Rede:
ID1221211300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 88
    1. die: 6
    2. Frage: 2
    3. werden: 2
    4. nicht: 2
    5. ich: 2
    6. Kollege: 2
    7. gestellt: 2
    8. um: 2
    9. daß: 2
    10. in: 2
    11. Form: 2
    12. erbracht: 2
    13. Herr: 2
    14. Parl.: 2
    15. Sie: 2
    16. Weitere: 1
    17. Zusatzfragen: 1
    18. zu: 1
    19. dieser: 1
    20. gestellt.Dann: 1
    21. rufe: 1
    22. 24: 1
    23. auf,: 1
    24. unser: 1
    25. Arnulf: 1
    26. Kriedner: 1
    27. hat:Plant: 1
    28. Bundesregierung: 1
    29. Initiativen,: 1
    30. den: 1
    31. immer: 1
    32. weiter: 1
    33. sich: 1
    34. greifenden: 1
    35. Mißbrauch: 1
    36. einzudämmen,: 1
    37. der: 1
    38. dadurch: 1
    39. betrieben: 1
    40. wird,: 1
    41. kurzfristig: 1
    42. gegründete: 1
    43. und: 1
    44. dann: 1
    45. sehr: 1
    46. schnell: 1
    47. wieder: 1
    48. liquidierte: 1
    49. Firmen: 1
    50. insbesondere: 1
    51. an: 1
    52. mittelständische: 1
    53. Betriebe: 1
    54. Werbesendungen: 1
    55. von: 1
    56. „Rechnungen": 1
    57. vornehmen,: 1
    58. mit: 1
    59. denen: 1
    60. sie: 1
    61. unberechtigt: 1
    62. ultimativer: 1
    63. Zahlungen: 1
    64. für: 1
    65. Leistungen: 1
    66. anfordern,: 1
    67. noch: 1
    68. worden: 1
    69. sind: 1
    70. oder: 1
    71. möglicherweise: 1
    72. nie: 1
    73. sollen?Bitte,: 1
    74. Parlamentarischer: 1
    75. Staatssekretär.Rainer: 1
    76. Funke,: 1
    77. Staatssekretär:: 1
    78. Kriedner,: 1
    79. gestatten: 1
    80. bitte,: 1
    81. beiden\n: 1
    82. Staatssekretär: 1
    83. Rainer: 1
    84. FunkeFragen,: 1
    85. haben,: 1
    86. im: 1
    87. Sachzusammenhang: 1
    88. beantworte.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/212 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 212. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. März 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht über die Verhandlungen zur Erweiterung der Europäischen Union; Finanzierungskonzept und Bauentscheid der Magnetschwebebahnverbindung Berlin-Hamburg) Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 18325 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 18326B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 18326C Dr. Olaf Feldmann F.D.P. 18326D Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 18327A Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 18327 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 18327 B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 18327 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 18327B Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 18327 C Klaus Daubertshäuser SPD 18328A Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18328 B Klaus Daubertshäuser SPD 18328C Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18328 D Christian Lenzer CDU/CSU 18329A Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18329A Wolf-Michael Catenhusen SPD 18329C Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18329D Wolf-Michael Catenhusen SPD 18330B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18330 B Bärbel Sothmann CDU/CSU 18330 C Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 18330 D Josef Vosen SPD 18331B Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 18331 C Trudi Schmidt (Spiesen) CDU/CSU . . . 18331 D Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 18331 D Siegrun Klemmer SPD 18331 D Dr.-Ing. Paul Krüger, Bundesminister BMFT 18332A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/6892 vom 25. Februar 1994 — Untersuchung der Milch und anderer landwirtschaftlicher Produkte auf Schadstoffbelastungen; Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte in Lebensmitteln und Trinkwasser MdlAnfr 4 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 18332C ZusFr Susanne Kastner SPD 18333A ZusFr Horst Peter (Kassel) SPD 18333B Vorausschätzung gemäß § 270a SGB V für 1994 MdlAnfr 5 Klaus Kirschner SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 18333 B ZusFr Klaus Kirschner SPD 18333 C ZusFr Horst Peter (Kassel) SPD 18334 A Ermittlung der Konten von rechtsextremen und neonazistischen Organisationen durch die Generaldirektion der Postdienste; Kündigung dieser Konten MdlAnfr 6, 7 Horst Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . . 18334 B ZusFr Horst Peter (Kassel) SPD 18334 D ZusFr Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18335 B ZusFr Hans Wallow SPD 18335 C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 18335 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1994 Aussagen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit über eine „nicht vorhandene Ausländerfeindlichkeit" MdlAnfr 8, 9 Hans Wallow SPD Antw StSekr Wighard Härdtl BMZ . . . 18335D, 18336D ZusFr Hans Wallow SPD . . . 18336A, 18337A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 18336B ZusFr Horst Peter (Kassel) SPD 18336C ZusFr Horst Kubatschka SPD . 18336D, 18337 C Berücksichtigung der Eigenleistungen von Mietern zum Erhalt und Ausbau von Häusern in den neuen Bundesländern bei Restitution der Immobilien MdlAnfr 23 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 18337 D ZusFr Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . 18338 B Zusendung von als Rechnung getarnten Zahlungsaufforderungen für nicht erbrachte Leistungen, insbesondere an mittelständische Unternehmen MdlAnfr 24, 25 Arnulf Kriedner CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 18339 A ZusFr Arnulf Kriedner CDU/CSU . . . . 18339 C Schäden und andere Benachteiligungen von Kindern bei Auseinandersetzungen zwischen Eltern im Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren, insbesondere bei Flucht eines Elternteils in ein anderes europäisches Land MdlAnfr 26 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . . 18339D ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 18340C ZusFr Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18340D Zeitraum für den Abriß des Kernkraftwerks Greifswald MdlAnfr 28, 29 Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18341B, D ZusFr Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18341B, D ZusFr Horst Kubatschka SPD 18342 C Nächste Sitzung 18342D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18343* A Anlage 2 Gefährdung des Weißstorches und anderer Vogelarten durch in Deutschland verbotene Breitbandpestizide in den afrikanischen Überwinterungsgebieten MdlAnfr 2 — Drs 12/6892 — Lieselott Blunck (Uetersen) SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 18343* C Anlage 3 Stand der Verhandlungen mit der Tschechischen und der Slowakischen Republik über ein Sozialversicherungsabkommen MdlAnfr 3 — Drs 12/6892 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 18344* A Anlage 4 Gewährleistung des Vogelschutzes bei deutschen Entwicklungshilfeprojekten in afrikanischen Überwinterungsgebieten des Weißstorchs MdlAnfr 10 — Drs 12/6892 — Lieselott Blunck (Uetersen) SPD SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 18344* C Anlage 5 Senkung der Kraftfahrzeugsteuer und der -haftpflicht-Prämien für auf den öffentlichen Personennahverkehr umsteigende Arbeitnehmer MdlAnfr 27 — Drs 12/6892 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18344* D Anlage 6 Verantwortliche Firmen für den Abriß des AKW Greifswald; Folgen des geänderten Abrißkonzepts auf die bisher durchgeführten Genehmigungsverfahren; Eignung des AKW-Standorts für den Bau eines EPR-Reaktors MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/6892 — Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18345* A Anlage 7 Mitnutzung des US-Militärflugplatzes Grafenwöhr als Regionalflugplatz; Verhandlungen mit den US-Streitkräften über die Abgabe von Teilflächen an die Randgemeinden zur gewerblichen Nutzung MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/6892 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 18345* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1994 18325 212. Sitzung Bonn, den 2. März 1994 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Blank, CDU/CSU 2. 3. 94 Joseph-Theodor Borchert, Jochen CDU/CSU 2. 3. 94 Breuer, Paul CDU/CSU 2. 3. 94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 2. 3. 94 Herta Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 2. 3. 94 Eymer, Anke CDU/CSU 2. 3. 94 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 2. 3. 94* Friedrich, Horst F.D.P. 2. 3. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 2. 3. 94 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 2. 3. 94 Keller, Peter CDU/CSU 2. 3. 94 Kolbe, Regina SPD 2. 3. 94 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 2. 3. 94 Koschnick, Hans SPD 2. 3. 94 Leidinger, Robert SPD 2. 3. 94 Marten, Günter CDU/CSU 2. 3. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 2. 3. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 2. 3. 94 Dr. Mildner, CDU/CSU 2. 3. 94 Klaus-Gerhard Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 2. 3. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 2. 3. 94* Müller (Wesseling), CDU/CSU 2. 3. 94 Alfons Ostertag, Adolf SPD 2. 3. 94 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 2. 3. 94* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 2. 3. 94* Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 2. 3. 94 Dr. Röhl, Klaus F.D.P. 2. 3. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 2. 3. 94 Ingrid Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 2. 3. 94 von Schmude, Michael CDU/CSU 2. 3. 94 Schuster, Hans F.D.P. 2. 3. 94 Seehofer, Horst CDU/CSU 2. 3. 94 Sikora, Jürgen CDU/CSU 2. 3. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 2. 3. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 2. 3. 94 Cornelia Welt, Jochen SPD 2. 3. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 2. 3. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen) (SPD) (Drucksache 12/6892 Frage 2): Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung des Weißstorches und vieler anderer Vogelarten durch die Aufbringung von Breitbandpestiziden in den afrikanischen Überwinterungsgebieten, deren Anwendung bei uns bereits verboten ist, und was will sie veranlassen, um ein nationales und internationales Export- und Anwendungsverbot für derartige Pestizide durchzusetzen? Im Hinblick auf die Gefährdung des Weißstorches und anderer Vogelarten in afrikanischen Überwinterungsgebieten verweise ich bezüglich des Artenschutzes auf die Antworten zu den Fragen der Frau Abgeordneten Ulrike Mehl (Nr. 55 und 56) und des Herrn Abgeordneten Eckart Kuhlwein (Nr. 53), die mein Kollege vom BMU beantwortet. Zu einem internationalen Export- und Anwendungsverbot breitwirksamer Pflanzenschutzmittel vertritt die Bundesregierung folgende Auffassung: Die Problematik der unsachgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Staaten, in denen der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln nicht bzw. nicht so streng geregelt ist wie in der Bundesrepublik Deutschland, ist seit längerem bekannt. Ein sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist jedoch letztlich nur durch nationale rechtliche und administrative Maßnahmen dieser Länder zu erreichen. Um einerseits der Verantwortung eines führenden Exportlandes von Pflanzenschutzmitteln gerecht zu werden, andererseits die Souveränität der importierenden Staaten zu wahren, wurden bereits im Pflanzenschutzgesetz vom 15. September 1986 (BGBl. I S. 1505) die Vorschriften für den Export von Pflanzenschutzmitteln (§ 23) neu geregelt und erheblich verschärft. Danach müssen Pflanzenschutzmittel so gekennzeichnet sein, daß die Empfänger ausreichend über mögliche Gefahren informiert werden. Die Exporteure von Pflanzenschutzmitteln sind verpflichtet, internationale Vereinbarungen wie den internationalen Verhaltenskodex der FAO zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat an der Erstellung des internationalen Verhaltenskodex für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aktiv mitgewirkt. Der Kodex enthält einen umfangreichen Katalog detaillierter Empfehlungen bezüglich chemischer Pflanzenschutzmittel - von der Herstellung bis hin zur Anwendung - sowie zum internationalen Handel. Er ist 1985 verabschiedet und im Herbst 1989 durch ein Notifizierungsverfahren ergänzt worden. Damit wird sichergestellt, daß die Einfuhr von bestimmten Stoffen nur mit Zustimmung des importierenden Landes bzw. unter Beachtung der von der Regierung des importierenden Landes festgesetzten Bedingungen erfolgen kann. 18344* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1994 Der Industrieverband Agrar e. V., der die überwiegende Mehrzahl der deutschen Pflanzenschutzmittelhersteller vertritt, hat die Zielsetzung des FAO-Verhaltenskodex in seine Verbandssatzung aufgenommen und sich in einer Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet. Er hat versichert, daß von seinen Mitgliedsfirmen nur Pflanzenschutzmittel hergestellt, exportiert oder in anderen Ländern vertrieben werden, die in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Land mit hohem Registrierungsstandard zugelassen sind. Im übrigen gelten die Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2455/92 des Rates vom 23. Juli 1992 betreffend Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien. Danach werden Exporte von Chemikalien, so auch von Pflanzenschutzmitteln, die in der EU verboten oder streng beschränkt sind oder die dem oben genannten Notifizierungsverfahren unterliegen, kontrolliert. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/6892 Frage 3): Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der Tschechischen Republik als auch mit der Slowakischen Republik über ein Sozialversicherungsabkommen, und welche Auswirkungen hat das bisherige Nichtzustandekommen des Abkommens für Reisende in diese Länder? Die Bundesregierung ist grundsätzlich am Abschluß bilateraler Sozialversicherungsabkommen mit der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik interessiert. Abkommensverhandlungen konnten bisher aber noch nicht geführt werden, weil beide Staaten zunächst der Umgestaltung ihrer nationalen sozialen Sicherungssysteme Priorität eingeräumt haben. Die Tschechische Republik hat der Bundesregierung aber kürzlich ihre Bereitschaft zur Aufnahme entsprechender Gespräche erklärt. Ein Gesprächstermin muß noch näher festgelegt werden. Die slowakische Seite hat bisher noch nicht ihre Wünsche und Terminvorstellungen mitgeteilt. Für Reisende in das Ausland ist in erster Linie der Krankenversicherungsschutz von Bedeutung. Ohne entsprechende vertragliche Regelung mit der Tschechischen bzw. Slowakischen Republik erstreckt sich der Schutz der deutschen Krankenversicherung nicht auf den Aufenthalt in diesen Staaten. Auch umgekehrt sind Reisende aus diesen Staaten nicht durch ihre heimischen Krankenversicherungssysteme ausreichend geschützt. Den deutschen Krankenversicherten wird daher vor Antritt der Reise stets empfohlen — wie bei Reisen in das übrige vertragslose Ausland —, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Frage der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen) (SPD) (Drucksache 12/6892 Frage 10): Inwieweit ist sichergestellt, daß bei von Deutschland geförderten Entwicklungshilfeprojekten in den Überwinterungsgebieten des Weißstorches in Afrika der Schutz der Vögel und ihrer Lebensräume gewährleistet wird, und welche Entwicklungshilfeprojekte haben bisher zur Beeinträchtigung oder Zerstörung ökologisch wertvoller Gebiete in Afrika geführt oder dazu beigetragen? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt im Rahmen seines entwicklungspolitischen Mandats eine Vielzahl von Entwicklungsländern bei der Umsetzung von Naturschutzvorhaben. Ein im Oktober vergangenen Jahres erschienenes BMZ-Aktuell „Naturschutz und Entwicklung" gibt dazu näher Auskunft. Durch die bereits seit Mitte der 80er Jahre obligatorische Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVP) für bilaterale Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit soll die Beeinträchtigung von Lebensräumen gefährdeter Arten im Rahmen des BMZ-Engagements grundsätzlich ausgeschlossen werden. Da auch die Umweltverträglichkeit laufender Projekte regelmäßig überprüft wird, kann im Projektverlauf wider Erwarten auftretenden Beeinträchtigungen ggf. gezielt entgegengewirkt werden. Bezüglich der Überwinterungsgebiete des Weißstorchs sind dem BMZ solche Probleme jedoch nicht bekannt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6892 Frage 27): Hält die Bundesregierung Regelungen über die Kürzung der Kraftfahrzeugsteuer und über die gesetzliche bzw. vertragliche Verpflichtung der Versicherer zu entsprechender Rückerstattung bzw. Kürzung von Kfz-Haftpflicht-Prämien und ggf. von Kfz-Kasko-Prämien zugunsten der Arbeitnehmer für wünschenswert, die für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ganz auf die Benutzung des Pkw verzichten und statt dessen — z. B. durch Verpflichtung zum Kauf von 12monatigen „jobtickets" — auf den öffentlichen Personennahverkehr umsteigen, damit erstens diese Arbeitnehmer neben den Kosten für die Fahrkarten nicht auch die Kosten der vollen Kraftfahrzeugsteuer, der vollen Kfz-Haftpflicht und der Kasko-Prämie tragen müssen und damit zweitens die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs erhöht wird, und was plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Schaffung solcher Regelungen zu tun? Die Bundesregierung sieht in einer Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für Inhaber des „job-tickets" kein geeignetes Mittel, die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu steigern. Dies würde auch ihrem erklärten Ziel, Subventionen abzubauen, zuwiderlaufen. Zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist darauf hinzuweisen, daß die Bedingungs- und Tarifgenehmigung mit Wirkung vom 1. Juli 1994 aufgehoben wird. Die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1994 18345* Kraftfahrtversicherer entscheiden dann frei über die Tarifgestaltung, insbesondere über die Prämienhöhe, wie sie dies bei der Fahrzeugversicherung (Kasko) bereits seit 1985 tun können. Im übrigen sprächen die Praktikabilität und die Gleichbehandlung mit anderen „Wenigfahrern" auch hier gegen eine Ermäßigung für Inhaber des „job-tickets". Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/6892 Fragen 30 und 31): Aus welchem Grund sollen die westdeutschen Energiekonzerne Bayernwerk und Preußenelektra künftig die unternehmerische Verantwortung für den Abriß des AKW Greifswald übernehmen, und welche Folgen hat das geänderte Abrißkonzept auf die bisher in diesem Zusammenhang durchgeführten Genehmigungsverfahren? Gibt es Überlegungen der zuständigen Treuhandanstalt, den Atomkraftwerksstandort Greifswald beizubehalten, und inwieweit ist dieser Standort für den Bau eines EPR-Reaktors geeignet? Zu Frage 30: Der Abbau der radioaktiv belasteten Blöcke ist eine große technische Herausforderung. Die THA prüft, ob erfahrene Unternehmen — nicht nur EVU — die Gesamtverantwortung für ein solches Projekt übernehmen sollten. Voraussetzung ist, daß bei gleichzeitiger Beachtung der Belange des Atomgesetzes und des Umweltschutzes dadurch eine Reduzierung der Kosten erreicht werden kann. Das Stillegungs- und Abbaukonzept sowie das erst begonnene Genehmigungsverfahren müssen in jedem Fall — auch bei einer evtl. Geschäftsbesorgung durch EVU — den dafür geltenden, gleichen, gesetzlichen Bestimmungen genügen. Insofern ergeben sich keine Folgen für das Konzept und das Genehmigungsverfahren. Zu Frage 31: Die Treuhandanstalt verfügt nur über ein Konzept für die Stillegung und den Abbau der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg. Über dieses Konzept hat der Bundesminister der Finanzen am 19. Januar 1994 im Treuhand-Ausschuß des Deutschen Bundestages berichtet. Im übrigen kann davon ausgegangen werden, daß der Standort Greifswald für jede Art von Kraftwerk geeignet ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/6892 Fragen 32 und 33): Wird die Bundesregierung die Stadt Grafenwöhr bei dem Vorhaben, den Militärflugplatz Grafenwöhr für einen Regionalflugplatz mitnutzen zu lassen, unterstützen, und hat es in dieser Richtung bereits Kontakte mit der US-Seite durch die Bundesregierung gegeben? Ist die Bundesregierung bereit, die Truppenübungsplatzrandgemeinden dabei zu unterstützen, Teilflächen am Rande des Übungsplatzes für Gewerbegebiete etc. zu erwerben, und welche Vereinbarung gibt es im Hinblick auf die Abgabe von Teilflächen mit den US-Streitkräften? Zu Frage 32: Der bundeseigene Truppenübungsplatz Grafenwöhr mit dem dazugehörigen Militärflugplatz ist den amerikanischen Streitkräften im Rahmen eines völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses nach Maßgabe des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut für die Dauer ihres militärischen Bedarfs zur ausschließlichen Benutzung überlassen. Die US-Streitkräfte entscheiden über Flächenfreigaben oder Anträge auf zivile Mitbenutzung. Auf Nachfrage haben sich die US-Streitkräfte einer zivilen Mitbenutzung des Flugplatzes in der Vergangenheit nicht verschlossen. Sie sind bereit zu prüfen, ob im Einzelfall eine begrenzte Mitbenutzung des Flugplatzes von Firmen der Umgebung von Grafenwöhr in Betracht kommen kann. Bislang liegt kein konkreter Antrag vor. Die Bundesregierung wird sich dem Vorhaben der Stadt nicht verschließen. Zu Frage 33: Aus militärischen Erwägungen ist den US-Streitkräften grundsätzlich die Freigabe von Übungsplatzrandflächen nur im Austausch gegen Ersatzland möglich. Der Erhalt ausreichender Schutz- und Pufferzonen gegenüber den Übungsplatzanliegern ist dabei vorrangig zu werten. Die US-Streitkräfte sind jedoch bereit, konkrete Freigabeanträge im Einzelfall zu prüfen. Die Bundesregierung steht je nach Lage der begehrten Grundstücksflächen den Wünschen der Gemeinden positiv gegenüber. Eine Vereinbarung mit den US-Streitkräften über die Freigabe von Grundstücksteilflächen des Übungsplatzes besteht nicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr.-Ing. Rainer Jork


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, wie, meinen Sie, können möglicherweise Leistungen ohne Rechnungsnachweis — das sprachen Sie an —, erstens bezogen auf direkte, persönlich erbrachte Eigenleistungen, für die gar keine Rechnungen vorliegen können, berücksichtigt werden? Zweitens, wie können Leistungen, die im Sinne der Unterstützung oder der Beförderung von Fremdleistungen erbracht worden sind, angerechnet werden? Ich will andeuten, daß die 7 Mark pro Stunde nie ausreichten, die man den dienstlich Befaßten gab; es mußte zugezahlt werden. Und wie kann drittens auch Materialbereitstellung durch den Mieter berücksichtigt werden, ohne daß entsprechende Rechnungen vorliegen?
    Rainer Funke, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Beweise können unterschiedlich erbracht werden. Sie können natürlich durch Urkunden, also in diesem Fall durch Rechnungen, erbracht werden. Es gibt aber auch andere Beweismittel, z. B. den Zeugenbeweis. Da gilt natürlich der alte Anwaltsschnack, entschuldigen Sie, wenn ich es auf Hamburgisch sage: Zeugenbeweis ist der schlechteste Beweis. Es ist also immer am besten, Sie haben Urkunden. Und wenn Sie die nicht haben, müssen Sie versuchen, durch Zeugenbeweis, gegebenenfalls auch vor Gericht, diese Ansprüche geltend zu machen.


Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Weitere Zusatzfragen zu dieser Frage werden nicht gestellt.
Dann rufe ich die Frage 24 auf, die unser Kollege Arnulf Kriedner gestellt hat:
Plant die Bundesregierung Initiativen, um den immer weiter um sich greifenden Mißbrauch einzudämmen, der dadurch betrieben wird, daß kurzfristig gegründete und dann sehr schnell wieder liquidierte Firmen insbesondere an mittelständische Betriebe Werbesendungen in Form von „Rechnungen" vornehmen, mit denen sie unberechtigt in ultimativer Form Zahlungen für Leistungen anfordern, die noch nicht erbracht worden sind oder möglicherweise nie erbracht werden sollen?
Bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Rainer Funke, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kriedner, gestatten Sie bitte, daß ich die beiden



Parl. Staatssekretär Rainer Funke
Fragen, die Sie gestellt haben, im Sachzusammenhang beantworte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Dann rufe ich auch die Frage 25 unseres Kollegen Kriedner auf:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß solche Aktionen in verstärktem Umfang unternommen worden sind oder unternommen werden und daß sie in mittelständischen Firmen mit einem geringen Umfang an Büropersonal versehentlich zu Zahlungen führen, die wegen der Arbeitsweise der obengenannten ominösen Firmen nicht mehr zurückgefordert werden können?
    Rainer Funke, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung ist bekannt, daß z. B. von sogenannten Telefaxdiensten Angebote versandt werden, die als Rechnung ausgestaltet sind, die also für den Empfänger so aussehen, als ob es eine Rechnung sei. Das Versenden solcher Angebote verstößt eindeutig gegen geltendes Recht. Die Bundesregierung hält deswegen Gesetzesänderungen nicht für erforderlich.
    Die Gerichte haben wiederholt entschieden, daß in solchen Fällen — unabhängig davon, ob gezahlt wird oder nicht — ein Verstoß gegen die §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb — UWG — vorliegt. Das OLG Hamm hat schon in einem Urteil vom 26. Mai 1988 u. a. ausgeführt, das Versenden solcher „Rechnungen" sei sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, weil ersichtlich darauf abgezielt werde, es auszunutzen, daß in Unternehmen der Zahlungsverkehr häufig in anderen Händen liege als der geschäftliche Verkehr.
    Je nach den Umständen des Einzelfalls kann auch § 4 UWG — strafbare Werbung — verletzt sein.
    Wer die §§ 1, 3 und 4 UWG verletzt, kann vor den Zivilgerichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, und zwar von dem Verletzten, von Wettbewerbern, von Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen, von Verbraucherverbänden und von Industrie- und Handelskammern. Das ist alles in § 13 Abs. 2 UWG geregelt.
    Die §§ 1 und 13 Abs. 6 UWG räumen dem Verletzten ferner einen Anspruch auf Schadenersatz ein, der dahin gehen kann, daß bezahlte Beträge zurückgezahlt werden müssen und der Getäuschte aus einem zustande gekommenen Vertrag nicht auf Erfüllung in Anspruch genommen werden kann. Dies hat der BGH im Zusammenhang mit der Frage der Durchsetzbarkeit sogenannter Folgeverträge erst kürzlich entschieden — wenn Sie es nachlesen wollen: diese Entscheidung vom 7. Oktober 1993 ist abgedruckt in der NJW 1993 auf den Seiten 3329 und 3330 —, allerdings nicht so sehr unter Schadenersatzgesichtspunkten, sondern weil die Durchsetzung solcher Verträge selbst gegen § 1 UWG verstößt.
    Schließlich kommt im Einzelfall eine Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 StGB jedenfalls dann in Betracht, wenn eine Gegenleistung nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden soll. Hierüber haben im konkreten Einzelfall dann die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder zu entscheiden.