschwemmungsgebieten der mit giftigen Chemikalien belasteten Flüsse? Für die Überwachung der Gewässergüte sind die Bundesländer zuständig. Sie dokumentieren die dabei gewonnenen Informationen in Berichten und Zahlentafeln. Darüber hinaus werden im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Daten erhoben und ausgewertet. Demzufolge stellt sich die Situation in den neuen Bundesländern wie folgt dar: In den alten Bundesländern hat sich die Gewässerbeschaffenheit auf Grund der verstärkt durchgeführten Abwasserreinigungsmaßnahmen von Städten, Gemeinden und Industrie bereits erheblich verbessert. Die Fließgewässer in den neuen Bundesländern sind dagegen zum Teil in einem erheblich schlechteren Zustand. Betriebsstillegungen, Produktionsprofiländerungen und erste Sanierungsmaßnahmen haben die Belastung der Fließgewässer jedoch bereits deutlich reduziert. Dadurch hat sich die Selbstreinigungsleistung der Gewässer verbessert. Wegen der Anreicherung bestimmter Schadstoffe sind die Sedimente der Gewässer jedoch häufig kritisch belastet. Hier gibt es noch Informationsdefizite, die schnell beseitigt werden müssen. Aus diesem Grunde werden von den Ländern die Erarbeitung von Sedimentkatastern geplant oder ist mit ihrer Erstellung bereits begonnen. Endgültige Ergebnisse liegen bisher noch nicht vor. Erste Zwischenergebnisse zeigen, daß sich die deutliche Senkung der Schadstoffbelastung im Gewässer noch nicht in einer spürbaren Verbesserung der Sedimentqualität widerspiegelt. Zur Reduzierung der Belastung und zur Vermeidung von Gefährdungen wurde bereits 1990 die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) gebildet, die inzwischen ein Aktionsprogramm für das Einzugsgebiet der Elbe, das rund 75 % des Gebietes der neuen Bundesländer umfaßt, konzipiert hat. Gesundheitliche Gefahren für Mensch und Tier durch landwirtschaftliche Produkte bestehen im übrigen bei Einhaltung der lebensmittel- und futterrechtlichen Vorschriften nicht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 12/6892 Fragen 53 und 54): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18503' Wie will die Bundesregierung die Hauptursache für den anhaltenden Rückgang des WeiBstorchbestandes in der Bundesrepublik Deutschland, nämlich die Zerstörung der Nahrungsgebiete — insbesondere die Entwässerung großer Feuchtwiesengebiete u. a. im Rahmen der Flurbereinigung — verhindern, und mit welchen Mitteln sollten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und der EG-Förderung einer umweltverträglichen extensiven Landwirtschaft Lebensräume des Weißstorches erhalten bzw. wiederhergestellt werden? Welche Beeinträchtigungen der Lebensräume des Weißstorches sind durch die geplanten Verkehrswegeausbauprojekte der A 20, Havel, Elbe, Oder und Donau zu erwarten, und wie will die Bundesregierung diese möglicherweise zusätzlich drohende Gefährdung des Weißstorchbestandes verhindern? Zu Frage 53: Nach Auffassung der Bundesregierung sind für die Beseitigung der Hauptursachen des Rückgangs des Weißstorchbestandes in der Bundesrepublik Deutschland, nämlich die Zerstörung der Lebensräume, detaillierte Artenschutzprogramme notwendig. Derartige Artenschutzprogramme sind ebenso Ländersache wie der Schutz des Lebensraumes „Feuchtwiesen". Im Rahmen des Fördertitels zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung einschließlich der Förderung von Gewässerrandstreifen fördert der Bund seit 1979 Maßnahmen zur Optimierung realer und potentieller Weißstorch-Lebensräume, so: Schleswig-Holstein: Alte-Sorge-Schleife Haseldorfer Marsch Schaalsee-Landschaft Niedersachsen: Gartow-Höhbeck Fischerhuder Wümmeniederung Meißendorfer Teiche Meerbruch/Steinhuder Meer Bremen: Borgfelder Wümmewiesen Mecklenburg-Vorpommern: Schaalsee-Landschaft Brandenburg: Unteres Odertal Nuthe-Nieplitz-Niederung Sachsen-Anhalt: Drömling Bayern Regentalaue/Lkr. Cham Außerdem fördert die Bundesregierung ein F + EVorhaben „Feuchtgebietsschutz in der Bundesrepublik Deutschland durch Gebietsmonitoring speziell der Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung gemäß Ramsar-Konvention" . Dieses Vorhaben wird fachlich-wissenschaftliche Erkenntnisse erbringen, die den in einigen der Feuchtgebiete internationaler Bedeutung lebenden Weißstörchen zugute kommen können. Im übrigen darf nach den „Grundsätzen für die Förderung der Flurbereinigung", der Bestandteil des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ist, grundsätzlich nicht gefördert werden: — Entwässerung und Tiefumbruch von Grünland, — Umwandlung von Grünland in Acker und dessen anschließende Entwässerung, — Umwandlung von Ödland in landwirtschaftliche Nutzfläche und deren anschließende Entwässerung. Damit wird auch erreicht, daß Lebensräume des Weißstorchs erhalten bleiben. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ist zur Umsetzung eines Teiles der Maßnahmen nach VO (EWG) 2078/92 ferner die Förderung extensiver Landwirtschaftungsformen geplant. Diese Förderung umfaßt aber nur agrarstrukturpolitisch bedeutende Maßnahmebereiche. Eine gezielte Erhaltung/Wiederherstellung spezifischer Lebensräume entspricht nicht der Gesamtzielsetzung der Gemeinschaftsaufgabe. Mittel aus der EG-Förderung können im Rahmen von Länderprogrammen durchaus für biotopsichernde Maßnahmen in Anspruch genommen werden (z. B. 20jährige Flächenstillegung). Zu Frage 54: Bei der Planung der A 20 wurde im Rahmen der Linienfindung über faunistische Grundkartierungen der Weißstorch als Indikatorart für Grünlandbereiche berücksichtigt. An Elbe und Oder sind keine Ausbauten geplant, die Lebensräume des Weißstorchs beeinträchtigen können. Der Bundesregierung liegen für Oder und Donau keine aktuellen Kartierungen der Weißstorchhabitate vor. Es werden jedoch bei jedem Verkehrswegeprojekt die Auswirkungen auf Natur und Landschaft untersucht. Dies hat zum Ziel, unmittelbare Beeinträchtigungen der Lebensräume von im Bestand gefährdeten Pflanzen und Tieren zu vermeiden oder auf das unvermeidbare Maß zu mindern. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch gezielte Maßnahmen, die im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Planfeststellungsbeschluß festzulegen sind, auszugleichen oder zu ersetzen. Solche Ausgleichs- und Ersatzflächen für Nahrungshabitate von Weißstörchen sind durch Umwandlung von intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen in feuchte Standorte sowie durch die Anlage von Feuchtgebieten relativ problemlos herstellbar; Erfahrungen belegen, daß diese nach Besiedlung durch die Nahrungstiere auch durch die Störche angenommen werden. Bei einer unumgänglichen Inanspruchnahme von Nahrungsbiotopen durch bauliche Maßnahmen kommt es daher sehr darauf an, daß die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst frühzeitig, also möglichst vor Beginn der Baumaßnahmen, und im funktionalen Zusammenhang mit den beeinträchtigten Flächen durchgeführt werden. 18504* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 12/6892 Fragen 55 und 56): Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlebenschancen des Weißstorches aufgrund des Brutbestandes in den letzten Jahrzehnten in Deutschland, und welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Gründe des evtl. drohenden Aussterbens des Weißstorches, der vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) zum Vogel des Jahres 1994 gewählt wurde, vor? Wie ist die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen, die sich aus der Berner Konvention, der Bonner Konvention und der EG-Vogelschutzrichtlinie zum Schutz des Weißstorches und seines natürlichen Lebensraumes ergeben, bisher nachgekommen, und was gedenkt die Bundesregierung zukünftig zur Erfüllung ihrer international eingegangenen Verpflichtungen zu tun? Zu Frage 55: Die Bundesregierung teilt die u. a. in der „Roten Liste der Vögel" enthaltene Expertenauffassung, daß der Weißstorch aufgrund der Entwicklung der Brutbestände als vom Aussterben bedroht einzustufen ist und seine Überlebenschancen daher als kritisch einzustufen sind; nicht zuletzt deshalb begrüßt sie es, daß mit seiner Benennung zum „Vogel des Jahres" das Bewußtsein für seine Lage öffentlichkeitswirksam geschärft wurde. Der Brutbestand des Weißstorches hat in den letzten Jahrzehnten in den Ländern der „alten" Bundesrepublik kontinuierlich abgenommen, vielerorts ist er verschwunden. Wichtigste Brutgebiete sind heute in den Flußtälern von Eider, Elbe, Weser, Aller, Ems und Rhein. In den östlichen Bundesländern ist der Weißstorch noch weit verbreitet und in seinem Bestand bisher relativ stabil. Die Hauptgründe für den Rückgang des Weißstorchs sind: — Zerstörung der Lebensräume — Schadstoffbelastung durch Schwermetalle, persistente Pestizide und Industriechemikalien — Unfälle an Freileitungen — Bejagung im Überwinterungsgebiet und auf dem Zugweg — reduziertes Nahrungsangebot im Sahel-Gürtel durch zunehmende Dürre Zu Frage 56: Der Weißstorch ist laut Bundesartenschutzverordnung als vom Aussterben bedroht eingestuft. Damit gelten für ihn die strengen Verbote des § 20f des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Bundesregierung hat hiermit die entsprechenden Verpflichtungen aus der Berner Konvention und aus der EG-Vogelschutzrichtlinie umgesetzt. Zu den einzelnen Maßnahmen habe ich gerade Stellung genommen. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung zusammen mit Naturschutzverbänden in Vereinbarungen mit der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke für einen verbesserten Vogelschutz an Starkstrom-Freileitungen eingesetzt. Diese Schutzmaßnahmen kommen auch Weißstörchen zugute. Schließlich fördert die Bundesregierung ein deutsch-israelisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur Erforschung des Weißstorchenzuges zwecks Erstellung eines internationalen Hilfsprogramms. Ferner unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen um ein Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel als Regionalabkommen zur Bonner Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten. Bestandteil dieses Abkommens ist u. a. ein spezieller Aktionsplan für Störche, Ibisse und Löffler. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/6892 Frage 57): Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen, die Dieselmotoremissionen durch technische Maßnahmen und durch die Durchsetzung der Euronormen 2 bis 4 zu reduzieren, und wie wird die Bundesregierung diese Forderungen in die Tat umsetzen? Der Sachverständigenrat für Umweltfragen beschreibt in seinem Gutachten vier Stufen für die Partikelemission der Dieselmotoren von Pkw. Ausgehend von 100 % in der Basisstufe 1, werden in der Stufe 2 die Partikelemissionen bzw. deren kanzerogenes Wirkungspotential auf 54 %, in der Stufe 3 auf 27 % und in der Stufe 4 auf 13,5 % gesenken. Diese stufenweise Minderung entspricht in vollem Umfang den Vorstellungen der Bundesregierung. Sie hat einen entsprechenden Stufenplan in den Gremien der EU eingereicht. Die Stufe 2 mit einem Partikelgrenzwert von 0,18 g/km ist seit 1. Januar 1993 europaweit in Kraft. Die Stufe 3 mit einem Partikelgrenzwert von 0,08 g/ km ist bereits in einem einstimmig vom Umweltrat gefaßten gemeinsamen Standpunkt enthalten und soll am 1. Januar 1996 für die Erteilung neuer Betriebserlaubnisse und am 1. Januar 1997 für alle Neufahrzeuge in Kraft treten. Als weitere Stufe hat die Bundesregierung für 1999/2000 einen Partikelgrenzwert von 0,04 g/km vorgeschlagen. Über diese Stufe sind die Beratungen in den Fachgremien der EG bereits aufgenommen worden. Es ist darauf hinzuweisen, daß die vom Sachverständigenrat vorgenommene Zählweise der Euronormen von der bei der Bundesregierung und Industrie üblichen Zählweise — eine offizielle Zählweise gibt es nicht — abweicht und sich um eine Stufe unterscheidet. Die Ausgangsstufe wird meist Euro 0 genannt, der die drei Verschärfungsstufen Euro 1, Euro 2 und Euro 3 folgen. Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß der Hauptteil der Partikelemissionen im Straßenverkehr nicht den Pkw sondern den Lkw und Bussen entstammt. Auch hierfür hat die Bundesregierung bei der EU einen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1994 18505* entsprechenden Stufenplan eingereicht, der bis auf die Stufe 1999/2000 bereits Rechtskraft hat. Über die Stufe 1999/2000 wird zur Zeit in den Fachgremien beraten. Die sehr entscheidende Stufe 1996 bei Lkw, die eine Senkung des Partikelwerts von 0,4 g/kWh auf 0,15 g/kWh bringt, wird in Deutschland in der Praxis vorgezogen, da diese Stufe durch die ab 1. April 1994 veränderte Kfz-Steuer für Lkw finanziell gefördert wird. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Klinkert auf die Fragen des Abgeordneten Christian Müller (Zittau) (SPD) (Drucksache 12/6892 Fragen 58 und 59): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der von der G.E.O.S. Freiberg Ingenieurgesellschaft mbH erstellten „Kenntnisstandsanalyse zu hydrogeologischen und geotechnischen Problemen unter dem Aspekt des Grundwasserentzuges durch den Braunkohlentagebau Turow (Polen) im Raum Zittau" hinsichtlich der Folgen für die Gemeinde Drausendorf, das Gewerbegebiet Weinau der Stadt Zittau und die Stadt Zittau selbst oder liegen der Bundesregierung von der G.E.O.S.-Analyse abweichende Erkenntnisse vor? Welches Ziel (zeitlich und inhaltlich) verfolgt die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Republik Polen, um Schaden für die betroffenen Gebiete abzuwenden oder zu begrenzen, und welche Schadensersatzleistungen sieht die Bundesregierung für die unmittelbar betroffenen Einwohner von Drausendorf, auch im Falle einer notwendigen Aufgabe des Dorfes, vor? Zu Frage 58: Die von der G.E.O.S. Freiberg Ingenieurgesellschaft mbH erstellte „Kenntnisstandsanalyse" sowie weitere vom Freistaat Sachsen veranlaßte, noch laufende Untersuchungen lassen auf das Vorliegen von Bergbaufolgeschäden schließen. Eine Bewertung im einzelnen ist zur Zeit nicht möglich, weil die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Zu Frage 59: Die Bundesregierung verfolgt in den Verhandlungen mit der polnischen Seite das Ziel, eine Offenlegung der für eine Gefahrenabschätzung auf deutscher Seite relevanten Angaben zum Tagebau Turow, eine Beteiligung an Untersuchungen sowie eine Fortführung des Kohleabbaues ohne Beeinträchtigungen für die deutsche Seite zu erreichen. Der jetzige Stand der Untersuchungen reicht für eine umfassende Gesamteinschätzung noch nicht aus. Soweit es sich bei den vorliegenden Schäden um durch den Tagebau Turow verursachte Schäden handelt, liegt die Haftung ausschließlich auf polnischer Seite. Die Bundesregierung kann für die vorliegenden Schäden nicht aufkommen.
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    Herr Abgeordneter, bei Tarifverhandlungen ist es immer so, daß die Tarifpartner zunächst von zwei Maximalforderungen ausgehen.

    (Zuruf von der F.D.P.: Aha!)

    Dies ist Ihnen sicherlich bekannt. Auf der anderen Seite wäre es dumm, töricht und absurd — um ein berühmtes Wort aufzugreifen —, wenn ich von hier aus Festlegungen träfe, wie das Endergebnis der Tarifverhandlungen aussehen wird. Genau dies kritisiere ich bei Ihnen.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
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    Ja, bitte. Dann aber würde ich bitten, im Zusammenhang vortragen zu dürfen.