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    Plenarprotokoll 12/190 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 190. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Klaus Röhl 16403 A Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/5774, 12/6090, 12/6091) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundespräsidenten: Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Gerd Poppe, Dr. Wolfgang Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderung der Selbstbeschränkung der Parteien durch eine transparente Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung (Drucksachen 12/4425, 12/5777, 12/6090) Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . 16403C, 16407 D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 16404 D Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 16406 C Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16407 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 16408 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . 16409B Inge Wettig-Danielmeier SPD 16409 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 16411 C Peter Conradi SPD 16411D Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) fraktionslos 16412C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 16413 A Peter Conradi (Erklärung nach § 31 GO) 16413 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Fraktionsgesetz) (Drucksache 12/4756) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerd Poppe, Christina Schenk, Werner Schulz (Berlin), weiteren Abgeordneten und der Gruppe II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Fraktionen (Fraktionsfinanzierungsgesetz) (Drucksachen 12/5788, 12/6067) Joachim Hörster CDU/CSU 16415A Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . 16416A Dr. Uwe Küster SPD 16416D Torsten Wolfgramm (Göttingen) F.D.P. 16418B Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 16419A Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16419D Torsten Wolfgramm (Göttingen) F.D.P. 16420 B Dr. Uwe Küster SPD 16420D Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/5927) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abgeordnetenbestechung (Drucksache 12/1630) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (. . . Strafrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 12/1739, 12/6092) Dr. Hans de With SPD 16422 A Dr. Hedda Meseke CDU/CSU 16423A Jörg van Essen F.D.P. 16424 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 16425 C Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16426 C Dr. Günther Müller CDU/CSU (zur GO) . 16427 A Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (zur GO) 16427 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16427 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sachenrechtlicher Bestimmungen (Sachenrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/5992) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 16428 C Hans-Joachim Hacker SPD 16429 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 16430 C Uwe Lühr F D P 16431 A Dr. Michael Luther CDU/CSU 16431D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 16433 B Dr. Wolfgang Ullmann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16434 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 16434 D Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Konsequenzen aus der jüngsten Steuerschätzung für die Haushalts- und Finanzpolitik der Bundesregierung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 16435 D Dieter Pützhofen CDU/CSU 16437 A Joachim Poß SPD 16437 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 16438D Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär BMF 16440A Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 16441D Peter Harald Rauen CDU/CSU 16442D Ludwig Eich SPD 16443 D Ingrid Matthäus-Maier SPD 16444 D Nächste Sitzung 16446 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 16447* A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Hans de With SPD, Horst Kubatschka SPD, Uwe Lambinus SPD 16448* A Ingrid Matthäus-Maier SPD 16448* B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 16448* C Dorle Marx SPD 16449* A Friedhelm Julius Beucher SPD 16449* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 III Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann (Wittmoldt), Reinhold Hiller (Lübeck), Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lieselott Blunck (Uetersen), Verena Wohlleben (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) 16449 C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 16449* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 16403 190. Sitzung Bonn, den 12. November 1993 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 12. 11. 93 Andres, Gerd SPD 12. 11. 93 Becker-Inglau, Ingrid SPD 12. 11. 93 Berger, Hans SPD 12. 11. 93 Brähmig, Klaus CDU/CSU 12. 11. 93 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 12. 11. 93 Büchler (Hof), Hans SPD 12. 11. 93 Catenhusen, SPD 12. 11.93 Wolf-Michael Cronenberg (Arnsberg), F.D.P. 12. 11. 93 Dieter-Julius Ehrbar, Udo CDU/CSU 12. 11. 93 Eymer, Anke CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 12. 11. 93 Ferner, Elke SPD 12. 11. 93 Dr. Fischer, Ursula PDS/LL 12. 11. 93 Formanski, Norbert SPD 12. 11. 93 Francke (Hamburg), CDU/CSU 12. 11. 93 Klaus Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 12. 11. 93 Fuchs (Veil), Katrin SPD 12. 11. 93 Gallus, Georg F.D.P. 12. 11. 93 Ganschow, Jörg F.D.P. 12. 11. 93 Gerster (Mainz), CDU/CSU 12. 11. 93 Johannes Gratz, Claus-Peter CDU/CSU 12. 11. 93 Großmann, Achim SPD 12. 11. 93 Grünbeck, Josef F.D.P. 12. 11. 93 Grüner, Martin F.D.P. 12. 11. 93 Habermann, SPD 12. 11.93 Frank-Michael Dr. Hauchler, Ingomar SPD 12. 11. 93 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 12. 11. 93 Heyenn, Günther SPD 12. 11. 93 Ibrügger, Lothar SPD 12. 11. 93 Jaunich, Horst SPD 12. 11. 93 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 12. 11. 93 Keller, Peter CDU/CSU 12. 11. 93 Kiechle, Ignaz CDU/CSU 12. 11. 93 Kirschner, Klaus SPD 12. 11. 93 Kolbe, Regina SPD 12. 11. 93 Kossendey, Thomas CDU/CSU 12. 11. 93 Kretkowski, Volkmar SPD 12. 11. 93 Leidinger, Robert SPD 12. 11. 93 Lenzer, Christian CDU/CSU 12. 11. 93 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 12. 11. 93 Marienfeld, Claire CDU/CSU 12. 11. 93 Matschie, Christoph SPD 12. 11. 93 Dr. Matterne, Dietmar SPD 12. 11. 93 Michalk, Maria CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Modrow, Hans PDS/LL 12. 11. 93 Oostergetelo, Jan SPD 12. 11. 93 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Opel, Manfred SPD 12. 11. 93 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 12. 11. 93 Otto (Frankfurt), F.D.P. 12. 11. 93 Hans-Joachim Paintner, Johann F.D.P. 12. 11. 93 Dr. Pick, Eckhart SPD 12. 11. 93 Dr. Pohl, Eva F.D.P. 12. 11. 93 Reimann, Manfred SPD 12. 11. 93 Rennebach, Renate SPD 12. 11. 93 Reuschenbach, Peter W. SPD 12. 11. 93 Rixe, Günter SPD 12. 11. 93 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 12. 11. 93 Helmut Schaich-Walch, Gudrun SPD 12. 11. 93 Schanz, Dieter SPD 12. 11. 93 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 12. 11. 93 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 12. 11. 93 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 12. 11. 93 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 12. 11. 93 Renate Schmidt (Salzgitter), SPD 12. 11. 93 Wilhelm Dr. Schmude, Jürgen SPD 12. 11. 93 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 12. 11. 93 Schröter, Gisela SPD 12. 11. 93 Schröter, Karl-Heinz SPD 12. 11. 93 Schuster, Hans F.D.P. 12. 11. 93 Schwanhold, Ernst SPD 12. 11. 93 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 12. 11. 93 Christian Seidenthal, Bodo SPD 12. 11. 93 Seiler-Albring, Ursula F.D.P. 12. 11. 93 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 12. 11. 93 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. von Teichman, F.D.P. 12. 11. 93 Cornelia Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 12. 11. 93 Tillmann, Ferdi CDU/CSU 12. 11. 93 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 12. 11. 93 Verheugen, Günter SPD 12. 11. 93 Voigt (Frankfurt), SPD 12. 11. 93 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 12. 11. 93 Vosen, Josef SPD 12. 11. 93 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 12. 11. 93 Weißgerber, Gunter SPD 12. 11. 93 Welt, Jochen SPD 12. 11. 93 Dr. Wieczorek CDU/CSU 12. 11. 93 (Auerbach), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 12. 11.93 Heidemarie Wohlrabe, Jürgen CDU/CSU 12. 11. 93 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 12. 11. 93 90/DIE GRÜNEN Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 12. 11. 93 Zurheide, Burkhard F.D.P. 12. 11. 93 16448* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Hans de With, Horst Kubatschka, Uwe Lambinus (alle SPD): Nach § 18 Absatz 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangegangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme" . Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Für diese Begünstigung kleiner Parteien besteht kein von Verfassungs wegen beachtlicher Grund. Allenfalls bei Parteien, die zwar eine Mindeststimmenzahl erreichen, jedoch kein Mandat errungen haben, könnte ein auf die Stimmenzahl abgestellter höherer Betrag pro Stimme gerechtfertigt sein, weil in diesem Falle die staatlichen Zuschüsse auf Grund der kleineren Menge an Beiträgen und Spenden geringer sein mögen (BVerfGE 85, 294). Die vorgeschlagene Regelung begünstigt aber eben nicht nur Parteien, denen der Sprung ins Parlament nicht gelang. Davon abgesehen, liegt eine auf dem neuesten Stand befindliche, leicht überprüfbare Rechtstatsachenforschung zur Frage, ob und warum kleine Parteien im Schnitt einen größeren Aufwand haben und deswegen pro Stimme mehr Geld aufwenden müssen, nicht vor. Im Gegenteil, die Annahmen verdichten sich, daß in unserer Zeit kleine Parteien, gemessen an den großen Parteien, fast ohne „Grundgerüst" auskommen können und deshalb keineswegs auf höhere Zuschüsse angewiesen sind. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sockelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Darüber hinaus wird diese Regelung all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Gründen können wir dem gesamten Gesetz nicht zustimmen, wiewohl wir die übrigen neuen Bestimmungen akzeptieren können. Ingrid Matthäus-Maier (SPD): Ich habe gegen das Parteienfinanzierungsgesetz, über das wir heute abstimmen, schwere verfassungsrechtliche Bedenken. Die Degressionsregelung, die für die ersten fünf Millionen Wählerstimmen einen höheren Betrag vorsieht als für die folgenden, kommt der Regelung des bisherigen § 18 Parteiengesetz, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, sehr nahe. Ich halte das Risiko für zu hoch, daß das Bundesverfassungsgericht die vorgesehene Degression verwirft. Meine Erfahrung aus den letzten zehn Jahren, in denen ich ebenfalls verfassungsrechtlich zweifelhaften Regelungen in der Parteienfinanzierung nicht zugestimmt habe, die dann auch tatsächlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen wurden, veranlaßt mich auch jetzt, den verfassungsrechtlichen Bedenken großes Gewicht beizumessen. Erschwerend kommt hinzu, daß diese verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Regelung auch noch extremistische Parteien wie z. B. die Republikaner besonders begünstigt. Bei so schweren rechtlichen und staatspolitischen Bedenken sehe ich mich nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen. Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD): Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangegangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme". Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Für diese Begünstigung kleiner Parteien besteht kein von Verfassungs wegen beachtlicher Grund. Allenfalls bei Parteien, die zwar eine Mindeststimmzahl erreichen, jedoch kein Mandat errungen haben, könnte ein auf die Stimmenzahl abgestellter höherer Betrag pro Stimme gerechtfertigt sein, weil in diesem Falle die staatlichen Zuschüsse auf Grund der kleineren Menge an Beiträgen und Spenden geringer sein mögen (BVerGR 85, 294). Die vorgeschlagene Regelung begünstigt aber eben nicht nur Parteien, denen der Sprung ins Parlament nicht gelang. Davon abgesehen, liegt eine auf dem neuesten Stand befindliche, leicht überprüfbare Rechtstatsachenforschung zur Frage, ob und warum kleine Parteien im Schnitt einen größeren Aufwand haben und deswegen pro Stimme mehr Geld aufwenden müssen, nicht vor. Im Gegenteil, die Annahmen verdichten sich, daß in unserer Zeit kleine Parteien, gemessen an den großen Parteien, fast ohne ,, Grundgerüst" auskommen können und deshalb keineswegs auf höhere Zuschüsse angewiesen sind. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sokkelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Darüber hinaus wird diese Regelung all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Gründen kann ich dem gesamten Gesetz nicht zustimmen, wiewohl ich die übrigen Bestimmungen akzeptieren kann. Dorle Marx (SPD): Nach § 18 Abs. 3 letzter Satz erhalten die Parteien abweichend von den vorangangenen Zuteilungsmöglichkeiten „für die von ihnen jeweils erzielten bis zu fünf Millionen gültigen Stimmen 1,30 DM je Stimme". Das heißt, Parteien, die nur bis zu fünf Millionen gültige Stimmen erhalten, erhalten pro Stimme 0,30 DM mehr. Auch wenn große Parteien nach dem dargelegten Wortlaut des Gesetzes für den Sockel bis zu fünf Millionen Stimmen ebenfalls mehr bekommen, stellt dies eine Ungleichbehandlung großer Parteien dar. Sie bekommen nur im Sockel mehr, aber deutlich weniger im Durchschnitt. Unter diesen Umständen muß die hier aufgezeigte Regelung wie die Gewährung eines verdeckten Sokkelbetrages betrachtet werden, wogegen sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 294 f.) mit Nachdruck gewandt hat. Daher bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung und damit gegen einen Kernsatz der Novellierung. Weiterhin muß erwartet werden, daß mit dieser Regelung der jährliche Förderungshöchstbetrag von 230 Millionen DM pro Partei, ab dem eine Kappung erfolgt, von den großen Parteien im Regelfall immer erreicht werden wird. Dieser Höchstförderungsbetrag könnte sich somit als eine Art Garantieeinnahme der Parteien erweisen. Auch dies dürfte den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht genügen. Diese Regelung wird somit all denen Nahrung geben, die nicht müde werden, die Parteien der Selbstbedienung zu zeihen. Aus diesen Grünen kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Friedhelm Julius Beucher (SPD): Ich lehne das neue Parteienfinanzierungsgesetz ab, weil a) es auch rechtsextremen Parteien zusätzliche Einnahmen aus der Staatskasse verschafft, b) ich verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine abgestufte Bezuschussung von Wählerstimmen habe und c) die beabsichtigte Spendenregelung für Berufsverbände auch getarnte Parteispenden ermöglicht. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Horst Jungmann (Wittmoldt), Reinhold Hiller (Lübeck), Ulrike Mehl, Antje-Marie Steen, Eckart Kuhlwein, Lieselott Blunck (Uetersen), Verena Wohlleben (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD): Dem Parteienfinanzierungsgesetz, das heute zur Verabschiedung steht, kann ich nicht zustimmen. Ich verkenne nicht die intensiven Bemühungen von Parteivertretern um eine Lösung, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Gerade deshalb aber kann ich die im Gesetzentwurf vorgesehene „Degressionsregelung" bei der Wahlkampfkostenerstattung nicht akzeptieren. Sie stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Und es wäre verheerend, wenn sich die Parteien nach der Verabschiedung erneut der Gefahr aussetzten, vom Bundesverfassungsgericht einer gravierenden Fehlentscheidung beschuldigt zu werden. In der Abwägung zwischen der unbestrittenen Notwendigkeit, die Parteienfinanzierung möglichst bald auf eine solide und akzeptable Grundlage zu stellen, und dem möglichen Risiko, wiederum ein verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, komme ich zu dem Ergebnis, daß Letzteres für unsere Demokratie und das Ansehen der politischen Parteien die schwerer wiegenden Folgen hätte. Darüber hinaus halte ich es für unerträglich, mit einer Regelung, die die kleineren Parteien überproportional begünstigt, sich zugleich zum Steigbügelhalter für politische Gruppierungen am äußersten rechten Rand zu machen, die wir mit aller Entschiedenheit bekämpfen wollen. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 662. Sitzung am 5. November 1993 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Februar 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft an den Grenzgewässern 16450* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. November 1993 Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß und den Bau von Grenzabfertigungsanlagen für den neuen Grenzübergang im Raum Görlitz und Zgorzelec Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschiffahrt Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz — PlVereinfG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5532 Drucksache 12/5537 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/4971 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4406 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/4972 Drucksache 12/4973 Drucksache 12/5175 EG-Ausschuß Drucksache 12/4979 Drucksache 12/5462 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 12/5749 Nr. 3.6 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/5358 Nr. 5 Drucksache 12/5662 Nrn. 3.6--3.14 Drucksache 12/5749 Nr. 3.7 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 12/5190 Nr. 2.11 Drucksache 12/5662 Nr. 3.29 Ausschuß für Verkehr Drucksache 12/5662 Nr. 3.30 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/4555 Nr. 2.21 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/5662 Nm. 3.33, 3.34 Drucksache 12/5749 Nr. 3.57
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    Rede von Dr. Hedda Meseke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung, das in den Drucksachen schlicht „Strafrechtsänderungsgesetz" heißt. Dieses Gesetz hat eine lange Vorgeschichte, und auch ich kann leider auf einen Rückblick nicht ganz verzichten, da ich meine, daß er zum Verständnis der heutigen Situation notwendig ist.
    Jedenfalls war der Inhalt des § 9 des Strafgesetzbuchs in der alten Fassung des Reichsstrafgesetzbuchs umstritten und wurde 1953 auch deswegen dahin gehend klargestellt, daß nur noch der Stimmenkauf eines Wahlberechtigten strafbar sein sollte. Man ging jedoch dabei davon aus, daß die vielschichtige Problematik der Abgeordnetenbestechung in einem neuen Straftatbestand erfaßt werden sollte.
    In der Folgezeit gab es mehrere Initiativen, die Abgeordnetenbestechung strafgesetzlich neu zu regeln. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, daß sich die Große Strafrechtskommission Anfang der 60er Jahre mit der Problematik befaßt hat. Ihr Vorschlag lautete damals:
    Wer es unternimmt, für eine Abstimmung eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Strafhaft bestraft.
    Diese Vorschrift sollte Anwendung auf Wahlen und Abstimmungen in Parlamenten finden.
    Weder in der 4. noch in der 5. Wahlperiode konnte der vorgesehene Tatbestand der Abgeordnetenbestechung aus Zeitgründen abschließend beraten werden. Auch in der 7. Wahlperiode lag ein Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung vor, der ebenfalls nicht abschließend beraten werden konnte.
    Heute befinden wir uns nun in der zweiten und dritten Beratung eines Entwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf Drucksache 12/5927 und eines Entwurfes der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/1630. Herr Kollege de With, es ist ja sichtbar, daß Ihrer der ältere ist. Wir haben es nach den Beratungen, die wir hatten, nicht nötig, den einen oder den anderen in den Vordergrund zu rücken. Ich bin sehr dankbar dafür, daß wir uns gemeinsam auf diese Lösung verständigt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Wir sehen außerdem, wenn Sie die Texte miteinander vergleichen, daß wir gemeinsam im wesentlichen auf den Vorschlag der Großen Strafrechtskommission zurückgekommen sind, mit kleinen Änderungen. Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, daß der Strafrahmen, der jetzt vorgesehen ist, aus gutem Grund höher ist als der, der damals vorgeschlagen war.

    (Zurufe von der SPD)

    — Manchmal können langsame Dinge auch gut werden, Frau Kollegin, aber nur manchmal. Manchmal dauern Dinge auch zu lange.
    Ich kann hier für meine Fraktion ausdrücklich feststellen, daß es unser erklärter Wille ist, endlich diese Lücke im Gesetz zu schließen. Wir wollen, daß
    Vertreter des Volkes auf allen demokratischen Ebenen bestraft und ihnen Ehrenrechte aberkannt werden, wenn sie ihre Entscheidung nicht nach bestem Wissen und Gewissen treffen, sondern ihre Stimme verkaufen. Das wollen wir, wie gesagt, auch für unsere Repräsentanten im Europäischen Parlament.
    Für Abgeordnete ist bisher weder die aktive noch die passive Bestechung im Zusammenhang mit der Abgabe der Stimme im Parlament unter Strafe gestellt. Dennoch sind die Bestechung und Bestechlichkeit beim Stimmenkauf aus meiner Sicht ein Unrecht, das strafwürdig ist.
    Ich bin überzeugt, daß Mitglieder dieses Hohen Hauses vor dem Gesetz in dieser Frage keine Sonderstellung haben dürfen und dies auch nicht wollen. Wir sind als Mitglieder dieses Hauses Vertreter des ganzen Volkes, von dem wir gewählt sind, und wollen uns der Strafbarkeit nicht entziehen.
    Die Schließung der Gesetzeslücke ist aber nicht deswegen erforderlich geworden, weil wir etwa ein Gremium bestechlicher Volksvertreter wären. Mitnichten. Fälle von nachgewiesener Bestechlichkeit von Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses sind zahlenmäßig wahrlich gering, wie es auch die unabhängigen Sachverständigen anläßlich der Anhörung übereinstimmend bestätigt haben. Wenn wir genau hinsehen, dann ist es allenfalls einer. Aber ich sage hier ganz deutlich: auch einer ist zuviel.
    Ich meine, es ist gut so, daß wir diese Lösung anstreben. Das beweist auch gleichzeitig die Integrität der Mitglieder dieses Hauses.
    Warum stellen wir dann Stimmenkauf und -verkauf unter Strafe? So wird man uns von seiten der Gegner fragen. Ist es aus Gründen der Kosmetik für den Bürger also Populismus, wenn wir das Strafrecht ändern? Ich bin sicher, daß es bei der Diskussion über dieses Gesetz auch Leute geben wird, die uns dieses vorwerfen werden und denen der Straftatbestand zu eng ist. Aber ich denke, das entspricht dem Zeitgeist, und wir müssen mit diesen Vorwürfen leben.
    Ich denke aber, daß es eindeutig nicht einzusehen ist, daß jemand straffrei bleibt, der seine Stimme bei einer Abstimmung um eines materiellen Vorteils willen abgibt und damit quasi seine geistige Grundhaltung, das Vertrauen der Wähler, aber auch das Vertrauen seiner Kollegen in ihn verkauft.
    Die Gefahr, daß wir uns gegen unlautere Kolleginnen und Kollegen schützen müssen, die sich in die Hände von Stimmenkäufern begeben, wo sie auch immer herkommen mögen, ist allerdings Gott sei Dank mehr als gering. Aber ich denke, das ist auch gut so und sollte nicht zum Vorwurf gegen das Gesetz benutzt werden.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, daß sich die Sachverständigen in der Anhörung durchaus uneins in der Bewertung der Notwendigkeit der Änderung des Strafgesetzes waren. Es war die Rede von der — ich zitiere — „auch sonst sichtbar werdenden Tendenz, verstärkt den Status des Bundestagsabgeordneten noch weiter dem Status eines öffentlichen Bediensteten anzunähern".



    Dr. Hedda Meseke
    Meine lieben Kollegen, Sie wissen, daß ich eine bewegte Vergangenheit habe, wobei ich das meine Beamtenvergangenheit nenne. Ich sage Ihnen an dieser Stelle nur einmal: Bitte, widerstehen Sie all diesen Tendenzen zur Annäherung des Abgeordnetenstatus an den Beamtenstatus. Es wäre grundsätzlich falsch.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Dem Gutachter, der dies gesagt hat, schien es durchaus angemessen, die gesamte Materie ausschließlich mit den Mitteln eines Ehrenkodexes zu regeln. Auf diese Möglichkeit werde ich noch kommen. Ihm schien es für den Status eines Mitgliedes des wichtigsten Verfassungsorgans im Staate von Übel zu sein und nicht dem Rang des Abgeordneten zu entsprechen, die Angelegenheiten im Strafgesetzbuch zu regeln.
    Wir haben im Rechtsausschuß und im Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ausführliche Beratungen gehabt und uns auch, wie gesagt, in einer Anhörung beraten lassen. Dabei ging es auch um Fragen, ob die in den Entwürfen vorgesehenen Regelungen ausreichend und praktikabel seien oder ob alternative Formulierungen zu finden seien, um allen Situationen gerecht zu werden.
    Es zeigte sich in den Beratungen und der Anhörung sehr bald, daß weiter gefaßte Formulierungen auf die Unmöglichkeit einer echten Abgrenzbarkeit des Straftatbestandes treffen. Im Gegensatz beispielsweise zum Beamten sind Rechte und Pflichten der Abgeordneten, aber auch ihre Tätigkeit ungleich vielschichtiger. Bei einer weiteren Fassung hätte demnach die Gefahr bestanden, daß etwas unter Strafe gestellt worden wäre, was im eigentlichen Sinne nicht als strafwürdig anzusehen wäre. Die Zugehörigkeit zu einer Partei, zu einer Fraktion z. B. können das Handeln bestimmen und stellen dennoch keinen strafrechtlich zu ahnenden Verstoß dar.
    Im Gegensatz etwa zum Beamten ist der Abgeordnete eben keiner, der Gesetze oder politische Vorgaben auszuführen hat, sondern er gestaltet nach freier, also in seiner Freiheit liegender politischer Entscheidung und in gewollter Verbindung zu den gesellschaftlichen Kräften und Interessengruppen.
    Ich habe gerade kürzlich eine Resolution gelesen, in der gefordert wurde, die Abgeordnetentätigkeit so umzugestalten, daß sie wieder neben einer vollen Berufstätigkeit möglich wird. Das sind Forderungen aus dem Mittelstand und den freien Berufen. Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Sie sollte eigentlich nur nach beruflicher Tätigkeit möglich sein.

    (Jörg van Essen [F.D.P.]: Sehr richtig!)

    Strafe, meine Damen und Herren, ist sinnvoll und möglich, wenn man sicher ist, was strafwürdig ist. Die enge, jedoch eindeutig abgrenzbare Festlegung der Abgeordnetenbestechung auf den Kauf oder Verkauf einer Stimme für eine Wahl oder Abstimmung entspricht so unseren Vorstellungen. Nur so sind wir sicher, Recht und Unrecht abgrenzen zu können.
    Lassen Sie mich noch ein paar kurze Sätze zur Ergänzung der Verhaltensregeln sagen. Wenn wir das Strafrecht geändert haben, dann ist unsere Arbeit noch nicht getan. Ich meine, daß nach der Verabschiedung nunmehr die Aufnahme ergänzender Vorschriften auch in Verhaltensregeln für Abgeordnete erforderlich ist. Ich denke dabei insbesondere an § 4 der Verhaltensregeln, der sich mit Spenden befaßt. Wir haben im Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit der Beratung dieses Gegenstandes begonnen. Ich bringe nur ein Beispiel: Wir müssen schon jetzt über Spenden gesondert Rechnung führen und dem Präsidenten dieses Hauses anzeigen, wenn die Einzelspende 10 000 DM übersteigt. Künftig sollte auch erfaßt werden, wenn ein Einzelspender in mehreren Raten mehr als 20 000 DM zur Verfügung stellt. Von der Darlegungspflicht dürfen natürlich auch geldwerte Zuwendungen nicht ausgenommen werden. Diese sollten wie Geldspenden anzuzeigen sein.
    Ich habe hier nur Beispiele für unsere Überlegungen gebracht. Daneben ist eine besonders heikle Materie das Gebiet der Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Sie wissen: Die Beeinflussung von Abgeordneten kann ihren wirtschaftlichen Ausdruck z. B. in Beraterverträgen, Lehraufträgen, Aufsichtsratssitzen oder auch in dem Inaussichtstellen von gutdotierten Betätigungen nach Ende der Abgeordnetentätigkeit finden. Aber alle diese Tätigkeiten können, wenn Sie dies genau betrachten, genausogut ein Entgelt für eine ehrliche, qualitativ gute Tätigkeit dieses Abgeordneten sein.
    Wir werden diese Fragen intensiv zu diskutieren haben. Heute aber bitte ich Sie, der Änderung des Strafgesetzbuches zur Abgeordnetenbestechung in der gemeinsamen Fassung von Koalition und SPD zuzustimmen.
    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P., der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich erteile jetzt unserem Kollegen Jörg van Essen das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jörg van Essen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Rede zur ersten Lesung des SPD-Entwurfes am 16. Januar 1992 habe ich mit der Feststellung begonnen, daß Abgeordnetenbestechung strafbar sein muß. Sie wird es, und ich freue mich, als Berichterstatter dazu beigetragen zu haben. Wir setzen damit nur um, was der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform schon 1973 einstimmig für erforderlich gehalten hat, was aber trotz verschiedener Anläufe aus allen Parteien bisher nie gelungen ist. Es hat damit seit der Abschaffung des alten § 109 StGB im August 1953 über 40 Jahre gebraucht, um zu einer Neuregelung zu kommen. Viele Bürger und mit ihnen die Medien sind bereit, den Politikern unbesehen schlechte Motive dafür zu unterstellen, daß sie sich selbst so lange straffrei gehalten haben. Wir haben aber bereits in der ersten Debatte deutlich gemacht, daß die Schwierigkeiten in der Materie selbst liegen, aber vielleicht auch an uns selbst, indem wir im deutschen Perfektionsdrang zu lange versucht haben,



    Jörg van Essen
    komplett alles zu erfassen, was möglicherweise strafwürdig ist. Nach einem Resümee der Anhörung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß eine weite Regelung nur zu Problemen führen würde.
    Ich verkenne nicht, daß wir in der Anhörung das Argument gehört haben, der enge Tatbestand, den wir heute zum Gesetz machen wollen, würde in der Praxis leerlaufen. Es werde nämlich nur die Abstimmung unter Strafe gestellt, während die vorgeschaltete, in der Sache aber entscheidende Willensbildung in den Partei- und Fraktionsgremien nicht erfaßt werde. Ich halte dieses Argument nicht für überzeugend. Wer gekauft worden ist, in einer bestimmten Weise zu agieren, wird sein Verhalten bis zur Schlußabstimmung im Parlament, wo sein Abstimmungsverhalten ja für jedermann erkennbar ist, durchhalten. Wir können bei der engen Fassung sicher sein, nicht das Grundgesetz, nämlich Art. 103 Abs. 2, zu verletzen. Die Möglichkeiten, gegen dessen Bestimmtheitsgebot zu verstoßen, nehmen zu, je weiter der Tatbestand gefaßt wird. Die Anhörung hat ebenfalls deutlich gemacht, daß die Vorschläge für eine weitere Fassung in vielen Punkten angreifbar sind. Wenn wir uns in der Diskussion einer solchen weiten Lösung genähert hätten, wären wir sicher mit den Beratungen bis zum Ende der Legislaturperiode wieder nicht zu einem Ende gekommen.
    Mir ist schließlich ebenfalls klargeworden, daß der zunächst bestechende Vorschlag des Vertreters des Deutschen Anwaltvereins, eine Regelung ausschließlich im Bereich von Verhaltensregeln vorzunehmen, nicht ausreichend ist. Es geht eben nicht nur um die überschaubare Zahl • von Parlamentsangehörigen, sondern auch um die Vertreter in kommunalen Gremien. Es fehlt im kommunalen Bereich an Organen, die entsprechende Entscheidungen bei Verstößen fällen könnten. Nach einer Abwägung des Für und Wider habe ich mich deshalb entschlossen, die Kollegen Berichterstatter aus dem Rechtsausschuß und aus dem Immunitätsausschuß im September zu einem Gespräch einzuladen, mit dem Ziel, uns auf der Grundlage des SPD-Entwurfs, der dem Entwurf eines Strafgesetzbuches von 1962 nachgebildet ist, zu einigen. Wir haben aber den Vorschlag der SPD um Regelungen für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ergänzt und prüfen lassen, ob mittelbar gewählte Repräsentanten, etwa die der nordrhein-westfälischen Landschaftsversammlung und die Mitglieder der bayerischen Bezirksräte, und damit alle Ebenen von der Strafvorschrift erfaßt werden.
    Es ist für mich ein Zeichen politischer Kultur, daß dieser Gesetzentwurf der SPD, ergänzt um die Punkte, die ich gerade aufgeführt habe, von allen Fraktionen und Gruppen mitgetragen wird. Aber es liegt mir auch daran, deutlich zu machen, daß es mit diesem Gesetzentwurf sein Bewenden nicht haben kann. Der Immunitätsausschuß hat erfreulicherweise seine Absicht bekräftigt, die Beratungen zur Neufassung und Präzisierung der Vorschrift über die Fälle berechtigter und unberechtigter Annahme von Spenden in § 4 der Verhaltensregeln unverzüglich abzuschließen und dem Bundestag eine Beschlußempfehlung zur Änderung vorzulegen. Das ist gut so, aber nach meiner Auffassung nicht ausreichend.
    Ich habe mit großem Interesse gelesen, daß unsere bayerischen Kollegen sich enger gefaßte Verhaltensregeln gegeben haben. Sie sehen z. B. vor, daß derjenige, der an einer Ausschußberatung über einen Gegenstand teilnimmt, an dem er ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse hat, zuvor seine Interessenverknüpfung offenzulegen hat. Ich weiß, daß viele sofort einwenden, daß das ein sehr bürokratisches Verfahren sein wird,

    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Aber notwendig!) aber ich halte es für diskussionswürdig.


    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Richtig!)

    Wir sind insgesamt gehalten, uns unserer Interessenverknüpfungen, der zulässigen wie der unzulässigen, deutlicher bewußt zu werden und mit klaren Normen — seien es nun Gesetze, seien es Verhaltensregeln — dafür zu sorgen, daß unser Ansehen in der Offentlichkeit nicht noch weiter abnimmt.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)