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    Plenarprotokoll 12/197 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 197. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1993 Inhalt: Absetzung des Punktes 13 a von der Tagesordnung 17105A Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs fiber den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs) (Drucksachen 12/5187, 12/6306, 12/6334) Jochen Feilcke CDU/CSU 17105B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 17106D Jochen Feilcke CDU/CSU 17108A Hans-Eberhard Urbaniak SPD 17108B Dr. Gisela Babel F.D.P. 17109B Christina Schenk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17110A Tagesordnungspunkt 15: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Ausblick auf die Tagung des Europäischen Rates am 10./11. Dezember 1993 in Brüssel b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Peter Kittelmann, Michael Stübgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Dr. Cornelia von Teichman, Georg Gallus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Vollendung des europäischen Binnenmarktes (Drucksachen 12/4827, 12/5589) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des EG-Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem Entwurf eines einheitlichen Wahlverfahrens für die Mitglieder des Europäischen Parlaments (Drucksachen 12/4703, 12/5753) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des EG-Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: 51. Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 1992) (Drucksachen 12/4678, 12/5757) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung aa) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung — Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das vierte Rahmenprogramm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration (1994 bis 1998) — Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Rahmenprogramm für gemeinschaftliche Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung für die Europäische Atomgemeinschaft (1994-1998) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1993 bb) zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Arbeitsdokumenten der Kommission für das Vierte gemeinschaftliche Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (1994-1998) (Drucksachen 12/5749 Nr. 3.59, 12/5457, 12/6213) f) Erste Beratung des von der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes — Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Drucksache 12/6115) g) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Einsetzung eines Ausschusses des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 45 Satz 1 des Grundgesetzes (Ausschuß für Angelegenheiten der Europäischen Union) (Drucksache 12/6283) h) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einsetzung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Unionsausschuß) gemäß Artikel 45 Satz 1 des Grundgesetzes (Drucksache 12/6036) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des EG-Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips (Drucksachen 12/4054, 12/6256) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des EG-Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum freien Personenverkehr gemäß Artikel 8 a des EWG-Vertrags zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum freien Personenverkehr gemäß Artikel 8 a (EWG) (Drucksachen 12/5173, 12/5534, 12/6257) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des EG-Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Arbeitsprogramm der Kommission für 1993-1994 (Drucksachen 12/5190 Nr. 2.13, 12/6258) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat und Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Gewährung einer Bürgschaft der Gemeinschaft an die Europäische Investitionsbank für etwaige Verluste aus Darlehen für Vorhaben in Albanien (Drucksachen 12/4797 Nr. 3.2, 12/6259) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Zahlungsverkehr im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (Drucksachen 12/4505, 12/6260) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Europäische Investitionsfonds (EIF) — Vorschlag für einen Zusatz zu dem Protokoll über die Satzung der Europäischen Investitionsbank, mit dem der Rat der Gouverneure der EIB zur Errichtung des Europäischen Investitionsfonds ermächtigt wird — Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Mitgliedschaft der Gemeinschaft im Europäischen Investitionsfonds (Drucksachen 12/4555 Nr. 2.6, 12/6261) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung — Mitteilung der Kommission zu den Interventionen der Europäischen Investitionsbank in den mittel- und osteuropäischen Ländern — Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1993 III — den mittel- und osteuropäischen Ländern (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Rumänien, Bulgarien, Lettland, Estland, Litauen und Albanien) (Drucksachen 12/5662 Nr. 3.4, 12/6265) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Gruppe der PDS/Linke Liste: Forderungen an die künftige Europapolitik der Bundesregierung (Drucksache 12/6282) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des EG-Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Forderungen an die künftige Europapolitik der Bundesregierung (Drucksachen 12/6106, 12/6335) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler . . . . 17113B Oskar Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 17118A, 17126D, 17128B Dr. Renate Hellwig CDU/CSU . . . . 17120A Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU 17122D, 17127D Joachim Hörster CDU/CSU (zur GO) . . 17127B Dr. Helmut Haussmann F D P 17129B Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 17131C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17133B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 17134D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . 17137D Ulrich Irmer F.D.P. 17138C Peter Kittelmann CDU/CSU 17139B Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 17141D, 17144A Ingrid Matthäus-Maier SPD 17143 C Siegmar Mosdorf SPD 17144 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 17147A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17148A Michael Stübgen CDU/CSU 17149 C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 17151A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 17152B Ortwin Lowack fraktionslos 17153 A Ulrich Irmer F.D.P. 17154 B Dr. Uwe Küster 17154B Nächste Sitzung 17155D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17157* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Jörg van Essen (F.D.P.) zur namentlichen Schlußabstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms in der 183. Sitzung vom 22. Oktober 1993 . 17158* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Schulhoff (CDU/CSU) zu Tagesordnungspunkt 15 sowie Zusatztagesordnungspunkte 5 bis 12 und 15 (Europapolitik) 17158* B Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 17159* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1993 17105 197. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1993 Beginn: 9.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 3. 12. 93 Antretter, Robert SPD 3. 12. 93* Bartsch, Holger SPD 3. 12. 93 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 3. 12. 93 Blunck (Uetersen), SPD 3. 12. 93 Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 3. 12. 93* Wilfried Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 3. 12. 93 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 3. 12. 93 Brähmig, Klaus CDU/CSU 3. 12. 93 Breuer, Paul CDU/CSU 3. 12. 93 Burchardt, Ulla SPD 3. 12. 93 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 3. 12. 93 Peter Harry Doss, Hansjörgen CDU/CSU 3. 12. 93 Duve, Freimut SPD 3. 12. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 3. 12. 93 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 3. 12. 93 Eylmann, Horst CDU/CSU 3. 12. 93 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 3. 12. 93 Formanski, Norbert SPD 3. 12. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 3. 12. 93 Klaus Friedrich, Horst F.D.P. 3. 12. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 3. 12. 93 Ganseforth, Monika SPD 3. 12. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 3. 12. 93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 3. 12. 93 Wolfgang Gerster (Mainz), CDU/CSU 3. 12. 93 Johannes Gleicke, Iris SPD 3. 12. 93 Gries, Ekkehard F.D.P. 3. 12. 93 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 3. 12. 93 Großmann, Achim SPD 3. 12. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 3. 12. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 3. 12. 93 Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 3. 12. 93 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 3. 12. 93 Heyenn, Günther SPD 3. 12. 93 Ibrügger, Lothar SPD 3. 12. 93 Jaffke, Susanne CDU/CSU 3. 12. 93 Jaunich, Horst SPD 3. 12. 93 Dr. Jens, Uwe SPD 3. 12. 93 Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 3. 12. 93 Keller, Peter CDU/CSU 3. 12. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 3. 12. 93 Klose, Hans-Ulrich SPD 3. 12. 93 Kolbe, Manfred CDU/CSU 3. 12. 93 Koltzsch, Rolf SPD 3. 12. 93 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 3. 12. 93 Koschnick, Hans SPD 3. 12. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 3. 12. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 3. 12. 93 Krziskewitz, Reiner CDU/CSU 3. 12. 93 Lamers, Karl CDU/CSU 3. 12. 93 Laumann, Karl Josef CDU/CSU 3. 12. 93 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 3. 12. 93 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 3. 12. 93 Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 3. 12. 93 Marten, Günter CDU/CSU 3. 12. 93* Dr. Matterne, Dietmar SPD 3. 12. 93 Meckel, Markus SPD 3. 12. 93 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 3. 12. 93 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 3. 12. 93 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 3. 12. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 3. 12. 93* Müller (Pleisweiler), SPD 3. 12. 93 Albrecht Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 3. 12. 93 Opel, Manfred SPD 3. 12. 93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 3. 12. 93 Paintner, Johann F.D.P. 3. 12. 93 Palis, Kurt SPD 3. 12. 93 Peter (Kassel), Horst SPD 3. 12. 93 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 3. 12. 93 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 3. 12. 93 Pfuhl, Albert SPD 3. 12. 93* Dr. Pick, Eckhart SPD 3. 12. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 3. 12. 93* Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 3. 12. 93 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 3. 12. 93* Reichenbach, Klaus CDU/CSU 3. 12. 93 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 3. 12. 93 Reschke, Otto SPD 3. 12. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 3. 12. 93 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 3. 12. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 3. 12. 93 Ingrid Rother, Heinz CDU/CSU 3. 12. 93 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 3. 12. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 3. 12. 93* Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 3. 12. 93 Schmidt-Zadel, Regina SPD 3. 12. 93 Dr. Schmieder, Jürgen F.D.P. 3. 12. 93 von Schmude, Michael CDU/CSU 3. 12. 93* Dr. Schnell, Emil SPD 3. 12. 93 Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 3. 12. 93 Schütz, Dietmar SPD 3. 12. 93 Schulte (Hameln), SPD 3. 12. 93** Brigitte Schwalbe, Clemens CDU/CSU 3. 12. 93 Seibel, Wilfried CDU/CSU 3. 12. 93 Seiters, Rudolf CDU/CSU 3. 12. 93 Dr. Soell, Hartmut SPD 3. 12. 93* Dr. Sperling, Dietrich SPD 3. 12. 93 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 3. 12. 93 Stachowa, Angela PDS/LL 3. 12. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 3. 12. 93* Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 3. 12. 93 Wolfgang Dr. von Teichman, F.D.P. 3. 12. 93 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 3. 12. 93 Thierse, Wolfgang SPD 3. 12. 93 Titze-Stecher, Uta SPD 3. 12. 93 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 3. 12. 93 Uldall, Gunnar CDU/CSU 3. 12. 93 Verheugen, Günter SPD 3. 12. 93 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 3. 12. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 3. 12. 93 Karsten D. Dr. Waffenschmidt, CDU/CSU 3. 12. 93 Horst Walz, Ingrid F.D.P. 3. 12. 93 Weis (Stendal), Reinhard SPD 3. 12. 93 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 3. 12. 93 Gert Weißgerber, Gunter SPD 3. 12. 93 Welt, Jochen SPD 3. 12. 93 Wettig-Danielmeier, Inge SPD 3. 12. 93 Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 3. 12. 93 Zierer, Benno CDU/CSU 3. 12. 93* Zywietz, Werner F.D.P. 3. 12. 93 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Jörg van Essen (F.D.P.) zur namentlichen Schlußabstimmung fiber den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms in der 183. Sitzung vom 22. Oktober 1993 (Seite 15 884B) In der namentlichen Schlußabstimmung habe ich irrtümlich statt meiner Ja-Stimmkarte eine Ja-Stimmkarte des Abgeordneten Rainer Funke abgegeben. Wenn diese zweite Stimmkarte als meine gezählt wird, erhöht sich die Zahl der abgegebenen JaStimmen auf 323. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Schulhoff (CDU/CSU) zu Tagesordnungspunkt 15 sowie Zusatztagesordnungspunkte 5 bis 12 und 15 (Europapolitik) Als ich meinen Beitrag für die heutige Debatte vorbereitete, kam sofort eine besorgte Kollegin zu mir und fragte, wie ich denn jetzt zur Europäischen Integration stehen würde. Ihr waren offensichtlich noch meine kritischen Anmerkungen zu den Maastrichter Beschlüssen bewußt. Ich konnte sie jedoch beruhigen, denn ich war nie ein Gegner einer Intensivierung der Europäischen Zusammenarbeit. Im Gegenteil. Ich sehe in der Europäischen Union die einzige Chance für uns Deutsche, unsere Zukunft durch den Zusammenschluß der ökonomischen Potenzen der Völker Europas in Wohlstand, „Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen". So steht es treffend in der Präambel zum europäischen Vertragswerk. Dies war auch die große Vision des ersten Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, zu der es bis heute keine Alternative gibt und die durch die Politik Helmut Kohls weitergeführt und vertieft worden ist. Überall in der Welt versucht man, ähnliche Modelle zu verwirklichen. Ich hatte mich deshalb kritisch zu Maastricht geäußert, weil es in einigen Punkten des Vertrages noch erheblichen Klärungsbedarf gab. Die anschließenden Beratungen haben mir dann letztlich die Zustimmung erleichtert. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ein ganz wichtiger Punkt dieser Entscheidung war und ist für mich, daß der Vertrag keinen Verfahrensautomatismus vorsieht, sondern daß die jeweiligen weiteren Integrationsschritte demokratisch begleitet werden müssen. Das bedeutet: Die letzte Entscheidung bleibt dem verfassungsmäßigen Souverän vorbehalten, also uns! Dies gilt auch für die Währungsunion. Wenn man auch ein entschiedener Befürworter der Europäischen Integration ist, so muß es nicht nur erlaubt, sondern sogar zwingend notwendig sein, den weiteren Integrationsprozeß konstruktiv- kritisch begleiten zu dürfen. Denn es gilt, bestehende Fehlentwicklungen zu korrigieren und eventuell neuen rechtzeitig vorzubeugen, damit die Menschen Vertrauen zu Europa gewinnen. Deshalb erlauben Sie mir diesbezüglich einige Anmerkungen. Mit Sorge betrachte ich die zur Zeit laufenden GATT-Verhandlungen und das leider immer noch nicht verabschiedete Blair-HouseAbkommen. Da der Abschlußtermin am 15. Dezember unmittelbar bevorsteht, hoffe ich auf Einsicht bei den Kontrahenten. Denn dieses Abkommen ist meiner Ansicht nach für die gesamte Weltwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Es bestimmt die Zukunft des Welthandels, an dem die Europäische Union immerhin mit 40 % beteiligt ist. In diesem Zusammenhang schreibt der bekannte Harvard-Professor Smyser, daß das westliche Bündnis durch den Zwang zu militärischer Zusammenarbeit trotz aller immer wieder auftretenden Querelen gefestigt wurde. Dieser Zwang ist mit der Überwindung Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1993 17159* des Ost-West-Konflikts weggefallen. Die neuen Säulen einer Zusammenarbeit sind Handel, Finanzen, Währung und wirtschaftliche Koordination. Diese strategische Bedeutung einer neuen Weltwirtschaftsordnung muß jedoch bewußter werden. Die Phase des kalten Krieges darf nicht ersetzt werden durch eine der „Handelskriege". Hier könnte gerade die Europäische Union ein positives Signal setzen, denn Europa darf nicht zu einer Festung versteinern, von deren Zinnen die Fratze des Protektionismus die übrige Welt erschreckt. Dies würde uns Deutsche am härtesten treffen. Erlauben Sie mir aber auch noch einige Anmerkungen zu den ursprünglichen finanzpolitischen Überlegungen der Europäischen Kommission. Die Kommission regt an, auf die Nutzung von Energie Umweltabgaben zu erheben. Im Gespräch ist hier u. a. eine CO2-Abgabe, wie dies auch bei uns diskutiert wird. Grundsätzlich ist es richtig, auch mit dem Instrument der Abgaben die Verhaltensweisen der Menschen zu steuern. Wir meinen Energie sparen, das ist richtig. Jedoch dürfen diese Mittel nicht dazu dienen, das Steueraufkommen zu erhöhen oder dirigistische Maßnahmen zu finanzieren. Auch die im internationalen Wettbewerb stehenden Firmen dürfen nicht einseitig belastet werden. In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir den Hinweis, daß europäische Umweltpolitik sich nicht nach dem Schema vollziehen darf, die Deutschen machen es, die andern lesen es noch und die Dritten werfen es direkt in den Papierkorb. Auch über die Anregung einer Erhöhung der Verbrauchssteuern kann im Kontext einer Steuersenkung bei den direkten Steuern gesprochen werden. Gerade in der Bundesrepublik ist das Verhältnis der direkten zu den indirekten Steuern noch korrekturbedürftig. Wie wir alle wissen, ist bei uns die Belastung durch direkte, also leistungshemmende Steuern noch zu groß. Grundsätzlich muß aber gesagt werden, daß wir mittelfristig die Steuern senken müssen. Denn nur eine Steuersenkungspolitik ist die beste Therapie für unsere krankende Wirtschaft. Besser als jedes Beschäftigungsprogramm und subventionierte Branchen- und Standortpolitik. Das gilt auch für kreditfinanzierte Konjunkturprogramme, wir kennen doch die Strohfeuereffekte; übrig bleiben nur Schulden. Doch gerade in diesen Punkten gibt es auf EU-Ebene noch erhebliche ideologische Defizite. In diesem Zusammenhang lassen Sie mich nur den nebulösen Begriff Industriepolitik erwähnen. Wenn die Europäische Kommission vorschlägt, die Kapitaleinkünfte stärker zu besteuern, so geht dies nicht an die Adresse der Bundesrepublik Deutschland, sondern vielmehr an die der europäischen Staaten, die noch für Kapitalflüchtige lukrative steuerfreie Schlupflöcher bieten. Hier ist in der Tat noch dringender Harmonisierungsbedarf vorhanden. Zum Schluß noch ein Appell an die Kommission selbst: Wer von anderen zu Recht die Konsolidierung der Haushalte verlangt, sollte damit im eigenen Verantwortungsbereich beginnen. Hier sind die Hinweise der Deutschen Bundesbank über den erhöhten Finanzbedarf der Union ebenso emstzunehmen wie die Kritik des Europäischen Rechnungshofes. Eine Politik der knappen Kassen hilft uns vielleicht auch, die übermächtige europäische Bürokratie abzubauen. Quantität ist noch kein Zeichen von Qualität. Weniger Bürokratie, weniger gleichmachender Richtlinien, mehr Subsidiarität und mehr Transparenz in den Entscheidungsprozessen gibt den Menschen auch mehr Sicherheit und nimmt ihnen die Angst vor einem europäischen Leviathan. Europa muß Hoffnung ausstrahlen und darf keine Angst verbreiten. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 663. Sitzung am 26. November 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Familiennamensrechtsgesetz — FamNamRG) Gesetz zur Heilung des Erwerbs von Wohnungseigentum Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Juli 1992 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern Gesetz zu der am 25. November 1992 in Kopenhagen beschlossenen Änderung und den am 25. November 1992 beschlossenen Anpassungen zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Erstes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 26. November 1993 in sinngemäßer Anwendung des § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Reichsbahn für das Rumpfgeschäftsjahr 1990 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt worden. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 26. November 1993 in sinngemäßer Anwendung des § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Reichsbahn für das Geschäfts- jahr 1991 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt worden. Beide Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/5266 Drucksache 12/5459 Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 12/4491 Nrn. 2.13-2.15, 2.17-2.28
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Sitzung.
    Interfraktionell ist vereinbart worden, den Zusatzpunkt 13a, zweite Beratung und Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank, abzusetzen.
    Weiter ist vereinbart worden, die Beschlußempfehlung und den Bericht des EG-Auschusses zum Antrag der Fraktion der SPD zu „Forderungen an die künftige Europapolitik der Bundesregierung" auf Drucksache 12/6335 in verbundener Beratung mit Tagesordnungspunkt 15 zu behandeln.
    Sind Sie damit einverstanden? —Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs fiber den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften

    (Zweites Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs - 2. SGBÄndG)

    — Drucksache 12/5187 — (Erste Beratung 168. Sitzung)

    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

    — Drucksachen 12/6306, 12/6334 —
    Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Gisela Babel
    Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. — Dagegen sehe ich keinen Widerspruch.
    Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt der Kollege Jochen Feilcke.


Rede von Jochen Feilcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute zu
dieser Morgenstunde mit einem sehr spannenden Gesetzentwurf, dem „Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs über den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs ...)".
Es ist uns in den Ausschußberatungen nicht gelungen, sehr viel Stimmung zu erzeugen, und ich gehe davon aus, daß mir dies auch heute morgen kaum gelingen wird. Aber mir ist gesagt worden, es sei ein sehr wichtiges Gesetz und es müsse deshalb auch im Plenum dazu gesprochen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Tatsächlich habe ich bei näherer Befassung als Berichterstatter einige sehr wichtige Aspekte darin entdeckt. Der Kollege Büttner, der sich in dieser Frage für die SPD sehr engagiert, wird sicher aus seiner Sicht noch begründen, welche weitreichende, vorwärtsdrängende Bedeutung dieses Gesetz hat.
Es handelt sich also um den Schutz von Sozialdaten, die bei den Sozialversicherungsträgern gespeichert werden. Wir müssen uns darüber im klaren sein: Es sind sehr sensible Daten. In der Tat hat der Gesetzgeber sein Augenmerk darauf zu richten, wie damit umgegangen wird.
Nun haben wir in Deutschland eine gesetzliche Regelung, die über das, was in den europäischen Nachbarstaaten, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft vorhanden ist, hinausgeht. Aber auch unsere gesetzlichen Regelungen aus dem Jahre 1980 sind heute überholt. Das geltende Recht ist durch die Entwicklung in der Rechtsprechung und durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes, auf das im geltenden Recht im einzelnen verwiesen wird, eben nicht mehr aktuell. Es geht hier um eine Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und an die sich aus der Aktualität ergebenden Notwendigkeiten.
Das führte zu einer umfassenden Neugestaltung der Vorschriften zum Sozialdatenschutz. Es wurde ein in sich abgeschlossenes Recht geschaffen. Verweisungen auf das Bundesdatenschutzgesetz sind, soweit das überhaupt möglich war, vermieden worden. Aber es wird hier in einer Sprache gesprochen, die der des Bundesdatenschutzgesetzes sehr ähnlich ist. Deswe-
17106 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Dezember 1993
Jochen Feilcke
gen ist es auch ein so besonders aufregendes und spannendes Gesetz. Genau das macht seinen Charme aus.
In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß zur Zeit in Brüssel eine EG-Richtlinie zum Datenschutz beraten wird. Es muß von deutscher Seite aus darauf geachtet werden, daß durch diese Richtlinie das bereits erreichte und durch die vorliegende Weiterentwicklung noch erhöhte Niveau des Sozialdatenschutzes in Deutschland nicht abgesenkt wird.
Im bisherigen Recht, meine Damen und Herren, sind nur die Sicherung der Datenbestände bei den Leistungsträgern, die Übermittlung der Daten sowie die Datenverarbeitung im Auftrag eines Dritten geregelt. Im jetzt vorliegenden Entwurf hingegen wird bereits die Erhebung der Daten entsprechend den Grundsätzen des Volkszählungsurteils eingeschränkt.
Außerdem wird das gesamte Spektrum der Datenverarbeitung, also z. B. auch die Speicherung, Veränderung und Nutzung der Daten, geregelt. Neu ist in diesem Entwurf auch eine Regelung zum automatisierten Abrufverfahren, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ferner enthält der Entwurf eine Regelung über eine Verpflichtung zum Schadenersatz, die aus Gründen der Gesetzgebungskompetenz allerdings nur für bundesunmittelbare Stellen gilt.
Von besonderer Bedeutung ist sicherlich — und das ist einer der Punkte, die eine nähere Befassung durchaus rechtfertigen —, daß die Personen, über die Daten gespeichert werden, in größerem Umfang ein Auskunftsrecht gegenüber den Stellen, die diese Daten speichern, erhalten. Ausnahmen hiervon sollen nur im Fall einer Datenübermittlung an Nachrichtendienste gelten.
Der Entwurf sieht zur Verwirklichung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes vor, daß Daten in der Regel bei den Betroffenen erhoben werden und diese darüber hinaus, falls diese Regelung aus zwingenden Gründen durchbrochen wird, über anderweitige Erhebungsmöglichkeiten informiert werden.
Der erste Durchgang im Bundesrat hat ebenso wie die Beratungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages gezeigt, daß das angestrebte Ziel des Entwurfs, die Grundsätze des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts mit den Erfordernissen der Praxis im Sozialleistungsbereich in Einklang zu bringen, erreicht worden ist.
Ich möchte ein Beispiel nennen: Das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz, daß Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie erhoben worden sind, und der Tatsache, daß im Sozialleistungsbereich Daten wegen der sich wandelnden Lebenssachverhalte zu unterschiedlichen Zwecken verwendet werden müssen, ist im Entwurf sachgerecht aufgelöst. So ist es nach dem neuen Gesetz möglich, Daten, die ein Rentenversicherungsträger für die Durchführung einer Reha-Maßnahme erhoben hat, anschließend auch für die Gewährung einer eventuellen Erwerbsunfähigkeitsrente zu verarbeiten, wenn sich herausstellt, daß eine Rehabilitation nicht erfolgversprechend sein wird. Ich gehe davon aus, daß wir alle darin übereinstimmen: Dies macht Sinn.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Insbesondere bei Einzelfragen des Entwurfs hat es — wie auch schon bei den Vorarbeiten zu diesem Gesetzentwurf — eine sehr enge Kooperation mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten gegeben. Diese reichte bis in die letzte Sitzung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hinein, so daß in Übereinstimmung zwischen den Fraktionen Vorschläge des Bundesdatenschutzbeauftragten noch in letzter Minute aufgenommen wurden. Hier hat es also eine gute Kooperation gegeben. Ich glaube, das ist im Sinne der Personen, über die hier gesprochen wird und deren Daten erfaßt und geschützt werden sollen.
Ich möchte darauf hinweisen, daß bundesunmittelbare Sozialleistungsträger der Kontrolle des Bundesdatenschutzbeauftragten unterliegen. Landesunmittelbare Träger unterliegen der Kontrolle des jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten. Bei den Sozialleistungsbehörden gibt es außerdem, anders als in Behörden der allgemeinen Verwaltung, einen internen Datenschutzbeauftragten. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ist die entsprechende Vorschrift zwar angegriffen worden, man ist aber letztlich zu dem Ergebnis gekommen, daß diese bewährte Institution erhalten bleiben soll.
Es ist natürlich notwendig, daß nach Inkrafttreten dieses vorliegenden Gesetzes von seiten der Bundesregierung beobachtet wird, wie es funktioniert, wie es umgesetzt und gefördert werden kann. Hier wird selbstverständlich auch in Zukunft eng mit dem Datenschutzbeauftragten zusammenzuarbeiten sein.
Es ist zu erwarten, daß sich nach einer gewissen Übergangszeit — ebenso wie bei dem geltenden Recht aus dem Jahre 1980 — herausstellen wird, daß es ein praktikables Gesetz ist. Mit diesem neuen Recht werden die Sozialdaten umfassend — von ihrer Erhebung über die Verarbeitung bis zu ihrer Vernichtung — geschützt. Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Sozialverwaltung zu stärken.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzesantrag.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


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    Rede von Dr. Rita Süssmuth


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

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