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    Plenarprotokoll 12/196 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 196. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 17044 A Absetzung der Punkte 18a, b und c von der Tagesordnung 16958 A Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 12/4610, 12/5015, 12/6280) b) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz) (Drucksachen 12/4609 [neu], 12/5014, 12/6269, 12/6270) Klaus Daubertshäuser SPD . . 16958C, 16961A Dr. Dionys Jobst CDU/CSU 16959A Roland Kohn F D P. 16964 B Detlev von Larcher SPD 16967 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 16968A Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16970B Ernst Waltemathe SPD 16970 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 16972 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 16974A Hans Eichel, Ministerpräsident des Landes Hessen 16976 A Roland Kohn F.D.P. 16977 D Horst Gibtner CDU/CSU 16979 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 16980 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16980 C Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . 16981D Namentliche Abstimmung 16984 A Ergebnis 16984 C Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung, anderer handwerksrechtlicher Vorschriften und des Berufsbildungsgesetzes (Drucksachen 12/5918, 12/6303) Ernst Hinsken CDU/CSU . . 16987 B Albert Pfuhl SPD 16989 C Josef Grünbeck F D P 16993 B Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 16995 A Ernst Hinsken CDU/CSU 16995 B Dr. Walter Hitschler F D P 16996 C Rainer Haungs CDU/CSU 16996 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (Drucksachen 12/4272, 12/6281) Klaus Harries CDU/CSU 16998 C Josef M. Leinen, Minister des Saarlandes 17000A Josef Grünbeck F D P 17001 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 17003B Dr. Walter Hitschler F.D.P. . 17003D, 17004D Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 17004 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 Susanne Kastner SPD 17006C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 17008D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksachen 12/6293 vom 1. Dezember 1993 und 12/6254 vom 26. November 1993 — Güterzug mit Pestiziden an der deutschalbanischen Grenze; Ausfuhrgenehmigung deutscher Behörden, Entsorgung DringlAnfr 1, 2 Dr. Erich Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek, BMU 17010C, 17012A ZusFr Dr. Erich Riedl (München) CDU/ CSU 17010D, 17012B ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . . 17011B ZusFr Susanne Kastner SPD . 17011C, 17013 A ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . 17011D ZusFr Dietmar Schütz SPD 17012 D Einstellung von Leistungen an Mehrfachbewerber seit der Überprüfung von Asylbewerbern durch das Automatische Fingerabdruck-Identifizierungssystem; Einsparungen MdlAnfr 15, 16 Brigitte Baumeister CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMi . . 17013B, D ZusFr Brigitte Baumeister CDU/CSU . . 17013D Erkenntnisse über die Vernetzung der rechtsextremen Szene im In- und Ausland MdlAnfr 19 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMi . . 17014 A ZusFr Hans Wallow SPD 17014 B Arbeit des Nationalen Drogenrates MdlAnfr 35 Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 17014D ZusFr Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP 17015A Kenntnis des Bundesgesundheitsministers von der Finanzierung nicht zugelassener Arzneimittel, insbesondere der Firma Rentschler, durch die gesetzliche Krankenversicherung MdlAnfr 36, 37 Klaus Kirschner SPD Antw PStSekr'in Dr. Sabine BergmannPohl BMG 13015B, C ZusFr Klaus Kirschner SPD 17015B, C Auswirkungen des Inkrafttretens des Tarifaufhebungsgesetzes für die deutsche Binnenschiffahrt, insbesondere für die Partikulierschiffahrt; Schaffung eines nationalen Ordnungsrahmens für die Übergangszeit bis zur Einführung eines europäischen Binnenschiffahrts-Marktsystems; Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verhaltens der holländischen Regierung MdlAnfr 39, 40 Karl-Josef Laumann CDU/CSU Antw PStSekr Manfred Carstens BMV . 17016A, 17017A ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU . 17016B ZusFr Dietmar Schütz SPD 17016D Jährliche Menge nicht sachgerecht entsorgter Schmierstoffe; Umweltgefahren MdlAnfr 46 Albert Deß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 17017B ZusFr Albert Deß CDU/CSU 17017 C Verwendung von Informationsmaterial der Bundesregierung für Rundfunksendungen MdlAnfr 52 Hans Wallow SPD Antw StSekr Dietrich Vogel BK 17018A ZusFr Hans Wallow SPD 17018 C Erörterung von Menschenrechtsfragen durch den Bundeskanzler bei dessen China-Besuch; Aufforderung des chinesischen Ministerpräsidenten zum Dialog mit dem geistlichen Oberhaupt Tibets, dem Dalai Lama MdlAnfr 53, 54 Dr. Klaus Kübler SPD Antw StMin Anton Pfeifer BK . 17018D, 17019C ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD . . . . 17019A, C Hilfe für die von den Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Armee und kurdischen Gruppen bedrohten Christen in Südost-Anatolien MdlAnfr 56, 57 Georg Gallus F.D.P. Antw StMin Helmut Schäfer AA . . . 17020B, D ZusFr Georg Gallus F.D.P. . . 17020B, 17021A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Einlagerung radioaktiver Abfälle in das Endlager für schwach- und mittelradioaktiver Abfälle Morsleben (ERAM) Dietmar Schütz SPD 17021 B Klaus Harries CDU/CSU 17022 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 III Dr. Jürgen Starnick F D P 17023 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 17024 C Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17025 C Dr. Bertram Wieczorek, Parl. Staatssekretär BMU 17026D Reinhard Weis (Stendal) SPD 17028B Dr. Harald Kahl CDU/CSU 17029 A Gerhart Rudolf Baum F D P 17030 A Siegrun Klemmer SPD 17030 D Heinrich Seesing CDU/CSU 17032A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 17033A Steffen Kampeter CDU/CSU 17034 B Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 17035B Tagesordnungspunkt 17: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (Drucksache 12/6154) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Drucksache 12/6153) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz) (Drucksache 12/6284) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Marianne Klappert, Dr. Liesel Hartenstein, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einschränkung der Tiertransporte in der EG (Drucksache 12/5785) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Carl Ewen, Robert Antretter, Holger Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Binnenschiffahrt (Drucksache 12/6221) . 17036A Tagesordnungspunkt 18: c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und des Geflügelfleischhygienegesetzes (Drucksachen 12/6205, 12/6305) d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann, Hartmut Büttner (Schönebeck) und der Fraktion der CDU/CSU, des Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin) und der Fraktion der SPD sowie des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des StasiUnterlagen-Gesetzes) (Drucksachen 12/5775, 12/6100) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender des Bundesschuldenausschusses: Bericht des Bundesschuldenausschusses nach § 35 Abs. 2 der Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924 (BGBl. 111, Nr. 651-1) für das Jahr 1992 (Drucksachen 12/5299, 12/6163) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung einiger Mitgliedstaaten, gemäß dem Verfahren in Artikel 8 Abs. 4 der Richtlinie 92/81/EWG des Rates auf Mineralöle, die zu bestimmten Zwecken verwendet werden, ermäßigte Verbrauchsteuersätze oder Verbrauchsteuerbefreiungen einzuführen oder beizubehalten (Drucksachen 12/5190 Nr. 2.1, 12/6165) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung der gegenseitigen Amtshilfe der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und der Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission, um die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und Agrarregelungen zu gewährleisten, und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1468/81 (Drucksachen 12/4555 Nr. 2.4, 12/6173) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 130 zu Petitionen (Drucksache 12/6230) 17036C Zusatztagesordnungspunkt 13: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 18) a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Rechtsakt vom 25. März 1993 zur Änderung des Protokolls über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (Drucksachen 12/5941, 12/6300) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handels- und Lohnstatistikgesetzes (Statistikänderungsgesetz) (Drucksachen 12/5886, 12/6309) 17037 B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung nach dem Einigungsvertrag (Drucksachen 12/6120, 12/6308) Hartmut Koschyk CDU/CSU 17038C Rolf Schwanitz SPD 17039 D Udo Haschke (Jena) CDU/CSU 17040C, 17041 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 17041D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 17042 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 17043A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17043 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Vera Wollenberger, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur aktuellen Situation im Krieg in Bosnien-Herzegowina (Drucksachen 12/5729, 12/6206) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. sowie der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Winterhilfe für Bosnien (Drucksache 12/6314) Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 17044 B Dr. Eberhard Brecht SPD 17046A Burkhard Zurheide F.D.P. 17048C Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17049D Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 17050D Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/ CSU 17051D, 17057 D Ulrich Irmer F.D.P 17053B, D Dr. Eberhard Brecht SPD 17054A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 17055A Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) (Drucksachen 12/4891, 12/6307) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17058 C Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 17059B Dr. Burkhard Hirsch F D P 17061 A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 17062 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17062 C Meinrad Belle CDU/CSU 17063A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 17064A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Antje-Marie Steen, Carl Ewen, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reisemöglichkeiten für behinderte Menschen (Drucksachen 12/3649, 12/5086) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Rolf Olderog, Wilfried Bohlsen, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Michaela Blunk (Lübeck), Dr. Eva Pohl, Dr. Olaf Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Urlaubs- und Freizeitmöglichkeiten für behinderte Menschen (Drucksache 12/6290) Antje-Marie Steen SPD 17064D Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 17067B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17067 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 17068B Dr. Eva Pohl F.D.P. 17069A Antje-Marie Steen SPD 17069C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 17070 C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 17071 A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17071B Dr. Konrad Elmer SPD 17072A Karin Jeltsch CDU/CSU 17072B Carl Ewen SPD 17073 D Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin), Gerd Andres, Angelika Barbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ausländergesetz 1990 (Drucksache 12/5994) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 V in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Änderung des § 19 des Ausländergesetzes (Drucksache 12/6291) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 17074B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 17075A Cornelia Schmalz-Jacobsen F D P 17076C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 17077 B Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17077D Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 17078C Uwe Lambinus SPD 17079D Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe Lambinus, Siegfried Vergin, Siegrun Klemmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unrechtsurteile wegen „Fahnenflucht/Desertion", „Wehrkraftzersetzung" oder „Wehrdienstverweigerung" während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Drucksache 12/6220) Uwe Lambinus SPD 17080B Klaus-Heiner Lehne CDU/CSU 17081 C Uwe Lambinus SPD 17082 C Dr. Konrad Elmer SPD 17083A Wolfgang Lüder F.D.P. 17083 C Norbert Geis CDU/CSU 17084 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 17084D Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17085 B Norbert Geis CDU/CSU 17086A Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Veranstaltung „Ausländerinnen und Ausländer im Parlament" (Drucksache 12/5778) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 17086 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . 17088A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 17088D Cornelia Schmalz-Jacobsen F D P 17090A Vizepräsident Helmuth Becker 17090C Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Multilaterale Handelsregulierungen nach der Uruguay-Runde (Drucksachen 12/4576, 12/5255) Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17091 A Klaus Beckmann F.D.P. 17092D Nächste Sitzung 17093 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17095* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung, anderer handwerksrechtlicher Vorschriften und des Berufsbildungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 5) . . . . 17095* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Große Anfrage: Multilaterale Handelsregulierungen nach der Uruguay-Runde) Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMWi 17096* A Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 17096* D Dr. Norbert Wieczorek SPD 17097* D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 17098* C Anlage 4 Verhinderung der Verwendung menschlicher Leichen für Unfall-Crash-Tests MdlAnfr 2 — Drs 12/6254 — Claus Jäger CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 13099 * A Anlage 5 Entwicklung des Zuzugs von Aussiedlern seit 1982 MdlAnfr 17 — Drs 12/6254 —Günter Graf SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17099* C VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 Anlage 6 Verfestigung rechtsextremistischer Organisationen MdlAnfr 18 — Drs 12/6254 —Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . 17099* D Anlage 7 Förderung von Wohnungen für Bedienstete des Jagdgeschwaders JG 73 in der Stadt Laage durch den Bund MdlAnfr 32, 33 — Drs 12/6254 — Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 17100* B Anlage 8 Einrichtung des Fonds für HIV-infizierte Bluter MdlAnfr 34 — Drs 12/6254 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 17100* D Anlage 9 Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Seeschiffahrt MdlAnfr 38 — Drs 12/6254 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 17101* A Anlage 10 Bemühungen der belgischen Verkehrswacht um Verbesserung der Verkehrssicherheit, z. B. durch Werbekampagnen mit drastischen Bildern für angepaßte Geschwindigkeiten und gegen Alkohol am Steuer MdlAnfr 43 — Drs 12/6254 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMV 17101* C Anlage 11 Abschluß des Planfeststellungsverfahrens für das vorgesehene Endlager „Konrad"; Haltung des Landes Niedersachsen MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/6254 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 17101* D Anlage 12 Sondertarife für humanitäre Paketsendungen in die Dritte Welt MdlAnfr 49 — Drs 12/6254 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 17102* A Anlage 13 Erhöhung der Paketgebühren für Sendungen ins ehemalige Jugoslawien MdlAnfr 50, 51 — Drs 12/6254 — Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMPT . 17102' B Anlage 14 Vereinbarkeit der „Ein-China-Politik" der Bundesregierung mit der Resolution des Europäischen Parlaments zur Einbeziehung von China und Taiwan in das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen MdlAnfr 55 — Drs 12/6254 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 17102* D Anlage 15 Konsequenzen aus der neuen russischen Militärdoktrin für die Präsenz der Bundesmarine an der Ostsee im Zusammenhang mit den deutschen Sicherheitsinteressen MdlAnfr 58 — Drs 12/6254 — Norbert Gansel SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . 17103* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 16957 196. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 3 Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 2. 12. 93* Bartsch, Holger SPD 2. 12. 93 Bläss, Petra PDS/LL 2. 12. 93 Blunck (Uetersen), SPD 2. 12. 93 Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 2. 12. 93* Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 2. 12. 93* Duve, Freimut SPD 2. 12. 93 Ehrbar, Udo CDU/CSU 2. 12. 93 Eylmann, Horst CDU/CSU 2. 12. 93 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 2. 12. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 2. 12. 93* Friedrich, Horst F.D.P. 2. 12. 93 Gattermann, Hans H. F.D.P. 2. 12. 93 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 2. 12. 93 Dr. von Geldern, CDU/CSU 2. 12. 93 Wolfgang Gleicke, Iris SPD 2. 12. 93 Günther (Duisburg), CDU/CSU 2. 12. 93 Horst Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 2. 12. 93 Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 2. 12. 93 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 2. 12. 93 Heyenn, Günther SPD 2. 12. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 2. 12. 93 Klose, Hans-Ulrich SPD 2. 12. 93 Koschnick, Hans SPD 2. 12. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 2. 12. 93 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 2. 12. 93 Lohmann (Witten), Klaus SPD 2. 12. 93 Marten, Günter CDU/CSU 2. 12. 93* Dr. Matterne, Dietmar SPD 2. 12. 93 Meckel, Markus SPD 2. 12. 93 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 2. 12. 93 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 2. 12. 93 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 2. 12. 93* Reinhard Dr. Modrow, Hans PDS/LL 2. 12. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 2. 12. 93 * Neuling, Christian CDU/CSU 2. 12. 93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 2. 12. 93 Pofalla, Ronald CDU/CSU 2. 12. 93 Poß, Joachim SPD 2. 12. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 2. 12. 93* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 2. 12. 93 * Reimann, Manfred SPD 2. 12. 93 * Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 2. 12. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 2. 12. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 2. 12. 93 Ingrid Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 2. 12. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Scheer, Hermann SPD 2. 12. 93* Schluckebier, Günter SPD 2. 12. 93* Dr. Schmieder, Jürgen F.D.P. 2. 12. 93 von Schmude, Michael CDU/CSU 2. 12. 93* Schüßler, Gerhard F.D.P. 2. 12. 93 Schulte (Hameln), SPD 2. 12. 93** Brigitte Dr. Soell, Hartmut SPD 2. 12. 93* Dr. Sperling, Dietrich SPD 2. 12. 93 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 2. 12. 93 Stachowa, Angela PDS/LL 2. 12. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 2. 12. 93 * Dr. von Teichman, F.D.P. 2. 12. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 2. 12. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 2. 12. 93 Karsten D. Dr. Waffenschmidt, CDU/CSU 2. 12. 93 Horst Weisskirchen (Wiesloch), SPD 2. 12. 93 Gert Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 2. 12. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 2. 12. 93 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 2. 12. 93 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung, anderer handwerksrechtlicher Vorschriften und des Berufsbildungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 5) Die Novellierung der Handwerksordnung ist ein wichtiger Schritt auch auf dem Wege zur Europafähigkeit des Handwerks, ohne daß dabei die bewährten Grundsätze des deutschen Handwerks aufgegeben werden. Um das zeitgerechte Inkrafttreten der neuen Handwerksordnung nicht zu gefährden, halte ich die heutigen abschließenden Beratungen für notwendig und werde den Entwürfen auch zustimmen. Aber ich bedaure sehr, daß es nicht gelungen ist, gleichzeitig auch die Überarbeitung der Anlagen A und B zur Handwerksordnung abzuschließen und damit den übereinstimmenden Wünschen des ZDH und des DIHT nach Übernahme u. a. der Gerüstbauer, der Kosmetiker und der Bestatter als neue Handwerksberufe in die Anlage A Rechnung zu tragen. Meine dringliche Bitte ist deshalb, die herausstehenden Fragen alsbald einer Lösung zuzuführen und die sicherlich schwierigen Beratungen nicht auf die lange Bank zu schieben. 17096* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 14 (Große Anfrage: Multilaterale Handelsregulierungen nach der Uruguay-Runde) Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Erstens. Die Verhandlungen der Uruguay-Runde stehen zum wiederholten Mal in der Endphase. Der Verhandlungsprozeß in Genf macht deutliche Fortschritte. Seit dem 15. November 1993 liegt ein Vertragsentwurf über eine Multilaterale Handelsorganisation (MTO) vor. Er enthält eine Reihe von Elementen, die auf Forderungen der Europäischen Union zurückgehen, die auch die Bundesregierung unterstützt. Um nur zwei für uns wichtige Punkte hervorzuheben: Es ist gegen erheblichen Widerstand gelungen, den Umweltschutz ausdrücklich als Zielsetzung der MTO an prominenter Stelle in der Präambel festzuhalten; die MTO-Mitglieder sind verpflichtet, die Konformität ihrer Gesetzgebung mit ihren Verpflichtungen aus der MTO zu gewährleisten. Die Verhandlungen über die MTO sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Insbesondere ist derzeit noch offen, ob es zur Schaffung einer neuen internationalen Organisation MTO kommen wird. Noch wird sie von den USA abgelehnt. Die USA bevorzugen einen weniger formellen Weg. Sie sind im wesentlichen bereit, die gleiche Substanz nur in Form eines Protokolls zu akzeptieren. Die Europäische Union wünscht dagegen aus Gründen größerer Rechtssicherheit die MTO. Hierüber gehen die Verhandlungen in Genf noch weiter. Zweitens. Lassen Sie mich zum Stand der GATT- Verhandlungen im übrigen kurz folgendes sagen: Der termingerechte Abschluß der UR zum 15. Dezember 1993 bleibt übergeordnetes Ziel der Bundesregierung. Neben dem elementaren wirtschafts- und handelspolitischen Interesse Deutschlands am Abschluß der Runde, ist ein UR-Erfolg auch aus weltwirtschaftlichen Gründen unverzichtbar. Er würde sich belebend auf die internationale Wirtschaft auswirken, auf die Lage der Entwicklungsländer und der jungen Demokratien und im Umbruch befindlichen Staaten in Osteuropa. EU-Kom hat den Verhandlungsstand in der UR im Allg. Rat am 8. November 1993 als ermutigend gewertet. Die Bundesregierung schließt sich diesem Urteil an. Ein großer Teil des globalen UR-Gesamtpakets liegt bereits auf dem Tisch. Er wird von der Kom mit 85 % beziffert. Trotz dieser 85 % aber ist der letzte Knoten des Gesamtpakets noch nicht geknüpft, und die Lösung der noch offenen Fragen bei Marktzugang, Dienstleistungen, institutionellen- und Sektorfragen (Agrar, Zivilflugzeuge, Stahl) zählt bei weitem nicht zu den leichtesten. Erfreulich ist allerdings, daß bei den institutionellen Fragen der MTO und der integrierten Streitschlichtung inzwischen auch beachtliche Fortschritte zu verzeichnen sind. Die notwendigen letzten Schritte zum Abschluß der Runde müssen jetzt — gerade angesichts der schon zurückgelegten Strecke — von allen Beteiligten konsequent getan werden. So erwarten wir z. B. nach dem Abstimmungserfolg über das NAFTA-Abkommen von der nun verstärkt handlungsfähigen US-Administration gesteigerte Flexibilität und Aufgeschlossenheit in den UR-Verhandlungen. Wie aus Brüssel zu hören ist, gibt es Fortschritte in den Verhandlungen EU/USA. Die Bundesregierung unterstützt EU-Kom darin, den Druck in diesem Sinne auf die US-Seite zu verstärken. Natürlich muß aber auch die Haltung der Eu-Kom in den Verhandlungen von derselben Flexibilität geprägt sein, die wir von unseren Verhandlungspartnern erwarten. Scheitert der Abschluß durch starres Festhalten an den eingenommenen Positionen, laufen wir Gefahr, daß der europäischen Wirtschaft der Zugang zu wichtigen Märkten erschwert bzw. verwehrt werden könnte. Die Bundesregierung unterstützt ein offensives Vorgehen der EU-Kom. Sie steht zudem auch beständig mit der EU-Kom, den Regierungen anderer Mitgliedstaaten, den USA und anderen UR-Teilnehmern in engem politischen Kontakt. VP Brittan berichtet heute dem Rat über seine gestrigen Gespräche mit USTR Kantor. Sie sollen am 6. Dezember 1993 in Brüssel fortgesetzt werden. Die erzielten Ergebnisse müssen dann möglichst rasch den anderen UR-Teilnehmern in Genf unterbreitet werden. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der EU-Kom mit allen Kräften, damit eine Lösung der jetzt noch offenen Fragen im vorgesehenen Zeitrahmen erreicht werden kann. Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU): Wenn man die Anfrage des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN liest, dann hat man zunächst den Eindruck, daß sie die Welthandelsorganisation als Instrumentarium außerhalb des Verhandlungsmandates der Uruguay-Runde des GATT ansehen. Liest man die Anfrage weiter, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, sie wollten diese Welthandelsorganisation zu einer Art eierlegenden Wollmilchsau ausbauen. Ich denke, die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Große Anfrage hinreichend deutlich gemacht, auf welcher Grundlage die Welthandelsorganisation begründet werden soll und worin ihre Aufgaben liegen. Sie hat deutlich gemacht, welche Grenzen ihr mit dem Abschluß der GATT-Verhandlungen noch in diesem Jahr gezogen werden sollen. Da entsteht ein institutioneller Rahmen für eine Vielzahl von Handelsorganisationen, die jetzt endlich ein gemeinsames Dach brauchen. Das kann das GATT nicht sein. Eine solche Welthandelsorganisation verstehe ich zunächst als eine verwaltende Einrichtung. Die Gestaltung bleibt Aufgabe der Politik. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 17097* Damit kann sich die Welthandelsorganisation auch nicht zu einer Bürokratie mausern, die zunehmend Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten an sich zieht. Es ist klar vorgesehen: Die Politik bestimmt auf intergouvernementaler Ebene. Würde die Bundesregierung und würde die EG- Kommission, die für die Staaten der Europäischen Union die Verhandlungen führt, auf die Anregungen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingehen, die aus dieser Großen Anfrage herauszulesen sind, das GATT und die Entwicklung einer Welthandelsorganisation wären von vornherein zum Scheitern verurteilt. In den Interessenkonflikten zwischen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, die insbesondere im Agrarbereich bestehen, wird deutlich, wie komplex diese Materie ist. Die einzelnen Gestaltungselemente sind höchst sensibel. Wenn neben dem GATT jetzt das „Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen" (GATS) und das „Abkommen über handelsrelevante Aspekte des Schutzes geistigen Eigentums" (TRIPS) in ein großes internationales Vertragswerk aufgenommen werden, dann ist dies ein riesiger Fortschritt. Und so wichtig die Regelungen des Bereiches Handel und Umwelt sind, sie sind für diese Verhandlungsrunde zum einen nicht vorgesehen, zum anderen würden sie die Möglichkeit einer Einigung in unerträglicher Weise verzögern. Wir sollten froh sein, daß in den gegenwärtig vorliegenden Texten die Grundlagen dafür gelegt sind. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Die Europäische Union und die Bundesregierung haben sich, das macht die Antwort auf die Große Anfrage deutlich, im Interesse einer grundlegenden Verknüpfung von Handel und Umwelt erfolgreich engagiert. Die Bundesregierung sollte sich in weiteren Gesprächen nicht am Beispiel unserer französischen Nachbarn orientieren, die zur Zeit bemüht scheinen, nach dem Blairhouse-Kompromiß auch das gesamte GATT scheibchenweise in Frage zu stellen. Die CDU/CSU fordert die Bundesregierung auf, jetzt mit Nachdruck für einen Abschluß der Uruguay-Runde des GATT einzutreten. Wir müssen unseren Nachbarn klarmachen: Das ist nicht nur im europäischen Interesse. Das ist im Interesse jeder einzelnen Nation in Europa. Dr. Norbert Wieczorek (SPD): Ich begrüße außerordentlich, daß heute — eher zufällig als gewollt — ein wichtiges GATT-Thema hier im Deutschen Bundestag diskutiert wird. Dies gibt mir Gelegenheit, in dieser Woche der Vorentscheidungen für das Ja oder Nein zur Uruguay-Runde mit allem Nachdruck die großen Anstrengungen zu begrüßen, die UruguayRunde im Prinzip vor dem 15. Dezember zum Abschluß zu bringen. Während — wie immer bei wichtigen Verhandlungskomplexen — von den Beteiligten in letzter Sekunde noch hoch gepokert wird, steht viel zu viel auf dem Spiel, als daß von unserer Seite ein Scheitern ins Auge gefaßt werden könnte. Wir fordern mit allem Nachdruck durch intensive Anstrengungen rechtzeitig den Abschluß zu verwirklichen. Wer die heutigen Meldungen über den deutschfranzösischen Gipfel und den aktuellen Verlauf der Brüsseler Gespräche verfolgt, dem wird ein gewisser Optimismus vermittelt. Ich teile diesen Optimismus. Unter dem Druck der Deadline habe ich einige Signale aus Paris, Tokio und Washington, daß weder die französische noch die japanische Position zum Stolperstein werden sollte. Allerdings soll man ja bekanntlich den Tag nicht vor dem Abend loben. Wir wissen alle, daß uns der Teufel im Detail noch große Mühen bereiten kann. Ein bisher zuwenig öffentlich diskutierter aber wichtiger Verhandlungspunkt in Genf sind die heute zur Debatte stehenden Absichten zur Schaffung einer Multilateralen Handelsorganisation MTO, die das bisherige GATT-Sekretariat ablösen soll. Diese Neustrukturierung ist längst überfällig. Wir begrüßen prinzipiell die Einrichtung der MTO. Der Grundgedanke ist richtig. Es ist gut, daß mit der neuen MTO das alte Provisorium in Form des bisherigen GATT-Sekretariates abgeschafft und durch eine zeit- und aufgabengemäße Struktur ersetzt werden soll. Dies gilt insbesondere für die Schaffung eines wirksamen Streitbeilegungssystems mit einer eigenen Berufungsinstanz. Dies wird um so wichtiger, je mehr sich regionale Handelsblöcke bilden. Protektionistischen Tendenzen in und zwischen diesen Blökken kann nur eine gestärkte Überwachungsinstitution erfolgreich entgegentreten. Dies ist in unser aller Interesse. Mit einer neuen MTO wird es auch möglich sein, neue Themenfelder in die internationale Handelspolitik einzubringen, die bisher—ich möchte fast sagen — sträflich vernachlässigt worden sind. Ich nenne dabei die Themenbereiche Umwelt, Sozialdumping und Entwicklungspolitik. Es ist nur folgerichtig, daß die bisher zu einseitige Ausrichtung des GATT-Abkommens — und damit meine ich, die GATT-Zielsetzung, den internationalen Handel sozusagen um jeden Preis zu fördern — immer schon zu eng, zu monostrukturiert war. So wichtig diese Zielsetzung weiterhin bleibt, sowenig ist es vertretbar, Notwendigkeiten des internationalen Umweltschutzes ebenso wie die Fragen der angemessenen Entwicklungspolitik einfach außen vor zu lassen. Diese Themen sind entscheidend für eine breitere Akzeptanz des Freihandelsgedanken im allgemeinen, aber besonders auch in Zeiten der Wirtschaftskrisen, wie jetzt. Worauf es ankommt, ist, diese Problemkomplexe angemessen zu berücksichtigen. Ich halte es auf die Dauer für nicht ausreichend, lediglich diese Themen durch Einfügung einer Art Öffnungsklausel einzubringen. Hier besteht Verbesserungsbedarf oder, für die Zukunft gesagt, Nachbesserungsbedarf, da in die derzeitigen Verhandlung keine neue Thematik in diesem Stadium mehr eingebracht werden kann und sollte. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen: Insbesondere die internationale Umweltthematik muß stärker in die Handelsvereinbarungen Eingang finden. Wer Rio beschließt und sieht, daß die Rio-Beschlüsse nicht oder nur höchst schleppend umgesetzt werden, der muß auch diese Gelegenheit nutzen, um diesem 17098* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 internationalen Anliegen die nötige Bedeutung zu verschaffen. Also, um noch konkreter zu werden: Die Klausel in der Präambel „optimal use of resources of the world at sustainable levels" ist notwendig aber nicht hinreichend. Es besteht der verständliche Verdacht, daß „optimal" in der Praxis als maximal interpretiert wird. Hier gilt es, wachsam zu sein im Interesse dauerhafter Lebenschancen auf dieser Erde. In späteren Verhandlungen bleibt da noch viel zu tun. Allerdings ist bisher festzustellen, daß die internationale Diskussion zu sehr von den Umweltexperten beherrscht war. Daher hier meine Anregung, sozusagen zur Herstellung der Gegenseitigkeit auch bei den internationalen Verhandlungen über die globale Ökologie auch die Handels- und Wachstumsproblematik noch stärker einzubringen. Gerade wir in der Bundesrepublik, die wir erfahren haben, daß Umweltschutz und Wirtschaftswachstum kein Widerspruch sind, sondern sich ergänzen können, können hierfür Impulse in die Diskussion einbringen. Auch bietet die neue MTO Chancen, die Fragen der Sozialnormen oder, anders gesagt, das Thema internationales Sozialdumping auf die Tagesordnung internationaler Verhandlungen zu bringen. Mir ist durch persönliche Gespräche bekannt, daß sowohl in den USA wie auch in Japan Interesse an dieser Thematik besteht. Das NAFTA-Abkommen hat z. B. schon erste Regelungen in diesen Bereichen getroffen. Ich weiß, daß die Thematik nicht ganz unproblematisch ist. Denn es besteht eine gewisse Gefahr, daß Regelungen gegen das Sozial- und Umweltdumping von bestimmten Industrienationen zum Protektionismus mißbraucht werden. Was wir eindämmen, was wir bekämpfen müssen, ist, daß die Unterschreitung der Minimalstandards wie Subventionen wirkt und zu erheblichen internationalen Wettbewerbsverzerrungen führt. Nun zu den Befürchtungen, die neue MTO passe nicht in das Gefüge des derzeitigen multilateralen Systems. Ich halte diese Befürchtungen für falsch. Die neue MTO soll und muß zweifellos auf gleicher Ebene mit IWF und Weltbank eine Art drittes Bein darstellen. Ihre Position zur UN-Struktur halte ich für richtig. Leider haben unsere französischen Freunde bei den bisherigen Phasen der GATT-Verhandlungen eine zuwenig kooperationsfreundliche, sagen wir vielleicht auch: eine zu enge Position eingenommen. Jetzt heißt es, die Franzosen würden den USA vorwerfen, daß diese grundsätzlich gegen eine MTO seien. Dies ist falsch, das weiß ich aus vielen Gesprächen mit US-Handelspolitikern. Wer solche Fronten aufbaut, der gefährdet das Gesamtergebnis. Es ist allerdings richtig, daß in den USA gewisse verfassungsrechtliche Bedenken nicht mehr zeitgerecht ausgeräumt werden könnten. Dies wäre bedauerlich, wäre aber kein Grund, der Uruguay-Runde noch eine Falle zu stellen. Sollten die USA aus dem genannten Grund nicht mitziehen können, dann gibt es nur die Möglichkeit, die wesentlichen Inhalte der MTO-Vorschläge, so z. B. das neue Streitschlichtungsverfahren, in das GATT-Regelwerk jetzt aufzunehmen und über die MTO weiter zu verhandeln. Ich halte es auf jeden Fall für wichtig, gegebenenfalls diese Vorkehrungen zu treffen, denn ich verspreche mir auch davon, daß auf diese Weise z. B. der bisher zu Recht kritisierte Artikel Super 301 der USA eingefangen werden könnte. Ich möchte an dieser Stelle nochmals deutlich machen: Gerade die deutsche Wirtschaft braucht den GATT-Abschluß, Europa, ja die Weltwirtschaft braucht dringend den Impuls eines erfolgreichen Abschlusses in Genf. Zugleich aber bietet ein erfolgreicher Abschluß der Uruguay-Runde auch die Grundlage, sich neuen Themen, eben den Umwelt- und Sozialstandards zuzuwenden. Hier muß endlich an Lösungen gearbeitet werden, soll die Idee des freien Welthandels nicht Schaden nehmen. Diese und die künftige Bundesregierung sind aufgefordert, entsprechende Initiativen zu starten. Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Die Große Anfrage der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht deutlich, daß die Bundesregierung an einer ausführlichen Debatte über die Thematik GATT und MTO nicht sonderlich interessiert ist. Solange der Welthandel nur so funktioniert, daß die reichen Länder immer reicher werden und die armen immer ärmer und die deutsche Industrie und die Bundesregierung fleißig mitmischen, kann man die Arbeit und den persönlichen Einsatz der Nichtregierungsorganisationen nicht hoch genug einschätzen. Sie leisten mehr zum deutschen Ansehen in der Welt als die Bundesregierung. Die tatsächliche Diskussion der Probleme, die der derzeitige Welthandel für viele Völker dieser Erde mit sich bringt, wäre mehr als überfällig. Dazu gehört auch die breite Diskussion um die Weiterentwicklung des GATT zu MTO. Diese Geheimdiplomatie der Bundesregierung erscheint uns unverständlich und verdächtig und trägt nicht dazu bei, das Parlament und seine Gremien umfassend in die Diskussion einzubeziehen, was natürlich auch zur parlamentarischen Kontrolle von Handlungen der Regierung auf diesem Gebiet führen müßte. Solange mit Hermes-Bürgschaften Waffengeschäfte, darunter auch in die Türkei, finanziert werden, statt den Entwicklungsländern und osteuropäischen Ländern auf der einen Seite und zugleich den ostdeutschen Herstellern zu helfen, ist eine kritische Haltung zur Bundesregierung angebracht und die parlamentarische Kontrolle zu erweitern. Genau diese parlamentarische Beteiligung und Kontrolle möchte die Bundesregierung offenbar im Bereich MTO nicht. Wie anders ist sonst zu verstehen, daß die Nichtregierungsorganisationen nicht in die Arbeit der Bundesregierung einbezogen werden, daß speziell der Wirtschaftsminister Gespräche mit Nichtregierungsorganisationen abgelehnt hat, zum Beispiel dem BUND mit Vertretern kirchlicher Initiativen! Demagogisch heißt es in den Antworten der Bundesregierung, der Deutsche Bundestag und die betroffenen Verbände würden laufend unterrichtet. Betrof- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 17099* fen in diesem Sinne sind wohl die, die den Profit aus den Entwicklungsländern scheffeln. Es ist auch bedauerlich und in Wirklichkeit undemokratisch, daß hier im Plenum des Deutschen Bundestages die Experten der Nichtregierungsorganisationen, die sich wirklich für Veränderungen einsetzen, nicht selbst zu Wort kommen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Claus Jager (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6254 Frage 2): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit der Achtung vor der Menschenwürde, die auch gegenüber dem menschlichen Leichnam zu beachten ist, vereinbar, die Körper Verstorbener zur Durchführung von Unfall-Crash-Tests zu verwenden, und was wird die Bundesregierung verneinendenfalls unternehmen, um derartige Mißbräuche menschlicher Leichname zu unterbinden? Rechtliche Regelungen über den Schutz des Leichnams fallen in den Aufgabenbereich der Länder. Sie sind daher allein zuständig, den Sachverhalt aufzuklären und etwa erforderliche Maßnahmen zu ergreif en. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht möglich, ein allgemeinverbindliches Urteil über die Versuche mit Leichen abzugeben. Die Bewertung hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab. Geht es bei den Versuchen darum, den Sitz und die Funktionstüchtigkeit von Sicherheitsgurten und Kindersitzen zu erproben, so kann nicht übersehen werden, daß diese inzwischen tausenden von Menschen das Leben gerettet oder den Schweregrad von Verletzungen vermindert haben. Diese Versuche sind notwendig, um insbesondere innere Verletzungen zu erkennen und die Versuchsergebnisse später bei der Herstellung von Versuchspuppen (Dummies) berücksichtigen zu können. Der Rückgang der tödlichen Verkehrsunfälle in den letzten Jahren ist wesentlich auf solche Sicherheitsforschung zurückzuführen. Wenn die Versuche nach Auffassung der Unfallforscher unumgänglich sind, um den bestmöglichen Schutz durch die Sicherheitsvorrichtungen zu gewährleisten, und wenn eine Einwilligung vorliegt, fällt dies bei der ethischen Beurteilung entscheidend ins Gewicht. In der Abwägung zwischen dem Schutz des Leichnams vor körperlicher Unversehrtheit und dem Schutz des Lebens spricht sich die Bundesregierung unter den genannten Voraussetzungen für den Vorrang des Lebensschutzes aus. Die Bundesregierung verkennt dabei nicht, daß sich solche Versuche auch bei Berücksichtigung ihrer lebenserhaltenden Zielsetzung in einem Grenzbereich bewegen können. Möglichen Mißbräuchen zu begegnen ist Aufgabe des ärztlichen Standesrechts, aber erforderlichenfalls auch des Landesgesetzgebers, dem es obliegt, die mit den Leichenversuchen und den damit in Zusammenhang stehenden Fragen der anatomischen Sektion zu regeln. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Günter Graf (SPD) (Drucksache 12/6254 Frage 17): Wie hat sich der Zuzug von Aussiedlern in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie wurden sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Ländern aufgeteilt? Der jährliche Zuzug von Aussiedlern lag 1983, 1984, 1985 und 1986 in einer Größenordnung von etwa 35 000 bis 41 000 Personen im Jahr. Nachdem 1987 der Zugang auf ca. 76 000 Personen angestiegen war, war ab dem Jahr 1988 ein weiterer merklicher Anstieg auf rd. 190 000 Personen zu verzeichnen, der 1989 zu Zugängen von rd. 347 000 und 1990 von knapp 331 000 verteilten Personen führte. Nach der Einführung des neuen Aufnahmeverfahrens mit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 1. Juli 1990 trat eine merkliche Beruhigung ein. 1991 kamen rd. 222 000 Personen. Der Zuzug im folgenden Jahr 1992 war mit ca. 230 000 Personen in etwa gleich hoch. Bis zum 24. November 1993 sind rd. 187 251 Personen registriert und verteilt worden. Damit setzt sich die seit 1991 erkennbare Tendenz zu einer Verstetigung des Zuzugs auf dem jetzigen Niveau fort. Diese Entwicklung ist durch das am 1. Januar 1993 in Kraft getretene Kriegsfolgenbereinigungsgesetz mit beeinflußt worden. Die Verteilung der aufgenommenen Aussiedler auf die Länder richtete sich nach einem vom Bundesrat beschlossenen Schlüssel, der in modifizierter Form durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz in das Bundesvertriebenengesetz aufgenommen worden ist. In dem Darstellungszeitraum ist aus Rücksicht auf die unterschiedliche Aufnahmefähigkeit der Länder, insbesondere der neuen Länder, aber auch um den Wünschen der Aussiedler nach Zusammenarbeit der Familie entgegenzukommen, in der Praxis von diesem Schlüssel gelegentlich abgewichen worden. Abweichungen fanden allerdings nur im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern statt. Seit dem 1. Januar 1993, also seit dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes, bleiben Abweichungen von dem Verteilerschlüssel jedoch unterhalb der Prozentgrenze. Eine Aufstellung des Bundesverwaltungsamtes über die Verteilung der Aussiedler auf die Bundesländer 1982-1993 ist als Anlage beigefügt.' ) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/6254 Frage 18): *) Aus drucktechnischen Gründen kann die Tabelle nicht abgedruckt werden. 17100* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 Ist es zutreffend, daß sich die Organisationsstrukturen rechtsextremistischer und rechtsradikaler Gruppierungen zunehmend verfestigen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit dieser Organisationen? Über die Strukturen im Rechtsextremismus im allgemeinen hat die Bundesregierung besonders im Verfassungschutzbericht 1992 umfassend berichtet. Wesentliche Änderungen sind seither insoweit nicht zu verzeichnen. Zur Vernetzung von rechtsextremistischen Organisationen und militanten Rechtsextremisten hat die Bundesregierung bereits in der 74. Sitzung des Innenausschusses am 22. September 1993 berichtet (S. 28 des Protokolls). Ergänzend ist folgendes anzumerken: Vernetzungsansätze im Nahtbereich der Skinheads und rechtsextremistischen, insbesondere neonazistischen Personenzusammenschlüssen, sind in Einzelfällen vorhanden, wenn auch nicht typisch. Vernetzungsansätze mit rechtsextremistischen Parteien sind marginal. Allerdings läßt sich vor allem in den neuen Bundesländern die Abgrenzung dieser Parteien zu Neonazis/Skins aufgrund der diffusen, auf örtlicher Ebene noch wenig differenzierten rechtsextremistischen Szene zum Teil nur schwer in der von den Parteiführungen geforderten Weise verwirklichen. Eine Steuerung der militanten Rechtsextremisten, insbesondere der rechtsextremistischen Skinheads, durch den organisierten Rechtsextremismus ist mit diesen Kontakten bislang noch nicht verbunden. Die gegen die ,,Antifa-Bestrebungen" gerichteten Aktivitäten des Hamburger Neonazis Christian Worch sind die derzeit maßgeblichen Gefährdungskomponenten im deutschen Rechtsextremismus. Die von Worch angestrebte Vernetzung im informationellen Sinne bilden einen Beobachtungsschwerpunkt des Verfassungsschutzes. Mit der Nutzung der Informationstechnik entstehen neue Möglichkeiten der Strukturierung und Vernetzung, die auch als Steuerungsmittel einsetzbar sind. Diese besonders für einen überregionalen Informationsaustausch interessanten Kommunikationswege sind inzwischen auch von Rechtsextremisten erkannt worden. Die relativ niedrigen Investitions- und Betriebskosten werden, wie in fast allen Geschäftsbereichen, auch im Rechtsextremismus zu einer noch stärkeren Bedeutung dieser neuen Kommunikationsform führen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD) (Drucksache 12/6254 Fragen 32 und 33): Ist der Bundesregierung bekannt, daß private Investoren ihre Absicht, in der Stadt Laage 211 Wohnungen für Bedienstete des Jagdgeschwaders JG 73 zu bauen, aufgegeben haben, weil der Bund entgegen der ursprünglichen Zusage nun nur noch 100 Wohnungen fördern will? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die notwendigen Vorkehrungen kommunalerseits die erforderliche Infrastruktur und Erschließung des Neubaugebietes in Laage zum 1. Oktober 1994 sicherzustellen, erheblich in Verzug geraten sind, und was gedenkt die Bundesregierung alternativ zu veranlassen? Zu Frage 32: Gegenüber der Bundesregierung oder anderen Bundesdienststellen hat die Firma Donath, mit der bisher über den Bau von Bundeszuschußwohnungen in Laage verhandelt wurde, bisher nicht erklärt, daß sie ihre Absicht, in Laage Wohnungen zu bauen, aufgegeben hat. Anläßlich eines Gespräches mit einem Vertreter der Firma Donath, welches ich persönlich am 11. November dieses Jahres geführt habe, wurde diesem erklärt, daß unter Abwägung aller Umstände, insbesondere der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der noch offenen Bedarfsfrage, zunächst 100 Wohnungen in Laage gefördert werden könnten. Zusagen über den Bau von 211 Wohnungen sind nicht gemacht worden. Dies wurde auch bei diesem Gespräch nicht behauptet. Nach den vorliegenden Berichten der örtlichen Presse wurde die vom Bundesministerium der Verteidigung in Aussicht gestellte Förderung von 100 Wohnungen begrüßt. Ob und ggf. welche Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben des Wohnungsbaus in Laage aus den jüngsten Haushaltsbeschlüssen auftreten, muß geprüft werden, sobald Klarheit über Ausmaß und Umfang der Kürzungen besteht. Zu Frage 33: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die kommunalen Maßnahmen zur Bereitstellung und Erschließung eines Neubaugebietes in Laage in Verzug geraten sind. Vielmehr geht die Bundesregierung davon aus, daß mit dem Bau von 100 Wohnungen durch den Bauträger Donath noch in diesem Jahr begonnen werden kann und mithin alle baurechtlichen Voraussetzungen einschließlich der Erschließungsfrage geklärt sind. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/6254 Frage 34): Wann ist mit der Einrichtung des vom Bundesminister für Gesundheit, Horst Seehofer, angekündigten Fonds für HIVinfizierte Bluter zu rechnen, und was müssen bedürftige Personen tun, um Hilfe aus diesem Fonds zu erhalten? Der Fonds „Humanitäre Soforthilfe" soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung Leistungen an diejenigen Personen erbringen, die durch Blut oder Blutprodukte mit dem HIV infiziert werden oder bereits an AIDS erkrankt sind. Die erstgenannte Gruppe soll monatlich 1 000 DM, die andere Gruppe monatlich 2 000 DM erhalten. Auf Bedürftigkeit kommt es nicht an. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 17101* Es ist vorgesehen, daß der Fonds ab dem 1. Januar 1994 Leistungen an die Betroffenen erbringt. Sollte der Fonds bis dahin nicht arbeitsfähig sein, so soll gewährleistet werden, daß die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 1994 erfolgen. Sobald der Fonds eingerichtet ist, wird das Bundesministerium für Gesundheit in einer Bekanntmachung an die Öffentlichkeit mitteilen, wo, wie und durch wen Leistungen beantragt werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/6254 Frage 38): Was tut die Bundesregierung, um die deutsche Seeschiffahrt, einschließlich dem Schiffsbau und die Zulieferindustrie, sowie die Hafenwirtschaft konkurrenzfähig zu halten, so daß in etwa gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber wichtigen Wettbewerbern weltweit bestehen? Zur Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Handelsflotte im internationalen Wettbewerb hat die Bundesregierung ein Instrumentarium aus Finanzbeiträgen und Steuererleichterungen, verbunden mit den positiven Wirkungen des Internationalen Seeschiffahrtsregisters geschaffen. Sie verfolgt damit die schiffahrtspolitische Zielsetzung, die Wettbewerbsfähigkeit einer modernen, technologisch leistungsfähigen Handelsflotte unter deutscher Flagge zu erhalten und zu stärken. Um Wettbewerbsverzerrungen durch höhere Beihilfen anderer Staaten gezielter entgegenwirken und die schwierige Lage der Schiffbau- und Zulieferindustrie verbessern zu können, verfügt die Bundesregierung über zwei Hilfsprogramme für deutsche Werften. Dabei handelt es sich um das Wettbewerbshilfeprogramm, aus dem Produktionskostenzuschüsse gewährt werden. Das Mittelvolumen, das von Bund und Ländern finanziert wird, beträgt für die Jahre 1994 bis 1996 291 Millionen DM. Weiter gibt es das Werfthilfeprogramm, aus dem die Zinsen der Kredite, die Reeder zur Bezahlung des Baus ihrer Schiffe auf deutschen Werften aufnehmen, bezuschußt werden können. Das Programm wurde bis 1997 verlängert und ist mit 350 Millionen DM dotiert. Die Bundesregierung unterstützt die Leistungsfähigkeit der deutschen Seehäfen in erster Linie durch den Ausbau und die Unterhaltung der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandverbindungen. Im übrigen werden Hafenprojekte aus dem Bund/Länder-Programm „Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert. Desweiteren ist auf die laufenden Aktivitäten zur Verbesserung der maritimen Standortbedingungen in Deutschland und in der EG hinzuweisen; hierzu ist beim Bundesverkehrsministerium in Abstimmung mit dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages ein Expertengremium gebildet worden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/6254 Frage 43): Halt die Bundesregierung die Kampagne der belgischen Verkehrswacht, mit drastischen Bildern und Texten z. B. für angepaßte Geschwindigkeiten und gegen Alkohol am Steuer zu werben, für ein geeignetes Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, und falls ja, beabsichtigt die Bundesrepublik Deutschland, eine derartige Kampagne auch in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen bzw. zu unterstützen? Die Bundesregierung hält die drastische Darstellung von Unfallfolgen im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit nicht für ein geeignetes Mittel, weil diese Form zu einer Abwehrhaltung beim Betrachter führen kann. Sinnvoller sind vielmehr Maßnahmen (z. B. Plakate), die beim Betrachter eine Betroffenheit auslösen in dem Rahmen, der noch eine Identifizierung mit dem Problem zuläßt. Das Bundesverkehrsministerium führt seit 1991 gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrsicherheitsrat die Kampagne „Rücksicht kommt an" durch, die informiert, appelliert und über die Symbole der Verkehrszeichen, verknüpft mit „nichtamtlichen Texten" versucht, die Verkehrsteilnehmer zu rücksichtsvollerem Verhalten zu motivieren. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6254 Fragen 47 und 48): Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für einen sach- und zeitgerechten positiven Abschluß des Planfeststellungsverfahrens für das vorgesehene Endlager „Konrad" zur Aufnahme schwachradioaktiver Stoffe, obwohl das für die Genehmigung zuständige Land Niedersachsen den — rechtswidrigen — ausstiegsorientierten Gesetzesvollzug fortsetzt? Ist die Bundesregierung bereit, ggf. mit Weisungen gegenüber dem niedersächsischen Umweltminister dem Gesetz Genüge zu tun? Zu Frage 47: Die Bundesregierung teilt die in der Frage zum Ausdruck kommende Einschätzung, daß das Land Niedersachsen auch bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens „Konrad" seinen ausstiegsorientierten Gesetzesvollzug fortsetzt. Es muß davon ausgegangen werden, daß das Niedersächsische Umweltministerium als Planfeststellungsbehörde das Verfahren weder sach- noch zeitgerecht betreibt. Zu Frage 48: Ja. Schon in der Vergangenheit waren nur gegen den erklärten Willen der Niedersächsischen Landesregierung durch bundesaufsichtliche Weisungen und verfassungsgerichtliche Entscheidung wichtige Verfahrensfortschritte, insbesondere zur Öffentlichkeitsbeteiligung, zu erreichen. 17102* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/6254 Frage 49): Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundespost POSTDIENST einzuwirken, daß bei humanitären Paketsendungen in die Dritte Welt Sondertarife eingeführt werden, und welche Chancen sieht die Bundesregierung für die Verwirklichung eines solchen Vorschlages? Auf Grund der Vorgaben des Poststrukturgesetzes fällt die Festsetzung der Leistungsentgelte für Paketsendungen in die unternehmerische Kompetenz der Generaldirektion der Deutschen Bundespost POSTDIENST. Insoweit hat die Bundesregierung keine Einwirkungsmöglichkeiten auf das Unternehmen. Das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST ist nach den postverfassungsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, seine Ausgaben aus den Einnahmen zu decken. Dies gilt auch für den Auslandspaketdienst, dessen Ertragslage seit Jahren defizitär ist. Die Einräumung von Sondertarifen, die für das Unternehmen Einnahmeausfälle zur Folge hätte, ist daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Dies gilt um so mehr, als die Deutsche Bundespost POSTDIENST sich im Bereich des nationalen wie internationalen Frachtdienstes nicht auf ein Monopol stützen kann, sondern sich in einem immer schärfer werdenden Wettbewerb vieler Anbieter bewähren muß. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/6254 Fragen 50 und 51): In welchem Umfang und aus welchem Grund sind die Paketgebühren für Sendungen ins ehemalige Jugoslawien in letzter Zeit erhöht worden? Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung verhindern, daß durch solche Gebührenerhöhungen wünschenswerte private Kontakt- und Hilfsbereitschaft zugunsten von Opfern des jugoslawischen Krieges erschwert oder gar verhindert werden? Zu Frage 50: Das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST ist nach den postverfassungsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, seine Ausgaben aus den Einnahmen zu decken. Dies gilt auch für den Auslandspaketdienst, dessen Ertragslage seit Jahren defizitär ist. Die Preise für den Auslandsdienst waren seit dem 1. April 1989 unverändert, davor sogar 7 Jahre. Die seit dem 1. September 1993 geltenden Preise beruhen auf einer neu eingeführten weltweiten Einteilung der Länder in 5 Zonen und einer Gewichtsstaffelung in 1 kg-Stufen. Hiernach befindet sich das ehemalige Jugoslawien in der zweitgünstigsten Zone — nach der EU und den direkten Nachbarländern. Innerhalb der Zonen ist die Preisfestsetzung auf Grund einer Mischkalkulation der Kosten für alle in dieser Zone befindlichen Länder erfolgt. Maßgeblich werden diese Kosten durch die Vergütungen an die Transitländer und das Bestimmungsland bestimmt. Allein in den letzten zwei Jahren haben sich diese Kosten um ein Viertel erhöht. Von den durch die Deutsche Bundespost POSTDIENST erhobenen Entgelten erhalten die Postverwaltungen der Transitländer Österreich und Ungarn sowie des Bestimmungslandes im ehemaligen Jugoslawien zusammen etwa die Hälfte. Auch die seit 1989 gestiegenen Personalkosten der Deutschen Bundespost POSTDIENST haben zu der Preiserhöhung beigetragen. Der Umfang der Preiserhöhung ist abhängig von dem Gewicht der Sendung. So beträgt die Erhöhung z. B. für ein 15 kg-Paket in das ehemalige Jugoslawien 67 %, statt 43,30 DM — nunmehr 72,50 DM. Ein 11 kg-Paket wurde um 44 %, ein 10 kg-Paket um 97 % teurer. Das Entgelt für ein 6 kg-Paket erhöhte sich um 66 % und beträgt nun 50 DM, für ein 5 kg-Paket sind es 104 % und 47,50 DM. Päckchen bis 2 kg kosten nur 12 DM. Zu Frage 51: Grundsätzlich ist zu sagen, daß der Paketversand auf dem Postweg nach dem ehemaligen Jugoslawien stark eingeschränkt ist. Auf Grund der derzeitigen Verhältnisse im ehemaligen Jugoslawien ist der Versand von Paketen nach Serbien und Montenegro nur bedingt möglich. Wegen des bestehenden Handelsembargos können zur Zeit dorthin nur private Geschenke im Wert von 50 DM oder Sendungen, die zuvor eine zollamtliche Ausfuhrkontrolle durchlaufen haben, versandt werden. Der Versand von Paketen nach Bosnien-Herzegowina ist zur Zeit gar nicht möglich. Lediglich Pakete nach Kroatien und Slowenien können von der Deutschen Bundespost POSTDIENST angenommen werden. Wegen dieser Einschränkungen empfiehlt die Bundesregierung daher hilfsbereiten Bürgern, sich an anerkannte Hilfsorganisationen zu wenden. Die Bundesregierung selbst leistet durch einen Sonderfonds beim Auswärtigen Amt vielfältige humanitäre Hilfe — derzeit besonders für das ehemalige Jugoslawien. Zu diesen Hilfsleistungen gehören jedoch Entgeltvergünstigungen für private Paketsendungen nicht. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/6254 Frage 55): Wie vereinbart die Bundesregierung ihre „konsequente EinChina-Politik", mit der sie sogar begründet, daß hochangesehene, an den besten Bildungseinrichtungen der USA und Europas ausgebildete Minister Taiwans nicht in Dienstzimmern von Bundesministern begrüßt werden dürften (s. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Paul Laufs vom 28. Oktober 1993), mit der im Mai 1993 im Europäischen Parlament eingebrachten Resolution zur Einbeziehung der Volksrepublik China und Taiwans in das Allgemeine Zoll- und Handelsabkom- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 17103* men (GATT), zumal der Antrag auf Aufnahme Taiwans nicht von der Regierung in Peking, sondern von der Regierung in Taipei gestellt wurde? Die Annahme des Beitrittsantrages Taiwans zum GATT durch den GATT-Rat am 29. September 1992 widerspricht nicht dem Prinzip der „Ein-China-Politik", das auch die Bundesregierung vertritt. Dieser Entscheidung des GATT-Rates gingen intensive Konsultationen voraus, an denen u. a. die EG und jetzige EU, die USA und die VR China beteiligt waren. Der erreichte Kompromiß beruht auf dem „Ein-ChinaPrinzip". Er eröffnete den Weg zu den inzwischen aufgenommenen Beitrittsverhandlungen mit Taiwan unter der Bezeichnung „Chinese Taipeh", ohne Souveränitätsfragen zu berühren. Ein Widerspruch zur erwähnten Resolution des EP besteht nicht. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/6254 Frage 58): Wie definiert die Bundesregierung die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland im Ostseeraum unter Berücksichtigung der neuen russischen Militärdoktrin, und welche Konsequenzen hat das für die Marinepräsenz an der deutschen Ostseeküste? Als Staat in der Mitte Europas und gleichzeitig Anrainer der Ostsee hat die Bundesrepublik Deutschland ein elementares Interesse an Sicherheit und Stabilität im Ostseeraum. Mit der deutschen Einigung hat sich die Küstenlinie Deutschlands an der Ostsee deutlich verlängert. Mit der Auflösung von Warschauer Pakt und Sowjetunion hat sich die sicherheitspolitische und militärische Lage im Ostseeraum grundlegend geändert. Dies birgt neue Chancen, vor allem aus der zunehmenden Kooperation der NATO-Partner Deutschland, Dänemark und Norwegen sowohl mit den neutralen Staaten Schweden und Finnland als auch mit Polen, den baltischen Staaten und Rußland, unseren Partnern im Nordatlantischen Kooperationsrat. Bezüglich der Risiken gilt das Interesse der Bundesrepublik Deutschland insbesondere der Beseitigung des nach Überwindung des Kommunismus in Mittel- und Osteuropa aufgebrochenen Konfliktpotentials. Gerade in der baltischen Region bleibt eine Reihe ungelöster Fragen. In diesem Zusammenhang kommt der Förderung der Voraussetzungen für einen friedlichen Wandel durch wirksame Kooperation, Konfliktverhütung und Krisenbewältigung besondere Bedeutung zu. Es entspricht den deutschen Sicherheitsinteressen, mit allen Ostseeanliegern stabile und auf demokratische Wertvorstellungen gegründete Beziehungen zu entwickeln und zu festigen. KSZE, NATO und Nordatlantischer Kooperationsrat sowie WEU und WEU-Konsultationsforum bilden neben dem Ausbau bilateraler Beziehungen die operativen Instrumente zur Gestaltung einer europäischen Sicherheitsstruktur, die auch den Ostseeraum erfaßt. Die neue russische Militärdoktrin ist insofern positiv zu werten, als Rußland nunmehr kein Staat als Gegner betrachtet, den Primat der Politik hervorhebt und den ausschließlich auf Verteidigung ausgerichteten Auftrag der Streitkräfte festschreibt. Der Verzicht auf ein Feindbild und das Ziel der Kriegsverhinderung bedeuten eine weitgehende Annäherung an das westliche Verständnis der Rolle von Streitkräften. Die neue Doktrin wird auch in bezug auf mögliche Einsatzoptionen der Streitkräfte einer gründlichen Analyse bedürfen. Operative Konsequenzen für die deutsche bzw. westliche Marinepräsenz in der Ostsee können in diesem Stadium nicht abgeleitet werden. Die deutschen See- und Seeluftstreitkräfte, die im übrigen nicht auf den Ostseeraum konzentriert sind, tragen gemeinsam mit den Streitkräften der Verbündeten zur Stabilität bei. Die Ostsee bietet gerade für die Marine der Anrainerstaaten gute Möglichkeiten, um auch über eine militärische Zusammenarbeit die Beziehungen der Anliegerstaaten untereinander zu festigen und zu fördern. So sollen etwa ab 1994 im Rahmen trilateraler Zusammenarbeit gemeinsame Übungen deutscher, dänischer und polnischer Seestreitkräfte geplant werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Hinsken


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich bin sofort beim Schluß.
    Ich spreche dies bewußt im Rahmen dieser Rede an, weil ich meine, daß hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist.
    Bei der Anlage B haben wir in etwa das aufgenommen, was uns hier von den Spitzen des deutschen Handwerks an die Hand gegeben wurde, was zwischen DIHT einerseits und Handwerk andererseits ausgehandelt wurde.
    Meine Damen und Herren, es gäbe hierzu noch viel zu sagen. Meine Redezeit ist leider abgelaufen. Ich möchte mich nochmals bei allen Kollegen, die mitgearbeitet haben, herzlich bedanken und hoffe, daß diese Handwerksnovelle einen langen, langen Bestand, vielleicht über das Jahr 2000 hinaus, haben möge.
    Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]: Sehr gut! Eine der besten Reden, die hier gehalten wurden!)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nun hat der Kollege Albert Pfuhl das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albert Pfuhl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Man mag es für eine geschickte Regie oder auch für Zufall halten, daß wir nach der eben beendeten ausführlichen Debatte über die Bahnreform ein zweites Gesetzesvorhaben diskutieren, das von allen großen Fraktionen hier im Hause gemeinsam getragen wird. Wenn die Not am größten ist und die Notwendigkeit besteht, sollten wir zusammenhalten und diese Fragen, wenn wir sie ausführlich diskutiert haben, dann auch lösen.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Der von der SPD, der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachte Gesetzentwurf zeigt, daß es bei gutem Willen möglich ist, über Parteigrenzen hinweg sachorientierte Lösungen zu erarbeiten. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich hervorheben, daß der gemeinsam vom Zentralverband des Handwerks, vom Kolpingwerk und vom Deutschen Gewerkschaftsbund erarbeitete Lösungsvorschlag, der Grundlage unserer Diskussion war und ist, eine wesentliche Voraussetzung auch für diesen Gesetzentwurf war.
    Die Tatsache, daß es sich um einen Gesetzentwurf der Fraktionen handelt, verdeutlicht allerdings auch, daß die Bundesregierung tief und fest geschlafen hat. Ein Kollege von mir hat mir letztens gesagt, mindestens 10, 15 Jahre habe die Bundesregierung geschlafen. Das betrifft also alle, die in diesen 15 Jahren hier auf dieser Bank gesessen haben. Anders ausgedrückt: Wir mußten sie zum Jagen tragen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Bundesregierung hat von sich aus nichts unternommen, um das Gesetz zur Ordnung des Handwerks zu novellieren. Dabei war dringender Handlungsbedarf gegeben. Herr Kollege Hinsken hat dieses hier ausführlich dargelegt.
    Die letzte umfassende Novellierung aus dem Jahre 1965 war der letzte Teil, den der Bundestag für das Handwerk geleistet hat. Seit dieser Zeit ist nicht mehr
    16990 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993
    Albert Pfuhl
    viel geschehen. Aber seit dieser Zeit haben sich die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich geändert, so daß entsprechende Anpassungen notwendig wurden. Dringend erforderlich war vor allem eine Verbesserung der bisher völlig unzulänglichen Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in den Organen der Handwerkskammern. Deswegen auch die gemeinsame Initiative der Fraktionen. Der Gesetzentwurf setzt hier an.
    Die Novellierungsvorschläge zielen im wesentlichen auf eine flexiblere Handhabung der mit dem großen Befähigungsnachweis verbundenen Berufsausbildung und Ausübung im Handwerk und auf die Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer in der Selbstverwaltung ab. Anders und deutlicher ausgedrückt: Wir wollen, daß das Angebot aus einer Hand erleichtert und erweitert wird. Dies liegt sowohl im Interesse der Handwerker, die ihre Geschäftsfelder sinnvoll arrondieren können, als auch im Interesse der Kunden.
    Die bisherigen Bestimmungen der Handwerksordnung haben die Tätigkeit eines Handwerksmeisters relativ eng auf sein spezielles Gewerk, in dem er den großen Befähigungsnachweis erworben hat, begrenzt. Diese Beschränkungen sind nicht mehr zeitgemäß und auch wirtschaftlich und verbraucherpolitisch unvernünftig. Sie behindern die wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit im Handwerk, und sie sind für den Kunden unzumutbar, der eine ganze Armada von verschiedenen Handwerkern beauftragen mußte, um simple Arbeiten miteinander ausführen zu lassen.
    Mit den neuen Gesetzesbestimmungen kommt auch frischer Wind in die Handwerkswirtschaft. In Zukunft wird es möglich sein, daß Handwerker, die bereits durch die Ablegung einer Meisterprüfung die Befähigung in ihrem Handwerk nachgewiesen haben, daß sie, wie es traditionsgemäß heißt, meisterliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen Handwerken Arbeiten ausführen zu können. Dies gilt z. B. auch im Rahmen eines konkreten Auftrages, in dem künftig ein Handwerksmeister auch Arbeiten eines anderen Handwerks ausführen kann, wenn sie mit seinem eigenen Leistungsangebot technisch und fachlich zusammenhängen und es auch wirtschaftlich ergänzen.
    Von verschiedenen Seiten ist im Vorfeld der Beratungen im Hinblick auf diese Auflockerungen eingewandt worden, sie würden einseitig zu einer Begünstigung des Handwerks beitragen. So könne in Zukunft etwa ein Maurermeister problemlos das Geigenbauerhandwerk ausüben, wenn er über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt. Dies sei aber einem Nichthandwerker wie einem Musikalienhändler ohne Meisterprüfung nicht möglich. Ich halte dieses Beispiel, vornehm ausgedrückt, für sehr subtil oder, plastisch ausgedrückt, an den Haaren herbeigezogen; denn nach aller Lebenserfahrung wird sich ein Handwerker ganz überwiegend nur in einem solchen anderen Handwerk betätigen, in dem er Tätigkeiten ausübt, die mit seiner Haupttätigkeit artverwandt sind. In solchen Fällen reicht, fußend auf dem bereits abgelegten großen Befähigungsnachweis, der Nachweis auch der Kenntnisse und Fertigkeiten in neuen Tätigkeitsbereichen.
    Um zu zeigen, worum es geht, möchte ich es etwas trocken und abstrakt darlegen. Wenn jemand seine Wände anstreichen lassen will und der Malermeister feststellt, daß der Putz bröckelt, mußte bisher der Maurer beauftragt werden. Künftig kann der Malermeister diese Aufgaben mit erledigen. War bisher für Installationen beispielsweise eines Heißwassergerätes im Badezimmer nach dem Gesetz eine ganze Heerschar von Handwerkern — Elektriker, Klempner, Installateure, Fließenleger — zuständig, so wird dies zukünftig von einem einzigen Handwerker erledigt werden können.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die vorgesehen Erleichterungen bei der Berufsausübung knüpfen im Kern an dem großen Befähigungsnachweis an. Die Erweiterungen der handwerklichen Tätigkeit bleibt an die Person des Meisters geknüpft, der mit seiner Meisterprüfung oder einer ihr gleichwertigen Prüfung nachgewiesen hat, daß er die Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen einer handwerklichen Berufsausbildung besitzt. Dieses Institut des großen Befähigungsnachweises wollen wir im Handwerksrecht und in der Handwerkswirtschaft erhalten. Bei dem Ausarbeiten der Rede bin ich auf einen Ausspruch gestoßen, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Er lautet:
    Die Privilegierten, die drinnen sitzen, wollen anderen, die reinwollen, das Leben sauer machen. Man möchte sich abschirmen, Zäune um Berufe ziehen, man möchte abwehren, man möchte schützen, Positionen mit künstlichen Mitteln bewahren.
    Meine Damen und Herren, dreimal dürfen Sie raten, von wem dieser Spruch stammt: von Ludwig Erhard.
    So haben wir uns die Novellierung des Handwerksrechts nicht vorgestellt. Im Gegenteil: Wir wollen hier auflockern, wir wollen zusammenfassen, wir wollen die Möglichkeit geben, daß eine Liberalisierung auch in diesem Bereich stattfindet, aber unter der Voraussetzung, daß der große Befähigungsnachweis das Recht bietet, diese Handwerkstätigkeiten auch auszuüben.
    Der große Befähigungsnachweis ist nicht, wie viele polemisch meinen, ein Relikt aus der Zunftordnung des Mittelalters — dieses wollen wir auch in Zukunft nicht —, sondern eine wesentliche Ursache für den hohen Ausbildungs- und Fortbildungsstand im Handwerk. Dies kommt auch der gesamten Wirtschaft zugute. Insofern ist die Meisterprüfung auch ein Gütesiegel unserer weltweit als vorbildlich anerkannten Ausbildung. Der Kollege Hinsken hat das schon deutlich gemacht.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, wir haben in der Bundesrepublik Gewerbefreiheit und das verfassungsrechtlich verbriefte Recht der freien Berufswahl. Mit dem großen Befähigungsnachweis, den wir für erforderlich halten, werden diese Freiheiten einge-
    Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 16991
    Albert Pfuhl
    schränkt, indem die Aufnahme als selbständiger Handwerker vom Besitz beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten abhängig gemacht wird. Das Bundesverfassungsgericht hat diese subjektive Zulassungsvoraussetzung in einer Grundsatzentscheidung schon aus dem Jahre 1961 grundsätzlich anerkannt. Es hat jedoch auch deutlich gemacht, daß subjektive Zulassungsvoraussetzungen nur zum Schutze eines wichtigen Gemeinschaftsgutes gerechtfertigt sind.
    Ich will hier nicht im einzelnen auf die Gründe eingehen, die vom Bundesverfassungsgericht für die Berechtigung des großen Befähigungsnachweises aufgeführt wurden. Wir müssen uns aber im klaren sein, daß wir uns bei der vorliegenden Novellierung der Handwerksordnung in dem sehr fragilen Spannungsfeld zwischen freier Berufswahl und Berufszulassungsbeschränkungen bewegen und daß wir sehr genau darauf achten müssen, daß verfassungsrechtliche Grenzen zu beachten sind. Ich glaube, das ist uns auch bei dieser Vorlage, die wir heute hier verabschieden wollen, gemeinsam gelungen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Frage wird demnächst auch bei dem schon angesprochenen Thema Anhang A eine Rolle spielen. Im Zuge der vorbereitenden Beratung der vorliegenden Novelle ist von einer Reihe von Berufszweigen die Forderung erhoben worden, in die Anlage A der Handwerksordnung aufgenommen zu werden.
    Zum besseren Verständnis sage ich hier noch einmal: In der Anlage A der Handwerksordnung sind alle diejenigen Berufe namentlich aufgeführt, die als Vollhandwerk gelten und für die die Bestimmungen der Handwerksordnung Anwendung finden. Eine Erweiterung dieser Anlage ist nur auf gesetzlichem Wege möglich. So soll es auch in Zukunft bleiben.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Die Aufnahme neuer Gewerbe in die Anlage A wäre im Unterschied zu der bisherigen Situation in den betroffenen Berufszweigen zwangsläufig mit den im Handwerk vorgesehenen Berufszugangsregelungen — wie für Lehrzeit, Meisterprüfung usw. — verbunden. Die mögliche Änderung der Anlage A bedarf deshalb einer sorgfältigen und seriösen Überprüfung, bei der alle betroffenen und sachverständigen Institutionen gehört werden sollten. Dies ist angesichts der Eilbedürftigkeit unseres Gesetzgebungsverfahrens heute nicht möglich gewesen.
    Die Eilbedürftigkeit ist nach übereinstimmender Auffassung aller Fraktionen darin begründet, daß eine Reihe von Handwerkskammern 1994 zu Beginn des Jahres schon die Wahlen zu ihren Gremien durchführen müssen. Diese Wahlen sollen schon auf Grund des neuen Gesetzes durchgeführt werden. Die neuen Wahlrechtsbestimmungen sollen dabei Anwendung finden. Deswegen bedarf es auch einer Absprache mit dem Bundesrat,

    (Josef Grünbeck [F.D.P.]: Der heute nicht vertreten ist!)

    daß er diese Verabschiedung noch in seiner letzten Sitzung dieses Jahres durchführt. Die Rücksprachen bei den einzelnen Ländern haben ergeben, daß der Wille dazu auch dort besteht.
    Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß innerhalb der betroffenen Berufszweige selbst völlig unterschiedliche Positionen im Hinblick auf die Aufnahme in die Anlage A bestehen. Uns liegen jedenfalls unzählige Eingaben vor — vielen Abgeordneten des ganzen Hauses sind sie zugestellt worden —, in denen sich Betroffene sowohl für als auch gegen eine Aufnahme in die Anlage A aussprechen. Ganz zu schweigen davon, daß ein bedeutender und seriöser Dachverband innerhalb weniger Tage zwei völlig gegensätzliche Stellungnahmen zu dieser Frage abgegeben und zugestellt hat.
    Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Hier gibt es erheblichen Klärungsbedarf, und zwar nicht zuletzt auch im Hinblick auf die von mir eingangs angesprochene verfassungsrechtliche Bewertung. Wir werden nach unseren Vorstellungen, die wir auch in die Begründung dieser Novelle aufgenommen haben, den Bundesminister für Wirtschaft bitten, uns so schnell wie möglich eine fundierte Vorlage zu machen, die entsprechend den Versprechungen den einzelnen Verbänden gegenüber die Grundlage für unsere Arbeit und für eine baldige Verabschiedung bilden kann.
    Nach meiner Auffassung kann es dabei nicht allein darum gehen, über die Aufnahme neuer Gewerbe in die Anlage A zu sprechen. Wenn wir schon dabei sind, sollte die Anlage A grundlegend überarbeitet werden; d. h. wir müssen dann auch über Straffung und Zusammenfassung von Handwerken sprechen,

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)

    um überflüssige Regulierung abzubauen und Handwerke mit einem breiten Leistungsangebot zu schaffen.
    Eine Innung, die in den letzten fünf Jahren nicht mehr ausgebildet hat, die sich nur noch aus wenigen zusammensetzt, hat ihre Daseinsberechtigung als selbständige Innung verloren. Man muß sich Gedanken machen, wie man sie mit anderen Innungen zusammenfaßt, damit sie ihrer Aufgabe auch gerecht werden kann, im dualen System die Ausbildung durchzuführen.
    Meine Damen und Herren, einige wenige Punkte: Zur Erleichterung führen nach dem Gesetz die Ausnahmebewilligungen für den Zugang zum Handwerk, die Verkürzung der vorgeschriebenen Gesellenzeit bis zur Meisterprüfung, die verfahrenstechnische Verbesserung bei der Ablegung der Meisterprüfung, z. B. auch die rechtliche Verselbständigung der einzelnen Prüfungsteile für die Meisterprüfung, und last, but not least erwähne ich auch die Regelungen über die Anerkennung von Meisterprüfungen, gleichwertigen Prüfungen und ausländischen Hochschuldiplomen.
    In der Begründung zum Gesetzentwurf findet sich dazu u. a. eine Klarstellung, die, denke ich, vor allen Dingen für die neuen Bundesländer Bedeutung hat. Die Handwerkskammern in den neuen Ländern sollen nämlich ausdrücklich die Ausbildungsabschlüsse von Meistern der vormaligen volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle beachten. Da hat es in der Vergangenheit Schwierigkeiten gegeben, weil sich Meister in den
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    Albert Pfuhl
    sogenannten Genossenschaftsbereichen gegenüber den Meistern blockierten, die aus sogenannten Kombinaten kamen, diese Aufgaben aber mit der gleichen Ausbildung wahrgenommen haben. Dies hat uns hier in der Vergangenheit schon beschäftigt.
    Ein ganz zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs betrifft die Stärkung der Position der Arbeitnehmer in den Organen. Meiner Fraktion, der SPD, ist dies verständlicherweise ein ganz besonderes Anliegen, zumal der Deutsche Gewerkschaftsbund seit Jahrzehnten auf Nachbesserung gedrungen hat und es nunmehr zu einem Konsens zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und dem Kolping-Verein über eine Verbesserung der Mitwirkung innerhalb der Kammern und der Innung gekommen ist.
    Ein besonders wichtiger Punkt ist, daß nunmehr der Kreis der Kammerzugehörigen und damit auch der Wahlberechtigten über den Kreis der Meister, Gesellen und Lehrlinge hinaus alle Arbeitnehmer im Handwerk beinhaltet, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Denn in der Vergangenheit konnte z. B. ein Techniker im Installationsbereich, der keine Gesellenprüfung, sondern eine Ausbildung z. B. an einer Fachhochschule hatte, bei der Auswahl seiner Vertreter in den Kammern nicht mitwählen und mitbestimmen. Diese Änderung des Gesetzes war längst überfällig. Sie trägt den strukturellen Veränderungen im Handwerk Rechnung. Die alten Vorschriften haben dazu geführt, daß immer mehr Arbeitnehmer des Handwerks auf Grund der Veränderung nicht wählen durften; in der Zukunft ist dies möglich.
    Ebenfalls von Bedeutung und längst überfällig ist die Streichung des Kriteriums der deutschen Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für die Mitwirkung in den Organen der Handwerkskammern. Wir haben in vielen handwerklichen Berufen ausländische Arbeitnehmer, die sich mit der gleichen Berufsausbildung auf Grund des Fehlens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht an den Kammerwahlen beteiligen durften, obwohl sie z. B. Gesellenprüfung oder sogar Meisterprüfung in einem Handwerk in der Bundesrepublik abgelegt hatten; die dürfen in der Zukunft mitwählen.
    Eine andere wichtige Änderung betrifft die Beibehaltung des Wahlrechtes und der Mandate von Arbeitnehmern im Falle kurzfristiger Arbeitslosigkeit. Bisher verlor ein Arbeitnehmer im Handwerk sowohl sein aktives als auch sein passives Wahlrecht als auch sein Mandat mit sofortiger Wirkung im Falle der Arbeitslosigkeit. Diese Bestimmungen werden jetzt abgeschafft; damit ist eine alte Forderung auch unsererseits erfüllt.
    Eine deutliche Verbesserung für Arbeitnehmer im Handwerk wird auch dadurch erreicht, daß der Freistellungsanspruch für die Ausübung eines Mandats präzisiert und eindeutig geregelt ist, so daß hier keine Streitigkeiten mehr zu erfolgen brauchen.
    Abgeschafft haben wir auch das antiquierte Wahlmännersystem im Handwerk. Dieser alte Zopf, der die unmittelbare Ausübung des Wahlrechts der Arbeitnehmer im Handwerk einschränkte und behinderte, wird abgeschnitten.
    Als letztes möchte ich das sogenannte Gruppenwahlrecht erwähnen. Nach dem jetzigen Wahlrecht benötigen die beiden Vizepräsidenten der Kammer, von denen je einer von den Betriebsinhabern und einer von den Arbeitnehmern gestellt wird, für ihre Wahl 51 %. Bei einer Zweidrittelmehrheit der Meister aber in den Kammern — die Arbeitnehmer verfügten nur über ein Drittel — ließ sich im Konfliktfall der Kandidat der Arbeitnehmer von den Arbeitnehmern allein nicht durchsetzen. Es bedurfte immer der Zustimmung der Meister. Dieses wird in Zukunft allein Sache der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter in der Kammer sein, den Vizepräsidenten der Arbeitnehmerseite zu benennen.
    Die Arbeiten an dieser Gesetzesvorlage waren kompliziert, wir haben uns manchmal auch gestritten. Um so mehr ist es aber zu begrüßen, daß sich die Parteien trotz mancher unterschiedlichen Auffassungen in den Details zu dieser Vorlage gefunden haben.
    Dies ist im Hinblick auf die Handwerksordnung eine gute Tradition, denn sowohl das Gesetz zur Ordnung des Handwerks aus dem Jahre 1953 als auch die Novelle aus dem Jahre 1965 haben stets breite Mehrheiten gefunden. Ich denke, daß dies auch ein Zeichen für die Anerkennung der Bedeutung und Leistung des Handwerks ist, das zum zweitgrößten Wirtschaftsbereich in unserem Lande zählt und dessen Qualifikation und Leistungsfähigkeit wir auch damit stärken wollen.
    In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, kann ich es mir als Vertreter der Opposition nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung bedauerlicherweise die konkreten Programme zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen auch im Handwerk im Laufe der letzten Jahre in den alten Bundesländern praktisch abgeschafft hat. Kollege Hinsken hat eben schon einiges erwähnt.
    Ich erinnere hier beispielsweise an das Eigenkapitalhilfeprogramm und die verschiedenen Forschungsförderungsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen. Nicht vergessen sollten wir auch, daß sich die von der Bundesregierung vorgesehene Abschaffung der sogenannten Aufstiegsfortbildung im Arbeitsförderungsprogramm insbesondere für das Handwerk nachteilig auswirkt. Diese Streichungen werden dazu führen, daß wir in Zukunft weniger Meister und damit im Handwerk auch weniger Existenzgründer haben.

    (Josef Grünbeck [F.D.P.]: Aber nein, der Andrang ist groß!)

    Wir bedauern, daß die Regierungskoalition nicht bereit war, unseren konkreten Anträgen in den Haushaltsberatungen zu folgen und diese bewährte Förderung fortzuführen und qualitativ auszubauen.

    (Dr. Walter Hitschler [F.D.P.]: Sie fordern uns sonst immer zum Subventionsabbau auf!)

    — Verehrtester, wenn Sie dieses Wort Subventionsabbau in die Debatte werfen, dann gibt es Problemkreise, die viel größer sind und über die wir uns unterhalten sollten, als diese wirklich gute Förderung,
    Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. Dezember 1993 16993
    Albert Pfuhl
    die wir in der Vergangenheit damit verwirklicht haben.

    (Josef Grünbeck [F.D.P.]: Da machen Sie erst recht nicht mit!)

    Gleichzeitig mit diesem Gesetz zur Novellierung des Handwerksgesetzes soll auch das Gesetz fiber die Handwerksstatistiken verabschiedet werden. Auch dieser Entwurf ist unstrittig. Er hätte allerdings, wie dies gefordert war, bereits einige Jahre vorher vorliegen können.

    (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das ist leider verhindert worden — von einem, der neben mir sitzt!)

    — Der kann sich gleich dazu äußern.
    Zu guter Letzt noch ein Wort zum Schornsteinfegergesetz. Hier hat es z. T. Irritationen darüber gegeben, ob dieses Gesetz im Zusammenhang mit der Handwerksordnung verabschiedet werden sollte.
    Wir haben aus den bereits erwähnten Gründen der Eilbedürftigkeit und wegen der sachlich notwendigen Klarstellung zu dem Schornsteinfegergesetz, das wir nicht ausführlich beraten konnten, auch hier eine gesonderte Beratung vorgesehen, wobei wir uns alle darüber einig waren, daß die soziale Problematik der Bezirksschornsteinfegermeister in den neuen Ländern so bald wie möglich einer Klärung bedarf und die Zuführung in das Versorgungswerk der Schornsteinfeger durchgeführt werden sollte. Dies ist bei dem Einigungsvertrag leider wahrscheinlich vergessen worden.

    (Josef Grünbeck [F.D.P.]: Nein, nein, da steht es drin!)

    Es ist aber notwendig.
    In diesem Zusammenhang müssen wir auch eines tun. Wir müssen das Schornsteinfegergesetz dergestalt ändern, daß Aufgaben, die die Länder teilweise den Bezirksschornsteinfegermeistern schon zugewiesen haben, in dem Bundesschornsteinfegergesetz keine rechtliche Handhabung finden. Dies muß geheilt werden. Deswegen sollten wir uns überlegen, ob wir nicht das Schornsteinfegergesetz als erstes in Angriff nehmen und schnellstens über die Bühne bringen, weil es im Zusammenhang mit der Diskussion am unproblematischsten ist.
    Meine Damen und Herren, ich hoffe, daß wir zu einer guten weiteren Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Aufgabe der Lösung der Anhänge A und B und des Schornsteinfegergesetzes kommen. Wir werden dann, glaube ich, am Ende sagen können, daß wir für das deutsche Handwerk eine Aufgabe gut gelöst haben.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)