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    Plenarprotokoll 12/205 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 205. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 Inhalt: Begrüßung des Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses der Volksrepublik China, Herrn Qiao Shi, mit seiner Ehefrau und seiner Delegation . . 17647 A Benennung des Abgeordneten Dirk Hansen als ordentliches Mitglied in dem Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" im Bundesarchiv 17647 B Erweiterung der Tagesordnung 17647 B Absetzung der Punkte 3, 12, 15a und b, 17 g und 18a von der Tagesordnung 17647 D Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Rechtsausschuß . . . . 17647 D Begrüßung des Vizepräsidenten der Parlamentarischen KSZE-Versammlung und Vorsitzenden der Wahlkommission der Russischen Föderation, Herrn Rjabow, mit seiner Gattin 17655 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Aktionsprogramm für mehr Wachstum und Beschäftigung Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 17648A, 17656 B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 17651B Georg Gallus F D P 17654 A Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . 17655D Ingrid Matthäus-Maier SPD 17656B Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . . . . 17660A Dr. Konrad Elmer SPD 17661 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 17662 D Joachim Poß SPD 17664B Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 17666B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17668B Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 17670A Rudolf Dreßler SPD 17672A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 17675A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 17677 C Hans Peter Schmitz (Baesweiler) CDU/ CSU 17678B Ingrid Matthäus-Maier SPD 17678 D Brigitte Schulte (Hameln) SPD . . . 17680A Dr. Uwe Jens SPD 17682 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . 17682D, 17683 C Rainer Haungs CDU/CSU 17685B Dr. Gisela Babel F.D.P. 17687 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 17690 A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 17691B Renate Blank CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 17692B Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/6584 vom 14. Januar 1994 — Haltung des Bundeskanzlers zur Antwort des Bundesministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage „Anwaltschaftliche Pacht- und Sozietätsverträge" (BT-Drs. 12/6519) MdlAnfr 4 Renate Schmidt (Nürnberg) SPD II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 Antw BM Friedrich Bohl BK 17693 B ZusFr Renate Schmidt (Nürnberg) SPD 17693 B ZusFr Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . 17693 D ZusFr Dr. Hans de With SPD 17694A ZusFr Ulrike Mascher SPD 17694 B ZusFr Otto Schily SPD 17694 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 17694 C ZusFr Dr. Rudolf Schöfberger SPD . . 17694 D ZusFr Renate Blank CDU/CSU 17695 A Senkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel in Deutschland auf den Durchschnitt in den EU-Ländern MdlAnfr 39 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17695 B ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU 17695 C Begründung der Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Dieselmotoren MdlAnfr 40, 41 Dietmar Schütz SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17695D, 17697 A ZusFr Dietmar Schütz SPD . 17696A, 17697B ZusFr Horst Kubatschka SPD 17696C, 17697 D ZusFr Karl Stockhausen CDU/CSU . . . 17696C ZusFr Margot von Renesse SPD 17696 D Zuwendungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus Kapitel 10 02 Titel 684 24 an Organisationen/Projekte (außer Verbraucherzentralen) 1993 und 1994 MdlAnfr 47, 48 Lieselott Blunck (Uetersen) SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BML . . . 17698B ZusFr Lieselott Blunck (Uetersen) SPD . 17699A Ausbildung indonesischer Marinesoldaten im Zusammenhang mit der Lieferung von 39 Kriegsschiffen aus NVA-Beständen an Indonesien MdlAnfr 60, 61 Antje-Marie Steen SPD Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 17700A, C ZusFr Antje-Marie Steen SPD . . . . 17700B, D Verkehrseinschränkungen durch die Sanierungsarbeiten am Rügendamm im Bereich der Strelasundbrücke (B 96) ab Februar 1994 MdlAnfr 64, 65 Dr. Ulrich Janzen SPD Antw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 17701A, C ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD . . . . 17701B, D Tagesordnungspunkt 17: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/6621) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Drucksache 12/6415) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Drucksache 12/6344) d) Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen WGT-Garnison in Halle-Heide an das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 12/6412) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Keller, Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Rückkehr zu einer verfassungskonformen Haushaltspolitik (Drucksache 12/6474) f) Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1992 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1992) — (Drucksache 12/6544) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen gegen die Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch bodennahes Ozon (Drucksache 12/ 5363) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Helga Otto, Karl Hermann Haack (Extertal), Carl Ewen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicherung einer praxisnahen Balneologieforschung (Drucksache 12/6465) 17702A Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratungen ohne Aussprache b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 III 17. November 1992 zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über den Seeverkehr (Drucksachen 12/5447, 12/6408) c) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen des Übereinkommens vom 24. Mai 1983 zur Gründung einer europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten („EUMETSAT") (Drucksachen 12/5277, 12/6407, 12/6578) d) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstrekkung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof (Drucksachen 12/5841, 12/ 6552) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Freimut Duve, Wolfgang Thierse, Dr. Willfried Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Historische Museum (Drucksachen 12/736, 12/6553) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Gewährung von Zinssubventionen der Gemeinschaft für Darlehen an KMU im Rahmen der befristeten Darlehensfazilität der EIB Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen der Überbrückungsfazilität Anleihen zur Vergabe von Darlehen an die Mitgliedstaaten aufzunehmen (Drucksachen 12/5749 Nr. 3.4, 12/6409) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Beseitigung der rechtlichen Hindernisse für die Verwendung des ECU — Weißbuch der Kommission für den Europäischen Rat — (Drucksachen 12/4797 Nr. 3.3, 12/6410) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Drucksachen 12/5662 Nrn. 3.27, 3.28, 12/6411) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Einrichtung einer gemeinschaftlichen Datenbank über Straßenverkehrsunfälle (Drucksachen 12/6054 Nr. 2.19, 12/ 6454) j) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 136 zu Petitionen (Drucksache 12/ 6565) 17702B Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (Drucksache 12/ 6624) 17704A Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Waldzustandsbericht der Bundesregierung 1993 (Drucksache 12/6374) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Michael Müller (Düsseldorf), Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bekämpfung des Waldsterbens (Drucksache 12/5784) Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BML 17704 D Marianne Klappert SPD 17706B Bartholomäus Kalb CDU/CSU 17707 B Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 17708B Günther Bredehorn F D P 17709B Ulrich Heinrich F D P 17710A Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 17710D Karl Stockhausen CDU/CSU . 17711A, 17714 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 17712A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17713A Dr. Liesel Hartenstein SPD 17714A Dr. Wolfgang von Geldern CDU/CSU . 17716C Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) (Drucksachen 12/2376, 12/6613) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zugriff von Parteien und Kirchen auf Daten von Bürgerinnen und Bürgern im Melderecht (Drucksachen 12/2533, 12/6613) Meinrad Belle CDU/CSU 17718A Dorle Marx SPD 17719B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 17720D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17721 C Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski, Erwin Marschewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Wolfgang Lüder, Dr. Jürgen Schmieder, Ina Albowitz und der Fraktion der F.D.P.: Gedenkstätten des geeinten Deutschlands (Drucksache 12/6111) Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . . 17722C Siegfried Vergin SPD 17723D Wolfgang Lüder F.D.P. 17725A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 17726A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17726D Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) (Drucksache 12/6614) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung des Ältestenrates zum dritten Zwischenbericht der Konzeptkommission des Ältestenrates zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Drucksache 12/ 6615) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hans Modrow, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Umzug der Bundesregierung und des Bundestages (Drucksache 12/6618) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans Martin Bury, Simon Wittmann (Tännesberg) und weiteren Abgeordneten: Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 1991 über den Umzug von Parlament und Bundesregierung nach Berlin (Drucksache 12/ 6623) Brigitte Baumeister CDU/CSU 17727 D Helmut Esters SPD 17729B Ina Albowitz F.D.P. 17730 D Dr. Eberhard Brecht SPD 17731A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 17733A Ina Albowitz F.D.P. 17735A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17735 C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 17736C Peter Conradi SPD 17738B Martin Grüner F.D.P. 17739 B Dr. Horst Ehmke (Bonn) SPD 17739D Dr. Jürgen Starnick F D P 17740 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17741 C Editha Limbach CDU/CSU 17742 C Helmuth Becker (Nienberge) SPD . . . . 17743D Peter Kittelmann CDU/CSU 17745 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 17746B Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 17747 A Dr. Franz Möller CDU/CSU 17747 C Wolfgang Lüder F.D.P. 17747 D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 17748D Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 17750A Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 17751B Hans Martin Bury SPD 17752 C Dr. Günther Müller CDU/CSU 17753 C Birgit Homburger F D P 17754 D Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . . 17755B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 V Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lohndumping (Drucksachen 12/1060, 12/4723) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt), Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mißbrauch ausländischer Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer, Lohn- und Arbeitsrechtsdumping und verstärkte Verfolgung illegaler Beschäftigungsverhältnisse durch die Bundesanstalt für Arbeit und die Hauptzollämter zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebenter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes — AÜG — sowie über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (Drucksachen 12/3299, 12/3180, 12/5862) Horst Günther, Parl. Staatssekretär BMA 17757 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 17759 A Dr. Eva Pohl F.D.P. 17761 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 17762D Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . 17763 D Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Susanne Kastner, Klaus Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorsorgender Gewässer- und Trinkwasserschutz in der Europäischen Union (Drucksache 12/6359) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Kastner, Dr. Uwe Küster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bericht an die EG-Kommission über Sanierungspläne für Oberflächenwasser, Grundwasser und Trinkwasser in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/4404, 12/6301) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Kastner, Dr. Helga Otto, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sofortprogramm zum Schutz der Säuglinge in den neuen Bundesländern vor kupferhaltigem Trinkwasser (Drucksachen 12/5164, 12/6338) . . . 17766C Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Doris Odendahl, Anni Brandt-Elsweier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Abgeordneten Alois Graf von Waldburg-Zeil, Ursula Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Dr. Gisela Babel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Studierende mit Kindern (Drucksachen 12/2001, 12/3491, 12/4254, 12/5820) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Odendahl, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bildungsgipfel — Vorbereitungen parlamentarisieren und Betroffene einbeziehen (Drucksachen 12/4775, 12/6052) Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 17767 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Habermann, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien (Drucksachen 12/4653, 12/6329) Michael Habermann SPD 17768D Hermann Rind F.D.P. 17770B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 17771C Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 17772B Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklung des Kinderlastenausgleichs und des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Drucksachen 12/4352, 12/5168) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael Habermann, Christel Hanewinckel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verstärkung der Zusammenarbeit in familienpolitischen Fragen auf europäischer Ebene (Drucksache 12/5377) Michael Habermann SPD 17773 C Walter Link (Diepholz) CDU/CSU . . . 17775B Dr. Eva Pohl F.D.P. 17776D VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 17778 A Renate Diemers CDU/CSU 17779B Hildegard Wester SPD 17780 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 17782 A Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 38 des Grundgesetzes (Drucksachen 12/5127, 12/6607, 12/6608) b) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 12/5128) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 12/5129) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 12/5130) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksache 12/5131) — Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksachen 12/5132, 12/6587, 12/6588 bis 12/6592) Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 17784 C Franz Heinrich Krey CDU/CSU 17786 B Jochen Welt SPD 17787 C Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . 17787 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 17789B Nächste Sitzung 17790D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . 17791* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 4 a und b (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes und Antrag: Zugriff von Parteien und Kirchen auf Daten von Bürgerinnen und Bürgern im Melderecht) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 17791* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 7 (a — Antrag: Vorsorgender Gewässer- und Trinkwasserschutz in der Europäischen Union, b — Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Bericht an die EG-Kommission über Sanierungspläne für Oberflächenwasser, Grundwasser und Trinkwasser in den neuen Bundesländern, c — Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Sofortprogramm zum Schutz der Säuglinge in den neuen Bundesländern vor kupferhaltigem Trinkwasser) Susanne Kastner SPD 17792* A Wolfgang Ehlers CDU/CSU 17793* C Birgit Homburger F D P 17794* B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 17795* B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 17795* D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (a — Beschlußempfehlung zu dem Entschließungsantrag zur Großen Anfrage: Studierende mit Kindern, b — Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Bildungsgipfel — Vorbereitungen parlamentarisieren und Betroffene einbeziehen) Maria Eichhorn CDU/CSU 17796* C Doris Odendahl SPD 17796* D Dirk Hansen F.D.P. 17799* C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 17800* A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17801* A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 17801* C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 17802* A Anlage 5 Risiken für Reisen deutscher Bürger nach Nord-Zypern, insbesondere im Zusammenhang mit einer späteren Einreise nach Griechenland MdlAnfr 14, 15 — Drs 12/6584 — Claire Marienfeld CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 17802* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 VII Anlage 6 „Gemeinsame Aktion" der Europäischen Union in der Frage der Rüstungsexportkontrolle MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/6584 — Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 17803* A Anlage 7 Atomare Kriegsdrohungen des russischen Politikers Wladimir Schirinowski gegenüber Deutschland und Japan; Kontakte von Dr. Gerhard Frey zu Wladimir Schirinowski MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/6584 — Freimut Duve SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 17803* C Anlage 8 Umsatzbesteuerung von Computer-Software; Aufklärung des Krebstodes von 20 Beschäftigten auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/6584 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17803* D Anlage 9 Verhinderung von Betrügereien im Zusammenhang mit der Vorsteuererstattung MdlAnfr 42 — Drs 12/6584 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17804* B Anlage 10 Zweck der „besonderen Lohnsteuertabelle" für nichtsozialversicherungspflichtige Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger; Auswirkungen auf den ab 1995 zu zahlenden Solidaritätszuschlag MdlAnfr 43 — Drs 12/6584 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17804' C Anlage 11 Finanzielle Hilfe bei der Erneuerung des Katalysators auf Grund des Ergebnisses der Abgassonderuntersuchung MdlAnfr 44 — Drs 12/6584 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17805* A Anlage 12 Verhinderung der Übertragung der BSE- Rinderseuche auf andere Tierarten und Menschen MdlAnfr 45, 46 — Drs 12/6584 — Dr. Rolf Niese SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 17805* A Anlage 13 Konsequenzen aus der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für den Einzelhandel MdlAnfr 49, 50 — Drs 12/6584 — Horst Eylmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 17805* D Anlage 14 Anteil der nach Abschluß einer beruflichen Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommenen Jugendlichen MdlAnfr 51, 52 — Drs 12/6584 — Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 17806* B Anlage 15 Beschäftigung von ca. 500 000 Schwarzarbeitern auf deutschen Baustellen MdlAnfr 53 — Drs 12/6584 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 17806* C Anlage 16 Wiederauflösung des erst am 1. Oktober 1992 beim Verteidigungs-Bezirk Kommando 67 in Bayreuth aufgestellten Heimatschutzbataillons 662; Konsequenzen für die oberfränkischen Reservisten MdlAnfr 54 — Drs 12/6584 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 17807* B Anlage 17 Verlegung des Marineamts von Wilhelmshaven nach Rostock; Anzahl der betroffenen Dienstposten MdlAnfr 55, 56 — Drs 12/6584 — Gabriele Iwersen SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 17807* C VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 Anlage 18 Kosten für Besucher der Bundeswehreinheiten in Somalia sowie für die Öffentlichkeitsarbeit im Inland MdlAnfr 57, 58 — Drs 12/6584 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 17807* D Anlage 19 Export von 5 000 t Munition (Neufertigungen oder aus NVA-Beständen) nach Indonesien MdlAnfr 59 — Drs 12/6584 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 17808' C Anlage 20 Einführung eines Sehtests für Autofahrer ab dem 40. Lebensjahr; Ausnahmeregelung gemäß § 32 c Straßenverkehrs-Zulassungsordnung für Bundeswehrfahrzeuge MdlAnfr 62, 63 — Drs 12/6584 — Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD SchrAntw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 17808* D Anlage 21 Aufhebung der einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig betr. Stopp der Elektrifizierung der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg; Träger der Kosten für die Verzögerung MdlAnfr 66, 67 — Drs 12/6584 — Michael von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 17809* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 17647 205. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Barbe, Angelika SPD 20. 1. 94 Bulmahn, Edelgard SPD 20. 1. 94 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 20. 1. 94 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 20. 1. 94 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 20. 1. 94 Duve, Freimut SPD 20. 1. 94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 20. 1. 94 Feilcke, Jochen CDU/CSU 20. 1. 94 Gattermann, Hans H. F.D.P. 20. 1. 94 Dr. Gautier, Fritz SPD 20. 1. 94 Gleicke, Iris SPD 20. 1. 94 Dr. Glotz, Peter SPD 20. 1. 94 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 20. 1. 94 ** Grünbeck, Josef F.D.P. 20. 1. 94 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 20. 1. 94 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 20. 1. 94 Heyenn, Günther SPD 20. 1. 94 Ibrügger, Lothar SPD 20. 1. 94 ** Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 20. 1. 94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 20. 1. 94 Kretkowski, Volkmar SPD 20. 1. 94 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 20. 1. 94 Lörcher, Christa SPD 20. 1. 94 Lowack, Ortwin fraktionslos 20. 1. 94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 20. 1. 94 Mehl, Ulrike SPD 20. 1. 94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 20. 1. 94 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 20. 1. 94 * Müller (Pleisweiler), SPD 20. 1. 94 Albrecht Müller (Wadern), CDU/CSU 20. 1. 94 Hans-Werner Müller (Zittau), Christian SPD 20. 1. 94 Neumann (Gotha), SPD 20. 1. 94 Gerhard Reddemann, Gerhard CDU/CSU 20. 1. 94 * Reuschenbach, Peter W. SPD 20. 1. 94 Reuter, Bernd SPD 20. 1. 94 Ringkamp, Werner CDU/CSU 20. 1. 94 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 20. 1. 94 Ingrid Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 20. 1. 94 Dr. Schnell, Emil SPD 20. 1. 94 Schüßler, Gerhard F.D.P. 20. 1. 94 Schuster, Hans F.D.P. 20. 1. 94 Seesing, Heinrich CDU/CSU 20. 1. 94 Dr. Sperling, Dietrich SPD 20. 1. 94 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 20. 1. 94 Dr. von Teichman, F.D.P. 20. 1. 94 Cornelia Wetzel, Kersten CDU/CSU 20. 1. 94 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Wieczorek CDU/CSU 20. 1. 94 (Auerbach), Bertram Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 20. 1. 94 Wolfgramm (Göttingen), . F.D.P. 20. 1. 94 Torsten *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentanscnen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 4 a und b (Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes und Antrag: Zugriff von Parteien und Kirchen auf Daten von Bürgerinnen und Bürgern im Melderecht) Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste): Der letzte Bericht des Datenschutzbeauftragten und die Stellungnahmen verschiedener Datenschutzvereinigungen zum zehnten Jahrestag des Bundesverfassungsgerichtsurteils in Sachen informationelles Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger haben vor allem eines deutlich gemacht: Die bisher praktizierten Datenschutzregelungen sind im wesentlichen Regelungen zur Verwendung der Daten und bedeuten keinen wirklichen Schutz für die Bürgerinnen und Bürger. In allen Gesetzen dieser Legislaturperiode, die auch nur entfernt mit Datenerhebungen und -verarbeitung zu tun hatten, mußten die Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger zurücktreten zugunsten staatlicher, privatwirtschaftlicher und bürokratischer Interessen. Die Entwicklung innerhalb der Europäischen Union wird die Schraube weiter andrehen. Die Änderung des Melderechtsrahmengesetzes hätte eine minimale Chance geboten, ein winziges Schrittchen zum Schutz von Bürgerdaten zu gehen. Nichts dergleichen ist geschehen. Vom Tisch gefegt wurde der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den uferlosen Gebrauch von Meldedaten für kirchliche und Parteienzwecke einzuschränken. Auch hier wurden die Interessen der Parteien und Kirchen nach unbeschränktem Zugriff auf Bürgerdaten höher gestellt als das Recht auf die eigenen Daten. Praktisch nimmt das allzuoft die Form direkter Belästigung durch diese Vereine an. Vom unbeschränkt möglichen Mißbrauch dieser Daten will ich hier noch gar nicht reden. Auch der Antrag der SPD, den § 22 ganz zu streichen, wurde kategorisch abgelehnt. Ein Musterbeispiel an Heuchelei schließlich ist die Begründung für die Beibehaltung der Meldepflicht in Hotels und anderen Beherbergungsstätten in § 16. Allen Ernstes begründen die Berichterstatterinnen und Berichterstatter, daß die Meldepflicht beibehalten werden müsse, um zu verhindern, daß Deutsche 17792* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 und Ausländerinnen und Ausländer ungleich behandelt werden. In demselben Innenausschuß wurde geradezu euphorisch gefeiert, daß jede Asylbewerberin und jeder Asylbewerber nach den neuen Asylgesetzen im Unterschied zu Deutschen erkennungsdienstlich behandelt und damit Kriminellen gleichgesetzt werden darf. Gerade erst hatten wir hier eine Debatte um das Antirassismusgesetz, in der die Gleichbehandlung Deutscher und Ausländer ins Reich der Hirngespinste verwiesen wurde ... Und jetzt das! Ganz verschämt wird der wahre Grund genannt: das Schengener Abkommen schreibt diese Meldepflicht vor. Zum Ausgleich für den Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen soll umfassender Zugriff auf Reisewege, Aufenthaltsorte und Kontakte von Ausländern im Schengener Raum möglich sein. Wir unterstützen daher den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach Vorlage eines neuen Entwurfs. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 7 (a — Antrag: Vorsorgender Gewässer- und Trinkwasserschutz in der Europäischen Union, b — Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Bericht an die EG-Kommission über Sanierungspläne für Oberflächenwasser, Grundwasser und Trinkwasser in den neuen Bundesländern, c — Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Sofortprogramm zum Schutz der Säuglinge in den neuen Bundesländern vor kupferhaltigem Trinkwasser) Susanne Kastner (SPD): In der Europäischen Union droht ein Rückschritt im Umwelt- und Gesundheitsschutz, den wir verhindern müssen. In der letzten Zeit erreichte uns alle eine Fülle von Stellungnahmen zu der von der EG-Kommission geplanten Überprüfung der EG-Trinkwasserrichtlinie. Nach 13 Jahren beginnt eine neue Diskussion über die „Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" . Dies wäre ja zu begrüßen, wenn diese Diskussion dazu dienen würde, festzustellen, wie der Trinkwasserschutz weiter verbessert werden kann. Dies ist aber nicht Gegenstand der gegenwärtigen Diskussion, im Gegenteil. Die Lobby der Pestizid-Hersteller und die AgrarLobby versuchen, gemeinsam mit den Regierungen von Großbritannen und Frankreich, den strengen Vorsorgewert von 0,1 Mikrogramm Pflanzenschutzmittel pro Liter Trinkwasser in der EG-Trinkwasserrichtlinie duch höhere WHO-Grenzwerte zu verwässern und in der Pflanzenschutzrichtlinie entsprechend unzureichende Zulassungskriterien zu beschließen. Bei uns, in der Bundesrepublik, streiten der Wirtschaftsminister gemeinsam mit dem Landwirtschaftsminister gegen den Gesundheits- und den Umweltminister, wie diese Frage „gehandelt" werden soll. Der Bundeskanzler läßt in der Fragestunde durch Frau Bergmann-Pohl antworten, diese Diskussion sei noch nicht abgeschlossen, die Regierung befinde sich in der Abstimmung, in dieser Frage sei ja auch keine Eile geboten. Das ist in der Tat so, aber Vorschläge zur Verwässerung der EG-Trinkwasserrichtlinie und bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bleiben auf der Tagesordnung. Die deutsche Wasserwirtschaft, die Umwelt- und Naturschutzverbände sowie die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten, besonders aber die Bürger und Bürgerinnen haben ein Recht auf Auskunft, auf Auskunft darüber, wie diese Bundesregierung zum Schutz des Trinkwassers steht und wie sie mit dem Votum von Bundestagsausschüssen und dem des Bundesrates umgeht. Eine solche Auskunft kann aber nicht darin bestehen, daß man, wie Frau Bergmann-Pohl, davon spricht, es sei Zielvorstellung, das hohe Schutzniveau zu erhalten, und dann auch noch auf die Aussage zurückgreift: „Gesundheits- und Umweltausschuß haben sich beide für die derzeit bestehenden Grenzwerte ausgesprochen. " Wenn Sie zu diesen Aussagen stehen, dann frage ich mich, warum wir hierüber diskutieren müssen. Sagen Sie doch heute einmal klipp und klar: Ja, wir werden für eine Beibehaltung der heutigen strengen Grenzwerte kämpfen und werden einer Herabsetzung nicht zustimmen! Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verbände und die Industrie haben ein Anrecht darauf, in dieser Frage eine klare Aussage der Bundesregierung zu bekommen. Diese Aussage kann aber doch nur lauten: „Wasser als Lebensmittel muß pestizidfrei sein." Deshalb fordern wir in unserem Antrag „Vorsorgender Gewässer- und Trinkwasserschutz" die Bundesregierung auf, in der Europäischen Union für den Vorsorgegrenzwert im Trinkwasser und Grund- und Oberflächenwasser einzutreten. Auch unser zweiter Antrag zielt ja in die Richtung, daß die Menschen in allen Landesteilen dieser Republik wieder Vertrauen in dieses „Lebensmittel" bekommen. Sie aber, verehrte Damen und Herren von der Regierung, sind durch ihre unklare Haltung dabei, dieses Vertrauen zu verspielen. Abraham Lincoln hatte recht, als er sagte: „Wenn man das Vertrauen seiner Mitbürger verliert, kann man ihre Achtung und ihr Ansehen niemals wiedergewinnen. " Auch deshalb sollten Sie sich genau überlegen, was Sie als Verantwortliche in Brüssel mitbeschließen. Wir Sozialdemokraten werden in Bonn und in Brüssel jeder Aufweichung der Grenzwerte im Trinkwasserbereich vehement entgegentreten. Sie können sicher sein: Wenn es zur Aufweichung dieses Grenzwertes kommen sollte, dann wird die Sozialdemokratische Fraktion des Europäischen Parlaments am Europäischen Gerichtshof klagen. Wir fordern Sie zum wiederholten Male auf, den Bericht an die EG-Kommission über die Situation in den neuen Bundesländern in bezug auf die Einhaltung der EG-Trinkwasser-, Grundwasser- und Oberflächenwasserrichtlinien mit den notwendigen Sanierungsmaßnahmen endlich fertigzustellen. Dies hätte ja bereits 1992 geschehen müssen. Sie ziehen sich in der Diskussion immer wieder auf die bisher erstellten, aber völlig unzureichenden Zwischenberichte zurück. Die EG, die Gebietskörperschaften und vor allem die Bürgerinnen und Bürger warten immer noch auf die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 17793* umfassenden Berichte und Sanierungspläne für Oberflächengewässer, Grundwasser und Trinkwasser in den neuen Bundesländern. Sie geben ja inzwischen zu, daß die EG-Trinkwasserrichtlinie und die anderen Gewässerschutzrichtlinien in den neuen Bundesländern bis 1995 nicht eingehalten werden können. Dann stellen Sie aber doch bitte endlich die politischen Weichen in Brüssel, und legen Sie einen vollständigen Bericht zusammen mit den Sanierungsplänen vor, und lehnen Sie den heute vorliegenden SPD-Antrag nicht schon wieder ab! „Wasser ist elementare Voraussetzung für das Leben auf der Erde." Mensch und Natur benötigen sauberes Trinkwasser. Für die Gesundheit des Menschen und für ein intaktes Ökosystem ist es dringend erforderlich, alles Wasser frei von anthropogenen Schadstoffen zu halten. Bedauerlicherweise ist überall das Gegenteil zu verzeichnen: Die vom Menschen verursachten, flächendeckenden Verschmutzungen und die Übernutzung des Wasserhaushalts nehmen immer weiter zu. In den neuen Bundesländern wird kein vernünftiger Aufbau der Wirtschaft gelingen, wenn nicht die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung der Flüsse und der Trinkwasseranlagen endlich mit Priorität vorangebracht werden. Kurzsichtigkeit hat ihren Preis und manchmal einen deutlich zu hohen, unverantworbaren Preis. Und damit komme ich zu unserem dritten Antrag. Die Kurzsichtigkeit, daß man die Übersäuerung des Bodens, die geringen pH-Werte im Trinkwasser übersehen und Eltern nicht rechtzeitig über daraus resultierende Gefahren informiert hat, verursachte im letzten Jahr den Tod eines Säuglings in Sachsen. Das Kind starb, weil niedrige pH-Werte und Kupferrohrinstallationen sich zu einer gefährlichen Mixtur verbanden, die frühkindliche Leberzirrhose verursachte. Ähnliche Krankheitsfälle in anderen Bundesländern, so auch in Bayern, wurden ebenfalls angezeigt. Dies ist eine traurige Angelegenheit. Immerhin haben Bundesregierung und Bundesländer inzwischen reagiert, indem sie gemeinsam mit der Wasserwirtschaft eine Informationsbroschüre herausgegeben haben, die wichtige Aufklärung leistet. Wir begrüßen auch Ihre Initiative, daß Sie in bestimmten Regionen der neuen Länder alle dortigen Gesundheitsämter angeschrieben haben, um noch einmal auf diese Problematik hinzuweisen. Wir denken aber, daß dies noch zu kurz gesprungen ist. Nach unserer Ansicht darf eine Abgabe von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung nur dann erfolgen, wenn ein pH-Wert von 6,5 bis 9,5 eingehalten wird. Deshalb müssen die Trinkwasserversorgungsanlagen kurzfristig mit Entsäuerungsanlagen ausgestattet werden. Dies sollte mit Nachdruck auch von der Bundesregierung verfolgt und gefördert werden. Wir fordern Sie noch einmal auf, die Informationsbemühungen im Zusammenhang mit niedrigem pH-Wert und Kupferrohren und -installationen fortzusetzen. Sie wissen, daß zur Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserrichtlinien Hilfen für die ostdeutschen Kommunen unabdingbar sind. Unsere entsprechenden Anträge haben Sie dennoch abgelehnt. Saures Grundwasser ist eine Folge der Schadsoffe, die aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in die Böden gelangen. Diese Schadstoffe führen auch zur Bodenversauerung und damit zum Waldsterben. Hier tickt eine Zeitbombe, und zwar in allen Bundesländern. Wir haben dazu eine Große Anfrage an die Bundesregierung vorgelegt, die hoffentlich bald beantwortet wird, damit wir gemeinsam über die notwendigen Maßnahmen beraten können. Ich habe es hier schon oft gesagt, aber man kann es nicht oft genug sagen: Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und das Lebenselement, das unseren Planeten prägt. Wir sollten mit unseren Mitteln und Möglichkeiten dafür Sorge tragen, daß dies auch noch möglichst lange so bleibt. Wolfgang Ehlers (CDU/CSU): Dem Plenum liegen heute drei Anträge der SPD-Fraktion vor, die sich mit dem Wasser im allgemeinen und dem Trinkwasser im besonderen beschäftigen. Zugegeben, ein wichtiges, ja lebenswichtiges Thema, das mit der gebührenden Ernsthaftigkeit diskutiert werden muß. Den Antrag „Vorsorgender Gewässer- und Trinkwasserschutz in der Europäischen Union", den wir in erster Lesung behandeln, werden wir in der zu erwartenden Ausschußsitzung sicherlich dahin gehend beraten, daß der beispielhafte Gewässer- und Trinkwasserschutz in Deutschland Maßstab sein muß für die übrigen Staaten der Europäischen Union. Ich bin der Auffassung, daß wir es nicht zulassen dürfen, von unserem hohen Umweltstandard abzukommen, nur weil es in anderen Ländern vielleicht so gewünscht wird. Das in der Union Beste ist allerorts anzustreben und nicht das Mittelmaß. Nunmehr einige Bemerkungen zum Antrag „Bericht an die EG-Kommission über Sanierungspläne für Oberflächenwasser, Grundwasser und Trinkwasser in den neuen Bundesländern". Mit der Mitteilung der Bundesregierung vom 10. März 1993 wurde die Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen über den Schutz des Grundwassers sowie Verwirklichung der Ziele über die Qualität von Oberflächenwasser für die Trinkwasserversorgung und über die Kontrolle der Wasserbeschaffenheit informiert. Die Vorlage von Sanierungsplänen entfiel, da keine Einleitungen, die im Widerspruch zu der entsprechenden Grundwasser-Richtlinie stehen, bekannt waren. Die Umsetzung der Oberflächenwasser-Richtlinie wird nach den vorgelegten Sanierungsplänen bis auf eine Ausnahme gewährleistet sein. In diesem konkreten Falle wird erst nach 1995 eine Lösung erfolgen. Zur Richtlinie Kontrolle Oberflächenwasser ist festzustellen, daß auch hierbei die Umsetzung bis Ende 1995 gewährleistet sein wird. Zur Umsetzung der Richtlinie Wasser für den menschlichen Gebrauch wird vom Sekretariat der Fachkommission Soforthilfe Trinkwasser des Bundesgesundheitsministeriums gemeinsam mit den zuständigen Landeseinrichtungen und den Gesundheitsämtern das Projekt „flächendeckende Analyse des Trinkwassers" bearbeitet. Nach Abschluß dieses Projektes, das eine wichtige Voraussetzung für die Planung und 17794* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bildet, wird der EU-Kommission ein weiterer Zwischenbericht übergeben werden. Mit diesen von mir genannten Maßnahmen ist dem Antrag der SPD weitgehend Rechnung getragen. Jetzt komme ich zum Antrag „Sofortprogramm zum Schutz der Säuglinge in den neuen Bundesländern vor kupferhaltigem Trinkwasser". Es ist äußerst tragisch, daß im April 1992 in der Sächsischen Schweiz ein Säugling infolge mit stark kupferhaltigem Wasser zubereiteter Nahrung gestorben ist. Hinzufügen muß ich aber leider auch, daß bisher in den alten Bundesländern 22 Fälle mit gleicher Ursache bekannt geworden sind. Dabei erfolgte die Wasserentnahme jeweils aus Hausbrunnen, an die Kupferinstallationen angeschlossen waren. Auf Grund der besonderen Situation in den neuen Ländern war die pH-Wert-Bestimmung ein Schwerpunkt des unmittelbar nach der Einheit durch das Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Trinkwasseruntersuchungssofortprogramms. Im besonders betroffenen Erzgebirge wurden darüber hinaus 29 Dosieranlagen für die pHWert-Einstellung in ländlichen Wasserwerken durch das Bundesumweltministerium gefördert. Die Fachkommission Soforthilfe Trinkwasser des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums hat im April 1992 die Gesundheitsämter und die obersten Landesgesundheitsbehörden in einem Schreiben auf die Problematik des zu niedrigen pH-Wertes und die damit möglicherweise zu hohen Gehalte an Kupfer und Blei im Trinkwasser hingewiesen. Ferner hat diese Fachkommission die Gesundheitsämter der neuen Länder gebeten, durch entsprechende Veröffentlichungen, z. B. in Tageszeitungen, die Verbraucher über die Zusammenhänge zwischen dem pH-Wert des Wassers und dessen Aggressivität zu unterrichten und sie aufzufordern, sich vor Eigenbaumaßnahmen eingehend über die örtliche Wasserbeschaffenheit zu informieren. Die Fachkommission hat auch gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsamt und den Vereinigungen des Gas- und Wasserfaches ein ausführliches Merkblatt „Trinkwasserinstallation und pH-Wert" herausgegeben. Es wurde in einer Auflage von 100 000 Exemplaren gedruckt und über die Gesundheitsämter der neuen Länder verteilt. Mit diesen genannten Maßnahmen sind die wesentlichsten Punkte aus dem Antrag der SPD erfüllt worden. Abschließend möchte ich bemerken, daß die SPD gut beraten wäre, sich vor der Einbringung von Anträgen über die tatsächliche Lage und die bereits eingeleiteten Maßnahmen zu informieren. Bei einem so sensiblen Thema wie Trinkwasser tragen solche Anträge nur dazu bei, Ängste in der Bevölkerung zu schüren und die Politikverdrossenheit zu verstärken. Stellen Sie, meine Damen und Herren von der SPD, doch lieber einen Antrag, der die hervorragenden Aktivitäten der Bundesregierung bei der Verbesserung der Trinkwasserversorgung in den neuen Ländern würdigt und sie bestärkt, diesen eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten! Machen Sie das möglichst rasch, wenigstens zu Beginn Ihrer erneuten Oppositionstätigkeit im 13. Deutschen Bundestag! Birgit Homburger (F.D.P.): Wir beraten heute drei Anträge, die die Gewässer- und Trinkwasserqualität sowie deren Schutz betreffen. Ich möchte hier insbesondere auf den Antrag der SPD eingehen, in dem ein Sofortprogramm zum Schutz der Säuglinge in den neuen Bundesländern vor kupferhaltigem Trinkwasser vorgeschlagen wird. Trinkwasser ist eines unserer wertvollsten Lebensmittel, dessen Qualität wir schützen müssen. Dazu gibt es umfangreiche Vorschriften. Uns allen ist klar, daß noch einiges zu tun ist, um die Trinkwasserversorgung in den neuen Bundesländern auf das hohe westdeutsche Niveau zu heben. Dieses Thema ist jedoch zu sensibel, um es für falsche Schuldzuweisungen in der politischen Diskussion zu mißbrauchen. Leider verfolgt die SPD mit ihren Anträgen dieses Ziel. Forderungen, Berichtspflichten nachzukommen, Untersuchungen vorzunehmen, Aufklärung zu betreiben und Förderprogramme aufzulegen, sollen den Eindruck erwecken, als würde die Bundesregierung alles dies nicht tun. Das Gegenteil ist der Fall. Schon kurz nach der Wiedervereinigung waren die Probleme im Bereich der Trinkwasserversorgung bekannt. Es wurden deshalb sofort Maßnahmen ergriffen, um diese Mißstände zu beheben. Dazu zählt das „Sofortprogramm Trinkwasser". Innerhalb dieses Programms wurde mit einem finanziellen Aufwand von 3 Millionen DM ein Trinkwasseruntersuchungsprogramm durchgeführt, bei dem die pH-Wert-Messung einer der Schwerpunkte war. Es wurden Mittel für eine eigenständige Trinkwasserüberwachung, zur schnellen Verbesserung der Aufbereitung, insbesondere Desinfektion, und für Dosieranlagen für die pH-Wert-Einstellung bereitgestellt. Weitere 10 Millionen DM wurden entsprechend den Prioritäten der neuen Länder für den Ersatz nitrathaltiger Brunnenanlagen durch den Anschluß an die zentrale Wasserversorgung bereitgestellt. Im Rahmen des Gemeinschaftswerks „Aufschwung Ost" wurden für 139 Projekte der Trinkwasserversorgung ca. 130 Millionen DM als Zuschuß gewährt. Ferner wurde mit einer flächendeckenden Trinkwasseranalyse begonnen, die noch dieses Jahr zu Ende geführt wird, auf deren Basis dann weitere gezielte Maßnahmen ergriffen werden können. Des weiteren wurde die Bevölkerung durch Veröffentlichungen in der Tagespresse über möglicherweise zu hohe Blei- und Kupfergehalte im Trinkwasser im Zusammenhang mit einem zu niedrigen pH-Wert des Trinkwassers aufgeklärt sowie aufgefordert, sich vor Eigenbaumaßnahmen genau über die örtliche Wasserbeschaffenheit zu informieren. Stellenweise wurde für Säuglinge und Kinder in Verantwortung der Länder, bis 1991 mit Unterstützung des BMU, kostenlos nitratarmes Wasser an Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern abgegeben, sofern die Nitrat-Werte im Trinkwasser zu hoch waren. Als Investitionsbremse in den neuen Bundesländern macht sich vor allem bemerkbar, daß die Verantwortungsübertragung für die Wasserversorgung auf die Kommunen noch nicht überall erfolgt ist. Dieser Vorgang muß schnellstens beendet werden, damit notwendige Investitionen für die Sanierung getätigt werden. In diesem Zusammenhang halten wir es auch für notwendig, die Wasser- und Abwasser-Betriebe zu Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 17795* privatisieren, d. h. privates Kapital und Management einzubeziehen. Auch wenn in der Übergangsregelung bis 1995 in den neuen Bundesländern einige der Trinkwassergrenzwerte überschritten werden dürfen, ist jedoch eindeutig festgelegt, daß die Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährdet werden darf. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, daß die Trinkwasserversorgung in den neuen Bundesländern gesichert ist und keiner aus der Bevölkerung eine Gesundheitsgefährdung befürchten muß. Panikmache ist an dieser Stelle nicht angebracht. In einigen Fällen, in denen leider eine Gesundheitsgefährdung von Kleinkindern und Säuglingen festgestellt wurde, war dies auf die Trinkwasserentnahme aus Hausbrunnen zurückzuführen. Wo akute Gesundheitsgefahren bestanden, wurden diese Brunnen geschlossen bzw. müssen noch geschlossen werden. Ansonsten sollte die Sanierung vorrangig sein. Die Nitratbelastung des Trinkwassers gehört jetzt nicht mehr zu den vordringlichen Problemen, wenngleich noch nicht gesagt werden kann, daß die Grenzwerte überall eingehalten werden. Aber schon mit geringen technischen Maßnahmen konnte der Nitratgehalt gesenkt werden. Zum einen liegt das daran, daß der Wasserbedarf in den neuen Bundesländern auf 50-60 % gesunken ist, da die Bürger dort jetzt für das Wasser bezahlen müssen. Infolge dessen konnten Anlagen, in denen nitratbelastetes Wasser gefördert wurde, stillgelegt werden. Zum anderen ist die Landwirtschaft zurückgegangen. In den anderen Anträgen möchte die SPD die Bundesregierung auffordern, ihrer Berichterstattungspflicht gegenüber der EG nachzukommen. Diese Forderungen wurden von der Bundesregierung zum Teil bereits erfüllt. oder es wird zur Zeit daran gearbeitet. Es ist also überflüssig, die Bundesregierung dazu aufzufordern, ihren Aufgaben nachzukommen. Wir plädieren deshalb für die Ablehnung der beiden im Umweltausschuß beratenen Anträge der SPD. Der Antrag zu den EG-Aktivitäten in Sachen Gewässerschutz und Pflanzenschutzmittel deckt sich mit unserer Zielsetzung. Ich hoffe, wir werden darüber zu einer einheitlichen Beschlußfassung im Umweltausschuß kommen. Dr. Dagmar Enkelmann (PDS/Linke Liste): Vernetztes, ökologisches Denken ist auch in bezug auf die Sicherstellung der Wasserversorgung vonnöten. Etwa 11 % der Fläche der Bundesrepublik werden von Gebäude-, Industrie-, Gewerbe- sowie Verkehrsflächen eingenommen — und das mit steigender Tendenz. Durch die weitgehende Befestigung dieser Flächen wird die Versickerung des Niederschlags vermindert beziehungsweise ganz verhindert. Die derzeitige Versiegelung von Bodenoberflächen berührt zwar den Grundwasserhaushalt generell noch nicht einschneidend, doch treten in Ballungsgebieten bereits spürbare Wirkungen auf. Vergessen wir nicht das Jahrhunderthochwasser vor wenigen Wochen! Auch das war zunächst teilweise hausgemacht. Nicht umsonst hat Umweltminister Töpfer unter dessen Eindruck einen ökologisch vertretbaren Umgang mit den natürlichen Flußlandschaften angemahnt. Vor diesem Hintergrund weiterer geplanter Versiegelung von Flächen durch Autobahnbau und Gewerbeansiedlung gerade in Ostdeutschland gewinnt der vorsorgende Gewässer- und Trinkwasserschutz zusätzlich an Bedeutung. In der Bundesrepublik, im Westen wie im Osten, herrscht also hoher Handlungs- und Investitionsbedarf. Vom Westen lernen heißt hier keinesfalls siegen lernen, sondern heißt, die Fehler der Wasserwirtschaft in der Alt-BRD nicht auf den Osten zu übertragen. Das bedeutet, nicht nur eine nachsorgende Wasserwirtschaft zu betreiben, wie im Westen, sondern konsequent das Verursacherprinzip anzuwenden. Das heißt auch, daß die Wasserwirtschaft ausschließlich im Verantwortungsbereich der Kommune oder eines wasserwirtschaftlichen Zweckverbandes bleibt, zu dem sich, ausgehend von der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur, mehrere Kommunen zusammenschließen können. Statt mit Milliarden für den Straßenbau die Landschaft weiter zu versiegeln, sollte das Geld vordringlich in den Trinkwasserschutz und die Gewässersanierung investiert werden. Damit könnten dringend benötigte Arbeitsplätze geschaffen werden. Vorsorgender Gewässer- und Trinkwasserschutz muß in der Europäischen Union durchgesetzt werden. Die PDS/Linke Liste im Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ihren Einfluß in der Kommission und im Ministerrat hierfür geltend zu machen. Insbesondere bei der Überarbeitung der EG-Trinkwasserrichtlinie darf das Vorsorgeprinzip nicht aufgegeben werden. Wir erleben zur Zeit mit Verweis auf die „Nachteile für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie", aber auch mit Verweis auf „notwendige europäische Harmonisierung der Standards" Versuche, ein Rollback im Umweltschutz zu erreichen. Auch im Trinkwasser- und Gewässerschutz wird dies durch EG-Richtlinien versucht. Ich denke, hier müssen alle, die ernsthaft an einer intakten Umwelt interessiert sind, zusammenarbeiten, um dies zu verhindern! Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Es ist erfreulich, daß auch die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Entschließungsantrag die Gewässer- und Trinkwasserschutzpolitik der Bundesregierung in vielen Bereichen aufgreift und unterstützt. Auch die Bundesregierung hält das Vorsorgeprinzip für eine der tragenden Säulen der Gewässer- und Trinkwasserschutzpolitik der Europäischen Union und setzt sich dementsprechend auf der Ebene der Beratungen im Umweltrat für die Durchsetzung dieses Prinzips bei der Verabschiedung von den Gewässer- und Trinkwasserschutz betreffenden Richtlinien und Verordnungen ein. Für die Bundesregierung sind der vorsorgende Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und die Sicherung der Versorgung der Menschen mit ausreichendem Trink- und Brauchwasser entscheidende Voraussetzungen einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung. Die Bundesregierung setzt sich auch im Bereich der gemeinschaftlichen Umweltpolitik 17796* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 dafür ein, daß das durch den Maastrichter Vertrag besonders hervorgehobene Prinzip der Subsidiarität im Hinblick auf Bürgernähe und Transparenz umgesetzt wird. Dies bedeutet auch, daß den einzelnen Mitgliedstaaten Freiräume für weitergehende Maßnahmen in der Gewässerschutzpolitik eingeräumt werden. Die Bundesregierung wird sich bei den Beratungen über die Neufassung der EG-Trinkwasser-Richtlinie für strenge Vorsorgewerte auch für Pflanzenschutzmittel einsetzen. Auch bei Entwürfen der Europäischen Kommission zur Überarbeitung und Fortschreibung von Gewässerschutz-Richtlinien wird sich die Bundesregierung am Vorsorgegrundsatz orientieren. Der Antrag der SPD-Fraktion weist die Schwäche auf, daß die Forderungen zum Gewässerschutz allein auf die Sicherung der Trinkwasserversorgung abstellen. Trinkwassergrenzwerte können aber nicht allein zum Maßstab der Vorsorgepolitik im Gewässerschutz gemacht werden. Die Kriterien für den nutzungsunabhängigen ökologischen Gewässerschutz und den nutzungsbezogenen trinkwasserschutzbezogenen Gewässerschutz sollten stets sauber auseinandergehalten werden, da das Schutzniveau und die sich daran anknüpfenden Anforderungen sehr unterschiedlich sind. Wichtigstes Kriterium für den trinkwasserbezogenen Schutz oberirdischer Gewässer ist die Sicherung einer Gewässerqualität, die eine Aufbereitung des Rohwassers zu Trinkwasser grundsätzlich mit naturnahen Verfahren ermöglicht. Trinkwassergrenzwerte können als Orientierungswerte für die Beschaffenheit oberirdischer Gewässer herangezogen, nicht aber als absolute Grenzwerte festgelegt werden. Im Rahmen der Beratungen der Einheitlichen Grundsätze der EG-Pflanzenschutzmittel-Richtlinie von 1991 werden die Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln derzeit verhandelt. Die Bundesregierung wird dabei sicherstellen, daß dem Grund- und Trinkwasserschutz die ihm zustehende bedeutende Rolle beigemessen wird. Für den nationalen Bereich hat die Bundesregierung bereits die richtigen Signale gesetzt. Das Pflanzenschutzmittel Atrazin ist seit März 1991 in Deutschland verboten. Die Bundesregierung wird sich nach wie vor dafür einsetzen, daß der Gewässerschutz in allen anderen Politikbereichen auf EG-Ebene integriert wird. Europäischer Gewässerschutz muß auf ein hohes Schutzniveau abzielen. Zu den beiden heute zur Abstimmung gestellten Anträgen der SPD möchte ich im einzelnen folgendes anmerken: Mit Zuleitung der Mitteilung der Bundesregierung über die Umsetzung der Oberflächenwasser- und der Grundwasserrichtlinie an die Kommission — dies ist im übrigen annähernd fristgerecht bereits im März des vergangenen Jahres geschehen — ist dieser Teil der EG-rechtlichen Übergangsbestimmungen für die neuen Bundesländer längstens abgearbeitet. Zur Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie liegt der Kommission ein erster Zwischenbericht vom Februar 1992 vor. Derzeit wird von der Fachkommission Soforthilfe Trinkwasser des Bundesgesundheitsministeriums durch laufende flächendeckende Erhebung von Daten über die Trinkwasserbeschaffenheit ein weiterer Bericht an die Kommission vorbereitet und erarbeitet. Dem Anliegen des Antrages wird bereits weitgehend entsprochen; er ist daher überflüssig. Das in dem zweiten Antrag der Kollegen von der Opposition geforderte Sofortprogramm zum Schutz der Säuglinge vor kupferhaltigem Trinkwasser hat sich ebenfalls erledigt, da insbesondere von der Fachkommission Soforthilfe Trinkwasser eine Reihe entsprechender Maßnahmen bereits durchgeführt wurden. Im übrigen sind für die im Antrag geforderten Maßnahmen weitgehend die Bundesländer zuständig. Die Ablehnung des Antrags ist daher die logische Konsequenz. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 8 (a — Beschlußempfehlung zu dem Entschließungsantrag zur Großen Anfrage: Studierende mit Kindern, b — Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Bildungsgipfel — Vorbereitungen parlamentarisieren und Betroffene einbeziehen) Maria Eichhorn (CDU/CSU): Studierende mit Kindern sind im Vergleich zu kinderlosen Kommilitonen in vielerlei Hinsicht zusätzlich belastet. Dies ist das Fazit der 13. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes. Etwa 135 000 Studierende in der Bundesrepublik wollen oder müssen Studium und Elternschaft miteinander in Einklang bringen. Besonders schwierig ist das für studierende Mütter, insbesondere für Alleinerziehende. Zu wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Probleme in der Studienorganisation, finanzielle Schwierigkeiten, ungeeignete oder fehlende Wohnungen und mangelnde Beratung beeinträchtigen Studierende mit Kindern während ihrer Ausbildung. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Koalition deutlich gemacht, daß sie sich der Probleme bewußt ist und weitere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung erforderlich sind. Erstens. Der dringendste Handlungsbedarf besteht aus der Sicht der befragten Eltern bei der Verbesserung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Die Bundesregierung hat die Förderung des Baus von Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ermöglicht. Wie sich auch bei einer Anhörung vor dem Ausschuß Bildung und Wissenschaft gezeigt hat, ist der größte Bedarf an Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zu drei Jahren. Wenn studierende Eltern bis dahin keine Betreuungsmöglichkeiten für ihr Kind haben, stellt sich sehr schnell die Frage des Studienabbruchs oder einer Studienpause. Und schon sind wir bei der Debatte um Studienzeit, Studiendauer und Alter der Hochschulabsolventen. Wenn wir wollen, daß unsere Hochschulabsolventen jünger werden, müssen wir für die notwendigen Rahmenbedingungen sorgen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 17797* Dabei ist es einfach, nach dem Staat zu rufen. In einer Zeit, in der gespart werden muß, müssen sich mehrere dieser Aufgabe annehmen. Kinderbetreuung ist Ländersache. In Bayern ist es seit 1990 Aufgabe der Studentenwerke im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, Kinderbetreuungsstätten zu schaffen. Dies hatte allerdings zur Folge, daß sich die Kommunen ihrer Verpflichtung entzogen haben. Wenn künftig in anderen Landeshochschulgesetzen diese Aufgabe verankert wird, was sehr sinnvoll ist, muß dafür Sorge getragen werden, daß sich andere Zuschußgeber nicht sofort zurückziehen können. Leider sind die Kosten erheblich angestiegen, nachdem das KJHG in Kraft getreten ist. Müssen die Vorschriften so streng ausgelegt werden? Eine gute Kinderbetreuung hängt mit Sicherheit nicht davon ab, ob die Fensterhöhe exakt den Vorschriften entspricht. Eine gute Kinderbetreuung muß auch nicht staatlich sein. Elterninitiativen und alternative Betreuungsmöglichkeiten, wie z. B. durch Tagesmütter, sind oft flexibler und sollten besonders unterstützt werden. Für das Studium ist typisch, daß die zeitliche Beanspruchung nicht nach einem einheitlichen Rhythmus abläuft, sondern individuell sehr unterschiedlich gestaltet ist. Das heißt, studentische Eltern benötigen Kinderbetreuungseinrichtungen mit sehr flexiblen Öffnungszeiten, Ganztags- aber auch unregelmäßigen stundenweisen Betreuungsangeboten. Zweitens. Mehr Flexibilität in der Studienorganisation der Hochschulen ist erforderlich. Schwangerschaft und Kindererziehung müssen in den Studien-und Prüfungsordnungen sowie bei Praktika angemessen berücksichtigt werden. Teilzeitstudiengänge und Wiedereinstiegshilfen nach einer Babypause erleichtern das Studium. Drittens. Die Forderung nach einer flexibleren Regelung für die Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen Schwangerschaft und Erziehung von Kleinkindern wurde im 15. BAföG-Änderungsgesetz bereits erfüllt. Wegen Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes unter 5 Jahren wird Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus als Vollzuschuß geleistet. Viertens. Im Rahmen des Studentenwohnraumbaus müssen mehr familiengerechte Wohnungen geschaffen werden. Fünftens. Wichtig ist auch die Verbesserung der Beratung von Studierenden mit Kindern. Das BMBW hat bereits die Erarbeitung eines Handbuchs in Auftrag gegeben. Ein Teil unserer Großen Anfrage richtet sich auf die Chancen junger Akademiker und Akademikerinnen mit Kindern. Eine Befragung von Studentinnen im Jahre 1989 ergab, daß sie am Anfang ihres Studiums motivierter und ehrgeziger waren als ihre männlichen Kollegen. Im Laufe des Studiums nahm jedoch die Bereitschaft, eine berufliche Karriere anzustreben, zunehmend ab. Frauen, die den wissenschaftlichen Weg beschreiten wollen, treffen auf frauenfeindliche Organisations- und Karrieremuster, auf von Männern geprägte Strukturen, die sich mit Familie meist nicht vereinbaren lassen. Die besondere Situation der Frau wird oft nicht zur Kenntnis genommen, sondern als Qualifikationsdefizit angelastet. Trotz hoher Qualifikation brechen Frauen ihre wissenschaftliche Laufbahn ab, weil sie Beruf und Familie nicht miteinander in Einklang bringen können. Die Förderung von Frauen in der Wissenschaft ist daher notwendig. Das zweite Hochschulsonderprogramm auf Initiative des BMBW greift diese Forderung auf durch: Erstens. Neue Fördermöglichkeiten in Form von Kontakt- und Wiedereinstiegsstipendien bei familienbedingten Unterbrechungen der wissenschaftlichen Laufbahn. Zweitens. Gewährung von Stipendien als Teilzeitstipendien aus familiären Gründen. Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz können dazu in Anspruch genommen werden. Drittens. Verlängerung der Regelförderungsdauer, wenn die Stipendiatin oder der alleinerziehende Stipendiat ein Kind unter fünf Jahren betreut. Viertens. Verstärkte Promotionsförderung für Frauen über Begabtenförderungswerke und Graduiertenkollegs. Ein erster Bericht über die Umsetzung der Frauenförderung im Bereich der Wissenschaft zeigt Erfolge. In Zukunft muß vor allem darauf geachtet werden, daß der Anteil der Wissenschaftlerinnen an dem hauptamtlichen Personal in der Hochschule erhöht wird. Dies gilt besonders für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Frauenförderpläne und die Bestellung von Frauenbeauftragten sind geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles. Frauen und Männer sind grundsätzlich an einem guten Studienabschluß interessiert, ebenso an einer Hochschulkarriere. Die Realisierung dieses Ziels wird durch die Geburt eines Kindes oft beeinträchtigt. Insbesondere studierende Mütter und Wissenschaftlerinnen mit Kindern bedürfen der verstärkten Unterstützung und Förderung. Die auf Männer zugeschnittenen Strukturen müssen auf die Bedürfnisse von Frauen und Kindern mehr Rücksicht nehmen. Doris Odendahl (SPD): Der Ältestenrat hat für diese Debatte zwei Punkte miteinander verknüpft, die auf den ersten Blick den Zusammenhang nur schwer erkennen lassen. Wir disktuieren heute über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 12/5820 zu der Großen Anfrage „Studierende mit Kindern" und zu dem Antrag der SPD-Fraktion „Bildungsgipfel — Vorbereitungen parlamentarisieren und Betroffene einbeziehen" auf Drucksache 12/4775. Der eine Punkt beschäftigt sich also mit einem Problem der Studienbedingungen, der andere hätte ein wichtiges Signal für die so dringend notwendige Studienreform aussenden können. Offenbar war also der Ältestenrat mit der Vorbereitung dieser Themen klüger und weitschauender als die Kollegen und Kolleginnen der Regierungskoalition im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft. Dort wollten sie den unmittelbaren Zusammenhang nicht erkennen und haben beide SPD-Anträge, obwohl sie gleichzeitig betonten, 17798* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 daß es auch ihre Anliegen seien, einstimmig abgelehnt. Somit setzt also die heutige Debatte den Schlußpunkt unter die unrühmliche Geschichte des vom Bundeskanzler offenbar von Anfang an als politische Kampagne für die CDU gewollten und gedachten Bildungsgipfels, in dieser Woche begleitet von Protesten und Demonstrationen in nahezu allen Hochschulen, wo Studierende und Lehrende ihren Protest zum Ausdruck bringen, daß ihre Hoffnungen und Erwartungen in eine dringend notwendige Studienreform, auf bessere Studienbedingungen an der Weigerung des Bundes, seinen Finanzanteil dazu zu leisten, scheitern sollen. Wenn der Kanzler damit nur sich selbst und seiner maroden Regierung schaden würde, könnte ich mich an der heute hier zu vollziehenden „Entsorgung" seines Bildungsgipfels, der sich jetzt als kolossaler Bildungsbluff herausstellt, gern und mit einiger Schadenfreude beteiligen, weil die Chancen für die SPD und Rudolf Scharping damit steigen, es nach der Bundestagswahl in diesem Jahr besser zu machen. Leider bleibt mir aber schon der Ansatz dazu im Halse stecken angesichts des Schadens, der damit bei den Hochschulen selbst und vor allem bei den Studierenden, bei jungen Menschen, die unsere Zukunft mitbestimmen werden, angerichtet wurde. Gestern morgen hat der Bildungsminister dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft nach längerer Krankheit wieder Rede und Antwort stehen können. Ich habe Respekt vor seiner Offenheit, ich habe ihm ausdrücklich zu seinem Mut gratuliert, den inzwischen angerichteten bildungspolitischen Scherbenhaufen noch immer als richtungsweisende Bildungspolitik darzustellen, obwohl er in seinen Ausführungen zugegeben hat, daß die Bundesregierung in den vergangenen Jahren viel zu wenig in Bildung und Forschung investiert hat. Auf das traurige Forschungskapitel, das ja auch unmittelbar mit den Hochschulen zusammenhängt, gehe ich hier nach dem neuesten Coup des Finanzministers nicht gesondert ein. Der Bildungsminister führte gestern im Ausschuß und auch vor der Presse aus, daß jeder weitere Sparschritt im Bereich Bildung und Forschung die Stellung des Wirtschaftsstandortes Deutschland massiv gefährdet. Wenn nicht in die „Zukunftsbranche Bildung" mehr investiert wird, spart sich die Republik arm, sagte der Minister. Es ist beachtlich, daß er damit die Einschätzung von Rudolf Scharping und der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt und teilt. Die von der Bundesregierung verweigerte Aufstockung der Hochschulbaumittel wird dazu führen, daß die Fachhochschulen nicht ausgebaut werden können. Das Ziel, den Anteil der Fachhochschulstudenten von heute 28 auf 40 % eines Jahrgangs zu steigern, rückt damit in weite Ferne. Der Bildungsminister weiß ganz genau, daß eine Hochschulreform ohne Geld nicht greifen kann, beim besten Willen von seiten der Länder auch nicht greifen wird. Der Bund hat dabei seine Chance verspielt, weil der dort positve Signale hätte geben müssen, wo die Bundesregierung selbst Verantwortung trägt: Dies betrifft zuallererst die Verbesserung der Attraktivität der beruflichen Bildung und die Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Studenten und der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen. Dies betrifft vor allem den Bundesanteil am gemeinsamen Hochschulbau in den neuen wie in den alten Ländern und die Stärkung der Hochschulforschung. Wer nun versucht, wie es der Bildungsminister tut, zu erklären, Reformen seien auch ohne zusätzliche Bundesmittel möglich, der muß auch die offenbar gewollten Konsequenzen nennen: Beschränkung des Zugangs zu weiterführender Bildung und Ausbildung, vor allem für Studierende aus einkommensschwächeren Verhältnissen; Zwangsmaßnahmen gegen Studierende, ohne Berücksichtigung der Tatsache, daß die Länge eines Studiums und der Studienerfolg auch von den teilweise katastrophalen Studienbedingungen abhängt; weitere Überlast für das Hochschulpersonal mit der Folge, daß weder die Qualität der Lehre entscheidend verbessert wird noch die Hochschulforschung ihren notwendigen Beitrag zur Zukunftsgestaltung unserer Gesellschaft leisten kann. Unser Antrag war eigentlich von der Hoffnung und von der Forderung geprägt, auch die Studierenden selbst an der Studienreform zu beteiligen. Wer den mündigen Bürger propagiert, muß ihm echte Mitbestimmungsmöglichkeiten zubilligen. Dies ist bei der Vorbereitung des sogenannten Eckwertepapiers der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht ausreichend geschehen. In einigen ausschließlich SPD-geführten Ländern ist ein solcher Diskussionsprozeß mit allen betroffenen Gruppen inzwischen erfreulicherweise eingeleitet. Dieser Prozeß sollte durch törichtes Geschrei nach Hinauswurf von Langzeitstudenten, Prüfungsausschuß und Studiengebühren sowie der Forderung nach einer Zweiteilung des Studiums nicht schon im Keim erstickt werden. Der Bildungsminister hat gestern morgen im Ausschuß bestätigt, daß er solche Forderungen nicht teilt und auch für bedrohlich ansieht. Ich bin ihm dankbar für diese Äußerung. Ich bin sicher, daß die Länder die Chance zu einem neuen Anlauf zur Hochschulreform ergreifen werden. Ich appelliere noch einmal nachdrücklich, dabei die Einheitlichkeit der Hochschulstrukturen nicht zu gefährden. Der Bildungsminister hat gestern im Ausschuß selbst darum geworben, für das sogenannte Eckwertepapier einen neuen Begriff zu suchen. Ich kann ihn gut verstehen. Das Eckwertepapier wurde durch die Verweigerungspolitik der Bundesregierung tatsächlich in die Ecke gestellt. Es kann keine bildungspolitische Entscheidungsgrundlage mehr darstellen. Von vornherein handelte es sich dabei um einen Kompromiß, der in allen seinen Teilen — den strukturellen wie den finanziellen — verwirklicht werden sollte. Diese Voraussetzung ist durch die Verweigerung der Bundesregierung, ihren Teil zu leisten, nicht mehr gegeben. Bei der Fortsetzung des Kampfes um die Verbesserung der Hochschulfinanzen wird sich die SPD-Fraktion mit allem Nachdruck dafür einsetzen, daß der Diskussionsprozeß der Hochschulen mit den richtigen Fragestellungen fortgesetzt wird und nicht zum Erliegen kommt. Die vom Bundeskanzler bei seinem bildungspolitischen Spitzengespräch als Ergebnis der Öffentlichkeit angekündigten zwei Arbeitsgruppen sind nur ein Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 17799* kläglicher Versuch vom Scheitern seines Bildungsgipfels abzulenken. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion in seinen Forderungen ist nach wie vor richtig, die finanzpolitische Agonie, in der sich diese Bundesregierung befindet, macht aber jeden weiteren Handlungsspielraum von vornherein zunichte. Und nun komme ich zum zweiten Teil unserer Debatte, der ja auch mit zu einem Gelingen einer Studienreform gehört, wenn man es ernst damit meint: Da haben sich die Bildungspolitikerinnen und -politiker beider Koalitionsfraktionen einmal — ein einziges Mal — in dieser Legislaturperiode mächtig angestrengt. Vor zwei Jahren brachten sie eine Große Anfrage „Studierende mit Kindern" ein. Wir waren gespannt, hatten wir doch läuten hören, daß diese Anfrage in Arbeit sei. Zwar nicht in den Büros der Koalitionsabgeordneten, sondern im Bundesministerium für Frauen und Jugend und im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft. Dennoch: Der Sache hat es zunächst gedient, das Anliegen ist berechtigt, die Fragen, die die Bundesregierung sich bestellt und selbst formuliert hat, waren es auch. Die Opposition wartet nun gespannt auf die Antwort der Bundesregierung. Wir dachten, wer sich die Fragen selbst stellt, läßt auch auf die Antwort nicht lange warten. Irrtum! Immer wieder wurde dem Ältestenrat mitgeteilt, es würde noch etwas dauern, man bäte um Terminverlängerung. Als endlich, am 21. Oktober 1992, also nach 10 Monaten, die Antwort der Bundesregierung auf die selbst gestellten Fragen eingebracht wurde, waren wir froh. Jetzt geht es los mit der parlamentarischen Beratung, dachten wir. Leider wurden wir gleich doppelt enttäuscht, denn erst nach weiteren drei Monaten kam die Antwort auf die Tagesordnung des Plenums. Hätte nicht die SPD in der Zwischenzeit einen Entschließungsantrag auf Drucksache 12/4254 am 3. Februar 1993 dazu eingebracht, hätte diese einzige Tat heute schon ein unrühmliches Ende gefunden. Auf den Dank für diese Rettungsmaßnahme der Opposition, warten wir noch heute. Unser Entschließungsantrag wurde an die Ausschüsse überwiesen. Die SPD ergriff die Initiative weiter und schlug ein Expertengespräch vor, das im Juni 1993 stattfand. Alle Empfehlungen der Experten lagen auf der Linie des SPD-Antrages. Dabei beziehe ich mich auf eine Auswertung, die das Deutsche Studentenwerk allen Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zugeleitet hat. Sie enthält alle konkreten Ansatzpunkte zu diesem Themenkomplex. Es wäre also genügend Material für einen — wie ich finde, gemeinsamen — Beschlußvorschlag des Ausschusses vorhanden gewesen. Leider war auch dies eine vergebliche Hoffnung, denn meine Mitberichterstatterinnen legten in der Ausschußsitzung am 22. September 1993 einen lapidaren Entschließungsantrag vor, der die Anliegen studierender Eltern mit Kindern nicht aufgreift und keinerlei finanzielle Konsequenz für die Erfüllung des berechtigten Bedarfs dieser Gruppe aufzeigt. Es wird nun nicht überraschen, daß die Geduld der SPD-Fraktion am Ende war. Wir haben gegen den Minimal-Entwurf gestimmt und noch einmal unseren Entschließungsantrag vom 3. Februar 1993 zur Abstimmung gestellt. Den wiederum hat die Koalition abgelehnt. Festzuhalten ist: Diese einzige frauenpolitisch relevante parlamentarische Initiative der Regierungskoalition im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft in dieser Legislaturperiode ist ein Trauerspiel. Die durchaus mögliche Gemeinsamkeit aller Fraktionen zu einem wichtigen Thema ist verspielt worden. Meine Damen und Herren, wie sich die Bilder gleichen: Auch hier wurde eine Aktion gestartet, Interesse bekundet, wurden Hoffnungen geweckt und Erwartungen enttäuscht. Ich meine, die Regierungskoalition sollte mit solchen Possenspielen Schluß machen; das Vertrauen in die Politik fördern sie nicht. Dirk Hansen (F.D.P.): Zum zweiten Teil dieser etwas krampfhaft verbundenen Debatte möchte ich gerne aus dem Vorwort des Berichts der Enquete-Kommission „Bildung 2000" zitieren, wo es im Vorwort wie folgt heißt: „... bei genauem Hinsehen ist trotz unterschiedlicher gesellschaftlicher Ausgangspositionen dennoch ein Maß an Annäherung zu erkennen, daß als Schritt weg von früheren ideologisch und taktisch bestimmten „Grabenkämpfen" in der Bildungspolitik gesehen werden kann". Mir scheint, was der heutige Ausschuß- und damalige Kommissionsvorsitzende hier konstatierte, ist richtig und sollte in Erinnerung gerufen werden, wenn es in sich steigernden Wahlkampfzeiten wieder aufgeregt und aufgesetzt gilt, Positionskämpfe zu imitieren. Tatsächlich sind wir uns doch in vielem einig, auch wenn manches Gegacker um den sog. Bildungsgipfel ganz andere Fronten aufzubauen schien. Wir sind uns doch weiterhin darin einig, daß Bildung und Ausbildung immer wichtiger werden, daß veränderte Anforderungen an den Arbeitsplatz gestellt werden, daß die Weiterbildung eine stärkere Bedeutung als früher hat, daß eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik geboten ist und daß — über diese VorwortStichworte aus dem Enquete-Bericht hinaus — die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht zugunsten staatenbündischer Kleinstaaterei aufgeweicht werden darf. Wer will denn ernsthaft bestreiten, daß die Studienzeiten verkürzt und das Universitätsstudium reformiert werden müssen? Wer stimmt denn nicht zu, daß beim Ausbau des tertiären Systems die Fachhochschulen schwerpunktmäßig vorne zu stehen haben? Wer ficht nicht für die vorrangige Sanierung und den Ausbau von Forschung und Bildung in den neuen Ländern? Wer bestreitet denn ernsthaft die Notwendigkeit, das bewährte Duale System in der beruflichen Bildung, um das uns manches Ausland doch beneidet, attraktiver zu gestalten, um seiner Auszehrung zu begegnen und die Schieflage bzw. die immer weiter sich öffnende Schere zwischen den Zahlen der Studierenden und der der Lehrlinge zu korrigieren? Nein, meine Damen und Herren, zumeist sind wir durchaus konsensfähig. Warum dies dementieren und 17800* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 aus scheinbar politischen Gründen das Gegenteil behaupten? Diskussionen wie im vergangenen Jahr auf gesellschaftlicher, verbands- und parteipolitischer sowie sodann administrativer und regierungsamtlicher Ebene sind weiterhin notwendig und auch fruchtbar dann, wenn sie nicht nur das scheinbar eigene Profil als Splitter im Auge haben, sondern bereit sind, das Ganze zu sehen, Standortsicherungs- und Eckwertepapiere weisen durchaus auf Grundlagen und Notwendigkeiten künftiger Bildungspolitik hin. Alois Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU): Im Kreise der vertrauten Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu diskutieren, ob im Ausschuß oder im Plenum, ist stets gleichermaßen erfreulich und nützlich. So ist, wie die Vorrednerinnen und Vorredner zu Recht betont haben, das Thema „Studierende mit Kindern" ein wichtiges, weil auf deren spezielle Probleme, vor allem bei den Müttern, zuwenig Rücksicht genommen wird. Bei der Verleihung der Leibniz-Preise am Mittwoch voriger Woche hat mich besonders die Dankansprache der Experimentalphysikerin Dr. Gisela Anton von der Universtität Bonn beeindruckt, die, als Mutter von drei Kindern, nicht nur die Dissertation, sondern auch die Habilitation geschafft und hervorragende wissenschaftliche Leistungen erbracht hat. Sie hat darauf hingewiesen, daß es oft kleine Rücksichtnahmen sein können, die helfen, Familie und Beruf zu verbinden. Wenn z. B. normalerweise die Deutsche Forschungsgemeinschaft längere Auslandsaufenthalte für Wissenschaftler empfehle, sei das richtig. Im Falle der Mutter müsse man eben flexibel sein, andere Lösungen — z. B. Kurzaufenthalte im Ausland — zu finden. Dieses Mehr an Phantasie, das die junge Professorin gefordert hat, sollte für uns alle Verpflichtung sein. Nun steht aber im Regal unserer Tagesordnung noch ein Restant: „Antrag der Fraktion der SPD Bildungsgipfel — Vorbereitungen parlamentisieren und Betroffene einbeziehen". Es mag ja seine gute Ordnung haben, einen Ausschußbericht im Plenum zu diskutieren. Aber: Das bildungs- und forschungspolitische Grundsatzgespräch hat am 11. November letzten Jahres stattgefunden, ebenso der „Bildungsgipfel" der Regierungschefs des Bundes und der Länder zur Bildungs- und Forschungspolitik am 16. Dezember. Es läßt sich wohl schwer die Vorbereitung dessen parlamentarisieren, was bereits besprochen und beschlossen wurde. Vielleicht nutzen wir indes diese Debatte zu einer kleinen parlamentarischen Nachbereitung. Daß das bildungs- und forschungspolitische Grundsatzgespräch allen Kompetenzempfindlichkeiten zum Trotz sinnvoll und nützlich war, ergibt sich aus den ungewöhnlich umfangreichen Vorarbeiten, insbesondere aus dem „Eckwertepapier" der vorbereitenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die hohe Gemeinsamkeit der als notwendig erkannten Ziele verdient festgehalten zu werden: Erstens. Sicherung des Standortes Deutschland auch in den Bereichen Bildung und Ausbildung sowie Wissenschaft und Forschung. Zweitens. Reform und Verkürzung des Universitätsstudiums auf eine Studienzeit von real vier bis fünf Jahren durch dessen Aufgliederung in ein in diesem Zeitraum absolvierbares berufsqualifizierendes Studium einerseits und eine Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses für Tätigkeiten in Forschung und Wissenschaft andererseits. Im Zuge der Studienstrukturreform sollen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre getroffen werden. Drittens. Schwerpunktmäßiger Ausbau bei den Fachhochschulen in den alten und neuen Ländern, mit Bau neuer Studienplätze, Erschließung neuer Ausbildungsfelder und Verbesserung der Rahmenbedingungen. Viertens. Zwar qualitativer Ausbau und verbesserte Nutzung der Universitäten in den alten Ländern, aber Schwerpunkt bei Ausbau der Hochschulen in den neuen Ländern. Fünftens. Ausgestaltung des erfolgreichen dualen Systems der beruflichen Bildung, hinsichtlich erreichbarer Beschäftigungspositionen, Durchlässigkeit zu anderen Ausbildungswegen und Aufstiegsmöglichkeiten. Unter diesem Punkt sind insbesondere die stärkere Differenzierung der Berufsausbildung, die Herstellung der Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, die Intensivierung der Begabtenförderung, der Ausbau beruflicher Weiterbildungsstrukturen, die Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes für Frauen, die Verbesserung des Fremdsprachenunterrichtes, und — wie freut es mich, dies festzustellen — die Prüfung des Ausbaus von Berufsakademien und von Ausbildungsgängen im Verbund mit dem tertiären Bereich genannt. Lassen Sie mich mit der Forschungspolitik zusammenhängende Punkte hier auslassen. Neben den einvernehmlichen Punkten gab es zwei halbstrittige: Neben der Dauer der Schulzeit bis zum Abitur, deren unterschiedliche Regelung in Ost und West allgemein als unbefriedigend empfunden wurde, ist aus der Sicht des Bundes die Sicherstellung eines obligatorischen Fächerkanons zum Abitur, die Einführung eines Zentralabiturs auf Landesebene und eine Festlegung einer zwölfjährigen Schulzeit bis zum Abitur erforderlich, und die Länder stellen fest, daß dies ihre Angelegenheit und Kompetenz sei und verweisen auf den Beschluß und Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. März 1993. Der andere strittige Punkt waren die Kosten, insbesondere im Bereich der gemeinsamen Hochschulbaufinanzierung von Bund und Ländern. Eigentlich ist es merkwürdig, daß bei der Berichterstattung diese zwei Punkte eine viel größere Rolle gespielt haben als der breit vorhandene Konsens. Wenn ich es recht bedenke, war es deshalb vielleicht doch gut, heute noch einmal über das Thema zu Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 17801* reden. Denn nun kommt ja die Stunde der Parlamentarisierung: für die Länder in dem weiten Bereiche, für den sie kompetent und handlungsfähig sind, und für den Bund, insbesondere im Hinblick auf das Hochschulrahmengesetz. Nach der hohen Qualität, die das Eckwertepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erreicht hat, möchte ich allerdings meinen, daß man die Chance nutzen sollte, die Ergebnisse der beim Treffen der Regierungschefs des Bundes und der Länder am 16. Dezember letzten Jahres gebildeten zwei weiteren Kommissionen abzuwarten und in die parlamentarischen Beratungen einzubeziehen, und vor allem — und im anstehenden Wahlkampf — die bereits erzielten Gemeinsamkeiten nicht zerredet. Dr. Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die wachsende Anzahl der Studierenden mit Kindern und die neuen und noch immer unabsehbaren gesellschaftlichen Herausforderungen für Bildung überhaupt — das ist es, was nicht nur in den jetzt vorgesehenen 45 Minuten zur Debatte steht. Der in Beantwortung der Koalitionsanfrage erstattete Bericht der Bundesregierung macht die Größenordnung des Problems sichtbar, ohne freilich schon Konturen einer entsprechenden politischen Reaktion hervortreten zu lassen. Dennoch verdient eine Aussage dieses Berichtes besonders unterstrichen zu werden. Auch die Bundesregierung setzt voraus, daß das Miteinander von Studium der Eltern und Erziehung von Kindern eine nicht mehr rückgängig zu machende gesellschaftliche Tatsache ist, der Rechnung getragen werden muß und die wieder zurückdrängen zu wollen nicht nur zwecklos, sondern auch ausgesprochen rückschrittlich wäre. Wenn der Bericht sich orientiert am Ziel der Verwirklichung der Chancengleichheit für Frauen und Männer im Hochschul- und Wissenschaftsbereich sowie an einer besseren Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung, so kann man ihn darin nur uneingeschränkt unterstützen. Aber diese Feststellung genügt eben nicht, und damit wende ich mich dem SPD-Antrag zum Bildungsgipfel zu, der es mit den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen zu tun hat. Denn wenn es sich wirklich so verhält, daß wir Studium und Kindererziehung in einer für beide Aufgaben humanen und sinnvollen Weise vereinbar gestalten müssen, dann stehen wir nicht nur vor einem ganz neuen Feld sozialpolitischer Verpflichtungen, sondern noch viel mehr vor der sich recht weit von unserer traditionellen Auffassung von Studium entfernenden Tatsache, daß Studium in seinem Kern Erwachsenenbildung und erst in zweiter Linie Berufsausbildung und Selbstfindungsstrategie ist. Natürlich bleiben Studienjahre auch dann noch Lehr- und Lernjahre, aber sie sind in nicht geringerem Maße Arbeitsjahre von Erwachsenen, die an der gesellschaftlichen Erforschung der geschichtlichen und gesellschaftlichen Wirklichkeit einen selbstbestimmten Anteil haben. Ist es angesichts dieser unbestreitbaren Fakten überhaupt denkbar, Überlegungen zu übergehen, wie sie im Bildungsgipfel-Antrag der SPD enthalten sind? Wie man zu dem Ergebnis gelangen kann, diese Vorlage sei gegenstandslos, ist mir schlechterdings unerfindlich. Der Ausschußbericht liefert für sein Urteil nicht einmal den Schein einer Begründung! Von ebenso unbegreiflicher Dürftigkeit ist, was der Bildungsausschuß zum Bericht der Bundesregierung über Studierende mit Kindern zu sagen hat. Man fragt sich, worin die Arbeit des Ausschusses eigentlich bestanden haben mag, wenn als Ergebnis nur die abermalige Anforderung eines Berichtes herauskommt? Wofür eigentlich, wenn schon vorliegende Berichte derart nichtssagende Reaktionen auslösen? Der SPD-Antrag ist nicht nur nicht gegenstandslos, sondern bezeichnet die Prioritäten der Bildungspolitik völlig zutreffend. In der Tat brauchen wir einen Bildungsgesamtplan. In der Tat brauchen wir einen Bundeshaushaltsplan, der Arbeit und Soziales, Forschung und Bildung absolute Priorität einräumt. Wir brauchen eine neue Finanzverfassung, die die Länder so ausstattet, daß sie ihrer Bildungsverantwortung gerecht werden können. Wer es wirklich ernst meint mit der Modernisierung des Industriestandortes Deutschland, muß Bildung 2000 auf die Tagesordnung setzen. Dr. Dietmar Keller (PDS/Linke Liste): Laut Tagesordnung stehen jeweils nur die mit Koalitionsmehrheit gefaßten Beschlußempfehlungen des Ausschusses Bildung/Wissenschaft zur Debatte. Diese Beschlußempfehlungen lehne ich ab. Statt dessen einige wenige Sätze zur Sache. — Ich stimme Herrn Hilsberg zu, wenn er in der Debatte zum Berufsbildungsbericht sagte, daß wir hier zumeist über den Schnee vom vergangenen Jahr reden. Die beiden Bildungshügel vom 11. November und 16. Dezember 1993 waren solcher Schnee und auch die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu Studierenden mit Kindern, die auf Daten des Sommersemesters 1991 beruht. Bundesminister Dr. Orleb hat gestern im Ausschuß von einer zeitnahen Bildungspolitik gesprochen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir hier wenigstens für den Rest der Legislaturperiode zeitnahe bildungspolitische Debatten führen könnten. Zum Gipfelantrag der SPD kann ich also nur sagen, daß ich ihn unterstützt und mit Forderungen an den Gipfel speziell aus studentischer und ostdeutscher Sicht ergänzt hätte, wenn er denn zeitnah hier diskutiert worden wäre. Studierende mit Kindern und dazugehörige Einrichtungen wie spezielle Wohnheime und Kinderkrippen und -gärten gehörten zur Normalität an DDR-Hochschulen. Die mitgeteilten Zahlen von 11 % Studierenden mit Kindern in Ostdeutschland im Sommersemester 1991 sind eher eine Nachwirkung der DDR- Verhältnisse als Ausdruck der neuen Verhältnisse. Auch wenn ich keine aktuellen Daten zur Verfügung habe, weiß ich doch, daß sich die Verhältnisse drastisch geändert haben. Die meisten Kitas an Hochschulen sind mangels Bedarf, teilweise auch aus Kostengründen oder wegen unklarer Zuständigkeiten geschlossen worden. Die Geburtenrate ist in unseren Breiten bekanntlich ein wichtiger Indikator für soziales Wohlbefinden und für Zukunftserwartungen. Ihr 17802* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 Absturz auf weniger als 50 % der in der DDR üblichen Raten sagt deshalb für sich schon eine Menge aus. Bei weiblichen Studierenden kommt hinzu, daß in Ostdeutschland inzwischen von einer weitgehenden Unvereinbarkeit von Studium und Kinderwunsch ausgegangen wird, und zwar unabhängig davon, ob das wirklich so ist. Der Kinderwunsch wird also auf eine unbestimmte Zeit nach dem Studium verschoben, Studium und anschließende Beschäftigung sind jetzt allemal wichtiger geworden. Wenn doch schon ein Kind da ist, wird es bei der Oma gelassen, die sowieso in der Regel arbeitslos ist. Soweit ein paar Eindrücke. Weil ich diese Eindrücke habe, stehe ich hinter dem Antrag der SPD. Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Von vielen wird zu Recht betont: Bildung und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung haben erhebliche Bedeutung für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft. Wir — alle Beteiligten — müssen dies deshalb auch in praktisches Handeln umsetzen. Besonders wichtig sind: eine Strukturreform zur Effizienzsteigerung des Hochschul- und Forschungssystems, die Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung, damit dieser wichtige Bereich unseres Bildungssystems eine wettbewerbsfähige Alternative zum Hochschulstudium wird. Die Konzepte von Bund und Ländern, von Organisationen und Verbänden stimmen weitgehend überein. Wer sich jetzt gemeinsamem Handeln verweigert, handelt kurzsichtig. Ich gehe davon aus, daß die Arbeitsgruppe „Berufliche Bildung", in der Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften mitwirken, in Kürze Vorschläge zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung und der Weiterbildung vorlegt. Fragen der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung, eine stärkere Differenzierung sowie Alternativen zum Studium halte ich dabei für vorrangig. Ich hoffe ebenso, daß die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Hochschulrahmenrecht" rechtzeitig gemeinsame Grundlagen für ein neues Hochschulrecht erarbeitet. Die Stärkung des Wettbewerbs, mehr Leistungstransparenz, höhere Eigenverantwortung der Hochschulen, Qualitätsverbesserung der Lehre und Studienzeitverkürzung sind außerordentlich dringlich. Ich wünsche mir, daß die Vorschläge dieser Arbeitsgruppen zeitgerecht vorliegen, so daß noch in dieser Legislaturperiode erste Umsetzungen möglich werden. In diesen Kontext gehören die Vorschläge der Gemeinsamen Verfassungskommission zur Änderung des Grundgesetzes in Art. y2 ff. und Art. 75, Nr. 1a. Ich wiederhole meine Warnung, hier etwas zu ändern. Deregulierung ja, aber der Bundesstaat muß auch weiterhin handlungsfähig bleiben. Mit dem Thema Probleme der Studierenden mit Kindern hat sich der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft intensiv befaßt. Seine Beschlußempfehlung greift die Hauptprobleme studierender Eltern auf. Entscheidende Voraussetzung für die bessere Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung besteht in einer gesicherten Kinderbetreuung. Sie sollte zeitlich flexibel organisiert sein und den Zeiten für Pflichtveranstaltungen an der Hochschule entsprechen. Hier gibt es noch erhebliche Mängel. In der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ist auf Initiative des Bundes die Möglichkeit eröffnet worden, Kindertagesstätten als zusätzliche Vorhabengruppe in den Rahmenplan aufzunehmen. Die Länder machen jedoch davon insgesamt recht wenig und unterschiedlich Gebrauch. Mein Haus hat bereits ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, das exemplarisch Kinderbetreuungsangebote im Hochschulbereich auf Qualität, Flexibilität etc. analysieren und dokumentieren wird. Die Ergebnisse sollen Ende des Jahres als Leitfaden vorliegen und auch Hilfestellung hinsichtlich der möglichen Rechtsformen und Trägerschaften geben. Der Bund fördert sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern den Studentenwohnraumbau mit erheblichen Mitteln. Diese Mittel sind zur Sanierung und Modernisierung bestehender Wohnungen sowie zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für deutsche und ausländische Studierende bestimmt. Die Länder haben damit die Möglichkeit, auch Wohnraum für die besonderen Erfordernisse Studierender mit Kindern zu schaffen. In den Beratungen mit den Ländern wird der Bund zusätzlich die Wohnraumversorgung von Studentenfamilien ansprechen und für eine familienfreundliche Planung eintreten. Zu den persönlichen Lebensumständen von Studierenden im Rahmen der Studienstrukturreform: Bei der Festlegung von Regelstudienzeiten und Regelungen bei erheblichem Überschreiten müssen wir — wie auch schon beim BAföG — die persönlichen Lebensumstände des einzelnen berücksichtigen. Dazu gehören auch Geburt und Erziehung eines Kindes. Aus meiner Sicht reicht es nicht aus, lediglich die gesetzlichen Mutterschutzzeiten als Verlängerung zu berücksichtigen. Studierende mit Kindern verdienen die Hilfestellung aller an hochschulpolitischen Entscheidungen Beteiligten, vor allem an den Hochschulen selbst. Die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft stellt eine Unterstützung des von der Bundesregierung eingeschlagenen Weges zur Verbesserung der Situation von Studierenden mit Kindern auch in der Zusammenarbeit mit den Ländern dar. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Claire Marienfeld (CDU/CSU) (Drucksache 12/6584 Fragen 14 und 15): Sieht die Bundesregierung Risiken für Reisen deutscher Bürger nach Nord-Zypern? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 17803' Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß der Besuch Nord-Zyperns zu Konsequenzen bei einer späteren Einreise nach Griechenland führen kann? Zu Frage 14: Das Auswärtige Amt befaßt sich im allgemeinen nur mit den sich aus Krisensituationen ergebenden und anderen erheblichen Sicherheitsrisiken. Ein solches Sicherheitsrisiko ist bei Reisen nach Nordzypern derzeit nicht gegeben. Zu Frage 15: Dem Auswärtigen Amt liegen aus jüngerer Zeit keine solchen Erkenntnisse vor. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) (Drucksache 12/6584 Fragen 16 und 17): Plant die Bundesregierung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) die Frage der Rüstungsexportkontrolle in den Rang einer „Gemeinsamen Aktion" der Europäischen Union zu erheben bzw. ist ein derartiges Verfahren in der Europäischen Union geplant? Wann sollte gegebenfalls die Entscheidung über die Frage, ob eine Gemeinsame Aktion verwirklicht wird, im Rat getroffen werden? Zu Frage 16: Die Bundesregierung ist der Meinung, daß auf Maßnahmen der Rüstungsexportkontrolle das Verfahren der Gemeinsamen Aktion nach dem Vertrag über die Europäische Union angewandt werden kann. Diese Auffassung steht im Einklang mit den Schlußfolgerungen der Präsidentschaft der Europäischen Räte von Maastricht im Jahre 1991 und Lissabon im Jahre 1992, wo „die wirtschaftlichen Aspekte der Sicherheit, insbesondere die Kontrolle des Transfers von Rüstungstechnologie in Drittländer und die Kontrolle von Waffenexporten" als mögliches Feld für „Gemeinsame Aktionen" bezeichnet wurden. Davon zu unterscheiden sind die in Brüssel laufenden Verhandlungen über eine EG-VO zur Kontrolle von dual use-Gütern. Hier handelt es sich in erster Linie um eine Materie des Artikels 113 EG-Vertrag; inwieweit gewisse Teilaspekte Gegenstand einer Gemeinsamen Aktion sein sollen, wird z. Zt. geprüft. Zu Frage 17: Ein genauer Termin für eine Gemeinsame Aktion im Bereich der Exporte von Waffen und Rüstungsgütern besteht derzeit nicht. Bei dual use-Gütern wird über eine Gemeinsame Aktion im Zusammenhang mit der Verabschiedung der hierzu geplanten EG-Regelung zu entscheiden sein. Diese Verabschiedung soll baldmöglichst, jedenfalls noch 1994, erfolgen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 12/6584 Fragen 18 und 19): In welcher Form hat die Bundesregierung darauf reagiert, daß erstmals seit dem Atomschlag gegen Hiroshima ein führender Politiker einer großen Atommacht, der Russe Wladimir Schirinowski, Deutschland und Japan mit einem atomaren Erstschlag bedroht hat? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Kontakte von Dr. Gerhard Frey zu Wladimir Schirinowski vor, und ist Dr. Gerhard Frey von deutschen Sicherheitsbehörden einvernommen worden, nachdem Wladimir Schirinowski seine atomaren Kriegsdrohungen gegenüber Deutschland ausgesprochen hatte? Zu Frage 18: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die unqualifizierten und widersprüchlichen Äußerungen von Herrn Schirinowski zu kommentieren oder gar zum Gegenstand ernsthafter politischer Überlegungen zu machen und sie damit öffentlich aufzuwerten. Auch die japanische Regierung hat erklärt, daß „die unverantwortlichen Äußerungen Schirinowskis keines Kommentares würdig" seien. Auch die finnische Regierung hat nicht auf Erklärungen reagiert, Finnland wieder zu einem Teil des russischen Reiches zu machen. Zu Frage 19: Kontakte zwischen Schirinowski und Dr. Frey bestehen, soweit bekannt, seit Frühjahr 1992, als Frey's Sohn Gerhard am LDP-Parteitag in Moskau teilnahm. Im August 1992 besuchte Schirinowski Dr. Frey und nahm an einer DVU-Kundgebung in Thüringen teil. Einen mehrtätigen Gegenbesuch im April 1993 nutzte Dr. Frey auch zu einem Auftritt vor dem in Moskau tagenden LDP-Parteitag. Schirinowski wiederum war einer der Hauptredner auf der Passauer DVU-Kundgebung im Oktober vergangenen Jahres. Der letzte bisher bekannte Kontakt datiert vom 21. Dezember 1993, als Schirinowski und Dr. Frey nach einem Gespräch auf dem Münchner Flughafen eine gemeinsame Pressekonferenz abhielten. Was ein mögliches finanzielles Engagement Dr. Frey's für Schirinowski angeht, verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Januar 1994. Im übrigen sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, in diesem Zusammenhang in irgendeiner Form an Dr. Frey heranzutreten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/6584 Fragen 37 und 38): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Umsatzsteuer auf Computersoftware infolge der Umsetzung der EG- Computerrichtlinie im Urheberrechtsgesetz sich auf 7 v. H. ermäßigt hat, weil es sich dabei um die Übertragung von Rechten 17804* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 handelt, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, und was wird die Bundesregierung veranlassen, um ggf. zuviel gezahlte Umsatzsteuer an die Endverbraucher zurückzuzahlen? Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, wonach 20 ehemalige Beschäftigte des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr infolge „unsachgemäßen Umgangs mit schadstoffbelasteten Munitionskisten an Krebs gestorben" sind, und was wird sie unternehmen, um den diesen Vorwürfen zugrunde liegenden Sachverhalt mit den US-Streitkräften aufzuklären? Zu Frage 37: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die Frage, ob die Änderung des Urheberrechts Einfluß auf die Höhe des Umsatzsteuersatzes bei der Überlassung von Software hat, ist im Benehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder geprüft worden. Die Überlassung von Computerprogrammen an Anwender ist danach wie bisher nach § 12 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes mit dem allgemeinen Steuersatz von 15 v. H. zu versteuern. Hauptbestandteil der einheitlichen wirtschaftlichen Gesamtleistung ist die Überlassung von Software zur Benutzung. Die Einräumung oder Übertragung von urheberrechtlichen Befugnissen ist dazu nur eine Nebenleistung. Die Frage einer Rückzahlung zuviel gezahlter Umsatzsteuer stellt sich unter diesen Umständen nicht. Zu Frage 38: Die bisherigen Ermittlungen, die von der Bundesregierung vielfältig unterstützt worden sind, haben bisher keine konkreten Hinweise auf berufsbedingte Krebserkrankungen bei den zivilen Arbeitnehmern im Bereich des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr ergeben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/6584 Frage 42): Ist die Bundesregierung nach Abschluß des Strafverfahrens gegen S., in dem die Einzelheiten der betrügerischen Vorsteuererstattungen in Höhe von 200 Millionen DM bekanntgeworden sind, nunmehr in der Lage (vgl. meine schriftliche Frage 38 in Drucksache 12/6255), praktische Konsequenzen bzw. Konsequenzen in der Gesetzgebung vorzuschlagen, damit sich Betrügereien zu Lasten der Allgemeinheit in einem solchen Umfang nicht wiederholen können? Eine grundlegende Änderung des Umsatzsteuerrechts, die eine Erschleichung von Vorsteuererstattungen verhindern könnte, ist schon aufgrund des bestehenden Gemeinschaftsrechts nicht möglich. Auch gesetzgeberische Maßnahmen im Betriebsprüfungs- und im steuerstrafrechtlichen Bereich sind sachlich nicht angezeigt. Durch Verbesserung des Verwaltungsvollzugs, für den nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig sind, kann aber derartigen Betrügereien entgegengewirkt werden: Das betreffende Land hat aufgrund der erbetenen Stellungnahme verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Verwaltungsvollzugs vorgeschlagen, die noch mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu erörtern sind. Erkennbar gehen die Vorschläge auf eine Verstärkung der Prüfungstätigkeit, auf eine Ergänzung des automatisierten Besteuerungsverfahrens und auf eine Intensivierung sowie Ausweitung des bestehenden Kontrolimitteilungssystems hinaus. Außerdem wird in den entsprechenden Fachgremien kurzfristig geprüft werden, ob die Auswahlkriterien für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ergänzt werden müssen. Eine Verstärkung der Prüfungstätigkeit wäre allerdings wohl nur unter personeller Aufstockung der Außenprüfungsdienste in den Ländern realisierbar. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/6584 Frage 43): Wie erklärt die Bundesregierung die Existenz einer besonderen Lohnsteuertabelle für nichtsozialversicherungspflichtige Gehaltsempfänger wie Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger nach der „besonderen Lohnsteuertabelle" parallel zur „allgemeinen Lohnsteuertabelle" für nichtsozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, und mit welchen Argumenten rechtfertigt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung, die auch Auswirkungen auf den Solidaritätszuschlag hat? Das Vorhandensein einer besonderen Lohnsteuertabelle für nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bedeutet nicht die Diskriminierung einer Gruppe von Beschäftigten. Die Anwendung der Tabelle bedeutet kein Privileg, sondern macht vielmehr das Bemühen der Bundesregierung deutlich, stets eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu erreichen. Zur Erläuterung erlauben Sie mir einen Blick in die Historie: Für die Ermittlung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden Lohnsteuer wird vom Arbeitslohn u. a. die sog. Vorsorgepauschale für Versicherungsbeiträge (Sonderausgaben) abgezogen. Die Vorsorgepauschale wurde 1975 aus Vereinfachungsgründen eingeführt. Sie wurde dabei so bemessen, daß die im Regelfall zu leistenden Arbeitnehmeranteile an die Sozialversicherung voll erfaßt werden. Diese Vorsorgepauschale wurde bis einschließlich 1982 aus Vereinfachungsgründen allen Arbeitnehmern ohne Rücksicht darauf gewährt, ob sie auch tatsächlich sozialversicherungspflichtig sind. Dies führt bei nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern — wozu auch Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger gehören — zu einer Freibetragswirkung, soweit diese tatsächlich keine Vorsorgeaufwendungen in entsprechender Höhe leisten. Diese Besserstellung hat der Gesetzgeber 1983 abgeschafft, indem er eine auf 2 000 DM begrenzte Vorsorgepauschale einführte. Sie findet ihren Niederschlag in den angesprochenen besonderen Jahreslohnsteuertabellen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 17805* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6584 Frage 44): Bestehen bereits steuerrechtliche oder sonstige Regelungen oder plant die Bundesregierung solche Regelungen für die vergleichsweise wenigen Fälle, in denen Autofahrer nach dem Ergebnis der Abgasuntersuchung den Katalysator ihres Pkw ganz erneuern (müssen), um die finanzielle Last der plötzlichen Geldausgabe von 2 000 DM bis 3 000 DM für einen neuen Katalysator zu mildern? Bei einem privaten Personenkraftwagen sind die in Rede stehenden Aufwendungen für den Ersatz eines Katalysators den nichtabziehbaren Lebenshaltungskosten zuzurechnen. Steuerliche Sonderregelungen für einen Abzug solcher Aufwendungen sind nicht geplant. Das gilt auch für eine Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer. Aufwendungen für die Erneuerung des Katalysators eines betrieblichen Personenkraftwagens gehören einkommensteuerlich hingegen zu den sofort abziehbaren Betriebsausgaben. Entsprechendes gilt für den Bereich der Werbungskosten bei Personenkraftwagen, die z. B. als Arbeitsmittel ausschließlich oder ganz überwiegend der Berufsausübung eines Arbeitnehmers dienen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Niese (SPD) (Drucksache 12/6584 Fragen 45 und 46): Ist es zutreffend, daß die Rinderseuche BSE mit der Nahrung nicht nur auf rinderartige Tiere (Boviden), sondern auch spontan auf Tiere, die der Familie der Feliden angehören, übertragen wurde, und wie hoch schätzt die Bundesregierung aufgrund dieser neuen Erkenntnis die Gefahr einer spontanen Übertragung von BSE auch auf die Familie der Primaten, einschließlich des Menschen, ein? Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen außerhalb der derzeit bestehenden Gemeinschaftsmaßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine weitere Verbreitung von BSE auf Tiere und möglicherweise auch auf Menschen zu verhindern? Zu Frage 45: Es ist zutreffend, daß die Rinderkrankheit BSE in Großbritannien auch bei Fehden (Katzenartigen) durch Verfütterung kontaminierter Tierkörpermehle aufgetreten ist. Diese Krankheit ist bei Katzen vor dem Auftreten von BSE bei Rindern nie beobachtet worden. Hinsichtlich einer Übertragung der Krankheit auf Primaten ist folgendes zu sagen: Die Tatsache, daß der BSE-Erreger experimentell auf Krallenaffen übertragen werden konnte, überrascht nicht. Krallenaffen gehören zu den Neuweltaffen, die eine wesentlich höhere Empfänglichkeit für die Erreger transmissibler spongiformer Enzephalopathien besitzen als Altweltaffen. Der Scrapie-Erreger läßt sich auf bestimmte Neuweltaffen bereits durch Verfütterung infektiöser Schafsgehirne übertragen. Gleichzeitig konnte der Scrapie-Erreger selbst durch intrazerebrale Inokulation nicht auf Schimpansen, also Altweltaffen, die dem Menschen phylogenetisch am nächsten stehen, übertragen werden. Von vier bereits in den Jahren 1966/67 intrazerebral mit dem Scrapie-Erreger von Schaf und Ziege infizierten Schimpansen erkrankte bis heute keines an typischen Symptomen. Die Gefahr einer spontanen Übertragung von BSE auf den Menschen wird von verschiedenen Wissenschaftlern angesichts des Nachweises der BSE-Übertragung von Rinderartigen (Boviden) auf die stammesgeschichtlich von diesen weit entfernte Familie der Katzenartigen (Fehden) nicht ausgeschlossen; hierzu gehören in Deutschland vor allem Professor Diringer, Bundesgesundheitsamt Berlin und in Großbritannien Professor Lacey von der Universität Leeds. Bestätigte Hinweise für eine Übertragung auf den Menschen gibt es bisher nicht. Zu dieser Auffassung ist letztlich auch der Wissenschaftliche Ausschuß bei der EG-Kommission in einer seiner letzten Beratungen zu diesem Thema am 14./15. September 1993 gekommen. Eine Mitteilung von Kommissar Steichen an Staatssekretär Wagner (BMG) sowie ein „report" über diese Sitzung, an der führende BSE-Experten teilnahmen, halten die bisher getroffenen Maßnahmen für ausreichend. Das BGA empfiehlt dagegen auf der Grundlage seines Symposiums mit ebenfalls hochrangiger internationaler Beteiligung (Berlin, 2. Dezember 1993) weitere Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Zu Frage 46: Die Bundesregierung nimmt derzeit eine Neubewertung aller bisher im Dienste des vorbeugenden Verbraucher- und Patientenschutzes getroffenen Maßnahmen im Lichte der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat die Problematik in Brüssel erneut aufgegriffen, um im Gesundheits- und Agrarrat die Thematik nochmals zu diskutieren. Dabei werden neben einer Intensivierung des Informationsflusses sowie der Forschungsaktivitäten auf Gemeinschaftsebene auch möglicherweise weitergehende Verbringungsverbote lebender Tiere und deren Produkte Gegenstand der Beratung sein. Die Bundesregierung nimmt dabei auch Bezug auf einen Bericht der Arbeitsgruppe BSE des Bundesgesundheitsamtes, Stand November 1993, den ich ebenfalls als Anlage beifüge; er enthält alles Wissenswerte einschließlich der bisher getroffenen Maßnahmen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Horst Eylmann (CDU/CSU) (Drucksache 12/6584 Fragen 49 und 50): Welche Auswirkungen hatte nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in anderen westeuropäischen Ländern auf die Struktur des dortigen Einzelhandels? 17806* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 Hält die Bundesregierung die im Einzelhandel vielfach geäußerte Sorge für berechtigt, die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ginge zu Lasten des mit relativ teurem Fachpersonal arbeitenden Fach-Einzelhandels und würde deshalb einer weiteren Konzentration im Einzelhandel Vorschub leisten? Zu Frage 49: Die Bundesregierung verfügt nicht über aktuelle Erkenntnisse der Auswirkungen einer Liberalisierung von Ladenöffnungszeiten auf die Struktur des Einzelhandels in anderen westeuropäischen Ländern. Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zur Zukunftssicherung des Standortes Deutschland vom 3. September 1993 (Bundestags-Drucksache 12/5620, S. 51) erklärt: „Die Bundesregierung beabsichtigt, in der nächsten Legislaturperiode Vorschriften über die Öffnungszeiten im Lichte der Erfahrungen mit dem Dienstleistungsabend in Deutschland und der Praxis in anderen Ländern zu überprüfen". Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages hat den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gebeten, als Grundlage für diese Überprüfung einen Ladenschlußbericht zu erstellen, in dem u. a. auch über die Erfahrungen mit den unterschiedlichen Ladenöffnungszeiten im Ausland berichtet werden soll. Zu Frage 50: Die Frage, ob eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten zu Lasten des Facheinzelhandels ginge und einer weiteren Konzentration im Einzelhandel Vorschub leisten würde, ist umstritten. Aufgabe des in der Antwort auf die vorige Frage erwähnten Ladenschlußberichts ist es, die Daten zu ermitteln, die eine zuverlässige Beantwortung dieser Frage ermöglichen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 12/6584 Fragen 51 und 52): Wie entwickelte sich in den letzten drei Jahren der prozentuale Anteil der Jugendlichen, die nach Abschluß ihrer beruflichen Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurden, und welche Ursachen sind nach Ansicht der Bundesregierung für diese Entwicklung verantwortlich? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch konkrete Maßnahmen dazu beizutragen, daß Auszubildende sowohl im Interesse ihrer Lebensperspektiven als auch zu Abwendung des drohenden Facharbeitermangels nach Abschluß ihrer Lehre eine qualitativ angemessene Stelle erhalten können? Zu Frage 51: Eine Statistik über die Zahl der Jugendlichen, die nach Abschluß ihrer Ausbildung in ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden sind, wird nicht geführt. Zu Frage 52: Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, unmittelbar Einfluß auf die Einstellungsentscheidungen der Unternehmen zu nehmen. Betriebsräte und Tarifvertragsparteien können jedoch mitwirken. Sie könnten Regelungen treffen, die es den Unternehmen auch in schwieriger Wirtschaftslage erleichtern, eine große Zahl der Auszubildenden zu übernehmen. Mittel- und langfristig liegt es aufgrund des zu erwartenden rückläufigen Angebots an Fachkräften im ureigensten Interesse der Betriebe, Facharbeiter soweit wie möglich auch über Zeiten eines konjunkturellen Abschwungs hinaus langfristig zu halten. Ein Beitrag zur Erleichterung der Übernahmeentscheidung der Betriebe liegt in der Regelung des Beschäftigungsförderungsgesetzes, nach der befristet Arbeitsverträge — als Einstieg in ein Dauerarbeitsverhältnis — bis zu einer Dauer von 18 Monaten abgeschlossen werden können. Für Jugendliche, denen das Arbeitsamt keine Anschlußbeschäftigung vermitteln kann, kommt eine nach dem AFG geförderte Weiterbildung oder Einarbeitung in Betracht. Auch die Verbindung von Teilzeitarbeit mit qualifizierenden Elementen kann eine sinnvolle Perspektive eröffnen, wenn kein Vollzeitarbeitsplatz vorhanden ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/6584 Frage 53): Wie beurteilt die Bundesregierung die Schätzung der Gewerkschaft IG Bau-Steine-Erden, daß auf Baustellen in Deutschland etwa 500 000 Schwarzarbeiter beschäftigt seien, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in bezug auf Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen? Es liegt im Wesen der Schwarzarbeit, daß sie verdeckt und heimlich vorgenommen wird. Zuverlässige Aussagen über den Umfang der Schwarzarbeit sind daher nicht möglich, die Bundesregierung beteiligt sich auch nicht an Schätzungen oder deren Beurteilung. Bei einer Gesamtzahl von 1,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gesamten Baugewerbe, einschließlich des Baunebengewerbes, am 31. Oktober 1993 bedeutet die Schätzung der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden, daß zwischen legalen und illegalen Arbeitnehmern im Baubereich nach ihrer Ansicht ein Verhältnis von 3:1 bestehen soll. Kontrollen und Überprüfungen auf Baustellen sind seit mehreren Jahren ein Schwerpunkt bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung. Im Rahmen der verschärften Maßnahmen seit einem Jahr führt die Bundesanstalt für Arbeit in Zusammenarbeit mit Hauptzollämtern, Ausländerbehörden und Polizei in unregelmäßigen Abständen bundesweite Razzien durch. Die jederzeit zulässigen und täglich vorgenommenen Außenprüfungen in Betrieben konzentriert sie auf Bau-, Gaststätten-, Speditions-, Transport- und Ladebetriebe. 1993 wurden bei den Razzien 7 073 Firmen und 50 884 Arbeitnehmer überprüft. Die Razzien führten Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 17807* zu 2 204 Ermittlungen gegen Arbeitgeber wegen des Verdachts illegaler Ausländerbeschäftigung, illegalem Entleih oder Verleih sowie wegen Verdachts der Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Im Jahre 1993 ergaben sich im Rahmen der Außenprüfungen bei 384 841 Personenfeststellungen und 1 609 377 Prüfungen von Lohn- und Meldeunterlagen 51 428 Verdachtsfälle auf Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern ohne oder ohne gültige Arbeitserlaubnis durch Arbeitgeber. Die verstärkten Kontrollen und Überprüfungen im Baubereich werden fortgesetzt. Werden Unternehmer des Baugewerbes infolge dieser Maßnahmen der Verfolgungsbehörden einer illegalen Beschäftigung überführt, so drohen ihnen bei der Auftragsvergabe von Schwarzarbeit Bußgelder, deren Höchstgrenze von 50 000 DM bis zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils überschritten werden kann. Bei illegaler Ausländerbeschäftigung reicht der Ahndungsrahmen von einem Bußgeld in Höhe von 100 000 DM bei der Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Arbeitserlaubnis bis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren in besonders schweren Fällen ausbeuterischer illegaler Ausländerbeschäftigung. Bei Beschäftigung von gleichzeitig mehr als fünf nichtdeutschen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitserlaubnis über mindestens 30 Kalendertage drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, das gleiche gilt bei beharrlicher illegaler Ausländerbeschäftigung. Darüber hinaus sollen in Zukunft Unternehmen, die gegen Vorschriften über illegale Beschäftigung verstoßen haben, für einen längeren Zeitraum von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Initiative hat die Bundesregierung beschlossen. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/6584 Frage 54): Was ist der Hintergrund für die Auflösung des erst am 1. Oktober 1992 beim Verteidigungs-Bezirks-Kommando 67 in Bayreuth aufgestellten Heimatschutzbataillons 662, für das ca. 900 Reservisten aus Oberfranken mobeingeplant sind, und welche Konsequenzen hat die Auflösung des Heimatschutzbataillons 662 zum 30. September 1994 für die oberfränkischen Reservisten? Bei dem nicht-aktiven Heimatschutzbataillon 662 handelt es sich um das zum 1. Oktober 1992 umbenannte nicht-aktive Jägerbataillon 662, dessen Mobilmachungsstützpunkt damals von Heidenheim am Hahnenkamm nach Fürth verlegt und dem Verteidigungsbezirkskommando 67 in Bayreuth unterstellt worden war. Es handelte sich daher nicht um einen neu aufgestellten, sondern um einen umgegliederten Verband. Die Verminderung des Verteidigungsumfanges der Streitkräfte erfordert auch die Reduzierung der Anzahl nicht-aktiver Truppenteile. Davon sind auch die Heimatschutzbataillone betroffen. Zur Zeit wird untersucht, wie die Anzahl der Heimatschutzbataillone von 46 auf 21 verringert werden kann, ohne daß dabei Aufgaben der Landesverteidigung vernachlässigt werden. Nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse wird über notwendige Auflösungen entschieden. Erst danach kann durch die personalführenden Dienststellen über die weitere Verwendung der. Reservisten oder über eine ggf. erforderliche Ausplanung entschieden werden. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 12/6584 Fragen 55 und 56): Kann die Bundesregierung zuverlässige Angaben machen, wann das Marineamt von Wilhelmshaven nach Rostock verlegt wird? Wie viele Dienstposten sind nach aktueller Planung von der Verlegung des Marineamtes von Wilhelmshaven nach Rostock betroffen? Zu Frage 55: Die zur Zeit gültige Infrastrukturplanung für die Unterbringung des Marineamtes in Rostock-Gehlsdorf sieht die Fertigstellung des dafür benötigten Dienstgebäudes bis zum März 1998 vor. Die anschließende Verlegung des Marineamtes ist für April 1998 vorgesehen. In Abhängigkeit von den noch anzustellenden Planungsüberlegungen als Folge der weiteren Einsparungen im Haushalt 1994 können sich noch Änderungen der Terminplanung ergeben. Aufgrund der für Vorplanung und Ausführung von Baumaßnahmen benötigten Zeiten kann eine Fertigstellung des zu sanierenden Altbaus vor September 1997 und damit eine Verlegung des Marineamtes vor Oktober 1997 ausgeschlossen werden. Zu Frage 56: Die Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (STAN) des Marineamtes weist in der Zielstruktur einen Gesamtbestand von 262 Dienstposten aus. Abzüglich der Teileinheiten mit Dienstort Kiel (5 Dienstposten) und Köln (2 Dienstposten) sind 255 Dienstposten, davon 155 Soldaten und 100 Zivilbedienstete, von der Verlegung nach Rostock betroffen. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/6584 Fragen 57 und 58): 17808* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 Wie viele Besucher (Politiker, Beamte, Journalisten usw.) haben bei der Besichtigung des Bundeswehrkontingentes in Somalia welche Kosten (Flug, Verpflegung, Unterkunft usw.) zu Lasten der Steuerzahler verursacht? Welche kostenpflichtigen und kostenlosen Maßnahmen hat das Bundesministerium der Verteidigung zur Darstellung des Bundeswehreinsatzes in Somalia im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Inland durchgeführt? Zu Frage 57: Besuche beim Deutschen Unterstützungsverband SOMALIA wurden durch Parlamentarier aller Fraktionen des Deutschen Bundestages im Rahmen ihres Rechts auf parlamentarische Kontrolle, von Vorgesetzten im Rahmen der Dienstaufsichtspflicht und Fürsorge sowie von Jounalisten vor dem Hintergrund des besonderen öffentlichen Interesses an diesem Einsatz der Bundeswehr durchgeführt. Auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages verschaffte sich einen persönlichen Eindruck über die Verhältnisse vor Ort. Insgesamt haben rund 400 Personen den Deutschen Unterstützungsverband SOMALIA besucht. Ein Großteil wurde in ohnehin verkehrenden Flugzeugen der Bundeswehr mitgenommen, so daß sich hierfür Einzelkosten nicht berechnen lassen. Die Unterbringung der Besucher erfolgte unentgeltlich in Zelten bzw. in einer innerhalb des Camps befindlichen, sehr einfachen festen Unterkunft. Die Aufwendungen für Truppenverpflegung waren durch die Besucher selbst zu tragen. Truppenbesuche der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung und militärischer Vorgesetzter waren nicht in allen Fällen in den Routineflugbetrieb der Luftwaffe einzubinden. Neben den im Rahmen der Dienstaufsichts- und Fürsorgepflicht militärisch notwendigen Flügen wurden in zwei Fällen Sondermaschinen der Luftwaffe eingesetzt. Dies betraf zum einen den Besuch des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages in Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zum Einsatz der Bundeswehr in SOMALIA und zum anderen die Reise des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit zum Zwecke der Koordinierung der Entwicklungshilfemaßnahmen vor Ort. Die dabei entstandenen einsatzbezogenen Flugbetriebskosten (Treibstoff, Überflug- und Landegebühren, Tagegelder für Besatzung) betrugen ca. 36 000 DM. Für die Betreuung von Journalisten in SOMALIA wurden durch den Pressestab BMVg bis zum 16. Januar 1994 insgesamt 2 213 DM aufgewandt. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Verteidigung sind bis 1. Januar 1994 für 54 Dienstreisen Reisekosten in Höhe von 22 320 DM abgerechnet worden. Nicht in diesen Angaben enthalten sind die Kosten für den von vier Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion durchgeführten kommerziellen Flug nach DJIBOUTI und zurück sowie für deren Mitflug in Luftfahrzeugen der Luftwaffe nach BELET UEN und zurück. Sollte Interesse an den Kosten der dabei mit TRANSALL durchgeführten Flüge bestehen, wird das Bundesministerium der Verteidigung diese auf Anfrage gerne schriftlich mitteilen. Zu Frage 58: In Erfüllung der Informationspflicht zur Darstellung der Aufgabenwahrnehmung des Deutschen Unterstützungsverbandes SOMALIA hat der Pressestab des Bundesministeriums der Verteidigung Pressekonferenzen und Pressegespräche durchgeführt sowie schriftliche Mitteilungen und Erklärungen herausgegeben. Medienvertretern wurde die Teilnahme an der vorbereitenden Ausbildung in Hammelburg sowie an Appellen zur Verabschiedung und Begrüßung von Truppenteilen ermöglicht. Der Pressestab BMVg hat bis 16. Januar 1994 insgesamt 540 DM für die Betreuung von Journalisten im Inland im Zusammenhang mit der Teilnahme an UNOSOM II aufgewandt. Darüber hinaus hat der Informationsstab des BMVg 250 Exemplare des Bildbandes „Deutscher Unterstützungsverband SOMALIA" im Wert von 12 250 DM beschafft. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/6584 Frage 59): Falls die Bundesregierung die Lieferung von 5 000 Tonnen Munition an die indonesische Marine bestätigt, für welche Waffensysteme ist diese Munition bestimmt, und handelt es sich dabei um alte NVA- oder neugefertigte Munition? Da hinsichtlich der zugrundeliegenden Vereinbarung mit der indonesischen Regierung Vertraulichkeit vereinbart wurde, ist der Bundesregierung eine Beantwortung der Frage auf diesem Wege nicht möglich. Die Bundesregierung hat den Sprecher der Fraktion der SPD im Verteidigungsausschuß über das Thema „Schiffe der ehemaligen NVA für Indonesien" am 7. Dezember 1993 mit einem „VS-Vertraulich" eingestuften Schreiben eingehend unterrichtet. Sofern gewünscht, ist das Bundesministerium der Verteidigung gerne bereit, Ihnen den Bericht über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zuzuleiten. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wilhelm Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD) (Drucksache 12/6584 Fragen 62 und 63): Ist der Bundesregierung die Untersuchung des TÜV Bayern bekannt, wonach Untersuchungen an Berufskraftfahrern ergeben haben, daß etwa 20 % der Führerscheinbesitzer, die seit 20 oder mehr Jahren über eine Fahrerlaubnis verfügen, ohne es zu wissen, ein eingeschränktes Sehvermögen haben, und hält die Bundesregierung es angesichts des hohen Anteils von sehgeschädigten Kraftfahrzeugführern für angemessen, eine Ergän- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1994 17809* zung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, wonach sich Führerscheininhaber vom 40. Lebensjahr an regelmäßig einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen sollten und die Bescheinigung darüber im Rahmen der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Kfz-Versicherung vorlegen müssen, um mit dieser Maßnahme die Verkehrssicherheit insgesamt zu erhöhen? Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgeblich, für die Bundeswehr Ausnahmen von j 32c der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zuzulassen, wenn es darum geht, daß bereits im Verkehr befindliche Lkw und Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km pro Stunde und ihre Anhänger, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit Schutzvorrichtungen ausgestattet sein müssen, wobei diese Schutzvorrichtungen verhindern sollen, daß Fußgänger, Rad-, Kraftradfahrer seitlich unter das Fahrzeug geraten und dann von den Rädern überrollt werden können? Zu Frage 62: Für Berufskraftfahrer mit den künftigen EG-Fahrerlaubnissen C und D sind nach der 2. EG-Führerscheinrichtlinie ohnehin Wiederholungsuntersuchungen, insbesondere zum Sehvermögen, vorgeschrieben. Da die Richtlinie bis spätestens 1. Juli 1996 anzuwenden ist, werden auch ab diesem Zeitpunkt regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen zum Sehvermögen bei den Fahrerlaubnisinhabern der Klassen C und D vorgeschrieben werden, und zwar unabhängig von einer bestimmten Altersgrenze. Für eine Ausdehnung dieser Untersuchungen auf alle Fahrerlaubnisinhaber besteht nach den derzeitigen Erkenntnissen kein Grund. Die Entwicklung wird jedoch weiterhin beobachtet. Zu Frage 63: Grundsätzlich sind Bundeswehrfahrzeuge, die im Gelände eingesetzt werden, gemäß § 32c Abs. (3) Ziffer 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung von der Ausrüstpflicht ausgenommen. Für die Fahrzeuge der Streitkräfte, deren Einsatz die Anbringung seitlicher Schutzvorrichtungen dennoch ermöglicht, sind entsprechende Mustereinbauten, Begutachtungen sowie Erprobungen vorgenommen worden, um eine zentrale Nachrüstung mit möglichst geringem Aufwand durchführen zu können. Diese Nachrüstung ist voraussichtlich bis zum 31. März 1994 abgeschlossen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Michael von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 12/6584 Fragen 66 und 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Oberverwaltungsgericht Schleswig durch eine einstweilige Anordnung die Elektrifizierung der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg gestoppt hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den durch Versäumnisse des Landes Schleswig-Holstein verursachten Baustopp kurzfristig wieder aufheben zu lassen? Ist das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland allein verantwortlich für die Nichteinhaltung von Vorschriften im Genehmigungsverfahren, und wer trägt zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerung der Baumaßnahme entstehen? Zu Frage 66: Wegen der Bedeutung der Elektrifizierung der Strecken von Hamburg nach Kiel und Flensburg war die Deutsche Bundesbahn bestrebt, dem besonderen Interesse des Landes Schleswig-Holstein nach einer zügigen, termingerechten Realisierung nachzukommen. Deshalb hat sie in Abstimmung mit der Landesregierung parallel zu den Planfeststellungsverfahren schon mit solchen Bauarbeiten begonnen, die in der Sache nicht planfeststellungsrelevant sind. Durch den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts mußten allerdings auch diese Arbeiten jetzt eingestellt werden. Die Bundesregierung kann auf gerichtliche Entscheidungen keinen Einfluß nehmen. In der Sache ist es Angelegenheit der beklagten Deutschen Bundesbahn bzw. ihrer Rechtsnachfolger, das Planfeststellungsverfahren weiterzuführen. Das Eisenbahnbundesamt, das Land Schleswig-Holstein und die Deutsche Bahn AG sind bemüht, durch geeignete Maßnahmen wie Beschleunigung der Planfeststellungsabläufe und Umschichtung von Arbeiten den nunmehr eintretenden Zeitverzug möglichst gering zu halten. Zu Frage 67: Das Land Schleswig-Holstein nimmt für den Bereich Schienenverkehr des Bundes keine Aufgaben einer Auftragsverwaltung wahr. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist das Land lediglich für das Anhörverfahren zuständig; im übrigen wird die Planfeststellung seit dem 1. Januar 1994 durch das Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt. Erst nach Abschluß der Planfeststellungsverfahren sind Aussagen darüber möglich, ob, in welchem Umfang und von wem Mehrkosten zu tragen sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eva Pohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Lohndumping. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben in der Vergangenheit nachhaltig bewiesen, wie ernst sie dieses Thema nehmen. Wir haben zur Mißbrauchsbekämpfung eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet. Sozialbetrug konnte in sehr vielen Fällen aufgedeckt werden.
    Diese Initiativen in den zurückliegenden Monaten haben gezeigt, wie wichtig die Bekämpfung illegaler
    Beschäftigung und die Bekämpfung von Leistungsmißbrauch sind.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Ottmar Schreiner [SPD]: Die Mumien sind wach geworden! Es ist unglaublich!)

    Die Frage ist nur, welcher Mittel man sich hierzu bedient.
    Im Mittelpunkt der Anhörung zum Gesetzentwurf des Bundesrates und zum SPD-Antrag zum Mißbrauch ausländischer Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer standen seinerzeit die Werkvertragsarbeitnehmer aus den ost- und südosteuropäischen Ländern. Diese Werkvertragsarbeitnehmer sind bei ausländischen Firmen beschäftigt, die von deutschen Unternehmen wiederum als Subunternehmen in Anspruch genommen werden.

    (Ottmar Schreiner [SPD]: Das sind die Leihklatscher von der CDU!)

    Die SPD wollte gleich das Kind mit dem Bade ausschütten und die Kontingente für Werkvertragsarbeitnehmer durch die Zulassung befristeter Arbeitsverhältnisse ersetzen. Herr Büttner, Sie haben uns das gerade noch einmal erklärt. Wir haben dagegen mit gutem Grund an den Vereinbarungen mit den ost- und südosteuropäischen Staaten festgehalten.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Und landet vor Gericht und verliert ständig vor Gericht!)

    Zunächst: Die Werkvertragsarbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland decken einen Fachkräftebedarf ab, der ohne die ausländischen Arbeitnehmer gar nicht zu decken wäre. Die Wirtschaft braucht ausländische Arbeitnehmer und insbesondere ausländische Fachkräfte. Nach wie vor richtig und wichtig ist die Unterstützung der Reformprozesse in Osteuropa. Ziel der Werkvertragsvereinbarung war ja auch die Milderung des Wanderungsdrucks aus diesen Staaten. Dies scheint mir heute wichtiger denn je. Die Regelungen zu den Werkvertragsarbeitnehmern leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.

    (Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD]: Tun sie eben nicht!)

    Die Konstruktion der Werkvertragsarbeitnehmer ermöglicht den Transfer von Know-how in die Entsendestaaten. Die entsandten Arbeitnehmer werden hier mit Techniken und Arbeitsmethoden vertraut gemacht, die sie nach ihrer Rückkehr in die Heimatstaaten weitervermitteln können. Die Werkvertragsabkommen sind damit eine Stützung der Wirtschaft sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in den Entsendestaaten zum gegenseitigen Nutzen.

    (Beifall bei der F .D.P. und der CDU/CSU) All diese guten Gründe sprechen dafür — —


    (Weiterer Zuruf des Abg. Hans Büttner [Ingolstadt] [SPD])



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Büttner, Sie hatten lange genug Gelegenheit zu reden.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eva Pohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    All diese guten Gründe sprechen dafür, sich an einen althergebrachten Grundsatz zu halten, meine Damen und Herren: pacta sunt servanda. Der Tätigkeit der Werkvertragsarbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland liegen völkerrechtlich bindende Abmachungen zugrunde. Ich sage hier ganz deutlich, daß wir diese völkerrechtlichen Abmachungen mit unseren ost- und südosteuropäischen Nachbarn einhalten wollen und werden.
    Der SPD-Vorschlag einer Abschaffung der Werkvertragsarbeitnehmer bringt damit zum einen Nachteile für die Wirtschaft in Ost und West. Er ist aber auch rechtlich nicht haltbar. Wir haben uns zu dieser Sache verpflichtet, und wir werden zu diesen Verpflichtungen stehen.
    Darüber hinaus, meine Damen und Herren, muß man sich über eines im klaren sein. Illegale Beschäftigung und Leistungsmißbrauch sind sicherlich nicht die alleinige Folge der Zulassung von Werkvertragsarbeitnehmern. Illegale Beschäftigung ist ein generelles Problem. Wenn es die Werkvertragsarbeitnehmer nicht gäbe, würde sich die illegale Beschäftigung zweifellos andere Wege suchen.

    (Zuruf von der F.D.P.: So ist es!)

    Im übrigen funktionieren die Werkverträge auch als Ventil zur Legalisierung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Eine Abschaffung würde wahrscheinlich nicht zu weniger, sondern eher zu verstärkter illegaler Beschäftigung führen.
    Da dies so ist, haben wir uns zum Ziel gesetzt, nicht die Werkvertragsarbeitnehmer, sondern die illegale Beschäftigung zu bekämpfen, die gerade auf den Baustellen in der Bundesrepublik Deutschland zweifellos ein Problem darstellt. Es wurde eine Fülle von Maßnahmen eingeleitet, um die illegale Beschäftigung gerade im Bereich der Werkvertragsarbeitnehmer auf den Baustellen zu bekämpfen.
    Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen verschärften Prüfungen. Die Genehmigung von Werkvertragsarbeitnehmerkontingenten ist auf wenige Landesarbeitsämter beschränkt. In Arbeitsamtsbezirken mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit werden keine Genehmigungen erteilt. Es werden nur noch ausländische Werkvertragsarbeitnehmer zugelassen, die Gewähr für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen leisten. Verstöße werden mit scharfen Strafen geahndet.
    Vielfach wurde der Vorwurf erhoben, auch bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen komme es zu Wettbewerbsverzerrungen. Diese entstehen durch die viel geringeren Sozialabgaben, die die Werkvertragsarbeitnehmer in ihren Entsendestaaten entrichten. Die Tatsache, daß der Einsatz der Werkvertragsarbeitnehmer für deutsche Unternehmen wesentlich kostengünstiger ist als die Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer, sollte uns Anlaß zur Nachdenklichkeit sein. Diese Tatsache macht drastisch deutlich, daß die Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland an zu hohen Lohnnebenkosten krankt.
    Um die Wettbewerbsverzerrungen möglichst gering zu halten, haben wir auch hiergegen Maßnahmen ergriffen. Die Genehmigung der Werkvertragsarbeitnehmerkontingente wird für die Unternehmen mit hohen Gebühren bis zu 2 000 DM belegt. Seit dem ersten Oktober 1993 gibt es Obergrenzen für die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern bei deutschen Unternehmen. Ein Betrieb mit über 200 Arbeitnehmern darf beispielsweise nur noch maximal 15 % Werkvertragsarbeitnehmer, höchstens aber 200 einsetzen. Der vielbeklagte Mißstand, daß Großunternehmen durch Ausschöpfung der Werkvertragsarbeitnehmerkontingente gegenüber kleineren Unternehmen besonders bevorzugt würden, ist damit nicht länger stichhaltig.
    Sie sehen, meine Damen und Herren, wir haben das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet. Wir haben im Rahmen des tatsächlich Wünschbaren und rechtlich Machbaren alles getan, um die illegale Beschäftigung gerade im Baubereich soweit wie möglich zu reduzieren.
    Ich empfehle Ihnen daher die Ablehnung des Bundesratsgesetzentwurfes, der auf die Zahlung von Mindestlöhnen hinausläuft, und auch die Ablehnung der untauglichen SPD-Vorschläge zur Bekämpfung des Mißbrauchs ausländischer Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)