Rede:
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    Plenarprotokoll 12/206 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Jürgen Sikora, Werner Dörflinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Walter Hitschler, Jörg Ganschow, Lisa Peters, Hans Schuster und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz 1994) (Drucksache 12/6616) Jürgen Sikora CDU/CSU 17811B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 17813B, 17822D, 17827 A Achim Großmann SPD 17813D Dr. Walter Hitschler F D P 17816B Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17818B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . . 17820B Hans Raidel CDU/CSU 17822A Norbert Formanski SPD 17823 D Jörg Ganschow F D P 17825 D Peter Götz CDU/CSU 17826 D Walter Schöler SPD . . . . 17827B, 17828A Dr. Walter Hitschler F.D.P. . 17827D, 17831A Ilse Brusis, Ministerin des Landes Nordrhein-Westfalen 17829 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . 17831 D Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 17833 D Werner Dörflinger CDU/CSU 17835A Achim Großmann SPD 17836C Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 17837A Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksachen 12/6349, 12/6622) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 17837 D Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop) SPD 17838C Gerhard Schüßler F D P 17840 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 17841A Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 17841C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für eine Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen) (Drucksache 12/6485) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 Erwin Marschewski CDU/CSU 17843A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 17843 D Wolfgang Lüder F.D.P. 17845 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 17846C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17847 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17847D Nächste Sitzung 17849C Berichtigung 17849 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17851* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 17852* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 206. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1994 17811 206. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 205. Sitzung, Seite VII und Seiten 17807 * und 17808 * : Bei den Anlagen 16 bis 19 ist statt „Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger" „Parl. Staatssekretär Bernd Wilz" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 21. 1. 94 Barbe, Angelika SPD 21. 1. 94 Becker-Inglau, Ingrid SPD 21. 1. 94 Berger, Hans SPD 21. 1. 94 Büchler (Hof), Hans SPD 21. 1. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 21. 1. 94 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 21. 1. 94 Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 21. 1. 94 Dieter-Julius Dr. Däubler-Gmelin, SPD 21. 1. 94 Herta Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 21. 1. 94 Duve, Freimut SPD 21. 1. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 21. 1. 94 Feilcke, Jochen CDU/CSU 21. 1. 94 Gattermann, Hans H. F.D.P. 21. 1. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 21. 1. 94 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 21. 1. 94 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 21. 1. 94 Gibtner, Horst CDU/CSU 21. 1. 94 Gleicke, Iris SPD 21. 1. 94 Dr. Glotz, Peter SPD 21. 1. 94 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 21. 1. 94 ** Grünbeck, Josef F.D.P. 21. 1. 94 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 21. 1. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 21. 1. 94 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 21. 1. 94 Heyenn, Günther SPD 21. 1. 94 Dr. Höll, Barbara PDS/LL 21. 1. 94 Hollerith, Josef CDU/CSU 21. 1. 94 Ibrügger, Lothar SPD 21. 1. 94 **' Junghanns, Ulrich CDU/CSU 21. 1. 94 Kampeter, Steffen CDU/CSU 21. 1. 94 Kauder, Volker CDU/CSU 21. 1. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 21. 1. 94 Klein (München), Hans CDU/CSU 21. 1. 94 Kolbe, Manfred CDU/CSU 21. 1. 94 Koppelin, Jürgen F.D.P. 21. 1. 94 Kossendey, Thomas CDU/CSU 21. 1. 94 Krause (Dessau), CDU/CSU 21. 1. 94 Wolfgang Kretkowski, Volkmar SPD 21. 1. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 21. 1. 94 Kubatschka, Horst SPD 21. 1. 94 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 21. 1. 94 Karl-Hans Lederer, Andrea PDS/LL 21. 1. 94 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lowack, Ortwin fraktionslos 21. 1. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 21. 1. 94 Mehl, Ulricke SPD 21. 1. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 21. 1. 94 Michels, Meinolf CDU/CSU 21. 1. 94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21. 1. 94 Molnar, Thomas CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 21. 1. 94 * Müller (Pleisweiler), SPD 21. 1. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 21. 1. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 21. 1. 94 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 21. 1. 94 Neumann (Bramsche), SPD 21. 1. 94 Volker Neumann (Gotha), SPD 21. 1. 94 Gerhard Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 21. 1. 94 Otto (Frankfurt), F.D.P. 21. 1. 94 Hans-Joachim Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Pick, Eckhart SPD 21. 1. 94 Poß, Joachim SPD 21. 1. 94 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 21. 1. 94 Reichenbach, Klaus CDU/CSU 21. 1. 94 Reimann, Manfred SPD 21. 1. 94 Reuschenbach, Peter W. SPD 21. 1. 94 Reuter, Bernd SPD 21. 1. 94 Ringkamp, Werner CDU/CSU 21. 1. 94 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 21. 1. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 21. 1. 94 Ingrid Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 21. 1. 94 Scheffler, Siegfried SPD 21. 1. 94 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 21. 1. 94 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 21. 1. 94 Andreas von Schmude, Michael CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Schnell, Emil SPD 21. 1. 94 Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 21. 1. 94 Schuster, Hans F.D.P. 21. 1. 94 Seesing, Heinrich CDU/CSU 21. 1. 94 Seibel, Wilfried CDU/CSU 21. 1. 94 Skowron, Werner H. CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 21. 1. 94 Stübgen, Michael CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 21. 1. 94 Cornelia Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21. 1. 94 Titze-Stecher, Uta SPD 21. 1. 94 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 21. 1. 94 Vosen, Josef SPD 21. 1. 94 Wetzel, Kersten CDU/CSU 21. 1. 94 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 21. 1. 94 Dr. Wieczorek CDU/CSU 21. 1. 94 (Auerberg), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 21.1.94 Heidemarie Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 21. 1. 94 Wittich, Berthold SPD 21. 1. 94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 21. 1. 94 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 21. 1. 94 Torsten Zierer, Benno CDU/CSU 21. 1. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 12/248 Drucksache 12/4051 Drucksache 12/4052 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/51 Drucksache 12/4058 Drucksache 12/4978 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nr. 3.2 Drucksache 12/5056 Nr. 2.2 Finanzausschuß Drucksache 12/6155 Nrn. 3.2-3.5 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4191 Nr. 2.21 Drucksache 12/5190 Nr. 2.12 Drucksache 12/5827 Nr. 2.15
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    Rede von Achim Großmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Deutschland herrscht Wohnungsnot. Die Fertigstellungen reichen trotz tagtäglich euphorisch verbreiteter Zahlen nicht aus, um diese Wohnungsnot abzubauen. Denn die Wirklichkeit sieht so aus: In die meisten neuen Wohnungen können die, die eine Wohnung suchen, gar nicht erst einziehen, weil die Miete zu hoch ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Legen Sie also Ihre Neubaustatistiken aus der Hand, und nehmen Sie dafür die Armutsberichte in die Hand! Während die Zahl der bezahlbaren Wohnungen ständig abnimmt, nimmt die Zahl der Armen ständig zu. Zwei Millionen Wohnungen fehlen, die Obdachlosigkeit wächst, die Mieten steigen ständig schneller als die Lebenshaltungskosten und fressen damit immer mehr vom Einkommen auf. Was wir jetzt brauchen, ist eine kreative aktive Wohnungspolitik, die Lösungen jetzt findet, die nicht vertagt, verschiebt,



    Achim Großmann
    auf Kommissionen verweist und Verantwortlichkeiten wegdrückt.

    (Peter Götz [CDU/CSU]: Sie können ja bei dem Gesetz mitmachen!)

    Wir wollen eine sozial gerechte Förderung des Wohnungseigentums, damit mehr Wohnungen gebaut werden. Das lehnen Sie ab. Wir wollen bessere Bedingungen für den genossenschaftlichen Wohnungsbau, damit mehr Wohnungen gebaut werden. Das lehnen Sie ab. Wir wollen die Luxussubventionen stoppen, damit sie nicht in Luxusneubauten und Luxusmodernisierungen fließen. Wir wollen dieses Geld sparen, um in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Diese Änderungen lehnen Sie ab.

    (Beifall bei der SPD)

    Dabei wird die Situation im sozialen Wohnungsbau immer schlimmer. Unter den historischen Fehlentscheidungen dieser Regierung in den 80er Jahren leiden die Wohnungssuchenden noch heute. Sie haben den sozialen Wohnungsbau ganz einfach kaputtgespart. Unter den Kanzlern Schmidt und Brandt hat die damalige sozialliberale Koalition im Schnitt 140 000 Sozialwohnungen pro Jahr gebaut. Unter Ihren Regierungen waren es im Schnitt pro Jahr 70 000, also gerade einmal die Hälfte. Mitte der 80er Jahre haben Sie die Fördermittel im sozialen Wohnungsbau fast auf Null gefahren, Sie haben die Gemeinnützigkeit zerschlagen, und Sie haben die Bindungsfristen im sozialen Wohnungsbau gekürzt.
    Die Folgen dieser Politik nehmen dramatische Ausmaße an. Hatten wir 1987 noch ca. 4 Millionen sozial gebundene Wohnungen, so sind es jetzt nur noch 2,7 Millionen, wenn nicht noch weniger. Nach wie vor fallen jedes Jahr mehr Wohnungen aus den sozialen Bindungen heraus, als neue hinzugebaut werden. Die Zahl der Sozialwohnungen nimmt also ständig ab. Weniger als 10 % der Wohnungen in der Bundesrepublik sind sozial gebunden. Damit gehört unser Land zu den Schlußlichtern der Europäischen Union.
    Parallel zu dieser Entwicklung der deutlichen Abnahme von Sozialwohnungen verläuft eine zweite Entwicklung, die uns sehr viele Sorgen macht. In eine Sozialwohnung kann nur einziehen, wer unter eine bestimmte Einkommensgrenze fällt. Diese Einkommensgrenze aber ist seit mehr als zehn Jahren nicht angehoben worden.

    (Lisa Peters [F.D.P.]: Deshalb soll sie ja angehoben werden!)

    — Aber wie? Wir streiten ja darum, wie das geschehen soll. Sicherlich werden Sie feststellen, daß das, was Sie vorschlagen, überhaupt nicht ausreicht, die Probleme z. B. in den Ein- bis Zwei-Personen-Haushalten auszugleichen...
    Der Staat hat also weit mehr als zehn Jahre lang Fehlbeleger produziert, weil er die Einkommensgrenze nicht angehoben hat. Anschließend versucht er diese Fehlbeleger anzuprangern.
    Die normale Arbeitnehmerin, der normale Arbeitnehmer findet heute keinen Zugang mehr zum sozialen Wohnungsbau, ob einfacher Polizeibeamter, Postbote, Krankenschwester oder Kindergärtnerin.

    (Peter Götz [CDU/CSU]: Deshalb ändern wir es!)

    Alle verdienen zwar nicht viel, aber zuviel für den sozialen Wohnungsbau. Dies hat Auswirkungen auf die Struktur unserer Wohngebiete, denn sowohl in Neubauten als auch bei Umzügen kommen oftmals nur noch Familien in den Genuß einer Sozialwohnung, die kein eigenständiges Einkommen mehr haben, sondern von Transferleistungen leben, also von Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und anderen staatlichen Unterstützungsleistungen.

    (Zuruf von der F.D.P.: Wir brauchen also dieses Gesetz!)

    In der Konsequenz bedeutet dies, daß sich immer ärmer werdende Bevölkerungsteile in bestimmten Wohngebieten konzentrieren. Die Gefahr wächst, daß Stadtteile zu Slums oder Ghettos werden. In einzelnen Städten hát diese drohende Entwicklung bereits begonnen.
    Meine Damen und Herren, die Konsequenz ist klar: Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum, also deutlich mehr Sozialwohnungen als bisher. Wir brauchen andere Bedingungen für den Zugang zu diesen Wohnungen, um eine gesunde Mischung dieser Bestände zu ermöglichen. Ich habe großen Zweifel daran, ob der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf dies leisten kann.

    (Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]: Warten Sie es ab!)

    — Nun hören Sie doch zu! Sie können ja meckern, wenn Sie meine Rede zu Ende gehört haben. Sie sind so unruhig; Sie haben anscheinend ein schlechtes Gewissen, wenn Sie diesen Gesetzentwurf vorlegen.

    (Unruhe bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Wer wird denn gleich so nervös sein! Um 9 Uhr schon so nervös!)

    — Also, bei manchen warte ich wirklich auf den ersten klugen Zwischenruf.
    Im Ziel sind wir uns einig: Das System des sozialen Wohnungsbaus muß reformiert werden.

    (Beifall bei der SPD — Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Endlich ist der Satz heraus!)

    Aber um den Weg, Herr Kansy, werden wir uns streiten, und zwar gehörig.
    Wir haben in den Bundesländern, in denen wir Regierungsverantwortung tragen, mit dem einkommensorientierten Umbau des sozialen Wohnungsbaus längst begonnen. Der Bund hinkt hinterher. Erst kurz vor Toresschluß dieser Legislaturperiode legen Sie uns diesen Gesetzentwurf vor. Mehr als ein Jahr ist die Diskussion durch ein ungeeignetes Konzept der Bauministerin blockiert worden. Der soziale Wohnungsbau soll noch komplizierter werden. Bezahlbarer Wohnraum wird noch knapper. Bürokratische Hemmnisse werden auf- statt abgebaut, und der klassische soziale Wohnungsbau mit langen Bindun-



    Achim Großmann
    gen wird abgewürgt. Das waren Urteile der Fachpresse und der Fachleute über dieses Konzept.
    Sie, Frau Ministerin, haben zu diesem Konzept ein Planspiel veranstaltet. Die Beteiligten waren sich weitestgehend einig: Das System sei verwaltungstechnisch zu aufwendig, datenschutzrechtlich fragwürdig, haushalts- und steuerpolitisch unseriös und wohnungspolitisch ineffektiv.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Das haben wir noch nie gesagt!)

    Trotz dieser vernichtenden Kritik übernehmen Sie das Konzept vom Grundsatz her in Ihren Gesetzentwurf — für uns völlig unverständlich.
    Ich will diese grundsätzliche Kritik an einigen Punkten erläutern. Das Thema der Einkommensgrenze wird mein Kollege Norbert Formanski aufgreifen.
    Eine der wichtigsten Fragen bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist natürlich die Verteilung der finanziellen Lasten. Schon in den letzten Jahren war es so, daß Länder und Gemeinden deutlich mehr Fördermittel aufbrachten als der Bund. Der Anteil des Bundes liegt zur Zeit unter 20 %. Mit dem neuen Gesetzentwurf will sich der Bund noch weiter aus dieser finanziellen Beteiligung herausstehlen.

    (Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Nein!)

    Da soll es in Zukunft die Grundförderung geben, einen einmaligen Betrag pro Wohneinheit. Hinzu kommen soll die Zusatzförderung, die während der gesamten Zeit der Bindung Jahr für Jahr, abhängig vom Einkommen des Mieters, gezahlt werden soll.

    (Peter Götz [CDU/CSU]: Ist das sozial gerecht oder nicht?)

    Der Bund — hören Sie gut zu, Herr Götz! — will sich an den Gesamtaufwendungen für Grund- und Zusatzförderung mit einem Festbetrag beteiligen, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsjahres. Festbetrag bedeutet nichts anderes, als daß alle Risiken dieser einkommensorientierten Förderung, beispielsweise sinkende Einkommen oder sich ändernde Mieterstrukturen, zu Lasten der Länder gehen; denn es heißt im Gesetzentwurf wörtlich: „Die zuständige Stelle ist während der Dauer der Zweckbestimmung zur Zahlung der jeweiligen Zusatzförderung verpflichtet. "
    Hier schleicht sich der Bund aus seiner finanziellen Verantwortung. Alle Risiken werden den Bundesländern aufgebürdet.
    Konkrete Zahlungszusagen werden nicht gemacht. Die Bindung der Wohnung wird auf in der Regel 15 Jahre begrenzt. Das bedeutet nichts anderes, als daß auch wesentlich kürzere Bindungen erfolgen können.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber auch längere!)

    Die ständigen Versuche der vergangenen Jahre, die Länder mit Dotationsauflagen zu gängeln, lassen befürchten, daß damit der gezielte Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung mit langen Bindungen vorprogrammiert ist. Damit nicht genug: Die Risikoverlagerung auf die Länder hat eine unerläßliche haushaltsrechtliche Konsequenz; es muß nämlich jeweils der schlechteste Fall, der „worst case", zugrunde gelegt werden. Damit werden die Bundesländer gezwungen, in unwahrscheinlichem Ausmaß Haushaltsverpflichtungen einzugehen, sich also festzulegen, so daß de facto der Wohnungsbau sogar zurückgefahren wird. Baden-Württemberg meldete nach dem Planspiel der Bauministerin bereits den Notstand.
    Bei der Umstellung auf die einkommensorientierte Förderung, so heißt es in einem Brief des Wirtschaftsministeriums, würde die Zahl der geförderten Wohnungen halbiert. Als Alternative böte sich dann nur noch an, daß man einen sozialen Wohnungsbau de luxe betreibt, indem die Zusatzförderung minimiert wird, so daß nur noch zahlungskräftige Mieter einziehen können. Das ist sicherlich nicht das, was wir in der jetzigen Situation brauchen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Doch damit nicht genug: Ein Blick in die mittelfristige Finanzplanung des Bundes zeigt, daß die Bauministerin schon im nächsten Jahr 30 % im sozialen Wohnungsbau sparen will. Sie will also stark kürzen. Sie behauptet, sie könne mehr Wohnungen bauen, obwohl ihr alle Experten das Gegenteil ausrechnen können.
    Der Rückzug des Bundes aus dem sozialen Wohnungsbau ist damit vorprogrammiert. Das ganze Ausmaß dieser Mogelpackung wird an den von mir aufgeführten Beispielen deutlich.
    Im Zusammenhang mit dem Planspiel sind eine Fülle von weiteren haushaltsrechtlichen, steuerpolitischen, datenschutzrechtlichen und anderen Problemen aufgetaucht, die zeigen, wie kompliziert das vorgesehene System ist.
    Auf all die aufgeworfenen Fragen hätte man sich nun im Gesetzentwurf Antworten gewünscht: Kann man diese Bedenken ausräumen? Bestehen diese Vorwürfe zu Recht? Wer Antworten auf solche Fragen sucht, sucht vergebens. Alles weitere sollen bitte schön die Länder regeln, so steht es im Gesetz. Sollen die doch zusehen, wie sie mit den Problemen fertig werden. Hier bleibt das letzte Stück Seriosität auf der Strecke.

    (Beifall bei der SPD — Lisa Peters [F.D.P.]: Das wollen die doch so!)

    Der vorliegende Gesetzentwurf weist schwerwiegende strukturelle Mängel auf. Die positiven Ansätze bleiben hinter diesen Mängeln zurück. Sicher ist es sinnvoll, Modernisierungsleistungen und damit den Kauf von Belegungsrechten durch den Bund mitfinanzierbar zu gestalten. Sicherlich ist es sinnvoll, stärker auf kosten- und flächensparendes Bauen zu setzen. Sicher macht es Sinn, das Kostenmietprinzip auf den Prüfstand zu stellen.

    (Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]: Das ist doch schon was!)

    Wer diese gewünschten Änderungen jedoch in ein derart ungeeignetes Konzept schreibt, muß sich fra-



    Achim Großmann
    gen lassen, ob er an Änderungen wirklich interessiert ist. Seinen Lippenbekenntnissen hat Herr Kansy leider keine Taten folgen lassen. Noch im November erklärte er: „Wie bei der Renten- und Gesundheitsreform sollten wir bereits frühzeitig mit den Sozialdemokraten reden. "

    (Gerlinde Hämmerle [SPD]: Das ist immer gut!)

    Die Wirklichkeit sieht anders aus. Den Gesetzentwurf haben wir auf den letzten Drücker bekommen. Wir haben fast darum betteln müssen, ihn wenigstens zu Beginn dieser Woche zu bekommen. Die Einbringung erfolgt durch die Koalitionsfraktionen. Dies ist eine Brüskierung des Verfassungsorgans Bundesrat, denn die Lander bleiben zunächst einmal außen vor.
    Es bleibt die Frage: Will diese Koalition eine solche Reform überhaupt? Hat sie das alles nur etwas dilettantisch eingestielt? Oder will die Koalition nur Wahlkampfgetöse veranstalten und in Wirklichkeit die Reform verhindern?
    Fazit unserer ersten Lesung: Die dargelegten Mängel schließen eine Annahme des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Form aus.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerungen] [F.D.P.]: Neinsager!)

    Die Beratungen werden zeigen, ob wirklich Gesprächsbereitschaft besteht. Wer die Reform des sozialen Wohnungsbaus wirklich will, muß zu grundlegenden Änderungen des vorliegenden Entwurfs bereit sein.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster spricht zu uns der Kollege Dr. Walter Hitschler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Hitschler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Großmann, mit Ihren Rechnungen, die Sie aufmachen, haben Sie in der Vergangenheit nicht sehr viel Glück gehabt. Zu Beginn der Legislaturperiode haben Sie von der Regierung 400 000 Baufertigstellungen im Jahr verlangt. Nun sind Sie perplex, weil Sie zur Kenntnis nehmen müssen, daß wir dieses Ziel, das Sie zu Beginn der Legislaturperiode gefordert haben, erreicht haben. Was Sie zur allgemeinen Analyse der Wohnungsmärkte gesagt haben, müßte Sie eigentlich veranlassen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Die Koalitionsfraktionen nehmen mit dem Gesetzentwurf eines Wohnungsbauförderungsgesetzes 1994 eine erste Reform des sozialen Wohnungsbaus vor. Weitere Reformschritte werden notwendig sein, wenn die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission ihre Vorschläge Ende des Jahres gutachtlich vorstellen wird. Die notwendig gewordene große Reform der Wohnungsbauförderung wird deshalb im Jahre 1995 eine der ersten großen Aufgaben der nächsten Bundesregierung sein.
    Es war aber an der Zeit, einen ersten Schritt zu tun, um wohnungspolitischen Fehlentwicklungen vorzubeugen; es war an der Zeit, die Einkommensgrenzen anzuheben und die Freistellungsregelungen von der Wohnungsbindung zu flexibilisieren, um künftig beim Neubau die Belegung so durchmischen zu können, daß keine einseitigen, gettoartigen Wohnstrukturen entstehen. Es ist erforderlich, dies in einem weiteren Schritt auch für bestehende Sozialwohnungsquartiere zu ermöglichen.
    Da mit der Anhebung der Einkommensgrenzen gleichzeitig das Ziel einer Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs bei der Wohnungsbauförderung und dem Wohngeldgesetz verfolgt wird, ist es folgerichtig, nicht die Nettoeinkommens-, sondern die Bruttoeinkommensgrenzen anzuheben. Vom Bruttoeinkommen dürfen dann eine ganze Reihe von pauschalen Abzügen und Freibeträgen abgezogen werden. Auf diese Weise trägt der Berechnungsmodus bei der Ermittlung der Berechtigung, eine Sozialwohnung zu beziehen, dazu bei, daß mehr Gerechtigkeit und soziale Treffsicherheit erreicht werden.
    Von dieser Regelung profitieren insonderheit Erwerbstätigenhaushalte, weil sie pauschale Abzüge für Steuern vom Einkommen, für Kranken- und Rentenversichungspflichtbeiträge vom Bruttoeinkommen vornehmen können. Damit stellen sich Arbeitnehmerhaushalte künftig wesentlich besser, während sich die Einkommensgrenzen für Bezieher von Sozialtransfers nur geringfügig verändern. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen erhöht sich der Berechtigtenkreis insgesamt auf einen Anteil von 37 % aller Haushalte gegenüber einem bisherigen Anteil von 32 %. Der Anteil der Erwerbstätigenhaushalte an den Berechtigtenhaushalten wächst von bisher einem Drittel auf über 40 %. Damit kann in der Tat eine erheblich bessere Struktur bei der Belegung neuer Sozialwohnungen erreicht werden.
    Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: Ein alleinstehender Arbeiter gehörte bisher zum Berechtigtenkreis, wenn er nicht mehr als 2 166 DM monatlich brutto verdiente. Nunmehr erhöht sich diese Grenze auf 2 738 DM monatlich brutto. Ein Ehepaar ohne Kinder — einer im Angestelltenverhältnis — durfte bisher monatlich 3 111 DM brutto verdienen, um Anspruch auf eine Sozialwohnung zu haben. Nunmehr erhöht sich diese Berechtigungsgrenze auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 3 786 DM.

    (Zuruf von der F.D.P.: Da ist der Postbote schon mit bei!)

    Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern mit einem Verdiener im Arbeits- oder Angestelltenverhältnis steigt das bisher höchstzulässige Monatsbruttoeinkommen für eine Berechtigung auf eine Sozialwohnung von bisher 4 592 DM auf nunmehr 5 857 DM.
    Bei Beamten fällt die Steigerung nicht so kräftig aus wie bei Arbeitern und Angestellten, da sie nicht alle Pauschalabzüge geltend machen können. Denn Beamte zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge. Die Berücksichtigung dieser Unterschiede bringt aber auch hier etwas mehr Gerechtigkeit.
    Wenn die Bundesländer ihrerseits dazu übergehen — Frau Brusis, wir fordern sie natürlich dazu auf —,



    Dr. Walter Hitschler
    denselben Einkommensbegriff den rechtlichen Regelungen über die Fehlbelegungsabgabe zugrunde zu legen, dann kann dies in der kommunalen Verwaltungspraxis zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung führen, da dann Wohnungsbauförderung, Wohngeld und Fehlbelegungsabgabe nach einheitlichen Maßstäben und damit unter Umständen von derselben Stelle bearbeitet werden können.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Die Anhebung der Einkommensgrenzen allein würde uns aber nicht weiterhelfen, weil wir damit nur den Berechtigtenkreis vergrößern, aber keinen entscheidenden Beitrag dafür erbringen würden, daß auch tatsächlich mehr Sozialwohnungen gebaut werden. Wir alle wissen aber auch, daß weder Bund noch Länder und Kommunen gegenwärtig in der Lage sind, mehr Haushaltsmittel für die Wohnungsbauförderung zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist es eine Illusion, Herr Großmann, wenn Sie immer wieder Sozialwohnungen mit langfristigen Bindungen fordern und mehr fordern, wissend, daß das erheblich mehr Mittel in den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden erforderlich machen würde. Das ist gegenwärtig ganz einfach nicht zu realisieren. Genau diese Erkenntnis hat den Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bei der Anhörung im Bauausschuß dazu bewogen, für die Städte eine Ablehnung der Anhebung der Einkommensgrenze zu empfehlen.
    Das Argument ist in der Tat zutreffend. Eine Anhebung macht nur Sinn, wenn mehr Sozialwohnungen gebaut werden können. Da nicht mehr Mittel vorhanden sind, kann dieses Problem nur gelöst werden, wenn es durch eine Änderung der Förderpolitik gelingt, mit einem geringeren Förderaufwand pro Sozialwohnung auszukommen. Als Ansatzpunkt hierfür bot sich logischerweise der dritte Förderweg an, der zu diesem Zwecke im vorliegenden Gesetzentwurf umgestaltet und weiterentwickelt wird.
    Wir sind davon überzeugt, daß mit einem verstärkten Einsatz des dritten Förderweges nicht nur mehr Sozialwohnungen gebaut werden können, sondern daß bei entsprechender Ausgestaltung dieses Förderweges in den Landesförderrichtlinien zu einem echt flexiblen Instrument einer vertraglichen Förderung bei Bindungsfristen von in der Regel höchstens 15 Jahren ganz neue Investorengruppen für den Wohnungsbau zurückgewonnen werden können und somit zusätzliches privates Kapital für den Bau von Sozialwohnungen mobilisiert werden kann.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Die Landesförderrichtlinien müssen freilich solche Konditionen beinhalten, daß den Investoren nicht nachhaltige Verluste aus Vermietung und Verpachtung zugemutet werden, sondern daß das Wirtschaftlichkeitsgebot eingehalten wird.

    (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.])

    Die Festsetzung der Förderhöhe unter Berücksichtigung der örtlichen und regionalen Gegebenheiten und vor allem der objektiven Investitionsbedingungen der Bauherren läßt hoffen, daß beispielsweise der
    Werkswohnungsbau belebt und Versicherungsunternehmen wieder an die Wohnungsmärkte herangeführt werden können. Inwieweit dies gelingt, liegt nunmehr in der Gestaltungshoheit der Länder.
    Von besonderer Bedeutung ist sowohl für die Bauverwaltung als auch für die Investoren der gesetzliche Ausschluß der Anwendung des Kostenmietprinzips. Die Erstellung, Prüfung, Genehmigung und Überwachung der Ermittlung der der Kostenmiete zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen bedingte bisher nicht nur einen nicht unbeachtlichen Bürokratie- und Zeitaufwand, sondern behinderte auch ein marktgerechtes Anbieterverhalten. Der Wegfall dieses Erfordernisses befreit die Wohnungswirtschaft von unnötigen und vor allem unzweckmäßigen Fesseln. Die Nichtanwendung des Kostenmietprinzips stellt deshalb einen bedeutsamen Fortschritt dar, der den Intentionen der Wohnungswirtschaft sehr entgegenkommt, weil wirtschaftlicheres Verhalten ermöglicht wird.
    Der dritte Förderweg des § 88 d Wohnungsbaugesetz wird künftig um die Variante einer einkommensorientierten Förderung, geregelt in einem neuen § 88 e, ergänzt. Hier ist die Kombination einer Grundförderung mit einer Zusatzförderung vorgesehen. Während die Grundförderung eine Subventionierung in Form einer Objektförderung nur noch bis an den unteren Rand der ortsüblichen Vergleichsmiete garantiert, soll die Zusatzförderung dem Investor die Möglichkeit verschaffen, Wohnungen auch an Mieter vermieten zu können, die auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse ansonsten nicht in der Lage wären, diese Wohnungen anzumieten. Die Zusatzförderung dient also indirekt einer Verringerung der Wohnkostenbelastung des Mieters. Sie vermeidet künftig Fehlbelegungen, weil die Länder den Leistungszeitraum festsetzen und somit den Nachweis über die Berechtigung der Auszahlung der Zusatzförderung von Zeit zu Zeit überprüfen können.
    Zusatzförderung und Wohngeld können nebeneinander gezahlt werden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen konnte dabei bedauerlicherweise keine elegantere, verwaltungstechnisch einfachere und auch intimere Lösung gewählt werden. Der Bundeszuschuß für die Zusatzförderung ist nämlich in seinem Charakter eine investive Finanzhilfe gemäß Art. 104a Abs. 4 GG. Er steht auch unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel, während Bürger auf Grund des Wohngeldgesetzes als Geldleistungsgesetz einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Wohngeld bei Vorliegen bestimmter Umstände haben.
    Der große Vorteil dieser neuen Förderkonstruktion besteht darin, daß bei entsprechender Durchmischung mit Mietern verschiedener Einkommensgruppen innerhalb der Einkommensgrenzen weniger Fördermittel pro Wohneinheit benötigt werden. Somit können mehr Sozialwohnungen mit gleichem Mittelaufwand errichtet werden. Beispielrechnungen haben ergeben, daß bis zu 30 % mehr Wohnraum geschaffen werden kann.
    Die Möglichkeiten der flexiblen Ausgestaltung des dritten Förderweges sollten die Länder nunmehr als Chance zur Abkehr von den bisher starren Förderrichtlinien begreifen. Eine differenzierte Förderung



    Dr. Walter Hitschler
    sollte das auch sozial ungerechtere Gießkannenprinzip nunmehr ablösen, das die Länder bisher praktizierten.
    Durch das Wohnungsbauförderungsgesetz 1994 wird auch der Kreis derer erweitert, die Mittel des sozialen Wohnungsbaus für Eigentumsmaßnahmen im zweiten Förderweg in Anspruch zu nehmen berechtigt sind; denn die Erhöhung der Einkommensgrenzen in § 25 des Wohnungsbauförderungsgesetzes wirkt sich hier natürlich ebenfalls aus, auch wenn der Prozentsatz zur Überschreitung der Grenzen von 60 % auf 50 % gesenkt wurde. 50 % über den neuen Einkommensgrenzen, das ist mehr als 60 % über den alten.
    Das bedeutet z. B. konkret, daß ein Single im Angestelltenverhältnis mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 49 285 DM in den Genuß von öffentlichen Zuschüssen kommen kann, wenn er sich ein Eigenheim baut oder eine Eigentumswohnung erwirbt. Bei einem Beamtenehepaar ohne Kinder gilt das bis zu einem jährlichen Gesamteinkommen von 77 625 DM und bei einem Ehepaar — Arbeiter oder Angestellte beispielsweise — mit zwei Kindern bis zu einem solchen von 105 429 DM. Damit liegt die Erhöhung der Grenzen gegenüber denen nach der bisher geltenden Regelung bei ungefähr 20 %.
    Die Wohneigentumsbildung wird somit erhebliche Impulse erhalten, insbesondere im Bereich von Familien mit Kindern. Dies dient aber auch der Entlastung der Mietwohnungsmärkte.
    Es verdiente noch manches, vertiefend erwähnt zu werden, insbesondere die Bezuschussungsmöglichkeit des Erwerbs von Belegrechten durch den Bund, wenn eine Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahme daran geknüpft wird und die Öffnung der Bezuschussung von Modernisierungsmaßnahmen generell, aber in einer ersten Bewertung dieses Gesetzentwurfs kann gesagt werden: Dieses Gesetz bringt uns ein gutes Stück voran, weil es geeignet ist, die Förderung im sozialen Wohnungsbau von Bund, Ländern und Gemeinden zeitgerechter und effizienter zu machen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)