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    Plenarprotokoll 12/190 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 190. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Klaus Röhl 16403 A Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/5774, 12/6090, 12/6091) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten: Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung (Drucksachen 12/4425, 12/5777, 12/6090) Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 16403C, 16407 D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 16404 D Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 16406 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16407 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 16408 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . 16409B Inge Wettig-Danielmeier SPD 16409 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 16411 C Peter Conradi SPD 16411D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 16412C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 16413 A Peter Conradi (Erklärung nach § 31 GO) 16413 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Fraktionsgesetz) (Drucksache 12/4756) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerd Poppe, Christina Schenk, Werner Schulz (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Gruppe II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Fraktionen (Fraktionsfinanzierungsgesetz) (Drucksachen 12/5788, 12/6067) Joachim Hörster CDU/CSU 16415A Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . 16416A Dr. Uwe Küster SPD 16416D Torsten Wolfgramm (Göttingen) F.D.P. 16418B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 16419A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16419D Torsten Wolfgramm (Göttingen) F.D.P. 16420 B Dr. Uwe Küster SPD 16420D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/5927) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/1630) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (. . . Strafrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 12/1739, 12/6092) Dr. Hans de With SPD 16422 A Dr. Hedda Meseke CDU/CSU 16423A Jörg van Essen F.D.P. 16424 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 16425 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16426 C Dr. Günther Müller CDU/CSU (zur GO) . 16427 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (zur GO) 16427 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16427 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sachenrechtlicher Bestimmungen (Sachenrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/5992) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16428 C Hans-Joachim Hacker SPD 16429 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 16430 C Uwe Lühr F D P 16431 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 16431D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 16433 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16434 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 16434 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Konsequenzen aus der jüngsten Steuerschätzung für die Haushalts- und Finanzpolitik der Bundesregierung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 16435 D Dieter Pützhofen CDU/CSU 16437 A Joachim Poß SPD 16437 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 16438D Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 16440A Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 16441D Peter Harald Rauen CDU/CSU 16442D Ludwig Eich SPD 16443 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 16444 D Nächste Sitzung 16446 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16447* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Hans de With SPD, Horst Kubatschka SPD, Uwe Lambinus SPD 16448* A Ingrid Matthäus-Maier SPD 16448* B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 16448* C Dorle Marx SPD 16449* A Friedhelm Julius Beucher SPD 16449* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 III Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann (Wittmoldt), Reinhold Hiller (Lübeck), Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lieselott Blunck (Uetersen), Verena Wohlleben (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) 16449 C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 16449* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 16403 190. Sitzung Bonn, den 12. November 1993 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 12. 11. 93 Andres, Gerd SPD 12. 11. 93 Becker-Inglau, Ingrid SPD 12. 11. 93 Berger, Hans SPD 12. 11. 93 Brähmig, Klaus CDU/CSU 12. 11. 93 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 12. 11. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 12. 11. 93 Catenhusen, SPD 12. 11.93 Wolf-Michael Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 12. 11. 93 Dieter-Julius Ehrbar, Udo CDU/CSU 12. 11. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 12. 11. 93 Ferner, Elke SPD 12. 11. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 12. 11. 93 Formanski, Norbert SPD 12. 11. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 12. 11. 93 Klaus Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 12. 11. 93 Fuchs (Veil), Katrin SPD 12. 11. 93 Gallus, Georg F.D.P. 12. 11. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 12. 11. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 12. 11. 93 Johannes Gratz, Claus-Peter CDU/CSU 12. 11. 93 Großmann, Achim SPD 12. 11. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 12. 11. 93 Grüner, Martin F.D.P. 12. 11. 93 Habermann, SPD 12. 11.93 Frank-Michael Dr. Hauchler, Ingomar SPD 12. 11. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 12. 11. 93 Heyenn, Günther SPD 12. 11. 93 Ibrügger, Lothar SPD 12. 11. 93 Jaunich, Horst SPD 12. 11. 93 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 12. 11. 93 Keller, Peter CDU/CSU 12. 11. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 12. 11. 93 Kirschner, Klaus SPD 12. 11. 93 Kolbe, Regina SPD 12. 11. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12. 11. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 12. 11. 93 Leidinger, Robert SPD 12. 11. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 12. 11. 93 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 12. 11. 93 Marienfeld, Claire CDU/CSU 12. 11. 93 Matschie, Christoph SPD 12. 11. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 12. 11. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 12. 11. 93 Oostergetelo, Jan SPD 12. 11. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Opel, Manfred SPD 12. 11. 93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 12. 11. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 12. 11. 93 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 12. 11. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 12. 11. 93 Dr. Pohl, Eva F.D.P. 12. 11. 93 Reimann, Manfred SPD 12. 11. 93 Rennebach, Renate SPD 12. 11. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 12. 11. 93 Rixe, Günter SPD 12. 11. 93 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 12. 11. 93 Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 12. 11. 93 Schanz, Dieter SPD 12. 11. 93 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 12. 11. 93 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 12. 11. 93 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 12. 11. 93 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 12. 11. 93 Renate Schmidt (Salzgitter), SPD 12. 11. 93 Wilhelm Dr. Schmude, Jürgen SPD 12. 11. 93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 12. 11. 93 Schröter, Gisela SPD 12. 11. 93 Schröter, Karl-Heinz SPD 12. 11. 93 Schuster, Hans F.D.P. 12. 11. 93 Schwanhold, Ernst SPD 12. 11. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 12. 11. 93 Christian Seidenthal, Bodo SPD 12. 11. 93 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 12. 11. 93 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 12. 11. 93 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 12. 11. 93 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 12. 11. 93 Tillmann, Ferdi CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 12. 11. 93 Verheugen, Günter SPD 12. 11. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 12. 11. 93 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 12. 11. 93 Vosen, Josef SPD 12. 11. 93 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 12. 11. 93 Weißgerber, Gunter SPD 12. 11. 93 Welt, Jochen SPD 12. 11. 93 Dr. Wieczorek CDU/CSU 12. 11. 93 (Auerbach), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 12. 11.93 Heidemarie Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 12. 11. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 12. 11. 93 90/DIE GRÜNEN Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 12. 11. 93 Zurheide, Burkhard F.D.P. 12. 11. 93 16448* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Hans de With, Horst Kubatschka, Uwe Lambinus (alle SPD): Nach § 18 Absatz 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangegangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme" . Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Für diese Begünstigung kleiner Parteien besteht kein von Verfassungs wegen beachtlicher Grund. Allenfalls bei Parteien, die zwar eine Mindeststimmenzahl erreichen, jedoch kein Mandat errungen haben, könnte ein auf die Stimmenzahl abgestellter höherer Betrag pro Stimme gerechtfertigt sein, weil in diesem Falle die staatlichen Zuschüsse auf Grund der kleineren Menge an Beiträgen und Spenden geringer sein mögen (BVerfGE 85, 294). Die vorgeschlagene Regelung begünstigt aber eben nicht nur Parteien, denen der Sprung ins Parlament nicht gelang. Davon abgesehen, liegt eine auf dem neuesten Stand befindliche, leicht überprüfbare Rechtstatsachenforschung zur Frage, ob und warum kleine Parteien im Schnitt einen größeren Aufwand haben und deswegen pro Stimme mehr Geld aufwenden müssen, nicht vor. Im Gegenteil, die Annahmen verdichten sich, daß in unserer Zeit kleine Parteien, gemessen an den großen Parteien, fast ohne „Grundgerüst" auskommen können und deshalb keineswegs auf höhere Zuschüsse angewiesen sind. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sockelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Darüber hinaus wird diese Regelung all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Gründen können wir dem gesamten Gesetz nicht zustimmen, wiewohl wir die übrigen neuen Bestimmungen akzeptieren können. Ingrid Matthäus-Maier (SPD): Ich habe gegen das Parteienfinanzierungsgesetz, über das wir heute abstimmen, schwere verfassungsrechtliche Bedenken. Die Degressionsregelung, die für die ersten fünf Millionen Wählerstimmen einen höheren Betrag vorsieht als für die folgenden, kommt der Regelung des bisherigen § 18 Parteiengesetz, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, sehr nahe. Ich halte das Risiko für zu hoch, daß das Bundesverfassungsgericht die vorgesehene Degression verwirft. Meine Erfahrung aus den letzten zehn Jahren, in denen ich ebenfalls verfassungsrechtlich zweifelhaften Regelungen in der Parteienfinanzierung nicht zugestimmt habe, die dann auch tatsächlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen wurden, veranlaßt mich auch jetzt, den verfassungsrechtlichen Bedenken großes Gewicht beizumessen. Erschwerend kommt hinzu, daß diese verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Regelung auch noch extremistische Parteien wie z. B. die Republikaner besonders begünstigt. Bei so schweren rechtlichen und staatspolitischen Bedenken sehe ich mich nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangegangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme". Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Für diese Begünstigung kleiner Parteien besteht kein von Verfassungs wegen beachtlicher Grund. Allenfalls bei Parteien, die zwar eine Mindeststimmzahl erreichen, jedoch kein Mandat errungen haben, könnte ein auf die Stimmenzahl abgestellter höherer Betrag pro Stimme gerechtfertigt sein, weil in diesem Falle die staatlichen Zuschüsse auf Grund der kleineren Menge an Beiträgen und Spenden geringer sein mögen (BVerGR 85, 294). Die vorgeschlagene Regelung begünstigt aber eben nicht nur Parteien, denen der Sprung ins Parlament nicht gelang. Davon abgesehen, liegt eine auf dem neuesten Stand befindliche, leicht überprüfbare Rechtstatsachenforschung zur Frage, ob und warum kleine Parteien im Schnitt einen größeren Aufwand haben und deswegen pro Stimme mehr Geld aufwenden müssen, nicht vor. Im Gegenteil, die Annahmen verdichten sich, daß in unserer Zeit kleine Parteien, gemessen an den großen Parteien, fast ohne ,, Grundgerüst" auskommen können und deshalb keineswegs auf höhere Zuschüsse angewiesen sind. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sokkelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Darüber hinaus wird diese Regelung all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Gründen kann ich dem gesamten Gesetz nicht zustimmen, wiewohl ich die übrigen Bestimmungen akzeptieren kann. Dorle Marx (SPD): Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme". Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sokkelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294 f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Weiterhin muß erwartet werden, daß mit dieser Regelung der jährliche Förderungshöchstbetrag von 230 Millionen DM pro Partei, ab dem eine Kappung erfolgt, von den großen Parteien im Regelfall immer erreicht werden wird. Dieser Höchstförderungsbetrag könnte sich somit als eine Art Garantieeinnahme der Parteien erweisen. Auch dies dürfte den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht genügen. Diese Regelung wird somit all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Grünen kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Friedhelm Julius Beucher (SPD): Ich lehne das neue Parteienfinanzierungsgesetz ab, weil a) es auch rechtsextremen Parteien zusätzliche Einnahmen aus der Staatskasse verschafft, b) ich verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine abgestufte Bezuschussung von Wählerstimmen habe und c) die beabsichtigte Spendenregelung für Berufsverbände auch getarnte Parteispenden ermöglicht. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann (Wittmoldt), Reinhold Hiller (Lübeck), Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lieselott Blunck (Uetersen), Verena Wohlleben (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD): Dem Parteienfinanzierungsgesetz, das heute zur Verabschiedung steht, kann ich nicht zustimmen. Ich verkenne nicht die intensiven Bemühungen von Parteivertretern um eine Lösung, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Gerade deshalb aber kann ich die im Gesetzentwurf vorgesehene „Degressionsregelung" bei der Wahlkampfkostenerstattung nicht akzeptieren. Sie stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Und es wäre verheerend, wenn sich die Parteien nach der Verabschiedung erneut der Gefahr aussetzten, vom Bundesverfassungsgericht einer gravierenden Fehlentscheidung beschuldigt zu werden. In der Abwägung zwischen der unbestrittenen Notwendigkeit, die Parteienfinanzierung möglichst bald auf eine solide und akzeptable Grundlage zu stellen, und dem möglichen Risiko, wiederum ein verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, komme ich zu dem Ergebnis, daß Letzteres für unsere Demokratie und das Ansehen der politischen Parteien die schwerer wiegenden Folgen hätte. Darüber hinaus halte ich es für unerträglich, mit einer Regelung, die die kleineren Parteien überproportional begünstigt, sich zugleich zum Steigbügelhalter für politische Gruppierungen am äußersten rechten Rand zu machen, die wir mit aller Entschiedenheit bekämpfen wollen. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 662. Sitzung am 5. November 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern 16450* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß und den Bau von Grenzabfertigungsanlagen für den neuen Grenzübergang im Raum Görlitz und Zgorzelec Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschiffahrt Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz — PlVereinfG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5532 Drucksache 12/5537 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4971 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4406 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/4972 Drucksache 12/4973 Drucksache 12/5175 EG-Ausschuß Drucksache 12/4979 Drucksache 12/5462 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 12/5749 Nr. 3.6 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5358 Nr. 5 Drucksache 12/5662 Nrn. 3.6--3.14 Drucksache 12/5749 Nr. 3.7 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 12/5190 Nr. 2.11 Drucksache 12/5662 Nr. 3.29 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5662 Nr. 3.30 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4555 Nr. 2.21 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/5662 Nm. 3.33, 3.34 Drucksache 12/5749 Nr. 3.57
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    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Dr. Keller, Zwischenfragen sind in der Aktuellen Stunde nicht zulässig. Ich kann Ihren Wunsch insofern leider nicht befriedigen.
    Meine Damen und Herren, nun hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, unser Kollege Jürgen Echternach, das Wort.


Rede von Jürgen Echternach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die neue Steuerschätzung stellt die richtigen haushalts- und finanzpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung, aber auch die jüngsten Spar- und Wachstumsbeschlüsse des Deutschen Bundestages nicht in Frage. Wer die aktuelle Steuerschätzung richtig beurteilen will, kann nicht nur isoliert das abstrakte Ergebnis betrachten.
Die nackten Zahlen mögen sich vielleicht für eine Propagandaveranstaltung, wie die PDS sie hier mit der Aktuellen Stunde beabsichtigt hat, eignen.

(Dr. Gregor Gysi [PDS/Linke Liste]: Propaganda? Das ist nicht unser Problem!)

Wer sich aber die Mühe macht, diese Zahlen im einzelnen zu hinterfragen, wird feststellen, wie realistisch die Einschätzung, die Prognose der Bundesregierung bereits im Mai dieses Jahres war.
Bei der Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Situation haben die Schätzer von Bund und Ländern für das laufende Jahr keine nennenswerten Korrekturen vornehmen müssen. Jetzt, sieben Wochen vor Ende des Jahres, wurde eine Zunahme des gesamtdeutschen nominalen Bruttosozialprodukts für 1993 von 2,6 % angenommen gegenüber einer Schätzung von 2,7 % im Mai. Das heißt, es wurde auch die Stelle nach dem Komma fast genau getroffen.
Für das nächste Jahr wurde die Wachstumsschätzung um einen halben Prozentpunkt auf nunmehr 4,0 % korrigiert. In dieser Annahme spiegelt sich der etwas stärkere Abschwung und der leicht verzögerte konjunkturelle Wendepunkt wider.
Bei der Bewertung der jüngsten Schätzergebnisse sind folgende Faktoren zu berücksichtigen. Erstens müssen die jetzt geschätzten Steigerungsraten der Steuereinnahmen von 1,9 % für dieses Jahr und 3,8 % für das nächste Jahr vor dem Hintergrund der hohen Steuereinnahmen des letzten Jahres gesehen werden, die gegenüber 1991 um über 10 % zugelegt hatten.
Zweitens zeigt die Schätzung, daß die Steuereinnahmen der Länder und Gemeinden Ostdeutschlands überdurchschnittlich stark ansteigen. So weisen die Steuereinnahmen der neuen Länder in diesem Jahr ein Wachstum von über 15 % auf. Das ist ein Spiegelbild der sich immer mehr verfestigenden Aufwärtsentwicklung in Ostdeutschland.

(Dr. Gregor Gysi [PDS/Linke Liste]: Aber bei der Angabe der Transferleistungen wird das nie abgesetzt, nicht?)

1993 wird in Ostdeutschland ein nominelles Wirtschaftswachstum von 20 % zu verzeichnen sein, und für das nächste Jahr werden fast 13 % Wachstum von den Experten erwartet.

(Dr. Dietmar Keller [PDS/Linke Liste]: Sie müssen auch die Ausgaben nennen! Sonst glauben Sie wirklich, daß es 20 % sind!)

Ein großer Teil der Schätzabweichungen ist nicht konjunkturbedingt, auch wenn Sie, Herr Kollege Poß, versucht haben, aus dieser Aktuellen Stunde eine Abschwungdebatte zu machen.

(Joachim Poß [SPD]: Was?)

Die verringerten Steuereinnahmen gehen auf den Gesamtkomplex „Zinsabschlag" zurück.

(Joachim Poß [SPD]: Genau das habe ich gesagt!)

— Gut, es kamen auch andere Töne. — Der Grund für die Korrektur des Zinsabschlages liegt nicht zuletzt an den kräftig gesunkenen Zinsen, die die Kapitalerträge deutlich geschmälert haben.
Der Finanz- und Haushaltspolitik des Bundes wurde in den vergangenen Monaten immer wieder der falsche Vorwurf gemacht, sie behindere gesamtwirtschaftlich notwendige Zinssenkungen. Wie falsch dieser Vorwurf war, zeigt, daß die Deutsche Bundesbank in den letzten zehn Monaten siebenmal die Leitzinsen gesenkt hat. Jetzt, wo die Zinsen niedrig sind — Baugeld ist so billig wie fast nie zuvor —, beschimpfen Sie die Bundesregierung schon wieder, weil auf Grund des niedrigen Zinsniveaus die Zinsabschlagsteuer nicht ganz so sprudelt wie ursprünglich angenommen.

(Joachim Poß [SPD]: Von Schimpfen kann man bei meiner vornehmen Redeweise nicht reden! — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Der war schon „ schimpfiger" !)

— Gut, ich freue mich, daß Sie insofern offenbar keinen Vorwurf an die Bundesregierung erheben.

(Joachim Poß [SPD]: Einen Vorwurf erhebe ich schon, aber ich schimpfe nicht!)

Jedenfalls meine ich, Sie müßten sich schon entscheiden, ob Sie am Ende niedrige Zinsen wollen oder nicht. Wenn wir niedrige Zinsen wollen, dann müssen wir natürlich auch die Kehrseite in Kauf nehmen, nämlich daß dementsprechend die Zinsabschlagsteuer nicht so hoch sein kann, wie noch zu Beginn des Jahres erwartet.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Joachim Poß [SPD]: Dagegen sagen wir ja gar nichts!)




Parl. Staatssekretär Jürgen Echternach
Meine Damen und Herren, das jetzt erreichte Zinsniveau ist für uns eine ganz wichtige Voraussetzung für den Aufschwung; denn niedrige Zinsen bedeuten mehr Investitionen, mehr Arbeitsplätze, mehr Wachstum und damit auch künftig wieder mehr Steuereinnahmen.
Es kommt hinzu, daß jeder Steuereinnahme das jeweils geltende Recht zugrunde liegt. Eine Revision der Steuerschätzung vom Mai war auch deshalb nötig, um das neue Standortsicherungsgesetz erstmalig zu berücksichtigen. Dieses wichtige Gesetz zur Sicherung des Investitionsstandortes Deutschland führt im nächsten Jahr zu Mindereinnahmen bei den Gebietskörperschaften von insgesamt rund 4,5 Milliarden DM, davon allein beim Bund von 2 Milliarden DM. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dieses Gesetz mit seinen Entlastungswirkungen für die Unternehmen ein wichtiges Element bei der Überwindung unserer wirtschaftlichen Probleme ist.
Den Mindereinnahmen aus der Steuerschätzung stehen gewisse Mehreinnahmen an anderer Stelle gegenüber, über die man auch nicht ohne weiteres hinweggehen kann. Verringerte Abführungen an die Europäische Gemeinschaft mit einem Volumen von 1 Milliarde DM und zusätzliche Einnahmen, insbesondere durch die weiterhin konsequent und erfolgreiche betriebene Privatisierung, verringern Fehlbeträge auf der Einnahmeseite.
Dennoch ist richtig: Ohne weiteres Gegensteuern würde sich die Nettokreditaufnahme des Bundes erhöhen, insbesondere angesichts der Mehrbelastungen durch die gestiegenen Ausgaben für den Arbeitsmarkt. Dieser Automatik wollten sich weder die Bundesregierung noch der Haushaltsausschuß tatenlos unterwerfen. Während der Haushaltsausschußberatungen der letzten beiden Tage wurden wirkungsvolle Maßnahmen beschlossen, die in großem Maße die freiverfügbaren Mittel für laufende Ausgaben abschöpfen, es aber dennoch erlauben, die notwendigen zukunftsorientierten Schwerpunkte zu setzen.
Ich möchte an dieser Stelle allen Kollegen des Haushaltsausschusses, die auch in der Bereinigungssitzung wieder Schwerstarbeit leisten mußten, herzlich für ihre Unterstützung danken.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist auch kein Spielraum vorhanden für immer wieder hier und dort geforderte zusätzliche Ausgabenprogramme. Bei solchen Maßnahmen stünden sehr begrenzten Anstoßwirkungen große Nachteile gegenüber. Sozialdemokratisch geführte Bundesregierungen und sozialdemokratische Finanzminister, von denen es ja, oft in kurzer Folge, eine ganze Reihe gab, haben diese negativen Erfahrungen mehr als einmal machen müssen.
Der entscheidende Nachteil neuer Konjunkturprogramme ist: Jede zusätzliche staatliche Ausgabe und jede neue Steuersubvention treiben die öffentlichen Defizite nach oben und gefährden so die erzielten Erfolge an der Zins- und an der Inflationsfront.

(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: So ist es!)

Diese einfachen ökonomischen Zusammenhänge sind, so scheint es jedenfalls, den Enkeln von Apel,
Matthöfer & Co., aber auch den Nachfolgern eines so hervorragenden Ökonomen wie Herrn Günter Mittag offenbar nicht immer eingängig.

(Dr. Gregor Gysi [PDS/Linke Liste]: Ich glaube, Herrn Mittag kennen Sie besser als ich! Sie haben ihn doch empfangen! — Dr. Nils Diederich [Berlin] [SPD]: Das ist das erste Mal, daß die Regierung Herrn Mittag lobt! Das gehört im Protokoll wirklich unterstrichen!)

— Ich glaube, Sie sollten Ihre eigene Vergangenheit nicht so leugnen.
Statt dessen brauchen wir in einer konjunkturell so sensiblen Lage wie jetzt Stetigkeit und Standfestigkeit, damit das Wachstum wieder Fuß fassen kann.
Die Steuerschätzung betrifft nicht nur den Bund. Auch die Finanzlücken auf Länder- und Gemeindeebene werden sich weiter erhöhen, wenn nicht gegengesteuert wird. Deshalb appelliere ich nachdrücklich an die Länder, die vereinbarte Dreiprozentgrenze bei der Ausgabensteigerung einzuhalten.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Wenn Sie 7,2 % haben?)

Der Bund kommt dieser gemeinsam gestellten Aufgabe nach. Wenn man den durchlaufenden Posten der Bahnreform methodisch richtig nicht zugrunde legt, steigt der Haushalt 1994 um 2,9 %.

(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Und das trotz der Bundesanstalt für Arbeit!)

Das Ergebnis der Steuerschätzung zeigt: Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte hat nach wie vor höchste Priorität und bleibt eine Daueraufgabe. Es zeigt aber auch, daß alle gesellschaftlichen Gruppen ihren Anpassungsbeitrag leisten müssen, damit wir schnell wieder an das Wachstumsjahrzehnt von 1983 bis 1992 anknüpfen können und so die Arbeitsmarktprobleme schrittweise überwinden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


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    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, nächster Redner ist unser Kollege Dr. Nils Diederich.