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ID1220900200

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    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
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    Rede von Dr. Rupert Scholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte nimmt dieses Haus seine Beratungen vor allem zu dem interfraktionellen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes auf. Dieser Entwurf beruht auf den Empfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, die sie nach fast zweijähriger Tätigkeit am 28. Oktober 1993 einstimmig verabschiedet hat. Der Gesetzentwurf entspricht in der Sache einem vom Bundesrat ebenfalls einstimmig beschlossenen Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz, mit dem eine Initiative des Bundesrates zur Aufnahme der von der Gemeinsamen Verfassungskommission beschlossenen Empfehlungen in das Grundgesetz eingeleitet ist.
    Mit diesem Verfahren zur Novellierung des Grundgesetzes kommt eine verfassungspolitische Entwicklung zum Abschluß, die im Zusammenhang mit der deutschen Einigung mit dem Auftrag aus Art. 5 des Einigungsvertrages begonnen hat. Damit sind unsere parlamentarischen Beratungen in den weiter andauernden, vielschichtigen Prozeß der inneren Einigung Deutschlands eingebunden.



    Dr. Rupert Scholz
    Mit der Einsetzung und Konstituierung der Gemeinsamen Verfassungskommission haben Bundestag und Bundesrat buchstäblich organisatorisches Neuland für die Vorbereitung ihrer verfassungspolitischen Entscheidungen betreten. Diese Kommission ist die erste beider Häuser, die im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens das Grundgesetz im Hinblick auf die Notwendigkeit von Änderungen zu prüfen und erforderlichenfalls entsprechende Empfehlungen vorzulegen hatte. Damit war sie in der Tat eine neue Institution für die Verfassungsreform. Deshalb seien auch ihrer Zusammensetzung, ihrem Auftrag, ihrem Selbstverständnis sowie dem Verlauf ihrer Beratungen und Abstimmungen einige 'Bemerkungen gewidmet, in denen auch ein Stück neuerer deutscher Parlaments-und neuerer deutscher Verfassungsgeschichte zum Ausdruck kommt.
    Grundlage unserer Beratungen sind die Empfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission zum Grundrechtsteil, zu den Staatszielen und zu dem weiten Feld der Staatsorganisation. Die Kommission hatte den Auftrag, die mit der Einigung Deutschlands und der Verwirklichung der Europäischen Union erforderlich werdenden Grundgesetzänderungen zu beraten und als Empfehlung an Bundestag und Bundesrat zu beschließen. Darüber hinaus sah sie es in ständiger Praxis auch als ihre Aufgabe an, in der politischen Diskussion aktuell gewordene Fragen im Hinblick auf gegebenenfalls notwendige Verfassungsänderungen zu prüfen. Schließlich hat die Kommission das Recht für sich in Anspruch genommen, zu eingeleiteten Verfahren der Verfassungsänderung im allgemeinen Gesetzgebungsverfahren ihr Votum abzugeben.
    Nicht Auftrag der Kommission war es dagegen — dies möchte ich deutlich auch an dieser Stelle sagen —, eine Totalrevision des Grundgesetzes oder ähnliches zu unternehmen. Schon Art. 5 des Einigungsvertrages war insoweit eindeutig. Selbst wenn der eine oder andere entgegengesetzte Hoffnungen oder Erwartungen gehegt haben mag — das Grundgesetz ist die beste Verfassung der deutschen Geschichte. Es verdient die eigene Bewahrung und Bestätigung, wohlgemerkt: eingeschlossen den Willen zur Reform dort und soweit, wo bzw. wie dies definitiv notwendig ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Auftrag und Selbstverständnis der Kommission spiegelten sich auch in dem — ich darf es so nennen — Fleiß der Kommission wider. In 26 Sitzungen, 9 Anhörungen, zum Teil gemeinsam mit dem Rechtsausschuß und dem Innenausschuß des Bundestages, hat die Kommission etwa die Hälfte der Grundgesetzartikel auf ihre Reformbedürftigkeit hin überprüft. Hierzu wurden insgesamt 95 Änderungsanträge gestellt und 119 Arbeitsunterlagen eingebracht.
    In den Beratungen der Kommission wurde auf ihrem — gelegentlich natürlich auch mit eminenter verfassungspolitischer Spannung geladenen — Weg zu einer Entscheidung unter den Aspekten von Einvernehmlichkeit, Kompromiß, aber auch Kontroverse ein Quartett unterschiedlicher Verfassungsmaterien buchstäblich stimmenmäßig hörbar.
    Es gab erstens Beratungsgegenstände, deren einvernehmliche Ausgangspositionen in den Beratungen
    ohne Schwierigkeiten zu konsensualen Kommissionsempfehlungen gebracht werden konnten; zweitens — davon abzuschichten — Materien, bei denen bei anfänglich kontroversen Positionen Bewegungen deutlich aufeinander zu und im Ergebnis Kommissionsempfehlungen mehrheitlich möglich waren; drittens streitige Positionen, die kontrovers geblieben sind und auch in den Kommissionsberatungen, in den Berichterstattergesprächen, in den Anhörungen nicht zur Einigung geführt werden konnten; und last not least viertens Bereiche, in denen nach eingehender Diskussion Übereinstimmung darüber bestand, daß es keiner Änderungen, keiner Reformempfehlungen bedarf, das Grundgesetz sich also entsprechend bewährt hat.
    In den Beratungen und Abstimmungen der Kommission, im Spannungsfeld von Einvernehmlichkeit, Kompromiß und Kontroverse wird eine wesentliche Aufgabe deutlich, die die Kommission meines Erachtens überzeugend gemeistert hat: Neben der Erarbeitung von Sachempfehlungen mußte die Kommission die jeweiligen Ausgangspositionen im Hinblick auf die Möglichkeit konsensualer Entscheidungen prüfen und gegebenenfalls Alternativen verfassungsrechtlicher Kompromißfindung zwischen den politischen Kräften der Fraktionen sowie zwischen Bund und Ländern entwickeln.
    Exakt in diesem Punkt einer nach den Möglichkeiten eines Verfassungskonsenses differenzierten Berichterstattung der Kommission an ihre beiden Auftraggeber Bundestag und Bundesrat liegt ein wesentliches Moment verfassungspolitischer Bedeutung der Kommission, ihrer Beratungen und auch des Ihnen heute vorgelegten Berichts. Dies wird — hierauf möchte ich mit Nachdruck aufmerksam machen — von der politischen und der publizistischen Kritik häufig entweder gar nicht oder allenfalls unzureichend gewürdigt, ja, wenn überhaupt zur Kenntnis genommen.
    Die in der Gemeinsamen Verfassungskommission durch Art. 5 des Einigungsvertrages und durch die Einsetzungsbeschlüsse vorgegebenen Verfassungsmaterien der europäischen Einigung und der bundesstaatlichen Ordnung waren ihre verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich bedeutsamsten Beratungsgegenstände. Ihre Behandlung in der Kommission stand unter dem Signal nahezu durchgehender Einvernehmlichkeit aller politischen Kräfte.
    Dieser prinzipielle Verfassungskonsens unter den Fraktionen sowie zwischen Bund und Ländern muß, wie ich denke, als ein Zeichen eines auch übergreifenden verfassungspolitischen Willens gewürdigt werden, nämlich die deutschen und europäischen Herausforderungen an die Reform unserer Verfassung nach Möglichkeit einvernehmlich zu beantworten. Hier ist ein Stück verfassungspolitischer Gemeinsamkeit sichtbar geworden, auf das — bei allen Kontroversen auf anderen Feldern, bei allen Kontroversen naturgemäß auch im Detail — die Kommission und ihre Mitglieder, wie ich denke, auch etwas stolz sein können.
    Es gab aber auch Beratungsgegenstände, bei denen die Entwicklung kontroverser Ausgangspositionen hin zu konsensualen Kommissionempfehlungen



    Dr. Rupert Scholz
    schwer war. Doch die Kommission ist bei der verfassungsrechtlichen Verankerung beispielsweise der Staatszielbestimmung Umweltschutz — nach vielen Mühen — den Weg zum Verfassungskompromiß erfolgreich gegangen. Ähnliches gilt namentlich für den Ausbau der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern.
    In den beiden weiteren großen Komplexen — einmal der Frage nach der Ergänzungsbedürftigkeit unseres Systems repräsentativer Demokratie um Elemente unmittelbarer Demokratie wie Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, und auf der anderen Seite der Frage nach der Aufnahme zusätzlicher sozialpolitischer Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz — sind die Positionen, wie man vermutlich auch kaum anders erwarten konnte, trotz intensiver Beratungen kontrovers geblieben.
    Nach meiner persönlichen Auffassung zu Recht. Denn hier geht es in beiden Bereichen um grundlegende Fragen der Verfassungsstruktur, es geht um grundlegende Fragen der demokratischen Struktur unserer Verfassung, und es geht ganz wesentlich auch darum, ob und inwieweit man in das Grundgesetz sozialpolitisch konkrete Programmatiken über das Allgemeinverbindliche und in seiner Offenheit wie Normativität erfolgreiche Sozialstaatsprinzip hinaus aufnehmen will. Meine persönliche Auffassung in dieser Frage ist immer die gewesen, daß es nicht zweckmäßig ist, hier mit weiteren sozialpolitischen Staatszielbestimmungen zu operieren.
    Meine Damen und Herren, der Erfolg der Kommission kann nicht allein — auch das möchte ich unterstreichen — an der Zahl der Empfehlungen für konkrete Grundgesetzänderungen gemessen werden. Dazu war ein großer Teil der verfassungspolitischen Ausgangspositionen zu unterschiedlich. Viel wichtiger aber ist nach meiner Auffassung der geführte Verfassungsdiskurs als solcher. Das Grundgesetz ist eine gute, es ist eine stabile, es ist eine bewahrenswerte Ordnung.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Nur wer diese Ordnung mehr oder weniger total in Frage stellen will — bis hin zur Forderung nach einer überhaupt neuen Verfassung —, kann die hier quantitativ begrenzte Zahl mit Zweidrittelmehrheit beschlossener Änderungsempfehlungen beklagen oder gar als Manko empfinden.
    Aber selbst für solche Kritiker muß gelten: Verfassungsrecht und Verfassungspolitik sind mehr als alles andere notwendige Konsenspolitik. Und wo sich kein — entsprechend mehrheitlich geforderter — Änderungsbedarf konsensmäßig nachgewiesen sieht, dort bleibt es ebenso notwendig beim gegebenen, beim geltenden und insoweit auch konsensual legitimierten Verfassungsrecht.
    Doch unabhängig hiervon: Der Wert der Kommissionsarbeit liegt jedenfalls in der intensiven Überprüfung der verfassungsrechtlichen Regelungen und ihrer Ergänzungsbedürftigkeit insgesamt. Die Gemeinsame Verfassungskommission hat das Grundgesetz in offener, in fairer Diskussion einem kritischen Verfassungsdiskurs unterzogen, wie es dies in vergleichbarer Form seit den Beratungen des Parlamentarischen Rates nicht gegeben hat.
    An diesem Verfassungsdiskurs beteiligten sich nicht allein die Kommissionsmitglieder und ihre Ratgeber, sondern auch die Öffentlichkeit. Von Beginn ihrer Tätigkeit an wurde die Kommission von Eingaben verfassungspolitischen Inhalts, von Bitten, Auskunftsersuchen und Anregungen zum Stand der Beratungen begleitet. In Individualeingaben und gleichlautenden Masseneingaben haben sich etwa 800 000 Bürger — meine Damen und Herren, 800 000 Bürger! —, Institutionen, Organisationen und Personen an die Kommission gewandt und ihr Interesse an den hier aufgeworfenen Verfassungsfragen zum Ausdruck gebracht.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei der SPD)

    Ich denke, daß es gerechtfertigt ist, all diesen Bürgerinnen und Bürgern auch von dieser Stelle aus für ihr Engagement und Interesse zu danken.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Mit den Kommissionsempfehlungen sind auch gewisse Vorentscheidungen für das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Wegen der Unabhängigkeit der Gesetzgebungsorgane und ihrer Mitglieder entfalten naturgemäß die Empfehlungen der Kommission keine rechtlich bindenden Wirkungen. Als Verfassungsvorgaben mit der Dignität einer Empfehlung der Gemeinsamen Verfassungskommission sind sie aber auch keine Quantité négligeable.
    Die Gemeinsame Verfassungskommission hat mit ihren Empfehlungen solide Arbeit in der Sache und in der Konsensfindung geleistet und um die Verfassungskompromisse zum Teil hart, ja, manchmal sehr hart gerungen.
    Zum Schluß sei mir als Vorsitzendem der Gemeinsamen Verfassungskommission ein Wort des Dankes gestattet. Der Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission ist das große Werk vieler. Hinsichtlich seiner Bedeutung als inhaltliche Grundlage auch über das Gesetzgebungsverfahren hinaus zeichnet sich schon heute ein deutliches, notwendigerweise auch kontroverses Echo in Wissenschaft und Publizistik ab.
    Vor diesem Hintergrund ist zunächst den unmittelbar Beteiligten zu danken. Meine Kolleginnen und Kollegen in der Gemeinsamen Verfassungskommission haben mit Sachkunde und Tatkraft das Werk der Grundgesetzreform für Bundestag und Bundesrat vorbereitet. Dabei verdienen naturgemäß die Obleute als die Steuermänner der Kommission in zum Teil widrigen Fahrwassern besondere Hervorhebung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Dasselbe gilt für die Berichterstatter, die manchmal schwer begehbare Pfade zum Verfassungskompromiß zu finden hatten.
    Mein ganz persönlicher Dank gilt darüber hinaus und vor allem meinem lieben — wenn ich so sagen darf — Konvorsitzenden, dem Hamburger Bürgermei-



    Dr. Rupert Scholz
    ster Voscherau. Ich freue mich, daß er heute hier ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ihnen, lieber Herr Voscherau, möchte ich für die Offenheit, die Fairneß und — ich darf wohl auch sagen — freundschaftliche Kollegialität danken, in der wir zwei Jahre lang gemeinsam diesen Weg gehen durften.
    Mein weiterer Dank gebührt den Sachverständigen, die uns ihr Expertenwissen und ihre Bewertungen in den Anhörungen zur Verfügung stellten. Beides hat im Bericht seinen Niederschlag gefunden.
    Den Mitgliedern der Bundesregierung gebührt der Dank für die Übermittlung ihrer verfassungspolitischen Vorstellungen, ihren Beamten, vor allem aus den beiden Verfassungsministerien, für die Einbringung vielfach notwendigen Detailwissens.
    Gleicher Dank gebührt den Beamten der Landesregierungen und den Mitarbeitern der Fraktionen.
    Schließlich dankt die Gemeinsame Verfassungskommission ihrem Sekretariat.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben durch ein wirklich unermüdliches Engagement der Kommission die notwendigen organisatorischen, administrativen und inhaltlichen Hilfestellungen gegeben, ohne die die zeit- und sachgerechte Erfüllung unseres Auftrages nicht möglich gewesen wäre.
    Vor diesem Hintergrund wünsche ich, daß unsere gemeinsamen Beratungen und Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat einen Beitrag auch zu jenem Verfassungspatriotismus leisten möchten, der die Geschichte der Bundesrepublik als des ersten soliden und stabilen demokratischen Rechtsstaats in der deutschen Geschichte so maßgebend geprägt hat und dessen freiheitlich-demokratisches Wertebewußtsein auch die friedliche und freiheitliche Revolution im früher anderen Teil Deutschlands mitgeprägt hat.
    Verfassungspatriotismus unter dem Grundgesetz heißt ein Stück deutscher Identität in der Nachkriegszeit.
    Ich bin sicher, daß das überprüfte und reformierte Grundgesetz, im gleichen Geiste und vom gleichen Verfassungspatriotismus getragen wie bisher, eine würdige und erfolgreiche Verfassung auch für das vereinte Deutschland ist bzw. bleiben wird.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Hans-Jochen Vogel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Jochen Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlagen, die wir heute in der ersten Lesung behandeln, stellen in der Flut unserer normalen Tagesordnungspunkte eine Besonderheit dar. Zum erstenmal seit Gründung der Bundesrepublik beschäftigt sich nämlich der Deutsche Bundestag nicht mit einer speziellen Verfassungsänderung, sondern mit der Frage, in welchem Umfang das Grundgesetz insgesamt der Erneuerung bedarf, um unserem Gemeinwesen auch in Zukunft den erforderlichen Dienst zu leisten.
    Wir beschäftigen uns also mit zentralen Problemen unseres Zusammenlebens und unserer Daseinsordnung — eine Tatsache, die die Besetzung des Hauses für den Außenstehenden nicht ohne weiteres vermuten läßt.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Dr. Uwe-Jens Heuer [PDS/ Linke Liste]: Sehr wahr!)

    Denn das ist die Aufgabe der Verfassung: die Leitprinzipien zu bestimmen, nach denen in unserem Gemeinwesen Macht ausgeübt wird und sich die politische Einheit aus der Vielzahl der wirkenden Kräfte immer aufs neue bilden soll. In diesem Sinn stellt sie zugleich die rechtliche Grundordnung dar, die dem politischen Prozeß nicht nur einen Rahmen geben, sondern ihm auch die Richtung weisen muß. Nur auf diese Weise kann die Verfassung dazu beitragen, daß die Bürgerinnen und Bürger das Gemeinwesen als ihren Staat erkennen, sich in ihm wiederfinden und sich in das Gemeinwesen eingliedern können.
    Das Grundgesetz ist dieser Aufgabe — da stimme ich mit Herrn Kollegen Scholz überein — in der Vergangenheit in hohem Maße gerecht geworden. Dies auch deshalb, weil es an den geistigen, sozialen, politischen und ökonomischen Entwicklungsstand seiner Entstehungszeit anknüpfte, wichtige Kräfte und Tendenzen dieser Jahre in sich aufnahm und aus den Erfahrungen der jüngeren deutschen Geschichte, insbesondere aus denen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die richtigen Konsequenzen zog, aber auch weil in den 50er und 60er Jahren einzelne Anpassungen in langen und gründlichen Diskussionsprozessen unternommen wurden, von denen ich nur die Wehrverfassung und die Notstandsverfassung erwähne.
    Nicht von ungefähr hat sich im Laufe der Jahre im Zusammenhang mit der wachsenden Akzeptanz des Grundgesetzes der Begriff des Verfassungspatriotismus entwickelt. In diesem Sinne stimme ich ausdrücklich denen zu — auch meinem Vorredner —, die das Grundgesetz als die beste Verfassung bezeichnen, die wir Deutschen bislang in unserer Geschichte gehabt haben.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns gerade bei dieser Gelegenheit auch dankbar an die Väter und Mütter des Grundgesetzes erinnern. Wenn ich dabei Thomas Dehler, Theodor Heuss, Wilhelm Laforet, Hermann von Mangoldt, Carlo Schmid, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Georg-August Zinn stellvertretend für alle anderen namentlich nenne, dann deshalb, weil sie das Grund-



    Dr. Hans-Jochen Vogel
    Besetz in besonderer Weise beeinflußt und geprägt haben.

    (Beifall bei der SPD, der F.D.P., dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Bestimmte Prinzipien und Elemente des Grundgesetzes können gemäß Art. 79 Abs. 3 nicht zur Disposition gestellt werden: die Unantastbarkeit der Würde des Menschen als oberstes Konstitutionsprinzip der verfassungsmäßigen Ordnung, die unmittelbare Geltung der Grundrechte, die Prinzipien der Republik und der Demokratie des sozialen Rechtsstaates und des Bundesstaates sowie — eine ganz entscheidende Neuerung des Grundgesetzes — ein wirksames System verfassungsgerichtlicher Kontrolle. Das würde für uns selbst dann gelten, wenn es um eine völlige Neukonstituierung ginge.
    Diese Prinzipien will aber niemand in Frage stellen. Es geht vielmehr darum, den gravierenden Änderungen Rechnung zu tragen, die sich seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes vollzogen haben, und zwar den objektiven Veränderungen ebenso wie den Fortschritten unseres Erkenntnisstandes und unserer Einsichten.
    Zu Recht sagt Konrad Hesse, einer der anerkanntesten Verfassungsrechtslehrer unserer Republik — der übrigens vor wenigen Tagen seinen 75. Geburtstag feierte —, folgendes:
    Wo die Verfassung den geistigen, sozialen, politischen oder ökonomischen Entwicklungsstand ihrer Zeit ignoriert, fehlt ihr der unerläßliche Keim ihrer Lebenskraft, und sie vermag nicht zu erreichen, daß der Zustand, den sie im Widerspruch zu diesem Entwicklungsstand normiert, eintritt.
    Weiter sagt Hesse:
    Die Lebens- und Wirkungskraft der Verfassung beruht darauf, daß sie sich mit den spontanen Kräften und lebendigen Tendenzen der Zeit zu verbinden vermag, daß sie diese Kräfte zur Entfaltung bringt und einander zuordnet.
    Genau das wollen wir. Wir wollen verhindern, daß unsere Verfassung in wichtigen Bereichen den Keim ihrer Lebenskraft verliert. Wir wollen, daß sie sich auch in Zukunft mit den lebendigen Kräften unserer Zeit verbindet; denn nur so kann unsere Verfassung ihre zentrale Funktion auch über die Jahrhundert-und Jahrtausendwende hinweg erfüllen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Die Notwendigkeit einer solchen Erneuerung haben übrigens für eine besonders einschneidende Änderung der politischen Gegebenheiten schon die Väter und Mütter des Grundgesetzes vorausgesehen, nämlich für den Fall der deutschen Einigung. Darum haben sie in Art. 146 des Grundgesetzes, der ausdrücklich auch dann gelten sollte, wenn die staatliche Einigung, wie geschehen, nach Art. 23 zustande kommt, bestimmt:
    Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an
    dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
    die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Der Einigungsvertrag hat den Grundgedanken dieses Artikels aufrechterhalten. Er hat in seinem Art. 5 das festgelegt, was Herr Kollege Scholz hier bereits ausgeführt hat.
    Bei der Bewältigung dieser Aufgabe standen sich nun von vornherein die Positionen der konservativen Kräfte des Verharrens und die Positionen reformerischer Kräfte der Erneuerung gegenüber. Die konservativen Kräfte verneinen, daß es fundamentale Änderungen objektiver oder subjektiver Art gegeben habe, und lehnen die meisten Erneuerungsvorschläge ab.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das ist richtig!)

    Die staatliche Einigung, so sagen sie, habe nur den räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes erweitert. Deshalb bestehe Änderungsbedarf lediglich für die von der ehemaligen DDR überkommenen Strukturen in den neuen Bundesländern. Sie seien, möglichst auf Punkt und Komma, den Regelungen in der ehemaligen Bundesrepublik anzupassen. In der alten Bundesrepublik könne alles so bleiben, wie es war; wer ändere, erhöhe nur die Unsicherheit.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) Soweit die konservative Position.

    Wir sehen demgegenüber in der staatlichen Einigung, meine Damen und Herren, mehr als eine räumliche Ausdehnung unseres Gemeinwesens. Die staatliche Einigung hat für uns nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Konsequenzen. Sie verlangt deshalb auf der Grundlage des Grundgesetzes eine bewußte Gestaltung der neuen Gemeinsamkeit. Wir treten daher für die Erneuerung unserer Verfassung ein. Wir wissen, daß auch das Bewahrenswerte nur durch Reformen gesichert und erhalten werden kann.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Das ist manchmal ein Irrtum!)

    Wer sich ängstlich dem Neuen verschließt, wer die Entwicklung treiben läßt und darauf verzichtet, sie vorausschauend zu gestalten, der trägt dazu bei, daß die Parteiverdrossenheit alsbald in eine Demokratieverdrossenheit übergeht und die Fundamente unseres Gemeinwesens erfassen könnte.

    (Dr. Dietrich Mahlo [CDU/CSU]: Alles Allgemeinplätze! )

    — Abwarten! Wer zuletzt argumentiert, argumentiert am besten.

    (Zuruf des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste])

    — Also, wenigstens ist das Haus jetzt wach geworden; das ist eine erfreuliche Erscheinung.

    (Beifall bei der SPD)

    Diese Gegensätze sind schon bei der Frage hervorgetreten, in welchem Verfahren Änderungsvorschläge erarbeitet und in Kraft gesetzt werden sollen. Nach unserem Vorschlag hätte die reformierte Verfas-



    Dr. Hans-Jochen Vogel
    sung im Einklang mit dem Grundgedanken des Art. 146 von einem Verfassungsrat erarbeitet und dann durch Volksentscheid in Kraft gesetzt werden sollen.

    (Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste]: Sehr richtig!)

    Dieser Vorschlag ist an der konservativen Mehrheit gescheitert. Ich glaube, damit ist eine große Chance vertan worden, nämlich die Chance, die bewußtseinsmäßige Einigung der Deutschen, das Zueinanderfinden in der neuen Bundesrepublik durch die gemeinsame Arbeit und Erneuerung des Grundgesetzes zu fördern.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste])

    Das hätte den Landsleuten in den neuen Bundesländern das mitunter bedrückende Gefühl genommen, sie seien nur zu einer fix und fertigen, seinerzeit ohne ihre Mitwirkung zustande gekommenen und nahezu unveränderlichen Ordnung hinzugetreten, der sie sich auf Punkt und Komma anzupassen hätten. Und es hätte uns in den alten Bundesländern deutlicher zu Bewußtsein gebracht, daß der Einigungsprozeß auch uns kein einfaches „Weiter so!" erlaubt, sondern die Bereitschaft verlangt, auch uns selbstverständlich Erscheinendes auf den Prüfstand zu nehmen und notfalls zu ändern.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ilja Seifert [PDS/Linke Liste])

    Unabhängig davon halte ich es für einen bedrükkenden Vorgang, wie sehr nicht nur hier die Kräfte der Bürgerbewegung, die in der letzten Phase so Entscheidendes zur Überwindung des erstarrten DDR- Systems beigetragen haben, jedenfalls auf der Bundesebene an den Rand der politischen Einflußnahme gedrängt wurden und zum Gegenstand schon fast routinemäßiger Belehrungen und Ermahnungen durch die etablierteren Kräfte geworden sind. Ich fürchte, hier ist mit einem Erneuerungspotential, das uns durch eine glückliche Entwicklung zugewachsen ist, verständnislos, um nicht zu sagen: leichtfertig, umgegangen worden.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das kann man doch so nicht sagen, Herr Vogel!)

    Die identitätsstiftende Wirkung einer gemeinsamen Arbeit an der erneuerten Verfassung wäre übrigens durch eine gemeinsame Abstimmung der Deutschen in Ost und West noch erheblich verstärkt worden. Die konservative Mehrheit hat das nicht gewollt. Zustande gekommen ist eine Gemeinsame Kommission, der bei 64 Mitgliedern leider nur elf ehemalige Bürgerinnen und Bürger der DDR angehörten und für deren Vorschläge eine Zweidrittelmehrheit erforderlich war. Mit dem, was in dieser Kommission die Zweidrittelmehrheit erreicht hat, und dem, was unterhalb dieser Mehrheit geblieben ist, uns aber unverändert wichtig erscheint, haben wir uns heute zu beschäftigen.
    Die Ergebnisse der Kommission bleiben — das ist kein Geheimnis — deutlich hinter dem zurück, was wir als die Notwendigkeiten der Zeit ansehen. Dennoch besteht kein Anlaß, das, was in den interfraktionellen Entwurf Eingang gefunden hat, gering zu schätzen. Vielmehr besteht Anlaß, all denen zu danken, die daran mitgewirkt haben: Berichterstatterinnen und Berichterstattern, Obleuten und insbesondere den beiden Herren Vorsitzenden, Herrn Kollegen Scholz und Herrn Kollegen Voscherau.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dieser Dank schließt die Arbeit an dem neuen, bereits in Kraft getretenen Europaartikel mit ein. Ohne diesen Artikel wäre der Ausgang des Karlsruher Verfahrens zu den Verträgen von Maastricht ungewiß und zumindest mit hohem Risiko belastet geblieben.

    (Beifall des Abg. Dieter Schloten [SPD])

    Die Kommission hat hier im deutschen und europäischen Interesse geleistet, wozu die Bundesregierung infolge ihrer inneren Meinungsverschiedenheiten nicht imstande war.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: So kann man das doch nicht sehen! Das glauben Sie selber nicht, was Sie da sagen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Es hat dazu keinen einzigen Formulierungsvorschlag der Bundesregierung gegeben, und selbst in Ihrem Bereich ist das, was ich hier gesagt habe, in viel deutlicherer und kräftigerer Form immer wieder vorgetragen worden.
    Zu danken ist nicht minder den 800 000 Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Kommission gewandt und ihre Arbeit auf diese Weise befruchtet haben.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Was die interfraktionellen Vorschläge angeht, begrüßen wir ausdrücklich, daß nunmehr drei Staatsziele in die Verfassung aufgenommen werden sollen, nämlich die Frauenförderung einschließlich der Beseitigung bestehender Nachteile — Beseitigung bestehender Nachteile! —, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Achtung der Identität ethnischer, kultureller und sprachlicher Minderheiten.
    Natürlich hätten wir uns manche Formulierungen einfacher und auch eindeutiger gewünscht. So hätte für den Schutz der Umwelt, meine Damen und Herren, durchaus der einfache Satz ausgereicht: „Auch in Verantwortung für die kommenden Generationen schützt der Staat die natürlichen Grundlagen des Lebens." Das hätte völlig gereicht.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Denn daß Gesetze nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ergehen können und daß Verwaltung und Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind, steht ohnehin in Art. 20 und hätte nicht wiederholt werden müssen.



    Dr. Hans-Jochen Vogel
    Aber es war uns wichtiger, den Umweltschutz nach fast zehnjähriger streitiger Diskussion nun endlich im Grundgesetz zu verankern. Dahinter mußten Gesichtspunkte der Verfassungsästhetik zurücktreten. Und ich danke ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen aus der Union, die dazu beigetragen haben, daß die 43 Stimmen Mehrheit dafür schließlich erreicht wurden.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Schmalz-Jacobsen [F.D.P.])

    Von dem Staatsziel der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung und Beseitigung von bestehenden Nachteilen erwarten wir einen ähnlichen Effekt, wie er seinerzeit von dem von Elisabeth Selbert erkämpften Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ausging. Mit der Pflicht des Staates, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, wird zumindest die bisherige verfassungsgerichtliche Judikatur zur Zulässigkeit kompensatorischer Maßnahmen festgeschrieben. Aus unserer Sicht ist indes eine Auslegung, zu diesem Zweck sei auch künftig nur zulässig, was bisher schon geltendes Verfassungsrecht war, schwerlich vereinbar. Frau Kollegin Mascher wird dazu noch näher Stellung nehmen.
    Wir begrüßen ebenso die Verbesserungen, die zugunsten der Gesetzgebungskompetenz der Lander und hinsichtlich des Neugliederungsverfahrens erreicht worden sind. Sicher sind sie nicht spektakulärer Natur — —