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    Plenarprotokoll 12/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes; Entwurf eines Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt; Berichte über einen Umzug von Parlament und Regierung im Zeitraum von 1998 bis 2000 sowie über den Sachstand der Gespräche über ein Berlin/BonnGesetz) Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 17161B Volker Jung (Düsseldorf) SPD 17162B Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 17162C Klaus Harries CDU/CSU 17162D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 17163A Holger Bartsch SPD 17163A Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 17163B Manfred Hampel SPD 17163 C Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 17163C Dr. Uwe Küster SPD 17163 D Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 17163D Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 17163 D Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 17164A Renate Jäger SPD 17164 B Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 17164C Hinrich Kuessner SPD 17164 C Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 17164C Arnulf Kriedner CDU/CSU 17164 C Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 17164D Renate Rennebach SPD 17164 D Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 17164D Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 17165A Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 17165B Jochen Feilcke CDU/CSU 17165D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17165D Peter Conradi SPD 17166A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17166B Ortwin Lowack fraktionslos 17166B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17166C Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . . 17166C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17166C Peter Kittelmann CDU/CSU 17166D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17166D Dr. Klaus Röhl F.D.P. 17167 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17167 A Siegrun Klemmer SPD 17167 B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17167B Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 17167 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17167D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 17167 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17168A Dr. Franz Möller CDU/CSU 17168A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17168A Editha Limbach CDU/CSU 17168B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17168B Manfred Hampel SPD 17168C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17168C Dr. Peter Struck SPD 17168D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17168D Friedrich Bohl, Bundesminister Chef BK . 17169A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/6345 vom 3. Dezember 1993 — Festlegung eines Grenzwerts für Energieverluste im Stand-by-Betrieb von Elektrogeräten MdlAnfr 1 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 17169D ZusFr Horst Kubatschka SPD 17170A ZusFr Monika Ganseforth SPD 17170C Übernahme der deutschen Grenzwerte für Pestizide im Trinkwasser in die EG-Regelung (Anhang VI der Richtlinie 91/411/ EWG) MdlAnfr 3 Susanne Kastner SPD Antw StSekr Dr. Franz-Josef Feiter BML 17171A ZusFr Susanne Kastner SPD 17171A Medizinische Gutachten über die Notwendigkeit des Abrisses des Palastes der Republik in Berlin aus gesundheitlichen Gründen MdlAnfr 9 Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste Antw PStSekr Joachim Günther BMBau . 17171C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . 17171D ZusFr Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU 17172B Verhinderung von Aktivitäten ausländischer terroristischer Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland; keine staatliche Unterstützung für möglicherweise als Asylbewerber aufgenommene Mitglieder solcher Organisationen MdlAnfr 12, 13 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 17172C, 17173 C ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 17173A, D Wegfall der Verschreibung von Anstaltspackungen für Epileptiker; Spareffekt dieser Maßnahme MdlAnfr 28, 29 Gabriele Iwersen SPD Antw PStSekr in Sabine Bergmann-Pohl BMG 17174B, D ZusFr Gabriele Iwersen SPD 17175A Nächste Sitzung 17175 C Berichtigung 17175 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17176* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Krause (Dessau) (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung auf Drucksache 12/ 1156 (neu) (zweite Beratung) sowie über die Änderungsanträge auf den Drucksachen 12/5942 und 12/5947 in der 183. Sitzung (Seiten 15858 und 15859) 17177* C Anlage 3 Anteil Bayerns an den EG-Mitteln aus dem KONVER-Programm MdlAnfr 2 — Drs 12/6345 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 17177* C Anlage 4 Sinnvolle Verwendung der in Ostdeutschland nicht verbrauchten Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 4, 5 — Drs 12/6345 — Georg Gallus F.D.P. SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 17177* D Anlage 5 Zeitliche Verschiebung des Umzugs von Regierung und Parlament nach Berlin und Verwendung der freiwerdenden Mittel für andere Vorhaben, z. B. den Bau von Wohnungen für Bedienstete des Jagdgeschwaders 734 in Laage MdlAnfr 6 — Drs 12/6345 — Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr in Michaela Geiger BMVg 17178* B Anlage 6 Steigerung der Rentabilität des CentralEuropean-Pipeline-Systems (CEPS) auf dem Flugplatz Bitburg durch zivile Nutzung MdlAnfr 7 — Drs 12/6345 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr in Michaela Geiger BMVg 17178' C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 III Anlage 7 Verhinderung der Abwanderung qualifizierter Wissenschaftler und Techniker, insbesondere im Bereich Wehrtechnik sowie Luft- und Raumfahrt MdlAnfr 10 — Drs 12/6345 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 17179* A Anlage 8 Aberkennung der zu DDR-Zeiten für „Forschungsarbeiten" verliehenen akademischen Titel MdlAnfr 11 — Drs 12/6345 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 17180* A Anlage 9 Kriterien für dienstrechtliche Maßnahmen gegen der Partei der Republikaner angehörende Beamte; Widersprüche zwischen dem Parteiprogramm der Republikaner und zentralen Verfassungsprinzipien MdlAnfr 14, 15 — Drs 12/6345 — Dr. Egon Jüttner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17180* C Anlage 10 Dienstrechtliche Konsequenzen gegen der PDS angehörende Beamte MdlAnfr 16 — Drs 12/6345 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17181* B Anlage 11 Sonderurlaubsregelungen für Bundesbeamte und -richter MdlAnfr 17 — Drs 12/6345 — Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17181* C Anlage 12 Reaktion auf die Manipulationen bei der Verwaltung des Sozialfonds des Europa- rats; deutsche Leistungen an den Sozialfonds und Rückflüsse in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/6345 — Renate Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17182* A Anlage 13 Aussageverbot für die Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamtes im Zusammenhang mit Blutkonserven MdlAnfr 25 — Drs 12/6345 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 17182* C Anlage 14 Erhaltung von Teilzeitarbeitsplätzen für Ärztinnen MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/6345 — Uta Warfel F.D.P. SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 17182* D Anlage 15 Verhinderung des weiteren Absinkens des Punktwertes für ambulante ärztliche Leistungen in den neuen Bundesländern, z. B. im Land Brandenburg MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/6345 — Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 17183* B Anlage 16 Internationale Vermarktung des Flughafens Bitburg MdlAnfr 40 — Drs 12/6345 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 17184* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 17161 198. Sitzung Bonn, den 8. Dezember 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 196. Sitzung, Seite 16984 C: Beim endgültigen Ergebnis ist die Zahl der abgegebenen Stimmen auf 574 sowie die Zahl der Nein-Stimmen auf 12 zu reduzieren. Auf Seite 16986 ist bei den Nein-Stimmen der Name „Wettig-Danielmeier, Inge" zu streichen und auf Seite 17095* C in die Liste der entschuldigten Abgeordneten einzufügen. Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Augustin, Anneliese CDU/CSU 8. 12. 93 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 8. 12. 93* Wilfried Brudlewsky, Monika CDU/CSU 8. 12. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 8. 12. 93 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 8. 12. 93 Herta Ehrbar, Udo CDU/CSU 8. 12. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 8. 12. 93 Klaus Dr. Fuchs, Ruth PDS/LL 8. 12. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 8. 12. 93 Johannes Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 8. 12. 93 Großmann, Achim SPD 8. 12. 93 Hanewinckel, Christel SPD 8. 12. 93 Dr. Hellwig, Renate CDU/CSU 8. 12. 93 Henn, Bernd PDS/Linke 8. 12. 93 Liste Heyenn, Günther SPD 8. 12. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 8. 12. 93 Kittelmann, Peter CDU/CSU 8. 12. 93 Lohmann (Witten), Klaus SPD 8. 12. 93 Marten, Günter CDU/CSU 8. 12. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 8. 12. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 8. 12. 93* Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 8. 12. 93 Pesch, Hans-Wilhelm CDU/CSU 8. 12. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 8. 12. 93 Rawe, Wilhelm CDU/CSU 8. 12. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 8. 12. 93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 8. 12. 93 Schell, Manfred CDU/CSU 8. 12. 93 Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 8. 12. 93 Andreas Schulte (Hameln), SPD 8. 12. 93** Brigitte Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 8. 12. 93 Sigrid Dr. Sperling, Dietrich SPD 8. 12. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 8. 12. 93 Cornelia Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 8. 12. 93 Friedrich Walz, Ingrid F.D.P. 8. 12. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Krause (Dessau) (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung fiber den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung auf Drucksache 12/i156 (neu) (zweite Beratung) sowie über die Änderungsanträge auf den Drucksachen 12/5942 und 12/5947 in der 183. Sitzung (Seiten 15858 und 15859) Den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung habe ich in der namentlichen Abstimmung der zweiten Beratung abgelehnt. Meine Stimmkarte ist aus Gründen, die nicht rekonstruierbar sind, nicht gezählt worden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/6345 Frage 2): Welche Finanzmittel sind aus dem EG-Programm „KONVER" nach Bayern geflossen? Hinsichtlich der KONVER-Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung sind bisher noch keine Finanzmittel geflossen. Die EG-Kommission hat die auf den EFRE-Teil abstellenden deutschen KONVER-Programme noch nicht verabschiedet. Zur Zeit läuft der kommissionsinterne Konsultationsprozeß über den deutschen Antrag, für Projekte im Freistaat Bayern EFRE-Mittel in Höhe von 2,01 Millionen ECU bereitzustellen. Aus dem Europäischen Sozialfonds wurden am 30. September 1993 insgesamt 1,95 Millionen DM von der EG-Kommission für Bayern genehmigt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Georg Gallus (F.D.P.) (Drucksache 12/6345 Fragen 4 und 5): Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß, wie aus dem Generalanzeiger vom 1. Dezember 1993 zu ersehen ist, 521 Mio. DM für ABM-Maßnahmen noch sinnvoll angewendet werden können? Wäre es nicht angebracht, die im Osten Deutschlands nicht verbrauchten Gelder für ABM-Maßnahmen einzubehalten und für sinnvolle Vorhaben im Jahre 1994 zu verwenden? 17178* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 Zu Frage 4: Mitte Oktober 1993 erhielten die Arbeitsämter in den alten Bundesländern zusätzlich 200 Millionen DM aus dem ABM-Stabilisierungsprogramm. Diese Mittel standen zuvor für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern zur Verfügung, konnten dort aber nicht genutzt werden. Den 200 Millionen DM-Ausgabemitteln aus dem Bundeshaushalt, die nur für dieses Jahr zur Verfügung stehen, stellte die Bundesanstalt für Arbeit aus ihrem Haushalt 333,3 Millionen DM Verpflichtungsermächtigungen bei, die erst 1994 fällig werden. Aus Mangel an Haushaltsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit waren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den alten Ländern stark zurückgefahren worden, und zwar von 63 500 im Januar auf knapp 40 000 im September 1993. Wegen der erst relativ spät möglichen Umschichtung werden die Arbeitsämter in den alten Bundesländern allerdings nicht mehr die gesamte Summe in Höhe von 200 Millionen umsetzen können. Zu Frage 5: Eine Übertragung der Mittel auf das kommende Jahr ist nicht vorgesehen. Das ABM-Stabilisierungsprogramm des Bundes wurde aufgelegt, um die Arbeitsämter nach dem ABM-Bewilligungsstopp der Bundesanstalt für Arbeit in die Lage zu versetzen, weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu bewilligen. Der Bewilligungsstopp war erforderlich geworden, weil die im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit vorgesehenen Mittel für ABM bereits sehr früh im Jahr gebunden waren. Der ABM-Bewilligungsstopp bezieht sich nur auf das Haushaltsjahr 1993 und aus diesem Grund wurden im Rahmen des ABM-Stabilisierungsprogramms des Bundes finanzielle Mittel nur für das Jahr 1993 bereitgestellt. Die Weiterförderung der begonnenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen über den 31. Dezember 1993 hinaus erfolgt aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD) (Drucksache 12/6345 Frage 6): Ausgehend von der Tatsache, daß aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen die Bundesregierung daran festhält, nur 100 Wohnungen in Laage für Bedienstete des Jagdgeschwaders JG 734 zu bauen, wobei gegenwärtig noch geprüft wird, ob aufgrund der jüngsten Haushaltsbeschlüsse dieses Minimum eingehalten werden kann (obwohl der Bedarf wesentlich größer ist), frage ich die Bundesregierung, ob bei einer globalen Betrachtung der Haushaltssituation des Bundes, es sich nicht anbietet, den Umzug von Bonn nach Berlin auf der Zeitachse zu verschieben und die freiwerdenden Mittel für Vorhaben wie oben einzusetzen? Zur Wohnungslage der Bundeswehr in Laage hat der Kollege Wilz bereits am 2. Dezember 1993 eine mündliche Anfrage von Ihnen, Herr Kollege Klejdzinski, beantwortet. Weitere drei von Ihnen gestellte Zusatzfragen werden alsbald schriftlich beantwortet. Die Bundesregierung geht davon aus, daß der bisher bekannte und vorhersehbare Wohnungsbedarf auf Grund der Stationierungsentscheidungen des Bundesverteidigungsministeriums mit den vorhandenen 270 ehemaligen NVA-Wohnungen — die in Kürze saniert werden sollen — und dem Neubau von 112 Bundeszuschußwohnungen in Laage gedeckt wird. Wie Sie wissen, wurde durch den Bundestag eine Sperre in Höhe von 5 Milliarden DM über alle Einzelpläne für das Jahr 1994 verhängt. Die Auswirkungen dieser Sperre lassen sich zwar derzeit noch nicht abschätzen, ich kann Ihnen aber versichern, daß das Wohnungsbauvorhaben in Laage für uns hohe Priorität hat. Ein Zusammenhang zwischen dem Bundestagsbeschluß vom 20. Juni 1991 zum Umzug nach Berlin und der Deckung des Wohnraumbedarfs in Laage besteht nicht. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Michaela Geiger auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/6345 Frage 7): Welche konkreten Vorhaben sind eingeleitet worden, um die allgemeine zivile Nutzung und somit die Rentabilität des Central-European-Pipeline-Systems (CEPS) zu erhöhen, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die zukünftige CEPS Nutzung durch zivile Unternehmen auf dem Flugplatz Bitburg sicherstellen? Zur Zeit werden von den zuständigen NATO-Gremien und den nationalen Betriebsgesellschaften der europäischen Betreiberländer verstärkte Anstrengungen zur Gewinnung zusätzlicher ziviler Kunden unternommen, um eine günstigere Auslastung des Central-Europe-Pipeline-System und damit eine Entlastung der Haushalte zu erreichen. Von der deutschen Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH wird seit 1989 etwa 1 Million Kubikmeter pro Jahr für private Auftraggeber transportiert. Nachdem die technischen Voraussetzungen für den Anschluß an das Pipelinesystem geschaffen wurden, konnte der Flughafen Frankfurt Rhein-Main als Großkunde gewonnen werden. Die Transportverträge werden derzeit verhandelt. Der Anschluß weiterer Zivilflughäfen ist grundsätzlich möglich. Die Rentabilität des Central-Europe-PipelineSystem wird daneben durch folgende Maßnahmen erhöht: Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 17179* 1. Deaktivierung von Komponenten, für die kein militärischer Bedarf mehr besteht. In diesem Rahmen ist beabsichtigt, in Deutschland vier Tanklager, elf Pumpstationen und zwei Abgabestationen zu deaktivieren. Ferner entfallen die Anlagen an den NATO-Flugplätzen, die nicht mehr weiter betrieben werden. Dies gilt auch für den Flugplatz Bitburg. Sollte sich allerdings dort eine Zivilnutzung ergeben, können Anlagen wieder aktiviert werden. 2. Optimierung der Betriebsorganisationen mit dem Ziel, den Personalaufwand erheblich zu reduzieren. Ziel ist es, in einem ersten Schritt bis 1996 circa 250 Stellen bei der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH einzusparen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/6345 Frage 10): Welche Maßnahmen wird der Bund zusammen mit Universitäten (Ländern) und Wirtschaft ergreifen, um dem Qualitätsverlust des deutschen Wissenschafts- und Technologiestandortes zu begegnen, der dadurch droht, daß hochqualifizierte Wissenschaftler und Techniker durch die Krisen vor allem im Bereich der Wehrtechnik, der Luft- und Raumfahrt freigesetzt und so zur Abwanderung ins Ausland veranlaßt werden? Nach Informationen der DASA gibt es derzeit noch keine nennenswerten Anzeichen für die Abwanderungen hochqualifizierter Wissenschaftler ins Ausland. Dies hängt auch damit zusammen, daß auch andere Länder vergleichbare wirtschaftliche Probleme in diesen Industriebereichen haben. Was flankierende Maßnahmen des Bundes anbetrifft, Wissenschaftler in Deutschland zu halten, so ist folgendes anzumerken: Generell schwierig ist die Lage an den Universitäten, für die die Länder zuständig sind; hier unterstützt die Bundesregierung weiterhin durch Drittmittel im Rahmen ihrer Förderprogramme und indirekt durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, kann aber in der angespannten Haushaltslage allgemein keine zusätzlichen Stellen finanzieren, sondern steht generell unter dem Zwang sparsamer Haushaltsführung. An der Nahtstelle zwischen Universitäten und Industrie versucht die Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DLR) dem wissenschaftlichen Nachwuchs mit Diplomandenstellen zu helfen, um u. a. auch dem Abbau im eigenen Stellenplan zu begegnen. Die Wehrtechnik ist in erster Linie von den Unsicherheiten beim neuen Jagdflugzeug berührt. Es ist ein wichtiges Ziel, bei den künftigen Entscheidungen die Mindestkapazitäten zu erhalten. Auf dem zivilen Luftfahrtsektor haben das im Juni 1993 unterzeichnete EG/USA-Flugzeugabkommen, das neue EGBehilferecht und die jüngste Clinton-Initiative zur Stärkung der US-Luftfahrtindustrie die Randbedingungen für Entwicklungen der deutschen und europäischen Luftfahrtindustrie drastisch verändert. Der Staatssekretär-Ausschuß Luft- und Raumfahrt hat daher am 17. September 1993 beschlossen, daß bis Frühjahr 1994 eine Standortbestimmung für die künftige Förderung der Luftfahrtforschung und -technologie vorgenommen werden soll. Auf der Basis dieser Analyse will der Ausschuß dann über eine mögliche Neuauflage eines Luftfahrtforschungsprogramms der Bundesregierung beraten. Dieses Programm könnte die vordringlichen Technologieentwicklungen bei der Luftfahrtindustrie gezielt voranbringen und sich dabei insbesondere auch auf die wissenschaftlich-technischen Arbeiten der DLR und der einschlägigen Hochschulen positiv auswirken. Eine tiefgreifende Neuorientierung in der Raumfahrt betrifft die bemannte Raumfahrt. Die amerikanischen Sparpläne bei der internationalen Raumstation und die Einbeziehung Rußlands haben eine neue Ausgangslage geschaffen; im europäischen Bereich hat Frankreich das Konzept des Raumgleiters HERMES zurückgezogen. Es muß uns in der internationalen Arbeitsteilung gelingen, mit der gemeinsamen Schulterung der Lasten auch die Programme der bemannten Raumfahrt auf einem angemessenen Niveau zu stabilisieren. Der Koordinator für die deutsche Luft- und Raumfahrt, Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reinhard Göhner, hat kürzlich in einem „Acht-Punkte-Programm zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Luft- und Raumfahrt am Standort Deutschland" die Maßnahmen zusammengefaßt, mit denen die Bundesregierung langfristig Arbeitsplatzverlust und damit verbundener Abwanderung von Wissenschaftlern und Technikern aus der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie entgegenwirken will. Folgende Maßnahmen sind hier besonders zu nennen: 1. Die Bundesregierung wird ihre Förderpraxis an die veränderten internationalen Regeln anpassen, mit dem Ziel einer effizienteren Förderstruktur für künftige Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Flugzeugbaus. Sie wird hierzu bis Frühjahr 1994 eine Standortbestimmung zur Luftfahrtforschungs- und -technologiepolitik vorlegen. 2. Die Bundesregierung setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung der Luft- und Raumfahrttechnologie im 4. Rahmenprogramm Forschung der EU ein. Das Programm, das noch in diesem Monat verabschiedet werden soll, sieht allein im Bereich der Luftfahrttechnik eine Verdreifachung des bisherigen Ansatzes vor. 3. Die Bundesregierung prüft die Möglichkeit von Maßnahmen für den Erhalt von Mindestkapazitäten auf wehrtechnischem Gebiet. Hierzu zählen insbesondere die Verlagerung von Instandsetzungsarbeiten von der Luftwaffe auf die Industrie und ein Überdenken der Rüstungsexport- und Exportgenehmigungspolitik. 4. Die Bundesregierung prüft in einem industrie- und technologiepolitischen Dialog mit der deutschen Industrie die staatlichen Voraussetzungen, die für eine breite Anwendung raumfahrtgestützter Telekommunikation und -navigation notwendig sind. 17180* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 Hierzu zählt der Abbau von Regulierungen, verstärkte Technologieförderung ebenso wie Investitionen in die Telekommunikations- und Verkehrsinfrastruktur. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/6345 Frage 11): Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, unter Einschaltung der entsprechenden Stellen des jeweiligen Bundeslandes darauf einzuwirken, daß die betreffenden Hochschuleinrichtungen oder deren Rechtsnachfolger in den neuen Bundesländern die akademischen Titel aberkennen, die aufgrund grotesker, in ihrem Zynismus schwer überbietbarer „Forschungsarbeiten" zu DDR-Zeiten verliehen wurden? Der Einigungsvertrag enthält in Art. 37 Abs. 1 Satz 5 den Grundsatz, daß das Recht auf Führung erworbener, staatlich anerkannter oder verliehener akademischer Berufsbezeichnungen, Grade und Titel unberührt bleibt. Eine pauschale Aberkennung der an einzelnen Hochschuleinrichtungen in der ehemaligen DDR erworbenen akademischen Grade und des Rechts zu ihrer Führung ist nicht vorgesehen. Zwar gibt der Einigungsvertrag an anderer Stelle einen Hinweis auf die fehlende Gleichwertigkeit von an bestimmten Einrichtungen erworbenen Abschlüssen. Betroffen ist aber nur der Abschluß eines rechtswissenschaftlichen Studiums als Diplom-Jurist an der Juristischen Hochschule Potsdam-Eiche oder einer vergleichbaren Einrichtung. Dieser Abschluß wird nicht der Ersten Juristischen Staatsprüfung gleichgestellt und berechtigt auch nicht zur Aufnahme eines gesetzlich geregelten juristischen Berufs. Geregelt wird hier nur die Bewertung eines bestimmten Abschlusses und der Zugang zum Beruf, nicht aber das Recht zur Führung eines akademischen Grades. Diese Vorschrift stellt keine Ausnahme vom eingangs erwähnten Grundsatz dar. Das Recht zur Verleihung und zum Entzug von akademischen Graden liegt nach der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Es gehört daher nicht zu den Aufgaben der Bundesregierung, Entscheidungen über die Aberkennung von akademischen Graden zu treffen oder bei den Ländern auf solche Entscheidungen hinzuwirken. Ebensowenig gibt sie fachliche Bewertungen zu der Wissenschaftlichkeit einzelner Arbeiten ab. Eine Regelung zur Entziehung akademischer Grade ist auf Grund der Zuständigkeitsverteilung ausschließlich im Landesrecht zu treffen. Gesetzliche Bestimmungen zum Entzug von akademischen Graden sieht das Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt und in Thüringen vor. Im allgemeinen bestimmen diese Vorschriften, die in ähnlicher Form auch in den alten Ländern bestehen, daß ein akademischer Grad entzogen werden kann, wenn er durch Täuschung erworben wurde oder die betreffende Person sich als zu seiner Führung unwürdig erweist. Über die Entziehung hat grundsätzlich die Einrichtung zu entscheiden, die den akademischen Grad verliehen hat. Ist die Einrichtung aufgelöst, so liegt die Zuständigkeit bei der Nachfolgeeinrichtung bzw. bei einer vom zuständigen Wissenschaftsministerium des jeweiligen Landes zu bestimmenden Stelle. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksache 12/6345 Fragen 14 und 15): Nach welchen objektiven und nachprüfbaren Kriterien will die Bundesregierung dienstrechtliche Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst gegen Beamte einleiten, die der Partei der Republikaner angehören? Welche Aussagen im Parteiprogramm der Partei der Republikaner widersprechen nach Auffassung der Bundesregierung zentralen und unveränderlichen Prinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 14: Die Frage stellt sich zur Zeit nicht. Zwar ist die Beobachtung der Partei „Die Republikaner" durch die Verfassungsschutzbehörden angeordnet worden. Ein Ergebnis liegt aber noch nicht vor. Generell gilt, daß sich jeder Beamte ungeachtet seiner Zugehörigkeit zu einer Partei so zu verhalten hat, daß er seiner besonderen Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung genügt. Im übrigen hat die Bundesregierung zu dieser Frage am 4. November 1993 durch Herrn Kollegen Dr. Waffenschmidt Stellung genommen; dem ist nichts hinzuzufügen. Zu Frage 15: Zunächst weise ich darauf hin, daß sich die auf ihre Verfassungsgemäßheit zu überprüfenden Ziele einer Partei nicht allein aus dem Programm und den sonstigen parteiamtlichen Erklärungen ergeben, sondern auch und vor allem aus den Schriften der von der Partei als maßgeblich anerkannten Autoren über die politische Ideologie der Partei, aus den Reden der führenden Funktionäre, aus dem in der Partei verwendeten Schulungs- und Propagandamaterial, aus den von ihr herausgegebenen oder beeinflußten Zeitungen und Zeitschriften sowie aus dem Verhalten der Parteiorgane und der Anhänger. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in den Verbotsurteilen zur „Sozialistischen Reichspartei" (SRP) und zur „Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD) BVerfGE 2, S. 21f. und 5, S. 85ff. — deutlich gemacht. Die tatsächlichen Anhaltspunkte gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 c) und Abs. 2 BVerfSchG, die zur bundesweiten Beobachtung der Republikaner geführt haben, leiten sich schwerpunktmäßig aus den zuvor genannten Verhaltensweisen ab. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 17181* Das auf dem Parteitag am 26./27. Juni in Augsburg von der Partei „Die Republikaner" (REP) verabschiedete neue Parteiprogramm spiegelt den Versuch wider, aufgrund des öffentlichen Drucks durch Textveränderungen weniger Angriffsflächen zu bieten. Für das neue Programm sind nach wie vor starke Elemente des Kollektivismus kennzeichnend. Das Volksganze stellen die REP weiterhin gegenüber dem Individuum in den Vordergrund. Wie schon im Programm von 1990 werden, wenn von Freiheits- und Individualrechten die Rede ist, diese wieder durch die gegenläufige Betonung von Gemeinschaftsaufgaben und der Solidargemeinschaft relativiert. Die Überbetonung der Interessen der Volksgemeinschaft gegenüber der Freiheit des Einzelnen läßt sich mit dem Freiheitsbegriff des Art. 2 I GG und der Wertordnung des gesamten Grundrechtssystems schwer vereinbaren. Ein weiteres Grundmuster im Programm der REP-Ideologie stellt die Verharmlosung des Nationalsozialismus und die Relativierung der NS-Verbrechen dar. Auch eine Verletzung des Art. 3 GG kommt im neuen Programm ansatzweise zum Ausdruck, wenn gefordert wird: Zusätzliche soziale Leistungen, Wohngeld, Jugendhilfe und andere Fürsorgeleistungen darf künftig ausschließlich hilfsbedürftigen Deutschen und EG-Bürgern zugute kommen. Wie eingangs angedeutet: Die Gesamtschau der genannten Anhaltspunkte im Programm und im Verhalten der Anhängerschaft haben im Dezember 1992 zu der Beurteilung geführt, daß es bei den Republikanern Anhaltspunkte für verfassungsfeindliches Verhalten gibt. Diese Sicht ist in ersten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden. Die hiervon abweichende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover geht im wesentlichen auf besondere, enge Voraussetzungen für ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes im niedersächsischen Recht zurück. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/6345 Frage 16): Hält es die Bundesregierung für geboten, gegenüber Beamten, die sich als Mitglieder der PDS betätigen oder sonst für diese Partei eintreten, dienstrechtliche Konsequenzen zu ziehen, wie dies im Fall der Republikaner bereits angekündigt wurde? Die Frage nach disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Beamte, die sich für die PDS betätigen oder sonst für diese Partei eintreten, stellt sich derzeit nicht. Die Prüfung durch die Verfassungsschutzbehörden, ob bei der PDS tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung vorliegen, ist noch nicht abgeschlossen. Da Sie in Ihrer Frage auch die Partei „Die Republikaner" erwähnt haben, möchte ich folgendes klarstellen: Die Frage stellt sich zur Zeit ebenfalls nicht. Zwar ist die Beobachtung der Partei der Republikaner durch die Verfassungsschutzbehörden angeordnet worden. Ein Ergebnis liegt aber noch nicht vor. Generell gilt, daß sich jeder Beamte ungeachtet seiner Zugehörigkeit zu einer Partei so zu verhalten hat, daß er seiner besonderen Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung genügt. Im übrigen verweise ich auf die Stellungnahme des Kollegen Dr. Waffenschmidt am 4. November 1993 zu dieser Frage. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6345 Frage 17): Hält die Bundesregierung die derzeitig geltenden Sonderurlaubsregelungen für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst angesichts der Finanznöte der öffentlichen Hand noch für zeitgemäß? Die in der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst festgelegten Urlaubsregelungen haben sich seit über 28 Jahren bewährt. Sie sind auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes gerechtfertigt. Die Sonderurlaubsverordnung ist das in langwierigen Erörterungen erzielte Ergebnis einer Abwägung unterschiedlichster Interessen. Aus finanziellen und personalwirtschaftlichen Gründen wurde von Anfang an eine Vielzahl förderungswürdiger Anlässe nicht berücksichtigt. Seit Inkrafttreten der Verordnung ist daher von vielen Seiten immer wieder gefordert worden, weitere Beurlaubungsmöglichkeiten zuzulassen. Meinem Haus liegen, gerade auch aus dem parlamentarischen Raum, zahlreiche Wünsche auf Ausweitung der Verordnung für politische, karitative, sportliche, kulturelle, persönliche Zwecke, für Fortbildung, Jugendarbeit und Naturschutzarbeit vor, wobei nicht selten darauf verwiesen wird, daß Landesregelungen weitergehend sind oder großzügiger angewandt werden. So wird z. B. seit Jahren verlangt, die Gewährung von Sonderurlaub für staatspolitische Zwecke in der Sonderurlaubsverordnung an die weit günstigeren Bildungsurlaubsgesetze der Länder anzupassen. Die vielen Eingaben zeigen, daß die geltenden Sonderurlaubsregelungen eher als zu restriktiv empfunden werden. Hinzu kommt, daß die Dienststellen schon wegen des durch Stellenstreichungen verursachten verengten personellen Spielraums in den Fällen, in denen ihnen ein Ermessen eingeräumt ist, nur zurückhaltend Sonderurlaub gewähren. Insgesamt läßt sich festhalten, daß der Bereich des Sonderurlaubs unter dem Gesichtspunkt der Entlastung des Bundeshaushalts keine nennenswerten 17182* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 Möglichkeiten eröffnet, was eine Prüfung im Zusammenhang mit den aktuellen Bemühungen hinsichtlich einer Umsetzung des Kabinettsbeschlusses vom 9. Juni 1993 (Anpassung öffentlicher Leistungen) nicht ausschließt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/6345 Fragen 18 und 19): Wie wird die Bundesregierung auf den Prüfungsbericht über die mangelhafte Verwaltung des Sozialfonds des Europarates reagieren, und ist die Bundesregierung tatsächlich der Meinung, daß einer der bisherigen „Kontrolleure" dieser mindestens ans Betrügerische grenzende Verwaltungs-, Ausgaben- und Selbstbedienungspraxis „Herr K." jetzt Nachfolger von Herrn B. werden kann? Wie viele Mittel wurden aus der Bundesrepublik Deutschland an den Sozialfonds des Europarates insgesamt geleistet, und wie viele Mittel hat die Bundesrepublik Deutschland insgesamt erhalten? Zu Frage 18: Die Verwaltungspraxis des Sozialfonds des Europarates ist Gegenstand regelmäßiger Prüfung und Kontrolle durch den Verwaltungsrat des Fonds, den Überwachungsausschuß und eine anerkannte Schweizer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Anfang 1992 wurde von den Aufsichtsorganen des Sozialfonds, dem Direktionsausschuß und dem Verwaltungsrat, zusätzlich ein internes Sondergutachten bei der französischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HSD Castel Jacquet-Ernst & Young International — in Auftrag gegeben. Diesem Auftrag entsprechend wurden bis Oktober 1992 drei Teilgutachten vorgelegt, die zahlreiche Kritikpunkte und vor allem formelle Mängel aufzeigten. Nach Prüfung der Teilgutachten beschlossen die beiden Aufsichtsorgane des Fonds im Dezember 1992 in einer gemeinsamen Sitzung, daß alle Kritikpunkte aufgearbeitet werden sollen. Bei der einstimmigen Entscheidung der beiden Organe war von Verfahrensmängeln („dysfonctionnements") die Rede, keineswegs von einer „mindestens ans Betrügerische grenzenden Verwaltungs-, Ausgaben- und Selbstbedienungspraxis". Nach Vorlage der Gutachten übernahm der Verwaltungsrat die Aufgabe, systematische Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten. Ferner wurde ein Wirtschaftsprüfer in der Funktion eines „Inspektors" damit betraut, den Verbesserungsprozeß zu begleiten. Inzwischen haben der Verwaltungsrat und der Direktionsausschuß des Fonds mit Ausnahme einer Regelung zum Pensionsfonds, die noch geprüft wird, alle in den Gutachten angesprochenen Punkte abschließend behandelt und Verfahren zur Beseitigung der Mängel festgelegt. Die Bundesregierung hat durch ihre Vertreter in den Organen, im Direktionsausschuß und insbesondere in dem für die Einzelfragen der Geschäftsführung zuständigen Verwaltungsrat, aktiv darauf hinwirkt, daß alle Mängel aufgearbeitet und angemessenen Lösungen zugeführt wurden. Vor allem eine Anpassung der Statuten des Fonds von 1956 und eine Neufassung der Grundsätze für die Kreditgewährung sind von dem deutschen Mitglied des Verwaltungsrates maßgeblich mit vorangetrieben worden. Die Bundesregierung hat sich, wie die Mehrheit im Sozialfonds, konsequent für eine strikte interne Aufklärung der Vorgänge eingesetzt. Zu Frage 19: Bei Gründung des Sozialfonds des Europarates im Jahre 1956 hat die Bundesrepublik Deutschland Kapital in Höhe von 1,84 Millionen US-Dollar gezeichnet, das bis zum 1. August 1960 eingezahlt wurde. Deutsche Kreditinstitute haben vom Fonds Darlehen in Höhe von insgesamt rd. 800 Millionen DM erhalten. Diese waren in den 50er und 60er Jahren zur Eingliederung von Flüchtlingen und in jüngster Zeit u. a. für Wohnungsbaumaßnahmen in den neuen Bundesländern bestimmt. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/6345 Frage 25): Was bezweckt der Schweigeerlaß des Bundesministers für Gesundheit gegenüber Mitarbeitern des Bundesgesundheitsamtes, zu den gegen das Bundesgesundheitsamt erhobenen Vorwürfen sachlich Stellung zu nehmen? Es gibt keinen Schweigeerlaß des Bundesministers für Gesundheit gegenüber Mitarbeitern des Bundesgesundheitsamtes. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (F.D.P.) (Drucksache 12/6345 Fragen 26 und 27): Wie sollen bei der durch das Gesundheits-Strukturgesetz bedingten Arbeitsmarktsituation in den Krankenhäusern und Kliniken die für Ärztinnen mit Familienpflichten dringend notwendigen Weiterbildungsstellen in Teilzeit gesichert werden, und wie können Ärztinnen, die die Fristen für die Anmeldung zur Niederlassung durch Schwangerschafts- und Erziehungsurlaub nicht einhalten konnten, noch berücksichtigt werden, nachdem das Gesundheits-Strukturgesetz keine Ausnahmeregelung vorsieht? Wie beurteilt der Bundesminister für Gesundheit die Lage der Ärztinnen, nach der bekannt ist, daß durch den Wegfall der Aufteilung von Vertragsarztsitzen durch das GesundheitsStrukturgesetz insbesondere Ärztinnen mit Familienpflichten betroffen sind? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 17183* Zu Frage 26: Die Bundesregierung sieht durch das Gesundheitsstrukturgesetz keine „die Arbeitsmarktsituation in den Krankenhäusern" belastenden Effekte; es kann allenfalls von entlastenden Wirkungen ausgegangen werden, da sich der Drang in den niedergelassenen Bereich vorübergehend verstärkt hat und insoweit Assistenzarztstellen, die von weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzten besetzt waren, freigeworden sind. Die Entscheidung, ob diese Stellen und in welchem Umfang diese Stellen in Teilzeitstellen umgewandelt werden, trifft der Träger des Krankenhauses; darauf hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Zur Zeit sehe ich keine besonderen Erschwernisse für Ärztinnen, die Familienpflichten haben und deshalb eine Weiterbildung in Teilzeit wünschen. Ärzte und Ärztinnen, die die in der Übergangsregel bestimmten Fristen für die Zulassung nach altem Recht nicht einhalten konnten, können sich in nicht überversorgten Gebieten als Vertragsarzt/-ärztin niederlassen. Möglich ist auch die Bewerbung um eine Praxisübernahme in überversorgten Gebieten im Rahmen des von der kassenärztlichen Vereinigung durchgeführten Ausschreibungsverfahrens. Neben Ärztinnen, die aufgrund von Schwangerschaft oder Erziehungsurlaub die Fristen der Übergangsregel nicht einhalten konnten, gibt es noch eine Vielzahl anderer Ärzte, die ebenfalls ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Fristen gehindert war, ohne daß für diese Personen Ausnahmen gewährt werden. Zu Frage 27: Eine „Aufteilung von Vertragsarztsitzen" in dem Sinne, daß ein zugelassener Arzt die Möglichkeit hat, die Praxistätigkeit nur in begrenztem Umfang auszuüben, gab es auch vor dem Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes nicht. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Hinrich Knaape (SPD) (Drucksache 12/6345 Fragen 30 und 31): Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um in den neuen Bundesländern das weitere Absinken des Punktwertes für ambulante ärztliche Leistungen im III. und IV. Quartal 1993 durch eine Neuberechnung des Budgets zu verhindern? Wodurch erklärt sich die Bundesregierung das Absinken des Punktwertes im Laufe des Jahres 1993, wie z. B. im Land Brandenburg, wo im II. Quartal 1993 der Punktwert 7,3 Pfennig betrug und im III. Quartal auf ungefähr 6,54 Pfennig absinken wird? Zu Frage 30: Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Die Honorarsituation der Ärzte in den neuen Bundesländern wird sich 1993 noch deutlich verbessern, da der Grundlohnsummenzuwachs für dieses Jahr mit voraussichtlich 13,5 v. H. erheblich höher liegen wird als der im Februar 1993 geschätzte Wert von 9,5 v. H., welcher bisher bei der Berechnung der Gesamtvergütung zugrundezulegen war. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sind vom Bundesministerium für Gesundheit im Oktober dieses Jahres darüber informiert worden, daß sie die Gesamtvergütungen in den neuen Bundesländern an die veränderte Grundlohnsteigerung anpassen können. Eine entsprechende Aufstockung der Gesamtvergütung wird gleichzeitig zu einer Verbesserung der Punktwerte führen. Eine abschließende Bewertung wird jedoch erst möglich sein, wenn die Endabrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter Berücksichtigung der neuen Steigerungsrate von 13,5 v. H. vorliegen. Zu Frage 31: Der Bundesregierung liegen keine konkreten Zahlen über die Punktwertentwicklung in den verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer vor. Die Bundesregierung wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung beauftragen, ihr die entsprechenden Zahlen zur Punktwertentwicklung und zu den sie bestimmenden Faktoren zu übermitteln. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß für die Einkommenssituation der Ärzte der Punktwert nur einer von mehreren, für sich genommen wenig aussagekräftigen Faktoren ist. Das Vergütungsvolumen des Arztes bildet sich als Produkt aus dem Punktwert und der Punktzahl, wobei die Punktzahl wiederum durch Art und Menge der abgerechneten Leistungen bestimmt wird. Hier zeigte sich z. B. für Ost-Berlin, daß trotz eines deutlich gesunkenen Punktwertes bei einer starken Zunahme der Zahl der abgerechneten Fälle die Vergütung je Fall im 1. Quartal 1993 im Bereich der Primärkassen durchschnittlich um 3,8 % angestiegen war. Bei einer steigenden Gesamtvergütung ist ein sinkender Punktwert i. d. R. ein Indikator für eine problematische Entwicklung, und zwar einer starken Ausweitung der Leistungsmenge insbesondere bei den medizintechnischen Leistungen. Diese Entwicklung zeigt sich seit langem in den alten Bundesländern und wirft hier die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit solcher Mengenausweitungen auf. Diese Frage stellt sich nun auch in den neuen Bundesländern. Zur Vermeidung einer über das medizinisch Notwendige hinausgehenden Mengenausweitung gibt das Gesetz den Kassenärztlichen Vereinigungen Instrumente an die Hand, insbesondere den Honorarverteilungsmaßstab und die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Mit Hilfe dieser Instrumente kann auch vermieden werden, daß eine Ausweitung der Leistungen im medizintechnischen Bereich zu Lasten derjenigen Ärzte geht, die ihren Schwerpunkt bei Leistungen haben, die die persönliche Zuwendung des Arztes erfordern; das sind insbesondere die Allgemeinmediziner und die Kinderärzte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer können diese Instrumente zur Steuerung der Mengenentwicklung und damit zur Stabilisierung des Punktwertes nutzen. 17184 * Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1993 (A) Anlage 16 Antwort Des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünwald auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/6345 Frage 40): Wie lautet der aktuelle Stand der internationalen Vermarktung des Flughafens Bitburg, und welche weiteren konkreten Maßnahmen sind von der Bundesregierung angesichts der Tatsache eingeleitet worden, daß nach ernstzunehmenden Prognosen im Raume Bitburg die Arbeitslosenzahlen sehr bald zweistellig werden könnten? Unmittelbar nach der Freigabeankündigung der US-Streitkräfte vom Juli 1993 hat die Bundesregierung die Vorbereitungen für eine nahtlose zivile Anschlußnutzung des Flugplatzes Bitburg eingeleitet. Wegen der besonderen Bedeutung des Konversionsfalles wird ein international tätiges privates Vermarktungsunternehmen damit beauftragt, die Bundesvermögensverwaltung bei der Verwertung der Liegenschaft zu unterstützen. Aufgabe dieses Unternehmens ist es, ein Konzept zu entwickeln, auf dessen Grundlage die internationale Vermarktung der Liegenschaft erfolgen soll. Diese Leistungen sind ausgeschrieben worden. Der Auftragnehmer steht inzwischen fest. Die Förderung und Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen ist eine Angelegenheit des Landes und der betroffenen Gemeinden. Der Bund hat den Ländern eine um ca. 9 Milliarden DM erhöhte Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen in den Jahren 1993 und 1994 zugestanden. Damit sollen die Länder in die Lage versetzt werden, die wirtschaftlichen Auswirkungen von Abrüstung und Truppenabbau mit arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen aus eigener Kraft zu bewältigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Kollege Holger Bartsch.


Rede von Holger Bartsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe eine Frage an den Herrn Bundeswirtschaftsminister.
Herr Bundeswirtschaftsminister, wenn ich das recht verstanden habe, wird mit dem geplanten Vierten Verstromungsgesetz ab 1996 quasi der Kohlepfennig auf die ostdeutschen Länder ausgedehnt. Das würde, soweit ich das überblicken kann, sicherlich zu einer erheblichen Verteuerung des Strompreises in den ostdeutschen Ländern führen. Meine Frage geht dahin: Welche Gespräche hat es dazu mit den ostdeutschen Ländern gegeben, und wie stellen sich die neuen Bundesländer zu dieser Absicht der Bundesregierung?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter, wir haben zu diesem Thema auf verschiedenen Ebenen mit den Wirtschaftsministerien und Wirtschaftsministern der ostdeutschen Länder intensive Gespräche geführt. Wir sehen das Problem. Eine sehr einfache Lösung hätte darin bestanden, daß wir die Erhebung des Kohlepfennigs für die neuen Länder aussetzen, nicht mit ins Auge fassen. Dies ist sehr intensiv geprüft worden. Es ist aus verfassungsrechtlichen Gründen unmöglich. Das ist nicht nur die Auffassung des Wirtschaftsministers, sondern auch der Verfassungsressorts. Wir haben dies sehr intensiv geprüft.
    Um der nicht auszuschließenden Steigerung der Strompreise in Ostdeutschland, die ja ohnehin im Schnitt etwas höher liegen als im Westen, entgegenzuwirken, hat das Kabinett vor einer Stunde beschlossen, daß die Bundesregierung Vorschläge erarbeiten wird, wie wir dieser zu befürchtenden Entwicklung entgegentreten können. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten und Maßnahmen. Eine Maßnahme besteht bereits darin, daß der Kohlepfennig entsprechend dem Strompreisniveau differenziert wird, so daß die Anhebungen, die im Osten stattfinden, im Schnitt geringer sein werden als im Westen.
    Darüber hinaus wollen wir entsprechende Maßnahmen, die betriebswirtschaftliches Handeln erforderlich machen, in den einzelnen Regionen und bei einzelnen Unternehmen ins Auge fassen. Dazu werden wir Vorschläge unterbreiten.