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    Plenarprotokoll 12/193 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 193. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 16681 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 16681 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Drucksachen 12/5145, 12/5614, 12/5789, 12/5809, 12/6093, 12/6200) 16681 C Tagesordnungspunkt I: Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1994 (Haushaltsgesetz 1994) (Drucksachen 12/5500, 12/5870) Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft (Drucksachen 12/6009, 12/6030) in Verbindung mit Einzelplan 20 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1994 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1994) (Drucksachen 12/5842, 12/6114) Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 16682B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 16685 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 16688C Ernst Hinsken CDU/CSU . . 16689D, 16699A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 16691 C Dr. Günter Rexrodt, Bundesminister BMWi 16693 B Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . 16695A Dr. Uwe Jens SPD 16697 D Ina Albowitz F D P. 16699 C Johannes Nitsch CDU/CSU 16701 B Manfred Hampel SPD 16703 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16703 C Hans Martin Bury SPD 16705 C Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 16707 A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16707 B Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . 16708C Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 16710B Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 12/6011, 12/6030) Karl Diller SPD 16711 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 16712B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 16714 C Hans-Gerd Strube CDU/CSU 16714 C Dr. Werner Hoyer F D P 16717 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 16719D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16721 B Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 16723A Ottmar Schreiner SPD . . . . 16725A, 16732A Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. . . . . . 16725 C Dr. Gisela Babel F.D.P. 16727 A Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . 16729A Dr. Walter Hitschler F D P 16731A Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . 16731C Manfred Reimann SPD 16731D Ina Albowitz F.D.P. 16732 D Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 16735 A Ottmar Schreiner SPD 16735 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 16736D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 16738 B Barbara Weiler SPD 16739 A Manfred Reimann SPD 16739 C Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit (Drucksachen 12/6015, 12/6030) Uta Titze-Stecher SPD 16741 C Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU . . . 16745C Dr. Bruno Menzel F D P 16748 B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 16749D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 16751B Dr. Bruno Menzel F.D.P 16752 C Einzelplan 17 Bundesministerium für Frauen und Jugend (Drucksachen 12/6017, 12/ 6030) Dr. Konstanze Wegner SPD 16754 C Susanne Jaffke CDU/CSU 16757 A Uta Würfel F D P. 16759 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 16761 B Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 16762 C Hanna Wolf SPD 16763 A Einzelplan 18 Bundesministerium für Familie und Senioren (Drucksachen 12/6018, 12/ 6030) Dr. Konstanze Wegner SPD 16765 C Irmgard Karwatzki CDU/CSU 16767 D Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. . . . . . . 16770B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 16771C Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 16772D Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr (Drucksachen 12/6012, 12/6030) Ernst Waltemathe SPD 16776 A Wilfried Bohlsen CDU/CSU 16779D Werner Zywietz F D P 16782A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 16783D Dr. Klaus-Dieter Feige BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16784 D Matthias Wissmann, Bundesminister BMV 16786B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 16787 A Einzelplan 13 Bundesministerium far Post und Telekommunikation (Drucksachen 12/6013, 12/6030) Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 16789A Jürgen Timm F D P 16792 C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . 16794B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 16796 C Dr. Wolfgang Bötsch, Bundesminister BMPT 16797 D Einzelplan 16 Bundesministerium far Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Drucksachen 12/6016, 12/6030) Hans Georg Wagner SPD 16799 C Michael von Schmude CDU/CSU . . . . 16803 D Eckart Kuhlwein SPD 16805 C Gerhart Rudolf Baum F D P 16806 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 16808 B Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktions- los 16809 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 16810B Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . . 16811 C Monika Ganseforth SPD 16812A Einzelplan 25 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksachen 12/6022, 12/6030) 16813C Nächste Sitzung 16813 D Berichtigungen 16814 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16815* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag zum Einzelplan 16 — Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Drucksache 12/6207 16815* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt I 28 — Einzelplan 25 — Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Dieter Pützhofen CDU/CSU 16816* B Thea Bock SPD 16819* A Dr. Walter Hitschler F D P 16820* D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 16822* A Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 16823* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 16681 193. Sitzung Bonn, den 25. November 1993 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 3 16814 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 Berichtigungen 173. Sitzung, Seite 14942 C, 13. Zeile von unten: Statt „1,5 Millionen" ist „1,5 Billionen" zu lesen. 192. Sitzung, Seite 16657 A, Zeile 25: Die Worte „Opfer als" sind zu streichen; einzufügen ist das Wort „oftmals". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 25. 11. 93 Augustin, Anneliese CDU/CSU 25. 11. 93 Blunck (Uetersen), SPD 25. 11. 93 * Lieselott Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 25. 11. 93 Clemens, Joachim CDU/CSU 25. 11. 93 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 25. 11. 93 Herta Ehrbar, Udo CDU/CSU 25. 11. 93 Dr. Fuchs, Ruth PDS/LL 25. 11. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 25. 11. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 25. 11. 93 Johannes Gleicke, Iris SPD 25. 11. 93 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 25. 11. 93 Dr. Herr, Norbert CDU/CSU 25. 11. 93 Heyenn, Günther SPD 25. 11. 93 Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 25. 11. 93 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 25. 11. 93 Janz, Ilse SPD 25. 11. 93 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 25. 11. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 25. 11. 93 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 25. 11. 93 Kraus, Rudolf CDU/CSU 25. 11. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 25. 11. 93 Kronenberg, CDU/CSU 25.11.93 Heinz-Jürgen Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 25. 11. 93 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 25. 11. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 25. 11. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 25. 11. 93 Meißner, Herbert SPD 25. 11. 93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 25. 11. 93 Palis, Kurt SPD 25. 11. 93 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 25. 11. 93 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 25. 11. 93 * Rappe (Hildesheim), SPD 25. 11. 93 Hermann Reuschenbach, Peter W. SPD 25. 11. 93 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 25. 11. 93 Ingrid Dr. Scheer, Hermann SPD 25. 11. 93 * Schmidt (Salzgitter), SPD 25. 11. 93 Wilhelm Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 25. 11. 93 Schwanhold, Ernst SPD 25. 11. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 25. 11. 93 Christian Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 25. 11. 93 Stachowa, Angela PDS/LL 25. 11. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 25. 11. 93 Cornelia Türk, Jürgen F.D.P. 25. 11. 93 Vosen, Josef SPD 25. 11. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wohlleben, Verena SPD 25. 11. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 25. 11. 93 90/DIE GRÜNEN Zierer, Benno CDU/CSU 25. 11. 93 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) zur Abstimmung über den Änderungsantrag zum Einzelplan 16 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Drucksache 12/6207 Mit dem Gruppenantrag von 46 SPD-Abgeordneten wird der Versuch unternommen, den ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsansatz und seine Zweckbestimmung wiederherzustellen, nicht mehr und nicht weniger - aber eine Sache, die für die Koalition offensichtlich nicht mehr selbstverständlich ist, obwohl mit dem Errichtungsgesetz von 1989 der Standort Salzgitter festgeschrieben wurde und nach mehr als vier Jahren des Arbeitens in Provisorien endlich ein Beginn für eine vernünftige Unterbringung der Sacharbeit von rund 300 Mitarbeiter/innen nötig wäre. Alles andere wäre ein Gesetzesbruch und ein Bruch des Vertrauens durch den Bund gegenüber den Mitarbeiter/innen des Bundesamtes und gegenüber der Stadt Salzgitter, die in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und der Bauverwaltung seit langem die Stadtplanung auf dieses Projekt ausgerichtet hat und dabei über Gebühr lange zum Warten verdammt war. Wer hat Salzgitter nicht alles Versprechungen und Zusagen gemacht, das Errichtungsgesetz war der „Punkt auf dem i". Mehr als 4 Millionen DM Planungskosten wären in den Sand gesetzt, wenn die Erstellung des BfS-Neubaus abgeblasen werden würde. Vom bisher ermittelten Grundstückskaufpreis - 2,9 Millionen DM - würden übrigens 1,2 Millionen DM an die Bundesbahn gehen und damit praktisch in der Bundeskasse verbleiben. Ein weiteres Bremsen des Projekts ist somit auch finanzwirtschaftlich unsinnig. Daß die Stadt Salzgitter schon wieder durch eine Bundesentscheidung bestraft werden würde, scheint die Mehrheit im Haushaltsausschuß nicht zu interessieren. Schon bei der Festlegung des Standorts der Deutschen Bundesstiftung Umwelt - Osnabrück -, die mit Mitteln in Höhe von mehr als 2,3 Milliarden DM aus dem Verkauf der Salzgitter AG an die Preussag AG gespeist worden ist, wurde von der CDU parteipolitisch entschieden. Daß der Alleingang eines Abgeordneten wie der des Kollegen von Schmude 16816* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 eine solche Unterstützung im Haushaltsausschuß gefunden hat, muß bedenklich stimmen, vor allem, wenn man die lange bekannten vorher von mir aufgeführten Fakten berücksichtigt. Ich will auch hier auf die besondere Dimension der Arbeit der Föderalismuskommission von Bund und Ländern hinweisen, wie dies auch im Gruppenantrag geschehen ist. Völlig unnötig ist das BfS zum Thema in der Föderalismuskommission gemacht worden. Nachdem dort gegen den Standort Salzgitter einstimmig keine Bedenken bestanden haben, würde mit einer Gefährdung dieser Entscheidung das ganze in der Kommission geschnürte Paket aufgebrochen werden. Dieses Interesse kann doch ernsthaft niemand haben — es sei denn, es gibt Kräfte in der Regierung, die sich aus „Finanzpanik" an keinerlei Absprachen mehr halten. Aus dem Finanzministerium sind solche Töne zu hören. Ich warne ausdrücklich — auch nach Abstimmung mit der niedersächsischen Landesregierung — vor einem solchen Handeln. Wenn die CDU/CSU und F.D.P. mit einem Änderungsantrag heute zeitgleich die Zweckbindung in nahezu ihrer alten Form wiederherstellen, so ist das zwar zu begrüßen, denn sie nehmen die von der Stadt Salzgitter, den BfS-Mitarbeiter/innen und mir sehr nachdrücklich vorgetragenen Bedenken ernst. Sie stellen damit aber nur einen Teil des ursprünglichen Zustands wieder her, nämlich den am Gesetz orientierten Standort. Es bleibt zu fragen, ob mit einem weiteren Verzicht auf die Aufnahme eines Baransatzes das jahrelange Gezerre um die endgültige Ansiedlung des Bundesamtes wie bisher weitergehen soll. Ich fordere die Regierungskoalition auf, endlich ihre Blockade zu beenden und ihre selbst gestellten Verpflichtungen zu realisieren. Hören Sie dabei auf das Bundesumweltministerium, meine Damen und Herren von der Koalition. Dies hat zu jeder Zeit eindeutige positive Erklärungen in dieser Sache abgegeben und sollte nicht länger daran gehindert werden, den Vollzug der lange notwendigen Maßnahmen in Gang zu bringen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungpunkt I 28 Einzelplan 25 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Dieter Pützhofen (CDU/CSU): Wir beraten heute abschließend den Haushalt 1994. Das ist der letzte Haushalt für diese Legislaturperiode. Ich denke, dies ist ein Anlaß, eine erste Bilanz der Ergebnisse der Arbeit der Koalition auf den Feldern des Wohnungs-und Städtebaus in den vergangenen Jahren zu ziehen. Zu Beginn der Legislaturperiode, in den Jahren 1989 und 1990, war der Wohnungsbau in unserem Land auf Grund des Überangebotes, das noch Mitte der 80er Jahre festzustellen war, auf einem Tiefpunkt angelangt. Die dann schnell wachsende Zahl von Haushalten, aber insbesondere die enormen Zuwanderungsraten, machten aus dem Überangebot überraschend schnell Wohnungsmangel. Auf diese Situation konnte es in unserer marktwirtschaftlichen Grundordnung nur eine Antwort geben: Das Wohnungsangebot zu steigern, und die Wohnungsbautätigkeit wieder in Schwung zu bringen. Dazu war es erforderlich, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, war es erforderlich, die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus, ob nun die direkte Förderung im sozialen Wohnungsbau oder die steuerlichen Förderinstrumente, zu stärken. Heute können wir feststellen, daß wir dieser Herausforderung gerecht geworden sind. Jahr für Jahr sind die Wohnungsbauzahlen fast sprunghaft gestiegen. Allein in den alten Bundesländern werden wir schon in diesem Jahr ein Fertigstellungsvolumen von deutlich über 400 000 Wohnungen erreichen, also die Zahlen des Jahres 1989 verdoppeln. Und diese Entwicklung wird sich fortsetzen. In den alten Bundesländem werden die Genehmigungszahlen in diesem Jahr weit über 500 000 liegen und ein entsprechendes Fertigstellungsvolumen im kommenden Jahr garantieren. Wir werden im kommenden Jahr die besten Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau seit Mitte der 70er Jahre erreichen. Ein Fertigstellungsvolumen von mehr als 500 000 Wohnungen hat es zuletzt 1974 — damals 606 000 — gegeben. Was für den Wohnungsbau insgesamt festzustellen ist, gilt für den sozialen Wohnungsbau gleichermaßen. Auch hier konnten die Förderzahlen kräftig auf rund 130 000 gesteigert werden. Ich weiß, daß wir damit die Wohnungsmarktprobleme noch nicht gelöst haben und daß dies nur ein Etappenziel ist. Dennoch halte ich diese Entwicklung im Wohnungsbau für eine der ganz herausragenden Leistungen dieser Bundesregierung. Mit diesen Leistungen am Wohnungsmarkt werden wir nicht nur den sozialen Anforderungen an die Wohnungspolitik gerecht, sondern wir haben zugleich auch einen erheblichen Beitrag zur Konjunkturentwicklung geleistet. Der Wohnungsbau ist heute in der allgemein so schwierigen konjunkturellen Situation die tragende Säule der Baukonjunktur und damit auch ein wichtiges, positives Element für die Gesamtkonjunktur. Auf diesem Weg müssen wir weiter vorangehen und gerade der Haushalt 1994 ist deutlicher Beleg für die Entschlossenheit der Bundesregierung, das zu tun. Mit mehr als 10 Milliarden DM erreicht der Etat für den Wohnungs- und Städtebau das höchste Volumen, das bislang für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung gestellt wurde. Wer da noch dem Bund vorwirft, den Wohnungs- und Städtebau zu vernachlässigen, der kann dies nur gegen besseres Wissen tun. Die enorme Steigerung der Bundesmittel für den Wohnungs- und Städtebau im Haushalt 1994 trotz aller Sparzwänge ist Ausdruck unserer sozialen Verantwortung, die die Wohnung als Grundvoraussetzung menschenwürdigen Lebens sieht. Und sie ist Beleg dafür, wie abwegig der ständig wiederholte Vorwurf ist, es werde eine Politik einseitig zu Lasten der sozial Schwachen betrieben. Wenn nun trotzdem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 16817* unbeirrt von den positven Zahlen der Ruf nach dirigistischen, staatlichen Eingriffen ertönt, dann wäre es kaum wert sich mit diesen gebetsmühlenhaften Forderungen auseinanderzusetzen, wenn sie nicht so gefährlich wären für die Investionsbereitschaft am Wohnungsmarkt, die wir auch in den kommenden Jahren dringend brauchen. Liebe Frau Kollegin Bock, Sie erkennen ja im Grunde die wirtschaftlichen Notwendigkeiten im Wohnungsbau genauso gut wie wir. Nur, Sie reden dann nach draußen so, als sei es möglich, Wohnungen zu Niedrigtarifen für jedermann zur Verfügung zu stellen. Wenn der wohnungspolitische Sprecher der SPD, der Kollege Zöpel, vor Fachleuten spricht, wie vor wenigen Wochen beim Verbandstag des Volksheimstättenwerkes, dann finden sich da Formulierungen, die man durchaus unterstreichen kann. — Zitat —: „Nur wenn der Preis die Kosten deckt, werden Wohnungen produziert. " Und an anderer Stelle: „Es ist von entscheidender Bedeutung, an den Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau so wenig wie möglich zu ändern. Deshalb sollte es auch im mietrechtlichen Bereich keine weiteren Änderungen mehr geben. " Gleichzeitig und an anderer Stelle erwecken die Sozialdemokraten Wunschvorstellungen von der Wohnung als Bestandteil staatlicher Daseinsfürsorge, die billigst zur Verfügung zu stellen wäre. Sie wecken Hoffnungen, die nicht einzulösen sind. Frau Kollegin Bock, wollen die Sozialdemokraten denn nun kostendeckende Preise oder nicht? Wollen Sie denn nun Änderung der Rahmenbedingungen oder nicht? Wollen Sie denn nun Änderungen im mietrechtlichen Bereich oder nicht? Wenn Sie jedem das sagen, was er gerne hören möchte, dann ist das zwar ein gutes Mittel, um im Moment Applaus zu erhalten. Aber Sie müßten dann gleichzeitig froh sein, nie die Regierungsverantwortung übernehmen zu müssen; denn dann käme die Stunde der Wahrheit! Aber in diese Verlegenheit werden Sie ja nicht kommen. Die Bundesregierung stellt im nächsten Jahr für den sozialen Wohnungsbau Finanzhilfen in Höhe von insgesamt rd. 3,5 Milliarden DM zur Verfügung. 2,5 für die alten, 1 Milliarde für die neuen Bundesländer. Diese Zahlen sind Garant dafür, daß Wohnen bezahlbar bleibt, daß der Wohnung in ihrem Charakter als Sozialgut unter dieser Bundesregierung Rechnung getragen wird. Gerade diese enormen, finanziellen Anstrengungen verpflichten uns aber dafür Sorge zu tragen, daß die Mittel so effizient wie irgend möglich eingesetzt werden. Deshalb ist es unverzichtbar, nach neuen, vor allem auch gerechteren Förderbedingungen im sozialen Wohnungsbau zu suchen. Was wir brauchen, ist eine grundlegende Reform des Fördersystems im sozialen Wohnungsbau, das ja in seinen heute praktizierten Grundzügen noch aus den 50er Jahren stammt und den weitgehend veränderten Rahmenbedingungen am Wohnungsmarkt nicht mehr gerecht wird. Das Stichwort Fehlbelegung zeigt, zu welchen höchst unsozialen Folgen dies führt. Über die Notwendigkeit der Reform sind sich alle Experten einig. Ziel ist die Umstellung auf eine am Einkommen orientierte Wohnungsbauförderung und damit die Abkehr vom starren Kostenmietenprinzip: Es ist inzwischen gelungen, für diese Reformüberlegungen eine breite Zustimmung quer durch Parteien und Verbände zu erreichen. Sozialer Wohnungsbau, allein in der klassischen Form des ersten Förderweges, ist von der Wohnungsmarktsituation her nicht mehr sachgerecht und ist, wie Sie alle wissen, nicht mehr finanzierbar, will man die notwendigen, hohen Förderzahlen erreichen. Auch bei sozialdemokratisch geführten Landesregierungen hat sich — der Not gehorchend — diese Erkenntnis ja inzwischen durchgesetzt. Wenn etwa der Berliner Bausenator Nagel feststellt, daß der durchschnittliche Förderaufwand für eine Sozialwohnung mit einer Bindung über 30 Jahre derzeit in Berlin bei mehr als 700 000 DM liegt, im dort praktizierten neuen Förderweg mit Orientierung am Einkommen der Mieter und durchschnittlichen Bindungen von 18 Jahren aber nur bei 280 000 DM, dann ist dem nichts hinzuzufügen. In Berlin werden heute schon Wohnungen direkt gefördert mit Anfangsmieten von 14, 16 und 18 DM und in der Förderbilanz dann den Zahlen für den sozialen Wohnungbau zugerechnet. Das ist die Realität. Vor der verschließen Sie hier die Augen. Sicher gibt es auch berechtigte Kritik an Einzelregelungen des Modells der einkommensorientierten Förderung. Das stellt aber die grundsätzliche Richtigkeit dieses Modells in keiner Weise in Frage. Gerade deshalb haben wir in diesem Haushalt Möglichkeiten geschaffen, einen Teil der Mittel für den sozialen Wohnungsbau — 150 Millionen DM in den alten und 100 Millionen in den neuen Bundesländern — für Pilotprojekte zur Erprobung der einkommensorientierten Förderung einzusetzen. Ich hoffe, daß es damit gelingt, noch bestehende Widerstände gegen dieses Fördersystem abzubauen. Ich verstehe die Widerstände ja. Die alte Kostenmiete ist aus Sicht der klassischen Investoren im sozialen Wohnungsbau ausgesprochen bequem, wenn die WB stimmt, auch auf Jahre hinweg gut zu disponieren, und wenn das Sozialamt die Miete übernimmt, auch ohne Risiko: Nur: Solche Bequemlichkeit können wir uns nicht mehr leisten. Die Zukunft des sozialen Wohnungsbaus liegt in mehr Flexibilität und in der Überwindung alter Schemata. Den zweiten großen Block in diesem Haushalt fürs Bauen und Wohnen bildet das Wohngeld. Wir haben im Verlauf der Einzelberatungen über den Etat 94 den Ansatz noch einmal um 80 Millionen angehoben — auf jetzt mehr als 3,6 Milliarden DM. Diese Wohngeldleistungen sind nach wie vor unverzichtbare, soziale Flankierung des Wohnungsmarktes. Auch hier versuchen Sie, durch Hinweise auf niedrigere Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung für die Folgejahre Unruhe und in den neuen Ländern teilweise Panik zu verbreiten unter dem Motto, die Bundesregierung wolle das Wohngeld reduzieren. Sie wissen, daß das unsinnig ist! Sie wissen, daß die Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung Schätz-Titel sind, die vom heute geltenden Wohngeldgesetz ausgehen müssen und über die künftigen Wohngeldleistungen wird eben nicht im Haushalts-Aufstellungsverfahren entschieden, auch nicht in der zweiten und dritten Lesung, sondern bei der Debatte über Änderungen 16818* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 des Wohngeldgesetzes, das die verbindliche rechtliche Grundlage für die notwendigen Haushaltsleistungen schafft. Etwas zurückgetreten in der öffentlichen Diskussion ist die Städtebauförderung. Dennoch veranschlagt der Haushalt insgesamt für die Städtebauförderung auch im Jahr 1994 einen Verpflichtungsrahmen von insgesamt 1 Milliarde DM. Aber wir wollten wieder einmal mit 920 Millionen DM in den neuen Bundesländern den eindeutigen Schwerpunkt setzen. Damit verstetigt der Bund seine Finanzhilfen in den neuen Ländern für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den städtebaulichen Denkmalschutz und die städtebaulichen Modellvorhaben auf hohem Niveau. Förderhilfen für die Erschließung von Wohnbauland und die städtebauliche Weiterentwiclung der großen Plattensiedlungen sind hinzugekommen. Auch hier werden gerade von diesen Mitteln erhebliche wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Anstoßeffekte ausgehen. Hier wird ein entscheidender Beitrag zum ökonomischen Strukturwandel in den neuen Ländern geleistet. Wenn sich heute irgendwo in den neuen Ländern die Aufwärtsentwicklung und die Verbesserung der Lebensbedingungen dokumentiert, dann auf diesem Feld. Der zugegeben geringe Ansatz im Jahr 1994 von 80 Millionen DM für die alten Bundesländer in der Städtebauförderung ist ein Signal dafür, ein Merkposten dafür, daß wir auf diesem Feld weiterhin wichtige Aufgaben sehen. Ich weiß aus der Arbeit des Deutschen Städtetages, daß wir hier in den kommenden Jahren wieder verstärkt Schwerpunkte werden setzen müssen. Aber die Welt geht nicht unter. Und wenn wir es dann im Westen wieder verstärkt tun, müssen es städtebauliche Maßnahmen einer andern Qualität sein, als dies vielfach in den letzten Jahren in den Gemeinden der westlichen Bundesländer der Fall war. Frau Kollegin Bock, Herr Kollege Thiele und ich haben uns in einem Gespräch mit Fachleuten bestätigen lassen, daß einer der großen Vorteile der Städtebauförderung in dem erheblichen konjunkturellen Anstoßeffekt liegt, den diese Mittel mit sich bringen. Hier bringt eine eingesetzte Fördermark ein angestoßenes Bauvolumen, das je nach Maßnahme beim sechs- bis zehnfachen liegt, wenn — wenn sie nicht mehr der Verschönerung des Marktplatzes oder der Straßenmöblierung dient. Es müssen Maßnahmen sein, die im Zusammenhang mit wohnungspolitischen Erfordernissen oder umweltpolitischen Notwendigkeiten stehen. Ich habe schon darauf verwiesen, daß wir in der Städtebauförderung derzeit den Schwerpunkt in den neuen Ländern setzen. Auch die Anstrengungen für den Wohnungsbau in den neuen Ländern sind unvermindert. Ich nenne nur als Stichworte die Verdoppelung des KfW-Programms für Modernisierung- und Instandsetzung auf 60 Milliarden DM, die Verlängerung der günstigen Abschreibungsregelungen für Modernisierungsmaßnahmen und für den Neubau und nicht zuletzt natürlich die Lösung der Altschuldenfrage. Heute können wir feststellen, daß dank der massiven Förderleistungen des Bundes schon in einem Drittel aller Bestandswohnungen in den neuen Ländern Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Auch für den Wohnungsneubau ist ein beachtlicher Fortschritt festzustellen. Die Genehmigungszahlen für die erste Hälfte dieses Jahres liegen mit 27 500 schon höher als sie im gesamten vergangenen Jahr waren. Und sie werden sich in dieser Schnelligkeit weiter steigern. Auch hier mußten ja erst eirural Grundlagen für den Neubau geschaffen werden. Da ist in drei Jahren viel erreicht worden. In diesen ersten Jahren lag eben das Schwergewicht, wenn ich etwa an die Baulandausweisung denke, im gewerblichen Bereich. Dafür gab es Gründe, die ich begreife, aber dennoch kritisiere. Inzwischen scheint sich das ja auch gewandelt zu haben. Es ist das Bewußtsein gewachsen, wie notwendig vor allem die Ausweisung von Wohnbauland ist. Mit der Lösung der Altschuldenproblematik hat die Bundesregierung schließlich ein letztes gravierendes Investitionshemmnis für die Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern beseitigt. Damit steht eine Investitionsoffensive in zweistelliger Milliardenhöhe bevor. Mehr als 2 Milliarden DM an Zinshilfen für die Altschulden im Etat 1994 sind auch hier Beleg für die enormen Anstrengungen der Bundesregierung. Wir beraten den Haushalt, und wir wissen, daß es beim Wohnungsbau allein mit Haushaltsantrengungen und -daten nicht getan ist. Die Entwicklung ist von vielfältigen anderen Rahmenbedingungen abhängig: Von den bau- und planungsrechtlichen, von den mietrechtlichen, den steuerrechtlichen, um nur einige zu nennen. Auch auf diesen, teilweise sehr schwierigen Feldern hat die Bundesregierung die notwendigen Entscheidungen getroffen, und es sind entsprechende gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Ich nenne das Wohnbaulandgesetz, das unseren Gemeinden die notwendigen Instrumente für die schnelle Ausweisung neuen Baulands an die Hand gibt. Dieses Gesetz ist erst vor wenigen Monaten in Kraft getreten, und es zeichnet sich schon jetzt ab, daß es in den Kommunen außerordentliche Akzeptanz findet und sehr positive Auswirkungen haben wird. Ich nenne im Blick auf die Rahmenbedingungen auch die mietrechtlichen Regelungen, die Anfang September in Kraft getreten sind und einen der aktuellen Marktsituation angemessenen Ausgleich zwischen Interessen von Mietern und Vermietern geschaffen haben. Was die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau anbelangt, werden wir uns verstärkt auch dem Bemühen um kostensparendes Bauen und, damit verbunden, dem Abbau der Bürokratie stellen müssen. Die Einsetzung einer Expertenkommission soll dies in Gang setzen. Mit zu starren Regelungen, mit zu umfangreichen Normen und Standards verschenken wir einfach viel an notwendiger Dynamik und engen eigene Handlungsspielräume ein. Ich denke, es darf dabei keine Tabus geben, weder was Normen anbelangt noch was Honorarordnungen, bürokratische Abläufe in den Verwaltungen Kostenobergrenzen im sozialen Wohnungsbau bis hin zu Fragen der Handwerksordnung anlangt. Der Haushalt 1994 bringt schließlich auch das notwendige Signal in Richtung Berlin, über das in den letzten Wochen so viel diskutiert worden ist. Wir Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 16819* haben den Haushaltsentwurf im Verlauf der Haushaltsberatungen auf diesem Feld ergänzt. Es stehen jetzt die notwendigen Mittel für Planungen und Wettbewerbe und mit einem Volumen von 200 Millionen DM auch die notwendigen Mittel für Maßnahmen der Wohnungsfürsorge bereit. Wir schaffen also von Haushaltsseite her die erforderliche Sicherheit. Sicherheit müssen wir im Blick auf das Thema Berlin schaffen, für die Wirtschaft ebenso wie für die Lebensplanung derer, die von der Hauptstadtentscheidung berührt sind. Thea Bock (SPD): Die Debatte über die Wohnungspolitik der Bundesregierung in den vergangenen 11 Jahren hat gerade in den letzten Tagen eine traurige Aktualität bekommen. Der vorzeitige Wintereinbruch hat bereits zu den ersten Todesopfern unter den Obdachlosen geführt. Die steigende Obdachlosigkeit ist ein erschreckendes Spiegelbild für die verfehlte Wohnungspolitik dieser Regierung. Es ist kaum vorstellbar, daß bundesweit rund 1 Million Menschen ohne festes Dach über dem Kopf leben. Die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung darf aber nun bei den Kommunen nicht zu einer Verdrängung dieses Problems führen. Ich fordere deshalb die Länder und Kommunen auf, sich ihrer politischen und sozialen Verantwortung für die Obdachlosen bewußt zu werden und verstärkt angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für diese Menschen zu schaffen. Es ist völlig unverständlich, daß sich gerade in den Großstädten die politisch Verantwortlichen immer noch weigern, über Nacht z. B. die beheizten U- und S-Bahnstationen für Obdachlose offenzulassen. Durch derartiges unverantwortliches Handeln sind weitere Todesopfer vorprogrammiert. Es macht mich traurig, daß ich in der Bundesrepublik Deutschland, in einer der führenden Industrienationen, diesen Appell von diesem Ort aus nötig habe. Gegenüber dem Ausland schäme ich mich für diese Situation. Obdachlosigkeit ist weder ein saisonales noch ein Randgruppenproblem. Sie kann mittlerweile jeden von uns treffen. Neben den Mieterhaushalten sind in den letzten Jahren auch zunehmend Haus- und Wohnungseigentümer meist durch unverschuldete Notlagen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und falsche Finanzberatung in die Zahlungsunfähigkeit geraten und nach der Zwangsversteigerung obdachlos geworden. Ein Ende der Wohnungsnot ist nicht abzusehen. Wohnungsnot und zunehmende Obdachlosigkeit sind auf die Wohnungspolitik dieser Bundesregierung zurückzuführen, die es seit ihrem Amtsantritt versäumt hat, preiswerten Wohnraum für einkommensschwache Bevölkerungsschichten zu sichern. Auch der für 1994 vorgelegte Einzelplan 25 kann mit drei Begriffen kurz und treffend charakterisiert werden: perspektivlos, unsozial und ineffizient. Ich habe bereits im letzten Jahr in der Haushaltsberatung die Wohnungsbaupolitik der Bundesregierung als konzeptionslos kritisiert und brauche angesichts des uns nun vorliegenden Haushalts in seiner heutigen Fassung davon kein Wort zu revidieren. Die Fakten, mit denen wir uns zu beschäftigen haben, sind doch eindeutig: In der Bundesrepublik Deutschland fehlen ca. 2,5 Millionen Wohnungen, die Mieten steigen weiter, und die Zahl der Obdachlosen oder der von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen liegt mittlerweile bei 1 Million. Diese Bundesregierung hat unter Verantwortung des Bundeskanzlers seit 1982 aufgrund katastrophaler Fehleinschätzungen und einer ideologischen Wohnungsbaupolitik durch die fast völlige Kappung des sozialen Wohnungsbaus in den vergangenen Jahren das wichtigste Steuerungsinstrument verrotten lassen und damit den Wohnungsmarkt in eine tiefe Krise gebracht. Die Ergebnisse dieser Politik sind allerorten zu sehen. Rechtsradikale Stimmenfänger ziehen jetzt den Profit auch aus der Wohnungsbaupolitik der letzten Jahre. Wir haben derzeit in der Bundesrepublik nur noch 2,8 Millionen Sozialwohnungen. Und jährlich werden es weniger, weil mehr Wohnungen aus der sozialen Bindung herausfallen als neue hinzukommen. 1992 stand den ca. 100 000 neu bewilligten Sozialwohnungen der Verlust von 150 000 Wohnungen gegenüber, die aus der Bindung ausschieden, weil die öffentlichen Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wurden. Das allein ergibt einen Negativ-Saldo von 50 000 Wohnungen, nicht eingerechnet den Wegfall der Sozialwohnungen, deren Darlehen planmäßig zurückgezahlt wurden. Wohnungsbauexperten gehen davon aus, daß — wenn diese Entwicklung anhält — sich der Bestand an Sozialwohnungen im Jahr 2000 auf 1 Million verringert haben wird. Aber schon heute ist eine ausreichende Versorgung von breiten Schichten der Bevölkerung mit preiswertem und bezahlbarem Wohnraum nicht mehr sichergestellt. Frau Ministerin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, wie sieht denn Ihre Perspektive für den Wohnungsmarkt für das Jahr 2000 aus? Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind zwar im Haushalt für 1994 kurzfristig erhöht worden, aber schon mittelfristig nimmt die Bereitstellung dieser Mittel wieder ab. Unseren Antrag im Haushaltsausschuß auf Aufstockung des Verpflichtungsrahmens für den sozialen Wohnungsbau auf 5 Milliarden DM für 1994 haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Wann begreifen Sie endlich, daß Wohnungsbaupolitik investive Sozialpolitik ist? Insgesamt müßten jährlich 500 000 bis 600 000 Wohnungen gebaut werden. Die SPD strebt deshalb die Förderung von 200 000 Sozialwohnungen jährlich an, davon 50 000 in Ostdeutschland. Dafür notwendig wäre eine Erhöhung der Bundesfinanzhilfe für die Förderung des Wohnungsbaus und deren Verstetigung über mindestens zehn Jahre. Zusammen mit den Mitteln der Länder und Kommunen würden dann fast 20 Mrd. DM für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Ziel dieser von uns beabsichtigten Förderung ist die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und für normal verdienende Arbeitnehmerfamilien. Wir fordern zugleich, auch die Eigenheimförderung auf einen sozial gerechten einkommensunabhängigen Abzug von der 16820* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 Steuerschuld umzustellen. Auf diese Weise erhielten zukünftig Haushalte mit mittlerem Einkommen eine wesentlich höhere Förderung als heute. Und: Mitnahmeeffekte bei Steuerbegünstigungen müssen endlich abgebaut werden, genossenschaftliches Bauen ist bei der steuerlichen Förderung zu berücksichtigen, ein verbessertes Baukindergeld soll auch Familien mit mittlerem Einkommen zu Wohneigentum verhelfen. Aus Spekulationsgründen gehortetes Bauland ist dadurch für den Wohnungsbau zu mobilisieren, daß Einkünfte aus Bodenwertsteigerungen in Zukunft genauso versteuert werden müßten wie sonstiges Einkommen. Das ist eine Perspektive für den Wohnungsmarkt. Mit diesen Maßnahmen kann man Wohnungsnot bekämpfen. Zu viele Arbeitnehmer und ihre Familien sind heute vom sozialen Wohnungsbau ausgeschlossen, weil die Einkommensgrenzen seit 10 Jahren unverändert sind und nicht der Einkommensentwicklung angepaßt wurden. Eine Anhebung der Einkommensgrenzen um durchschnittlich 10 Prozent, so fordern wir von der SPD, ist dringend notwendig, damit diese Haushalte, die die Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau nicht bezahlen können, endlich Zugang zu bezahlbaren Wohnungen erhalten. Auch dafür brauchen wir mehr und nicht weniger sozialen Wohnungsbau. Bedingt durch die Vernachlässigung des Wohnungsbaus und den entstandenen Wohnungsmangel ist es in den letzten Jahren zu einer regelrechten Mietenexplosion auf den Wohnungsmärkten gekommen. Die Belastung der kleineren Haushalte durch Wohnkosten liegt derzeit bei durchschnittlich über 30 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens. Während die Einkommensentwicklung auch in Zukunft mit den zu erwartenden Mietsteigerungen nicht mithalten können wird, verlieren immer mehr Sozialmieter ihren Förderungsanspruch, wenn durch Ihre Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht endlich eine Anpassung des Wohngeldes und der Miethöchstgrenzen im Rahmen einer Änderung des Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes an die gestiegenen Mieten erfolgt. Ich fordere Sie auf, das Wohngeld und Wohngeldsondergesetz endlich der sozialen Wirklichkeit in unserem Land anzupassen und dafür zu sorgen, daß nicht immer mehr Menschen aus der Förderung herausfallen. Der SPD-Antrag und auch ein Antrag des Bundesrates zur Änderung des Wohngeld- und Wohngeldsondergesetzes wird morgen in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen. Ich kann Sie nur dringend bitten, diesen Anträgen zuzustimmen. Aber ich bin wenig optimistisch, denn die Stellungnahme der Bundesregierung zum Antrag des Bundesrates macht schon deutlich, daß dergleichen nicht beabsichtigt wird. Auch unseren Antrag auf Erhöhung der Mittel für die Städtebauförderung West lehnen Sie, die Kollegen von den Koalitionsparteien, ab. Dabei ist die Städtebauförderung ein entscheidendes Instrument — gerade in unseren Großstädten mit ihrer besonders brisanten Situation auf dem Wohnungsmarkt — die Sicherung und Erweiterung des Wohnungsbestandes zu gewährleisten und das Wohnumfeld zu verbessern. Jede öffentliche Mark, die hier investiert wird, zieht ein Vielfaches an privaten Investitionen nach sich und bewirkt somit einen Multiplikationseffekt, der zudem Arbeitsplätze sichert. Wir von der SPD haben gefordert, den Verpflichtungsrahmen für 1995 wieder auf 380 Millionen DM, also auf den Stand von 1992, hochzufahren, denn die Städte brauchen — in ihrer katastrophalen finanziellen Situation — mehr Geld für die Sicherung und Erweiterung des Wohnungsbestandes. Auch wollte die SPD eine flexiblere Handhabung der Mittel für den ersten, den zweiten und den dritten Förderungsweg erreichen. Das hätte den Ländern die Möglichkeit gegeben, selbständig zu entscheiden, mit welchen Zuschüssen und Darlehen sie ihre Wohnungsbauprogramme finanzieren. Aber auch das war mit Ihnen nicht zu machen. Die Koalitionsparteien haben diesen SPD-Antrag im Bauausschuß und im Haushaltsausschuß abgelehnt. Dieses ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß die Bauwirtschaft fast die einzige Branche ist, die nicht von der Rezession betroffen ist, um so unverständlicher. Frau Ministerin, Ihr Ansatz ist perspektivlos, weil er das weitere Wegbrechen des sozialen Wohnungsbaus nicht verhindern kann. Er ist unsozial, weil er immer mehr Menschen dem freien Wohnungsmarkt mit nicht mehr zu bezahlenden Mieten aussetzt. Und er ist unsozial, weil sich Ihre Regierung der Notwendigkeit entzieht, sich endlich durch eine Änderung des Wohngeldgesetzes den sozialpolitischen Notwendigkeiten in diesem Lande anzupassen. Er ist ineffizient, weil sie den Ländern und Kommunen mit der Absage an eine flexiblere Handhabung der Förderungswege und durch die Kastrierung der Städtebauförderung wichtige Handlungsmöglichkeiten verweigern, um auf die Probleme auf dem Wohnungsmarkt angemessen zu reagieren. Die SPD-Fraktion hat in punkto Wohnungsbau eine ganze Reihe von Anträgen gestellt, die zusammengenommen ein Konzept der Wohnungsbauförderung darstellen. Sie haben sie alle abgelehnt. Ich fordere Sie auf, geben Sie ihre Verweigerungshaltung auf. Die Ministerin wird uns mit Sicherheit in der heutigen Debatte wieder erzählen, wie erfolgreich ihre Politik ist. Dieses wird sie uns mit Sicherheit lächelnd vortragen. Angesichts der großen Not der von Wohnungsmangel und Obdachlosigkeit Betroffenen ist das allerdings ein unerträglicher Zynismus. Ich kann von dieser Stelle aus den Betroffenen nur versprechen, daß eine Scharping-Regierung 1994 dieses Problem mit aller Kraft und Entschlossenheit entschärfen wird. Dr. Walter Hitschler (F.D.P.): Im Einzelplan 25 des Bundeshaushaltsplanes wird der nunmehr seit Amtsantritt von Frau Dr. Schwaetzer eingeschlagene Kurs einer außerordentlich erfolgreichen Wohnungspolitik auch im Jahr 1994 fortgesetzt. Im Vergleich zu den Einzelhaushalten der anderen Ressorts wird deutlich, daß die Bundesregierung der Wohnungspolitik im Osten wie im Westen einen besonderen Stellenwert einräumt dadurch, daß hier ein eindeutiger Ausgabenschwerpunkt mit einem außerordentlich hohen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 16821* Investitionsanteil gebildet wurde. Und auch bei den Medien scheint neuerdings durch, was sich nicht länger leugnen läßt: Der Wohnungsbau in Deutschland floriert auf hohem Niveau mit weiterhin steigenden Zuwachsraten. Die Baufertigstellungen werden im Jahr 1993 die Grenze von 400 000 Wohnungen übersteigen, die Baugenehmigungszahlen für 1994 mit weit über 500 000 Wohneinheiten einen neuen Rekord erreichen. Die Opposition versucht weiterhin beharrlich, diese Erfolgsstory mit immer neuen Horrorszenarien einer empirisch nicht belegten Wohnungsnot zu übertünchen. Je stärker die Baufertigstellungszahlen steigen, um so höher wird die Zahl der angeblich fehlenden Wohnungen behauptet. Und dies ausgerechnet von jenen, welche durch das Eintreten für einen ungebremsten Zuzug die Wohnungsnot noch bewußt vergrößern wollen. Am deutlichsten schlägt sich die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt nieder. Die Bauwirtschaft vermeldete diese Woche stolz: „Der Aufschwung am Bau hat endlich den Arbeitsmarkt erreicht. " In den neuen Bundesländern sind 1993 360 000 Bauarbeiter beschäftigt, in den alten Bundesländern 1 080 000, zusammen also 1,44 Millionen beschäftigte Bauarbeiter. Dies bedeutet, daß der Bausektor in Ost und West einen bedeutsamen Teilarbeitsmarkt darstellt, der darüber hinaus auch weiterhin aufnahmefähig ist und insbesondere jungen Menschen eine gute Ausbildungschance und eine günstige berufliche Perspektive für die Zukunft bietet. Zugegeben, solche Markterfolge sind kein Zufall, viele günstige Rahmenbedingungen haben sie bewirken helfen. Die Situation auf dem Kapitalmarkt zum Beispiel begünstigt Bauinvestitionen. Aber auch diejenigen Faktoren, die zumindest vom Bund beeinflußbar waren, haben die Aufwärtsentwicklung gefördert. Dabei ist auf folgendes hinzuweisen: Erstens. Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz haben die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen deutliche Zeichen gesetzt, um Bauland schneller mobilisieren und bereitstellen zu können. Die Fristverkürzung in der Bauleitplanung, aber auch die neugeschaffenen Instrumente haben dazu beigetragen, das Angebot an Wohnbauland deutlich zu erhöhen. Der dritte von Bundesministerin Dr. Schwaetzer vorgelegte Baulandbericht signalisiert zwar noch keine Entspannung, aber doch eine tendenziell zunehmende Verbesserung der Situation. Zweitens. Entgegen den Ratschlägen der Opposition haben die Regierung und die Koalitionsfraktionen klugerweise vermieden, sowohl im gewerblichen als auch im Wohnsektor die Mietenentwicklung strangulierend zu reglementieren. Wären wir Ihren Ratschlägen gefolgt, hätten sich die privaten Investoren weitgehend aus dem Immobiliengeschäft zurückgezogen. Der Staat selbst wäre nicht in der Lage gewesen, diesen Ausfall zu kompensieren. Auch das von Ihnen geforderte generelle Umwandlungsverbot im Bestand konnte bei Ausweitung des Kündigungsschutzes für die Mieter gottlob verhindert werden. Die Investitionsbereitschaft am Bau ist deshalb so hoch, weil sich das Bauen für den Investor wieder rechnet. Drittens. Für die neuen Bundesländer wurden enorme Mittel bereitgestellt, um die Modernisierung des Altwohnungsbestandes einzuleiten. Die Maßnahmen haben voll gegriffen, die Modernisierung läuft auf vollen Touren und bietet noch für viele Jahre Beschäftigungsmöglichkeiten. Durch das Altschuldenhilfegesetz, die Übernahme von 31 Milliarden DM Altschulden und die Zinshilfen hat der Bund die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß auch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften ihren Modernisierungsverpflichtungen nachkommen können. Auch die dringlich notwendige Privatisierung, die mit der Altschuldenübernahme verbunden ist, beginnt sich durchzusetzen. Die Mieter erkennen zunehmend die Vorteile des Wohneigentums. Viertens. Die Subjektförderung in Form des Wohngeldes nimmt im Rahmen der Wohnungspolitik immer stärker an Bedeutung zu. Sie macht für einkommensschwächere Mitbürger die Miete tragbar. Das Wohngeld im Westen bedarf einer baldigen Anpassung an die Entwicklung, das Sonderwohngeld Ost sollte bis Ende 1995 verlängert werden. Fünftens. Mit der Berufung von zwei Expertenkommissionen wurden auch wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Zum einen benötigen wir Vorschläge zur Deregulierung und Baukostensenkung. Zu diesem Zweck soll das Dickicht von Vorschriften und Normen gelichtet und sollen verschiedene Standards auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft werden. Zum zweiten bedarf der Gesamtkomplex der Wohnungsbauförderung einer marktwirtschaftlichen Neuorientierung. Da die Empfehlungen dieser wissenschaftlichen Kornmissionen vor der Bundestagswahl sehr wahrscheinlich nicht mehr umgesetzt werden können, beabsichtigt die Koalition wenigstens noch eine kleine Lösung dergestalt herbeizuführen, daß Elemente einer einkommensorientierten Förderung gesetzlich verankert werden und die Einkommensgrenzen durch eine Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs besonders für Erwerbstätige angehoben und strukturell verbessert werden. Ferner soll der Dritte Förderweg zu einem echten Instrument vertraglicher Förderung ausgebaut werden. Wir können uns den Unsinn des Ersten Förderweges in der Tat nicht mehr lange leisten. Da aber in der Wohnungspolitik der Bund nicht allein das Sagen hat, sondern auf die Mitwirkung von Ländern und Gemeinden angewiesen ist, müssen auch die Länder endlich die sozialen Bewilligungsmieten und ihre Förderrichtlinien im sozialen Wohnungsbau an die Marktentwicklung anpassen. Sie sollten ihren Bürgern gegenüber sich von dem gleichen Mut beseelen lassen, den sie dem Bund gegenüber beim Fordern zusätzlicher Mittel immer wieder nachhaltig beweisen. Die Freien Demokraten sind stolz darauf, daß sie im Sektor der Wohnungspolitik als Garant für den Erhalt marktwirtschaftlicher Bedingungen wirken konnten. Das ist der Wohnungspolitik gut bekommen, weshalb wir klug beraten sind, die marktwirtschaftlichen Elemente nicht zu schwächen, sondern zu stärken. Dies kommt sowohl den Mietern als auch den Vermietern letztlich zugute. 16822* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 Dr. Ilja Seifert (PDS/Linke Liste): Obwohl alle Parteien Wohnungsnot konstatieren, verdeutlicht der Bundeshaushalt 1994, daß die Regierung nicht einmal den Versuch unternimmt, die in Deutschland zunehmende Wohnungsnot ernsthaft zu bekämpfen. Die ersten Toten dieses Winters wurden auf den Straßen schon gefunden! Wen das nicht alarmiert, dem ist nicht zu helfen! Aber: Für die direkte Förderung des Wohnungsbaus sind — wie in den vergangenen Jahren — lächerliche Summen im Vergleich zu den anderen Etatbereichen vorgesehen und das im Wissen, daß auch der finanzielle Spielraum der Länder und Kommunen für den Wohnungsbau eher geringer wird, anstatt zu wachsen. Statt dafür zu sorgen, daß Reiche immer reicher werden, ich denke dabei an den unsäglichen § 10 e des Einkommensteuergesetzes, statt immer mehr Geld für Rüstung, Verwaltungsbürokratie und Prestigeobjekte auszugeben, ist unseres Erachtens eine radikale Änderung in der Prioritätenliste des Bundeshaushaltes vonnöten. Wir sind in erster Linie dafür, daß das Recht auf bezahlbare Wohnungen für alle als Menschenrecht mittels der Politik verwirklicht wird. Verstärkter Wohnungsbau könnte zugleich als kräftige Konjunkturlokomotive wirken. Wir bekräftigen unsere Forderung, ein umfassendes nationales Wohnungsbauprogramm für ganz Deutschland aufzulegen. Städtebauliche, ökologische und soziale Aspekte sollten dabei — ebenso wie die Schaffung von Arbeitsplätzen — gleichrangig beachtet werden. Unsere Forderung ist, mittelfristig mindestens 8 % der öffentlichen Haushalte für die Verwirklichung dieses Menschenrechtes einzusetzen. Auf dem Weg dorthin sollte bereits jetzt durch Verdopplung der für die Wohnungsbauförderung, für das Wohnumfeld und für den Ausbau der sozialen Infrastruktur angesetzten Beträge ein deutliches Zeichen gesetzt werden. Mit dem vorliegenden Haushaltsplan wird das Gegenteil bewirkt, Ausgaben für Wohnungsbau und Städtebauförderung werden in den nächsten Jahren abgebaut, und es wird auch nicht darauf verzichtet, die Kommunen in Ost und West gegenseitig auszuspielen. Die konkrete Situation in den östlichen Bundesländern — einschließlich Ostberlin — verlangt, für diese ein maßgeschneidertes Konzept zu entwickeln. Das der Bundesregierung meine ich damit aber nicht. Die Bundesregierung hat es mit Hilfe des einvernehmlich von CDU/CSU, SPD und FDP beschlossenen Altschuldenhilfe-Gesetzes geschafft, die Zerstörung des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbestandes in Ostdeutschland auf den Weg zu bringen. Liest man zwischen den Zeilen, dann wird klar, warum. Das Ziel ist eine möglichst vollständige Privatisierung. Wie stichhaltig das Argument von der eigentumsfeindlichen Politik in der DDR ist, zeigen aktuelle Untersuchungen. So liegt die Wohneigentumsquote in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen in etwa auf dem Niveau von Nordrhein-Westfalen, wesentlich geringer sind die Quoten in Hamburg und Westberlin. Folgt man der Logik der Regierung, dann stehen als nächstes Zwangsprivatisierungen bei westdeutschen Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften auf der Tagesordnung. Das würde die unsoziale Entwicklung des westdeutschen „Wohnungsmarktes" verstärken, die gekennzeichnet ist durch eine steigende Anzahl von Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und vom massenhaften Auslaufen von Sozialbindungen. Das Gegeneinander-Ausspielen von Mieterinnen und Mietern in Ost und West hat Methode. Es ist die gleiche Methode, die arbeitende und Sozialhilfe empfangende Menschen in Ost und West gegeneinander ausspielt. Es ist die gleiche Methode, die Deutsche und Ausländer gegeneinander ausspielt. Es ist die gleiche Methode, die Menschen mit Behinderungen gegen solche ohne ausspielt usw. Es ist die Methode, die davon ablenkt, daß der wirklich wichtige Unterschied zwischen Oben und Unten, zwischen Reich und Arm liegt. Zurück zum Bauetat: Die Formulierung, daß dem Verkauf an die derzeitigen Mieter der Vorrang einzuräumen ist, steht im krassen Gegensatz zur Einkommens- und Vermögenslage der Mehrheit der Ostdeutschen. Der vorgelegte Haushaltsplan suggeriert zudem, daß die 31 Milliarden DM, also der Teil, der über der Kappungsgrenze von 150 DM pro Quadratmeter liegt, mit dem „Erblastentilgungsfonds" durch den Bund getragen wird. Aber in Wirklichkeit sollen diese 31 Milliarden DM in diesem Fonds nur geparkt werden. Aufzubringen sind sie durch die Menschen in Ostdeutschland, durch die aus der Zwangsprivatisierung erzielten Erlöse. Nimmt man die anderen Belastungen für die Mieterinnen und Mieter in Ostdeutschland hinzu, dann wird deutlich, daß die Menschen, welche unter zum Teil schlechten Wohnverhältnissen und bei geringen Einkommen in der DDR gelebt haben, dafür noch mal bezahlen sollen. Die Menschen aus der DDR haben von den 220 Milliarden Mark, die für den Wohnungsbau ausgegeben wurden, ca. 170 Milliarden Mark von ihrem Einkommen aus der sogenannten zweiten Lohntüte bezahlt. Dieses ist also deren Eigentum. Das soll aber nicht anerkannt und der unbestrittene Sanierungsrückstau soll auch noch von ihnen getragen werden. Solche Politik spaltet, sie ist unsolidarisch und amoralisch. Auch nach der fragwürdigen Mieterhöhung zum 1. Januar 1994 um durchschnittlich 60 Pfennig je Quadratmeter ist die Kette der weiteren Wohnkostenerhöhungen vorprogrammiert. Dabei denke ich an die Mieterhöhungen durch Modernisierungsumlagen, an „freiwillige Instandsetzungsumlagen" und steigende Betriebskosten, durch die zu erwartende Erhöhung der Grundsteuer und an die aus der ungerechtfertigten Altschuldenbelastung von 150 DM je Quadratmeter hinzukommende Mieterhöhung von ein bis zwei Mark je Quadratmeter und die Einführung des Vergleichsmietensystems mit der dann entsprechend möglichen Mieterhöhung nach dem Miethöhegesetz. Und dies alles im Kontext zu der nicht gerade optimistisch stimmenden Prognose über die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in Gesamtdeutschland. Angesichts dieser Fakten den Menschen ist Ostdeutschland zu erzählen, daß es bis zur Bundestagswahl bzw. bis Mitte 1995 keine weiteren Mieterhöhungen gibt, halte ich für eine ziemliche Unverfrorenheit. Gestatten Sie mir zwei Bemerkungen zum Wohngeld, einer nicht unwesentlichen Position im Haushalt: Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 16823* Erstens. Das Wohngeldsystem und damit subjektstatt objektbezogene Subventionierung halten wir durchaus für ein probates Mittel im Sinne sozialer Gerechtigkeit. Aber Wohngeld als Regelfall statt für Ausnahmen kann nicht als normal betrachtet werden. Die statistischen Durchschnittsrechnungen der Bauministerin täuschen über die wahre Situation hinweg. Es ist eben ein Unterschied, ob die Wohnkostenbelastung 20 % eines Ministergehaltes ausmacht oder 20 % eines Rentnerhaushaltes in Ostdeutschland verschlingt. Prozentual sind die Wohnkosten in Ostdeutschland inzwischen annähernd die gleichen wie in Westdeutschland. Vergessen wird dabei aber, daß erstens die Menschen nur durchschnittlich 65 % des Einkommens haben und daß sie zweitens die gleichen Kosten für in der Regel kleinere und schlechter ausgestattete Wohnungen aufzubringen haben. Viele Wohnungen in Berlin — Friedrichshain, Lichtenberg oder Prenzlauer Berg — sind jetzt schon teurer als vergleichbare oder bessere Sozialwohnungen im Wedding, in Charlottenburg oder in Kreuzberg. Zweitens. Die angekündigte Verlängerung des Wohngeldsondergesetzes um ein Jahr löst das Problem auch nicht. Ich glaube nicht, daß diese einmalige Verlängerung aus Gründen sozialer Gerechtigkeit erfolgen soll, zumal seit 1. Oktober diesen Jahres sich der wohngeldfähige Teil aus warmen Betriebskosten Schritt um Schritt verringert. Vielmehr gibt es für diese Verlängerung wahltaktische Gründe seitens der Regierungen von Bund und ostdeutschen Ländern und Kommunen. Auch zu anderen Teilen dieses Einzelplanes wäre noch einiges anzumerken, so zum Beispiel zu den 200 Millionen DM, die für den Abriß des Palastes der Republik bereitgestellt werden sollen. Davon abgesehen, daß man Geschichte nicht mit der Abrißbirne bewältigen kann, ist dieser Abriß auch finanzpolitisch unvertretbar. Ich hoffe, daß Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die erforderliche Courage besitzen und einer Neubestimmung des Einsatzes dieser 200 Millionen DM, wie wir es in einem Änderungsantrag vorgeschlagen haben, zustimmen. Lassen Sie den Berlinerinnen und Berlinern, lassen Sie uns allen diese Kulturstätte, geben Sie sie uns zur Nutzung zurück — und bauen Sie Wohnungen! Menschenwürdige, bezahlbare Wohnungen, damit niemand mehr auf den Straßen erfrieren muß! Die PDS/Linke Liste kann diesem Einzelplan in der derzeitigen Form nicht zustimmen, und ich fordere Sie auf, gleiches zu tun. Joachim Günther, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Wenn man die Beiträge der Redner der Opposition hört, drängt sich der Eindruck auf, daß weniger fundierte Kenntnisse über den Wohnungsmarkt und praktische Lösungsansätze im Vordergrund stehen als parteipolitische Profilierungsversuche. Die Bundesregierung hat nie einen Hehl daraus gemacht, daß eine Überwindung des Wohnungsmangels in den alten Bundesländern und die Bewältigung der gigantischen Sanierungsaufgaben im Osten nicht über Nacht zu leisten sind. Und ebenso deutlich hat die Bundesregierung immer betont, daß die großen wohnungs- und städtebaupolitischen Aufgaben der Gegenwart nur zu lösen sind, wenn wir die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, daß sich privates Kapital hier in hohem Maße engagieren kann. Wer die Illusion hegt, mit viel Geld und Eingriffen in marktwirtschaftliche Regelungen lasse sich das Problem lösen, der streut den Menschen Sand in die Augen. Man kann es auch noch deutlicher sagen: Der vertreibt privates Kapital und produziert die Konflikte der Zukunft. Unsere sozialverantwortliche und an den Bedingungen des Wohnungsmarktes orientierte Politik setzt demgegenüber auf vernünftige Rahmenbedingungen für die Investoren. Sie setzt auf eine wirkungsvolle soziale Absicherung des Wohnens und auf Förderinstrumente, die das notwendige private Kapital für bessere Wohnverhältnisse in Ost und West mobilisieren. Die Bundesregierung setzt diesen Weg auch konsequent mit dem Haushalt 1994 fort. Der Haushalt des Bundesbauministeriums erreicht im Jahre 1994 mit einem Volumen von über 10,5 Milliarden DM eine nie dagewesene Rekordhöhe. Mit einer Steigerung der Ausgaben um 32 Prozent weist dieser Haushalt den mit Abstand größten Zuwachs aller Ressorts auf. Der Gesamtverpflichtungsrahmen steigt sogar um über 47 Prozent. Diese Zahlen machen deutlich, daß die Bundesregierung ihre Mitverantwortung für die Wohnungssuchenden in Ost und West, aber genauso für die konjunkturelle Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt und auch die richtigen Prioritäten setzt. Die Daten der Wohnungsbautätigkeit sprechen eine eindeutige Sprache: Seit Jahren steigen die Fertigstellungen fast durchgängig mit zweistelligen Zuwachsraten. Sie haben sich im vergangenen Jahr mit 375 000 Einheiten gegenüber 1988 fast verdoppelt. Auch in diesem Jahr verzeichnen wir für die ersten drei Quartale einen weiteren Anstieg der Fertigstellungen um 14 Prozent (132 000 Einheiten). In der Summe dürften dieses Jahr alleine in den alten Ländern erstmals seit über 15 Jahren wieder deutlich über 400 000 neue Wohnungen an den Markt kommen. Und auch die Genehmigungen stiegen im bisherigen Jahresverlauf um 14 Prozent. Mit insgesamt 525 000 Genehmigungen West erreichen wir dieses Jahr wieder ein Niveau wie zuletzt vor 20 Jahren. In den neuen Ländern konnten allein infolge der massiven Förderhilfen inzwischen bereits an fast jeder dritten Wohnung Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Und schließlich nimmt auch hier der Wohnungsneubau mit — grob geschätzt — etwa 75 000 neuen Genehmigungen einen Aufschwung, den viele vor wenigen Monaten noch für unerreichbar gehalten haben. Wer vor diesem Hintergrund von einer unsozialen Wohnungspolitik spricht, der muß schon erklären, wieso eine so kräftige Erweiterung des Wohnungsangebots dem sozialen Frieden in unserem Land schadet! Hinzu kommt, daß diese hohe Wohnungsbautätigkeit in der aktuell schwierigen Konjunkturlage die maßgebliche Stütze der gesamtwirtschaftlichen Ent- 16824* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. November 1993 wicklung ist. Insbesondere in den jungen Bundesländern ist der Wohnungsbau mit seinen positiven Investitions- und Beschäftigungswirkungen die zentrale Triebfeder der Konjunktur. Das bestätigt auch der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 1993, der in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch die hohen finanziellen Förderleistungen für den Wohnungsbau hervorhebt. Gleichwohl haben wir noch ein gutes Stück Arbeit vor uns, bis der Mangel an Wohnraum im Westen überwunden ist und in den östlichen Bundesländern angemessene und qualitätsvolle Wohnverhältnisse geschaffen sind. Umso mehr kommt es darauf an, die kräftig wiedererstarkte Wohnungsbauentwicklung weiter voranzutreiben, die aktuell günstigen Baubedingungen zu verstetigen und Investoren die dafür notwendigen Sicherheiten zu geben. Das bedeutet zum einen, daß endlich die immer wieder belebte, unselige Diskussion über weitere mietrechtliche Verschärfungen ein Ende findet. Es ist kontraproduktiv und unsozial, massiven Wohnungsbau einzufordern und im selben Atemzug die Ertragsaussichten der Investoren beschneiden zu wollen. Deshalb wird es keine weiteren Verschärfungen des Mietrechts geben. Wie notwendig und richig das ist, weiß auch der Bauminister des Schattenkabinetts Scharping, Herr Zöpel, der auf dem Verbandstag des deutschen Volksheimstättenwerks am 30. September 1993 gefordert hat: „Hier muß erst einmal für vier Jahre Ruhe sein". Vielleicht sollten sich in dieser elementaren Frage manche Oppositionspolitiker erst einmal intern abstimmen, bevor der Eindruck entsteht, hier werde mit gespaltener Zunge gesprochen. Erhalt und Stärkung der guten Wohnungsbaukonjunktur erfordert aber auch im Rahmen des finanzpolitisch Vertretbaren eine Verstetigung der Förderleistungen des Bundes auf hohem Niveau. Ich sage dies ganz bewußt auch im Hinblick auf die Bundesmittel für sozialen Wohnungsbau. Hier stellt der Bund im nächsten Jahr Finanzhilfen von insgesamt 3,5 Milliarden DM zur Verfügung: 1 Milliarde DM für die neuen Länder und 2,5 Milliarden DM für die alten Länder. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau bleibt auch künftig ein Schwerpunkt unserer Wohnungspolitik. Bei alledem aber gilt es, ein Optimum an Neubauvolumen, Fördereffizienz und sozialer Gerechtigkeit aus den Förderansätzen herauszuholen. Deshalb wollen wir mit dem neuen Konzept der einkommensorientierten Förderung die hinreichend bekannten Mängel der bisherigen Förderung des sozialen Wohnungsbaus überwinden. Die breite Zustimmung quer durch Parteien und Verbände, die diese Konzeption im Grundsatz erfahren hat, zeigt, daß wir hier auf dem richtigen Weg sind. Daran ändern auch einige Kritikpunkte nichts, die an dem Planspiel in Würzburg geäußert wurden. Wer deshalb aber — so wie Herr Großmann — fordert, die gesamte Konzeption „ad acta" zu legen und so weiterzumachen wie bisher, der beweist finanzpolitische Blindheit und wohnungspolitische Einäugigkeit. Wir werden die vorgetragene Kritik aufgreifen, aber wir werden nicht den Fehler begehen, vor Schwierigkeiten zurückzuscheuen und deshalb das weitere Heil in überholten Denkschemata zu suchen. Deshalb wollen wir im kommenden Jahr insgesamt 250 Millionen DM Bundesmittel für Pilotprojekte zur Verfügung stellen, mit denen gemeinsam mit zukunftsorientierten Investoren und Ländern die einkommensorientierte Förderung praktisch erprobt werden wird. Problembewußtsein und zielorientiertes Handeln zeichnen auch die Wohnungspolitik der Bundesrepublik für die neuen Bundesländer aus. Mit der Lösung der Altschuldenproblematik ist nach langem Ringen auch das letzte gravierende Investitionshemmnis für die Wohnungswirtschaft Ost beseitigt worden. Die Kosten der Teilentlastung in Höhe von 31 Milliarden DM und der Zinshilfe in Höhe von 7 Milliarden DM sind eine außerordentliche Vorleistung der öffentlichen Haushalte zugunsten der Menschen in den neuen Bundesländern. Dieses in der Geschichte der Wohnungspolitik einmalige Engagement, das sich alleine 1994 im Einzelplan 25 mit Ausgaben von 2,2 Milliarden DM niederschlägt, öffnet in unmittelbarer Konsequenz den Weg zu einer dynamischen Investitionswelle, die die Wohnungswirtschaft selbst auf zweistellige Milliardenbeträge schätzt. Der Modernisierungs- und Instandsetzungsprozeß entfaltet jetzt erst seine richtige Dynamik. Zugleich ist mit dem Altschuldenhilfegesetz ein umfangreicher Schub zu mehr privatem Eigentum in den ostdeutschen Bundesländern verbunden. Das mögen manche Vorgestrigen vielleicht nicht gerne hören, aber für die Menschen in Ostdeutschland ist das eine große Chance, den Traum von den eigenen vier Wänden endlich zu erfüllen. Niemand sollte ihnen jetzt diese Chancen verwehren. Parlament, Bundesregierung und die Länder stehen auch heute zu diesem Gesetz. Angesichts des großen finanziellen Entgegenkommens sind die mit dem Altschuldenhilfegesetz verbundenen Auflagen auch keine unzumutbaren oder nicht zu realisierenden Gegenleistungen. Die Unternehmen haben den Erfolg dieses Gesetzes in ihrer Hand. Wir werden ihnen bei der Umsetzung weiterhin mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. Aber sie sollten jetzt nicht über das eine oder andere Detail jammern, sondern die Chance ergreifen und ihre Wohnungen tatkräftig instandsetzen, moderat modernisieren und sich zugunsten der jetzigen Mieter von Wohnungen trennen. Die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern warten zu Recht darauf, daß sich ihre Wohnungssituation weiter schrittweise verbessert. Die Voraussetzungen dafür waren noch nie so günstig wie jetzt. Die Bundesregierung setzt mit diesem Haushalt Akzente für mehr Wohnungen in Ost und West. Sie gibt der Konjunktur im Bauwesen notwendige Impulse und setzt damit die richtigen Aktzente für die Menschen in Deutschland.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegen noch zwei Wortmel-



    Vizepräsident Helmuth Becker
    dungen vor. Wir werden noch etwa 20 Minuten debattieren.
    Anschließend unterbrechen wir die Sitzung, weil die CDU/CSU-Fraktion zu einer Sitzung zusammentritt, so daß der Einzelplan 11, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, erst um 13 Uhr aufgerufen wird, so die Sitzung dann fortgesetzt wird.

    (Zuruf von der SPD: Herr Präsident, ist das die Heitmann-Pause? — Dr. Fritz Schumann [Kroppenstedt] [PDS/Linke Liste]: Die Heitmann-Gedenkpause!)

    Nun hat das Wort unser Kollege Dr. Kurt Faltlhauser.


Rede von Dr. Kurt Faltlhauser
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während wir hier debattierten, hat uns die Meldung bewegt, daß der sächsische Justizminister Steffen Heitmann seine Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten zurückgezogen hat.

(Zurufe von der SPD: Endlich! — Gut! — Endlich!)

Nun hat Herr Kollege Schulz, der vor mir gesprochen hat, dies mit einer gewissen Freude zur Kenntnis genommen. Herr Schulz, ich weiß nicht, wieso Sie als Kollege aus den neuen Bundesländern diesen Vorgang beifällig kommentieren können.

(Dr. Fritz Schumann [Kroppenstedt] [PDS/ Linke Liste]: Weil es bessere Namen als Heitmann gibt! Weil es bessere Leute gibt!)

Ich glaube nicht, daß dieser Vorgang das Zusammenwachsen der alten und neuen Länder intensivieren wird. Ich denke, es ist ein trauriger Vorgang. Herr Heitmann ist sicher auch Opfer einer gnadenlosen Kampagne geworden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir werden dies gerade aus dem Blickwinkel der neuen Bundesländer nicht unbedingt mit großem Beifall kommentieren können.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Faltlhauser, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schulz?