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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 12/195 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 195. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1993 Inhalt: Wiederinbetriebnahme der elektroakustischen Hauptanlage 16877 B Bestimmung des Abgeordneten Hermann Rind als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 16889 A Benennung von Professor Dr. Alexander Fischer und Professor Dr. Manfred Wilke als stellvertretende Mitglieder in das Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" im Bundesarchiv 16889 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksachen 12/6254 vom 26. November 1993 und 12/6271 vom 30. November 1993 — Doppelfinanzierung der Sicherung von Arbeitsplätzen bei der Deutschen Seereederei Rostock GmbH; Ausgleich von Verlusten der Deutschen Seereederei Rostock, Unterlaufen des Länderfinanzausgleichs durch verdeckte Quersubventionierung DringlAnfr 1, 2 Dr. Margrit Wetzel SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 16877D, 16879B ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 16878B, 16879B ZusFr Peter Conradi SPD . . 16878D, 16879C ZusFr Carl Ewen SPD . . . 16878D, 16879D Verlängerung des Kündigungsschutzes für Mieter in den neuen Bundesländern MdlAnfr 1 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw BM'in Sabine Leutheusser-Schnarrenberger BMJ 16880 A ZusFr Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . 16880B Gewährleistung der Pluralität bei den Trägern der Schwangerschaftsberatungsstellen MdlAnfr 7 Uta Würfel F.D.P. Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 16880 D ZusFr Uta Würfel F D P 16881 A ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 16881 C ZusFr Peter Conradi SPD 16881D Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Übergangsregelung bei der Schwangerenberatung durch PRO FAMILIA MdlAnfr 8 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 16881 D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 16882 A ZusFr Uta Würfel F.D P 16882 C ZusFr Arne Fuhrmann SPD 16882 D ZusFr Josef Hollerith CDU/CSU 16883 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1993 Ausschreibung des Wettbewerbs für das Bundeskanzleramt im Spreebogen in Berlin MdlAnfr 9 Peter Conradi SPD Antw PStSekr Joachim Günther BMBau 16883C ZusFr Peter Conradi SPD 16883 D ZusFr Dr. Karl-Heinz Klejdzinski SPD . 16884 B Vereinbarkeit des Anstiegs der in Entwicklungsländern gekauften Lebensmittel mit den Überschüssen in der deutschen Landwirtschaft MdlAnfr 13, 14 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw StSekr Wighard Härdtl BMZ . . . 16884 D ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . 16884D ZusFr Horst Kubatschka SPD 16885 D Anstieg von Hauterkrankungen bei Berufstätigen durch neue Gefahrstoffe am Arbeitsplatz MdlAnfr 24 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 16886B ZusFr Horst Kubatschka SPD 16887 A Benachteiligung der Berufsbildungszentren in den neuen Bundesländern bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen zugunsten der alten Bundesländer MdlAnfr 27, 28 Martin Götsching CDU/CSU Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 16887 D Anzahl der nicht zur Musterung erschienenen und der polizeilich vorgeführten Berliner Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1969; Einberufung von Wehrpflichtigen trotz bevorstehenden oder laufenden Examens zum Wehr- oder Zivildienst MdlAnfr 30, 31 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 16888A, D ZusFr Siegrun Klemmer SPD . 16888B, 16889 A Tagesordnungspunkt 2: Asiendebatte a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Karl Lamers, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Manfred Richter (Bremerhaven), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Stärkung der Zusammenarbeit mit Asien (Drucksache 12/5959) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Asien-Konzept der Bundesregierung (Drucksache 12/6151) Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . . 16889 C Volker Neumann (Bramsche) SPD . . . . 16891 D Willy Wimmer (Neuss) CDU/CSU . . . . 16894 A Klaus Bühler (Bruchsal) CDU/CSU . . 16895D, 16910A Ortwin Lowack fraktionslos 16896B Horst Niggemeier SPD 16896 C Klaus Beckmann F D P. 16897 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 16898B Hans Klein (München) CDU/CSU . . . 16900B Dieter Schanz SPD 16902 A Ulrich Irmer F.D.P. 16903 A Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 16903 D Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 16904 C Dr. Klaus Kübler SPD 16905 B Klaus Beckmann F.D.P. 16905D Dieter Schanz SPD 16906 A Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD 16906 D Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 16908 A Wolfgang Lüder F.D.P. 16909A Horst Niggemeier SPD 16909 C Günter Klein (Bremen) CDU/CSU . . . 16911C Ernst Schwanhold SPD 16913 B Friedhelm Ost CDU/CSU 16915A Ortwin Lowack fraktionslos 16917 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Bedeutung der Braunkohle im Rahmen ihres Energiekonzepts vor dem Hintergrund von unmittelbar bevorstehenden Schließungen von Tagebaurevieren in den neuen Bundesländern und der anstehenden Eröffnung neuer Tagebaureviere in Nordrhein-Westfalen Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 16918B Heinrich Seesing CDU/CSU 16919 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD 16920 B Klaus Beckmann F D P. 16921 B Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16922 A Holger Bartsch SPD 16924 B Erich G. Fritz CDU/CSU 16925D Gunter Weißgerber SPD 16926 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1993 III Jürgen Timm F D P 16927 B Ulrich Klinkert CDU/CSU 16927 C Reinhard Weis (Stendal) SPD 16928 D Ulrich Petzold CDU/CSU 16929 B Dr. Bernd Protzner CDU/CSU 16930 A Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Feststellung der tatsächlichen Lage der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft (Drucksache 12/6065) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der westdeutschen gewerblichen Wirtschaft zur Sanierung der Unternehmen in den neuen Bundesländern (Investitionshilfegesetz) (Drucksache 12/6239) Dr. Uwe Jens SPD 16930 D Rainer Haungs CDU/CSU 16933 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16935 D Paul K. Friedhoff F.D.P. 16937 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 16939 A Bernd Heim PDS/Linke Liste 16939 B Josef Grünbeck F D P 16939 C Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . 16941 A Dr. Heinrich L. Kolb, Parl. Staatssekretär BMWi 16941C Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 16944 A Dr. Dietrich Sperling SPD 16945 B Hansjürgen Doss CDU/CSU 16947 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 16949A Nächste Sitzung 16949 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16951* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Joachim Clemens (CDU/CSU) zur in zweiter Beratung erfolgten namentlichen Abstimmung über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung auf Drucksache 12/1156 (neu) sowie über die Änderungsanträge auf den Drucksachen 12/5942 und 12/5947 in der 183. Sitzung (Seite 15858 und 15859) 16951* C Anlage 3 Personalbedarfsberechnung für die Zollgrenzdienststellen, insbesondere an der Westgrenze MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/6254 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 16951* D Anlage 4 Programm der Bundesregierung zur Förderung erneuerbarer Energiequellen MdlAnfr 5 — Drs 12/6254 — Albert DeB CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 16952* C Anlage 5 Umsetzung der EG-Richtlinien in den Mitgliedsländern MdlAnfr 6 — Drs 12/6254 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Heinrich L. Kolb BMWi 16953* A Anlage 6 Forschungs- und Patentanmeldungsdefizit in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 10, 11 — Drs 12/6254 — Christian Müller (Zittau) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 16953* B Anlage 7 Unterstützungsleistungen für von Diskriminierungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR betroffene Schüler MdlAnfr 12 — Drs 12/6254 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 16954* A Anlage 8 Aufnahme der EG-Förderung des ökologischen Landbaus in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"; Förderung des ökologischen Landbaus über Beschaffungsmaßnahmen der öffentlichen Hand MdlAnfr 20, 21 — Drs 12/6254 — Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 16954* C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1993 Anlage 9 EG-weite Beibehaltung der strengeren Normen für die Einbringung von Pflanzenschutzmitteln bzw. darin enthaltener Wirkstoffe in das Grundwasser MdlAnfr 22, 23 — Drs 12/6254 — Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BML 16955* C Anlage 10 Mißbrauch von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber MdlAnfr 25, 26 — Drs 12/6254 — Konrad Gilges SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 16955* D Anlage 11 Verlegung „industrie-typischer Instandsetzungsmaßnahmen" als Pilotprojekte aus dem Marinearsenal Kiel in die gewerbliche Wirtschaft MdlAnfr 29 — Drs 12/6254 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 16956* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1993 16877 195. Sitzung Bonn, den 1. Dezember 1993 Beginn: 13.00 Uhr
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      Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 1. 12. 93 * Blunck (Uetersen), SPD 1. 12. 93 Lieselott Böhm (Melsungen), CDU/CSU 1. 12. 93 * Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 1. 12. 93 * Ehrbar, Udo CDU/CSU 1. 12. 93 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 1. 12. 93 * Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 1. 12. 93 Gleicke, Iris SPD 1. 12. 93 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 1. 12. 93 Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 1. 12. 93 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 1. 12. 93 Heyenn, Günther SPD 1. 12. 93 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. i. 12. 93 Jaunich, Horst SPD 1. 12. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 1. 12. 93 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 1. 12. 93 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 1. 12. 93 Kronberg, Heinz-Jürgen CDU/CSU 1. 12. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 1. 12. 93 * Lühr, Uwe F.D.P. 1. 12. 93 Marten, Günter CDU/CSU 1. 12. 93 * Dr. Matterne, Dietmar SPD 1. 12. 93 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 1. 12. 93 * Reinhard Dr. Modrow, Hans PDS/LL 1. 12. 93 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 1. 12. 93 * Müller (Wadern), CDU/CSU 1. 12. 93 Hans-Werner Neumann (Gotha), SPD 1. 12. 93* Gerhard Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 1. 12. 93 Ostertag, Adolf SPD 1. 12. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 1. 12. 93 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 1. 12. 93 * Reimann, Manfred SPD 1. 12. 93 * Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 1. 12. 93 Ingrid Schaich-Walch, Gudrun SPD 1. 12. 93 Dr. Scheer, Hermann SPD 1. 12. 93 * Schluckebier, Günter SPD 1. 12. 93 * von Schmude, Michael CDU/CSU 1. 12. 93 * Schulte (Hameln), SPD 1. 12. 93** Brigitte Dr. Soell, Hartmut SPD 1. 12. 93 * Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 1. 12. 93 Steiner, Heinz-Alfred SPD 1. 12. 93 * Dr. von Teichman, F.D.P. 1. 12. 93 Cornelia Terborg, Margitta SPD 1. 12. 93 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 1. 12. 93 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 1. 12. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wieczorek (Duisburg), SPD 1. 12. 93 Helmut Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 1. 12. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 1. 12. 93 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 1. 12. 93 ' *ür die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **ür die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Joachim Clemens (CDU/CSU) zur in zweiter Beratung erfolgten namentlichen Abstim- mung fiber den von der Fraktion der SPD eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung auf Drucksache 12/1156 (neu) sowie über die Änderungsanträge auf den Drucksachen 12/5942 und 12/5947in der 183. Sit- zung (Seite 15858 und 15859) Statt meiner Nein-Stimmkarte habe ich irrtümlich eine zweite Nein-Stimmkarte des Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg) abgegeben. Wenn diese Stimmkarte als meine gezählt wird, erhöht sich die Zahl der abgegebenen Nein-Stimmen auf 354. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/6254 Fragen 3 und 4): Wie entkräftet die Bundesregierung den Vorwurf, daß die augenblicklich in der Planung befindliche Personalbedarfsberechnung für die Zolldienststellen auf willkürlich geschaffenen „Parametern" beruht, die „bewußt" einen Teil der tatsächlich vorhandenen Arbeit an der Westgrenze negiert - wie z. B. die Zahlstellentätigkeit, Leitungstätigkeit, Zollsachbearbeitung bei nachgeordneten Dienststellen, Tätigkeit bei Mobilen Abfertigungsstellen und KOBRA (Kontrolle bei der Ausfuhr) sowie Personalratsarbeit -, um damit Kapazitäten zu schaffen für den dringend benötigten Bedarf an der bundesdeutschen Ostgrenze? Mit welcher Begründung verwehrt die Bundesregierung den Hauptzollämtern an der Westgrenze eine kompetenzmäßige - z. B. durch die Ausweitung von Zugriffsrechten auch auf den fließenden Verkehr - und quantitative Aufwertung der Zollkontrolltrupps angesichts der Tatsache, daß die noch bis zum Inkrafttreten des Schengener Abkommens (1. Februar 1994) bestehenden Grenzaufsichtsstellen „S" mit geringer Personalstärke, aber grenzpolizeilichen Befugnissen bereits einen zentralen Beitrag - wie Tätigkeitsberichte und Aufgriffstatistiken belegen - zur inneren Sicherheit leisten und damit kostenintensive Neuorganisationsmaßnahmen durch den Rückgriff auf bewährte Strukturen in diesem Bereich vermieden werden könnten? 16952* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1993 Zu Frage 3: Zur Bekämpfung des zunehmenden Zigarettenschmuggels in den neuen Bundesländern und zur Entspannung der schwierigen Abfertigungssituation an den Grenzen zu Polen und der Tschechischen Republik ist eine erhebliche personelle Verstärkung der dortigen Zolldienststellen innerhalb kürzester Zeit unumgänglich. Demgegenüber ist es angesichts der Aufgabenentwicklung nach dem Inkrafttreten des Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 dringend geboten, die zunächst auf den unmittelbaren Grenzbereich beschränkten Umstrukturierungsmaßnahmen nunmehr auch auf die Hauptzollämter und ihre Dienststellen im Binnenbereich auszudehnen. Die Grundlagen für eine erhebliche Straffung der Organisationsstruktur im Binnenbereich bis hin zur Auflösung und Zusammenlegung von Dienststellen werden derzeit durch Organisationsuntersuchungen bei allen Oberfinanzdirektionen ermittelt. Dabei können angesichts des dringenden Handlungsbedarfs die Untersuchungen nur in einem summarischen Verfahren durchgeführt werden. Die zugrundegelegten Parameter beruhen größtenteils auf Erfahrungswerten und stellen keine absoluten Größen dar. Sie werden vielmehr unter Berücksichtigung des Arbeitsanfalls bei den einzelnen Dienststellen gehandhabt. Es trifft nicht zu, daß bewußt ein Teil der vorhandenen Arbeit negiert wird. Durch die Anwendung der Paramter ist im übrigen sichergestellt, daß im Hinblick auf die notwendigen Organisationsstraffungen bundesweit nach gleichen Maßstäben verfahren wird. Zu Frage 4: Mit Ablauf des 31. Dezember 1993 ist die zollamtliche Abfertigung und Kontrolle des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowohl im gewerblichen als auch im Reiseverkehr weggefallen. Die mobilen Kontrollgruppen der Zollverwaltung sind als Ausgleich für die damit gleichzeitig an den Binnengrenzen entfallene Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Nichtgemeinschaftswaren und des gewerblichen Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren sowie der Einhaltung von Verboten und Beschränkungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen worden. Diese Überwachungstätigkeit steht im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch Kontrollen an den Binnengrenzen zulässig sind. Ein verstärkter Einsatz der mobilen Kontrolltruppen im grenznahen Raum der Binnengrenze und deren personelle Aufstockung wäre jedoch hiermit und mit dem Gedanken des freien Warenverkehrs im Europäischen Binnenmarkt nicht vereinbar. Für den Bereich der Gasölkontrollen sind — wie bislang — grundsätzlich auch Kontrollen des fließenden Verkehrs in Zusammenarbeit mit der Polizei oder der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr möglich. Im übrigen sind die Kontrollen zunächst nur für die Aufbauphase auf den ruhenden Verkehr beschränkt worden; über die Ausdehnung auf den fließenden Verkehr wird nach dem Vorliegen ausreichender Erfahrungen entschieden. Grenzpolizeiliche Aufgaben, die der Zoll derzeit an den Binnengrenzen noch durch seine Grenzaufsichtsstellen „S" im Rahmen der Aufgabenübertragung nach dem BGS-Gesetz bis zum endgültigen Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens — voraussichtlich zum 1. Februar 1994 — erfüllt, fallen nicht in die Zuständigkeit der mobilen Kontrollgruppen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Albert DeB (CDU/CSU) (Drucksache 12/6254 Frage 5): Gibt es in der Bundesregierung konkrete Absichten, kurzfristig einarktanreizprogramm für erneuerbare Energien aufzulegen, und ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, diejenigen erneuerbaren Energien, mit denen die Ziele Klimaschutz (CO2-Neutralität), Umweltfreundlichkeit und Schonung endlicher Ressourcen mit dem geringsten Subventionsbedarf erreicht werden, vorrangig zu fördern? Durch Umschichtung im Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums ist es gelungen, für 1994 10 Mio. DM für Fördermaßnahmen zugunsten erneuerbarer Energien vorzusehen. Um trotz dieses eng begrenzten Mittelansatzes und Zeitrahmens einen Marktanreiz zugunsten von Serieneffekten und damit von Kostensenkungen zu erzielen, sind eine Konzentration der Förderung auf Schwerpunktbereiche und rasche Realisierbarkeit der geförderten Maßnahmen erforderlich. Das Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt daher, den Schwerpunkt auf Sonnenkollektoren zu legen. Dieser Bereich hat nach wissenschaftlichen Aussagen das größte technisch ausschöpfbare Potential aller erneuerbaren Energien in Deutschland überhaupt und wird im Bereich kleiner und mittelgroßer Anlagen (Kollektorfläche bis 100 m2) auf Bundesebene praktisch nicht gefördert. Auch das Stromeinspeisungsgesetz greift in diesem Wärmebereich nicht. Bereits mit der Förderung von etwa 15 000 m2 Kollektorfläche wäre ein gewisser Marktanreiz sichergestellt. Daneben sollen die Wiederherstellung der vollen Betriebsfähigkeit von geothermischen Heizzentralen in den neuen Bundesländern gefördert werden, da hier ebenfalls mit verhältnismäßig geringen Mitteln ein spürbarer Effekt (Versorgung von über 1 000 Wohnungen) erreicht werden kann, sowie in beschränktem Umfang Wasser- und Windkraftanlagen. Alle für die Förderung vorgesehenen Technologien zeichnen sich durch besondere Umweltschonung insoweit aus, als beim Betrieb der Anlagen keinerlei Emissionen an die Umwelt abgegeben werden, auch keine CO2-Emissionen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1993 16953* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Heinrich L. Kolb auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/6254 Frage 6): Setzen nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung alle Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft gültige Richtlinien und Normen der EG zeitlich und inhaltlich gleichermaßen um, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation? 1. Umfassende Informationen über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien durch die Mitgliedstaaten sind nur bei der EG-Kommission verfügbar, der es nach dem EG-Vertrag obliegt, die rechtzeitige und ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien zu kontrollieren. Die letzte umfassende Übersicht über das Umsetzungsverhalten der Mitgliedstaaten findet sich im Zehnten Jahresbericht der EG-Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts vom 28. April 1993. Danach waren bis Ende 1992 von den ca. 1 090 Richtlinien in fast allen Mitgliedstaaten rund 90 % umgesetzt. Die Bundesrepublik lag bei diesem Vergleich im Mittelfeld. Die Bundesregierung kontrolliert in einem zentralisierten Verfahren ständig den Stand der Umsetzung der EG-Richtlinien in das deutsche Recht. Sie hat auf politische Ebene alle Maßnahmen ergriffen, um eine fristgerechte Umsetzung zu erreichen. 2. Die europäischen Normen werden jeweils durch die nationalen Normungsorganisationen umgesetzt. Diese Umsetzung erfolgt in der Bundesrepublik durch das DIN im Rahmen der vorgesehenen Fristen (in der Regel 6 Monate). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Christian Müller (Zittau) (SPD) (Drucksache 12/6254 Fragen 10 und 11): Wie beurteilt die Bundesregierung das jüngste Gutachten des Münchener ifo-Institutes für Wirtschaftsforschung (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8 November 1993, S. 17), aus dem sich ein wachsendes Forschungs- und Patentanmeldungsdefizit der deutschen Industrie gegenüber ihren amerikanischen und japanischen Wettbewerbem ergibt? Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Gutachten für ihre Forschungspolitik und insbesondere die Förderung von Erfindungen in der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 10: In der im November 1993 vorgelegten Pressedokumentation „Zur technologischen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie", Seite 13 ff. kommt das BMFT im wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen wie das Ifo-Institut in seiner im Ifo-Schnelldienst 31/93 veröffentlichten Auswertung. In beiden Veröffentlichungen wird darauf hingewiesen, daß die deutschen Unternehmen in denjenigen Bereichen, die international das stärkste Patentwachstum aufweisen, nur unterdurchschnittlich vertreten sind. Die deutsche Patentposition werde hingegen insbesondere in solchen Bereichen verbessertbzw. ausgebaut, die durch eine eher geringe technologische Dynamik gekennzeichnet sind. Dies steht im Gegensatz zur Entwicklung in den USA und in Japan, die in Feldern mit weltweit schrumpfender Patentaktivität nur unterdurchschnittlich vertreten sind und auf den dynamischen Feldern besonders aktiv sind. Ähnlich wie das BMFT im Vorjahr weist auch das Ifo-Institut auf die relativ große technologische Vielfalt der Patentanmeldungen Deutschlands hin. Dies bedeute für Deutschland günstige Voraussetzungen für eine rasche Änderung des Technologieportfolios. Bei der wegen des verschärften globalen Wettbewerbs notwendigen Ausrichtung auf neue Technologiefelder waren „die Zäune zwischen Branchen und technischen Disziplinen (für Firmen in Deutschland) beträchtlich höher als für ihre Konkurrenten in den USA und Japan" . (Ifo) Auch diese Aussage findet sich in ähnlicher Form in den genannten BMFT-Veröffentlichungen. Insgesamt enthält die oben genannte Veröffentlichung des Ifo-Instituts keine wesentlichen neuen Informationen, die nicht schon vom BMFT bzw. in vom BMFT zur Veröffentlichung freigegebenen Gutachten insbesondere des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung enthalten sind. Gleichwohl nimmt das BMFT diese Entwicklungen sehr ernst. Sie weisen, wie eine Reihe anderer Kenngrößen (z. B. gemessen am Bruttoinlandsprodukt zurückgehende FuE-Ausgaben der Wirtschaft) bzw. detaillierte Technologiestudien („Technologie am Beginn des 21. Jahrhunderts"), auf eine nachlassende Innovationsdynamik in einzelnen Branchen sowie eine verbesserungsfähige Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in FuE hin. Zu Frage 11: Die Bundesregierung hat auf die unter 1. diskutierten Defizite durch verstärkte Anreize zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit reagiert. Sowohl die Unterstützung von Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft als auch branchenübergreifend in der Wirtschaft stellen ein Schlüsselelement der FuE-Förderung des BMFT in die Wirtschaft dar. So konnte der Anteil der Mittel für Förderung im Rahmen von Verbundprojekten seit 1984 auf nunmehr 30 % gesteigert werden. Die Verbesserung von Interdisziplinarität und Kooperation erfordert eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Daher befaßt sich der Strategiekreis beim BMFT intensiv mit Möglichkeiten zur Verbesserung der interdisziplinären Kooperation in Forschung und Entwicklung. Ende Juni 1994 wird er hierzu Vorschläge unterbreiten. Im Spätsommer d. J. hat das BMFT darüber hinaus sein neues Programm „Forschungskooperation für kleinere und mittlere Unternehmen" gestartet, mit dem Firmen gezielt bei der Etablierung von Kooperation im FuE-Bereich unterstützt werden. Hiermit werden wichtige Impulse für Interdisziplinarität und eine 16954* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1993 wiederansteigende Innovations- und Erfindungsdynamik gegeben. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/6254 Frage 12): Welche Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern können von politisch motivierten Diskriminierungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR (zum Beispiel Nichtzulassungen zum Abitur oder Relegationen von der EOS) betroffene Schüler, die ja nicht vom zur Zeit im Entwurf diskutierten 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz erfaßt werden, heute in Anspruch nehmen? Schüler, die in der ehemaligen DDR von politisch motivierten Diskriminierungsmaßnahmen betroffen waren, können folgende Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen: 1. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können sie für den Erwerb der Hochschulreife an einem Abendgymnasium oder einem Kolleg gefördert werden. Der Besuch dieser Ausbildungsstätten setzt voraus, daß sie über einen mittleren Bildungsabschluß verfügen und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mindestens drei Jahre geregelt berufstätig gewesen sind. Abendgymnasiasten und Kollegiaten werden elternunabhängig gefördert, d. h. Einkommen und Vermögen der Eltern werden nicht angerechnet. Zudem wird die Förderung voll als Zuschuß geleistet. Der Bedarf für Abendgymnasiasten und Kollegiaten, die bei den Eltern wohnen und eine Ausbildungsstätte in den neuen Bundesländern besuchen, beträgt 560 DM; liegt die Ausbildungsstätte in den alten Bundesländern, beträgt er 600 DM. Wenn Abendgymnasiasten und Kollegiaten nicht bei den Eltern wohnen können, beträgt der Bedarf in den neuen Ländern einschließlich eines Wohnzuschlags nach der Härteverordnung 755 DM, in den alten Bundesländern 830 DM. Wird der Erwerb einer Fachhochschulreife angestrebt durch den Besuch einer Fachoberschule, der eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, kommt eine elternabhängige Förderung nach dem BAföG mit einem Höchstbetrag — bei auswärtiger Unterbringung — von 710 DM in den neuen Bundesländern und 785 DM in den alten Bundesländern in Betracht. Wenn diese Personen hingegen ein Gymnasium oder eine Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, besuchen, erhalten sie nur Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist. Der Bedarfssatz beträgt 540 DM, wenn die Ausbildungsstätte in den neuen Bundesländern liegt, und 590 DM, wenn sie in den alten Bundesländern liegt. 2. Grundsätzlich können Schüler und Studenten, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben, nach dem BAföG nicht gefördert werden. Tz. 10.3.4a der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG sieht jedoch ausdrücklich vor, daß eine Förderung nach Überschreiten der Altersgrenze gerechtfertigt ist, wenn der Auszubildende aus politischen oder ideologischen Gründen in der DDR trotz nachweislich ernsthaften Bemühens gehindert war, die jetzt angestrebte Ausbildung rechtzeitig zu beginnen. Diese Regelung ermöglicht den aus politischen Gründen diskriminierten Schülern auch noch in fortgeschrittenem Alter die Durchführung einer Ausbildung mit Leistungen nach dem BAföG. 3. Darüber hinausgehende landesrechtliche Förderungsvorschriften sind nicht bekannt. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz in Betracht kommen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 12/6254 Fragen 20 und 21): Wie will die Bundesregierung die flankierenden Maßnahmen der EG-Agrarreform zur Förderung der Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren umsetzen, wenn sie es ablehnt, diesen Teil der Extensivierungsmaßnahmen in den Förderkatalog der Gemeinschaftsaufgabe „ Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" aufzunehmen, und warum wurde das Konzept der Bundesregierung zur Sicherung des Agrarstandortes Deutschland durch Streichung der Förderung des Öko-Landbaus im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe in diesem wichtigen umwelt- und marktentlastenden Bereich aufgegeben? Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren nach kontrollierten, umweltschonenden Kriterien fördern, und wie beurteilt sie die Möglichkeit, bei Beschaffungsmaßnahmen der öffentlichen Hand nur noch Produkte aus dem ÖkoLandbau, der umweltschonendsten Landbewirtschaftung zur Erzeugung von Nahrungsmitteln zuzulassen bzw. zu empfehlen, um so eine Vorbildfunktion zu erfüllen? Zu Frage 20: Die EG-Verordnung des Rates für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren (VO (EWG) 2078/92) enthält eine Reihe von möglichen Fördertatbeständen, an denen die EU sich finanziell beteiligt. Die Mitgliedstaaten können wählen, welche der Maßnahmen sie den Landwirten anbieten. Entscheidend ist, daß sie eine oder mehrere der vorgesehenen Maßnahmen durchführen. Bund und Länder haben sich auf ein zweistufiges Konzept zur Umsetzung der Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren verständigt: — bundesweit einheitliche Förderung nach Grundsätzen für eine markt- und standortangepaßte Landbewirtschaftung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, — ergänzt um gebietsspezifische Maßnahmen mit Umwelt- und Naturschutzzielen, für deren Verwirklichung allein die Länder zuständig sind. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1993 16955' Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe sind schon jetzt Maßnahmen der Extensivierung im Ackerbau wie im Grünlandbereich vorgesehen. Die Förderung des ökologischen Landbaus, als eine Extensivierungsvariante, wird von mir als wichtige Maßnahme zur umweltgerechten Landwirtschaft angesehen. Diese Maßnahme ist Teil der meisten Länderprogramme. Die Bundesregierung wird die Aufnahme des ökologischen Landbaus in die Gemeinschaftsaufgabe unterstützen, wenn die Länder dies wünschen. Die Meinungsbildung im Planungsausschuß für eine mögliche Aufnahme des ökologischen Landbaus in die GAK hat folgende Eckpunkte: — Zustimmung der Lander (seit 15. November gegeben); — Finanzierung muß gegeben sein. Weil das Finanzvolumen bei der Gemeinschaftsaufgabe zurückgeht und zunächst die Sperre, die der Haushaltsausschuß beschlossen hat, noch berücksichtigt werden muß, kann die Finanzierung eines neuen Fördertatbestandes nur bei gleichzeitigem Verzicht oder Einschränkung bei anderen Maßnahmen der GAK gesichert werden. Vor dem Hintergrund dieser Eckpunkte wird der Planungsausschuß am 17. Dezember seine Entscheidung treffen. Zu Frage 21: Im bisherigen EG-Extensivierungsprogramm werden zur Zeit in Deutschland rund 11 300 Betriebe gefördert, die insgesamt auf chemisch-synthetische Produktionsmittel verzichten. Viele dieser Betriebe nutzen die 5jährige Prämienzahlung, um ihren Betrieb auf ökologischen Landbau umzustellen. Neben den bereits dargestellten Fördermöglichkeiten der ökologischen Produktionsweise existieren in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Förderungsmöglichkeiten für die Vermarktung ökologischer Produkte. Außerdem stelle ich fest, daß bei der Produktion von Nahrungsmitteln in der Bundesrepublik Deutschland — im Rahmen der guten fachlichen Praxis — die Grundsätze der umweltschonenden Produktion berücksichtigt werden müssen und werden (Fruchtfolge, bedarfsorientierter Düngemitteleinsatz, Nutzung der Resistenzen von Kulturpflanzen, am Schadschwellenprinzip orientierter Pflanzenschutz). Die Qualität der in Deutschland produzierten Nahrungsmittel ist auf sehr hohem Niveau. Gesundheitsrelevante Qualitätsunterschiede zwischen den Nahrungsmitteln aus ökologischer oder konventioneller Produktion sind nicht nachweisbar. Deshalb sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, im Rahmen von öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen Nahrungsmittel aus dem ökologischen Anbau zu bevorzugen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Paul Hoffacker (CDU/ CSU) (Drucksache 12/6254 Fragen 22 und 23): Ist es zutreffend, daß hinsichtlich des Vorschlages der EG für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung des Anhanges zur Richtlinie 91/440/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln die Absicht besteht, beim Schutz von Wasser insbesondere vor der Einbringung von Pflanzenschutzmitteln bzw. darin enthaltener Wirkstoffe in das Grundwasser auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation abzustellen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Verschlechterung der derzeit geltenden Werte im Hinblick auf den Gesundheitsschutz insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern? Ist es zutreffend, daß eine Beschlußfassung des Agrarrates am 13. bzw. 14. Dezember 1993 zu dieser Frage vorgesehen ist, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, hier zu votieren insbesondere vor dem Hintergrund, daß der Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages sich mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der bisher geltenden strengeren Normen ausgesprochen hat? Zu Frage 22: Bei dem jetzigen Vorschlag handelt es sich um einen Kompromißvorschlag, den die belgische Ratspräsidentschaft vorgelegt hat, weil der Vorschlag der EG-Kommission zum Schutz des Wassers von der Mehrheit der Mitgliedstaaten abgelehnt wird. Zu dem Kompromißvorschlag liegen bisher keine abschließenden Voten vor, er wird jedoch in der Tendenz von der Mehrheit der Mitgliedstaaten begrüßt; die EG-Kommission lehnt den Kompromißvorschlag ab. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bisher vor dem Hintergrund der bei der Anhörung der EG-Kommission zur Überprüfung der EG-Trinkwasserrichtlinie vorgebrachten Argumente und des im Kompromißvorschlag enthaltende unzureichenden Schutzniveaus ihre Stellungnahme vorbehalten. Zu Frage 23: Es trifft zu, daß die Ratspräsidentschaft beabsichtigt, den Vorschlag über die Einheitlichen Grundsätze über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln noch in ihrer Präsidentschaft, d. h. im letzten Agrarrat 1993, verabschieden zu lassen. Das Votum der Bundesregierung wird in Abhängigkeit von dem erwarteten weiteren Kompromißvorschlag der Präsidentschaft in einem Ressortgespräch festgelegt. Dabei wird sich die Bundesregierung von einem hohen Schutzniveau auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse leiten lassen, wobei mangelnde wissenschaftliche Erkenntnisse nicht zu Lasten des Gesundheitsschutzes gehen dürfen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Konrad Gilges (SPD) (Drucksache 12/6254 Fragen 25 und 26): Kann die Bundesregierung mitteilen, in welchem Verhältnis der festgestellte Mißbrauch von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit in den ersten neun Monaten des Jahres durch Arbeitnehmer zu dem Mißbrauch durch Arbeitgeber steht, und wie hoch der entsprechende festgestellte Leistungsmißbrauch im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres war? 16956* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Dezember 1993 Kann die Bundesregierung mitteilen, in welchem Verhältnis die durch die verstärkte Meldepflicht in diesem Jahr entstandenen Personal- und Sachkosten zu den festgestellten mißbräuchlich bezogenen Leistungen stand, und welche Folgen die Durchführung der Meldekontrollen auf die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsämter hatte? Zu Frage 25: Die Bundesanstalt für Arbeit erfaßt die finanziellen Ergebnisse der Bekämpfung von Leistungsmißbrauch nicht monatlich, sondern in Jahresstatistiken. Bei der statistischen Erfassung wird nicht nach der arbeitsrechtlichen Stellung der Beteiligten unterschieden, es wird also nicht statistisch festgehalten, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer oder Arbeitgeber an einem Leistungsmißbrauch beteiligt sind. Es gibt jedoch typische Leistungen an Arbeitnehmer, wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld, an deren Mißbrauch freilich auch Arbeitgeber beteiligt sein können, sowie typische Leistungen an Arbeitgeber, wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse oder institutionelle Förderung, an deren Mißbrauch sich aber auch Arbeitnehmer beteiligen können. Im Kalenderjahr 1992 hatte in den alten und neuen Bundesländern die Mißbrauchsbekämpfung bei typischen Leistungen an Arbeitnehmer folgende finanzielle Ergebnisse: In Außenprüfungen wurden 31 300 Fälle mit Überzahlungen in Höhe von 28,7 Millionen DM aufgedeckt. Das DALEB-Verfahren, d. h. der Abgleich der Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung mit den Leistungsempfängern der Bundesanstalt für Arbeit, ergab 305 600 Fälle mit Überzahlungen in Höhe von 106,2 Millionen DM. Der Leistungsmißbrauch durch Arbeitgeber in den Bereichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse, Förderung der Arbeitsaufnahme und institutionelle Förderung wird von der Bundesanstalt für Arbeit nicht statistisch erfaßt. 1992 haben die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit insgesamt 244 Strafanzeigen wegen Beitragsvorenthaltung (Straftat nach § 266a StGB) gegen Arbeitgeber erstattet. Zu Frage 26: Zur Intensivierung der Meldekontrollen von Ende Februar bis 30. September 1993 hat die Bundesanstalt für Arbeit kein zusätzliches Personal eingestellt. An Sachkosten sind außer den Portokosten für 8,06 Millionen Meldeaufforderungen geringfügige Mehrkosten für Vordrucke und Drucker entstanden. Demgegenüber standen vom 26. Februar bis 30. September 1993 434 964 erste Meldeversäumnisse und 176 668 zweite Meldeversäumnisse sowie 253 804 Abmeldungen aus dem Leistungsbezug. Die dadurch erzielten Minderausgaben bewegen sich in einer Größenordnung von 349 Millionen DM. Die verstärkten Meldekontrollen haben in den Abteilungen Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung der Arbeitsämter zu einer vorübergehenden Akzentverschiebung in der Wahrnehmung der Aufgaben geführt, aber die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt. Die Meldekontrollen wurden auch für vermittlerische und beraterische Zwecke genutzt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/6254 Frage 29): Trifft es zu, daß das Bundesministerium der Verteidigung nach der Vorlage des Zwischenberichtes der Arbeitsgruppe „Aufwandsbegrenzung im Betrieb" nunmehr „industrie-typische Instandsetzungsmaßnahmen" als Pilotprojekte aus dem Marinearsenal in die gewerbliche Wirtschaft verlegt, und sind solche Pilotprojekte mit der Erklärung des Bundesministeriums der Verteidigung in der Fragestunde vom 10. November 1993 vereinbar, es würden lediglich Untersuchungen und Prüfungen durchgeführt? Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium der Verteidigung bereits „industrie-typische Instandsetzungsmaßnahmen" als Pilotprojekte aus dem Marinearsenal in die gewerbliche Wirtschaft verlegt. Die Arbeitsgruppe „Aufwandsbegrenzung im Betrieb" prüft derzeit in Zusammenarbeit mit der Ausrüstungsindustrie Möglichkeiten einer wirtschaftlicheren Instandsetzung von ausgewählten Anlagen und Geräten der Schiffe und Boote der Marine. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Erst nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse wird zu entscheiden sein, ob Pilotprojekte durchgeführt werden. Die Ihnen von meiner Kollegin Michaela Geiger am 10. November 1993 erteilte Antwort gibt daher nach wie vor den aktuellen Sachstand wieder.

    Rede von Dieter-Julius Cronenberg
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)