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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/209 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 209. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Joachim Graf von Schönburg-Glauchau 18085 A Bestimmung der Abgeordneten Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß 18085A Erweiterung der Tagesordnung 18085B, 18119C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes (Drucksachen 12/ 5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732) . . . 18085D Zusatztagesordnungspunkt 9: a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksachen 12/6115, 12/6733) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im WohnsitzMitgliedstaat (Drucksachen 12/6459, 12/6733) 18085 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/6749) 18086 C Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen (Drucksache 12/6738) 18086 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen (Drucksache 12/6739) 18086D Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen (Drucksache 12/6740) 18086 D Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) (Drucksache 13/6633) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß) — (Drucksache 12/6000) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 12/6323) d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6570) e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform (Drucksache 13/6686) f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6716) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) (Drucksache 12/6708) Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18087 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18090B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 18093B, 18107 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18094D, 18115C, 18127B, 18137D Ulrich Irmer F.D.P. 18096B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 18098 C Dr. Jürgen Schmude SPD . . 18099D, 18106B, 18126A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 18100C, 18114 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . 18102D, 18117A, 18121C Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18104A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 18105C, 18117C, 18125C, 18130 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/ CSU 18106 A Dr. Henning Voscherau, Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg . . 18108 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 18110B, 18140C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . 18112C, 18145 D Dr. Friedrich-Adolf Jahn (Münster) CDU/ CSU 18118B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18118B Steffen Heitmann, Staatsminister des Freistaates Sachsen 18119C Ulrike Mascher SPD 18121 D Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 18124 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18125B Antje-Marie Steen SPD 18128B Ingrid Matthäus-Maier SPD 18128D Ulrike Mascher SPD 18129A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 18129C, 18134B, 18140D Ulrich Irmer F D P 18129 D Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 18130D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 18131 D Dr. Helga Otto SPD 18132B Dr. Bertold Reinartz CDU/CSU 18134 D Dr. Konrad Elmer SPD 18136A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 18139C Dr. Konrad Elmer SPD 18139D Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU 18141 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 18143B, 18146A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 18144D Dr. Christoph Schnittler F.D.P. . . . . 18146B Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18145 C Zusatztagesordnungspunkt: Eidesleistung eines Bundesministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 18147 B Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann, Bundesminister BMBW 18147 C Nächste Sitzung 18147 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 III Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18149* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b —Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) 18150* A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 18151* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18085 209. Sitzung Bonn, den 4. Februar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 4. 2. 94 Bartsch, Holger SPD 4. 2. 94 Belle, Meinrad CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Brecht, Eberhard SPD 4. 2. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 4. 2. 94 Catenhusen, SPD 4.2.94 Wolf-Michael Clemens, Joachim CDU/CSU 4. 2. 94 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Dobberthien, SPD 4. 2. 94 Marliese Duve, Freimut SPD 4. 2. 94 Ehrbar, Udo CDU/CSU 4. 2. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 4. 2. 94 Engelhard, Hans A. F.D.P. 4. 2. 94 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 4. 2. 94 Formanski, Norbert SPD 4. 2. 94 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 4. 2. 94 Gleicke, Iris SPD 4. 2. 94 Gries, Ekkehard F.D.P. 4. 2. 94 Großmann, Achim SPD 4. 2. 94 Grünbeck, Josef F.D.P. 4. 2. 94 Grüner, Martin F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Guttmacher, F.D.P. 4. 2. 94 Karlheinz Hauser (Esslingen), Otto CDU/CSU 4. 2. 94 Henn, Bernd PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 4. 2. 94 Ibrügger, Lothar SPD 4. 2. 94 Jung (Limburg), Michael CDU/CSU 4. 2. 94 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 4. 2. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 4. 2. 94 Kittelmann, Peter CDU/CSU 4. 2. 94 * Kolbe, Manfred CDU/CSU 4. 2. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 4. 2. 94 Leidinger, Robert SPD 4. 2. 94 Lenzer, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 4. 2. 94 Klaus W. Marten, Günter CDU/CSU 4. 2. 94 Matschie, Christoph SPD 4. 2. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 4. 2. 94 Meißner, Herbert SPD 4. 2. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 4. 2. 94 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 4. 2. 94 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick, Wolfgang F.D.P. 4. 2. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 4. 2. 94* Müller (Pleisweiler), SPD 4. 2. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 4. 2. 94 Nelle, Engelbert CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 4. 2. 94 Nitsch, Johannes CDU/CSU 4. 2. 94 Oostergetelo, Jan SPD 4. 2. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 4. 2. 94 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 4. 2. 94 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 4. 2. 94 Philipp, Ingeborg PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 4. 2. 94 Poß, Joachim SPD 4. 2. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 4. 2. 94 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 4. 2. 94 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94* Reimann, Manfred SPD 4. 2. 94 Rennebach, Renate SPD 4. 2. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 4. 2. 94 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 4. 2. 94 Erich Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 4. 2. 94 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 4. 2. 94 Helmut Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 4. 2. 94 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans Peter Dr. Schnell, Emil SPD 4. 2. 94 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 4. 2. 94 Christian Seidenthal, Bodo SPD 4. 2. 94 Dr, Soell, Hartmut SPD 4. 2. 94* Stachowa, Angela PDS/LL 4. 2. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 4. 2. 94 Cornelia Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 4. 2. 94 Hans-Peter Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 4. 2. 94 Dr. Wetzel, Margrit SPD 4. 2. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 4. 2. 94 Zierer, Benno CDU/CSU 4. 2. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 18150* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos) zu Tagesordnungspunkt 17 (a — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, b — Berichtsberatung gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, c — Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, d — Gesetzentwurf über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes, e — Gesetzentwurf zur Verfassungsreform, f — Antrag: Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 Grundgesetz) und zu Zusatzpunkt 14 (Änderung des Grundgesetzes) Dr. Ulrich Briefs (fraktionslos): Verfassungsfragen sind Grundfragen der politischen und der staatlichen Ordnung. Ihre Beantwortung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, daß die Gesellschaft sich so verhält und so entwickelt, wie es in der Verfassungsdiskussion festgelegt wird. Gerade gegenwärtig besteht die Gefahr, daß sich eine zunehmende Kluft zwischen politisch diskutierter Verfassung und der gelebten, praktizierten Verfassung der Menschen auftut. Die Resonanz der Verfassungsdiskussion, die wir hier im Parlament geführt haben, in der Bevölkerung ist eigentlich gering. Das gilt trotz der vielen beantworteten und der noch mehr nicht beantworteten Eingaben. Daß die Resonanz insgesamt zu gering ist, liegt erheblich auch daran, daß mit dem vorgelegten Ergebnis der Gemeinsamen Verfassungskommission kein Startschuß für neue Bürgerbeteiligungsrechte gegeben wird. Es ist nicht gelungen, nach dem Ende der alten BRD und im Hinblick auf den so oder so an vielen Punkten notwendigen Neuanfang im vereinigten Deutschland eine Bewegung für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, neue Grundrechte in Gang zu setzen. Vielmehr wird die Verfassungsentwicklung geprägt durch zum Teil bereits vollzogene und gelungene Versuche, an wichtigen Punkten Grundrechte abzubauen: Das Grundrecht auf Asyl ist beseitigt. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung soll beseitigt werden. Das Verfassungsgebot, Streitkräfte nur zur Landesverteidigung zu unterhalten, wird ausgehölt durch die Ermöglichung von Out-of-AreaEinsätzen der Bundeswehr. Diskutiert wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Damit soll die der geschichtlichen Erfahrung aus dem Faschismus geschuldete strikte Trennung von Militär und Polizei aufgehoben werden. Ob die Ergebnisse der GVK dieser schleichenden Aushöhlung der Verfassung Einhalt gebieten werden, ist zumindest höchst fraglich. Beschämend ist insbesondere, daß die Behinderten nicht, wie die SPD gefordert hat, in das Diskriminierungsverbot des Art. 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden sind. Hier hätte die GVK in einem Land, in dem — im Gegensatz etwa zu den Niederlanden — Behinderte nicht als „normale" Mitbürger und Mitbürgerinnen gelten, eine gesellschaftlich vorwärtsweisende Funktion haben können. Das Hin und Her um diesen Aspekt der Verfassungsneufassung, das soeben hier stattgefunden hat, ist wahrhaftig kein Glanzstück parlamentarischer Behandlung drängender Probleme in diesem Haus gewesen. Also werden auch in Zukunft deutsche Gerichte empörend behindertenfeindliche Sprüche verkünden können. Also werden auch in der Zukunft echte Gewalttäter durch das Klima in diesem Lande zumindest nicht abgeschreckt, gegen Behinderte gewalttätig zu werden. Bedauerlich ist auch, daß der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Wie dünn die Luft um die verfassungsrechtlich positiven Reformversuche inzwischen geworden ist, zeigt der Formelkompromiß zum Umweltschutz. Der Umweltschutz — ursprüngliche Forderung der Ökologiebewegung war seine Formulierung als Grundrecht — wurde zurückgenommen auf die Festlegung als Staatsziel. Dann hat sich aus dem Interessengehakel in der GVK schließlich eine typisch deutsche, juristisch ziemlich durchdeklinierte Formel ergeben, die mir jedoch ein wenig trivial erscheint. Ein politischer Durchbruch ist sie jedenfalls nicht. Zu überlegen wäre, ob nicht die von Umweltverbänden wie z. B. vom Global Challenges Network in die Diskussion gebrachte umweltbedingte Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einen Ausweg aus der Pattsituation, die die GVK-Empfehlung zustande gebracht hat, bieten kann. Daß das Recht auf Wohnen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, verwundert nicht angesichts der sozialen Kälte, mit der die Explosion der Arbeitslosigkeit und die Misere am Wohnungsmarkt hingenommen werden. Das Grundgesetz bleibt den größten Nöten der Menschen weiterhin fremd. Kurz und knapp und zusammengefaßt: Weder die Ergebnisse noch der Prozeß der Verfassungsdiskussion in der und um die GVK herum haben begeistert, haben bewegt, haben neue Kräfte und neuen Elan wachgerufen. Sie sind eher geeignet, die Fremdheit und die Verdrossenheit der Bürger gegenüber Staat, staatlicher Ordnung und Verfassung zu verstärken. Es scheint, daß eine große, hoffentlich nicht die letzte Chance auf diesem Gebiet vertan worden ist. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 209. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Februar 1994 18151* Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5869 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/8542 Drucksache 12/4379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/4242 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5511 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/5827 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/5358 Nr. 1 Drucksache 12/5749 Nr. 3.2, 3.3 Drucksache 12/5827 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4298 Nr. 3.9 Drucksache 12/5358 Nr. 25 Drucksache 12/5662 Nr. 3.5 Drucksache 12/6347 Nrn. 3.2 — 3.7 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/5827 Nr. 2.17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich Ihnen folgendes mitteilen:
    Der Kollege Joachim Graf von Schönburg-Glauchau feiert heute seinen 65. Geburtstag. Ich spreche ihm im Namen des Hauses die herzlichsten Glückwünsche aus.

    (Beifall)

    Die Fraktion der F.D.P. teilt mit, daß der Kollege Wolfgang Mischnick auf seinen Sitz als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß verzichtet. Als Nachfolgerin wird die Kollegin Dr. Gisela Babel vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? — Das ist offensichtlich der Fall. Damit ist die Kollegin Dr. Gisela Babel als ordentliches Mitglied im Vermittlungsausschuß bestimmt.
    Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung zu erweitern. Die Punkte sind in der Ihnen vorliegenden Zusatzpunktliste aufgeführt:
    8. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes — Drucksachen 12/5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732 —
    Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Peter Struck
    9. a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzese zur Änderung des Europawahlgesetzes — Drucksache 12/6621 —
    — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger — Drucksachen 12/6115, 12/6733 —
    b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitz-Mitgliedstaat — Drucksachen 12/6459, 12/6733 -
    10. Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes: Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses — Drucksache 12/6749 —
    11. Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 138 zu Petitionen — Drucksache 12/6738 —
    12. Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 139 zu Petitionen — Drucksache 12/6739 —
    13. Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 140 zu Petitionen — Drucksache 12/6740 —
    14. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a) — Drucksache 12/6708 —
    Von der Frist für den Beginn der Beratung soll, soweit es erforderlich ist, abgewichen werden. Besteht auch damit Einverständnis? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Ich rufe den Zusatzpunkt 8 auf:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUÄndG)
    — Drucksachen 12/5775, 12/6100, 12/6493, 12/6732 —
    Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Peter Struck
    Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht?

    (Dr. Peter Struck [SPD]: Nein!)

    Dann kommen wir gleich zur Abstimmung. Wer stimmt für die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 12/6732? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
    Ich rufe Zusatzpunkt 9a und 9 b auf:
    a) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes
    — Drucksache 12/6621 — (Erste Beratung 205. Sitzung)




    Vizepräsident Hans Klein
    — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
    — Drucksache 12/6115 — (Erste Beratung 197. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    — Drucksache 12/6733 —
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Gerd Wartenberg (Berlin)

    Franz Heinrich Krey
    Dr. Burkhard Hirsch
    b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament
    Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates fiber die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitz-Mitgliedstaat
    — Drucksachen 12/6459, 12/6733 —
    Berichterstattung:
    Abgeordnete Gerd Wartenberg (Berlin)

    Franz Heinrich Krey
    Dr. Burkhard Hirsch
    Zum interfraktionellen Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/6744 — vor.
    Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
    Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes, Drucksachen 12/6621 und 12/6733, Buchstabe a der Beschlußempfehlung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung
    und Schlußabstimmung. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, die dem Gesetzentwurf zuzustimmen gedenken, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist angenommen.
    Es ist beantragt worden, den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/6744 zur federführenden Beratung an den Innenausschuß und zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuß, den Rechtsausschuß sowie an den EG-Ausschuß zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? — Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
    Unter Buchstabe b seiner Beschlußempfehlung auf Drucksache 12/6733 empfiehlt der Innenausschuß, den Gesetzentwurf der Gruppe PDS/Linke Liste auf Drucksache 12/6115 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
    Unter Buchstabe c wird empfohlen, die Unterrichtung durch das Europäische Parlament auf Drucksache 12/6459 zur Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
    Unter Buchstabe d empfiehlt der Innenausschuß die Annahme einer Entschließung. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
    Ich rufe Zusatzpunkt 10 auf:
    Beratung des Antrags des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes
    Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 3. Untersuchungsausschusses
    — Drucksache 12/6749 —
    Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
    Wir kommen wieder gleich zur Abstimmung. Wer stimmt für den Antrag des 3. Untersuchungsausschusses auf Drucksache 12/6749? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
    Ich rufe die Zusatzpunkte 11 bis 13 auf:
    ZP11 Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 138 zu Petitionen
    — Drucksache 12/6738 —
    ZP12 Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 139 zu Petitionen
    — Drucksache 12/6739 —
    ZP13 Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

    Sammelübersicht 140 zu Petitionen
    — Drucksache 12/6740 —
    Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die drei Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlungen sind angenommen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 17a bis f und Zusatzpunkt 14 auf:



    Vizepräsident Hans Klein
    17. a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125 a)

    — Drucksache 13/6633 —
    Überweisungsvorschlag:
    Rechtsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Familie und Senioren
    Ausschuß für Frauen und Jugend
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    Innenausschuß
    b) Beratung des Berichts der Gemeinsamen Verfassungskommission
    gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages — Drucksachen 12/1590, 12/1670 — und Beschluß des Bundesrates — Drucksache 741/91 (Beschluß)
    — Drucksache 12/6000 —
    Überweisungsvorschlag: (wie TOP 17a)

    c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
    — Drucksache 12/6323 —
    Überweisungsvorschlag:
    Rechtsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    Innenausschuß
    Ausschuß für Familie und Senioren
    Ausschuß für Frauen und Jugend
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Annahme einer neuen Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes
    — Drucksache 12/6570 —
    Überweisungsvorschlag:
    Rechtsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    Innenausschuß
    Ausschuß für Familie und Senioren
    Ausschuß für Frauen und Jugend
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    e) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verfassungsreform
    — Drucksache 13/6686 —
    Überweisungsvorschlag:
    Rechtsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    Innenausschuß
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Haushaltsausschuß gem. § 96 GO
    f) Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Durchführung eines Verfassungsreferendums nach Artikel 146 des Grundgesetzes
    — Drucksache 12/6716 —
    Überweisungsvorschlag:
    Rechtsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    Innenausschuß
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    ZP14 Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konrad Elmer, Susanne Rahardt-Vahldieck, Dr. Christoph Schnittler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a)

    — Drucksache 12/6708 —
    Überweisung svorschlag:
    Rechtsausschuß (federführend)

    Innenausschuuß
    Ausschuß für Familie und Senioren
    Ausschuß für Frauen und Jugend
    Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die gemeinsame Aussprache vier Stunden vorgesehen. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache und erteile unserem Kollegen Professor Dr. Rupert Scholz das Wort.


Rede von Dr. Rupert Scholz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte nimmt dieses Haus seine Beratungen vor allem zu dem interfraktionellen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes auf. Dieser Entwurf beruht auf den Empfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, die sie nach fast zweijähriger Tätigkeit am 28. Oktober 1993 einstimmig verabschiedet hat. Der Gesetzentwurf entspricht in der Sache einem vom Bundesrat ebenfalls einstimmig beschlossenen Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz, mit dem eine Initiative des Bundesrates zur Aufnahme der von der Gemeinsamen Verfassungskommission beschlossenen Empfehlungen in das Grundgesetz eingeleitet ist.
Mit diesem Verfahren zur Novellierung des Grundgesetzes kommt eine verfassungspolitische Entwicklung zum Abschluß, die im Zusammenhang mit der deutschen Einigung mit dem Auftrag aus Art. 5 des Einigungsvertrages begonnen hat. Damit sind unsere parlamentarischen Beratungen in den weiter andauernden, vielschichtigen Prozeß der inneren Einigung Deutschlands eingebunden.



Dr. Rupert Scholz
Mit der Einsetzung und Konstituierung der Gemeinsamen Verfassungskommission haben Bundestag und Bundesrat buchstäblich organisatorisches Neuland für die Vorbereitung ihrer verfassungspolitischen Entscheidungen betreten. Diese Kommission ist die erste beider Häuser, die im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens das Grundgesetz im Hinblick auf die Notwendigkeit von Änderungen zu prüfen und erforderlichenfalls entsprechende Empfehlungen vorzulegen hatte. Damit war sie in der Tat eine neue Institution für die Verfassungsreform. Deshalb seien auch ihrer Zusammensetzung, ihrem Auftrag, ihrem Selbstverständnis sowie dem Verlauf ihrer Beratungen und Abstimmungen einige 'Bemerkungen gewidmet, in denen auch ein Stück neuerer deutscher Parlaments-und neuerer deutscher Verfassungsgeschichte zum Ausdruck kommt.
Grundlage unserer Beratungen sind die Empfehlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission zum Grundrechtsteil, zu den Staatszielen und zu dem weiten Feld der Staatsorganisation. Die Kommission hatte den Auftrag, die mit der Einigung Deutschlands und der Verwirklichung der Europäischen Union erforderlich werdenden Grundgesetzänderungen zu beraten und als Empfehlung an Bundestag und Bundesrat zu beschließen. Darüber hinaus sah sie es in ständiger Praxis auch als ihre Aufgabe an, in der politischen Diskussion aktuell gewordene Fragen im Hinblick auf gegebenenfalls notwendige Verfassungsänderungen zu prüfen. Schließlich hat die Kommission das Recht für sich in Anspruch genommen, zu eingeleiteten Verfahren der Verfassungsänderung im allgemeinen Gesetzgebungsverfahren ihr Votum abzugeben.
Nicht Auftrag der Kommission war es dagegen — dies möchte ich deutlich auch an dieser Stelle sagen —, eine Totalrevision des Grundgesetzes oder ähnliches zu unternehmen. Schon Art. 5 des Einigungsvertrages war insoweit eindeutig. Selbst wenn der eine oder andere entgegengesetzte Hoffnungen oder Erwartungen gehegt haben mag — das Grundgesetz ist die beste Verfassung der deutschen Geschichte. Es verdient die eigene Bewahrung und Bestätigung, wohlgemerkt: eingeschlossen den Willen zur Reform dort und soweit, wo bzw. wie dies definitiv notwendig ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Auftrag und Selbstverständnis der Kommission spiegelten sich auch in dem — ich darf es so nennen — Fleiß der Kommission wider. In 26 Sitzungen, 9 Anhörungen, zum Teil gemeinsam mit dem Rechtsausschuß und dem Innenausschuß des Bundestages, hat die Kommission etwa die Hälfte der Grundgesetzartikel auf ihre Reformbedürftigkeit hin überprüft. Hierzu wurden insgesamt 95 Änderungsanträge gestellt und 119 Arbeitsunterlagen eingebracht.
In den Beratungen der Kommission wurde auf ihrem — gelegentlich natürlich auch mit eminenter verfassungspolitischer Spannung geladenen — Weg zu einer Entscheidung unter den Aspekten von Einvernehmlichkeit, Kompromiß, aber auch Kontroverse ein Quartett unterschiedlicher Verfassungsmaterien buchstäblich stimmenmäßig hörbar.
Es gab erstens Beratungsgegenstände, deren einvernehmliche Ausgangspositionen in den Beratungen
ohne Schwierigkeiten zu konsensualen Kommissionsempfehlungen gebracht werden konnten; zweitens — davon abzuschichten — Materien, bei denen bei anfänglich kontroversen Positionen Bewegungen deutlich aufeinander zu und im Ergebnis Kommissionsempfehlungen mehrheitlich möglich waren; drittens streitige Positionen, die kontrovers geblieben sind und auch in den Kommissionsberatungen, in den Berichterstattergesprächen, in den Anhörungen nicht zur Einigung geführt werden konnten; und last not least viertens Bereiche, in denen nach eingehender Diskussion Übereinstimmung darüber bestand, daß es keiner Änderungen, keiner Reformempfehlungen bedarf, das Grundgesetz sich also entsprechend bewährt hat.
In den Beratungen und Abstimmungen der Kommission, im Spannungsfeld von Einvernehmlichkeit, Kompromiß und Kontroverse wird eine wesentliche Aufgabe deutlich, die die Kommission meines Erachtens überzeugend gemeistert hat: Neben der Erarbeitung von Sachempfehlungen mußte die Kommission die jeweiligen Ausgangspositionen im Hinblick auf die Möglichkeit konsensualer Entscheidungen prüfen und gegebenenfalls Alternativen verfassungsrechtlicher Kompromißfindung zwischen den politischen Kräften der Fraktionen sowie zwischen Bund und Ländern entwickeln.
Exakt in diesem Punkt einer nach den Möglichkeiten eines Verfassungskonsenses differenzierten Berichterstattung der Kommission an ihre beiden Auftraggeber Bundestag und Bundesrat liegt ein wesentliches Moment verfassungspolitischer Bedeutung der Kommission, ihrer Beratungen und auch des Ihnen heute vorgelegten Berichts. Dies wird — hierauf möchte ich mit Nachdruck aufmerksam machen — von der politischen und der publizistischen Kritik häufig entweder gar nicht oder allenfalls unzureichend gewürdigt, ja, wenn überhaupt zur Kenntnis genommen.
Die in der Gemeinsamen Verfassungskommission durch Art. 5 des Einigungsvertrages und durch die Einsetzungsbeschlüsse vorgegebenen Verfassungsmaterien der europäischen Einigung und der bundesstaatlichen Ordnung waren ihre verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich bedeutsamsten Beratungsgegenstände. Ihre Behandlung in der Kommission stand unter dem Signal nahezu durchgehender Einvernehmlichkeit aller politischen Kräfte.
Dieser prinzipielle Verfassungskonsens unter den Fraktionen sowie zwischen Bund und Ländern muß, wie ich denke, als ein Zeichen eines auch übergreifenden verfassungspolitischen Willens gewürdigt werden, nämlich die deutschen und europäischen Herausforderungen an die Reform unserer Verfassung nach Möglichkeit einvernehmlich zu beantworten. Hier ist ein Stück verfassungspolitischer Gemeinsamkeit sichtbar geworden, auf das — bei allen Kontroversen auf anderen Feldern, bei allen Kontroversen naturgemäß auch im Detail — die Kommission und ihre Mitglieder, wie ich denke, auch etwas stolz sein können.
Es gab aber auch Beratungsgegenstände, bei denen die Entwicklung kontroverser Ausgangspositionen hin zu konsensualen Kommissionempfehlungen



Dr. Rupert Scholz
schwer war. Doch die Kommission ist bei der verfassungsrechtlichen Verankerung beispielsweise der Staatszielbestimmung Umweltschutz — nach vielen Mühen — den Weg zum Verfassungskompromiß erfolgreich gegangen. Ähnliches gilt namentlich für den Ausbau der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern.
In den beiden weiteren großen Komplexen — einmal der Frage nach der Ergänzungsbedürftigkeit unseres Systems repräsentativer Demokratie um Elemente unmittelbarer Demokratie wie Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, und auf der anderen Seite der Frage nach der Aufnahme zusätzlicher sozialpolitischer Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz — sind die Positionen, wie man vermutlich auch kaum anders erwarten konnte, trotz intensiver Beratungen kontrovers geblieben.
Nach meiner persönlichen Auffassung zu Recht. Denn hier geht es in beiden Bereichen um grundlegende Fragen der Verfassungsstruktur, es geht um grundlegende Fragen der demokratischen Struktur unserer Verfassung, und es geht ganz wesentlich auch darum, ob und inwieweit man in das Grundgesetz sozialpolitisch konkrete Programmatiken über das Allgemeinverbindliche und in seiner Offenheit wie Normativität erfolgreiche Sozialstaatsprinzip hinaus aufnehmen will. Meine persönliche Auffassung in dieser Frage ist immer die gewesen, daß es nicht zweckmäßig ist, hier mit weiteren sozialpolitischen Staatszielbestimmungen zu operieren.
Meine Damen und Herren, der Erfolg der Kommission kann nicht allein — auch das möchte ich unterstreichen — an der Zahl der Empfehlungen für konkrete Grundgesetzänderungen gemessen werden. Dazu war ein großer Teil der verfassungspolitischen Ausgangspositionen zu unterschiedlich. Viel wichtiger aber ist nach meiner Auffassung der geführte Verfassungsdiskurs als solcher. Das Grundgesetz ist eine gute, es ist eine stabile, es ist eine bewahrenswerte Ordnung.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Nur wer diese Ordnung mehr oder weniger total in Frage stellen will — bis hin zur Forderung nach einer überhaupt neuen Verfassung —, kann die hier quantitativ begrenzte Zahl mit Zweidrittelmehrheit beschlossener Änderungsempfehlungen beklagen oder gar als Manko empfinden.
Aber selbst für solche Kritiker muß gelten: Verfassungsrecht und Verfassungspolitik sind mehr als alles andere notwendige Konsenspolitik. Und wo sich kein — entsprechend mehrheitlich geforderter — Änderungsbedarf konsensmäßig nachgewiesen sieht, dort bleibt es ebenso notwendig beim gegebenen, beim geltenden und insoweit auch konsensual legitimierten Verfassungsrecht.
Doch unabhängig hiervon: Der Wert der Kommissionsarbeit liegt jedenfalls in der intensiven Überprüfung der verfassungsrechtlichen Regelungen und ihrer Ergänzungsbedürftigkeit insgesamt. Die Gemeinsame Verfassungskommission hat das Grundgesetz in offener, in fairer Diskussion einem kritischen Verfassungsdiskurs unterzogen, wie es dies in vergleichbarer Form seit den Beratungen des Parlamentarischen Rates nicht gegeben hat.
An diesem Verfassungsdiskurs beteiligten sich nicht allein die Kommissionsmitglieder und ihre Ratgeber, sondern auch die Öffentlichkeit. Von Beginn ihrer Tätigkeit an wurde die Kommission von Eingaben verfassungspolitischen Inhalts, von Bitten, Auskunftsersuchen und Anregungen zum Stand der Beratungen begleitet. In Individualeingaben und gleichlautenden Masseneingaben haben sich etwa 800 000 Bürger — meine Damen und Herren, 800 000 Bürger! —, Institutionen, Organisationen und Personen an die Kommission gewandt und ihr Interesse an den hier aufgeworfenen Verfassungsfragen zum Ausdruck gebracht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei der SPD)

Ich denke, daß es gerechtfertigt ist, all diesen Bürgerinnen und Bürgern auch von dieser Stelle aus für ihr Engagement und Interesse zu danken.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit den Kommissionsempfehlungen sind auch gewisse Vorentscheidungen für das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Wegen der Unabhängigkeit der Gesetzgebungsorgane und ihrer Mitglieder entfalten naturgemäß die Empfehlungen der Kommission keine rechtlich bindenden Wirkungen. Als Verfassungsvorgaben mit der Dignität einer Empfehlung der Gemeinsamen Verfassungskommission sind sie aber auch keine Quantité négligeable.
Die Gemeinsame Verfassungskommission hat mit ihren Empfehlungen solide Arbeit in der Sache und in der Konsensfindung geleistet und um die Verfassungskompromisse zum Teil hart, ja, manchmal sehr hart gerungen.
Zum Schluß sei mir als Vorsitzendem der Gemeinsamen Verfassungskommission ein Wort des Dankes gestattet. Der Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission ist das große Werk vieler. Hinsichtlich seiner Bedeutung als inhaltliche Grundlage auch über das Gesetzgebungsverfahren hinaus zeichnet sich schon heute ein deutliches, notwendigerweise auch kontroverses Echo in Wissenschaft und Publizistik ab.
Vor diesem Hintergrund ist zunächst den unmittelbar Beteiligten zu danken. Meine Kolleginnen und Kollegen in der Gemeinsamen Verfassungskommission haben mit Sachkunde und Tatkraft das Werk der Grundgesetzreform für Bundestag und Bundesrat vorbereitet. Dabei verdienen naturgemäß die Obleute als die Steuermänner der Kommission in zum Teil widrigen Fahrwassern besondere Hervorhebung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dasselbe gilt für die Berichterstatter, die manchmal schwer begehbare Pfade zum Verfassungskompromiß zu finden hatten.
Mein ganz persönlicher Dank gilt darüber hinaus und vor allem meinem lieben — wenn ich so sagen darf — Konvorsitzenden, dem Hamburger Bürgermei-



Dr. Rupert Scholz
ster Voscherau. Ich freue mich, daß er heute hier ist.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihnen, lieber Herr Voscherau, möchte ich für die Offenheit, die Fairneß und — ich darf wohl auch sagen — freundschaftliche Kollegialität danken, in der wir zwei Jahre lang gemeinsam diesen Weg gehen durften.
Mein weiterer Dank gebührt den Sachverständigen, die uns ihr Expertenwissen und ihre Bewertungen in den Anhörungen zur Verfügung stellten. Beides hat im Bericht seinen Niederschlag gefunden.
Den Mitgliedern der Bundesregierung gebührt der Dank für die Übermittlung ihrer verfassungspolitischen Vorstellungen, ihren Beamten, vor allem aus den beiden Verfassungsministerien, für die Einbringung vielfach notwendigen Detailwissens.
Gleicher Dank gebührt den Beamten der Landesregierungen und den Mitarbeitern der Fraktionen.
Schließlich dankt die Gemeinsame Verfassungskommission ihrem Sekretariat.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben durch ein wirklich unermüdliches Engagement der Kommission die notwendigen organisatorischen, administrativen und inhaltlichen Hilfestellungen gegeben, ohne die die zeit- und sachgerechte Erfüllung unseres Auftrages nicht möglich gewesen wäre.
Vor diesem Hintergrund wünsche ich, daß unsere gemeinsamen Beratungen und Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat einen Beitrag auch zu jenem Verfassungspatriotismus leisten möchten, der die Geschichte der Bundesrepublik als des ersten soliden und stabilen demokratischen Rechtsstaats in der deutschen Geschichte so maßgebend geprägt hat und dessen freiheitlich-demokratisches Wertebewußtsein auch die friedliche und freiheitliche Revolution im früher anderen Teil Deutschlands mitgeprägt hat.
Verfassungspatriotismus unter dem Grundgesetz heißt ein Stück deutscher Identität in der Nachkriegszeit.
Ich bin sicher, daß das überprüfte und reformierte Grundgesetz, im gleichen Geiste und vom gleichen Verfassungspatriotismus getragen wie bisher, eine würdige und erfolgreiche Verfassung auch für das vereinte Deutschland ist bzw. bleiben wird.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


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    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Hans-Jochen Vogel.