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    Plenarprotokoll 12/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Januar 1994 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/6538 vom 7. Januar 1994 — Konsequenzen für das deutsche Strafverfahrensrecht aus dem in Paris durchgeführten Test von Richtern aus sieben EG-Nationen MdlAnfr 1, 2 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 17381B, D ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 17382 A Intervention gegen die Erhöhung des EG- Pestizidwertes für Trinkwasser MdlAnfr 5 Klaus Lennartz SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 17382 D ZusFr Klaus Lennartz SPD 17382 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 17383 B ZusFr Gudrun Weyel SPD 17383 B Vereinbarkeit des geplanten Donauausbaus mit den Erkenntnissen über einen Zusammenhang zwischen Flußbegradigungen und dem „Jahrhunderthochwasser" MdlAnfr 6 Horst Kubatschka SPD Antw StSekr Dr. Wilhelm Knittel BMV 17383 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 17383D Stand der Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz betr. Verfassungsmäßigkeit der PDS MdlAnfr 10 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 17384 B ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 17384 B ZusFr Horst Kubatschka SPD 17384 D Erkenntnisse über Kontakte von Dr. Uwe Barschel mit mehreren Personen in Genf, insbesondere zu Waffenhändlern MdlAnfr 11, 12 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17385A, B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. 17385A, C ZusFr Gerhard Reddemann CDU/CSU . 17385 D ZusFr Norbert Gansel SPD 17385D ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 17386 B Wahlhilfe aus deutschen Kassen an die sog. Liberaldemokratische Partei Rußlands, z. B. auf dem Weg über die Niederlande MdlAnfr 14, 15 Gerhard Reddemann CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 17386 C Hermes-Bürgschaften für Waffenlieferungen seit 1990; Kriterien für die Vergabe, II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Januar 1994 insbesondere Berücksichtigung der Menschenrechtslage in den Empfängerländern MdlAnfr 16, 17 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 17387A; B ZusFr Gernot Erler SPD 17387A, C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . 17388A ZusFr Norbert Gansel SPD 17388B ZusFr Antje-Marie Steen SPD 17388C Nuklearexportpolitik gegenüber dem Iran; Presseartikel in der New York Times vom 29. Dezember 1993 über die „Israeli-German-Czech connection" MdlAnfr 19 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 17388D ZusFr Norbert Gansel SPD 17389 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . 17389 D Beseitigung der Benachteiligung von Müttern in der Rentenversicherung gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 22 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . 17390A ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 17390D Auswirkungen der Pflicht zur Hinterlegung von Steuerkarten bei Arbeitsämtern auf die Verhinderung von Schwarzarbeit; Kosten des erhöhten Verwaltungsaufwandes MdlAnfr 23, 24 Antje-Marie Steen SPD Antw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . . . 17391B ZusFr Antje-Marie Steen SPD 17391 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. politische Konsequenzen aus der jüngsten Entwicklung der Asylbewerberzahlen nach Inkrafttreten der Asylgesetze Erwin Marschewski CDU/CSU 17392B Gert Wartenberg (Berlin) SPD 17393A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . 17394A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 17394 D Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17395D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17396D Meinrad Belle CDU/CSU 17397 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 17398D Jörg van Essen F.D.P. 17399 C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 17400 C Ortrun Schätzle CDU/CSU 17402B Dieter Wiefelspütz SPD 17402D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 17404 A Detlev von Larcher SPD 17404 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 17405B Nächste Sitzung 17406 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17407* A Anlage 2 Auswirkungen der Umgliederungen beim Gerätedepot der Log. Brigade 2 in Germersheim auf die Arbeitsplatzsituation der Region; Vergabe von Aufgaben an Privatunternehmen MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/6538 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr'in Michaela Geiger BMVg 17407* C Anlage 3 Liberalisierung des deutschen Waffenexports im Zusammenhang mit den Kriterien für die Vergabe von Entwicklungshilfe MdlAnfr 7 — Drs 12/6538 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 17408* A Anlage 4 Ausmaß der organisierten Kriminalität in Deutschland; volkswirtschaftlicher Schaden MdlAnfr 8, 9 — Drs 12/6538 — Georg Gallus F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17408* B Anlage 5 Stand der Verhandlungen mit der Tschechischen Republik über den Bau und die gemeinsame Nutzung von Grenzübergängen (z. B. in Waldsassen und Bärnau) MdlAnfr 13 — Drs 12/6538 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17408* C Anlage 6 Überlegungen der Bundesregierung zur Änderung der Rüstungsexportpolitik MdlAnfr 18 — Drs 12/6538 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 17409* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Januar 1994 17381 201. Sitzung Bonn, den 12. Januar 1994 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Austermann, Dietrich CDU/CSU 12.1.94 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 12.1.94 * Wilfried Clemens, Joachim CDU/CSU 12.1.94 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 12.1.94 Herta Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 12.1.94 Eimer (Fürth), Norbert F.D.P. 12.1.94 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 12.1.94 Fuchs (Verl), Katrin SPD 12.1.94 Dr. Glotz, Peter SPD 12.1.94 Grünbeck, Josef F.D.P. 12.1.94 Hanewinckel, Christel SPD 12.1.94 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 12.1.94 Heyenn, Günther SPD 12.1.94 Janz, Ilse SPD 12.1.94 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 12.1.94 Kretkowski, Volkmar SPD 12.1.94 Lohmann (Witten), Klaus SPD 12.1.94 Lüder, Wolfgang F.D.P. 12.1.94 Marten, Günter CDU/CSU 12.1.94 Dr. Matterne, Dietmar SPD 12.1.94 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 12.1.94 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 12.1.94 Müller (Pleisweiler), SPD 12.1.94 Albrecht Müller (Zittau), Christian SPD 12.1.94 Oostergetelo, Jan SPD 12.1.94 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 12.1.94 Hermann Reuter, Bernd SPD 12.1.94 Schell, Manfred CDU/CSU 12.1.94 Schmidt (Nürnberg), SPD 12.1.94 Renate Dr. von Teichman, F.D.P. 12.1.94 Cornelia Voigt (Frankfurt), SPD 12.1.94 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 12.1.94 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 12.1.94 Gert Dr. Wieczorek, Norbert SPD 12.1.94 Dr. Wieczorek CDU/CSU 12.1.94 (Auerbach), Bertram Dr. Wisniewski, Roswitha CDU/CSU 12.1.94 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 12.1.94 Wolf, Hanna SPD 12.1.94 Zierer, Benno CDU/CSU 12.1.94* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Fragen des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/6583 Fragen 3 und 4): Sind beim Gerätedepot der Log. Brigade 2 in Germersheim über die für den 30. September 1994 geplante Umgliederung hinaus Veränderungen der Aufgabenbereiche und/oder des Beschäftigungsstandes geplant, und welche Auswirkungen hätte eine Veränderung des Beschäftigungsstandes auf die Arbeitsplatzsituation in der Region? Ist beabsichtigt, Aufgaben an Privatunternehmen zu vergeben, und wenn ja, welche? Zu Frage 3: Das Gerätedepot Germersheim wird gem. der Stationierungsentscheidung vom 5. August 1991 aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in mehreren Abschnitten. Der genaue Auflösungstermin für das Gerätedepot kann nicht vor 1995 festgelegt werden. Die Liegenschaft wird nach Einnahme der Heeresstruktur 5 zum 31. Dezember 1994 zunächst für eine Übergangszeit zur Lagerung von nicht mehr benötigtem Wehrmaterial herangezogen. Hierzu und zur Einsparung von Betriebskosten wird das Gerätedepot mit Wirkung vom 1. Oktober 1994 in ein sogenanntes „Teildepot Gerät" umgegliedert. Im Zuge der Umgliederung auf ein Teildepot Gerät wird der Personalbestand von derzeit 12 Soldaten und 100 Zivilbediensteten auf 2 Soldaten und 40 Zivilbedienstete reduziert. Oberstes Ziel ist es, den von Strukturmaßnahmen betroffenen zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin eine geeignete Beschäftigung in der Bundeswehrverwaltung anzubieten. Deshalb werden Verwendungsmöglichkeiten des freiwerdenen Personals in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten erörtert. Von den betroffenen Mitarbeitern wird allerdings auch Mobilität im Hinblick auf eine zumutbare Umsetzung/Versetzung erwartet. Um Härtefälle zu vermeiden und um einen sozialverträglichen Anpassungsprozeß zu gewährleisten, sind flankierende Maßnahmen geschaffen worden. Dazu zählen das Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz und der Tarifvertrag über einen sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vorn 30. November 1991. Grundlegende Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation der Region werden aufgrund der aufgezeigten und eingeleiteten Maßnahmen nicht erwartet. Zu Frage 4: Angesichts der sehr schwierigen Haushaltslage für die Bundeswehr untersucht das Bundesministerium der Verteidigung zur Zeit Möglichkeiten für Aufgabenbegrenzungen im Betrieb. Dazu wurde eine ministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese prüft auch Ansätze zur Verlagerung von Aufgaben an Privatunternehmen. Erste Ergebnisse dieser Untersuchungen werden voraussichtlich im März 1994 vorliegen und anschließend im Ministerium geprüft und bewertet. 17408* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Januar 1994 Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit kann somit nicht vor Mitte 1994 erwartet werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretär Hans-Peter Repnik auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/6538 Frage 7): Wie beurteilt der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Carl-Dieter Spranger, im Hinblick darauf, daß er die Abrüstung zum Kriterium für die Vergabe von Entwicklungshilfemitteln gemacht hat, die Forderungen, den deutschen Waffenexport zu liberalisieren? Die Beschränkung der Rüstungsausgaben eines Staates auf das dem legitimen Sicherheitsbedürfnis entsprechende Maß ist ein wichtiges Kriterium für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit. Zu Überlegungen der Bundesregierung, angesichts der restriktiven deutschen Waffenexportbestimmungen innerhalb der Europäischen Union zu einer Harmonisierung der Richtlinien bei Waffenexporten zu kommen, besteht kein Zusammenhang. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Georg Gallus (F.D.P.) (Drucksache 12/6538 Fragen 8 und 9): Kann die Bundesregierung Zahlen darüber nennen, welche Ausmaße das organisierte Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland bis heute erreicht hat? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden, welcher das organisierte Verbrechen der deutschen Volkswirtschaft jährlich zufügt? Zu Frage 8: Im Jahre 1992 waren beim Bundeskriminalamt insgesamt 641 Ermittlungskomplexe aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität bekannt. Der Begriff „Organisierte Kriminalität" ist nicht gesetzlich definiert. Er bezeichnet als Arbeitsbegriff der Polizei die auf längere oder unbestimmte Dauer angelegte, planmäßige und arbeitsteilige Begehung von Straftaten mehrerer Beteiligter, die unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, der Anwendung von Gewalt oder der Einflußnahme auf Politik, Medien, Öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. Ob eine Straftat dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuzurechnen ist, hängt deshalb vom jeweiligen Tatzusammenhang ab. Die Zahlen für das Jahr 1993 werden mit dem „Lagebild Organisierte Kriminalität 1993" veröffentlicht werden, an dessen Erstellung das Bundeskriminalamt gegenwärtig zusammen mit den Landeskriminalämtern arbeitet. Zu Frage 9: Im Jahre 1992 betrug der gemeldete Gesamtschaden durch Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität 1,032 Milliarden DM. Schätzungen gehen von einem wirklichen Schaden in Höhe eines Vielfachen dieses Betrages aus. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/6538 Frage 13): Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der Tschechischen Republik über den Bau und die gemeinsame Nutzung von Grenzübergängen entlang der tschechisch-bayerischen Grenze, und bis wann wird zum Beispiel Klarheit über die Zukunft der Grenzübergänge Waldsassen und Bärnau erwartet? Der Vertrag über die Erleichterung der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr, der die Grundlage für die gemeinsame Grenzabfertigung bilden soll, ist im wesentlichen fertig ausgehandelt. Die Unterzeichnung scheiterte bisher daran, daß mit der tschechischen Seite — trotz mehrfacher Versuche auf diplomatischer und auf der Ebene der Zollverwaltungen — noch keine Einigung über die Fortgeltung bzw. Nichtanwendung der zwischen der ehemaligen DDR und der damaligen CSFR abgeschlossenen Grenzabfertigungsverträge erreicht werden konnte. Beide Seiten sind sich über die fachliche Notwendigkeit einig, den Vertrag möglichst rasch in Kraft zu setzen, zumal die Zollverwaltungen beider Länder grundsätzlich gemeinschaftliche Grenzabfertigungsanlagen planen. Diese sollen entweder ganz auf deutschem bzw. auf tschechischem Hoheitsgebiet oder als versetzte Grenzabfertigungsanlagen (mit Gastrecht für die jeweilige Ausgangsabfertigung des Nachbarlandes) beiderseits der Grenze errichtet werden. Eine versetzte gemeinschaftliche Grenzabfertigungsanlage ist auch am Grenzübergang Waldsassen geplant, weil die erst kürzlich gebaute tschechische Anlage für die Unterbringung der Grenzabfertigungsdienste beider Länder nicht ausreicht. Für die neue Teilanlage auf deutscher Seite, wo die deutsche Eingangs- und die tschechische Ausgangsabfertigung untergebracht werden sollen, liegt die Konzeptplanung bereits vor. Nach der Fertigstellung soll die deutsche Ausgangsabfertigung in den tschechischen Anlageteil verlegt werden. Bezüglich des Grenzübergangs bei Bärnau besteht Einvernehmen dahin gehend, das deutsche Provisorium durch die Errichtung eines weiteren Holzfertiggebäudes für die tschechischen Dienste zu einer deutsch-tschechischen Grenzabfertigungsanlage auszuweiten. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Januar 1994 17409* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/6538 Frage 18): Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung für eine Änderung des Kriegswaffenkontroll- und des Außenwirtschaftsrechts, und welche Rüstungsexportpolitik verfolgt die Bundesregierung in den internationalen Gremien, insbesondere in der Europäischen Union? Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf ihre Rüstungsexportpolitik. Alle bisherigen Anstrengungen der Bundesregierung, Rüstungsexporte der EG-Staaten der Gemeinschaftszuständigkeit zu unterwerfen, hatten keinen Erfolg. Es ist davon auszugehen, daß Art. 223 EG-Vertrag auf absehbare Zeit weiterhin bestehen bleibt. Damit bleibt die Rüstungsexportpolitik der Mitgliedstaaten Domäne der jeweiligen nationalen Außen- und Sicherheitspolitik. In Brüssel wird z. Z. hingegen über eine EG-Verordnung zur Kontrolle von dual-use-Gütern beraten.
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    Rede von Jörg van Essen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können heute eine weit überwiegend positive erste Bilanz der Asylrechtsänderungen ziehen. Ich möchte dabei nicht die zurückgehende Zahl der Asylbewerber an die Spitze stellen, sondern die Tatsache, daß uns bisher erfreulicherweise kein Fall bekanntgeworden ist, in dem die von uns gemeinsam vorgenommenen Änderungen dazu geführt hätten, daß jemand durch unsere Schuld politisch verfolgt worden ist.
    Viele Medien, die unser Vorgehen kritisch begleitet haben, warten nur darauf, uns einen solchen Fall zu präsentieren. Bisher besteht kein begründeter Anlaß dazu. Auch der Kollege Weiß hat vorhin trotz der mehrfachen Aufforderung des Kollegen Marschewski keinen solchen Fall benennen können. Das möchte ich ausdrücklich festhalten.
    Ich hoffe, daß es dabei bleibt, denn es war die Richtschnur aller Überlegungen, den Schutz der politisch Verfolgten zu gewährleisten. Im übrigen bin ich optimistisch, daß wir uns auch im Rahmen der Verfassung bewegt haben und daß uns das Bundesverfassungsgericht ganz oder weitgehend bestätigen wird. Schließlich sind wir von beiden Verfassungsministerien — eines ist von meiner Partei geführt — ausgiebig beraten worden.
    Erste Tendenzen des Bundesverfassungsgerichts, sich wie ein bundesweites Verwaltungsgericht erster Instanz zu betätigen, sind da und dort mit einiger Verwunderung beobachtet worden. Ich persönlich respektiere alle Eilentscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht nach einer sorgfältigen Prüfung jedes Einzelfalls gefällt hat.
    Zu den erfreulichen Entwicklungen zählt für mich auch die durch eine deutliche personelle Verstärkung



    Jörg van Essen
    des Bundesamtes mögliche Steigerung der Entscheidungsquote um fast 140 %. Wir waren uns von vornherein klar, daß daneben eine wirkliche Beschleunigung des Asylverfahrens nur zu erreichen sein wird, wenn sich die Verwaltungsgerichte nicht als neuer Flaschenhals erweisen.
    Wir haben bei den Nikolaus-Verhandlungen zur Einstellung neuer Verwaltungsrichter die gewohnt vollmundigen Erklärungen nicht nur eines Ministerpräsidenten aus Norddeutschland gehört. Eine wirklich fundierte Beurteilung des notwendigen Beitrags der Länder ist hier nach meiner Auffassung noch nicht möglich. Zu Sorgen besteht aber in diesem Bereich bereits jetzt ebenso Veranlassung wie im Bereich der Abschiebung.
    Ich möchte damit zu dem Bereich überleiten, der nach meinem Ermessen in besonderer Weise unerfreulich ist: die von allen Seiten — es wurde mehrfach angesprochen — dringlich gewünschte besondere Regelung für Bürgerkriegsflüchtlinge in § 32a des Ausländergesetzes.
    Es ärgert mich, daß kein Einvernehmen darüber erzielt werden konnte, Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina auf die neu geschaffene Rechtsgrundlage umzustellen. Noch empörender ist, daß nicht irgendwelche Differenzen bei der Beurteilung der Bürgerkriegssituation in diesem Land dazu geführt haben, sondern Differenzen zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Kosten.
    Wie sehr sich das auch in der Asylbewerberstatistik niederschlägt, zeigen die Zahlen der letzten Monate. Nicht mehr die früheren Spitzenländer, Rumänien und Bulgarien, stellen die meisten Asylbewerber; die Zahlen der asylbegehrenden Menschen aus diesen Ländern sind inzwischen verschwindend gering. Den Spitzenplatz bei den Asylbewerberzahlen nimmt Restjugoslawien vor Bosnien-Herzegowina auf dem zweiten Platz ein. Ein großer Teil dieser Fälle gehört eindeutig nicht in das Asylverfahren.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    Wie notwendig der Regelungsbedarf gerade in diesem Bereich ist, zeigen die Fälle, die in der letzten Zeit bekanntgeworden sind. Es ist doch nicht nachvollziehbar, daß wir ein militärisches Embargo gegen Restjugoslawien verhängen, es aber wegen nicht bestehender Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge zulassen, daß zum Wehrdienst anstehende und von den Serben ganz bewußt in besonders gefährlichen Situationen eingesetzte Angehörige von ethnischen Minderheiten in das Kriegsgebiet zurückgesandt werden und dort das militärische Potential der Aggressoren verstärken.

    (Beifall des Abg. Dieter Wiefelspütz [SPD])

    Ich möchte auch sichergestellt sehen, daß durch Vergewaltigungen und andere Übergriffe traumatisierte Frauen trotz bestehender Kontingente nicht in das Asylverfahren gedrängt werden.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Mir wäre sehr viel wohler, wenn wir auch hier eine
    positive Bilanz vorweisen könnten. Ich fordere Bund
    und Länder auf, endlich die notwendigen Regelungen zu treffen. Der Schwerpunkt liegt — Herr Kollege Wartenberg hat das zu Recht gesagt — bei den Ländern.
    Wir können heute in der Presse lesen, daß z. B. in den Niederlanden die Zahl der Asylbewerber drastisch gestiegen ist. Die gerechte europäische Lastenverteilung deutet sich an, und ich finde, das ist gut so.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nunmehr der Bundesministerin für Familie und Senioren, Frau Hannelore Rönsch, das Wort.

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    Rede von Hannelore Rönsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ein wichtiger Baustein bei der Neuregelung der Asylgesetzgebung im Juli vergangenen Jahres war das Asylbewerberleistungsgesetz. Durch dieses Gesetz sind Leistungen an Asylbewerber und geduldete Ausländer aus dem Bundessozialhilfegesetz herausgelöst worden und eigenständig geregelt worden. Dadurch kann dem in aller Regel kurzen Aufenthalt dieser Personengruppen hier bei uns in der Bundesrepublik Deutschland, so denke ich, wesentlich besser Rechnung getragen werden, und wir können damit den Mißbrauch wesentlich stärker unterbinden.
    Ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland übt nun einmal ganz natürliche Anreize auf Menschen aus, in deren Heimat Unfreiheit, soziale und wirtschaftliche Not herrschen. Das ist verständlich. Genauso verständlich muß es aber sein, daß ein Staat Regeln aufstellt und sie auch durchsetzt, nach denen er solche Menschen in Not aufnimmt und versorgt.
    Die Regelungen der Aufnahme und der Versorgung von Ausländern, die ohne Genehmigung nach Deutschland kommen, gehören eng zusammen. Dies sicherzustellen ist selbstverständlich für einen sozialen Rechtsstaat. Wir wissen aber auch, daß ein Großteil der asylsuchenden Ausländer schon vor der Einreise recht gut darüber informiert ist, wie er bei uns in der Bundesrepublik Deutschland untergebracht ist, wie er eingekleidet wird, wie Essen und Trinken stattfindet und welche finanzielle Unterstützung er erhält.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Genauso ist es!)

    Diese Unterstützung geschieht in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor besser als in den meisten Herkunftsländern — unzweifelhaft auch nachdem die Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegenüber dem Bundessozialhilfegesetz jetzt abgesenkt worden ist.
    Ich will der Vollständigkeit halber doch noch einmal die Zahlen, die jetzt gelten, in Erinnerung rufen. Nach dem neuen Asylbewerberleistungsgesetz erhält jetzt ein Haushaltsvorstand Leistungen in Höhe von 360 DM, Haushaltsangehörige bis zum siebenten Lebensjahr erhalten 220 DM und Haushaltsangehö-



    Bundesministerin Hannelore Rönsch
    rige ab dem achten Lebensjahr 310 DM. Hierin eingerechnet sind zwar das Kleidergeld, nicht aber die Kosten für Unterkunft, für Heizung sowie die zusätzlichen monatlichen Barbeträge, die ja auch noch gezahlt werden, von 80 bzw. 40 DM — 80 DM für Erwachsene, 40 DM für Kinder.
    Daß wir uns — es hat lange gedauert — über Parteigrenzen hinweg zu diesem Schritt entschlossen haben, halte ich gerade bei dieser Thematik für ausgesprochen gut und angemessen. Ich bin auch dankbar, daß sich die Sprache wesentlich gewandelt hat.
    Wenn ich mich an die Diskussion beim Asylbewerberleistungsgesetz im vergangenen Jahr hier im Plenum erinnere und die doch wohltuenderen Worte der Gemeinsamkeit heute höre, so meine ich, hat sich die Diskussion doch gelohnt und haben auch die Oppositionsparteien ein großes Stück Bewußtseinswandlung vorgenommen, und dafür bin ich dankbar.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: So muß es sein!)

    Die Absenkung der Unterhaltsleistungen dürfte, wenngleich die statistische Beweisführung momentan noch schwerfällt, doch auch mit zum Rückgang der Asylbewerberzahlen in den vergangenen Monaten beigetragen haben.
    Es ist doch, denke ich, auch nur richtig: Für die Zeit des Asylverfahrens, in dem über einen längerfristigen Aufenthalt hier in der Bundesrepublik erst noch entschieden wird, ist ein Mindeststandard vertretbar und angemessen gegenüber denjenigen, die meist lange Zeit oder sehr oft zeit ihres Lebens hier wohnen und ihren Lebensstandard selbst erarbeiten müssen.
    Ein anderer Punkt dürfte auf Dauer die Asylbewerberzahlen noch deutlicher absenken. Ich meine den sehr starken Vorrang von Sachleistungen, der die freie Verfügbarkeit über Bargeld einschränkt. Dies trägt nicht nur dazu bei, daß Doppelbeantragungen und Doppelbezug von Leistungen vermieden werden; vielmehr hilft dies auch, einen Anreiz zu verhindern, den wir nun alle gemeinsam ganz und gar nicht wollen können, nämlich den Anreiz für Schlepperorganisationen, die sich zum großen Teil aus Sozialhilfemitteln dann von den Eingeschleusten die Mittel dann wieder zurückzahlen ließen. Ich meine, wir wollen und dürfen internationale Kriminalität über unsere Sozialhilfe und unsere Steuergelder nicht finanzieren. Das sind wir unseren Bürgern schuldig.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie der Abg. Gerlinde Hämmerle [SPD])

    Bei nüchterner Betrachtung kommt ein Weiteres hinzu. Mußten Asylbewerber vorher von der bar ausgezahlten Sozialhilfe Mittel an die Schlepperorganisationen abgeben, so litt darunter sehr oft die Versorgung der Familie. Hier wurden sehr oft die schwächsten Glieder in der Familie bestraft, nämlich die Frauen und Kinder,

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    die teilweise Lebensmittelleistungen nicht erhielten, weil das Bargeld an Organisationen gezahlt werden mußte. Hier haben wir mit Sachleistungen und Wertgutscheinen einen Riegel vorgeschoben. Ich bin sehr
    dankbar, daß die Sozialdemokraten hier im Parlament diese Regelung nachvollziehen konnten.

    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Aber nicht vor Ort!)

    Anders sieht es vor Ort aus. Ich würde mir sehr wünschen, Herr Kollege Wartenberg, daß Ihre Fraktion auf die Bürgermeister und Oberbürgermeister und die Landräte einwirkt, damit dieses Gesetz endlich umgesetzt wird.

    (Gerlinde Hämmerle [SPD]: Es ist eher umgekehrt!)

    Dieses Gesetz ist zwar erst zweieinhalb Monate in Kraft, und die eine oder andere Gemeinde begründet die Tatsache, daß sie es noch nicht umgesetzt hat, damit, daß es mit der Umstellung ein wenig schwierig sei. Dem will ich einen Brief aus dem Lande Niedersachsen entgegenhalten, der mich heute morgen erreichte. Ich habe alle Bundesländer abgefragt. Die Antworten kommen zugegebenermaßen ein wenig zögerlich. Kollege Otto hat die Stadt Frankfurt angesprochen. Auch Hessen ist kein rühmliches Beispiel.

    (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Meistens nicht!)

    —Wir wissen das, Herr Kollege Otto. Wir wohnen in diesem schönen Land; das kann nichts dazu.
    Ich denke, daß wir alle aufgefordert sind, in unseren Kommunen jetzt auf die Umsetzung zu drängen. Mit der Genehmigung des Präsidenten will ich aus einem Brief der Landesregierung von Niedersachsen zitieren. Die SPD-regierten Städte Hannover und Göttingen sowie Osnabrück schießen dabei den Vogel ab. Es heißt hier:
    Nach vorläufiger Prüfung sehen sich die Landeshauptstadt Hannover, die Städte Göttingen und Osnabrück nicht in der Lage, Sachleistungen und Wertgutscheine zu gewähren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!) Und weiter:

    Bei der Landeshauptstadt Hannover und den Städten Göttingen und Osnabrück ist damit zu rechnen, daß es bei der Bargeldzahlung bleibt .. .
    Man sieht sich nicht in der Lage und legt dann ganz gemütlich die Hände in den Schoß.
    Daß das Gegenteil möglich ist, zeigt im gleichen Bundesland die Stadt Lüneburg. In Lüneburg wird das Gesetz umgesetzt. Ich kann den Kollegen aus Hannover, Göttingen und Osnabrück nur empfehlen, doch einmal eine ganz kleine Dienstreise nach Lüneburg zu machen, den Kollegen dort über die Schultern zu schauen und zu sehen, wie so etwas in der Praxis läuft.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich will sehr deutlich sagen, daß in den Kommunen der neuen Bundesländer beispielgebend umgesetzt wurde. Ich nenne das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Land Thüringen. Auch hier können die Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Bundesländern dem einen oder anderen Säumigen in der alten Bundesrepublik einmal darin Nachhilfe geben, wie



    Bundesministerin Hannelore Rönsch
    man Anordnungen bzw. Gesetze unmittelbar umsetzt. Ich lade auch hier die Kolleginnen und Kollegen aus der alten Bundesrepublik ein, einmal nach Mecklenburg-Vorpommern oder nach Thüringen zu fahren und sich anzuschauen, wie dort Gesetze eingehalten werden.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will auch noch darauf aufmerksam machen, daß ich mit Ihnen die Sorge teile, daß bei den Bürgerkriegsflüchtlingen noch keine eigenständige Regelung in Kraft ist und daß wir momentan noch nicht in der Lage sind, sie mit einer eigenen Regelung zu bedenken. Ich glaube, daß wir alle aufgerufen sind, hier umgehend zu handeln. Ich fordere die Ministerpräsidenten der Bundesländer ausdrücklich auf, sich endlich von der Finanzierungsregelung, die sie vorgeschlagen haben, zu lösen. Dann sind wir sehr schnell auf einem eigenständigen Weg.
    Lassen Sie mich zum Abschluß sagen, daß die Asylgesetzgebung in ihrer Kombination der Gesetze aus dem Juni 1993 und des Asylbewerberleistungsgesetzes mit dazu beigetragen hat, daß wir denen, die aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen verfolgt werden und bei uns in der Bundesrepublik Deutschland Zuflucht suchen, in unserem Land tatsächlich Aufnahme gewähren können und daß wir all denen die Tür gewiesen haben, die aus rein wirtschaftlichen Gründen in die Bundesrepublik Deutschland kommen wollten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)