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    Plenarprotokoll 12/190 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 190. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Klaus Röhl 16403 A Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/5774, 12/6090, 12/6091) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten: Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung (Drucksachen 12/4425, 12/5777, 12/6090) Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 16403C, 16407 D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 16404 D Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 16406 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16407 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 16408 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . 16409B Inge Wettig-Danielmeier SPD 16409 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 16411 C Peter Conradi SPD 16411D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 16412C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 16413 A Peter Conradi (Erklärung nach § 31 GO) 16413 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Fraktionsgesetz) (Drucksache 12/4756) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerd Poppe, Christina Schenk, Werner Schulz (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Gruppe II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Fraktionen (Fraktionsfinanzierungsgesetz) (Drucksachen 12/5788, 12/6067) Joachim Hörster CDU/CSU 16415A Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . 16416A Dr. Uwe Küster SPD 16416D Torsten Wolfgramm (Göttingen) F.D.P. 16418B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 16419A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16419D Torsten Wolfgramm (Göttingen) F.D.P. 16420 B Dr. Uwe Küster SPD 16420D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/5927) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/1630) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (. . . Strafrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 12/1739, 12/6092) Dr. Hans de With SPD 16422 A Dr. Hedda Meseke CDU/CSU 16423A Jörg van Essen F.D.P. 16424 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 16425 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16426 C Dr. Günther Müller CDU/CSU (zur GO) . 16427 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (zur GO) 16427 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16427 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sachenrechtlicher Bestimmungen (Sachenrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/5992) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16428 C Hans-Joachim Hacker SPD 16429 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 16430 C Uwe Lühr F D P 16431 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 16431D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 16433 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16434 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 16434 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Konsequenzen aus der jüngsten Steuerschätzung für die Haushalts- und Finanzpolitik der Bundesregierung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 16435 D Dieter Pützhofen CDU/CSU 16437 A Joachim Poß SPD 16437 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 16438D Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 16440A Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 16441D Peter Harald Rauen CDU/CSU 16442D Ludwig Eich SPD 16443 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 16444 D Nächste Sitzung 16446 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16447* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Hans de With SPD, Horst Kubatschka SPD, Uwe Lambinus SPD 16448* A Ingrid Matthäus-Maier SPD 16448* B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 16448* C Dorle Marx SPD 16449* A Friedhelm Julius Beucher SPD 16449* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 III Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann (Wittmoldt), Reinhold Hiller (Lübeck), Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lieselott Blunck (Uetersen), Verena Wohlleben (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) 16449 C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 16449* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 16403 190. Sitzung Bonn, den 12. November 1993 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 12. 11. 93 Andres, Gerd SPD 12. 11. 93 Becker-Inglau, Ingrid SPD 12. 11. 93 Berger, Hans SPD 12. 11. 93 Brähmig, Klaus CDU/CSU 12. 11. 93 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 12. 11. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 12. 11. 93 Catenhusen, SPD 12. 11.93 Wolf-Michael Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 12. 11. 93 Dieter-Julius Ehrbar, Udo CDU/CSU 12. 11. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 12. 11. 93 Ferner, Elke SPD 12. 11. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 12. 11. 93 Formanski, Norbert SPD 12. 11. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 12. 11. 93 Klaus Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 12. 11. 93 Fuchs (Veil), Katrin SPD 12. 11. 93 Gallus, Georg F.D.P. 12. 11. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 12. 11. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 12. 11. 93 Johannes Gratz, Claus-Peter CDU/CSU 12. 11. 93 Großmann, Achim SPD 12. 11. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 12. 11. 93 Grüner, Martin F.D.P. 12. 11. 93 Habermann, SPD 12. 11.93 Frank-Michael Dr. Hauchler, Ingomar SPD 12. 11. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 12. 11. 93 Heyenn, Günther SPD 12. 11. 93 Ibrügger, Lothar SPD 12. 11. 93 Jaunich, Horst SPD 12. 11. 93 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 12. 11. 93 Keller, Peter CDU/CSU 12. 11. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 12. 11. 93 Kirschner, Klaus SPD 12. 11. 93 Kolbe, Regina SPD 12. 11. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12. 11. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 12. 11. 93 Leidinger, Robert SPD 12. 11. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 12. 11. 93 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 12. 11. 93 Marienfeld, Claire CDU/CSU 12. 11. 93 Matschie, Christoph SPD 12. 11. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 12. 11. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 12. 11. 93 Oostergetelo, Jan SPD 12. 11. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Opel, Manfred SPD 12. 11. 93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 12. 11. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 12. 11. 93 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 12. 11. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 12. 11. 93 Dr. Pohl, Eva F.D.P. 12. 11. 93 Reimann, Manfred SPD 12. 11. 93 Rennebach, Renate SPD 12. 11. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 12. 11. 93 Rixe, Günter SPD 12. 11. 93 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 12. 11. 93 Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 12. 11. 93 Schanz, Dieter SPD 12. 11. 93 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 12. 11. 93 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 12. 11. 93 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 12. 11. 93 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 12. 11. 93 Renate Schmidt (Salzgitter), SPD 12. 11. 93 Wilhelm Dr. Schmude, Jürgen SPD 12. 11. 93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 12. 11. 93 Schröter, Gisela SPD 12. 11. 93 Schröter, Karl-Heinz SPD 12. 11. 93 Schuster, Hans F.D.P. 12. 11. 93 Schwanhold, Ernst SPD 12. 11. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 12. 11. 93 Christian Seidenthal, Bodo SPD 12. 11. 93 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 12. 11. 93 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 12. 11. 93 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 12. 11. 93 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 12. 11. 93 Tillmann, Ferdi CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 12. 11. 93 Verheugen, Günter SPD 12. 11. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 12. 11. 93 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 12. 11. 93 Vosen, Josef SPD 12. 11. 93 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 12. 11. 93 Weißgerber, Gunter SPD 12. 11. 93 Welt, Jochen SPD 12. 11. 93 Dr. Wieczorek CDU/CSU 12. 11. 93 (Auerbach), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 12. 11.93 Heidemarie Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 12. 11. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 12. 11. 93 90/DIE GRÜNEN Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 12. 11. 93 Zurheide, Burkhard F.D.P. 12. 11. 93 16448* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Hans de With, Horst Kubatschka, Uwe Lambinus (alle SPD): Nach § 18 Absatz 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangegangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme" . Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Für diese Begünstigung kleiner Parteien besteht kein von Verfassungs wegen beachtlicher Grund. Allenfalls bei Parteien, die zwar eine Mindeststimmenzahl erreichen, jedoch kein Mandat errungen haben, könnte ein auf die Stimmenzahl abgestellter höherer Betrag pro Stimme gerechtfertigt sein, weil in diesem Falle die staatlichen Zuschüsse auf Grund der kleineren Menge an Beiträgen und Spenden geringer sein mögen (BVerfGE 85, 294). Die vorgeschlagene Regelung begünstigt aber eben nicht nur Parteien, denen der Sprung ins Parlament nicht gelang. Davon abgesehen, liegt eine auf dem neuesten Stand befindliche, leicht überprüfbare Rechtstatsachenforschung zur Frage, ob und warum kleine Parteien im Schnitt einen größeren Aufwand haben und deswegen pro Stimme mehr Geld aufwenden müssen, nicht vor. Im Gegenteil, die Annahmen verdichten sich, daß in unserer Zeit kleine Parteien, gemessen an den großen Parteien, fast ohne „Grundgerüst" auskommen können und deshalb keineswegs auf höhere Zuschüsse angewiesen sind. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sockelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Darüber hinaus wird diese Regelung all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Gründen können wir dem gesamten Gesetz nicht zustimmen, wiewohl wir die übrigen neuen Bestimmungen akzeptieren können. Ingrid Matthäus-Maier (SPD): Ich habe gegen das Parteienfinanzierungsgesetz, über das wir heute abstimmen, schwere verfassungsrechtliche Bedenken. Die Degressionsregelung, die für die ersten fünf Millionen Wählerstimmen einen höheren Betrag vorsieht als für die folgenden, kommt der Regelung des bisherigen § 18 Parteiengesetz, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, sehr nahe. Ich halte das Risiko für zu hoch, daß das Bundesverfassungsgericht die vorgesehene Degression verwirft. Meine Erfahrung aus den letzten zehn Jahren, in denen ich ebenfalls verfassungsrechtlich zweifelhaften Regelungen in der Parteienfinanzierung nicht zugestimmt habe, die dann auch tatsächlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen wurden, veranlaßt mich auch jetzt, den verfassungsrechtlichen Bedenken großes Gewicht beizumessen. Erschwerend kommt hinzu, daß diese verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Regelung auch noch extremistische Parteien wie z. B. die Republikaner besonders begünstigt. Bei so schweren rechtlichen und staatspolitischen Bedenken sehe ich mich nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangegangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme". Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Für diese Begünstigung kleiner Parteien besteht kein von Verfassungs wegen beachtlicher Grund. Allenfalls bei Parteien, die zwar eine Mindeststimmzahl erreichen, jedoch kein Mandat errungen haben, könnte ein auf die Stimmenzahl abgestellter höherer Betrag pro Stimme gerechtfertigt sein, weil in diesem Falle die staatlichen Zuschüsse auf Grund der kleineren Menge an Beiträgen und Spenden geringer sein mögen (BVerGR 85, 294). Die vorgeschlagene Regelung begünstigt aber eben nicht nur Parteien, denen der Sprung ins Parlament nicht gelang. Davon abgesehen, liegt eine auf dem neuesten Stand befindliche, leicht überprüfbare Rechtstatsachenforschung zur Frage, ob und warum kleine Parteien im Schnitt einen größeren Aufwand haben und deswegen pro Stimme mehr Geld aufwenden müssen, nicht vor. Im Gegenteil, die Annahmen verdichten sich, daß in unserer Zeit kleine Parteien, gemessen an den großen Parteien, fast ohne ,, Grundgerüst" auskommen können und deshalb keineswegs auf höhere Zuschüsse angewiesen sind. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sokkelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Darüber hinaus wird diese Regelung all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Gründen kann ich dem gesamten Gesetz nicht zustimmen, wiewohl ich die übrigen Bestimmungen akzeptieren kann. Dorle Marx (SPD): Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme". Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sokkelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294 f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Weiterhin muß erwartet werden, daß mit dieser Regelung der jährliche Förderungshöchstbetrag von 230 Millionen DM pro Partei, ab dem eine Kappung erfolgt, von den großen Parteien im Regelfall immer erreicht werden wird. Dieser Höchstförderungsbetrag könnte sich somit als eine Art Garantieeinnahme der Parteien erweisen. Auch dies dürfte den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht genügen. Diese Regelung wird somit all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Grünen kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Friedhelm Julius Beucher (SPD): Ich lehne das neue Parteienfinanzierungsgesetz ab, weil a) es auch rechtsextremen Parteien zusätzliche Einnahmen aus der Staatskasse verschafft, b) ich verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine abgestufte Bezuschussung von Wählerstimmen habe und c) die beabsichtigte Spendenregelung für Berufsverbände auch getarnte Parteispenden ermöglicht. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann (Wittmoldt), Reinhold Hiller (Lübeck), Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lieselott Blunck (Uetersen), Verena Wohlleben (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD): Dem Parteienfinanzierungsgesetz, das heute zur Verabschiedung steht, kann ich nicht zustimmen. Ich verkenne nicht die intensiven Bemühungen von Parteivertretern um eine Lösung, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Gerade deshalb aber kann ich die im Gesetzentwurf vorgesehene „Degressionsregelung" bei der Wahlkampfkostenerstattung nicht akzeptieren. Sie stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Und es wäre verheerend, wenn sich die Parteien nach der Verabschiedung erneut der Gefahr aussetzten, vom Bundesverfassungsgericht einer gravierenden Fehlentscheidung beschuldigt zu werden. In der Abwägung zwischen der unbestrittenen Notwendigkeit, die Parteienfinanzierung möglichst bald auf eine solide und akzeptable Grundlage zu stellen, und dem möglichen Risiko, wiederum ein verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, komme ich zu dem Ergebnis, daß Letzteres für unsere Demokratie und das Ansehen der politischen Parteien die schwerer wiegenden Folgen hätte. Darüber hinaus halte ich es für unerträglich, mit einer Regelung, die die kleineren Parteien überproportional begünstigt, sich zugleich zum Steigbügelhalter für politische Gruppierungen am äußersten rechten Rand zu machen, die wir mit aller Entschiedenheit bekämpfen wollen. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 662. Sitzung am 5. November 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern 16450* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß und den Bau von Grenzabfertigungsanlagen für den neuen Grenzübergang im Raum Görlitz und Zgorzelec Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschiffahrt Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz — PlVereinfG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5532 Drucksache 12/5537 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4971 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4406 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/4972 Drucksache 12/4973 Drucksache 12/5175 EG-Ausschuß Drucksache 12/4979 Drucksache 12/5462 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 12/5749 Nr. 3.6 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5358 Nr. 5 Drucksache 12/5662 Nrn. 3.6--3.14 Drucksache 12/5749 Nr. 3.7 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 12/5190 Nr. 2.11 Drucksache 12/5662 Nr. 3.29 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5662 Nr. 3.30 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4555 Nr. 2.21 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/5662 Nm. 3.33, 3.34 Drucksache 12/5749 Nr. 3.57
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    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, nächster Redner ist jetzt unser Kollege Dr. Michael Luther.


Rede von Dr. Michael Luther
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich ist es so weit: Wir haben das Sachenrechtsänderungsgesetz im



Dr. Michael Luther
Deutschen Bundestag. Als Berichterstatter lin Rechtsausschuß fügt sich für mich damit ein weiterer Baustein in die Regelungsnotwendigkeiten ein, die wir auf Grund von 40 Jahren DDR zu bewältigen haben.
Vermögensgesetz, Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz , Sachenrechtsänderungsgesetz und das noch zu erwartende Schuldrechtsänderungsgesetz bilden einen zusammenhängenden Komplex, und es gilt, diesen noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Speziell im Fall des Sachenrechtsänderungsgesetzes handelt es sich um eine große Zahl materiellrechtlicher Regelungen, die notwendig geworden sind, weil die DDR einen völlig anderen Eigentumsbegriff kannte. Diese nun entstandenen Eigentumsverhältnisse sind rechtstatsächlicher Natur, und wir können sie weder verleugnen, noch wegwischen, noch rückabwickeln. Man kann nur bedingt mit den Begriffen des Art. 14 des Grundgesetzes oder des BGB argumentieren. Dieses Recht paßt 1 : 1 übertragen eben nicht.
Unser Ziel kann es nur sein, die Gegebenheiten aus heutiger Sicht festzustellen und aus dem Blickwinkel des Jahres 1990 bzw. 1993 heraus dauerhafte Regelungen zu schaffen, die den Eigentumsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland am besten genügen.
Deshalb verstehe ich weder die einen noch die anderen Verbandsstrategen, die die eine oder andere Extremposition fordern und sich dabei auf die rechtsstaatlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland berufen.

(Beifall des Abg. Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [fraktionslos])

Ich sage es noch einmal: Diese Argumentationen passen nicht; denn sie entstammen, Gott sei Dank, einem funktionierenden Rechtsstaatssystem, das mit Eigentum etwas anfangen kann. Diese Regelungen passen eben nicht auf das, was die DDR fabriziert hat.
Mir sind die Extrempositionen von beiden Beteiligten bekannt. Die Grundeigentümer wollen am liebsten festschreiben, daß die Bebauung zum Grund und Boden gehört, oder wollen wenigstens eine volle Verkehrswertentschädigung erlangen. Das ist formell-sachlich richtig, aber unbillig gegenüber den Eigenheimbauern. Warum?
Erstens. Sie können sich heute nicht aussuchen, wo sie ihr Haus hinbauen. Die Entscheidung, wo und in welcher Lage man sich ein zukünftiges Haus leisten könnte, wäre durch die eigene Finanzkraft bestimmt.
Zweitens. Der Hausbau erfolgte eben nicht heute, sondern ist bereits vor Jahren geschehen. In dieser Zeit hat es eine dynamische Entwicklung gegeben. Bewertungsgrundsätze für den Bodenwert heute und der Wert von z. B. vor 20 Jahren sind nur bedingt vergleichbar. Die Grundstücke haben nicht nur einen normalen Wertzuwachs erlangt. Sie sind auch durch andere Bebauung, durch Infrastrukturmaßnahmen usw. in eine andere Bewertungssituation gelangt.
Dazu leistete der Grundstückseigentümer nichts und auch der Eigenheimbauer nichts.
Andere Extrempositionen vertreten die Eigenheimbesitzer. Sie verweisen die Grundstückseigentümer auf die Entschädigungsgesetzgebung, was sich ebenfalls sachlich begründen ließe. Praktisch wurden die Grundstücke durch staatliche Gewalt in Anspruch genommen und zur Bebauung den Eigenheimbesitzern zugewiesen. Das war eine De-facto-Enteignung; denn die Grundstückseigentümer konnten danach mit ihrem Grundstück nichts mehr anfangen. Trotzdem: Es war keine Enteignung. Der Einigungsvertrag hat die dinglichen Nutzungsrechte als harte dingliche Rechtspositionen festgeschrieben. Er hat jedoch nicht die Enteignungen nachvollzogen.
Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, daß der Grundsatz der Verkehrswertteilung, also die Lastenbzw. Gewinnteilung, salomonischen Charakter hat. In meinen Bürgersprechstunden habe ich beide Positionen erlebt, emotional vorgetragen und im Einzelfall für mich immer nachvollziehbar. Daraufhin habe ich mehrere Veranstaltungen in meinem Wahlkreis an verschiedenen Stellen durchgeführt und beide Parteien eingeladen, mit mir über das Sachenrechtsänderungsgesetz zu diskutieren. Das Ergebnis hat mich überzeugt. Beide Parteien, die zumeist in einem Dorf zusammen wohnen, haben verstanden, daß sich somit auf Dauer am ehesten Rechtsfrieden herstellen läßt.
Meine Damen und Herren, es bleiben noch eine Menge Fragen offen.
Erstens. Nicht alle Eigenheime sind in ländlicher Region errichtet worden. Im Speckgürtel von Berlin oder in guter Lage von Dresden oder Leipzig kommt es schon zu extrem hohen Grundstückspreisen, die den Eigenheimbesitzer finanziell stark belasten könnten. Hier sieht der Entwurf eine sehr günstige Erbpachtregelung vor. Es muß sich bei unseren Menschen die Erkenntnis durchsetzen, daß auch die Erbpacht eine vernünftige Regelung ist. Bei diesen günstigen Grundstückslagen ergeben sich dann trotz der hohen Grundstückspreise insbesondere durch die vorgesehene Einlaufkurve bei den Erbpachtverträgen erträgliche Jahrespachten.
Zweitens. Von den Eigenheimbesitzern wird zum Teil die Begrenzung auf 500 m2 beim begünstigten Ankauf bemängelt. Ich halte diese Regelung vom Grundsatz her für gerechtfertigt, da sie erstens Gleitklauseln beinhaltet, zweitens für die meisten der regulären Eigenheimgründungen nicht relevant ist, da auch die DDR-Regelung von 500 m2 ausging, drittens die neuen Eigenheimgrundstücke in ganz Deutschland eher kleiner ausfallen und viertens nicht einzusehen ist, warum neue Eigenheimbauplätze, wo sinnvoll, nicht ausgewiesen werden sollen.
Drittens. Kritisch diskutieren müssen wir noch einmal die im Zusammenhang mit den Überlassungsverträgen stehenden Fragen nach den großen Investitionen. Hier müssen klare Bewertungsrichtlinien gelten, damit tatsächlich denen Recht widerfährt, die durch sehr hohe Eigenleistungen moralisch Recht an diesen Häusern erworben haben, und nicht diejenigen Nutznießer werden, die auf Staatskosten möglicherweise ein Eigenheim auf Dauer lediglich gemietet hatten.



Dr. Michael Luther
Viertens. Es ist gut, daß nicht nur Nutzungsverträge mit in das Sachenrechtsänderungsgesetz einbezogen werden, sondern auch schuldrechtliche Verträge, wenn die Gebäude zu Wohnzwecken genutzt wurden und dazu geeignet sind. Dabei muß zum einen geprüft werden, inwieweit hier baurechtliche Tatsachen begründet werden, die dann schwierig mit städtebaulichen Planungen in Einklang zu bringen sind, und zum anderen, wo die Grenze Wohnzweck liegt.
Fünftens. Es muß beachtet werden, daß es z. B. in Dresden, aber auch in Berlin Siedlungen gibt, die aus SED-parteipolitischen Gründen zu Kleingartenanlagen umdefiniert wurden, damit bestimmte Planungsziele und Planungsvorgaben erreicht werden konnten.
Sie sehen an meinen Ausführungen, daß es genügend Diskussionsbedarf gibt. Trotzdem ist es nach meiner Ansicht möglich, zu Lösungen zu kommen. Dazu müssen intensive Beratungen im Rechtsausschuß unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse vorgenommen werden. Ich bin jedoch optimistisch, daß wir bei dem gewohnten Engagement aller Beteiligten schnell zum Ziel kommen werden — Herr Hacker, an dieser Stelle insbesondere der Appell an Sie aus meiner Richtung.
Ich möchte es nicht versäumen, auch der Bundesregierung für ihr hohes Engagement bei der Erarbeitung dieses Gesetzes zu danken. Denn, Herr Hacker, es ist nicht richtig, daß es realistisch gewesen wäre, dieses Gesetz bereits 1991 vorzulegen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Sie wissen ganz genau wie ich, welch komplizierte Situation zu überwinden war und wie viele Recherchen notwendig waren, um wirklich eine einigermaßen fundierte und exakte Vorlage zu erstellen. Man kann sicherlich mit polemisch einfachen Worten vieles wünschen und verlangen. Aber die rechtlichen Detailfragen sollte man doch, wenn man versuchen will, eine Gesetzesvorlage zu erstellen, gründlich recherchieren.
In diesem Sinne noch einmal recht herzlichen Dank für die Arbeit der Bundesregierung, speziell auch von Ihnen, Frau Bundesjustizministerin. Recht herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


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    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, das Wort erhält jetzt unser Kollege Dr. Uwe-Jens Heuer.