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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/200 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 200. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Alfred Dregger 17313A Verzicht der Abgeordneten Dr. Hedda Meseke auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 17313A Eintritt der Abgeordneten Maria Anna Hiebing in den Deutschen Bundestag . 17313A Erweiterung der Tagesordnung 17313B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (Drucksachen 12/5630, 12/5764, 12/5940, 12/6078, 12/6123, 12/6267, 12/6358) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Drucksachen 12/5502, 12/5871, 12/5902, 12/5929, 12/6266, 12/6375) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Drucksachen 12/5510, 12/5872, 12/5903, 12/5930, 12/6266, 12/6376) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 17314A Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (Erklärung) 17315C Dr. Peter Struck SPD (Erklärung) . . . 17316B Hermann Rind F.D.P. 17317 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 17318A Zusatztagesordnungspunkt 9: Vereinbarte Debatte zur Pflegeversicherung Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU . . 17319C Julius Louven CDU/CSU 17320C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 17321 A Walter Schöler SPD 17323 A Rudolf Dreßler SPD 17323 C Dr. Heribert Blens CDU/CSU 17324 C Dr. Hermann Otto Sohns F.D.P. 17326B, 17326C Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . 17327B Dr. Gisela Babel F.D.P. 17329 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 17331 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17332A, 17335 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA . 17333A Rudolf Dreßler SPD 17334 A Dr. Walter Hitschler F.D.P. (Erklärung) 17335B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz) (Drucksachen 12/5262, 12/5617, 12/5761, 12/5891, 12/5920, 12/5952, 12/6094, 12/6424) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entgeltfortzahlungsgesetz (Drucksachen 12/5263, 12/5616, 12/5760, 12/5772, 12/5798, 12/5906, 12/6425) 17336A Namentliche Abstimmung 17336B Ergebnis 17337 D Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung fiber das Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Baumaßnahmen im Bereich deutscher Schulen im Ausland (Drucksachen 12/4069, 12/6294) . . 17336C Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drucksache 12/6426) Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) . . 17336D, 17337 C Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 17336D, 17337 A Dr. Peter Struck SPD (Erklärung nach § 31 GO) 17337 A Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Freimut Duve, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Kultur in den neuen Ländern (Drucksache 12/4399) Freimut Duve SPD 17340A Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 17342D, 17352 A Wolfgang Lüder F.D.P. 17343 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 17344 D Ina Albowitz F.D.P. 17345 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 17348C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17350B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17352 B Freimut Duve SPD 17352 C Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17352 D Dr. Christine Lucyga SPD 17354 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 17356D Gerhart Rudolf Baum F D P 17358A Dr. Ulrich Janzen SPD 17359 C Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . 17361A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 17362 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 17363 B Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Edith Niehuis, Hanna Wolf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Frauen- und Mädchenhäuser und gesetzgeberischer Handlungsbedarf (Drucksachen 12/2243, 12/3909, 12/4623, 12/5347) . 17364B Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Hilfen zur Stillegung der RBMK-Reaktoren in Rußland, der Ukraine und Litauen (Drucksachen 12/4783, 12/6356) 17364 C Nächste Sitzung 17365 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17366* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arne Fuhrmann (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Zusatztagesordnungspunkt 8) 17367* A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Eimer (Fürth) (F.D.P) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Zusatztagesordnungspunkt 7) 17367* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 III Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 16 (Große Anfrage zur Lage der Kultur in den neuen Ländern) Dr. Helga Otto SPD 17367* C Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage: Lage der Kultur in den neuen Ländern (Tagesordnungspunkt 16) Dr.-Ing. Rainer Jork, Dr. Roswitha Wisniewski, Ulrich Junghanns, Dr. Dietrich Mahlo (alle CDU/CSU) 17368* D Maria Michalk CDU/CSU 17369* A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 17 (Lage der Frauen- und Mädchenhäuser und gesetzgeberischer Handlungsbedarf) Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17369* B Ilse Falk CDU/CSU 17370* C Dr. Edith Niehuis SPD 17372* B Dr. Sigrid Semper F D P 17374* D Petra Bläss PDS/Linke Liste 17375* D Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin BMFJ 17376* C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (Antrag: Hilfen zur Stillegung der RBMK-Reaktoren in Rußland, der Ukraine und Litauen) Dr. Klaus Kubier SPD 17377* C Klaus Harries CDU/CSU 17378* C Gerhart Rudolf Baum F D P 17379* A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 17379* D Anlage 8 Amtliche Mitteilungen 17380* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 17313 200. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1993 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Barbe, Angelika SPD 10.12.93 Dr. Blunk (Lübeck), F.D.P. 10.12.93 Michaela Böhm (Melsungen), CDU/CSU 10.12.93* Wilfried Brudlewsky, Monika CDU/CSU 10.12.93 Burchardt, Ulla SPD 10.12.93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 10.12.93 Peter Harry Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 10.12.93 Dieter-Julius Dr. Däubler-Gmelin, SPD 10.12.93 Herta Ehrbar, Udo CDU/CSU 10.12.93 Erler, Gernot SPD 10.12.93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10.12.93 *** Francke (Hamburg), CDU/CSU 10.12.93 Klaus Friedhoff, Paul K. F.D.P. 10.12.93 Dr. Fuchs, Ruth PDS/LL 10.12.93 Ganschow, Jörg F.D.P. 10.12.93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 10.12.93 Dr. Gautier, Fritz SPD 10.12.93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 10.12.93 Johannes Glos, Michael CDU/CSU 10.12.93 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 10.12.93 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 10.12.93 Großmann, Achim SPD 10.12.93 Grünbeck, Josef F.D.P. 10.12.93 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 10.12.93 Haack (Extertal), SPD 10.12.93 Karl-Hermann Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 10.12.93 Frhr. von Hammerstein, CDU/CSU 10.12.93 Carl-Detlev Dr. Hellwig, Renate CDU/CSU 10.12.93 Henn, Bernd PDS/LL 10.12.93 Heyenn, Günther SPD 10.12.93 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 10.12.93 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 10.12.93 Jungmann (Wittmoldt), SPD 10.12.93 Horst Dr.-Ing. Kansy, Dietmar CDU/CSU 10.12.93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 10.12.93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 10.12.93 Körper, Fritz Rudolf SPD 10.12.93 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10.12.93 Kolbe, Regina SPD 10.12.93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 10.12.93 Günther Kriedner, Arnulf CDU/CSU 10.12.93 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 10.12.93 Lowack, Ortwin fraktionslos 10.12.93 Lummer, Heinrich CDU/CSU 10.12.93 * Dr. Luther, Michael CDU/CSU 10.12.93 Marienfeldt, Claire CDU/CSU 10.12.93 Marten, Günter CDU/CSU 10.12.93 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Matterne, Dietmar SPD 10.12.93 Mehl, Ulrike SPD 10.12.93 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 10.12.93 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 10.12.93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 10.12.93 * Müller (Pleisweiler), SPD 10.12.93 Albrecht Müiler (Völklingen), SPD 10.12.93 Jutta Müller (Wadern), CDU/CSU 10.12.93 Hans-Werner Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 10.12.93 Neumann (Gotha), SPD 10.12.93 Gerhard Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 10.12.93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 10.12.93 Hans-Joachim Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 10.12.93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 10.12.93 Dr. Pick, Eckhart SPD 10.12.93 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 10.12.93 Susanne Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10.12.93 Hermann Rawe, Wilhelm CDU/CSU 10.12.93 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 10.12.93 * Reichenbach, Klaus CDU/CSU 10.12.93 von Renesse, Margot SPD 10.12.93 Reuschenbach, Peter W. SPD 10.12.93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 10.12.93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 10.12.93 Schmidt (Nürnberg), SPD 10.12.93 Renate von Schmude, Michael CDU/CSU 10.12.93 Dr. Schnell, Emil SPD 10.12.93 Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 10.12.93 Andreas Schulte (Hameln), SPD 10.12.93 ** Brigitte Skowron, Werner H. CDU/CSU 10.12.93 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 10.12.93 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 10.12.93 Wolfgang Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 10.12.93 Dr. von Teichman, F.D.P. 10.12.93 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 10.12.93 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 10.12.93 90/DIE GRÜNEN Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 10.12.93 Friedrich Wagner, Hans Georg SPD 10.12.93 Walz, Ingrid F.D.P. 10.12.93 Wartenberg (Berlin), SPD 10.12.93 Gerd Weißgerber, Gunter SPD 10.12.93 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 10.12.93 Gert Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 17367* Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Welt, Jochen SPD 10.12.93 Wester, Hildegard SPD 10.12.93 Wieczorek (Duisburg), SPD 10.12.93 Helmut Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 10.12.93 Wolfgramm (Göttingen), F.D.P. 10.12.93 Torsten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Arne Fuhrmann (SPD) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Zusatztagesordnungspunkt 8) Mit Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, daß die Sozialhilfe nicht eingefroren, sondern um 2 Prozent erhöht, angekoppelt an die Höhe der voraussichtlichen Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohn- und -gehaltssumme je beschäftigten Arbeitnehmer ab Januar 1994 gezahlt wird. Die Änderung der Verpflichtung der Gemeinden zum Angebot von Arbeitsplätzen für Sozialhilfeempfänger von einer Mußbestimmung in eine Sollbestimmung wird von mir befürwortet. Die Einschränkungen bei den Trägern von Zivildiensten und die damit verbundenen Streichungen der dringend notwendigen Mittel im Bereich der mobilen und stationären Hilfsdienste machen es mir nicht möglich, diesem Spargesetz zuzustimmen. Darüber hinaus habe ich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, denn der Artikel 12a GG wird durch Streichungen bei unmittelbaren Leistungen an Zivildienstleistende berührt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Norbert Eimer (Fürth) (F.D.P.) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (Zusatztagesordnungspunkt 7) Bereits anläßlich der Verabschiedung des 1. SKWPG habe ich darauf hingewiesen, daß dieses Gesetz durch die Einführung neuer Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld und beim Drittkindergeld vermutlich verfassungswidrig ist. Obgleich ich dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen dürfte, Werde ich mit Blick auf die notwendigen Einsparungen dem gesamten SKWPG-Gesetzespaket meine Stimme nicht versagen. Die von mir angezweifelte Verfassungsmäßigkeit der o. a. Regelungen zu den Einkommensgrenzen wird durch das Bundesverfassungsgericht näher zu prüfen und ggf. zu ändern sein. Insofern kann ich den vorliegenden Haushalt 1994 nicht in Frage stellen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 16 (Große Anfrage zur Lage der Kultur in den neuen Ländern) Dr. Helga Otto (SPD): In Krisenzeiten sind Weisheit und Weitsicht gefragt. Arbeit und Kultur spielen im Leben des Einzelnen, aber auch für das harmonische Zusammenleben der Menschen eine große Rolle. Nimmt man ihm beides, riskiert man, daß er die Orientierung verliert und scheinbar abnormale Verhaltensweisen auftreten. Aggression, Depression und Abwanderung sind nur einige, die wir bereits alle kennen, aber die Verantwortlichen in der Regierung sind nicht gewillt, die Vorboten eines herannahenden möglichen Unheils wahrzunehmen. Dabei brauchen sie nur ihren Blick nach Osten zu wenden. Kultur hilft den Menschen bei der Bewältigung schwerer oder ungewohnter Lebenssituationen. Den Beweis dafür lieferten die Menschen auch in der Zeit der SED-Diktatur. Musik, klassische Literatur und Volkskunst wurden gepflegt. Wohl im Kollektiv in die Konzertsäle gelockt, entwickelten sie bis zu einfachsten Menschen hin ein Kulturverhalten, daß ich zumindest als förderungswürdig betrachten möchte. Theater, Konzertsäle, Bibliotheken und Museen sind Orte der Begegnung auf hohem Niveau. Sie sind die beste Therapie gegen aggressives Verhalten und dienen der Befriedung und der Kultur des Zusammenlebens. Besonders die Kultur des Meinungsstreites muß gelebt und geübt werden, denn während zweier vorausgegangener Diktaturen war die Auseinandersetzung mit Andersdenkenden nicht gefragt. Gerade haben wir diese zarten Pflänzchen der soziokulturellen Begegnungsstätten gehegt und dem Geiste die Freiheit wiedergegeben, damit begonnen, unsere bis zu mehreren hundert Jahren alten Theater und Museen zu restaurieren, da setzt der Rotstift unter Bruch eines Versprechens des Kanzlers selbst, für 1994 500 Millionen für die Kulturförderung bereitzustellen, ohne daß der Länderfinanzausgleich schon da wäre, so drastisch an, daß die Kommunen das kalte Entsetzen gepackt hat ob dieser Sparmaßnahme. Meine Damen und Herren, haben Sie überhaupt eine Ahnung davon, was sich in den ostdeutschen Kommunalhaushalten abspielt? Glauben Sie denn, Sie könnten drei Jahre nach der formalen Einheit Deutschlands wieder zur Tagesordnung übergehen? Ich frage Sie im Namen meiner Kolleginnen und 17368* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 Kollegen aus den Kommunen und Ländern Ostdeutschlands, was Sie den Leuten drüben noch zumuten wollen? Verlangen Sie von uns, daß wir den Leuten erklären, es sei nur ein Witz gewesen mit den blühenden Landschaften und wir schließen jetzt mal so ein Puppentheater oder eine Bibliothek! Ich will Ihnen gleich noch ein paar Beispiele nennen, damit Sie den Ernst der Lage begreifen. Seit 1989 sind 20 000 Entlassungsbriefe im Kulturbereich der neuen Länder abgeschickt worden. Trotzdem konnte so manches Museum, Archiv, Bibliothek oder Jugendclub, Musikgruppe oder Laienspieltheater durch ABM-Maßnahmen mühsam bis heute gerettet werden. Die Reduzierung der ABM- Stellen hat hier schon tiefe Wunden geschnitten. Kleine Kommunen haben gerade einmal 16 Prozent der Kulturarbeiter in festen Anstellungen. Diese ABM-Maßnahmen waren kein herausgeworfenes Geld, sondern wertvolle Kulturarbeit. Ein Beispiel aus Leipzig: Im Bereich Kultur werden 1994 insgesamt mehr als 225 Stellen abgebaut. Außerdem mußte die Stadt auf Grund des Wegfalls von ABM institutionelle Förderung für freie Kulturträger übernehmen, was zu Lasten von Projektförderung geht. Fusionierung von Ensembles und Reduzierung der Aufführungen sind ebenfalls vorgesehen. Hinzu kommt eine Senkung von Sachkosten um 13 Prozent und die Steigerung von Einnahmen um 7 Prozent. Dieser Plan basiert aber auf einem Bundeszuschuß im Substanzerhaltungsprogramm von 85 Prozent des Zuschusses von 1992, tatsächlich wird er aber nur 50 Prozent erreichen. So entstehen schwere Defizite schon 1993. Was soll werden, wenn entgegen für die neuen Bundesländer vom Kanzler versprochenen 500 Millionen DM Übergangsfinanzierung für 1994 nur wieder die Hälfte des Geldes und dann noch aus unsicherem Topf kommt? Die drohende Schließung von Spielstätten — das Schauspielhaus ist in akuter Gefahr —, Kulturhäusern und Stadtteilbibliotheken und nicht zuletzt eine drastische Kürzung von Personal durch Reduzierung der ABM wäre auch vor der dort studierenden Jugend unverantwortlich. Und das ist in einer Messestadt, die sich gerade aufmacht, aus dem Trümmerfeld — machen Sie sich einmal die Mühe und gehen Sie zu Fuß durch Leipzig! — eine ganz normale Messestadt zu werden! Beispiel Chemnitz: Chemnitz mit 300 000 Einwohnern und einer Technischen Universität besitzt keine Landeseinrichtungen und erhält demzufolge auch viel weniger Zuweisungen von Bund und Land. Insgesamt bestehen beachtliche Disproportionen zu den großen sächsischen Städten Dresden und Leipzig. Zudem ist Chemnitz die klassische Stadt der Deindustrialisierung. Trotz sparsam eingesetzter Mittel (z. B. für Inszenierungen verbrauchte die Semperoper Dresden 2,8 Millionen DM, die neu restaurierte Chemnitzer Oper nur 0,787 Millionen DM) drohen bei drastischer Kürzung der Mittel weitere Einbrüche im Angebot auf kulturellem Gebiet. Bereits errechnet wurde bei einem Defizit von 9 Millionen DM für 1994 Schließung des Opernhauses und des Musiktheaters, Reduzierung des Theaters auf Schauspiel und Puppentheater — oder in einer zweiten Variante: Gesamtabbau von 120 Stellen, Schließung des Schauspielhauses, künstlerische Abwertung der Robert-Schumann-Philharmonie zum Stadttheater-Orchester und Einstellung der Sinfoniekonzerte der Stadthalle, Schließung der Sparte Ballett mit Reduzierung des Opernchors. Ich denke, das kann man einer Bevölkerung und einer Universitätsstadt nicht zumuten. Schließlich ist Kultur auch ein Standortfaktor. Die Leistungskraft ostdeutscher Kommunen ist ohne Länderfinanzausgleich bei nur geringen eigenen Einnahmen und ständig steigenden Belastungen am Ende. Wissen Sie, daß ausgerechnet die Kunststadt Dresden ernsthaft erwägt, das Kulturdezernat abzuschaffen? Der Verweis auf den Verzicht auf Straßenbau oder andere Dinge hilft hier auch nicht weiter. In Chemnitz brechen die Straßentunnel- bzw. -brücken zusammen, Hunderte von Kilometern Wasserleitungen und Abwasserleitungen müssen ebenso dringend gelegt werden. Es fehlen Wohnheime für die Studenten — kein Wunder, wenn ein Bürgermeister nur noch Schadensbegrenzung machen kann. Er kann auch jede Mark nur einmal ausgeben. Für die wertvolle finanzielle, aber auch personelle Hilfe für den Erhalt von Kultureinrichtungen, an denen wir in Sachsen so reich sind, die Unterstützung von Theatern, Kunstsammlungen, Bibliotheken und auch für die vielen persönlichen Kontakte mit dem Ziele, wieder eine einheitliche aber doch regionale typische Kulturlandschaft zu schaffen, bedanke ich mich im Namen meiner ostdeutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger beim Bund und den zahlreichen Helfern. Aber es darf einfach nicht sein, daß wir alles weitere dem Diktat der leeren Kassen überlassen. Damit schieben wir die Verantwortung für den Verlust weiterer Kulturstätten sowie des mühsamen Neuanfangs bei den sozio-kulturellen Einrichtungen an die armen Leute in den Stadtparlamenten weiter, die dann gezwungen sind, von allen Übeln das vermeintlich kleinste zu wählen. Ich warne auch von dieser Stelle aus noch einmal dringlich vor den Folgen, die Massenarbeitslosigkeit gepaart mit Identitätsverlust in einem Volk anrichten kann. Deshalb fordere ich Sie auf, eine Korrektur dieses schwerwiegenden Fehlers vorzunehmen. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage: Lage der Kultur in den neuen Ländern (Tagesordnungspunkt 16) Dr.-Ing. Rainer Jork, Dr. Roswitha Wisniewski, Ulrich Junghanns und Dr. Dietrich Mahlo (alle CDU/ CSU): Neben sinnvollen Aussagen und Forderungen enthält der Antrag in Drucksache 12/6416 folgende Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 17369* Aussagen, die uns eine Zustimmung nicht möglich machen: 1. Übereinstimmend war bisher stets ein Bedarf von 500 Millionen DM formuliert worden für die Kulturförderung der neuen Bundesländer im Jahr 1994. Wenn nun im Antrag in Ergänzung zur Bereitstellungszusage von 250 Millionen DM „weitere 500 Millionen DM für das Jahr 1994" gefordert werden, heißt das für uns — angesichts der Notwendigkeit, Ausgaben, z. B. auch im Sozialbereich, zu limitieren — Forderungen und Realisierungsmöglichkeiten zu überblicken. 2. Die Aussage, „daß die Bundesregierung die Bedeutung der AB-Maßnahmen für Kunst und Kultur" .. . nicht erkannt hat, ist angesichts der Realitäten in den neuen Bundesländern falsch. Wir kommen zu dem Eindruck, daß angesichts dieser beiden Diskrepanzen die Kulturförderung in den neuen Bundesländern nicht wirklich gewollt wird, sondern vielmehr parteipolitisch auf Kosten der Kultur und der Kulturschaffenden mißbraucht werden soll. Maria Michalk (CDU/CSU): Der Bund hat mit der Protokollnotiz Nr. 14 zu Artikel 35 des Einigungsvertrages die Verpflichtung übernommen, zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur und Tradition — eine besondere Herausforderung im vereinten Deutschland — Unterstützung zu geben. Darauf aufbauend ist die Stiftung für das sorbische Volk geschaffen worden, an der sich der Bund seit drei Jahren zu 50 Prozent beteiligt. Die weiteren 50 Prozent werden zu zwei Dritteln vom Freistaat Sachsen und zu einem Drittel vom Land Brandenburg getragen. Als Vorsitzende des Parlamentarischen Beirates dieser Stiftung begrüße ich ausdrücklich das fortwährende Engagement des Bundes. Durch die Arbeit im Parlamentarischen Beirat konnte ich mich von der Wahrnehmung der Verantwortung durch den Bund überzeugen und möchte an dieser Stelle als Sorbin der Bundesregierung dafür danken. Deshalb kann ich dem Entschließungsantrag nicht meine Zustimmung geben. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 17 (Lage der Frauen- und Mädchenhäuser und gesetzgeberischer Handlungsbedarf) Christina Schenk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist eigentlich kein Wunder, daß eine Regierung, die sich kontinuierlich weigert, wirksame Maßnahmen gegen die Gewalt gegen Frauen zu ergreifen — wie zum Beispiel die Einführung der Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe —, sich ebenfalls weigert, die Schutzräume für Frauen, die vor dieser Gewalt flüchten — sprich die Frauenhäuser —, wirksam zu unterstützen. Anders gesagt: Wer dafür ist, daß die Vergewaltigung innerhalb der Ehe weiterhin erlaubt bleibt, wird logischerweise nicht dafür sein, daß es genügend Frauenhäuser gibt und daß diese finanziell ausreichend abgesichert werden. Anders kann das beschämende, über ein Jahrzehnt andauernde Hin und Her in bezug auf die Frage, wer denn nun zuständig ist für die Frauenhausfinanzierung, nicht erklärt werden. Ich habe mir anläßlich der heutigen Debatte einmal die Mühe gemacht, in den Annalen zu stöbern: Das erste Frauenhaus wurde 1976 in Berlin gegründet. Bereits im ersten Jahr seines Bestehens mußte es 615 Frauen und 730 Kinder aufnehmen. Von 1977 bis 1980 wurde dieses Haus als Modellprojekt des Bundesministeriums für Frauen, Familie, Jugend und Gesundheit wissenschaftlich begleitet. Im Sommer 1980 wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, einen Bericht über die Frage abzugeben, ob bundesgesetzliche Grundlagen zur Finanzierung von Frauenhäusern geschaffen werden könnten. In dem Bericht, der von der CDU/CSU-F.D.P.Koalition erst im Sommer 1983 vorgelegt wurde, bestreitet die Bundesregierung ihre Zuständigkeit, wobei sie sich auf die Zustimmung der Länder zu dieser Auffassung beruft. Im Januar 1984 machte sich der damalige Minister für Frauen, Familie, Jugend und Gesundheit, Heiner Geißler, das Thema Frauenhäuser öffentlichkeitswirksam zu eigen, wozu die TAZ damals schrieb: „Geißler mag keine Frauenhäuser, und deshalb setzt er sich nach außen hin für deren Erhalt ein. Das mag zwar widersprüchlich klingen, gehört aber zur bewährten Strategie im politischen Alltag." Der Einsatz des Ministers erschöpfte sich in der Tat in der Erteilung eines kurzen Nachhilfeunterrichtes an die Sozialämter über die Frage, wie sie das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) auszulegen haben. An dem Tatbestand der Finanzierung nach BSHG, dem „Kopfgeld", das von den autonomen Frauenhäusern zurecht seit jeher abgelehnt wurde, änderte sich nichts. Im November 1984 brachten die Grünen, die damals erstmalig im Parlament vertreten waren, den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung zur Finanzierung von Frauenhäusern in den Bundestag ein. Fast zur gleichen Zeit legte das Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Petition vor, die von 12 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern unterstützt wurde und in der ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser gefordert wurde. Frau Dr. Ute Gerhard, heute Professorin an der Universität in Frankfurt/Main, die den interessierten Mitgliedern dieses Hauses aus der Anhörung der Verfassungskommission mittlerweile bekannt sein dürfte, lieferte damals eine hervorragende Begründung für diese Petition, in der sie all diejenigen Lügen strafte, die die Gesetzeskompetenz und die finanzielle Zuständigkeit des Bundes von sich wiesen. Die Zuständigkeit des Bundes ergibt sich ganz eindeutig aus Artikel 74 GG Nr. 7 in Verbindung mit Artikel 72 GG Abs. 2. Zudem handelt es sich bei dem Schutz von Frauen vor innerfamiliärer Gewalt um die Wahrung von Grund- und Menschenrechten von Frauen, um 17370* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 den Schutz ihrer Menschenwürde (Art. 1 GG), um die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG), um die Durchsetzung von Gleichberechtigung (Art. 3 GG) und um die Schutzpflicht des Staates für jede Mutter (Art. 6 GG). Juristisch ergibt sich die Zuständigkeit des Bundes schon daraus ganz eindeutig. Aus welchen Mitteln die Frauenhäuser zu finanzieren sind bzw. wie die Kosten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden, ist aber eine politische Frage. Die Art und Weise, wie sie entschieden wird, ist ein Gradmesser dafür, wie glaubwürdig die verschiedenen frauenpolitischen Bekundungen der verschiedenen Parteien sind. 1984 stellt die ZIF (die Zentrale Informationsstelle für Frauenhäuser) übrigens ebenfalls die Forderung nach einer bundesgesetzlichen Regelung auf, in der genau ausgeführt wurde, welche Leistungen vom Bund, von den Ländern und welche von den Kommunen zu tragen seien. Damit sprang diese Organisation der autonomen Frauenbewegung ganz deutlich über ihren eigenen Schatten. Denn die autonomen Frauenhäuser schauen einer Bundesgesetzgebung, die ihren Arbeitsbereich betrifft, zurecht nicht nur mit Freude entgegen. Schließlich ist dies ein patriarchaler Staat, und Frauen haben grundsätzlich recht, wenn sie befürchten, daß von so einem Gesetz nicht nur Gutes zu erwarten ist. 1986 stellte die SPD-Fraktion ein Frauenhausfinanzierungsgesetz vor. Sie veranstaltete eine Anhörung und bekam viel Presseöffentlichkeit ... und ließ ihren Entwurf dann schließlich „aus Rücksicht auf die Länder" doch lieber in der Schublade ... 1988 legte die Bundesregierung ihren ausführlichen Bericht zur Lage der Frauenhäuser vor, indem sie die Probleme der Frauenhäuser teilweise detailliert darstellte, ohne daraus allerdings irgendwelche politischen Konsequenzen zu ziehen oder praktische Lösungen anzubieten. 1990 stellten die Grünen ihren Antrag „Männergewalt gegen Frauen und Mädchen — Maßnahmen zur Absicherung und Unterstützung der Arbeit der Frauenhäuser und die Mitverantwortung der Bundesregierung", der wohl unter dem Einfluß der Gegnerinnen eines Bundesgesetzes innerhalb der autonomen Frauenhausbewegung entstand und einen rein deklamatorischen Charakter hatte. In der 12. Legislaturperiode ging es dann rapide bergab mit der Behandlung des Themas Frauenhäuser im Deutschen Bundestag, obwohl gerade die Verschlechterung ihrer Lage das Gegenteil hätte bewirken müssen. Die Große Anfrage der SPD nach dem „Wo" und „Wieviel" und die Antwort der Bundesregierung darauf sind ebensowenig dazu geeignet, eine Lösung aufzuzeigen, wie mein eigener Entschließungsantrag dazu, was ich hier durchaus selbstkritisch bemerken will. Die Argumente, die die Bundesregierung im Ausschuß für Frauen und Jugend gegen eine Bundesgesetzgebung anführte, waren allerdings dieselben, die schon 1984 von Frau Prof. Gerhard umfassend widerlegt wurden .. . Ich vertrete heute folgende Position: Die autonomen Frauenhäuser müssen sich erneut überlegen, was sie von den ihnen nahestehenden Abgeordneten wollen und wie das Thema hier in Zukunft behandelt werden soll. Wenn es dabei bleibt, daß ein Bundesfinanzierungsgesetz von der großen Mehrheit abgelehnt wird, weil frau dadurch eher eine Verschlechterung der gegenwärtigen Situation befürchtet, dann werden wir uns im Bundestag in dieser Hinsicht nicht mehr engagieren. Ich selbst halte es jedoch für sinnvoll, so ein Gesetz in Zusammenarbeit mit den autonomen Frauenhäusern zu erarbeiten und einzubringen — schon weil damit einmal mehr deutlich gemacht werden kann, wer hier auf welcher Seite steht. Niemand soll sich mehr mit dem Thema Frauenhaus profilieren können, ohne beweisen zu müssen, daß er oder sie bereit sind, mehr zu unternehmen, als hier schöne Reden zu halten. Ilse Falk (CDU/CSU): „... fehlende Frauenhäuser, finanzielle Existenzprobleme bestehender Häuser, ständige Überfüllung und viel zu wenig feste Stellen kennzeichnen die Situation. Zum anderen weiten sich die Arbeit und die Arbeitsbereiche der Frauenhäuser immer mehr aus. " So heißt es in dem uns zur Abstimmung vorliegenden Entschließungsantrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und diese Einschätzung ist zweifellos richtig. Allein die Existenz von 232 Frauenhäusern in den alten Ländern und die Gründung von rund 121 solcher Einrichtungen in den neuen Bundesländern in den wenigen Jahren seit der Wiedervereinigung verdeutlicht schon den großen Bedarf und die Notwendigkeit zur Einrichtung solcher Schutzhäuser. Dennoch ist der Bedarf durch dieses scheinbar große Angebot noch längst nicht gedeckt. Wie es in dem Entschließungsantrag heißt, haben die Träger von Frauenhäusern mit drei großen Problembereichen zu kämpfen: 1. der permanenten Überbelegung, 2. der personellen Situation und 3. — was Ursache der ersten beiden Bereiche ist — der Finanzierung. Da Frau Parlamentarische Staatssekretärin Yzer die schwierige Finanzierungsfrage in ihrer Rede bereits erörtert hat, möchte ich auf die ersten beiden Punkte zunächst näher eingehen, um dann aber die grundsätzliche Frage der Notwendigkeit von Frauenhäusern kritisch zu beleuchten: Erstens. Die ständige Überfüllung von Frauenhäusern ist zum einen Teil Folge des statistisch nachweisbaren Anstiegs von Gewalttätigkeiten. Zum zweiten sind notwendige Plätze besonders für akute Notfälle deshalb oft blockiert, weil die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt Frauen und vor allem Frauen mit Kindern kaum Chancen läßt, das Frauenhaus nach einer Phase der Stabilisierung wieder zu verlassen. Die Verweildauer im Frauenhaus wird auf diese Weise über das Notwendige hinaus ausgedehnt. Nicht nur die Förderung und Einrichtung von Frauenhäusern fällt in die Kompetenz der Länder. Ihre Pflicht ist es auch, durch entsprechende Ausführungsrichtlinien zum Wohnungsbindungsgesetz der Intention der Bundesregierung zu folgen, Frauen und Frauen mit Kindern als privilegierte Personengruppe Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 17371* zu behandeln, die dringend auf Wohnraum angewiesen ist. Die Länder sind explizit im Rahmen des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes vom Juli 1992 auf die Möglichkeit hingewiesen worden, Wohnberechtigungsscheine auch an Wohngemeinschaften aus Frauenhäusern zu erteilen. Zweitens. Die Problematik im Personal- und Stellenbereich stellt sich von Land zu Land unterschiedlich dar — vor allem durch höchst divergierende Vorstellungen in bezug auf den Bedarf. Die meisten zusätzlichen Stellen werden für die Kinder- und Nachbetreuung gefordert. Die Kürzung finanzieller Mittel allgemein und die Streichung oder NichtBewilligung von ABM-Stellen bedroht die Frauenhäuser existentiell. Die Bundesregierung kann mit Sonderprogrammen und Modellprojekten, z. B. Fortbildungen für Frauenhausmitarbeiterinnen, immer nur über einen begrenzten Zeitraum finanziell helfen und fördern. Die kontinuierliche Sicherung der Frauenhausarbeit muß in den Ländern und Gemeinden erfolgen. Der Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält über den in Teilen zutreffenden Problemaufriß hinaus leider keine angemessenen Vorschläge zur Lösung, insbesondere zur Finanzierungssituation von Frauenhäusern. Die explizite Bevorzugung autonomer Frauenhausarbeit durch mehr oder andere Mitentscheidungsrechte gegenüber Trägern aus Verbänden, Kirchen oder Städten widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Entsprechend der Beschlußempfehlung des Ausschusses Frauen und Jugend lehnt die CDU/CSU- Fraktion den Entschließungsantrag deshalb ab. Ich möchte aber in einem mir wichtig erscheinenden Punkt die Diskussion vertiefen: dem steigenden Bedarf an Schutzräumen für Frauen und Kinder als Folge zunehmender Gewalt. „Warum eigentlich benötigen wir Frauenhäuser?" „Wo eigentlich liegen die Ursachen für den gestiegenen Bedarf?" Vor wenigen Wochen habe ich in Wesel eine Anhörung mit Expertinnen und Experten zum Thema „Gewalt in Familien — Gewalt gegen Frauen" veranstaltet. Von ausnahmslos allen Sachverständigen aus den Beratungsstellen, der Justiz, Kripo, Medizin usw. wurde die enorme Zunahme von Gewalt gegen Frauen und Kinder bestätigt — und zwar quantitativ und qualitativ! Die Leiterin eines der beiden Frauenhäuser in meinem Wahlkreis berichtete, daß sie im letzten Jahr allein 120 Frauen habe abweisen müssen und — als Beispiel für den qualitativen Gewaltanstieg — daß die sogenannten „Härtefall-Scheidungen" erheblich zugenommen hätten. Ihre Kernaussage lautete jedoch: „Frauenhäuser sind eine hilflose Reaktion der Gesellschaft auf das Gewaltproblem", oder schärfer formuliert: Mit den Frauenhäusern — also der Schaffung von Institutionen — zieht sich die Gesellschaft aus ihrer eigentlichen Verantwortung für die Verhinderung von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern zurück. Betrachten wir die Existenz von Frauenhäusern einmal aus diesem Blickwinkel. Geschlagenen und mißhandelten Frauen und ihren Kindern bleibt in einer für sie ausweglosen Lage als letzte Möglichkeit oft nur die Flucht in ein Frauenhaus. Und dabei hat jede Frau, die dort sofort aufgenommen werden kann, noch „Glück gehabt" — im Vergleich zu vielen (den meisten) ihrer Leidensgenossinnen. Mit dem ,,EinTM ins Frauenhaus beginnt dann für Frau und Kinder eine Situation der Unsicherheit in ungewohnter Umgebung mit unbekannten Leuten. Der Kontakt zum sozialen Umfeld wird abrupt unter- bzw. ganz abgebrochen. Nach der Erfahrung mit Gewalt wird die eigene Existenz erneut auf andere Art in Frage gestellt. Warum kommt es soweit? Ich möchte einmal den Täter und seine Motivation außer acht lassen. Wo sind eigentlich die Familienangehörigen, der Freundeskreis, die Nachbarn in einem solchen Fall? Wo die mutigen Erzieher, der aufmerksame Postbote, die Lebensmittelhändlerin an der Ecke? Sind sie nicht alle froh, wenn das „Problem", von dem man „ja so nichts mitgekriegt hatte", beseitigt ist? Weggeschoben mit Frau und Kindern in ein Frauenhaus? In einem Gebäude weggeschlossen, von dem es nicht mal eine richtige Adresse gibt?, Aber „Hauptsache in Sicherheit"? Verdrängung ist bei den Betroffenen, bei den Opfern von Gewalt, ebenso eine Ursache für das Andauern von Gewalt wie bei denen, die im nahen sozialen Umfeld helfen könnten—und es unterlassen. Weil sie aus Angst und Unsicherheit lieber wegschauen und wegschieben. Fragen Sie sich selbst einmal ganz ernsthaft nach Ihrer eigenen Reaktion auf Gewalt, die Sie bei anderen wahrnehmen. Mich haben trotz aller bedrückenden Schilderungen der Fachleute bei dieser Anhörung deshalb sehr die konkreten Fragen von zwei oder drei der im Publikum Anwesenden betroffen, die alle in eine ähnliche Richtung gingen: „Ich höre aus der Wohnung nebenan regelmäßig Jammern und Weinen. Was kann ich tun? An wen soll ich mich wenden? Soll ich die Familie selbst ansprechen? Darf ich das überhaupt?" Hier wurde mir ganz deutlich, wie groß Unsicherheit und Unkenntnis darüber sind, ob es denn legitim sei, sich „einzumischen", eine Beobachtung quasi zu veröffentlichen, evtl. sogar mutmaßliche Täter zu beschuldigen. Dahinter stehen oft Fragen wie: „Was passiert mir, wenn — oder wenn nicht ...?" „ Wie stehe ich dann vor den Nachbarn da?" „Kann ich auch anonym bleiben?" Eine mögliche Antwort auf diese Unkenntnis und Angst heißt: Prävention. Prävention bedeutet zunächst einmal konkret Opferschutz durch Aufklärung, Stärkung des Selbstbewußtseins bei potentiellen Gewaltopfern und entsprechendes Training. Prävention heißt aber auch für Täter, sich mit ihrer Gewalttätigkeit auseinanderzusetzen. Prävention muß sich zum dritten auch an das Umfeld richten, in dem Gewalt geschieht oder geschehen könnte. Notwendig ist hier die Information über Gewaltformen und Gewalttäter und ganz besonders Hilfestellung für das eigene Verhalten im konkreten Fall. Denn alle qualifizierten Fachleute und Beratungsstellen machen keinen Sinn, wenn sie nicht in 17372* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 Anspruch genommen werden oder ihre Zuständigkeit unklar bleibt. Hier kann z. B. durch die Bildung von „Fachteams" oder „Helferkonferenzen" auf regionaler Ebene, d. h. durch die Vernetzung der vorhandenen Angebote, noch eine Menge verbessert werden. Prävention heißt schließlich auch, daß wir entschieden die Ursachen beseitigen, die Gewaltbereitschaft fördern, zu Gewaltanwendung führen und sie unterhalten. Die Diskussion darüber wird in der letzten Zeit ausführlich und kontrovers geführt — die genannten Faktoren sind Ihnen hinlänglich bekannt, deshalb möchte ich hier nur betonen: Tatsache ist, daß Gewalt in allen gesellschaftlichen Bereichen zunimmt und in allen sozialen Schichten vorkommt. Gewalt geht uns also alle an! Jede Frau und jeder Mann sollte daher den Mut, aber auch die Möglichkeit haben, in seinem ganz begrenzten, persönlichen Umfeld gegen Gewalt vorzugehen. Wenn wir damit erreichen, daß sich die Gewaltspirale nicht immer weiter fortsetzt, kommen wir als Gesellschaft insgesamt weiter als mit der Forderung nach immer mehr größeren Frauenhäusern! Um meine Aussage zu wiederholen: Frauen- und Mädchenhäuser sind als Zuflucht und Schutzräume existentiell wichtig für mißhandelte Frauen und Kinder in Notsituationen. Die Gewalterfahrung mit geschultem Personal zu verarbeiten, eine therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, Gesprächsangebote zu nutzen und konkrete Lebenshilfe zu bekommen einschließlich einer Nachbetreuung — dies alles sind ganz wichtige Bausteine der Frauenhausarbeit und konkrete Hilfe für Frauen und Frauen mit Kindern. Ich warne aber davor, diesen Einrichtungen und ihrem Fachpersonal die Aufgabe aufzubürden, ein Problem zu lösen, das wir in unserer Gesellschaft haben und das uns alle angeht! Dr. Edith Niehuis (SPD): Die Große Anfrage zur Lage der Frauen- und Mädchenhäuser und zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf und die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Frauen und Jugend geben uns in diesem Jahr zum zweiten Mal Gelegenheit, die Gewalt gegen Frauen in diesem Parlament zu debattieren. Dieses ist gut so, weil man das Problem immer wieder in die Öffentlichkeit tragen muß. Dennoch werden Bewußtseinsbildung und Aufklärung nicht ausreichen, wenn es an den notwendigen praktischen und gesetzgeberischen Rahmenbedingungen mangelt. Weil beides notwendig ist und zusammenhängt, möchte ich zu diesen beiden Aufgabenbereichen etwas sagen. Zur Gewaltproblematik hat das Bundesministerium für Frauen und Jugend und seine Vorgängerinnen so manche Studie anfertigen lassen, einige Modellprojekte gefördert und auch versucht, Aufklärung und Bewußtseinsbildung zu betreiben. Und am heutigen Tag findet ein Kongreß als Auftakt zu einer neuen breit angelegten Kampagne des Ministeriums für Frauen und Jugend zum Thema „Gewalt gegen Frauen" statt. Positiv an der Kampagne ist zweierlei: Zum einen, daß die Kampagne viele unterschiedliche Informationswege benutzt und insofern weite Verbreitung finden könnte, und zum anderen, daß nicht nur die Opfer, d. h. die Frauen, angesprochen werden, sondern auch die Täter, die Männer. Als ich das Kampagneninfo „Gewalt gegen Frauen" gelesen habe — weitere Informationen stehen uns im Moment nicht zur Verfügung —, sind mir einige, aber starke Bedenken gegen den Ansatz dieser Kampagne gekommen, weil ein falsch gewählter Ansatz die erhoffte Wirkung erheblich beeinträchtigen kann. Im Mai 1992 besuchte eine Delegation des Ausschusses für Frauen und Jugend in Stockholm das „Haus aller Frauen" und traf dort Cecilia Önfelt, die Gründerin dieses Frauenhauses, die uns ein von ihr verfaßtes Buch anläßlich des 10jährigen Bestehens des „Hauses aller Frauen" überreichte. Diese Frau und ihre Arbeit haben uns damals sehr beeindruckt, unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit. In dem Kapitel „Warum schlagen Männer Frauen?" setzt sich Cecilia Önfelt mit den Ursachen männlicher Gewalttätigkeit auseinander, dem Thema also, dem sich auch ein Teil der neuen Kampagne des Ministeriums widmet. Sie zitiert den ersten Eindruck einer in Frauenbereitschaftsdiensten erfahrenen norwegischen Theologin, die zudem in Norwegen über Gewalt gegen Frauen geforscht hatte, als diese nach Schweden kam, wie folgt: „Als ich zum ersten Mal nach Schweden kam, war ich völlig schockiert darüber, daß man die Mißhandlung psychologisierte.... Das ist so falsch, wie es nur sein kann." Ich denke, das trifft auch für den Ansatz der Kampagne des Ministeriums, was die Zielgruppe „Männer" angeht, zu. Die beschriebene Informationsbroschüre für Männer deutet diese psychologisierende Richtung an, aber auch das geplante Einzelplakat mit dem Slogan „Gewalt gegen Frauen zerstört. Auch Männer". Männer sollen sich, so die Zielsetzung der Kampagne, der psychosozialen Ursachen und Wirkungen ihrer Gewaltanwendung bewußt werden ohne Schuldzuweisung. Was ist so bedenklich an solch einem Ansatz? In den ersten Reaktionen in Deutschland auf diesen Plakattext wird darauf aufmerksam gemacht, daß Opfer und Täter durch diesen Slogan auf eine gleiche Ebene gestellt werden und so eher ein Täter- denn ein Opferschutz vermittelt werde. Was wäre das für eine fatale Wirkung, wenn sich am Ende die Täter mehr beachtet fühlten als die Opfer von Gewalt? Diese bedenkliche Schieflage entsteht eben leicht, wenn man den Hintergrund für männliche Gewalt unzureichenderweise nur psychologisiert. Diese Interpretationsschieflage hätte bei der Kampagne verhindert werden können, wenn auch andere Gründe, die zu männlicher Gewalt führen, ernstgenommen worden wären. Nachdem Cecilia Önfelt in ihrem Buch „Zehn Jahre im ,Haus aller Frauen' " die psychologisierende Sichtweise ablehnt, schreibt sie weiter: „Ich sehe es statt dessen als die letzte Konsequenz der geschlechtsspezifischen Macht an, die Männer über Frauen haben. Es besteht kein qualitativer, sondern nur ein gradueller Unterschied zwischen der sichtbaren Gewalt und der alltäglichen Unterdrückung, der Frauen in der Männergesellschaft ausgesetzt sind. Denn es ist ja so, niemand kann bestreiten, daß es die Männer sind, die Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 17373* in der Gesellschaft die Macht haben. Es sind die Männer, die die Gesellschaft definieren, sie haben das ,Auslegungsprivileg' . " Diese Analyse, die nicht neu ist, die man nur auszusprechen wagen muß, findet sich in dem 23seitigen Kampagneninfo „Gewalt gegen Frauen" nur in einem einzigen Spiegelstrich, und zwar in einer zurückhaltenden Aussage, in der von „der männlichen Inanspruchnahme der ,normalen Machtstrukturen' " die Rede ist. Wissen Sie, wenn man in einer gutgemeinten Kampagne die Dinge nicht beim Namen nennt, die Menschen sogar auf eine falsche Fährte setzt, dann verspielt man nicht nur auf eine fahrlässige Art und Weise die ohnehin begrenzten Möglichkeiten einer Aufklärungskampagne in der Ursachenbekämpfung von Gewalt. Nein, dann läßt man auch zu, daß die Täter sich nicht erkannt und damit hinterfragt fühlen und eben nicht den Weg der Besserung antreten und — was das Schlimmste ist — die Opfer sich auf diese Weise vernachlässigt fühlen könnten. Es ist aus meiner Sicht ärgerlich, daß das Geld, das für diese Kampagne ausgegeben wird, nicht sinnvoller eingesetzt wird. Was aber noch schlimmer ist: Wenn man sich so drückt, die Ursachen von männlicher Gewalt beim Namen zu nennen, dann verpaßt man auch die wenigen Chancen, der Gewalt gegen Frauen den Nährboden zu entziehen. Wenn es darüber hinaus aber noch weitere politische Felder gibt, wo eine Regierung sich gleichermaßen vor den notwendigen Konsequenzen in der Bekämpfung männlicher Gewalt drückt, dann wird aus einem Einzelfall systematische Politik. In diesem Zusammenhang komme ich zu den gesetzgeberischen Rahmenbedingungen, die auch notwendig sind, um Aufklärungskampagnen erfolgreich zu machen. Wenn Sie in dem Kampagneninfo „Gewalt gegen Frauen" auf Seite 3 zu Recht feststellen, daß es keinen neutralen, „objektiven", sondern nur einen subjektiven Gewaltbegriff gibt, und darum in Ihrer Kampagne nach dem Grundsatz verfahren: Gewalt ist das, was Frauen als Gewalt empfinden, dann muß ich doch zurückfragen, in welchem Gesetz die Regierung diesem richtigen Grundsatz gerecht wird. Das Gegenteil ist der Fall: In dem von der Bundesregierung vorgelegten Gleichberechtigungsgesetz wird diese subjektorientierte Gewaltdefinition aus der Sicht des Gewaltopfers ausdrücklich abgelehnt, nämlich in dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. In diesem Gesetz bevorzugt die Bundesregierung den objektiven Gewaltbegriff, beschrieben mit Worten wie „vorsätzlich, eindeutig und erkennbar" . Und dieses, obwohl wir wissen, daß es zwischen sexueller Belästigung und sexueller Gewalt keine prinzipiellen, sondern nur graduelle Unterschiede gibt. Wer einerseits weiß, daß nur die subjektorientierte Gewaltdefinition wirklich trägt, andererseits diese Gewaltdefinition im eigenen Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich vermeidet, muß sich unterstellen lassen, an einem wirkungsvollen Gesetz kein Interesse zu haben. Gleiches gilt für das Verhalten der Koalitionsfraktionen gegenüber dem bisher vergeblichen Versuch der SPD-Bundestagsfraktion, neben der außerehelichen Vergewaltigung auch die eheliche Vergewaltigung mit ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Ich würde zu gerne einmal eine Erklärung von Ihnen hören, warum die Ehefrau von ihrem Ehemann vergewaltigt werden darf, andere, unverheiratete Frauen aber nicht. Hat es nicht etwas damit zu tun, daß Sie dem Ehemann nach wie vor Macht über seine Ehefrau zugestehen? Und wissen Sie denn nicht, daß es Ehefrauen und Mütter sind, die in den Frauenhäusern Schutz suchen müssen, daß das Thema „Gewalt gegen Frauen" in erster Linie das Thema „Gewalt des Ehemanns gegen seine Ehefrau" ist im stillen Kämmerlein, außerhalb der Öffentlichkeit? Wie kann man guten Gewissens seitens der Bundesregierung eine Kampagne „Gewalt gegen Frauen" eröffnen, wenn man als Gesetzgeber zugleich naheliegende Möglichkeiten, die Frauen vor Gewalt zu schützen, verweigert? Hier klafft eine Lücke, die die Frauen in Deutschland nicht unkommentiert hinnehmen können; eine Lücke, die zugleich zeigt, daß Frauen nicht nur in einer Männergesellschaft leben, sondern auch von einer Bundesregierung regiert werden, die ungeniert ihre männliche Macht auslebt. In diesem Zusammenhang komme ich zu einem weiteren Punkt. Wir warten darauf, daß im Deutschen Bundestag endlich eine Strafrechtsänderung zur 2. und 3. Lesung eingebracht wird, der alle Ausschüsse, auch der federführende Rechtsausschuß, mehrheitlich, z. T. einstimmig zugestimmt haben. Es geht um das Ruhen der Verjährungsfrist bei sexuellem Mißbrauch von Kindern bis zum 18. Lebensjahr des Opfers, eine Strafrechtsänderung, die im Sinne der Opfer längst überfällig ist. Es erfüllt mich mit Entsetzen, wenn ich sehe, wie einige Abgeordnete der F.D.P. im Rechtsausschuß mit allen recht durchsichtigen Tricks versuchen, die Verabschiedung dieser Strafrechtsänderung in diesem Parlament zu verhindern. Auch hier frage ich mich: Was treibt diese Abgeordneten, das zu verhindern, was die Beratungsstellen, die Opfer, die sich artikulieren, die Anhörung zum Thema im Bundestag fordern? Nämlich sich auf diese Weise ein wenig schützend vor die Opfer sexuellen Mißbrauchs zu stellen? Ich habe darauf keine Antwort. Zudem zeugt dieses Verhalten von einem gestörten Verhältnis zu demokratischen Meinungsbildungsprozessen, aber auch von der Unkollegialität den Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die sich intensiv und mit Erfolg um diese fraktionsübergreifende Mehrheit bemüht haben im Sinne der Opfer sexuellen Mißbrauchs. Ich kann an dieser Stelle nur an die, die es angeht, appellieren, die Blockade aufzugeben um des Ansehens des Parlaments willen, aber auch um ihres eigenen Ansehens willen. Denn zu leicht kann man so in den Geruch kommen, aktiven Täterschutz betreiben zu wollen. Nun will ich nicht behaupten, daß wir keine Gewalt gegen Frauen und Kinder mehr hätten und alle Frauenhäuser schließen könnten, wenn die Bundesregierung alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfte, die Täter auch mit Strafen zu bedrohen; aber ich behaupte, daß das Unterlassen dieser strafrechtlichen Möglichkeiten ein Klima in der Gesellschaft nährt, das Gewalt gegen Frauen, Macht der Männer über Frauen 17374* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 verharmlost. Wer noch Zweifel haben sollte, daß der wirkliche Nährboden für Gewalt gegen Frauen in der vorherrschenden männlichen Machtstruktur liegt, sollte sich einmal intensiver mit den entsetzlichen Auswirkungen des zunehmenden Frauenhandels von Süd nach Nord, von Ost nach West beschäftigen. Nirgendwo wird deutlicher, daß zunehmendes Machtgefälle von Männern zu Frauen zu zunehmender und brutalerer Gewalt von Männern gegen Frauen führt. Wer die Anhörung des Ausschusses für Frauen und Jugend zum Thema „Frauenhandel" verfolgt hat, wird dieser Aussage nur zustimmen können. Vielen dieser in Deutschland mißhandelten Frauen hilft noch nicht einmal die Infrastruktur der Frauenhäuser, weil sie in dem Moment, in dem sie sich von ihren gewalttätigen Ehemännern trennen, auf Grund der Fassung des § 19 des Ausländergesetzes kein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben. Ihnen bieten wir nicht den Zufluchtsort Frauenhaus, sondern die Abschiebung und den kriminellen Männern die Straffreiheit. Das Fazit aus all dem, was ich gesagt habe, ist: Es mangelt dieser Bundesregierung sichtbar an dem Willen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang komme ich noch einmal zu der Frage, ob wir ein Bundesrahmengesetz im Hinblick auf die Frauenhäuser brauchen, ein Punkt, der schon in der ersten Debatte eine Rolle spielte. Frauenhausfinanzierung ist eine öffentliche Aufgabe. Insofern haben alle politischen Ebenen dafür Sorge zu tragen, daß Frauenhäuser, ob autonome oder in kirchlicher oder anderer Trägerschaft, in ihrer Existenz nicht bedroht sind, und sie so auszustatten, daß sie ihrer Arbeit auch gut nachkommen können. Hier gibt es noch einiges zu tun, wie wir alle wissen. Die Bundesebene hat viele Möglichkeiten, die Frauenhausarbeit zu unterstützen: Durch eine gute Wohnungspolitik zum Beispiel, damit die Frauenhäuser nicht schon aus dem Grund überbelegt sind, weil Frauen das Frauenhaus nicht verlassen können, weil sie keine Wohnung finden. Es ist mittlerweile überall bekannt, daß die Kohl-Regierung gerade in der Wohnungspolitik eklatant versagt hat. Und was ist denn in diesem Zusammenhang aus der Ankündigung der Bundesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage zur Lage der Frauenhäuser geworden, den § 1361 b BGB hinsichtlich der praktischen Auswirkungen zu überprüfen? Die Frage, ob die mißhandelte Ehefrau mit ihren Kindern die alte Ehewohnung bewohnen kann oder der gewalttätige Mann, ist doch eine ganz entscheidende Frage. Ein Jahr nach der Behauptung der Bundesregierung, sie überprüfe, wäre es schon lange mehr als angebracht gewesen, die Ergebnisse dieser Überprüfung und gegebenenfalls die notwendigen Initiativen der Bundesregierung vorzustellen. Ich will in diesem Zusammenhang nicht noch einmal darstellen, wie sich die ständigen Kürzungen im Arbeitsförderungsgesetz natürlich besonders negativ auf die Arbeit in den Frauenhäusern ausgewirkt haben, ganze Frauenprojekte zerstört haben, wie Kürzungen im BSHG, in der Sozialhilfe natürlich negative Auswirkungen auf die Frauenhausfinanzierung haben, wie die systematische Verlagerung der finanziellen Belastungen vom Bund auf die Kommunen natürlich Auswirkungen auf die Frauenhausfinanzierung haben können. Ich will dieses nicht noch einmal darstellen, nur zusammenfassen, daß viele bundespolitische Entscheidungen erheblich zu Lasten der Frauenhäuser und ihrer Bewohnerinnen gegangen sind. Frau Ministerin Merkel macht es sich einfach zu leicht, wenn sie, wie in der ersten Debatte zu diesem Thema, ein Frauenhausgesetz für wünschenswert erachtet, dann aber im Undifferenzierten und Unverbindlichen bleibt. Dieses Undifferenzierte und Unverbindliche hat System. Eine Ministerin, die etwas für notwendig erachtet, muß einen Entwurf vorlegen, aber keine vagen Eckpunkte, die innerhalb der Bundesregierung noch nicht einmal abgestimmt sind, wie sie es im Frühjahr letzten Jahres getan hat. Wer so vage und unverbindlich vorgeht, schürt in den Ländern Skepsis gegenüber einem Frauenhausrahmengesetz. Diese Skepsis gibt es nicht nur in den Ländern im Westen, sondern auch in den Ländern im Osten, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen, weil man mit Recht ahnt, daß die Bundesregierung nicht gewillt ist, sich in einem Bundesgesetz auch finanziell an der Frauenhausfinanzierung zu beteiligen, sondern allenfalls nur Maßstäbe und Richtlinien festlegen will. In diesem letztgenannten Punkt liegt der weitere Grund für die Skepsis: Ich habe Ihnen ausführlich dargelegt, wie die Bundesregierung sich regelrecht weigert, wirksame Gesetze zum Thema „Gewalt gegen Frauen" vorzulegen. Zudem wissen alle — und die Anhörung des Ausschusses für Frauen und Jugend hat dieses mehr als deutlich gezeigt —, wie zahn- und bißlos das einzige von der Bundesregierung vorgelegte frauenpolitisch relevante Gesetz, nämlich das Gleichberechtigungsgesetz, ist. Woher sollen die Länder unter diesen Umständen die Hoffnung nehmen, daß ein Frauenhausrahmengesetz, von dieser Bundesregierung formuliert, vernünftige Maßstäbe setzen könnte? Man traut dieser Regierung keine gute Frauenpolitik mehr zu, und insofern ist es besser, ihr keine weiteren frauenpolitischen Bundeskompetenzen zu geben. Wenn Sie diesen weit verbreiteten Eindruck widerlegen wollen, dann wird die Bundesregierung in den nächsten Monaten dieses beweisen müssen. Beispiele für notwendige Gesetzesinitiativen habe ich Ihnen genannt. Insofern macht auch der Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenig Sinn, weil es nur einiges konkretisiert, dem wir zum Teil auch zustimmen, aber nicht geeignet ist, als Vorlage für bundespolitische Eckpunkte zum Thema Frauenhäuser zu dienen. Darum hat die SPD sich im Ausschuß für Frauen und Jugend in der Abstimmung zu diesem Entschließungsantrag der Stimme enthalten. Und wir werden uns auch bei der Abstimmung über die Beschlußempfehlung der Stimme enthalten. Dr. Sigrid Semper (F.D.P.): Frauen suchen den Schutzraum Frauenhaus auf, um Mißhandlungen, körperliche Gewalt, Drohungen und Beschimpfungen sowie der Isolierung, ökonomischer Unterdrückung, Zwang und Vergeltung zu entkommen. Zumeist ist der Mißhandler der Ehemann oder Lebenspartner. Mit der Wiedervereinigung sind Frauenhäuser in den Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 17375* neuen Ländern so weit von den Frauen akzeptiert worden, daß es viele Frauen gibt, die ohne eine Unterkunft im Frauenhaus kurzfristig vor dem Nichts stehen würden. Dies belegt auch eine Studie des Landes Sachsen-Anhalt, die noch bis zum 31. Dezember 1993 läuft, deren Ergebnisse aber schon jetzt vorveröffentlicht wurden. 91 Prozent der mißhandelten Frauen gaben an, daß ihr Aufenthalt im Frauenhaus eine große Lebenshilfe gewesen sei. 30 Prozent davon meinten sogar, auch in Zukunft noch die Hilfe der Frauenhäuser zu benötigen. Daher müssen wir dafür Sorge tragen, daß das glücklicherweise schon auf hohem Niveau befindliche Netz in Ostdeutschland weiter ausgebaut und langfristig finanziell gesichert wird. Es geht jedoch nicht an, daß regionale Entscheidungen auf den Bund abgewälzt werden sollen. Der Bund hat mit den Frauenhaus-Modellprojekten Berlin und Rendsburg seine Aufgaben erfüllt und wichtige Aufklärungsarbeit in der Frauenarbeit geleistet. Darüberhinaus hat der Bund mit einer Anschubfinanzierung von 1,2 Millionen DM 47 neugegründeten Frauenhäusern in den neuen Ländern auf die Sprünge geholfen. Damit hat der Bund wichtige Impluse für den Aufbau der Frauen- und Mädchenhäuser in Ostdeutschland gegeben. Langfristig sinnvoller aber ist eine Finanzregelung auf regionaler Ebene. Hier sind die Kommunen und Länder gefordert, die z. B. bisher auch die Frage nach einem Bundesrahmengesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser abgelehnt haben. Ich halte das auch für vernünftig. Die Frage der Frauenhäuser muß regional entschieden werden. In Zukunft wird es so sein, daß mehr und mehr private Investoren im Verbund mit den Kommunen und Ländern in die Finanzierung mit eingebunden werden. Der Staat kann diesen Bereich auf Dauer nicht ausfüllen. Es ist ein liberales Prinzip, sich selbst zu organisieren und nicht bei jeder Gelegenheit den Staat herbeizurufen. Bei aller Problematik gibt es positive Beispiele, die zeigen, was mit ein wenig Engagement alles möglich ist. In Leipzig wurde direkt nach der Wende ein Frauenhaus mit einer Kapazität von 25 Personen errichtet. Durch den wachsenden Bedarf war es nur eine Frage der Zeit, wann neue Räume her mußten. Im nächsten Jahr werden in Leipzig zwei neue Frauenhäuser mit einer Zusatzkapazität von 65 Personen entstehen. Die Finanzierung ist durch freie Träger, die Kommune und das Land Sachsen gesichert. Selbst eine Übernahme der Personalkosten nach dem sächsischen Personalschlüssel wurde erreicht. So werden ab 1994 also insgesamt rund 90 Plätze für hilfsbedürftige Frauen und Kinder in Leipzig zur Verfügung stehen. Lassen Sie mich jetzt noch einmal zu der Untersuchung des Landes Sachsen-Anhalt kommen. Die Studie wirft viele neue Fragen auf, gibt aber der Politik auch Handlungsanweisungen. So wichtig Konzepte zur Finanzierung von Frauenhäusern auch sind, so muß die Zielrichtung doch sein, sie insgesamt überflüssig zu machen. Ich zitiere aus der Untersuchung: Auf die Frage nach dem Zeitpunkt der Gewaltausübung antworteten 23 Prozent der Frauen, ihr Partner sei von Anfang an gewalttätig gewesen. Bei 51 Prozent wurde er es erst im Laufe der Zeit, und bei 20 Prozent war die Gewalttätigkeit erst am Schluß aufgetreten. Interessant ist die Antwort auf die Frage nach den Gründen für Gewalttätigkeit. Die meist genannte Antwort war der Verlust des Arbeitsplatzes des Mannes. Der Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen Aspekten und sozialen Verhaltensweisen wird hier deutlich sichtbar. Alkoholkonsum war in fast jedem Fall der Gewaltausübung mit im Spiel. Aber nicht nur Frauen, sondern häufig sind es auch Kinder, die den Repressalien des Mannes ausgesetzt sind. Nach der Untersuchung haben 15 Prozent der Männer den Versuch des sexuellen Mißbrauchs an ihren Kindern unternommen, 10 Prozent ihn tatsächlich durchgeführt. Damit hier kein Mißverständnis entsteht: Natürlich sind nicht alle Männer so, und natürlich gibt es auch Gewalt gegen Männer. Aber es ist eine bedauernswerte Tatsache, daß immer noch Frauen in der Regel die Opfer von Gewalt sind. Für die Frauen in den neuen Bundesländern besteht die besondere Situation, daß es in der DDR Frauenhäuser nicht gab. Für das SED-Regime gab es die Problematik Gewalt in der Partnerschaft nicht, der gesamte Bereich wurde weitgehend tabuisiert. Und auch in der Bundesrepublik ist dieses Thema wenig in der Öffentlichkeit vertreten. Viele ostdeutsche Frauen mußten sich mit der neuen Situation nach der Wende erst einmal auseinandersetzen. Inzwischen sind die Frauenhäuser als Anlaufstation sehr gefragt. Meine Damen und Herren, körperliche Gewalt gegen Frauen in der Familie, ausgeübt von den eigenen Ehemännern oder Partnern, ist ein Eingriff in die Unversehrtheit des menschlichen Körpers und mit der Gefährdung von Gesundheit und Leben verbunden. Ein erster Schritt zu ihrer Eindämmung und Reduzierung ist ihre Offenlegung durch die Forschung, verbunden mit einer konsequenten Umsetzung durch die Politik. Dazu gehört es auch, dafür zu sorgen, daß die geflüchteten Frauen möglichst schnell eine Wohnung erhalten. Hier müssen wir noch einiges tun. Erst wenn wir aber die Öffentlichkeit genügend für dieses so schlimme Thema sensibilisiert haben, besteht eine reelle Chance eines Tages auf Frauenhäuser verzichten zu können. Helfen Sie dabei mit, daß es gelingt!!! Die F.D.P. lehnt den Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90 ab, da er keine Finanzierungsgrundlage hat. Petra Bläss (PDS/Linke Liste): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. " Was sich in Art. 1 unseres Grundgesetzes so selbstverständlich liest, ist leider nicht immer gesellschaftliche Realität. Gerade Frauen erleiden Gewalt in Familie, in der Öffentlichkeit, an ihrem Arbeitsplatz. Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, dem wir uns nicht nur am Internationalen Tag der Menschenrechte widmen wollen. Im Blickpunkt unseres Interesses stehen zuallererst die betroffenen Frauen. Ihnen muß Hilfe und Schutz zuteil werden. Es soll erreicht werden, daß eine intensive Auseinandersetzung mit den Ursachen von Gewalt gegen Frauen stattfindet und die Prävention mehr Gewicht erhält. 17376* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 Soweit die Sonntagsrede, genauer gesagt: der Einladungstext von Bundesministerin Merkel zum heute zeitgleich stattfindenden Kongreß „Gewalt gegen Frauen — ein Thema für Männer". Mit der Annahme der heute zur Abstimmung stehenden Beschlußempfehlung zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei Frauen- und Mädchenhäusern lehnt die Mehrheit des Bundestages ab, die dauerhafte Finanzierung von Frauenhäusern (unter Wahrung ihrer vollen Autonomie) sicherzustellen und zur Beseitigung der Wohnungsnot der in Frauenhäusern lebenden Frauen beizutragen. Das ist mehr als ein trauriges Signal zum Tag der Menschenrechte, die bekanntlich nicht teilbar sind und zu denen damit genauso ein Leben in Selbstbestimmung und Würde auch für Frauen gehört. Frauenhäuser entstanden aus der Frauenbewegung heraus als ein Versuch, das Problem von Gewalt gegen Frauen in das Bewußtsein der Öffentlichkeit zu bringen. Dadurch gelang es der Frauenbewegung, neben den anderen Hilfen für Frauen, die psychischen und physischen Gewaltanwendungen öffentlich zu machen, die sich in den etablierten, angeblich Schutz bietenden Privatsphären von Ehen und Beziehungen abspielen. Dieser Schritt in die Öffentlichkeit machte es für Frauen eher möglich, aus der alltäglichen Gewalterfahrung herauszutreten und zu erleben, daß ihre Erfahrung rein individuelles Schicksal ist. Doch insbesondere durch die Mittelkürzungen im ABM-Bereich sind mehr und mehr autonome Frauenhäuser in ihrer Existenz gefährdet. Mangel herrscht nicht nur an Planstellen, sondern auch an Platz und Sachmitteln. Viele Zufluchtswohnungen und Schutzräume für Frauen mußten bereits geschlossen werden. Wie lange wollen die Koalitionsparteien noch an ihrer doppelzüngigen Strategie festhalten, einerseits die zunehmende Gewalt gegen Frauen zu beklagen und andererseits mit ihrer konkreten Politik der Arbeit mit den Betroffenen und der Prävention die materielle Basis zu entziehen? Die angesichts der Mittelkürzungen für Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen gemachte Feststellung der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros war alarmierend genug, sie ist leider auch auf die Situation der autonomen Frauenhäuser übertragbar: „Es ist unzumutbar, daß Frauen auch nach 20 Jahren Erfahrung in der Projektarbeit unbezahlt oder unterbezahlt die Arbeit mit Opfern männlicher Gewalt leisten sollen. Die notwendige innovative Arbeit, die von diesen Projekten ausgegangen ist und ausgeht, kann wegen der alltäglichen Existenzkämpfe und ungewisser Zukunftsperspektiven nicht mehr geleistet werden." Ich appelliere deshalb dringend an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Annahme des Entschließungsantrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Zeichen in die richtige Richtung zu setzen: Die Dimension von Gewalt gegen Frauen nicht länger zu ignorieren und endlich wirksame Schritte zu ihrer Verhinderung zu gehen. Cornelia Yzer, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Frauen und Jugend: In der ersten Aussprache über die Lage der Frauen- und Mädchenhäuser vor einem dreiviertel Jahr haben wir übereinstimmend festgestellt, daß die Situation in vielen Städten und Gemeinden der neuen wie der alten Bundesländer besorgniserregend ist. Denn noch immer ist es so, daß Frauenhäuser zu häufig nicht die Anerkennung finden, die ihnen die Gesellschaft zukommen lassen müßte. Es ist schon aberwitzig, wenn ihr Bedarf mancherorts überhaupt in Frage gestellt wird. Dabei sprechen die Zahlen für sich. Nach vorsichtigen Schätzungen suchen jährlich rund 40 000 Frauen mit ihren Kindern Zuflucht und Schutz in Frauenhäusern. Die Frauenhäuser werden von dreimal soviel Frauen angefragt, wie sie aufnehmen können. Und mit diesen Frauen ist natürlich die Aufnahme vieler Kinder verbunden. Wie wir wissen, liegt die Verantwortung für die Förderung von Frauenhäusern bei den Ländern und Gemeinden. Trotz der bekannten Probleme beim Wettbewerb um die Verteilung der kommunalen Finanzmittel ist festzustellen, daß sich im Durchschnitt jedenfalls die Finanzierungsmöglichkeiten für die Frauenhausarbeit in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert haben. Die meisten Länder haben Richtlinien zur Förderung ihrer Frauenhäuser erlassen, in einigen sind sogar Gesetze in der Diskussion, in denen verbindliche Förderungen festgeschrieben werden sollen. Auch die Finanzierungsmittel wurden in fast allen Bundesländern erhöht. Und ich möchte hervorheben, daß gerade auch in den neuen Bundesländern, deren finanzielle Situation ja besonders angespannt ist, ebenfalls nicht unerhebliche Zuwendungen an die Frauenhäuser gezahlt werden. Nicht zuletzt hilft hier, wie Sie sicherlich wissen, das Arbeitsförderungsinstrument des § 249h, mit dem der Bund den Ländern und Gemeinden nicht zuletzt Flexibilität beim Ausbau gemeinnütziger Einrichtungen gegeben hat. Übrigens, es sei noch einmal daran erinnert, daß in der ehemaligen DDR „Gewalt gegen Frauen" weder wissenschaftlich noch politisch diskutiert wurde. Erst seit der Wende ist das Thema enttabuisiert. Vor allem in den Städten bildeten sich daraufhin sehr rasch Initiativen, und es wurden erstmals Frauenhäuser eingerichtet. Die Bundesregierung stellte 1991 im Rahmen eines Sonderprogrammes zur Anschubfinanzierung von Frauenhäusern in den neuen Bundesländern 1,2 Millionen DM zur Verfügung, mit denen 47 neugegründeten Frauenhäusern finanziell weitergeholfen werden konnte. Hinzu kam die Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen für Frauenhausmitarbeiterinnen in den neuen Bundesländern. Im Frühjahr 1993 standen schon 92 der insgesamt 324 Frauenhäuser der Bundesrepublik in den neuen Bundesländern. Mittlerweile gibt es dort bereits 121. Sie sind alle seit der Wende geschaffen worden. Dies ist eine stattliche und vorzeigbare Aufbauleistung. Die Bundesebene stand lange Jahre im Zentrum der Finanzierungsforderungen. Die Entwicklung zeigt jedoch, daß sie eine immer geringere Rolle in der praktischen Frauenhauspolitik vor Ort spielt. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, daß die Forderung nach einem Bundesfrauenhausfinanzierungsgesetz Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 17377* kaum mehr erhoben wird. Der Bund könnte ohnhin nur ein Rahmengesetz erlassen, um die Frauenhausfinanzierung soweit wie möglich bundesweit zu vereinheitlichen. Entsprechende Vorstöße des Bundesministeriums für Frauen und Jugend trafen bei den meisten Bundesländern allerdings auf erhebliche Bedenken. Fast alle Länder sind der Auffassung, daß sie die Art und Weise wie auch die Höhe ihrer Frauenhausförderung selbst regeln können. Ohnehin sei nur so gewährleistet, daß die besonderen regionalen Verhältnisse auch genügend berücksichtigt würden. Auch bei den Frauenhäusern selbst nehmen die Stimmen zu, die sich gegen ein Bundesrahmengesetz aussprechen. Ich denke, daß damit das Thema „Bundesgesetz" vom Tisch ist, zumal sich in den Bundesländern zur Zeit eine günstigere Entwicklung der Frauenhausfinanzierung abzeichnet. Meine Damen und Herren, seit Bestehen der Frauenhäuser suchen Frauen mit ihren Kindern dort Schutz vor physischer und psychischer Gewalt durch ihre männlichen Partner. „Gewalt gegen Frauen" ist aber häufig noch immer ein gesellschaftliches TabuThema. Das Bundesministerium für Frauen und Jugend hat deshalb heute die Kampagne „ Gewalt gegen Frauen — Ein Thema für Männer" gestartet. Den Auftakt bildet ein heute hier in Bonn stattfindender Fachkongreß. Wir richten uns mit der Kampagne an Männer und Frauen. Die Frauen wollen wir ermutigen, sich intensiv und selbstbewußt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die aktiven Frauen vor Ort wollen wir in Veranstaltungen einbeziehen, die sie maßgeblich mitbestimmen und die sie in ihrer Arbeit unterstützen sollen. Zentrale Aussage in Richtung der Männer ist: Wer Gewalt gegen Frauen übt, verletzt und schadet nicht nur den Frauen, sondern fügt sich selbst Schaden zu. Es muß uns darum gehen, Männer in die Diskussion einzubinden. Nur durch die Einbeziehung von Männern wird es möglich sein, ein Klima zu schaffen, das zum schrittweisen Abbau von Gewalt gegen Frauen beiträgt. Natürlich sind nicht alle Männer Täter. Aber wir müssen „die Männer" ansprechen, damit sie sich gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder engagieren. Die Kampagne spricht daher insbesondere auch Männer als Vertreter von Institutionen an, die sich mit Tätern und Opfern dieser Gewalt zu befassen haben, wie Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter. Und wir wollen auch die Männer unterstützen, die öffentlich für die Frauen und gegen die Täter Stellung beziehen. Aus der Fachdiskussion hat sich immer mehr die Notwendigkeit ergeben, nicht nur die Opfer von Gewalt in den Blick zu nehmen. Vielmehr muß es auch darum gehen, präventive Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Täter abzielen. Gewalt gegen Frauen kommt sehr häufig im sogenannten Nahbereich vor. Das hat zur Folge, daß insbesondere die Möglichkeiten des Strafrechts nicht ausgeschöpft werden. Sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft üben bei sogenannten Beziehungsdelikten, hinter denen sich oft genug schwere Straftaten verbergen, Zurückhaltung. Das Bundesministerium für Frauen und Jugend wird deshalb gemeinsam mit dem Berliner Senat nach amerikanischem Vorbild ein Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt durchführen. Ziel ist es, sowohl den Rückhalt der betroffenen Frauen bei Polizei und Justiz zu stärken als auch mit den Tätern Trainingskurse durchzuführen, die ihr soziales Verhalten ändern sollen. Ich möchte aber auch hier deutlich sagen: Der Schutz der Frauen hat für uns politische Priorität, zumal wir noch weit entfernt sind von einem flächendeckenden Netz von Unterstützungsangeboten für die von Gewalt betroffenen Frauen. Das Thema „Gewalt gegen Frauen und Kinder" ist ein bitteres Thema in unserer Gesellschaft. Wir müssen uns ihm stellen und dürfen es nicht zu verdrängen versuchen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 18 (Antrag: Hilfen zur Stillegung der RBMK-Reaktoren in Rußland, der Ukraine und Litauen) Dr. Klaus Kübler (SPD): Radioaktive Substanzen aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl verteilen sich offenbar schneller als angenommen in der Umwelt. So urteilt der russische Geochemiker Waleri Kopejkin heute in Kiew: „Wenn wir die internationalen Grenzwerte für Strontium 90 hier einführen würden, müßte Kiew entsiedelt werden." Wie ist die Sicherheitssituation der TschernobylReaktoren? Erstens. Die RBMK-Reaktoren, von denen es 15 gibt, sind betriebs- und sicherheitstechnisch veraltet, ökologisch unverantwortlich und in ihrer ökonomischen Funktion mehr als fragwürdig. Das Argument, Tschernobyl sei zur Stromversorgung der Ukraine unabdingbar notwendig, ist neu und wurde noch vor zwei Jahren nicht gebraucht. Auch war während der längeren Abschaltungsphase der Blöcke 2 und 4 von Tschernobyl von Stromengpässen nicht die Rede. Noch unglaubwürdiger wird die ukrainische Haltung, aber auch die der Abnehmerländer, wenn Strom aus Tschernobyl exportiert beziehungsweise importiert wird. Dies ist ein Skandal, sowohl für die Ukraine wie für die Abnehmerländer. Zweitens. Der Schadensumfang des TschernobylUnfalls wird heute auf 20 bis 30 Milliarden DM geschätzt. Wahrscheinlicher ist eine Schadensfolgehöhe von 100 bis 150 Milliarden DM. Ganz abgesehen von dem unendlichen menschlichen Leid in der Ukraine, in Rußland und insbesondere in Weißrußland. Drittens. Der Betrieb wird täglich unsicherer durch 17378* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 — die sich ständig und massiv verschlechternde Finanzausstattung der Kernenergie-Wirtschaft und der Kernenergie-Betriebe, weil die Kunden zahlungsunfähig sind. Das erhöht dramatisch das Unfall-Risiko von Tschernobyl; — die zunehmenden Reparatur- und Wartungsdefizite bei dem sicherheitstechnisch maroden Kernkraftwerk Tschernobyl; — die wachsende Demoralisierung und Demotivierung der Belegschaften; — den sich beschleunigenden Verfall fester staatlicher Ordnungen, staatlicher Kontroll- und Aufsichtsmechanismen, die schon in Normalzeiten große Zuverlässigkeitsprobleme hatten, insbesondere auch in der Ukraine; — ein vorliegendes vernichtendes Gutachten über den Brandschutz über Tschernobyl, das in den Schubladen der EU liegt. Bei dieser Situation also, bei der der Weiterbetrieb der RBMK-Reaktoren, insbesondere auch der der Tschernobyl-Reaktoren, einem Verhalten gleichkommt, das das Leben mit tickenden Zeitbomben mit Auswirkungen auf ganz Europa bewußt in Kauf nimmt, müssen in Deutschland, bei der EU, bei der IEAO die Alarmglocken schrillen. Die Koalition scheint aber nur bereit zu sein, ein Glöckchen klingeln zu lassen. Bundesregierung und Koalition wollen außer einer Verurteilung des kürzlich gefaßten Beschlusses des ukrainischen Parlamentes, Tschernobyl entgegen bisherigen Parlamentsbeschlusses unbefristet weiterzubetreiben, nur noch gewährleisten, daß deutsche Finanzmittel nicht in die Nachrüstung der RBMK-Reaktoren fließen. Auch dies müßte noch einmal genau überprüft werden. Das ist schon deshalb zuwenig, weil es im Grunde nicht mehr ist als das Aussprechen von Selbstverständlichkeiten, einer Politikerunart, die nur immer mehr zur Politikerverdrossenheit beiträgt. Die Bundesregierung ist aber aus eigenem Recht, nämlich ihrer Schutzverpflichtung gegenüber der deutschen Bevölkerung vor atomarer Verseuchung, gehalten, sich aktiv einzuschalten. Das, was Bundesregierung und Koalitionsfraktionen bereit sind zu beschließen, ist bei weitem zuwenig, zu passiv, ist faktisch eine Kapitulation vor einer ganz unbestrittenen höchstgefährlichen Situation mit größter Tragweite. Der entscheidende Unterschied der Haltung der SPD zur Haltung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen ist, daß wir verlangen, daß massiver politischer — und ich füge hinzu: gegebenenfalls auch wirtschaftlicher — Druck, insbesondere auf die Ukraine, aber nicht nur auf die Ukraine, ausgeübt wird, zugleich aber auch Hilfe angeboten wird, um die Ukraine zu veranlassen, ihre Tschernobyl-Politik zu überprüfen. Entsprechendes gilt auch für Rußland und Litauen. Deutschland hilft und gibt zig Milliarden, und die Bundesregierung ist nicht in der Lage oder willens, ihre Möglichkeiten voll und konsequent auszuschöpfen. Die Situation ist so riskant, daß diplomatische Rücksichten völlig fehl am Platz sind. Das Verhalten der Ukraine ist mehr als ein üblicher unfreundlicher Akt gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Der unbefristete Weiterbetrieb von Tschernobyl ist politisch ein unverantwortliches Verhalten mit direkten großen Gefahren für die deutsche Bevölkerung und ein Affront gegenüber Deutschland. Normalerweise würde man von kriminellem Verhalten sprechen müssen. CDU und F.D.P. sprechen in diesem Zusammenhang immer gerne zum Beispiel von der Souveränität der Ukraine. Das träfe zu, wenn es nur eine ukrainische Betroffenheit gäbe. Aber es gibt auch eine deutsche und eine europäische Betroffenheit. Gegenüber der Ukraine muß meines Erachtens also auch geprüft werden, wenn sie an ihrer unverantwortlichen Tschernobyl-Politik festhält, ob nicht Sanktionen angewendet werden müssen. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion schöpft deshalb alle politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten aus, die Ukraine zu einer Überprüfung ihrer Tschernobyl-Politik zu veranlassen. Die KoalitionsEntschließung ist ohne jeden Biß. Deshalb bitte ich Sie, die völlig unzureichende Koalitions-Entschließung abzulehnen und dem SPD-Antrag zuzustimmen. Nur dieser ist geeignet, der Ukraine den Ernst der Situation klar zu machen. Klaus Harries (CDU/CSU): Der vor 10 Jahren geborstene und inzwischen von der Ukraine wieder in Betrieb genommene Reaktor von Tschernobyl beschäftigt regelmäßig den Deutschen Bundestag. Dafür gibt es stichhaltige Gründe: Die damalige Explosion hat Tod und Verderben über das weite Umland von Tschernobyl gebracht und hat weite Teile Europas radioaktiv mehr und weniger verstrahlt. Fachleute sind übereinstimmend der Meinung, daß eine ähnliche Explosion und Katastrophe wiederkehren kann. Diese Gefahr besteht nicht nur für den Reaktor in Tschernobyl, sie besteht für alle Reaktoren à la Tschernobyl, wie sie in Litauen, in Rußland, in der Ukraine und auch in Bulgarien laufen und betrieben werden. Daher hat die Bundesregierung nicht nur eine mahnende und warnende Stimme gegenüber den Verantwortlichen erhoben und die Abschaltung dieser gefährlichen Reaktoren verlangt. Im Verbund und gemeinsam mit der EG und anderen Mächten war und ist die Bundesregierung beinahe federführend für Verhandlungen mit der Ukraine, mit Rußland und allen anderen verantwortlichen Ländern, um einen Dauerbetrieb dieser gefährlichen Reaktoren zu verhindern. Die Ukraine hat entgegen früherer Zusagen und Versprechen den Reaktor von Tschernobyl wieder in Betrieb genommen. In diesem Jahr sollte er an sich abgeschaltet werden. Man zögert, diese Entscheidung der Regierung in Kiew als bösartig und verantwortungslos hinzustellen. Die Ukraine ist in einer absolut verzweifelten Situation: Sie weigert sich, im Lande lagernde Raketen und Atombomben zu entschärfen bzw. den Russen zu übergeben, weil man in Furcht vor diesem Bruderland lebt. Man fürchtet um die eigene Unabhängigkeit. Die wirtschaftliche Lage Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 17379* ist verzweifelt. Man hat keine eigenen Energiequellen. Man ist auf Importe, die wegen der schlechten Wirtschaftslage kaum zu bezahlen sind, angewiesen. Diese Notlage muß man kennen und wissen, um die Entscheidung zwar nicht zu akzeptieren, aber zu verstehen. Dies ändert aber nichts daran, daß eine erneute Katastrophe in der Ukraine oder in den anderen genannten Ländern unermeßliches Leid über Betroffene und Unschuldige bringen kann oder sogar wird. Von daher dürfen Bundesregierung und andere Industrieländer nicht nachlassen, zu fordern, daß ein Dauerbetrieb unverantwortlich ist, daß die Reaktoren auf Sicht abgeschaltet werden müssen und daß deswegen nur eingeschränkt finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Sicherheit vom Westen gewährt werden dürfen. Es muß weiter dafür gesorgt werden, daß durch Ausbildung von Fachleuten für die Kernkraftwerke und durch Beseitigung gröbster Fehler Sicherheitsmaßnahmen im sachgerechten und zu vertetenden Umfang geleistet werden. Dies ist, wie so oft in der Politik, die Quadratur des Kreises. Wir sind aber gezwungen, diese Sisyphusarbeit zu unternehmen. Gerhart Rudolf Baum (F.D.P.): Der Weiterbetrieb der RBMK-Reaktoren ist ein Tanz auf dem Vulkan. Diese Sorge treibt uns alle um, und deswegen diskutieren wir heute zum wiederholten und sicher nicht zum letztenmal über die Reaktorsicherheit in den Staaten der GUS und Osteuropas. Der Beschluß des ukrainischen Parlaments, die Tschernobyl- Reaktoren wieder in Betrieb zu nehmen, kann nicht unsere Zustimmung finden. Dies widerspricht deutschen und internationalen Sicherheitsbedenken. Dieser Vorgang zeigt aber auch die verzweifelte Situation in der Ukraine, in Litauen, Rußland wie auch zum Beispiel in Bulgarien. Der Energieengpaß, verursacht durch Energieverschwendung und veraltete Anlagen und verschärft durch den Winter, zwingt zum Weiterbetrieb der Kernreaktoren, auch der alten und durch Nachrüstung nicht wirklich sicherzumachenden RBMK-Reaktoren. Gaslieferungen aus Rußland in die Ukraine sind reduziert worden. In Litauen deckt der Nuklearstrom aus Ignalia 50 % des Strombedarfs. Wir können die Staaten nicht zum Abschalten zwingen. Aber die multilaterale Hilfe zum Bau moderner sparsamer Ersatzkraftwerke, zur Nachrüstung der Reaktoren und zum Stopp der ungeheuren Energieverschwendung muß endlich greifen. Die Zeit der Studien ist vorbei. Weder multilaterale noch deutsche Mittel dürfen für eine auf den Dauerbetrieb ausgelegte Nachrüstung der RBMK-Reaktoren verwandt werden. Es ist richtig, daß sich die Bundesregierung hierfür bei der G-7 und bei der Europäischen Union einsetzt. Mittel aus dem G-7 Fonds sowie aus den PHARE- und TACIS- Programmen dürfen nicht dem Weiterbetrieb der RBMK-Reaktoren dienen. Dies gilt auch für die jetzt aufgelegte Euratom-Anleihe, ein neues Kreditprogramm der Europäischen Union. Die dringenden Sicherheitsnachrüstungen müssen aber finanziert werden, wenn diese unsicheren Reaktoren aus schierer Not heraus weiterbetrieben werden. Die Verwendung der Mittel muß verläßlich kontrolliert werden. Die Koalitionsfraktionen haben diese Haltung der Bundesregierung bekräftigt und unterstützt. Es ist bedauerlich, daß die SPD dem nicht zustimmen konnte. Diese Haltung widerspricht dem breiten Konsens, den wir zur Reaktorsicherheit in den Staaten der GUS und Osteuropas haben. Mit dem Verhandlungsauftrag an die Bundesregierung, auf die Stillegung der RBMK-Reaktoren hinzuwirken, will die SPD den Eindruck von Untätigkeit der Bundesregierung erwecken. Der Antrag geht fehl. Wir lehnen ihn daher ab. Die Bundesregierung hat zu diesem Thema von Anfang an international eine Meinungsführerschaft übernommen. Bundesumweltminister Töpfer hat zuletzt bei seinem Besuch in der Ukraine im Januar dieses Jahres auf die Abschaltung der Tschernobyl-Blöcke gedrängt. Die SPD muß zur Kenntnis nehmen, daß die Bundesregierung — auch zusammen mit anderen Regierungen — letztlich keine Verfügungsgewalt über die Abschalttermine hat. Wir müssen die Kooperation mit Osteuropa allgemein auf dem Felde der Energiepolitik verstärken. Das heißt Modernisierung von Kohlekraftwerken, Förderung von Wasserkraft und alternativer Energie. Die internationalen Hilfsprogramme sollten auch dazu von der deutschen Wirtschaft genutzt werden können. In diesem Zusammenhang bedauern wir es sehr, daß es durch die Blockadepolitik einer Mehrheit in der SPD nicht gelungen ist, mit Herrn Schröder zu einem Energiekonsens zu gelangen. Wie können wir energiepolitisch in West- und Osteuropa zusammenarbeiten, wenn wir nicht in unserem eigenen Lande uns über einige Grundelemente einigen, wie z. B. die Entsorgung, das Energiesparen, die künftige Rolle der Kohle, der Kernenergie und der erneuerbaren Energie. Aber die Gespräche werden weiter wirken. Diese Woche wurde von dem Kabinett das Artikelgesetz, mit dem Teilergebnisse des Energiekonsenses aufgenommen werden, verabschiedet. Wir werden darüber in der ersten Sitzungswoche des nächsten Jahres diskutieren. Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Der heute zur Debatte stehende Antrag der Fraktion der SPD „Hilfen zur Stillegung der RBMK-Reaktoren in Rußland, der Ukraine und Litauen" enthält keine neuen Anregungen zur Unterstützung der Länder, die RBMK- Reaktoren betreiben. Er trägt außerdem den wirtschaftlichen Gegebenheiten dieser Länder nicht Rechnung und verkennt deren Souveränität. Fakten sind, daß die Bundesregierung sich bereits unmittelbar nach dem Unfall in Tschernobyl 1986 mit der Analyse des Hergangs und der Bewertung der Sicherheit der RMBK-Reaktoren befaßt hat. Auf Betreiben der Bundesregierung war die Sicherheit der Kernkraftwerke sowjetischer Bauart ein zentrales Thema des Münchner Weltwirtschaftsgipfels 1992. Sie hat sich frühzeitig für Hilfsmaßnahmen für die GUS und MOE-Staaten insbesondere auf internationaler Ebene eingesetzt. Im Rahmen des Kanzlerbesuchs im Juni 1993 auch in der Ukraine, bei dem auch eine Gemeinsame Erklärung über die Grundlagen der 17380* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1993 Beziehungen zwischen den beiden Staaten vom Bundeskanzler und dem ukrainischen Präsidenten, Kravtchuk, unterzeichnet worden ist, die das beiderseitige starke Interesse an einer weiteren engen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit hervorhebt, wurden auch im SPD-Antrag angesprochene Fragen erneut behandelt. Entsprechend der Bedeutung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit habe ich mit dem Vorsitzenden des Staatskommitees für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Ukraine, Herrn Shteinberg, ein Abkommen über Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz unterzeichnet. Dabei habe ich mich erneut dafür eingesetzt, daß die RBMK-Reaktoren aus Sicherheitsgründen so schnell wie möglich abgeschaltet werden. Die sicherheitstechnische Bewertung der RBMK- Reaktoren ist unverändert. Die Bundesregierung ist sich mit ihren westlichen Partnern einig in der Beurteilung, daß alle RBMK-Reaktoren zum frühestmöglichen Zeitpunkt endgültig abgeschaltet werden müssen. Die Bundesregierung hat sich entschieden gegen den Beschluß des Ukrainischen Parlaments gewandt, die Tschernobyl-Reaktoren nicht, wie 1991 beschlossen, spätestens Ende 1993 außer Betrieb zu nehmen. Dieser Beschluß wurde offensichtlich durch die wirtschaftliche (Not)Situation in der Ukraine und deren Mangel an elektrischer Energie — zumal für den anstehenden Winter — erzwungen. Die Ukraine befindet sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, da die Gaslieferungen aus Rußland um 60 bis 80 % zurückgegangen seien. Grundsätzlich liegt eine ähnlich schwierige wirtschaftliche Situation aber auch in den anderen RBMK-Reaktoren betreibenden Länder vor. Die Bundesregierung wird — unterstützt von der Entschließung des Umweltausschusses — weiterhin gemeinsam mit den westlichen Partnern auf die Regierungen Rußlands, der Ukraine und Litauens einwirken, daß alle RBMK-Reaktoren zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgeschaltet werden. Die Bundesregierung hält weiterhin ein solidarisches internationales Vorgehen (Hilfsprogramm), wie es von der G-7 beim Weltwirtschaftsgipfel 1992 in München beschlossen und von der G-24 in Angriff genommen wurde, für notwendig und zweckmäßig. Die Bundesregierung betont hierbei ihre Meinung, daß auch durch multilaterale Hilfen keine Mittel für eine auf Dauerbetrieb ausgelegte Nachrüstung der RBMK-Reaktoren zur Verfügung gestellt werden dürfen. Auch die von anderen Staaten für Osteuropa und die GUS vorgesehenen und zur Verfügung stehenden Mittel zur Verbesserung der Sicherheit in Kernkraftwerken sollen nur projekt- und zweckgebunden vergeben werden. Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel muß verläßlich kontrolliert werden, um zu verhindern, daß mit diesen Mitteln der Dauerbetrieb von RBMK-Reaktoren erreicht wird. Die Bundesregierung wird sich — wie bisher —auch weiter für die energiepolitische Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas einsetzen, um die einseitige Abhängigkeit von der Kernenergie abzubauen. Anlage 8 Amtliche Mitteilungen Die Gruppe der PDS/Linke Liste hat mit Schreiben vom 8. Dezember 1993 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag Aufbauplan Ostdeutschland — Drucksache 12/5671 — zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 11/8264 Drucksache 12/2384 Drucksache 12/3789 Drucksache 12/4977 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/4850 Drucksache 12/4899
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Dr. Solms.


Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Dreßler, nachdem wir uns über diese Zahlenrechnereien ja schon öfter auseinandergesetzt haben und Sie anscheinend mir und meinen Berechnungen nicht glauben: Wären Sie bereit, zuzugestehen, daß die sechs wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute in ihrem Herbstgutachten — das hätten Sie ja nachlesen können, übrigens auch das von Ihnen zitierte DIW — zu dem gleichen Ergebnis der Berechnungen kommen, weil Sie die gleiche Methode anwenden, die wir angewendet haben? Und zwar bringt dann ein Feiertag etwa 6,8 Milliarden DM Entlastung. Wenn Sie sich noch besser informiert hätten, hätten Sie das schon am 7. Mai in der „Wirtschaftswoche" gelesen, die da mit Bezug auf das Ifo-Institut in München zu dem Ergebnis kommt, daß solch eine Berechnung zweifelsfrei 6,8 Milliarden DM erbringt. Also, wären Sie bereit, zuzugestehen, daß diese Wirtschaftsinstitute meine Berechnungen bestätigen?

(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Sohns, ich bin dazu nicht nur nicht bereit, sondern erlaube mir jetzt in meiner Antwort — Frau Präsidentin, das mache ich wegen der Uhrzeit —, Sie nur auf ein paar wirtschaftliche Fakten hinzuweisen; denn das Kümmern ums Detail erhellt auch das Bewußtsein für ökonomische Zusammenhänge. Sie, Herr Solms, haben uns im Kanzleramt u. a. ein Papier zur Berechnung dieser Vorgänge übergeben und haben sich dabei auf das Ifo-Institut beruf en.
    Gründlich wie ich bin, haben wir uns beim IfoInstitut erkundigt. Das Ifo-Institut hat dementiert, Ihnen diese Zahlen gegeben zu haben.

    (Zurufe von der SPD — Dr. Gisela Babel [F.D.P.]: Die sind veröffentlicht!)

    Daraufhin haben Sie, Herr Solms, erklärt, Sie hätten sich gar nicht beim Ifo-Institut erkundigt, sondern hätten nur die Zahlen des Ho-Instituts als Grundlage für Ihre Berechnung genommen. Nun gut, wenn Sie das innerhalb von 48 Stunden dann plötzlich so sehen, sei das dahingestellt.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Sie machen sich doch lächerlich!)

    Nun komme ich zu einem Faktum. Der Kernpunkt ist, daß Sie bei Ihren Zahlen 220 Arbeitstage im Jahr zugrunde legen und das Bundesarbeitsministerium 209 Tage, weil es die Fehltage in Deutschland, die jeder betriebswirtschaftlichen Berechnung als Grundlage dienen müssen, korrekt eingerechnet hat.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Herr Solms schlägt sie drauf, macht daraus eine Rechnung, die dann plötzlich aus einer sauberen Rechnung von 9 Milliarden bzw. 9,8 Milliarden DM 6,8 Milliarden DM macht. Herr Solms, so können Sie mit uns hier nicht umgehen.

    (Beifall bei der SPD)